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BAYERISCHER GEMEINDETAG Verband kreisangehöriger Städte, Märkte und Gemeinden Körperschaft des öffentlichen Rechts B 6015 E Die Zeitschrift des BAYERISCHEN GEMEINDETAGS 11/2013 Der Bayerische Gemeindetag im Internet: http://www.bay- gemeindetag.de Die Geschäftsstelle ist gleichzeitig über folgende e-mail-Adresse erreichbar: [email protected] Bayerischer Gemeindetag Zufriedene Gesichter am Stand des Bayerischen Gemeindetags auf der KOMMUNALE 2013 in Nürnberg

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Zufriedene Gesichter am Stand des Bayerischen Gemeindetags auf der KOMMUNALE 2013 in Nürnberg

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Übersendung von Gerichtsentscheidungen an die GeschäftsstelleDie Auskunfts- und Beratungstätigkeit der Geschäftsstelle hängt in einem hohenMaße davon ab, wie gut der Informationsfluss zwischen Mitgliedskörperschaftenund der Geschäftsstelle ist. Wir bitten deshalb unsere Mitglieder dringend, unsgerichtliche Entscheidungen umgehend zu überlassen und uns über anhängigeVerfahren bei den Verwaltungsgerichten oder bei den obersten Bundesgerichtenzu informieren, damit andere Mitglieder schnell und zeitnah von diesen Erfah-rungen profitieren können.

QuintEssenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 475

Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 477

Dr. Brandl: „Kern der Lebensqualität undIdentität in Bayern ist die KommunaleSelbstverwaltung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 478

Dr. Busse: Kommunale Megatrends . . . . . . . . . . . . 486

Impressionen von der KOMMUNALE 2013 . . . . . . . 488

Dr. Thimet und C. Drescher: Friedhof mit Zukunft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 492

FINANZEN + STEUERN Anwendbarkeit der NHK 2010 . . . 500

KOMMUNALWIRTSCHAFT „IKK – Energetische Stadt-sanierung – Stadtbeleuchtung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500

EDV BayGT mobil-App für jedermann . . . . . . . . . . . . . . . . 501

SOZIALES Deutschkurse für Asylbewerber . . . . . . . . . . . . . 501

BILDUNGSWESEN Forum Schulverpflegung fürniederbayerische Sachaufwandsträger . . . . . . . . . . . . . . . . 502

VERSICHERUNGEN Rechtsschutzversicherung: Abbuchungder Prämie 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502

Rahmenvertrag zwischen ÖRAG und BayGT . . . . . . . . . . . . 504

KAUF + VERKAUF Feuerwehrfahrzeug, Sammelbeschaffungvon Feuerwehrfahrzeugen, Anhängeleiter . . . . . . . . . . . . . . 511

LITERATUR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 511

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rischen Gemeindetags Dr. JürgenBusse fasst die wesentlichen Erkennt- nisse der Podiumsdiskussion zusam-men. Nachdem der Geschäftsführerdes bekannten forsa-Instituts Prof.Güllner erfreulicherweise bekannt-gegeben hatte, dass 90 Prozent derBürger mit ihrer Gemeinde zufrie-den sind und die Bürgermeisterin-

KOMMUNALE 2013

Lebensqualität und Identität in Bayern Die KOMMUNALE 2013 ist als dies-jähriges Großereignis des BayerischenGemeindetags erfolgreich zu Endegegangen. Auf hohem Niveau habensich Fachkongress des BayerischenGemeindetags und Fachmesse fürKommunalbedarf etabliert. Veran-stalter, Besucher und Aussteller zeig-ten sich anschließend rundherumzufrieden. Auch diesmal wieder nutzte Gemein- detagspräsident Dr. Uwe Brandl denKongress für eine Standortbestim-mung. Unter dem Schlagwort „Kernder Lebensqualität und Identität inBayern ist die kommunale Selbst -verwaltung“ nahm er wiederum keinBlatt vor den Mund und legte denFinger in die zahlreichen Wundender Bundes- und Landespolitik. Vordem Hintergrund der jüngst durch-geführten Bundestags- und Land-tagswahlen und der damit verbun-denen neuen Bundes- und Staatsre-gierung legte er seine Überlegungendar, wie die Menschen auf der kom-munalen Ebene den Herausforde-rungen von Gegenwart und Zukunftmeistern können. Vor allem demneuen Heimatminister legte er eineBeschleunigung des Breitbandaus-baus in ländlichen Gebieten Bayernsans Herz. Das derzeitige Förderpro-gramm ist zu bürokratisch, die Be-reitschaft der Gemeinden, es zu nut-zen, daher sehr gering. Wenn Bayernden Anschluss an die digitale Weltnicht verlieren will, muss hier dasRuder herumgerissen werden. Aufden Seiten 478 bis 484 haben wirseine kämpferische Rede auf derKOMMUNALE 2013 abgedruckt. Aufden Seiten 488 bis 491 finden Siedarüber hinaus ein paar Impressio-nen von der KOMMUNALE 2013.

KOMMUNALE 2013

Kommunale Megatrends Auf Seite 486 finden Sie eine kurzeZusammenfassung der Podiums dis-kussion zum Tagungsmotto „Gemein -de 2030 – Kommunale Megatrends“der KOMMUNALE 2013 am 23. Okto-ber 2013 in Nürnberg. Das Geschäfts- führende Präsidialmitglied des Baye -

nen und Bürgermeister von allen Politikern die größte Anerkennungerfahren, führte Prof. Opaschowskiaus, dass der Zusammenhalt in derGesellschaft nicht mehr vorrangigdurch die Familien sichergestellt ist,sondern sich die nachbarlichen Hilfe- stellungen, Beziehungen im Freun-des kreis und Beziehungen im Alterverstärken werden. Darauf müssen die Gemeinden undStädte reagieren. Es geht um Woh-nen, Mobilität, Daseinsvorsorge, aberauch um Begegnungsstätten für dieMitbürger. Die Gemeinden werdenverstärkt in einem interkommuna-len Wettbewerb stehen. Umso wich-tiger ist es, dass die politisch Verant-wortlichen vor Ort rechtzeitig dieWeichen stellen.

Bayerischer Gemeindetag

BayGT mobil-App ist da!Die BayGT mobil-App ist da! MitSchnellinfo 19/2013 vom 22. Okto-ber 2013 hat der Bayerische Ge-meindetag seine Mitglieder darüberinformiert, dass aktuelle Informa -tionen und weiterführende Hilfestel-lungen in der täglichen Verwaltungs- praxis schnell und komfortabel überdie neue BayGT mobil-App abge-fragt werden können. Am Messe-stand der AKDB auf der KOMMU -NALE 2013 in Nürnberg wurde am23. Oktober 2013 die BayGT mobil-App offiziell freigeschaltet und mitLeben erfüllt. Ein Bericht auf Seite 501in dieser Ausgabe informiert da -rüber. Wer will, kann nunmehr sich dieBayGT mobil-App aufs Handy laden.Kostenfrei! Und sich so bequem auchunterwegs mit neuesten Informatio-nen versorgen.

Bestattungswesen

Friedhof mit ZukunftAllerheiligen und Allerseelen sinddie Feiertage, in denen den Men-schen in unserem Land wieder be-wusst wird, dass der Tod zum Lebengehört. Wenn man am Grab seinerAngehörigen steht, wird dies jedemeindringlich klar. Doch halt! Steheneigentlich noch viele Menschen amGrab ihrer Angehörigen? Kaum ein Tag vergeht, an dem nichtin den Medien darüber berichtet wird,

Wichtigesin Kürze 475

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Die soziale Sicherheit in Deutsch-land kostete im vergangenen Jahrschätzungsweise 782 Milliarden Euro.Das geht aus dem Sozialbudget her- vor, das regelmäßig vom Bundes-ministerium für Arbeit und Sozia-les (BMAS) veröffentlicht wird. Indieser riesigen Summe sind sämt -liche Sozialleistungen enthalten,also beispielsweise Renten und Pen- sionen, Krankenversicherungsleis -tungen und Arbeitslosengeld, Ju-gend- und Sozialhilfe und vielesanderes mehr. Drei große Geldge-ber sorgen dafür, dass das sozialeNetz nicht zerreißt: der Staat (alsoBund, Länder und Gemeinden), dieUnternehmen und die privaten Haus- halte, darunter vor allem die Ar-beitnehmerhaushalte, die Sozial-versicherungsbeiträge entrichten.Bedenkt man allerdings, wie Staatund Unternehmen ihren Teil finan-zieren, so sind es am Ende die Bür-ger, die dafür aufkommen: Die Bür-ger nämlich bezahlen mit Steuernund Abgaben das staatliche sozialeEngagement; und als Verbraucherkaufen sie Waren und Dienstleis -tungen, in deren Preise die Unter-nehmen ihre Sozialkosten bereitseinkalkuliert haben. Fazit: Am Endesind es die Steuerzahler und Kon-sumenten, die – direkt und indi-rekt – den Sozialstaat finanzieren.

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Die Steuereinnahmen fallen in den kommenden Jahren besser aus als im Mai erwartet. Nach den Be-rechnungen der Steuerschätzer können Bund, Länder und Gemeinden 2011 mit 16,2 Milliarden Euromehr an Steuereinnahmen rechnen, als noch bei der letzten Schätzung im Mai angenommen wordenwar. Insgesamt wurden die Steuereinnahmen des Staates für das laufende Jahr auf 571,2 Milliarden Eu-ro veranschlagt - 40,6 Milliarden mehr als

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Wenn von Wohlstand die Rede ist, dann geht es vor allem um eine wirtschaft-liche Kennziffer: das Bruttoinlandsprodukt (BIP). Es umfasst die Summe allerproduzierten Waren und Dienstleistungen, bemessen nach ihrem Geldwert.Für Deutschland lautet dieser Wert beispielsweise 2 644 Milliarden Euro fürdas Jahr 2012. Und wenn es um die Wohlstandsmehrung geht, wird das (rea-le) Wirtschaftswachstum, also die (preisbereinigte) Veränderung gegenüberdem Vorjahreswert, herangezogen. Aber ist ein Blick auf das rein quantita -tive Wachstum ausreichend, um festzustellen, wie gut es sich in einem Landleben lässt? Was ist zum Beispiel mit der Umwelt, mit Gesundheitszustandund Lebenserwartung oder dem Bildungsniveau? Eine Enquete-Kommissiondes Bundestages hat Alternativen zur Vermessung des Wohlstands vorgelegt.Neben dem BIP sollen auch Faktoren wie Einkommensverteilung, Staats-schulden, Bildung, Gesundheit, Freiheit, Treibhausgase und die Artenvielfaltin Deutschland betrachtet werden und Aufschluss über unser Wohlstands -niveau geben.

Wärmepumpen werden als Heizungsart in Deutschland immer wichtiger.Fast ein Viertel aller Neubauten wurden 2012 mit Wärmepumpen versorgt,vor zehn Jahren lag der Anteil bei nur zwei Prozent. Wichtigster Energie -träger für die Heizung ist aber weiterhin das Erdgas (48 Prozent). Immer sel-tener wird dagegen die Ölheizung, nicht mal ein Prozent der Neubautenwurde damit 2012 ausgestattet. Da die Heizungsart bei bereits bestehendenWohnungen nur selten geändert wird, zeigen sich diese Verschiebungen imWohnungsbestand deutlich langsamer: Die Wärmepumpen spielen bei denfast 40 Millionen Wohnungen eine verschwindend kleine Rolle (0,7 Prozent).Über drei Viertel werden immer noch mit Wärme aus fossilen Energieträgernwie Erdöl, Erdgas und Kohle versorgt.

dass die herkömmlichen Bestattungs- formen mehr und mehr am Schwin-den sind. Die traditionelle Erdbestat-tung wird offenbar zum Auslauf -modell. Die Urne auf dem Kamin-sims scheint „modern“ zu werden. Ist dem wirklich so? Hat der Friedhofeine Zukunft? Zwei Referentinnendes Bayerischen Gemeindetags ma-chen sich in ihrem Beitrag auf denSeiten 492 bis 497 ihre Gedankenüber künftige Bestattungsformen.Ihr Aufsatz basiert auf einem ge-meinsamen Vortrag am 24. Oktober2013 auf der KOMMUNALE 2013 inNürnberg. Im nächsten Heft folgt eine Fortset-zung des spannenden Themas.

In eigener Sache

Wolfgang Fünfstück gestorben Der Altbürgermeister der GemeindeWeidenberg (Lkr. Bayreuth) Wolf-gang Fünfstück ist kürzlich gestor-ben. Von 1996 bis 2008 war er Vorsit-zender des Kreisverbands Bayreuthim Bayerischen Gemeindetag. Von2002 bis 2008 hatte er darüber hi -naus Sitz und Stimme im Präsidiumdes Bayerischen Gemeindetags inseiner Funktion als Vorsitzender desBezirksverbands Oberfranken desBayerischen Gemeindetags. Der Bayerische Gemeindetag wird ihmein ehrendes Gedenken bewahren.

Versicherungen

Rechtsschutzversiche-rung: Abbuchung derPrämie 2014Auf Seite 502 finden Sie eine wichti-ge Information zum Rechtsschutz-versicherungsvertrag des BayerischenGemeindetags mit der ÖRAG Rechts- schutzversicherung. Zwischen demBayerischen Gemeindetag und derÖRAG wurden neue Konditionen desVersicherungsvertrags ausgehandelt.Ein neuer Vertrag mit einer Laufzeitbis 31.12.2017 wurde geschlossen.Ab den Seiten 504 finden Sie dieneuen Vertragsbestimmungen so-wie die neuen Beitragsberechnungs-grundlagen, die für die Abbuchungder Prämie essentiell sind. Wir bitten dringend um Kenntnis-nahme!

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11/2013 Bayerischer Gemeindetag 477

Die Zukunft hat längst begonnen

DDie KOMMUNALE 2013 hat ein-drucksvoll Zukunftstrends bestä -tigt, die Bayerns Städte und Ge-

Gemeinden schon heute herausfordern.Ob es der ungebremste Zuzug in die Me-tropolen ist, die richtige Steuerung des de-mografischen Wandels, der Anschluss andas digitale Zeitalter, neue Wege der Bür-gerbeteiligung bis hin zum zukunftsfähi-gen Friedhof – alle diese Themen sindhöchst aktuell und stießen auf großes In-teresse. Es war richtig, diese KOMMUNALEden Herausforderungen der Zukunft zuwidmen.

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeis -ter müssen nicht erst „die Frankenhalle anzünden“ oder nackt darum herum tanzen,um ihre Anliegen und Sorgen ins Schein- werferlicht der Öffentlichkeit zu rücken,wie es ihnen am Festabend der KabarettistOliver Tissot empfahl. Nein, wegen ihrerBrisanz genießen die Megatrends längstallgemeine Beachtung.

Zunächst einmal darf sich die kommunaleFamilie in ihrem täglichen Tun bestätigtfühlen. Bayerns Bürgerinnen und Bürgersind außerordentlich zufrieden mit ihrerWohn- und Lebenssituation sowie mit derPolitik vor Ort, wie Forsa-Chef ManfredGüllner bei einer Telefon-Umfrage heraus-gefunden hat. Eine Quote von 90 Prozentfür die Wohnzufriedenheit erinnert an so-zialistische Wahlergebnisse. Umso wichti-ger ist dieser Wert in Krisenzeiten, in denendie Bürgerinnen und Bürger weltweit ihrVertrauen in die Fähigkeit der Politiker ver-lieren, mit den Herausforderungen der Zeitfertig zu werden, führte der bekannte Zu-kunftswissenschaftler Horst W. Opa schowskiaus. An der Basis, in den Kommunen, ist dieWelt also noch in Ordnung.

Bedürfnisse nach materieller Sicherheitund zugleich sozialer Geborgenheit ran-gieren in Zukunft ganz oben, hat der Forscher herausgefunden. Die „Spaß- undSinglegesellschaft“ ist „out“, „in“ ist das „bowling together“, die Kugeln zusammen

schieben. Weil der Anspruchsstaat nichtmehr finanzierbar ist, rückt das Ehrenamtin den Vordergrund. Keiner leistet abergern freiwillig Arbeit, wenn ihm dafür dieAnerkennung versagt bleibt. Opaschowskisieht in seiner Kristallkugel auch die Rück-kehr der Genossenschaftsidee nach demMotto: „Gemeinsam sind wir stärker.“ DerFamilienverbund erhält seinen alten Sinnzurück. Generationsübergreifende „sozialeKonvois“ nehmen Fahrt auf durch das to-sende Meer des Lebens. Das macht neueWohnkonzepte erforderlich. Wie die Single-Gesellschaft ist auch das traditionelle Altersheim passé. Mehrgenerationenhäu-ser, lautet das Gebot der Stunde.Im sozialen Konvoi wollen die Leute auchüber den Kurs mitreden. Hier gilt es, be -sonders im Zeitalter der Social Media,Chancen und Grenzen auszuloten. All daskann nur funktionieren, wenn es auch derörtlichen Wirtschaft gut geht, betonte Al-fred Gaffal, Präsident der Vereinigung derBayerischen Wirtschaft. Gaffal musste sichaber sagen lassen, dass die Wirtschaft auchihren Beitrag zum gedeihlichen Zusam-menleben in der Kommune leisten muss.Ebenso wie der Freistaat, der für gleichwer-tige Lebensbedingungen im ganzen Landzu sorgen hat. Insofern hat die Zukunftlängst begonnen.

Dr. Jürgen BusseGeschäftsführendes Präsidialmitglied

des Bayerischen Gemeindetags

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Bayerischer Gemeindetag 11/2013478

BAYERISCHERGEMEINDETAG

Herausgeber und Verlag:Bayerischer Gemeindetag,

Körperschaft des öffentlichen Rechts;

Geschäftsführendes PräsidialmitgliedDirektor Dr. Jürgen Busse

Verantwortlich für Redaktion undAnzeigen:

Wilfried Schober, Direktor beimBayerischen Gemeindetag

Dreschstraße 8, 80805 MünchenTel. 0 89 / 36 00 09-30, Fax 0 89 / 36 00 09-36

Erscheinungsweise monatlich; BezugspreisEUR 33,– jährl.; bei Mitgliedern im Beitrag enth.

Anzeigenverwaltung:Druckerei Schmerbeck GmbH

Marina Ottendorfer, Tel. 0 87 09 / 92 17-60Margit Frey (BayGT), Tel. 0 89 / 36 00 09-13

Druck, Herstellung und Versand:Druckerei Schmerbeck GmbH

Gutenbergstr. 12, 84184 Tiefenbach b. LandshutTel. 0 87 09 / 92 17-0, Fax 0 87 09 / 91 57 25

„Kern der Lebensqualitätund Identität in Bayern

ist die Kommunale Selbstverwaltung“*

ler für die kommenden Jahre bedeu-tet: Die Verpflichtung zu ordentlicher,solider Politik für das Land.

Kein Übermut oder Arroganz derMacht wie nach der Zweidrittel-Mehr-heit 2003. Da konnte die CSU vor Kraftkaum laufen. Die Folgen sind bekannt.Es kam zum Wahl-Debakel von 2008.Man musste sich die Regierungsar-beit mit den Liberalen teilen. Nun,meine Damen und Herren, regiert dieCSU also wieder allein. Ich bin über-zeugt, dass der ehemalige Koalitions-partner in keiner Weise fehlen wird –im Gegenteil. Ich erinnere nur an dasTheater mit den Studiengebühren.Vielleicht kommen wir jetzt in der Energiepolitik schneller voran. AuchHerr Aiwanger hat vergebens die Mus- keln gespannt. Er wurde nicht als Kö-nigsmacher gebraucht, die CSU hat esaus eigener Kraft geschafft.

Niemand hindert also in Zukunft dieRegierungspartei daran, die Politik,die sie vor der Wahl versprochen hat,auch in die Tat umzusetzen. Nicht dases heißt: „Wer viel verspricht, der ver-gisst auch viel.“ Hat sie überhaupt

etwas konkret versprochen, vonder Autobahnmaut für Ausländereinmal abgesehen? Wer sich dieWahlplakate genauer ansah, derkam schnell zu dem Schluss, dassdie Aussagen im Ungefähren blie- ben. Überall lächelte einem aufriesigen Plakaten Horst Seeho-fer zu. „Stark für Berlin“, standdrunter. „Papa Horst“. Der Mannwar Programm, mehr brauchtees nicht. Der Wähler sah ihn als

Garant, dass es den Bayern weiterhinso gut geht wie in den vergangenenvier Jahren. Das Programm spielte kei-ne Rolle. „Es bleibt alles so, wie es bisher war“, unken deshalb die Realis -ten unter den politischen Beobach-tern.

Aber das kann nicht angehen. Wir Ver-treter der Städte und Gemeinden wis-sen, wie schwer es manchen Gemein-den fällt, überhaupt einen ausgegli-chenen Haushalt auf die Beine zu stellen. Wir erleben, wie Kollegen umihre Schulen und ein breitgefächertesBildungsangebot kämpfen, weil diejungen Familien ihr Glück in den Bal-lungszentren suchen. Wir verfolgenmit Kopfschütteln den Vollzug desneuen Förderprogramms für schnel-les Internet. Sisyphus lässt grüßen. Dahaben die Windhunde unter den Kom- munen mit allergrößter Mühe ein paarHürden des 19 Stufen-Programms ge-nommen, und dann sagt die Regie-rung von Oberbayern einfach: Älla -bätsch, alles zurück auf Anfang. So

Dr. Uwe Brandl,Präsident des

Bayerischen Gemeindetags

Dr. Uwe Brandl

Bayern ist wieder ein König -reich. In Berlin haben sie einpaar Wochen gebraucht, um sichzusammenzuraufen, wir Bayernhaben das an einem Tag ge-schafft. „Das CSU-Volk jubelt König Horst zu“, titelte die Mittel- bayerische Zeitung am Tag nachder Wahl, gar vom „Sonnenkö-nig“ war die Rede. „Bayern wie-der ganz schwarz“, meldete dieFrankfurter Rundschau ernüch-tert beim Blick in den Süden der Re-publik. Der Münchner Merkur sah denLandesvater im „Himmel der Bayern“angekommen. Einer rief am Wahlabend:„Baut’s die Bühnentreppe ab, er schwebteh.“ Gemach, gemach! Horst Seehoferhat gut daran getan, sich in der Stun-de des Triumphs demutsvoll, beschei-den und nachdenklich zu geben. Ihmdürfte schnell klar geworden sein, wasder große Vertrauensbeweis der Wäh -

* Eröffnungsrede des Präsidenten auf der KOMMUNALE2013 am 23. Oktober 2013 in Nürnberg

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geht es nicht, meine Damen und Her-ren, so kann man nicht mit uns um-springen! Friedrich Nietzsche hat ein-mal gesagt: „Hindernisse und Schwie-rigkeiten sind Stufen, auf denen wir indie Höhe steigen.“ Davon kann beimVollzug dieser Förderrichtlinien wahr-lich nicht die Rede sein. Die Kommu-nen fallen auf den Bauch!

Dieses Bürokratiemonster ist nicht be- herrschbar, es muss schnellstens ge-zähmt werden. Ich werde weiter un-ten noch darauf eingehen.

Wenn wir Gemeinden nicht wären,dann wäre auch die viel zitierte Ener-giewende längst eine Rolle rückwärts.Was ist denn auf Bundes- und Landes-ebene passiert seit dem Atomausstiegnach der Katastrophe von Fukushima?Genau genommen gar nichts, meineDamen und Herren. Die überfälligeReform des Erneuerbare Energienge-setzes schleppt sich im Schnecken-tempo durch die parlamentarischenGremien, für die viel zitierten Strom-brücken sind noch nicht einmal dieFundamente gegossen. Da waren siefrüher schneller: „Unterhalten sich einElektriker, ein Gärtner und ein Maurerdarüber, wer den ältesten Beruf hat.Sagt der Maurer: „Den ältesten Berufhaben wir, wir haben schon die Py -ramiden gebaut.“ Sagt der Gärtner: „Unser Beruf ist älter, wir haben schonden Garten Eden angelegt.“ Meint derElektriker: „Das ist doch alles garnichts, als der Herr sprach: Es werdeLicht, hatten wir schon die Leitungengelegt!“

Bei der Energiewende liegt es in derVerantwortung von Bund und Län-dern, ein stimmiges Konzept vorzule-gen. Wären da nicht die Kommunen,wir befänden uns immer noch in derenergiepolitischen Steinzeit. Landauflandab sprießen die Anlagen für Er-neuerbare Energiegewinnung aus demBoden. Bürgergenossenschaften grün- den sich, dass es eine wahre Freudeist. Wenig hilfreich war daher im Wahl-kampf die Kehrtwende, plötzlich dieMindestabstände großer Windräderzur Wohnbebauung auf 2000 Meterauszudehnen. Das hat viel Unsicher-heit erzeugt, das kostet wertvolle Zeit.

Viele Gemeinden haben gerade Vor-ratsflächen für Windräder ausgewie-sen und stünden vor einem Scherben- haufen, wenn sich der größere Ab-stand durchsetzt. Hier ist schnellstensein klärendes Wort seitens der neuenStaatsregierung angebracht.

Zu begrüßen ist, dass der BayerischeVerfassungsgerichtshof vor kurzem einweitreichendes Urteil gefällt hat: Wind- räder dürfen auch in Landschafts-schutzgebieten gebaut werden. Sie be- einträchtigen die Erholung dort nicht.Wir als Gemeindetag setzen uns beider Energiewende weiter dafür ein,dass das magische energiepolitischeZieldreieck nicht verfehlt werden darf:Versorgungssicherheit, günstige Prei-se und Umweltfreundlichkeit.

Ein Erfolg waren die Bündelausschrei-bungen für die kommunale Strombe-schaffung von 2014 bis 2018, die wirgemeinsam mit der Firma Kubus ab-gewickelt haben. 1450 Gemeinden undZweckverbände haben mitgemacht.Gegenüber den bisherigen Rahmen-verträgen konnten beim reinen Ener-giepreis 42 Prozent eingespart wer-den. So geht Sparen, meine Damenund Herren.

Um das noch am Rande zu erwähnen:Hätten wir kreisangehörigen Städteund Gemeinden nicht rechtzeitig Vor-sorge getroffen, der Rechtsanspruchauf einen Kinderbetreuungsplatz zum1. August wäre zu einem juristischenFiasko geworden. So aber hält sich dieAnzahl der Klagen, wie ich höre, durch- aus in Grenzen. Nichts wird so heißgegessen, wie es gekocht wird.

Alle diese Beispiele zeigen, dass es einWeiterso der neuen Staatsregierungauf gar keinen Fall geben kann. Mituns nicht, meine Damen und Herren.„Wir sind nicht nur verantwortlich fürdas, was wir tun“, hat der französischeDichter Moliere einmal gesagt, „son-dern auch für das, was wir nicht tun.“

Es lohnt sich also, etwas genauer indas Wahlprogramm zu schauen. „Hei-mat gestalten – Kommunen stärken“,heißt es da zum Beispiel. „Wir wollenauch in Zukunft gleichwertige Lebens- bedingungen in allen Teilen Bayerns“,sagte Seehofer vor der Wahl im Inter-

view mit der Passauer Neuen Presse.Vor dem Hintergrund des demogra-phischen Wandels und der zuneh-menden Digitalisierung aller Lebens-bereiche sei diese Schwerpunktset-zung unbedingt notwendig. Nun, dieDiskussion um das Landesentwick-lungsprogramm lässt es angeraten sein,auf der Hut zu bleiben. Denn wir ha-ben es trotz aller Schwüre für denländlichen Raum nicht geschafft, imProgramm festzuzurren, wie gleich-wertige Lebens- und Arbeitsbedin-gungen in ganz Bayern zu schaffensind.

Stichwort Heimat gestalten – Kom-munen stärken. Unser neuer Heimat-minister Markus Söder soll es richten.Wir Städte und Gemeinden begrüßenausdrücklich, dass der Ministerpräsi-dent Wort gehalten und den Finanz-minister für diese Aufgabe ausgewählthat. Wir sind aber sehr gespannt, obsein Heimatministerium mit echtenKompetenzen ausgestattet wird undein Querschnittministerium wird, dasdiesen Namen auch wirklich verdient.Oder ob er lediglich ein „Folklore- Minister“ und „Grüß-Gott-Hansl“ ist.Wir brauchen keinen zahnlosen Tiger,der sich nicht traut, der Kronprinzes-sin und dem Kronprinzen in den Su-perministerien ins Wadl zu zwicken.

Der SPD ist es nicht gelungen, in derFläche zu punkten. Wahlkämpfer Udehatte bereits vorgeführt, dass für ihnaußerhalb Münchens die „terra in cog -nita“ beginnt. „Die Idee, Heimat zen-tral zu organisieren, ist eine Schnapps -idee“, zitiert nun die SüddeutscheZeitung Fraktionschef Markus Rinder-spacher. Der Begriff Heimat habe mitFreiheit, regionaler Selbstverwaltungund Selbständigkeit zu tun. Löblich istja, dass die SPD die Kommunen stär-ken, ihnen mehr Ressourcen gebenwill, damit sie sich dezentral und eigen- ständig organisieren können. Bloß fehltihnen in Bayern die Chance zur Um-setzung. Da müssen wir uns schonselber darum kümmern und wir wer-den das tun, meine Damen und Her-ren, darauf können Sie sich verlassen.

Uns geht es bestimmt nicht so wiedem Mann im Eisenbahnabteil. Ein

11/2013 Bayerischer Gemeindetag 479

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Mann sitzt in einem voll besetzten Eisenbahnabteil. Die Mitreisenden rufen sich Zahlen zu. 12, 25, 48. Nachjeder Zahl lachen sie lauthals. Da fragtder Mann: „Was machen Sie denn da.“Antwort: „Wir erzählen Witze!“ „Dasmuss ich auch mal ausprobieren“,denkt er sich und ruft 33 in die Runde.Keiner lacht. „Warum lachen Sie dennnicht, war der Witz nicht gut?“ „Doch,doch“, antworten die Mitreisenden,„aber Sie haben ihn schlecht erzählt.“

„So viel kommunale Selbstverwal-tung wie möglich und so wenig staat-liche Reglementierung wie nötig.“Von wem stammt dieser Ausspruch,meine Damen und Herren? Nicht vonIlse Aigner und Markus Söder, auchdas ist Seehofer-Originalton. Er willBayern dezentraler organisieren undden Kommunen als „Heimat undQuelle für das kulturelle und das soziale Leben“ möglichst viele Auf -gaben übertragen. Das soll eine derKernaufgaben des neuen Heimatmi-nisters werden. Wenn den Kommunenauch die dafür erforderlichen Mittelübertragen werden, lassen wir durch-aus mit uns reden. Immerhin hat derWähler am Tag der Landtagswahl mitZustimmungsquoten von 90 Prozentder Verfassungsänderung zugestimmt,

dass die Gemeinden angemessen fi-nanziell ausgestattet werden sollen.Gerne übernehmen wir unter dieserPrämisse so viel kommunale Selbst-verwaltung wie möglich, wenn wirdafür von staatlicher Reglementierungverschont bleiben.

Der Verfassungsrang für die Konne-xität darf aber nicht bedeuten, dasseine angemessene Finanzausstattungfür die Kommunen in der Verfassungbegraben wird und zum Thema fürwohlfeile Sonntagsreden degeneriert.Nicht dass die Grünen noch recht behalten, welche die Volksentscheideals Verfassungskosmetik abgelehnthaben. Wer sich allerdings die Be-gründung zur Verfassungsänderungansieht, den beschleichen tatsächlichungute Gefühle. Da wird nur eineMindestausstattung der Kommunenals angemessen angesehen. Und un-ter den Vorbehalt der finanziellen Leis -tungsfähigkeit des Staates gestellt.Wir müssen uns also auch in Zukunftbei der Staatsregierung, dem Landtagund den Ministerien auf die Hinter-füße stellen, um solide finanziert zuwerden. Der neue Heimatministerkann uns gern dabei helfen.

Das Motto: „Wer die Blasmusik be-stellt, zahlt auch dafür“ ist zeitlos ak-

tuell. Es tangiert den Lebensnerv derkommunalen Familie.

Dazu passt das Thema Finanzen undSteuern: Das Ziel, keine neuen Schul-den aufzunehmen und die Schuldendes Freistaats bis 2030 abzubauen, istzu begrüßen. Gleichzeitig muss abermehr Geld in den Erhalt unserer Stra -ßen und Schienen investiert werden.Städte und Gemeinden haben beimKommunalen Finanzausgleich 2013gut abgeschnitten. Die reinen Lan-desleistungen sind von 6,78 Mrd. Euroauf 7,32 Mrd. Euro angewachsen. Allein die Schlüsselzuweisungen be-tragen 2,89 Mrd. Euro. Allerdings isthinsichtlich der regionalen Unter-schiede und der demografischen Entwicklung zu prüfen, ob die Mittelgerecht verteilt werden. Oder ob eineGerechtigkeitslücke besteht. Die baye -rischen Bürgermeisterinnen und Bür-germeister erwarten hier ein faires Ergebnis; der Bayerische Gemeinde-tag wird sich dafür mit aller Kraft ein-setzen. Das soll jetzt ein Kölner Insti-tut untersuchen. Das Ergebnis wirdaber wohl erst nach der Kommunal-wahl 2014 vorliegen.

Bildung: Die Verbesserung des Bil-dungssystems hat allerhöchste Prio-rität, meine Damen und Herren. Da-von hängen wirtschaftliche Leis tungs- fähigkeit, soziale und demokratischeStabilität, Bildung als Voraussetzungfür die Entfaltung der eigenen Per-sönlichkeit, für gesellschaftliche Teil-habe und Chancengerechtigkeit ab.Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen,dass sehr früh im Kindesalter anzu -setzen ist. Nach dem Motto: Je früher, desto wirkungsvoller und effizienter.Der Zukunftsrat plädiert dafür, dieFörderintensität vom Kopf auf dieFüße zu stellen, d.h. mehr Förderungim frühkindlichen und schulischen Be- reich.

Bei den Krippen und Kindergärtensind wir uns einig, dass es mehr Krip-penplätze und mehr Erzieherinnengeben soll. Wenn es für die Kommu-nen auch ein finanzieller Kraftakt ist,so müssen wir den Betreuungsschlüs-sel in den Kitas verbessern. Die Qua-lität der frühkindlichen Bildung kann

Bayerischer Gemeindetag 11/2013480

Präsident Dr. Uwe Brandl am 23. Oktober 2013 im Foyer des Messezentrums CCN-West bei derEröffnung der KOMMUNALE 2013

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gar nicht hoch genug eingeschätztwerden.

Immerhin flossen in den vergange-nen drei Jahren allein in Bayern übereine Mrd. Euro Landes- und Bundes-mittel in den Ausbau von Betreuungs-plätzen. 100.000 Plätze wurden ge-schaffen, was einer Versorgungsratevon 50 Prozent für ein- und zweijähri-ge Kinder entspricht. Aber auch überdas Jahr 2014 hinaus gilt es, investiveMaßnahmen der Träger mit einemFörderprogramm zu unterfüttern. DerFreistaat muss sich auch stärker alsbisher an den laufenden Betriebs -kosten beteiligen.

Es herrscht ein gravierender Mangelan Erzieherinnen. Um dem zu begeg-nen, plädieren wir für die Verkürzungder Ausbildung von fünf auf vier Jah-re. Das müsste ohne Qualitätsab stri-che möglich sein. Wir brauchen auchmehr Ausbildungskapazitäten an denFachakademien und mehr Kulanz beiAbschlüssen aus dem Ausland. DenWeg zum gebührenfreien Kindergar-ten werden wir fortsetzen, außerdemaber Betreuungsgeld bezahlen.

Grundschulen: Um die Schulorte aufdem Land zu sichern, hat die Staats -regierung auf unser Drängen hin eineGrundschulgarantie ausgesprochen.Sie sichert kleine Grundschulen mit26 Schülern. Der Ministerpräsident hatuns versichert, dass wir auch bei einerUnterschreitung dieser Zahl um einoder zwei Kinder nicht die sofortigeSchließung befürchten müssen.

Das Ziel, möglichst viele Mittelschu-len, die vormaligen Hauptschulen, zuerhalten, ist weitgehend erreicht wor-den. Mit Sorge sehen wir aber, dassMittelschulen schließen müssen. Dasist jedoch kein Versagen der örtlichenPolitiker. Schuld daran sind vielmehrsinkende Geburtenraten und die Wahl- möglichkeit der Eltern. Die schickenihre Kinder lieber auf Realschulen oderGymnasien.

Stichwort Ganztagsschulen: Eine „Ganz -tagsgarantie“ soll jedem Schüler unter14 Jahren die Chance auf einen Ganz-tagsplatz bieten. Deren flächendecken- der Ausbau ist aber noch nicht abge-schlossen. Wir sehen aber landesweit

keinen großen Bedarf nach dieserSchulart.

Es liegt jedoch nahe, die Mittags- undNachmittagsbetreuung in den Grund-schulen endlich in eine offene Ganz-tagsgrundschule umzufunktionieren.Dafür wollen wir die Staatsregierunggewinnen.

An den Mittelschulen sind die gebun-denen Ganztagsschulangebote offen-bar bedarfsgerecht und flächendeckendeingeführt. Sämtliche Angebote sindaber unterfinanziert, sagen uns vieleSchulaufwandsträger. Das führt zu derSituation, dass reiche Gemeinden sichein besseres nachmittägliches Bildungs- angebot leisten können als arme.

Wir sind der Meinung, dass dies nichtgeht. Die Bildungsqualität darf nichtvon der Finanzkraft der jeweiligenKommune abhängig sein. Dieser ver-fassungsgemäße Auftrag obliegt ganzklar dem Freistaat.

So ist es auch beim gemeinsamenUnterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern. Das erfordert klei- nere Klassen, mehr Lehrer und letzt-lich auch kleinere Räume. Hier gibt esnoch große Defizite. Wir haben demKultusministerium leider vergeblichdeutlich zu machen versucht, dass un-ter den aktuellen Rahmenbedingun-gen eine Inklusion vor Ort nicht mög-lich ist.

Wirtschaft: Neue Arbeitsplätze und diesind Grundvoraussetzungen für gleich- wertige Lebensbedingungen im gan -zen Land. Auch dieses Gebot hat nachdem Willen des Wählers Verfassungs-rang erhalten, gemeinsam mit derFörderung des Ehrenamts für das Ge-meinwohl. Ich appelliere an die neueStaatsregierung, Bildungs- und For-schungseinrichtungen in solchen Re-gionen einzurichten, die unter der de-mografischen Entwicklung leiden. Er-fahrungsgemäß zieht ein Max-Planck-oder Frauenhofer-Institut Hightech-Unternehmen an, die gut dotierte Ar-beitsplätze schaffen. Cluster dürfennicht nur in den Ballungszentren sprie -ßen, auch der ländliche Raum bietetdafür hervorragende Voraussetzungen.Ich sage nur: Wir verfügen über aus-reichende und preiswerte Flächen,

günstigen Wohnraum, Krippen, Kin-dergärten und Schulen, in denen sichdie Kinder nicht auf den Zehen herumtreten und die Relation zwischen Kinder-Zahl und Erzieherin noch eingesundes ist.

Voraussetzung für Firmenansiedlun-gen und Forschungs zentren ist aberder flächendeckende Ausbau des schnel- len Internets. Das ist ein wesentlicherStandortfaktor für die Wettbewerbs-fähigkeit eines Landes, hat auch derZukunftsrat erkannt. Das gilt für Un-ternehmen, für die Wissenschaft, fürgesellschaftliche und po litische Ein-richtungen. Der Anschluss der Bürgeran das Internet und die künftig stär-kere Partizipation am gesellschaftli-chen Leben, Stichwort Social Media, istzwingend und eine konkrete Aufgabeder öffentlichen Daseinsvorsorge. DerBayerische Gemeindetag ist immerfür die flächendeckende Versorgungmit schnellen Datenautobahnen ein-getreten. Das Förderprogramm hebtaber nur auf sogenannte Kumulations-und Gewerbegebiete ab.

Was wir hier zurzeit erleben, ist einTrauerspiel, meine Damen und Her-ren. Ich habe es bereits eingangs ge-sagt: Die strengen Vorgaben der Euro -päischen Union haben uns ein Büro-kratiemonster mit 19 einzelnen Ver-fahrensschritten beschert. Man kanngetrost von „einer Eier legenden Wollmilchsau“ reden. „Leider gestaltetsich die praktische Anwendung derentsprechenden Förderrichtlinie ex-trem schwierig. In den meisten Fällenist sie nicht anwendbar“, heißt es imSchreiben einer Regensburger Bera-tungsfirma an die bayerische Staats-regierung. Damit nicht genug, legendie Bezirksregierungen die Richtlinienfür die Vergabe der Fördermittel ex-trem streng aus. Beratungsfirmen, dieden Gemeinden und Städten bei derAntragsstellung helfen – ohne diegeht es bezeichnender Weise garnicht – haben jetzt Alarm geschlagen.Zum Beispiel wird immer wieder an-gezweifelt, dass der erhöhte Daten-transferbedarf, den die Firmen gemäßBayerischem Förderprogramm meldenmüssen, überhaupt berechtigt ist.

11/2013 Bayerischer Gemeindetag 481

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Die Unternehmen haben dreieinhalbSeiten penibel ausgefüllt und bekom-men dann das Papier wie dumme Schul- buben um die Ohren gehauen. „DieFirmen erklären uns für blöd“, sagt dazu ein Mitarbeiter der GemeindeRechtmehring (Landkreis Mühldorf/Inn).Wie ich höre, ist dieses Problem aberinzwischen gelöst.

Die Stadt Tittmoning (Landkreis Traun- stein) ist so verunsichert, dass sie ihrenAntrag auf Förderung erst einmal inder Schublade liegen lässt. Das kostetwertvolle Zeit, meine Damen undHerren. Das geht zu Lasten der Bürgerund Unternehmen gerade in wenigerdicht besiedelten Gebieten.

In anderen Fällen äußern die Förder-stellen Bedenken hinsichtlich des zuversorgenden Gebiets. Kein Wunderalso, dass bis heute noch kein einzigesFörderverfahren abgeschlossen wer-den konnte. Dabei fiel der Startschussim Dezember 2012! Das ist Schnecken- tempo zum schnellen Internet. DiesesVorgehen widerspricht allen Zusagendes Freistaats für ein schnelles undmöglichst unbürokratisches Förder-verfahren. Wir setzen die größten Hoff- nungen in den neuen SuperministerMarkus Söder, der für den digitalenBereich zuständig ist.

Wir sind uns alle einig: Das Förderpro-gramm ist eine einzigartige Chancefür Bayern und besonders für denländlichen Raum. Aber es kann nichtangehen, dass eine Gemeinde in Ge-biete mit 50 Mbit/s einerseits und an-dererseits in solche Ortsteile geteiltwird, in denen digitale Neandertalerleben. So bekommen wir keine neuenArbeitsplätze auf dem Land und schaf- fen Unfrieden in der Gemeinde. Des-halb sollten die Gemeinden darauf ach- ten, dass zumindest in ihrem Gebieteine flächendeckende Versorgung mög- lich wird.

Eine Milliarde an Fördermitteln hörtsich zwar gigantisch gut an, es darf abernicht vergessen werden, dass Städteund Gemeinden noch einmal so vieldrauf legen müssen. Das ist ein enor-mer Kraftakt. Deshalb wäre beim Voll-zug des Förderprogramms etwas mehrFlexibilität seitens der Förderstellenangesagt.

Lassen Sie mich noch ein Wort zu denNetzbetreibern sagen. Sie lehnen sichbequem zurück und schauen zu, wiesich die Gemeinden abkarpfen, umdann die Rosinen aus dem Teig zupicken, sprich die Zuschüsse einzu-sammeln. Das wird draußen in denRathäusern als „Abzocke“ der Ge-meinden empfunden. Hier wäre etwasmehr Engagement seitens der Unter-nehmen sehr wünschenswert.

Das führt uns direkt zu den Proble-men, die mit dem Schlagwort Demo-grafie umschrieben werden. Geradeder ländliche Raum leidet unter derAbwanderung in die Ballungszentren.In Bayern heißen sie Metropolregio-nen. Sie umschließen in großem Um-kreis die Städte. Die Nürnberger Me-tropolregion reicht vom mittelfränki-schen Ansbach bis ins thüringischeSonneberg. Und die MetropolregionMünchen reicht bis an den Alpenrand.Zumindest besagen das Schilder ander Autobahn im Landkreis Garmisch.

Meine Damen und Herren, wir habenin der Vergangenheit erleben müssen,dass diese Zentren einen regelrech-ten Sog auf Unternehmen und Arbeits- kräfte ausüben. Was passiert aber mitjenen Kommunen, die nicht im Mag -netfeld der Metropolregion liegen?

Meine Damen und Herren, Sie allewissen aus leidvoller Erfahrung, dassjenseits aller Sonntagsreden zwischenMetropolen und zentralen Orten aufder einen und dem ländlichen Raumauf der anderen Seite eine beinharteKonkurrenz herrscht. In den großenStädten spielt die Musik, das Land hatgefälligst für Ruhe und gute Luft zusorgen. Die negativen Folgen dieserfalschen Landesentwicklung zeigensich in den Ballungsräumen beim Ver-kehr, auf dem Arbeitsmarkt, bei denMieten und der Kinderbetreuung. Gleich- zeitig blutet der ländliche Bereich be-sonders im Norden und Osten desLandes aus.

Da passt es ins Bild, dass ein ober-bayerischer Landrat vorschlägt, mansolle doch bitteschön weniger Flücht-linge ins schöne Oberbayern schicken,weil dort der Wohnraum knapp undteuer ist. Nordbayern wäre doch vielbesser geeignet, weil dort die Bevöl-kerung ohnehin schrumpft und ganzeWohnhäuser leer stehen. Man stellesich vor: Die Oberbayern blieben in ihrer gesegneten Landschaft unter sich,in Franken und der Oberpfalz ent-stünden syrische, afghanische undafrikanische Enklaven. Dies wäre, umes vorsichtig auszudrücken, eine ganz

Bayerischer Gemeindetag 11/2013482

Viele interessierte Zuhörer bei der Messeeröffnung

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und gar eigenwillige Lösung des De-mografie-Problems. Von der Akzep-tanz durch die einheimische Bevölke-rung gar nicht zu reden, aber das sindja ohnehin nur noch Rentner und immobile Menschen. „Man erkennt,dass mancher im Süden der Ansichtist, dass wir hier kurz davor sind, dasLicht auszumachen“, zitierte die Süd-deutsche Zeitung den LichtenfelserLandrat Christian Meißner.

Bei einer von den Grünen in Auftraggegebenen Studie kam heraus, wasalle schon vorher wussten: dass BayernsStrahlkraft an den Rändern des Frei-staats deutlich verblasst. Das führt direktins Herz einer vernünftigen Landes-entwicklung. Eine Politik nach demMotto: „Die Starken stärken“ ist ge-fährlich. Sie fördert den Trend zumungebremsten Wachstum der Metro-polen mit allen bekannten Nachtei-len. „Die hohen Mieten in den Städtensteigern das Armutsrisiko“, hat eineStudie der Bertelsmann Stiftung erge-ben. Der Zuzug in die Metropolregio-nen darf folglich nicht länger hinge-nommen werden. Es gilt, die Attrak -tivität des Ländlichen Raums zu stei-gern.

Es ist deshalb höchste Zeit, das Ruderherumzureißen. Aus dem Gegenein-ander muss ein gleichberechtigtes Mit- einander werden, meine Damen undHerren. Die Energiewende wird über-wiegend in den Gemeinden stattfin-den. Sie klappt auch nur, wenn wir dieBürger mit ins Boot holen. Das funk-tioniert aber nicht unbedingt überBerge von Papier. Dinge begreift derMensch am besten, wenn er sie siehtund direkt davon profitiert. Die Ener-giewende lässt sich durch beinahe jedes andere kommunale Thema er-setzen, sei es der Dorfladen, das Ge-meinschaftsleben, die Mobilität fürSenioren oder altengerechtes Wohnen.

Sache der Landespolitik ist es, ver-nünftige Rahmenbedingungen zu schaf- fen und finanzielle Hilfestellung zu ge- währen. Denn erklärtes Ziel der Lan-desentwicklung, das haben wir kurzvor der Landtagswahl wieder gehört,sind gleichwertige Lebensbedingun-gen im ganzen Land. Dazu gehören

nicht nur Straßen, Wege und digitaleInfrastruktur, sondern auch die Stand -orte von Schulen, Universitäten undForschungseinrichtungen. Das alleskostet Geld. Wenn der kommunale Finanzausgleich ein „atmendes Sys -tem“ sein soll, wie es FinanzministerMarkus Söder einmal ausgedrückt hat,dann gilt es, die „Gerechtigkeitslücke“zu schließen. Von der Demografie ge-plagte kleine Kommunen dürfen nichtüber einen Kamm geschoren werden.Sie benötigen mehr Zuwendung alskreisfreie Städte und Mittelzentren.Denen fließen die höheren Mittel nurzu, um die negativen Folgen einerverfehlten Landesentwicklung zu lin-dern und weiter zu zementieren.

Der ländliche Raum muss attraktivbleiben, wenn diese Regionen auch inZukunft auf Industrie setzen sollen.Neben dem Wohn- und Freizeitwertmit entsprechenden Angeboten derDaseinsvorsorge gehören ein sehr leis -tungsfähiger ÖPNV und eine guteVerkehrsinfrastruktur dazu. Auch dieArbeitsorte in den ländlichen Regio-nen müssen schnell erreichbar sein.

In ständigem Kontakt mit unseremEuropabüro standen wir heuer beimThema Trinkwasser. Die neue EU-Kon-zessionsrichtlinie drohte insbesonde-re im Trinkwasserbereich die kommu-nale Selbstverwaltung stark einzu-schränken. Es gab einen Aufschrei inder Öffentlichkeit. Viele Bürgermeisteraus Bayern und Österreich schicktenflammende Protestbriefe nach Brüssel.Eine EU-weite Bürgerinitiative sammel-te nahezu 1,5 Millionen Unterschriftengegen die Privatisierungspläne desEU-Binnenmarktkommissars MichelBarnier. Die konzertierte Aktion hatsich gelohnt. Barnier nahm den Was-serbereich aus der Konzessionsricht -linie heraus. Ein Erfolg war auch, dassder Landtag unsere Forderung aufge-griffen hat, die kommunale Trink was-serversorgung als Bestandteil der Da-seinsvorsorge im neuen Landesent-wicklungsprogramm zu verankern.

Mit Wasser hat ein weiteres Ereignis indiesem Jahr zu tun, allerdings ein sehrtrauriges: die Hochwasserkatastropheim Juni. Der Bayerische Gemeindetag

hat seine Mitglieder um Spenden fürhochwassergeschädigte Kommunengebeten. Unsere kommunale Familiehat sich solidarisch gezeigt und knapp1,7 Mio. Euro gespendet. Das Geld wirdgegenwärtig ausgezahlt. Wir freuenuns über die gelebte Solidarität derKommunen untereinander und sagenvon dieser Stelle ein herz liches „Ver-gelt’s Gott“. Das Juni-Hochwasser haterneut gezeigt, wie wichtig rechtzei -tige Vorsorge- und Schutzmaßnah-men sind. Der Gemeindetag arbeitethier intensiv in einer Projektgruppefür das Hochwasserrisiko manage mentmit.

Lassen Sie mich zum Abschluss nocheinen Blick in die Zukunft wagen. DasMotto der diesjährigen Kommunalelautet ja auch „Gemeinde 2030 – Kom-munale Megatrends“. Wir werden da-zu unter anderem den bekanntenWissenschaftler Professor Horst Opa -schowski, Professor Manfred Güllnervom Meinungsforschungsinstitut Forsaund den Präsidenten der Vereinigungder Bayerischen Wirtschaft, AlfredGaffal hören.

Zu den wichtigen Zukunftsthemengehören die Energiewende, neue For-men der Bürgerbeteiligung oder dieRahmenbedingungen für eine senio -rengerechte Gemeinde. Zu Letztge-nanntem spricht Professor Stefan Pohl- mann von der Hochschule München.

Ein kluger Kopf hat einmal gesagt: Zu-kunft ist meistens schon da, bevor wirdamit rechnen. Für den kommunalenBereich trifft das zu. Die Themen undProbleme, mit denen wir uns heuteherumschlagen, das werden auch dieThemen von morgen sein.

Mit vielen Fragenzeichen ist dagegenversehen, was uns die Zukunft einerglobalisierten Welt bringen wird. DieWirtschafts- und Finanzkrise ist nochlängst nicht ausgestanden. Ein Witzbeschreibt treffend das veränderte Ver- hältnis zwischen Banken und ihrenKun den: Die alte Dame hebt am Bank-schalter ihr ganzes Geld ab. Nachzehn Minuten kommt sie wieder undzahlt alles wieder ein. „Warum habenSie denn das Geld überhaupt abge-hoben?“, will der Kassierer wissen.

11/2013 Bayerischer Gemeindetag 483

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„Man wird doch schließlich mal nach-zählen dürfen!“

In Europa wird schon lange nichtmehr gestaltet, sondern nur noch re-pariert. Nationale Egoismen führendazu, dass die europäischen Staatenuntereinander zutiefst uneins sind. Soverliert die Europäische Union ihreHandlungsfähigkeit ausgerechnet ineiner politisch sehr instabilen Welt -lage. Auch wirtschaftlich werden dieSpielräume enger werden. Die Digi -talisierung verändert unsere Welt. Wersie verschläft, hat verloren. Zusätzlichmüssen wir mit dem Trend zu Mega-Citys, demografischen Wanderungs-bewegungen, dem Kampf um knap-pe Ressourcen wie Öl und sauberesWasser sowie mit den Folgen des Kli-mawandels fertig werden.

Gefährlich könnte die hohe Jugendar-beitslosigkeit im Süden der Europäi-schen Union werden. „Eine ungeduldi-

ge Jugend ohne Hoffnung“, hat einstrategisch denkender Kopf formu-liert, „könnte die Lösung im Zerschla-gen alter Ordnung sehen, ohne eineneue zur Hand zu haben.“

Umso wichtiger ist es angesichts die-ser Herausforderungen, an der Basis,in den Gemeinden Rückhalt und Geborgenheit zu bieten, die Heimatzu bewahren und Identität zu stiften.Vom Liedermacher Reinhard Meystammt der Ausspruch: „Je kaputterdie Welt draußen, desto heiler musssie zu Hause sein.“ Kernstück der Le-bensqualität und Identität in Bayernist die kommunale Selbstverwaltungmit einem bürgernahen Rathaus unddem ehrenamtlichen Engagement sei-ner Bürger. Sie gilt es zu bewahrenund zu fördern, meine Damen undHerren.

Und noch etwas steht fest wie dasAmen in der Kirche: Städte und Kommu- nen müssen auch in Zukunft schauen,wo sie bleiben. Dafür sind Sie, verehr-te Damen und Herren, mit Ihrem un-ermüdlichen Engagement der besteGarant.

Bayerischer Gemeindetag 11/2013484

Dr. Uwe Brandl

Informationen des Bayerischen Gemeindetags im Oktober 2013 …… können Sie unter www.bay-gemeindetag.de

im „Mitgliederservice“ nachlesen.

• Pressemitteilungen

29/2013 Gemeindetag hat hohe Erwartungen an das neue Kabinett

30/2013 Finanz- und Heimatminister Söder muss schnelles Internet zur Chefsache machen

31/2013 Forderungen des Bayerischen Gemeindetags an die neue Bayerische Staatsregierung

32/2013 KOMMUNALE am 23. und 24. Oktober 2013 in Nürnberg

33/2013 KOMMUNALE 2013: Gemeindetag fordert Sicherstellung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungenin Stadt und Land

34/2013 KOMMUNALE 2013: Bayerns Bürger sehr zufrieden mit ihren Städten und Gemeinden

• Rundschreiben

57/2013 Vergabewesen – Neue EU- Schwellenwerte ab 1.1.2014

58/2013 Musterbreitbandausbauvertrag für das Bayerische Breitbandförderprogramm

• Schnellinfos für Rathauschefs

18/2013 Bündelausschreibungen zur Erdgasbeschaffung für bayerische Kommunen

19/2013 BayGT-mobil App

20/2013 Gemeindetag bietet für Lieferbeginn 1.1.2015 erneut Bündelausschreibungen für den kommunalen Strombezug an

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11/2013 Bayerischer Gemeindetag 485

mit Motiven aus dem Gemeindebereich

*Müllabfuhrtermine

*Veranstaltungstermine

*Wissenswertes über die Gemeinde

*Öffentliche Einrichtungen im Gemeindebereich

*Wichtige Telefonnummern

*Bürgerinformation Abfallwirtschaft

*Müllgebühren

*Vereine und Verbände

*Busfahrplan

Jahreskalender

Herzlichen Dank den Firmen:

die mit ihren Werbeanzeigen zur Mitfinanzierung beitragen

Pfarrkirche der Gemeinde Musterheim

GemeindeMusterheim

2014

individuell für Ihre Gemeinde

Deckblatt 4-farbig

gestaltet nach Ihren Wünschen – eventuell mit einem Werbeträgeraus Ihrer Gemeinde (örtl. Bank, Apotheke, ortsansässige Firma etc.)

12 Monatsblätter 4-farbig

● mit Motiven aus Ihrer Gemeinde● mit Müllabfuhrterminen (mit farbigen Tonnensymbolen gekennzeichnet)● mit Veranstaltungsterminen Ihrer Gemeindevereine und Verbände● freier Platz für Werbung (am Fuß der Kalenderblätter)

3 Infoblätter 4-farbig

● mit Öffnungszeiten und Telefonnummern der Gemeinde● mit Adressen der öffentlichen Einrichtungen im Gemeindebereich● mit wichtigen Telefonnummern● mit Informationen über die Abfallwirtschaft● mit Adressen der örtlichen Vereine und Verbände● mit Busfahrplänen usw.

Ausführungsbeispiel:16 Blätter, Format 48 x 15 cm (abweichende Ausführung jederzeit auf Anfrage möglich)davon 13 Blätter mit Motiven aus Ihrer Gemeinde

Mit Werbeanzeigen kann der Kalender ganz oder teilweise finanziert werden(z.B. durch örtliche Banken, Apotheken, ortsansässige Firmen)

Preise per Stück zuzügl. MwSt.: (gültig für Ausführungsbeispiel)

zuzügl. Satzkosten (Sie liefern uns Ihre Gemeindedaten im Word- oder PDF-Format,wir pflegen Ihre gelieferten Daten in das Layout ein.)

500 Stück

2,30

1000 Stück

1,50

1500 Stück

1,25

2000 Stück

1,10

2500 Stück

1,05Euro

Dieser Jahreskalender ist für Ihre Bürgerinnen und Bürger die ideale und wichtige Information im Gemeindebereich.

Druckerei SchmerbeckGmbH

Gutenbergstraße 12 • 84184 Tiefenbach bei LandshutTel. 0 87 09 / 92 17-0 • Fax 0 87 09 / 92 17- 99

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Jahreskalender 2014

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Bayerischer Gemeindetag 11/2013486

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

ein herzliches Dankeschön den Podiumsteilnehmer, die un-ter der Moderation von Frau Kirstin Girschick die kommuna-len Megatrends deutlich gemacht haben. Zufrieden seinkönnen unsere Rathauschefs mit den Ergebnissen einer Be-fragung unserer Gemeindebürger durch das anerkannte In-stitut Forsa. Herr Prof. Güllner hat deutlich gemacht, dass90% der Bürger mit ihrem Wohnsitz zufrieden sind. Anderer-seits sehen wir, dass die Hauptprobleme der Bürgerschaft imVerkehr liegen. Dies zeigt den Handlungsbedarf der Zukunftauf.

Wenn wir uns in den Gemeinden überlegen, wie künftig dieÖffentlichkeitsarbeit erfolgen soll, so können wir heute fest-stellen, dass die Lokalzeitung mit 82% und die gemeind-lichen Infos mit 58% einen Schwerpunkt darstellen. Jedochnutzen immer mehr Bürger das Internet (32%) – dies wird dieInformationsquelle der Zukunft werden.

Die Rathauschefs genießen ein hohes Vertrauen der Bürger-schaft, welches mit 68% wesentlich höher liegt, als das derLandesregierung und des Bundestags (37 bzw. 32%).

Welche Themen sind aus Sicht der Bürgerschaft die Zu -kunfts themen? Das ist die Bildungsgerechtigkeit, die Siche-rung und Schaffen von Arbeitsplätzen und die Energiewen-de zu bezahlbaren Preisen. Wir haben heute von unseremPräsidenten Dr. Brandl gehört, dass es die entscheidendeHerausforderung der nächsten Jahre sein wird, gleichwertigeLebens- und Arbeits bedingungen im ganzen Land zu schaf-fen. Dies könne die Kommunen nicht allein leisten. Wir brau-chen die entsprechenden Rahmenbedingungen von Bundund Land und die tatkräftige Unterstützung der bayerischenWirtschaft.

Unsere Gesellschaft wird sich aufgrund der demografischen,aber auch des gesellschaftspolitischen Wandels in den kom-menden Jahrzehnten deutlich verändern.

Wie Prof. Opaschowski ausgeführt hat, wird der Zusammen-halt in der Gesellschaft nicht mehr vorrangig durch die Fami-lien sichergestellt, sondern es werden sich die nachbarschaft- lichen Hilfestellungen, Beziehungen im Freundeskreis undBeziehungen im Alter verstärken. Entsprechend sind die Angebot vor Ort anzupassen. Es geht um Wohnen, Mobilität,Daseinsvorsorge, aber auch um Begegnungsstäten für unse-re Mitbürger.

Auch die Struktur in unseren Gemeinden wird sich verän-dern. Dies gilt für die Bildungslandschaft, wie auch für dieGesundheitsversorgung. Gerade im ländlichen Raum müssenwir hier Angebote schaffen, die den Kindern die bestmög -liche Ausbildung sichert. Wenn Schulstandorte in Gemein-den, die vom demografischen Wandelt betroffen sind, über-leben sollen, so brauchen wir vergleichbar mit der Struktur inSüdtirol grünes Licht für kleinere Klassen, d.h. wir brauchenmehr Lehrer.

Bei der Gesundheitsvorsorge werden wir Kooperationen derÄrzteschaft, mobile Angebote, aber auch eine Gewährleis-tung der vorhandenen Krankenhauslandschaft sicherstellenmüssen.

Eine weitere Hauptaufgabe wird es sein, die Betriebe in derFläche zu unterstützen und die entsprechende Infrastruktur,vom Breibandausbau bis zu universitären Einrichtungen zuschaffen.

Die Gemeinden werden verstärkt in einem interkommuna-len Wettbewerb stehen. Umso wichtiger scheint uns, dass diepolitisch Verantwortlichen vor Ort rechtzeitig die Weichenstellen.

Ich danke den Podiumsteilnehmern für ihre Fülle von Impulsen,die die Trends der Zukunft aufzeigen. Morgen, am 2. Kon-gresstag wollen wir weitere Themenbereich, wie Senioren-politik, neue Formen der Bürgerbeteiligung, Kommunalfi-nanzen und und und vertiefen. Hierzu lade ich Sie alle herz-lich ein.

Kommunale Megatrends

Zusammenfassung der Podiumsdiskussion auf der KOMMUNALE 2013Dr. Jürgen Busse, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Bayerischen Gemeindetags

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11/2013 Bayerischer Gemeindetag 487

Der Anschluss in die richtige Richtungmit Kabel Deutschland

Gemeinden im Internet-Ausbaugebiet von Kabel Deutschland sind bereits heute an die

multimediale Zukunft angeschlossen. Dank der hohen Bandbreite werden eine zukunfts-

fähige Versorgung und viele weitere Vorteile gewährleistet:

Download-Geschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/s in Ausbaugebieten 1

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Fernsehen, Internet und Telefon über einen Anschluss 1

Ein auch über große Reichweiten leistungsfähiges Netz

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Ihr Kabelanschluss für Fernsehen, Internet und Telefon.

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Bayerischer Gemeindetag 11/2013488

Impressionen von der KOMMUNALE 2013

Eröffnung der KOMMUNALE 2013 …

… durch Ersten Vizepräsidenten des Bayerischen

Gemeindetags Josef Mend, Iphofen

Innen-Staatssekretär Gerhard Eck spricht ein Grußwort

Heimat-Staatssekretär Albert Füracker stellt sich vor

Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl vor „vollem Haus“

Präsident des Bayerischen Gemeindetags Dr. Uwe Brandl spricht zu den

Delegierten

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11/2013 Bayerischer Gemeindetag 489

23. – 24.10.2013

Der griechische Innenminister Giannis Michelakis bittet um Solidarität

bayerischer Kommunen

Der Gemeindetagspräsident ist ein gefragter Interviewpartner der Medien

Prominenz am Stand der BayernLabo

Pressekonferenz im Pressezentrum der NürnbergMesse;Präsident Dr. Brandl spricht zu den Journalisten

Illustre Gäste auf dem Stand des Bayerischen Gemeindetags

Interessierte Besucher am Stand der AKDB

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Bayerischer Gemeindetag 11/2013490

… Fortsetzung

Prof. Dr. Horst W. Opaschowski referiert über die

Mitmachgesellschaft der Zukunft

vbw-Präsident Alfred Gaffal fordert die Gemeinden auf,

mehr für die Breitbandversorgung zu tun

Kirsten Girschick vom Bayerischen Fernsehen moderiertdie Podiumsdiskussion

Kabarettist Dr. Tissot bespaßt die Gäste bei der Abendveranstaltung

Forum II „Chancen und Grenzen der Bürgerbeteiligung“

Fachforum III „Geschäftsordnungsmuster 2014“

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11/2013 Bayerischer Gemeindetag 491

Prof. Dr. Stefan Pohlmann stellt aktuelle Forschungs-

projekte vor

Forum I „Die Alten auf dem Vormarsch“

Die Jugendkapelle Georgensgmünd spieltim Foyer des CCN-West auf

Fachforum I „Breitbandförderung – schnelles Surfen für die Dörfer?“

Fachforum II „Gerechtigkeitslücke im kommunalen Finanzausgleich“

Fachforum V „RZ-Was – vom Fördern und Fordern in der Wasserwirtschaft“

Fachforum IV „Der zukunftsfähige Friedhof – Trends im Bestattungs-

wesen umsetzen“

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Bayerischer Gemeindetag 11/2013492

Friedhof mit Zukunft

• Das naturwissenschaftliche Weltbilddrängt den Einfluss der Kirchenzurück.

• Die Menschen werden immer mo-biler, nicht nur bezogen auf das Auto, sondern auch was den Wohn-sitz betrifft.

• Das Internet macht alternative Be-stattungsformen zunehmend allge-mein bekannt.

Dies hatte in einem 1. Schritt zur Fol-ge, dass die Verbrennung einer Leichegesellschaftsfähig wurde, ja es zuneh-mend als hygienischer empfundenwird, Aschenreste beizusetzen, als ei-nen Leichnam im Sarg zu bestattenund damit den langsameren Zerset-zungsprozessen in der Erde zu über-lassen. Mehr als die Hälfte der Verstor-benen werden mittlerweile kremiert.

Nun kommt der 2. Schritt: Die Nach-frage nach Alternativen zu herkömm-lichen Bestattungsformen steigt sprung- haft an.

Der 3. Schritt schließt sich an: Wäh -rend traditionell der Wille der Verstor-benen ausschlaggebend war für Fra-gen der Totenruhe, stellen nunmehrnicht selten die Angehörigen ihre Vor-stellungen in den Vordergrund.

Die Zeiten ändern sich und wir verän-dern uns in ihnen.

2. Friedhofszwang – ein Auslauf-modell?

Bestattungs- und Friedhofsrecht istLandesrecht. Daher sei das Blickfeld

nun auf Bayern fokussiert. InBayern regelt Art. 1 Abs. 1 Satz 2Bestattungsgesetz (BestG)1:„Leichen und Aschenreste Ver-storbener müssen, wenn diesesGesetz nichts anderes zulässt, aufFriedhöfen beigesetzt werden.“Der Friedhofszwang ist damitgesetzlich vorgeschrieben und

gilt sowohl für Erdbestattungen alsauch für Aschenbeisetzungen.

Die Ausnahmen, die das BestG zulässt,sind außerordentlich eng zu verstehen:Zwar kann ausnahmsweise eine See-bestattung zugelassen werden. Damitist jedoch nicht das Verstreuen derAsche in den Starnberger See ge-meint, sondern die Beisetzung einerfest verschlossenen Urne von einemSchiff aus auf „hoher See“, also für unsallenfalls relevant für die Nord- undOstsee. Zudem kann eine solche Aus-nahme vom zuständigen2 Landrats -amt nur zugelassen werden, wenn sienachweislich dem Willen des Verstor-benen entspricht.

Dr. Juliane Thimetund

Claudia Drescher,Bayerischer Gemeindetag

Dr. Juliane Thimet Claudia Drescher

1. Tempora mutantur et nosmutamur in illis

Nirgendwo – außer vielleicht imBereich des Feuerwehrwesens –wird eine gemeindliche Pflicht-aufgabe so emotional disku-tiert, wie im Bereich des Fried-hofs- und Bestattungswesens.Unsere Gesellschaft befindet sichin einem rasanten Wandel. Gesellschaft- liche Veränderungen treten in beson-derer Weise beim Umgang mit denVerstorbenen zutage. Es ist an derZeit, den Wandel nicht länger unterder Erde zu halten, denn hierüberwird kein Gras mehr wachsen.

Als wesentliche Aspekte, die das Ge-denken an die Verstorbenen beein-flussen, seien genannt:

• Die Familien-AG im engeren Sinneist out. An Familienstrukturen istvon Single bis Patchwork alles aner-kannt.

• Auch der Verlust der Ortsfestigkeit,der „Verwurzelung“ vor Ort, schrei-tet voran.

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Historisch begründet gibt es weiter-hin ein paar private Friedhöfe bzw.Bestattungsplätze, insbesondere beiAdeligen. Ansonsten gilt der Fried-hofszwang – und zwar gleicherma -ßen für eine Leichenbestattung wieauch für eine Urnenbeisetzung.

Während es bei einer Leiche eine ge-sellschaftliche Selbstverständlichkeitdarstellt, dass diese auf einem ge-meindlichen oder kirchlichen Fried-hof beigesetzt wird, bröckelt das Be-kenntnis zur Totenruhe auf dem Fried- hof bei der Aschenbeisetzung. Hiersei klar Stellung bezogen zu Gunstendes BestG: Ein Friedhof ist mehr alsein vorgeschriebener Ort für Bestat-tungen. „Friedhöfe sind öffentlicheEinrichtungen, die den Verstorbenenals würdige Ruhestätte und der Pfle-ge ihres Andenkens gewidmet sind“,so drückt es Art. 8 Abs. 1 BestG aus.

Der Friedhof ist ein zwar abgegrenz-ter3, jedoch für Jedermann frei zu-gänglicher Ort der Erinnerung, derRuhe und des Friedens, er kann auchTreffpunkt bzw. Kommunikationsortsein und er ist ein Spiegel unserer Bestattungskultur.4 Die Verpflichtung,seine Hinterbliebenen ausschließlichauf einem Friedhof zu bestatten, stelltnach der hier vertretenen Auffassungeine zukunftsfähige Vorgabe des Ge-setzgebers dar.

3. Versendung von Aschen

Urnen werden nach Verschluss undKennzeichnung von den Krematorien

unmittelbar an den vorgesehenen Be- stattungsplatz übersandt oder an einen,von den Angehörigen beauftragten,Bestatter übergeben. Die Urne darfvom Krematorium nur dann weiter-gegeben werden, wenn gewährleistetist, dass sie am vorgesehenen Bestat-tungsort auch tatsächlich beigesetztwerden kann. Die Bestätigung erteiltim Normalfall die dort zuständigeFriedhofsverwaltung.

Die Regelungen weichen in den ein-zelnen Bundesländern allerdings inStrenge und Großzügigkeit voneinan-der ab. Daher kann schon die Versen-dung von Urnen innerhalb der Bun-desrepublik Deutschland zu Schwie-rigkeiten führen, da verschiedene Vor-schriften anzuwenden sind. Eine län-derübergreifende Regelung zum Ver-sand von Aschenresten scheint drin-gend erforderlich.

Die Vorschriften der §§ 8 ff. der baye -rischen Bestattungs verordnung (BestV)5

beziehen sich aus schließlich auf dieÜberführung von Leichen. Darüber,wie die Versendung von Aschen erfol-gen soll, enthält die BestV keine Vor-schriften. Es gilt die allgemeine Rege-lung nach Art. 5 BestG.6 Damit hat dieVersendung von Aschen resten so zu er- folgen, dass die Würde des Verstorbe-nen und das sittliche Empfinden derAllgemeinheit nicht verletzt werden.

§ 28 BestV enthält jedoch konkreteBestimmungen darüber, an wen und

unter welchen Voraussetzungen dieAschenreste herausgegeben und ver-sandt werden dürfen. Empfänger kön- nen nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BestVgrundsätzlich nur Träger von Fried -höfen sein. Eine Ausnahme gilt nurdann, wenn die Beisetzung außerhalbeines Friedhofes genehmigt wurdeoder keiner Genehmigung bedarf,§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2BestV. Dann darf die Asche auch anden/die Bestattungspflichtigen heraus- gegeben werden. Die Versendung derAsche darf erst erfolgen, wenn derEmpfänger zugestimmt hat, § 28 Abs. 1Satz 2 BestV.

4. Der Friedhofsflüchtling

In großen Teilen der Bevölkerung wirddas Thema der Aschenbeisetzung sehr„weltoffen“ diskutiert. Auf der Suchenach „Aschenasyl“ hilft das Internetweiter, das den Zeitgeist nicht nuraufgreift, sondern vorantreibt. Dieeinschlägigen Angebote von Bestat-tungsunternehmern wissen um denFriedhofszwang. Daher wird im Grau-bereich der Legalität etwa folgendesbeispielhaft übernommene Angebotunterbreitet:7

Abschied zu Hause

• Grundleistungen

• Überführung zum Beisetzungs-platz in der Schweiz

• Urkunden über den Friedhofs-platz

• Vollmacht zur Urnenaufbewah-rung

• Rückführung mit Übergabe derUrne

• Kostenlose Beisetzung (CH) nachder Trauerzeit

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11/2013 Bayerischer Gemeindetag 493

Foto: wobigrafie/pixelio.de

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wirbt: Ein Friedhof in der Schweiz for-dert die Aschenreste zwecks Beiset-zung auf einem Schweizer Friedhof an,das bayerische Krematorium8 mussdie Asche an den Bestatter herausge-ben, der diese rein formal zur Beiset-zung auf einem Schweizer Friedhofabholt. Dieser gibt die Urne an denBestatter oder die Hinterbliebenenwieder heraus, die dann über das wei-tere Vorgehen bzw. einen Rücktrans-port der Urne nach Deutschland ent-scheiden.

Was Axel Hacke für die SüddeutscheZeitung, ist Harald Martenstein für dieZeit und er hat pointiert aufgegriffen,wie zweideutig es klingt, wenn je-mand „seine Asche in die Schweizbringt“:9

„Wenn an der Schweizer Grenze einDeutscher wegen seiner prallen Akten-tasche auffällt, dann muss sich in derAktentasche kein Geld befinden, eskönnte sich auch um den Großvaterhandeln. Ich halte das für einen Film-stoff. In dem Film reitet die deutsche Ka-vallerie unter Peer Steinbrück in derSchweiz ein, um dort die Urne des Groß -vaters zu suchen und wegen Aschen -hinterziehung zu verhaften. Interessan-terweise bleiben nämlich auch vieledeutsche Urnen in der Schweiz, vermut-

lich, weil dort die Urnenbestattungs -gesetzgebung eher liberal ist. Für dieMühe, die das Sterben bereitet, wirst duvom Schweizer Staat mit Laisser-fairebelohnt.“

Der besondere Reiz für manchen Hin-terbliebenen besteht nun darin, dassmit der einmal in die Schweiz ver-brachten Asche je nach Wunsch derHinterbliebenen verfahren werdendarf.

5. Rückkehr der Asche „nach Hause“

Bei der Rückführung der Asche mussjedoch verhindert werden, dass deut-sche Behörden die Aschenreste ent-decken und einem bestimmten Ver-storbenen zuordnen können. Dieshätte zur Folge, dass die Urne be-schlagnahmt und gegen den Willender Hinterbliebenen zwangsweise aufeinem deutschen Friedhof beigesetztwürde.

Die unzulässige Aschenaufbewahrungund/oder -beisetzung ist nicht nach§ 168 StGB als Störung der Totenruhestrafbar. Bestraft wird nur, wer dieAsche eines verstorbenen Menschenwegnimmt oder wer daran beschimp-fenden Unfug verübt, bzw. dies ver-sucht. Eine unzulässige Aschenaufbe-wahrung kann jedoch in einigen Bundesländern als Ordnungswidrig-keit mit Bußgeld belegt werden.10

6. Opas Asche auf dem Kaminsims

Um den Hinterbliebenen den Umwegins benachbarte Ausland zu ersparen,hat Bremen als erstes Bundeslandden Vorstoß unternommen, für die ersten 2 Jahre nach dem Todesfall zu-zulassen, dass die Angehörigen dieAsche mit nach Hause nehmen unddort in einer Urne aufbewahren. DieAbgeordneten der Bremischen Bür-gerschaft beauftragten im September2013 mit der Mehrheit der rot-grünenRegierungskoalition den Senat desStadtstaates, eine entsprechende No-velle des Bestattungsrechtes auszu -arbeiten. Zwar soll nach Ablauf von2 Jahren die Friedhofspflicht dochwieder gelten, denn auf Antrag dieAschenreste mit nach Hause nehmendarf nur derjenige, der bereits über eine Grabstelle für die endgültige Bei-

setzung auf dem Friedhof verfügt. Dabei geht es aber nicht um ein ethi-sches Bekenntnis zum Ort der Bestat-tung, dem Friedhof, sondern um dasEigeninteresse der Stadt Bremen, nichtdie gesamten Bremer Friedhöfe über-flüssig zu machen. Denn die Aufbe-wahrung der Urne zuhause soll nichtausschließlich aus Gründen der Kos -tenersparnis erfolgen.

Ethisch lässt sich dieser Weg ausbayerischer Sicht nicht nachvollzie-hen, denn:

Die Pflege des Andenkens Verstorbe-ner ist keine reine Privatangelegen-heit! Der Ort der Trauer und des Ge-denkens hat ein öffentlich zugäng -licher, also ein Friedhof in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft zu sein.

7. Verarbeitung der Asche zum Dia-manten

Dem Onlineangebot von Bestattungs-unternehmern ist auch etwa folgendeVariante des Gedenkens zu entnehmen:11

Bayerischer Gemeindetag 11/2013494

Der FriedhofsflüchtlingAbb. Benno Thimet

Oma: „Nichts hat sich geändert: Er redet immer noch nicht mit mir.“

Abb. Thomas Thimet

„Diamantene Bestattung“

) Smaragdschliff ) Brillantschliff

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• Man lasse die Urne in die Schweizüberführen.

• Die Angehörigen wählen eine Dia-mantenform und -größe aus.

• Sie erhalten den Diamanten in einemSchmuckkästchen übersandt, für des- sen Herstellung etwas Asche desVerstorbenen abgezweigt wurde.

• Der offizielle „Friedhofsplatz“ liegtdann fürderhin in der Schweiz.

Dargestellt (auf Seite 494 rechts unten)sehen Sie eine Nachbildung eines Online Angebots, bei dem nur nochder Schliff für den Diamanten ange-kreuzt werden muss.

Dazu wird der Kohlenstoff in der Ascheunter extrem hohen Druck und hoherTemperatur in die Diamantstrukturdes Kohlenstoffes überführt. DieseAschenreste sind vom Friedhof weitweg und damit nicht mehr für die All-gemeinheit zugänglich – Trauer wirdprivatisiert.

Diese Entwicklung lässt aufhorchen.Die Individualisierung schreitet voran– und zunehmend steht nicht mehrder Wille des Verstorbenen, sonderndas vermeintliche Alleinbestimmungs- recht einzelner Hinterbliebener imVordergrund. Bis vor Kurzem wäre esgesellschaftlich undenkbar gewesen,sich im Laufe der Jahre seine verbli-chenen lieben Menschen letztlich alsKollier umzuhängen.

8. Änderung der Bestattungs -bedürfnisse

Nach einer Umfrage von Aeternitas sinddie Friedhofsträger gehalten, sich auffolgende Prioritätenliste bei den Be-stattungsformen einzustellen.12

• 9% der Deutschen wollen eine ano-nyme Bestattung

• 16% wollen moderne Bestattungs-formen wie Baumbestattung oderUrnenaufbewahrung

• 51% wünschen ein Urnengrab odereine Erdbestattung

8.1 Anonyme Bestattung

Bei einer anonymen Bestattung gehtes in erster Linie darum, dass der Ver-storbene zum Ausdruck gebracht hat,dass er ohne Kreuz und ohne Namens- schild beigesetzt werden will. Als einBeispiel von vielen sei für eine ent-sprechende Friedhofsfläche die „Son-nenbichl-Wiese“13 genannt. Das Be-sondere an dieser Gemeinschafts-grabstätte für Urnenbestattungen ist,

– sofern gewünscht – die Lage der Ur-ne nachzuvollziehen.

Es gibt eine Sitzgelegenheit und einesich mit dem Thema Tod befassendeSkulptur eines örtlichen Künstlers (sie-he Abb. Friedhofsskulptur). Sinnbild-lich für die nicht vorhandenen Namenauf der Grabstätte wurden alte Bron-zebuchstaben von aufgegebenen Grab- steinen zusammengeschweißt, um sodas Gedenken an alle Verstorbenenzu wahren.14

8.2 „Bergbachbestattung“

Die Sehnsucht nach Natur wird ver-marktet. So lassen sich im Online-An-gebot eines deutschen Bestattungs-unternehmers durchaus Varianten wiedie „Bergbach-Bestattung“ finden. Die-se hat allerdings einen rechtlichenSchönheitsfehler, denn das Verstreuender Asche ist in Bayern nicht zulässig.Vielmehr sind nach § 27 BestV Aschenin einer festen Urne zu verschließen.Auf dem Deckel der Urne sind folgen-de Angaben haltbar und deutlich an-zubringen:

1.Die Nummer der Eintragung derEinäscherung in das Bestattungs-verzeichnis,

2.Zu- und Vornamen des Verstorbe-nen,

3.Ort, Tag und Jahr seiner Geburt, sei-nes Todes und seiner Einäscherung.

Daher muss zunächst wieder auf An-forderung von einem ausländischenFriedhof mit gegenüber den deutschenBehörden nachgewiesenem Bestat-tungs platz die Urne ins Ausland ver-sandt werden. Dort unterliegt sie danndem Bestattungsrecht des jeweiligenLandes und kann ggf. nach Beliebenauf Wiesen, in Bächen und Seen oderauf Berggipfeln verstreut werden.

8.3 Baum- oder Naturfriedhof

In der Bestattungskultur vollzieht sichein Wandel von der traditionellen Lei-chenbestattung im Erdgrab zur Ur-nenbestattung im Erdgrab über dieUrnenbestattung in einer Urnenwandoder Urnennische hin zu einer Urnen-bestattung in einem landschaftsgärt-nerisch gestalteten oder naturbelas-senen Gebiet. So steigt die Nachfrage

11/2013 Bayerischer Gemeindetag 495

Friedhofsskulptur von Robert Scharnagel

dass die Wiese in einen traditionellenFriedhof mit Erdgräbern integriertwurde. Selbstverständlich werden diegenauen Koordinaten, also die Posi -tion der Urnenbeisetzung erfasst.Dies ermöglicht es einem Trauernden

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nach sogenannten Baumbestattungen,bei denen biologisch abbaubare Ur-nen im Wurzelbereich von Bäumenbestattet werden. Die Aschenrestetreten damit in den natürlichen Kreis-lauf des Lebens ein.

Materialien können sein:

• Holz

• Papier

• Stärke

• Naturfasern wie z.B. Flachs, Hanf, Jute

In den letzten Jahren entstanden da-her einige naturnahe Friedhöfe inBayern, die deutlichen Zulauf erfah-ren. Zwar mag eine Beisetzung in ei-nem „Baumfriedhof“ eine Abkehr vonder christlichen Interpretation derletzten Ruhestätte bedeuten und wieeine Rückkehr zu den Totenbräuchender Germanen anmuten.15 Aber dieFriedhofsträger sollten sich hier einerWertung enthalten und den gesell-schaftlichen Wandel mitvollziehen.

Auf welchen Friedhöfen in Bayern na-turnahe Bestattungen in Form vonUrnenbeisetzungen möglich sind, er-gibt sich aus der Liste der bereits ein-gerichteten Naturfriedhöfe in Bayern,die auf der Internetseite des Bayeri-schen Staatsministeriums des Innernunter Kommunales abrufbar ist.16 EinNaturfriedhof ist ein weitgehend na-turbelassenes Gelände ohne beson-ders angelegte Grabstätten, z.B. einWald, in dem die Beisetzungen an derWurzel der Bäume erfolgen.

Ein Naturfriedhof muss ein Friedhofim Sinne von Art. 7 und 8 BestG sein.17

Das Bayerische Bestattungsgesetz istin Art. 8 Abs. 2 eindeutig: „Träger vonFriedhöfen können nur juristische

Personen des öffentlichen Rechts sein.Friedhofsträger ist, wer den Friedhofin eigener Verantwortung verwaltet.“Als juristische Personen des öffent -lichen Rechts kommen hier – nebender Kirche – nur die Gemeinde oderbei einem etwas erweiterten Örtlich-keitsbegriff, also insbesondere bei einem Naturfriedhof, ein Zweckver-band in Frage.

Diese Vorgabe des Landesgesetzge-bers unterscheidet das bayerische Be-stattungsrecht von dem anderer Bun-desländer. Immer wieder werden baye -rischen Kommunen von privaten An-bietern Naturfriedhofskonzepte vor-gestellt, deren Umsetzung mit dembayerischen Bestattungsrecht nicht zuvereinbaren ist.18 Das Bayerische Staats- ministerium des Innern hat in die Bestattungsbekanntmachung vom7.5.201019 Ausführungen zu Natur-friedhöfen aufgenommen.20

8.4 Integration alternativer Bestattungsformen auf demgemeindlichen Friedhof

Allgemein ist den Gemeinden zu ra-ten, zunächst ihre eigenen Friedhofs-flächen und insbesondere die nichtbelegten Flächen daraufhin zu unter-suchen, ob dort alternative Bestat-tungsformen in alleiniger gemeind -licher Regie angeboten werden kön-

nen. Dies würde einen gemeinde-eigenen Friedhof als zukunftsfähigdarstellen mit dem Vorteil, dass die alternative Bestattungsform auf dieseWeise im Miteinander mit herkömm -lichen Bestattungsformen eingeführtwird. Zudem bliebe auf dem vorhan-denen Friedhof die Möglichkeit einerTrauerfeierlichkeit in der Aussegnungs- halle erhalten, ebenso ist die gesamteInfrastruktur bereits vorhanden.

Für Urnenbestattungen in naturnaherUmgebung gibt es auch sehr attrak -

Bayerischer Gemeindetag 11/2013496

Integriertes naturnahes Friedhofskonzept

Landschaftsgärtnerisch gestaltete Bereiche auf dem FriedhofAbdruck der Planungsanimation mit freundlicher Genehmigung von www.cemterra.de

biologisch abbaubare UrneBildquelle:stilvolle-urne.de

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tive Überlegungen, die nicht notwen-dig einen Baumbestand voraussetzen.Eine außerordentlich günstige Mög-lichkeit scheint hier ein „Wiesengrab-feld“ darzustellen. Dieses bietet denHinterbliebenen eine pflegefreie Grab- stelle und ist auf nahezu allen Fried-höfen mit unbelegten Flächen zu ver-wirklichen. Überlegt werden muss dann,wo und in welcher Form die Namender Verstorbenen angebracht werdensollen.

Auch landschaftsgärtnerisch gestalte-te Bereiche wie Kiesel- oder Blumen-ringe zur Urnenbeisetzung, die bei-spielsweise mit Stelen oder Findlings-blöcken ergänzt werden, auf denendie Namen der Verstorbenen ange-bracht werden, können als Alternativezur klassischen Urnenwand in denFriedhof integriert werden. Solche Bereiche haben den Vorteil, dass dereinzelne Grabnutzungsberechtigtekeinen Pflegeaufwand hat.

Jeder auf dem gemeindlichen Fried-hof vorgesehene Grabtypus ist in derFriedhofssatzung bei den Grabtypenaufzuzählen und in der Friedhofsge-bührensatzung mit einer Grabnut-zungsgebühr zu belegen. Je ein Sat-

zungsmuster für eine zeitgemäßeFriedhofssatzung und eine Friedhofs-gebührensatzung finden Sie in Thi-met, Kommunalabgaben- und Orts-recht, Teil VI – 2.8 und 2.9. oder inKlingshirn / Drescher/ Thimet, Bestat-tungsrecht, Teil C 3.1 und 3.2.

Fußnoten

1. BestG vom 24.9.1970, zuletzt geändert durch Gesetzvom 17.12.2012 (GVBl. S. 629).

2. Dazu siehe Art. 12 Abs. 1 Satz 3 BestG. Zur Zuständig-keit der Kreisverwaltungsbehörde siehe ausführlichKlingshirn/Drescher/Thimet, Bestattungsrecht, B17Rdnr. 19 ff.

3. Bestattungsbekanntmachung, BestBek vom 12.12.2002(AllMBl S. 331), zuletzt geändert durch Bekanntma-chung vom 7.5.2010 (AllMBl S. 127)

4. Ein Volk wird so beurteilt, wie es seine Toten bestat-tet. (Perikles)

5. Bestattungsverordnung (BestV) vom 1.3.2001 (GVBl.S. 92, ber. S. 190), geändert durch Verordnung vom21.4.2007 (GVBl. S. 338) und Verordnung vom 8.4.2013(GVBl. S. 174), abgedruckt in Klingshirn/Drescher/Thi-met, Bestattungsrecht, A2.

6. Bestattungsgesetz – BestG – vom 24.9.1970, zuletztgeändert am 11.12.2013 (GVBl. S. 629).

7. Auszug aus dem Online-Angebot eines deutschenBestattungsunternehmers

8. Zu Krematorien siehe ausführlich Klingshirn/Drescher/Thimet, Bestattungsrecht, B 18.

9. Zeitmagazin vom 13.7.2013.

10. So z.B. § 24 Abs. Abs. 1 Nr. 11 BestattG Berlin, § 49Abs. 1 Nr. 19 BestattG Baden-Württemberg, § 29 Abs.Nr. 10 BestattG Sachsen-Anhalt.

11. Interessantes zum Thema „Diamantbestattung“ fin-den Sie unter www.asche-zu-diamant-pressen.de

12. Umfrage von Aeternitas/Emnit 2007, abgedruckt inBayerische Landesanstalt für Weinbau und Garten-bau, „Zukunftsmodell Friedhof“, 1. Aufl. 2013

13. Gemeinde Bad Feilnbach

14. Vgl. dazu Oberbayerisches Volksblatt, OVB-online 10-2011

15. So auch Bayer. Staatszeitung vom 3.12. 2010 S. 21

16. www.stmi.bayern.de/landundkommunen/kom-munaleselbstverwaltung/Naturfriedhöfe in Bayern(Stand Juli 2012)

17. Zu Ausweisung und Betrieb eines eigenen Natur-friedhofs siehe ausführlich Klingshirn/Drescher/Thi-met, Bestattungsrecht, B12 Nr. 4.2

18. Als Anbieter mit festen privaten Vermarktungskon-zepten treten auf die Friedwald-GmbH und die Ruhe-forst-GmbH. „Friedwald“ und „Ruheforst“ stellen vondiesen Firmen rechtlich geschützte Begriffe dar.

19. BestBek in der Fassung vom 7.5.2010 (AllMBl. S. 127),abgedruckt in Klingshirn/Drescher/Thimet, Bestat-tungsrecht, A 3.

20. Ausführlich zu den rechtlichen Anforderungen an einen Naturfriedhof in Bayern siehe Klingshirn/Dre-scher/Thimet, Bestattungsrecht, B 11 Nr. 4.2 ff.

11/2013 Bayerischer Gemeindetag 497

Nächste Folge:

Zu Urnengräbern, Urnenfächern sowieErdgrabstätten und zu den Kosten einesSterbefalles.

Das 44. Seminarfür Führungskräfte der Versorgungs-

und Entsorgungswirtschaftin Bad Wiessee

findet vom 14. bis 17. April 2014 statt.

Berichtigung aus Heft 10/2013Das Anmeldeformular für das Führungskräfteseminar

in Bad Wiessee im April 2014 finden Sie unterhttp://www.baygt-kommunal-gmbh.de/BadWiessee2014.aspx

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Kreisverband

Neu-UlmDer Kreisverbandsvorsitzende, 1. Bür-germeister Josef Walz, Pfaffenhofenan der Roth, hat seine Kolleginnenund Kollegen zu einer Kreisverbands-versammlung am 12. September 2013in das Rathaus in Nersingen geladen.

Nachdem 1. Bürgermeister Erich Wink- ler seine Gemeinde kurz vorgestellthat, spricht der ebenfalls anwesendeLandrat Erich Josef Geßner die bevor-stehenden Bezirkstags- und Landtags- wahlen sowie auch die Bundestags-wahl an. Ein gemeinsamer Wahlaufrufwurde von den anwesenden Kolle-ginnen und Kollegen allgemein be-grüßt.

Landrat Erich Josef Geßner referierteüber eine ausreichende Wohnraum-versorgung für alle Bevölkerungsschich- ten im Landkreis Neu-Ulm und stelltedabei fest, dass die stetige Preisstei-gerung bei den Nebenkosten, demBaukostenindex oder auch bei Neu-vermietungen immer mehr proble-matisch werde. Bei einer Erhebungund auch statistischen Berechnungsei festgestellt worden, dass im Land-kreis Neu-Ulm an preislich günstigenWohnungen und Sozialwohnungenbis zum Jahre 2025 insgesamt 4.298Wohnungen fehlen. Die Schaffung vonWohnraum gehöre zu den originärenAufgaben der Kommunen, wobei derLandkreis als Koordinator und Beratergerne unterstützend zur Seite steht.

Besprochen wurde, dass bei der Auf-stellung von Bebauungsplänen auchimmer wieder mehrgeschossiger Woh- nungsbau berücksichtigt werden soll

und auch die Aufstellung eines soge-nannten Flächenkatasters hier hilfreichsein könnte. Es wurde vereinbart, dassbei einer weiteren Versammlung die-ses Thema auch noch mit Vertreternder Regierung von Schwaben oderder Obersten Baubehörde besprochenwerden sollen.

Vorgestellt wurde auch ein Konzeptdes „virtuellen Kommunalwerks“. Hier- bei geht es darum, eine gemeinsameLösung von den kreisangehörigenKommunen, dem Landkreis und demEnergieversorger zur Energiewendezu finden. Um den Gesamtbedarf zuermitteln, werden die Daten der kom-munalen Verbrauchs- und Erzeugungs- anlagen erfasst und danach dannüberlegt, ob eine Zusammenfassungder Erzeugungs- und Verbrauchsanla-gen im gesamten Landkreis sinnvollerscheint. Die Auswertung und dieEmpfehlungen sollen bis Frühjahr 2014vorliegen.

Mit einem Dank an den gastgeben-den Bürgermeister Erich Winkler so-wie an Herrn Landrat Erich Josef Geß-ner für seine Informationen beendeteder Kreisverbandsvorsitzende Bürger-meister Josef Walz die Kreisverbands-versammlung und kündigte an, dassim November eine gemeinsame Ver-bandsversammlung mit dem Kreis-verband Unterallgäu stattfinden soll.

Rhön-Grabfeld –Bad KissingenAm Dienstag, den 8. Oktober 2013,konnten Frau Kreisverbandsvorsitzen-de, 1. Bürgermeisterin Birgit Erb, Ober -elsbach, und Kreisverbandsvorsitzen-der, 1. Bürgermeister Siegfried Erhard,Oerlenbach, die Bürgermeisterinnenund Bürgermeister der KreisverbändeRhön-Grabfeld und Bad Kissingen zueiner Versammlung im Pfarrsaal derGemeinde Oerlenbach begrüßen. Imersten Tagesordnungspunkt trugenHerr RD Michael Geier, Leiter Bayeri-sche Verwaltungsstelle Biosphären -reservat Rhön, und Frau Sabine Frankvom Landkreis Fulda zum Thema„Nachhaltige Lichtnutzung im Sternen- parkt Rhön“ vor. Den Gemeindechefs

wurden dabei insbesondere Empfeh-lungen zur Ausgestaltung der Stra ßen- beleuchtung gegeben.

Hauptthema der Versammlung warendie Neuerungen der BauGB-Novelle2013. Dazu referierte Direktor Dr. FranzDirnberger von der Geschäftsstelle ausMünchen. Nach den baurechtlichenAusführungen informierte er zudemüber die geplanten Neuerungen inder kommunalen Rechtsschutzversi-cherung. An das Referat schloss sicheine ausgiebige Diskussion an. ZumAbschluss wurden noch einige aktu-elle Themen aus den Kreisverbändenvorgetragen.

MiesbachAm 15. Oktober 2013 fand im Rathausin Miesbach eine Sitzung des Kreis-verbands Miesbach statt. Erste Bürger- meisterin Ingrid Pongratz, Stadt Mies-bach, konnte hierzu die Bürgermeis -ter im Landkreis begrüßen. Auf der Tagesordnung stand zunächst die neuebayerische Verordnung über die Kom-pensation von Eingriffen in Natur undLandschaft (BayKompV), die am 7. Au-gust 2013 vom Ministerrat beschlos-sen worden ist und im Wesentlichenam 1. September 2014 in Kraft tritt;die darin enthaltenen Bestimmungenüber Hochwasserschutzmaßnahmengemäß § 8 Abs. 4 BayKompV sind je-doch bereits am 1. September 2013 inKraft getreten. Die BayKompV regelt,wie künftig ein bayernweit einheit -licher naturschutzrechtlicher Ausgleichfür Eingriffe in Natur und Landschafterfolgen soll. Die Verordnung erfasstVorhaben im Außenbereich nach § 35BauGB sowie Bebauungspläne, soweitsie eine Planfeststellung ersetzen. Siefindet jedoch keine Anwendung aufBauleitpläne und Satzungen nach § 34Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, auf immis -sionsschutzrechtlich genehmigungs-bedürftige Windkraftanlagen, den Wald- wegebau sowie artenschutzrechtlicheMaßnahmen und solche nach demWaldgesetz für Bayern. Hierzu infor-mierte Direktorin Cornelia Hesse vonder Geschäftsstelle des BayerischenGemeindetags in München.

Bayerischer Gemeindetag 11/2013498

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Weiter standen straßenrechtliche The- men auf der Tagesordnung. Auch hier-zu referierte Direktorin Cornelia Hesse,wobei sie insbesondere die Proble-matik der „verlegten“ Wege und dieInanspruchnahme von privaten Grund- stücksflächen zu Zwecken des Ver-kehrs behandelte. Sie erläuterte hierdie Rechtsposition der betroffenenGrundstückseigentümer (Folgenbe-seitigungsansprüche), sowie die derGemeinde als Straßenbaulastträgerbzw. Straßenbaubehörde (Rückbau)sowie die rechtliche Situation bei Ver-jährung der Folgenbeseitigungsan-sprüchen. Sie ging in ihrem Vortragweiter auf die Verkehrssicherungs-pflichten für Wanderwege ein undbehandelte zuletzt das Thema Winter-dienst in den Gemeinden.

Danach gab der neue KreisbrandratAnton Riblinger einen aktuellen Be-richt über die Situation der Feuer-wehren im Landkreis Miesbach.

Der BayerischeGemeindetaggratulierteZu einem halbrunden Geburtstag:

Erstem Bürgermeister Thomas Kneipp,Gemeinde Hochstadt am Main, Vorsit-zender des Kreisverbands Lichtenfels,zum 55. Geburtstag,

Geschäftsleiter Gerhard Moser, Fern-wasserversorgung Franken in Uffen-heim, Mitglied des Landesausschus-ses des Bayerischen Gemeindetags,zum 65. Geburtstag.

Erstem Bürgermeister Erhard Friegel,Gemeinde Holzheim, stellvertreten-der Vorsitzender des KreisverbandsDillingen a.d. Donau, zum 55. Geburts-tag.

Erstem Bürgermeister Bernhard Mül-ler, Gemeinde Salz, stellvertretenderVorsitzender des Kreisverbands Rhön-Grabfeld, zum 65. Geburtstag.

11/2013 Bayerischer Gemeindetag 499

Versammlung des Kreisverbands Hof am 2.10.2013 mit Direktor Dr. Franz Dirnberger, 1. Bür-germeister und neuer stellvertretender Kreisverbandsvorsitzender, Matthias Döhla, 1. Bürger-meister und neuer Kreisverbandsversitzender, Matthias Beyer und Bezirksverbandsvorsitzen-der Klaus Adelt, MdL (v.l.n.r.).

Tagung der Vertreter der Großen Kreisstädte in Bayern am 9. und 10. Oktober 2013 in Fürsten-feldbruck mit Geschäftsführendem Präsidialmitglied Dr. Jürgen Busse (2. von links), dem Gast-geber, Oberbürgermeister Sepp Kellerer, Fürstenfeldbruck (7. von links) und Nürnbergs Ober-bürgermeister Dr. Ulrich Maly (6. von rechts).

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„IKK – EnergetischeStadtsanierung –

Stadtbeleuchtung“

Anwendbarkeit derNHK 2010

Im Zusammenhang mit der Anfrageeiner Mitgliedsgemeinde des Bayeri-schen Gemeindetags zur Ersatzbewer- tung von Gebäuden nach Nr. 7.2.3.4der Bewertungsrichtlinien und derAnwendbarkeit der NHK 2010 hat derBayerische Kommunale Prüfungsver-band in Abstimmung mit dem Bayeri-schen Staatsministerium des Innernfolgendes mitgeteilt:

„… Zwar wurde zwischenzeitlich dieSachwertrichtlinie (SW-RL) vom 5. Sep- tember 2012 veröffentlicht (vgl. BAnz.S. 1 ff.), die u.a. auch die auf das Jahr2010 bezogenen Normalherstellungs-kosten (NHK 2010) enthält, mit denendie bisherigen auf das Jahr 2000 be-zogenen NHK 2000 für die gutachter-liche Bewertungspraxis abgelöst wer-den sollen. Derzeit ist jedoch nochnicht absehbar, ob, zu welchem Zeit-punkt und in welcher Form die für dieErstbewertung des kommunalen Ver-mögens maßgeblichen haushaltsrecht- lichen Regelungen zur Ersatzbewer-tung von Gebäuden an die SW-RLund die NHK 2010 angepasst werden.

Die NHK 2010 weichen konzeptionellin wesentlichen Punkten von der Be-wertung nach dem Gebäude-Sach-wertverfahren auf der Grundlage derNHK 2000 nach Nr. 7.2.3.4 BewertR ab.

Zu nennen sind u.a. • die Verwendung der Bundesbau-

preisindizes statt der Landesbau-preisindizes,

• der Wegfall der Ortsgrößenfaktorenund der Regionalfaktoren,

• die Ermittlung sog. Sachwertfakto-ren (vgl. Nr. 3 Abs. 2 SW-RL) und -dieEinführung sog. Gebäudestandards(vgl. Nr. 4.1.1.2 SW-RL).

Daneben ist u.E. zu beachten, dassnach Nr. 4.1 Abs. 1 SW-RL im Gegen-satz zu § 92 Abs. 2 KommHV-DoppikLV. mit Nr. 7.2.3.4 BewertR zur Ermitt-lung des Sachwerts der baulichen An-lagen (ohne Außenanlagen) von denHerstellungskosten, die unter Beach-tung wirtschaftlicher Gesichtspunktefür die Errichtung eines dem Wert -ermittlungsobjekt in vergleichbarerWeise nutzbaren Neubaus am Werter-mittlungsstichtag (ggf. unter Berück-sichtigung abweichender Qualitätenam Qualitätsstichtag) unter Zugrunde- legung neuzeitlicher, wirtschaftlicherBauweisen aufzuwenden wären, undnicht von Rekonstruktionskosten aus-zugehen ist. Im Ergebnis ist damit aufdie (aktuellen) Herstellungskosten einesSubstitutionsgebäudes und nicht aufdie – möglichst genau angenäherten –(tatsächlichen) Herstellungskosten deszu bewertenden bestehenden Ge-bäudes abzustellen. Es ist U.E. daherbereits aus diesem Grund fraglich, obeine Gebäudeersatzbewertung aufGrund lage der NHK 2010 mit der baye -rischen Ersatzbewertungssystematik –nämlich der Bewertung bestehenderGebäude mit möglichst genau an de-ren ursprüngliche Anschaffungs-oderHerstellungskosten angenäherten Er-satzwerten – vereinbar ist.

Diese konzeptionellen Änderungenerfordern – neben den aktuellen Bau-preisindizes auf der Basis des Bezugs-jahres 2010 – somit grundlegende An- passungen sämtlicher Bewertungs-muster und -vorlagen.

Es wird rechtzeitig durch das Bayeri-sche Staatsministerium des Innern be- kanntgegeben, ob und ggf. ab wanndie NHK 2010 zur Anwendung kom-men sollen. Bis zu einer abschließen-den Regelung durch den Landesge-setzgeber sind daher für die Ersatzbe-wertung von Gebäuden weiterhindie – sachgerecht umbasierten undindizierten – NHK 2000 anzuwenden,soweit dem nicht des Primat der Be-wertung nach den Anschaffungs- oderHerstellungskosten nach Art. 74 Abs. 4Satz 1 GO entgegensteht.

Im Hinblick auf die noch völlig unge-klärten Probleme bei der Anwendung

der NHK 2010 raten wir derzeit auchdringend von ihrer freiwilligen An-wendung ab. Zum derzeitigen Zeit-punkt birgt eine Gebäudeersatzbe-wertung auf Grundlage der NHK 2010u.E. die Gefahr eines späteren – ggf.erheblichen – Anpassungsbedarfs unddamit (vermeidbarer) zusätzlicher Kos -ten. Wir empfehlen vielmehr, bis zu einer entsprechenden Festlegung durchden bayerischen LandesgesetzgeberErsatzbewertungen weiterhin auf Grund- lage der in Nr. 7.2.3.4 BewertR ge-nannten Rechtsgrundlagen (NHK 2000,WertR 2006) und des auf der Home-page des BKPV veröffentlichten Mus -ters zur Gebäudeersatzbewertungdurchzuführen.“

Wir empfehlen unseren Mitgliedernentsprechend der Antwort des Baye -rischen Kommunalen Prüfungsver-bands zu verfahren und bis auf weite-res die NHK 2010 anzuwenden.

Bayerischer Gemeindetag 11/2013500

Die KfW fördert bereits seit dem 1. April2011 kommunale Investitionen in eineenergieeffizientere Stadtbeleuchtung– für Kommunen, die Budget und Kli-ma schonen. Zum 1. September 2013erhielt das Förderprogramm seinenneuen Namen „IKK – EnergetischeStadtsanierung – Stadtbeleuchtung“sowie inhaltliche Verbesserungen.

Neben dem Wegfall der Förderhöchst- beträge wurden auch die Verwen-dungszwecke erweitert. Förderfähigsind vom Sachverständigen empfoh-lene energetische Maßnahmen in denfolgenden Bereichen:

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BayGTmobil-Appfür jedermann

Deutschkursefür Asylbewerber

• Beleuchtung von Straßen und Fuß -gängerüberwegen

• Beleuchtung von Parkplätzen, öffent- lichen Freiflächen und Sportanlagen

• Beleuchtung in Parkhäusern und Tief- garagen

• Beleuchtung bei Lichtsignalanlagen(Ampeln)

• Ladestationen für E-Fahrzeuge (inVerbindung mit lichttechnischen Maß- nahmen)

Kommunen, unselbständige Eigenbe-triebe und kommunale Zweckverbän-de können ihren Antrag direkt bei derKfW stellen. Der Zinssatz für eine Lauf-zeit von bis zu 10 Jahren mit zehn-jähriger Zinsbindung liegt per 18. Sep- tember 2013 bei 0,78% p.a. effektiv.Auf www.kfw.de/215 gibt es alle wei-teren Informationen.

11/2013 Bayerischer Gemeindetag 501

„Deutschkurse für Asylbewerber, diekeine oder noch keine Bleibeperspek-tive haben, sind in jedem Fall ein Ge-winn: Die Kenntnis der Sprache er-

Am Messestand der AKDB auf derKOMMUNALE ist im Beisein desStaatssekretärs im Bayerischen Innen-ministerium, Gerhard Eck, und derführenden Repräsentanten des Baye -rischen Gemeindetags, Dr. Uwe Brandlund Dr. Jürgen Busse, die neue AppBayGT-mobil freigeschaltet worden.Mit dieser Applikation können ab so-fort alle Bürgermeister, Gemeinderäteund Bürger aktuelle Informationendes Bayerischen Gemeindetags aufiOS- und Android-Geräten mobil ab-rufen.

Dr. Uwe Brandl, Präsident des Bayeri-schen Gemeindetags, skizzierte in sei-ner Rede die rasante Entwicklung derApp-Technologie, der sich auch seinVerband nicht mehr entziehen könne:

„Dem Trend zur App schließen wir unsjetzt mit unserer App BayGT-mobilmit ihrer intuitiv benutzbare Ober-fläche an. Zusammen mit unseremPartner AKDB war auch die komplexeTechnik, die in der Entwicklung steckt,kein Problem.“

Auch Alexander Schroth, Vorstands-vorsitzender der kooperierenden AKDB,zeigte sich erfreut und lobte die Inno-vationskraft des kommunalen Spitzen-

verbandes: „Wir wissen, dass es demBayerischen Gemeindetag besonderswichtig ist, Innovationen anzutreiben,die für alle Mitglieder nutzbar sind.Deshalb haben wir bei der Entwick-lung besonders darauf geachtet, dassdie Gemeinden von dieser Lösungprofitieren.“

Die App BayGT-mobil kann über denApp-Store oder Google Play kostenlosheruntergeladen werden.

Auf der Fachmesse KOMMUNALE: Die Freischaltung der App BayGT-mobil mit (v.l.n.r.) Nicolet-ta Bauer, Technisches Marketing AKDB, Alexander Schroth, Vorstandsvorsitzender, RudolfSchleyer, Mitglied des Vorstands (beide AKDB), Dr. Jürgen Busse, Dr. Uwe Brandl (beide Bayeri-scher Gemeindetag) und Gerhard Eck, Staatssekretär im Bayerischen Innenministerium.

Foto: AKDB

leichtert die Kommunikation, insbe-sondere mit Ärzten, Behörden oderder Asylsozialberatung. Außerdem er-möglicht sie bei Anerkennung alsFlüchtling eine raschere Integrationund bei Nichtanerkennung und Rück-kehr in das Heimatland verbessernsich dort die beruflichen Perspek -tiven. Dazu haben wir im Juli unserModellprojekt gestartet, bei dem wirmit der fachlichen Unterstützung desBundesamts für Migration und Flücht- linge an bayernweit 40 Standortenvon vom Freistaat finanzierte Deutsch- kurse für Asylbewerber anbieten. Da-neben ist es mir aber genauso wich-tig, die bereits ehrenamtlich Tätigenfinanziell zu unterstützen. Denn das,was im Bereich Sprachkurse auf ehren- amtlicher Basis geleistet wird, ist be-

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Rechtsschutz-versicherung:

Abbuchung der Prämie 2014

Forum Schul-verpflegung für

niederbayerischeSachaufwands-

träger

merkenswert. Gerade im Hinblick da -rauf, dass jeder Asylbewerber unter-schiedliche Vorkenntnisse hat und da-mit auch unterschiedlich schnell lernt,ist dieses Angebot auch in Zukunftunverzichtbar, um so die Kurse unse-res Modellprojekts bestmöglich zu er-gänzen. Insgesamt stellt der Freistaatfür die Deutschkurse für Asylbewer-ber im Jahr 2013 bis zu 1,5 MillionenEuro und im Jahr 2014 bis zu drei Millionen Euro an Mitteln aus demLandeshaushalt zur Verfügung“, soBayerns ehemalige SozialministerinChristine Haderthauer zum Start derFörderung ehrenamtlicher Deutsch-kurse für Asylbewerber.

Haderthauer weiter: „Wir brauchennicht nur die hauptamtlichen Anbie-ter. Ehrenamtliche sind Knotenpunkteim sozialen Netz. BürgerschaftlichesEngagement trägt zum sozialen Zu-sammenhalt bei und leistet einen groß -artigen Beitrag zum Gelingen unsererGesellschaft. Gerade in einem Flä chen -staat wie Bayern ist bei der derzeitständig steigenden Zahl von Asylbe-werbern das ehrenamtliche Engage-ment unverzichtbar. Dieses Engage-ment unterstützt der Freistaat jetztauch finanziell.“

Die Förderung umfasst neben der Ab-deckung von Bedarfen wie Raummie-ten auch Fortbildung und Austauschder Ehrenamtlichen. Dazu können lo-kale Initiativen/Träger eine Pauschalevon 500 Euro für einen Sprachkurs be-antragen. Organisiert und betreutwird das durch die Landesarbeits -gemeinschaft der Freiwilligen-Agen-turen/Freiwilligen-Zentren in Bayerne.V. Antragsberechtigt sind rechtsfähi-ge juristische Personen, wie z.B. Wohl-fahrtsverbände, Pfarrgemeinden, Ver-eine und auch natürliche Personen,die persönlich eine Sprachkurs-Initia-tive betreuen.

Anträge können gestellt werden bei:

Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen/Freiwilligen-Zentren in Bayern e. V.Philippine-Welser-Str. 5a86150 AugsburgTel. 0821/450422-20Fax 0821/450422-15Mail: [email protected]

Das Forum Schulverpflegung für nie-derbayerische Sachaufwandsträgervon Schulen wird fortgesetzt. Nach einem ersten Kennenlernen und Aus-tausch im Juli 2013, lautet das Themadieses Mal: Qualität kann jeder – aus-gewogen essen in der Schule.

Wie sieht ein Speiseplan aus, der nachdem Qualitätsstandard der DeutschenGesellschaft für Ernährung zusammen- gestellt wird? Welche hygienischenRahmenbedingungen müssen bei Spei- senherstellung, -transport und -aus-gabe erfüllt werden?

Mit dem Leistungsverzeichnisgenera-tor bietet die Vernetzungsstelle Schul- verpflegung Bayern eine Ausschrei-bungshilfe, die schnell und unkompli-ziert die Erstellung eines entspre-chenden Leistungsverzeichnisses er-möglicht. Ziel dieses Forums ist es,den Qualitätsaspekt der Schulverpfle-gung als Ausschreibungsbestandteilvorzustellen und sich dazu auszutau-schen. In einem Impulsreferat infor-mieren wir Sie über die wichtigstenQualitätsaspekte. Im anschließendenErfahrungsaustausch werden aktuelle„Brennpunkte“ erörtert und Lösungs-strategien gemeinsam entwickelt.

Termin:Mittwoch, 27. November 20139.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Ort:Kleiner Sitzungssaal (EG)Neues RathausFranz-Josef-Strauß-Str. 394469 Deggendorf

Weitere Informationen unterhttp://www.schulverpflegung.bayern.de/niederbayern/index.php

Für Rückfragen stehen die Leiterinnender Vernetzungsstelle Schulverpfle-gung Niederbayern – Jutta Semmlerund Angela Dreier – gerne zur Verfü-gung, erreichbar unter Tel. 0871 603-201und -202, E-Mail: [email protected]

Bayerischer Gemeindetag 11/2013502

Der seit 1.1.2008 zwischen dem Baye -rischen Gemeindetag und der ÖRAGRechtsschutzversicherung bestehen-de Rahmenvertrag läuft zum 31.12.2013aus. In den vergangenen sechs Jahrenkonnte dabei der Beitragssatz stabilgehalten werden. Insbesondere dieReform des Rechtsanwaltsvergütungs- gesetzes 2013 wird jedoch zu einerspürbaren Erhöhung der Gerichts-und Rechtsanwaltskosten führen. Da-her war es unumgänglich, in der Fort-schreibung des Rahmenvertrags aucheine Anhebung der Beiträge vorzu -sehen. Besonders hervorzuheben ist,dass den Versicherungsnehmern inZukunft prinzipiell abhängig von derSelbstbeteiligung zwei unterschied -liche Beitragsvarianten zur Verfügungstehen werden. Der neue bis zum31.12.2017 laufende Rahmenvertragist nachfolgend abgedruckt.

Der Rahmenvertrag enthält auch eineReihe von Leistungsverbesserungenfür die Gemeinden:

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• BußgeldverfahrenKostenübernahme im Zusammen-hang mit der Verfolgung von Ver-kehrsordnungswidrigkeiten auch vorden ordentlichen Gerichten, soweitder Rechtsweg dorthin eröffnet ist.

• Opfer-RechtsschutzKostenübernahme im Zusammen-hang mit Nebenklage, Verletzten-beistand, Täter-Opfer-Ausgleich undim Rahmen des Opferentschädi-gungs gesetzes für Mitarbeiter, dieOpfer von Gewalttaten gewordensind.

• Daten-RechtsschutzKostenübernahme für die gerichtli-che Abwehr von Ansprüchen Betrof- fener sowie Ordnungswidrigkeitenund Straftaten nach den §§ 43 und44 BDSG.

• MediationKostenübernahme für eine außer-gerichtliche Mediation in den Berei-chen Arbeitsrechtsschutz, Zivilrechts- schutz und Rechtsschutz für Eigen -tümer und Mieter.

• Feuerwehrklausel bei der Spezial-Straf-RechtsschutzversicherungKostenübernahme bei dem Vorwurfder Verletzung einer verkehrsrecht-lichen Vorschrift des Straf- oder Ord- nungswidrigkeitenrechts für Feuer-wehrleute, soweit ein unmittelbarerZusammenhang mit dem Lenkeneines Motorfahrzeugs auf den direk- ten Wegen zu oder von Übungenoder Einsätzen der Feuerwehr be-steht. Für Mitglieder der freiwilligenFeuerwehr subsidiäre Kostenüber-nahme für Streitigkeiten, die im Rah- men von Einsätzen mit den Arbeit-gebern entstehen, sowie für Strei-tigkeiten vor Sozialgerichten infol-ge einer Verunfallung während desEinsatzes.

Voraussetzung für den Fortbestanddes Versicherungsschutzes ist, dassdie Prämie jeweils vor Beginn desneuen Kalenderjahres an den Bayeri-schen Gemeindetag bezahlt wird. Siemuss dort spätestens am Tag vor demBeginn der Versicherungsperiode ein-gegangen sein. Erst mit dem Eingangder Prämie tritt Versicherungsschutzfür das folgende Kalenderjahr ein.

Eine verspätete Zahlung der Prämieführt also zu einer Unterbrechung desVersicherungsschutzes.

Um eine reibungslose Abwicklungdes Versicherungsverhältnisses zu ge-währleisten, werden wir, ebenso wiein den Vorjahren, die Versicherungs-

prämie nach dem bestehenden Ver -sicherungsbestand am 19. Dezember2013 über das bekannte Girokontoabbuchen. Dadurch sollen die Nach-teile einer verspäteten Prämienzah-lung vermieden werden.

11/2013 Bayerischer Gemeindetag 503

Vertragsform Beitrag je Einwohner

Voll-Rechtsschutz KW 1,12 € bei SB 250,-- €

0,98 € bei SB 1.000,-- €

Teil-Rechtsschutz KW 0,70 € bei SB 500,-- €

0,60 € bei SB 1.500,-- €

Zusatzdeckung Spezialstraf-und Verkehrsrechtsschutz SV

Bei Mitgliedsgemeinden sowie Verwaltungsgemeinschaften,die bereits KW versichert sind 0,08 €

Bei Mitgliedsgemeinden sowie Verwaltungsgemeinschaften, die nicht KW versichert sind 0,11 €

Zusatzdeckung Spezialstraf-rechtsschutz S

Bei Mitgliedsgemeinden sowie Verwaltungsgemeinschaften, die bereits KW versichert sind 0,05 €

Bei Mitgliedsgemeinden sowie Verwaltungsgemeinschaften, die nicht KW versichert sind 0,08 €

Verkehrsrechtsschutz V 52,-- € je Pkw/Lkw bis 4t und zulassungspfl. Arbeits-

maschinen84,-- € je Lkw über 4 t

151,-- € je Bus

Streitigkeiten vor der Vergabekammer** Vk 0,12 €

I. Beitragsberechnungsgrundlage bei den Kommunen und Verwaltungs-gemeinschaften ist grundsätzlich die Einwohnerzahl (Stand: 30.6.2012)

** vorerst bis zum 31.12.2015 (Testphase)

Vertragsform Beitrag je Einwohner

Spezialstrafrechts-und SV 10,-- € mind. 275,-- €

Verkehrsrechtsschutz

Spezialstrafrechtsschutz S 8,50 € mind. 220,-- €

Verkehrsrechtsschutz V 52,-- € je Pkw/Lkw bis 4t und zulassungspfl. Arbeits-

maschinen84,-- € je Lkw über 4 t

151,-- € je Bus

II. Für Zweckverbände, gemeinsame Kommunalunternehmen, kommunalbeherrschte Unternehmen und Eigenbetriebe gelten folgende Beiträge:

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Rahmenvertragzwischen

ÖRAG und BayGT

Nachtrag 03zum Rahmenvertrag

gültig ab 1.1.2014

Zwischen demBayerischen GemeindetagDreschstraße 8, 80805 München– nachstehend „BayGT“ genannt –

und der

ÖRAGRechtsschutzversicherungs-AGHansaallee 199, 40549 Düsseldorf– nachstehend „ÖRAG“ genannt –

in Zusammenarbeit mit der

Versicherungskammer BayernMaximilianstraße 53, 80538 München– nachstehend „VKB“ genannt –

wird folgender Rahmenversicherungs- vertrag vereinbart:

Präambel

Der BayGT ist Sprecher der kreisange -hörigen Gemeinden, Märkte und Städ-te und bündelt die kommunalen In-teressen seiner Mitglieder in Bayern.Die ÖRAG ist Tochterunternehmen deröffentlichen Versicherer und als Rechts- schutz-Spezialversicherer für die VKBtätig, die einer ihrer Hauptaktionäreist. Die Bestandsverwaltung erfolgt inMünchen über die BAVARIA Versiche-rungs-Vermittlungs-GmbH, einer Toch- tergesellschaft der VKB.

Der BayGT berät seine Mitglieder inallen rechtlichen und finanzwirtschaft- lichen Angelegenheiten und stellt ihnen ein leistungsstarkes und auf dieMitgliederbedürfnisse abgestimmtesRechtsschutzpaket als Verbandsgrup-penlösung zur Verfügung. Aufgrund

des vom BayGT zwischenzeitlich er-reichten hohen Abdeckungsgradeskann das Produkt zu stabilen und güns -tigen Konditionen angeboten werden.Stellvertretend und als Service für alleMitglieder führt der BayGT zentral alleProdukt- und Konditionsverhandlun-gen mit der ÖRAG und ist Clearing-stelle für Grundsatz- und Regulie-rungsfragen.

Die vertrauensvolle Zusammenarbeitder Vertragspartner dient auch der In -tensivierung des kommunalen Rechts- schutzgeschäftes, womit insbesonde-re die Beratungskompetenz und dieMitgliederbindung des BayGT weitergestärkt werden sollen.

Die ÖRAG ist in den zwischen demBayGT, der ARAG und ihr geschlosse-nen Rahmenvertrag vom 21.9.1999zu 100% als Risikoträger eingetretenund hat diesen in vollem Umfangzum 1.1.2008 übernommen.

Die nachfolgenden Vertragsregelun-gen aktualisieren und verbessern denbisher bestehenden Versicherungs-schutz oder dienen der Klarstellung.

I.Allgemeine Vertrags-bestimmungen

§ 1 Vertragsgrundlagen und Vertragsvarianten

Sofern nachfolgend nichts anderesvereinbart ist, gelten die Bedingun-gen für die Rechtsschutzversicherungvon Trägern öffentlich-rechtlicher Auf- gaben (ÖRB – Stand 1.1.2008), die §§ 1bis 20, 23 und 29 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-versicherung (ARB) der ÖRAG (Stand1.10.2012) sowie die Sonderbedingun- gen für den Spezial-Straf-Rechtsschutzder ÖRAG (SSR) nach Klausel 76 zuden ARB der ÖRAG.

Folgende Vertragsvarianten sind Ge-genstand des Vertrages:

1. KW Kommunal-Rechtsschutz-ver sicherung (ÖRB) mitRechtsschutz für Eigentümerund Mieter von Wohnungenund Grundstücken (§§ 1 – 20und 29 ARB)-> Voll-Rechtsschutz

2. KW Kommunal-Rechtsschutz-versicherung (ÖRB) mitRechtsschutz für Eigentümerund Mieter von Wohnungenund Grundstücken (§§ 1 – 20und 29 ARB)-> Teil-Rechtsschutz

3. SV Spezial-Straf-Rechtsschutz-versicherung (§§ 1 – 20 ARBsowie Klausel 76 – Sonderbe-dingungen für den Spezial-Straf-Rechtsschutz) und Ver-kehrs-Rechtsschutzversiche-rung (§§ 1 – 20 und 23 ARB)-> Zusatzdeckung

4. S Spezial-Straf-Rechtsschutz-versicherung (§§ 1 – 20 ARBsowie Klausel 76 – Sonderbe-dingungen für den Spezial-Straf-Rechtsschutz)-> Zusatzdeckung

5. V Verkehrs-Rechtsschutz(§§ 1 – 20 ARB sowie § 23 ARB)-> Zusatzdeckung

6. Verfahren vor den Vergabe-kammern (§§ 1 – 20 ARB)-> Zusatzdeckung

§ 2 Versicherter Personenkreis

Rechtsschutz besteht für die versi-cherte Mitgliedsgemeinde. Der Versi-cherungsschutz erstreckt sich auchauf die gesetzlichen Vertreter und Organe jeweils mit deren Mitgliedern,deren Bedienstete sowie auf alle eh-renamtlich tätigen Personen, jeweilsin ihrer amtlichen oder dienstlichenTätigkeit für die Gemeinde.

Bei Zustimmung der Gemeinde sindauch die aus den Diensten der Ge-meinde ausgeschiedenen Personenbei Rechtsschutzfällen, die sich aus ihrer früheren Tätigkeit für die Ge-meinde ergeben, mitversichert.

Sofern eine versicherte Gemeinde ein- zelne Aufgaben auf einen gemeind -lichen Zweckverband oder ein ge-meinsames Kommunalunternehmenübertragen oder sich zu einer Ver -waltungsgemeinschaft zusammenge-schlossen hat, werden Rechtsstreitig-keiten dieses Zweckverbandes oderder Verwaltungsgemeinschaft insoweitvom Versicherungsschutz (Voll- undTeil-Rechtsschutz) umfasst (Mitversi-

Bayerischer Gemeindetag 11/2013504

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cherung), als alle Mitglieder des Zweck- verbandes oder der Verwaltungsge-meinschaft im gleichen Umfang Ver -sicherungsschutz im Sinne dieses Ver-trages genießen. Anderenfalls erfolgtanteilige Kostenübernahme. Maßgeb-lich ist dabei die prozentuale Betei -ligung der versicherten Mitgliedsge-meinden.

Kommunal beherrschte Betriebe sindim Voll- und Teil-Rechtsschutz beitrags- frei mitversichert, soweit die beherr-schende Mitgliedsgemeinde dem Rah- menvertrag mit dem BayGT beigetre-ten ist und einen Anteil von über 50%hat. Für kommunale Betriebe mit eige- ner Rechtspersönlichkeit, die nicht kom- munal beherrscht sind, muss ein se-parater Rechtsschutzvertrag gemäßden allgemein gültigen Bedingungenabgeschlossen werden.

Für Aufgaben der versicherten Perso-nen, die auf beliehene Unternehmeroder sonstige Dritte übertragen wer-den, besteht kein Rechtsschutz.

§ 3 Ausschlüsse

1.Für alle in diesem Vertrag vereinbar-ten Vertragsvarianten bezieht sichder Versicherungsschutz nicht aufdie Wahrnehmung rechtlicher Inter-essen,a) die unmittelbar oder mittelbar

im Zusammenhang mit Kriegs-ereignissen, feindseligen Hand-lungen, Aufruhr, inneren Unruhen,Streiks, Aussperrungen oder Erd-beben bestehen;

b) die unmittelbar oder mittelbarim Zusammenhang mit Nuklear-schäden durch Kernreaktorenoder mit genetischen Schädenaufgrund radioaktiver Strahlenstehen;

c) in Verfahren vor internationalenund supranationalen Gerichts-höfen;

d) aus Bergbauschäden an Grund-stücken;

e) in Angelegenheiten der freiwilli-gen Gerichtsbarkeit

f ) bezüglich der Abwehr von Scha-denersatzansprüchen aufgrundgesetzlicher Haftpflichtbestim-mungen privatrechtlichen Inhaltsin allen Fällen

g) als Eigentümer, Besitzer, Halteroder Fahrer von Motorfahrzeu-gen zu Lande, zu Wasser und inder Luft sowie Anhängern. Die-ser Ausschluss gilt nicht für Strei- tigkeiten im Zusammenhang mitdem Erwerb von Motorfahrzeu-gen zu Lande. zu Wasser und inder Luft sowie Anhängern.

2.Ausgeschlossen vom Versicherungs- schutz ist die Wahrnehmung recht-licher Interessena) auf Grund von Rechtsschutzfäl-

len, die der Versicherungsneh-mer vorsätzlich und rechtswid-rig verursacht hat, es sei denn,dass es sich um Ordnungswid-rigkeiten handelt;

b) aus Ansprüchen oder Verbind-lichkeiten, die nach Eintritt desRechtsschutzfalles auf den Versi-cherungsnehmer übertragen wor-den oder übergegangen sind;

c) aus Ansprüchen Dritter, die vomVersicherungsnehmer im eigenenNamen geltend gemacht werden;

d) auf Grund von Rechtsschutzfäl-len, die der Versicherungsneh-mer nicht innerhalb von 4 Jah-ren nach Eintritt des Rechts-schutzfalles dem Versicherer ge-meldet hat.

3.Wird dem Versicherungsnehmer vor- geworfen, eine Vorschrift des Straf-rechtes verletzt zu haben, bestehtnur dann Versicherungsschutz, wennihm ein Vergehen zur Last gelegtwird, das sowohl vorsätzlich alsauch fahrlässig begangen werdenkann. Versicherungsschutz besteht,solange dem Versicherungsnehmerein fahrlässiges Verhalten vorgewor- fen wird oder wenn keine rechts-kräftige Verurteilung wegen Vorsat-zes erfolgt.

4.Für Versicherungsfälle, die dem Ver-sicherer später als drei Jahre nachBeendigung des Versicherungsver-trages für das betroffene Wagnisgemeldet werden, besteht kein Ver-sicherungsschutz

§ 4 Geltungsbereich

Rechtsschutz besteht, soweit die Wahr- nehmung rechtlicher Interessen inEuropa, den Anliegerstaaten des Mit-

telmeeres, auf den Kanarischen Inselnoder auf Madeira erfolgt und ein Ge-richt oder eine Behörde in diesem Be-reich gesetzlich zuständig ist oder zu-ständig wäre, wenn ein gerichtlichesoder behördliches Verfahren eingelei-tet werden würde.

§ 5 Wartezeit

Auf eine Wartezeit für neu hinzukom-mende Gemeinden wird verzichtet.

§ 6 Rechtsstellung dritter Personen

1. Die Ausübung der Rechte der versi-cherten Gemeinde und der mitver-sicherten Personen aus dem Versi-cherungsvertrag steht, sofern nichtetwas anderes vereinbart ist, aus-schließlich der versicherten Ge-meinde zu; die ÖRAG ist jedoch be-rechtigt, den mitversicherten Per-sonen Versicherungsschutz zu ge-währen, solange die versicherteGemeinde nicht widerspricht.

2. Ausgeschlossen vom Versicherungs- schutz ist die Wahrnehmung recht-licher Interessen mitversicherter Per- sonen untereinander und gegendie versicherte Gemeinde.

3. Alle hinsichtlich der versichertenGemeinde geltenden Bestimmun-gen sind sinngemäß für und gegendie in Absatz 1 genannten Perso-nen anzuwenden; unabhängig hier- von bleibt neben ihnen die versi-cherte Gemeinde für die Erfüllungvon Obliegenheiten verantwort-lich.

§ 7 Schadenmanagement

1. Dem BayGT und seinen Mitglie-dern wird eine kostenlose Scha-den-Hotline zur Verfügung gestellt.Die Schadenmeldung per Internet,Fax und Post wird gewährleistet.Postadresse ist die Geschäftsstelledes BayGT.

2. Die Schadenregulierung erfolgt übererfahrene Volljuristen. Es finden regelmäßige Abstimmungs- undClea ringgespräche zwischen BayGTund ÖRAG statt, um eine kollegialeund reibungslose Zusammenarbeitim Interesse der Mitglieder zu ge-währleisten.

11/2013 Bayerischer Gemeindetag 505

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3. Die ÖRAG verzichtet grundsätzlichauf die Überprüfung der Erfolgs-aussichten sowie dem Einwand derMutwilligkeit. Soweit Verfahren trotzklarer gesetzlicher Regelungen odergegen Entscheidungen von Ober-gerichten aufgenommen werden,erfolgt die Deckungsentscheidungin Abstimmung mit dem BayGT,dessen Stichentscheid für die ÖRAGbindend ist.

4. Die ÖRAG betreibt in Abstimmungmit dem BayGT ein qualitätsgesi-chertes Vertragsanwälte-Netzwerk,das den Mitgliedern zur Verfügunggestellt wird.

5. Die ÖRAG stellt ein Schadenrepor-ting zur Verfügung, das neben deneinzelnen Schäden der Mitgliederauch wesentliche und für den BayGTinteressante Gerichtsentscheidun-gen beinhaltet.

6. Neben der Schadenregulierungunterstützt die ÖRAG den BayGTbei der Mitgliederbetreuung vorOrt und unterstützt Informations-veranstaltungen des BayGT undstellt Infomaterial zur Verfügung.

§ 8 Das Versicherungsverhältnis

1. Der Versicherungsbeitrag ist vor Be- ginn der Versicherungsperiode (Ka-lenderjahr) von den versichertenMitgliedsgemeinden an den BayGTzu entrichten. Der Beitrag muss dortam Tage vor dem Beginn der Versi-cherungsperiode eingehen. Mit derBezahlung des Beitrags gilt die Ge-meinde als für diese Versicherungs-periode versichert.

2. Der Versicherungsschutz erstrecktsich auf die Mitgliedsgemeindendes BayGT, für die zu Beginn derVersicherungsperiode der Beitraggezahlt ist.

3. Wird während einer laufenden Ver-sicherungsperiode von einer bis-her nicht versicherten GemeindeVersicherungsschutz beantragt,wird bis zur nächsten Hauptfällig-keit kein Beitrag berechnet.

4. Das Ausscheiden aus dem Versiche- rungsverhältnis ist nur zum Ende derlaufenden Versicherungsperiodemöglich.

5. Bei Verwaltungs- und Gebietsrefor-men besteht für die neu gebildeteGemeinde Versicherungsschutz ohneweitere Berechnung bis zur näch-sten Hauptfälligkeit, sofern vorherVersicherungsschutz für eine betei-ligte Gemeinde bestand und dieGesamtneubildung nicht zum 1. Ja-nuar eines Kalenderjahres erfolgt.Der Versicherungsschutz für die neugebildete Gemeinde besteht rück-wirkend bis zu dem Zeitpunkt, wodie zuletzt versicherte beteiligte Ge- meinde Anspruch auf Versicherungs- schutz hat, längstens jedoch 12Monate rückwirkend.

§ 9 Vertragsdauer und sonstige Regelungen

1. Der Vertrag hat am 1. Januar 2008,0.00 Uhr begonnen und wird zum1.1.2014 neu geordnet.

2. Er gilt für die Zeit bis zum 31. De-zember 2017, 24.00 Uhr, abgeschlos- sen. Der Vertrag verlängert sich still- schweigend um ein Jahr, wenn ernicht von einem der Vertragspart-ner mit einer Frist von drei Mona-ten gekündigt wird.

3. Im Falle der Kündigung verpflichtetsich die ÖRAG auf Verlangen desBayGT, den Versicherungsschutznoch für ein Kalenderjahr, und zwarzu dem Beitrag zu übernehmen,der als neuer Bedarfsbeitrag ermit-telt worden war.

4. Die ÖRAG sagt die vereinbartenKonditionen für den Rechtsschutz-Rahmenvertrag vom 1.1.2014, 0.00Uhr bis zum 31.12.2017, 24.00 Uhr,unter der Voraussetzung zu, dassdas versicherungstechnische Ergeb- nis für das Versicherungsjahr 2015positiv ist. Tritt diese Voraussetzungnicht ein, werden die Vertragspart-ner in 2016 innerhalb von sechsMonaten ab Aufforderung durch dieÖRAG mit Wirkung ab 1.1.2017 ein-vernehmlich Maßnahmen verein-baren, die für die neue Versiche-rungsperiode ein ausgeglichenesversicherungstechnisches Ergebniserwarten lässt, so dass der Vertragfür beide Seiten wirtschaftlich undpolitisch tragbar ist. Ausgenommendavon ist der Zusatzbausstein Strei-

tigkeiten vor den Vergabekammern,für den eine Testphase bis 31.12.2015gilt.

5. Eine Sanierung von Einzelrisikenerfolgt nicht.

6. Einmal jährlich findet ein Abstim-mungsgespräch unter den Ver-tragspartnern statt. Zusätzliche Ab-stimmungsgespräche finden aufVerlangen eines der Vertragspart-ner bei Bedarf statt.

II. Besondere Vertrags-bestimmungen/Vertragsformen

§ 10 Voll-Rechtsschutz KW

1. Versicherungsumfang

a) Zivilrechtsschutzfür die Wahrnehmung rechtlicherInteressen in Verfahren, die zurZuständigkeit der ordentlichenGerichte gehören. Er umfasstauch die außergerichtliche Wahr- nehmung der rechtlichen Inter-essen.

b) Arbeits-Rechtsschutzfür die Wahrnehmung rechtlicherInteressen aus Arbeitsverhältnis-sen sowie aus öffentlich- recht -lichen Anstellungsverhältnissenhinsichtlich dienst- und versor-gungsrechtlicher Ansprüche. Erumfasst auch die außergericht -liche Wahrnehmung der recht -lichen Interessen.

c) Sozial-Rechtsschutzfür die Wahrnehmung rechtlicherInteressen in Rechtsmittelver-fahren vor Sozialbehörden undin Verfahren vor Sozialgerichten.

d) Verwaltungs-Rechtsschutzfür die Wahrnehmung rechtlicherInteressen in Verfahren vor Ver-waltungs- und Verfassungsge-richten, sowie in Rechtsmittel-verfahren vor Verwaltungsbe hör- den, sofern das Mitglied Rechts-mittelführer ist.

e) Finanz-Rechtsschutzfür die Wahrnehmung rechtlicherInteressen in Rechtsmittelver-fahren vor Finanzbehörden undin Verfahren vor Finanzgerich-ten.

Bayerischer Gemeindetag 11/2013506

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f ) Rechtsschutz für Schiedsge-richtsverfahrenfür die Wahrnehmung rechtlicherInteressen vor Schiedsgerichtenoder Schiedsstellen.

g) Straf-Rechtsschutzfür die Verteidigung in Verfahrenwegen des Vorwurfs der Verlet-zung einer Vorschrift des Straf-oder Ordnungswidrigkeiten-Rechtes, sowie für die Durchfüh -rung eines Gnadenverfahrens.Eingeschlossen ist weiterhin dieErhebung aktiver Privat- und Ne-benklagen gegen Dritte durchdie versicherten Personen, wennsich diese im Zusammenhangmit ihrer amtlichen oder dienst-lichen Tätigkeiten hierzu gezwun- gen sehen.Eingeschlossen sind zudem Strei- tigkeiten im Zusammenhang mitder Verfolgung von Verkehrsord-nungswidrigkeiten durch die ver- sicherte Gemeinde auch vor denordentlichen Gerichten, soweitder Rechtsweg dort eröffnet ist.

h) Rechtsschutz für Eigentümer undMieter von Wohnungen undGrund stückenfür die Wahrnehmung rechtlicherInteressen aus Miet- und Pacht-verhältnissen und aus dinglichenRechten, und zwar jeweils in derEigenschaft des Versicherungs-nehmers als Eigentümer, Vermie-ter, Verpächter, Mieter, Pächteroder dinglich Nutzungsberech-tigter eines Grundstücks, Gebäu-des oder Gebäudeteiles.

i) Daten-Rechtsschutzfür die gerichtliche Abwehr vonAnsprüchen Betroffener nach demBDSG auf Auskunft, Berichtigung,Löschung und Sperrung, sowiefür die Verteidigung in Verfahrenwegen des Vorwurfes einer Ord-nungswidrigkeit oder Straftat(en)gemäß §§ 43, 44 BDSG.

j) Rechtsschutz für Opfer von Ge-waltstraftaten (Opfer-Rechts-schutz)für den Anschluss des Versicher-ten als Nebenkläger gemäß § 395Strafprozessordnung an eine voreinem deutschen Strafgericht

erhobene öffentliche Klage, wennder Versicherte – in Ausübungseiner beruflichen Tätigkeit fürdie versicherte Gemeinde – durchrechtswidrige Straftaten gegendie persönliche Freiheit(§§ 234,234a, 235, 239 Abs.3 u. 4, 239 a,239 b StGB) gegen die körperli-che Unversehrtheit (§§ 224, 225,226, 340 Abs.3 i. V. m. 224, 225,226 StGB), gegen das Leben (§§211, 212, 221 StGB) oder die se-xuelle Selbstbestimmung (§§ 174bis 180, 182 StGB) verletzt bzw.betroffen ist.Der Versicherungsschutz umfasstin diesen Fällen auch die Tätig-keit eines Rechtsanwaltes als Ver- letztenbeistand für den Versi-cherten.Im Rahmen des so genanntenTäter-Opfer-Ausgleichs ist dieWahrnehmung rechtlicher Inter-essen des Versicherten in nichtvermögensrechtlichen Angele-genheiten eingeschlossen.Ist die nebenklageberechtigteversicherte Person durch eineStraftat verletzt worden oder hatsie dauerhafte Körperschäden er- litten, so wird auch Rechtsschutzfür die außergerichtliche Gel-tendmachung von Ansprüchennach dem Sozialgesetzbuch unddem Opferentschädigungsge-setz gewährt.

2. Mediation

Der Versicherungsschutz Mediationgilt für die Leistungsarten Arbeits-Rechtsschutz, Zivil-Rechtsschutz undRechtsschutz für Eigentümer undMieter von Wohnungen und Grund-stücken.

Mediation ist ein Verfahren zur freiwil-ligen, außergerichtlichen Streitbele-gung, bei dem die Parteien mit Hilfeder Moderation eines neutralen Drit-ten, des Mediators, eine eigenverant-wortliche Problemlösung erarbeiten.Anspruch auf Rechtsschutz für einMediationsverfahren besteht nachEintritt eines Rechtsschutzfalles. DerVersicherer vermittelt der versicher-ten Person einen Mediator zur Durch-führung des Mediationsverfahrens in

Deutschland und trägt die für die ver-sicherte Person anteilige Kosten biszu 2.000 € je Mediation, Wird das Ver-fahren über die Mediation erledigt,erfolgt keine Anrechnung der Selbst-beteiligung.

Für die Tätigkeit des Mediators ist derVersicherer nicht verantwortlich.

3. Versicherungssumme

Die Versicherungssumme beträgt50.000 € je Rechtsschutzfall.

Für eine zu stellende Strafkautionsteht darlehensweise ein Höchstbe-trag von 50.000 € zur Verfügung.

Dies gilt für Rechtsschutzfälle, die ab1.1. 2008 eintreten.

4. Selbstbeteiligung

Die versicherte Gemeinde trägt jeRechts schutzfall, abhängig von dergetroffenen Vereinbarung, eine Selbst- beteiligung von 250 EURO bzw. 1.000EURO.

§ 11 Teil-Rechtsschutz KW

1. Versicherungsumfang

a) Zivilrechtsschutzfür die Wahrnehmung rechtlicherInteressen in Verfahren, die zurZuständigkeit der ordentlichenGerichte gehören. Er umfasst auchdie außergerichtliche Wahrneh-mung der rechtlichen Interessen.

b) Arbeits-Rechtsschutzfür die Wahrnehmung rechtlicherInteressen aus Arbeitsverhältnis-sen sowie aus öffentlich- recht -lichen Anstellungsverhältnissenhinsichtlich dienst- und versor-gungsrechtlicher Ansprüche. Erumfasst auch die außergericht -liche Wahrnehmung der recht -lichen Interessen.

c) Sozial-Rechtsschutzfür die Wahrnehmung rechtlicherInteressen vor Sozialgerichten.

d) Verwaltungs-Rechtsschutzfür die Wahrnehmung rechtli-cher Interessen in Verfahren vorVerwaltungsgerichten; sowie inRechtsmittelverfahren vor Ver-waltungsbehörden, sofern dasMitglied Rechtsmittelführer ist.

11/2013 Bayerischer Gemeindetag 507

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e) Finanz-Rechtsschutzfür die Wahrnehmung rechtlicherInteressen in Rechtsmittelverfah-ren vor Finanzbehörden und inVerfahren vor Finanzgerichten.

f ) Schiedsgerichts-Rechtsschutzfür die Wahrnehmung rechtlicherInteressen vor Schiedsgerichtenoder Schiedsstellen.

g) Straf-Rechtsschutzfür die Verteidigung in Verfahrenwegen des Vorwurfs der Verlet-zung einer Vorschrift des Straf-,Ordnungswidrigkeiten-, Diszipli-nar- oder Standesrechtes.

h) Rechtsschutz für Eigentümer undMieter von Wohnungen undGrund stückenfür die Wahrnehmung rechtlicherInteressen aus Miet- und Pacht-verhältnissen und aus dinglichenRechten, und zwar jeweils in derEigenschaft des Versicherungs-nehmers als Eigentümer, Vermie-ter, Verpächter, Mieter, Pächteroder dinglich Nutzungsberech-tigter eines Grundstücks, Gebäu-des oder Gebäudeteiles.

2. Versicherungssumme

Die Versicherungssumme beträgt50.000 € je Rechtsschutzfall, maximal100.000 € je Kalenderjahr.

Für eine zu stellende Strafkautionsteht darlehensweise ein Höchstbe-trag von 50.000 € zur Verfügung.

Dies gilt für Rechtsschutzfälle, die ab1.1. 2008 eintreten.

3. Selbstbeteiligung

Der Versicherte trägt je Rechtsschutz-fall, abhängig von der getroffenenVereinbarung, eine Selbstbeteiligungin Höhe von 500 € bzw. 1.500 €.

§ 12 Zusatzdeckung SV / Zusatzdeckung S / Zusatzdeckung V

(1) Allgemeines

Die Zusatzdeckung setzt sich zusam-men aus dem Spezial-Straf-Rechts-schutz S und dem Verkehrs-Rechts-schutz V. Ein Abschluss ist einzelnoder in Kombination möglich.

Versicherungsnehmer können sein:Gemeinden, Eigenbetriebe von Ge-

meinden, kommunal beherrschte Un-ternehmen i. S. des § 2, Verwaltungs-gemeinschaften, Zweckverbände undgemeinsame Kommunalunternehmen.

Sofern sich Gemeinden zu einer Ver-waltungsgemeinschaft zusammenge-schlossen haben, werden versicher-bare Rechtsstreitigkeiten dieser Ver-waltungsgemeinschaft insoweit vomVersicherungsschutz der Zusatzde -ckung umfasst, als für alle Mitgliederder Verwaltungsgemeinschaft im glei- chen Umfang Versicherungsschutznach S oder nach SV besteht. Ande-renfalls erfolgt für Versicherungs-schutz nach S eine anteilige Kosten -übernahme. Für Verträge, die aus -schließlich die Zusatzdeckung V bein-halten (Absatz 3), gelten diese Rege-lungen nicht.

Ist die Verwaltungsgemeinschaft Ver-sicherungsnehmer der ZusatzdeckungS oder SV, so gilt der Versicherungs-schutz insoweit auch für deren Mit-gliedsgemeinden.

(2) Spezial-Straf-Rechtsschutz S

1. Versicherter Personenkreis

a) Versicherungsschutz besteht fürden Versicherungsnehmer undnach Zustimmung des Versiche-rungsnehmers für die von ihmbeschäftigten Personen (Mitver-sicherte) in Ausübung ihrer be-ruflichen Tätigkeit für den Versi-cherungsnehmer.

b) Wenn der Versicherungsnehmerzustimmt, erhalten auch aus denDiensten des Versicherungsneh-mers ausgeschiedene Personenfür Rechtsschutzfälle, die sichaus ihrer früheren Tätigkeit fürden Versicherungsnehmer erge-ben, Versicherungsschutz.

c) Ändert oder erweitert der Versi-cherungsnehmer seine Tätigkeit,erstreckt sich der Versicherungs-schutz auch auf die neue Tätig-keit, wenn der Versicherungs-nehmer die Änderung innerhalbvon zwei Monaten nach derenAufnahme anzeigt. Erfolgt dieAnzeige später, erstreckt sich derVersicherungsschutz auf die neueTätigkeit erst ab dem Zeitpunkt

des Eingang der Anzeige beimVersicherer. § 11 ARB bleibt un-berührt.

d) Tätigkeiten der Versicherten imZusammenhang mit der Wahr-nehmung von Aufsichtsrats-, Bei- rats- und Verwaltungsratsman-daten in Tochtergesellschaftender von ihnen vertretenen Kom-mune/Einrichtung sowie ehren-amtlich ausgeübte Mandate inStiftungen und Vereinen sind vomVersicherungsschutz umfasst. Diemit der Ausübung eines Amtesoder Mandates zu übernehmen-den Funktionen der versichertenPersonen gelten mitversichert.

2. Versicherungsumfanga) Straf-Rechtsschutz für die Vertei-

digung wegen des Vorwurfes, einVergehen begangen zu haben.Wird rechtskräftig festgestellt,dass der Versicherte das Verge-hen vorsätzlich begangen hat,ist er verpflichtet, dem Versiche-rer die Kosten zu erstatten, diedieser für die Verteidigung we-gen des Vorwurfes eines vorsätz-lichen Verhaltens getragen hat.

b) Ordnungswidrigkeiten- Rechts -schutz für die Verteidigung wegendes Vorwurfes einer Ordnungs-widrigkeit,

c) Disziplinar- und Standes-Rechts-schutz für die Verteidigung inDisziplinar- und Standesrechts-verfahren,

d) die Beistandsleistung durch einenRechtsanwalt bei der Verneh-mung einer versicherten Personin einem versicherten Verfahrenals Zeuge, wenn diese Person dieGefahr einer Selbstbelastung an- nehmen muss (Zeugenbeistand),

e) die Stellungnahme eines Rechts-anwaltes, die notwendig wird,weil sich das Ermittlungsverfah-ren auf ein versichertes Unter-nehmen bezieht, ohne dass be-stimmte Betriebsangehörige be-schuldigt werden (Firmenstel-lungnahme),

f ) eine verwaltungsrechtlicheTätigkeit des Rechtsanwaltes,welche dazu dient, die Verteidi-

Bayerischer Gemeindetag 11/2013508

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gung in eingeleiteten und versi-cherten Straf- und Ordnungs-widrigkeitsverfahren zu unter-stützen.

3. Ausgeschlossene Rechtsangele-genheiten

Der Versicherungsschutz umfasst nicht:

a) die Verteidigung bei Verletzungvon Vorschriften des Kartell- odersonstigen Wettbewerbsrechtesund hiermit im Zusammenhangverfolgte Vergehen und Ord-nungswidrigkeiten,

b) die Verteidigung gegen den Vor-wurf der Verletzung einer ver-kehrsrechtlichen Vorschrift,

c) die Verteidigung gegen den Vor-wurf, eine Straf- oder Ordnungs-widrigkeitenvorschrift des Steuer- rechtes verletzt zu haben, wenndas Ermittlungsverfahren durchSelbstanzeige ausgelöst wird.

4. Voraussetzungen für den Anspruch auf Rechtsschutz

Anspruch auf Rechtsschutz bestehtnach Eintritt eines Rechtsschutzfallesinnerhalb des versicherten Zeitrau-mes. Als Rechtsschutzfall gilt die Ein-leitung eines Ermittlungsverfahrensgegen den Versicherten. Ein Ermitt-lungsverfahren gilt als eingeleitet,wenn es bei der zuständigen Behördeals solches verfügt ist.

5. Leistungsumfang

a) Der Versicherer trägt

aa) die dem Versicherten aufer-legten Kosten der vom Rechts- schutz umfassten Verfahren,

bb) die angemessene Vergütungeines für den Versichertentätigen Rechtsanwaltes. DieHöhe der im Einzelfall zuübernehmenden Vergütungbestimmt sich nach den §§4, 14 des Gesetzes über dieVergütung der Rechtsanwäl-te (RVG) unter Berücksichti-gung aller Umstände, insbe-sondere der Bedeutung derAngelegenheit, des Umfan-ges und der Schwierigkeitder anwaltlichen Tätigkeit,

cc) die gesetzlichen Kosten fürnotwendige Reisen des für denVersicherten tätigen Rechts- anwaltes an den Ort des zu-ständigen Gerichtes oderden Sitz der Ermittlungs-behörde. Die Kostenerstat-tung richtet sich nach dengesetzlichen Vorschriften fürGeschäftsreisen von deut-schen Rechtsanwälten,

dd) die angemessenen Kostender vom Versicherten in Auf-trag gegebenen Sachverstän- digengutachten, die für sei-ne Verteidigung erforderlichsind. Hinsichtlich der Ange-messenheit gelten die Krite-rien aus § 5 Absatz 1 a, bb)der Sonderbedingungen fürden Spezial-Straf-Rechtsschutzder ÖRAG sinngemäß,

ee) die gesetzliche Vergütung desfür den gegnerischen Neben -kläger tätigen Rechtsanwal-tes, soweit der Versichertedurch deren Übernahme eineEinstellung des gegen ihnanhängigen Strafverfahrenserreicht hat, obwohl ein hin-reichender Tatverdacht fort-besteht,

ff ) die Reisekosten des Versicher- ten an den Ort des zuständi-gen ausländischen Gerichtes,wenn sein Erscheinen als Be-schuldigter vorgeschriebenund zur Vermeidung vonRechtsnachteilen erforder-lich ist. Die Reisekosten wer-den bis zur Höhe der für Ge-schäftsreisen von deutschenRechtsanwälten geltendenSätze übernommen.

b) Der Versicherer sorgt füraa) die Übersetzung der für die

Wahrnehmung der rechtlichenInteressen des Versichertenim Ausland notwendigenschriftlichen Unterlagen undträgt die dabei anfallendenKosten,

bb) die Zahlung eines zinslosenDarlehens bis zu der im Ver-sicherungsschein vereinbar-ten Höhe für eine Kaution,

die gestellt werden muss, umden Versicherten einstweilenvon Strafverfolgungsmaß-nahmen zu verschonen. ZurRückzahlung der vom Versi-cherer geleisteten Kautionist neben dem beschuldig-ten Versicherten auch derVersicherungsnehmer ver-pflichtet, sofern er mit derKautionsleistung des Versi-cherers einverstanden war.

c) Der Versicherer trägt nicht dieim Versicherungsschein für jedenRechtsschutzfall vereinbarteSelbstbeteiligung.

6. Anzuwendendes Recht

Soweit nicht ausdrücklich etwas an-deres bestimmt ist, gelten die Bestim-mungen der §§ 1 bis 20 der Allgemei-nen Bedingungen für die Rechts-schutzversicherung der ÖRAG (ARB).

7. Zusätzlich wird vereinbart:

Schadenersatz- und Widerrufsverfah-ren bei Verletzung des Persönlich-keitsrechts der versicherten Personensind mitversichert.

Der Versicherungsschutz umfasst diejuristische Überprüfung einer Presse -erklärung, die im Zusammenhang miteinem versicherten Verfahren not-wendig ist.

Bis zu einem Betrag von 25.000,-- € jeRechtsschutzfall sind presserechtlicheVerfahren versichert.

8. Feuerwehrklausel

Soweit ein unmittelbarer Zusammen-hang mit dem Lenken eines eigenenMotorfahrzeuges auf den direktenWegen zu oder von Übungen oderEinsätzen der Feuerwehr besteht, er-streckt sich der Versicherungsschutzfür Feuerwehrleute auch auf die Ver-teidigung in Verfahren wegen desVorwurfes der Verletzung einer ver-kehrsrechtlichen Vorschrift des Straf-oder Ordnungswidrigkeitenrechtes.

Für die Mitglieder der freiwilligenFeuerwehr besteht auch Versicherungs- schutz für Streitigkeiten, die im Rah-men von Einsätzen mit den einzelnenArbeitgebern entstehen sowie für

11/2013 Bayerischer Gemeindetag 509

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Streitigkeiten vor Sozialgerichten in-folge einer Verunfallung während desEinsatzes. Diese Leistungen erfolgennur subsidiär.

9. Versicherungssumme und Straf-kaution

Die Versicherungssumme beträgt2.000.000 € je Rechtsschutzfall.

Für eine zu stellende Strafkaution stehtdarlehensweise ein Höchstbetrag von100.000 € zur Verfügung.

(3) Verkehrs-Rechtsschutz V nach § 23 ARB der ÖRAG

1. Versicherter Personenkreis

Versicherungsschutz besteht für dieversicherte Mitgliedsgemeinde in ih-rer Eigenschaft als Eigentümer oderHalter jedes bei Vertragsabschlussoder während der Vertragsdauer aufsie zugelassenen oder auf ihren Na-men mit einem Versicherungskenn-zeichen versehenen und als Mieter jedes von ihr als Selbstfahrer-Vermiet-fahrzeug zum vorübergehenden Ge-brauch gemieteten Motorfahrzeugeszu Lande sowie Anhängers. Der Ver -sicherungsschutz erstreckt sich auf alle Personen in ihrer Eigenschaft alsberechtigte Fahrer oder berechtigteInsassen dieser Motorfahrzeuge.

Zusätzlich besteht für die nach § 2mitversicherten Personen ein Dienst -reise-Rechtsschutz für die Eigenschaftals Fahrer/Insasse in öffentlichen undprivaten Verkehrsmitteln mit den Leis -tungsarten Schadenersatz-, Verkehrs-

Straf- und Verkehrs-Ordnungswidrig-keiten-Rechtsschutz.

2. Versicherungsumfanga) Zivilrechtsschutz

für die Wahrnehmung rechtlicherInteressen in Verfahren, die zurZuständigkeit der ordentlichenGerichte gehören. Er umfasst auchdie außergerichtliche Wahrneh-mung der rechtlichen Interessen

b) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichtenfür die Wahrnehmung rechtlicherInteressen in steuer- und abga-berechtlichen Angelegenheitenvor deutschen Finanz- und Ver-waltungsgerichten

c) Verwaltungs-Rechtsschutz in Ver- kehrssachenfür die Wahrnehmung rechtlicherInteressen in verkehrsrechtlichenAngelegenheiten vor Verwal-tungs behörden und vor Verwal-tungsgerichten

d) Straf-Rechtsschutzfür die Verteidigung wegen desVorwurfs eines verkehrsrechtli-chen Vergehens

e) Ordnungswidrigkeiten-Rechts -schutzfür die Verteidigung des Vorwur-fes einer Verkehrs-Ordnungs-widrigkeit.

3. Ausgeschlossene Rechts-angelegenheiten

Es gelten die ausgeschlossenen Rechts- angelegenheiten des § 3 der Allge-meinen Bedingungen für die Rechts-

schutzversicherung (ARB) der ÖRAG(Stand 1.1.2008)

4. Versicherungssumme und Kaution

Die Versicherungssumme beträgt500.000 € je Rechtsschutzfall.

Für eine zu stellende Strafkautionsteht darlehensweise ein Höchstbe-trag von 100.000 € zur Verfügung.

Dies gilt für Rechtsschutzfälle, die ab1.1.2008 eintreten.

5. Selbstbeteiligung

Als Selbstbeteiligung werden 150 €

je Rechtsschutzfall für den Verkehrs-Rechtsschutz vereinbart.

§ 13 Zusatzdeckung für Streitig -keiten vor der Vergabekammer

Versicherungsschutz besteht für Ver-fahren vor den Vergabekammern inBayern. Die vereinbarte Versicherungs- summe beträgt 50.000 € je Rechts-schutzfall.

Es gilt eine Selbstbeteiligung in Höhevon 1.000 € je Verfahren als verein-bart, die angerechnet wird, wenn dasVerfahren in zweiter Instanz vor denordentlichen Gerichten fortgeführtwird.

Voraussetzung für den Abschluss die-ser Zusatzversicherung ist das Beste-hen einer Voll- oder Teil-Rechts-schutzversicherung.

Dieses Produkt wird in einer Testpha-se vorerst nur bis zum 31.12.2015 an-geboten.

Bayerischer Gemeindetag 11/2013510

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11/2013 Bayerischer Gemeindetag 511

Ratgeber für den Umgang mitTrauer und Bestattung

Nur wer vergessen wird, ist wirklich tot.Friedhöfe sind Orte wider das Verges-sen. Zwei pünktlich zu Allerheiligenneu erschienene Broschüren der Baye -rischen Landesanstalt für Weinbauund Gartenbau (LWG) widmen sichpietätvoll den Themen Trauer und Bestattung. Unter dem Titel „Erinne-rung über den Tod hinaus“ sowie „Zukunftsmodell Friedhof – Kulturgutoder Kostenfaktor“ regen beide Bro-schü ren an, sich mit den in unsererGesellschaft gerne verdrängten, aberdoch für jeden Menschen irgend-wann sehr wichtigen Tatsachen überFriedhof und Trauer rechtzeitig zu be-schäftigen. Sie gehen unter anderemein auf kulturelle Unterschiede, aufBestattungsformen, auf Blumenschmuckund Grabpflege sowie auf Kostenfak-toren und nennen die Anschriftenvon beratenden Institutionen.

Die Broschüre für Träger und Beratergibt Empfehlungen für eine fachge-rechte Friedhofsgestaltung und Fried-hofsentwicklung, die von allen Betei-ligten mitgetragen wird. Die Broschü-re für die Zielgruppe Bürger sensibili-siert für das Thema Friedhof und ver-mittelt Informationen hin zu einer

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Bayerischer Gemeindetag 11/2013512

einfühlsamen Trauer- und Erinnerungs- kultur in Bayern. Impulsgeber für diese Broschüren waren der Bayerische Landesverbandfür Gartenbau und Landespflege e.V.sowie der Verband der Kreisfachbera-ter für Gartenkultur und Landespfle-ge in Bayern. Ausgangspunkt warenBeobachtungen im Rahmen des Wett- bewerbes „Unser Dorf soll schönerwerden – Unser Dorf hat Zukunft“.Der Bayerische Gärtnereiverband unddie Treuhandgesellschaft bayerischerFriedhofsgärtner mbH haben die Ini -tiative mit großem Engage ment unter- stützt. Erstellt wurden die Broschüren ge-meinsam von 23 bayerischen Verbän-den und Institutionen unter Feder- führung der LWG. Die Broschüren lie-gen bei vielen Landratsämtern undGemeinden kostenlos aus. Jede Bro-schüre ist auch gegen eine Schutz -gebühr in Höhe von einem Euro zu-züglich Portokosten zu beziehen beider Bayerischen Landesanstalt für Wein- bau und Gartenbau, Bayerische Gar-tenakademie, An der Steige 15, 97209Veitshöchheim.

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Schrems, Florian P. Ist das geltende Friedhofs- und Be-stattungsrecht noch zeitgemäß?Das Friedhofs- und Bestattungsrechtim Lichte verfassungsrechtlicher Vor-gabenUnter besonderer Berücksichtigunggewandelter Ansichten in der Bevöl-kerung sowie integrationspolitischerHerausforderungenHardcover, Preis: 64,95 €

Nach einem Todesfall erfolgt in allenKulturkreisen dieser Welt eine wieauch immer geartete Totenbestattung.In diesem Zusammenhangt stellensich zahlreiche Fragen, wie mit demLeichnam zu verfahren ist. Infolge derZuwanderung ergeben sich aufgrundanderer Kulturen neue Konfliktpunk-te. Während in anderen europäischenLändern recht liberale Bestattungsge-setze bestehen, ist in Deutschland das

Friedhofs- und Bestattungsrecht nochrecht rigide. Vor diesem Hintergrundprüft der Autor, inwieweit dem Ver-storbenen noch Grundrechtspositio-nen zustehen können und inwieweitGrundrechtspositionen der Angehöri-gen bestehen. Daran anschließend wirdgeklärt, inwieweit sich drauf eine Not-wendigkeit zur Änderung bestehen-der Vorschriften ergibt. Im Ergebnissieht der Autor erheblichen Anpas-sungsbedarf.

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In letzter Minute 11/2013 Bayerischer Gemeindetag 513

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43. Bayerische Behörden-Skimeisterschaft 2014in Nesselwang

Die 43. Bayerischen Behörden-Skimeisterschaften der Inneren Verwaltung werden am31. Januar/1. Februar 2014 in Nesselwang ausgetragen. Der Markt Nesselwang versendetdie Ausschreibungsunterlagen ohne Anforderung an die Behörden, von denen bisher Be -dienstete an den Behörden-Skimeisterschaften teilgenommen haben. Wer bisher nichtteilgenommen hat, kann die Ausschreibungsunterlagen beim Markt Nesselwang, Haupt-str. 18, 87484 Nesselwang (Tel. 08361/9122-0, Fax 08361/9122-33) oder der Tourist-Information, Hauptstr. 20, 87484 Nesselwang (Tel. 08361/9230-42, Fax 08361/9230-44)anfordern. Ab Mitte Dezember 2013 sind die Ausschreibungsunterlagen auch unter derAdresse http://www.nesselwang.de ersichtlich.

Anmeldeschluss ist Freitag, der 24. Januar 2014.

Der Markt Nesselwang und der Ski-Klub Nesselwang freuen sich mit ihren freiwilligenHelfern auf viele Teilnehmer/innen.

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