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B&BBollenberger & Bollenberger
SteuerberatungWirtschaftsprüfung
Unternehmensberatung
B&B Klienten profitierenvom bereichsübergreifendenBeratungsportfolio
Das Netzwerkhaus für alle Wirtschsftsfragen
Consulting & Full Serviceunter einem Dach
„Die 20 besten Unternehmer-Tipps vor dem Jahresende“
Vortragende:
Margit Bollenberger-Klemm
Beeidete Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin – Unternehmensberaterin
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Betrugsbekämpfungsgesetz 2006
Inkrafttreten: 1.1.2007
Bücher sind nach der BAO so zu führen, „dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle vermitteln können. Die einzelnen Geschäftsvorfälle sollen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen können.“
Anmerkung: Es werden in der Folge alle Unterlagen eines Geschäftsfalles vom Angebot bis zum Zahlungseingang bei einer Außenprüfung vorgelegt werden müssen. Auch E-Mails müssen aufbewahrt werden!
BAO: Grundsatzfeststellung zur Ordnungsmäßigkeit einer
Buchführung
Erfassung der Barbewegungen
Gemäß § 131 Abs 1 Z 2 BAO „sollen“ Abgabepflichtige alle Bareingänge und Barausgänge in den Büchern oder in den Büchern zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen bzw. Aufzeichnungen täglich einzeln festhalten.
Der BMF wird nunmehr ermächtigt, durch eine Verordnung Erleichterungen bei den Büchern und Aufzeichnungen festzulegen, „wenn das Festhalten der einzelnen Bareingänge und Barausgänge unzumutbar wäre.“
Erfassung der Barbewegungen
Anmerkung: Kassasturz ist nicht mehr möglich!
Einzeln Aufzeichnen bedeutet, jeder Umsatz ist zu erfassen. Die Aufzeichnung einer Tageslosung insgesamt wird damit nicht mehr ordnungsgemäß sein, sofern in der Verordnung nichts Gegen-teiliges bestimmt wird.
Stricherlliste, Paragons, Registrierkassa
Entgeltstrennung
§ 18 Abs. 7 UstG: Unternehmern, denen nach Art und Umfang ihres Unternehmens eine Trennung der Entgelte nach Steuersätzen im Sinne des Abs. 2 Z 1, 2 und Abs. 3 nicht zumutbar ist, kann das Finanzamt auf Antrag gestatten, daß sie die Entgelte nachträglich unter Berücksichtigung des Wareneinganges trennen. Das Finanzamt darf nur ein Verfahren zulassen, dessen steuerliches Ergebnis nicht wesentlich von dem Ergebnis einer Aufzeichnung der Entgelte, getrennt nach Steuersätzen, abweicht.
Anforderungen an schriftliche Aufzeichnungen
Die Eintragungen sollen nicht mit leicht entfernbaren Schreibmitteln erfolgen. An Stellen, die der Regel nach zu beschreiben sind, sollen keine leeren Zwischenräume gelassen werden. Der ursprüngliche Inhalt einer Eintragung soll nicht mittels Durchstreichens oder auf andere Weise unleserlich gemacht werden. Es soll nicht radiert und es sollen auch solche Veränderungen nicht vorgenommen werden, deren Beschaffenheit ungewiß läßt, ob sie bei der ursprünglichen Eintragung oder erst später vorgenommen worden sind.
Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit der EDV-
Buchhaltung
Werden zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen oder bei der Erfassung der Geschäftsvorfälle Datenträger verwendet, sollen Eintragungen oder Aufzeichnungen nicht in einer Weise verändert werden können, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr ersichtlich ist. Eine Überprüfung der vollständigen, richtigen und lückenlosen Erfassung aller Geschäftsvorfälle, beispielsweise durch entsprechende Protokollierung der Datenerfassung und nachträglicher Änderungen, soll möglich sein.“
Nachvollziehbarkeit der Vollständigkeit einer
Buchhaltung
Der Nachweis der vollständigen und richtigen Erfassung aller Geschäftsvorfälle „soll“ durch „entsprechende Einrichtungen leicht und sicher geführt werden können und sollen Summenbildungen nachvollziehbar sein.“ (§ 131 Abs 2 BAO)
Anmerkung: Die Summenbeträge auf Grund von Sammelbuchungen müssen leicht nachvollzogen werden können.
Widerlegbare Vermutung der Ordnungsmäßigkeit der
BuchhaltungIn einem neuen Abs. 2 werden in § 163 BAO die Gründe präzisiert, die einen begründeten Anlass gegen die sachliche Richtigkeit einer den Vorschriften des § 131 BAO entsprechenden Buchhaltung geben.
Derartige Gründe liegen insbesondere dann vor, „wenn die Bemessungsgrundlagen nicht ermittelt und berechnet werden können oder eine Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit wegen Verletzung der Mitwirkungspflichten nicht möglich ist“.
Schätzung
§ 184. (1) Soweit die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie diese zu schätzen. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind.(2) Zu schätzen ist insbesondere dann, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Grundlagen (Abs. 1) wesentlich sind.(3) Zu schätzen ist ferner, wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen.
Welche Möglichkeiten der Überprüfung hat das
Finanzamt?
Der Vorhalt, noch vor oder nach der Erstellung des Bescheides
Augenschein - Besuch eines Außendienstbeamten (z.B. wegen Arbeitsrauminspektion)
UmsatzsteuersonderprüfungGesamtaußenprüfung
Steuertipps für Unternehmer (1) (mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. Bilanz)
INVESTIONEN 2006Abschreibung 2006
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
Halbjahres-Abschreibung
Inbetriebnahme 2006 notwendig
Besonderheit Einnahmen-Ausgaben-Rechner
Sofortabsetzung GWG
Steueroptimierte Zuwendungen an Mitarbeiter
Steuerfreie Weihnachtsgeschenke
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer bis € 186,-- lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei
Umsatzsteuerpflichtige Geschenke
über € 40,--unentgeltlich – (schein)unentgeltlich
Betriebsveranstaltungen – € 365,--/Mitarbeiter
Steuertipps für Unternehmer (2) (mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. Bilanz)
Gewinnermittlungsarten
1. Betriebsvermögensvergleich (= doppelte Buchhaltung,Bilanzierung)
2. Einnahmen- Ausgabenrechnung
3. Pauschalierung
Betriebsvermögensvergleich
Doppelte Buchhaltung und Bilanzierung ist die gesetzliche Buchführungspflicht zur Führung von Grund-, Haupt- und Nebenbüchern, Erfassung von Beständen, Forderungen und Verbindlichkeiten, Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen im Jahr ihrer wirtschaftlichen Verursachung.
BILANZ + GuV
Betriebsvermögensvergleich
für alle im Firmenbuch eingetragenen
Unternehmen (Ausnahme OEG und KEG) Achtung: Änderung ab 1.1.2007 UGB
Überschreiten der Umsatzgrenze von € 400.000,- (€ 600.000,-)
Freiberufler (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) haben nie Buchführungspflicht
UGB: Eintragungspflicht
Unternehmerisch tätige Personen, die gemäß § 189 UGB der Rechnungslegungspflicht unterliegen, sind verpflichtet, sich in das Firmenbuch eintragen zu lassen.
Zweimaliges Überschreiten der Umsatzgrenze von € 400.000,00 zieht Rechnungslegungspflicht nach Ablauf eines Pufferjahres nach sich.
- Beispiel
Einmaliges Überschreiten der Umsatzgrenze von € 600.000,00 zieht Rechnungslegungspflicht im Folgejahr (!) nach sich. – Beispiel
Betrachtung auf Betriebsebene!
Entfall der Erwerbsgesellschaften – nur mehr OG und KG
Achtung: GmbH & Co K(E)G ab 2008 rechnungslegungspflichtig – Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nicht mehr möglich!
Auswirkungen auf Steuerrecht
Alte Rechtslage: Nur eingetragene Unternehmer § 5 Ermittler
Neue Rechtslage: Unabhängig von Eintragung bei Überschreiten
der Umsatzgrenze § 5 Ermittler Unabhängig von Löschung bei Unterschreiten
der Umsatzgrenzen Entfall der Rechnungslegungspflicht
Rechtsfolgen
Eintritt in die Rechnungslegungspflicht
Wertschwankungen von Grund und Boden werden steuerhängig
Steuerneutrale Auf-/Abwertung auf Teilwert –Beispiel
Wertschwankungen aus § 4/1 oder § 4/3 Zeit bleiben außer Ansatz – Ausnahme Spekulationsfrist
Entfall der Rechnungslegungspflicht
Freiwillig weiterhin § 5 Ermittler Sofortige Steuerpflicht der Wertsteigerung von
Grund und Boden Auf Antrag Grund- und Boden-Rücklage
–Beispiel
Übergangsbestimmungen
Für Betriebe, die bis zum 1.1.2007 nicht im Firmenbuch eingetragen waren, ist der Gewinn für Geschäftsjahre, die vor dem 1.1.2010 beginnen, auf Antrag nach den vor dem 1.1.2007 geltenden Bestimmungen zu ermitteln.
Einnahmen- Ausgabenrechnung
* Vereinfachte Form der Gewinnermittlung
* arbeitet nach dem Zu- und Abflussprinzip
Betriebseinnahmen:
Geld oder geldwerte Wirtschaftsgüter,die durch die Leistung dem Betrieb zugehen, auch aus Hilfsge- schäften wie z.B. AV
Betriebsausgaben:
Alle Ausgaben, die für die Tätigkeit bzw. die Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig sind.
Pauschalierung
Einfachste Form der Gewinnermittlung,
wenn nicht freiwillig Bücher geführt werden
Gewinnpauschalierung oder Ausgabenpauschalierung möglich
Tipp - Ausgaben noch 2006 zahlen (für Waren, Material und sofort abzugfähige Aufwendungen)
Tipp - Einnahmen nach 2006 verlegen
Tipp - eventuelle GSVG-Nachzahlung
noch 2006 bezahlen
Tipp - Pauschalierungen
Steuertipps für Unternehmer (mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)
KMU-FörderungsgesetzNeuer Verlustvortrag ab 1.1.2007
Für Einnahmen/Ausgabenrechner
ab 2007 gilt der Verlustvortrag aus den
letzten 3 Jahren abzugsfähig
Achtung: „Anlaufverluste“ aus den Jahren vor 2004 gehen unwiderruflich verloren
=> B&B Tipp: Steuerung des Gewinnes 2006!
KMU-Förderungsgesetz
Gute Neuigkeiten für Einnahmen/Ausgaben-
rechner(Achtung Freiberufler!)
Freibetrag für investierte Gewinne
Voraussetzungen:
Natürliche Personen als Einzelunter- nehmer oder Mitunternehmer
Ein Gewinn auf Grundlage einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG
Freibetrag für investierte Gewinne
Wie hoch ist der Freibetrag?
Bis zu 10 % des Gewinnes, insoweit in „begünstigte Wirtschaftsgüter“ investiert wurde
Maximal bis EUR 100.000,00 je Steuerpflichtigen und bei einer Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft von
EUR 100.000,00 als Höchstbetrag ein entsprechender Teilbetrag gemäß Gewinnbeteiligung des Mitunternehmers
jährliche Abschreibung bleibt unverändert erhalten
Begünstigte
Anschaffungen
Nicht begünstigte
Anschaffungen
Betriebs- und
Geschäftsausstattung Gebäude
Maschinen geringwertige
Wirtschaftsgüter, die weniger als € 400 kosten
EDV-AnlagenGebrauchte Wirtschaftsgüter
Kraftfahrzeuge (Fiskal
LKW)PKWs
Bestimmte festverzinsliche Wertpapiere (f. Abf. U. Pens.Rst)
Achtung: Nachversteuerung!
4 Jahre Behaltefrist
Beispiel:
2007 2008 2009
Gewinn 140.000,00 75.000,00 1.020.000,00
möglicher Freibetrag 10% 14.000,00 7.500,00 100.000,00
Begünstigte Investitionen 16.000,00 4.000,00 105.000,00
Steuerfreibetrag 14.000,00 4.000,00 100.000,00
Est. ohne Freibetrag 61.585,50 29.085,50 501.585,50
Est. mit Freibetrag 54.585,50 27.085,50 451.585,50
Steuerersparnis 7.000,00 2.000,00 50.000,00
Unsere B&B Tipps:
Investitionen begünstigter Wirtschaftsgüter in das Jahr 2007 verschieben?
eventuell Verkauf von Wertpapieren noch im Jahr 2006
Maximale Ausnutzung des Freibetrages
anstreben!
Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer
Die Umsatzgrenze für die Steuerbefreiung von Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs 1 Z 27 wird von EUR 22.000,00 auf EUR 30.000,00 angehoben (Nettogrenze).
Die neue Umsatzgrenze gilt für Sachverhalte, die nach dem 31.12.2006 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.
Regelbesteuerungsantrag möglich einmaliges Überschreiten von 15 % innerhalb von 5 Jahren
=> B&B Tipp: Vorsteuerabzug versus Umsatzsteuerpflicht
Rechnungslegung
Allgemeine Grundsätze
Analyse des zu Ende gehenden Jahres(Errechnung des voraussichtlichen Ergebnisses 2006 und Steuerminimierungsüberlegungen dazu Festlegung eines Budgets 2007)
Überprüfung der Gewinnermittlungsart Vor- und Nachteile einer Einnahmen-Ausgabenrechnung
Achtung: UGB – Gewinnpauschalierung
Überprüfung der Rechtsform
Überprüfung der sonstigen wirtschaftlichenRahmenbedingungen – Finanzierung bis Standort etc.Kontaktieren Sie im Zweifel B&B. Wir helfen gerne!
Rechtsformvergleich Grundsätzliche steuerliche Überlegungen
Einzelfirma und MU – Begünstigte Besteuerung seit 2004 bzw.
Progressionstarif
GmbH – Körperschaftsteuersenkung ab 2005 - 25%
GmbH – Geschäftsführer EStG, LSt, GSVG, ASVG, DB, DZ, KSt
Tipp: Umsatzsteueroption Geschäftsführerbezug mit
Basispauschalierung – FIG?
GmbH – Gruppenbesteuerung ab 2005
Grundsätzliches Förderumfang Nachversteuerung
Förderbare Gruppe: Bilanzierende Land-u.FW und Gewerbetreibende, Einzelunternehmen undPersonengesellschaften; nicht GesmbH
Förderziel ist der langfristige Kapitalaufbau
Begünstigte Besteuerung der nicht entnommenen Gewinne
Begünstigte Besteuerung der nicht entnommenen Gewinne
Grundsätzliches Förderumfang Nachversteuerung
• Hälftesteuersatz für den geförderten Kapitalaufbau
max. € 100.000,-- pro Jahr
Laufender steuerlicher Gewinn des Wirtschaftsjahres
(inkl. Sanierungsgewinn, ohne Übergangs- und Veräußerungsgewinn)
• + „betriebsnotwendige“ Einlagen• - Entnahmen• = geförderter Kapitalaufbau
(Missbrauchschutzregel für 2003)
Begünstigte Besteuerung der nicht entnommenen Gewinne
Grundsätzliches Förderumfang Nachversteuerung
• Nachversteuerung erfolgt, wenn der Eigenkapitalbestand durch Überentnahmen sinkt.
• Begünstigte Eigenkapitalzuwächse, die vor mehr als 7 Jahren begünstigt behandelt wurden, müssen nicht nachversteuert werden.
• Sonderregelung in Verlustjahren• Durch einen sogenannten Schatteneffekt, kann es zu einer
höheren Nachbelastung kommen, als man seinerzeit Steuervorteil erzielt hat.
Keine Nachversteuerung bei:
Einbringung in Kapitalgesellschaft Betriebsaufgabe und –veräußerung!
Achtung: unentgeltlicher Betriebsübergang – Nachfolger!
FINANZPLANUNG-ENTNAHMEN (EST!)
Private Aufwendungen aus Privatersparnissen decken!?
Sonstige Tipps
• 7-jährige Aufbewahrungsfrist
• ab 1.1.2007 – Unterlagen 1999
Achtung Ausnahmen!
• Spenden Liste der begünstigten Spendenorganisationen www.bmf.gv.at
• Lehrlingsprämie € 1.000,--
Sonstige Tipps
Wertpapierdeckung für Abfertigungen
ab 1.1.2007 0 %
Aufstockung 2006 nicht mehr erforderlich (Ausnahme bei Tilgung Nachkauf innerhalb 2 Monate) – NEUES ERKENNTNIS für WP bei Abfertigungen UND Pensionszusagen
Verrechnung von Spekulationsgewinnen mit – verlusten
Grundstruktur der BILANZ
AKTIVA PASSIVA
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
RAP
Ver
mög
en Rückstellung
Verbindlichkeit
RAP
Frem
dkapital
Positives Eigenkapital
Kapital
Mittelverwendung Mittelherkunft
Außenstände reduzieren
Lagerhaltung reduzieren
Anlagevermögen klein halten
Bilanzverkürzende Maßnahmen vorsehen
Eigenkapitalaufstockung überlegen
Alternative Finanzierungen ausloten
Jahresabschluss rasch vorlegen
Strategie definieren
Planungsrechnungen erstellen
Quartalsweise Plan-Ist-Vergleiche einführen
Bilanzmaßnahmen zum Jahresende
Bilanzmaßnahmen zum Jahresende
Fördermanagement
• Stärkt die Ertrags- und Finanzlage
• Sichert das Unternehmen
• Motiviert zu einer höheren Qualifikation
• Steigert die Wettbewerbsfähigkeit
Positive Auswirkungen auf nachfolgende Bereiche:
Fördermanagement
• Unternehmensgründung• Investitionen (bauliche,
maschinelle, innovative)• Ausbildungs-
maßnahmen• Forschung und
Entwicklung
• Internationalisierung (joint venture)
• Umweltmaßnahmen• Beratungsleistungen• Unternehmens-
nachfolge• Markterschließung• Einstellungshilfen
Folgende Projekte können zum Bsp.gefördert werden:
Fördermanagement
Zeitlicher Ablauf eines Förderprojektes:
AntragstellungAntragstellung ZusageZusage AuszahlungAuszahlung
ProjektendeProjektendeProjektanfangProjektanfang
Beurteilungsphase
Projektumsetzung (Schulungen)
Abrechnungsphase
Fördermanagement
ZinsenzuschüsseDirektdarlehenKostenzuschüsse (Schulungen, etc.)Haftungsübernahme
Förderungen durch
KMU-Paket - Kreditgarantien
Mikrokredite für Investitionen und Betriebsmittel
- bis € 25.000,00 mit bis zu 80%iger Haftungsübernahme (Antrag über Bank)
Double Equity – keine Sicherheiten erforderlich - Verdoppelung des EK durch den von der AWS
besicherten Bankkredit (max. 2 Mio. EUR, Antrag direkt beim AWS)
Bereitstellung von Betriebsmittelfinanzierungen
- Erhöhung der Haftungsquote von 50 % auf 80 %
Geförderte Beratungen
• Wo drückt der Schuh4 Stunden/Förderung 75 % € 85,--
• Storecheck, Mystery Shopping,Mystery Guest4 Stunden/Förderung 50 % € 170,--
• Finanzierungscheck/Basel II-Check8 Stunden/Förderung 50 % € 340,--
• Organisationscheck/Marketing Quick Check • 4 Stunden/Förderung 50 % € 170,--
• Unternehmensstartprogramm20 Stunden/Förderung 75 % € 350,--
• Gründer-Coaching3 x 20 Stunden/Förderung 75 % € 1.050,--
Ihr Investment
Ihre Fragen
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