bebauungsplan und örtliche bauvorschriften „arkadien“ · gemeinde dornstadt bebauungsplan und...

36
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben: Nr. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Schreiben vom 1. Landratsamt Alb-Donau-Kreis 23.11.18 2. Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart 23.11.18 3. Regionalverband Donau-Iller 08.11.18 4. Handwerkskammer Ulm 23.11.18 5. IHK Ulm 23.11.18 6. Zweckverband Wasserversorgung Ulmer Alb 09.11.18 7. Netze BW GmbH 23.11.18 8. Stadtwerke Ulm / Neu-Ulm Netze GmbH 22.11.18 9. Deutsche Telekom Technik GmbH 26.10.18 10. Unitymedia BW GmbH 26.10.18 Folgende Stellungnahme aus der Öffentlichkeit wurde abgegeben: Nr. Öffentlichkeit Schreiben vom 1. Mattson Thermal Products GmbH 23.11.18 Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB) im Rahmen der Beteiligung vom 23.10.18 – 23.11.2018 Stand: 11.04.2019

Upload: others

Post on 13-Sep-2019

18 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Page 1: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben:

Nr. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Schreiben vom 1. Landratsamt Alb-Donau-Kreis 23.11.18 2. Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart 23.11.18 3. Regionalverband Donau-Iller 08.11.18 4. Handwerkskammer Ulm 23.11.18 5. IHK Ulm 23.11.18 6. Zweckverband Wasserversorgung Ulmer Alb 09.11.18 7. Netze BW GmbH 23.11.18 8. Stadtwerke Ulm / Neu-Ulm Netze GmbH 22.11.18 9. Deutsche Telekom Technik GmbH 26.10.18

10. Unitymedia BW GmbH 26.10.18 Folgende Stellungnahme aus der Öffentlichkeit wurde abgegeben:

Nr. Öffentlichkeit Schreiben vom 1. Mattson Thermal Products GmbH 23.11.18

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“

Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB) im Rahmen der

Beteiligung vom 23.10.18 – 23.11.2018 Stand: 11.04.2019

Page 2: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

1. Schreiben

vom 23.11.18

Landratsamt Alb-Donau-Kreis

1. Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelun-gen, die im Regelfall nicht überwunden werden können 1.1 Art der Vorgabe Neu anzulegende Wasserflächen bzw. Seen sind nach § 68 WHG wasserrechtlich genehmigungspflichtig. 1.1.1 Rechtsgrundlage § 68 WHG. 1.1.2 Möglichkeiten der Überwindung (zum Beispiel Ausnahmen oder Befreiungen) Wasserrechtliche Genehmigung. Anregungen

Kenntnisnahme

2.1 Bauen, Brand- und Katastrophenschutz Bauen 2.1.1 Die Lage des Spielplatzes wäre zentral wünschenswert; hierzu wäre eine „grüne Lunge“ mit Spielplatz und eine Platzge-staltung mit Wasserspielen etc. anstelle des Sees eine Möglich-keit. Auf Dauer erscheint das Gewässer kosten- und pflegeinten-siv, vor allem um die Qualität im und am Wasser zu gewähr-leisten.

Kenntnisnahme Dem Bebauungsplanentwurf liegt der städtebauliche Sieger-entwurf zugrunde. Das Konzept mit Seeanlage wurde vom Gemeinderat beschlossen. Die naturnah gestaltete See- bzw. Teichanlage ist zentraler Bestandteil der Regenwasserbewirt-schaftung innerhalb des gesamten WA. Entlang der nördli-chen Uferbereiche entstehen neben der geplanten Promena-de auch weitere gemeinschaftliche Aufenthalts- und Freibe-reiche für alle Bewohner. Aufgrund der ökologischen Ausrich-tung mit Reinigungsbiotop, entsprechender Technik und jah-relanger Erfahrung ist der Unterhalt gemeinschaftlich tragbar.

2.2 Verkehr und Mobilität 2.2.1 Die Breite der geplanten Parkplätze ist nach den Vorgaben der Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 05) mit 2,5 m und die Carports, wenn diese beidseitig geschlossen sind, mit 2,9 m zu planen. Die Länge ist mit mindestens 5,0 m vorzusehen. Es wird empfohlen, die Länge der Carports und der Parkplätze mit 6 m, wie im Plan bereits dargestellt, vorzusehen.

Kenntnisnahme/ Zustimmung Die Stellplätze werden entsprechend den Vorgaben der Emp-fehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 05) aus-geführt werden. Carports werden mit einer Länge von 6,0m ausgeführt werden.

Page 3: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 3 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

2.3 Umwelt- und Arbeitsschutz

Immissionsschutz 2.3.1 Nach § 50 BImSchG sind bei der Aufstellung von Bauleitplä-nen und anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die aus-schließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Die Ausweisung eines Wohngebietes unmittelbar neben einem Gewerbegebiet entspricht dem nicht. Eine Abstufung (WA/ MI/ GE) ist nicht vorgesehen. Stattdessen sollen entsprechende schallschutztechnische Maß-nahmen an der geplanten Wohnbebauung getroffen werden. Be-gründet wird dieses mit der Planungsabsicht der Gemeinde län-gerfristig auch diesen verbliebenen Gewerbestandort zugunsten einer Wohngebietsentwicklung aufzugeben. Vorgelegt dazu wurde die Geruchsprognose des Ingenieurbüros Lohmeyer Nr.63544-17-03 und die schalltechnische Untersuchung der GN Bauphysik Nr. 733817/127547-2 vom 18.06.2018.

Kenntnisnahme/ Zustimmung/ Zurückweisung Die großflächigen stillgelegten Gewerbeflächen auf Flurstück Nr. 1693 stellen aufgrund ihrer verkehrlichen Lage und der Nähe zu bestehenden Wohngebieten einen mittlerweile un-günstigen Standort zu einer Weiterentwicklung bzw. eines erneuten Ausbaus zu einem Gewerbestandort dar. Außerdem hat sich mit den ausgewiesenen Gewerbeflächen im Süden und Südosten Dornstadts (u.a. Gewerbegebiet „Himmelwei-ler“ ca. 40 ha) sowie der besseren Anbindung und der geplan-ten verbesserten Anbindung an den Knotenpunkt mit der A8 der Gewerbestandort Dornstadts nach Süden/ Südosten hin verlagert. Der nördlich gelegene Gewerbestandort, dessen Erschlie-ßung u.a. durch bestehende Wohngebiete führt, hat somit an Bedeutung verloren. Gewerbliche Nachfolgenutzungen für die leerstehenden Flächen blieben aus. Städtebauliches Ziel der Gemeinde ist die (langfristige) Auf-gabe des Gewerbestandortes zugunsten einer Wohngebiets-entwicklung. Der Standort am landschaftlichen Ortsrand mit seiner Erschließung durch bestehende Wohngebiete ist pla-nerisch und städtebaulich gut geeignet. Für die Gemeinde Dornstadt stehen seit Jahren keine Neu-bauflächen mehr zur Verfügung. Zur Deckung des unmittelbar anstehenden sowie des mittelfristigen Bedarfs an Wohnflä-chen, ist die Neuordnung in integrierter Lage somit zwingend erforderlich. Die Gemeinde Dornstadt verfolgt seit langer Zeit das Ziel die Neuinanspruchnahme von Außenbereichsflächen auf das unausweichliche Maß zu reduzieren. Dem Gebot folgend sparsam mit Grund und Boden umzugehen, kann hier im Sinne einer Maßnahme zur Innenentwicklung neuer Wohn-raum geschaffen und die vorhandene Infrastruktur genutzt werden, um im Sinne einer Nachverdichtung bedarfsgerech-ten Wohnraum in integrierter Ortslage zur Verfügung stellen.

Page 4: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 4 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

Die Ausweisung des Wohngebietes erfolgt hierbei unter der Berücksichtigung der bestehenden gewerblichen Nutzungen. Ein Heranrücken von Wohnbebauung an bestehende gewerb-lich genutzte Flächen stellt hierbei erhöhte Anforderungen an die Planung dar, welche durch bauliche und technische Anla-gen/ Vorkehrungen zur Sicherstellung gesunder Wohnver-hältnisse überwunden werden können. Dem in § 50 BImSchG verankerten Trennungsgrundsatz ist kein Verbot in dem Sinne zu entnehmen, dass gewerbliche Nutzung und Wohnnutzung nie nebeneinander liegend ge-plant werden dürften. Hierzu gibt es mittlerweile einschlägige Gerichtsurteile. Auszug aus dem Oberverwaltungsgericht-Nordrhein-Westfalen_7-D-114-05-NE_Urteil_22.05.2006: „Gemäß § 50 BImSchG sind bei raumbedeutsamen Planun-gen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkun-gen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. „Dieser Bestimmung ist jedoch keine Planungsschranke in dem Sinne zu entnehmen, eine Gemeinde dürfe es schon nicht zum Gegenstand ihrer abwägenden Entscheidung ma-chen, ob nicht insbesondere unter Berücksichtigung der je-weiligen konkreten örtlichen Gegebenheiten und der mögli-chen Immissionsschutzmaßnahmen ein an ein Gewerbege-biet angrenzendes Wohngebiet festgesetzt werden kann. Vielmehr ist § 50 BImSchG eine der Abwägung unterliegende Planungsdirektive, die der Gemeinde vorgibt, bei der Planung eines neu anzulegenden, einer Wohnbebauung benachbarten Gewerbe- oder Industriegebiets die besondere Schutzbedürf-tigkeit der Wohnbebauung in die Abwägung einzustellen. Nichts anderes gilt für den Fall der Festsetzung eines Wohn-gebiets neben einem Gewerbegebiet. Sollen derartige Gebie-te nach der Entscheidung der Gemeinde aneinandergrenzen, muss die Gemeinde durch die Art und Weise der planeri-

Page 5: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 5 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

schen Festsetzungen den künftigen Konflikt auflösen und damit vermeiden. Dazu können beispielsweise auch planeri-sche Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB gehö-ren. Nach dieser Vorschrift sind bestimmte bauplanerische Festsetzungen zulässig, mit denen schädlichen Umweltein-wirkungen begegnet werden kann. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB ermächtigt die Gemeinde, zum Schutz und zur Vermeidung von oder zur Minderung von schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bauliche oder sonstige Vorkehrungen zu treffen. Zu den danach möglichen Vorkehrungen gehören Maßnahmen des aktiven und/oder passiven Schallschutzes. Das "Schutzmodell" des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschränkt passive Schallschutz-maßnahmen nicht auf dem vorbeugenden Immissionsschutz dienende Maßnahmen. Vielmehr kann auch passiver Schall-schutz ein geeignetes Mittel sein, um schädliche Umweltein-wirkungen zu vermeiden. ...“ Das Heranplanen eines allgemeinen Wohngebietes an ein Gewerbegebiet verletzt somit nicht den Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG. Im vorliegenden Fall können einerseits die maßgeblichen Immissionswerte im Wohngebiet mittels der festgesetzten Lärmschutzvorkehrungen eingehalten werden und andererseits wird den Betrieben im Gewerbegebiet durch die Planung keine weitergehende Rücksichtnahme auf die heranrückende Wohnbebauung abverlangt als diejenige, die diese schon bisher aufgrund der bestehenden Umgebungs-bebauung üben musste.

Zum schalltechnischen Gutachten ist Folgendes anzumerken: - Der Gutachter macht einen Textvorschlag für Festsetzungen im B-Plan (Ziffer 9). Der Textvorschlag berücksichtigt jedoch nur die Maßnahmen, die aufgrund des Verkehrslärms und der Tiefgara-gen erforderlich sind. Die Maßnahmen, die aufgrund des Gewer-belärms erforderlich sind, sollten ebenfalls für die Festsetzungen

Zustimmung Die entsprechend erforderlich werdenden Schallschutzmaß-nahmen gegenüber dem bestehenden Gewerbelärm sind im BP-Entwurf konkret festgesetzt.

Page 6: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 6 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

im B-Plan klar hervorgehen. - In der schalltechnischen Untersuchung wird bei dem südlich angrenzenden Gebiet von einem eingeschränkten Gewerbegebiet ausgegangen. Die Schreinerei Stolz (Hauffstr. 19/1) befindet sich nach unserem Kenntnisstand im Gewerbegebiet (ohne Einschrän-kung). Dieses sollte in der Berechnung entsprechend berücksich-tigt werden.

Zustimmung/ teilweise Zustimmung Die Schreinerei befindet sich in einem Gewerbegebiet sowie in einem eingeschränkten Gewerbegebiet. Das Hauptgebäu-de der Schreinerei befindet sich zum großen Teil innerhalb eines Gewerbegebietes, lediglich der Teilbereich zur Hauff-straße mit Zufahrt, Garagen sowie einer Teilfläche des Hauptgebäudes der Schreinerei sowie das der Schreinerei zugewandte Wohnhaus Hauffstraße 19 befinden sich in ei-nem eingeschränkten Gewerbegebiet. Dies ist in der Überar-beitung der schalltechnischen Untersuchung unter Berück-sichtigung der bestehenden Gegebenheiten berücksichtigt.

- In der schalltechnischen Untersuchung wird das eingeschränkte Gewerbegebiet mit einem maximal zulässigen Flächenschallleis-tungspegel 55/ 40 dB(A)/ m2 (tags/ nachts) berücksichtigt. Be-gründung: Gemäß dem Bebauungsplan sind keine das Wohnen störende Betriebe zulässig. Nach unserem Kenntnisstand ist das beschränkte Gewerbegebiet auf „nicht wesentlich störende Betrie-be“ eingeschränkt. Die ansässigen Firmen wären sonst dort nicht zulässig. Flächenschallleistungspegel oder Kontingente wurden für das beschränkte Gewerbegebiet im Bebauungsplan nicht fest-gelegt. Die Einschränkung der Betriebe wird demnach durch den jeweiligen maßgeblichen Immissionsort im bestehenden Wohnge-biet bestimmt. Lärmintensivere Betriebsbereiche haben die Be-triebe daher in Richtung des derzeitigen Gewerbegebietes ange-ordnet, da hier keine Einschränkung bestand. Unseres Erachtens sind die o.a. Flächenschallleistungspegel daher zu niedrig ange-setzt.

Kenntnisnahme Der rechtsgültige Bebauungsplan setzt für die süd- südwest-lich angrenzenden Bereiche sowie für den südöstlichen Teil-bereich ein eingeschränktes Gewerbegebiet fest, wobei auf dem südöstlich angrenzenden eingeschränkten Gewerbege-biet ausschließlich ein freistehendes Wohngebäude vorhan-den ist. Gemäß rechtgültigem Bebauungsplan sind in dem eingeschränkten Gewerbegebiet nur nicht wesentlich stören-de Betriebe zulässig. Demnach wird für diese angrenzenden Gewerbeflächen ein maximal zulässiger flächenbezogener Schalleistungspegel vom LWA“ = 55 dB(A) tags und LWA“ = 40 dB(A) berücksichtigt. Es ist bekannt, dass aufgrund der vormaligen Situation lärm-relevante Anlagentechnik auf der Rückseite der Gebäude (zur nördlichen Richtung der geplanten Wohnbebauung) umge-setzt wurden und somit geringfügige höhere Störwirkung Richtung Norden, als zu den südlich bereits im Bestand vor-handenen Wohngebäuden möglich ist. Dies wurde bei der Erstellung des Schallgutachtens mit berücksichtigt. So liegen z.B. Änderungsbaugenehmigungen von Betrieben vor, bei denen bereits ein geminderter zulässiger Emissionspegel gegenüber den bestehenden Gewerbeflächen aufgeführt ist, demnach sind bereits mit bestehenden Genehmigungen lärm-

Page 7: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 7 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

relevante Tätigkeiten nachts nahezu ausgeschlossen. Die relevanten Geräuschquellen der Betriebe (z.B. Rückküh-lungswerke etc.) werden daher qualitativ bewertet und bei Bedarf Maßnahmen zur Geräuschreduzierung (z.B. Abschir-mung, Einhausung oder technische Nachrüstung) und Einhal-tung der Immissionsrichtwerte an der geplanten Wohnbebau-ung realisiert.

Zur Geruchsprognose ist Folgendes anzumerken: - Die vorgelegte Geruchsprognose des Ingenieurbüros Lohmeyer berücksichtigt nicht mögliche Emissionen durch Lackierarbeiten z.B. Spritzlackierung der Schreinerei Stolz. Die Schreinerei befin-det sich im Gewerbegebiet in der Hauffstraße 19/1. Unabhängig von den auftretenden Geruchstunden /Jahr gilt für die Ableitung der Abgase aus einer Lackieranlage: Die Abgase aus einer La-ckieranlage sind senkrecht über Dach so abzuleiten, dass eine ausreichende Verdünnung und ein ungestörter Abtransport der Abgase mit der freien Luftströmung sichergestellt ist. Eine Ablei-tung der Abgase soll 5 m über Firsthöhe der Wohngebäude in 50 m Umkreis erfolgen. Angrenzend an das Betriebsgelände der Firma Mack sind mehrgeschossige Gebäude geplant. Eine Ablei-tung der Abgase 5 m über Firsthöhe der Wohngebäude wäre da-mit wahrscheinlich nicht möglich. Der Abstand zwischen den zu-künftigen Wohngebäuden und dem zukünftigem Abgaskamin der Fa. Mack muss damit mindestens 50 m betragen. Es ist davon auszugehen, dass die Schreinerei Stolz eine Spritzlackierung mit lösemittelhaltigen Lacken durchführt. Ist eine Ableitung der Abga-se 5 m über Firsthöhe der Wohngebäude nicht möglich, muss auch hier der Abstand der Wohngebäude von dem Abgaskamin der Schreinerei mindestens 50 m betragen. Es wird angeregt ab-klären zu lassen, ob eine Ableitung der Abgase 5 m über Firsthö-he der geplanten Wohngebäude möglich ist und falls dieses nicht der Fall ist, ob der erforderliche Abstand von 50 m zwischen Ab-gaskamin und zukünftigen Wohngebäuden gegeben ist.

Zustimmung Das Gutachten zur Geruchsprognose wurde entsprechend der Schreinerei im Süden sowie auch der geplanten Erweite-rung des Betriebes im Norden ergänzt. Es erfolgte eine neue Gesamtberechnung. Im Ergebnis wer-den die Richtwerte der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) eingehalten. Der Immissionswert der GIRL liegt an allen Standorten bzw. zur geplanten Wohnbebauung unter 10 % der Jahresstunden.

Page 8: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 8 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

2.3.2 Es wird angeregt, das schalltechnische Gutachten und die

Geruchsprognose entsprechend korrigieren/ ergänzen zu lassen. Zustimmung Die Gutachten werden entsprechend aktualisiert und ergänzt.

2.3.3 Des Weiteren wird angeregt zu prüfen, ob direkt an das Fir-mengelände Mack angrenzend eine geschlossene Randbebauung möglich ist, die das übrige Wohngebiet abschirmt und als Misch-gebiet ausgewiesen wird. Hierzu müsste jedoch gewährleistet sein, dass in diesem Mischgebiet nicht nur Wohnen geplant wird. U.E. denkbar wären hier Betriebe, die auch in einem Wohngebiet zulässig wären (z.B. Büros, Praxisräume etc.). Einerseits wären damit keine zusätzlichen Immissionen im geplanten Wohngebiet zu erwarten, und andererseits könnte bei einer späteren Umwand-lung des verbliebenen Gewerbestandortes Mack in ein Wohnge-biet auch das Mischgebiet problemlos in Wohngebiet umgewan-delt werden.

Kenntnisnahme/ Zustimmung/ Zurückweisung Im Bebauungsplan wird entlang dem festgesetzten GE zu-gewandten Bereich eine abweichende Bauweise von der offenen Bauweise festgesetzt. Es sind Gebäude länger als 50m zulässig. Das Grundstück gehört einem Eigentümer. Eine Art „geschlossene“ Bebauung bzw. Riegelbebauung entlang des Gewerbes ist somit möglich. Der städtebauliche Siegerentwurf sieht hier an zentraler Stel-le einen Hochpunkt im Quartier vor, welcher jeweils westlich und östlich von mehrgeschossigen Gebäuden begleitet wird. Die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sind durch konkrete Festsetzungen passiver Schallschutzmaßnahmen (Anforderungen an Außenbauteile, nicht öffenbare Fenster, Grundrissgestaltung, etc.) gewahrt, ohne den bestehenden Gewerbebetrieb einzuschränken. Erweiterungen des Betrie-bes sind dabei ebenso berücksichtigt. Ebenso wird zwischen den Wohngebäuden der lärmzugewandten Seite eine Glas-wand (Schallschutzwand) zwischen den Gebäuden erforder-lich. Somit können auf der lärmabgewandten Seite der Grundstücke/ Gebäude geschützte Außenwohnbereiche ge-schaffen werden. Entsprechend dem Gutachten ist somit ein ausreichender Schutz für ein allgemeines Wohngebiet gewährleistet. Abstu-fungen in Mischgebiete, welche dann später wieder in Wohn-gebiete „umgewandelt“ werden könnten/ sollen, ist hier nicht zielführend. Der Gewerbestandort ist aufgrund seiner Lage inmitten von Wohngebieten sowie der ungünstigen Anbin-dung mitten durch die bestehenden Wohngebiete und der nicht darauf ausgelegten Straßenquerschnitte nicht mehr zukunftsfähig. Städtebauliches Ziel der Gemeinde ist die (langfristige) Auf-gabe des Gewerbestandortes zugunsten einer Wohngebiets-entwicklung. Der Standort am landschaftlichen Ortsrand mit

Page 9: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 9 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

seiner Erschließung durch bestehende Wohngebiete ist pla-nerisch und städtebaulich gut geeignet. Am nördlichen Siedlungsrand von Dornstadt sollen sich nun-mehr keine weiteren gewerblichen Nutzungen etablieren, um Konflikte mit der umliegenden Wohnbebauung zu vermeiden. Der Gewerbeschwerpunkt hat sich nunmehr Richtung Süden, Südosten und Osten verlagert. Entsprechende Mischgebiets-flächen befinden sich zentraler im Ort sowie entlang der Ge-werbegebiete im Süden, Südosten. Die Ausweisung weiterer Mischgebietsflächen entspricht nicht der städtebaulichen Zielvorstellung am Ortsrand.

3 Hinweise 3.1 Ländlicher Raum, Kreisentwicklung 3.1.1 Die bisherige Nutzung des zu überplanenden Gebietes er-folgte als Gewerbefläche. Der entsprechende Bebauungsplan „Hungerberg“ weist ein GE, GEe und ein MI aus. Der rechtskräfti-ge Flächennutzungsplan (FNP) stellt für das gesamte Plangebiet eine gewerbliche Baufläche dar und differenziert bisher auch nicht zwischen gewerblicher und gemischter Baufläche. Wir weisen darauf hin, dass Flächennutzungsplan und Bebauungsplan über-einstimmen müssen. Daher ist aufgrund der vorgesehenen anteili-gen Umnutzung in eine Wohnbebauung eine Anpassung des Flä-chennutzungsplans gemäß den künftigen Nutzungen notwendig. Die Anpassung des FNP ist zeitnah durchzuführen.

Zustimmung Der FNP wird entsprechend nachgeführt.

3.1.2 Wir bitten darum, unter „Ziel & Zweck“ der Planung einen Hinweis bzgl. vorbereitender Bauleitplanung bzw. Einordnung in die übergeordnete Planung aufzunehmen.

Zustimmung Es wurde ein entsprechender Unterpunkt bzgl. vorbereitender Bauleitplanung bzw. Einordnung in die übergeordnete Pla-nung in die Begründung aufgenommen.

3.1.3 Bitte teilen Sie uns entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB mit, wie Sie diese Stellungnahme behandelt haben.

Zustimmung Die Entsprechende Abwägung wird mitgeteilt.

Page 10: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 10 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

3.2 Bauen, Brand- und Katastrophenschutz

Bauen 3.2.1 Kritisch betrachtet wird, dass zwei Gewerbegebiete angren-zen, ohne eine „Pufferzone“.

Kenntnisnahme Siehe unter Stellungnahme Nr. 1. zu Ziff. 2.3 Umwelt- und Arbeitsschutz. Entsprechend dem Gutachten ist ein ausreichender Schutz für ein allgemeines Wohngebiet gewährleistet. Abstufungen in Mischgebiete sind städtebaulich nicht gewünscht. Der Ge-werbestandort ist aufgrund seiner Lage inmitten von Wohn-gebieten sowie der ungünstigen Anbindung mitten durch die Wohngebiete und der nicht darauf ausgelegten Straßenquer-schnitte nicht mehr zukunftsfähig. Ebenso liegt der Großteil der Fläche bereits jahrelang brach. Am nördlichen Siedlungsrand von Dornstadt sollen sich nun-mehr keine weiteren gewerblichen Nutzungen etablieren, um Konflikte mit der umliegenden Wohnbebauung zu vermeiden. Der Gewerbeschwerpunkt hat sich nunmehr Richtung Süden, Südosten und Osten verlagert. Entsprechende Mischgebiets-flächen befinden sich zentraler im Ort sowie entlang der Ge-werbegebiete im Süden, Südosten. Die Ausweisung weiterer großflächiger Mischgebietsflächen entspricht nicht der städ-tebaulichen Zielvorstellung am Ortsrand. Städtebauliches Ziel der Gemeinde ist die (langfristige) Auf-gabe des Gewerbestandortes zugunsten einer Wohngebiets-entwicklung. Der Standort am landschaftlichen Ortsrand mit seiner Erschließung durch bestehende Wohngebiete ist pla-nerisch und städtebaulich gut geeignet. Für die Gemeinde Dornstadt stehen seit Jahren keine nen-nenswerten Neubauflächen mehr zur Verfügung. Dem ge-genüber steht eine ungebrochene und rege Nachfrage nach Wohnbauplätzen. Zur Deckung des unmittelbar anstehenden sowie auch des mittelfristigen Bedarfs an Wohnflächen, ist die Neuordnung in integrierter Lage somit zwingend erforderlich. Die Gemeinde Dornstadt verfolgt seit langer Zeit das Ziel die Neuinan-spruchnahme von Außenbereichsflächen auf das unaus-weichliche Maß zu reduzieren. Dem Gebot folgend sparsam

Page 11: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 11 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

mit Grund und Boden umzugehen, kann hier im Sinne einer Maßnahme zur Innenentwicklung neuer Wohnraum geschaf-fen und die vorhandene Infrastruktur genutzt werden, um im Sinne einer Nachverdichtung bedarfsgerechten Wohnraum in integrierter Ortslage zur Verfügung stellen. Die Ausweisung des Wohngebietes erfolgt hierbei unter der Berücksichtigung der bestehenden gewerblichen Nutzungen. Ein Heranrücken von Wohnbebauung an bestehende gewerb-lich genutzte Flächen stellt hierbei erhöhte Anforderungen an die Planung dar, welche durch bauliche und technische Anla-gen/ Vorkehrungen zur Sicherstellung gesunder Wohnver-hältnisse überwunden werden können.

3.2.2 Es sind ausreichende Stellplätze, auch für Besucher, einzu-planen.

Kenntnisnahme/ Zustimmung Es sind ausreichend Stellplätze sowie Besucherstellplätze, vor allem auch im Bereich der Mehrfamilienhäuser, im Plan-gebiet vorgesehen. Für die Einfamilienhäuser sowie Reihen- und Doppelhäuser wird der Stellplatzschlüssel auf 2 Stellplätze erhöht. Für die Mehrfamilienhäuser sind 1,2 Stellplätze/WE herzustellen. Der Stellplatzschlüssel wurde demnach auch hier erhöht.

Feuerwehr 3.2.3 Zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung ist eine Menge von 48 m3 pro Stunde über einen Zeitraum von 2 Stunden vorzusehen. Die Abstände der Löschwasserhydranten sollten 100 m nicht überschreiten. Der Punkt 3.7 der VwV Feuerwehrflächen ist zu beachten.

Kenntnisnahme/ Zustimmung Die Vorgaben werden entsprechend beachtet.

3.2.4 Ferner muss für die Feuerwehr Ausrüstung zur Wasser- und Eisrettung beschafft werden. Hier sind Gesamtkosten in Höhe von ca. 25.000 € anzusetzen. (Ausrüstung + Verlastung auf einem Anhänger).

Kenntnisnahme/ Zustimmung Die Vorgaben werden entsprechend beachtet.

Page 12: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 12 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

3.3 Abfallwirtschaft

3.3.1 Der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes fol-gend, sind zuerst mögliche Maßnahmen zur Abfallvermeidung durchzuführen. Erfordert die bauliche Erschließung den Abtrag bzw. Aushub von Bodenmaterial, ist daher zu prüfen, ob durch Mengenumlagerung und Wiedereinbau innerhalb des gegenständ-lichen Plangebiets die Entstehung von Abfällen vermieden oder reduziert werden kann.

Kenntnisnahme/ Zustimmung Entsprechende Maßnahmen werden geprüft und beachtet. Das geologische Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass aus bodenmechanischer Sicht die zum Aushub anstehenden Böden sich aufgrund ihrer Grobkörnigkeit nur bedingt zur Geländeauffüllung eigenen, für die Verfüllungen von Arbeits-räumen sind sie ungeeignet.

3.3.2 Sollten dennoch Abfälle zur Entsorgung anfallen, sind diese wiederum vorrangig - insbesondere durch Recycling - zu verwer-ten. Scheidet eine Verwertung aus, sind Abfälle schließlich un-schädlich und ordnungsgemäß zu beseitigen. Hierzu besteht bei Abfällen bis zur Höchstbelastung nach Deponieklasse II die Mög-lichkeit der Entsorgung auf den Deponien des Alb-Donau-Kreises. Im Einzelfall ist die Entsorgung vorab mit dem Fachdienst Abfall-wirtschaft abzuklären. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Altablagerung „Alter Hungerberg“ (sh. Altlasten). Muss entspre-chendes Aushubmaterial aufgrund der Qualität/ Schadstoffbelas-tung beseitigt werden, sind dazu die Haufwerke vorab gemäß Deponieverordnung zu beproben bzw. analysieren.

Kenntnisnahme/ Zustimmung Entsprechende Maßnahmen werden geprüft und beachtet. Voruntersuchungen sind erfolgt. Es wurde ein Ingenieurgeo-logisches Gutachten mit ergänzender abfalltechnischer Be-wertung erstellt.

3.3.3 Hinsichtlich der Entsorgung der beim Abbruch der Be-standsbebauung anfallenden Abfälle sind die Hinweise im Ab-bruch-Merkblatt des Alb-Donau-Kreises zu beachten. Sofern die-ses noch nicht vorliegt, stellt der Fachdienst Abfallwirtschaft die aktuelle Version sowie weitere Merkblätter zur Entsorgung von As-best- und KMF-Abfällen gerne zur Verfügung.

Kenntnisnahme/ Zustimmung Die Hinweise im Abbruch-Merkblatt des Alb-Donau-Kreises werden beachtet.

3.4 Landwirtschaft 3.4.1 Das vorliegende Geruchsgutachten wurde zur Kenntnis ge-nommen. Auf Grund des Gutachtens bestehen keine immissions-schutzrechtlichen Bedenken.

Kenntnisnahme Keine Bedenken.

Page 13: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 13 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

3.5 Forst, Naturschutz

Forst 3.5.1 Auf Flurstück 1693 sollen Gebäude gebaut werden. Diese müssen einen Abstand von 30 Metern vom Waldgrundstück auf der anderen Seite der Straße auf Flurstück Nr. 1385/18 einhalten (§ 4 LBO). Der geplante Abstand geht aus den Plänen nicht klar hervor, ist zum Schutz von Personen und Gebäuden und zum Schutz des Waldes aufgrund von Feuerstätten jedoch zu beach-ten. Ansonsten steht dem Bebauungsplan aus forstrechtlicher Sicht nichts entgegen.

Kenntnisnahme/ Zustimmung § 4 Abs. 3 LBO: „Bauliche Anlagen mit Feuerstätten müssen von Wäldern, Mooren und Heiden mindestens 30m entfernt sein,... .“ Der notwendige einzuhaltende Abstand von mindestens 30m zum Wald wird mit den geplanten Wohngebäuden entlang der Alten Landesstraße eingehalten. (Die beiden Wohngebäude innerhalb der geplanten Ringstra-ße halten einen Abstand von 30m direkt zur Flurstücksgrenze Nr. 1385/18 ein. Das geplante Wohngebäude (Doppelhaus) im Kreuzungsbereich Alte Landstraße – Hauffstraße hält zur zusammenhängenden baumbestandenen Fläche im südli-chen Teilbereich des Flst. 1385/18 einen Abstand von über 33m ein. Im südlichsten Bereich des Flurstücks Nr. 1385/18 befindet sich eine breite Zufahrt zum Flurstück/ Grundstück, die zu-sammenhängende baumbestandene Waldfläche fängt somit nicht an der Flurstücksgrenze an, sondern hinter der Zufahrt im Kreuzungsbereich.)

Naturschutz 3.5.2 Die untere Naturschutzbehörde kann, in Absprache mit dem Naturschutzbeauftragten, zum Bebauungsplan „Daimlerstraße Nord/ Arkadien“ keine abschließende Stellungnahme abgeben, da die Antragsunterlagen unvollständig sind. Folgende Unterlagen sind nachzureichen:

Kenntnisnahme

a) Weitere notwendige Untersuchungsergebnisse zur Artengruppe der Amphibien und Reptilien (siehe Tab. 1 + Ziff. 3 der arten-schutzrechtlichen Relevanzprüfung)

Zustimmung Die weiteren Untersuchungen zu den Artengruppen Amphi-bien und Reptilien finden von März bis Juni 2019 statt. Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass entsprechende Vertreter der Artengruppen angetroffen werden, werden ent-sprechende notwendig werdende Maßnahmen in einem Ver-trag zwischen Gemeinde, Investor sowie LRA geregelt und rechtlich gesichert werden.

Page 14: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 14 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

b) Die Standorte der Meisenhöhlen sind konkret in einem Plan

darzustellen.

Zustimmung Die Standorte der zu ersetzenden Meisenhöhlen wurden im Bebauungsplan verbal bzw. textlich verortet festgesetzt.

Die Erkenntnisse der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung (Ziff. 6.1 artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung) und der nach-folgenden weiteren Unterlagen sind, in die Festsetzungen des Bebauungsplans (Text- und Zeichenteil) zu übernehmen.

Zustimmung Entsprechende Festsetzungen sind übernommen. Die weiteren Untersuchungen zu den Artengruppen Amphi-bien und Reptilien finden von März bis Juni 2019 statt. Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass entsprechende Vertreter der Artengruppen angetroffen werden, werden ent-sprechende notwendig werdende Maßnahmen in einem Ver-trag zwischen Gemeinde, Investor sowie LRA geregelt und rechtlich gesichert werden.

3.5.3 Aufgrund der Untersuchungsergebnisse ist für die Arten-gruppe der Fledermäuse eine ökologische Baubegleitung notwen-dig.

Zustimmung Ein entsprechender Hinweis zur Baubegleitung ist aufge-nommen.

3.6 Verkehr und Mobilität 3.6.1 Sofern das Gebiet als verkehrsberuhigter Bereich ausgewie-sen werden soll, ist auf die Anlage von Gehwegen zu verzichten. Ein verkehrsberuhigter Bereich kann nur ohne Gehwege angeord-net werden. Das Parken innerhalb des verkehrsberuhigten Be-reichs ist nur in markierten Parkflächen zulässig.

Kenntnisnahme/ Zustimmung Die inneren Verkehrsflächen des allgemeinen Wohngebietes werden als Mischverkehrsflächen (ohne Gehwege) ausge-führt. Entsprechende Parkierungen erfolgen auf ausgewiesen Stellplatzflächen entlang der Ringstraße innerhalb des Wohn-gebietes und in Tiefgaragen.

3.6.2 Die vorgesehenen Fahrbahnbreiten sollten nach den Vorga-ben der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) für das vorgenannte Gebiet mindestens 6 Meter betragen. Dies ist auch für die Nutzung durch das Müllfahrzeug sowie für die Park-raumnutzung erforderlich.

Kenntnisnahme/ Zustimmung Die Straßenbreite ist nach den Vorgaben der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) mit 6,0 m festgesetzt.

3.7 Umwelt- und Arbeitsschutz Boden- und Grundwasserschutz 3.7.1 Die Versorgung des vorgesehenen Gebietes mit Trink- oder Betriebswasser ist gemäß der Verordnung über Allgemeine Be-

Kenntnisnahme/ Zustimmung Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Ver-sorgung mit Wasser (AVB WasserV) sowie das DVGW- Ar-

Page 15: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 15 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

dingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB WasserV) vom 20. Juni 1980 zu gewährleisten. Bei der Dimensionierung der Ver-sorgungsleitungen ist zu berücksichtigen, dass Wasser unter dem Druck zu liefern ist, der für eine einwandfreie Deckung des übli-chen Bedarfs in dem betreffenden Versorgungsgebiet erforderlich ist. Im Zusammenhang „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“ wird auf das DVGW- Arbeits-blatt W 405 verwiesen.

beitsblatt W 405 werden beachtet und an die entsprechenden Fachplanungen weitergeleitet.

Gewässer 3.7.2 Für die geplante Wasserfläche bzw. den See ist ein einfa-cher Wasserrechtsantrag bei der unteren Wasserbehörde zu stel-len. Sofern hierin Oberflächenwasser aus Dachflächen eingeleitet werden soll, kann dies auch mit der Abwasser- und Regenwas-serbeseitigung wasserrechtlich behandelt werden.

Kenntnisnahme/ Zustimmung Die naturnah gestaltete See- bzw. Teichanlage ist zentraler Bestandteil der Regenwasserbewirtschaftung innerhalb des gesamten WA. Die Fläche ist daher als gemeinschaftliche Fläche zur Abwasser- und Regenwasserbeseitigung festge-setzt. Das Entwässerungs-Konzept wird entsprechend im Antrag dargelegt werden.

Abwasser 3.7.3 Für das zur Bebauung vorgesehene Gebiet ist vom Träger der Bauleitplanung der Nachweis einer geordneten Abwasserbe-seitigung unter Berücksichtigung der Niederschlagswasserbeseiti-gung nach § 46 des Wassergesetzes zur erbringen. Die Entwäs-serungsplanung ist der unteren Wasserbehörde rechtzeitig vor Baubeginn zur wasserrechtlichen Genehmigung/ Erlaubnis vorzu-legen.

Kenntnisnahme/ Zustimmung Siehe zu Ziff. 3.7.2

Altlasten 3.7.4 Sollten bei Bauarbeiten bisher unbekannte Bodenverunreini-gungen (auffälliger Geruch, Verfärbungen, Müllreste oder ähnli-ches) festgestellt werden, so ist unverzüglich die Altlastenbearbei-tung des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis zu benachrichtigen.

Kenntnisnahme/ Zustimmung Ein entsprechender Hinweis ist unter Kapitel III. Hinweise unter dem Punkt Altlasten aufgenommen.

3.7.5 In unbefestigten Bereichen ist sicherzustellen, dass die oberste Bodenschicht von 35 cm aus schadstofffreiem Material besteht.

Kenntnisnahme/ Zustimmung Der entsprechende Hinweis wird beachtet.

Page 16: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 16 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

3.8 Werden bei der Altablagerung Alter Hungerberg, Dornstadt (01028-000) nachweislich alle vorhandenen Bodenverunreinigun-gen/ Auffüllungen entfernt, kann die Fläche von der unteren Bo-denschutz- und Altlastenbehörde auf A = Ausscheiden, Archivie-ren bewertet werden. Dazu muss ein Gutachten über die Schad-stofffreiheit der gesamten Fläche vorgelegt werden.

Kenntnisnahme

3.8.1 Bei den „Zielen und Zwecken der Planung“ ist die Flur-stücksnummer 1963 falsch, es handelt sich um das Flurstück 1693.

Zustimmung Die entsprechende Flurstücksnummer wurde korrigiert. Der entsprechende Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde grafisch abgebildet, so dass die Lage und Abgrenzung des Plangebietes klar erkennbar war.

2. Schrei-ben vom 23.11.18

Landesamt für Denkmalpfle-ge im Regie-rungspräsidi-um Stuttgart

1. Bau- und Kunstdenkmalpflege: In Bezug auf das o. g. Planverfahren trägt die Bau- und Kunst-denkmalpflege keine Anregungen oder Bedenken vor.

Kenntnisnahme Keine Anregungen oder Bedenken.

2. Archäologische Denkmalpflege: Archäologische Kulturdenkmale sind im Planbereich bislang nicht bekannt. Vorsorglich verweisen wir auf die § 20 und 27 DSchG und bitten um Übernahme in die Planungsunterlagen: Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäolo-gische Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend einer Denkmalschutzbehörde oder der Ge-meinde anzuzeigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, auffällige Erdverfärbungen, etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unver-ändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbe-hörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewie-sen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Sub-

Zustimmung Ein entsprechender Hinweis wurde aufgenommen.

Page 17: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 17 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

stanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlich in Kenntnis gesetzt wer-den.

3. Schrei-ben vom 08.11.18

Regionalver-band Donau-Iller

Regionalplanerische Belange sind durch die o. g. Bauleitplanung nicht berührt. Es bestehen daher aus unserer Sicht keine Einwän-de.

Kenntnisnahme Keine Einwände.

4. Schrei-ben vom 23.11.18

Handwerks-kammer Ulm

Im oben genanntem Bebauungsplan ist vorgesehen ein allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zwi-schen ein bestehendes eingeschränktes Gewerbegebiet (eGE) und ein Gewerbegebiet (GE) beide nach § 8 BauNVO zu planen. Nördlich des Plangebiets im GE liegt der Betriebsstandort unseres Mitgliedsbe-triebs der Firma CNC-Technik Mack GmbH & Co. KG, Dieselstraße 25, 89160 Dornstadt mit einem Werk an der Alte Landstraße 51.

Kenntnisnahme

Im Zuge der Ausweisung eines WA und damit einer heranrückenden Wohnbebauung an den bestehenden Betrieb bewerten wir sehr kri-tisch. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn und Arbeitsverhältnisse zu berück-sichtigen. Besonders durch die Schaffung neuer schützenswerter Immissionsorte - neue Wohnbebauung - sowie durch die in einem WA geltenden allgemeinen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm oder Ge-ruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) kann der Bestandsschutz in unmit-telbarer Nähe emittierender Betriebe sowie deren Entwicklungsmög-lichkeiten stark gefährdet sein. An betriebliche Erweiterungen oder Nutzungsanpassungen ist dann zumeist nicht mehr zu denken. Die Folge kann sogar die Unzulässigkeit einer gewerblichen Nachnutzung sein. Diese "schleichende" Unzulässigkeit betrifft häufig störende Betriebe zu. Dies befürchten wir auch für unseren Mitgliedsbetrieb am Standort Alte Landstraße 51 . Das neue Wohngebiet kann zunächst nicht als mit der umgebenden Nutzung verträglich eingestuft werden. Immissionsorte die analog einem WA zu beurteilen sind, in relativ dichter Nähe zu gewerblicher Nutzung, sehen wir vom Immissionsschutz her kritisch. Die angeführ-

Kenntnisnahme/ Zustimmung/ teilweise Zurückweisung Die großflächigen stillgelegten Gewerbeflächen auf Flurstück Nr. 1693 stellen aufgrund ihrer verkehrlichen Lage und der Nähe zu bestehenden Wohngebieten einen eher ungünstigen Standort zu einer Weiterentwicklung bzw. eines erneuten Ausbaus zu einem Gewerbestandort dar. Außerdem hat sich mit den neu ausgewiesenen Gewerbeflächen im Süden und Südosten Dornstadts (u.a. Gewerbegebiet „Himmelweiler“ ca. 40 ha) sowie der besseren Anbindung und der geplanten verbesserten Anbindung an den Knotenpunkt mit der A8 der Gewerbestandort Dornstadts nach Süden/ Südosten hin ver-lagert. Der nördlich gelegene Gewerbestandort, dessen Erschlie-ßung u.a. durch bestehende Wohngebiete führt, hat somit an Bedeutung verloren. Gewerbliche Nachfolgenutzungen für die leerstehenden Flächen blieben aus. Städtebauliches Ziel der Gemeinde ist die (längerfristige) Aufgabe des Gewerbestandortes zugunsten einer Wohnge-bietsentwicklung, um im Sinne einer Nachverdichtung be-

Page 18: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 18 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

ten Emissionen (Lärm und Gerüche), gilt es deshalb bei den weiteren Planungen entsprechend zu berücksichtigen und ausreichend zu würdigen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Betrieb nicht mittelfristig mit Nachteilen durch die Schutzansprüche der künftigen Nutzer im neuen Wohngebiet zu rechnen hat.

darfsgerechten Wohnraum in Ortslage zur Verfügung stellen. Der Standort am landschaftlichen Ortsrand mit seiner Er-schließung durch bestehende Wohngebiete ist somit plane-risch und städtebaulich gut geeignet. Die Ausweisung des Wohngebietes erfolgt unter der Berück-sichtigung der bestehenden gewerblichen Nutzungen. Ein Heranrücken von Wohnbebauung an bestehende gewerb-lich genutzte Flächen stellt hierbei erhöhte jedoch nicht un-überwindbare Anforderungen an die Planung dar. Das erstellte Schallgutachten sieht umfangreiche Maßnah-men innerhalb des Wohngebietes vor, um sich adäquat zu schützen. Die bestehenden Gewerbebetriebe wurden in den Gutachten entsprechend ihrer Lage in einem Gewerbegebiet und den damit verbundenen zulässigen Emissionen (Lärm und Geruch) sowie auch entsprechenden Erweiterungen/ Erweiterungsmöglichkeiten und -absichten berücksichtigt. Das Ziel der Gemeinde am landschaftlichen Ortsrand ein Wohngebiet zu schaffen und somit den bestehenden Bedarf an Wohnraum zu decken, ist somit umsetzbar. Siehe auch unter Stellungnahme Nr. 1. zu Ziff. 2.3 Umwelt- und Arbeitsschutz.

Aus dem Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) leitet die Rechtsprechung insbesondere im Zusammenhang mit dem Immissionsschutz die Grundsätze der Konfliktbewältigung und der planerischen Zurückhaltung ab. Eine Planung darf nicht dazu führen, dass Konflikte, die durch sie hervorgerufen werden, zu Lasten der betroffenen Unternehmen unge-löst bleiben. Eine gewisse Konfliktbewältigung ist sicherlich durch die erstellten Gutachten und der Einarbeitung der Ergebnisse in den Be-bauungsplan zu sehen. Jedoch kann ein Ausblick in mittel- bis lang-fristige Entwicklungen von Unternehmen in Gutachten die im Jahr 2018 erstellt wurden schwerlich einfließen. Bei der vorliegenden Planung sehen wir zudem einen Verstoß gegen das im Rahmen der Abwägung gem. § 1 Abs. 6 und 7 Baugesetzbuch zu beachtende und in § 50 Bundesimmissionsschutzgesetzt konkreti-

Zustimmung/ Zurückweisung Die großflächigen stillgelegten Gewerbeflächen auf Flurstück Nr. 1693 stellen aufgrund ihrer verkehrlichen Lage und der Nähe zu bestehenden Wohngebieten einen mittlerweile un-günstigen Standort zu einer Weiterentwicklung bzw. eines erneuten Ausbaus zu einem Gewerbestandort dar. Außerdem hat sich mit den ausgewiesenen Gewerbeflächen im Süden und Südosten Dornstadts (u.a. Gewerbegebiet „Himmelwei-ler“ ca. 40 ha) sowie der besseren Anbindung und der geplan-ten verbesserten Anbindung an den Knotenpunkt mit der A8 der Gewerbestandort Dornstadts nach Süden/ Südosten hin verlagert. Der nördlich gelegene Gewerbestandort, dessen Erschlie-ßung u.a. durch bestehende Wohngebiete führt, hat somit an

Page 19: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 19 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

sierte Trennungsgebot, das es u.a. verbietet, Gebiete mit gegenseitig unverträglicher Nutzung nebeneinander festzusetzen.

Bedeutung verloren. Gewerbliche Nachfolgenutzungen für die leerstehenden Flächen blieben aus. Städtebauliches Ziel der Gemeinde ist die (langfristige) Auf-gabe des Gewerbestandortes zugunsten einer Wohngebiets-entwicklung. Der Standort am landschaftlichen Ortsrand mit seiner Erschließung durch bestehende Wohngebiete ist pla-nerisch und städtebaulich gut geeignet. Für die Gemeinde Dornstadt stehen seit Jahren keine nen-nenswerten Neubauflächen mehr zur Verfügung. Dem ge-genüber steht eine ungebrochene und rege Nachfrage nach Wohnbauplätzen. Zur Deckung des unmittelbar anstehenden sowie auch des mittelfristigen Bedarfs an Wohnflächen, ist die Neuordnung in integrierter Lage somit zwingend erforderlich. Die Gemeinde Dornstadt verfolgt seit langer Zeit das Ziel die Neuinan-spruchnahme von Außenbereichsflächen auf das unaus-weichliche Maß zu reduzieren. Dem Gebot folgend sparsam mit Grund und Boden umzugehen, kann hier im Sinne einer Maßnahme zur Innenentwicklung neuer Wohnraum geschaf-fen und die vorhandene Infrastruktur genutzt werden, um im Sinne einer Nachverdichtung bedarfsgerechten Wohnraum in integrierter Ortslage zur Verfügung stellen. Die Ausweisung des Wohngebietes erfolgt hierbei unter der Berücksichtigung der bestehenden gewerblichen Nutzungen. Ein Heranrücken von Wohnbebauung an bestehende gewerb-lich genutzte Flächen stellt hierbei erhöhte Anforderungen an die Planung dar, welche durch bauliche und technische Anla-gen/ Vorkehrungen zur Sicherstellung gesunder Wohnver-hältnisse überwunden werden können. Dem in § 50 BImSchG verankerten Trennungsgrundsatz ist kein Verbot in dem Sinne zu entnehmen, das gewerbliche Nutzung und Wohnnutzung nie nebeneinander liegend ge-plant werden dürften. Hierzu gibt es mittlerweile einschlägige

Page 20: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 20 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

Gerichtsurteile. Auszug aus dem Oberverwaltungsgericht-Nordrhein-Westfalen_7-D-114-05-NE_Urteil_22.05.2006: „Gemäß § 50 BImSchG sind bei raumbedeutsamen Planun-gen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkun-gen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. „Dieser Bestimmung ist jedoch keine Planungsschranke in dem Sinne zu entnehmen, eine Gemeinde dürfe es schon nicht zum Gegenstand ihrer abwägenden Entscheidung ma-chen, ob nicht insbesondere unter Berücksichtigung der je-weiligen konkreten örtlichen Gegebenheiten und der mögli-chen Immissionsschutzmaßnahmen ein an ein Gewerbege-biet angrenzendes Wohngebiet festgesetzt werden kann. Vielmehr ist § 50 BImSchG eine der Abwägung unterliegende Planungsdirektive, die der Gemeinde vorgibt, bei der Planung eines neu anzulegenden, einer Wohnbebauung benachbarten Gewerbe- oder Industriegebiets die besondere Schutzbedürf-tigkeit der Wohnbebauung in die Abwägung einzustellen. Nichts anderes gilt für den Fall der Festsetzung eines Wohn-gebiets neben einem Gewerbegebiet. Sollen derartige Gebie-te nach der Entscheidung der Gemeinde aneinandergrenzen, muss die Gemeinde durch die Art und Weise der planeri-schen Festsetzungen den künftigen Konflikt auflösen und damit vermeiden. Dazu können beispielsweise auch planeri-sche Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB gehö-ren. Nach dieser Vorschrift sind bestimmte bauplanerische Festsetzungen zulässig, mit denen schädlichen Umweltein-wirkungen begegnet werden kann. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB ermächtigt die Gemeinde, zum Schutz und zur Vermeidung von oder zur Minderung von schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bauliche oder sonstige Vorkehrungen zu treffen. Zu den danach möglichen Vorkehrungen gehören Maßnahmen des aktiven und/oder

Page 21: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 21 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

passiven Schallschutzes. Das "Schutzmodell" des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschränkt passive Schallschutz-maßnahmen nicht auf dem vorbeugenden Immissionsschutz dienende Maßnahmen. Vielmehr kann auch passiver Schall-schutz ein geeignetes Mittel sein, um schädliche Umweltein-wirkungen zu vermeiden. ...“ Das Heranplanen eines allgemeinen Wohngebietes an ein Gewerbegebiet verletzt somit nicht den Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG. Im vorliegenden Fall können einerseits die maßgeblichen Immissionswerte im Wohngebiet mittels der festgesetzten Lärmschutzvorkehrungen eingehalten werden und andererseits wird den Betrieben im Gewerbegebiet durch die Planung keine weitergehende Rücksichtnahme auf die heranrückende Wohnbebauung abverlangt als diejenige, die diese schon bisher aufgrund der bestehenden Umgebungs-bebauung üben musste. Die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sind durch konkrete Festsetzungen passiver Schallschutzmaßnahmen (Anforderungen an Außenbauteile, nicht öffenbare Fenster, Grundrissgestaltung, etc.) gewahrt, ohne den bestehenden Gewerbebetrieb einzuschränken. Erweiterungen des benann-ten Gewerbe-Betriebes auf der bestehenden (in seiner Größe beschränkten Fläche) sind dabei ebenso berücksichtigt. Zwi-schen den Wohngebäuden der lärmzugewandten Seite wird eine festinstallierte Glaswand (Schallschutzwand) zwischen den Gebäuden erforderlich. Somit können auf der lärmabge-wandten Seite der Grundstücke/ Gebäude auch entspre-chend geschützte Außenwohnbereiche geschaffen werden. Entsprechend dem Gutachten ist somit ein ausreichender Schutz für ein allgemeines Wohngebiet gewährleistet ohne die Betriebe in ihrem Dasein einzuschränken.

Die vorgesehene Planung ist deshalb auch dahingehend abzuwägen, dass auch die Interessen der benachbarten Gewerbebetriebe (im

Zustimmung Das Schallgutachten berücksichtigt die bestehenden Betriebe

Page 22: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 22 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

eGE und GE) insgesamt und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten berück-sichtigt werden. Unser Mitgliedsbetrieb braucht weiterhin Entwicklungsmöglichkeiten an seinem Betriebsstandort und darf nicht durch Wohnbebauung in der nahen Umgebung zu Betriebseinschränkungen gezwungen wer-den, die sich bis zu einer unumgänglichen Betriebsverlagerung hin-ziehen könnten. Bei der weiteren Fortführung des Bebauungsplans bitten wir Sie, die vorgetragenen Bedenken in die Abwägung miteinzubeziehen.

sowie entsprechend mögliche Erweiterungen. Bei der vorliegenden Planung kann sichergestellt werden, dass einerseits die maßgeblichen Immissionsrichtwerte im Wohngebiet mittels der festgesetzten Lärmschutzvorkehrun-gen eingehalten werden können und andererseits den Be-trieben im Gewerbegebiet durch die Planung keine weiterge-hende Rücksichtnahme auf die heranrückende Wohnbebau-ung abverlangt wird als diejenige, die diese schon bisher aufgrund der bestehenden Umgebungsbebauung ausüben mussten. Die Planung mit entsprechender Umsetzung der festgesetzten Lärmschutzmaßnahmen innerhalb des WA bewirkt keine Verschärfung der Gemengelage.

5. Schrei-ben vom 23.11.18

IHK Ulm Die Industrie- und Handelskammer Ulm hat im Anhörungsverfahren nach§ 4 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des oben genannten Bebau-ungsplans - auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen - nachfolgen-de Bedenken: Im Plangebiet sind einige Unternehmen ansässig, die sich bisher in einer Gemengelage von Gewerbe und Wohnen befinden. Wir sehen deshalb eine sehr große Konfliktsituation mit der geplanten und an die Betriebsgrundstücke heranwachsenden Wohnbebauung. Die Unter-nehmen liegen in ausgewiesenen Gewerbegebieten nach § 8 BauN-VO oder eingeschränkten Gewerbegebieten. Die Art und Weise der jetzt vorgesehen Wohnbebauung birgt für die Zukunft erhebliches Konfliktpotenzial (Lärm, Geruch und Verkehr). Wir sehen daher die Überplanung des vorhandenen Gewerbegebietes auf dem Flurstück 1693 durch ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO aus nachfolgenden Gründen sehr kritisch. Uns ist bewusst, dass die Kommunen dringend Wohnbauflächen benötigen, um dem hohen Bedarf Rechnung zu tragen. Jedoch dürfen die Planungen nicht zu Lasten ortsansässiger bzw. benachbarter Betriebe ausgewie-sen werden und keine verschärften Auflagen zur Folge haben. Hierzu zählen v.a. Lärm- und Geruchsemissionen der vorhandenen Betriebe. Daher sind möglichen Nutzungskonflikten im Vorfeld besondere Auf-merksamkeit zu widmen und auszuschließen. Wir verweisen daher

Kenntnisnahme/ Zustimmung/ Zurückweisung Die großflächigen stillgelegten Gewerbeflächen auf Flurstück Nr. 1693 stellen aufgrund ihrer verkehrlichen Lage und der Nähe zu bestehenden Wohngebieten einen eher ungünstigen Standort zu einer Weiterentwicklung bzw. eines erneuten Ausbaus zu einem Gewerbestandort dar. Außerdem hat sich mit den neu ausgewiesenen Gewerbeflächen im Süden und Südosten Dornstadts (u.a. Gewerbegebiet „Himmelweiler“ ca. 40 ha) sowie der besseren Anbindung und der geplanten verbesserten Anbindung an den Knotenpunkt mit der A8 der Gewerbestandort Dornstadts nach Süden/ Südosten hin ver-lagert. Der nördlich gelegene Gewerbestandort, dessen Erschlie-ßung u.a. durch bestehende Wohngebiete führt, hat somit an Bedeutung verloren. Gewerbliche Nachfolgenutzungen für die leerstehenden Flächen blieben aus. Städtebauliches Ziel der Gemeinde ist die (längerfristige) Aufgabe des Gewerbestandortes zugunsten einer Wohnge-bietsentwicklung, um im Sinne einer Nachverdichtung be-darfsgerechten Wohnraum in Ortslage zur Verfügung stellen. Der Standort am landschaftlichen Ortsrand mit seiner Er-schließung durch bestehende Wohngebiete ist somit plane-risch und städtebaulich gut geeignet.

Page 23: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 23 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

auf den Gebietserhaltungsanspruch und den Bestandsschutz der betroffenen Unternehmen. Das betrifft auch das Heranrücken der geplanten Wohnbebauung (WA) an direkt angrenzende Betriebe.

Die Ausweisung des Wohngebietes erfolgt unter der Berück-sichtigung der bestehenden gewerblichen Nutzungen. Ein Heranrücken von Wohnbebauung an bestehende gewerb-lich genutzte Flächen stellt hierbei erhöhte jedoch nicht un-überwindbare Anforderungen an die Planung dar. Das Schallgutachten berücksichtigt die bestehenden Betriebe sowie entsprechend mögliche Erweiterungen. Bei der vorliegenden Planung kann sichergestellt werden, dass einerseits die maßgeblichen Immissionsrichtwerte im Wohngebiet mittels der festgesetzten Lärmschutzvorkehrun-gen eingehalten werden können und andererseits den Be-trieben im Gewerbegebiet durch die Planung keine weiterge-hende Rücksichtnahme auf die heranrückende Wohnbebau-ung abverlangt wird als diejenige, die diese schon bisher aufgrund der bestehenden Umgebungsbebauung ausüben mussten. Die Planung mit entsprechender Umsetzung der festgesetzten Lärmschutzmaßnahmen innerhalb des WA bewirkt keine Verschärfung der Gemengelage.

In den Zielen und Zwecken der Planung ist eine langfristige Betriebs-verlagerung des benachbarten Gewerbebetriebes CNC-Technik MACK GmbH & Co. KG vorgesehen. Diese Planungsaussage sehen wir äußerst kritisch, da uns nicht bekannt ist, dass das Unternehmen den dortigen Standort verlagert. Der Betrieb der Produktionsfirma muss ohne Einschränkungen gesichert sein und auch für die Zukunft gesichert bleiben. Wie uns bekannt ist, plant das ansässige Unter-nehmen zudem einen Erweiterungsbau, in dem ein Lackierzentrum entstehen soll. Eine Erweiterung auf dem als GE rechtmäßig gesi-cherten Grundstück darf somit nicht verhindert werden. Genau diese Gefahr sehen wir mit der Ausweisung eines WA im angrenzenden Flurstück. Ein Dreischichtbetrieb wäre dann z.B. auch nur unter stren-gen Auflagen möglich.

Kenntnisnahme/ Zustimmung/ Zurückweisung Die großflächigen stillgelegten Gewerbeflächen auf Flurstück Nr. 1693 stellen aufgrund ihrer verkehrlichen Lage und der Nähe zu bestehenden Wohngebieten einen mittlerweile un-günstigen Standort zu einer Weiterentwicklung bzw. eines erneuten Ausbaus zu einem Gewerbestandort dar. Außerdem hat sich mit den ausgewiesenen Gewerbeflächen im Süden und Südosten Dornstadts (u.a. Gewerbegebiet „Himmelwei-ler“ ca. 40 ha) sowie der besseren Anbindung und der geplan-ten verbesserten Anbindung an den Knotenpunkt mit der A8 der Gewerbestandort Dornstadts nach Süden/ Südosten hin verlagert. Der nördlich gelegene Gewerbestandort, dessen Erschlie-ßung u.a. durch bestehende Wohngebiete führt, hat somit an Bedeutung verloren. Gewerbliche Nachfolgenutzungen für die leerstehenden Flächen blieben aus.

Page 24: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 24 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

Städtebauliches Ziel der Gemeinde ist die (langfristige) Auf-gabe des Gewerbestandortes zugunsten einer Wohngebiets-entwicklung. Der Standort am landschaftlichen Ortsrand mit seiner Erschließung durch bestehende Wohngebiete ist pla-nerisch und städtebaulich gut geeignet. Für die Gemeinde Dornstadt stehen seit Jahren keine nen-nenswerten Neubauflächen mehr zur Verfügung. Dem ge-genüber steht eine ungebrochene und rege Nachfrage nach Wohnbauplätzen. Zur Deckung des unmittelbar anstehenden sowie auch des mittelfristigen Bedarfs an Wohnflächen, ist die Neuordnung in integrierter Lage somit zwingend erforderlich. Die Gemeinde Dornstadt verfolgt seit langer Zeit das Ziel die Neuinan-spruchnahme von Außenbereichsflächen auf das unaus-weichliche Maß zu reduzieren. Dem Gebot folgend sparsam mit Grund und Boden umzugehen, kann hier im Sinne einer Maßnahme zur Innenentwicklung neuer Wohnraum geschaf-fen und die vorhandene Infrastruktur genutzt werden, um im Sinne einer Nachverdichtung bedarfsgerechten Wohnraum in integrierter Ortslage zur Verfügung stellen. Die Ausweisung des Wohngebietes erfolgt hierbei unter der Berücksichtigung der bestehenden gewerblichen Nutzungen. Da zeitlich eine Verlagerung der Betriebe nicht absehbar ist, bleiben diese weiterhin ohne Beeinträchtigung bestehen und werden rechtlich ohne weitere Einschränkungen gesichert. Das Schallgutachten und Geruchsgutachten berücksichtigt die bestehenden Betriebe. Die Gutachten wurden bezüglich möglicher Erweiterungen ergänzt. Entsprechend notwendig werdenden Maßnahmen zum Lärmschutz sind in die Festset-zungen eingeflossen. Bei der vorliegenden Planung kann sichergestellt werden, dass einerseits die maßgeblichen Immissionsrichtwerte im

Page 25: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 25 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

Wohngebiet mittels der festgesetzten Lärmschutzvorkehrun-gen eingehalten werden können und andererseits den Be-trieben im Gewerbegebiet durch die Planung keine weiterge-hende Rücksichtnahme auf die heranrückende Wohnbebau-ung abverlangt wird als diejenige, die diese schon bisher aufgrund der bestehenden Umgebungsbebauung ausüben mussten. Die Planung mit entsprechender Umsetzung der festgesetzten Lärmschutzmaßnahmen innerhalb des WA bewirkt keine Verschärfung der Gemengelage.

Für das im Süden und Südosten gelegene eingeschränkte Gewerbe-gebiet können wir weder in den Zielen und Zwecken der Planung noch in der schalltechnischen Untersuchung eine ausreichende Be-rücksichtigung der Mattson Thermal Products GmbH finden. Dort kommt es vermutlich zu höheren Lärmimmissionen als in Wohngebie-ten (WA) zugelassen ist. Ein entsprechender Abstand oder Lärm-schutzmaßnahmen an den geplanten Wohngebäuden sind aus den vorliegenden Unterlagen nicht ersichtlich.

Zustimmung Das Gutachten wurde bezüglich der im Süden und Südosten gelegenen Betriebe ergänzt. Im Gutachten sowie in der Begrün-dung wird auf die umliegende Bestandssituation eingegangen. Der rechtsgültige Bebauungsplan setzt für die süd- südwest-lich angrenzenden Bereiche sowie für den südöstlichen Teil-bereich ein eingeschränktes Gewerbegebiet fest, wobei auf dem südöstlich angrenzenden eingeschränkten Gewerbege-biet ausschließlich ein freistehendes Wohngebäude vorhan-den ist. Gemäß rechtgültigem Bebauungsplan sind in dem eingeschränkten Gewerbegebiet nur nicht wesentlich stören-de Betriebe zulässig. Demnach wird für diese angrenzenden Gewerbeflächen ein maximal zulässiger flächenbezogener Schalleistungspegel vom LWA“ = 55 dB(A) tags und LWA“ = 40 dB(A) berücksichtigt. Es ist bekannt, dass aufgrund der vormaligen Situation lärm-relevante Anlagentechnik auf der Rückseite der Gebäude der Mattson Thermal Products GmbH (zur nördlichen Richtung der geplanten Wohnbebauung) umgesetzt wurden und somit auch geringfügige höhere Störwirkung Richtung Norden, als zu den südlich bereits im Bestand vorhandenen Wohngebäu-den möglich ist. Dies wurde bei der Erstellung des Schallgut-achtens mit berücksichtigt. Die abschließende Bewertung ist im weiteren Genehmigungsverfahren abzuhandeln. Es liegt z.B. eine Änderungsbaugenehmigung (Fa. Mattson) vor, in der bereits ein geminderter zulässiger Emissionspegel

Page 26: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 26 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

gegenüber den bestehenden Gewerbeflächen aufgeführt ist, demnach sind bereits mit bestehenden Genehmigungen lärm-relevante Tätigkeiten nachts nahezu ausgeschlossen. Die relevanten Geräuschquellen des Betriebes (z.B. Rückküh-lungswerke etc.) werden daher qualitativ bewertet und bei Bedarf Maßnahmen zur Geräuschreduzierung (z.B. Abschir-mung, Einhausung oder technische Nachrüstung) und Einhal-tung der Immissionsrichtwerte an der geplanten Wohnbebau-ung realisiert.

Ein weiteres Konfliktpotenzial kann sich bei der Verkehrssituation ergeben. Neben dem bestehenden Lieferverkehr wird die Wohnbe-bauung aus unserer Sicht einen großen Parkdruck auslösen.

Kenntnisnahme/ Zurückweisung Zum Bebauungsplan wurde ein Verkehrsgutachten erstellt. In dem Gutachten wurden sowohl die bestehenden Verkehrs-ströme an den Verkehrsachsen Hauffstraße und Alte Land-straße sowie auch das künftige Fahraufkommen des geplan-ten Wohngebietes untersucht. Die Fahrten wurden jeweils auf das Straßennetz verteilt. Es wurden die Verkehrszunahmen auf den benachbarten Straßen ermittelt, dargestellt und die Zusatzverkehre auf deren Verträglichkeit eingeschätzt. Im Ergebnis können sowohl die Hauffstraße sowie die Alte Land-straße die Zusatzverkehre des Wohngebietes ohne Ein-schränkungen aufnehmen. Im Wohngebiet selbst sind ausreichend Stellplätze sowie Besucherstellplätze vorgesehen. Die Erschließung der ein-zelnen Wohnbebauung erfolgt über die geplante Ringstraße. Das Parken der Bewohner erfolgt ebenfalls innerhalb des Wohngebietes. Eine Überlagerung/ Konflikt des Verkehrs bzw. Parkens von Gewerbe und Wohnen kann aufgrund der räumlich-funktionalen Trennung somit weitestgehend ausge-schlossen werden.

Wir bitten Sie, uns im weiteren Verfahren zu beteiligen und hoffen, dass unsere Anregungen und Bedenken bei der weiteren Planaufstel-lung Berücksichtigung finden bzw. ausgeräumt werden können.

Kenntnisnahme/ Zustimmung Eine weitere Beteiligung am Verfahren erfolgt.

Page 27: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 27 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

6. Schreiben

vom 09.11.18

Zweckver-band Wasser-versorgung Ulmer Alb

An der Grenze der geplanten Bebauung verläuft eine Trinkwasserlei-tung des Zweckverbands Wasserversorgung Ulmer Alb (s. angehäng-ter Plan Nr. 99). Sie darf in einem Streifen von 1,0 m beidseits der Leitung nicht überbaut werden und muss in einem Streifen von 1,5 m beidseits der Leitung frei von Bäumen und Sträuchern bleiben.

Kenntnisnahme, Zurückweisung Die Leitung ist in dem Teilstück im allgemeinen Wohngebiet konzeptionell aufgrund des Geländeversprunges zur Alten Landstraße und zur geplanten Ringstraße nicht zu halten und muss im Zuge der Erschließungsplanung verlegt werden. Die Leitung ist rechtlich nicht gesichert. Entsprechende Abstim-mungen zwischen den einzelnen Planungsbeteiligten sind bereits erfolgt.

7. Schreiben

vom 23.11.18

Netze BW GmbH

Im Geltungsbereich befinden sich 0,4- und 20 kV-Kabel wie im Planausschnitt zu sehen ist. Diese werden wir nach Bedarf umle-gen oder ausbauen.

Kenntnisnahme

Page 28: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 28 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

Für eine sichere Versorgung des Neubaugebietes mit Strom, be-nötigen wir voraussichtlich zwei neue Umspannstationen (UST). Vorgesehen sind Kleinumspannstationen in Fertigbauweise, wie folgt dargestellt:

Die von uns gewünschten Standorte für diese UST haben wir im beigefügten Plan mit grünen Kreisen markiert. Zusätzlich möchten wir einen dritten Standort für eine eventuell künftig notwendige UST festlegen, dieser ist ebenfalls mit einem grünen Kreis mar-kiert. Vor der Erfassung der auszuschreibenden Leistungen für die Er-schließungsarbeiten bitten wir Sie um ein Koordinierungsge-spräch, damit die Leistungsgröße (für Telekom, Straßenbeleuch-tung, BVA und Strom) abgestimmt werden, um weitere Synergie-potentiale bei einer gemeinsamen Ausschreibung und Auftrags-vergabe zu erzielen. Wir bitten Sie, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Vielen Dank.

Kenntnisnahme/ Zustimmung Entsprechend notwendige Stationen werden in den Unterge-schossen der Gebäude untergebracht. Eine weitere Station ist entsprechend den Maßgaben oberirdisch im südlichen Bereich des Plangebietes festgesetzt. Kenntnisnahme/ Zustimmung Die Baumaßnahmen werden rechtzeitig mit dem Träger ab-gestimmt werden. Eine weitere Beteiligung am Verfahren erfolgt.

Page 29: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 29 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

Eichendorffweg

Alte Landstraße

1706/2

1695

1594/1

1386/12 1386/11

1386/6

1590

1589

1693/4

1693/8

1593

/1

1689

1694

1693/10

1693

1386/14

1386

/5

1706/1

1693/6

1690

1386/9

1386/7

1704/2

1705/1

1693

/5

1386/1

1593

2079

1704

1386

/213

86/3

1386

1386/10

1705

1705/2

1693/7 1386/15

1705/3

1693/2

1704/1

1386/13

1385/18

1386

/4

1591

38

1

40

3

9

8

13

19/1

6

27

18

14

21

19

2

5

10

19

16

7

11

21/1

13

51

4

17

10

(Außen-Trennmuffe)

C

12/25

C

®

®

®

®

NAYY 4x

150

NAYY 4x150

NAYY 4x150

#### ####

#### ####

#### ####

#### ####

NAYY 4x150

NAYY 4x150

NAYY 4x50

#### ####

NAYY 4x150

NAY

Y 4x

50

NAYY 4x150

#### ####

NAYY 4x150

NAYY 4x150

NAYY 4x150

NAYY 4x150

#### ####

NAYY 4x150

NAY

Y 4x

150

####

###

#

NAYY 4x50

NAYY 4x50 NAYY 4x50

#### ####

#### ####

####

###

#

NAYY

4x9

5

#### ####

#### ####

#### #### NAYY 4x

150

NAYY 4x

150

NAYY 4x

150

####

###

#

NAYY 4x150

NAYY 4x50

NAYY 4x35

NAYY 4x95

NAYY 4x35

NAYY 4x35

####

###

#N

AYY

4x15

0

NAYY 4x95

#### ####

NYY 4x50

4x35-E

-Cu

NAYY 4x95

#### ####

NYY 4x25

NYY 4x

25

NAY

Y 4x

50

4x16-E-Cu

#### ####

NAYY 4x150

NAYY 4x

150

NAYY 4x150

NAYY 4x95

NAYY 4x150

NAYY 4x150

NAYY 4x150

NAYY 4x150

NAYY 4x150

NAY

Y 4x

150

NAYY 4x

95

#### ####

NYY 4x2

5

NYY 4x2

5

NAYY 4x95

#### ####

NYY 4x25

4x10-E-Cu

NYY 4x5

0

#### ####

4x50-E-Cu

#### ####

####

###

#

NAYY 4x50

#### ####

#### ####

NYY 4x25

#### ####

#### ####

NYY 4x50

####

###

#

4x50-E-Cu

#### ####

NAYY 4x150

NAYY 4x150

#### ####

NAYY 4x35

NAYY 4x35

NAYY 4x150

NAY

Y 4x

95

NYY 4x50

NAY

Y 4x

150

NAY

Y 4x

50

4x35

-E-C

u

NYY 4x50

NAY

Y 4x

95

NAY

Y 4x

50

NAY

Y 4x

50

NAYY 4x150

Y$

&%

&%

Y$

Y$

Y$

Y$

Y$

Y$

Y$

Y$

Y$

&%

Y$

&%

Y$

Y$

Y$

Y$

Y$

Y$

Y$

Y$

Y$

Y$

&%

Y$

Y$

Y$

Y$

Y$

Y$

Y$

Y$

&%

Y$

Y$

Y$

Y$

Y$

Y$

&%

Y$

Y$

Y$ Y$

Y$

Y$

Y$

MF

FA

MF

â "

~b

~b

~b

~b

~b

~b

)

)

)

)

'

',

)

)

'

'

)

'

)

)

)

',

',

)

'

)

)

)

)

',

'

)

' )

)

)

)

'

)

)

)

)

)

)

)

)

',

',

',

',

'

)

)

)

',

)

'

)

)

)

)

)

)

))

)

)

',

)

)

)

)

)

)

'

)

!

!

NA2

XS2Y

3x1

x300

NA2XS2Y 3x1x300

NA2XS2Y 3x1x300

NA2XS2Y 3x1x150

NAKLE

Y 3x

1x70

(stg

.)

NA2

XS2Y

3x1

x300

NA

2XS

2Y 3

x1x1

50

NA2XS2Y 3x1x300

NA2XS2Y 3x1x300

####

3x# (

stg.)

NA2XS2Y 3x1x150

NHEKBA 3x50

NAKLEY 3x1x70 (stg.)

NAKLEY 3x1x70 (stg.)

NAKLEY 3x

1x70

NA2XSY 3x1x150

NA2XS2Y 3x1x150

NAKL

EY 3

x1x7

0

NA2XS2Y 3x1x150

NA2XS

2Y 3

x1x1

50

NA2XSY 3x1x150'

'

'' '

'' 0

0 '

0

'

'

'

0

'0

0

'

'

nv

nv

nv

nv

nv

nv

nv

nv

nv

nv

nv

nv

1008

108

Q-Daimlerstr. 27

P-Daimlerstr.DORNS-E-KVS-001-015

N Daimlerstrasse 5DORNS-E-KVS-001-013

O-Daimlerstr. 9(11)DORNS-E-KVS-001-014

DORNS-E-KVS-001-016

AA-Hauffstraße 21

AB-Eichendorffweg 8DORNS-E-KVS-001-027

ASTDORNS-E-UST-601

Daimlerstr.

FensterfabrikDORNS-E-UST-604

DORNS-E-UST-011

SchillerwegDORNS-E-UST-029

DORNS-E-KVS-001-026

DORNS-E-KVS-001-074Alte Landstraße - Festplatz bei 51

DORNS-E-UST-003Goethestr.

Mack CNC-TechnikDORNS-E-UST-013

3x12

,0 PVC

4 ZR

8,5

PVC 75

3xPVC 75

3xPV

C 75

3xPVC 75

3xPVC 75

3xPVC 75

3xPV

C 75

PVC 75

9,0m

ZR

PVC 75

PVC

75

PVC 75

2x 9

,0m

ZR

Tonrohre

PVC50

2,7

PVC

PVC 75

PVC

75

4,0 ZR

6,5 P

VC

12,0 KR

10,0 PVC

PVC 75

PVC 75

PVC 75

PVC 75

PVC 75

Rohr

unb

ekan

nt

2 To

nroh

re

7,0 ZR

7,0 ZR

12,0m ZR

8,0m PVC

8,7 PVC10,0

m P

VC

8,0 K

R

5,5m KR

8,0 ZR

6,0m ZR

2 x

ZR

14,0m PVC

11,0 PVCPVC 100

5xPVC 100

20,0

m K

R

8,0 ZR

3x15

,0 PVC

5,0m

PVC

6,4 PVC

ZR

12,0mZR

12,0m ZR

PVC

75

PVC 75

BR 150

7,0

ZR

2x 20,0m ZR

6,0 ZR

4,0 R

10,0 R

3x9,0

PVC

1,5

12,4

3,2

3,0 3,4

106,

9

214,

5

1,9

0,8

30,0

25,8

2,3

3,3

2,45,2

1,1

0,8

2,7

4,8

2,5

0,9

3,0

1,5

24,6

12,1

Y

45,6

35,8

8,2

8,8

3,0

1,5

8,9

3,0

5,9

6,54,0

21,0

4,5

26,1 25,5

2,3

14,3

9,1

34,1 /

4,0

/

19,2

1,8

6,1

6,1

1,8

11,5

226,

8

1,010,3

2,3

25,0

0,6

1,5

5,7

3,6

0,6

2,9

16,3

4,5

6,3

5,1

1,1

4,6

5,6

4,9

3,2 2,0

27,5

42,6

10,8

10,6

8,78,5

1,9

6,7

2,0

0,6

3,9

10,4

11,3

24,4

18,33,2

48,4

0,5

3,5

2,1

10,8

9,2

33,3

9,7

10,7

11,0

10,2

0,8

1,19,7

5,5

4,0

3,7

7,5

30,2

38,7

12,2

1,2

20,9

49,5

40,1

11,4

2,6

R 7,4

16,5

3,0

14,5

15,7

1,5

3,5

2,7

3,7

0,34,5

1,0

Y

1,6

1,3

3,0

2,9

7,5

0,3

17,2

- 0,7 Y

7,3

16,1

5,0

3,6

1,8

1,0

3,7

11,2

29,6

2,5

2,6

1,5

6,5

5,8

1,8

3,2

30,1

52,6

58,8

2,5

10,1

33,2 /

8,0

6,6

10,9

6,7

5,313

,1

6,0

5,9

11,0

57,0

1,321,7

4,0

1,410,0

3,8

0,7

4,0

100,

0

6,1

1,4

3,4

18,4

15,1

1,3

3,0

6,6

3,0

4,8

2,3

15,5

9,0

18,2

20,3

0,3

1,2

0,6

15,6

17,2

24,3

4,1

13,8

0,6

13,7

3,5

1,2

2,7

21,1

16,9

22,715,4

30,3

31,4

0,3

0,3

8,6

1,6

0,1

3,1

4,0

5,8

3,6

5,3

12,6

1,3

1,8

3,4

3,6

8,0

1,8

0,5

3,2

37,4

9,8

7,5

34,4 /

1,2

3,7

2,7

4,9

7,1

1,4

21,8

17,5

25,8

4,4

3,6

5,9

14,6

29,2

21,9

20,9

2,83,8

23,5

5,3

5,4 AM

5,0

8,9

15,2

16,3

0,2

12,5

53,0

0,6

2,6

1,2

1,8

5,4

6,7

9,2

10,3

3,0

0,6

9,3

6,3 0,6

43,1

4,1

2,5

3,4

0,5

4,2

2,5

0,5

15,8

2,1

4,0

11,8

0,5

13,1

19,1

0,8

8,710,3

9,4

14,0

15,4

9,2

7,0

7,3

0,6

5,2

1,6

7,8

40,3

3,5

5,4

2,00,3

1,6

7,4

0,9

3,1

4,1

3,1

40,2

2,3

223,

6

87,0

215,

6

1,6

1,3

21,4

20,0

7,5

2,4

16,6

35,8

10,2

2,5

18,3

32,3 /

5,3

1,3

14,8

13,6

9,5

0,3

8,3

14,9

3,3

0,4

1,4

3,1

1,2

3,8

4,7

16,6

0,9

3,2

8,530,0

3,03,2

5,7

10,4

9,0

1,0

3,5

5,7

7,7

5,6

7,5

6,8

0,5

12,3 Y22,9 Y

6,0

1,2

6,4

4,6

10,6

2,7

4,3

2,1

10,3

1,4

10,2

2,5

14,8

33,7

3,7

0,5

1,4

8,6

2,0

17,7

5,6

5,8

5,3

3,9

7,3

9,1

6,3

/6,

7 /

8,3

/

2,2

2,40,9

3,6

1,1

2,0

17,0

1,9

8,6

6,0

0,6

6,3

1,4

14,1

0,8

1,9

0,8

18,1

10,6

9,13,0

200,

0

9,1

34,0

11,9

3,8

41,7

3,8

19,6

11,7 Y 32,1 /

0,6

1,9

6,4

14,5

1,6

16,2

11,212

,6

11,6

4,6

3,2

1,0

13,4

5,6 5,5

7,0

1,2

- 0,8 Y

6,2

3,3

1,8

9,8

3,7

0,6

5,9

16,06,2

5,9

7,0

11,7

3,3

2,5

10,1

0,2

9,6 /

3,5

20,0

1,2

2,0 0,4

3,1

13,5

19,1

1,8

2,0

8,8

6,9

6,2

3,8

3,0

24,4

9,0

14,4

9,0

1,2

22,4 Y

1,0

26,9

24,8

0,3

5,7

0,4

10,0

1,0 9,7

9,0

1,3

19,0

8,4

7,3

11,3

22,8

17,5

29,5

2,0

6,2

1,0

14,4

2,0

1,6

0,6

12,0

21,0

2,4

25,2

26,4

25,5

2,0

0,4

2,0

2,0

1,7 1,3

7,8

8,3

35,9

13,1

8,3

10,0

3,6

11,8

10,9

3,7

21,5

10,4

19,6

2,3 12,1

3,1

3,51,5

5,0

1,0

1,1

6,5

38,0

2,5

0,8

6,3

6,5

4,5

0,4

0,3

8,0

0,8

3,4

5,5

8,2

1,6

5,1

17,6 Y

14,8

8,4

1,2

2,0

2,0

0,8

9,9

12,5

3,5

19,9

11,9

11,8

5,1

16,2

11,9

0,7

0,9

Y

0,4

1,4

13,0

8,6

2,91,6

6,9 1,3

20,5

1,7

21,8

1,7

5,0

0,4

0,8

4,2

3,2

1,6 2,0

6,8

4,4

10,5

5,0

1,5

0,8

4,3

7,2

4,3

29,3

6,7

3,7

5,5

33,9 /

1,3

5,0

6,4

8,0

16,2

8,3

1,6

10,7

4,6

1,1

1,3

4,9

1,6

25,4

4,0

3,1 4,21,6

5,412,3

8,7

0,3

1,3

0,3

1,0

Y

0,3

5,4

9,5

14,5

16,0

10,2

4,1

3,15,8

5,1

40,6

27,3

10,1

4,4

6,7 1,2

3,4

4,1

4,6

0,8

33,2

48,1

16,1

13,7

7,3

15,3

9,8

8,5

0,5

15,4

3,5

0,8

14,7

9,7

15,3

12,33,

1

4,4

13,5

31,2

1,921

,518

,5

14,9

16,4

17,5

2,6

11,9

3,5

14,7

2,0

13,0

9,4

2,5

5,1

9,4

0,3

4,6

7,2

0,7

3,5

9,3 12,8

4,4

2,3

2,5

4,1

24,4 Y

5,0

23,2

5,8

6,5

14,6

11,4

5,1

4,7

0,3 /

5,6

5,5

0,5

3,6

15,8 1,2

7,2

16,0

2,2

17,9

9,0

10,6

5,3

11,0

10,0

7,4

3,2

0,6

2,3

1,8 9,4

5,6

6,1

8,0

3,7

3,4

8,7

5,5

7,0

7,8

141,

4

4,814

,4

0,4

1,4

10,0

2,2

5,8

9,8

3,8

3,6

0,5

1,3 1,5

3,8

1,6

10,0

9,8

10,5

16,2

16,2

1,5

1,2

4,3

2,3

5,8

4,0

14,8

1,8

78,5

5,6

2,14,0

6,9

5,210,1

5,4

2,4

2,2

1,0

Y

2,0

1,7

1,7

2,4

10,3

5,9

1,8

14,8

5,6

0,4

2,6

5,6

25,1

23,5

1,7

2,5 2,8

1,5

0,6

11,0

15,9

1,1

29,7

12,4

18,4

4,2

1,1

9,7

11,0

2,7

0,3

34,1

2,8

0,5

9,7

10,7

3,8

0,6

2,8

16,8

2,3

9,2

5,0

22,2

9,5

16,619,4

29,7

34,9

0,7

12,1

29,1

7,5

0,9

3,5

1,8

7,8

15,9

12,0

7,0

5,9

2,1

6,6

1,5

8,7

26,6

2,9

5,9

1,8

0,8

0,7

3,4

7,8

1,1

5,0

6,06,9

9,6

0,7

0,0

1,9

4,5

22,6

0,4

12,4

19,5

3,6

14,8

11,2

10,7

2,0

2,1

11,2

4,3

2,6

11,0

12,1

3,9

1,6

5,8

3,3

4,8

16,2

10,0

18,0

0,7

5,0

0,6

6,0

17,1

4,4

1,1

8,8

9,7

4,1

18,0

12,1

21,4

3,1

5,8

11,5

26,5

3,1

4,4

/

0,2

2,0

1,0

16,7

3,2

2,6

1,5

4,9

10,6

2,0

3,0

13,0

3,8

0,6

0,5 2,9

2,3

0,4

0,7

5,2

3,4

3,5

3,8

0,0

0,4

5,0

5,2

8,611

,9

36,6

2,7

15,0

1,1

1:500Maßstab: Meter0 5 10 15 Dieser Auszug wurde mit einem Internet-Browser erzeugt.Netze BW GmbH

Netze BW GmbH

1:500

Dornstadt, Alte LandstraßeWohnanlage Arkadien

Bestandsplan

Bearbeiter:Hans Böhringer

Datum: 12.11.2018

Uhrzeit: 06:50

R

3569

283

5370848

3569694

5371135

Page 30: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 30 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

Page 31: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 31 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

8. Schreiben

vom 22.11.18

Stadtwerke Ulm / Neu-Ulm Netze GmbH

Das Bebauungsplanverfahren "Arkadien" in Dornstadt wurde von Seiten der Stadtwerke Ulm/ Neu-Ulm Netze GmbH auf eigene Belange geprüft. Von Seiten der Stadtwerke Ulm/ Neu-Netze GmbH bestehen ge-gen die Änderung des Bebauungsplans keine Einwände. Der vorhandene Gas-Hausanschluss der Hauffstraße 21/1 muss vor Beginn der Bauarbeiten getrennt werden. Die Kosten der Trennung trägt der Verursacher. Für das geplante Baugebiet wird in Zusammenarbeit mit der Stadt Dornstadt ein Energiekonzept erstellt.

Kenntnisnahme/ Zustimmung Es bestehen keine Einwände. Vor Beginn der Bauarbeiten werden notwendige Abstimmun-gen zu Leitungstrennungen erfolgen.

Page 32: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 32 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

9. Schreiben

vom 26.10.18

Deutsche Telekom Technik GmbH

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung . wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzuneh-men und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Gegen Ihre Planung haben wir keine Einwände. Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Tele-kom, die aus beigefügtem Plan ersichtlich sind. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaß-nahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplange-biet der Deutschen Telekom Technik GmbH unter dem im Brief-kopf genannten Adresse so früh wie möglich, mindestens sechs Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden.

Kenntnisnahme/ Zustimmung Es bestehen keine Einwände. Die Baumaßnahmen werden rechtzeitig mit der Telekom abgestimmt werden.

Page 33: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 33 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

Page 34: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 34 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr.

Datum Behör-den/TöB

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag

10.

Schreiben vom 26.10.18

Unitymedia BW GmbH

Im Planbereich liegen keine Versorgungsanlagen der Unitymedia BW GmbH. Wir sind grundsätzlich daran interessiert, unser glas-faserbasiertes Kabelnetz in Neubaugebieten zu erweitern und damit einen Beitrag zur Sicherung der Breitbandversorgung für Ihre Bürger zu leisten. Ihre Anfrage wurde an die zuständige Fachabteilung weiter gelei-tet, die sich mit Ihnen zu gegebener Zeit in Verbindung setzen wird. Bis dahin bitten wir Sie, uns am Bebauungsplanverfahren weiter zu beteiligen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte ge-ben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an.

Kenntnisnahme/ Zustimmung Es liegen keine Versorgungsleitungen im Geltungsbereich. Eine weitere Beteiligung am Verfahren erfolgt.

Page 35: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 35 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr. Datum Einwender

Stellungnahmen der Öffentlichkeit Abwägungsvorschlag

Folgende Stellungnahme der Öffentlichkeit ging bei der Gemeinde ein:

1. Schreiben vom 23.11.18

Mattson Thermal Products GmbH

Bezugnehmend auf das Dokument "Ziele und Zwecke der Pla-nung" sowie der Schalltechnischen Untersuchung von GN Bau-physik Finkenberger + Kollegen Ingenieurgesellschaft mbH, muss-ten wir feststellen, dass unser angrenzendes Gewerbegebiet im Süden unzureichend berücksichtigt wurde. In dem, an der Süd- und Südostseite angrenzende eingeschränkte Gewerbegebiet, kommt es zu höheren Lärmimmission als in Wohngebieten vorgeschrieben ist. Wir sehen in der derzeitigen Planung keine Berücksichtigung einer Zwischenzone oder ähnli-chem Lärmschutz der unterschiedlichen Gebiete um einen Nut-zungskonflikt vorzubeugen. Die Gemeinde hat hierfür Sorge zu tragen, dass kein Nutzungskonflikt zwischen dem Wohngebiet und dem direkt daran grenzenden Gewerbegebiet entsteht. Wir ersuchen die Gemeinde hiermit sicherzustellen, dass sie alle in ihrem Rahmen stehenden Möglichkeiten zu Nutze zieht um diese Konfliktbewältigung vorzubeugen und beide Parteien vor einem Nutzungskonflikt schützt. Sowohl unser Gewerbe als auch unsere Nutzung obliegt dem Bestandsschutz von welchem wir mit diesem Schreiben Gebrauch machen.

Zustimmung Das Gutachten wurde bezüglich der im Süden und Südosten gelegenen Betriebe ergänzt. Im Gutachten sowie in der Begrün-dung wird auf die umliegende Bestandssituation eingegangen. Der rechtsgültige Bebauungsplan setzt für die süd- südwest-lich angrenzenden Bereiche sowie für den südöstlichen Teil-bereich ein eingeschränktes Gewerbegebiet fest, wobei auf dem südöstlich angrenzenden eingeschränkten Gewerbege-biet ausschließlich ein freistehendes Wohngebäude vorhan-den ist. Gemäß rechtgültigem Bebauungsplan sind in dem eingeschränkten Gewerbegebiet nur nicht wesentlich stören-de Betriebe zulässig. Demnach wird für diese angrenzenden Gewerbeflächen ein maximal zulässiger flächenbezogener Schalleistungspegel vom LWA“ = 55 dB(A) tags und LWA“ = 40 dB(A) berücksichtigt. Die angrenzende Bestandsbebauung ist bereits durch Wohn-nutzung bzw. durch bestehende Wohngebiete geprägt. Es ist bekannt, dass aufgrund der vormaligen Situation lärm-relevante Anlagentechnik auf der Rückseite der Gebäude der Mattson Thermal Products GmbH (zur nördlichen Richtung der geplanten Wohnbebauung) umgesetzt wurden und somit auch geringfügige höhere Störwirkung Richtung Norden, als zu den südlich bereits im Bestand vorhandenen Wohngebäu-den möglich ist. Dies wurde bei der Erstellung des Schallgut-achtens mit berücksichtigt. Die abschließende Bewertung ist im weiteren Genehmigungsverfahren abzuhandeln. Es liegt die z.B. die Änderungsbaugenehmigung (der Fa. Mattson) vor, in der bereits ein geminderter zulässiger Emis-sionspegel gegenüber den bestehenden Gewerbeflächen aufgeführt ist, demnach sind bereits mit bestehenden Ge-nehmigungen lärmrelevante Tätigkeiten nachts nahezu aus-geschlossen. Die relevanten Geräuschquellen des Betriebes (z.B. Rückkühlungswerke etc.) werden daher qualitativ bewer-

Page 36: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ · Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 2 Behandlung der Stellungnahmen aus der

Gemeinde Dornstadt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Arkadien“ 36 Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowieder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGBim Rahmen der BeteiligungNr. Datum Einwender

Stellungnahmen der Öffentlichkeit Abwägungsvorschlag

tet und bei Bedarf Maßnahmen zur Geräuschreduzierung (z.B. Abschirmung, Einhausung oder technische Nachrüs-tung) und Einhaltung der Immissionsrichtwerte an der geplan-ten Wohnbebauung realisiert.

Des Weiteren stellt aus unserer Sicht auch die Verkehrssituation und erschwerte Zufahrt eine große Problematik dar. Bereits jetzt ist das Parkaufkommen auf der Alten Landstraße erhöht und be-einträchtigt den Verkehr und erschwert unseren Zulieferern die reibungslose Anfahrt. Durch das neu entstehende Wohngebiet wird sich diese Situation noch verschärfen und den Verkehr noch mehr beeinträchtigen. Wir ersuchen auch hier um eine adäquate Lösung.

Kenntnisnahme/ Zurückweisung/ Zustimmung Zum Bebauungsplan wurde ein Verkehrsgutachten erstellt. In dem Gutachten wurden sowohl die bestehenden Verkehrs-ströme an den Verkehrsachsen Hauffstraße und Alte Land-straße sowie auch das künftige Fahraufkommen des geplan-ten Wohngebietes untersucht. Die Fahrten wurden jeweils auf das Straßennetz verteilt. Es wurden die Verkehrszunahmen auf den benachbarten Straßen ermittelt, dargestellt und die Zusatzverkehre auf deren Verträglichkeit eingeschätzt. Im Ergebnis können sowohl die Hauffstraße sowie die Alte Land-straße die Zusatzverkehre des Wohngebietes ohne Ein-schränkungen aufnehmen. Die Alte Landstraße wird als Hauptzu- und -abfahrt des neuen Wohngebietes genutzt. Die Verkehrsbelastung steigt hier um ca. 25% (von etwa 2.225 Kfz/24h auf etwa 2.780 Kfz/24h). Die Alte Landstraße ist vom Charakter und der Funktion einer Sammelstraße zuzuordnen. Das zunehmende Verkehrsauf-kommen kann im Rahmen der bestehenden Funktion der Straße aufgenommen werden. Die momentane „wilde“ Par-kierungssituation entlang der Alten Landstraße wird hierbei nicht verkannt. Hier werden gesondert Maßnahmen (z.T. auch mit Parkverbotszonen) erfolgen, um die momentane Parkierung entlang der Fahrbahn zu ordnen und einen rei-bungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten.