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Begründung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „ALDI-Markt am Oder-Center“ Stadt Schwedt/Oder Stand: Entwurf, 16. Oktober 2019

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Begründung zur Aufhebung desvorhabenbezogenen Bebauungsplans

„ALDI-Markt am Oder-Center“

Stadt Schwedt/Oder

Stand: Entwurf, 16. Oktober 2019

Page 2: Begründung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen ......Czeminskistraße 5 Gaudystraße 7 10829 Berlin 10437 Berlin Tel.030 / 280 45 281 Tel.030 / 440 310 20 ... 3.4 Altlasten, Abfallwirtschaft

Plangeber: Auftraggeber:

Stadt Schwedt/Oder BGB Grundstücksge-sellschaft HertenBV 7169, Schwedt, Landgrabenparkvertreten durch

ALDI Immobilienverwaltung HertenDr.-Theodor-Neubauer-Straße 5 Hohewardstraße 345 – 34916303 Schwedt/Oder 45699 Herten

Tel. 033 32 / 446 - 0 Tel. 030 / 419 52 36 - 11E-Mail [email protected] E-Mail [email protected]

Auftragnehmer:

Stadtplanungskontor GrigoleitLandschaftsarchitekturUmweltplanung

Dipl.-Ing. Jürgen Thesing Dipl.-Ing. Bert GrigoleitCzeminskistraße 5 Gaudystraße 710829 Berlin 10437 Berlin

Tel. 030 / 280 45 281 Tel. 030 / 440 310 20E-Mail [email protected] E-Mail [email protected]

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Inhalt

Abbildungsverzeichnis 3Verzeichnis der textlichen Festsetzungen 3

1. Grundlagen 41.1 Anlass und Verlauf des Planverfahrens 41.2 Lage und Geltungsbereich 42. Bestand 62.1 Nutzung und Bebauung 62.1.1 Art der baulichen Nutzung 62.1.2 Maß der baulichen Nutzung 72.2 Verkehr und Erschließung 72.3 Bepflanzung 72.4 Altlasten, Abfallwirtschaft und Bodenschutz 7

3. Entwicklungsziele und städtebauliches Konzept 83.1 Nutzung und Bebauung 83.1.1 Art der baulichen Nutzung 83.1.2 Maß der baulichen Nutzung 83.2 Verkehr und Erschließung 83.3 Bepflanzung 83.4 Altlasten, Abfallwirtschaft und Bodenschutz 11

4. Textliche Inhalte des Bebauungsplans 124.1 Textliche Festsetzungen 124.2 Hinweis 12

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Lage des Plangebiets 5Abbildung 2: Geltungsbereich des Bebauungsplans 5Abbildung 3: Luftbild 6Abbildung 4: Vorhaben- und Erschließungsplan „Einkaufszentrum

Schwedt/Oder“ 9Abbildung 5: Ausschnitt aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan

„Einkaufszentrum Schwedt/Oder“ 10Abbildung 6: Luftbild von 2005 10

Verzeichnis der textlichen Festsetzungen

§ 1 - Aufhebung 12

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1. Grundlagen

1.1 Anlass und Verlauf des Planverfahrens

Die Firma ALDI möchte ihren Markt in Schwedt/Oder den heutigen Kundenwün-schen anpassen. Dies ist am derzeitigen Standort am Oder-Center nicht möglich, weshalb der neue Markt unweit nördlich jenseits der Straße „Landgrabenpark“ er-richtet werden soll. Um dort das Baurecht zu schaffen, wird parallel der Bebau-ungsplan „Einzelhandelsbetrieb am Bahnhof Schwedt-Mitte“ aufgestellt. Die Stadt möchte sicherstellen, dass nach Eröffnung des neuen ALDI-Marktes der alte Marktgeschlossen wird und dass auch keine Nachnutzung durch einen anderen Einzel-handelsbetrieb erfolgt. Daher hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder am 22. Juni 2017 beschlossen, ein Verfahren zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „ALDI-Markt am Oder-Center“ einzuleiten (Beschluss Nr. 218/13/17).

Die Aufhebung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)1, weshalb nach § 13 Abs. 3 BauGB (u.a.) von der Um-weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen werden kann. Wenn das Aufhebungsverfahren abgeschlossen sein wird, tritt an der Stelle des Bebauungsplans „ALDI-Markt am Oder-Center“ wieder der Vorhaben- und Erschließungsplan „Einkaufszentrum Schwedt/Oder“ mit Sat-zungsbeschluss vom 15. April 1993 in Kraft, für den seinerzeit auch ein Grünord-nungsplan nebst Untersuchung aller Schutzgüter erstellt wurde.

Der Einleitungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Aufhebung des Bebauungsplans wurde im Amtsblatt Nr. 7/2017 bekanntgemacht. Da gemäß § 13Abs. 2 BauGB auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB verzichtet werden kann, soll die öffentliche Ausle-gung des Entwurfs auf der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 5. De-zember 2019 beschlossen werden; die Öffentlichkeits-, Behörden- und Trägerbe-teiligung ist für Anfang 2020 vorgesehen.

1.2 Lage und Geltungsbereich

Das zwischen dem Vorplatz des Bahnhofs Schwedt-Mitte und dem Oder-Center gelegene Plangebiet befindet sich gut 1 km nordwestlich der Stadtmitte von Schwedt. Im Norden grenzt der Geltungsbereich des Bebauungsplans an die Stra-ße „Landgrabenpark“, im Osten und Süden an das Oder-Center sowie im Westen an den Zentralen Omnibusbahnhof (vgl. Abbildung 1 auf Seite 5). Der Geltungsbe-reich umfasst in der Flur 53 der Gemarkung Schwedt einen Teil des Flurstücks 2/5, die Flurstücke 126, 128 und 129 sowie das Flurstück 130 teilweise (vgl. Ab-bildung 2 auf Seite 5). Das Plangebiet ist ca. 1,0 ha groß.

1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).

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Abbildung 1: Lage des Plangebiets2

Abbildung 2: Geltungsbereich des Bebauungsplans

2 Geobasisdaten: © GeoBasis-DE/LGB 2019.

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2. Bestand

2.1 Nutzung und Bebauung

Das Plangebiet ist 10.017 m² groß und wird durch den ALDI-Markt (1.260 m²), dieStraße „Landgrabenpark“ und Stellplätze nebst Anlieferung (6.755 m²) sowie eine Wiese mit Baumbestand (2.002 m²) geprägt (vgl. Abbildung 3).

Abbildung 3: Luftbild3

2.1.1 Art der baulichen Nutzung

Die nähere Umgebung des Plangebiets zeichnet sich durch die folgenden Nutzun-gen aus:

nordwestlich schließen sich der P+R-Platz und der Bahnhof mit der Bahnhofs-vorfahrt an;

nordöstlich verläuft die Straße „Landgrabenpark“ und jenseits befindet sich eineStellplatzanlage;

südöstlich wie südwestlich grenzt das Plangebiet an das Oder-Center.

3 © GeoBasis-DE/LGB/BKG 2019.

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Den größten Teil des Plangebiets (8.015 m²) setzt der bisher rechtsverbindliche Bebauungsplan als Sondergebiet „Handel und Dienstleistungen“ fest.

2.1.2 Maß der baulichen Nutzung

Innerhalb des Sondergebietes „Handel und Dienstleistungen“ sind (u.a.) eine über-baubare Grundstücksfläche mit einer Größe von 1.595 m², eine Fläche für Stell-plätze (5.035 m²) sowie Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (1.123 m²) festgesetzt.

2.2 Verkehr und Erschließung

Das Plangebiet wird durch die Straße „Landgrabenpark“ erschlossen; die Fahrbahnist asphaltiert. Teilweise ist nur auf einer Straßenseite ein Gehweg vorhanden, ab-schnittsweise auf beiden Straßenseiten; die Gehwege sind mit Betonsteinen befes-tigt. Dies gilt auch für die im Plangebiet vorhandene Stellplatzanlage.

2.3 Bepflanzung

Der bestehende ALDI-Markt wurde im Jahr 2008 an der Stelle von Stellplätzen nebst Fahrgassen errichtet, die auf der Grundlage des Vorhaben- und Erschlie-ßungsplans „Einkaufszentrum Schwedt/Oder“ von 1993 gebaut worden waren. Der zum Vorhaben- und Erschließungsplan erarbeitete Grünordnungsplan schlug für die Stellplatzanlage eine umfangreiche Bepflanzung mit Bäumen vor, die um den ALDI-Markt herum erhalten wurde (s. Abbildung 3 auf Seite 6).

2.4 Altlasten, Abfallwirtschaft und Bodenschutz

Der Stadt sind im Plangebiet keine Altlasten oder Altlastverdachtsflächen bekannt.

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3. Entwicklungsziele und städtebauliches Konzept

Ziel der Aufhebung des Bebauungsplans „ALDI-Markt am Oder-Center“ ist, nach Eröffnung des geplanten neuen Einzelhandelsbetriebes am Bahnhof Schwedt-Mittedie Nachnutzung des alten Marktes durch einen (oder mehrere) andere Einzelhänd-ler zu verhindern. Vielmehr soll nach der Aufhebung im Bereich des bisher festge-setzten Sondergebiets „Handel und Dienstleistungen“ wieder der Vorhaben- und Erschließungsplan „Einkaufszentrum Schwedt/Oder“ in Kraft treten, der dort (ne-ben Geh-, Fahr- und Leitungsrechten) eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbe-stimmung – Stellplätze festsetzt.

3.1 Nutzung und Bebauung

3.1.1 Art der baulichen Nutzung

Nach der Aufhebung tritt wieder der Vorhaben- und Erschließungsplan „Einkaufs-zentrum Schwedt/Oder“ in Kraft (siehe Abbildung 4 auf Seite 9), der im Geltungs-bereich der Aufhebung kein Baugebiet festsetzt – siehe Auszug aus dem Vorha-ben- und Erschließungsplan in der Abbildung 5 auf Seite 10.

3.1.2 Maß der baulichen Nutzung

Nach der Aufhebung wird es in Ermangelung eines Baugebietes im Geltungsbe-reich der Aufhebung kein Maß der Nutzung geben.

3.2 Verkehr und Erschließung

Der Geltungsbereich wird künftig wie zuvor durch die unmittelbar angrenzende Straße „Landgrabenpark“ erschlossen, die innerhalb des Geltungsbereichs der Auf-hebung wie zuvor als Fläche für ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt ist (vgl. auf Abbildung 5 Seite 10).

3.3 Bepflanzung

Da nach der Aufhebung wieder der Vorhaben- und Erschließungsplan „Einkaufs-zentrum Schwedt/Oder“ in Kraft tritt, werden damit auch die im zugehörigen Grünordnungsplan zur Festsetzung vorgeschlagenen Anpflanzungen von Bäumen erneut rechtswirksam. Nach dem Abriss des bestehenden ALDI-Marktes sind also nicht nur Fahrgassen und Stellplätze zu errichten, sondern auch Anpflanzungen vorzunehmen, so dass der Zustand vor dem Bau des ALDI-Marktes wieder herge-stellt wird (vgl. Abbildung 6 auf Seite 10).

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Abbildung 4: Vorhaben- und Erschließungsplan „Einkaufszentrum Schwedt/Oder“

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Abbildung 5: Ausschnitt aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan„Einkaufszentrum Schwedt/Oder“

Abbildung 6: Luftbild von 2005

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3.4 Altlasten, Abfallwirtschaft und Bodenschutz

Der Stadt sind im Plangebiet keine Altlasten oder Altlastverdachtsflächen bekannt.Vorsorglich wird aber ein Hinweis für die Planzeichnung vorgesehen, wonach die Untere Abfallwirtschaftsbehörde (UAWB) umgehend in Kenntnis zu setzen ist, wenn dennoch im Zuge von Baumaßnahmen Kontaminationen und/oder organolep-tische Auffälligkeiten (Geruch, Farbe, Aussehen, Form und/oder Konsistenz) des Bodens sowie Ablagerungen von Abfällen festgestellt werden (§ 31 Abs. 1 Bran-denburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz – BbgAbfBodG).4

4 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) vom 6. Juni 1997 (GVBl. I/97, Nr. 5, S. 40), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 7 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl. I/16, Nr. 5).

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4. Textliche Inhalte des Bebauungsplans

Aufgrund der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung -BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Dar-stellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057), sowie aufgrund des § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 87 Abs. 1 und 9 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) in der Fassungvom 15. November 2018 (GVBl. I/18, Nr. 39) hat die Stadtverordnetenversamm-lung der Stadt Schwedt/Oder in ihrer Sitzung am _______________ die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „ALDI-Markt am Oder-Center“ als Sat-zung beschlossen (Beschluss Nr. _____________).

4.1 Textliche Festsetzungen

§ 1 - Aufhebung

Die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "ALDI-Markt am Oder-Center" wird aufgehoben.

4.2 Hinweis

Durch die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "ALDI-Markt am Oder-Center" treten im Bereich des bisher festgesetzten Sondergebiets Handel undDienstleistungen die Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplans "Ein-kaufszentrum Schwedt/Oder" mit Satzungsbeschluss vom 15. April 1993 wieder in Kraft.

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