über die örtliche prüfung des jahresabschlusses 2017 der
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Schlussbericht
über die örtliche Prüfung
des Jahresabschlusses 2017
der
„Kommunalanstalt für Wohnraum
im Landkreis Karlsruhe AöR“
Landratsamt Karlsruhe
Dezernat I - Kommunal- und Prüfungsamt
Anlage 2zur Vorlage Nr. /2018 an den KT am 19.07.2018
Kommunal- und Prüfungsamt Schlussbericht KWLK 2017
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeines, Prüfungsauftrag ................................................................................. 1
II. Wesentliche Prüfungshandlungen ........................................................................... 2
III. Rechnungsergebnisse ............................................................................................ 2
1. Bilanz .............................................................................................................. 2
a) Auswertung ........................................................................................... 2
b) Bilanzpositionen .................................................................................... 3
c) Wirtschaftsplan ...................................................................................... 7
2. Gewinn- und Verlustrechnung ......................................................................... 8
a) Übersicht ............................................................................................... 8
b) Einzelne Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung ......................... 8
3. Anhang und Lagebericht ................................................................................ 11
IV. Zusammenfassung/Beschlussempfehlung ............................................................ 11
Kommunal- und Prüfungsamt Schlussbericht KWLK 2017
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I. Allgemeines, Prüfungsauftrag
Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der selbständigen „Kommunalanstalt für
Wohnraum im Landkreis Karlsruhe AöR“ (KWLK) gelten nach § 102 a Abs. 6 Gemeindeordnung
(GemO) grundsätzlich die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Gem. § 102 d Abs. 1
GemO werden der Jahresabschluss und der Lagebericht in entsprechender Anwendung der
Vorschriften des Dritten Buchs des HGB für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Das Kommunal- und Prüfungsamt hat gem. §§ 48 Landkreisordnung (LKrO); 102 d Abs. 2, 111
Abs. 1, 112 Abs. 1 GemO; 11 Anstaltssatzung die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses
durchzuführen. Der Umfang der Prüfung ergibt sich aus § 13 Gemeindeprüfungsordnung
(GemPrO) und den §§ 55 Abs. 2, 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG). Steuerliche Fragen
sind nicht Gegenstand der Prüfung.
Nach § 264 Abs. 1 HGB sind Jahresabschluss und Lagebericht in den ersten drei Monaten des
Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen.
Der Jahresabschluss vom 29.03.2018 für das Wirtschaftsjahr 2017 wurde dem Kommunal- und
Prüfungsamt am 29.03.2018 zur Durchführung der örtlichen Prüfung zugeleitet und enthält gem.
§§ 242, 264 HGB die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, einen Anhang sowie einen
Lagebericht.
Die Prüfung wurde von Kreisamtsrätin Wehrle in der Zeit vom 03.04.2018 bis 25.06.2018 (mit
Unterbrechungen) und schon während der Aufstellung des Jahresabschlusses durchgeführt.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird größtenteils auf die erneute Darstellung der bereits
im Jahresabschluss und im Lagebericht erläuterten Positionen verzichtet. Die Erläuterungen
wurden vielmehr im Rahmen der Prüfung kritisch hinterfragt und bei Bedarf mit der
kaufmännischen Verwaltung erörtert.
Für die im Rechnungswesen eingesetzten SAP-Verfahren hat die Kommunale Informations-
verarbeitung Baden-Franken (KIVBF) mit Teilfeststellungsbescheid vom 06.04.2018 gem. § 11
Abs. 4 Gemeindekassenverordnung (GemKVO) bestätigt, dass die Daten des Wirtschaftsjahres
2017 ordnungsgemäß verarbeitet und gespeichert worden sind und dass die Datenausgabe
vollständig und richtig ist.
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II. Wesentliche Prüfungshandlungen
Die KWLK hat ihre Geschäftstätigkeit zum 01.01.2017 aufgenommen. Der Jahresabschluss
2017 ist somit der erste Jahresabschluss der Anstalt. Wir haben daher im Rahmen der Jahres-
abschlussprüfung sämtliche Positionen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung
geprüft und dabei insbesondere auf korrekte Verrechnungen zwischen Landkreis und KWLK,
sowohl beim Vermögensübergang als auch im laufenden Betrieb, geachtet.
Einzelne Feststellungen konnten bereits im Prüfungsverfahren ausgeräumt werden bzw.
werden von der KWLK im Jahr 2018 aufgearbeitet. Die nachfolgenden Erläuterungen zu den
einzelnen Positionen geben einen Einblick in die Prüfungshandlungen.
III. Rechnungsergebnisse
1. Bilanz
a) Auswertung
Die Bilanz der KWLK weist zum 31.12.2017 eine Bilanzsumme von 17.725.693,88 €
aus, die sich wie folgt zusammensetzt:
Bilanz
Aktiva Anlagevermögen 9.037.508,97 €
Umlaufvermögen 7.850.064,56 €
Rechnungsabgrenzung 838.120,35 €
gesamt 17.725.693,88 €
Passiva Eigenkapital 100.000,00 €
Verbindlichkeiten 17.592.690,18 €
Rechnungsabgrenzung 33.003,70 €
gesamt 17.725.693,88 €
Die einzelnen Beträge sind in der Anlage 6 zum Jahresabschluss erläutert.
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b) Bilanzpositionen
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen beinhaltet ausschließlich Sachanlagen mit einem Gesamtwert von
rd. 9 Mio. €. Bilanziert sind hier insbesondere die vom Landkreis Karlsruhe über-
nommenen Mietereinbauten, eigene Mietereinbauten der KWLK aus dem Jahr 2017 und
der Gesamtwert der beweglichen Ausstattungsgegenstände in den Gemeinschafts-
unterkünften (Betriebs- und Geschäftsausstattung).
Die Zugänge, Abgänge und Abschreibungen wurden stichprobenartig geprüft.
Nach dem Beschluss des Kreistags vom 20.07.2017 hat die KWLK die bislang beim
Landkreis Karlsruhe bilanzierten Mietereinbauten und Ausstattungsgegenstände in Höhe
des Restbuchwertes (insgesamt rd. 14,1 Mio. €) zum Stichtag 01.01.2017 übernommen.
Hinzu kommen eigene Mietereinbauten der KWLK aus dem Jahr 2017 in Höhe von
insgesamt rd. 1,4 Mio. € und Ausstattungsgegenstände in den Unterkünften in Höhe von
rd. 200.000 €. Abgänge i.H.v. rd. 2,4 Mio. € ergaben sich aus Rückbaumaßnahmen
aufgrund zurückgegangener Flüchtlingszahlen und i.H.v. rd. 4,3 Mio. € aus planmäßigen
Abschreibungen.
Vor allem bei den Abschreibungsparametern sehen wir Kontroll- und Korrekturbedarf.
Die festgelegte Nutzungsdauer entspricht nicht immer der voraussichtlichen bzw.
vertraglichen Mietdauer.
Unabhängig davon akzeptieren nach Auskunft der KWLK sowohl Regierungspräsidium
als auch Landesrechnungshof in Sonderfällen (z.B. bei Rückbaumaßnahmen) bei der
Spitzabrechnung nach dem FlüAG eine drei- oder fünfjährige Nutzungsdauer, da die
Unterkünfte üblicherweise stark abgenutzt werden. In diesen Fällen ist die angesetzte
Abschreibungsdauer auch handelsrechtlich als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer im
Jahresabschluss anzusehen.
Die Abgrenzung zwischen Anschaffungs- und Herstellungskosten ist künftig konsequent
nach handelsrechtlichen Grundsätzen vorzunehmen.
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Innerhalb der einzelnen Bilanzpositionen des Anlagevermögens sollte aus Verein-
fachungsgründen darauf geachtet werden, dass vom Landkreis übernommene und neu
hinzugekommene Anlagen, sofern sie zusammengehören, entsprechend gekenn-
zeichnet werden.
Die KWLK hat die Erledigung in 2018 zugesagt bzw. bereits mit der Abarbeitung
begonnen.
Vorräte
Im Jahr 2017 gingen die Vorratsbestände der Gemeinschaftsunterkünfte für Heizöl,
Erdgas und Pellets sowie die in den Räumen der Bequa gGmbH deponierten Lager-
bestände an Möbeln ohne finanziellen Ausgleich vom Landkreis auf die KWLK über. Die
beim Landkreis hierzu erforderliche Aufwandsbuchung wird in die Spitzabrechnung mit
dem Land Baden-Württemberg einbezogen.
Die Übernahme der Vorräte durch die KWLK bewirkt hier eine entsprechende
Ertragsbuchung, so dass das insoweit reduzierte Betriebskostendefizit der KWLK dafür
sorgt, dass die Spitzabrechnung mit dem Land korrekt erfolgt. Wir verweisen insoweit
auch auf unseren Schlussbericht zum Jahresabschluss des Landkreises (Aktiva 1.2.8,
S. 14 f.).
Forderungen
Zum 31.12.2017 waren in der Bilanz offene Forderungen i.H.v. rd. 4,4 Mio. €
ausgewiesen, aufgeteilt in Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (rd. 33.000 €)
und Forderungen gegen den Anstaltsträger (rd. 4,4 Mio. €).
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich ausschließlich um
EDV-bedingte Korrekturbuchungen, die mit dem in gleicher Höhe bilanzierten passiven
Rechnungsabgrenzungsposten zusammenhängen.
Die Forderungen gegenüber dem Anstaltsträger beinhalten größtenteils den geltend
gemachten Verlustausgleich (rd. 4 Mio. €). Des Weiteren finden sich hier Forderungen
gegen Kreiskommunen aus Vermietungen und Nebenkostenabrechnungen im Rahmen
der Kombimodelle sowie aus Möblierungsvereinbarungen (insgesamt rd. 360.000 €), die
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künftig bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen werden
sollten.
Bei den Möblierungsvereinbarungen mit den Kreiskommunen sind die Forderungen, die
über den Zeitraum des laufenden Jahres hinausgehen, nicht bilanziert. Die
Forderungen gegen Kommunen werden vielmehr jahresweise verbucht, soweit sie zum
Bilanzstichtag 31.12. noch nicht ausgeglichen sind. Nach handelsrechtlichen Vorgaben
müsste jedoch das Gesamtvolumen der Vereinbarungen entsprechend der Laufzeit
berücksichtigt werden. Dennoch ist nach Angaben der KWLK eine korrekte
Spitzabrechnung mit dem Land gewährleistet, da nur die Erträge und Aufwendungen
berücksichtigt werden, die im jeweiligen Jahr auch zahlungswirksam werden. Diese
Abweichung vom Handelsrecht akzeptieren wir auch im Hinblick auf das finanzielle
Ausmaß. Die KWLK hat diese Abweichung im Jahresabschluss erläutert.
Die zum Bilanzstichtag bestehenden Forderungen waren zum Zeitpunkt der Prüfung
ausgeglichen.
Kassenbestand
Das zum Bilanzstichtag ausgewiesene Bankguthaben ist mit 3.277.081,28 € korrekt
bilanziert.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von rd. 838.000 € beinhaltet
Zahlungen für Aufwendungen des nächsten Geschäftsjahres, die bereits in 2017
erbracht wurden (z.B. Mietzahlungen). Im Sinne einer periodengerechten Zuordnung der
Aufwendungen erfolgt also eine zeitliche Abgrenzung.
Der Betrag ist um rd. 111.000 € zu hoch ausgewiesen (siehe hierzu auch unter
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen). Durch die bereits vollzogene
Auflösung in 2018 ist keine Korrektur mehr erforderlich.
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Eigenkapital
Gemäß § 3 Abs. 1 der Anstaltssatzung beträgt das Stammkapital 100.000 €. Es ist
vollständig einbezahlt.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Hierzu zählen die Verpflichtungen aus gegenseitigen Verträgen, die von der Gegenseite
erfüllt sind, aber von der bilanzierenden KWLK noch nicht (z.B. durch Ausschöpfung des
Zahlungsziels). Als vertragliche Verpflichtungen kommen insbesondere Kauf- und
Werkverträge sowie Dienstleistungsverträge in Betracht. In der Gesamtsumme der
Verbindlichkeiten sind auch so genannte antizipative Posten enthalten. Hierbei handelt
es sich um erbrachte Leistungen aus dem abgeschlossenen Wirtschaftsjahr, deren
Zahlungsverpflichtung, z.B. aufgrund der Rechnungsstellung im Folgejahr, erst nach
dem Bilanzstichtag eingetreten ist.
Zum 31.12.2017 bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe
von rd. 3,5 Mio. €. Dabei handelt es sich u.a. um Aufwendungen, die im Rahmen der
Bewirtschaftung der Gemeinschaftsunterkünfte und des Zentrallagers angefallen sind.
Bei der Bequa gGmbH in Ettlingenweier wurde die Lagerverwaltung zentralisiert, um
auch die Erstausstattung in den sog. Kombimodellen und bei Bedarf in der
Anschlussunterbringung sicherstellen zu können.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich zum Teil
auch um EDV-bedingte Korrekturbuchungen, die insoweit mit dem in gleicher Höhe
bilanzierten aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zusammenhängen. Die Bilanz-
position ist – wie der aktive Rechnungsabgrenzungsposten (siehe oben) – um
rd. 111.000 € zu hoch ausgewiesen. Dadurch liegt lediglich eine Bilanzverlängerung vor.
Verbindlichkeiten gegenüber dem Anstaltsträger
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Anstaltsträger betragen zum 31.12.2017 rd.
14,1 Mio. € und resultieren aus den vom Landkreis übergegangenen Sachanlagen
(siehe oben Position Anlagevermögen). Die erste Tilgungsrate in Höhe von rd. 4,3 Mio. €
(vereinbarungsgemäß in Höhe der Abschreibungen und der Abgänge aus
Rückbaumaßnahmen) erfolgte nach Ermittlung der Abschreibungshöhe in 2018 und
fließt in den dortigen Jahresabschluss ein.
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Wir haben mit der KWLK vereinbart, dass die Verbindlichkeiten gegenüber dem
Anstaltsträger künftig den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zugeordnet
werden. Da es sich um langfristige Verbindlichkeiten handelt, werden sie dort künftig
unter einem separaten Sachkonto ausgewiesen.
Sonstige Verbindlichkeiten
Wegen fehlerhaft gebuchter Akontozahlungen sind die sonstigen Verbindlichkeiten (rd.
900 €) insgesamt um mindestens rd. 8.000 € zu niedrig ausgewiesen. Die KWLK hat die
entsprechende Korrektur zugesagt.
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Diese Bilanzposition beinhaltet Zahlungen an die KWLK, die erst das nächste
Geschäftsjahr betreffen (z.B. Mieterträge). Die Bilanzierung ist korrekt.
c) Wirtschaftsplan
Der Verwaltungsrat der KWLK hat in seiner Sitzung am 29.11.2016 den Wirtschaftsplan
2017 beschlossen.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde hat sowohl die
vorgesehene Kreditermächtigung in Höhe von 110.000 € als auch das kreditähnliche
Rechtsgeschäft hinsichtlich der Übernahme von Mietereinbauten und Ausstattungs-
gegenständen in den vom Landkreis angemieteten Unterkünften gem. §§ 102a Abs. 6,
87 GemO genehmigt.
Nachdem bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes 2017 noch zahlreiche Parameter
unklar waren (z.B. Flüchtlingszahlen und damit verbundene Rückbaumaßnahmen), ist
die vorliegende erhebliche Abweichung zum Rechnungsergebnis 2017 nachvollziehbar.
Sie bedarf daher keiner näheren Erläuterung.
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2. Gewinn- und Verlustrechnung
a) Übersicht
Im Geschäftsjahr wurde ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt.
Zusammengefasst stellen sich die Erträge und Aufwendungen wie folgt dar:
Gewinn- und Verlustrechnung
Erträge Umsatzerlöse 27.624.447,56 €
sonstige betriebliche Erträge 294.757,72 €
Gesamterträge 27.919.205,28 €
Aufwendungen Materialaufwand 16.705.045,86 €
Personalaufwand 7.127,39 €
sonstige betriebliche Aufwendungen
6.892.863,24 €
Abschreibungen 4.289.180,81 €
sonstige Steuern 24.987,98 €
Gesamtaufwendungen 27.919.205,28 €
Jahresergebnis 0,00 €
Die einzelnen Beträge sind in der Anlage 6 zum Jahresabschluss erläutert.
b) Einzelne Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
Nach § 3 Abs. 2 der Anstaltssatzung wird der Anstaltsträger die KWLK mit den zur
Aufgabenerfüllung notwendigen Mitteln ausstatten und für die Dauer ihres Bestehens
funktionsfähig halten. Die KWLK hat mit dem Anstaltsträger eine Vereinbarung über die
Geschäftsbesorgung geschlossen.
Der überwiegende Teil der Umsatzerlöse (rd. 26 Mio. €) besteht aus den Zahlungen des
Landkreises an die KWLK zur satzungsgemäßen Aufgabenerfüllung (regelmäßige
Abschlagszahlungen und der abschließende Verlustausgleich). Die restlichen rd.
1,6 Mio. € setzen sich aus Mieterträgen und Erträgen aus Nebenkostenabrechnungen
der Kombimodelle zusammen. Das Kombimodell sieht die vorläufige Unterbringung von
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Flüchtlingen in einer Gemeinschaftsunterkunft und parallel dazu die gemeindliche
Anschlussunterbringung unter einem Dach vor.
Sonstige betriebliche Erträge
Bei dem Gesamtbetrag von rd. 295.000 € handelt es sich um Erstattungen aus von der
KWLK bezahlten Nebenkosten, von Versicherungsgesellschaften und von Kommunen
im Kombimodell (rd. 155.000 €), um die Nachaktivierung von bislang nicht bilanzierten
Waschmaschinen und Trocknern (rd. 113.000 €), Erträgen aus Möblierungsver-
einbarungen (rd. 23.000 €) und Erträgen aus der Verwertung von Möbeln aus Gemein-
schaftsunterkünften (rd. 4.000 €).
Materialaufwand
Der Materialaufwand besteht zum einen aus Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren (z.B. Strom, Wasser, Abwasser, Heizung) in
Höhe von rd. 2,5 Mio. €.
Zum anderen finden sich hier als Schwerpunkt die Aufwendungen für bezogene
Leistungen mit einem Gesamtbetrag von rd. 14,2 Mio. €. Ein Großteil hiervon (rd.
12,7 Mio. €) bezieht sich auf Mieten und Pachten für die angemieteten Gemeinschafts-
unterkünfte. Die KWLK betreut 83 Objekte zur Unterbringung von Flüchtlingen. Die
Mietverträge hierfür werden sukzessive vom Anstaltsträger auf die KWLK
umgeschrieben. Sieben Objekte sind vom Landkreis an die KWLK vermietet. Bei den
bisher nicht umgeschriebenen Mietverträgen handelt es sich zum Teil um Verträge, die
im Laufe des Jahres 2018 enden werden, so dass eine Umschreibung nicht mehr
zielführend wäre.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten darüber hinaus auch rd.
1,5 Mio. € für die Personalgestellung durch den Landkreis, der der Kreistag in seiner
Sitzung am 20.07.2017 gem. § 4 Abs. 3 TVöD für die Tarifbeschäftigten zugestimmt hat.
Zum 31.12.2017 waren 24 Stellen durch Tarifbeschäftigte und 4,6 Stellen durch Beamte
besetzt.
Die Modalitäten der erlaubnisfreien Personalgestellung sollten in einem Personalge-
stellungsvertrag geregelt werden. Ein Vertrag zwischen dem Landkreis Karlsruhe und
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der KWLK liegt bisher nicht vor. Wir haben die Verwaltung aufgefordert, die formalen
Notwendigkeiten eines Personalgestellungsvertrages zu prüfen.
Aus Transparenzgründen empfehlen wir, die Aufwendungen für die Personalgestellung
künftig im Personalaufwand darzustellen. Falls künftig neues Personal direkt bei der
Anstalt eingestellt wird, wird so vermieden, dass Personalaufwendungen an unter-
schiedlichen Stellen ausgewiesen werden.
Personalaufwand
Die KWLK verfügt mit Ausnahme der Vorstandsvorsitzenden, die im Rahmen einer
geringfügigen Beschäftigung angestellt ist, über keine eigenen Mitarbeiter. Der gebuchte
Personalaufwand in Höhe von insgesamt rd. 7.000 € umfasst alle Aufwendungen aus
diesem Beschäftigungsverhältnis.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen insgesamt rd. 6,9 Mio. € und
bestehen schwerpunktmäßig aus Aufwendungen in Höhe von rd. 1 Mio. € für
Rückbaumaßnahmen, rd. 1 Mio. € für Bewirtschaftungskosten von Grundstücken (z.B.
Nebenkostenvorauszahlungen) und rd. 2,4 Mio. € aus dem Abgang der Sachanlagen
(Mietereinbauten und Ausstattung).
Abschreibungen
Die Abschreibungen i.H.v. rd. 4,3 Mio. € wurden im Rahmen der Prüfung des
Anlagevermögens in Stichproben betrachtet (siehe oben Bilanzposition Anlagever-
mögen).
Sonstige Steuern
Bei den sonstigen Steuern wurde ein Betrag von rd. 25.000 € für Grundsteuer
ausgewiesen, obwohl die KWLK kein Grundeigentum hat. Die mietvertraglich festgelegte
Erstattung der Grundsteuer durch die KWLK ist nicht unter dieser Position, sondern unter
bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zu verbuchen. Die KWLK sagte eine
Änderung bereits zu.
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3. Anhang und Lagebericht
Gemäß §§ 102d Abs. 1 S. 1 GemO, 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist der Jahresabschluss –
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang – um einen
Lagebericht zu erweitern.
Der uns am 29.03.2018 vorgelegte Jahresabschluss enthält die wesentlichen Inhalte des
Anhangs nach §§ 284, 285 HGB und des Lageberichts nach § 289 HGB.
IV. Zusammenfassung/Beschlussempfehlung
Die Buchführung und das Belegwesen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen. Der
Jahresabschluss ist richtig aus den Büchern entwickelt.
Die Vermögens- und Finanzierungsverhältnisse der Anstalt sind geordnet. Lagebericht und
Erläuterungen geben die wirtschaftliche Situation und Entwicklung der Anstalt zutreffend
wieder.
Das Kommunal- und Prüfungsamt empfiehlt daher dem Kreistag, den Verwaltungsrat der KWLK
anzuweisen
- gem. §§ 102b Abs. 3 Nr. 2 GemO, 8 Abs. 2a Anstaltssatzung den Jahresabschluss 2017 der
Kommunalanstalt für Wohnraum im Landkreis Karlsruhe AöR festzustellen und
- gem. § 8 Abs. 2f Anstaltssatzung dem Vorstand die Entlastung zu erteilen.
Karlsruhe, den 26.06.2018
Schöffler Amtsleiter