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Berücksichtigung von Fledermäusen bei der Straßenplanung Fachgespräch am 24. Juni 2010 in Köln Erfahrungen mit dem Fledermausschutz im Zuge von Straßenbaumaßnahmen in den Niederlanden Herman Limpens, Eco Consult & Project Management, Wageningen 1 Einleitung Der Straßenbau kann negative Auswirkungen auf Fledermäuse und deren Lebensraum ha- ben. Dies kann sowohl bei Neu- und Ausbau von Straßen als auch bei der Errichtung ver- kehrstechnisch notwendiger Bauwerke der Fall sein. Einflüsse ergeben sich während der Bauphase aus der Flächeninanspruchnahme, sowie aus dem Betrieb und den notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen einer Straße. In den oben aufgezählten Phasen wirken die Durchschneidung, die Trennwirkung, der Flä- chenverbrauch und Störungen wie Licht und Lärm auf den Lebensraum ein. Die maßgebli- chen Einflussfaktoren sind: - Verlust oder Störung der Quartiere, - Verlust, Störung und Durchschneidung von Flugstraßen, Verbindungen und Migrati- onsrouten, - ein daraus folgendes Kollisionsrisiko und tatsächliche Verkehrsopfer - sowie Verlust oder Störung von Jagdgebieten. Die Straßenbaubehörden tragen die gesetzliche Verantwortung hierfür und stehen vor der Herausforderung die möglichen negativen Einflüsse in der Planung und beim Bau zu berück- sichtigen. Ein Artenschutzgutachten ist dafür die gesetzliche Voraussetzung. Rechtliche Grundlagen Die Europäische FFH- Richtlinie wurde in den Niederlanden in zwei Nationalen Gesetzen berücksichtigt. Das sogenannte ’Flora- und Faunagesetz’ (de Flora- en Faunawet) regelt den Artenschutz der im Anhang IV der FFH- Richtlinie aufgelisteten streng geschützten Arten. Das Naturschutzgesetz (de Natuurbeschermingswet) regelt die Ausweisung und den Schutz des kohärenten Netzes von speziellen Schutzgebieten für die im Anhang II der FFH- Richtli- nie genannten Arten in den Natura2000 Gebieten. Derzeit wird in den Niederlanden daran gearbeitet, diese beiden Gesetze sowie weitere, verwandte Gesetze (z.B. das Jagdgesetz) in ein Naturschutzgesetz zu integrieren. Das Flora- und Faunagesetz enthält die aktive Fürsorge für wild lebende Tiere und Pflanzen. Als Anhang IV-Arten der FFH- Richtlinie sind alle Fledermausarten aufgelistet. Jedes Handeln, welches nachteilige Folgen für Flora und Fauna haben kann ist zu unterlas- sen, sofern es zumutbar ist und es besteht die Verpflichtung alle notwendigen und zumutba- ren Maßnahmen zu ergreifen, um eventuelle Folgen zu vermeiden, zu minimieren oder zu kompensieren (Art. 2).

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Berücksichtigung von Fledermäusen bei der Straßenplanung Fachgespräch am 24. Juni 2010 in Köln

Erfahrungen mit dem Fledermausschutz im Zuge von Straßenbaumaßnahmen in den Niederlanden Herman Limpens, Eco Consult & Project Management, Wageningen

1

Einleitung

Der Straßenbau kann negative Auswirkungen auf Fledermäuse und deren Lebensraum ha-ben. Dies kann sowohl bei Neu- und Ausbau von Straßen als auch bei der Errichtung ver-kehrstechnisch notwendiger Bauwerke der Fall sein.

Einflüsse ergeben sich während der Bauphase aus der Flächeninanspruchnahme, sowie aus dem Betrieb und den notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen einer Straße.

In den oben aufgezählten Phasen wirken die Durchschneidung, die Trennwirkung, der Flä-chenverbrauch und Störungen wie Licht und Lärm auf den Lebensraum ein. Die maßgebli-chen Einflussfaktoren sind:

- Verlust oder Störung der Quartiere, - Verlust, Störung und Durchschneidung von Flugstraßen, Verbindungen und Migrati-

onsrouten, - ein daraus folgendes Kollisionsrisiko und tatsächliche Verkehrsopfer - sowie Verlust oder Störung von Jagdgebieten.

Die Straßenbaubehörden tragen die gesetzliche Verantwortung hierfür und stehen vor der Herausforderung die möglichen negativen Einflüsse in der Planung und beim Bau zu berück-sichtigen. Ein Artenschutzgutachten ist dafür die gesetzliche Voraussetzung.

Rechtliche Grundlagen

Die Europäische FFH- Richtlinie wurde in den Niederlanden in zwei Nationalen Gesetzen berücksichtigt. Das sogenannte ’Flora- und Faunagesetz’ (de Flora- en Faunawet) regelt den Artenschutz der im Anhang IV der FFH- Richtlinie aufgelisteten streng geschützten Arten.

Das Naturschutzgesetz (de Natuurbeschermingswet) regelt die Ausweisung und den Schutz des kohärenten Netzes von speziellen Schutzgebieten für die im Anhang II der FFH- Richtli-nie genannten Arten in den Natura2000 Gebieten.

Derzeit wird in den Niederlanden daran gearbeitet, diese beiden Gesetze sowie weitere, verwandte Gesetze (z.B. das Jagdgesetz) in ein Naturschutzgesetz zu integrieren.

Das Flora- und Faunagesetz enthält die aktive Fürsorge für wild lebende Tiere und Pflanzen. Als Anhang IV-Arten der FFH- Richtlinie sind alle Fledermausarten aufgelistet.

Jedes Handeln, welches nachteilige Folgen für Flora und Fauna haben kann ist zu unterlas-sen, sofern es zumutbar ist und es besteht die Verpflichtung alle notwendigen und zumutba-ren Maßnahmen zu ergreifen, um eventuelle Folgen zu vermeiden, zu minimieren oder zu kompensieren (Art. 2).

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Tiere zu töten, ist ebenso verboten, wie sie zu verletzen oder zu stören (Art. 9) Tiere mit Ab-sicht zu stören oder aber ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen, zu zerstö-ren, zu entfernen oder zu stören (Art. 11).

Obwohl hier konkret Quartiere genannt sind und Fledermäuse Gebäude, Bäume, Stollen und Höhlen usw. als Quartiere nutzen, bezieht sich dieses Schutzregime nicht nur auf die Quar-tiere als solche, sondern im weiteren Sinne auf den gesamten Lebensraum der Fledermäuse und dessen Funktionalität.

Landschaftsteile, welche als essentiell für die Funktionalität eines Quartiers gewertet werden, wie z. B. Flugstraßen und Jagdgebiete, sind als Teil des „festen Fortpflanzungsquartiers und Ruheplatzes“ zu verstehen.

Für ein Projekt kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, (1) wenn es keine anderen zumutbaren Alternativen gibt (Alternativenprüfung), (2) es zwingende Gründe des überwie-genden öffentlichen Interesses gibt und (3) sich der Erhaltungszustand einer Art nicht ver-schlechtert.

Bei der Mehrzahl der Straßenbauprojekte wird das überwiegende öffentliche Interesse gege-ben sein und deshalb sind diese Projekte auch genehmigungsfähig. Bei kleineren Projekten, wie z. B. der Renovierung eines Gebäudes, fehlt der Nachweis des überwiegenden öffentli-chen Interesses und diese müssen daher, unter Einsatz von Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung so ausgeführt werden, dass die Funktionalität der festen Fortpflanzungsquar-tiere oder Ruheplätze nicht, auch nicht kurzfristig beeinträchtigt oder verschlechtert wird.

Die zuständigen Prüfbehörden bitten darum, dass die Erfassung, die Verträglichkeitsprüfung und die Planung der Maßnahme vorgelegt werden, damit sie eine sogenannte Befreiung er-teilen können. Man erhält keine Genehmigung, wenn man nur feststellt, dass gegen kein Verbot verstoßen wird“.

Für unter das Naturschutzgesetz fallende FFH- Gebiete (NATURA 2000) gilt eine vergleich-bare gesetzliche Vorgehensweise. Sind Fledermausarten des Anhangs II der FFH-RL als Schutz- und Erhaltungsziele genannt, dann sind die Verträglichkeit und Zulässigkeit von Pro-jekten sowie die Voraussetzungen für Ausnahmen, zu prüfen. Vorhaben sind nur zulässig, wenn es keine Alternativen, aber zwingende Gründe von überwiegendem öffentlichem Inte-resse gibt und sie nachweislich nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Er-haltungsziele der im Gebiet gemeldeten Fledermausarten führen.

Das Netz der unterschiedlichen funktionalen Teillebensräume der Fledermäuse kann über eine relativ große Fläche in der Landschaft verbreitet sein. Wenn ein FFH-Gebiet vorwiegend Jagdgebiete beinhaltet, können die essentiellen Wochenstuben oder Flugstraßen außerhalb dieses Gebietes liegen. Ein als FFH-Gebiet ausgewiesenes Quartier hat ein Netz von Flug-straßen und Jagdgebiete außerhalb. Migrationsrouten verbinden Sommer- und Winterle-bensräume. Über die sogenannten ’externe Wirkungen’ können Vorhaben, auch weitab von den eigentlichen Gebieten, die Schutz- und Erhaltungsziele beeinträchtigen. Daher wird es

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meist erforderlich sein, auch außerhalb und weitab von FFH-Gebieten zu prüfen, ob essen-tielle Teillebensräume beeinträchtigt werden.

Die Erheblichkeit des Eingriffs, die Signifikanz negativer Effekte werden bei der Entschei-dung über die Zulässigkeit zu wenig quantitativ abgewogen. Die FFH- Richtlinie sorgt für ei-nen günstigen Erhaltungszustand der Habitate und Populationen.

Ein günstiger Erhaltungszustand der Habitate ergibt sich aus dem günstigen Erhaltungszu-stand der Arten, der sich wieder daraus ergibt, dass die Arten ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes dem sie angehören bilden und langfristig weiterhin bilden, ihr Verbreitungsgebiet und die Anzahl der Gebiete nicht abnimmt und ein genügend großer Le-bensraum vorhanden ist und weiterhin vorhanden sein wird.

Populationen sind in der Gesamtheit zu sehen. Es handelt sich nicht um die Population einer Art weltweit, in einem Land, sondern um die eventuellen Teilpopulationen einer Art auf loka-ler Ebene.

Dadurch ergibt sich das Netz der unterschiedlichen Teillebensräume der betreffenden Kolo-nie als eine praktikable Entität für die Prüfung. Wenn es zwingende Gründe von überwiegen-dem öffentlichem Interesse gibt und keine Alternativen zur Beeinträchtigung von konkreten Teillebensräumen vorhanden sind (eine Flugstraße aus dem Netz der Flugstraßen, ein Quar-tier aus dem Netz der Quartiere oder ein Jagdgebiet aus dem Netz der Jagdgebiete einer Kolonie), und diese Beeinträchtigung auch nicht vermieden und minimiert werden kann, kann der Eingriff dennoch zulässig sein, wenn der Erhaltungszustand nicht bedroht wird bezie-hungsweise die Funktionalität der festen Fortpflanzungsquartiere oder Ruheplätze in weites-tem Sinne niemals, auch nicht zeitweilig, beeinträchtigt wird oder sich verschlechtert. Ein Quartier, Flugstraße oder Jagdgebiet darf beseitigt werden, wenn genügend andere Quartie-re, Routen und Jagdgebiete im Netz übrig bleiben, die Funktionalität also aufrecht erhalten bleibt, und zudem der beeinträchtigte Teillebensraum ersetzt wird. Dazu wird meist eine we-niger quantitative sondern eine eher verbal argumentative Abwägung durchgeführt, unter Be-rücksichtigung von Vermeidung, Minimierung und durch Kompensation der Beeinträchtigun-gen durch entsprechende Maßnahmen.

Die Planung von Maßnahmen gemäß den von der FFH-RL abgeleiteten Gesetzen ist ein Prozeß der letzten 5 – 10 Jahre. Einige Projekte sind bereits realisiert, viele sind noch in Vorbereitung.

Das Monitoring der durchgeführten Maßnahmen für Fledermäuse ist bereits umgesetzt wor-den. Aber es gibt leider auch Beispiele wo das Monitoring noch nicht durchgeführt wurde. Der Niederländischen Säugetierverein (Zoogdiervereniging) prüft, dass die Projektentwickler ebenso wie die Behörden den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.

Das Monitoring bezogen auf die Wirkung der Eingriffe und der Maßnahmen auf die Populati-onsentwicklung stehen noch aus. Zusammen mit Forschungsinstituten versuchen wir Projek-te in dieser Richtung finanziert zu bekommen. Bislang müssen wir leider feststellen, dass dies noch nicht gelingt.

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Prozedere und methodische Grundlagen

Die Ökologie der Fledermäuse und die anzuwendenden Erfassungsmethoden sind kompli-ziert und erfordern viel Erfahrung, Fachkenntnisse und besondere Fähigkeiten.

Bei Artenschutzgutachten ist für die effektive Fledermauserfassung daher in den meisten Fällen eine Methodenkombination einzusetzen (Brinkmann et al. 1996, 2008, Brinkmann & Limpens 1999, Limpens & Roschen 1996, 2002).

Erforderlich ist, die Methoden und die Untersuchungsintensität anzuwenden mit denen alle zu erwartenen Arten erfasst werden und auch die Funktionen, die die Landschaft möglicher-weise für Fledermäuse erfüllt (Wochenstubenquartiere, Sommerquartiere, Paarungsquartie-re, Winterquartiere, Schwarmquartiere, Flugstraßen, Jagdgebiete, Migrationsrouten), kartiert werden können (Tabelle 1). Unterschiedliche Arten und Funktionen müssen mit unterschied-lichen Methoden erfasst werden. Relevantes Datenmaterial und ausreichende Erfassung der Arten und Funktionen in der Landschaft, sowie Fachkenntnis der Ökologie der Fledermäuse und Erfahrung mit Vermeidungsmaßnahmen sind erforderlich, um mögliche Beeinträchtigun-gen gut einzuschätzen und Maßnahmen effektiv zu planen.

J F M A M J J A S O N D

Laut- und Sichtbeobachtung Detektor � � � � � � •� •� •� •� •� •� •� � � � � � �

Schwärmende Fledermäuse � � � � � � � � � •� •� •� •� � � � � � � � �

Paarterritorien und Paarquartiere � � � � � � •� � � � � � � � •� •� � � � � � �

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Horchkisten, automatischer Detektor � � � � � � •� •� •� •� •� •� •� � � � � � �

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Netzfang im Jagdgebiet � � � � � � � � •� •� •� •� •� � � � � � �

Kontrolle von Dachböden und Gebäu-den

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Kontrollen von (Nist)Kästen � � � � � � � � � � ∗� ∗� •� � � � � � � �

Winterquartierkontrollen � � •� � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �

Baumkamera oder Endoskop � � � � � � � � � ∗� ∗� � � � � � � � •� �

Netzfang und Beobachtung mit � � � � � � � � •� � � � � •� •� � � � � � �

Detektor bei Schwärmquartieren � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �

Telemetrie � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �

Öffentlichkeitsarbeit � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �

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Tabelle 1 Empfohlene Erfassungsperioden und Erfassungszeitpunkte für die unterschiedlichen Me-thoden zur Erfassung von Fledermäusen (siehe auch Brinkmann et al. 1996, 2008, Brink-mann & Limpens 1999, Limpens & Roschen 1996, 2002). Legende:

meist effektivste Periode

Erfassung möglich

• Erfassung empfohlen

∗ Kontrolle vermeiden, um Störung zu minimieren

Wie kann erreicht werden, dass überall wo dies erforderlich ist, die Verträglichkeit auch ge-prüft wird, dass dabei alle relevanten möglichen Beeinträchtigungen geprüft werden, dass das maximale an Vermeidung, Minimierung und Kompensation erreicht wird und dass die dazu benötigten Erfassungen und Gutachten die erforderliche Qualität haben?

Obwohl dieser Prozess eine gesetzliche Grundlage hat, ist man in der Praxis, wegen der be-grenzten Kapazität in der Handhabung darauf angewiesen, dass alle an der Planung Betei-ligten daran mitarbeiten. Der Autor und der Niederländische Säugetierverein (Zoogdiervere-niging), als Institution mit besonderer Fledermausfachkenntnis, haben in diesem Prozess über Vorträge, Beispielprojekte, Kurse, Workshops, Zusammenarbeit mit Gutachterbüros etc. weiter aktiv daraufhin gewirkt und machen dies immer noch dass, Verursacher, Behörden, Gutachterbüros und Fledermausexperten zusammen eine gemeinsame Meinung vertreten hinsichtlich der (Mindest-) Qualität der abzuliefernden Arbeit. Die Rollen jener Gutachterbü-ros und deren Mitarbeiter, die prinzipiell qualitativ gute Arbeit leisten möchten, waren dabei entscheidend.

Der Niederländische Säugetierverein organisiert seit 2002 drei- bis viermal im Jahr einen dreitägigen Kurs zu Fledermäusen in der Eingriffs- und Landschaftsplanung für Ökologen und Landschaftsplaner von Behörden (Straßenbehörden, Naturschutzbehörden, Wasserbe-hörden, Kommunen, Provinzen usw.) und Gutachterbüros. Dabei werden anhand von Vor-trägen zu Ökologie, Methoden, gesetzlichen Grundlagen, Maßnahmen zur Vermeidung, Mi-nimierung und Kompensation die fachlichen Anforderungen aufgezeigt, sowie in einem Plan-spiel Auftragsabarbeitung geübt und mit der in Tabelle 2 beschriebenen Vorgehensweise für Fledermausgutachten für die Verträglichkeitsprüfung gearbeitet (Limpens 2006, Limpens et al. 2009). Wichtige Schritte in Bezug auf die später anzuwendenden Erfassungsmethoden (Tabelle 1) sind die Erstellung einer vorläufigen Arten/Funktionen-Matrix und die vorläufige Konfliktanalyse (Abb. 1). Die landschaftlichen Bereiche, in denen Konflikte zu erwarten sind, die vorkommenden Arten und Funktionen (Quartier, Flugrouten, Jagdgebiete, Migrationsrou-ten) bestimmen in großem Maße, welche Methoden eingesetzt werden müssen.

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Der Niederländischen Säugetierverein (Zoogdiervereniging) organisiert Workshops und Kur-se zu unterschiedlichen Erfassungsmethoden, wie z.B. Batdetektorarbeit, Lautanalyse, Netz-fang, Winterquartierkontrollen, Dachbödenkontrollen, Bestimmung „in der Hand“ u.a..

Eine Richtlinie wurde in Zusammenarbeit mit der Niederländischen Datenautorität Natur (Gegevensautoriteit Natuur), dem Verband der Grünen Gutachterbüros (Netwerk Groene Bu-reaus) und dem Niederländischen Säugetierverein (Zoogdiervereniging) zu den einzuset-zenden Methodenkombinationen, der Intensität der Erfassung und der Qualität der Bearbei-tung erstellt. Die Anwendung der Richtlinie ist nicht verpflichtend. Eine Ausnahmegenehmi-gung erhält man in kürzerer Zeit, wenn die Richtlinie angewandt wurde, und im Falle einer rechtlichen Debatte zum Beispiel mit Gegnern des Projektes, hat man eine bessere Position, wenn auf Grundlage der Richtlinie gearbeitet wurde. Behörden fordern die Anwendung der Richtlinie. Die Straßenbehörde fragt nach Erfassungsansätzen, die der Richtlinie folgen.

Die Niederländische Straßenbehörde (RWS) hat den Niederländischen Säugetierverein (Zoogdiervereniging) eine Broschüre zu Fledermäusen und Straßen aufstellen (Limpens et al. 2005) sowie Informationsvorträge zu diesem Thema für die unterschiedlichen Abteilungen organisieren lassen.

Bei großen Projekten fragen die Straßenbehörden den Niederländischen Säugetierverein (Zoogdiervereniging) zwecks Entwicklung eines Konzeptes für die Fledermauserfassung, mit der dann auf dem Markt Angebote von den Gutachterbüros abgefragt werden können (z.B. Limpens & Jansen 2006, Limpens 2010).

Tabelle 2: Ablaufplan Fledermausgutachten / Verträglichkeitsprüfung

1 Ist ein Fledermausgutachten erforderlich?

Kommen Fledermäuse vor? Wird Fledermausvorkommen erwartet werden?

Datenbestände, verfügbare Berichte

und/oder Expertenurteil

Wenn Ja, dann ����

2 Welche Informationen sind vom Plangebiet + Umgebung bekannt?

Arten/Landschaftsnutzung, Beschluss/Detail und Aktualität

Datenbestände, verfügbare Berichte

����

3 Welche Arten und welche Landschaftsnutzung werden er-wartet? Welche Funktionen wird die Landschaft erfüllen?

� Aufstellung einer (vorläufige) Arten – Funktionen Matrix!

Interpretation verfügbarer Informationen, Beurtei-lung der Landschaft � informiertes Expertenurteil

1,2 + 3 Informationen für ����

4 Vorläufige Konfliktanalyse / Vorläufige Einschätzung mögli-cher Beeinträchtigungen und Folgen von Bauphase, Flä-chenverbrauch, Gebrauchsphase und Erhaltungsphase auf

Urteil / Analyse � Expertenurteil

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Arten / Landschaftsnutzung / Funktionen der Landschaft

4 Informationen für ����

5 Beurteilen ob der Informationsstand genügt,

oder dass eine gezielte nähere Untersuchung1 benötigt wird für � Konfliktanalyse, Effekteinschätzung,

� Planung von Maßnahmen

Urteil / Analyse � Expertenurteil

4 + 5 Entscheidung ob, und Informationen für ����

6 Entwickeln und Ausarbeiten eines Untersuchungsansatzes Welche näheren Daten/Informationen werden benötigt?

Welche Methoden, Perioden, Intensität sind erforderlich?

Analyse / Beratung � Expertenurteil

4, 5 + 6 Informationen für ����

7 Ausführung Untersuchungsansatz

Freilandarbeit / Sammeln Daten und Informationen

Fachgemäßer Einsatz der erforderlichen Metho-den, in den richtigen Perioden und mit der erfor-derlichen Intensität

4 + 7 Informationen für ����

8 Interpretation der Freilanddaten (+ bereits verfügbare Da-ten)

� Bewertung der Arten und Landschaftsnutzung

� Erstellung der endgültigen Arten – Funktionen Matrix!

Analyse � informiertes Expertenurteil

4 + 7 + 8 Informationen für ����

9 Endgültige Konfliktanalyse / Einschätzung der zu erwarten-den Beeinträchtigungen und Folgen von Bauphase, Flä-chenverbrauch, Gebrauchsphase und Erhaltungsphase auf Arten / Landschaftsnutzung / Funktionen der Landschaft

� Einschätzung der Signifikanz der Effekte

Analyse � informiertes Expertenurteil

7 + 8 + 9 Informationen für ����

10 Entwicklung und Planung von Maßnahmen zur

Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Effekten

Analyse/Beratung � informiertes Expertenurteil

Ausführung von Spezialisten in Zusammenarbeit / in Workshops mit den Planern der Straße und der verkehrstechnisch notwendigen Bauwerke

9 + 10 Informationen für ����

11 Prüfung Verträglichkeit Unter welche Bedingungen ist eine Genehmigung möglich?

Analyse/Beratung � informiertes Expertenurteil Ausführung durch Spezialisten

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Vorläufige Arten x Funktionen Matrix

Potentiell vorkom-mende Arten

Funktionen, die die Landschaft möglicherweise erfüllen kann

JagdgebietFlugrouteWochenstubeZwischenquartierPaarquartierSchwärmquartier Winterquartier

Zwergfledermaus X X X X

Rauhautfledermaus X X X

Mückenfledermaus

Breitflügelfledermaus X X X

Nordfledermaus

Abendsegler X X X

Kleinabendsegler X

Zweifarbfledermaus X X

Mopsfledermaus

Wasserfledermaus X X X X X

Teichfledermaus

Großes Mausohr X X X X X

Kleines Mausohr

Kleine Bartfledermaus X X X X X

Große Bartfledermaus X X X X X

Bechsteinfledermaus X X X X X

Fransenfledermaus X X X X X

Wimpernfledermaus

Braunes Langohr X X X X X

Graues Langohr

Kleine Hufeisennase

Große Hufeisennase

Auf der Basis der Landschaft, der Ökologie der Arten und von Kenntnissen über die Verbrei-tung der Arten in der Umgebung des Plangebiets wird eingeschätzt, welche Arten zu erwarten sind und welche Funktionen die Landschaft für die Arten erfüllen könnte: die vorläufige Arten x Funktionen Matrix zusammen mit den potentiellen Konflikten, die durch eine Baumaßnahme entstehen, bestimmt welche Methoden eingesetzt werden und in welchen Perioden und in wel-

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↓ cher Intensität. Die Resultate der Erfassung ermöglichen die Erstellung einer abschließenden Arten x Funktionen Matrix und letztendlich eine abschließende Konfliktanalyse.

Definitive Arten x Funktionen Matrix

Arten die erfaßt wur-den

Funktionen, die festgestellt wurden

JagdgebietFlugrouteWochenstubeZwischenquartierPaarquartierSchwärmquartier Winterquartier

Zwergfledermaus X X X X

Rauhautfledermaus X Nein Nein

Mückenfledermaus

Breitflügelfledermaus X X X

Nordfledermaus

Abendsegler X Nein Nein

Kleinabendsegler X

Zweifarbfledermaus Nein Nein

Mopsfledermaus

Wasserfledermaus X X Nein X X

Teichfledermaus

Großes Mausohr X X X X X

Kleines Mausohr

Kleine Bartfledermaus X X X X X

Große Bartfledermaus Nein Nein Nein X X

Bechsteinfledermaus Nein Nein Nein X X

Fransenfledermaus X X X X X

Wimpernfledermaus

Braunes Langohr X X X X X

Graues Langohr

Kleine Hufeisennase

Abbildung 1: Arten X Funktionen Matrix

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Die Maßnahmen in der Praxis

Anhand von Bildern werden einige Maßnahmen erläutert:

Eine nationale Straße durchschneidet eine Vegetationsstruktur und quert einen Kanal. Die Vegetati-onsstruktur und der Kanal werden von Braunen Langohrfledermäusen, Wasserfledermäusen, Teich-fledermäusen, Zwergfledermäusen und Breitflügelfledermäusen als Flugstraße genutzt. In der Durch-schneidung sind größere Bäume als Hop-over im Nahbereich der Straße gepflanzt. Die Brücke ist mindestens 1,5 m über der Wasseroberfläche gebaut. Die Beleuchtung ist minimal, und es wurden spezielle Leuchtmittel eingesetzt, die das Licht gezielt auf die Straße und nicht auf das Wasser len-ken. In der Umgebung der Brücke wurden andere Flugrouten gestärkt, um Alternativen zu bieten.

Die N297, eine Umgehungsstraße südlich von Nieuwstadt, durchschneidet eine Allee, die als Flugrou-te von Zwergfledermäusen, Breitflügelfledermäusen und Wimpernfledermäusen benutzt wurde. Auf-grund der Unterquerung einer Bahntrasse wurde die Straße in einen Einschnitt gelegt. Damit eröffnete sich die Möglichkeit, eine kleine Grünbrücke parallel an der Bahnbrücke zu bauen. Diese Grünbrücke

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kombiniert ein Rohr für Dachse mit einer Hecke für die Fledermäuse. Die Anbindung der erhaltenen Teile der Flugroute wurde durch die Entwicklung der angrenzenden Flächen als naturnahe Fläche er-reicht. Probleme bei der Ausführung einer solchen Maßnahme sind unter anderem die Periode, in der die Flugroute während der Bauphase ohne getroffene Maßnahmen durchschnitten ist und die Zeit, die gebraucht wird, um die Vegetation auf der Brücke und die Anbindung an die noch erhaltenen Teile der Flugstraße sich entwickeln zu lassen.

Bei der N280 bei Roermond (Bild links) wurde mit einer groß dimensionierten Unterführung für einen Bach auch für die Fledermäuse eine gute Verbindung realisiert. Zwergfledermäuse und Wasserfle-dermäuse nutzen das Angebot. Bei der A30 bei Ede (Bild rechts) wurde versäumt, eine Unterführung zu bauen, und dadurch wurde die Flugroute für Wasserfledermäuse sehr stark beeinträchtigt.

Größere Grünbrücken werden in der Regel nicht für Fledermäuse gebaut und auch meist nicht an der Stelle, wo sich die Flugrouten befanden. Dazu kommt, dass in den ersten Jahren nach Realisierung des Projektes meist offene Freilandflächen existieren, die für die Fledermäuse weniger günstig sind. Künstlich geschaffene Strukturen, wie zum Beispiel eine Reihe von alten Eisenbahnschwellen, werden aber von Fledermäusen angenommen. Damit wird die Zeit überbrückt bis sich Vegetationsstrukturen entwickelt haben.

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Auf der Trasse, auf der die A73 von Tegeln nach Maasbracht geplant wurde, funktionierten die Bäume und Sträucher bei bestehenden Straßenüberführungen als Hop-over für Fledermäuse. In der Vorberei-tung der Bauphase wurden diese Hop-over aus mangelnder Kommunikation bereits viel zu früh abge-holzt. Besonders bei langjährigen Straßenbauprojekten ist eine gute ökologische Baubegleitung in der Bauphase wichtig, um die Flugrouten auch während der Bauphase zu erhalten.

Bei der A73 wurden an einigen Stellen kleine Grünbrücken mit einem geschlossenen Geländer reali-siert. Die Grünbrücken wurden nicht ausschließlich für Fledermäuse gebaut, und der Anschluss an bestehende Flugrouten war manchmal ein Kompromiss. Die ’Verkleidung’ der Anbindung der Brücken an die Umgebung wurde mit recht jungem Pflanzmaterial durchgeführt.

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Bei der A73 wurde eine Baumreihe mit Balzquartieren des Abendseglers beeinträchtigt (Bild links). Eine Lärmschutzmaßnahme sorgt dafür, dass die Balzquartiere in der Baumreihe und das dahinterlie-gende Gut nicht verlärmt werden.

Im Zustand vor Durchführung der Baumaßnahme der A73 waren die Hangbereiche der Brücke über die Landstraße sehr gut begrünt und funktionierten als Hop-over. In der neuen Situation (Bild rechts) ist die Entwicklung des Bewuchses noch eher dürftig.

Das Bild links zeigt eine ältere Strecke der A73, wo eine Lärmschutzanlage und die Vegetation Fle-dermaushabitate entlang der Autobahn schützen. Bei dem neu entwickelten Abschnitt braucht die Entwicklung der Vegetation noch Zeit.

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Während der Bauphase des Ausbaus der A28 wurde eine Flugstraße von Wasserfledermäusen, Zwergfledermäusen und Fransenfledermäusen, die einen Tunnel für Verkehr und einen Wasserlauf als Unterführung benutzten, unterstützt durch die Anlage einer künstlich lenkenden Struktur, die gut angenommen wurde.

Bei der ausgebauten A28 ist der neue zweite Tunnel geräumiger und etwas abseits vom alten ersten Tunnel gebaut worden. Die Beleuchtung ist niedrig angeordnet und auf die Straßenfläche gerichtet, damit an der Tunneldecke und in den Randbereichen die Fledermäuse ungestört durchfliegen können.

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Die Anbindung an die Umgebung der neugestalteten Unterführungen wurde mit relativ großem Planzmaterial realisiert.

Mein Dank für Illustrationen, Abbildungen und Fotos gilt Floris Brekelmans, Jos Huisman, Erik Korsten, Peter Twisk und Dennis Wansink und für die sprachlichen Korrekturen des Textes Kathrin Gellermann.

Literatur

Brekelmans, F.L.A. 2010. Monitoring Vleermuizen Corlaer 2009 en 2010. Tussenrapportage 2009. Rapport Bureau Waardenburg BV. 25 pp.

Brinkmann, R., L. Bach, C. Dense, H.J.G.A. Limpens, G. Mäscher, U. Rahmel, 1996. Fledermäuse in Naturschutz- und Ein-griffsplanungen; Hinweise zur Erfaßung, Bewertung und planerischen Integration. - Naturschutz Landschaftsplanung, Zeit-schrift für angewandte Ökologie, 28 (8), S. 229-236.

Brinkmann, R. & H. J.G.A. Limpens, 1999. The role of bats in landscape planning. p. 119 -136. In: Harbusch C. & J. Pir (eds.), 1999. Proceedings of the 3rd European bat detector workshop 16-20 August 1996, Larochette (Lux.). - Travaux Scientifiqüs du Musée National D'histoire naturelle de Luxembourg. 31:1-140 pp.

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