„berlin ticker“ nr. 179 vom 5. februar 2015
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Inhalte Bürokratie beim Mindestlohn senken! Klarstellungen zu TTIP von Handels-Direktor der EU Einstellungen bei Facebook kritisch prüfen Mehr Flüchtlinge werden anerkannt Mobilität im Alter 2014 keine kalte Progression Existenzminimum und Steuern Strengere Vorschriften für Versicherungen Gasteltern für US-Schüler gesucht Aus erster Hand: das Portal der BundesregierungTRANSCRIPT
1 BERLIN TICKER
Manfred Grund, MdB
BERLIN TICKER
Nr. 179 vom 5. Februar 2015
Online: ISSUU | Homepage http://www.manfred-grund.de
Inhalte
Bürokratie beim Mindestlohn senken! ................................................. 2
Klarstellungen zu TTIP von Handels-Direktor der EU........................ 3
Einstellungen bei Facebook kritisch prüfen ........................................ 4
Mehr Flüchtlinge werden anerkannt .................................................... 5
Mobilität im Alter ..................................................................................... 6
2014 keine kalte Progression ................................................................. 6
Existenzminimum und Steuern .............................................................. 7
Strengere Vorschriften für Versicherungen ........................................ 8
Gasteltern für US-Schüler gesucht ....................................................... 9
Aus erster Hand: das Portal der Bundesregierung ........................... 10
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Bürokratie beim Mindestlohn senken!
Seit Jahresanfang gilt der allgemeine flächendeckende
Mindestlohn. Doch bei der Umsetzung haben sich bereits
Schwierigkeiten zu erkennen gegeben. Die CDU/CSU-
Bundestagsfraktion hat deshalb letzte Woche einen Antrag des
„Parlamentskreises Mittelstand“ (PKM) angenommen, der
Nachbesserungen beim Mindestlohn durchsetzen will. Für viele
Menschen ist der Mindestlohn wichtig und richtig. Aber er darf
Unternehmen nicht unnötig viel Bürokratie auflasten und sie
damit überfordern.
Bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern entstand Verunsicherung
über die Dokumentationspflicht, besonders für Mini-Jobber und
beim Mindestlohn im Amateursport. Weiteres Beispiel
Arbeitszeiten: Welche Tätigkeiten dürfen in welchem Zeitrahmen
absolviert werden und den Mindestlohn möglicherweise
unterschreiten?
Die Bundesregierung stellte diese Woche klar: Aufgrund der
Vielgestaltigkeit der Entgeltsysteme ist es nicht praktikabel,
Entgeltbestandteile abschließend aufzuzählen. Das
Mindestlohngesetz sagt nicht, ob Zeiten der Arbeitsbereitschaft
oder des Bereitschaftsdienstes, Anfahrtswege und Wartezeiten
bei der Berechnung des Mindestlohns berücksichtigt werden.
Zeiten sind mit dem Mindestlohn zu vergüten, soweit sie nach
der Rechtsprechung als vergütungspflichtige Arbeitszeit
anzusehen sind.
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der
täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen. Sie können dies an die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer übertragen. Die
Nichteinhaltung dieser Pflicht oder der Zwang an Untergebene,
falsche Zeitangaben festzuhalten, ist mit Geldbuße bis zu 30.000
Euro bedroht.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag drängt darauf,
dass die Dokumentationspflichten für geringfügig Beschäftigte
entfallen, deren Arbeitsvertrag den Stundenlohn sowie die
Arbeitszeit bereits festschreibt.
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Klarstellungen zu TTIP von Handels-Direktor der EU
Für die Ratifizierung des geplanten Freihandelsabkommens
zwischen der EU und den USA (TTIP) ist die Zustimmung des
Bundestages erforderlich. Das bestätigte Rupert Schlegelmilch
von der Generaldirektion Handel der EU-Kommission bei einem
Besuch im Bundestag. Er wies darauf hin, dass TTIP ein
„gemischtes Abkommen“ werde, dem alle 28 Mitgliedsstaaten
zustimmen müssten.
Das Verhandlungsmandat und auch die Position der EU-
Kommission in den Verhandlungen ist seit Anfang 2015
öffentlich zugänglich. Die Forderung nach mehr Transparenz ist
erfüllt, sagte der EU-Vertreter. Zugleich wies er die Kritik zurück,
dass es um den Handel als reinen Selbstzweck gehe. Vielmehr
würden bei TTIP Ziele der nachhaltigen Entwicklung verfolgt.
Der EU-Handelsdirektors betonte, es werde keine Absenkung
europäischer Schutzniveaus geben. Zur Erläuterung sagte er, es
gehe zuallererst um die gegenseitige Anerkennung von
Standards. Man könne den Amerikanern nicht die europäischen
Vorgaben vorschreiben. Die USA müssten aber akzeptieren,
wenn die EU höhere Standards setze.
Was den geplanten Investorenschutz angeht, so bemühte sich
Rupert Schlegelmilch Befürchtungen zu zerstreuen, Fracking-
Verbote in der EU könnten zu Investorenschutzklagen
amerikanischer Unternehmen führen. Wenn es ein Fracking-
Moratorium gebe, könne niemand darauf klagen, seine
Investitionen ersetzt zu bekommen. Der Investorenschutz, sagte
Schlegelmilch weiter, sei als eine Art Minimalschutz gedacht und
beruhe durchaus auf europäischen Interessen. Schließlich seien
die Europäer die größten Investoren weltweit.
Angesprochen auf Pressemeldungen, wonach die Amerikaner als
Folge der regulatorischen Zusammenarbeit ein Mitspracherecht
bei der Gesetzgebung in der EU erhalten sollten, sagte der EU-
Vertreter, diese stimmten nicht. Es gehe vielmehr um eine
„vernünftige Transparenz“. Der gesetzgeberische Prozess werde
nicht verändert. „Es wird nicht so sein, dass die Amerikaner
plötzlich mit am Tisch sitzen“, betonte der EU-Direktor.
Der Handel mit den USA
(im Bild: Rockefeller
Center in New York City)
ist kein Selbstzweck
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Einstellungen bei Facebook kritisch prüfen
Facebook hat letzten Freitag neue Nutzungsbedingungen in
Kraft gesetzt. Zwei Tage zuvor musste Richard Allan, der für
Europa zuständige Policy Director von Facebook, dem
Bundestags-Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Rede
und Antwort stehen. Facebook wird vorgeworfen, europäische
Datenschutzbestimmungen zu umgehen. Allerdings hat das
Landgericht München schon 2006 anerkannt, dass Facebook das
„virtuelle Hausrecht“ besitzt und die Regeln aufstellen darf, die
in seiner Netzgemeinde gelten sollen (Az. 30 O 11973/05).
Allerdings unterliegen die Facebook-Nutzungsbedingungen der
AGB-Kontrolle nach deutschem Recht. Die von deutschen
Nutzern preisgegeben Daten gehen an die Facebook Ireland Ltd.,
somit gilt das deutsche Datenschutzrecht nicht (OVG Schleswig-
Holstein, 22.04.20143, Az.: 4 MB/10/13 und 4 MB 11/13),
Quelle: Kanzlei BARTSCH Rechtsanwälte / rechtzweinull.de.
Richard Allen begründete die aktuellen Änderungen damit, dass
sich die angebotenen Dienste des Unternehmens
weiterentwickelt hätten und somit neue Nutzungsbedingungen
sinnvoll seien. In Hinblick auf die in den neuen
Nutzungsbedingungen enthaltenen Regelungen zur
personalisierten Werbung sowie zu Standortdiensten verwies
Allan auf sogenannte „Opt-Out“-Regeln, die dem Nutzer
ermöglichen, diese Funktionen auszuschalten. Jeder Nutzer muss
allerdings selbst aktiv werden.
Facebook-Director Allan verwies auf eine Funktion, die es
Nutzern ermögliche, sämtliche über sie gespeicherte Daten
herunterzuladen und einzusehen.
Ein Vertreter der Fraktion CDU/CSU fragte nach dem
Datenaustausch zwischen Unternehmen, die inzwischen zu
Facebook gehören, etwa WhatsApp oder Instagram, und der
Nutzung der jeweiligen Inhalte. Allan betonte, dass insbesondere
die WhatsApp-Daten derzeit nicht im Rahmen der Facebook-
Dienste von dem Unternehmen genutzt werden könnten, da
hierzu WhatsApp erst seine Nutzungsbedingungen ändern
müsste.
Hinsichtlich des Zugriffs durch staatliche Stellen betonte Allan,
dass sich Facebook für Transparenz einsetze und das, was
rechtlich zulässig ist, dazu veröffentliche, zum Beispiel die Zahl
der Anfragen seitens der Behörden der jeweiligen Länder. Da die
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Daten der Nutzer auf US-Servern gespeichert würden, fielen sie
auch unter US-Recht. Das Unternehmen setze sich gemeinsam
mit anderen Internetfirmen für mehr Transparenz bei der US-
Regierung ein. Vorwürfen von Edward Snowden, Bürgerrechtlern
und Datenschützern, das „Prism“-Programm erlaube US-
Geheimdiensten Zugriff auf Daten, widersprach Allan.
Seit letzter Woche nutzt Facebook die Standortdaten von
mobilen Nutzern (also bei Smartphone-, Tablet- und Laptop-
Zugriffen von unterwegs) für lokal bezogene Werbung.
Außerdem wird das Surfen im Internet verfolgt, ebenfalls um
thematische Werbung, die auf das Nutzungsverhalten des
Besitzers abzielt, anzeigen zu können.
Die Unionsfraktion empfiehlt für die Nutzung von Facebook
mittels Smartphone und Tablet-Computer, den Zugriff auf das
GPS-Modul zu untersagen und die App nicht verwenden. Wer
keine personalisierten Daten preisgeben möchte, sollte nur über
den mobilen Browser Facebook besuchen. Dazu sollten entweder
zwei unterschiedliche, mobile Browser eingesetzt werden oder
immer vor und nach dem Benutzen von Facebook alle Cookies
gelöscht werden. Auch das jeweilige Abmelden und Neu-
Anmelden ist unbequem, aber für mehr persönlichen
Datenschutz zu empfehlen.
Mehr Flüchtlinge werden anerkannt
Wie bekannt, stieg die Zahl der Asyl- und Flüchtlingssuchenden
deutlich an. Auch die Anerkennungsquote stieg: Lag sie 2013
noch bei 24,9 %, erhöhte sie sich 2014 auf 31,5 % aller Anträge
von Schutzsuchenden. Der größte Anteil entfiel auf
Asylbewerber und Flüchtlinge aus Syrien (23.859), Irak (3.389)
und Iran (2.127).
Wie aus einem Bericht Bundesregierung an den Deutschen
Bundestag zur „Asylstatistik 2014“ hervorgeht, wurde 31.025
Menschen 2014 Flüchtlingsschutz nach § 3 I AsylVfG gewährt,
wobei 61,1 % der Anerkennungen auf staatlicher Verfolgung im
Herkunftsland beruhen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer
bei Asylantragsstellern aus Pakistan: 15,7 Monate, Bosnien-
Herzegowina: 3,9 Monaten. Nach der Einstufung der drei
Westbalkanländer Serbien, Mazedonien und Bosnien-
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Herzegowina als sichere Herkunftsstaatengeht die
Bundesregierung davon aus, dass die Novellierung mittel- und
langfristig zu einem Rückgang der Asylanträge aus diesen
Staaten führt.
Mobilität im Alter
Für Gesundheit, Wohlbefinden und gesellschaftliche Teilhabe ist
Mobilität bis ins hohe Alter hinein von entscheidender
Bedeutung. Sie erhält Selbstständigkeit und ermöglicht älteren
Mitbürgern soziales Engagement. Wer mobil ist, kann
selbstbestimmt leben und Verantwortung übernehmen.
Mit der Ausschreibung eines Ideenwettbewerbs für bessere
Mobilität im Alter will die Robert-Bosch-Stiftung einen Beitrag
dazu leisten, dass ältere Menschen in ihrer Lebenswelt mobil
bleiben oder wieder mobil werden. Gesucht sind
praxisorientierte Ideen, die von der konkreten Lebenssituation
älterer Menschen ausgehen und dazu geeignet sind, räumliche,
soziale und virtuelle Barrieren zu vermindern oder ganz zu
beseitigen. Dazu bedarf es nicht immer großer Lösungen,
sondern einer Vielzahl kleiner Schritte.
Einzelpersonen, Vereine, Wissenschaft und Institutionen sind
aufgerufen, ihre Projektideen zu entwickeln, die Impulse und
Lösungsansätze für eine seniorengerechte Mobilität ohne
Barrieren bieten. Die 20 vielversprechendsten Konzepte werden
von der Robert-Bosch-Stiftung mit bis zu 10.000 Euro
unterstützt. Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist
die Beteiligung Älterer (60+) an der Planung.
Bewerbungsschluss ist der 22. März 2015. Mehr Informationen
und das Bewerbungsformular finden Sie unter
www.bosch-stiftung.de/kleineschritte.
2014 keine kalte Progression
Eine kalte Progression bei der Einkommensteuer hat es im Jahr
2014 nicht gegeben. Dies teilt die Bundesregierung im „Ersten
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Steuerprogressionsbericht“ mit. „Im Jahr 2014 hat die niedrigere
Preissteigerungsrate in Verbindung mit der Anhebung des
Grundfreibetrages zu Jahresbeginn dazu geführt, dass in diesem
Jahr keine zusätzliche kalte Progression entstanden ist“, schreibt
die Regierung in dem Bericht. Im Jahr 2013 habe das Volumen
der Steuereinnahmen durch die kalte Progression bei 640
Millionen Euro gelegen.
In diesem Jahr werden bei einer angenommenen Inflationsrate
von einem Prozent durch die kalte Progression
Steuermehreinnahmen von 690 Millionen Euro erwartet. Dieser
Betrag würde 2016 auf 800 Millionen Euro ansteigen. Bei einer
Inflationsrate von 1,5 Prozent lägen die Steuermehreinnahmen
in diesem Jahr bei 1,8 Milliarden Euro und im kommenden Jahr
bei 1,95 Milliarden Euro.
Die jährliche Belastung des einzelnen Steuerzahlers durch die
kalte Progression soll in diesem Jahr je nach Inflationsrate bei 17
Euro (ein Prozent Inflationsrate), 45 Euro (1,5 Prozent
Inflationsrate) oder 73 Euro (zwei Prozent Inflationsrate) liegen.
Für 2016 lauten die entsprechenden Werte 20 Euro, 49 Euro und
78 Euro.
Als kalte Progression werden Steuermehreinnahmen bezeichnet,
die entstehen, soweit Einkommenserhöhungen die Inflation
ausgleichen und es in Folge des progressiven
Einkommensteuertarifs bei somit unverändertem
Realeinkommen zu einem Anstieg der Durchschnittsbesteuerung
kommt. Einkommenssteigerungen, die über die Inflationsrate
hinausgehen, erhöhen die steuerliche Leistungsfähigkeit.
Existenzminimum und Steuern
Die Bundesregierung hat gerade den Bericht über die Höhe des
steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen
und Kindern beschlossen. Im Ergebnis ist ab 2015 sowohl der
Grundfreibetrag (derzeit 8.354 EUR) als auch der
Kinderfreibetrag (derzeit 4.368 EUR) zu erhöhen. In dem
Umfang, wie Erwerbseinkommen zum Bestreiten des
notwendigen Lebensunterhalts notwendig ist, darf es in
Deutschland nicht besteuert werden.
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Die verfassungsrechtlich gebotenen Anhebungen wird die
Koalition zügig umsetzen. Zu erwarten ist, dass auch das
Kindergeld angehoben wird, um das Äquivalent zum
Kinderfreibetrag zu halten.
Das Bundesfinanzministerium sieht das Ziel eines ohne
Neuverschuldung ausgeglichenen Bundeshaushalts 2015 und
2016 nicht gefährdet. Dies teilt sie dem Bundestag auf
Drucksache 18/3813 mit.
Strengere Vorschriften für Versicherungen
2014 sicherte der Bundestag stabile und faire Leistungen für
Lebensversicherte (siehe „Berlin Ticker“ 166 vom 26. Juni 2014).
Nun folgt die Anpassung im Versicherungsaufsichtsrecht.
Zugleich wird die Solvency-II-Richtlinie der Europäischen Union
umgesetzt. Das stärkt den Versichertenschutz im EU-
Binnenmarkt.
Wie schon im Bankwesen wird es bei Versicherungen strengere
Eigenmittelvorschriften geben. Denn Markt-, Kredit- und
operationelle Risiken müssen stärker mit Eigenkapital abgedeckt
sein. Zudem sind für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Marktwerte anzusetzen. Es gelten höhere Anforderungen an das
Risikomanagement sowie zusätzliche Berichtspflichten
gegenüber Aufsichtsbehörden und Öffentlichkeit.
Im Gegenzug fallen für große und mittlere
Versicherungsunternehmen die starren Quoten, zu denen sie in
bestimmte Anlageklassen wie Aktien oder Anleihen investieren
dürfen. So sind den Unternehmen neue Möglichkeiten zur
Kundengeldanlage eröffnet, etwa für Investitionen in
Infrastrukturprojekte wie Straßen oder Stromnetze. Das Gesetz
zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen tritt
zum 1. Januar 2016 in Kraft. Die Versicherer haben bis zu 16
Jahre Zeit für die Umsetzung, gerade wegen der für sie
schwierigen Niedrigzinsphase. Die Kunden können darauf
setzen, dass ihre Versicherer gestärkt werden und auch in
Zukunft zuverlässige Partner sind.
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Gasteltern für US-Schüler gesucht
Als Pate betreue ich jedes Schuljahr Jugendliche, die ein Jahr in
den USA leben und lernen. Der Bundestag und der US-Congress
fördern mit einem Parlamentarischen Patenschaftsprogramm
seit 30 Jahren diesen Schüleraustausch sowie ein Gastjahr junger
Erwachsener an einem US-amerikanischen Community-College.
Das Patenschaftsprogramm ist aber zweiseitig angelegt. Zuletzt
konnte ich für drei US-Schülerinnen in Heiligenstadt die
Patenschaft übernehmen. Auch dieser Weg fördert die
Begegnung und den interkulturellen Dialog. Die Jugendlichen
aus den USA wohnen ein Jahr lang bei Familien idealerweise mit
eigenen schulpflichtigen Kindern, aber auch Alleinerziehende
oder Paare ohne Kinder können teilnehmen.
Der Partnership International Köln e.V., der für den Deutschen
Bundestag die Organisation des Programms unterstützt, sucht in
Amerikanische Schüler an ihrem Abschlusstag vor dem Weißen Haus in der Hauptstadt Washington
D.C.: einige finden auch den Weg nach Deutschland. Für ein Austauschjahr werden Gasteltern in und
um Nordhausen gesucht
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Stadt und Landkreis Nordhausen ein oder zwei Gastfamilien, die
vom September 2015 bis Juni 2016 eine US-Schülerin oder einen
US-Schüler aufnehmen.
Die Schüler sind im Rahmen des Programms kranken-, unfall- und
haftpflichtversichert. Das Programm basiert auf dem Gedanken
der Gegenseitigkeit. Geld verdient wird als Gastfamilie nicht! Als
Gegenleitung für Unterkunft und Verpflegung dürfen
Gastfamilien Hilfe im Haushalt, interessante Einblicke in eine
andere Kultur und meist auch langjährige Freundschaften mit
gegenseitigen Besuchen erwarten. Taschengeld für Schulbedarf,
Hygieneartikel oder Freizeiten bringt der US-Gast mit.
Gesucht werden Familien, die die Jugendlichen wie eigene Kinder
aufnehmen und einen geregelten Tagesablauf mit Schule, Sport,
Freizeit und gemeinsamen Aktivitäten ermöglichen können.
Dazu gehört auch, an Elternabenden in der Schule teilzunehmen,
den Gast an Ausflügen und Feiern teilhaben zu lassen. Jeder
Schüler und jede Gastfamilie erhält einen geschulten,
ehrenamtlichen Ansprechpartner vor Ort, der mit Rat und Tat zur
Seite steht.
Weitere Informationen finden Sie beim Partnership International
e. V.: Viele gute Gründe, eine Gastfamilie zu werden
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Laufenden zu bleiben. Auch die Angebote des
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