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aseptica 20. Jahrgang 2014 | Heft 2 Das Fachmagazin für Krankenhaus- und Praxishygiene Besuchen Sie www.aseptica.com und nutzen Sie das umfangreiche Archiv! Lebensmittelhygiene Grundlagen für den stationären Bereich

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aseptica20. Jahrgang 2014 | Heft 2

Das Fachmagazin für Krankenhaus- und Praxishygiene

Besuchen Sie www.aseptica.com und nutzen Sie das umfangreiche Archiv!

LebensmittelhygieneGrundlagen für den stationären Bereich

T H E

FO RMU L AT I O NFO RMU L AT I O NFO RMU L AT I O NFO RMU L AT I O N

EXZELLENTE REINIGUNGS-

LEISTUNG

KURZE EINWIRKZEIT

BREITES WIRKSPEKTRUM

ALDEHYD- UND DUFTSTOFF-

FREI

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NIEDRIGEANWENDUNGS-

KONZENTRATION

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BIOZIDE SICHER VERWENDEN. VOR GEBRAUCH STETS KENNZEICHNUNG UND PRODUKTINFORMATION LESEN.

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Editorial Meldung

Technik und Hygiene S. 4

Sein oder Haben: Kann ein komplexes S. 4 Medizinprodukt sauber sein? Oder haben wir Aufbereitungsprobleme?

Wasserhygiene in der maschinellen S. 8 Endoskopaufbereitung

Aktuelles S. 10

Meldung S. 10

Nachruf S. 23

Erratum S. 23

Inhalt Fortbildung S. 11 Grundlagen zur Lebensmittelhygiene S. 11 im stationären Bereich der Patienten- versorgung

Klinik und Hygiene S. 16 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) S. 16

Anforderungen an Schutzkittel als Teil S. 19der persönlichen Schutzausrüstung

Impressum S. 23

Liebe Leserinnen und Leser,

der gesunde Menschenverstand ist ein guter Helfer in unserem täglichen Bemühen, Infektionen in Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Kranken-häusern zu vermeiden. Norbert Mesenich gibt in seinem Artikel über Lebensmittelhygiene viele gute Beispiele dafür, was bei der Speisenzu-bereitung, -verteilung und -entsorgung zu beachten ist. Dabei findet sich kein einziger Hinweis, der nicht logisch nachvollziehbar ist. Eine Verbesserung des Hygienestandards bedarf nicht unbedingt aufwändiger wissenschaftlicher Studien. Allein das Streben nach einer stetigen Ver-besserung der bestehenden Situation erhöht die Sicherheit für Personal und Patienten.

Dr. Th. W. Fengler weist darauf hin, wie komplex das Aufbereiten von Medizinprodukten mittlerweile geworden ist. Leider halten die Aufberei-tunsgvorschriften oft nicht mit dem enormen Tempo des medizinischen Fortschritts mit. Hier hilft der gesunde Menschenverstand alleine häufig nicht weiter. Insbesondere wenn eine Aufbereitungsvorschrift unvoll-ständig ist, ist das ZSVA-Personal zu Recht unzufrieden. Die Aufberei-tung ist ein hochkomplexer Vorgang, bei dem Mensch, Maschine und Gesamtprozess eng aufeinander abgestimmt werden müssen. Alle Betei-ligten im Krankenhaus sind aufgerufen kooperativ und gleichberechtigt nach Lösungen suchen. Und hier ist spätestens dann doch wieder der gesunde Menschenverstand gefordert: Der regelmäßige Austausch zwi-schen Beschaffungsstelle, ärztlichem Personal und Aufbereitungsperso-nal sollte in jedem Krankenhaus selbstverständlich sein – insbesondere bevor medizinisches Gerät angeschafft wird.

Bei der Lektüre der neuen aseptica wünsche ich viel Freude und gute Anregungen für Ihre tägliche Arbeit in der Hygiene.

Christian Roth

Soziale Mikrobiome

Viele Menschen verbringen die meiste Zeit ihres Le-bens in geschlossenen Räumen und stehen entspre-chend mit den Mikrobiomen der jeweiligen Gebäude in engem Kontakt. Allerdings ist kaum etwas darüber bekannt, welche Faktoren die Zusammensetzung des Innenraummikrobioms bestimmen. J. F. Meadow und Kollegen (Microbiome (2014) 2:7) konnten am Beispiel eines Hörsaals mittels 16S-rRNA-basiertem barcoding zeigen, dass sich das Innenraummikrobiom weniger durch das Material und die Beschaffenheit der jewei-ligen Oberfläche definiert, sondern vielmehr durch die Frequenz des Kontakts mit Menschen. Entsprechend konnten die meisten der identifizierten »operational taxonomie units« (OTUs) auch Bakterien zugeordnet werden, die als Teil des humanen Mikrobioms der Haut, der Atemwege, des Mund-Rachen-Raums und des Ver-dauungstraktes beschrieben wurden. Autor: M. Schloter, Quelle: BIOspektrum 20 (03/2014):293

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T H E

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aseptica 20. Jahrgang 2014 | Heft 2 | Editorial 3

14. ZSVA Hygiene-Forum Schleswig-HolsteinSamstag, 25. Oktober 2014, congress centrum damp, Beginn 8:30 Uhr, für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich an Wolfgang Christ.E-Mail: wolfgang.christ@zsva-hygieneforum-zsh.dewww.zsva-hygieneforum-sh.de

Sein oder Haben: Kann ein komplexes Medizinprodukt sauber sein? Oder haben wir Aufbereitungsprobleme?Th. W. Fengler

Saubere Medizinprodukte?Als wir den Hygienikern vor 20 Jahren Pro-bleme bei der Reinigung von luminalen In-strumenten vorstellten, wurden wir darauf hingewiesen, dass es sich um Probleme der Industrie handle und sie als Hygieniker nur für die Prüfungen zur Wirksamkeit der Desinfektion zuständig seien. Inzwischen sieht man auf den Kongressen immer mehr Inhalte, die sich ausschließlich mit der Fra-ge »Ist das sauber?« beschäftigen. Auch

durch die Prionenforschung, anhand der Problematik »falsch gefalteter« Protei-ne, haben wir gelernt, dass visuell »sauber nicht rein« und ein Proteinrückstand be-denklich ist (ungeachtet der geringen klinischen Rele-vanz von Prioneninfektionen, so es sie gibt).

Wie im Jubiläumsband des Internationalen FORUMS Medizinprodukte & Prozesse http://www.cleanical.de/media/pdf/Forum2014_20_web.pdf wieder nach-zulesen ist, macht die Reinigung von Medizinproduk-ten technische Fähigkeiten auf allen Seiten erforderlich:• Der Hersteller muss im Rahmen der Inverkehrbrin-

gung und Marktbeobachtung seine im Gesundheits-markt befindlichen Medizinprodukte im Blick behal-ten (Risikobewertung und -überwachung).

• Der Hersteller muss seine Medizinprodukte für die Aufbereitung qualifiziert haben und validierbare ma-nuelle sowie maschinell unterstützte Prozesse spe-zifizieren.

• Der Betreiber muss bei der Beschaffung und Benut-zung sicherstellen, dass es zu keiner Gefährdung von Patient, Mitarbeiter und dritten, unbeteiligten Perso-nen kommen kann, mit Blick auf die Verpflichtun-gen, die aus dem Patientenvertrag erwachsen.

• Der Anwender muss das Medizinprodukt verstehen,

Dr. Th. W. FenglerChirurgie-Instrumenten-AG BerlinCLEANICAL® Investigation & Applicationwww.cleanical.de

| Autor

was auch bedeutet, dass er in der Lage sein muss, es aufzubereiten, wenn es als wiederverwendbar ge-kennzeichnet ist.

• Die regionalen Kontrollbehörden müssen in der Arbeit miteinander abgestimmt auf Abweichungen sach- und fachgerecht reagieren, mit dem Ziel der inhaltlichen Verbesserung und Gesunderhaltung und im weiteren Sinne der Qualitätssicherung im Gesundheitssystem.

Selbstredend handelt es sich hierbei um eine Güterab-wägung, da jegliche Behandlung mit Risiken behaftet ist. Eingriffe wie in der Endoskopie und noch mehr in der Chirurgie haben ja nur deshalb das Einverständnis des Patienten, weil er vermuten darf, dass die mehr oder weniger invasive chirurgische oder endoskopi-sche Therapiemaßnahme zu seiner Gesundheit oder »Gesundung« beiträgt. Dafür nimmt der Patient ggf. auch eine Operation in Kauf.

Hygieniker sprechen gern von den »800.000 nosoko-mialen Infektionen« im Jahr in deutschen Kranken-häusern und meinen damit, diese wären vermeidbar.

Das stimmt nur teilweise:• Im Krankenhaus sind kranke Menschen und hoch-

spezialisierte Mikroorganismen präsent.• Therapien schwächen oft die Immunabwehr (OP,

Chemo). • Jeder Mensch hat »seine« Mikroorganismen, denen

er »Asyl gewährt«. Im Krankenhaus kommt er in Kontakt mit vielen neuen und andersartigen Mik-roorganismen, die seine Immunabwehr überraschen und zu einer Infektion führen können.

• Mit dem demografischen Wandel haben wir in den Krankenhäusern mehr ältere, geschwächte Menschen.

Das Medizinprodukt ist bei den nosokomialen Ursa-chen nur ein Risikofaktor unter vielen anderen. Man denke an den durch Atmen und Sprechen durchge-feuchteten Mundschutz des Operateurs, zugige Kli-maanlagen oder wehende Kittel von eiligem Personal. Abgesehen von unzureichender Händehygiene als

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wahrscheinlicher Hauptursache von Infektionen, wie Semmelweis im 19. Jahrhundert zu beweisen wusste, wofür er bekanntlich angefeindet wurde.

Operiert wurde vor 150 Jahren mit bloßen Händen. Es war damals durchaus üblich, einen Kaiserschnitt mit Hilfe des »heilsamen Eiters« ohne Naht vom Inneren des Bauches her zusammenwachsen zu lassen. Ein Drittel der Frauen verstarb an bakteriellen Infektionen, die man anhand der seit Jahrhunderten verfügbaren Mi-kroskope hätte diagnostizieren können. Es fehlte nicht unbedingt an den Mitteln, aber wohl am Verständnis.

Dennoch: Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass Kranke, nicht Gesunde, in Krankenhäuser kommen und diese Einrichtungen ganz verschieden gerüstet sind in Hinblick auf hygienische wie auf technische Voraussetzungen.

Die Rolle komplexer Medizinprodukte

Der Hersteller qualifiziert ein Verfahren zur manu-ellen und zur maschinell unterstützten Aufbereitung seiner Medizinprodukte (siehe EN ISO 17664). Der Betreiber im Allgemeinen und der Anwender im Be-sonderen müssen ein validiertes Verfahren zur Auf-bereitung aller ihrer Produkte einsetzen. Das setzt voraus, dass das vom Hersteller für seine Auswahl an Medizinprodukten qualifizierte Verfahren in diesem konkreten Krankenhaus verfügbar ist und dort zur Wiederaufbereitung für den Einsatz am Patienten va-lidiert eingesetzt werden kann.

Es kann also geschehen, dass ein Medizinproduktesys-tem teuer erworben wird, aber die Einkaufsabteilung nicht bedacht hat, wie die Aufbereitung funktioniert. In der Vergangenheit hat sich dies insbesondere bei der Einführung von Robotersystemen sehr eindrück-lich gezeigt, bei denen die Manipulatoren nur bei der richtigen Abfolge und Konfiguration von händischen Vorreinigungsschritten und entsprechend verfügba-ren Beladungswagen im leistungsfähigen Reinigungs-Desinfektionsgerät (gemäß den Validierungsvoraus-setzungen bei Inverkehrbringung, niedergelegt in der Gebrauchsanweisung, »Manual«) gereinigt werden konnten. Dabei ist maßgeblich der manuelle Anteil für das Ergebnis bedeutend. Roboter sind hinsichtlich der chirurgischen Präzision ein enormer Fortschritt und die Aufbereitung in diesem Fall ein enormer Rückschritt.

Was hilft eine Gebrauchsanweisung, wenn ich die Verfahrensschritte des Prozesses in meiner Aufberei-tungsabteilung nicht durchführen kann? Der Betrei-ber beschafft Medizinprodukte nach verschiedenen Gesichtspunkten. Da ist die Investition in einen OP-Roboter zu oft zunächst wichtiger als die Beschaffung der adäquaten Reinigungs-Desinfektionstechnik so-wie die Einplanung der erforderlichen Personalres-sourcen. Der Anwender im bzw. der Betreiber des OP muss er-folgreich operieren, hier wird das meiste Geld verdient. Und der Aufbereiter muss schnell sein, um die Verfüg-barkeit des Instrumentariums im OP sicherzustellen.

Eine erfolgreiche Hygiene muss hier die Brücke schlagen, um eine effiziente Prävention zu ermöglichen. Vertrauen ist nicht genug: Kontrolle der Besser-wisser! Das medizinische Fachpersonal muss überzeugt werden von Maßnah-men, die dann auch eher eingehalten werden.

Wie verbessern wir die Aufbe-reitung von Medizinprodukten?

Wir verbessern die Medizinprodukte und Prozesse durch Begreifen, Struk-tur und klare Begriffe. Was bringt uns derzeit das viel-schichtige Regelwerk? Europäische Verordnungen, na-tionale Gesetze und Verordnungen, mehr oder weniger eindeutige Richtlinien, die Empfehlungscharakter be-sitzen (VDI 5700), und Empfehlungen, die eigentlich über die MP-Betreiberverordnung eher einer Richtlinie entsprechen (z. B. KRINKO 2012).

Normen und Leitlinien sollen den Umgang mit Me-dizinprodukten regeln und erleichtern. Normen sind prinzipiell wichtig für Hersteller, sie leben mit Konst-rukten, die einen Konsens beschreibend oder prüfend für die Hersteller herbeiführen wollen, damit alle von gleichen Voraussetzungen, Zweckbestimmungen und Zielen ausgehen können. Was beim Stecker und der Steckdose jedem verständlich ist, auch bei der Spur-weite der Eisenbahn, das ist bei der Festlegung der Informationen, die der Hersteller von Medizinpro-dukten für die Aufbereitung bereitzustellen hat, oft weniger klar. Jedenfalls sind Jahre der Konsensfin-dung erforderlich.

aseptica 20. Jahrgang 2014 | Heft 2 | Technik und Hygiene 5

Abbildung 1: Biopsiezange, innen

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Das englische Wort für »Norm«, so lehrt uns Wikipe-dia, bezeichnete in seiner ursprünglichen Bedeutung einen Erlass, der unter der königlichen Standarte – »standard« – erlassen wurde und von daher als recht-lich bindend betrachtet wurde. Die Zeiten der »Kö-nigsstandards« sind indes lange vorbei und Hygieniker sind heute »Könige ohne Land«.

Aber wer ist für die Forschung zuständig, wenn nicht der Lehrstuhl einer Universität? Leider sind die Auf-bereitungsprozesse zu selten Gegenstand strukturier-ter Forschungsprojekte. Dabei verbergen sich hier anspruchsvolle naturwissenschaftliche Themen mit einiger Bedeutung für die Gesundheitswirtschaft.

Die chemische und physikalische Interaktion bei Rei-nigungsprozessen ist alles andere als trivial. Bei Prü-fungen und Untersuchungen im Labor muss je nach verwendeter Prüfsubstanz die tatsächliche Relevanz in der klinischen Realität möglichst objektiv bewertet werden. Man denke an Zement, Grieß, Eigelb oder Lippenstift, Blut, Schleim und viele mehr: Alle Subs-tanzen sind völlig verschieden zusammengesetzt und bedingt standardisierbar.

Bei einer den Prüfgegenstand nicht zerstörenden Analytik muss ja nicht nur Qualität und Quantität des Ergebnisses stimmen, sondern auch Kenntnis darü-ber bestehen, was und wie viel am Prüfgegenstand verblieben ist (Wiedergewinnungsrate, Zusammenset-zung der Rückstände, ggf. abweichend von dem, was bei der Probengewinnung in Lösung gebracht und ab-gespült, dann bestimmt werden konnte).

Ganz verschiedene Prüfmodelle müssen in der Entwick-lung und Forschung zum Einsatz kommen. Es muss ein Bezug zur klinischen Restverschmutzung an Medizin-produkten in ihren verschiedenen Einsatzfeldern erfol-gen, von der Urologie bis zur Knochenchirurgie, von der Zahnheilkunde bis zur Endoskopie. Erst dann können Medizinproduktesimulatoren Prozesse herausfordern.

In Bezug auf die Aufbereitungspraxis müssen die vielschichtigen Einflüsse mehr Beachtung finden und »der Wahrheit ins Auge geschaut werden«:• Da die Realitäten stets komplexer als die Modelle

sind, müssen objektive Prüfungen der nach tatsäch-lichem Gebrauch aufbereiteten Medizinprodukte gängige Praxis werden.

Abbildung 2: Verschmutzung quantifizieren

Abbildung 3: Dokumentation: Daten sammeln und auswerten

Abbildung 4: Korrekte Reinigung mit Unterstützung durch Bürsten

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• Sinnvolle Rückstandsgrenzwerte, die hinsichtlich kli-nischer Relevanz überprüft werden. Wo diese zwei-felhaft ist, bezieht man sich auf die Wirksamkeit der Folgeprozesse und die dauerhafte Wiederanwen-dung im Sinne von Funktion und Lebensdauer. Es geht dann weniger um Hygiene als um Akzeptanz-werte nach dem Stand der Technik mit stetem Op-timierungsgebot.

• Erkenntnisse zur Retention von Rückständen in Abhängigkeit von der Medizinproduktegeometrie (Design, Produkt-Familien) mit dem Ziel einer ma-ximalen Rückstandsfreiheit aus hygienischen und Verschleißgründen.

• Untersuchung und stete Beachtung der hydrome-chanischen Faktoren in gegebener Kammer- und Beladungskonfiguration.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf unsere Beschreibung der hydromechanischen Vorgänge als Versuch einer Begriffsfindung: Sprüh- und Sprüh-armspülwasser, Prall- und Reflexionswasser, Ab-laufwasser, zerstäubtes Wasser, Durchspülungs- und Verzweigungswasser, Stau- und Sumpfwasser (S. 17, mittlere Spalte des Jubiläumsbandes Nr. 20 des Inter-nationalen FORUMS Medizinprodukte & Prozesse, basierend auf »Reinigung und Desinfektion«, W. Kol-ler, Verlag Dieter Göschl, Wien).

Solange wir die Begriffe nicht definiert haben, wird es schwer, Forschungsvorhaben zu beschreiben, so-dass sich neue Verfahrensweisen herauskristallisieren können. Dies erklärt die Bedeutung beschreibender weltweit harmonisierter Normen (EN ISO).

Wir arbeiten zunehmend mit komplexen Medizin-produkten, spätestens, seit die Bauchchirurgie den »Schlüsselloch«-Zugang entdeckte. Punktierende En-doskopien werden zu Operationen, man denke an die Arthroskopie.

Im Annex C der ISO-17664-Revision (Informationen des Herstellers zur Aufbereitung) wird erstmals auch eine Katalogisierung von voraussichtlich sieben Medi-zinproduktegruppen vorgenommen werden, die nach den Anforderungen an die Validierung bei der Inver-kehrbringung und hinsichtlich des Aufwandes bei der Aufbereitung klassifiziert sind.

Dennoch: So manches Medizinprodukt wird auch in Zukunft nicht sauber sein bzw. werden. Dies haben wir vor 15 Jahren anhand einer klinischen Multicen-terstudie belegt, bei der in ein bis zwei Drittel der ge-reinigten (nicht desinfizierten) Medizinprodukte un-terschiedlichen Designs Proteinreste abspülbar waren (SDS-OPA-Methode). Leider wissen wir bei dieser Methode aufgrund des damaligen Prüfdesigns nicht genau, was noch auf den Instrumentenoberflächen verblieben ist! Siehe Fengler ThW, Pahlke H, Michels et al. Sind aufbereitete chirurgische Instrumente pro-teinfrei? Ergebnisse der klinischen Multicenter-Rest-kontaminationsstudie Aufbereitung (MRSA). Zent-ralsterilisation. 2001; 9 (1): 20–32.

Wir leben also mit beträchtlicher Unkenntnis über die Dynamik der Prozesse.• Mechanisch/physikalisch: Rheologie (Strömung,

Widerstände, Adhäsions- und Kohäsionskräfte, Vis-kosität), Druck, Impulsgröße, -frequenz, Tempera-tur, Zeit

• Chemisch: Zusammensetzung von Stoffen, Adhäsi-onskräfte, Lösbarkeit (in Abhängigkeit von Hydroly-se, ionischer Aufladung usw.), analytische Untersu-chungsmethoden

• Biologisch: Biozidie, Zusammensetzung und in-flammatorische Wirkung von Restverschmutzung bzw. der chemisch umgewandelten Stoffe

• Thermodynamik: Dampfsterilisation, Kondensation

Vielleicht leben wir nicht einmal schlecht, wie die augenscheinlichen Ergebnisse der Aufbereitung in 2.000 Krankenhäusern zeigen. Aber wir können auch nicht postoperative Infektionen auf die eine Ursa-che zurückführen. Eine derartige Fallstudie ist kaum durchführbar und ist auch im Falle der Endoskopie nicht einfach, wie die Publikation von Spach et al. aus den 80er-Jahren zeigte. Immerhin wurde mit einiger Wahrscheinlichkeit die Übertragung von Tuberkulose durch Endoskopien in Einzelfällen belegt.

Prozesssicherheit ist damit nicht begründbar, sondern wird sich auf Organisationssicherheit der Prozesse, deren Sinnhaftigkeit, Erfüllbarkeit, Standardisierbar-keit und ein Qualitätsmanagement insgesamt bezie-hen müssen. Denn die Aufbereitung wird juristisch als »voll beherrschbar« angesehen, entsprechend sind die Ansprüche an Qualität und Dokumentation. Sind wir in der Lage, sie zu erfüllen? |

8 aseptica 20. Jahrgang 2014 | Heft 2 | Technik und Hygiene

Wasserhygiene in der maschinellen EndoskopaufbereitungC. Roth

Wasser ist eines der wichtigsten Betriebs-mittel in jedem Krankenhaus, auch bei der manuellen wie bei der maschinellen Auf-bereitung von flexiblen Endoskopen. Diese empfindlichen optoelektronischen Geräte sind thermolabil und können mit einer Tem-peratur von maximal 60 °C aufbereitet wer-den. Daher kommt der Wasserhygiene im Aufbereitungsprozess eine hohe Bedeutung zu. Selbst ein geringer Eintrag von Wasser-keimen kann hier zu einer Biofilmbildung mit problematischen Krankheitserregern führen. Daher sind bestimmte Parameter bei der Wasserprobenentnahme sowie eine systematische Ursachenforschung bei Pro-blemen essenziell wichtig.

Laut deutscher Trinkwasser-verordnung (TrW-VO) be-ginnt die Verantwortung des Krankenhauses für die Was-serqualität an der Übergabe-stelle zum Hauswassernetz. Die TrW-VO verlangt eine mikrobiologische Beschaf-fenheit des Wassers von weniger als 100 KBE/ml (< 100 Keim bildende Ein-heiten pro ml). Keime wie

Escheria coli, Enterokokken oder koliforme Keime dürfen nicht nachgewiesen werden. Jedoch ist in der Verordnung keine Anforderung in Bezug auf Pseu-domonas aerigunosa formuliert.

Christian RothProduktmanagement Flexible Endoskopie - CDSMedical SystemsOLYMPUS DEUTSCHLAND GMBHWendenstr. 14 - 1820097 HamburgE-Mail: [email protected]

| Autor

Für die maschinelle Aufbereitung von Endoskopen gelten zum Teil weitaus höhere Qualitätsanforde-rungen. Die Richtlinie des Robert Koch-Instituts schreibt beim Wasser zum Schlussspülen ebenfalls Trinkwasserqualität (< 100 KBE/ml) und die Frei-heit von pathogenen Keimen wie etwa ausdrücklich auch Pseudomonaden vor. Jedoch verlangen die DIN EN ISO 15883-4 und die von der Leitlinien-gruppe der DGKH, DGSV, DEGEA, DGVS und AKI ausgearbeitete deutsche Leitlinie für die Vali-dierung maschineller Reinigungs- und Desinfekti-onsprozesse zur Aufbereitung flexibler Endoskope beim Nachspülwasser einen deutlich höheren Grad an Reinheit. Hier sind < 10 KBE pro 100 ml (oder umgerechnet 0,1 KBE/ml) verlangt, was einer tau-sendfach höheren Anforderung als bei der TrW-VO entspricht. Bei der seit dem Jahr 2010 jährlich vorgeschriebenen Validierung von Reinigungs- und Desinfektionsgeräten für die flexible Endoskopie (RDG-E) gemäß deutscher Leitlinie dürfen maximal 20 KBE pro Endoskopkanal gefunden werden. Die-ser Wert entspricht ca. 1 KBE/ml.

Keime meist im Hauswassersystem

Wo sind nun die Risiken einer Verunreinigung zu verorten? Die Erfahrung zeigt, dass die eigentliche Ursache meist nicht in dem RDG-E selbst zu fin-den ist. Treten Keime im Trinkwasser des Kranken-hauses auf, sind diese oft auf das Hauswassersystem zurückzuführen. In Totleitungen des Hauses, in Si-phons und Steigleitungen kann es zu Biofilmbildung

Abbildung 1: Makromoleküle wie z. B. Proteine siedeln sich neben dem Wasser und Ionen u. a. in Steig- und Totleitungen sowie in Siphons an. So kann es zur Bildung von Biofilmen mit einer hohen Persistenz von Mikroorganismen kommen.Quelle: Christian Roth

aseptica 20. Jahrgang 2014 | Heft 2 | Technik und Hygiene 9

mit einer hohen Persistenz von Mikroorganismen kommen. Diese Infrastrukturkomponenten sind häufig nicht desinfizierbar, ein kompletter Austausch ist manchmal die einzig wirksame und nachhaltige Maßnahme. Besonders gefährlich im Zusammen-hang mit der Endoskopie sind zum einen Legionel-len, die sich in lange unbenutzten Wasserleitungen ansiedeln können. Mögliche Legionellen-Kontami-nationen können gerade im Zusammenhang mit der Bronchoskopie zu schweren Pneumonien führen. Zum anderen stehen Pseudomonaden auf der Lis-te der potenziellen Erreger aus dem Wassersystem. Die aeroben, gramnegativen Bakterien siedeln sich bevorzugt in Biofilmen an und können Pneumonien, Darmerkrankungen oder Mittelohrentzündungen auslösen. Rund zehn Prozent aller nosokomialen In-fektionen werden durch sie ausgelöst.

Vorgeschaltete Sterilfilter helfen

Moderne Aufbereitungsautomaten für flexible En-doskope werden darum mit verschiedenen Mecha-nismen zur Risikominimierung ausgestattet. Damit etwa das Nachspülwasser der deutschen Leitlinie entspricht, werden in den vielen Krankenhäusern und gastroenterologischen Schwerpunktpraxen endständige Sterilfilter der Maschine vorgeschaltet. Diese Filter reduzieren die Wahrscheinlichkeit einer Rekontamination erheblich. Zusätzliche Sicherheit bieten RDG-Es, die mit einer UV-Lampe ausgestat-tet sind, die Keime im zufließenden Wasser abtöten. Der Desinfektionsprozess wird dann mittels hoch-wertiger Aufbereitungschemie wie z. B. Peressig-

säure (PAA) durchgeführt, die unter anderem beste Wirksamkeit gegen Biofilme bietet und Mikroben wie etwa Pseudomonaden zuverlässig abtötet. Dank Peressigsäure kann der Reinigungsprozess bei gerin-geren Temperaturen ablaufen, was wiederum den thermolabilen Endoskopen zugutekommt.

Wasserproben korrekt entnehmen

Besteht der Verdacht auf ein Hygieneproblem im Trinkwasser, kommt es auf die effektive und kor-rekte Wasserprobenentnahme an. Grundbedingun-gen sind saubere Hände des Probennehmers und die Verwendung eines sterilen Gefäßes. Die ge-nommene Probe sollte sorgfältig vor Zugluft und Spritzwasser geschützt werden. Sodann gilt es, die Probe möglichst nah am Verbraucher zu entnehmen, also beispielsweise an der Anschlussstelle des Reini-gungs- und Desinfektionsgeräts. Für einen Nachweis kann auch der Zeitpunkt der Probe entscheidend sein. Idealerweise sollte die Probe frühmorgens ge-nommen werden, bevor das erste Wasser geflossen ist. Außerdem ist es wichtig, dass möglichst keiner-lei Aufsätze abgeschraubt werden. Es sollte bei der Probennahme kein Wasser ablaufen gelassen wer-den, um ein unverfälschtes Ergebnis zu erhalten. Eine solche korrekte und räumlich nahe Proben-entnahme hilft dabei, das sensible Thema der Wasserhygiene bei der maschinellen Endoskopaufbereitung verantwor-tungsvoll anzugehen sowie gegebe-nenfalls Probleme schnell zu iden-tifizieren und zu beheben. |

Abbildung 2: Die optimierte Aufbereitung von Spülwasser, z. B. mit der Hilfe von in RDG-Es installierten UV-Lampen, tötet zuverlässig Keime im zufließenden Wasser ab.Quelle:Olympus Deutschland GmbH

Abbildung 3: In bestimmten Reini-gungs- und Desinfektionsgeräte für die flexible Endoskopie, wie z. B. im aktuellen ETD-System von Olym-pus, wird der Desinfektionsprozess mittels hochwertiger Peressigsäure (PAA) Aufbereitungschemie durch-geführt.Quelle: Olympus Deutschland GmbH

10 aseptica 20. Jahrgang 2014 | Heft 2 | Aktuelles

MeldungReport Mainz: BfR sieht keine Gesundheitsgefahr für Verbraucher durch US-Chlorhühnchen.

Mainz (ots) – Bisher galten US-Chlorhühnchen in der Debatte um das Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) als Schreckgespenst für Verbraucher. Doch Ex-perten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) forderten im ARD-Politikmagazin »Report Mainz« (10. Juni 2014, 21.45 Uhr, Das Erste) jetzt eine Ver-sachlichung der Debatte: »Das Chlorhühnchen ist nach unserer Auffassung nicht gesundheitsschädlich für den Verbraucher«, erklärte Prof. Lüppo Ellerbroek, Fach-gruppenleiter Lebensmittelhygiene und Sicherheitskon-zepte des BfR. »Wir bewerten das genauso wie die Eu-ropäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA, die in zahlreichen Gutachten festgestellt hat, dass aus den Substanzen, die bei diesem Verfahren benutzt werden, keine gesundheitlichen Gefahren für den Verbraucher resultieren. Und dieser Auffassung schließt sich auch

das Bundesinstitut für Ri-sikobewertung an.«

»Das deutsche Huhn ist auf keinen Fall gesünder als das US-Chlorhuhn. Das muss man ganz deut-lich sagen. Ganz im Ge-genteil: Wir müssen leider feststellen, dass wir ein massives Keimproblem auf deutschem Geflügel haben«, betonte Prof. Ellerbroek. »Wir stellen jedes Jahr wieder fest, dass wir einen sehr hohen Anteil an Campylobacter und Salmonellen als krank machende Erreger auf dem Geflügel haben, und bislang ist es auch der Geflügelindustrie nicht in ausreichendem Maße gelungen, den Trend um-zukehren.«

Die Behandlung von Ge-flügelfleisch mit Chlor-verbindungen in den USA hingegen sei eine ef-fektive Methode, um die Keimbelastung auf dem Geflügelfleisch deutlich

zu reduzieren und damit Erkrankungen aufgrund von Keimen zu verhindern.

Deswegen spricht sich BfR-Experte Prof. Lüppo Eller-broek dafür aus, auch in Deutschland die Behandlung von Geflügelfleisch mit Chlorverbindungen als zusätz-liche Maßnahme ergänzend zu hohen Erzeugungs-standards einzuführen: »Es gibt keinen Grund, warum man dem Verbraucher diese Maßnahme vorenthalten sollte oder müsste. Sondern es gibt vielmehr gewichtige Gründe dafür, dass man dieses Verfahren auch anwen-det, denn wir dürfen kein geeignetes Mittel auslassen, um den Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken zu schützen«, erklärte Prof. Ellerbroek. »Auch wenn das eine ungewohnte Maßnahme für uns ist und wir uns daran gewöhnen müssen, zählt sie zu den Maßnahmen, mit denen wir den Verbraucher schützen können.«

Weitere namhafte deutsche Wissenschaftler teilen die-se Auffassung. So erklärte Prof. Reinhard Fries, Leiter des Instituts für Fleischhygiene und -technologie an der Freien Universität Berlin, im Interview mit »Re-port Mainz«: »Die Behandlung von Geflügelfleisch mit Chlorverbindungen ist von Vorteil, weil wir damit eine weitere Möglichkeit haben, Mikroorganismen auf Ge-flügel und auf anderen Schlachtkörpern unter Kontrolle zu halten.«

Nach seiner Einschätzung werde die Chlorbehandlung von Geflügelfleisch in wenigen Jahren auch in Deutsch-land eingeführt. Fries betonte, dies werde nicht zu einer Verschlechterung der Erzeugungsprozesse führen: »Ich halte es für unredlich zu sagen, dass, wenn Chlorver-bindungen benutzt würden, der hygienische Standard in den Geflügelketten zusammenbrechen würde – das ist definitiv nicht der Fall. Es ist eine zusätzliche Maßnah-me.«

Auch Prof. Thomas Blaha, Epidemiologe von der Tier-ärztlichen Hochschule Hannover, erklärte: »Es wäre klug, das bisherige Grundprinzip, also das Sichverlas-sen allein auf einen hohen Hygienestandard entlang der Produktionskette, auf den Prüfstand zu stellen. Es muss geprüft werden, ob nicht eine zusätzliche finale keimab-tötende Hygienemaßnahme – und dazu gehört auch die Chlorbehandlung von Geflügel – bei der gegenwärtigen Risikolage, nämlich der Zunahme der resistenten Keime in den vergangenen Jahren insbesondere auf Geflügel-produkten, hilfreich wäre.«

© Dr. M. Stein, Am Kiebitzberg 10, 27404 Gyhum (eingereicht von Ludwig Fesenmeier, Weßling)

Fortbildungsteil zum Heraustrennenaseptica 20. Jahrgang 2014 | Heft 2 | Fortbildung 11

Sobald es sich um Lebensmittelhygiene handelt, steht man oft ähnlichen »Experten« gegenüber wie bei der allgemeinen Kranken-haushygiene. Hier gibt es auch des Öfteren Personen, die als Kind gelernt haben, sich nach Toilettenbesuch die Hände zu waschen, und daher davon überzeugt sind, beim Spek-trum der Hygiene und Infektionsverhütung mitreden zu können.

O. k. – das mit dem Händewaschen lässt sich im medizi-nischen Bereich nicht immer so beobachten.

Würde dies im Umgang mit Lebensmitteln geschehen, wäre man sofort im Rechtssektor angelangt. Hier gebie-tet allein die LMHV (Lebensmittel-Hygieneverordnung) im § 3, dass Lebensmittel keiner nachteiligen Beeinflus-sung ausgesetzt werden dürfen. Der Begriff der nach-teiligen Beeinflussung ergibt sich gem. § 2 LMHV über ekelerregende oder sonstige Beeinträchtigungen der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit von Le-bensmitteln.

Allein die sonstigen Beeinträchtigungen sind u. a. über Mikroorganismen, Verunreinigungen, Temperaturen, Gerüche, Aerosole, Dämpfe, menschliche und tierische Ausscheidungen, Abfälle, Abwässer, Reinigungsmittel, Biozidprodukte oder ungeeignete Behandlungs- und Zubereitungsverfahren definiert.

Lebensmittelhygiene umfasst alle Vorkehrungen und Maßnahmen, die bei der Herstellung, Behandlung, La-gerung und dem Verteilen von Lebensmitteln notwen-dig sind, um ein einwandfreies und bekömmliches – für den menschlichen Verzehr geeignetes – Produkt zu ge-währleisten.

Primär sind diesbezüglich lebensmittelverarbeitende und -produzierende Bereiche betroffen, da sie den un-terschiedlichsten horizontalen und vertikalen Vorschrif-

Grundlagen zur Lebensmittelhygiene im statio-nären Bereich der PatientenversorgungN. Mesenich

ten des europäischen (gilt für Verordnungen gem. Arti-kel 249 EG-Vertrag) und deutschen Lebensmittelrechts verbindlich unterliegen.

Da selbstverständlich alle Vor-schriften zur Lebensmittelsicherheit wichtig sind, sind nachfolgend le-diglich einige wenige davon für den Klinikbereich aufgelistet: etwa die EU-Basis VO (EG) Nr. 178/2002 sowie die VO (EG) 852/2004 zur Lebensmittelhygiene, die Durch-führungsverordnungen EG Nr. 2073-2076/2005 zum Hygienepa-ket, die DVO LmH vom 15.08.2007 sowie deren neue LMHV, das IFSG, das LFGB und die LMKV; des Wei-teren DIN-Normen wie etwa die DIN 10508 (Lebensmittelhygiene-Temperaturen für Lebensmittel), die DIN 10514 (Lebensmittelhygiene-Hygieneschulung), die DIN 10524 Lebensmittelhygie-ne – Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetrieben), die DIN 10506 (Lebensmittelhygiene-Gemeinschaftsver-pflegung) oder die DIN 10526 (Lebensmittelhygiene-Rückstellproben in der Gemeinschaftsverpflegung).

Verantwortlich für die Umsetzung der Vorgaben ist der Träger einer Einrichtung (Krankenhaus, produzie-render Betrieb etc.), was er entsprechend seinen Pflich-ten in Verfahrensanweisungen (HACCP-Konzept, Hy-gienepläne etc.) festlegen muss.

Hier gilt es sich nun zu entscheiden: Will ich vernünf-tigerweise Hygienebeauftragte in der Pflege (Milchkü-che und Therapieküche sind separat zu betrachten / eigener Hygieneplan) mit den für ihren Tätigkeits-bereich versehenen Informationen zur Lebensmittel-hygiene schulen, oder will ich das komplette Spektrum des Lebensmittelrechts auf eine Personengruppe proji-zieren, deren eigentliche Arbeit eine andere ist?

Norbert MesenichFachkraft für Krankenhaushygiene und Infektionsverhütung (HFK)Hygienebeauftragter für Groß- und GemeinschaftsküchenKrankenhaushygiene der Unversitäts-medizin MainzHochhaus am Augustusplatz55131 MainzE-Mail: [email protected]

| Autor

Fortbildung für Hygienebeauftragte in der Pflege

12 aseptica 20. Jahrgang 2014 | Heft 2 | Fortbildung

Vernunft kann man z. B. dem Robert Koch-Institut unterstellen, da es in seiner Stellungnahme im »Epide-miologischen Bulletin« Nr. 18/2001 die Tätigkeit von Pflegekräften im Zusammenhang mit dem Essenaus-teilen nicht als »nach § 43 IfSG belehrungspflichtige Tätigkeit« betrachtet. Dies wurde mit der Ausbildung in medizinischen Fächern und den Lehrinhalten Personal- und Krankheitslehre begründet.

Küchenpersonal, also kein Pflegepersonal, in Stations-küchen eingesetzt, unterliegt selbstverständlich den le-bensmittelrechtlichen Kriterien zwecks Schulung und Belehrung; dies gilt auch für Pflegepersonal in Milchkü-chen und Therapieküchen.

Begründen lassen sich vernunftbedingte Lehrinhalte für Hygienebeauftragte in der Pflege zur Lebensmittelhygi-ene im Stations- bzw. Peripheriebereich auch damit, dass lediglich die Hälfte der Landeshygieneverordnungen Deutschlands in ihren Bundesländern Hygienebeauf-tragte für die Pflege fordern; und dort, wo sie gefordert werden, werden neben der anerkannten pflegerischen Berufsausbildung entweder Schulungen gem. Vorgaben des Krankenhaushygienikers oder nicht näher definierte Qualifikationen der entsprechenden KRINKO-Emp-fehlung (Bundesgesundheitsblatt 2009, 52: 951–962) oder lediglich Motivation erwartet.

Um nicht zu entmutigen, sondern dieser Motivation Vorschub zu leisten, werden die folgenden Hygiene-maßnahmen im Umgang mit Lebensmitteln im Stati-onsbereich als vernünftige, mit gesundem Menschen-verstand (im LM-Bereich würde man sagen: gem. GHP -Gute Hygiene Praxis-) nachvollziehbare Maßnahmen aufgezeigt. Auffälligkeiten sind dem zuständigen An-sprechpartner (primär Hygienefachkraft bzw. von ihr ausgehend, zuständige Verantwortungs-träger) am bes-ten schriftlich, wegen der besseren Compliance, mitzu-teilen.

Das mögliche Arbeitsspektrum im Umgang mit Le-bensmitteln reicht im Stationsbereich u.a. vom Verteilen und Anrichten portionierten Essens über das Zuberei-ten und Verabreichen von Sondenkost bis zu Hilfeleis-tungen beim Essen oder dem Belegen von Broten.

Allein aus den verschiedenen Verfahrensmöglichkeiten zur Herstellung der Mittagsverpflegung in Gemein-schaftseinrichtungen, Cook & Serve (Kochen und Ser-

vieren), Cook & Hold (Kochen und Warmhalten) oder Cook & Chill (Kochen und Kühlen), ergeben sich schon unterschiedliche Hygienemaßnahmen.

Somit muss sich jede/-r Hygienebeauftragte/-r für die Pflege z.B. bei seiner zuständigen HFK über systemab-hängige Hygienemaßnahmen informieren. Üblicherwei-se haben diese im Hygieneplan und/oder »Reinigungs- und Desinfektionsplan Stations- bzw. Bereichsküchen« zu stehen.

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!

In der Stationsküche wird, ich sage mal vorsichtig – manchmal –, eine Form von Personalverhalten beob-achtet, die Gleichgültigkeit, Desinteresse, Unwissenheit, Bequemlichkeit und/oder Egoismus widerspiegelt.

Patienten können dankbar sein für jeden, der Unkor-rektheiten im Stationsküchenbereich verbalisiert.

Somit wird hiermit allen Hygienebeauftragten in der Pflege geraten, die nachfolgenden Hygienemaßnahmen und Vorgaben zum korrekten Umgang mit Lebensmit-teln, besonders im Stationsküchenbereich, bewusst im Auge zu behalten.

Stations-/Bereichsküchen

Allgemeine Vorgaben und Verhaltensregeln zur Le-bensmittelsicherheitIn Stations- bzw. Bereichsküchen können Probleme durch bauliche Defizite wie auch durch unkorrekte Ver-haltensweisen von Personal, von Besuchern oder Pati-enten bestehen.

Um Probleme wie Schimmelbefall, Fliegen, Kontamina-tion durch Wasserkeime, sonstige nachteilige bzw. ekel-erregende Beeinflussung der Lebensmittel oder Fehlver-halten zu vermeiden, sind folgende Punkte zu beachten.

Persönliche Hygiene beim Umgang mit Lebens-mitteln• Personen mit Durchfall, Übelkeit, Hauterkrankungen,

stärkeren Erkältungen oder eitrigen Wunden dürfen nicht mit Lebensmitteln umgehen.

• Saubere Arbeitskleidung oder sauberer Überziehkittel sind in der Stationsküche bzw. im Umgang mit Le-bensmitteln selbstverständlich.

Fortbildungsteil zum Heraustrennenaseptica 20. Jahrgang 2014 | Heft 2 | Fortbildung 13

• Es sind kurze, naturbelassene Fingernägel gefordert.• Vor dem Umgang mit Lebensmitteln ist eine hygieni-

sche Händedesinfektion durchzuführen.• Wunden sind vollständig abzudecken.• Unverpackte Lebensmittel dürfen nicht mit bloßen

Händen angefasst werden.• Folgende Unarten sind in der Stationsküche bzw. im

Umgang mit Lebensmitteln zu unterlassen: • Husten und Niesen, ohne sich abzuwenden und

ohne Taschentuch • Haare kämmen • Bohren in der Nase, in den Ohren etc. • Finger ablecken

Räumlichkeit• Die Stationsküche ist kein »Aufenthaltsraum« für Per-

sonal und/oder Patienten.• Der Zugang zur Küche ist nur dem Personal gestattet

(Aushang), bzw. Ausnahmefälle sind zu regeln (eben-falls Aushang).

• Zu öffnende Fenster sind mit Fliegengitter zu verse-hen.

• Keine Pflanzen oder Blumen in der Stationsküche dulden.

• Strahl des Wasserhahns darf nicht direkt in den Ab-fluss gerichtet sein.

• Strahlregler am Wasserhahn einmal wöchentlich ab-schrauben und reinigen (alternativ: Zitronensäure-bad).

• Lebensmittelkühlschranke (möglichst getrennt für Speisen der Zentralküche, des Personals sowie der Patienten) haben bei ca. +4 bis +7 °C eingestellt zu sein (Thermostatkontrolle).

• Frei zugängliche Patientenkühlschränke gehören nicht in die Stationsküche.

• Holzbrettchen und zerkratzte Brettchen sind gegen Kunststoffbrettchen mit glatter Oberfläche zu tau-schen.

• Material, das nicht spülmaschinenfest ist (z. B. Brot-körbe aus Weidenmaterial) sind gegen spülmaschi-nenfestes Material auszutauschen.

• Spülmaschine geschlossen halten.

Bevorratung• Vorräte möglichst kühl und trocken lagern.• Es dürfen keine Lebensmittel aus privaten Schenkun-

gen auf Station angenommen werden.• Speiseeis wird nur ausgegeben, wenn es vom Stati-

onspersonal in der Zentralküche abgeholt und un-

verzüglich an die jeweiligen Verbraucher (Patienten) ausgeteilt wird. Von der Zentralküche ausgegebenes Speiseeis darf nicht im Stationsbereich (Gefrier-schrank etc.) gelagert werden.

• Kühlbedürftige Lebensmittel sind patientenbezogen zur unmittelbaren Abgabe zu bestellen (kurzfristige, abgedeckte Rückstellung im Kühlschrank am Tag der Lieferung ist möglich).

• Auch Obst ist patientenbezogen zu bestellen, da es im Stationsbereich nicht unter HACCP-Bedingungen bevorratet werden kann.

• Besonders in den Funktionsbereichen sollte eine über den Tagesbedarf hinausgehende Lagerung von Lebensmitteln (z.B. Aufenthaltsraum) unterbleiben, da dies zu einem potentiellen Anlocken von Schädlin-gen (z.B. Küchenschaben) führt.

• Vorratsschränke und Regale sind staubfrei zu halten (kein Einlegepapier verwenden, da dies ein Versteck für Schädlinge und Schädlingseier darstellt).

• Für abgefüllte Lebensmittel aus Großgebinden (z.B. Grieß, Nudeln, Brühe, Salz) sind geeignete verschließ-bare Behältnisse einzu-setzen. Primär sollten Einmalbehältnisse ver-wendet werden. Diese sind ordnungsgemäß zu beschriften und Mehrwegbehältnisse sind vor jedem Nach-füllen maschinell zu reinigen. Das Verfalls-datum ist bei abgefüll-ten Produkten von der Betriebsküche anzu-geben. Offenstehende Reste sind zu vermei-den.

• Getrennte Aufbewahrung von privaten (Patienten/Personal) Lebensmitteln (z.B. in geschlossenen Boxen und mit Namen versehen).

• Vorräte wöchentlich auf Verderb oder Überschreiten von Haltbarkeitsdaten kontrollieren.

Umgang mit den Lebensmitteln• Die Zubereitung von Speisen in der Stationsküche ist

auf das Nötigste zu beschränken.• Vor Umgang mit Lebensmitteln ist eine hygienische

Händedesinfektion durchzuführen.

Abbildung 1: Überfüllte Schütten im Kühlschrank erschweren (»verhindern«) die Kontrolle des MHD an den Portionsprodukten!

lativ unproblematisch kann jedoch der durchgebackene Kuchen eingestuft werden.

Bei gastrointestinalen Infektionsausbrüchen ist eine Buffetversorgung einzustellen!

TeezubereitungDer Ausgangskeimgehalt verschiedener Teesorten ist oftmals so hoch, dass er den Richtwert, der als gesund-heitlich gerade noch unbedenklich für enterale Ernäh-rung definiert wird, überschreiten kann (FDA, 1998). Daher sollte Tee im Stationsbereich mit kochendem Wasser aufgegossen werden; noch besser ist kochen.

Nutzung der Tafelwasserschankanlagen/Trink-brunnen.• Es sind Behältnisse wie Gläser und Krüge mit mög-

lichst großer Einfüllöffnung zu verwenden, die in Ge-schirrspülmaschinen aufbereitet werden.

• Das gezapfte Wasser ist für den »sofortigen Ver-brauch« bestimmt. Unter »sofortigem Verbrauch« oder zur »alsbaldigen Abgabe« wird im Lebensmittel-recht der Verzehr oder die Abgabe oder die Weiter-verarbeitung von Lebensmitteln noch am selben Tag verstanden.

Spezialnahrung (z. B. Sondennahrung) Für Sondennahrung gelten besondere hygienische An-forderungen. Hierbei gilt es auch die Anwendungs- so-wie Aufbereitungsbestimmungen der verwendeten Me-dizinprodukte zu berücksichtigen.

Reinigungs-/Desinfektionsplan für Stations-/Be-reichsküchenFür die Stations-/Bereichsküche sollte ein Reinigungs- und Desinfektionsplan erstellt sein, der Bestandteil des Hygieneplans ist und in jeder Stationsküche aushängt. Hierin ist u. a. festgelegt, wie die tägliche Wischdesinfek-tion der Arbeitsflächen zu erfolgen hat.

• Die Desinfektionsmaßnahmen müssen von geschul-tem Personal durchgeführt werden und sind zu doku-mentieren.

• Schneide- und Küchenmaschinen sollten zerlegt und die einzelnen Teile in heißem Wasser unter Zusatz von etwas Spülmittel gesäubert werden, damit sich im Inneren keine Keimnester bilden können.

• Handwasch- und Spülbecken regelmäßig reinigen und desinfizieren.

• Bei »Cook & Chill«-Speisenversorgung erfolgt das Wegstellen der Patientenessen (Untersuchungspa-tienten etc.) sinnvollerweise vor der Regenerierung (Erhitzen der Speise auf über 72 °C Kerntemperatur zum Endgaren).

• Das Erhitzen in der Mikrowelle bei hoher Wattzahl und Temperaturkontrolle ist möglich.

• Nach Ablauf der Regenerationszeit hat sofort die Essenverteilung zu erfolgen; ansonsten entsteht ein Trocknungseffekt sowie Qualitätsverlust der Warm-speisekomponenten.

• Kühlungsbedürftige, zurückgestellte Essen (Lebens-mittel) müssen in den Kühlschrank.

• Offene Lebensmittel sind abzudecken.• Je nach Konzept der Speisenversorgung sind die Ver-

brauchs- und Abgabefristen für kalte und/oder war-me Speisen einzuhalten.

• Warmhalten bei mind. 65 °C • Warmhaltezeit max. 2 Std. • Kühlhalten bei +4 bis +7 °C • Kaltspeisenausgabe bei max. 10 °C • Das Einfrieren von Lebensmittelresten ist nicht ge-

stattet.• Immundefizienten sind nur durchgekochte bzw. »si-

chere« Speisen zu geben. Entscheidend ist die Essen-bestellung!

• Bei nacheinander durchgeführter Essenshilfe ist zwi-schendurch eine Händedesinfektion durchzuführen.

• Aufschnitt und frische Speisen sind nur am Ausgabe-tag zu verteilen und bereits am nächsten Tag zu ver-werfen.

• Einmal ausgeteilte oder im Buffet ausgelegte Lebens-mittel müssen entsorgt werden.

• Eine Wiederverwendung von Speisen und Küchen-resten darf generell nicht erfolgen.

• Ein Lebensmittel mit optisch erkennbarem lokalem Schimmelpilzbefall ist zu verwerfen, da die Giftstoffe bereits das gesamte Lebensmittelprodukt durchdrun-gen haben können.

Merke: Vom Personal mitgebrachte Speisen für den Kollegenkreis, besonders wenn sie bereits zu Hause hergestellt wurden, entsprechen eher nicht den in Deutschland gültigen Anforde-rungen an das Inverkehrbrin-gen von Lebensmitteln. Als re-

14 aseptica 20. Jahrgang 2014 | Heft 2 | Fortbildung

Abbildung 2: Mitgebrachte Speisen können ein Infek-tionsrisiko darstellen!

• Kühl- und Gefrierschrank regelmäßig abtauen und desinfizierend reinigen.

• Gläser, Geschirr und Besteck sind prinzipiell maschi-nell aufzubereiten.

• Schwämme und Spülbürsten müssen täglich erneuert oder desinfizierend aufbereitet werden.

Da Flächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kom-men, nach der Einwirkzeit eines Desinfektionsmittels und vor Kontakt mit Lebensmitteln prinzipiell erst mit Wasser in Trinkwasserqualität gespült werden müssen, empfiehlt es sich, diesbezüglich gar keine Fläche in der Stationsküche zu haben. Wozu gibt es entsprechende Bedarfsgegenstände, die in der Geschirrspülmaschine aufbereitet werden können?

Des Weiteren haben die Nutzungs- und Aufbereitungs-modalitäten bezüglich Kühlschränken, Mikrowelle, Herd und Backofen, Kaffeeautomaten, Thermoskan-nen, Kochutensilien etc. geregelt aufgeführt zu sein.Für Ausnahmefälle (bestimmte infektiöse Erkrankun-gen oder Infektionserreger) sind die jeweils zu berück-sichtigenden Vorgaben (Leitfäden) verbindlich. Ggf. Rücksprache mit dem Hygienefachpersonal halten.

Abfälle/SpeisenentsorgungIm Stationsbereich sollte das Abräumen der Essensta-bletts durch das Personal erfolgen. Dabei ist darauf zu achten, dass keine persönlichen Gegenstände der Pati-enten, wie z.B. Zahnprothesen, oder auch medizinische Abfälle, wie z.B. Spritzen, etc. auf dem Tablett abgelegt und auf diesem Weg entsorgt werden.

Da im Einzelfall nicht zwangsläufig mit einer Koope-ration der Patienten gerechnet werden kann, muss das Personal entsprechend kontrollieren. Deshalb ist auch eine »Entlastung« durch gehfähige Patienten, die ihr Tablett selbst zum Entsorgungswagen zurückbringen, nicht zu befürworten.

Keine Biotonne anlegen! Speisereste können direkt über den Ver- und Entsorgungswagen der Zentralküche entsorgt werden. Eine Restesammlung vor Ort (z. B. zur Verwendung als Tierfutter) ist nicht gestattet.

Für Hygienebeauftragte in der Pflege sind durchaus fol-gende Portale im Internet interessant, wenn sie ihr all-gemeines Lebensmittelverständnis überprüfen wollen:www.bfr.bund.de (u. A.)

Fortbildungsteil zum Heraustrennenaseptica 20. Jahrgang 2014 | Heft 2 | Fortbildung 15

• Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie• Schutz vor Lebensmittelinfektionen im Privathaus-

halt www.vis.bayern.de• Die sieben Regeln der Lebensmittelhygiene

FazitDas Erstellen des Hygieneplans sowie des Reinigungs-/Desinfektionsplans für Stations-/Be-reichsküchen mit den hygienerelevan-ten Kontroll- und Umgebungsuntersu-chungen obliegt den entsprechenden Ver-antwortungsträgern einer Einrichtung bzw. dem diesbe-züglich eingestellten Fachpersonal.

Sobald eine Gute Hygiene-Praxis (GHP/»gesunder« Menschenverstand) im Umgang mit Lebensmitteln im Stationsbereich (LM-Hygieneplan Station) praktiziert wird, steht das Pflegepersonal im lebensmittelbeding-ten Infektionsfall außerhalb der Kritik.

Hygienebeauftragte in der Pflege sollten demnach in erster Linie darauf achten, dass das Personalverhalten innerhalb der Stationsküche sowie der Umgang mit Lebensmitteln in diesem Raum diszipliniert erfolgt (evtl. sogar wird).

Das Führen dokumentierter Listen:• Kühlschranktemperatur (tgl.)• wöchentliche MHD-Kontrollen• Reinigungs- und Desinfektionsliste analog Hygie-

neplan • Patienten-Rückstellessen (Diagnostik, OP etc.)/

Kühlkomponenten im Kühlschrank lagern,• kein Rücklauf von Lebensmitteln aus dem Patien-

tenzimmer in die Stationsküche führt zu einem ho-hen Maß an Sicherheit; unterlaufen wird dies dann lediglich durch gut gemeintes (leider oft schlecht ausgeführtes) Verhalten bezüglich privat zugeführ-ter/mitgebrachter Speisen (Personal, Besucher, Pa-tienten). |

Abbildung 3: Einmalhand-schuhe, auch wenn unbe-nutzt, sind kein adäquater Verschluss für angebro-chene Flaschen!

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)A. Hartwig

Welche PSA für welche Tätigkeiten? Welche Pflichten hat der Arbeitgeber? Welche Pflich-ten haben Mitarbeiter?

Jeder, der kontaminierte Medizinprodukte aufberei-tet, übt Tätigkeiten mit Biostoffen bzw. biologischen Arbeitsstoffen aus (biologische Einwirkung) und ver-wendet im Aufbereitungsprozess gefährliche Stoffe (chemische Einwirkung) sowie Sterilisationsverfahren (physikalische Einwirkung).

Biostoffe sind Mikroorganismen (z. B. Bakterien, Vi-ren, Pilze), die den Menschen durch Infektionen, über-tragbare Krankheiten, Toxinbildung, sensibilisierende oder sonstige die Gesundheit schädigende Wirkungen gefährden können (Biostoffverordnung – BioStoffV).Biostoffe werden daher rechtsverbindlich in die Ri-sikogruppen 1 bis 4 eingestuft.. Die Einstufungen

der Mikroorganismen ist aus der Richtlinie 2000/54/EG Anhang III zu entnehmen und die Beschreibung der Risikogruppen finden wir in der BioStoffV unter § 3. Beispiele siehe Tabelle 1.

Der Umgang mit Biostoffen im Aufbereitungs-prozess von kontaminierten Medizinprodukten stellt also für die Gesundheit des ungeschützten Menschen ein gewisses Risiko dar, welches für das menschliche Auge nicht sichtbar ist.

Um dieses Risiko zu minimieren, müssen die Menschen bei der Ausübung dieser Tätigkeiten geschützt werden, nicht nur durch Schutzimpfungen, sondern eben auch durch das zusätzliche Tragen von persönlicher Schutzaus-rüstung (PSA).

Konkrete Hilfe zur Umsetzung der Anforderung aus der BioStoffV ist die Technische Regel 250 »Biologische Ar-beitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrts-pflege« (TRBA 250). Hält der Arbeitgeber die TRBA 250 ein, kann man davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt werden. Geht der Arbeitgeber andere Wege, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für seine Mitarbeiter erreichen und dies auch nachweisen.

Im Aufbereitungsprozess von kontaminierten Medizinpro-dukten gehen nicht nur Gefährdungen von Biostoffen aus, sondern auch von Chemikalien, die bei der maschinellen oder auch ggf. manuellen Aufbereitung zum Einsatz ge-bracht werden. Hier sprechen wir von gefährlichen Stoffen bzw. von Gefahrstoffen, die entsprechend von den Her-stellern zu kennzeichnen sind.

Jeder Arbeitgeber (egal wie groß oder klein der Betrieb) ist verpflichtet, gemäß §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Das Ziel der Beurteilung besteht darin, zu ermitteln, welche Maß-nahmen des Arbeitsschutzes zwingend erforderlich sind.

Antje Hartwig CLEANICAL gmbhScharnhorststraße 310115 BerlinE-Mail: [email protected]

www.cleanical.eu

| Autorin

Tabelle 1: Einige Beispiele aus der Richtlinie 2000/54/EG Anhang III

Biologischer Arbeitsstoff Einstufung Risikogruppe

Staphylococcus aureus 2

Escherichia coli (außer nichtpathogene Stämme) 2

Pseudomonas aeruginosa 2

Mykobakterien 2 sowie 3

Creutzfeldt-Jakob-Krankheit 3

Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit 3

Herpes-B-Virus 3

Masernvirus 3

Ebolavirus 4

Abbildung 1: Gefahrstoffkennzeichnung

16 aseptica 20. Jahrgang 2014 | Heft 2 | Klinik und Hygiene

aseptica 20. Jahrgang 2014 | Heft 2 | Klinik und Hygiene 17

§ 5 Abs. 3 ArbSchG: Eine Gefährdung kann sich insbe-sondere ergeben durch:

• die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,

• physikalische, chemische und biologische Einwir-kungen,

• die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Ar-beitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschi-nen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,

• die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusam-menwirken,

• unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Mitarbeiter,

• psychische Belastungen bei der Arbeit.

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen werden gemäß Gefahr-stoffverordnung (GefStoffV) in die Schutzstufen 1 bis 4 eingeteilt. Die Schutzstufen beschreiben die jeweils zu ergreifenden Maßnahmen und bauen aufeinander auf. Zudem gilt, dass die Maßnahmen der höheren Stufe zu-sätzlich zu denen der vorausgehenden Stufe(n) anzuwen-den sind.

Um die richtige Schutzstufe ermitteln zu können, ist ein Gefahrstoffverzeichnis anzulegen. In diesem Verzeich-nis sind alle Gefahrstoffe, die zur Anwendung kommen, aufzulisten. Die Liste muss u. a. die Einstufung des jewei-ligen Gefahrstoffes beinhalten (Beispiel siehe Tabelle 2).Die Tätigkeiten bei der Aufbereitung von Medizin-produkten sind der Schutzstufe 2 zuzuordnen:

Die Schutzstufe 2 ist anzuwenden bei Tätigkeiten mit Stoffen und Zubereitungen, die mit »Xn«, »Xi«, »C« ein-gestuft und gekennzeichnet sind und bei denen es regel-

mäßig und in größerem Umfang zum Kontakt mit Kör-perflüssigkeiten, -ausscheidungen oder -gewebe kommen kann, sodass eine Infektionsgefährdung durch Erreger der Risikogruppe 2 bzw. 3 besteht (siehe TRBA 250 Punkt 3.2.2.1).

Eine der Maßnahmen der Schutzstufe 2 ist das Tragen von PSA. Mit der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) wird die europäische »Richtlinie 89/656/EWG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheits-schutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung durch Arbeitnehmer bei der Arbeit« in deutsches Recht umgesetzt, und das bereits seit 1996.

Welche PSA für welche Tätigkeiten?

Die PSA-BV regelt die Auswahl, Bereitstellung, Wartung, Reparatur, den Ersatz sowie die Lagerung von PSA durch den Arbeitgeber für alle Tätigkeitsbereiche ebenso wie seine Verpflichtung zur Unterweisung. Die Notwendig-keit des Einsatzes von PSA führt zu Pflichten sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Mitarbeiter.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber ist zur Bereitstellung von PSA gesetzlich verpflichtet (§ 3 ArbSchG) und darf die Kosten nicht den Mitarbeitern auferlegen. Der Arbeitgeber hat die Mit-arbeiter in der sicherheitsgerechten Benutzung der PSA auf Grundlage der Herstellerinformation zu unterweisen. Die Unterweisungen sind regelmäßig zu wiederholen und zu dokumentieren. Die Inhalte sind in schriftlicher Form den Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen, z.B. im Rah-men einer Betriebsanweisung. Bei der Unterweisung ist besonders auf die Verhaltensweisen und das Verantwor-tungsbewusstsein einzugehen.

Tabelle 2: Beispiel eines Gefahrstoffverzeichnisses

Lfd. Nr. Bezeichnung des Gefahrstoffes Einstufung des Gefahrstoffes Angabe der gefährlichen Eigenschaften

Menge des Gefahrstoffes, Jahresmenge

Arbeitsbereiche, in denen mit dem Gefahrstoff umgegangen wird

Produktname Gefährliche Inhaltsstoffe Gebinde

1 NN Siehe SDB C, R35 Verursacht schwere Verätzungen Xn, R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken

4 kg/80 l Unreiner Bereich

2 NN Siehe SDB Xi, R36 Reizt die Augen N, R50/53 Umweltgefährlich in Gewässern

200 l Unreiner Bereich

3 NN Siehe SDB Xi, R36 Reizt die Augen 200 l Unreiner Bereich

18 aseptica 20. Jahrgang 2014 | Heft 2 | Klinik und Hygiene

Der Arbeitgeber darf PSA nur auswählen, entsprechend 8. ProdSV »Achte Verordnung zum Produktsicherheits-gesetz – Verordnung über die Bereitstellung von persön-lichen Schutzausrüstungen auf dem Markt – (z. B: CE-Kennzeichnung!).

Welche Pflichten haben Mitarbeiter?

Mitarbeiter müssen die bereitgestellte PSA gemäß den Unterweisungen benutzen und sind weiter verpflichtet, die PSA einer Sicht- und Funktionsprüfung vor jeder Be-nutzung zu unterziehen sowie zur unverzüglichen Mel-dung festgestellter Mängel an den Arbeitgeber.Die Mitarbeiter sind verpflichtet, die PSA getrennt von der Privat- bzw. Straßenkleidung sowie von der Dienst- bzw. Bereichskleidung aufzubewahren.

Weiter sind die Mitarbeiter zur Reinigung/Desinfektion und Pflege der PSA verpflichtet. Die PSA ist trocken bis

zur nächsten Anwendung zu lagern. Dies gilt selbstver-ständlich für Mehrwegartikel. PSA als Einmalartikel ist nach der Benutzung zu verwerfen.

Persönliche Schutzausrüstung muss bei allen Arbeiten und Tätigkeiten verwendet werden, die aufgrund ihrer Art Verletzungen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorrufen und die durch andere Maßnahmen (tech-nisch oder organisatorisch) nicht verhindert werden kön-nen.

Jede Quelle eines arbeitsbedingten Unfalls wird im Ar-beitsschutz als Gefährdung bezeichnet. Um Unfälle bei der Arbeit zu verhüten, gibt es eine Reihe von Maßnah-men, die in Deutschland in Unfallverhütungsvorschriften geregelt sind. Die grundsätzlichen Regelungen stehen in der Unfallverhütungsvorschrift »Grundsätze der Präven-tion (BGV A1)« vom 1. Januar 2004.

Im vierten Abschnitt der §§ 29, 30 und 31 BGV A1 geht es um die persönliche Schutzausrüstungen (PSA): Bereit-stellung, Benutzung und besondere Unterweisung.

Hinweis: Unfallverhütungsvorschriften (UVV) gelten für die Mitgliedsunternehmen der jeweiligen Berufsgenos-senschaft. Seit 1996 werden die UVV als Berufsgenossen-schaftliche Vorschriften »BGV« benannt. Die BGV er-gänzen und konkretisieren staatliches Arbeitsschutzrecht. Sie werden in vier Kategorien von A bis D eingeteilt.

ZusammengefasstBei allen Rechten und Pflichten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sollte jeder die Bezeichnung »per-sönliche« Schutzausrüstung sehr wörtlich nehmen. Sie hat nur die Funktion des persönlichen Schutzes!

An die Schutzausrüstung werden deshalb besondere Anforderungen gestellt. Lesen Sie bitte dazu auch den Beitrag »Anforderungen an Schutzkittel als Teil der persönlichen Schutzausrüstung« von Herrn Dr. Holz und Herrn Kiesel in dieser Ausgabe. |

Tabelle 3: Empfehlung für Mitarbeiter, die kontaminierte Medizinprodukte aufbereiten

PSA mit CE-Kennzeichen Bitte beachten

Kopfhaarschutz Einweghauben: • müssen das gesamte Kopfhaar bedecken • es gibt verschiedene Größen • Rand- bzw. Haltegummi kann einschnüren

Augenschutz Schutzbrillen, Schutzbrillen für Brillenträger oder Einwegschutzbrillen:• Reduzierung des Gesichtsfeldes• verstärktes Schwitzen• Beschlagen der Innenseite geschlossener Brillen• Außenbeschlagen bei Temperaturwechsel• Sehfeldstörungen durch Spiegelungen

Mund-Nasenschutz Einwegmasken:• müssen der EN 149:2001 entsprechen • Schutzstufe FFP-1-Masken bieten Schutz vor grobem Staub• Schutzstufe FFP-2-Masken bieten Schutz gegen Bakterien, Pilze und Sporen• Schutzstufe FFP-3-Masken bieten Schutz gegen Viren

Schutzkittel Einwegschutzkittel:• wasserabweisend, teilbeschichtete Vorderseite und Ärmel• ansonsten atmungsaktiv• lange Ärmel mit Gummibund

Handschuhe Einweghandschuhe:• Nitril-Handschuhe mit langen Stulpen• Nitril-Polymere sind chemisch sehr beständig und haben gummiähnliche Eigenschaften

• Sie erfüllen die Anforderungen an einen Einmalhandschuh im medizinischen Bedarf

Schuhe Bereichsschuhe:• wasch- und desinfizierbar• vorne geschlossen und hinten Fersenriemen• rutschhemmendes Sohlenprofil• antistatische Eigenschaften

Anforderungen an Schutzkittel als Teil der persönlichen SchutzausrüstungH. Holz, M. Kiesel

Die Nutzung von passender, funktionaler Schutzkleidung ist ein wichtiger Bestand-teil des Arbeitsschutzes und der Infektions-prävention. Die Schutzkleidung dient dabei sowohl dem Erhalt der Gesundheit von Pa-tienten und Besuchern als auch der von un-seren Mitarbeitern. Daher ist es nicht ver-wunderlich, dass sowohl nationale als auch internationale Gesetzgebungen sich mit die-sem Thema befassen. Zudem gibt es eine Vielzahl an Fachgremien, Gesellschaften und Interessengruppen, die zu diesem The-ma Empfehlungen veröffentlichen, sodass es für interessierte Personen schwierig ge-worden ist, alle Veröffentlichungen zu ken-nen und zu berücksichtigen.

GrundlagenBasierend auf dieser Vielzahl an Gesetzen, Verordnun-gen und Vorgaben, die sich zur Beschaffenheit der per-sönlichen Schutzausrüstung äußern, soll im Folgenden auf zwei besonders wichtige Aspekte von Schutzkitteln eingegangen werden, die aus Sicht der Verfasser oft zu wenig Beachtung finden.

Forderungen an FeuchtigkeitsdichteAus infektiologischer Sicht ist insbesondere die Qua-lität der Schutzkleidung bei Feuchtigkeitsbelastungen besonders zu beachten, da durchfeuchtete Materialien für Mikroorganismen sehr leicht durchgängig werden.

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt in § 3 vor: »Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maß-nahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesund-heit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.«

Auch die PSA-Benutzungsverordnung fordert in § 2 Abs. 1 Nr. .3: »…darf der Arbeitgeber nur persönliche Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind«. Aus diesen beiden An-forderungen des Gesetzgebers ergibt sich die Pflicht,

mögliche Kontakte mit Flüssigkeiten bei der Auswahl von Schutzkitteln zu berücksichtigen.

Auch von Seiten der EU wird in der Richtlinie des Rates 89/686/EWG unter 1.1.2.2 verlangt: »Er-geben sich für unterschiedliche vorhersehbare Einsatzbedingungen unterschiedliche Intensitätsgra-de desselben Risikos, müssen bei der PSA-Gestaltung entsprechen-de Schutzklassen berücksichtigt werden.«

Dazu müssen die Ausgangswerkstof-fe und anderen Bestandteile dieser Arten von PSA so gewählt oder kon-zipiert und angeordnet sein, dass sie möglichst eine völlige Dichtheit gewährleisten, die erforderlichen-falls eine möglicherweise längere tägliche Verwendung gestattet, oder andernfalls eine beschränkte Dichtheit, die eine Begrenzung der Tragedauer erforderlich macht.

Die Biostoffverordnung fordert in § 8, dass der Ar-beitgeber »bei der Auswahl und Bereitstellung der Arbeitsmittel alle mit der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zusammenhängenden Faktoren, einschließlich der psychischen, ausreichend berück-sichtigt«.

Das RKI äußert sich im durch die KRINKO freigege-benen Kommentar aus dem Epidemiologischen Bulle-tin 01/2007 ähnlich: »Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, nach einer Gefährdungsbeurteilung das Erfordernis und die Art persönlicher Schutzausrüstung festzulegen.«

Die TRBA 250 »Biologische Arbeitsstoffe im Gesund-heitswesen und in der Wohlfahrtspflege« gibt in Kapitel 4.2.7 »Schutzkleidung« vor:

(1) Wenn bei einer Tätigkeit mit Kontaminationen der Arbeitskleidung gerechnet werden muss, ist die vom

aseptica 20. Jahrgang 2014 | Heft 2 | Klinik und Hygiene 19

Dr. med. Hubert HolzFacharzt für Hygiene und UmweltmedizinKrankenhaushygieniker des Katholischen Klinikums Mainz (kkm)E-Mail: [email protected]

Markus KieselHygienemanagerKatholisches Klinikum Mainz (kkm)E-Mail: [email protected]

Katholisches Klinikum MainzAn der Goldgrube 1155131 Mainz

| Autor

20 aseptica 20. Jahrgang 2014 | Heft 2 | Klinik und Hygiene

Arbeitgeber gestellte Schutzkleidung zu tragen. Ein Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder -ausscheidungen ist zu erwarten, z.B. beim Pflegen von Patienten – mit Inkontinenz oder – mit sezernierenden Wunden.

(2) Die ausgewählte Schutzkleidung muss die Arbeits-kleidung an allen Stellen bedecken, die tätigkeitsbedingt kontaminiert werden können. Bei möglicher Durch-nässung der Kleidung bzw. des Schuhwerks ist vom Arbeitgeber gestellte flüssigkeitsdichte Schutz-kleidung bzw. Fußbekleidung zu tragen.

Ein durch den ABAS veröffentlichter Beschluss zu den Kriterien bei der Auswahl von PSA, wenn Gefährdun-gen durch biologische Arbeitsstoffe vorliegen, merkt an: »Auch die hygienischen Randbedingungen müssen bei der Auswahl mit bedacht werden. Die Schutzwirkung der einzelnen PSA kann ggf. durch Feuchtigkeit oder den Einsatz von Desinfektionsmitteln verringert sein,« und gibt weiterhin vor, dass bei Kontakt mit »In einer Flüssigkeit enthaltene(n) biologische Arbeitsstoffe(n)« eine »Flüssigkeitsdichte Schürze oder Einmalschürze« getragen werden muss »wenn damit zu rechnen ist, dass die Frontseite der Kleidung durchnässt wird«

Auch die DGKH hat sich in der Empfehlung »Klei-dung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hy-gienischer Sicht« hierzu geäußert und fordert, dass »Schutzkleidung bei Bedarf flüssigkeitsabwei-send bzw. -dicht« ist.

Forderungen an PassformDie Schutzkittel können zudem nur dann den Träger wirkungsvoll vor Erregern schützen, wenn die Klei-dung ihm auch passt und die relevanten Bereiche dau-erhaft bedeckt sind. Zu kleine und damit spannende, platzende oder unvollständig verhüllende Schutzklei-dung erfüllt ihre Schutzwirkung ebenso wenig wie zu große Schutzkittel, die verrutschen oder gar zu Stürzen führen können.

Daher fordert die PSA-Benutzungsverordnung in § 2 Abs. 2 auch, dass »Persönliche Schutzausrüstungen müssen den Beschäftigten individuell passen.«

Auch die Richtlinie des Rates 89/686/EWG verlangt unter 1.3.1: »Dazu müssen die PSA mit allen geeigne-ten Mitteln wie passenden Verstell- und Haltesystemen oder einer ausreichenden Auswahl an Größen und

Maßen so gut wie möglich an die Gestalt des Be-nutzers angepasst werden können.«

TestmodellAls im Rahmen einer Vereinheitlichung des Sortiments an Schutzkitteln die Anfrage an die Krankenhaushygi-ene gestellt wurde, welche Schutzkittel aus infektions-präventiver Sicht zu befürworten seien, wurden die verschiedenen Modelle gezielt auf diese beiden Krite-rien untersucht. Für die Passgenauigkeit konnte hierbei leicht ein Testmodell entwickelt werden: Mitarbeiter mit verschiedenem Körperbau (klein und groß, schmal und breit sowie »normal« gebaute Kolleginnen und Kol-legen) zogen die Schutzkittel an und prüften Sitz und Passgenauigkeit/Abdeckung. Hierfür wurden genau de-finierte Gruppen gebildet (Körpergröße und Gewicht):

160 cm und 50 kg175 cm und 80 kg185 cm und 100 kg

Bei der Abschätzung der Befähigung zur Flüssigkeits-abwehr war die Entwicklung eines Testmodells dagegen etwas schwieriger. So regelt beispielsweise die DIN EN 20811:1992, auch ISO 811, die Bestimmung der Wasser-dichtigkeit durch einen hydrostatischen Wasserdruckver-such. Für Textilien kommt diese Bestimmung in der EN 343:2003 zum Tragen, die die Wasserdichte von Regen-kleidung festlegt. Die Durchführung dieses hydrostati-schen Wasserdruckversuchs ist allerdings ohne geeignetes Labor und Zubehör nicht umzusetzen. Wir haben uns daher entschieden, einen einfachen, praxisnahen Test zu entwickeln, der auch ohne große Anforderungen an eine Laborausrüstung durchführbar ist und trotzdem zweck-mäßige Ergebnisse erbringt.

Zunächst wurden interne Schutzklassen für Tätigkeiten mit unterschiedlicher Infektions- und Durchfeuchtungs-gefahr festgelegt (weitere Differenzierung der TRBA-Schutzstufe 2).

Hierbei galt:

2A: sehr unwahrscheinlicher Kontakt mit infektiösem Material in/und Flüssigkeiten

2B: möglicher, aber ungeplanter Kontakt mit infektiösem Material in/und Flüssigkeiten

2C: sehr wahrscheinlicher Kontakt mit infektiösem Mate-rial in/und infektiösen Flüssigkeiten

aseptica 20. Jahrgang 2014 | Heft 2 | Klinik und Hygiene 21

2D: sehr massiver, häufiger Kontakt mit größeren Men-gen an infektiösem Material und Flüssigkeiten

Für diese Schutzstufen wurden daraufhin die unseres Erachtens notwendigen Belastungsgrenzwerte festgelegt und erst danach die im Folgenden beschriebenen Prüfun-gen durchgeführt.

Durchführung der Prüfung: Wasserundurch-lässigkeit.Die zu testenden Schutzkittel wurden horizontal zwischen zwei Stühle gespannt, sodass der Frontbereich frei hing. Es wurden dabei pro Modell jeweils fünf fabrikneue Ex-emplare dem Test unterzogen.Zur Simulation einer leichtgradigen Feuchtigkeitsbelas-tung wurde danach eine Wassermenge von 100 ml in den freien Bereich eingebracht und geprüft, ob innerhalb von 30 Sekunden ein makroskopisch erkennbarer oder fühlba-rer Wasserdurchtritt durch das Gewebe erfolgte. Bestehen alle fünf Kittel den Test, gilt die Schutzklasse 2B (wasser-abweisend) als erreicht.Zur Simulation einer stärkeren Flüssigkeitsbelastung (wasserdicht) wurde in fünf neue Schutzkittel eine Was-sermenge von 500 ml in den freien Bereich eingebracht (Wassersäule mindestens 40 mm) und danach geprüft, ob innerhalb von zehn und 20 Minuten ein makroskopisch erkennbarer Wasserdurchtritt durch das Gewebe erfolgte. Weisen die Kittel nach 10 Minuten keinen Durchtritt auf, gilt die Stufe 2C als erfüllt; sind auch nach 20 Minuten alle dicht, fällt der Schutzkittel in die beschriebene Schutzklas-se 2D (siehe Abbildungen 1 bis 3).

ErgebnisseVon den insgesamt 23 (x5) untersuchten Schutzkitteln erfüllten acht nicht die Anforderungen an wasserabwei-

sende Schutzkleidung und waren somit nur für unsere Schutzklasse 2A geeignet. Sechs Schutzkittel erfüllten die Vorgaben für Klasse 2B. Den Ansprüchen an einen Kit-tel der internen Schutzklasse 2C genügten immerhin acht Modelle. Nur ein Schutzkittel erfüllte die extremen Anfor-derungen der Klasse 2D (Abbildung 4).

Das vorab festgelegte Testmodell war also in der Lage, zwischen verschiedenen Schutzkittelqualitäten sinnvoll zu diskriminieren. Die vorliegende Verteilung zeigt, dass die Forderungen an die einzelnen Schutzklassen realistisch und erfüllbar sind (Abbildung 5).Kittel die beide Tests bestanden hatten, wurden für unse-ren Zentraleinkauf zur Beschaffung freigegeben.

FazitDas vorgestellte Modell zur Testung und Bewertung von Schutzkitteln im Gesundheitswesen ist ein einfaches und praxisnahes Konzept, das auch ohne aufwendige und kos-tenintensive Materialprüfungen ein aussagekräftiges Er-gebnis zur Qualität und Eignung verschiedener Produkte liefert.

Bei der Auswahl persönlicher Schutzausrüstung können somit nachvollziehbare, standardisierte Vorgaben ange-wendet werden und die Sicherheit für den späteren An-wender kann erhöht werden.

Dem Arbeitgeber steht zudem die Möglichkeit offen Mit-arbeiterinnen und Mitarbeitern, entsprechend der in den einzelnen Bereichen anzutreffenden Risiken in Bezug auf Infektionserreger und Flüssigkeiten, individuell mit einem jeweils an die jeweilige Gefährdungsanalyse angepassten Schutzkittel arbeiten zu lassen und somit die Sicherheit für Mitarbeiter und Patienten zu optimieren. |

Abbildung 1: Testmodell

Abbildung 2: Wasser-durchtritt

Abbildung 3: zusätzliche Prüfung der Wassersäule

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Abbildung 4: Verteilung der Schutzklassen Abbildung 5: Blaue Säulen = Anzahl geprüfter Kittel, grüne Säulen = Test Passgenauigkeit bestanden

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aseptica 20. Jahrgang 2014 | Heft 2 | Aktuelles/Impressum 23

Wissenschaftlicher Beirat:H. Biering, DüsseldorfD. Bijl, Beuningen (Niederlande)D. Bremer, HarderbergS. Fuhrmann, ChemnitzA. Hartwig, BerlinH. L. Holz, MainzU. Junghannß, KöthenS. Kauertz, DortmundT. Miorini, GrazM. Pietsch, MainzE. Schott, EssenB. Wilbrandt, Berlin

Herausgeber:Medienfabrik Gütersloh GmbHCarl-Bertelsmann-Str. 3333311 GüterslohTelefon: 05241 23480-50Fax: 05241 23480-61ISDN: 05241 23480-64E-Mail: [email protected]: www.aseptica.com

In Zusammenarbeit mit:Ecolab Deutschland GmbHEcolab-Allee 1 | 40789 Monheim am Rhein;Miele & Cie. KGPostfach | 33325 Gütersloh;OLYMPUS Deutschland GmbHPostfach 10 49 08 | 20034 Hamburg;ebro Electronic GmbH & Co. KGPeringerstraße 10 | 85055 Ingolstadt;Kögel GmbHHagenfeldstraße 4 | 75038 Oberderdingen;hawo GmbHObere Au 2–4 | 74847 Obrigheim

Verantwortlich für den Inhalt:Reinhild PortmannPresse- und ÖffentlichkeitsarbeitMiele & Cie. KGCarl-Miele-Straße 2933332 GüterslohTelefon: 05241 891952Fax: 05241 891950

Redaktion:Dr. Andreas Otte, EcolabDr. Winfried Michels, Miele Christian Roth, OlympusIven Kruse, ebroPeter Sauer, KögelChristian Wolf, hawo

Realisation, Layout und Druck:Medienfabrik Gütersloh GmbHStephan Dittmar, Ulrich Borghardt Titelbild: © Corbis/ Stefan Rupp

Auflage: 9.500

Erscheinungsweise: viermal jährlichGedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier

Nachdruck nur mit Genehmigung der Redaktion. Namentlich gekennzeichnete Beiträge können von der Meinung der Redaktion abweichen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen. Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe zu kürzen.

ISSN 1439-9016

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ERRATUMBei der Mitteilung der Arbeitsgruppe »Leitlinie von DGKH, DGSV und AKI für die Validierung und Routineüberwachung maschineller Reinigungs- und thermischer Des-infektionsprozesse für Medizinprodukte und zu Grundsätzen der Geräteauswahl« (LL RDG-I) (1) ist in der Tabelle zu den Richtwerten bei Realinstrumenten ein Fehler unter-laufen. In der Gruppe 5 muss es anstelle von »MIC-Instrumente« »Mikro-Instrumente« heißen. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen!

Ein Leben für die Firma

Wolfgang Klün hat sein Leben bedin-gungslos der Firma ebro gewidmet. Er war der Visionär und der Architekt des Unter-nehmens. Er hat ebro konsequent zu ei-nem bis heute erfolgreichen Unternehmen umstrukturiert, das Messtechnik für die ZSVA, die Lebensmittelindustrie sowie die Pharmazie herstellt. ebro verdankt ihm die Neuausrichtung zu einem global arbeiten-den Unternehmen mit über 100 Distribu-toren weltweit. Aus vielen Distributoren und Kunden wurden enge Freunde.

Zahlreiche Entwicklungen wurden von ihm angestoßen und dank seinem Engage-ment zeitnah zur Vollendung gebracht. So entwickelte Wolfgang Klün gemeinsam mit seinem Team Anfang der neunziger Jahre den ersten am Markt verfügbaren Thermologger für die Überwachung der Prozesse in der ZSVA. Er war maßgeb-lich dafür verantwortlich, dass ebro heute der Marktführer für Thermologger in der ZSVA ist. Für ihn stand immer der Kunde im Mittelpunkt. Ich kann mich noch sehr gut an einen Ausspruch Klüns erinnern: »Geht nicht gibt’s nicht.« Es war kein Spruch, es war seine Lebenseinstellung.

Mit dieser Grundeinstellung sowie seiner Fachkompetenz konnte Wolfgang Klün viele Großkunden wie Miele, Olympus, Hybeta, Lidl, McDonald’s, Burger King und Liebherr an das Unternehmen ebro binden. Hervorzuheben sind sein vorbild-liches Verhalten in menschlicher und sozialer Hinsicht. Er hatte immer ein offenes Ohr für die Kollegen. Lieber Wolfgang Klün heute müssen wir Abschied nehmen. Wir, Dein ebro-Team werden Dich für immer in Erinnerung halten.

Iven Kruse, WTW GmbH, Geschäftsbereich ebro Electronic

Seit vielen Jahren unterstützt die ebro Electronic die aseptica, was nicht zuletzt auf Wolfgang Klün zurückgeht. Die Einführung der Logger im ZSVA-Markt wur-de all die Jahre durch die aseptica begleitet, und es entwickelte sich eine intensive Verbundenheit zu ebro und Wolfgang Klün. »Die Geschichte des ebro-Thermo-logger – Ein langer Weg von 1991 bis 2012« beschrieb er selbst ausführlich in der aseptica 2012; 18(2):16-21. Wir werden die Unterstützung durch Wolfgang Klün sowie seine offene und herzensgute Art vermissen.

Dr. Winfried Michels für die aseptica-Redaktion

Wolfgang Klün war Geschäftsführer der Firma ebro Electronic vom 01.09.1994 bis zum 31.05.2011

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