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Betriebliches Eingliederungsmanagement ABI-Kongress: Digital informiert – im Job integriert

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Betriebliches EingliederungsmanagementABI-Kongress: Digital informiert – im Job integriert

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Gliederung:

1. Bundesinnenministerium2. Begriffsbestimmung3. Gesetzliche Grundlagen4. Ziele5. Umsetzung6. IT-Steuerung der Bundesverwaltung7. Zusammenfassung

09.04.2008Andreas Huckschlag

Andreas Huckschlag
Vorstellung der eigenen Person und Funktion
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26.04.23

1. Bundesinnenministerium:

55 000Beschäftigte

2500schwb.B. 4,8 Prozent

Hauptschwerbehindertenvertretung

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2. Begriffsbestimmung:

• Verfahren zur erfolgreichen Wiedereingliederung von langzeiterkrankten Beschäftigten

• Ansatz zur Überwindung von Arbeitsunfähigkeit• Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit• Maßnahme zum Erhalt des Arbeitsplatzes• Systematischer Ansatz für alle Beschäftigten

09.04.2008Andreas Huckschlag

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• Basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit• Der Betroffene ist jederzeit Herr des

Verfahrens• Strikte Beachtung des Datenschutzes• Prävention als integraler Baustein der

Betrieblichen Gesundheitsförderung

09.04.2008Andreas Huckschlag

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3. Gesetzliche Grundlage: § 84 Abs. 2 SGB IX

„Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig,

klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der zuständigen Schwerbehindertenvertretung,

mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person

09.04.2008Andreas Huckschlag

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die Möglichkeiten,

wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden

und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt

und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (Betriebliches Eingliederungsmanagement)“.

09.04.2008Andreas Huckschlag

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4. Ziele:

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• Überwindung von Arbeitsunfähigkeit• Vorbeugung vor erneuter Arbeitsunfähigkeit• Erhalt des Arbeitsverhältnisses

• Betriebliche Gesundheitsprävention• Erhaltung der Arbeitskraft erfahrener Mitarbeiter• Entlastung der Sozialversicherungssysteme

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09.04.2008Andreas Huckschlag

 Zielgrößen des Eingliederungsmanagements sind:

• Gesundheit• Leistungsfähigkeit• Belastbarkeit• Motivation• Zufriedenheit

der Beschäftigten.

Faktoren die mit barrierefreier IT erfüllt werden

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5. Umsetzung:

Zurückhaltung sowohl bei den Arbeitgebern wie den Interessenvertretungen nicht nur im BMI-GB

Abschluss vereinzelter Dienstvereinbarungen

Verfahrensregelungen und Mitarbeiterschreiben

Positive Erfahrungen mit Dienstvereinbarung

Hilfsangebote werden angenommen

Barrierefreie Informationstechnik nicht nachgefragt

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6. IT-Steuerung der Bundesverwaltung:

09.04.2008Andreas Huckschlag

Die Bundesregierung hat einen Beauftragten für Informationstechnik im Range eines Staatssekretärs berufen. Er ist seit dem 01.01.2008 der zentrale Ansprechpartner für Länder, Kommunen und Wirtschaftsverbände bei der Zusammenarbeit mit der Bundesregierung in IT-Fragen.

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Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik hat die Aufgaben:

09.04.2008Andreas Huckschlag

• Erarbeitung der IT-Strategie des Bundes,

• Steuerung zentraler IT-Infrastrukturen,

• Einbindung bei zentralen Vorhaben der Bundesministerien,

die die Ausgestaltung der Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung betreffen.

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Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung:

• Ansprechpartner für Informations- und Kommunikationstechnik

• E-Government

• Softwarestrategie:Vorgabe einheitlicher IT-Standards

• Wirtschaftlichkeit

Bundesstelle für Informationstechnik:

Beratung von Bundesbehörden zum

• Einsatz, Entwicklung und Optimierung der Informationstechnik

• zur Umsetzung des BGG

• Erstellung barrierefreier Dokumente

• Erstellung barrierefreier Internet- und Intranetauftritte

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Zusammenfassung• Im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements gem. §

84 Abs. 2 SGB IX spielt barrierefreie IT bislang keine Rolle im BMI-Geschäftsbereich.

• Die behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung funktioniert, wird jedoch als Einzelfalllösung im IT-Bereich gehandhabt.

• Barrierefreie Software wird nur vereinzelt eingesetzt / entwickelt.• Ein umfassenderes Verständnis zur Barrierefreiheit von IT liegt nur

bei Experten sowie der BIT und der KBSt vor.

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Zusammenfassung• Nach Auskunft der Bundesstelle für Informationstechnik (BIT) erfüllen

nicht einmal alle Intranetauftritte der Bundesverwaltung die BITV.

• Die Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik (KBSt) erhebt Barrierefreiheit nicht zu einem Standard im Rahmen der IT-Strategie des Bundes.

• Versuch individueller Verpflichtungen im Rahmen von Integrationsvereinbarungen auf Dienststellenebene.

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Zusammenfassung• Ein Abbau von Zugangsbeschränkungen in der Arbeitswelt

durch gesetzliche Vorgaben oder Selbstverpflichtungenzur Herstellung von Barrierefreiheit bei Ausschreibungen für neue Software und IT-Infrastrukturen, würde die beruflichen Einsatzmöglichkeiten behinderter Beschäftigter verbessern,

• und damit die Eingliederungschancen für behinderte Menschen in den Arbeitsmarkt deutlich erhöhen.

09.04.2008 16Andreas Huckschlag

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

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