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1 Assurance Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs- unternehmen nach HGB und IFRS München, 10. Mai 2007

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Assurance

Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

München, 10. Mai 2007

2© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

1. Gliederungsvorschriften und Klassifizierung von Kapitalanlagen bei Versicherungsunternehmen

1.1 Gliederungsvorschriften nach HGB

1.2 Gliederungsansätze/Klassifizierung nach IFRS

1.3 Zusammenfassender Vergleich HGB – IFRS

2. Grundvermögen bei Versicherungsunternehmen2.1 Bilanzierung und Bewertung von Grundvermögen nach HGB

2.2 Bilanzierung und Bewertung von Grundvermögen nach IFRS

2.3 Zusammenfassender Vergleich: Grundvermögen nach HGB – IFRS

3. Kapitalanlagen in verbundene Unternehmen und Beteiligungen3.1 Bilanzierung und Bewertung v von verbundene Unternehmen und Beteiligungen nach HGB

3.2 Bilanzierung und Bewertung von verbundene Unternehmen und Beteiligungen nach IFRS

3.3 Zusammenfassender Vergleich: verbundene Unternehmen und Beteiligungen nach HGB –IFRS

Agenda – Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen nach HGB und IFRS

3© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

Agenda – Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen nach HGB und IFRS

4. Sonstige Kapitalanlagen / Finanzinstrumente (IAS 39)4.1 Bilanzierung und Bewertung von sonstigen Kapitalanlagen nach HGB

4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS

4.3 Zusammenfassender Vergleich HGB – IFRS

5. Derivative Finanzinstrumente nach HGB5.1 Zulässigkeit von derivativen Finanzinstrumenten bei VU

5.2 Strukturierte Produkte nach HGB

5.3 Bewertung derivativer Finanzinstrumente und strukturierter Produkte nach HGB

6. Derivate und eingebettete Derivate nach IFRS6.1 Definition (freistehender) derivativer Finanzinstrumente

6.2 Definition (eingebetteter) Derivate

6.3 Bewertung von Derivaten

6.4 Behandlung eingebetteter Derivate

6.5 Hedge Accounting

4© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

1.1 Gliederungsvorschriften nach HGB

Bilanz (1/2)

Die Position „C. Kapitalanlagen“ in der Bilanz von Versicherungsunternehmen(Formblatt 1 RechversV)

I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen1. Anteile an verbundenen Unternehmen2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen3. Beteiligungen4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis

besteht

5© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

1.1 Gliederungsvorschriften nach HGB

Bilanz (2/2)

III. Sonstige Kapitalanlagen1. Aktien, Investmentanteile u.a. nicht festverzinsl. WP2. Inhaberschuldverschreibungen u.a. festverzinsliche WP3. Hypotheken-, Grundschuld- u. Rentenschuldforderungen4. Sonstige Ausleihungen

a) Namensschuldverschreibungenb) Schuldscheinforderungen und Darlehenc) Darlehen u. Vorauszahlung auf Versicherungsscheined) Übrige Ausleihungen

5. Einlagen bei Kreditinstituten6. Andere Kapitalanlagen

IV. Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft

6© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

1.1 Gliederungsvorschriften nach HGB

Gewinn- und Verlustrechnung (1/2)

Korrespondierende Kapitalanlage-Positionen in der GuV von Versicherungsunternehmen

Schaden/Unfall (Formblatt 2 RechversV)

1. a. Erträge aus Beteiligungen1. b. Erträge aus anderen Kapitalanlagen1. c. Erträge aus Zuschreibungen 1. d. Erträge aus dem Abgang von Kapitalanlagen1. e. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- und Teilgewinnabführungsverträgen1. f. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil

2. a. Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen

2. b. Abschreibungen auf Kapitalanlagen2. c. Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen2. d. Aufwendungen aus Verlustübernahme2. e. Einstellungen in den Sonderposten mit Rücklageanteil

7© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

1.1 Gliederungsvorschriften nach HGB

Gewinn- und Verlustrechnung (2/2)

Leben/Kranken (Formblatt 3 RechVersV).

3. a. Erträge aus Beteiligungen3. b. Erträge aus anderen Kapitalanlagen3. c. Erträge aus Zuschreibungen 3. d. Erträge aus dem Abgang von Kapitalanlagen3. e. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- und

Teilgewinnabführungsverträgen3. f. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil

10.a. Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen

10.b. Abschreibungen auf Kapitalanlagen10.c. Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen10.d. Aufwendungen aus Verlustübernahme10.e. Einstellungen in den Sonderposten mit Rücklageanteil

4./11. Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus Kapitalanlagen (fondsgebundene)

8© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

1.2 Gliederungsansätze/Klassifizierung nach IFRS

Bilanz

Kein verpflichtend vorgegebenes Gliederungsschema.

I. Grundstücke und Bauten (IAS 40) II. Anteile an Tochterunternehmen (IAS 27, IFRS 3)III. Anteile an assoziierten Unternehmen (IAS 28)IV. Anteile an Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) (IAS 31)V. Finanzinstrumente (IAS 39)

(a) Loans and Receivables(b) Held to maturity(c) Financial Assets at Fair Value through profit and loss(d) Available-for-Sale

Gewinn- und Verlustrechnung

Kein verpflichtend vorgegebenes Gliederungsschema.

9© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

1.3 Zusammenfassender Vergleich HGB – IFRS- Bilanz-Struktur Gegenüberstellung -

Grundstücke, grundstücksgl. Rechte und Bauten u.a.

Aktien, Investmentanteile u.a. nfvz WP

Einlagen bei Kreditinstituten

KA in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Aktiva (HGB) Aktiva (IFRS)

Rechnungsabgrenzungsposten (KA)

Real estate (fremdgenutzt)

Available for sale

Loans and receivables

At Fair Value through profit/loss (insbes. Trading)

Investments in affiliates, joint ventures, associated

Unrealized gains and losses

Latente RfB

Latente Steuer

Held to maturity

*) Inklusive Immat., Cash Equivalents und eigengen. GuG

Andere Kapitalanlagen

Übrige Ausleihungen

Darlehen und Vorauszahlungen auf VS

NSV und SSD

Hypotheken-, Grundschuld- u. Rentenschuldford.

Inhaberschuldverschreibungen u.a. festverzinsliche WP

Other Assets*)

Passiva (IFRS)

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2.1 Bilanzierung und Bewertung von Grundvermögen nach HGB

Ansatz und Ausweis

Grundstücke: un-/bebautGrundstücksgleiche Rechte: z.B. Erbbaurecht, nicht persönliche Dienstbarkeiten Bauten, inkl. Bauten auf fremden Grund

Trennung zwischen eigen- und fremdgenutzt(§ 52 Nr. 1a RechVersV; Anhangsangabe eigengenutzte G.)

Ansatz von kalkulatorischer Eigenmiete (§ 43 Abs. 1 und § 45 Abs. 2 RechVersV)

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2.1 Bilanzierung und Bewertung von Grundvermögennach HGB

Bewertung wie Anlagevermögen nach § 341 b Abs.1 S. 1u. 3 HGB

ZugangsbewertungAK/HK-Ansatz (§ 253 Abs. 1 Satz 1 iVm § 255 Abs. 1 u. 2 HGB)Abgrenzung zu Erhaltungsaufwand (s. Steuerrichtlinien)

FolgebewertungFortgeführte AK/HK vermindert um Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 2bei Grundstücken nur außerplanmäßige Abschreibungplanmäßige Abschreibung für Gebäude (§253 Abs. 2 S. 1 u. 2 HGB) keine Abschreibung wg. voraussichtl. vorübergehender Wertminderung (§341 b Abs. 1 Satz 3 HGB)

12© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

2.1 Bilanzierung und Bewertung von Grundvermögen nach HGB

Folgebewertung

Steuerrechtl. zulässige Abschr. dürfen nur insoweit vorgenommen werden, wie das Steuerrecht ihre Anerkennung davon abhängig macht, dass sie sich aus der Handelsbilanz ergeben (§ 254 S. 1 iVm§ 279 Abs. 2 HGB)

Bewertung zum Festwert ist gemäß § 341 b Abs. 3 HGB nicht zulässig

noch nicht fällige Mieten sind als aktiver RAP (G.I. abgegrenzte Zinsen und Mieten) abzugrenzen

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2.2 Bilanzierung und Bewertung von Grundvermögen nach IFRS

Unterscheidung zwischen

1. Property, Plant und Equipment (IAS 16)

2. Als Finanzanlage gehaltene Immobilien (IAS 40)

3. Sonderfall: Grundstücksgleichen Rechten = Immaterieller Vermögenswert (IAS 38)

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2.2 Bilanzierung und Bewertung von Grundvermögen nach IFRS

1) PPE (IAS 16)

Definition

Sachanlagen sind alle materiellen Vermögenswerte, die ein Unternehmen für die Herstellung oder Lieferung von Gütern und Dienstleistungen besitzt und die voraussichtlich länger als eine Periode genutzt werden. Dazu gehören auch Leasingobjekte aus Finanzierungsleasing. Selbstgenutzte Grundstücke und Gebäude sind im weiteren Sinne ebenfalls Sachanlagen.

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2.2 Bilanzierung und Bewertung von Grundvermögen nach IFRS

1) PPE (IAS 16)

Komponentenansatz

IAS 16 fordert, dass jeder wesentliche Bestandteil- gesondert zu erfassen und- in der Folge einzeln zu bewerten ist.

Für jede Komponente ist die Nutzungsdauer, Nutzungsverlauf zu ermittelnTrennung von physischen als auch wirtschaftlichen Komponenten (SIC 23, Component Approach)Problem: Aufteilung der AHK auf einzelne Komponenten

16© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

2.2 Bilanzierung und Bewertung von Grundvermögen nach IFRS

Zugangsbewertung

at cost (IAS 16.14)Aktivierung nachträglicher AK/HK, wenn künftig zusätzlicher Nutzen entsteht, alle anderen Kosten sind sofort als Aufwand zu erfassenVollkostenansatz: - direkt zurechenbare Kosten (auch Gemeinkosten) ≠ Selbstkosten- nicht: außerordentliche Kosten - Borrowing Costs (IAS 23) - Benmachmark Treatment: Aufwand- Alternative Methode: produktionsbezogener Zins

Keine Herstellungskosten, sondern Erhaltungsaufwendungen liegen vor, wenn durch die Maßnahmen kein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen geschaffen wurde. Diese Ausgaben sind in der Periode ihres Anfalls als Aufwand zu behandeln. Tausch: grds. Wert der hingegebenen Sache – Zahlungsmitteläquivalent sofern Transaktion nachgewiesen wirtschaftliche Substanz hat und der Wert zuverlässig ermittelbar ist.

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2.2 Bilanzierung und Bewertung von Grundvermögen nach IFRS

Folgebewertung

Benchmark Treatment (IAS 16.29): cost method; Notes: Zeitwert -> Fortgeführte Anschaffungskosten

planmäßige Abschreibung entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer (useful life) und entsprechend dem effektiven Verzehr (IAS 16.41) Impairments (IAS 36)keine steuerlich motivierten Bewertungsmaßnahmen

Alternative Methode (IAS 16.29): NeubewertungsmethodeZulässig, wenn Fair Value zuverlässig ermittelbar ist.Ab-/Aufwertung erfolgsneutral im Eigenkapital zu erfassenImpairments (IAS 36) erfolgswirksam zu erfassen

18© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

2.2 Bilanzierung und Bewertung von Grundvermögen nach IFRS

Folgebewertung

Impairments

Außerplanmäßige Abschreibungen auf den recoverable amount, wenn derWert durch verschlechternde Umstände nachhaltig gemindert ist

Zuschreibung bei nicht nur vorübergehenden Wegfall der Gründe fürImpairment hat Wertaufholung bis zu den urpsprünglichen AHK, vermindertum planmäßige Abschreibung

Es ist zu jedem Bilanzstichtag folgendes zu prüfen:- Abschreibungsmethode- Wirtschaftliche Nutzungsdauer- Liegen Indikatoren für eine Wertminderung/außerordentliche

Abschreibung gem. IAS 36 (Impairment) vor?

19© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

2.2 Bilanzierung und Bewertung von Grundvermögen nach IFRS

2) Als Finanzanlage gehaltene Immobilien (IAS 40)

Definition

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind Immobilien, die - vom Eigentümer oder vom Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungs-leasingverhältnisses - zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden und nicht:

zur Herstellung oder Lieferung von Gütern bzw. der Erbringung von Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke, oderzum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens. (IAS 40.4)

20© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

2.2 Bilanzierung und Bewertung von Grundvermögen nach IFRS

Beispiele

Grundstücke, die aufgrund von langfristig erwarteten Wertsteigerungen gehalten werden.

Gebäude, die über den freien Markt vermietet werden, unabhängig davon, ob die Mieter eigene Mitarbeiter sind.

Fremdvermietete Gebäude und leerstehende Gebäude, die zum Zweck der Fremdvermietung gehalten werden.

21© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

2.2 Bilanzierung und Bewertung von Grundvermögen nach IFRS

Bewertung

Zugangsbewertung: - Herstellungskosten -> Verweis auf IAS 16- Anschaffungskosten inkl. Anschaffungsnebenkosten, wie z.B.:

Abfindungen für die Auflösung von Mietverträge; Nicht: nicht direkt zurechenbare Verwaltungs- und Gemeinkosten

Folgebewertung:- Benchmark (IAS 40.30): cost method; Notes: Zeitwert

-> Verweis auf IAS 16- Alternative Methode (IAS 40.30): Neubewertungsmethode

Fazit: Regelungen zur Bewertung ähnlich zu IAS 16

22© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

2.3 Zusammenfassender Vergleich Grundvermögen nach IFRS - HGB

Wesentliche Unterschiede

Ausweis des Grundvermögens- IFRS: Trennung zwischen PPE, Finanzinvestition und Rechten- HGB: Zusammenfassung unter einem Bilanzposten und hier

Unterteilung zw. Eigen-/Fremdgenutzt

Bewertung- IFRS: Vollkosten-Ansatz; Component Approach- HGB: AHK-Ansatz des HGB‘s

Erträge - HGB: Ansatz von kalkulatorischer Eigenmiete gesetzlich

vorgeschrieben - IFRS: Zunahme des wirtschaftlichen Nutzens entscheidend; keine

kalkulatorische Eigenmiete zulässig.

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3.1 Bilanzierung und Bewertung von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen nach HGB

Verbundene Unternehmen und Beteiligungen (ohne Ausleihungen)

Ansatz und Ausweis

Verbundene UnternehmenBeteiligungen

Zugangsbewertung

Anschaffungskosten inkl. Nebenkosten gem. § 255 Abs. 1 HGB.

Zu den Nebenkosten zählen Notariatskosten, Provisionen und Spesen.

Nicht zu den Anschaffungskosten zählen Aufwendungen, die der Vorbereitung der Entscheidung über dem Erwerb dienen, wie z.B. die Kosten des Bewertungsgutachten und Beratungskosten (s.a. Beck’scher Versicher-ungs-bilanzkommentar Anm. 22 zu § 341 b HGB).Finanzierungs- oder interne Verwaltungs- oder Haltekosten

24© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

3.1 Bilanzierung und Bewertung von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen nach HGB

Verbundene Unternehmen und Beteiligungen (ohne Ausleihungen)

Folgebewertung

gemildertes Niederstwertprinzip

Ermittlung des beizulegenden Wertes grds. über das Ertragswertverfahren nach IDW HFA RS 10

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3.2 Bilanzierung und Bewertung von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen nach IFRS

1) Konsolidierte Unternehmen

AusweisVerbundene UnternehmenSpezialfonds (SIC 12)

BewertungErstbewertung: at cost (IAS 22.22)

Kaufpreisanpassungsklauseln sind bei der Ermittlung der AK zu berücksichtigen, wenn Anpassung wahrscheinlich und Betrag zuverlässig ermittelbar (IAS 22.52)

Nachträgliche Änderungen der AK sind stets als erfolgsneutrale Änderungen der Erstkonsolidierung zu behandeln

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3.2 Bilanzierung und Bewertung von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen nach IFRS

Spezialfonds

Spezialfonds sind „special purpose entities“ im Sinne von SIC 12

Diese sind zu konsolidieren

Sämtliche Aktiva und Passive der Fonds sind in der Konzernbilanz zu berücksichtigen

Sämtliche Aufwendungen und Erträge der Fonds fließen in die Konzerngewinn und -verlustrechnung

Bei erstmaliger Anwendung müssen bisher thesaurierte Gewinne ins Eigenkapital eingestellt werden. (nicht durch GuV)

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3.2 Bilanzierung und Bewertung von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen nach IFRS

2) Assoziierte Unternehmen

Ausweis

Maßgeblicher Einfluss entscheidend für den Ausweis als assoziiertes Unternehmen, wenn (-) dann IAS 39 (s. 4.2)

Definition maßgeblicher Einfluss = Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungsprozessen teilzuhaben, ohne diese Entscheidungsprozesse beherrschen zu können (lAS 28.2).

Widerlegbare Vermutung des maßgeblicher Einflusses ab 20 %, aber weniger als 50 %

Hinweis auf das Bestehen eines maßgeblichen Einflusses:- Zugehörigkeit zu einem Leitungs- oder Aufsichtsorgan- die Beteiligung an den Entscheidungsprozessen sowie - wesentliche Geschäftsbeziehungen.

28© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

3.2 Bilanzierung und Bewertung von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen nach IFRS

2) Assoziierte Unternehmen

Ansatz

Erstmalige Ansatz ab dem Zeitpunkt, ab dem das Beteiligungsunternehmen ein assoziiertes Unternehmen geworden ist (IAS 28.17).

Bei zeitlichen Abweichen der Vertragsunterzeichnung und dem lnkrafttretender Vereinbarungen über dem Erwerb ist das Inkrafttreten der Vereinbarungen als Erwerbszeitpunkt anzusetzen, d.h. der Zeitpunkt, an dem die Verfügungsgewalt über die mit den Anteilen verbundenen Rechte vom Verkäufer auf den Käufer übergeht (lAS 28.57).

29© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

3.2 Bilanzierung und Bewertung von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen nach IFRS

2) Assoziierte Unternehmen

Bewertung

Erst- u. Folgebewertung: Equity-Methode (IAS 28.13)

Ausnahmen insbes.:

• Absicht zur Weiterveräußerung und aufgegebene Geschäftsbereiche in naher Zukunft => Bewertung nach IFRS 5

30© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

3.2 Bilanzierung und Bewertung von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen nach IFRS

2) Assoziierte Unternehmen

Zugangsbewertung

Einmalerwerb: Beteiligungswertansatz = Anschaffungskosten (lAS 28.69)

Sukzessiver Erwerb: zwei verschiedene Bewertungsmethoden möglich (lAS 28.74/lAS 28.75): (1) historische Anschaffungskosten der einzelnen Anteilserwerbe (2) beizulegenden Zeitwert (lAS 28.74/lAS 28.75).

Behandlung eines aktivischen/passivischen Unterschiedsbetrag(= Anschaffungskosten - anteiligen neubewerteten Eigenkapital)Anteilige stille Reserven, Lasten und ggf. ein positiver Geschäfts- oder Firmenwert sind in einer Nebenrechnung zu ermitteln und in den Folgeperioden fortzuführen sind („purchase accounting“).

31© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

3.2 Bilanzierung und Bewertung von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen nach IFRS

2) Assoziierte Unternehmen

Folgebewertung

Der Wertansatz ist wie folgt - periodisch bzw. nicht periodisch - fortzuschreiben:

Beteiligungsbuchwert im Jahr tPeriodische Fortschreibungen:+/- anteiliger Jahresüberschuss/-fehlbetrag- erhaltene Dividendenzahlungen-/+ Abschreibung bzw. Auflösung der stillen Reserven/Lasten-/+ Abschreibung/Auflösung eines positiven/negativen des Geschäfts- oder

Firmenwertes Nicht periodische Fortschreibungen:-/+ außerplanmäßige Ab-/Zuschreibungen-/+ Kapitalrückzahlungen/-einzahlungen bzw. Ab-/Zugänge= Beteiligungsbuchwert im Jahr t+1

32© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

3.3 Zusammenfassender Vergleich: Verbundene Unternehmen und Beteiligungen nach IFRS - HGB

Wesentliche Unterschiede

Spezialfonds nach IFRS zu konsolidieren, Nach HGB Investmentanteil

Assoziierte Unternehmen:- Nach IFRS Möglichkeit des maßgeblichen Einflusses entscheidend,

nach HGB tatsächlicher maßgeblicher Einfluss entscheidend- At equity Bewertung nach HGB nur auf Konzernebene; auf Ebene

Einzelabschluss Bewertung mit dem gemilderten NWP- HGB sieht bei at equity Bewertung neben Buchwertmethode

(entspricht IFRS) noch die Kapitalanteilsmethode vor

33© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

4.1 Bilanzierung und Bewertung von sonstigen Kapitalanlagen nach HGB

Ansatz und Ausweis

1. Aktien, Investmentanteile u.a. nicht festverzinsl. WP- Ausweis bei Anteile an verbundene Unternehmen und Beteiligungen

geht Ausweis bei Aktien vor- Zwischenscheine- Optionsscheine- Gewinnanteilscheine- börsenfähige nfvz. Genussschein - Bezugsrechte auf Aktien- § 7 RechVersV

2. Inhaberschuldverschreibungen u.a. festverzinsliche WP- börsenfähige Wertpapiere- § 8 RechVersV

3. Hypotheken-, Grundschuld- u. Rentenschuldforderungen- § 9 RechVersV

34© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

4.1 Bilanzierung und Bewertung von sonstigen Kapitalanlagen nach HGB

Ansatz und Ausweis

4. Sonstige Ausleihungena) Namensschuldverschreibungenb) Schuldscheinforderungen und Darlehenc) Darlehen u. Vorauszahlung auf Versicherungsscheined) Übrige Ausleihungen- z.B. Mitarbeiterdarlehen ohne dingliche Sicherung und größer als

sechs Monatsbezüge- § 10 RechVersV

5. Einlagen bei Kreditinstituten-Verfügbarkeit erst nach Ablauf einer Kündigungsfrist -§ 11 RechVersV

6. Andere Kapitalanlagen-Sammelposten z.B. nicht börsenfähige Genussrechte-§ 12 RechVersV

35© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

4.1 Bilanzierung und Bewertung von sonstigen Kapitalanlagen nach HGB

Bewertung gemäß § 341b Abs. 2, § 341c HGB

a) Zum dauerhaft beizulegenden Wert (wie Anlagevermögen, gemildertes NWP) § 341b

b) Zum niedrigeren Wert (wie Umlaufvermögen, strenges NWP) § 341b

c) Zum Nominal-/Nennwert § 341c HGB

36© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

4.1 Bilanzierung und Bewertung von sonstigen Kapitalanlagen nach HGB

a) Zum dauerhaft beizulegenden Wert (wie Anlagevermögen, gemildertes NWP)

Bedingungen:die Papiere sollen dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen die Papiere dürfen keiner Beschränkung unterliegen (z.B. aus vertragl. Vereinbarung), die der Daueranlage entgegenstehenWP mit begrenzter Laufzeit, nur wenn Restlaufzeit größer 1 Jahrerstmalige Zuordnung zum Anlagevermögen zeitnah zum Erwerb Umordnung in WP des UV nur in begründeten Fällen, Verkäufe von WP aus dem AV sind aber erlaubtZweckbestimmung für jeden VGG einzeln bestimmen und zum Bilanzstichtag überprüfenAnhangsangaben

Wertaufholungsgebot § 280 HGB

37© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

4.1 Bilanzierung und Bewertung von sonstigen Kapitalanlagen nach HGB

b) Zum niedrigeren Wert

Börsenkurs, Marktpreis

Wertaufholungsgebot § 280 HGB

c) Zum Nominal-/Nennwert § 341c HGB

Voraussetzung:Differenz zwischen Anschaffungskosten und Nennbetrag hat Zinscharakter

Handhabung:Passiver RAP muss gebildet werden, wenn NW > AKAktiver RAP kann gebildet werden, wenn NW < AKPlanmäßige Auflösung der RAP über die Laufzeit und gesonderte Angabe in der Bilanz oder im Anhang

38© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

4.1 Bilanzierung und Bewertung von sonstigen Kapitalanlagen nach HGB

Folgebewertung gemäß § 341b Abs. 2, § 341c HGB

1. Aktien, Investmentanteile AK (ggfs. § 280,1); § 341b Abs.2 Bewertung nach den für das AV bzw. UVgeltenden Vorschriften in Abhängigkeit von der Zweckbestimmung

2. Inhaberschuldverschreibungen AK (ggfs. § 280,1); § 341b Abs.2Bewertung nach den für das AV bzw. UVgeltenden Vorschriften in Abhängigkeit von der Zweckbestimmung

3. Hypotheken-, Grundschuld- AK oder Nennwert nach § 341c Bewertung und Rentenschuldforderungen nach den für das Anlagevermögen

geltenden Vorschriften

39© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

4.1 Bilanzierung und Bewertung von sonstigen Kapitalanlagen nach HGB

4. Sonstige Ausleihungen

Bewertung nach den für das AV geltenden Vorschriften

Namensschuldverschreibungen AK oder Nennwert nach § 341cSchuldscheinforderungen AK oder Nennwert nach § 341cDarlehen und Vorauszahlungen Nominalwert gemäß § 341cÜbrige Ausleihungen Nominalwert gemäß § 341c

5. Einlagen bei Kreditinstituten Nominalwert gemäß § 341c

6. Andere Kapitalanlagen Nominalwert gemäß § 341 c

Folgebewertung gemäß § 341b Abs. 2, § 341c HGB

40© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

IAS 32 Financial Instruments – Disclosure and Presentation: Endorsed

IAS 39 Financial Instruments – Recognition and Measurement: Endorsed, aber ohne folgende Vorschriften: ·Möglichkeit, alle finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten (fair value option)

·Verbot der Bilanzierung bestimmter Sicherungsgeschäfte (core deposits)

IFRS 7 Financial Instruments – Disclosures: Endorsed, verpflichtend ab 2007. Risikoorientierte Anhangsangaben

4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanz-instrumenten nach IFRS - Wesentliche Regelungen zu Finanzinstrumenten -

41© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

FinancialInstrument

ScopeExceptions

Derivative

EmbeddedDerivative

Categories

Definitionen Ansatz/ Abgang Kategorie Bewertung Hedge Acc.

Recognition

Trade datevs.settle-ment date

Derecog-nition

Partialderecog-nition

Financialassets atfair valuethrough p/l- trading- designiert

HTM

Loans &receivables

AFS

EquityInstrument

Fair value

Amortizedcost

Transactioncost

Impairment

Gains andLosses

HedgingInstrument

HedgedItem

FV-Hedge

CF-Hedge

Hedges of aNet Invest-

ment

4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanz-instrumenten nach IFRS - Regelungen in IAS 39 -

42© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

IAS 39 „in Schlagzeilen“

Sämtliche Finanzinstrumente sind in der Bilanz als Vermögenswerte oder Ver-bindlichkeitenanzusetzen, einschließlich der Derivate.

Finanzinstrumente sind in Abhängigkeit von ihrer Klassifizierung zu fortge-führtenAnschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen.

Marktwertveränderungen sind erfolgsneutral oder erfolgswirksam zu buchen.

Vertragsklauseln in Liefer- und Leistungsverträgen, die derivativen Charakter haben, sind ggf. gesondert vom Grundvertrag als Derivate zu bilanzieren.

Komplexe Regelungen zur Buchung des Abgangs von Finanzinstrumenten. Partieller Abgang und Abgang mit gleichzeitigem Zugang von Finanzinstrumenten sind zu prüfen.

Hedge accounting statt Bewertungseinheit: Wenn bei einer Sicherungsbeziehung dieErgebniswirkungen aus dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument in unterschiedlichen Perioden ergebniswirksam werden, kann eine Synchronisation durch hedgeaccounting erreicht werden.

Hedge accounting erfordert die Einhaltung restriktiver formaler Bedingungen

4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanz-instrumenten nach IFRS - Regelungen in IAS 39 -

43© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

Finanzinstrument (Financial Instrument) ist ... (IAS 32.11)ein Vertrag, der gleichzeitig

bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert (Financial Asset) und

bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit (Financial Liability) oder

einem Eigenkapitalinstrument (Equity Instrument) führt.

Beispiel: Steuererstattungsansprüche oder –schulden sind kein Finanzinstrument

Besonderheit: Commodity Contracts (explizit in IAS 39.6 einbezogen, wenn cash settlement oder kurzfristiger spekulativer Weiterverkauf).

4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanz-instrumenten nach IFRS - Grundlegende Definitionen -

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Finanzieller Vermögenswert (Financial Asset) umfasst ... (IAS 39.8 i.V.m. IAS 32.11)

Kassenbestände (Barmittel)

ein vertraglich begründetes Recht

- auf den Erhalt von Zahlungsmitteln oder anderen „Financial Assets“

- auf den Austausch von „Financial Instruments“ unter Bedingungen, die möglicherweise vorteilhaft sind (z.B. Aktienoption - Long Call)

Eigenkapitalinstrumente eines anderen Unternehmens (als Aktivum gehalten)

Verträge, die in Eigenkapitalinstrumenten des eigenen Unternehmens abgewickelt werden (können)

4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanz-instrumenten nach IFRS - Grundlegende Definitionen -

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Finanzielle Verbindlichkeit (Financial Liability) bedeutet ...(IAS 39.8 i.V.m. IAS 32.11)

eine vertraglich begründete Verpflichtung,

- Zahlungsmittel oder andere „Financial Assets“ zu liefern (z.B. Devisentermingeschäft)

- zum Austausch von „Financial Instruments“ unter Bedingungendie möglicherweise nachteilig sind (z.B. Aktienoption - Short Call)

Verträge, die in Eigenkapitalinstrumenten des eigenen Unternehmensabgewickelt werden (können)

4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanz-instrumenten nach IFRS - Grundlegende Definitionen -

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Ein Eigenkapitalinstrument (Equity Instrument) ist ...

ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller Schulden begründet

z.B. Aktien, GmbH-Anteile, Bezugsrechte

4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanz-instrumenten nach IFRS - Grundlegende Definitionen -

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4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanz-instrumenten nach IFRS - Klassifizierung / Ausweis -

Derivative

At Fair Value through p/lBeispiele

forward/futures, options, swaps

Finanzinstrumente

Nicht derivativeFiananzinstrumente

(1) Loans and receivables(2) Held-to-Maturity

(3) At Fair Value through p/l(4) available-for-sale

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(1) Loans and receivables

Voraussetzung

Nicht-derivative finanzielle Vermögenswertemit fixen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktivenMarkt notiert sind.

Aktiver Markt= Kurswerte können

von Börsen, Maklern etc. regelmäßig beschafft werden undbilden regelmäßige Transaktionen zu üblichen Marktkonditionen ab

Beispiel für loans and receivablesNamensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen für die kein aktiver Markt besteht.

4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanz-instrumenten nach IFRS - Klassifizierung / Ausweis -

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(2) Held-to-maturity

Voraussetzung

Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte

Fixe bzw. im voraus bestimmbaren Zahlungsströmen und

gegebener Fälligkeit sowie

der Absicht und der Fähigkeit das Finanzinstrument bis zur Endfälligkeit zu halten (IAS 39.9).

Anzeichen, dass keine Halteabsicht besteht (IAS 39.AG16)

Investment soll für unbestimmte Zeit gehalten werden

Der Emittent hat das Recht, das Investment zu einem deutlich unter den fortgeführten Anschaffungskosten liegenden Betrag glattzustellen bzw. abzulösen

Veräußerungsabsicht ggf. bei Marktwertänderungen

Fehlende Fähigkeit Vermögenswert zu Halten (IAS 39.AG23) z.B.

Aufsichtsrechtliche, gesetzliche Hindernisse

4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanz-instrumenten nach IFRS - Klassifizierung / Ausweis -

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(2) Held-to-maturity

Folge, wenn trotz Klassifizierung als Held-to-maturity sich heraustellt, dass keine Halteabsicht/-fähigkeit besteht (IAS 39.9):

Ausbuchen von Held-to-maturity Investments und Zuordnung zur Kategorie available-for-salefür einen Zweijahreszeitraum

Ausnahmen:

Verkäufe nahe am Endfälligkeits-/Ausübungstag (< 3 Monate)

Verkäufe nach vorherigem nahezu vollständigem Einzug

einmalige, vom Unternehmen nicht kontrollierbare und vorhersehbareSachverhalte (z.B. wesentliche Bonitätsverschlechterung, Änderung der Steuergesetzgebung, Unternehmenszusammenschlüsse, aufsichts-rechtliche Veränderungen)

4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanz-instrumenten nach IFRS - Klassifizierung / Ausweis -

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(3) At Fair Value through profit and loss (IAS 39.9)

Voraussetzung

Held-for Trading:- Absicht des Verkaufs der Finanzinstrumente in naher Zukunft oder

- Finanzinstrumente, die als Teil eines Portfolios von identifizierbaren Finanzinstrumenten zusammen gemanagt werden, wenn Hinweise auf eine Folge von kurzfristigen Gewinnmitnahmen aus der jüngeren Vergangenheit vorliegen oder

Derivate, die nicht im Rahmen des Hedge Accounting bilanziell abgebildet werden

4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanz-instrumenten nach IFRS - Klassifizierung / Ausweis -

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(4) available-for-sale (IAS 39.9)

Liegt vor, wenn nicht folgende Kategorien erfüllt werden:

Held for trading

Held-to-maturity

Loans and receivables

4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanz-instrumenten nach IFRS - Klassifizierung / Ausweis -

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(4) available-for-sale (IAS 39.9)

Beispiel: Kommanditbeteiligung unter 20 % und dauerhafte HalteabsichtIFRS: available-for-sale Kommanditanteil - von unter 20 % - ist unter der Kategorie available-for-sale auszuweisen, da- Held for trading (-), da dauerhafte Halteabsicht nicht gegeben ist.- Held-to-maturity (-), da Kriterien feste oder bestimmbare Zahlungen sowie

feste Laufzeit bei einem Kommanditanteil nicht erfüllt ist.- Loans and receivables (-), da Kriterium feste oder bestimmbare Zahlungen

bei einem Kommanditanteil nicht erfüllt ist.

HGB: Beteiligung

Kommanditanteile sind bei Versicherungsunternehmen – unter der Annahme, dass sie dazu bestimmt sind, dauerhaft dem eigenen Geschäftsbetrieb zu dienen - unter dem Bilanzposten Beteiligungen auszuweisen (§ 271 Abs. 1 HGB i.V.m. § 2 RechVersVFormblatt 1).

4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanz-instrumenten nach IFRS - Klassifizierung / Ausweis -

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Zugangsbewertung (IAS 39.43):

Fair Value einschließlich direkt zurechenbare Transaktionskosten, soweit es sich nicht um Finanzinstrumente der Kategorie „At Fair ValueThrough Profit or Loss“ handelt. D.h. kein Ansatz von Transaktionskosten bei Finanzinstrumenten der Kategorie „At Fair Value Through Profit or Loss“.

Definition Transaktionskosten: Über den Kaufpreis hinaus anfallende Aufwendungen, die dem Erwerb unmittelbar zurechenbar sind und die nicht entstanden wären, wenn das Unternehmen das Finanzinstrument nicht erworben hätte (s. IAS 39.9).

4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanz-instrumenten nach IFRS - Zugangsbewertung -

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Zugangsbewertung (IAS 39.43):

Beispiele für

Transaktionskosten (IAS 39 AG 13) : direkt zurechenbare Aufwendungen

Rechtsberatungs- und BeurkundungsgebührenVerkehrssteuern (insbes. Grunderwerbsteuer)an Berater oder Vermittler gezahlte Gebühren und Provisionen.

Keine zu aktiverenden Transaktionskosten (IAS 39 AG 13) : Finanzierungs- oder interne Verwaltungs- oder Haltekosten

4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanz-instrumenten nach IFRS - Zugangsbewertung -

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Finanzielle Vermögenswerte werden grundsätzlich zum Fair Value ohne Abzug von Transaktionskosten bilanziert (IAS 39.46 )

1. Ausnahme: Kredite und Forderungen sowie Held-to-MaturityInvestments sind zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu bewerten

2. Ausnahme: Eigenkapitalinstrumente, die nicht auf einem aktiven Markt gehandelt werden und deren Fair Value nicht zuverlässig ermittelt werden kann sowie derivative Vermögenswerte, die mit einem nicht notierten Eigenkapitalinstrument verbunden sind und nur durch die Lieferung eines solchen beglichen werden können, sind zu Anschaffungskosten zu bewerten

4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanz-instrumenten nach IFRS - Folgebewertung -

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Erfassung von Bewertungsergebnissen von Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungs-kosten bewertet werden

Gewinne oder Verluste aus Finanzinstrumenten, für die nicht die Vorschriften des Hedge Accounting gelten, und die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sind lediglich bei Abgang, Wertminderung und Amortisierung erfolgswirksam zu erfassen (IAS 39.56)

4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanz-instrumenten nach IFRS - Folgebewertung -

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Erfassung von Bewertungsergebnissen von Finanzinstrumenten, die zum Fair Value bewertet werden

Fair Value-Änderungen für Finanzinstrumente, für die nicht die Vor-schriftendes Hedge Accounting gelten, werden nach IAS 39.55 wie folgt gebucht:

erfolgswirksame Erfassung für Finanzinstrumente der Kategorie "at Fair Value through Profit or Loss"

erfolgsneutrale Erfassung für Finanzinstrumente der Kategorie "Available-for-Sale"

- Ausnahmen von der erfolgsneutralen Erfassung von Fair Value-Änderungen bilden Wertminderungen und Fremdwährungsgewinne bzw. -verluste, die bei monetären Vermögenswerten im Sinne des IAS 21 entstehen.

- Wird der betreffende finanzielle Vermögenswert ausgebucht, sind die kumulierten Gewinne und Verluste zwingend in die GuV zu übertragen

4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanz-instrumenten nach IFRS - Folgebewertung -

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Financial Assets nach IAS 39Financial Assets nach IAS 39

Available-for-Sale Financial Assets

(Restgröße)

Loans and Receivables

(Forderungen und Kredite)

Held-to-MaturityInvestments

(Halteabsicht, -fähigkeit bis zur

Endfälligkeit)

Financial Assetsat Fair Value through p/l

(insbesondereHeld-for-Trading)

Erfolgsneutrale Fair Value-Bewertung

(IAS 39.46, 55(b))

Fortgeführte Anschaffungs-

kosten

(IAS 39.46, 56)

Effektivzinsmethode

Fortgeführte Anschaffungs-

kosten

(IAS 39.46, 56)

Effektivzinsmethode

Erfolgswirksame Fair Value-Bewertung

(IAS 39.46, 55(a))

4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanz-instrumenten nach IFRS - Folgebewertung -

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Ermittlung des Fair Value

1. Aktiver Markt - Notierter Kurs

bestmöglicher Wert für den Fair Value

Unter einem aktiven Markt versteht IAS 39.AG71 einen Markt, an dem notierte Kurse leicht und regelmäßig zur Verfügung stehen. Die Kurse müssen von einer Börse, einem Händler, einem Branchenverband, einem Broker, einer Preisagentur oder einer Aufsichtsbehörde gestellt werden und sollen gegenwärtige, regelmäßige und marktübliche Transaktionen widerspiegeln.

4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanz-instrumenten nach IFRS - Folgebewertung -

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Ermittlung des Fair Value

2. kein aktiver Markt - Bewertungsverfahren (1)

Angemessene Bewertungsverfahren sind:

der Vergleich mit dem Fair Value eines Finanzinstruments mit fast identischen Charakteristika

die Discounted Cash Flow-Methode (DCF-Methode) und

Optionspreismodelle (IAS 39.AG74)

Die Bewertungsverfahren müssen alle Parameter berücksichtigen, die ein Marktteilnehmer bei der Preisbildung berücksichtigen würde (IAS 39.AG76). Beispielhaft werden in IAS 39.AG82 folgende Parameter genannt: Zeitwert des Geldes, Bonitätsrisiko, Wechselkurse, Rohstoffpreise etc.

4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanz-instrumenten nach IFRS - Folgebewertung -

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Effektivzinsmethode

Amortisierung unter Verwendung des effektiven Zinssatzes (IAS 39.9)Effektivzinssatz = Kalkulationszinssatz, mit dem der erwartete künftige Cash Flow über die erwartete oder eine angemessene kürzere Laufzeit eines Finanzinstruments bzw. einer Gruppe von Finanzinstrumenten auf den gegenwärtigen Buchwert diskontiert wird (IAS 39.9)Zukünftige Kreditverluste dürfen dabei nicht berücksichtigt werden (IAS 39.9)Berücksichtigung aller von den Vertragspartnern gezahlten Gebühren und sonstigen Entgelte (IAS 39.9)Verwendung aller vertraglichen Cash Flows, wenn es nicht möglich ist, die Cash Flows oder die erwartete Laufzeit eines Finanzinstruments bzw. einer Gruppe von Finanzinstrumenten zu schätzen (IAS 39.9)Ändern sich die Erwartungen über die künftigen Cash Flows, ist der Buchwert des Finanzinstruments bzw. der Gruppe von Finanzinstrumenten erfolgswirksam anzupassen (und nicht der originäre Effektivzinssatz) (IAS 39.AG8)

4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanz-instrumenten nach IFRS - Folgebewertung -

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Impairment IAS 39

An jedem Bilanzstichtag ist zu prüfen, ob ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung bei einem finanziellen Vermögenswert oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt (IAS 39.58).

Ein finanzieller Vermögenswert bzw. eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte ist nur dann wertgemindert, wenn ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt (IAS 39.59).

Es dürfen nur objektive Hinweise betrachtet werden, die auf vergangenen Ereignissen nach erstmaligem Ansatz beruhen (IAS 39.59).

4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanz-instrumenten nach IFRS - Folgebewertung: Impairment -

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4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanz-instrumenten nach IFRS - Folgebewertung: Impairment -

Objektive Hinweise auf eine Wertminderung sind ... (1)

Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten (IAS 39.59a).

tatsächlich erfolgter Vertragsbruch wie Ausfall oder Verzug von Zins-und Tilgungszahlungen (IAS 39.59b).

Zugeständnisse an den Kreditnehmer auf Grund finanzieller Schwierigkeiten (IAS 39.59c).

hohe Wahrscheinlichkeit eines Konkurses oder eines sonstigen Sanierungsbedarfs (IAS 39.59d).

das Verschwinden eines aktiven Marktes für diesen finanziellen Vermögenswert auf Grund finanzieller Schwierigkeiten (IAS 39.59e)

65© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanz-instrumenten nach IFRS - Folgebewertung: Impairment -

Objektive Hinweise auf eine Wertminderung sind ... (2)

messbare Verringerung der erwarteten künftigen Zahlungsströme einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten seit erstmaligen Ansatz, obwohl die Minderung nicht einem einzelnen finanziellen Vermögenswert der Gruppe zugerechnet werden kann (IAS 39.59f).

Eigenkapitalinstrumente (IAS 39.61):

- Informationen über bedeutende, nachteilige Änderungen, die am Technologiemarkt sowie im wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld des Emittenten stattgefunden haben und darauf schließen lassen, dass die Anschaffungskosten des Investments nicht mehr erzielt werden können.

- der Fair Value des Finanzinstruments liegt über einen längeren Zeitraum oder erheblich unter den Anschaffungskosten

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Available-for-sale Equity Investments

Triggering Event für Impairment:

Fair Value ist mindestens 20 % unter den IFRS Anschaffungskosten zum Stichtag oder

Fair Value ist am Stichtag unter den IFRS Anschaffungskosten für 9 Monate oder länger

Wenn Wertpapier einmal impaired ist, dann ist es auch in Folgeabschlüssen als impaired zu behandeln, d.h.

Weitere Wertminderung zum Stichtag führen zu Abschreibungen und zu neuen Anschaffungskosten (GuV)

Werterholungen führen nicht zu Zuschreibungen (GuV)

4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanz-instrumenten nach IFRS - Folgebewertung: Impairment -

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4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanz-instrumenten nach IFRS - Folgebewertung: Impairment -

Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungs-kosten bewertet werden

Betrag ergibt sich als Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cash Flows diskontiert mit dem originären Effektivzinssatz (IAS 39.63).

Bei restrukturierten Finanzinstrumenten wird zur Diskontierung der originäre Effektivzinssatz vor Restrukturierung herangezogen (IAS 39.AG84).

Bei kurzfristigen Forderungen kann auf eine Abzinsung verzichtet werden, solange sich daraus keine wesentlichen Einflüsse ergeben (IAS 39.AG84).

Der Effektivzinssatz für variabel verzinsliche Finanzinstrumente entspricht dem aktuellen Effektivzinssatz gem. Vertrag (IAS39.AG84).

Erfolgswirksame Erfassung (IAS 39.63).

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Finanzielle Vermögenswerte, die zu Anschaffungskosten bewertet werden

Anwendungsbereich: Eigenkapitalinstrumente, die nicht auf einem aktiven Markt gehandelt werden und deren Fair Value nicht zuverlässig ermitteltwerden kann, sowie derivative Vermögenswerte, die mit einem nicht notierten Eigenkapitalinstrument verbunden sind und nur durch die Lieferung eines solchen beglichen werden können, die gemäß der Ausnahmeregelung in IAS 39.46 (c) zu Anschaffungskosten bewertet

werden

Betrag ergibt sich als Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cash Flows diskontiert mit dem aktuellen Marktzinssatz (IAS 39.66)

Keine Wertaufholung (IAS 39.66)

4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanz-instrumenten nach IFRS - Folgebewertung: Impairment -

69© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

unzulässig, Erwerbszeitpunkt

entscheidend

Loans and Receivables

unzulässig, Erwerbszeitpunkt

entscheidend

unzulässig, Erwerbszeitpunkt

entscheidend

Fair Value

Availablefor Sale

Sanktioniert, Buchwert – Fair

Value in EK

Held-to-Maturity

Fair ValueAvailable for Sale

Loans and Receivables

Held-to-Maturity

Halteabsicht und übrige Kriterien,

Buchwert = fortgeführte AK

Von:Nach:

Designation at fair value nur bei Erwerb

Designation at fair value nur bei Erwerb

Designation at fair value nur bei Erwerb

Designation als loan nur bei Erwerb

Designation als loan nur bei Erwerb keine Umwidmung

Verbot (unnötig, da gleiche Bewertung)

Designation als loan bei Erwerb

4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanz-instrumenten nach IFRS - Folgebewertung: Umwidmung -

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Konsolidierung(IAS 27 i.V.m. Sic12)

Bestimmung, ob die Prinzipien und Regeln zur Ausbuchung aufeinen finanziellen Vermögenswert oder den Teil einesfinanziellen Vermögenswerts anzuwenden sind (Tz. 16)

Sind die vertraglichen Rechte an den CashFlows des Assets verfallen? (Tz. 17 (a)) Ausbuchung

Hat das Unternehmen die vertraglichenRechte zum Erhalt der Cash Flows ausdem Asset übertragen? (Tz. 18 (a))

Hat das Unternehmen eine Verpflichtung zur Zahlung der Cash Flows aus dem Asset

genommen in Übereinstimmung mit Tz. 19? (Tz. 18 (b))

JA

NEIN

NEIN

NEIN Keine Ausbuchung

JA

JA

4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Abgang/ Derecognition -

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Fortsetzung der Bilanzierung desAssets im Ausmaß des ContinuingInvolvement

Hat das Unternehmen im Wesentlichenalle Risiken und Chancen übertragen?

(Tz. 20 (a))Ausbuchung

JA

NEIN

Keine Ausbuchung

Hat das Unternehmen im Wesentlichenalle Risiken und Chancen behalten?

(Tz. 20 (b))

JA

Hat das Unternehmen die Verfügungs-macht behalten? (Tz. 20 (c))

NEIN

JA

AusbuchungNEIN

4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Abgang/ Derecognition -

72© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

Financial Instrumente nach IAS 39Financial Instrumente nach IAS 39

Available-for-Sale Financial Assets

(Restgröße)

Aktien, Investmentanteile und andere nfvz WP (C.III.1.)

Inhaberschuld-verschreibungenund andere fvz. WP (C.III.2)

-Ausleihungen (C.III.4.)

Andere Kapitalanlagen (C.III.6)

Loans and Receivables

Namensschuld-verschreibungen(C.III.4.a))

Schuldschein-forderungen und Darlehen (C.III.4.b))

Voraussetzung: Kein aktiver Markt

Held-to-MaturityInvestments

Hypotheken-, Grund- u. Rentenschuld-orderungen(C.III.3.)

- Ausleihungen (C.III.4.)

Nicht:- Aktien, da nicht verfallbar- Wandel und Optionsanleihen, da anderer Charakter

Financial Assetsat Fair Value through p/l

Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (C.III.1.)

Inhaberschuld-verschreibungenund andere fvz. WP (C.III.2)

Andere Kapitalanlagen (C.III.6)

4.3 Zusammenfassender Vergleich HGB - IFRS - Einordnung der Bilanzpositionen nach IFRS - RechVersV -

73© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

Kapitalanlageart Bewertung nach IAS Bewertung nach HGBAktien, Investmentanteile, etc. fair value AKInhaberschuldverschreibungen, etc. fair value AKHypotheken, etc. at amortized cost AK od.NennwertSonstige AusleihungenNamenschuldverschreibungen fair value/at am. cost AK od. NennwertSchuldscheinforderungen, ect. fair value/at am.cost AK od. NennwertDarlehen, Vorauszahlung auf

Vers.-scheine at amortized cost NominalwertÜbrige Ausleihungen at amortized cost NominalwertEinlagen bei Kreditinstituten fair value Nominalwert

Andere Kapitalanlagen fair value Nominalwert

4.3 Zusammenfassender Vergleich HGB - IFRS- Bewertung der Bilanzpositionen nach IFRS - HGB

74© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

§ 7Abs. 2 VAG

Versicherungsunternehmen dürfen neben Versicherungsgeschäften nur solche Geschäfte betreiben, die hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

Bei Termingeschäften und Geschäften mit Optionen und ähnlichen Finanzinstrumenten ist ein solcher Zusammenhang anzunehmen, wenn sie der Absicherung gegen Kurs- oder Zinsänderungsrisiken bei vorhandenen Vermögenswerten oder dem späteren Erwerb von Wertpapieren dienen sollen oder wenn aus vorhandenen Wertpapieren ein zusätzlicher Ertrag erzielt werden soll, ohne dass bei Erfüllung von Lieferverpflichtungen eine Unterdeckung des gebundenen Vermögens eintreten kann.

5.1 Zulässigkeit von derivativenFinanzinstrumenten bei VU

75© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

§ 7Abs. 2 VAG, BAV R 3/2000

Versicherungsunternehmen dürfen neben Versicherungsgeschäften nur solche Geschäfte betreiben, die hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

Bei Termingeschäften und Geschäften mit Optionen und ähnlichen Finanzinstrumenten ist ein solcher Zusammenhang anzunehmen, wenn sie der Absicherung gegen Kurs- oder Zinsänderungsrisiken bei vorhandenen Vermögenswerten oder dem späteren Erwerb von Wertpapieren dienen sollen oder wenn aus vorhandenen Wertpapieren ein zusätzlicher Ertrag erzielt werden soll, ohne dass bei Erfüllung von Lieferverpflichtungen eine Unterdeckung des gebundenen Vermögens eintreten kann.

5.1 Zulässigkeit von derivativen Finanzinstrumenten bei VU

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Definition

bei einem strukturierten Papier handelt es sich um einen Anlagegegenstand, bei dem ein Kassainstrument mit einem oder mehreren derivativen Finanzinstrumenten (i.S. des BAV R 7/95) fest zu einer rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit verbunden ist

BAV R 3/99

Beispiele: Anleihen mit einem oder mehreren vertraglichen Kündigungsrechten/ Optionale Multi-Tranchen-Anleihen/ Wandelanleihen

5.2 Strukturierte Produkte nach HGB

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Derivate bzw. Derivatebestandteil bei Zerlegungspflicht von strukturieren Produkt

Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten - sofern AK vorhanden -

evt. Bildung einer Drohverlustrückstellung

erst bei Valutierung erfolgswirksam (GuV-Wirkung)

5.3 Bewertung derivativer Finanzinstrumente und strukturierter Produkte nach HGB

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DerivativeFinanzinstrumente

Freie Derivate(inclusive auf-/abzuspaltender

„Embedded Derivatives“)

Derivate, für die „HedgeAccounting“ nicht gelingt

Zur Absicherung vorgesehene Instrumente

„Hedge Accounting“

6. Derivative Finanzinstrumente nach IFRS

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6.1 Definition (freistehender) derivativerFinanzinstrumente

Ein Derivat ist ein Finanzinstrument,

dessen Wert sich in Abhängigkeit einer Wertänderung beim Basisobjekt verändert

(Wertänderung aufgrund der Änderung eines Zinssatzes, WP-Kurses, Wechselkurses, Indexes, Ratings etc.)

das (im Vergleich zu Kassageschäften) keine oder nur eine geringe anfängliche Nettoinvestition erfordert und

das zu einem späteren Zeitpunkt beglichen wird

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6.2 Definition eingebetteter Derivate

Ein Derivat ist mit einem nicht derivativen Instrument verknüpft- Trägerkontrakt- Eingebettete(s) Derivat(e)

Cash Flows aus dem kombinierten Finanzinstrument schwanken ähnlich wie die eines einzelnen, freistehenden Derivats in Abhängigkeit von Zinsänderungen, Wechselkursen oder Änderungen von Marktpreisen

Beispiele: - Wertpapiere mit Kündigungsrechten (z.B. Callables), - Wertpapiere mit Rückzahlungswandlungsrechten (Cash-or-Share)

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Bewertung: zum fair value

positiver Marktwert: Ausweis unter sonstige Vermögenswerte

negativer Marktwert: unter sonstige Verbindlichkeiten

6.3 Bewertung von Derivaten

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Das eingebettete Derivat ist vom Basisvertrag abzutrennen und wie ein freistehendes Derivat zu bilanzieren, wenn

die wirtschaftlichen Merkmale Risiken des Derivat sind nicht eng mit denjenigen des Basisvertrags verbunden (not clearly and closely related)

das (eingebettete) Derivat die Definition für freistehende Derivate gem. IAS 39.10 erfüllt und

das gesamte hybride Finanzinstrument nicht zum Zeitwert bewertetwird, dessen Änderungen sich im Periodenergebnis niederschlagen.

6.4 Behandlung eingebetteter Derivaten

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Basisinstrument ist nach IAS 39 oder einem entsprechenden anderen IFRS-Standard zu bilanzieren

(Eingebettetes) Derivat ist nach IAS 39 (Marktwert) zu bilanzieren

Ist eine Trennung nicht möglich, so ist das gesamte hybride Finanzinstrument wie ein zu Handelszwecken gehaltenes Instrument(held for trading) zu behandeln (IAS 39.26)

6.4 Behandlung eingebetteter Derivaten

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Grds. getrennte Behandlung, z.B. Wandelanleihe aus Sicht des Investors

Embedded Derivative ist die Option zur Wandlung in Aktien des emittierenden Unternehmens

Host Contract ist die Anleihe

Prüfung, ob die Voraussetzungen in IAS 39.11 zur Trennung von Option und Anleihe kumulativ erfüllt sind

- Wirtschaftliche Merkmale und Risiken der Option und der Anleihe sind nicht „closely related“ (IAS 39.11(a))

- Wert der Option ist abhängig vom Börsenkurs, während der Wert der Anleihe vom Marktzins abhängig ist

Folge: Trennung der eingebetteten Option von der Anleihe

6.4 Behandlung eingebetteter Derivaten

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Bilanzpositionen (Assetoder Liability) oder ein eindeutig abgegrenzter Teil einer Bilanzposition

Feste nicht bilanzierte Verpflichtung (rechtliche bindende Vereinbarung)

Zukünftige Cash In- und Outflows aus bilanzierten

Assets und Liabilities sowie aus zukünftig geplanten, sehr wahrscheinlichen

Transaktionen

Fair Value Hedge Cash Flow Hedge FX-CCY Hedge

Absicherung des beizulegenden Zeitwertes bzw. Marktwertes eines

Hedged Items

Absicherung des Risikos von Schwankungen der

„Cash Flows“ eines HedgedItems

Absicherung von Währungsrisiken einer Nettoinvestition in eine

wirtschaftlich selbstständige ausländische Teileinheit

Hedged Item (IAS 39.86(a) Hedged Item (IAS 39.86(b) Hedged Item (IAS 39.86(c)

Hedge of Net Investment in Foreign Operation (IAS 21 Def.)

FX Cash Flow Hedge

6.5 Hedge Accounting- Grundformen -

86© KPMG 2007 - Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungs-unternehmen nach HGB und IFRS

Generelle Anforderungen (kumulativ)

Formale Dokumentation des Absicherungszusammenhangs bei Geschäftsabschluss (Grundgeschäft, Sicherungszusammenhang, Art des abzusichernden Risikos)

Dokumentation der Ziele und Strategien des Risikomanagements

Grundlagen für eine verlässliche Effektivitätseinschätzung

Bei Beginn des Absicherungszeitraumes und während der Laufzeit wird erwartet, dass die Absicherung „highly effective“ ist (80-125%)

Laufende Beurteilung des Hedges und Einschätzung als sehr effektiv für die Dauer des Berichtszeitraumes

6.5 Hedge Accounting

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Fair Value Hedge

Hedged item:Bilanziertes Asset bzw. Liability odereindeutigabgegrenzter Teileines Assets bzw. Liability

Cash Flow Hedge

Hedged item:Zukünftige Cash Flows aus bilanzierten Assets oder Liabilities oder auseinem Firm Commitment oder einer Future Transaction

Hedge of a Net Investment in a Foreign Entity

Hedged item:Definition in IAS 21

Analog Cash Flow Hedge

Drei Arten des Hedge Accounting:

6.5 Hedge Accounting