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BÜRGERSCHAFTDER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12322
13. 03. 1821. Wahlperiode
Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
Langfristige Weiterentwicklung des U-Bahn-Netzes
Sachstand der Planungen für den Neubau der Haltestelle Oldenfelde an der U-Bahn-Linie U1,
die Verlängerung der U-Bahn-Linie U4 auf die Horner Geest und den Neubau der U-Bahn-Linie U5
einschließlich einer Schnellbahnanbindung des Hamburger Westens
zugleich Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 21. Januar 2016
„Wir machen Hamburg mobil – Bürgerbeteiligung beim Bau der U5 und weiteren Großbauprojekten“ (Drucksache 21/2923)
zugleich Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 18. Januar 2017
„Schnellbahnanbindung des Hamburger Westens“ (Drucksache 21/7570)
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. WahlperiodeDrucksache 21/12322
1. Anlass und Ziel
Hamburg wächst. Die Zahl der Menschen, die in Hamburg leben und auch arbeiten möchten, steigt. Auch das Angebot an guter Arbeit nimmt stetig zu. Dieses Wachstum ist für die Stadt Hamburg eine große Chance, die der Senat nutzt, um spürbar die Lebensqualität aller Hamburgerinnen und Hamburger zu steigern und Hamburgs Zukunft zu sichern. Dafür werden konsequent im gesamten Stadtgebiet Potentiale für den Wohnungsbau und für die Ansiedlung von Unternehmen erschlossen. Die Voraussetzung dafür ist ein umfassender Ausbau des Schnellbahnnetzes. Der Senat ist der Überzeugung, dass in einer modernen Metropole vor allem der schienengebundene Nahverkehr das Rückgrat der Mobilität darstellt. Der jetzt unter Hochdruck betriebene Schnellbahnausbau weitet das Angebot um bis zu 100 Kilometer aus, wovon mehrere 100.000 Menschen und die Entwicklung Hamburgs bzw. der gesamten Metropolregion nachhaltig profitieren.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) sowie die Metropolregion Hamburg bieten gute Perspektiven für eine überdurchschnittliche ökonomische Entwicklung. Gleichzeitig ist von einer starken Zunahme der Wohnbevölkerung bis in die 30erJahre dieses Jahrhunderts auszugehen. Zugleich ist eine Reduzierung der derzeitigen Umwelteinwirkungen (Schadstoffe, Lärm) auf die Wohnbevölkerung erforderlich. Hieraus erwächst die Notwendigkeit zum Ausbau der Angebote des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und dabei insbesondere des Schienengebundenen Personennahverkehrs durch umfangreiche Er
weiterungen der bestehenden Schnellbahnnetze. Neben dem Ausbau des SBahnNetzes für die Verkehre aus dem und in das Umland ist auch der Schnellbahnverkehr innerhalb Hamburgs künftig im Wesentlichen durch eine Erweiterung des bestehenden UBahnNetzes auszubauen. Bereits seit längerem in Planung bzw. Umsetzung sind dabei die Projekte S21 nach Kaltenkirchen, die S4 nach Ahrensburg/Bad Oldesloe, die Haltestelle Ottensen an der S1, die Verlängerung der U4 zu den Elbbrücken und dort die Verknüpfung mit einer gleichnamigen neuen SBahnStation an der S3/S31.
Die Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) hat als städtisches Verkehrs und Infrastrukturunternehmen auf Basis der in der Drucksache 20/11267 enthaltenen Anträge (Beschluss am 26. März 2014) zusätzliche Planungsschritte zur langfristigen Weiterentwicklung des UBahnNetzes übernommen. Als Ergebnis der in 2014 erstellten Konzeptstudie sind die Projekte Neubau der Haltestelle Oldenfelde an der UBahnLinie U1, Verlängerung der UBahnLinie U4 auf die Horner Geest und Neubau der UBahnLinie U5 hervorgegangen. Bezüglich einer Schnellbahnanbindung des Hamburger Westens erfolgt eine systemoffene Betrachtung.
Über erste Bausteine bzw. Zwischenschritte hat der Senat bereits in der vergangenen Legislaturperiode mit der Drucksache 20/13739 am 22. Januar 2015 sowie in der laufenden Legislaturperiode mit der Drucksache 21/1736 am 9. Dezember 2015 der Bürgerschaft berichtet. Mit dem Beschluss der Drucksache 21/1736 wurde zum einen der Weiterentwicklung des UBahnNetzes
I n h a l t s v e r z e i c h n i s
1. Anlass und Ziel2. Planungsstadium und weiteres Vorgehen2.1 Neubau der Haltestelle Oldenfelde
an der UBahnLinie U12.2 Verlängerung der UBahnLinie U4
auf die Horner Geest2.3 Neubau der UBahnLinie U52.3.1 Planungsabschnitt U5Ost:
Bramfeld – City Nord2.3.2 Planungsabschnitt U5Mitte: City Nord
– Innenstadt – Siemersplatz/Stellingen2.3.3 Planungsabschnitt U5 – Betriebswerkstatt2.3.4 Planungsabschnitt Hamburger Westen
U5 Nord/S32 Süd3. Antworten zu Bürgerschaftlichen Ersuchen
3.1 Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (Bericht zu Drucksache 21/2923)
3.2 Städtebauliche Entwicklungsperspektiven in den von den Vorzugsvarianten erschlossenen Räumen (Bericht zu Drucksache 21/7570, Punkt 2)
3.3 Untersuchung Anbindung Schenefeld (Bericht zu Drucksache 21/7570, Punkt 3)
4. Kosten, Finanzierung und Abwicklung5. Wirtschaftlichkeit6. Auswirkungen auf die Vermögenslage
der FHH7. Verhältnis der UBahnPlanungen
zum Flächennutzungsplan8. Petitum
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in Hamburg im Rahmen des in der Drucksache dargestellten Zielnetzes grundsätzlich zugestimmt und zum anderen das Ersuchen der Drucksache 20/11267 vollständig beantwortet.
In Anbetracht der gesamtstädtischen Dimension ist eine erneute Berichterstattung über die Weiterentwicklung des UBahnNetzes geboten.
Mit den in der vorliegenden Drucksache aufgezeigten Schritten sollen hinreichende Kenntnisse zu Planung, Kosten und Finanzierung der vorstehend genannten Projekte erarbeitet werden, so dass jeweils zu einem späteren Zeitpunkt weitere grundsätzliche Entscheidungen zu ebendiesen Projekten getroffen werden können.
2. Planungsstadium und weiteres Vorgehen
Abbildung 1: Übersicht über die Projekte zur Weiterentwicklung des U-Bahn-Netzes
Die Möglichkeiten einer langfristigen Weiterent
wicklung des UBahnNetzes wurden 2014 im Rahmen einer Konzeptstudie durch die Hochbahn entwickelt. Dabei wurden städtebaulich, verkehrlich, betrieblich und wirtschaftlich sinnvolle UBahnErweiterungen unter Berücksichtigung bestehender Planungen zur Erweiterung des SBahnNetzes (S21, S4, Haltestellen Ottensen und Elbbrücken) und des UBahnNetzes (Verlängerung U4 bis Elbbrücken) evaluiert.
Die Konzeptstudie wurde im Dezember 2014 abgeschlossen und die Maßnahmen „Neubau der UBahnHaltestelle Oldenfelde an der U1“, „Verlängerung der UBahnLinie U4 auf die Horner Geest“ sowie „Neubau UBahnLinie U5“ als weiter zu verfolgende Maßnahmen empfohlen.
Für die Maßnahme „Neubau der UBahnHaltestelle Oldenfelde an der U1“ konnten direkt die Vor, Entwurfs und Genehmigungsplanungen begonnen werden. Die als Ergebnis der Konzeptstudie ermittelten UBahnStrecken „Verlängerung der UBahnLinie U4 auf die Horner Geest“ und „Neubau der UBahnLinie U5“ wurden zunächst abschnittsweise in Machbarkeitsuntersuchungen vertieft betrachtet. Ziel der Machbarkeitsuntersuchungen ist es, die verkehrliche, betriebliche, technische und wirtschaftliche Machbarkeit der Streckenabschnitte aufzuzeigen und die jeweiligen Auswirkungen auf Umwelt und Anlieger zu beurteilen. Zusätzlich sollen dabei die Voraussetzungen für eine formale Sicherung der Trassen und Haltestellen im Flächennutzungs
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plan geschaffen werden. Bezüglich der Verträglichkeit mit anderen Planungen gelten weiterhin die Aussagen der Drucksache 20/13739. Die Planungsphasen (beginnend mit der Vorplanung) schließen sich an die Machbarkeitsuntersuchungen an.
2.1 Neubau der Haltestelle Oldenfelde an der UBahn Linie U1
Abbildung 2: Lage der Haltestelle
Oldenfelde an der U-Bahn-Linie U1 Auf dem östlichen Ast der UBahnLinie U1 wird
zwischen den beiden in großem Abstand voneinander gelegenen UBahnHaltestellen Farmsen und Berne eine weitere oberirdische UBahnHaltestelle ‚Oldenfelde‘ errichtet und somit eine bestehende Erschließungslücke geschlossen.Hierdurch können Wohngebiete mit ca. 4.500 Einwohnern direkt an das UBahnNetz angebunden werden. Darüber hinaus können im Umfeld der neuen Haltestelle weitere Wohnbauflächen erschlossen und gegebenenfalls Nachverdichtungspotenziale gewonnen werden.
Planungsstadium:
Über den Stand der Planungen wurde zuletzt mit Drucksache 21/7348 am 18. Januar 2017 berichtet.
Der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss vom 23. August 2017 liegt vor.
Die Ausführungsplanung ist abgeschlossen.
Die Vergabe der Bauleistungen für das Bauhauptgewerk (Rohbau, Erdarbeiten, Verbauarbeiten) ist nach EUweiter Ausschreibung bereits erfolgt. Der Baubeginn hierfür war Mitte Januar 2018.
Zudem finden die Vorbereitungen für die Vergaben der weiteren Bauleistungen statt.
Weiteres Vorgehen:
Die Bauausführung ist unter laufendem UBahnBetrieb vorgesehen. In den Schulferien im Frühjahr und Herbst 2018 sowie im Frühjahr 2019 sind jedoch Streckensperrungen erforderlich.
Termine:
– Bauausführung: bis voraussichtlich Dezember 2019
Kosten und Finanzierung:
Die Vor, Entwurfs und Genehmigungsplanungen (0,8 Mio. EUR) wurden aus Regionalisierungsmitteln finanziert (siehe hierzu Drucksache 20/13739).
Die Planungskosten ab der Ausführungsplanung (2,73 Mio. EUR) sowie die Baukosten (16,76 Mio. EUR für Basiskosten, Kostenvarianz, Preissteigerungen und Besondere Kostenrisiken) werden ebenfalls aus Regionalisierungsmitteln finanziert (siehe auch Drucksache 21/7348).
Die Gesamtkosten der Infrastrukturmaßnahme (ohne Besondere Kostenrisiken in Höhe von 1,77 Mio. EUR) sind mit 18,52 Mio. EUR veranschlagt. Derzeit sind keine Änderungen an den Projektkosten zu erwarten.
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Die Verlängerung der UBahnLinie U4 auf die Horner Geest soll im Bereich der Haltestelle Horner Rennbahn aus dem vorhandenen UBahnNetz ausfädeln und unterhalb der Manshardtstraße bis zur Einmündung der Dannerallee verlaufen.
Im Zuge der abgeschlossenen Vorplanung wurde der in der Machbarkeitsuntersuchung gewählte Trassenverlauf bestätigt.
Rund 13.000 Einwohner werden in Folge der Maßnahme erstmalig einen direkten Schnellbahnanschluss erhalten. Im Rahmen des Konzepts „Stromaufwärts an Elbe und Bille – Wohnen und Urbane Produktion in Hamburg Ost“, welches im Juli 2014 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, ist zudem für die Horner Geest eine städtebauliche Nachverdichtung zur Schaffung von bezahlbaren und attraktiven Wohnungen vorgesehen. Eine UBahnAnbindung der Horner Geest ist in dem Konzept bereits berücksichtigt.
Länge:
ca. 2,6 km (davon 0,7 km im Bereich des Bypasses an der Haltestelle Horner Rennbahn und 1,9 km Streckenlänge auf die Horner Geest)
Haltestellen:
Horner Rennbahn (Umbau/Erweiterung), Stoltenstraße und Dannerallee
Planungsstadium:
Die Machbarkeitsuntersuchung zur Verlängerung der UBahnLinie U4 auf die Horner Geest wurde
Ende 2015, die Vorplanung im Frühjahr 2017 und die Entwurfsplanung im Dezember 2017 abgeschlossen.
Die Genehmigungsplanung wurde Anfang 2018 begonnen.
Building Information Modeling:
Das Projekt Verlängerung der UBahnLinie U4 auf die Horner Geest wird als Pionierprojekt für die Planung nach der Methodik Building Information Modeling (Bauwerksdatenmodellierung, BIM) bearbeitet. Die Hochbahn beschreitet durch die Einführung von BIM in diesem Projekt neue Wege der Bauprojektabwicklung. BIM bedeutet einen Mehrwert in der Projektdurchführung.
Weiteres Vorgehen:
Die Planfeststellung soll im Frühjahr 2018 beantragt werden. Parallel zum Planfeststellungsverfahren sollen in den Jahren 2018 und 2019 die Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Vergabe vorangetrieben werden.
Der Senat wird die Bürgerschaft voraussichtlich 2019 um Zustimmung zum Bau und damit der konkreten Umsetzung dieses Projektes bitten.
Termine:
– Planfeststellungsbeginn: voraussichtlich Frühjahr 2018
– Baubeginn: angestrebt Ende 2019
Abbildung 3: Linienverlauf U-Bahn-Linie U4 auf die Horner Geest
2.2 Verlängerung der UBahnLinie U4 auf die Horner Geest
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– Inbetriebnahme: angestrebt Mitte der 20erJahre
Kosten und Finanzierung:
Die Machbarkeitsuntersuchung (rd. 0,8 Mio. EUR) wurde aus Regionalisierungsmitteln finanziert (siehe hierzu Drucksache 20/13739). Die Zuwendung enthält auch die Machbarkeitsuntersuchung zur Verlängerung der UBahnLinie U4 auf den Kleinen Grasbrook. Dieses Projekt im Zusammenhang mit der Bewerbung um die Ausrichtung olympischer und paralympischer Spiele wurde nicht weiter verfolgt.
Auch die Vor, Entwurfs und Genehmigungsplanungen (15,0 Mio. EUR) werden aus Regiona
lisierungsmitteln finanziert (siehe hierzu Drucksache 21/1736).
Die Ausführungsplanungen und die Vorbereitungen der Vergabe (5,15 Mio. EUR) werden ebenfalls aus Regionalisierungsmitteln finanziert.
Die Baukosten – Basiskosten (355 Mio. EUR) zzgl. Ansatz für Kostenvarianz (36 Mio. EUR) und Preissteigerungen (21 Mio. EUR) – sowie die noch ausstehenden Planungskosten (33 Mio. EUR) betragen zum jetzigen Planungsstand 445 Mio. EUR. Einschl. der bereits finanzierten, vorstehend genannten Planungskosten ergeben sich damit Gesamtbaukosten in Höhe von 465 Mio. EUR (Kostenberechnung, Abschluss der Entwurfsplanung).
Abbildung 4: Linienverlauf Neubau der U-Bahn-Linie U5,
Planungsabschnitt U5-Ost
2.3 Neubau der UBahnLinie U52.3.1 Planungsabschnitt U5Ost: Bramfeld – City Nord
Der Planungsabschnitt U5Ost bindet Bramfeld, Steilshoop, BarmbekNord und die City Nord über die Haltestelle Sengelmannstraße an das vorhandene UBahnNetz an. Insgesamt können hierdurch ca. 30.000 Einwohner der genannten Stadtteile direkt durch die UBahnLinie U5 erschlossen werden. Darüber hinaus werden die verdichteten Arbeitsplatz und Einzelhandelsstandorte in Bramfeld, BarmbekNord und der City Nord erschlossen.
Die Machbarkeitsuntersuchung sieht die Verknüpfung mit der SBahn an der Haltestelle Rübenkamp vor. Im Rahmen der Vorplanung zeigte sich bei der weiteren Streckenführung über das Quartierszentrum von BarmbekNord die Haltestellenlage Hartzlohplatz als die günstigste Variante (Südalternative).
Die errechneten Umsteigerzahlen zwischen der SBahn und der U5 am Rübenkamp liegen jedoch
deutlich niedriger als zunächst erwartet. Daher wurde unter Verzicht auf diese Umsteigemöglichkeit auch eine direktere Linienführung zwischen Steilshoop und Sengelmannstraße betrachtet (Nordalternative). Diese hat nur eine Haltestelle im Bereich der Nordheimstraße und ist rd. 1,2 km kürzer. Somit ist sie kostengünstiger und hat deutliche Fahrzeitvorteile für alle Fahrgäste aus Bramfeld und Steilshoop, so dass trotz der geringeren Erschließungswirkung in BarmbekNord insgesamt mehr Fahrgäste für den ÖPNV (Schnellbahn und Bus) gewonnen werden können. Daher wird diese Alternative der weiteren Entwurfsplanung zugrunde gelegt.
Für eine bessere Anbindung von BarmbekNord wird nun untersucht, ob eine zusätzliche Haltestelle der Linie U3 an der Fuhlsbüttler Straße zwischen den Haltestellen Barmbek und Habichtstraße errichtet werden kann (siehe Drucksache 21/11671).
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Länge:
ca. 5,8 km
Haltestellen (vorläufige Bezeichnungen):
Bramfeld, Steilshoop, Fuhlsbüttler Straße/Nordheimstraße, Sengelmannstraße (Umbau/Erweiterung), City Nord
Planungsstadium:
Die Machbarkeitsuntersuchung zum Neubau der UBahnLinie U5, Planungsabschnitt U5Ost wurde Ende 2015 abgeschlossen. Die Vorplanung für die Südalternative wurde Mitte 2017 und für die Nordalternative Ende 2017 abgeschlossen, so dass diese Planungsphase im Frühjahr 2018 finalisiert werden kann.
Das Projekt Neubau der UBahnLinie U5, Planungsabschnitt U5Ost, befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung.
Weiteres Vorgehen:
Die Entwurfs und Genehmigungsplanungen für diesen Abschnitt wurden 2017 begonnen und werden fortgesetzt. Auf deren Grundlage wird der Senat die Bürgerschaft voraussichtlich 2019 um Zustimmung zum Bau und damit der konkreten Umsetzung dieses Abschnittes der U5 bitten.
Termine:
– Abschluss der Entwurfsplanung: voraussichtlich Ende 2018
– Planfeststellungsbeginn: voraussichtlich Anfang 2019
– Baubeginn: angestrebt ab Ende 2021
Kosten und Finanzierung:
Die Machbarkeitsuntersuchung (rd. 0,8 Mio. EUR) wurde aus Regionalisierungsmitteln finanziert (siehe hierzu Drucksache 20/13739).
Die Vor, Entwurfs und Genehmigungsplanungen (40,0 Mio. EUR) werden ebenfalls aus Regionalisierungsmitteln finanziert (siehe hierzu Drucksache 21/1736).
2.3.2 Planungsabschnitt U5Mitte: City Nord – Innenstadt – Siemersplatz/Stellingen
Der Abschnitt U5Mitte der neuen UBahnLinie U5 soll von der City Nord über Borgweg (Verknüpfung mit der U3), Winterhude, Uhlenhorst und St.
Georg zum Hauptbahnhof (Verknüpfung mit der U2/U4, SBahn sowie Regional und Fernverkehr) geführt werden. Ab Hauptbahnhof ist eine Innenstadtquerung bis zum Stephansplatz (Verknüpfung mit der U1) und von dort eine Weiterführung über Universität, Hoheluftbrücke (Verknüpfung mit der U3) und Gärtnerstraße zu einer möglichen Endhaltestelle am Siemersplatz vorgesehen (siehe Drucksache 21/1736). Mit dieser Linienführung können die Potenzialgebiete Winterhude, Uhlenhorst, St. Georg, Universität, Hoheluft und Lokstedt dann erstmalig bzw. deutlich besser an das Schnellbahnnetz angebunden werden. Insgesamt erhalten bis zu 90.000 Einwohner erstmals einen direkten, fußläufigen Schnellbahnanschluss. Darüber hinaus wird u. a. die Erschließung der Universität und der Innenstadt mit ihren verdichteten Ausbildungs, Arbeitsplatz und Einzelhandelsstandorten deutlich verbessert.
Im Folgenden werden die Empfehlungsvarianten aus der Machbarkeitsuntersuchung zum Planungsabschnitt U5Mitte dargestellt. Bei den Empfehlungsvarianten handelt es sich jeweils um eine baulich und technisch grundsätzlich machbare Lösung. Im Rahmen der anschließenden Planungsschritte sind für alle Streckenabschnitte und Haltestellen weitere Varianten zu entwickeln und zu vergleichen, um hieraus die letztlich zu realisierende Lösung zu ermitteln. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird das Projekt in drei Teilabschnitten erläutert.
Teilabschnitt U5Mitte (Ost): City Nord bis St. Georg
Für die Anbindung des Abschnitts von der City Nord bis St. Georg wurden zwei alternative Streckenführungen untersucht: zum einen ab der City Nord über den Mühlenkamp und Hofweg, zum anderen ab der City Nord über die Barmbeker Straße und den Winterhuder Weg.
Die Führung über Barmbeker Straße und Winterhuder Weg bindet ca. 30 % mehr Einwohner erstmalig an das UBahnNetz an, die bauliche Herstellung der UBahnTrassen und insbesondere der Haltestellen ist als wesentlich einfacher einzustufen und zusätzlich müssen weniger Gebäude unterfahren werden als in der Alternative über Mühlenkamp und Hofweg, so dass im Rahmen der Vorplanung nur diese Alternative weiter verfolgt wird.
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Teilabschnitt U5Mitte (Mitte): St. Georg bis Universität
Im Innenstadtbereich sieht die Empfehlungsvariante eine Streckenführung mit in OstWestLage
ausgerichteter Haltestelle Hauptbahnhof (Nord) sowie eine anschließende, relativ direkte Verbindung in Richtung Stephansplatz vor.
Abbildung 6: Linienverlauf Neubau der U-Bahn-Linie U5,
Planungsabschnitt U5 Mitte (Mitte)
Abbildung 5: Neubau der U-Bahn-Linie U5,
Planungsabschnitt U5-Mitte (Ost)
Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung erfolgt unter anderem die Untersuchung eines bahnsteiggleichen Überganges zwischen der geplanten U5 und den Bestandslinien U2/U4 inner
halb des vorhandenen Bauwerkes der Haltestelle Hauptbahnhof (Nord), da diese Lösung erhebliche verkehrliche Vorteile mit sich bringen würde. Falls sich die Nutzung der heute ungenutzten,
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äußeren Bestandsröhren für die U5 als nicht machbar herausstellen sollte, wäre auch ein neues Bauwerk für die U5 nördlich der heutigen Haltestelle der U2/U4 möglich.
Im Bereich der Haltestelle Stephansplatz wird eine gemeinsame Haltestelle mit bahnsteiggleichem Umstieg zur UBahnLinie U1 untersucht. Eine solche Lösung würde auch hier erhebliche verkehrliche Vorteile mit sich bringen. Technisch machbare Alternativen bestehen hier aber ebenfalls, die auch vor dem Hintergrund der städtebaulichen Konsequenzen in diesem baukulturell bedeutenden Umfeld noch untersucht werden müssen.
Von den zu erzielenden Planungsergebnissen wird letztlich auch abhängen, ob und in welcher Ausführung eine U5Haltestelle Jungfernstieg sinnvoll und erforderlich ist.
Sollte sich diese Streckenführung im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung als nicht realisierbar erweisen, so wäre eine alternative, südliche Streckenführung durch die Innenstadt denkbar. Sie würde eine neue Haltestelle am Hauptbahnhof unterhalb der Kirchenallee in NordSüdLage berücksichtigen. Die Strecke würde anschließend weiter über die südliche Innenstadt führen und eine Haltestelle im Bereich Rathaus erhalten. Die südliche Streckenführung würde eine geringfügig bessere Erschließung der City erreichen, aber auch durch ungünstigere Umsteigebeziehungen
und einen deutlich längeren Streckentunnel unter der Altstadt längere Fahrzeiten sowie erhebliche bauliche Eingriffe im Bereich des Rathausmarktes und im Bereich des Hauptbahnhofes bedingen.
Teilabschnitt U5Mitte (West): Universität bis Siemersplatz/Stellingen
Für den Abschnitt westlich der Alster gibt es derzeit noch drei grundsätzlich denkbare Streckenführungen, die bis zur Gärtnerstraße einen identischen Verlauf entlang der Achse Grindelallee/Hoheluftchaussee haben. Die in der Konzeptstudie entwickelte Streckenführung sieht ab der Gärtnerstraße einen weiteren Linienverlauf bis zum Siemersplatz als Endhaltestelle mit anschließender Abstellanlage vor. Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung werden darüber hinaus im Zusammenhang mit der vorgesehenen Schnellbahnanbindung des Hamburger Westens (siehe Kapitel 2.3.4) sowie ergänzender Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen auch Möglichkeiten einer verlängerten Trassenführung über Hagenbecks Tierpark bis Stellingen betrachtet. Die erste Alternative verläuft ab Siemersplatz (bei gegenüber der Streckenführung gemäß Konzeptstudie geänderter Haltestellenlage) über Hagenbecks Tierpark nach Stellingen. Die zweite Alternative dient der Erschließung des Potenzialgebietes Lokstedt Süd (Bereich Lohkoppelweg) und führt ab der Haltestelle Gärtnerstraße auf direktem Wege über Hagenbecks Tierpark ebenfalls bis nach Stellingen.
Abbildung 7: Neubau der U-Bahn-Linie U5,
Planungsabschnitt U5-Mitte (West)
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Länge:
City Nord bis Siemersplatz: ca. 13 km
City Nord über Siemersplatz bis Stellingen: ca. 17 km
City Nord über Lohkoppelweg bis Stellingen: ca. 15 km
Haltestellen:
City Nord bis Siemersplatz: ca. 14 Haltestellen
City Nord über Siemersplatz bis Stellingen: ca. 17 Haltestellen
City Nord über Lohkoppelweg bis Stellingen: ca. 16 Haltestellen
Planungsstadium:
Für das Projekt Neubau der UBahnLinie U5, Planungsabschnitt U5Mitte, wird die Machbarkeitsuntersuchung im Frühjahr 2018 abgeschlossen werden.
Weiteres Vorgehen:
Die Vorplanung kann 2018 beginnen. Auf Grundlage der Ergebnisse der Vorplanung wird der Senat die Bürgerschaft voraussichtlich 2020 um Zustimmung für die weiteren Planungsphasen bitten.
Termine:
– Abschluss der Vorplanung: voraussichtlich Ende 2019
Kosten und Finanzierung:
Die Machbarkeitsuntersuchung (2,0 Mio. EUR) wurde aus Regionalisierungsmitteln finanziert (siehe hierzu Drucksache 21/1736). Zur Erweiterung der Machbarkeitsuntersuchung auf den Abschnitt Siemersplatz bzw. Gärtnerstraße bis Stellingen sowie zur Vertiefung im Bereich der Innenstadt (integrierte Haltestellenlagen Hauptbahnhof Nord und Stephansplatz) wird ein Nachtrag zur Zuwendung über rd. 1,0 Mio. EUR gewährt, der ebenfalls aus Regionalisierungsmitteln finanziert wird. Für die Betrachtung weiterer Varianten am
Hauptbahnhof und Alternativen zum Stephansplatz wird ein zweiter Nachtrag erforderlich.
Die Finanzierung der Vorplanung (28,2 Mio. EUR) soll ebenfalls aus Regionalisierungsmitteln erfolgen. Der Antrag auf Zuwendung erfolgte zusammen mit der Vorplanung bzw. erweiterten Machbarkeitsstudie für die U5Betriebswerkstatt (0,6 Mio. EUR).
2.3.3 Planungsabschnitt U5 – Betriebswerkstatt
Für den Betrieb der auf der U5 einzusetzenden Fahrzeuge sind sowohl eine Hauptwerkstatt (Inbetriebnahme der Fahrzeuge, Hauptuntersuchungen, umfangreiche Instandhaltungsarbeiten) als auch eine Betriebswerkstatt (häufigere regelmäßige Wartungs und kleinere Instandhaltungsmaßnahmen) erforderlich.
Die U5 wird als erste UBahnLinie in Hamburg vollautomatisch gesteuert, was einen sehr dichten Takt ermöglicht. Diese im Fahrgastbetrieb vollautomatisch betriebenen Fahrzeuge werden ausschließlich auf der U5 verkehren, können jedoch fahrerbedient auch im Bestandsnetz überführt werden, wodurch die Nutzung der vorhandenen UBahnHauptwerkstatt in Barmbek auch für die U5Fahrzeuge möglich ist. Auf dem Gelände sind hierfür Anpassungen vorzunehmen, ein zusätzlicher Standort ist aber nicht notwendig.
Die wesentlich häufiger von allen Fahrzeugen anzufahrende Betriebswerkstatt sollte dagegen aus wirtschaftlichen Gründen mit kurzen Zuführungswegen direkt von der U5 aus erreichbar sein. Hierzu wurde in den Jahren 2015/2016 durch die Hochbahn im Rahmen einer Konzeptstudie untersucht, an welchen Stellen entlang der U5 die Errichtung einer Betriebswerkstatt möglich ist.
Nach Abwägung von betrieblichen, wirtschaftlichen, stadträumlichen und umweltrelevanten Aspekten im Rahmen der Konzeptstudie verblieben als mögliche Standorte für eine Betriebswerkstatt die Bereiche Gleisdreieck und Kollaustraße/ Heckenrosenweg.
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Für diese beiden Standorte erfolgte in den Jahren 2016/2017 eine Machbarkeitsuntersuchung.
Vor dem Hintergrund des Planungsstandes der angrenzenden Streckenbereiche der U5 sollen nunmehr der Bereich Gleisdreieck als Vorplanung und der Bereich Kollaustraße als erweiterte Machbarkeitsuntersuchung bearbeitet werden.
Bei einer zeitlich den anderen Abschnitten vorgelagerte Teilinbetriebnahme des Abschnittes U5Ost ist wegen des räumlichen Bezugs eine Betriebswerkstatt im Bereich Gleisdreieck erforderlich. Auch in diesem Falle ist der Standort im Bereich Kollaustraße für mögliche langfristige UBahnNetzerweiterungen zu sichern.
Planungsstadium:
Die Konzeptstudie für das Projekt Planungsabschnitt U5Betriebswerkstatt wurde Anfang 2016 und die entsprechende Machbarkeitsuntersuchung Anfang 2017 abgeschlossen.
Weiteres Vorgehen:
Bis Herbst 2018 soll für den Standort Gleisdreieck die Vorplanung für eine Betriebswerkstatt erstellt werden.
Parallel erfolgt ebenfalls bis Herbst 2018 für den Standort Kollaustraße die Erstellung einer erweiterten Machbarkeitsuntersuchung.
Termine:
– Abschluss der Vorplanung bzw. erweiterten Machbarkeitsuntersuchung: voraussichtlich Herbst 2018
Kosten und Finanzierung:
Die Finanzierung der Vorplanung bzw. erweiterten Machbarkeitsuntersuchung (0,6 Mio. EUR) soll aus Regionalisierungsmitteln erfolgen. Der Antrag auf Zuwendung erfolgte zusammen mit der Vorplanung für die U5Mitte (28,2 Mio. EUR).
2.3.4 Planungsabschnitt Hamburger Westen U5 Nord/S32 Süd
Zur Anbindung der einwohnerstarken Gebiete im Hamburger Westen (Lurup, Osdorfer Born) an das Schnellbahnnetz sind Konzeptstudien der Hochbahn und der SBahn Hamburg GmbH erstellt worden. Für insgesamt sieben Streckenführungsvarianten von U und SBahn wurden unter Federführung des HVV die baulichen, verkehrlichen, wirtschaftlichen sowie städtebaulichen Kon sequenzen aufgezeigt und die wesentlichen Kriterien vergleichend bewertet. Als Ergebnis wurde Anfang 2017 entschieden, die beiden Varianten U5 Nord und S32 Süd im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung weiter zu betrachten und auf dieser Basis eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen zu treffen (siehe Drucksache 21/8959).
Abbildung 8: untersuchte Standorte für eine Betriebswerkstatt
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In der Machbarkeitsuntersuchung sollen sowohl eine Führung der U5 ab Stellingen nach Lurup/Osdorfer Born als auch eine neue SBahnStrecke als Ausfädelung ab Diebsteich über Bahrenfeld Trabrennbahn nach Lurup/Osdorfer Born planerisch durchdrungen werden. Anschließend werden die U5 Nord von Siemersplatz über Stellingen nach Osdorfer Born und die S32 Süd von Diebsteich nach Osdorfer Born vergleichend einander gegenübergestellt werden, um die letztlich zu realisierende Lösung festlegen zu können. Zusätzlich wird eine Anbindung des DESYStandortes durch die U5 untersucht. Diese Machbarkeitsuntersuchung wurde im Herbst 2017 begonnen.
Die Projektsteuerung erfolgt durch die Hochbahn gemeinsam mit der SBahn Hamburg GmbH.
Länge:
U5 Nord: ca. 6 km
S32 Süd: ca. 8 km
Haltestellen:
U5 Nord: ca. 4 Haltestellen
S32 Süd: ca. 6 Haltestellen
Planungsstadium:
Für das Projekt Planungsabschnitt Hamburger Westen U5 Nord/S32 Süd wurde im Herbst 2017 mit einer Machbarkeitsuntersuchung begonnen.
Weiteres Vorgehen:
Die Machbarkeitsuntersuchung wird voraussichtlich im Frühjahr 2019 abgeschlossen werden. Dabei geht es im Wesentlichen darum, die verkehrliche, betriebliche, technische und wirtschaft
liche Machbarkeit aufzuzeigen. Auf der Basis der Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung soll eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen getroffen werden.
Über die Ergebnisse der o. g. Machbarkeitsuntersuchung wird der Senat die Bürgerschaft voraussichtlich 2019 unterrichten und ggf. um Zustimmung zur Aufnahme der nächsten Planungsschritte bitten.
Termine:
– Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung: voraussichtlich Frühjahr 2019
Kosten und Finanzierung:
Die Machbarkeitsuntersuchung (rd. 3,2 Mio. EUR) wird aus Regionalisierungsmitteln finanziert.
3. Antworten zu Bürgerschaftlichen Ersuchen
3.1 Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (Bericht zu Drucksache 21/2923)Die gesetzlichen Vorschriften zum Einbezug der Bürgerinnen und Bürger in große Infrastrukturvorhaben, wie beispielsweise dem Bau neuer Schnellbahnlinien, sehen diese erst im Rahmen des formellen Genehmigungsverfahrens (Planfeststellungsverfahren) vor und somit zu einem Zeitpunkt, an dem die Planungen bereits sehr weit fortgeschritten sind. Die Planungsträger größerer Vorhaben sind aber aufgefordert, die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen, und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens zu unterrichten (§ 25 Abs. 3 HmbVwVfG).
Abbildung 9: System- und Streckenführungsvarianten
zur Anbindung des Hamburger Westens
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12322
Der Senat und die Hamburger Hochbahn AG haben sich zum Ziel gesetzt, den UBahnNetzausbau in enger Abstimmung mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Hamburg zu planen und diese somit frühzeitig in den Planungsprozess einzubinden. Dies trifft auch auf die Projekte Neubau der Haltestelle Oldenfelde an der UBahnLinie U1, die derzeit in der Planung befindliche Verlängerung der UBahnLinie U4 auf die Horner Geest und den Neubau der UBahnLinie U5, Planungsabschnitt U5Ost zu. Die Disziplinen Planung und Beteiligung gehören bei großen Infrastrukturvorhaben zusammen.
Bei den Planungen zum Ausbau des UBahnNetzes nimmt die Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner, von Verbänden, Vereinen, Institutionen und Politik eine besondere Rolle ein. Gerade große Infrastrukturprojekte hängen in ihrer Realisierung immer stärker vom Verständnis und von der Akzeptanz der Menschen für das geplante Bauvorhaben ab. Ziel des Beteiligungsprozesses ist es deshalb, umfangreich zu informieren, Ängste und Betroffenheiten frühzeitig sensibel aufzunehmen, das Wissen der Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil in den Planungen aufzugreifen und Planungsabläufe belastbarer zu gestalten.
Die Beteiligung von Anwohnerinnen und Anwohnern, Gewerbetreibenden, Vereinen und Verbänden, Initiativen sowie positiv wie negativ Betroffenen hat im Rahmen der zuvor genannten Projekte nach Abschluss der jeweiligen Machbarkeitsuntersuchung und mit Eintritt in die Vorplanung begonnen. Durch die Hochbahn wurde eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die projektübergreifend für die Konzeption, Organisation und Durchführung der Beteiligung und Kommunikation zuständig ist und in enger Abstimmung mit der Planung agiert. Als Bindeglied zur Öffentlichkeit wurden den Projekten zusätzlich Beauftragte direkt zugeordnet, welche unmittelbar in den Planungsprozess integriert sind.
Als zusätzliches Informationsmedium werden die Projekte der Netzentwicklung nach Abschluss der jeweiligen Machbarkeitsuntersuchungen intensiv in den verschiedenen OnlineAngeboten der Hochbahn thematisiert.
Im Rahmen des Projektes Neubau einer Haltestelle Oldenfelde an der UBahnLinie U1 wurde vor dem Planfeststellungsverfahren eine umfangreiche Bürgerbeteiligung mit insgesamt drei öffentlichen Veranstaltungen im Stadtteil durchgeführt.
Zunächst wurden die Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung zum Bau der Haltestelle vor
gestellt und diskutiert. Dabei wurden Themenschwerpunkte der Anwohnerinnen und Anwohner herausgearbeitet.
Diese Themenschwerpunkte wurden in der Vorplanung ausgewertet und bearbeitet. In der zweiten Veranstaltung wurden die Themenschwerpunkte zudem in Arbeitsgruppen mit den Anwohnerinnen und Anwohnern vertieft diskutiert und anschließend weitere Ansätze in der Entwurfsplanung im Rahmen des Möglichen berücksichtigt.
Die folgenden Anmerkungen und Anregungen der Anwohnerinnen und Anwohner konnten in wesentlichen Teilen in die Planung aufgenommen werden:
– Gestaltung der Zuwegungen zur Haltestelle, reduzierter Eingriff in Baumbestand
– ständige Bereitstellung der Unterführung als öffentlicher Weg
– keine Integration eines Kiosk in die Haltestelle– Erweiterung der FahrradabstellanlagenIm Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sind daher keine wesentlichen Planungsänderungen erforderlich gewesen.
Für den Neubau der Haltestelle Oldenfelde steht den Menschen eine direkte Ansprechpartnerin der Hochbahn zur Verfügung.
Im Rahmen der öffentlichen Bürgerbeteiligung im Projekt Verlängerung der UBahnLinie U4 auf die Horner Geest fanden im 2. Halbjahr 2016 erste Veranstaltungen im Stadtteilhaus Horner Freiheit und der Schule Sterntalerstraße statt. Am 20. Mai 2017 nahmen 100 Anwohnerinnen und Anwohner sowie Interessierte an einer Streckenbegehung teil, bei der Details der Vorplanung erläutert wurden. Darüber hinaus fand am 4. Dezember 2017 eine Veranstaltung zur Haltestellenarchitektur statt, bei der die Bürgerinnen und Bürger ihre Sichtweisen zur Berücksichtigung der Identität des Stadtteils einbringen konnten. Neben den breit beworbenen öffentlichen Veranstaltungen der Hochbahn beinhaltet die Beteiligung auch den direkten Austausch mit Vereinen, Verbänden, Stadtteilgremien und Initiativen sowie den örtlichen Abgeordneten.
Die Hochbahn konnte im Zuge der Bürgerbeteiligung Anregungen aufgreifen und einarbeiten. Dies waren u. a. ein zweiter Aufzug an der Haltestelle Horner Rennbahn sowie eine Fußgängerfurt an der Haltestelle Stoltenstraße.
Seit Januar 2017 steht den Bürgerinnen und Bürgern zudem eine direkte Beauftragte der Hochbahn zur Verfügung. Sie ist Ansprechpartnerin im Stadtteil, besucht Sitzungen der Stadtteilgremien
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und transportiert somit sowohl die Projektinhalte als auch die Anliegen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger.
Auf diesen Erfahrungen aufbauend wurden auch in dem Projekt Neubau der UBahnLinie U5 (Planungsabschnitt U5Ost: Bramfeld – City Nord) zahlreiche öffentliche Veranstaltungen durchgeführt. Ziel war es, die Bürgerinnen und Bürger mit Präsenz vor Ort über den UBahnNetzausbau und die aktuellen Planungsstände zu informieren sowie ihre Anmerkungen, Anregungen und Wünsche aufzunehmen, abzuwägen und nach Möglichkeit in die Planungen zu integrieren. Regelmäßig wurden auch Veranstaltungen zu speziellen Themenkomplexen durchgeführt.
Folgende Veranstaltungsformate haben unter anderem bisher stattgefunden:
– In jedem betroffenen Stadtteil wurden einführende Auftaktveranstaltungen durchgeführt, zu denen Anwohnerinnen und Anwohner ihre Themenvorschläge einbringen konnten.
– Auf Grundlage der Themen der Bürgerinnen und Bürger wurden Sonderformate zu einzelnen Gebieten angeboten (z. B. Haltestellenlagen, Emissionen) oder einzelne Interessensgruppen gezielt angesprochen (z. B. Gewerbetreibende).
– Es wurden Stadtteilspaziergänge zur Erläuterung des Streckenverlaufs und der Planung angeboten. Dabei wurden auch ortsbezogene Sonderthemen aufgegriffen (z. B. Aufarbeitung des Mythos einer bereits existierenden Haltestelle in Steilshoop).
– Mit Infoständen wurde auf Stadtteilfesten aufgeklärt (z. B. Bramfelder Fenster).
Zusätzlich zu den öffentlichen Veranstaltungen findet regelmäßig ein Austausch mit Vereinen, Verbänden und Initiativen statt. Die jeweiligen Beauftragten vor Ort vertreten die Hochbahn regelmäßig persönlich in den jeweils stadtteilrelevanten Gremien (z. B. Stadtteilkonferenzen, Runde Tische). Ziel ist es nicht nur, auf diesem Wege das Projekt in den Stadtteil, sondern auch den Stadtteil in das Projekt zu tragen.
Darüber hinaus findet ein Austausch mit Beteiligungsbeauftragten anderer großer Infrastrukturträger/Infrastrukturvorhaben in Hamburg statt, um in einem BestPracticeProzess die Beteiligung einem laufenden Verbesserungsprozess zu unterziehen.
Die Hochbahn wird auch die anstehenden Planungen zum Neubau der UBahnLinie U5, Pla
nungsabschnitt U5Mitte unter engem Einbezug der Bürgerinnen und Bürger durchführen.
Die im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung in den Projekten des UBahnNetzausbaus gewonnenen Erfahrungen können in die Bürgerbeteiligungskonzepte kommender Großprojekte der FHH einfließen. Bereits heute werden bei Großprojekten auf den Einzelfall zugeschnittene Konzepte mit einem hohen Maß an Bürgerbeteiligung umgesetzt.
3.2 Städtebauliche Entwicklungsperspektiven in den von den Vorzugsvarianten erschlossenen Räumen (Bericht zu Drucksache 21/7570, Punkt 2)Mit der Drucksache 21/7570 wird der Senat ersucht, „die städtebaulichen Entwicklungsperspektiven in den von den Vorzugsvarianten“ (zur Anbindung des Hamburger Westens) „erschlossenen Räumen darzustellen und zu quantifizieren“. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Drucksache 21/7570 wurden noch sieben Varianten betrachtet, die im Februar 2017 auf zwei verbliebene Varianten (U5 Nord und S32 Süd) reduziert wurden. Der Verkehrsausschuss wurde am 17. Februar 2017 entsprechend informiert (siehe auch Kapitel 2.3.4 zum Planungsabschnitt Hamburger Westen). Aus diesem Grund beziehen sich die derzeit noch laufenden Analysen zu den städtebaulichen Entwicklungspotenzialen auch ausschließlich auf das Umfeld der beiden verbliebenen Varianten.
Die Datenbasis für die städtebaulichen Entwicklungsperspektiven im Umfeld der beiden Varianten bildet eine seitens der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen geführte Datenbank. Sie enthält Aussagen zu den Wohnungsbau und Gewerbeflächenpotenzialen sowie zu deren zeitlicher Flächenverfügbarkeit und wird jährlich zwischen den Bezirken und Fachbehörden abgestimmt. Im Bereich der Variante U5 Nord ist etwa der Wohnungsbaustandort am Sportplatzring in der Datenbank enthalten; das Stadtentwicklungsprojekt im Bereich der Trabrennbahn Bahrenfeld ist eines der wesentlichen Potenziale im direkten Einzugsbereich der Variante S32 Süd.
Im Umfeld der voraussichtlichen Trassenführung der S32 Süd ergänzt mit der geplanten Erweiterung des Forschungscampus Bahrenfeld ein weiteres bedeutendes Vorhaben zur Ansiedlung zahlreicher zusätzlicher Arbeitsplätze aus den Bereichen Wissenschaft und Forschung die städtebaulichen Zielvorstellungen.
In enger Abstimmung mit den Bezirken Altona und Eimsbüttel werden aktuell weitere Entwicklungsflächen identifiziert und hinsichtlich ihrer
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Nutzbarkeit untersucht. Dieser Analyseschritt ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
3.3 Untersuchung Anbindung Schenefeld (Bericht zu Drucksache 21/7570, Punkt 3)Die Länder Hamburg und SchleswigHolstein haben die Vereinbarung getroffen, die Möglichkeiten einer Anbindung der Stadt Schenefeld an das Hamburger Schnellbahnnetz im Rahmen einer Konzeptstudie zu untersuchen. Die Bearbeitung erfolgt im Wesentlichen durch die Verkehrsverbünde (NAH.SH und HVV) sowie die Verkehrsunternehmen (Hochbahn und SBahn Hamburg). Punktuell werden bei Bedarf externe Gutachter hinzugezogen. Diese Leistungen werden vom Land SchleswigHolstein beauftragt und von diesem, dem Kreis Pinneberg sowie der Stadt Schenefeld zu gleichen Teilen finanziert.
Die Bearbeitung der Konzeptstudie hat im Sommer 2017 begonnen. Die Konzeptstudie soll im Frühjahr 2018 abgeschlossen werden.
Grundsätzliche Prämisse bei der Bearbeitung ist es, dass durch die Anbindung von Schenefeld die laufenden Planungsüberlegungen zur Schnellbahnanbindung des Osdorfer Borns auf Hamburger Stadtgebiet weder hinsichtlich Linienverlauf und Haltestellenlagen noch hinsichtlich Taktdichten und Fahrzeiten eingeschränkt werden. Nach derzeitigem Planungsstand würde das Stadtgebiet von Schenefeld mit einer Haltestelle im Bereich des Stadtzentrums angebunden werden.
Nach Abschluss der Konzeptstudie ist durch die zuständigen Stellen in SchleswigHolstein zu entscheiden, ob eine weitere planerische Vertiefung im Rahmen der seit Herbst 2017 laufenden Machbarkeitsuntersuchung zur Schnellbahnanbindung des Hamburger Westens erfolgen soll. Im Auftrag für diese Machbarkeitsuntersuchung (siehe Kapitel 2.3.4) ist hierfür bereits eine Option vorgesehen.
4. Kosten, Finanzierung und Abwicklung
Die Machbarkeitsuntersuchungen bzw. die Vorplanungen und darauf aufbauende Entwurfs und Genehmigungsplanungen sind wesentliche Vorbedingungen für die fachlich fundierte und den Anforderungen an das kostenstabile Bauen entsprechende Planung der im öffentlichen Inter
esse liegenden langfristigen Weiterentwicklung des UBahnNetzes in Hamburg. Sie sind damit auch Grundlage für die von der Bürgerschaft zu treffenden Entscheidungen. Es besteht daher ein erhebliches Interesse an der Durchführung der Untersuchungen, das nicht durch Eigenleistungen der Freien und Hansestadt Hamburg befriedigt werden kann. Vielmehr erfüllt allein die Hochbahn als das in Hamburg mit der Erbringung von UBahnVerkehrsleistungen betraute Unternehmen, dem auch der Ausbau der UBahnInfrastruktur obliegt, über die notwendige fachliche und organisatorische Qualifikation für die Untersuchungen und Planungen. Damit liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen an die Hochbahn gemäß den Vorschriften des § 46 der Landeshaushaltsordnung (LHO) vor.
Die Hochbahn wird die Ingenieurleistungen ausschreiben. Die bisher vorgenommenen Schätzungen zur Höhe der erforderlichen Planungsmittel beruhen auf Erfahrungen mit ähnlichen Projekten in der Vergangenheit. Die tatsächlichen Kosten können nach dem Ergebnis dieser Ausschreibungen von den unten stehenden Angaben abweichen.
Mit dieser Drucksache wird die Bürgerschaft über die Verwendung folgender Regionalisierungsmittel informiert:
– 5,15 Mio. EUR für die Förderung der Ausführungsplanung sowie die Vorbereitung der Vergabe des Projektes Verlängerung der UBahnLinie U4 auf die Horner Geest
– rd. 1,0 Mio. EUR für die Vertiefung der Machbarkeitsstudie (Nachtrag) im Rahmen des Projektes Neubau der UBahnLinie U5, Planungsabschnitt U5Mitte
– 28,8 Mio. EUR für die Vorplanung im Rahmen des Projektes Neubau der UBahnLinie U5, Planungsabschnitt U5Mitte (einschl. Vorplanung bzw. erweiterte Machbarkeitsuntersuchung im Rahmen des Projektes U5Betriebswerkstatt)
– rd. 3,2 Mio. EUR für die Machbarkeitsuntersuchung im Rahmen des Projektes Hamburger Westen U5 Nord/S32 Süd
Die Finanzmittel werden als Vollfinanzierung per Zuwendung gewährt.
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Für den Bau der UBahn ist die Beschaffung von Grundstücken bzw. von Rechten an Grundstücken – insbesondere Tunneldienstbarkeiten – erforderlich. Zudem sind in diesem Zusammenhang u. a. Wertbeurteilungen vorzunehmen.
Gemäß § 4 des UBahnVerkehrswegevertrags aus dem Jahre 1998 (Drucksache 16/1361) hat Hamburg der Hochbahn die für den geplanten UBahnVerkehrsweg erforderlichen Grundstücksnutzungen unentgeltlich zu gestatten. Soweit Grundstücke nicht im Eigentum Hamburgs stehen, beschafft die Stadt auf ihre Kosten die für die Errichtung und die Benutzung von UBahnVerkehrswegen erforderlichen Grundstücke bzw. Rechte an Grundstücken (wie Dienstbarkeiten) an diesen Grundstücken und überlässt die Ausübung der Dienstbarkeiten der Hochbahn. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
(BWVI), die Hochbahn und der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) haben eine Vereinbarung getroffen, wonach der LIG als Dienstleister für die BWVI die erforderlichen Grundstücke bzw. die notwendigen Rechte an Grundstücken Dritter beschafft.
Gespräche und Verhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern und sonstigen Dritten, insbesondere zu Kaufverträgen und der Einräumung von Rechten an Grundstücken, sollen bereits während der Planungsverfahren für die Projekte erfolgen, um insoweit möglichst weitgehende Rechtssicherheit zu erzielen. Die notariellen Verträge sollen daher nur unter dem Vorbehalt abgeschlossen werden, dass der Planfeststellungsbeschluss und die Kostenzusage Hamburgs zum Bau der jeweiligen UBahnLinie vorliegen.
Abbildung 10: Übersicht über bisherige und beantragte Bewilligungen
2015 2016 2017 2018 2019 2020 SummenAbfluss
ISTAbfluss
ISTAbfluss
ISTAbfluss
PlanAbfluss
PlanAbfluss
PlanAbfluss IST
und Plan
Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung
0,5 0,0 0,3 0,8
Vorbereitung der Vergabe und Bauausführung *1)
0,6 3,9 6,8 8,2 19,5
Machbarkeitsuntersuchung *2)
0,4 0,4 0,8
Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung
1,0 4,0 3,5 3,1 3,4 15,0
Ausführungsplanung, Vorbereitung Vergabe
0,8 2,5 1,5 4,8
Machbarkeitsuntersuchung 0,0 0,8 0,8
Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung
1,0 7,5 8,9 9,9 12,7 40,0
Machbarkeitsuntersuchung 1,3 1,7 3,0
Vorplanung 9,4 10,0 8,8 28,2
Neubau der U-Bahn-Linie U5Planungsabschnitt U5 Betriebswerkstatt
Vorplanung / erw. Machbarkeitsstudie 0,6 0,6
Hamburger WestenU5 Nord / S32 Süd Machbarkeitsuntersuchung 0,0 2,0 1,2 3,2
0,0 1,8 8,8 22,6 21,1 21,5 75,8
Summen, insgesamt 0,4 3,7 13,4 31,1 33,5 34,6 116,7
Neubau der U-Bahn-Linie U5Planungsabschnitt U5-Mitte(City Nord - Siemersplatz/ Stellingen)
Summe Neubau der U-Bahn-Linie U5
*1) einschl. Bauleistungen*2) Der Mittelabfluss enthält auch die Machbarkeitsuntersuchung zur Verlängerung der U-Bahn-Linie U4 auf den Kleinen Grasbrook. Dieses Projekt stand im Zusammenhang mit der Bewerbung um die Ausrichtung olympischer und paralympischer Spiele und wurde nicht weiterverfolgt.
Neubau der Haltestelle Oldenfelde an der U-Bahn-Linie U1
abgeschlossen
Verlängerung der U-Bahn-Linie U4 auf die Horner Geest
abgeschlossen
Neubau der U-Bahn-Linie U5Planungsabschnitt U5-Ost(Bramfeld - City Nord)
abgeschlossen
U-Bahn-NetzausbauÜbersicht über bisherige und beantragte Bewilligungen
Stand: Februar 2018
Vorhaben Planungsleistungen
Angaben in Mio. EUR, gerundet auf 0,1 Mio. EUR
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Auf Grund der erforderlichen Dienstleistungen des LIG fallen deshalb bereits aktuell Kosten an. Der LIG wird für seinen Aufwand eine vorläufige Vergütungspauschale in Höhe von 0,5 Mio. EUR aus Regionalisierungsmitteln erhalten. Nach vollständiger Umsetzung der Projekte erfolgt seitens des LIG eine Abrechnung der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Regionalisierungsmittel:
Regionalisierungsmittel sind Zuweisungen des Bundes gem. § 5 Regionalisierungsgesetz. Sie sind für den Öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere den Schienenpersonennahverkehr, einzusetzen und dienen in Hamburg insbesondere zur Finanzierung der Verkehrsleistungen der SBahn und der Regionalverkehre auf Hamburger Gebiet. Daneben ist auch die Finanzierung neuer ÖPNVInfrastruktur mit Regionalisierungsmitteln möglich. Aktuell werden u. a. die Planung der Haltestelle Ottensen hieraus mitfinanziert sowie die Planung der S4 und die Realisierung der SBahnStation Elbbrücken.
Die Finanzierung weiterer Planungs und Bauleistungen obliegt den Behörden. Insofern die Regionalisierungsmittel hierfür nicht ausreichen, werden die erforderlichen Anmeldungen in den jeweiligen Haushaltsplanverfahren oder durch gesonderte Drucksachen erfolgen.
5. Wirtschaftlichkeit
Neubau der Haltestelle Oldenfelde an der UBahnLinie U1.
Siehe Drucksache 21/7348.
Verlängerung der UBahnLinie U4 auf die Horner Geest und Neubau der UBahn Linie U5 (alle Planungsabschnitte):
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (NutzenKostenUntersuchungen) liegen noch nicht vor.
Das Instrument einer NutzenKostenUntersuchung für größere ÖPNVMaßnahmen wie dem Bau einer UBahn ist die Standardisierte Bewertung, deren positives Ergebnis Voraussetzung für eine Förderung aus den GVFGBundesmitteln ist. Mit der Standardisierten Bewertung wird der Nutzen den Kosten gegenüber gestellt und damit die gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit eines Vorhabens ermittelt. Eine wesentliche Grundlage der Standardisierten Bewertung ist eine Kostenberechnung auf der Basis einer durchgearbeiteten Entwurfsplanung.
Mit den in dieser Drucksache aufgeführten Planungsleistungen werden somit die Grundlagen für die Durchführung von qualifizierten Wirtschaft
lichkeitsuntersuchungen geschaffen, die wiederum die erforderlichen Grundlagen einer Finanzierung und Umsetzung der Gesamtmaßnahme darstellen.
6. Auswirkungen auf die Vermögenslage der FHH
Durch den Einsatz von Regionalisierungsmitteln (Zuweisungen des Bundes gem. § 5 Regionalisierungsgesetz) für die in dieser Drucksache aufgeführten und zu einem Teil bereits bewilligten Zuwendungen an die Hochbahn ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Hamburger Haushalt.
Die Aufwendungen für die Machbarkeitsuntersuchungen sowie für die Vor, Entwurfs und Genehmigungsplanungen (soweit keinem Vermögensgegenstand zurechenbar) mindern im Jahr ihrer Entstehung über die Ergebnisrechnung das Eigenkapital der Freien und Hansestadt Hamburg.
Die Investitionszuschüsse an Verkehrsunternehmen sind als immaterielle Vermögensgegenstände zu aktivieren. Die jeweiligen jährlichen Abschreibungen mindern über die Ergebnisrechnung das Eigenkapital der Freien und Hansestadt Hamburg.
7. Verhältnis der U-Bahn-Planungen zum Flächen-nutzungsplan
Gemäß § 7 BauGB sind Planungen eines Fachplanungsträgers, wie die Erweiterung des UBahnNetzes, deren planrechtliche Absicherung abschnittsweise durch Planfeststellungsverfahren erfolgt, dem Flächennutzungsplan (FNP) anzupassen, d. h. die Trassenführung muss sich im Wesentlichen nach dem Verlauf der im FNP vorgesehenen Trasse richten. Bei vom FNP abweichenden Planungen hat sich der Planungsträger mit der Gemeinde (d. h. der Bürgerschaft) ins Benehmen zu setzen.
Stellt der FNP keine Trasse dar, kann in diesem Bereich die Fachplanung nach Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses in den FNP nachrichtlich übernommen werden. Dies gilt für die Verlängerung der UBahnLinie U4 auf die Horner Geest sowie im Falle einer Alternative U5 Nord zur Schnellbahnanbindung des Hamburger Westens für den Abschnitt zwischen den Stationen Siemersplatz (bzw. Gärtnerstraße) und Lurup Mitte.
Geringfügige Abweichungen der Linienführung der Fachplanung von der Trassenführung des FNP, die sich aus dem Übergang in die konkretere Planungsstufe ergeben, sind zulässig. Dazu müssen sie sich innerhalb der städtebaulichen
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Grundentscheidungen des FNP halten. Dies ist nach derzeitigem Planungsstand für den gesamten Abschnitt der U5 zwischen den Stationen Sengelmannstraße und Siemersplatz der Fall. Nach Bestandskraft der Planfeststellungsbeschlüsse wird die Darstellung im FNP entsprechend der tatsächlichen Linienführung für diese Abschnitte korrigiert werden.
Die nunmehr geplante Linienführung der U5 Ost stellt zwischen den Haltestellen Sengelmannstraße und Bramfeld (Bramfelder Dorfplatz) eine vom FNP abweichende Trasse dar. Dort wird, basierend auf planerischen Überlegungen der 1960er Jahre und unter der Prämisse einer späteren Prüfung, eine Trasse dargestellt, die nördlich
der Haltestelle Dehnhaide aus dem Bestandsnetz (U3/Ringlinie) ausfädelt, den Bahnhof Barmbek kreuzt und über Steilshoop und Bramfeld (im Bereich der Osterkirche, rd. 500 m südlich des Bramfelder Dorfplatzes) weiter bis zur Karlshöhe verläuft. Die aktuell vorgesehene Planung zur Erschließung von Steilshoop und Bramfeld (unter Verzicht auf die beiden Haltestellen in BarmbekNord an der Rungestraße und am Schwalbenplatz) weicht hinsichtlich der Linienführung und der Verkehrsbeziehungen erheblich von der im FNP verzeichneten Trasse ab. Entsprechend muss der FNP geändert werden, um die oben dargestellte Linienführung der U5 im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu ermöglichen.
Abbildung 11: Abweichung der Linienführung U5-Ost vom Flächennutzungsplan
Die notwendige Änderung des FNP umfasst die
Aufnahme der neuen Trasse zwischen Sengelmannstraße und Bramfelder Dorfplatz, die Herausnahme der Trasse zwischen Dehnhaide/Barmbek und Bramfeld (Osterkirche) sowie die Anpassung der Fortsetzung Richtung Karlshöhe an die neue Haltestellenlage Bramfeld am Bramfelder Dorfplatz.
Die Behörde für Wirtschaft Verkehr und Innovation und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sind bestrebt, das Planfeststellungsverfahren und die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes zur U5Ost in zeitlich möglichst parallelen Verfahren durchzuführen. Da
durch soll die inhaltliche Konsistenz zwischen Fachplanung und Flächennutzungsplanung gewahrt werden. Voraussichtlich wird das Planfeststellungsverfahren jedoch schneller abgeschlossen werden. Der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgend ist es möglich, dass der Planfeststellungsbeschluss vor der förmlichen Änderung des FNP gefasst wird, also bevor das FNPÄnderungsverfahren abgeschlossen ist. Dazu müssen jedoch zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens muss der Abstimmungsprozess zwischen Fachplanungsträger und Gemeinde inhaltlich abgeschlossen sein. Zweitens muss ein Verfahren zur Änderung des FNP durch einen
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förmlichen Beschluss des zuständigen Gemeindeorgans eingeleitet worden sein (BVerwG, U. v. 24. November 2010, 9 A 13/09, Rn. 51).
Der Beschluss, den FNP zu ändern, wird durch den Senat gefasst (§ 1 Abs. 1 Bauleitplanfeststellungsgesetz). Für die Feststellung des geänderten FNP ist die Bürgerschaft zuständig (§ 2 Abs. 1 Bauleitplanfeststellungsgesetz). Vor dem Hintergrund der oben genannten Rechtsprechung, der Gewichtigkeit der Planung und im Interesse einer zügigen Einleitung des Änderungsverfahrens des FNP wird in diesem Fall die Bürgerschaft gebeten, die Änderung des Flächennutzungsplanes durch ein an den Senat gerichtetes Aufstellungsersuchen anzustoßen. Eine Abweichung von der Kompetenzverteilung zwischen Senat und Bürgerschaft liegt darin nicht.
Mit der vorliegenden Drucksache gibt der Senat der Bürgerschaft daher das Erfordernis der Änderung des FNP hinsichtlich der Trassenführung der U5 zwischen den Haltestellen Sengelmannstraße und Bramfelder Dorfplatz zur Kenntnis. Sodann wird die Bürgerschaft gebeten, ihr Einver
nehmen mit einer entsprechend geänderten Trassenführung im FNP zu erklären und zum Zwecke der zügigen Umsetzung den Senat zu ersuchen, einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu fassen.
8. Petitum
Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle
1. die Ausführungen der Drucksache zur Kenntnis nehmen,
2. der Weiterentwicklung des UBahnNetzes in Hamburg in Form der beschriebenen Planungen und Maßnahmen zustimmen,
3. ihr Einvernehmen mit der vom Flächennutzungsplan abweichenden Planung der Linienführung, Haltestellenlage und Verkehrsbeziehungen der U5Ost zwischen den Haltestellen Sengelmannstraße und Bramfelder Dorfplatz erklären und
4. den Senat ersuchen, einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans zu fassen.
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