brandschutz im holzbau - crb · holzbau und brandschutz bauen mit holz liegt im trend der anteil...

64
Die Naturkraft aus Schweizer Stein Brandschutz im Holzbau Planungshandbuch Grundlagen Praktische Lösungen Bauteilkatalog

Upload: others

Post on 28-Jan-2021

13 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

  • Die Naturkraft aus Schweizer Stein

    Brandschutz im Holzbau

    PlanungshandbuchGrundlagen

    Praktische LösungenBauteilkatalog

  • Inhalt

    Titelbild: Holz ist ein ökologischer Baustoff und fördert nachhaltige Bauweisen.

    Sicherheit ins Haus hineinplanen 3Holzbau und Brandschutz 4Begriffe des baulichen Brandschutzes 6Gesetzliche Grundlagen 8Brandschutzkonzepte 10Brandabschnittsbildung 12Klassierung von Baustoffen und Bauteilen 14Wo Holz zum Einsatz kommen darf 18Anforderungen an den Feuerwiderstand 20Integrierte Qualitätssicherung 24Holzbauteile mit Brandschutzfunktion 26Holzfassaden 30Brandmauern aus Holz 32Türen und Fenster mit Feuerwiderstand 34Brandschutzkonzept: Praxisbeispiel 36Bauteilkatalog 39Quellen 63

    2

  • Sicherheit ins Haus hineinplanen

    Der Brandschutz ist im modernen Holzbau nicht wegzudenken – im Gegenteil: Er setzt Impulse. Dank angepassten Brandschutzvorschriften und dem Knowhow erfahrener Fachleute sind heute brandsichere Holzhäuser bis sechs Geschosse realisierbar.

    Die Brandschutzanforderungen erhöhen die Kom-plexität der Bauaufgabe. Bereits in der frühen Pla-nungsphase müssen Aspekte des Brandschutzes beachtet werden. Gute Konzepte und Konstruktionsgrundsätze sind unerlässlich.

    Im fertiggestellten Haus spielen gute und sorgfältig eingebaute Bauteile eine Schlüsselrolle. Sie garan-tieren Sicherheit und Nutzerkomfort. Ihre Konstruktion ist eine komplexe Aufgabe. Aspekte der Statik, des Schall-, des Wärme- und des Brandschutzes müssen gleichermas-sen beachtet werden.

    Multifunktionalität ist gefragt – Steinwolle bietet sich an: Als Dämmstoff bringt sie neben den ausgezeich-neten Wärme- und Schalldämmwerten einen dritten wich-tigen Vorteil: Ihre hohe Feuerwiderstandsfähigkeit.

    Flumroc liefert das notwendige Knowhow dazu: eine Übersicht über die gesetzlichen Anforderungen, praktische konstruktive Lösungen und Bauteile mit nachgewiesenem Feuerwiderstand. Die Fachleute von Flumroc freuen sich auf interessante Kontakte und auf perfekte Lösungen am Bau!

    Steinwolle mit VorteilenFlumroc Steinwolle eignet sich hervorragend für den

    Einsatz in brandschutzrelevanten Bauteilen. Sie ist nicht

    brennbar und mit einem Schmelzpunkt über 1000 °C be-

    sonders hitzeresistent. Im Brandfall setzt die Dämmung

    keine toxischen Gase frei und verzögert die Brandausbrei-

    tung. Ausserdem bleibt sie formstabil und schützt innen

    liegende Installationen.

    Kurt FreiDirektor Flumroc

    3

  • Holzbau und Brandschutz

    Bauen mit Holz liegt im TrendDer Anteil der Holzsystemhäuser an neuen Einfamilien-häusern beträgt heute gut einen Fünftel – mit steigender Tendenz. Bezogen auf alle neuen Wohnbauten liegt der Anteil etwas tiefer, die Entwicklung zeigt aber in die selbe Richtung.

    Drei starke Argumente Die Möglichkeit der Vorfabrikation spricht für

    den Holzbau: Ein grosser Vorteil der Holzbauweise ist der hohe Vorfertigungsgrad. Der Produktionsschwerpunkt liegt im Gegensatz zum Massivbau in den Werkshallen der Systemhersteller. Die Holzelemente können dort mit al-len Anschlüssen qualitativ hochwertig und kostengünstig hergestellt werden – auf der Baustelle sind die Monta-gezeiten sehr kurz. Insgesamt weisen Holzhäuser deshalb ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis auf. Holz eignet sich für nachhaltige Bauweisen, ja

    fördert sie sogar. Holz ist ein ökologischer Baustoff. Als nachwachsender Rohstoff wächst mehr Holz in Schweizer Wäldern nach als verbaut werden kann. Die Schadstoff-emission bei der Verarbeitung des Baumaterials ist ver-gleichsweise gering, der Energieaufwand beim Bau eines Holzhauses niedrig. Ausserdem sprechen die konstruk-tiven Möglichkeiten des Holzbaus für das energieeffi ziente Bauen. Gegenüber massiven Konstruktionen haben Holz-konstruktionen den Vorteil, dass die statischen Elemente und die Dämmung in einer Ebene Platz fi nden. Bei den für nachhaltige Bauten typischen Dämmstärken bedeutet dies ein Gewinn an Wohnfl äche – ein guter Grund, mit Holz und damit nachhaltig zu bauen. Verbesserter Brandschutz hilft dem Holz bau: Die

    aktuell gültigen Brandschutzvorschriften erschliessen dem Baustoff Holz ein grosses Anwendungspotenzial. Holzhäu-ser bis zu sechs Geschosse sind heute gesetzlich erlaubt. Feuerwiderstandsfähige Holzbauteile, detaillierte Doku-mentationen zu möglichen Konstruktionsweisen und das Knowhow erfahrener Fachleute bilden eine solide Grund-lage für den Brandschutz im Holzbau.

    Höheres Brandrisiko?Holz ist brennbar, richtig. Bergen Holzhäuser deswegen ein höheres Brandrisiko als Häuser in Massivbauweise? Nein. Das Brandrisiko wird vielmehr durch andere Faktoren be-stimmt, allen voran die Gebäudenutzung. Kritischer Punkt ist deshalb nicht das Brandrisiko, sondern die Schaden-sintensität. Im Gegensatz zu früher können Grossbrände dank der besseren Verfügbarkeit von Löschwasser und der dichteren Besiedlung zwar häufi g abgewendet werden. Trotzdem: Wenn es in einem alten Holzhaus mal so richtig brennt, ist ein Totalschaden wahrscheinlich. Obwohl die Brandstatistik noch keine abschliessende Be-urteilung zulässt, muss die Fachwelt ihre Einschätzung des Gefährdungspotenzials revidieren. Gute Brandschutzkon-zepte, eine sorgfältige Brandabschnittsbildung und brand-schutztechnisch ausgereifte Holzbauteile und Konstrukti-onsweisen vermindern das Schadenrisiko derart deutlich, dass keine signifi kanten Unterschiede zu anderen Bauwei-sen mehr feststellbar sind.

    Abbildung 1: Der Holzbau lässt auch

    individuelle Lö-sungen zu – sicher

    und gemütlich.

    4

  • 5

  • Begriffe des baulichen Brandschutzes

    AbschottungenAbschottungen sind feuerwiderstandsfähige Bauteile zum dichten Abschliessen von Leitungsdurchführungen (z. B. elektrische Kabel, Rohre, Fugenverschlüsse) und Durch-brüchen in brandabschnittsbildenden Bauteilen. Abschot-tungen verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch.

    BrandabschnitteBrandabschnitte sind Bereiche von Bauten und Anlagen, die durch brandabschnittsbildende Bauteile voneinander getrennt sind.

    Brandabschnittsbildende BauteileBrandabschnittsbildende Bauteile sind raumabschlies-sende Bauteile wie Brandmauern, Wände, Decken, Brand-schutzabschlüsse und Abschottungen, die für eine ge-wisse Zeit eine Brandausbreitung in benachbarte Räume verhindern.

    BrandbelastungDie Brandbelastung entspricht der Wärmemenge sämt-licher brennbarer Materialien eines Brandabschnittes, be-zogen auf seine Grundfl äche. Sie ist die Summe aus mobi-ler und immobiler Brandbelastung, ausgedrückt in MJ/m2 Brandabschnittsfl äche.

    BrandkennzifferDie Brandkennziffer (BKZ) bewertet Baustoffe bezüglich ihrer Eigenschaften im Brandfall. Sie setzt sich zusammen aus dem Brennbarkeitsgrad und aus dem Qualmgrad.

    BrandmauernBrandmauern sind standfeste, gebäudetrennende, bis un-ter die oberste Schicht der Dach- und bis an die äussers-te Schicht der Fassadenkonstruktion geführte feuerwider-standsfähige Bauteile.

    BrandschutzabschlüsseBrandschutzabschlüsse sind feuerwiderstandsfähige be-wegliche Bauteile (z. B. Türen, Tore, Deckel, Aufzugs-schachttüren) zum Abschliessen von Durchgängen und Öffnungen in brandabschnittsbildenden Bauteilen.

    BrandschutznormDie Brandschutznorm ist Teil der Brandschutzvorschriften und setzt den Rahmen für den allgemeinen, baulichen, technischen und betrieblichen sowie den damit verbunde-nen abwehrenden Brandschutz. Sie bestimmt die gelten-den Sicherheitsstandards.

    BrandschutzregisterVerzeichnis aller in der Schweiz für den Brandschutz zuge-lassenen Produkte.

    BrandschutzrichtlinienDie Brandschutzrichtlinien ergänzen mit detaillierten An-forderungen und Massnahmen die in der Brandschutznorm gesetzten Vorgaben.

    BrandschutzvorschriftenDie Brandschutzvorschriften bezwecken den Schutz von Personen, Tieren und Sachen vor den Gefahren und Aus-wirkungen von Bränden und Explosionen. Sie regeln die für diese Zielsetzung erforderlichen Rechtsverbindlich-keiten und bestehen aus: der Brandschutznorm; den Brandschutzrichtlinien; den Prüfbestimmungen.

    Ergänzt werden sie durch: Erläuterungen und Arbeitshilfen; Dokumente zum Stand der Technik.

    FeuerwiderstandDer Feuerwiderstand kennzeichnet das Brandverhalten von Bauteilen. Er ist die Mindestzeit in Minuten, während der ein Bauteil die an ihn gestellten Anforderungen erfül-len muss.

    FluchtwegAls Fluchtweg gilt der kürzeste Weg, der Personen zur Verfügung steht, um von einer beliebigen

    Stelle in Bauten und Anlagen ins Freie oder an einen si-cheren Ort zu gelangen; der Feuerwehr und den Rettungskräften als Einsatzweg

    zu einer beliebigen Stelle in Bauten und Anlagen dient. Er setzt sich zusammen aus dem Fluchtweg im Raum, den

    6

  • Raumausgängen, den Korridoren und den Treppenanla-gen.

    GeschosseAls Geschoss zählen für den Brandschutz alle Voll-, Dach- und Attikageschosse.

    InstallationsschächteInstallationsschächte sind Brandabschnitte, die durch mehrere Geschosse führen und der Aufnahme von Lei-tungen haustechnischer Installationen und von Abwurfan-lagen dienen.

    Korridore Korridore sind horizontale Verbindungswege zwischen Brandabschnittausgängen (z. B. Wohnungstür) und Trep-penanlagen, die als Fluchtweg dienen.

    NormalfallNormalfall herrscht, wenn das Schutzziel mit vorgeschrie-benen Standardmassnahmen erreicht wird.

    PrüfbestimmungenDie Prüfbestimmungen regeln Verfahren und Vorausset-zungen für die zu Zertifi zierung und Zulassung führenden Prüfungen von Brandschutzprodukten.

    SchutzabstandAls Schutzabstand zwischen Bauten und Anlagen gilt der baurechtlich verlangte Gebäudeabstand und wo erforder-lich ergänzend auch der Abstand, der für einen ausrei-chenden Brandschutz mindestens einzuhalten ist.

    TragwerkAls Tragwerk von Bauten und Anlagen gilt die Gesamtheit aller zur Lastaufnahme und Last ableitung sowie zur Stabi-lisierung notwendigen Bauteile und deren Verbindungen.

    VerkleidungVerkleidungen sind Abdeckungen, Ummantelungen oder Verputze, die die Funktion haben, die Feuerwiderstands-fähigkeit eines Bauteils zu erhöhen.

    VKFDie Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen ist die schweizerische Koordinationsstelle für Brandschutz, vom Bund akkreditierte Zertifi zierungsstelle für Produkte

    und Personen im Bereich Brandschutz, Dachorganisation der Kantonalen Brandschutzbehör-

    den und der 19 Kantonalen Gebäudeversicherungen in der Schweiz.

    Abbildung 2: Holz sorgt für eine stimmungsvolle Raumatmosphäre.

    7

  • Gesetzliche Grundlagen

    BrandschutzvorschriftenIn der Schweiz bilden die Brandschutzvorschriften der VKF die gesetzliche Grundlage für den Brandschutz in Gebäu-den. Seit 2003 sind sie vereinheitlicht und für alle Kan-tone gültig. Die Brandschutzvorschriften setzen sich aus verschiedenen Dokumenten zusammen: In der Brandschutznorm sind die Grundsätze und die

    Zielsetzung des Brandschutzes formuliert. Die Norm de-fi niert fünf Brandschutzbereiche: Allgemeiner, baulicher, technischer, abwehrender und betrieblicher Brandschutz. (Die vorliegende Broschüre behandelt den baulichen Brandschutz.) Die Brandschutzrichtlinien ergänzen mit detail-

    lierten Anforderungen und Massnahmen die in der Brand-schutznorm gesetzten Vorgaben. Die Prüfbestimmungen regeln Verfahren und Voraus-

    setzungen für die Prüfungen, die zur Zertifi zierung und Zu-lassung von Brandschutzprodukten und damit zur Aufnah-me in das Brandschutzregister führen.

    Die Brandschutzvorschriften werden ergänzt durch: Verschiedene Brandschutzerläuterungen sowie nut-

    zungs- und themenbezogenen Arbeitshilfen, die den Voll-zug der Vorschriften erleichtern. Die Arbeitshilfe «Wohn-bauten» zum Beispiel enthält alle für diese Nutzungsart relevanten brandschutztechnischen Anforderungen. Dokumente zum Stand der Technik, sofern diese von der

    Technischen Kommission der VKF akzeptiert sind (Beispiel: Lignum-Dokumentation «Brandschutz»).

    Abbildungen 3 und 4 (Seite 9): Mit

    Holz als Baustoff lassen sich hohe

    Anforderungen an die architekto-

    nische Gestaltung, an die Nachhal-

    tigkeit und an die Wertbeständigkeit

    erfüllen.

    Brandschutzvorschriften onlineDie Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen publiziert

    die aktuellen Brandschutzvorschriften auf bsvonline.vkf.ch.

    8

  • 9

  • Brandschutzkonzepte

    Standardkonzepte Ein Standardkonzept mit vorwiegend baulichen

    Massnahmen eignet sich für all jene Bauten, die aufgrund der Materialisierung und der Brandabschnittsbildung weit-gehend mit den Brandvorschriften übereinstimmen. Da-durch entstehen geringere Kosten für Brandschutzmass-nahmen. Für sehr viele Gebäudekategorien, insbesondere für Wohnbauten, ist dieses Konzept die Regel. Ein Standardkonzept mit vorwiegend technischen

    Massnahmen empfi ehlt sich für Bauten, in denen entwe-der Sprinkler bereits nutzungsbedingt installiert wurden oder vorgesehen sind sowie für Bauten mit einem hohen Einsparpotenzial bei baulichen Massnahmen zur Erfüllung der Brandvorschriften. Gänzlich ungeeignet ist das Kon-zept für Bauten, deren Nutzungen keine Sprinkleranlagen zulassen.Bei Bauten bis zu drei Stockwerken lässt sich das Trag-werk aufgrund einer Sprinkleranlage anders dimensionie-ren. Bei Bauten mit vier bis sechs Geschossen über Terrain

    können sowohl das Tragwerk als auch die brandabschnitts-bildenden Bauteile mit einem geringeren Feuerwiderstand eingebaut werden. Der Unterschied im Feuerwiderstand darf jedoch nicht mehr als 30 Minuten betragen.

    Objektbezogenes KonzeptBei einem objektbezogenen Konzept werden die Schutz-ziele für das Einzelobjekt erfüllt. In der Brandschutznorm sind in Art. 11 die Rahmenbedingungen für objektbezo-gene Konzepte folgendermassen festgehalten: Anstelle vorgeschriebener Brandschutzmassnahmen kön-

    nen alternativ andere Massnahmen als Einzel- oder Kon-zeptlösung treten, soweit für das Einzelobjekt das Schutz-ziel gleichwertig erreicht wird. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die Brandschutzbehörde. Weicht die Brandgefahr im Einzelfall so vom Normalfall

    ab, dass vorgeschriebene Anforderungen als ungenügend erscheinen, sind die zu treffenden Massnahmen angemes-sen zu erweitern oder zu reduzieren.

    Abbildung 5: Planern stehen drei

    Wege offen, um ein Brandschutz-

    konzept für ihr Projekt zu entwi-ckeln: Mit einem

    objektspezifi schen Konzept oder mit

    einem von zwei Standardkonzep-

    ten. Üblicherweise kommen Stan-

    dardkonzepte zur Anwendung, weil die dafür notwen-

    digen Massnahmen weitgehend fest-

    gelegt sind und aus Bauteilkatalogen

    und Konstrukti-onsvorschlägen

    abgerufen werden können.

    Abbildung 6 (Seite 11): Bei der Heimstätte Bärau im Emmental kam

    ein objektspezi-fi sches Brand-

    schutzkonzept zur Anwendung. In

    Zusammenarbeit zwischen Planern

    und Brandschutzbe-hörden konnte man

    den Wünschen der Bauherrschaft

    entgegenkom-men, ohne die

    fundamentalen Schutzziele zu

    vernachlässigen.

    BrandschutzvorschriftenSchutzziele, Rahmenbedingungen, Grundlagen

    Konzept mit vorwiegend baulichen Massnahmen

    Standardkonzepte: Detailliert vorgeschriebene Brandschutzmassnah-men in den Brandschutzvorschriften

    Objektbezogenes Konzept:Rahmenbedingungen in den Brandschutzvorschriften

    Baulich

    Betrieb-lich

    Technisch

    Baulich Betrieb-lich

    Technisch Technisch

    Betrieb-lichBaulich

    Konzept mit vorwiegend technischen Massnahmen

    (Sprinkler)

    Ausnahme

    Brandsicheres Gebäude

    Bauprojekt

    10

  • 11

  • Brandabschnittsbildung

    KonzeptDie Aufteilung von Gebäuden in sogenannte Brand ab-schnitte bildet die Basis für den baulichen Brandschutz. Ganz grundsätzlich geht man nämlich davon aus, dass ein Brand immer und überall ausbrechen kann. Der bau-liche Brandschutz konzentriert sich des halb darauf, die Ausbreitung eines Brandes möglichst zu verhindern und auf einen bestimmten Teil des Gebäudes oder zumindest auf ein Gebäude zu beschränken. Umgesetzt wird dies mit raumabschliessenden Bauteilen wie Brandmauern, brandabschnittsbildenden Wänden und Decken, Brand-schutzabschlüssen und Abschottungen.

    EinfamilienhäuserAm einfachsten ist die Einteilung bei Einfa mi lienhäusern, die als Ganzes nur einen Brand abschnitt bilden. Das wich-tigste brand ab schnitt sbildende Bauteil ist damit die gebäu-detrennende Brandmauer – natürlich nur, wenn das Haus direkt an ein anderes angebaut ist. Innerhalb des Gebäu-des müssen für einzelne Räume weitere Brandabschnitte gebildet werden, bei denen das Brandrisiko relativ hoch ist. Zum Beispiel ist der Heizraum als Brandabschnitt zu gestalten.

    MehrfamilienhäuserIn einem Mehrfamilienhaus bilden erst einmal die Woh-nungen und Stockwerke einzelne Brandabschnitte. Eine Wohnung auf mehreren Stockwerken (Maisonette-Woh-nung) bildet einen einzigen Brandabschnitt. Wie beim Einfamilienhaus sind nutzungsbedingt einzelne Räume abzutrennen. Korridore und Treppenhäuser, die als Flucht-wege dienen, bilden im Mehrfamilienhaus einen eigenen Brandabschnitt. Die Aufteilung von Korridor und Treppen-haus in zwei separate Abschnitte ist bei Wohnbauten ab einer Bruttogeschossfl äche von 600 m2 vorgeschrieben. Lüftungsschächte, die durch brandabschnittsbildende Wände und Decken geführt werden, sind an den entspre-chenden Stellen mit Brandschutzabschlüssen zu versehen. Und Leitungsdurch führungen müssen feuerwiderstands-fest ab geschottet werden. Grössere Schächte, die sich ver-tikal durch das Gebäude ziehen, sind als Brandabschnitte abzutrennen und müssen in jedem zweiten Geschoss – in Untergeschossen in jedem Geschoss – unterteilt werden, sofern zuoberst für den Abzug von Wärme und Rauch kei-ne direkt ins Freie führende Öffnung angeordnet ist.

    Abbildung 7: Zur Bildung von Brandabschnit-

    ten gelten im Mehrfamilienhaus prinzipiell die fol-

    genden Prioritäten: Wohnungen (vor

    Stockwerken), Fluchtwege, verti-kale Verbindungen

    wie Lüftungs-, Aufzugs- oder Installations-

    schächte und ein-zelne gefährdete Räume (z. B. der

    Heizraum) sind als Brandabschnitte zu

    konzipieren.

    Kellerräume Heiz-raum

    Wohnung 1

    Wohnung 2

    Wohnung 3

    Wohnung 4

    Fluc

    htw

    ege:

    Trep

    penh

    aus

    und

    Korri

    dore

    Lüftungsschacht

    Brandabschnittsgrenzen

    Fluchtwege: Mindestbreite nach VKF

    Treppen und Korridore ausserhalb der

    Wohnung

    1,2 m

    Wohnungsinterne Verbindungen (oder im

    Einfamilienhaus)

    0,9 m

    Türen/Durchgänge 0,9 m

    FluchtwegeFluchtwege ausserhalb von Wohnungen bilden in Mehr-

    familienhäusern einen eigenen Brandabschnitt. Steht nur

    ein Treppenhaus und ein Ausgang zur Verfügung, darf

    die Fluchtweglänge 35 m nicht überschreiten; die Breite

    von Fluchttreppen und Fluchtkorridoren muss mindestens

    1,2 m betragen. Für Türen und Durchgänge gilt eine Min-

    destbreite von 0,9 m. Türen im Korridor- und Treppenbe-

    reich müssen sich zudem jederzeit und ohne Hilfsmittel

    von innen öffnen lassen.

    12

  • Schutzabstände nach VKF

    Äusserste Schichten der benachbar-

    ten Aussenwände EFH MFH

    beide brennbar 7 m 10 m

    eine brennbar 6 m 7,5 m

    beide nicht brennbar 4 m 5 m

    Vordachmehr als 1m

    1m

    x

    x

    An- und Vorbautenmehr als 1m

    1m 1m

    Messweise des Schutzabstandes x

    weniger als 1m

    mehr als 1m

    Schutzabstände zwischen freistehenden GebäudenBei zusammengebauten Häusern wird die Brandübertra-gung durch Brandmauern ver hindert – bei freistehenden Gebäuden wird der Schutz von Nachbarbauten mit genü-gend grossen Abständen sichergestellt. Die vorgeschrie-benen Sicherheitsabstände liegen je nach der Art des Gebäudes (Ein- oder Mehrfamilienhaus) und nach der Be-schaffung der Aussenwandoberfl äche (brennbar oder nicht brennbar) zwischen 4 m und 10 m. Genügen die baurecht-lich erforderlichen Abstände nicht als Schutzabstand, sind entsprechende Massnahmen zu treffen. Konkret müssen in diesem Fall die Aussenwände, Türen, Fenster und Dach-untersichten feuerwiderstandsfähig ausgeführt werden.

    Tabelle 2 (links): Mindestanfor-derungen an die Schutzabstände von Ein- und Mehr-familienhäusern. Hauptkriterium ist die Brennbarkeit der äusseren Schichten der benachbarten Aussenwände.

    Abbildung 9: Der Abstand zwischen zwei Gebäuden wird ab Aussen-wand gemessen, falls die Vordächer das Gebäude nicht mehr als einen Meter überragen.

    Abbildung 10: Über genü gend hohe Schutzabstände wird sichergestellt, dass sich ein Feuer im Brandfall nicht auf benach-barte Gebäude übergreifen kann.

    Abbildung 6: Fluchtweg länge in Mehrfamilienhäusern. Gemessen wird in Räumen die Luftlinie, im Korridor die Gehweglinie. Die Strecke innerhalb der Treppenanlage bis ins Freie wird nicht miteinberechnet. Stehen

    mehrere Ausgänge oder mehrere Treppenanlagen zur Verfügung, sind längere Fluchtwege möglich. (Quelle: VKF)

    Tabelle 1 (links): Breite von Fluchtwegen in Wohnbauten. Bei sehr grosser Personenbelegung – im Erdgeschoss ab 100 Per sonen, in den Obergeschossen ab 60 Personen – sind die Anforderungen höher.

    Abbildung 8: Fluchtweg länge in Mehrfamilienhäusern. Gemessen wird in Räumen die Luftlinie, im Korridor die Gehweglinie. Die Strecke innerhalb der Treppenanlage bis ins Freie wird nicht miteinberechnet. Stehen mehrere Ausgänge oder mehrere Trep-penanlagen zur Verfügung, sind längere Fluchtwege möglich.

    a = Fluch

    twegläng

    e Wohnun

    g

    b = Fluchtweglänge Korridor

    Treppenhaus

    Maximale Fluchtweglänge in der Wohnung: a 20 mMaximale Gesamtlänge von Fluchtwegen: a+b < 35 m

    Wohnung

    13

  • Klassierung von Baustoffen und Bauteilen

    Gültigkeit in der SchweizIm baulichen Brandschutz wird die Qualität von Baustof-fen anhand ihrer Brennbarkeit, die von Bauteilen anhand ihres Feuerwider standes bewertet. Entsprechend sind die europäischen oder die Schweizerischen Baustoff- respek-tive Bauteilklassierungen massgebend. Im Zuge der Har-monisierung von Bauvorschriften in der EU wurden 2003 die europäischen Klassierungen auch in die Brandschutz-richtlinien der VKF aufgenommen. Bezüglich Gültigkeit der Systeme muss zwischen Bauteilen und Baustoffen unter-schieden werden. Für Bauteile ist die europäische Klassierung

    massgebend. Die Harmonisierung ist weit fortgeschrit-ten – für die Anforderungen an den Feuerwiderstand ist die EN-Klassierung in der Schweiz heute schon gängig und spätestens ab 2012 wird sie ohne Ausnahme massgebend sein. Für Baustoffe gilt heute und auf absehbare Zeit

    nach wie vor die schweizerische Klassierung. Die Situation ist bei den Baustoffen komplizierter, da die na-

    tionalen Klassierungs- und Prüfsysteme in Europa teilwei-se stark voneinander abweichen. Die Umstellung auf ein einheitliches System in Europa dauert daher länger, der Zeitpunkt für die defi nitive Einführung ist noch nicht ab-sehbar.

    Baustoffe Baustoffe werden in der Schweiz mit der soge-

    nannten Brandkennziffer bewertet. Diese setzt sich aus einem Brennbarkeitsgrad und einem Qualmgrad zu-sammen. Ersterer bewertet das Brennverhalten von Ma-terialien und kategorisiert diese in leicht entzündbar oder rasch abbrennend (Brennbarkeitsgrade 1, 2), leichtbrenn-bar (3), mittelbrennbar (4), schwerbrennbar (5), schwer-brennbar bei 200 °C (5 (200 °C)), quasi nicht brennbar (6q) und nicht brennbar (6). Materialien mit Brennbarkeitsgrad 1 oder 2 sind als Baustoffe nicht zugelassen. Baustoffe mit der Klassierung 6q und 6 gelten allgemein als nicht brenn-bar. Die zweite Zahl der Brandkennziffer – der Qualmgrad – bewertet das Qualmverhalten eines Baustoffs als stark (1), mittel (2) oder schwach (3). Das europäische System ist ähnlich aufgebaut

    und bewertet drei verschiedene Stoffeigenschaften. Das Brandverhalten von Baustoffen wird mit A1, A2, B, C, D und E bewertet, wobei die Brennbarkeit von A1 nach E zunimmt. Materialien, welche die Klasse E nicht errei-chen, werden in die Klasse F eingeteilt und sind als Bau-stoffe nicht zugelassen. Für Wände und Decken der Klasse A2 bis D werden zusätzlich zur Brennbarkeit die Rauch-entwicklung (s1, s2, s3 respektive schwach, mittel, stark) und das brennende Abtropfen (d0, d1, d2 respektive ohne, kurzzeitig, anhaltend) bewertet. Bei Bodenbelägen gilt als Zusatzkriterium zur Brennbarkeit nur die Rauchentwick-lung.

    Bauteile Massgebend ist die europäische Bauteil-

    klassierung. Diese besteht aus einem Buchstaben, der die Funktion des bewerteten Bauteils beschreibt, und einer Zahl für die Angabe der Feuerwiderstandsdauer in Minuten. So steht R (résistance) für Tragfähigkeit, E (étanchéité) für Raumabschluss und I (isolation) für Wär-medämmung. Ein Bauteil mit REI 30 zum Beispiel behält

    Brandkennziffern für verschiedene Baustoffe

    4.3 Fichte, Tanne, Buche, Span- und Weichfaserplatten, Hartfaserplatten

    5.1 Polystyrol Hartschaumplatten, Dampfbremse aus Weich-PE

    5.3 Eiche, Spanplatten mit Brandschutzbehandlung, Wärmedämmung aus

    Zellulosefasern, Bodenbeläge aus Eiche, Buche, Esche oder Hartfaser-

    platten

    6q.3 Mineralfaserplatten, Gipsfaserplatten, Gipskartonplatten, gips- oder

    zementgebundene Spanplatten

    6 Stahl, Beton, Backstein, Glas

    Tabelle 3: Die Brandkennziffer

    wird in der Schweiz angewendet und

    bewertet Baustoffe bezüglich Brenn-

    barkeit und Qualm-bildung. Baustoffe

    mit Brennbarkeit 6q und 6 werden

    als nicht brennbar eingestuft.

    Tiefer bewertete Baustoffe sind

    brennbar und können gemäss

    Brandsychutzricht-linien nicht überall eingesetzt werden.

    Tabelle 4: Beispiele von Brandkennzif-fern für verschie-

    dene Baustoffe.

    Brandkennziffern zur Bewertung von Baustoffen

    BKZ = 6q.3Brennbarkeitsgrad

    massgebend sind Zündbarkeit und

    Abbrandgeschwindigkeit

    3 leichtbrennbar

    4 mittelbrennbar

    5 schwerbrennbar

    5 (200 °C) schwerbrennbar bei 200 °C

    6q quasi nicht brennbar

    6 nicht brennbar

    Qualmgrad

    massgebend ist die Lichtabsorption

    1 starke Qualmbildung

    2 mittlere Qualmbildung

    3 schwache Qualmbildung

    14

  • im Brandfall seine tragende Funktion 30 Minuten lang und schützt gleichzeitig vor einem Übergriff von Flammen, Rauch und Hitze auf angrenzende Brandabschnitte. Sel-tener kommen zusätzliche Beurteilungen bezüglich durch-gehender Strahlung (W), mechanischen Einwirkungen (M), selbstschliessenden Brandschutzabschlüssen (C) oder Rauchdurchlässigkeit (S) dazu. Die vollständige Klassie-rung würde in diesem Fall zum Beispiel REIW 60-MCS lau-ten.

    Bis 2012 ist auch die alte VKF-Bauteilklassie-rung noch gültig. Ähnlich wie die europäische Klassie-rung verwendet diese zur Bewertung von Bauteilen einen Buchstaben und eine Zahl – die Feuerwiderstandsdau-er in Minuten. Der Buchstabe bezieht sich aber auf die Art des Bauteils; beispielsweise steht F für tragende und raumabschliessende Bauteile oder T für Türen und Tore. So kommen die gängigen Feuerwiderstandsklassen (zum Beispiel F 60 oder T 30) zu Stande.

    Klassierung von Bauteilen (nach EN)

    Bezeichnung Brand einwirkung Lineare Bauteile Flächige Bauteile

    Stütze/Träger Wand Decke

    R tragend, nicht

    brandabschnittsbildend

    gleichzeitig von mehreren

    Seiten

    EI nicht tragend,

    brandabschnittbildend

    von einer Seite

    REI tragend, brandabschnitts-

    bildend

    von einer Seite

    Tabelle 5: Die europäische Klassierung von Bauteilen ist in Zukunft auch in der Schweiz massge-bend. Sie bezieht sich auf die Funk-tion des Bauteils (tragend respektive brandabschnittsbil-dend) und bewertet den Feuerwider-stand mit der Feuerwiderstands-dauer in Minuten.

    Klassierung von Baustoffen (nach EN)

    Brenn-

    barkeitRauchentwicklung und brennendes Abtropfen

    A1 Nicht brennbare Baustoffe (A1) erhalten keine zusätzliche Klassierung.

    A2, B,

    C, D

    Für Baustoffe mit Brennbarkeit A2 bis D werden zusätzlich die Rauchentwicklung und das brennende Abtropfen

    bewertet:

    Rauchentwicklung bewertet mit

    s1: schwach

    s2: mittel

    s3: stark

    Brennendes Abtropfen bewertet mit

    d0: ohne

    d1: kurzzeitig

    d2: anhaltend

    Beispiel: B-s2,d0 – Baustoff mit Brennbarkeit B, mittlerer Rauchentwicklung und ohne brennendes Abtropfen

    E Bei Baustoffen mit Brennbarkeit E gibt es nur zwei Klassierungen:

    E: Baustoff mit Brennbarkeit ohne Beurteilung der

    Rauchentwicklung und des Abtropfens

    E-d2: Baustoff mit Brennbarkeit E und anhaltendem

    Abtropfen; ohne Beurteilung der Rauchentwick-

    lung

    Tabelle 6: Baustof-fe für Wände und Decken werden ge-mäss EN-Normen neu nach ihrem Brandverhalten (Brennbarkeit steigt von Klasse A1 nach E), nach der Rauchentwicklung (steigt von Klasse s1 nach s3) und hinsichtlich dem brennenden Ab-tropfen (steigt von Klasse d0 bis d2) bewertet. Für die Klasse A1 kommt keine zusätzliche, für die Klasse E nur die Klassierung d2 zur Anwendung.

    15

  • EN-Klassierung (seit 2005 in der Schweiz gültig): VKF-Zuordnung

    Bauteile Eigenschaft

    VKF-Klassierung

    F tragende und raumabschliessende

    Bauteile, Unterdecken, Verklei-

    dungen

    T bewegliche Brandabschlüsse

    R Rauch- und fl ammendichte

    Abschlüsse

    K Brandschutzklappen

    S Abschottungen

    A Aufzugsschachttüren

    EN-Klassierung

    R Tragfähigkeit

    E Raumabschluss

    I Wärmedämmung

    W Strahlung

    M mechanische Einwirkung

    C selbstschliessend

    S Rauchdicht

    Aussenwände

    tragend

    brennbar F 30 bb − F 60 bb REI 30 − REI 60

    nicht brennbar F 30 − F 240 EI 30 (nbb) − REI 240 (nbb)

    Aussenwände

    nicht tragend

    brennbar F 30 bb − F 60 bb EI 30 − EI 60

    nicht brennbar F 30 − F 240 EI 30 (nbb) − REI 240 (nbb)

    rauchdichte

    Abschlüsse aus

    Glas

    R 30 E 30

    Innenwände

    tragend

    brennbar F 30 bb − F 60 bb REI 30 − REI 60

    nicht brennbar F 30 − F 240 REI 30 (nbb) − REI 240 (nbb)

    Innenwände

    nicht tragend

    brennbar F 30 bb − F 60 bb EI 30 − EI 60

    nicht brennbar F 30 − F 240 EI 30 (nbb) − EI 240 (nbb)

    Decken und

    Dächer

    brennbar F 30 bb − F 60 bb REI 30 − REI 60

    nicht brennbar F 30 − F 240 REI 30 (nbb) − REI 240 (nbb)

    Stützen/Balken brennbar F 30 bb − F 60 bb R 30 − R 60

    nicht brennbar F 30 − F 240 R 30 (nbb) − R 240 (nbb)

    Bedachung,

    Dachelemente

    brennbar F 30 bb − F 60 bb EI 30 − EI 60

    nicht brennbar F 30 − F 90 EI 30 (nbb) − EI 90 (nbb)

    Brandschutztüren brennbar T 30 EI 30

    nicht brennbar T 60 − T 90 EI 60 (nbb) − EI 90 (nbb)

    Verkleidungen

    von brennbaren

    Bauteilen

    nicht brennbar F 30 EI 30 (nbb) verkleidet

    (entspricht K 30 (nbb))

    F 60 EI 60 (nbb) verkleidet

    (entspricht K 60 (nbb))

    Zuordnung der KlassierungssystemeBei den Bauteilen ist die Zuordnung – nicht aber die Um-klassierung – der alten VKF-Klassierung zur EN-Klassie-rung möglich. Die VKF hat eine entsprechende Zuord-nungstabelle veröffentlicht. Im Wesentlichen bleibt die Feuerwiderstandsdauer die gleiche, nur der Buchstabe wird gemäss der Funktion des jeweiligen Bauteils ersetzt. Bei den Baustoffen ist eine Zuordnung nur für nicht brenn-bare Materialien möglich. So sind die EN-Klassierungen A1 respektive A2-s1, d0 als VKF-Klassierungen 6.3 respek-tive 6q.3 anwendbar. Bei den brennbaren Baustoffen ver-

    Tabelle 7: Auszug aus der

    Zuordnungstabelle der VKF. Das alte

    schweizerische Klassierungssys-tem für Bauteile kann dem neuen

    europäischen zuge-ordnet werden.

    unmöglichen die unterschiedlichen Prüfbedingungen und Klassen eine eindeutige Zuordnung. Die Euroklasse E ent-spricht im Wesentlichen den Anforderungen der Brand-kennziffer 4, und die Klasse C etwa der Brandkennziffer 5.

    16

  • Brennbar oder nicht brennbarDie Brennbarkeit von eingesetzten Baustoffen respekti-ve Bauteilen spielt im Brandschutzanforderungskatalog der VKF eine wichtige Rolle. Brennbare Baustoffe können nämlich nur beschränkt eingesetzt werden, was im Holz-bau besonders relevant ist. Muss ein Bauteil oder seine Verkleidung nicht brennbar sein, ist dies in den Richtlinien mit der Klammerbemerkung «(nbb)» vermerkt. Allgemein gelten alle Produkte als brennbar, die keinen Brennbar-keitsgrad 6 oder 6q gemäss VKF oder keine Brennbarkeit der Klassen A1 oder A2 gemäss SN EN 13501-1 aufwei-sen.

    Verkleidungen mit BrandschutzfunktionBrandschutzverkleidungen bestehen häufi g aus Gipsfaser- oder Gipskartonplatten. In den EN-Normen gibt die Brand-schutzfunktion K die Fähigkeit einer Wand- oder Decken-verkleidung wieder, das direkt dahinter liegende Material vor Entzündung, Verkohlung und anderen Schäden für die festgelegte Zeit zu schützen. In der aktuellen Fassung der schweizerischen Brandschutzvorschriften werden für Ver-kleidungen die Klassierungen EI 30 und EI 60 statt K 30 und K 60 verwendet. Diese entsprechen weitgehend den alten F 30- und F 60-Klassierungen nach VKF für Verkleidungen von brennbaren Bauteilen. Bei der Anwendung sind Ver-kleidungen mit den Bezeichnungen K und EI einander gleichgestellt. Im Zuge einer nächsten Überarbeitung der schweizerischen Brandschutzvorschriften ist vorgesehen, bei den Verkleidungen mit Brandschutzfunktion die Be-zeichnung EI durch K zu ersetzen.

    Abbildung 11: Holz (oben und unten) ist brennbar, Stahl, Backstein und Verputz hingegen nicht.

    17

  • Wo Holz zum Einsatz kommen darf

    Brennbar oder nicht brennbar – ein über-geordnetes KriteriumHolzbauteile mit hohen Feuerwiderständen sind heute Stand der Technik. Deshalb sind nicht die Anforderungen an den Feuerwider stand, sondern vor allem die Einschrän-kungen zur Verwendung brennbarer Baustoffe die primäre Limitierung für den Holzeinsatz in Gebäuden. Ein entspre-chender Abschnitt in den Brandschutzrichtlinien der VKF setzt diesbezüglich die Rahmenbedingungen. Diese gelten auch für den Einsatz brennbarer Dämmmaterialien. Leicht brennbare Baustoffe (Brennbarkeitsgrad 3) sind grundsätz-lich nur in Ausnahmefällen zulässig. Sie müssen allseitig hohlraumfrei mit einer Verkleidung abgedeckt werden, die an der Oberfl äche während mindestens 30 Minuten nicht entfl ammt werden können (Feuerwiderstand EI 30 (nbb)). Materialien mit einer tieferen Brandkennziffer sind als Baustoffe sowieso nicht zugelassen.

    Spezialfall EinfamilienhausBei Einfamilienhäusern sind die Einschränkungen gering. Es bestehen keine speziellen Anforderungen an die Verwen-dung von brennbaren Baustoffen, sogar die Brandmauern bei Reiheneinfamilienhäusern können in Holz ausgeführt werden. Allenfalls werden in Räumen mit haustechnischen Anlagen nicht brennbare Materialien verlangt.

    Mehrfamilienhäuser bis 3 GeschosseAuch bei Mehrfamilienhäusern, Büro- und Schulbauten bis und mit 3 Geschossen gibt es nur wenige Einschränkungen für den Einsatz von Holz und brennbaren Dämmungen. Al-lerdings müssen Brandmauern hier nicht brennbar erstellt werden. Auch nicht möglich sind brennbare Wand- und Deckenverkleidungen an Fluchtwegen und in Treppen-häusern. Bei Dächern ist der Einsatz brennbarer Baustoffe nur unter bedingten Aufl agen möglich. Für die äusserste Schicht wird im Normalfall eine nicht brennbare Abde-ckung verlangt. In vielen Fällen wird auch raumseitig eine Abdeckung mit einer feuerwiderstandsfähigen oder sogar nicht brennbaren Verkleidung oder ein schwerbrennbarer Dämmstoff (BKZ 5.1) gefordert. Die detaillierten Anforde-rungen sowie mögliche Schichtaufbauten sind in der ent-sprechenden VKF-Richtlinie geregelt.

    4 bis 6 GeschosseFür Gebäude mit mehr als 3 Geschossen sind zusätzliche Einschränkungen zu beachten. Sind bei solchen Gebäuden die Tragwerke in brennbaren Materialien ausgeführt, müs-sen bei Wänden und Decken nicht brennbare Dämmstoffe eingesetzt werden. Und an die Aussenwände werden ab vier Geschossen spezifi sche Bedingungen gestellt: Im Nor-malfall müssen Aussenwände mit einer nicht brennbaren Verkleidung (BKZ 6q.3) versehen werden. Verkleidungen in Holz sind nur möglich, wenn die Brandausbreitung über mehrere Geschosse dadurch nicht begünstigt wird. Im Ein-vernehmen mit der Brandschutzbehörde können entspre-chende schutzzielorientierte Massnahmen getroffen wer-den, welche eine Holzanwendung möglich machen. In den VKF-Richtlinien sind dafür einige Beispiele aufgeführt (u.a. öffnungslose Fassaden, Hintermauerung, Massnahmen im Hinterlüftungsbereich, Schürzen; Praxisbeispiele im Ab-schnitt «Holzfassaden», Seite 30).

    Abbildung 12: In Einfamilienhäusern ist die Verwendung von Holz praktisch

    überall möglich.

    18

  • Abbildung 13: Heimstätte Bärau, Heim für autistisch veranlagte Men-schen.

    Verwendung brennbarer Baustoffe gemäss VKF-Richtlinien (MFH)

    Bauteile 1 bis 3 Geschosse 4 bis 6 Geschosse

    Sichtbare Oberfl äche Aussenwandverkleidung möglich bedingt möglich

    Räume allg. Wandverkleidung möglich möglich

    Deckenverkleidung möglich möglich

    Bodenbelag möglich möglich

    Fluchtwege,

    Korridor/Trep-

    penhaus

    Wandverkleidung nicht möglich nicht möglich

    Deckenverkleidung nicht möglich nicht möglich

    Bodenbelag

    Korridor

    möglich möglich

    Bodenbelag

    Treppenhaus

    möglich bedingt möglich

    Dämmschicht/Zwischen-

    schicht

    Flachdach bedingt möglich bedingt möglich

    Steildach bedingt möglich bedingt möglich

    Tragwerke

    brennbar

    Aussenwand möglich nicht möglich

    Innenwand möglich nicht möglich

    Decke möglich nicht möglich

    Tragwerke nicht

    brennbar

    Aussenwand möglich bedingt möglich

    Innenwand möglich möglich

    Decke möglich möglich

    Tabelle 8: Sicht-bare Oberfl ächen und Dämmschich-ten – Anforde-rungen an das Brandverhalten für Wohnbauten MFH, Bürobauten und Schulbauten. «Möglich»: Holz bzw. brennbare Baustoffe ab Brennbarkeit 4 können eingesetzt werden. «Nicht möglich»: im Rahmen eines Standardkonzeptes kann kein Holz eingesetzt werden. «Bedingt möglich»: Anwendung von Holz nur unter bedingten Aufl agen gemäss VKF-Richt-linien.

    19

  • Anforderungen an den Feuerwiderstand

    Fokus auf WohnbautenDie Nutzung eines Gebäudes hat einen nach vollziehbaren Einfl uss auf die gestellten Anforderungen: Es macht bei-spielsweise Sinn, dass die Anforderungen für Wohnge-bäude tiefer sind als diejenigen für Geschäftshäuser mit grosser Personenbelegung, für welche wiederum weniger hohe Anforderungen gelten als für Krankenhäuser. Dieser Abschnitt ist auf die Feuerwiderstandsanforderungen an Wohnbauten fokussiert, die im Holzbau die wichtigste Ka-tegorie bilden. Die Systematik des Anforderungskatalogs der VKF ist aber für alle Kategorien einheitlich.

    TragwerkeAlle zur Lastaufnahme und Lastableitung sowie zur Sta-bilisierung notwendigen Bauteile müssen ihre Stand-sicherheit auch im Brandfall behalten. Dabei ist sowohl das Versagen des Bauteils wie auch die Auswirkung von Wärmedehnungen zu beachten. Die Anforderungen an den Feuerwiderstand tragender Bauteile richten sich allgemein nach Lage, Geschosszahl und Ausdehnung von Bauten und Anlagen (Tabelle 9, Seite 23). In Untergeschossen müssen die Tragwerke den gleichen Feuerwiderstand aufweisen wie die über dem gewachsenen Terrain liegenden Ge-

    Feuerwiderstandsanforderungen für Wohn-bauten – vier wichtige qualitative Punkte: An Einfamilienhäuser werden praktisch keine Anforde-

    rungen gestellt. Die Ausnahmen bilden erstens die Anfor-

    derungen an die Brandmauern und zweitens diejenigen an

    raumabschliessende Wände und Decken von risikobehaf-

    teten Räumen (Beispiel Heizraum).

    Kommt ein Sprinklerkonzept zur Anwendung, ist die

    geforderte Feuerwiderstandsdauer meistens niedriger

    (höchstens um 30 Minuten).

    Für Bauteile an Fluchtwegen, besonders im Fluchttrep-

    penhaus, gelten generell hohe Anforderungen.

    Die Anforderungen steigen mit der Geschosszahl. Ab

    vier Geschossen wird zwischen Häusern mit brennbaren

    respektive nicht brennbaren Tragwerken unterschieden.

    Sind diese brennbar, müssen für brandschutzrelevante

    Bauteile nicht brennbare Dämmmaterialien eingesetzt

    werden.

    Tabelle 9 (Seite 23) zeigt die Feuerwiderstandsanforde-

    rungen an Mehrfamilienhäuser, Büro- und Schulbauten

    aus Holz in der Übersicht.

    Abbildung 14: Der geforderte

    Feuerwiderstand brandabschnitts-bildender Wände

    und Decken beträgt bis 3 Geschosse 30 Minuten, bei

    höheren Gebäuden 60 Minuten.

    20

  • schosse, mindestens aber R 60 (nbb). Keine Anforderungen an die Tragwerke werden bei Einfamilienhäusern bis vier Geschosse, bei eingeschossigen Gebäuden und für das oberste Geschoss von mehrstöckigen Häusern gestellt.

    Brandabschnittsbildende Wände und DeckenBrandabschnittsbildende Wände und Decken müssen ga-rantieren, dass sich die Ausbreitung eines Brandes auf einen Brandabschnitt beschränkt und ein Übergriff des Feuers auf andere Abschnitte verhindert wird. Der Feu-erwiderstand beträgt mindestens 30 Minuten und ab vier Geschossen sogar 60 Minuten (Tabelle 9, Seite 23). Ist ein brandabschnittsbildendes Bauteil gleichzeitig tragend, gelten zusätzlich die Anforderungen an Tragwerke.

    Bauteile an FluchtwegenUnterschieden wird zwischen Treppenhäusern und Korri-doren, die als Fluchtwege dienen. Treppenhäuser sind als Brandabschnitt mit dem für das Tragwerk erforderlichen Feuerwiderstand, mindestens aber REI 60 (nbb), zu erstel-len. Bei Bauten bis drei Geschosse genügt ein Feuerwi-derstand REI 60 mit nicht brennbarer Dämmung und beid-seitiger Verkleidung EI 30 (nbb). Wird auf eine Abtrennung von Treppenhäusern und Korridoren verzichtet – was in Wohnbauten bis 600 m2 möglich ist – muss der Feuer-widerstand des Korridors mindestens dem des Treppen-hauses entsprechen.Bilden Korridore eigene Brandabschnitte, sind sie mit dem Feuerwiderstand des Tragwerks zu erstellen, mindestens aber mit EI 30. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Geschosszahl: Bis drei Geschosse reicht ein Feuerwi-derstand EI 30 und bei vier Geschossen EI 60, wobei in bei-den Fällen die Bauteile korridorseitig nicht brennbar ver-kleidet sein müssen. Bei noch höheren Gebäuden steigen die Anforderungen entsprechend (Tabelle 9, Seite 23).

    BrandmauernBrandmauern von Mehrfamilienhäusern bis drei Geschosse sind mit einem Feuerwiderstand REI 90 (nbb) zu erstellen, bei höheren Gebäuden mit REI 180 (nbb). Der Einsatz von Holz ist hier nicht möglich. Bei zusammengebauten Einfa-milienhäusern wird ein Feuerwiderstand REI 90 verlangt –

    Brandmauern in Holzausführung sind in diesem Fall mög-lich, allerdings gelten besondere Anforderungen an den Aufbau («Brandmauern aus Holz», Seite 32).

    AussenwändeFür Gebäude bis drei Geschosse wird keine spezifi sche Anforderung an den Feuerwiderstand von Aussenwänden gestellt. Allerdings ist bei tragenden Aussenwänden zu beachten, dass sie die Anforderungen an Tragwerke erfül-len müssen. Dies gilt auch für Gebäude mit vier bis sechs Geschossen, wobei hier ein Feuerwiderstand EI 30 für die Aussenwände und im Normalfall eine nicht brennbare Ver-kleidung gefordert wird.

    BedachungenIm Normalfall wird für Bedachungen eine nicht brennbare oberste Schicht verlangt, jedoch keine Anforderungen an den Feuerwiderstand gestellt. Ausnahmen gelten für den seltenen Fall grosser Dachfl ächen (über 1200 m2), wo für Unterkonstruktionen Feuerwiderstände von 30 Minuten zur Anwendung kommen.

    Abbildung 15: Die VKF-Richtlinien unterscheiden bei Gebäuden mit mehr als 3 Geschossen, ob die Tragwerke eines Gebäudes brennbar oder nicht brennbar sind. Für den Fall, dass die Tragwerke aus Holz (das heisst brenn-bar) sind, müssen Holzbauteile bei Häusern ab 4 Geschossen mit nicht brennbaren Dämmmaterialien gedämmt werden.

    21

  • Abschlüsse und AbschottungenDurchgänge und andere Öffnungen in brandabschnittsbil-denden Bauteilen müssen mit feuerwiderstandsfähigen – und bei Brandmauern mit selbstschliessenden – Brand-schutzabschlüssen abgeschlossen werden. Der geforder-te Feuerwiderstand beträgt mindestens EI 30 oder E 30, falls sich der Brandschutzabschluss in einem Bereich mit niedriger Brandbelastung befi ndet, zum Beispiel für eine Tür zwischen Korridor und Treppenhaus. Durchbrüche, Lei-tungsführungen und Installations schächte müssen entwe-der mit einem nicht brennbarem Material wie Mörtel oder Gips oder einem von der VKF zugelassenen Abschottungs-

    system – bei brandabschnittsbildenden Wänden und De-cken mit EI 30, bei Brandmauern mit EI 90 – verschlossen werden. Schachtwände müssen den gleichen Feuerwi-derstand wie das Tragwerk, mindestens den Feuerwider-stand EI 30, aufweisen. Dieser Feuerwiderstand gilt auch für Brandabschlüsse als Zugang und zur Unterteilung von Schächten.

    Nutzungsbedingte AnforderungenSowohl für Ein- wie auch für Mehrfamilienhäuser gibt es in Räumen mit spezieller Nutzung oder bei technischen Anlagen Anforderungen, die sich auch auf den baulichen Brandschutz auswirken. Relevant für Wohnbauten sind hierbei vor allem die energietechnischen Anlagen. Heiz-räume sind bei einer installierten Nennwärmeleistung bis 70 kW mit einem Feuerwiderstand EI 30 (nbb) auszu-führen. Bei grösseren Anlagen wird ein Feuerwiderstand EI 60 (nbb) verlangt. Türen müssen in beiden Fällen einen Widerstand EI 30 aufweisen und in Fluchtrichtung geöff-net werden können.

    Abbildung 17: In brandabschnittsbil-

    denden Bauteilen sind Durchbrüche, Leitungsdurchfüh-rungen und Instal-

    lationsschächte mit feuerwiderstands-

    fähigen Abschot-tungen (mindes-

    tens EI 30) dicht zu verschliessen.

    Abbildung 16: Die Holzbauweise

    bietet vielfältige konstruktive

    Möglichkeiten.

    22

  • Tabelle 9: Anforderungen an den Feuerwiderstand für Wohnbauten MFH, Bürobauten und Schulbauten. Sie beziehen sich auf Tragwerke, brandabschnittsbildende Bauteile und Flucht-wege. Bewertet wird das jeweilige Bauteil und – falls vorgeschrieben – die Qualität der Verkleidung und der zu verwendenden Dämmung. Wird ein technisches Brandschutzkonzept (Sprinkler) angewandt, gelten teilweise reduzierte Werte. Ab 4 Geschossen wird zwischen Gebäuden mit brennbaren respektive nicht brennbaren Tragwerken unterschieden. Sind die Tragwerke brennbar, müssen die brandabschnittsbildenden Bauteile nicht brennbar gedämmt sein. Es ist zu beachten, dass an das oberste Geschoss von mehrgeschossigen Bauten teilweise reduzierte Anforderungen gestellt werden.

    Mehrfamilienhäuser, Büro- und Schulbauten aus Holz: Anforderungen an den Feuerwiderstand

    1 Geschoss

    und

    oberstes

    Geschoss

    2 Ge-

    schosse

    (bis 600m2

    resp.

    1200m2)

    2 Geschosse (über 600m2

    BGF bei brennbaren Trag-

    werken, resp. 1200m2

    BGF bei nicht brennbaren

    Tragwerken)

    3 Geschosse 4 Geschosse 5 bis 6 Geschosse

    (Begleitung durch

    Fachingenieur und Qua-

    litätssicherungssystem

    obligatorisch)

    Baulich/

    Sprinkler

    Baulich/

    Sprinkler

    Baulich Sprinkler Baulich Sprinkler Baulich Sprinkler Baulich Sprinkler

    Tragwerke – ausrei-

    chend

    dimensio-

    niert

    R 30 ausrei-

    chend

    dimensio-

    niert

    R 30 ausrei-

    chend

    dimensio-

    niert

    R 60 R 30 R 60; nicht

    brennbare

    EI30-

    Verkleidung

    (allseitig)

    R 60

    Brand ab-

    schnitts-

    bil dende

    Wände und

    Decken

    EI 30 EI 30 EI 30 EI 30 EI 60; falls

    Tragwerke

    brennbar:

    nicht

    brennbare

    Dämmung

    EI 30; falls

    Tragwerke

    brennbar:

    nicht

    brennbare

    Dämmung

    EI 60; nicht

    brennbar

    verkleidet

    (beidsei-

    tig); falls

    Tragwerke

    brennbar:

    nicht

    brennbare

    Dämmung

    EI 30; falls

    Tragwerke

    brennbar:

    nicht

    brennbare

    Dämmung

    Fluchtweg

    Korridor

    EI 30; nicht

    brennbare

    Verkleidung

    (korridor-

    seitig)

    EI 30; nicht

    brennbare

    Verkleidung

    (korridor-

    seitig)

    EI 30; nicht brennbare

    Verkleidung (korridor-

    seitig)

    EI 30; nicht brennbare

    Verkleidung (korridor-

    seitig)

    EI 60; nicht

    brennbare

    EI 30-Ver-

    kleidung

    (korridor-

    seitig); falls

    Tragwerke

    brennbar:

    nicht

    brennbare

    Dämmung

    EI 30; nicht

    brennbar

    verkleidet

    (korridor-

    seitig); falls

    Tragwerke

    brennbar:

    nicht

    brennbare

    Dämmung

    EI 60; nicht

    brennbare

    EI 30-Ver-

    kleidung

    (beidseitig);

    nicht

    brennbare

    Dämmung

    EI 60; nicht

    brennbare

    EI 30-Ver-

    kleidung

    (korridor-

    seitig); falls

    Tragwerke

    brennbar:

    nicht

    brennbare

    Dämmung

    Fluchtweg

    Treppen-

    haus

    gleiche

    Anforde-

    rungen

    wie im

    darunter-

    liegenden

    Geschoss

    REI 60; nicht

    brennbare

    EI 30-Ver-

    kleidung

    (beidseitig);

    nicht

    brennbare

    Dämmung

    REI 60; nicht brennbare

    EI 30-Verkleidung (beid-

    seitig), nicht brennbare

    Dämmung

    REI 60; nicht brennbare

    EI 30-Verkleidung (beid-

    seitig); nicht brennbare

    Dämmung

    REI 60 (vollständig nicht

    brennbar, Holzeinsatz in

    Standardkonzept nicht

    möglich)

    REI 60 (vollständig nicht

    brennbar, Holzeinsatz in

    Standardkonzept nicht

    möglich)

    R: tragend, nicht brandabschnittsbildendEI: nicht tragend, brandabschnittsbildendREI: tragend, brandabschnittsbildend30, 60: Feuerwiderstand in Minuten

    23

  • Integrierte Qualitätssicherung

    Brandschutz als Teil der GesamtplanungOb ein Gebäude brandsicher ist, entscheidet sich während der Projektierung, in den Werkhallen und bei der Montage auf dem Bauplatz. Schon in der frühen Bauphase müssen Material- und Systementscheide gefällt werden, welche brandschutztechnisch relevant sind. In der Planung gilt es, alle Feuerwiderstandsanforderungen einzubeziehen und dabei Aspekte der Statik, des Feuchte-, Wärme- und Schallschutzes zu berücksichtigen. In der Ausführung ist die korrekte Umsetzung der Vorgaben bis ins Detail emi-nent wichtig, weil sich auch kleine Fehler im Brandfall ver-heerend auswirken können.

    QualitätssicherungAls Maxime in Bauprojekten gilt es, allfällige Fehler durch eine sorgfältige Planung möglichst früh zu erkennen und zu verbessern. Der SIA schreibt diesbezüglich klare Ver-antwortlichkeiten und Prozesse vor und bildet die Grund-lage für Vertragswerke zwischen Projektbeteiligten. Unter der Schirmherrschaft von Lignum wurden diese Anfor-derungen mit Fokus auf den Brandschutz detailliert. Vier Schwerpunkte bilden den Kern der Qualitätssicherung: Material und Bausysteme: Eingesetzte Baustoffe,

    Bauteile und Bausysteme entsprechen bezüglich Brandsi-cherheit dem Stand der Technik. Arbeitsprozesse: Alle Prozesse von der Zielformulie-

    rung bis zur Gebäudenutzung sind genau defi niert. Organisation und involvierte Personen: Zuständig-

    keiten und Schnittstellen sind im Detail geregelt. Für die

    am Bau beteiligten Personen gilt das Prinzip der Eigenver-antwortung. Ausserdem setzt man auf ihre Aus- und Wei-terbildung. Kontrolle: Endkontrollen und Schlussabnahmen sind

    immer durchzuführen. Auch in der Projektierungs- und Ausführungsphase und während der Nutzung sind einzel-ne Kontrollen vorgesehen.

    QualitätssicherungsstufenDas Qualitätssicherungssystem umfasst vier Stufen Q1 (Mindestanforderungen) bis Q4 (hohe Anforderungen), welche je nach Geschosszahl von der Brandschutzbehör-de zugeteilt werden. Normalerweise gilt für Einfamilien-häuser und Wohnbauten bis zwei Geschosse die Stufe Q1,

    für Mehrfamilien häuser mit drei Geschossen Q2, mit vier Geschossen Q3 und für 5- bis 6-geschossige Gebäude Q4. In jedem Fall ist ein sogenannter Brandschutz-QS-Verant-wortlicher zu bestimmen. Er ist für die organisatorische sowie für die technische Qualitätssicherung bezüglich Brandschutz zuständig und ist Bindeglied zwischen der Bauherrschaft, den Unternehmungen und den Behörden. Normalerweise übernimmt der Gesamtleiter – häufi g der Architekt – die Aufgabe, kann diese aber ganz oder teil-weise auch an einen Fachplaner delegieren. Ab Stufe Q2 ist ein Qualitätsmanagement für die Projektierung und die Ausführung vorgeschrieben – im Wesentlichen ist dabei die Qualität aller Prozesse anhand defi nierter Checklisten laufend zu kontrollieren. Ab Stufe Q3 ist ein Brandschutz- und Qualitätssicherungskonzept zwingend Bestandteil des Baugesuchs. Für die Stufe Q4 muss ein Fachingenieur als Kontrollorgan eingesetzt werden, welcher die Einhaltung der Qualitätsstandards in allen Projektphasen sicherstellt. Ausserdem ist ein Brandschutzspezialist beizuziehen.

    Qualitätssicherungssystem für Holzbauten – im Detail dokumentiertDie Anforderungen für die Bauherrschaft, die Unterneh-

    mungen und die Brandschutzbehörden sind in der Lignum

    Dokumentation Brandschutz, in der Publikation «Bauen

    mit Holz – Qualitätssicherung und Brandschutz» im Detail

    aufgelistet (www.lignum.ch).

    Abbildung 18: Besonders bei

    hohen Holzbauten sind Massnahmen zur Sicherung der Gebäudequalität

    notwendig.

    24

  • 1 bis 2 ( 600 m2) Geschosse,

    Einfamilienhäuser

    2 ( 600 m2) bis 3 Geschosse

    4 Geschosse 5 bis 6 Geschosse

    Anforderungen an die Qualitätssicherung bezüglich Brandschutz im Holzbau:Qualitätssicherungsstufen Q1 bis Q4 für Wohnbauten

    Mindest-anforderungen

    zusätzlich (u.a.):

    management für Projektierung und Ausführung

    zusätzlich (u.a.):

    cherungskonzept

    zusätzlich (u.a.):

    als Kontrollorgan

    spezialist

    Q1 Q2 Q3 Q4

    Brandschutzplanung im HolzbauKonstruktive Ausführung1. Innerhalb des Bauteils

    Nachweise

    Holzbausystem Feuerwiderstandsanforderungen

    Weitere Schnittstellen BrandschutzWeitere Schnittstellen Holzbau

    Abbildung 19: Ein-fl ussfaktoren auf die Brandschutzpla-nung im Holzbau. Bereits in der Planung sind alle relevanten Aspekte einzubeziehen.

    Abbildung 20: Qua-litätssicherungsstu-fen Q1 bis Q4. Für Einfamilienhäuser kommt normaler-weise die Stufe Q1 zur Anwendung, für Mehrfamilien-häuser steigen die Anforderungen mit der Geschosszahl.

    25

  • Abbildung 22: Holz-bauteile können

    in den Werkhallen des Systembauers

    vorfabriziert und auf der Baustelle zusammengebaut werden. So wird

    eine hohe Qualität, kurze Bauzeiten

    und damit ein gutes Preis-Leis-

    tungsverhältnis erzielt.

    Holzbauteile mit Brandschutzfunktion

    Konstruktion und NachweisEin Holzbauteil, das vor einer Brandausbreitung schützen soll, kann mit zwei grundsätzlich verschiedenen Ansätzen konstruiert werden. Entweder ist das unverkleidete Bauteil für den Einsatz bei Raumtemperatur bemessen und wird mit einer Verkleidung umhüllt, die den Feuerwiderstand alleine gewährleistet. Oder aber der gesamte Aufbau des Bauteils ermöglicht den angestrebten Feuerwiderstand. Wird der Feuerwiderstand durch die Verkleidung

    allein erbracht, hat dies den Vorteil, dass die innen lie-genden Schichten für den Einsatz bei Raumtemperatur be-messen werden können – ein Nachweis ihrer Eignung im Sinne des Brandschutzes erübrigt sich. So kann im Prinzip jedes Bauteil mit einer entsprechenden feuerwiderstands-fähigen Verkleidung ausgerüstet werden. Beurteilt man den Feuerwiderstand eines Bau-

    teils anhand seines Gesamtaufbaus, müssen gewisse Mindestanforderungen erfüllt werden. Diese beziehen sich zum Beispiel auf die Materialeigenschaften (Roh-dichte, Schmelzpunkte, etc.) und die Befestigung (Ab-stände, Einschlagtiefen) der innen liegenden Schichten; auch die Achsabstände der Unterkonstruktion und die Fugenausbildung bei fl ächigen Werkstoffen spielen eine Rolle. Der rechnerische Nachweis, dass das Bauteil alle Anforderungen erfüllt, ist im Normalfall zu aufwändig. Praktikabler ist die Verwendung zugelassener Bauteile, welche im Schweizerischen Brandschutzregister aufgeli-stet sind. Oder man stützt sich auf Dokumentationen zu genormten und brandschutztechnisch bewährten Bautei-len, zum Beispiel auf den Bauteilkatalog im zweiten Teil dieser Broschüre.

    Nachweis des Feuerwiderstandes von Holz-bauteilenDie tragende oder brandabschnittsbildende Funktion von

    Bauteilen muss im Brandfall gewährleistet sein. Für den

    Nachweis stehen den Architekten und Planern folgende

    Möglichkeiten zur Verfügung:

    Verwendung geprüfter und zugelassener Bauteile ge-

    mäss Schweizerischem Brandschutzregister (online unter

    http://bsvonline.vkf.ch).

    Verwendung genormter Bauteile gemäss vorliegendem

    Bauteilkatalog oder anderen Quellen, insbesondere der

    Lignum-Dokumentation Brandschutz.

    Rechnerischer Nachweis anhand anerkannter Rech-

    nungsverfahren (gemäss SIA- oder den europäischen Nor-

    menwerken).

    Objektbezogene Konzepte, bei denen der Nachweis in

    Brandversuchen und in Abklärung mit der Brandschutzbe-

    hörde erbracht wird.

    Abbildung 21: Bei-spiel zum Einsatz

    einer Brand-schutzverkleidung.

    Diese garantiert im Brandfall, dass die für Raumtem-

    peratur bemessene Stütze ihre

    tragende Funktion nicht verliert.

    Stütze für Raumtemperatur

    bemessen

    +

    Brandschutzver-kleidung mit Feuer- widerstand EI 30

    Stütze mit Feuer- widerstand R 30

    =

    26

  • 27

  • BaustoffeFür die Konstruktion von Holzbauteilen steht eine Fülle an verschiedenen Hölzern, Holzwerkstoffen, mineralisch ge-bundenen Werkstoffen und Dämmstoffen zur Verfügung. Holz und Holzwerkstoffe: Grundsätzlich kann zwi-

    schen Vollholz und Holzwerkstoffen unterschieden wer-den. Komponenten aus Vollholz sind aus einem Baum-stamm herausgearbeitet. Holzwerkstoffe werden aus Holzlagen unterschiedlicher Stärke, Holzstreifen, Holzspä-nen oder Holzfasern verschiedener Hölzer hergestellt.Mit den einzelnen Komponenten (Bretter, Platten, Stäbe) aus Vollholz oder Holzwerkstoffen lassen sich wiederum verschiedene Arten von Bauteil-Komponenten herstellen. So bestehen beispielsweise Dreischicht-Massivholzplat-ten oder Schalungen aus mehreren verbundenen Brettern. Mineralisch gebundene Werkstoffe sind zum Bei-

    spiel Gipskarton oder Gipsfaserplatten, mit denen Holz-bauteile verkleidet und damit feuerwiderstandsfähig gemacht werden können. Als feuerwiderstandsfähige Un-terlagsböden werden unter anderen Zement-, Kalziumsul-fat- und Gipsmörtel eingesetzt. Als Dämmstoffe kommen je nach Anforderung brenn-

    bare Holzfaser- oder nicht brennbare Mineralfaserplatten (Glas- oder Steinwolle) in Frage.

    Abbildungen 23 und 24: Oberfl äche einer Vollholzplatte

    aus Fichte (links); Querschnitt durch

    eine Spanplatte.

    Brandschutzverkleidungen: erforderliche Schicht-dicken

    Verkleidung Feuerwider-

    stand EI 30 (nbb)

    Feuerwider-

    stand

    EI 60/EI 30 (nbb)

    Gipsfaserplatten 18 mm 12.5 mm +

    12.5 mm

    Gipskartonplatten 18 mm 15 mm + 15 mm

    Unterlagsboden 20 mm 30 mm

    Gips 25 mm 40 mm

    Holzwolle, mine-

    ralisch gebunden,

    mit 15 mm Verputz

    25 mm 50 mm

    Tabelle 10: Verkleidungen mit Brandschutzfunk-tion, Feuerwider-

    standsdauer 30 und 60 Minuten.

    Abbildung 25: Sperrholz besteht

    aus mehreren übereinander ver-

    leimten Furnier- oder Brettlagen.

    Abbildung 28: Beispiel einer

    Brandschutzver-kleidung: Diese

    zementgebundenen Spanplatten sind

    nicht brennbar und weisen je nach

    Dicke einen Feuer-widerstand von bis zu 90 Minuten auf.

    Abbildung 26: Sogenannte mitteldichte

    Faserplatten (MDF) bestehen aus

    fein zerfasertem, gepresstem Nadelholz.

    Abbildung 27: Nicht brennbare

    Dämmplatten aus Steinwolle haben

    einen Schmelz-punkt von über

    1000 °C und eignen sich für den Einsatz in brandschutzrele-

    vanten Bauteilen.

    28

  • Vorsicht Schwachstellen!Anschlussbereiche und Installationen oder Einbauten bil-den aus brandschutztechnischer Sicht häufi g Schwach-stellen. Diese sind mit entsprechenden Massnahmen zu sichern. Vermeidung von Lecks in der Brand abschnitts-

    hülle: Generell darf die Feuerwiderstandsdauer an den Schwachstellen nicht kürzer sein als für die angrenzenden Bauteile. Um den Brandübergriff zu verhindern, müssen Hohlräume und Längsfugen in brandabschnittsbildenden Bauteilen abgeschottet werden. Zum Beispiel kann ein Füllholz eingesetzt oder der Hohlraum mit nicht brennbarer Mineralwolle ausgefüllt werden. Bei den Konstruktionen ist darauf zu achten, dass Verformungen von Bauteilen im Brandfall nicht zu Undichtigkeiten führen. Installationen und Einbauten müssen ummantelt sein, damit sie den Feu-erwiderstand der Bauteile nicht herabsetzen. Gewährleistung der Tragsicherheit: Im Brandfall

    müssen tragende Bauteile ihre Funktion behalten. Die Brandeinwirkung in den Anschlussbereichen ist entspre-chend zu berücksichtigen – entweder wird ein gewisser Abbrand in Kauf genommen und die eingesetzten Teile entsprechend überdimensioniert oder man setzt Brand-schutzverkleidungen ein.Die SIA/Lignum-Dokumentation 83 und die Broschüren der Lignum-Dokumentation Brandschutz enthalten detaillierte Konstruktionsanleitungen für verschiedene Anschlusssitu-ationen.

    Abbildung 29: Risiko situationen und mögliche Massnahmen im Anschlussbereich brandabschnittsbil-dender Bauteile.

    Feuer gelangt durch Hohlräume in den nächsten Brandabschnitt.

    Wand EI

    Decke REI

    Dämmung mit Mineralwolle (Schmelzpunkt über 1000°C)

    Wand EI

    Decke REIMineral-wolle

    HohlräumeRisikosituation Mögliche Massnahme

    Abbrand des Auflagers destabilisiert die Konstruktion.

    Brandschutzverkleidung am Auflager

    AuflagerRisikosituation Mögliche Massnahme

    Decke REITräger R

    Abbrand!

    Decke REITräger R

    Brandschutz-verkleidung

    Fugenausbildung in Ecke nicht optimal, Feuer dringt ein.

    Dämmung mit Mineralwolle (Schmelzpunkt über 1000°C)

    Beplankungen im AnschlussbereichRisikosituation Mögliche Massnahme

    Decke REI

    Wand REI

    Decke REI

    Wand REI

    Mineralwolle

    Decke biegt sich wegen Hitze durch, Undichtheit entsteht.

    Konstruktion zur Aufnahme von Verformungen

    VerformungenRisikosituation Mögliche Massnahme

    Undichtheit!

    Decke REI

    Wand EI

    Decke REI

    BrandschutzDichtung (verformbar)

    Wand EI

    Feuer gelangt durch Längsfuge in den nächsten Brandabschnitt.

    Abdeckung mit Brett auf der Stirnseite der Konstruktion

    LängsfugenRisikosituation Mögliche Massnahme

    29

  • Wohnüberbauung Herti 6, Zug Bauherrschaft: Korporation 6300 Zug

    Architektur: CSL Semrad Locher, 6300 Zug

    Holzbauingenieur: Makiol + Wiederkehr, 5712 Beinwil

    am See

    Objektinformation 2 Wohnhöfe mit insgesamt 6 Gebäuden als Bestand-

    teil einer Überbauung von insgesamt 6 Wohnhöfen

    Gebäude in Massivbauweise mit 5 und 6 Vollgeschos-

    sen

    Baujahr 2004

    Aussenwandverkleidung Schalung, Nut und Kamm, vertikal, BKZ 4.3

    Kreuzlattung BKZ 4.3

    Aussendämmung mit Kreuzlattung, BKZ 6q.3, Schmelz-

    punkt über 1000 °C

    Brandschutzmassnahme Stahlblechschürze pro Geschoss im Deckenbereich mit

    200 mm Auskragung

    Holzfassaden

    In Standardkonzepten sind die Aussenwände von Wohn-bauten mit vier und mehr Geschossen mit einer nicht brennbaren Verkleidung zu schützen. In den neuen Brand-schutzrichtlinien weist die VKF aber darauf hin, dass Sichtholzfassaden mit speziellen Schutzmassnahmen und im Einvernehmen mit der Brandschutzbehörde möglich sind. In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass die Brandausbreitung durch die Fassadenkonstruktion nicht begünstigt wird.

    Einfl ussfaktorenSolche Systemnachweise setzen Ergebnisse aus Original-brandversuchen und aufwändigen Studien voraus, die bis heute nur zum Teil vorliegen und Gegenstand in- und aus-ländischer Projekte sind. Einige wichtige Einfl ussparame-ter lassen sich bereits beurteilen: Fassadentyp: Flächige Fassaden mit Fensterband und

    auch Lochfassaden schneiden im Brandversuch gut ab, kritisch hingegen sind Fassaden mit verwinkelten Geo-metrien, Innenecken, versetzten Fenstern oder Holzschie-beläden.

    Aussenschalung

    Kreuzlattung (hinterlüftet)

    Blechschürze

    Kreuzlattung, mit Mineralwolle gedämmt

    Abbildung 30: Wohnüberbauung Herti 6 in Zug.

    Abbildung 31: Die Stahlblechschürzen zwischen den Ge-schossen hemmen im Brandfall die Ausbreitung des Feuers über die Fassade.

    Art der Verkleidung: Formschlüssig geschlossene Ver-kleidungen (Platten, Nut- und Kammschalung) bieten den besten Schutz vor einer schnellen Brandausbreitung, und auch kraftschlüssige Stülp- oder Deckelschalungen liefern gute Resultate im Brandversuch. Kritisch hingegen sind offene Konstruktionen wie Leistenschalungen und offene Stülpschalungen. Anordnung der Schalung: Der Einfl uss der Anord-

    nung ist nicht so stark – optimal sind horizontale Scha-lungen, aber auch vertikale schneiden nicht schlecht ab. Unterkonstruktion: Am besten eignen sich einlagige,

    vertikal angebrachte Unterkonstruktionen, weil der Hinter-lüftungshohlraum relativ klein ist und sich die Flammen im Brandfall horizontal nur langsam ausbreiten können. Kreuzlatten-Konstruktionen bringen diesbezüglich Nach-teile, sind aber nicht kritisch.

    30

  • Wohnüberbauung Lorzenstrasse, Zug Bauherrschaft: Allgemeine Wohnbaugenossenschaft

    Zug, 6300 Zug

    Architektur: Hegi Koch Kolb Architekten, 6300 Zug

    Holzbauingenieur: Pirmin Jung, Ingenieur für Holzbau

    GmbH, 6026 Rain

    Objektinformation Mehrfamilienhaus mit 4 Vollgeschossen

    Wohnbereich in Holzbauweise

    Fluchttreppenhaus in Stahl und Beton

    Baujahr 2001

    Aussenwandaufbau Schalung, Nut und Kamm, horizontal, BKZ 4.3

    Hinterlüftungslattung vertikal, BKZ 4.3

    Dämmschutzschicht Gipsfaserplatte, BKZ 6q.3

    Wandkonstruktion in Holzbauweise

    Brandschutzmassnahme In der Hinterlüftungsebene pro Geschoss zwei Ab-

    schottungen

    Balkone: Durchlaufende, geschlossene und dicht an die Aussenwand angeschlossene Balkonböden wirken wie eine grosse Schürze und tragen wesentlich zur Verhinde-rung der Brandausbreitung bei. Zudem sollten entweder die Geländer oder die Untersicht nicht brennbar ausge-führt werden. Kritisch sind Konstruktionen, bei denen so-wohl die Böden und die Rückwand als auch die Geländer in Holz ausgeführt sind.

    BrandschutzmassnahmenDie VKF nennt in den Richtlinien konkrete Brandschutzass-nahmen für Aussenwände. Fassaden ohne Öffnungen wä-ren optimal, weil der Brandübergriff auf die Aussenwand meistens durch ein Fenster erfolgt. Die Fassade kann hin-termauert werden oder man setzt teilweise auf eine nicht brennbare Verkleidung und begrenzt die Sichtholzfl ächen damit. Auch der Sprinklervollschutz des Gebäudes macht Sinn, da dadurch die Entstehung und Ausbreitung eines Fassadenbrandes unwahrscheinlicher wird. Aus archi-tektonischer Sicht sind Massnahmen in der Fassadenfl ä-che inte ressant. In der Wohnüberbauung «Herti 6» in Zug setzte man auf Stahlblechschürzen, welche die Holzfassa-

    Aussenschalung

    Hinterlüftung

    Abschottung

    Gipsfaserplatte

    Ständerkonstruktion, beidseitig beplankt, mit Mineralwolle gedämmt

    Gipsfaserplatte und Gipskartonplatte

    Abbildung 32: Wohn überbauung Lorzen strasse in Zug.

    Abbildung 33: Schnitt durch die Fassade. Die Abschottungen in der Hinterlüftungs-ebene hemmen im Brandfall die Ausbreitung des Feuers.

    de geschossweise unterteilen und eine Brandausbreitung hemmen oder gar verhindern. Die nicht brennbare Wärme-dämmung hinter der Fassade bringt zusätzlichen Schutz. Wie andere Beispiele zeigen, können die Schürzen auch in Holz ausgeführt werden – ihre Wirkung gegen eine Brand-ausbreitung verlieren sie dabei nicht. Eine andere Lösung wandte man bei der Wohnüberbauung «Lorzenstrasse» an. Direkt in der Hinterlüftungsebene der Fassade wurden pro Geschoss zwei Abschottungen installiert. Diese Mass-nahme ist bei geschlossenen Beplankungen möglich und bietet ästhetische Vorteile. Im Gegensatz zum Einsatz von Schürzen sind Massnahmen im Hinterlüftungsbereich na-turgemäss kaum sichtbar.

    Weitere Informationen: «Aussenwände – Konstruktion

    und Bekleidungen», Lignum-Dokumentation Brandschutz.

    31

  • Brandmauern aus Holz

    AnforderungenDie Vorgaben für Brandmauern aus Holz beziehen sich hauptsächlich auf deren Aufbau. Dieser muss bezüglich Feuerwiderstand symmetrisch und schalengetrennt sein, wobei beide unabhängigen Wandschalen 90 Minuten Feu-erwiderstand aufweisen. Der dazwischenliegende Hohl-raum muss mit einer nicht brennbaren Dämmung gefüllt sein. Ausserdem sind die Holzbauteile von aussen nicht brennbar zu verkleiden. Die Anschlüsse und die Zwischen-decke, das Dach und die Aussenwand sind auf Basis fest-gelegter Konstruktionskriterien zu realisieren, wie in der Lignum-Dokumentation «Brandmauern – Konstruktion REI 90» dargestellt. Die äussersten Beplankungen und die da-zwischenliegende nicht brennbare Dämmung dürfen we-der von Haustechnikinstallationen noch von Holzbauteilen durchstossen werden. Ausnahmen dieser Regel gelten beim Unterdach und für Dachlatten. Bei Durchbrüchen durch raumseitige brandschutzrelevante Bauteile müssen Kompensationsmassnahmen wie der Einbau feuerwider-standsfähiger Abschottungen oder Leitungsführungen er-griffen werden.

    Abbildung 34: Zum Schutz vor einem

    Brandübergriff sind bei Reihenein-

    familienhäusern neu Brandmauern aus Holz zulässig, wenn man sich an gewisse Konstruk-

    tionsgrundsätze hält.

    Brandmauern aus Holz – beim Einfami lien-haus möglichDie zwei wichtigsten Eigenschaften einer Brandmauer:

    Erstens trennt sie zwei aneinander gebaute Gebäude

    und verhindert im Brandfall den Übergriff des Feuers von

    einem Haus auf das andere. Und zweitens ist sie stand-

    fest – stürzt ein Haus ein, darf die Brandmauer zum Schutz

    des Nachbarhauses nicht in Mitleidenschaft gezogen

    werden. Im Normalfall fordert die VKF für Brandmauern

    einen Feuerwiderstand REI 90 (nbb) für Gebäude bis drei

    Geschosse respektive REI 180 (nbb) für höhere Bauten.

    Eine Holzanwendung kommt nicht in Frage. Die neuen

    Brandschutzrichtlinien defi nieren Brandmauern zwischen

    Einfamilienhäusern diesbezüglich aber als Ausnahme und

    lassen unter bestimmten Bedingungen die Verwendung

    von Holz zu.

    Weitere Informationen zu Brandmauern aus Holz liefert

    die Lignum-Dokumentation Brandschutz in «Brandmauern

    – Konstruktion REI 90».

    32

  • KonstruktionsartenWie bei brandabschnittsbildenden Wänden und Decken sind für Brandmauern mit Holzanwendung grundsätzlich zwei Konstruktionsarten möglich. Im ersten Fall wird der Feuerwiderstand von 90 Minuten allein durch eine min-destens zweischichtige Verkleidung an jedem Gebäude erbracht. Der Hohlraum zwischen den Verkleidungen der beiden Einfamilienhäuser ist mit einer nicht brennbaren Dämmung ausgefüllt. Im zweiten Fall erreicht man den geforderten Feuerwiderstand mit der gesamten Konstruk-tion: Bei Holzbalkenkonstruktionen werden die Zwi-

    schenräume mit nicht brennbarer Dämmung gefüllt und beidseitig nicht brennbar verkleidet. Der Hohlraum zwi-schen den Häusern wird zusätzlich nicht brennbar ge-dämmt. Oder man verwendet einen Vollholzquerschnitt,

    welcher aussen verkleidet ist. Der Hohlraum zwischen den Häusern muss auch in diesem Fall mit einer nicht brenn-baren Dämmung ausgefüllt werden.

    Abbildung 35: Querschnitt durch die Brandmauer. Ihr Aufbau ist symmetrisch. Die Verkleidung mit 90 Minuten Feuerwiderstand ist nicht brennbar und mindestens zweischichtig aus-zuführen. Mögliche Materialien sind u.a. Gips (Karton- oder Faserplatten), Kalziumsilikat-faserzement, Blähglimmer oder mineralisch ge-bundene Holzwolle (verputzt).

    Abbildung 36: Querschnitt durch Brandmauern, bei denen der Feuerwi-derstand über die ganze Konstruktion erreicht wird. In Fall a) ist für die raumseitige Däm-mung Mineralwolle mit einem Schmelz-punkt 1000°C zu verwenden. In Fall b) trägt die äussere Verkleidung mit einem Feuerwi-derstand von EI 30 (nbb) oder EI 60 (nbb) zum Gesamt-widerstand bei. Raumseitig können mehrschichtige Massivholzplatten, Grobspanplatten oder Holz-Span-platten verwendet werden.

    Haus A Haus B

    nicht brennbare Verkleidung

    nicht brennbare Dämmung

    Holzkonstruktion

    raumseitige Beplankung und Dämmstoff (können nicht brennbar ausge-führt werden)

    EI 90 (nbb)

    Konstruktionsprinzip 1: Geforderter Feuerwider-stand wird allein mit der äusseren Verkleidung erreicht.

    Konstruktionsprinzip 2: Geforderter Feuerwiderstand wird über die gesamte Konstruktion erreicht.

    a) Beplankte Wandkonstruktion b) Wandkonstruktion mit Vollquerschnitt

    Haus A Haus B Haus A Haus B

    EI 90 (nbb)

    Holzkonstruktion

    raumseitige Verkleidung und Dämmung (beide nicht brennbar)

    nicht brennbare Dämmung

    nicht brennbare Verkleidung

    EI 90 (nbb)

    Vollholzquerschnitt

    nicht brennbare Dämmung

    nicht brennbare Verkleidung

    33

  • Türen und Fenster mit Feuerwiderstand

    Abbildung 37: Als Brandabschluss

    können Türen und Trennwände je

    nach Anforderung kombiniert und

    teilweise oder ganz verglast werden.

    BrandschutztürenBrandschutztüren kommen sehr häufi g zum Einsatz – zum Beispiel als Wohnungstüren in Mehrfamilienhäusern oder generell immer dort, wo ein Durchgang durch eine brandabschnittsbildende Wand montiert ist. In der Regel wird dabei ein Feuerwiderstand EI 30 gefordert. Bei klei-ner Brandlast in den angrenzenden Räumen – zum Beispiel bei einer Tür zwischen Korridor und Treppenhaus – ist die Klassierung E 30 ausreichend. Bezüglich der Brennbarkeit bestehen keine spezifi schen Anforderungen. Mit Türen aus Holz- oder Holzwerkstoffen lassen sich hochwertige Brandschutzabschlüsse realisieren.

    TüreinbauDie Art der Unterkonstruktion (Massivbau- oder Leichtbau-wand) und die Qualität der Anschlüsse (Befestigungsmit-tel, Abdichtung) haben einen entscheidenden Einfl uss auf den Feuerwiderstand einer Brandschutztür. Für gewisse Türen ist die Unterkonstruktion in der Brandschutz-Zulas-sung vorgegeben – eine Tür darf dann zum Beispiel nur in eine Leichtbauwand (Holzständerwand) oder nur in eine zu-gelassene Trennwand eingebaut werden. Typisch ist dies insbesondere bei geprüften und zugelassenen Trennwand-systemen, bei denen Türen, Trennwände und Verglasungen in zahlreichen Varianten kombiniert werden können. In je-dem Fall aber sind die Details zum Einbau – bezüglich Un-terkonstruktion, Einbaukonstruktion (Blend-, Blockrahmen) und Anschluss (Befestigungsmittel, Abdichtung) – vom Zulassungsinhaber vorgegeben oder können bei diesem eingeholt werden. (Anmerkung: Der Zulassungsinhaber ist nicht in jedem Fall auch Hersteller und Monteur. Zum Beispiel ist der Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten (VSSM) Zulassungsinhaber mehre-rer Brandschutztüren und Türsystemen, die von Lizenzneh-mern in der ganzen Schweiz hergestellt werden.)

    BrandschutzfensterZwei wichtige Eigenschaften eines Brandschutzfensters erkennt der Laie nicht. Erstens haben sie eine feuerwider-standsfähige Brandschutzverglasung und zweitens sind die Schnittstellen Verglasung-Flügelholz und Flügelholz-Rahmenholz speziell abgedichtet, damit auch an diesen Stellen kein Brand übergriff stattfi nden kann. Eine Mög-lichkeit zur Abdichtung besteht zum Beispiel darin, um-laufend ein im Brandfall aufschäumender Dämmschicht-bildner anzubringen und die Fugen mit Brandschutzsilikon abzudichten.Brandschutzfenster kommen im Vergleich zu Türen relativ selten zum Einsatz – nämlich nur dann, wenn eine mög-liche Brandausbreitung durch ein Fenster eine Gefährdung für andere Gebäudeteile oder Nachbarhäuser darstellt. Dies ist beispielsweise bei ungenügenden Schutzab-ständen zwischen Gebäuden oder bei Fenstern in Brand-mauern (oberhalb der Dachfl äche) der Fall. Auch Fenster bei einspringenden Gebäudeecken oder an Fluchtwegen müssen einen Feuerwiderstand von – in der Regel – EI 30

    34

  • Abbildung 38: Brandschutzgläser schäumen im Brandfall auf und schützen vor Hitze- und Rauchübergriff. Abgebildet ist ein Brandschutzglas in klarem (links) und in aufgeschäumtem Zustand (rechts).

    aufweisen. Ausserdem dürfen Brandschutzfenster nur zu Reinigungs- und Unterhaltszwecken geöffnet werden. Normalerweise wird dies durch abschliessbare Griffe oder Steckschlüssel sichergestellt.

    Nur zugelassene Türen und Fenster!Als bewegliche Brandschutzabschlüsse wie Türen und Fenster müssen geprüfte und zugelassene Bauteile aus dem Brandschutzregister eingesetzt werden. Dieses ist unter bsronline.vkf.ch verfügbar und wird laufend aktuali-siert. Bauherrschaften, Architekten und Planern steht eine grosse Auswahl an Türen und Fenstern zur Verfügung. In der Brandschutz-Zulassung sind alle wichtigen Angaben zum jeweiligen Bauteil festgehalten, unter anderem der Aufbau, die Materialisierung und die Abmessungen der geprüften Tür respektive des geprüften Fensters.

    KennzeichnungBrandschutztüren und Brandschutzfenster müssen seit 2006 dauerhaft gekennzeichnet sein. Der Name des Zu-lassungsinhabers, die VKF-Zulassungsnummer, die Feuer-widerstandsklassierung und allenfalls zusätzliche Daten fi nden sich auf dem Kennzeichnungsschild.

    BrandschutzgläserFür feuerwiderstandsfähige Türen, Fenster und Glaswän-

    de werden Brandschutzgläser eingesetzt. Diese bestehen

    aus Float- und Verbundglasscheiben mit einer oder meh-

    reren dazwischen liegenden Silikatschichten. Im Brandfall

    springt die dem Feuer zugewandte Glasscheibe und die

    Zwischenschicht schäumt sofort zu einem dicken, wi-

    derstandsfähigen und hochisolierenden Schutzschild auf

    und absorbiert so die Energie des Feuers. Beim Einbau

    von Brandschutzgläsern wird umlaufend ein im Brandfall

    aufschäumender Dämmschichtbildner angebracht und die

    Fugen mit Brandschutzsilikon abgedichtet.

    Weitere Informationen zu Brandschutztüren und Brand-

    schutzfenstern liefern die Publikationen «Abschlüsse

    – Tür- und Trennwandsysteme» und «Abschlüsse – Brand-

    schutzfenster» der Lignum-Dokumentation Brandschutz. Abbildung 39: Kennzeichnungs-schild einer Brandschutztüre.

    35

  • Brandschutzkonzept: Praxisbeispiel

    Holzbau mit 4 GeschossenDas 4-geschossige Mehrfamilienhaus «Thalis» in Haag wurde 2006 bis 2007 erstellt. Es umfasst insgesamt sieben Wohnungen, jeweils zwei pro Geschoss und eine Attika-Wohnung im obersten Stockwerk. Das praktisch vollständig in Holzbauweise realisierte Gebäude ist ein gutes Beispiel dafür, dass mehrgeschossige Holzhäuser aus Sicht des Brandschutzes heute standardmässig realisierbar sind.

    AnforderungenIn 4-geschossigen Holzhäusern müssen die Tragwerke und brandabschnittsbildenden Bauteile einen Feuerwiderstand von 60 Minuten aufweisen. Korridore, die als Fluchtwege dienen, müssen zusätzlich nicht brennbar verkleidet sein (EI 30 (nbb)). An das Fluchttreppenhaus stellt die VKF die höchste Anforderung: Dieses muss in einem Standardkon-zept vollständig aus nicht brennbaren Materialien beste-hen (Feuerwiderstand REI 60 (nbb)), der Einsatz von Holz kommt hier also nicht in Frage. Auch an die verwendeten Dämmstoffe besteht eine Anforderung: Weil beim Mehr-

    familienhaus «Thalis» die Tragwerke aus Holz und damit brennbar sind, müssen für die brandschutzrelevanten Bau-teile nicht brennbare Dämmstoffe eingesetzt werden. Eine weitere Anforderung gilt für die Fassade: Bei Häusern ab 4 Geschossen ist eine mögliche Brandausbreitung über die Fassade mit baulichen Massnahmen zu hemmen.

    BrandschutzkonzeptWie für solche Objekte üblich, kam für das Mehrfami-lienhaus «Thalis» ein bauliches Brandschutzkonzept zur Anwendung. Die Installation von Sprinkleranlagen wäre im Vergleich viel zu teuer gewesen, nur schon die Lei-tungsführungen und zusätzlich nötige Schallschutzmass-nahmen hätten die Kosten stark in die Höhe getrieben.Wegen der Anforderung an das Fluchtreppenhaus ist der Treppenturm (mit Lift) in Beton erstellt. Eine massive Woh-nungstrennwand durchzieht das Gebäude vertikal bis zum dritten Geschoss (darüber befi ndet sich die Attika-Woh-nung). Der eigentliche Wohnteil wurde komplett in Holz-bauweise realisiert.

    Abbildung 40: Das 4-geschossige

    Mehrfamilienhaus «Thalis» in Haag

    wurde mit Ausnah-me des Fluchttrep-penhauses und der

    Wohnungstrenn-wände vollständig

    in Holzbauweise erstellt.

    36

  • Die tragenden Aussenwände sind innen mit 12,5 mm Gipskarton sowie einer formaldehydfreien Spanplatte (Li-vingboard, 16 mm) und aussen mit 18 mm dicken Gipsfa-serplatten verkleidet. Der Gesamtaufbau der Holzstän-derkonstruktion garantiert einen Feuerwiderstand von 60 Minuten. Die Ständer wurden dafür entsprechend dimen-sioniert. Zur Dämmung wurden 200 mm Mineralwolle ein-gesetzt. Die Zwischendecken wurden von unten mit zwei-

    mal 15 mm Gipskarton verkleidet. Zusammen mit der ent-sprechend dimensionierten Massivholzdecke erreicht die Konstruktion den geforderten Feuerwiderstand. Von oben wird der Feuerwiderstand der Decken durch einen 70 mm starken Unterlagsboden aus Zement sichergestellt. Das Fluchttreppenhaus ist vollständig in Beton (nicht

    brennbar) erstellt worden. Die Wände aller Installationsschächte sind beid-

    seitig mit einer EI 90-Verkleidung aus Gipsfaserplatten be-plankt. Die Fassade wurde im Deckenbereich der Geschosse

    umlaufend mit einer Metallschürze versehen. Diese unter-bricht die Hinterlüftung und hemmt im Brandfall die Aus-breitung des Feuers über die Fassade.

    QualitätssicherungFür 4-geschossige Wohnbauten aus Holz kommt in der Re-gel die Qualitätssicherungsstufe Q3 zur Anwendung («In-tegrierte Qualitätssicherung», Seite 24). So auch für das Mehrfamilienhaus «Thalis». Die Basis dafür bildete die enge Zusammenarbeit zwischen der Brandschutzbehörde, der Bauherrschaft, dem Architekten und den beteiligten Unternehmen. Massnahmen zur Qualitätssicherung: Ausarbeitung und Kontrolle des detaillierten Brand-

    schutz- und eines Qualitätssicherungskonzeptes für das Baugesuch; Qualitätskontrollen während der Produk tion in den

    Werkhallen und bei der Montage auf der Baustelle anhand von Checklisten; laufende Berichterstattung an die Brand-schutzbehörde; Schlussabnahme des fertig erstellten Gebäudes durch

    die Brandschutzbehörde.

    Bauliche Massnahmen Die tragenden respektive brandab schnitts bilden-

    den Innenwände haben einen Feuerwiderstand von 60 Minuten. Sie sind beidseitig mit einer 12,5 mm dicken Gipskarton- und einer formaldehydfreien Spanplatte (Li-vingboard, 16 mm) beplankt und mit 120 mm Mineralwolle gedämmt.

    Mehrfamilienhaus «Thalis», Haag Bauherrschaft: Schöb Immobilien, 9473 Gams

    Holzbau: Schöb AG, 9473 Gams

    Architektur: Archinova, 9470 Buchs

    Wichtige Brandschutzmassnahmen Tragwerke (tragende Innen- und Aussenwände, Decken)

    aus verkleideten Holzbauteilen mit 60 Minuten Feuerwi-

    derstand

    Brandabschnittsbildende Wände: verkleidete Holzstän-

    derkonstruktion mit 60 Minuten Feuerwiderstand

    Verwendung von Mineralwolle zur Dämmung brand-

    schutzrelevanter Bauteile

    Fluchttreppenhaus aus Beton

    Fassade: Umlaufende Metallschürze pro Geschoss im

    Decken bereich

    Abbildung 41: Aufbau der Zwischen decken und der Fassade. Die tragende Aussenwand und die Decken haben einen Feuerwider-stand von 60 Minuten.

    Zementunterlagsboden

    Gipskarton-platten

    Massivholzdecke

    Installationsraum

    Deckenkonstruktion mit 60 Minuten

    Feuerwiderstand gegen Brandein-

    wirkung von oben und von unten

    Kunstharzplatte

    Umlaufende Metallschürze

    Hinterlüftung

    Dämmung aus Mineralwolle

    Gipskarton-platte

    Gipsfaser-platte

    Aussenwand mit 60 Minuten Feuerwiderstand

    37

  • 38

  • Bauteilkatalog

    Kapitel 1: Ausführungsbestimmungen Seite

    1.1 Grundlegendes 40

    1.2 Baustoffe 41

    1.3 Unterkonstruktion, Befestigung, Fugenausbildung 42

    1.4 Installationen, Einbauten 44

    1.5 Anschlüsse brandabschnittsbildender Bauteile 45

    Kapitel 2: Decken mit 30 und 60 Minuten Feuerwiderstand

    2.1 Balkendecken ohne brandschutztechnisch wirksamen Unterbau 46

    2.2 Balkendecken mit brandschutztechnisch wirksamem Unterbau 47

    2.3 Rippendecken 49

    2.4 Hohlkastendecken 50

    Kapitel 3: Wände mit 30 und 60 Minuten Feuerwiderstand

    3.1 Einseitig beplankte Ständerkonstruktionen 51

    3.2 Beidseitig beplankte Ständerkonstruktionen 55

    Kapitel 4: Bekleidungen mit Brandschutzfunktion

    4.1 Allgemein 59

    4.2 Wand 60

    4.3 Decke 60

    4.4 Boden 60

    Kapitel 5: Bauteile mit 90 Minuten Feuerwiderstand

    5.1 Brandmauern REI 90 61

    5.2 Aussenwand REI 90 bei Brandeinwirkung von aussen 62

    Abbildung 42: Bei der Planung und während dem Bau der Wohnsiedlung «Eulachhof» in Oberwinterthur war die Bauökologie neben dem Wohnkomfort und der Energieeffi zienz ein wichtiges Qualitätskriterium.

    Der vorliegende Bauteilkatalog basiert auf dem Dokument «Werkstoffoptimier-te Bauteile Flumroc» vom 10. August 2007. Dieses bildet einen Anhang zum Stammdokument «Bauteile in Holz – Decken, Wände und Bekleidungen mit Feuerwiderstand» der Lignum-Dokumentation Brandschutz (Ausgabe 2007).Die Technische Kommission Brandschutz der Vereinigung Kantonaler Feuerver-sicherungen TKB-VKF hat Kenntnis genommen vom Dokument «Werkstoffopti-mierte Bauteile Flumroc» und dem zugehörigen Prüfungstestat des Instituts für Baustatik und Konstruktion der ETH Zürich in Bezug auf die materielle Überein-stimmung.

    Der Bauteilkatalog von Flumroc ist ein von Brandschutzbehörden und wissenschaftlichen Institu-ten anerkanntes Dokument.

    39

  • 1.1 Grundlegendes Die in den Tabellen angegebenen Dimensionen sind

    Mindestmasse bezüglich des Feuerwiderstands. Sie erset-zen keine anderen Nachweise, beispielsweise der Tragsi-cherheit bei Raumtemperatur, der Gebrauchstauglichkeit, des Schall-, Wärme- und Feuchteschutzes usw. Aus kon-struktiven Überlegungen sind vielfach grössere Schichtdi-cken oder weitere Schichten, Verbindungen oder Verbin-dungsteile erforderlich. Beim Tragwerksentwurf ist zu berücksichtigen, dass

    brandschutztechnisch wirksame Beplankungen un