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Renten-RechnerRenten-RechnerDie Berechnung von Arbeitnehmerrenten
erfolgt nach einem Näherungsverfahren desBundesministeriums für Finanzen.
Die zukünftigen Rentenwertekönnen schnell und mit minimalem Einsatz ermittelt werden.
Das Näherungsverfahren ist aus diesem Grund nicht mit einer exakten
Detailberechnung der gesetzlichen Renten-versicherung zu verwechseln.
Unterstellt wird ein stetiger Versicherungs-verlauf ohne Rentenlücken.
Die dargestellten Rentenanwartschaftensind Bruttorenten, d.h.: Von diesen Renten
wird Versicherungspflichtigen noch der Beitragsanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
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Der materielle Wert der Arbeitskraft
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Wußten Sie schon, dass ...
wegen BU/EU aus dem Arbeitsleben ausscheidet
jedes Jahr ca. 300.000 neue BU/EU-Fälle auftreten
die Personen, denen etwas passiert, immer jünger werden:ca. 60.000 neue BU/EU Fälle p.a. bei 25 bis 34-jährigen
Zivilisationskrankheiten (Herz, Psyche, Krebs) drastisch ansteigen
Wußten Sie schon, dass ...
wegen BU/EU aus dem Arbeitsleben ausscheidet
jedes Jahr ca. 300.000 neue BU/EU-Fälle auftreten
die Personen, denen etwas passiert, immer jünger werden:ca. 60.000 neue BU/EU Fälle p.a. bei 25 bis 34-jährigen
Zivilisationskrankheiten (Herz, Psyche, Krebs) drastisch ansteigen
jeder 4. vorzeitig
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Fakten und Zahlen zur BU
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Quelle: Verband der Rentenversicherungsträger; Stand 12/2006
Jahr Anzahl
1993 1.852.1341994 1.865.8891995 1.877.5101996 1.862.9471997 1.918.1951998 1.933.0521999 1.936.060
(Männer und Frauen in Deutschland)
BU/EU-Renten insgesamt
2000 1.894.0332001 1.861.5422006 1.602.431
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Details FrauenDetails FrauenDetails MännerDetails MännerÜberblickÜberblick
Ursachen für BU/EU
Quelle: Verband der Rentenversicherungsträger/Rentenzugang 2006
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Details FrauenDetails FrauenDetails MännerDetails MännerÜberblickÜberblick
Diagnosehauptgruppen
0%
20%
40%
60%
80%
100%
1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998
Skelett, Muskeln Herz, Kreislauf Stoffwechsel, Verdauung
Neubildungen Psyche Übrige
Quelle: Verband der Rentenversicherungsträger
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Details FrauenDetails FrauenDetails MännerDetails MännerÜberblickÜberblick
Diagnosehauptgruppen
0%
20%
40%
60%
80%
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Skelett, Muskeln Herz, Kreislauf Stoffwechsel, Verdauung
Neubildungen Psyche Übrige
Quelle: Verband der Rentenversicherungsträger
1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998
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Der materielle Wert der Arbeitskraft
Ursachen von BU/ EU-Erkrankungen
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Stimmt ... oder ... stimmt nicht:
Sie haben eine Kfz-Kaskoversicherung -Totalschaden: z.B. 25.000,- Euro
Sie haben eine Hausratversicherung - Totalschaden: z.B. 40.000,- Euro
Sie haben eine private Haftpflichtversicherung -auch unverzichtbar!
Stimmt ... oder ... stimmt nicht:
Sie haben eine Kfz-Kaskoversicherung -Totalschaden: z.B. 25.000,- Euro
Sie haben eine Hausratversicherung - Totalschaden: z.B. 40.000,- Euro
Sie haben eine private Haftpflichtversicherung -auch unverzichtbar!
Aber, wie hoch ist der Schaden, wenn Ihre Arbeitskraft ausfällt?
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1.883 € 790.860 €
Wert der Arbeitskraft
Beispiel: Mann, 30 Jahre, verheiratet, 1 Kind, 2.557 € brutto bis zum 65. Lj.
netto mtl. netto gesamt
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Wie ist die Arbeitskraft durch die gRV abgesichert?
Beispiel: Mann, 30 Jahre, Steuerkl. III, 1 Kind,2.557 € brutto 1.883 € netto
Tippen Sie die volle Erwerbsminderungsrente:
Wie ist die Arbeitskraft durch die gRV abgesichert?
Beispiel: Mann, 30 Jahre, Steuerkl. III, 1 Kind,2.557 € brutto 1.883 € netto
Tippen Sie die volle Erwerbsminderungsrente:
B) 1.150 €
A) 950 €
C) 1.200 €
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Die Lücke zum Netto beträgt somit
1.025 € ! (incl. Steuer u. SV)
Diese Lücke könnte man schon ab
wirksam schließen!
Die Antwort ist richtig !!!
Die Lücke zum Netto beträgt somit
1.025 € ! (incl. Steuer u. SV)
Diese Lücke könnte man schon ab
wirksam schließen!30,18 € mtl.Berufsanfänger
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Antwort A) war richtig: 950 €.
Die Lücke zum Netto beträgt somit
1.025 € ! (incl. Steuer u. SV)
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Antwort A) war richtig: 950 €.
Die Lücke zum Netto beträgt somit
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Erwerbsminderungsrenten aus der gRV werden nur gezahlt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
5 Jahre Wartezeit und
in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens
36 Monate Pflichtbeiträge
Ausnahme:
Die Erwerbsminderung tritt durch einen Arbeitsunfall ein
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09/2008
Auch Selbständige erhalten eine Erwerbsminderungsrente aus der gRV, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Wartezeit vor dem 01.01.1984 und lückenlose Beitragszahlung seit dem
01.01.1984(Pflicht- oder freiwillige Beiträge)
Auch Selbständige erhalten eine Erwerbsminderungsrente aus der gRV, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
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09/2008
Selbständige können der gRV entweder als freiwillig Versicherte oder als Pflichtversicherte angehören.
Ausnahmen:Z.B. selbständige Lehrer und Erzieher sowie Krankengymnasten, Masseure und Hebammen ohneAngestellte sind versicherungspflichtig.Selbständige Handwerksmeister sind 18 Jahre lang pflichtversicherte Zwangsmitglieder in der gRV.
Pflichtversicherte Selbständige können wählen: sie zahlen entweder den pauschalen einkommensunabhängigen Regelbeitrag oder einen einkommensabhängigen Beitrag.
Achtung: Durch den fehlenden Arbeitgeberanteil ist die gRV für Selbständige aber doppelt so teuer (und somit doppelt so unrentabel!) wie für Arbeitnehmer.
Pflichtversicherte haben je nach Höhe ihres Einkommens den Erwerbsminderungs-Schutz eines Arbeitnehmers. Dabei wird dem Regelbeitrag ein entsprechendes ‚fiktives‘ Einkommen zugeordnet.
Freiwillig Versicherte hingegen haben jederzeit das Recht die Versicherung zu beginnen, zu unterbrechen oder komplett kündigen. Im letzten Fall würden dann keine Beiträge mehr fällig.
Für freiwillige Mitglieder gilt: Wenn Beitragszahlung, dann mindestens in Höhe des Mindestbeitrages.
Fälschlicherweise wird als Grund für die Mindestbeitragszahlung oft der Erwerb von Erwerbsminderungs-Schutz genannt. Tatsächlich hat der freiwillig versicherte Selbständige nur dann einen Anspruch, wenn er
1. lückenlos seit 1984 mindestens die Mindestbeiträge zahlt und2. vor 1984 mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge gezahlt hat.
Sollte eines dieser Kriterien nicht zutreffen, hat der freiwillig Versicherte Selbständige absolut keine Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten.
Selbständige können der gRV entweder als freiwillig Versicherte oder als Pflichtversicherte angehören.
Ausnahmen:Z.B. selbständige Lehrer und Erzieher sowie Krankengymnasten, Masseure und Hebammen ohneAngestellte sind versicherungspflichtig.Selbständige Handwerksmeister sind 18 Jahre lang pflichtversicherte Zwangsmitglieder in der gRV.
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Freiwillig Versicherte hingegen haben jederzeit das Recht die Versicherung zu beginnen, zu unterbrechen oder komplett kündigen. Im letzten Fall würden dann keine Beiträge mehr fällig.
Für freiwillige Mitglieder gilt: Wenn Beitragszahlung, dann mindestens in Höhe des Mindestbeitrages.
Fälschlicherweise wird als Grund für die Mindestbeitragszahlung oft der Erwerb von Erwerbsminderungs-Schutz genannt. Tatsächlich hat der freiwillig versicherte Selbständige nur dann einen Anspruch, wenn er
1. lückenlos seit 1984 mindestens die Mindestbeiträge zahlt und2. vor 1984 mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge gezahlt hat.
Sollte eines dieser Kriterien nicht zutreffen, hat der freiwillig Versicherte Selbständige absolut keine Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten.
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09/2008
Technische Daten zur Beispielrechnung:
Mann, Berufsgruppe 1, kfm. Tätigkeit
Tarif: B 1
BU-Monatsrente: 1.025 €
Eintrittsalter: 30 Jahre
Versicherungsdauer: 30 Jahre
Leistungsdauer: 30 Jahre
Bruttobeitrag: 53,90 € mtl.
Zahlbeitrag nachSofortverrechnung: 30,18 € mtl.
Die Leistungen aus der Überschussbeteiligung können nicht garantiert werden.
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Mann, Berufsgruppe 1, kfm. Tätigkeit
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Erst nach Erfüllung der allgemeinen Wartezeit; d.h. nach einer Dienstzeit von 5 Jahren, hat der Beamte einen DU-Rentenanspruch
Ausnahme: Bei Dienstunfähigkeit in Folge von Ausübung des Berufes gilt die Wartezeit als erfüllt(analog zur gRV für Arbeitnehmer)
Beispiele: Dienstunfähigkeitsrente für einenBeamten 35 Jahre, Steuerklasse 1, keine Kinder
A 7 A 10 A 13
Brutto 1.929 € 2.470 € 3.229 € Netto 1.594 € 1.941 € 2.391 € DU-Rente 1.125 € 1.125 € 1.351 € Lücke 469 € 816 € 1.040 €
Erst nach Erfüllung der allgemeinen Wartezeit; d.h. nach einer Dienstzeit von 5 Jahren, hat der Beamte einen DU-Rentenanspruch
Ausnahme: Bei Dienstunfähigkeit in Folge von Ausübung des Berufes gilt die Wartezeit als erfüllt(analog zur gRV für Arbeitnehmer)
Beispiele: Dienstunfähigkeitsrente für einenBeamten 35 Jahre, Steuerklasse 1, keine Kinder
A 7 A 10 A 13
Brutto 1.929 € 2.470 € 3.229 € Netto 1.594 € 1.941 € 2.391 € DU-Rente 1.125 € 1.125 € 1.351 € Lücke 469 € 816 € 1.040 €
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BU-Beispiel eines überwiegend kaufmännischtätigen Arbeitnehmers
Ein 46-jähriger Betriebswirt leidet an schweren Depressionen und an einer Schilddrüsenerkrankung.
Aufgrund eines medizinischen Gutachtens wird eine 100%-ige Minderung der Berufsausübung diagnostiziert.
Dieser Kunde erhält seit 1987 eine jährliche BU-Rente in Höhe von ursprünglich 10.000 DM(heute: 7.973 Euro).
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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001 BU-Beispiel einer überwiegend handwerklich
tätigen Arbeitnehmerin
Eine angestellte Krankengymnastin ist wegen einer entzündlichen Erkrankung des zentralen Nerven-systems zu 80% BU.
Sie arbeitet nur noch nebenher ca. 8 Stunden wöchentlich als Geburtshelferin.
Dennoch erhält sie seit 1982 die volle versicherte BU-Rente in Höhe von zur Zeit ca. 9.500,- Euro jährlich.
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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001 BU-Beispiel eines überwiegend kaufmännisch
tätigen Selbständigen
Ein 52-jähriger Rechtsanwalt leidet aufgrund einer Muskellähmung unter massiven Sprech- und Schluckstörungen.
Seine Mandanten kann er nicht mehr vor Gericht vertreten. Das hat zur Folge, dass er in der Ausübung seines Berufes zu mehr als 50% beeinträchtigt ist.
Obwohl der Rechtsanwalt weiterhin im Innendiensttätig ist, erhält dieser Kunde seit 1993 eine jährliche BU-Rente in Höhe von zur Zeit 37.500 Euro.
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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001 BU-Beispiel eines überwiegend handwerklich
tätigen Selbständigen
Ein selbständiger Dachdeckermeister (zwei angestellteHilfskräfte) ist nach einem Arbeitsunfall auf dem rechten Auge vollständig erblindet.
Darüber hinaus bestehen eine dauernde schwereBein- und eine Armbeschädigung.
Eine Umorganisation des Gewerbebetriebes war nichtmöglich; der Betrieb wurde abgemeldet.
Der jetzt 54-jährige Versicherte erhält seit Juni 1992 eine jährliche BU-Rente von zur Zeit 17.600 Euro.
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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001 BU-Beispiel eines Beamten
Eine verbeamtete Postinspektorin (47 Jahre) musste sich im März 1997 einer Tumor-Operationunterziehen.
Beim Tumor handelte es sich um ein Zungen-grund-Carcinom mit Metastasenbildung.
In der Folge kam es zu dauerndem und vollständigemStimmverlust; eine weitere Berufsübung ist nicht mehr möglich.
Die Höhe der jährlichen BU-Rente beträgt zur Zeitca. 7.800 Euro.
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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001 BU-Beispiel eines Angestellten im öffentlichen
Dienst
siehe hierzu den Leistungsfall des Beamten!
Auch wenn die Verbeamtung hier noch nicht eingetreten wäre - die Berufsunfähigkeitwürde vorliegen; eine Rente wäre zu zahlen.
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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001 BU-Beispiel einer Hausfrau
Die Versicherte ist als Hausfrau aufgrund einer in 11.1993 festgestellten Multiple-SkleroseErkrankung nach ärztlicher Einschätzung nicht länger als 2 Stunden täglich belastbar.
Seit diesem Zeitpunkt leisten wir jährlicheRentenzahlungen in Höhe von zur Zeit 6.250 Euro an die jetzt 47-jährige versicherte Person.
Hausfrauen/-männer werden grundsätzlich gegen BU versichert. Die Eingruppierung erfolgt in Berufsgruppe 2.
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09/2008
Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001 BU-Beispiel eines Auszubildenden
konstruierter Fall:
Ein Auszubildender im Friseurhandwerk bekommt im Laufe seiner Lehre durch den häufigen Kontakt mit Chemikalien eine sehr starke Hautallergie.
Kurz vor seinem Abschluss kann er seine berufliche Ausbildung nicht beenden.
Mit den neuen BU-Bedingungen der Continentale wird er nicht auf einen anderen Ausbildungsberuf verwiesen - er erhält die vereinbarte Leistung.
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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001 BU-Beispiel eines Schülers, Studenten
konstruierter Fall:
Ein Medizinstudent (Fachrichtung Chirurgie) verunglückt kurz vor Beendigung seines Studiums mit dem Motorrad.
Die Folge sind schwere Frakturen der Hände, Arme undder Wirbelsäule. An einen Abschluss seines Medizin-studiums ist absolut nicht mehr zu denken.
Mit den neuen BU-Bedingungen der Continentale wird der versicherte Student nicht auf ein neues Studium verwiesen - er erhält die vereinbarte Leistung.
Schüler:Schüler werden grundsätzlich gegen EU versichert.Innerhalb eines Jahres nach Aufnahme einer Berufs-tätigkeit, kann die Umstellung auf BU in der dann zu-treffenden Berufsgruppe ohne Gesundheitsprüfung beantragt werden.
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09/2008
im
Franke und Bornberg und
Morgen & Morgen Ratingausgezeichnete Bedingungen
rückwirkende Leistung
Prognosezeitraum 6 Monate
keine Meldefrist
keine Arztanordnungsklausel
keine abstrakte Verweisung
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Viele gute Gründe für die BU-Vorsorge Premium
der Continentale Lebensversicherung a.G.Die wichtigsten Kriterien
Keine abstrakte VerweisungVersichert ist der ausgeübte Beruf
Verkürzung des Prognosezeitraums auf 6 Monate
umfangreiche Nachversicherungsgarantien (z.B. bei Heirat,
Geburt eines Kindes, Adoption, Erreichen der Volljährigkeit)
Außerdem
100% BU-Rente bereits ab 3 Pflegepunkten
Deckungszusage für Übergang von Krankentagegeld und BU; lückenloser Versicherungsschutz
Zinslose Beitragsstundung bis zur endgültigen Leistungsentscheidung möglich
Ausbildung und Erfahrung und Lebensstellung als Kriterium bei konkreter Verweisung
Kein Zwang zur Umschulung
Leistung auch bei fahrlässigem Verstoß im Straßenverkehr
Dynamische BU-Rente durch Überschussbeteiligung
Top Preis-Leistungs-Verhältnis
Weltweiter Versicherungsschutz
Keine Anzeigepflicht bei beruflichen oder privaten Veränderungen
Freie Arztwahl
Keine Arztanordnungsklausel
Rückwirkende Leistung ab Eintritt der BU ohne jede Fristsetzung
Verzicht auf die Anwendung von § 41 VVG
Rücktrittsfrist von nur 5 Jahren
Kein Ausschluss bei Teilnahme an Kfz-Fahrveranstaltungen
Vereinfachte Strahlenklausel
Strahlenschutz für Ärzte und Pflegepersonal
Kriegsklausel vereinfacht
Vorbildliches Leistungsverhalten (messbar an der Prozessquote)
Wachstumsplan – Dynamik in der selbständigen BU-Versicherung alle 3 Jahre um je 10%
Hausfrauen/-männer und Personen in Ausbildung ebenfalls versicherbar
Flexible Gestaltung der Versicherungs und Leistungsdauer
Bedarfsgerechte Überschuss-Systeme
BU-Versicherung „mit Beitragsrückgewähr“
Präzise Antragsfragen mit abgegrenzten Zeiträumen zwischen 12 Monaten und 10 Jahren (keine salvatorischen Fragen)
Einfache finanzielle Risikoprüfung
BU-Schutz pur oder als Zusatz möglich
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09/2008
Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001
Verzicht auf die
abstrakte Verweisung
Der Versicherte ist bereits dann BU,wenn er seinen zuletzt ausgeübtenBeruf nicht mehr ausüben kann.
Auf einen anderen Beruf wird er nicht verwiesen, es sei denn, der Ver-sicherte übt diesen "Vergleichsberuf"bereits freiwillig aus.
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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001
Keine
Meldefrist
Der Anspruch auf BU-Rentebeginnt mit Ablauf des Monats,in dem die BU tatsächlich eingetretenist - egal wann sie der Continentalegemeldet wird.
Die BU-Rente wird rückwirkend ab dem Eintritt der BU gezahlt.
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09/2008
Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001
Rückwirkende
Leistung
Ist der Versicherte 6 Monate nichtin der Lage, seinen Beruf auszu-üben, so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als BU.
Die versicherte Leistung wird aberbereits rückwirkend (d.h. ab dem Eintritt der BU) erbracht.
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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001
Prognosezeitraum
6 Monate
Der Versicherte ist bedingungs-gemäß bereits dann BU, wenner nach ärztlicher Einschätzung 6 Monate ununterbrochen außer-stande sein wird, seinen Berufauszuüben.Ratingergebnis
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09/2008
Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001
Wegfall der
Arztanordnungsklausel
Die BU-Leistung wird auch dannerbracht, wenn der Versicherte den ärztlichen Empfehlungenzur Besserung seines Gesundheits-zustandes nicht folgt.
Wenn er z.B. keine Operation durch-führen lassen möchte.
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Finanzielle Risikoprüfung
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Überschussbeteiligung
Steuerliche Behandlung
Pflegeabsicherung
Ärztliche Untersuchung
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Technische Daten
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Verweisung
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Bis 1.500 € monatliche BU-Rente
In der Regel genügen die normalen Antragsfragen
Über 1.500 bis 2.000 € monatliche BU-Rente und
- bis Alter 45 Jahre:
Antragsfragen
- ab Alter 46 Jahre:
Ärztliche Untersuchung auf dem Attestformular("Ärztliches Zeugnis"; 3832) notwendig
Über 2.000 € monatliche BU-Rente:
Ärztliches Zeugnis und Ruhe-EKG und ausbelasteteErgometrie
Über 3.000 € monatliche BU-Rente:
Weitergehende Berichte siehe hierzu 3085"Umfang der ärztlichen Untersuchung bei Beantragung einer Lebensversicherung"
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Definition BU
Vollständige BU liegt vor, wenn die versicherte Person 6 Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperver-letzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande gewesen ist, in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf tätig zu sein.
Im Versicherungsfall wird ab einer 50%-igen BU ohne weitere Beitragszahlung die Rente in der voll verein-barten Höhe gezahlt.
BU liegt nicht vor, wenn die versicherte Person in diesem Zeitraum eine andere Tätigkeit konkret aus-geübt hat oder ausübt, der hinsichtlich
Ausbildung und Erfahrung, sowie der sozialen Wertschätzungund des Einkommens
mit der durch den bisherigen Beruf geprägten bisherigenLebensstellung vergleichbar ist.
Nicht vergleichbar ist der neue Beruf, wenn sich das Brutto-einkommen um mehr als 20% vermindert oder der neue Beruf deutlich geringere Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert.
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Definition BU
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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001
Berufsgruppen
Berufsgruppe 1:
Berufe ohne körperliche oder psychische BelastungBeispiel: Kaufleute im Innendienst
Berufsgruppe 2:
Berufe mit leichter körperlicher oder psychischerBelastungBeispiele: Elektriker, Installateure
Berufsgruppe 3:
Berufe mit schwerer körperlicher Tätigkeit oder miterhöhtem GefahrenpotentialBeispiele: Fliesenleger, Dachdecker
Erwerbsunfähigkeitsabsicherung (EU):
Bestimmte Personen ( z. B. Schüler) werden nur gegenEU versichert. Auch kann die individuelle Risikoprüfung,dazu führen, dass nur die EU angeboten wird.
Finanzielle Risikoprüfung
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Berufs- bis Alter von Alter von Alter von Altergruppe 50 51 - 55 56 - 60 61 - 65
1 0 % 0 % 0 % 0 %
2 35 % 38 % 40 % 42 %
3 88 % 95 % 95 % 95 %
Risikozuschläge
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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001
Finanzielle Risikoprüfung Bis 1.000 € Monatsrente:Ohne Einkommensangabe und -prüfung(auch für Hausfrauen, Schüler, Studenten, Azubi)
Finanzielle Risikoprüfung über 1.000 € mtl. BU-RenteDie max. Höhe der versicherbaren BU-Rente ergibt sich bei
Angestellten: 60% vom Bruttoeinkommen, max. 90% des Nettoeinkommens
Selbständigen: 60% vom Bruttoeinkommen (= Gewinn vor Steuern)
bei betrieblicher Altersversorgung: 75 % vom Bruttoeinkommen
Finanzielle Risikoprüfung bis 2.000 € Monatsrente: zusätzlich eine Antragserklärung
Finanzielle Risikoprüfung über 2.000 € Monatsrente: zusätzlich eine Antragserklärung und eine Einkommensprüfung durch Fragebogen “Persönliche Selbstauskunft„
Besondere Regelungen: Bei Ärzten beginnt die fin. Risikoprüfung erst ab 1.500 € mtl. BU-Rente Beamte und öffentl. Dienst max. 750 € mtl. BU-Rente (ab Besoldungsgruppe A13 sind 1.000 € mtl. BU-Rente versicherbar) Schüler und Azubi der Berufsgruppe 3 erhalten die EU-Klausel
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Pflegeabsicherung
Das Risiko, ein Pflegefall zur werden, ist ohne Beitragszuschlag mitversichert.
Die Bewertung der Pflegebedürftigkeit wird anhand einer Punktetabelle vorgenommen.
Wir zahlen die vereinbarte Rente bereits ab 3 von 6 Pflegepunkten:
- Fortbewegen im Zimmer
- Aufstehen und Zubettgehen
- An- und Auskleiden
- Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
- Waschen, Kämmen und Rasieren
- Verrichten der Notdurft
Finanzielle Risikoprüfung
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Steuerliche Behandlung
BU-Renten sind als zeitlich begrenzte Leibrentenzu versteuern
Sie unterliegen nur mit dem sogenannten Ertrags-anteil der Einkommenbesteuerung
Der Ertragsanteil ist von der Laufzeit der Rente ab Beginn des Rentenbezugs abhängig
Eine Tabelle der jeweiligen Ertagsanteile finden Sie in § 55 EStDV
Beispiel für die Besteuerung von BU-Renten:
BU-Rente jährlich 12.000 €Rentenlaufzeit 15 JahreSteuerpflichtiger Ertragsanteil 16 %Basis für Besteuerung (16% v. 12.000) 1.920 €
Nur um diesen Betrag erhöht sich das zu versteuernde Einkommen.
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Technische Daten
B 1/ BG 1 BUZ
Mindestalter: 15 Jahre 15 Jahre
Höchstendalter: 67 Jahre 67 Jahre
Mindestvers.dauer: 1 Jahr 1 Jahr
Mindestrente p.a.: 600 € 300 €
Höchstrente p.a.: versicherbarer Bedarf,
max. 72.000 €
Kapital: 96% VS
Rente: 400% JR
Rentenzahlung: 1/4-jährlich 1/4-jährlich
vorschüssig vorschüssig
Bei der BUZ zur Rentenversicherung wird die BUZ in der gleichen Form gezahlt, die auch für die Rentenversicherung
gewählt wurde.
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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001
Überschussbeteiligung
vor Eintritt der BU:
1. Beitragsverrechnung:
B 1 / BUZ: 44 – 47% des Beitrages
2. Verzinsliche Ansammlung:
Überschuss-Sätze wie unter 1.verzinsliche Ansammlung mit 4,6%
3. Sofortbonus:
Bewirkt eine sofortige Erhöhung der BU-Renteim Leistungsfall, bei
B1 /BUZ: um 89 – 99%
nach Eintritt der BU:
Jährliche Erhöhung laufender BU-Renten durch die Überschussbeteiligung - zur Zeit: 2,05% der jeweiligen Vorjahresrente.
Die Leistungen aus der Überschussbeteiligung können nicht garantiert werden.
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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001
Verweisung
Wenn feststeht, dass BU im bisher ausgeübten Beruf besteht, erhält unser Kunde die vereinbarteLeistung. Die Continentale verzichtet auf die abstrakte Verweisung.
Man unterscheidet zwischen 2 Formen, nach denen die Verweisung geprüft werden kann.
Abstrakte Verweisung
Konkrete Verweisung
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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001 Abstrakte Verweisung
Nach der derzeitiger Rechtsprechung reicht es für die sog. "abstrakte Verweisung" aus, wennder Versicherer nachweisen kann, dass eineandere vergleichbare Tätigkeit existiert. Für die Verweisung ist es belanglos, ob der Versicherte in dem Verweisungsberuf auch tatsächlich eine konkrete Arbeitsstelle findet.
Das Arbeitsplatzrisiko trägt der Versicherte alsoselbst.
Dies dürfte vor allem für geringqualifizierte und/ oder ältere Arbeitnehmer problematisch sein.
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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001
Konkrete Verweisung
Der Versicherte ist dann BU, wenn er den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.
Wenn er dennoch aus freien Stücken einen "vergleich-baren" Beruf konkret ausübt (z.B. nach erfolgter Um-schulung), so kann er darauf konkret verwiesen werden.
Anmerkung:
Bei einem Verzicht auf die sog. "konkrete Verweisung", dürfte der Versicherer ihn jedoch auch dann nicht verweisen. Damit hätte der Versicherte die BU-Leistung zusätzlich zu seinem u. U. unverminderten Einkommen.
Da dies weder im Interesse des Versicherers noch des Versicherten liegt, kann auf das konkrete Verweisungs-recht nicht verzichtet werden.
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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001
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Definition BU
Überschussbeteiligung
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Verzicht auf die
abstrakte Verweisung
Der Versicherte ist bereits dann BU,wenn er seinen zuletzt ausgeübtenBeruf nicht mehr ausüben kann.
Auf einen anderen Beruf wird er nicht verwiesen, es sei denn, der Ver-sicherte übt diesen "Vergleichsberuf"bereits freiwillig aus.
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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001
Nachversicherungsgarantie
Gültig für: B1 und BUZ
Bei Tarif B1 bzw. bei Erhöhung der Hauptversicherung kann in folgenden Fällen auch die BUZ ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.
Bei:
Heirat der versicherten Person Geburt eines Kindes der versicherten Person Adoption eines Kindes durch die versicherte Person Erreichen der Volljährigkeit der versicherten Person Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit mit
Kammerzugehörigkeit der versicherten Person Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die
erstmalig zum Überschreiten der BBG der gRV führt Steigerung des Bruttoeinkommens der versicherten Person aus
nichtselbständiger Tätigkeit im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 10 %
erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit bei versicherten Schülern, Studenten und Auszubildenden
erstmaliger Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit der versicherten Person
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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001
Leistungsumfang im Detail
Rentenerhöhung jeweils um
Mindestens: 600 Euro
Höchstens: 6.000 Euro
Umfang: Die Jahresrente darf sich max. um 25 % erhöhen.
Bei erstmaliger Aufnahme einer beruflichenTätigkeit bei versicherten Schülern,
Studentenund Auszubildenden kann die Jahresrente
um max. 50 % erhöht werden.
Es gelten die Regelungen zur finanziellen Risikoprüfung
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09/2008Konfliktfeld: KT / BUKonfliktfeld: KT / BU
Ausgangslage: (MB KT § 15 Abs. 1b)
Sobald eine Berufsunfähigkeit (...) eingetreten ist, wird der Krankentagegeldversicherer seine Leistung einstellen.
Problem 1:Zwischen Krankentagegeld- und BU-Versicherungen kann es durch unterschiedliche Gutachter zu unter-schiedlichen subjektiven Einschätzungen hinsichtlich einer Berufsunfähigkeit kommen.
Problem 2:Sofern eine BU festgestellt wird, gilt diese bedingungs-gemäß bei den meisten Gesellschaften auch rück-wirkend. Ein bereits empfangenes höheres Krankentagegeld müsste zurückgezahlt werden.
Ausgangslage: (MB KT § 15 Abs. 1b)
Sobald eine Berufsunfähigkeit (...) eingetreten ist, wird der Krankentagegeldversicherer seine Leistung einstellen.
Problem 1:Zwischen Krankentagegeld- und BU-Versicherungen kann es durch unterschiedliche Gutachter zu unter-schiedlichen subjektiven Einschätzungen hinsichtlich einer Berufsunfähigkeit kommen.
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09/2008
Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001
Ergebnis für den Kunden:
1. Die Versicherer könnten sich in Grenzfällen gegenseitig "den schwarzen Peter zu-schieben".
2. Der Versicherte hat trotz einer abge-schlossenen KT- und einer BU-Versicherung eine Deckungslücke.
Ergebnis für den Kunden:
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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001
Unsere klare Leistungsaussage:
Für Kunden, die bei der Continentale sowohl eine KT- als auch eine BU-Versicherung abgeschlossen haben, gilt:
1. Ein gemeinsamer Gutachter entscheidet verbindlich darüber, ob BU oder KT vorliegt und ggf. über den Grad der Berufsunfähigkeit.
2. Unabhängig von der Gutachterentscheidung: Unser Kunde wird niemals rückwirkend belastet. (Interne Verrechnung von etwaigen
Rückforderungsansprüchen)
Also:
Der Versicherte erhält somit eine Lösung, bei der in jedem Fall ein nahtloser Übergang der Leistungen wegen Arbeits- oder Berufsunfähigkeit gewährleistet ist.
Unsere klare Leistungsaussage:
Für Kunden, die bei der Continentale sowohl eine KT- als auch eine BU-Versicherung abgeschlossen haben, gilt:
1. Ein gemeinsamer Gutachter entscheidet verbindlich darüber, ob BU oder KT vorliegt und ggf. über den Grad der Berufsunfähigkeit.
2. Unabhängig von der Gutachterentscheidung: Unser Kunde wird niemals rückwirkend belastet. (Interne Verrechnung von etwaigen
Rückforderungsansprüchen)
Also:
Der Versicherte erhält somit eine Lösung, bei der in jedem Fall ein nahtloser Übergang der Leistungen wegen Arbeits- oder Berufsunfähigkeit gewährleistet ist.
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Rechtslage seit 01.2001 Gesetz zur Reform
der Renten wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit
in Kraft seit: 1.Januar 2001
Erwerbsminderungsrenten
Leistungshöhe
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Berufs-unfähigkeit
Berufs-unfähigkeit
Erwerbs-unfähigkeitErwerbs-
unfähigkeit
Unterscheidung zwischen...
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Leistungshöhe
Altes Recht
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09/2008
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte aus ge-sundheitlichen Grün-den in seinem oder in einem zumut-baren Beruf nur noch halb so viel leisten und verdienen kann wie vergleich-bare Berufstätige.
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte aus ge-sundheitlichen Grün-den in seinem oder in einem zumut-baren Beruf nur noch halb so viel leisten und verdienen kann wie vergleich-bare Berufstätige.
Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte aus ge-sundheitlichen Grün-den• keine regelmäßige
Erwerbstätigkeit ausüben kann oder• nur eine gering-
fügige Beschäftig-ung ausüben kann.
Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte aus ge-sundheitlichen Grün-den• keine regelmäßige
Erwerbstätigkeit ausüben kann oder• nur eine gering-
fügige Beschäftig-ung ausüben kann.
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Altes Recht
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09/2008
Halbe Erwerbsminderungs-
rente
VolleErwerbsminderungs-
rente
Beurteilungskriterium: Restleistungsvermögen
unter 3 Stundenvon 3 bis unter 6 Stunden
(Rest-) Erwerbs-einkommen
wird erwartetErwerbsminderungsrenten
Arbeitslosigkeit
Leistungshöhe
Geboren vor 2.1.1961
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Zweistufiges System
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09/2008 Restleistungsvermögen
Beurteilungskriterium für die Feststellung der Erwerbsminderung ist allein das verbliebene Leistungsvermögen in jeder nur denkbaren Tätigkeit.
Bisherige Kriterien beruflicher Status und Lebensstellung bleiben unberücksichtigt.
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Arbeitslosigkeit
Geboren vor 2.1.1961
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09/2008
Halbe Erwerbsminderungs-
rente
VolleErwerbsminderungs-
rente
unter 3 Stundenvon 3 bis unter 6 Stunden
(Rest-) Erwerbsein-kommen entfällt
wegen ArbeitslosigkeitErwerbsminderungsrenten
Arbeitslosigkeit
Leistungshöhe
Geboren vor 2.1.1961
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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001
Beurteilungskriterium: Restleistungsvermögen
Sonderregelung bei Arbeitslosigkeit
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09/2008
Halbe Erwerbsminderungs-
rente
von 3 bis unter 6 Stunden
(Rest-) Erwerbs-einkommen
wird erwartet
Vertrauensschutzregelung
erhalten die halbe Erwerbs-minderungsrente, wenn der bisherige versicherungs-pflichtige Beruf ... nur noch weniger als 6 Stunden täglich ausgeübt werden kann.Aber: Prüfung auf Verweisungstätigkeit.
Voraussetzung: Die Versicherten haben vor Eintritt der Erwerbsminderung die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Erwerbsminderungsrenten
Arbeitslosigkeit
Leistungshöhe
Geboren vor 2.1.1961
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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001
Versicherte, die vor dem2.1.1961 geboren sind, ...
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09/2008 Rentenhöhe
Ren
tena
bsch
lag
in %
Der Rentenabschlag bei Beginn der Erwerbsminderungsrente bleibt zeitlebenskonstant, wird also auch auf die spätereAltersrente übertragen.
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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001
Erwerbsminderungsrenten
Leistungshöhe
10,8
... 60 61 62 63Rentenzahlungsbeginn bei Alter
Zurechnungszeit Ungekürzte
RenteRentenabschlag 0,3% p.M.
7,2
3,6
*)
*)
*)
*)
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09/2008 Rentenhöhe
Vergleicht man die früheren Renten - Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente - mit den heutigen Renten- Halbe und Volle Erwerbsminderungsrente -, so ergeben sich folgende Relationen (ca.):
./. 4 %
./. 28 %
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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001
Erwerbsminderungsrenten
Leistungshöhe
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09/2008
starterVorsorge
Maximaler Leistung – Minimaler Beitrag
Die optimale BU-Lösung für junge Leute
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09/2008 Die Lösung für junge Leute:starterVorsorge
Von Anfang an ein umfassender
Berufsunfähigkeitsschutz für alle 15- bis 30-Jährigen mit einem sehr günstigen Einstiegsbeitrag
Optimale Absicherung für Berufseinsteiger „Sorglos-Paket“: Vertragsverlängerung
Keine Gesundheitsprüfung Automatische Vertragsverlängerung mit
Widerspruchsmöglichkeit
Bestnote für die BU-Bedingungen
ab 5 € monatlich
en Zahlbeitra
g
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09/2008
67
Abschluss bis Alter 30
max. Versicherungsdauer bis Alter 35
Versicherungsdauer 1 - 20 Jahre(1. Vertrag)
Automatische Vertragsverlängerung zum Ende der Versicherungsdauer
Verlängerungsoption gilt während der gesamtem Versicherungsdauer des 1. Vertrages
Leistungsdauer bis 60 bzw. 67 (1. Vertrag)
starterVorsorge - So funktioniert´s
30 3515*
* Mindesteintrittsalter 15 Jahre
Anschlussversicherung (2.Vertrag)
Versicherungsdauer max. Leistungsdauer
BU-AssistentBU-Vorsorge Premium
09/2008 starterVorsorge – weitere Highlights
Für den Verlängerungsvertrag gelten die bei
Abschluss vereinbarten AVB
Keine Änderung der Berufsgruppe
Individuelle Verlängerung ist auf Wunsch des
Kunden vor Alter 35 möglich
Umfangreiche Nachversicherungsgarantien ohne
Gesundheitsprüfung
Rechtzeitige Information an den Vermittler
Widerspricht der Kunde dem
Verlängerungsangebot, erlischt der Vertrag