bundesgymnasium und marianum tanzenberg. rettungs - hubschrauber

25
Bundesgymnasium und Bundesgymnasium und Marianum Tanzenberg Marianum Tanzenberg

Upload: heiden-stomberg

Post on 05-Apr-2015

123 views

Category:

Documents


3 download

TRANSCRIPT

Bundesgymnasium und Bundesgymnasium und Marianum TanzenbergMarianum Tanzenberg

Rettungs - Rettungs - hubschrauberhubschrauber

EU Projekt „SOKRATES“EU Projekt „SOKRATES“Bildung und KulturBildung und Kultur

Projekt „Freiwillige Sozialarbeit“

Wollen wir nicht alle helfen – kompetent helfen?

Können Organisationen wie Rotes Kreuz, Caritas.. OHNE freiwillige Helfer auskommen?

Versicherungsbereich:

ArbeitsunfälleFreizeitunfälle

Unfälle im Schulbereich

Unser Beitrag:Ausbildung zum Ersthelfer durch Dr. KÜHNL

Die Ersthelfer

Stellen wir unsere soziale Kompetenz unter Beweis !

Ausbildung zum ErsthelferAusbildung zum Ersthelfer

Was wird von mir erwartet?

– Bereitschaft– Aufgeschlossenheit– Positive Grundeinstellung– Interesse

Was wird mir beigebracht?

– Gewisse Ängste und Unsicherheiten überwinden lernen

– Fachgerechte Erklärungen und Erläuterungen (Wissenserweiterung)

– „Trockentraining“ (Beatmung etc.)– Ein Gefühl für situationsgerechtes Handeln

bekommen

Ich lerne dabei etwas, das ich jederzeit brauchen kann

RETTUNGSKETTERETTUNGSKETTE

www.erstehilfe.cc

Erste Hilfe Kurs für ProfessorenErste Hilfe Kurs für Professoren

Regelmäßiger ERSTE HILFE-Kurs für Professoren

GESETZES TEXTE GESETZES TEXTE

2.7 Verordnung des Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, BGBl. Nr. 498/1995, über Schulveranstaltungen Schulveranstaltungenverordnung 1995 – SchVV

 § 7 (2) Auf die Gewährleistung der Sicherheit der Schüler ist besonders zu achten. Ein sicherheitsorientiertes Verhalten der Schüler ist anzustreben.

 SCHUG 10. ABSCHNITT   FUNKTIONEN DES LEHRERS; LEHRERKONFERENZEN

 § 51. (3) Der Lehrer hat nach der jeweiligen Diensteinteilung die Schüler in der Schule auch 15 Minuten vor Beginn des Unterrichts, in den Unterrichtspausen – ausgenommen die zwischen dem Vormittags- und dem Nachmittagsunterricht liegende Zeit – und unmittelbar nach Beendigung des Unterrichtes beim Verlassen der Schule sowie bei allen Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb des Schulhauses zu beaufsichtigen, soweit dies nach dem Alter und der geistigen Reife der Schüler erforderlich ist. Hiebei hat er insbesondere auf die körperliche Sicherheit und auf die Gesundheit der Schüler zu achten und Gefahren nach Kräften abzuwehren. Dies gilt sinngemäß für den Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen, wobei an die Stelle des Unterrichtes der Betreuungsteil tritt.

Auszugsweise aus

„ DAS ÖSTERREICHISCHE SCHULRECHT“

  SCHULRECHTLICHE BESTIMMUNGENSCHULRECHTLICHE BESTIMMUNGEN

  §2 Abs. 1.6 §2 Abs. 1.6 Bei Unfällen oder schweren Bei Unfällen oder schweren Erkrankungen von Schülern während des Erkrankungen von Schülern während des Unterrichtes, einer Schulveranstaltung oder Unterrichtes, einer Schulveranstaltung oder schulbezogenen Veranstaltung sind alle schulbezogenen Veranstaltung sind alle erforderlichen Maßnahmen, wie zum Beispiel erforderlichen Maßnahmen, wie zum Beispiel Zuziehung eines Arztes, Transport in ein Zuziehung eines Arztes, Transport in ein Krankenhaus, unverzüglich zu treffen.Krankenhaus, unverzüglich zu treffen. Ebenso sind der Schulleiter und die Erziehungsberechtigten der verunglückten bzw. erkrankten Schüler umgehend zu verständigen.

Bei leichteren Verletzungen oderSchulveranstaltung oder schulbezogenen Veranstaltung richten sich die zu ergreifenden Maßnahmen nach dem für den Lehrer erkennbaren Grad der gesundheitlichen Beeinträchtigung. Schülerunfälle sind der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt gemäß §363 Abs. 4 ASVG anzuzeigen.

Inhalt der Aufsichtspflicht

  5 Aus §51 Abs. 3 SchUG: der Lehrer hat bei der Beaufsichtigung insbesondere auf die körperliche Sicherheit und auf die Gesundheit der Schüler zu achten und Gefahren nach Kräften abzuwehren.

 5.1 Aus dem Wort „insbesondere“ ergibt sich, dass sich eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufsichtspflicht nicht nur auf die ausdrücklich erwähnte körperliche Sicherheit bzw. Gesundheit der Schüler bezieht, sondern darüber hinaus auch die Verpflichtung beinhaltet, körperlichen bzw. wirtschaftlichen Schaden von dritten Personen bzw. deren Eigentum, ebenso wie etwa von Bundeseigentum, hintanzuhalten.

Besondere Bestimmungen für Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen

7 §2 Abs. 1 SchVV: Bei der Planung von Schulveranstaltungen ist ....auf die Sicherheit der Schüler... Bedacht zu nehmen.

§10 Abs. 3 SchVV: Auf die Gewährleistung der Sicherheit der Schüler ist besonders zu achten

 9 Bei Unfällen oder Erkrankungen von Schülern sind alle erforderlichen Maßnahmen (zum Beispiel Zuziehung eines Arztes, Transport in ein Krankenhaus) unverzüglich zu treffen. Der Schulleiter und die Erziehungsberechtigten der verunglückten oder erkrankten Schüler sind umgehend zu verständigen.

BERGEN AUS BERGEN AUS GEFAHRENBEREICHGEFAHRENBEREICH

www.erstehilfe.cc

SCHOCK SCHOCK Was tun?Was tun?

www.erstehilfe.cc

BEWUSSTLOSIGKEIT BEWUSSTLOSIGKEIT erkennen, Kreislaufkontrolleerkennen, Kreislaufkontrolle

www.erstehilfe.cc

BEWUSSTLOSIGKEITBEWUSSTLOSIGKEITErste HilfeErste Hilfe

www.erstehilfe.cc

KREISLAUFSTILLSTANDKREISLAUFSTILLSTAND

Videoclip aus: CD- Rom“ Erste Hilfe“ e.learning

Info unter: www.erstehilfe.cc

KREISLAUFSTILLSTANDKREISLAUFSTILLSTAND

Videoclip aus: CD- Rom „ Erste Hilfe“ e.learning

Info unter: www.erstehilfe.cc

Ersthelferausbildung der Schüler 1Ersthelferausbildung der Schüler 1

Ersthelferausbildung Ersthelferausbildung der Schüler 2 der Schüler 2

Reaktionen der SchülerReaktionen der Schüler

Erste Hilfe Kurs  Ich habe mich als Ersthelferin gemeldet, weil ich es toll finde, wenn ich Menschen

helfen kann. Es ist für mich sehr wichtig, bei einem Unfall genau zu wissen, was zu tun ist, um helfen zu können. Denn es ist besser, etwas zu tun als gar nichts.

Durch diesen erste Hilfe Kurs wurde mir bewusst, wie viel man durch gezielte Erstehilfemaßnahmen, bewirken kann. Es ist sogar möglich, mit diesen Kenntnissen ein Menschenleben zu retten. Das beeindruckt mich immer wieder. Besonders die Übungen am Phantom finde ich besonders lehrreich. Unser Dummy kommt einem echten Menschen sehr nahe. Jede Ausbildungsstunde werden einzelne lebensrettende Maßnahmen gründlich geübt, sodass ich sie im Ernstfall, (hoffentlich richtig) ausführen kann.

Ich finde es sehr gut, dass aus allen Klassen, zwei Ersthelfer bis hin zur (. Klasse ausgebildet werden. Trotzdem bin ich der Meinung, es sollten noch viele mehr meiner Mitschüler an diesem Kurs teilnehmen. Denn im Ernstfall können wirklich alle ein Lebensretter sein. Jeder sollte einmal gelernt haben, welche Hilfe im Notfall geleistet werden muss.

Ich bin der festen Überzeugung, dass diese Ausbildung, mir und allen anderen Ersthelfer im Leben zu Gute kommen wird.

Nike Kacianka 3B

Der „Erste-Hilfe“-Kurs  

Als ich die erste Klasse des BG-Tanzenberg besuchte, wurden wir gefragt, wer einen „Erste-Hilfe-Kurs“ besuchen möche; es konnten leider nur 2 Schüler pro Klasse ausgewählt werden.

Doch ich hatte das Glück, den Kurs besuchen zu dürfen, der von Herrn Dr. Kühnl geleitet wurde. Da ich gerne Medizin studieren möchte, hat mich das immer schon interessiert.

Es begann damit, dass wir in die Ordination unseres Schularztes gehen durften. Dort wurde uns gezeigt, wie man einem Verunglücken Erste Hilfe leistet, ab diesem Tag waren wir die Ersthelfer. Dieser Kurs wird bis zur 8. Klasse geführt. Ich bin wirklich froh, daß ich diesen Kurs besuchen darf und bedanke mich bei jenen, die uns dies ermöglicht haben.

  Daniela Zwick 2A

Über Wirkungen dieses Projektes informieren die Schüler, die Lehrer und ich.

Beipacktext gibt es keinen. Unerwünschte Nebenwirkungen sind nicht bekannt.

Hauptwirkung dieses Projektes: Es kann Leben retten

Vielleicht Ihres Vielleicht schon morgen

Andere AKTIVITÄTENAndere AKTIVITÄTEN

INTEGRATIONSTAG 2001

Weitere Informationen: www.tanzenberg.at

KurzturnenKurzturnen

Freiwillige Sozialarbeit 1Freiwillige Sozialarbeit 1Umgehen/Arbeiten mit BehindertenUmgehen/Arbeiten mit Behinderten

Freiwillige Sozialarbeit 2Freiwillige Sozialarbeit 2Umgehen/Arbeiten mit BehindertenUmgehen/Arbeiten mit Behinderten

GRUNDSATZERLASSGRUNDSATZERLASSGESUNDHEITSERZIEHUNGGESUNDHEITSERZIEHUNG

Weitere Projekte: 4 Klassen „Soziales Lernen“

4 Klassen „Christliche Lebensdimensionen“Informationen unter: www.tanzenberg.at

Bundesgymnasium TanzenbergBundesgymnasium Tanzenberg„Ein Gymnasium im Grünen“„Ein Gymnasium im Grünen“

Erarbeitet von Jabornig Bernhard