bvb geschäftsbericht 2007

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DIE BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT IM GESCHÄFTSJAHR 2007. Bundesvereinigung Bauwirtschaft Das Deutsche Bau- und Ausbau-Handwerk STÄRKEN BÜNDELN, ZUKUNFT BAUEN, KOMPETENZ BEWEISEN

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BVB Geschäftsbericht 2007

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Page 1: BVB Geschäftsbericht 2007

DIE BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT IM

GESCHÄFTSJAHR 2007.

BundesvereinigungBauwirtschaftDas Deutsche Bau- undAusbau-Handwerk

STÄRKEN BÜNDELN, ZUKUNFT BAUEN, KOMPETENZ BEWEISEN

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Das fünfte Jahr in Folge stellt die Bun-desvereinigung Bauwirtschaft ihre Leis-tungen in einem Geschäftsbericht vor. Auch ein Zeichen dafür, dass sich die Vertretung der Unternehmen des Bau- und Ausbau-Handwerks als Vereinigung für Unternehmer und Gesprächspartner für die Politik etabliert hat.

Die Rahmenbedinungen für die Unter-nehmen werden durch die Politk laufend verändert, umso wichtiger ist der per-sönliche Kontakt zu den Parlamentariern und Ministerien. Ob bei der Vergabe-rechtsreform, der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen oder der Unternehmens- und Erbschafts-steuerreform, immer ist höchste Aufmerk-samkeit gefordert, damit die Interessen des Mittelstandes und der faire Wettbe-werb gewahrt bleiben.

Die wirtschaftliche Entwicklung war im abgelaufenen Baujahr 2007 recht unter-schiedlich. Während der Wohnungsneu-bau geradezu einbrach, entwickelten sich der öffentliche Bau und der gewerb-liche Bau erfreulicher. Immerhin stabil war der zunehmend wichtigere Bereich des Bauens im Bestand. Doch hier ist eine zunehmende Verunsicherung fest-zustellen. Die ständigen Diskussionen um weitere Veränderung der Energieein-sparverordnung und der verpflichtenden Nutzung von erneuerbaren Energien las-sen die privaten Bauherren abwarten. Dazu trägt auch die Förderpolitik der Bundesregierung bei, die als unüber-sichtlich wahrgenommen wird.

Für eine fachkompetente Beratung und Leistung bei der Gebäudesanierung hat sich die Bundesvereinigung Bauwirt-schaft früh eingesetzt. Im Arbeitskreis Gebäudeenergieberatung arbeiten wir kontinuierlich an der Weiterentwicklung der Fortbildung. Mit der hochwertigen Weiterbildung zum Gebäudeenergiebe-rater HWK haben wir die besten Voraus-setzungen für unsere Kunden geschaffen. Von der KfW sind die Gebäudeenergie-berater HWK daher für das CO2-Gebäu-desanierungsprogramm anerkannt.

Die Interessen des Bau- und Ausbau-Handwerks vertreten wir ebenso deut-lich innerhalb der Handwerks- und Arbeitgeberorganisationen. Auch hier sprechen wir mit einer Stimme für im-merhin 300.000 Betriebe im Land. Dies wird wahrgenommen und so können wir seit dem 1. Januar 2008 mit dem Bun-desverband Rollladen Sonnenschutz ein weiteres Mitglied in unserer Vereinigung willkommen heißen.

Tarifrechtlich ist in der Bundesvereinigung Bauwirtschaft ein breites Spektrum vertre-ten: Von der Tariffreiheit bis hin zu umfas-send geregelten Sozialkassenverfahren. Dies, und die aktuelle Debatte um einen gesetzlichen Mindestlohn haben uns veranlasst, einen neuen Arbeitskreis auf die Beine zu stellen. Der Arbeitskreis Sozial- und Tarifpolitik soll einen intensiven Erfahrungsaustausch ermöglichen, um dem Ziel eines einheitlichen Mindestlohns für alle auf der Baustelle Beschäftigten näher zu kommen.

Besonders erfreulich war die große Resonanz der Politik auf unser erstes Parlamentarisches Sommerhoffest in Berlin. Wir haben uns daher vorgenommen, dies zu einer lebendigen Tradition zu entwi-ckeln. Dazu soll im September 2008 ein Kongress zur Wohnungsbaupolitik beitra-gen. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft lohnt sich für unsere Unternehmer.

Karl-Heinz Schneider

Vorsitzender der Bundes-

vereinigung Bauwirtschaft

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INHALT

Baukonjunktur und WirtschaftspolitikUnser Einsatz zur Förderung des Bau- und Ausbau-Handwerks.

Rechts- und SteuerpolitikAktive Mitgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Bau- und UmwelttechnikGewerkeübergreifende Zusammenarbeit bei der Etablierung ökologischer Standards.

Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitKompetente und effiziente Information für Entscheider und Öffentlichkeit.

Organisation der Bundesvereinigung BauwirtschaftEine starke Struktur für viele Anliegen.

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BAUKONJUNKTUR UND WIRTSCHAFTSPOLITIK

IM INTERESSE DES MITTELSTANDS:

UNSER EINSATZ ZURFÖRDERUNG DES

BAU- UNDAUSBAU-HANDWERKS.

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft ist der Zusammenschluss der deut-schen Bau- und Ausbauhandwerke. Sie vereint unter ihrem Dach etwa 300.000 Betriebe mit rund 2,7 Mio. Beschäftigten. Die Mitgliedsbetriebe der Bundesvereinigung Bauwirtschaft erbringen 77 % der Leistungen der gesamten bauausführenden Wirt-schaft bzw. 60 % des Bauvolumens in Deutschland. Hinzu kommen die baunahen Dienstleistungen z.B. in der Gebäudereinigung mit einem Umsatz von 8 Mrd. Euro (2007).

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft setzt sich für eine Verbesserung der wirtschaftspolitischen Rahmenbe-dingungen für die mittelständische Bauwirtschaft in Deutschland und auf europäischer Ebene ein.

UMSATZSTRUKTUR DER BAUAUSFÜHRENDEN WIRTSCHAFT

77 %

12 %

BundesvereinigungBauwirtschaft

Bauindustrie Sonstige

11 %

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Baukonjunktur und Wirtschaftspolitik

Das Bruttoinlandsprodukt erreichte 2007 in Deutschland ein Volumen von 2.423 Mrd. Euro. Gegenüber dem Vorjahr lag der Zuwachs nominal bei 4,3 % bzw. real bei 2,5 %. Das reale Wachstum fiel zwar hinter das Vorjahr zurück, blieb aber einen Pro-zentpunkt über dem Durchschnittswert des Zeitraumes 1996 bis 2006.

Das Wachstum wurde stark von der Zu-nahme der Erwerbstätigkeit getragen. Im Jahresdurchschnitt fanden rund 650.000 Personen mehr als im Jahr zuvor eine Be-schäftigung. Der Beschäftigungsaufbau ging einher mit einer regen Investitionstä-

tigkeit. Die Ausrüstungsinvestitionen wurden real um 8,4 % und die Bauinves-titionen real um 2 % ausgeweitet. Daher trugen die Investitionen mit 0,9 Prozent-punkten maßgeblich zum Wachstum bei. Der größte Wachstumsimpuls ging vom Exportüberschuss mit 1,4 Prozentpunk-ten aus. Die privaten Konsumausgaben blieben dagegen real um 0,3 % hinter dem Vorjahr zurück und bremsten so die wirt-schaftliche Entwicklung.

Die Bauinvestitionen erreichten nominal einen Wert von 235,3 Mrd. Euro (+ 8,3 %) und preisbereinigt eine Größe von 211,9 Mrd. Euro (+ 2 %). Aufgeteilt nach Bauspar-ten entwickelten sich die Investitionen in gewerbliche Bauten mit real + 4,5 % am stärksten. Aber auch im öffentlichen Bau war der reale Zuwachs mit + 3,9 % deutlich. Dagegen blieb das Volumen der Investitionen in Wohnbauten mit real + 0,3 % nahezu unverändert.

Die leicht steigende Bautätigkeit stabili-sierte die Beschäftigung im Baugewerbe. Mit jahresdurchschnittlich 2,199 Mio. Personen lag die Erwerbstätigkeit im

Beim Genehmigungsvo-

lumen für neue Wohnge-

bäude wurde ein absolu-

ter Tiefpunkt erreicht.

Genehmigungsvolumen für neue Gebäude

22.628

41.567

35.02035.645

38.688

34.310

30.455

31.518

19.238

21.963

17.57318.42820.508

23.386

25.891

26.153

0

5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

30.000

35.000

40.000

45.000

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007

Mio

. Eu

ro

Wohngebäude Nichtwohngebäude

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Baujahr 2007

BundesvereinigungBauwirtschaft gesamt

Bauhauptgewerbe

Ausbaugewerbe

Energie- und Gebäude- technik, Dienstleistungen

Umsatz 2007 Beschäftigte 2007

Mrd. Euro

175,4

59,4

50,0

66,0

% zum Vorjahr

+ 2,0

+/- 0

+ 2,0

+ 3,8

1.000 Personen

2.715

610

655

1.450

% zum Vorjahr

+ 1,0

+ 0,7

+ 1,4

+ 0,9

Das Baujahr 2007

zeigte positve Um-

satzentwicklungen.

Baugewerbe um 40.000 Personen über der Zahl des Vorjahres. Die Zunahme der Beschäftigung vollzog sich vor allem in den Bereichen des Ausbaugewerbes. Das Baugewerbe leistete erstmals seit Jahren wieder einen positiven Beitrag zum wirt-schaftlichen Wachstum.

Nicht nur in der tatsächlichen Bautä-tigkeit, sondern auch hinsichtlich der Baugenehmigungen gingen vom Woh-nungsneubau negative Wirkungen aus. Das Genehmigungsvolumen für neue Wohngebäude nahm gegenüber dem Vor-jahr um 8,9 Mrd. Euro und hinsichtlich der Zahl der Wohnungen um 59.200 Wohn-einheiten ab.Das Genehmigungsvolumen für neue Nichtwohngebäude erhöhte sich dagegen um 2,7 Mrd. Euro auf 22,0 Mrd. Euro. Diese gegenläufigen Entwicklungen führten dazu, dass sich das gesamte Ge-nehmigungsvolumen für neue Gebäude nahezu hälftig aus dem für Wohngebäude (22,6 Mrd. Euro) und dem für Nichtwohn-gebäude ergibt. In der Vergangenheit lag das Schwergewicht der Genehmigungen eindeutig bei den Wohngebäuden.

Belastungen der Bautätigkeit in 2007 re-sultierten vor allem aus der Erhöhung des Regelsatzes der Mehrwertsteuer auf 19 %. Insbesondere die privaten Haushalte zö-gerten die Auftragserteilung hinaus. Da-gegen wurde auf Seiten der öffentlichen Hand diese Mehrbelastung von steigen-den Einnahmen überkompensiert. Die Ge-meinden nutzten entstehende finanzielle Spielräume offenbar nicht nur zur Haus-haltskonsolidierung, sondern gingen auch den Investitionsstau an. Die kommunalen Spitzenverbände weisen im Jahresergeb-nis 2007 ein um 1,1 Mrd. Euro höheres

Ausgabevolumen für Baumaßnahmen als im Vorjahr aus.

Bei den Bestandsmaßnahmen im Woh-nungsbau geht von den Förderprogram-men der KfW ohne Zweifel eine stabilisie-rende Wirkung auf die Bautätigkeit aus. Das aktuelle Kreditvolumen stützt die energetische Verbesserung bzw. Moderni-sierung von rund 300.000 Wohnungen.

Die steuerliche Absetzbarkeit von Hand-werkerleistungen wird zunehmend stär-ker wahrgenommen. Die Betriebe setzen diese Information gezielt bei Kundenge-sprächen ein. Angesichts des erhöhten Mehrwertsteuersatzes fordern wir, für Privathaushalte als Auftraggeber den Be-günstigungs-Höchstbetrag für haushalts-nahe Dienstleistungen, Pflegeleistungen und Handwerkerleistungen insgesamt auf 12.000 Euro/Jahr zu erhöhen. Davon könn-ten 25 %, d.h. max. 3.000 Euro, von der Steuerschuld abgezogen werden. Seitens der Politik gibt es Signale, diese Änderung umzusetzen. Dies sollte schnellstmöglich geschehen, um die Beschäftigung in den Handwerksbetrieben zu fördern und die Schwarzarbeit zurückzudrängen.

Besser spät als nie, so lässt sich die end-lich getroffene Vereinbarung zwischen den Koalitionsparteien zur Einbeziehung des Wohneigentums in die Förderung der privaten Altersvorsorge kommentieren. Der Inhalt der Vereinbarung entspricht weitgehend den von den Bau bzw. Immo-bilienverbänden seit langem vorgelegten Konzept eines „Bau-Riester“. Die Regelun-gen sollen nun endgültig gesetzlich gestal-tet und rückwirkend zum 01. Januar 2008 verabschiedet werden.

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Arbeitskreis Wirtschaft und Statistik

Der Arbeitskreis tagte am 19. März 2007 in Bonn und am 15. November 2007 in Ber-lin. Die Konjunkturentwicklung bildete den Schwerpunkt der Beratungen. Zudem wurden die wirtschaftlichen Belastungen der Betriebe durch aktuelle Gesetzesvor-haben diskutiert, z.B. die Erbschaftssteuer-reform und die Umweltzonen in Städten.

Der gute Start ins Jahr 2007 trug zur Stimmungsverbesserung in den Un-ternehmen bei. Je nach Gewerk haben auch Betriebe des Bauhauptgewerbes wesentliche Umsätze in Bestandsmaß-nahmen erzielen können.

Das Dachdeckerhandwerk spürte die Flaute im Neubau, so dass zur Zeit etwa 80 % des gesamten Umsatzvolumens durch neue Dachdeckungen bestehen-der Gebäude erzielt werden.

Das Metallbauerhandwerk ist etwa hälftig in Neubau und Bestandsbau tä-tig. Die Betriebe werden schwerpunkt-mäßig von Industrieunternehmen als unmittelbare Auftragnehmer beschäftigt. Davon profitieren besonders größere Be-triebe.

Das Elektrotechniker-Handwerk befindet sich in einer erfreulich guten Geschäfts-lage. Dazu tragen vielfältige Aufträge aus Industrie und Gewerbe bei. Darüber hinaus ist das Handwerk bei den Maßnah-men zum Energiesparen und dem Einsatz regenerativer Energien entsprechend ge-fordert.

Ebenfalls positiv bewertet der Hauptver-band Farbe, Gestaltung und Bautenschutz die gegenwärtigen Geschäfte. Dieser Handwerksbereich profitiert von seiner breiten Leistungspalette.

Das Tischlerhandwerk hat nach zum Teil entbehrungsreichen Jahren wieder Fuß fassen können. Bei nahezu gleichbleiben-der Betriebszahl und stabilen Beschäfti-gungszahlen einschließlich Lehrlingen konnten die Umsätze leicht ausgeweitet werden.

Die Betriebe des Zentralverbandes Sanitär, Heizung, Klima hatten vergleichsweise gut zu tun. Im Neubau werden nachhal-tige Energieversorgungsinvestitionen getätigt, im Bestand dagegen nur einge-

veränderte technische Vorschriften zu Aufträgen.

Spezielle Dienstleistungsangebote und die Fachkompetenz in einzelnen Geschäftsfel-dern eröffnen den Betrieben des Bauhand-werks gute Chancen zur erfolgreichen Geschäftstätigkeit. Davon zeugen auch die Betriebe des Gebäudereinigerhandwerks. Während die einfache Hausreinigung von Wohngebäuden oft von Ein-Mann bzw. Kleinstunternehmen auf einem extrem niedrigen Preisniveau wahrgenommen wird, gehen die Fachbetriebe in großflä-chige und/oder spezifisch aufwendige Reinigungsarbeiten. Hier überzeugen Fachkenntnisse, technische und organisa-torische Leistungsfähigkeit.

Alles in allem hat sich die wirtschaftliche Lage der Unternehmen der Bundesverei-nigung Bauwirtschaft in 2007 gefestigt. Die Ertragslage der Unternehmen konnte in der Regel jedoch nicht im gewünschten Umfang verbessert werden. Anhaltend hohe Einkaufspreise bei Material und ein nach wie vor intensiver Wettbewerb ge-statten nur eingeschränkt die Weitergabe der anfallenden Kosten an den Kunden. Die Ausbildungsbereitschaft der Betrie-be hat wieder zugenommen, auch wenn Lehrstellenbewerber oftmals nur bedingt für die Ausbildung geeignet sind.

Die Investitionen im

Wohnungsneubau

sind in 2007 deutlich

eingebrochen.

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schränkt. Insofern blieben Enttäuschun-gen bei den Auftragseingängen nicht aus. Gleichwohl rechnen die Betriebe dieses Verbandes mit einer weiterhin stabilen Beschäftigung und leichten Umsatzzu-wächsen.

Kontinuierlich und beachtbar wachsende Bauleistungen verzeichnet der Bereich Kälte- und Klimatechnik. Maßgeblich hierfür sind als größtes Segment die ge-werblichen Kunden. Nicht zuletzt führen

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RECHTS- UND STEUERPOLITIK

ALLES, WAS RECHT IST:

AKTIVEMITGESTALTUNG

DER GESETZLICHENRAHMEN-

BEDINGUNGEN

Durch kontinuierliche Begleitung aller baurelevanten Gesetzgebungsvorhaben von Regierung und Parlament und durch Erarbeitung eigener Konzepte zu allen für die Bauwirtschaft wichtigen Fragen der Wirtschafts- und Rechtspolitik nimmt die Bundesvereinigung Bauwirtschaft aktiv Einfluss auf die Gestaltung mittel-standsfördernder Rahmenbedingungen.

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Vergaberecht: Zweite Stufe der Reform

Nachdem die von dem Deutschen Verga-be- und Vertragsausschuss im Jahr 2006 erarbeiteten Reformen in der VOB/A und der VOB/B durch die Verabschiedung der Vergabeverordnung in Kraft getreten sind, stand die zweite Stufe der Reform des Vergaberechts im Jahr 2007 im Mit-telpunkt der Diskussion. Die Bundesre-gierung hat hierzu einen Beschluss über die Schwerpunkte zur Vereinfachung des Vergaberechts im bestehenden System gefasst. Sowohl im Koalitionsvertrag als auch im Beschluss der Bundesregierung wird betont, dass eine Reform unter Auf-rechterhaltung der VOB/A, VOL/A und VOF unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstands zu erfolgen hat. Zu diesem Zweck soll sowohl das Gesetz gegen Wett-bewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die Vergabe- und Vertragsordnungen entspre-chend geändert werden.

Novelle des GWB

Bislang ist noch kein Referentenentwurf des GWB veröffentlicht worden. Die Eck-punkte zur Novelle des GWB stehen je-doch seit Ende 2007 fest. So ist die im Ko-alitionsvertrag vorgesehene Stärkung des Mittelstandes durch eine entsprechende Ausgestaltung des Vergaberechts, insbe-sondere durch eine verstärkte Fach- und Teillosvergabe von allen beteiligten Res-sorts gebilligt worden. Danach sollen mit-telständische Interessen bei der Vergabe durch eine verstärkte Fach- und Teillosver-gabe vornehmlich berücksichtigt werden. Diese Position der Bundesregierung hat die Bundesvereinigung Bauwirtschaft ausdrücklich unterstützt, da sie einer von uns seit langem erhobenen Forderung entspricht. In zahlreichen Gesprächen mit der Bundesregierung und Bundestagsab-geordneten haben wir im Lauf des Jahres 2007 darauf gedrungen, dass das Vergabe-recht mittelstandsfreundlicher ausgestal-tet wird.

Noch konnte innerhalb der Bundesregie-rung keine Einigkeit erzielt werden, inwie-weit allgemeine politische Forderungen mit dem Vergaberecht verknüpft werden sollen. Innerhalb der Bundesregierung gibt es politische Bestrebungen, ökologi-sche und soziale Aspekte verstärkt mit der öffentlichen Vergabe zu verknüpfen. Strit-tig ist, ob, und wenn ja in welcher Weise

Art. 26 der europäischen Vergabekoordi-nierungsrichtlinie umzusetzen ist.

Neuherausgabe der VOB/A

Für die Neuherausgabe der VOB/A bilden die von der Bundesregierung und auch die vom Bundesrat formulierten Schwer-punkte die Grundlage für eine Reform des Vergaberechts im bestehenden System. Nach den Vorgaben der Bundesregierung und des Bundesrates ist sicherzustellen, dass die Transparenz bei allen Vergabever-fahren erhöht wird. Außerdem sollen die Vorgaben des EU-Vergaberechts 1:1 umge-setzt werden, über das EU-Recht hinaus-gehende strengere Verpflichtungen soll es nicht geben. Es sollen unterschiedliche Rechtsbegriffe für gleiche Sachverhalte in den verschiedenen Vergabe- und Ver-tragsordnungen vermieden werden, die Vergaberegeln auf ein notwendiges Maß beschränkt sowie überflüssige bürokrati-sche Vorgaben gestrichen werden.

Der Deutsche Vergabe- und Vertragsaus-schuss (DVA) arbeitete das gesamte Jahr 2007 an der Neuherausgabe der VOB/A. Entsprechend der Vorgabe der Bundes-regierung, VOL/A und VOB/A soweit wie möglich zu vereinbaren, ist im Laufe des Jahres 2007 eine einheitliche Struktur erarbeitet worden. Die neue Struktur für VOL/A und VOB/A umfasst 20 vereinheit-lichte Paragraphen, ergänzt um zwei Pa-ragraphen für den Baubereich. Die Inhalte werden größtenteils unter den gleich Paragraphen-Überschriften normiert sein. Einen Schwerpunkt der Diskussion nimmt die Frage ein, ob es bei zwei getrennten Abschnitten für den Unter- und Ober-schwellenbereich bleiben soll. Wir haben uns klar für die Beibehaltung des 1. Ab-schnitts ausgesprochen, da unterhalb des europäischen Schwellenwertes rund 98% aller Vergaben im Baubereich stattfinden.

Zudem ist die Beibehaltung getrennter Abschnitte für das nationale und das eu-ropäische Vergabeverfahren anwender-freundlicher, da sowohl Vergabestellen als auch Bieter mit dieser Systematik und den Begrifflichkeiten der Vergabeverfahren vertraut sind. Der zuständige Hauptaus-schuss des DVA hat sich im Oktober 2007 einhellig für die Beibehaltung von zwei getrennten Abschnitten ausgesprochen.

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Bürokratieabbau

Die Bundesregierung hat zu Beginn des Jahres 2007 beschlossen, die gesetzlich verursachten Bürokratielasten zu messen und unnötige Bürokratie abzubauen. Sie hat hierbei die Zielvorgabe ausgegeben, dass bis zum Jahr 2011 rund 25 % der Bürokratielasten abzubauen seien. Der Normenkontrollrat der Bundesregierung schätzt, dass die deutsche Wirtschaft durch gesetzliche Bestimmungen, wie z.B. Statistikpflichten, Informations- und Auf-bewahrungspflichten Kosten von rund 27 Mrd. Euro im Jahr zu tragen hat. Wir haben gemeinsam mit verschiedenen Ver-bänden wie dem BDI, der BDA, dem ZDH, aber auch der Bundesarchitektenkammer und dem HDB einen gemeinsamen For-derungskatalog zum Bürokratieabbau im Oktober 2007 bei einem Kongress zum Bürokratieabbau vorgestellt.

Wegfall der Vorlagepflicht des Gewerbezentralregisterauszugs

Die ersten Erfolge haben sich eingestellt. Die Bundesregierung hat bürokratische Belastungen in den Mittelstandsentlas-tungsgesetzen I und II abgeschafft. Auf unsere Initiative ist mit dem Mittelstands-entlastungsgesetz II die Vorlagepflicht des Gewerbezentralregisterauszugs bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge entfallen. Stattdessen fordert nun die Vergabestelle den Gewerbezentralregis-terauszug des Bauunternehmens an, das den Zuschlag für den öffentlichen Auftrag erhalten soll. Damit ist die Pflicht der Unternehmer entfallen, alle drei Monate persönlich bei der Verwaltung den Aus-zug zu beantragen. Neben den Gebühren, die regelmäßig fällig wurden, haben die Unternehmer selbst zwei bis drei Stunden für die Beantragung aufbringen müssen. Die von uns vehement geforderte und nun vorgenommene Änderung spart Geld, Zeit und der gesetzgeberische Zweck, keine öf-fentlichen Aufträge an unzuverlässige Fir-men zu vergeben, wird dennoch erreicht.

Organisationsreform im Handwerk

Nachdem die ZDH-Vollversammlung im Herbst 2005 den Abschluss verbindlicher Vereinbarungen auf regionaler Ebene über eine klare Aufgabenabgrenzung zwischen Kammern einerseits und Ver-

bänden andererseits beschlossen hatte, wurde im September 2006 nicht zuletzt aufgrund unserer Initiative vereinbart, dass die verbindlichen Vereinbarungen bis zum Frühjahr 2007 getroffen werden sollen. Bis zu den Vollversammlungen von UDH und ZDH im März 2007 lagen jedoch lediglich in 4 von 16 Bundesländern (Hes-sen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland) Vereinbarungen vor. Die Mitgliederversammlung der BVB hat sich daher am 7. März 2007 erneut mit der The-matik befasst. Dabei ist bekräftigt worden, dass in verbindlichen Vereinbarungen zwischen den Handwerkskammern und den Fachverbänden auf Landesebene das Primat der freiwilligen Organisation in fach- und gewerkespezifischen Fragen und die vorrangige Zuständigkeit in der arbeits-, sozial- und tarifrechtlichen Bera-tung festgeschrieben werden muss. Die Mitgliederversammlung hat festgestellt, dass die regionalen Vereinbarungen zur Umsetzung der Organisationsreform im Handwerk bundesweit noch ungenügend getroffen und umgesetzt seien; die ZDH-Vollversammlung wurde aufgefordert, einen eindeutigen Beschluss zur Beschleu-nigung der noch ausstehenden Vereinba-rungen zu treffen.

Umsetzung der 5. KH-Richtlinie

Im Zuge der Umsetzung der 5. Kraftfahr-zeug-Haftpflichtversicherungs-Richtlinie (5. KH-Richtlinie) ging es um die Frage, wie die von den bislang nicht versiche-rungspflichtigen Baumaschinen verur-sachten Unfälle abgedeckt werden sollen. Hiervon betroffen sind selbstfahrende Baumaschinen, die, wie z.B. Bagger, max. 20 km/h fahren können. Durch intensive Lobbyarbeit in intensiven Verhandlungen und Gesprächen mit dem Bundesjustiz-ministerium, den Mitgliedern des Rechts-ausschusses des Deutschen Bundestages sowie dem Gesamtverband der Deut-schen Versicherungswirtschaft konnte verhindert werden, dass die Betriebe der Bauwirtschaft für die bislang versiche-rungsfreien Baumaschinen zusätzliche Versicherungen abschließen müssen. Die drohende finanzielle Mehrbelastung konnte abgewendet werden.

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Fahrpersonalverordnung

Nach bisheriger Rechtslage waren Fahr-zeuge im Gewichtsbereich zwischen 2,8 und 3,5 t, die zur Beförderung von Mate-rial und Ausrüstungen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, verwendet werden, nur in einem Umkreis von 50 km um den Fahrzeug-standort von den Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten ausgenommen. Nach intensiver Lobbyarbeit soll diese für viele Unternehmen problematische Begren-zung für den Gewichtsbereich zwischen 2,8 und 3,5 t vollständig entfallen. Dies stellt im Vergleich zur bisherigen Rechts-lage eine deutliche Verbesserung für die Unternehmen des Baugewerbes dar. Die-se können künftig unabhängig von der Entfernung zwischen Fahrzeugstandort und den Bau- und Arbeitsstellen Material, Ausrüstungen oder Maschinen transpor-tieren, ohne dass sie Lenk- und Ruhezeiten und die diesbezüglichen Nachweispflich-ten einhalten müssen.

Umweltschadensgesetz

Mit dem am 14. November 2007 in Kraft getretenen Umweltschadensgesetz wird die EU-Umwelthaftungsrichtlinie in Deutschland umgesetzt. Adressat der neu-en öffentlich-rechtlichen Haftung gemäß Umweltschadensgesetz ist jeder, der durch eine berufliche Tätigkeit Boden, Gewäs-ser oder besonders geschützte Arten und Lebensräume auf eigenen oder fremden Grundstücken schädigt oder zumindest die Gefahr eines solchen Schadens ver-ursacht. Während die bisherige Haftung nach dem Umwelthaftungsgesetz auf der Verletzung von Individualgütern beruht, wird durch das Umweltschadensgesetz eine Haftung für ökologische Schäden an sich, unabhängig von der Verletzung von Rechtsgütern Dritter statuiert. Das Umwelthaftungsgesetz begründet eine öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit gegenüber der Behörde, nicht gegenüber dem Geschädigten. Das Umweltscha-densgesetz erweitert das Haftungsrisiko nicht unerheblich, wobei neben dem Betriebsinhaber auch die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie der vor Ort han-delnde Mitarbeiter damit rechnen müs-sen, behördlich in die Pflicht genommen zu werden. Im Schadensfall ist der Ver-antwortliche verpflichtet, die Umwelt in ihren Ausgangszustand zurückzuverset-

zen bzw. die zur Sanierung erforderlichen Kosten zu tragen.

Unternehmensteuerreform

Das Unternehmensteuerreform-Gesetz tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft. Wir haben dazu an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine Stellung-nahme abgegeben. Aus unserer Sicht ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die Körperschaftsteuer bei den Kapitalgesell-schaften von heute 25 % auf 15 % gesenkt wird. Wir befürworten die Einführung der Thesaurierungsbegünstigung bei Per-sonenunternehmen als einen Schritt in Richtung der steuerlichen Gleichstellung von Personenunternehmen und Kapital-gesellschaften, da der Thesaurierungssatz in Höhe von 29,8 % (einschl. Solidaritäts-zuschlag) der zukünftigen Belastung von Kapitalgesellschaften auf Unternehmens-ebene entspricht. Einbehaltene Gewinne von Personenunternehmen sollen auf Antrag begünstigt mit dem niedrigen Son-dersteuersatz belegt werden. Allerdings müssen spätere Entnahmen aus der Rück-lage mit 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag) nachversteuert werden. Es wird unter-stellt, dass Entnahmen vorrangig aus der Thesaurierungsrücklage stammen, so dass die Nachsteuer fällig wird, auch wenn andere, bereits progressiv versteuerte Gewinnrücklagen bestehen. Die Thesau-rierungsbegünstigung ist deshalb nur bei dauerhafter bzw. sehr langfristiger Inves-tition der Gewinne vorteilhafter als die Aufnahme von Fremdkapital. Die große Mehrzahl unserer Unternehmen steht sich daher mit der Besteuerung nach ihrem in-dividuellen Einkommensteuersatz besser, für sie bringt die Thesaurierungsbegünsti-gung in der jetzigen Ausgestaltung keinen Anreiz, Kapital im Betrieb zu belassen.

Die steuerliche Begünstigung der Inves-titionstätigkeit kleinerer und mittlerer Betriebe wurde durch den Ausbau der bis-herigen Ansparrücklage in einen Investiti-onsabzugsbetrag erhöht. Positiv ist zu be-werten, dass die Frist für die Anschaffung von heute 2 auf künftig 3 Jahre verlängert wird, das begünstigte Anschaffungsvolu-men von heute 154.000 auf 200.000 Euro erweitert und dass die Grenze, bis zu der Betriebe einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen können von 204.517 Euro auf 235.000 Euro angehoben wird. Zudem wird die Handhabung durch mehr Flexi-bilität bei der Bezeichnung der geplanten

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Investition vereinfacht. Auch gebrauchte Wirtschaftsgüter können angeschafft werden, die allerdings zu 90 % betrieblich genutzt werden müssen. Der Investiti-onsabzugsbetrag kann künftig außerhalb der Bilanz abgezogen werden, die bisher notwendige buchmäßige Rücklagenbil-dung entfällt. Vorteilhaft ist eine Sonder-abschreibung in Höhe von 20 %, die ohne Bindung an den Investitionsabzugsbetrag neben der regulären Abschreibung gel-tend gemacht werden kann.

Im Bereich der Gewerbesteuer wird die-se künftig bei Personenunternehmen deutlich besser auf die Einkommensteuer angerechnet. So wird der Anrechnungs-faktor von derzeit 1,8 auf 3,8 mehr als ver-doppelt. Der Gewerbesteuermessbetrag wird rechtsformunabhängig – d. h. für Personenunternehmen und Kapitalgesell-schaften – von 5 % auf 3,5 % gesenkt. Im Gegenzug kann aber die Gewerbesteuer nicht mehr bei der Gewinnermittlung als Betriebsausgabe bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer abgezogen werden. Derzeit werden im Rahmen der Gewerbe-steuer 50 % der Dauerschuldzinsen hin-zugerechnet. Künftig werden 25 % aller Zinsen für Verbindlichkeiten hinzugerech-net. Bei Mieten, Pachten und Leasingraten werden 25 % der sogenannten Finanzie-rungsanteile hinzugerechnet. Erfreulich ist, dass ein sogenannter Hinzurechnungs-Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro ein-geführt wird. Dadurch werden zahlreiche Betriebe, die bisher Dauerschuldzinsen dem Gewerbeertrag hinzurechnen muss-ten, entlastet.

Als eine Gegenfinanzierungsmaßnahme wurde die sog. Zinsschranke eingeführt, wobei der Betriebsausgabenabzug von Fremdfinanzierungszinsen im Kalender-jahr gedeckelt wird. Durch eine großzü-gige Freigrenze in Höhe von 1 Mio. Euro ist jedoch der Mittelstand weitgehend verschont worden. Die Zinsschranke gilt nicht, wenn das Unternehmen nicht zu ei-nem Konzern gehört. Dies ist für überwie-gend fremdfinanzierte PPP-Projekte eine elementar wichtige Ausnahmeregelung. Nicht betroffen von der Zinsschranke sind demnach PPP-Projekte, wenn sie nicht in einen Konzern eingebunden sind und z. B. gemeinschaftlich durch mehrere Unter-nehmen geführt werden.

Reform der gesetzlichen Unfallversicherung

Im Koalitionsvertrag hat sich die Bun-desregierung dazu bekannt, das System der gesetzlichen Unfallversicherung zu-kunftssicher zu machen, leistungsfähige Unfallversicherungsträger mit gestraffter Organisation zu schaffen und das Leis-tungsrecht zielgenauer zu definieren. Dazu wurde eine Bund-Länder-Arbeits-gruppe auf Staatssekretärsebene einge-richtet, die 2006 ein Eckpunktepapier zur Reform vorgelegt hat. Auf der Basis dieses Eckpunktepapiers sollte das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Sozia-les bis Februar 2007 einen Gesetzentwurf vorlegen. Die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs hat sich erheblich verzögert. Das BMAS hat daher das Ge-setzgebungsvorhaben aufgeteilt: In einen Organisationsteil, der die Neugliederung der Berufsgenossenschaften und die Neu-organisation des Dachverbandes sowie die Einführung des für die Bauwirtschaft wichtigen Überaltlastausgleichs beinhal-tet sowie eine Reform des Leistungsrechts.Vom zuständigen Ministerium wurden zum Organisationsteil, der den Überalt-lastausgleich enthält, bis Anfang 2007 ins-gesamt drei Arbeitsentwürfe vorgelegt.

Der zweite Teil des Arbeitsentwurfs zur Reform der Unfallversicherung, mit dem das Leistungsrecht reformiert werden soll, wurde von der Bundesregierung erst im Mai 2007 vorgelegt. Bei der Reform des Leistungsrechts sollten nach dem Eckpunktepapier der Bundes-Länder-Ar-beitsgruppe insbesondere das Verhältnis von Unfallrente und Altersrente neu geordnet, Überversorgungen im Bereich der Unfallrenten abgebaut sowie die Anerkennungsvoraussetzungen im Be-rufskrankheitenrecht präzisiert werden, so dass das Risiko der Übernahme von Volkskrankheiten durch die allein von Ar-beitgebern beitragsfinanzierte Unfallver-sicherung verringert werden kann. Zudem war geplant, Kleinstrenten häufiger abzu-finden, so dass sich die Verpflichtung zu lebenslangen Rentenzahlungen deutlich minimieren würde. Eine Einigung über den Wegfall des Wegeunfallrisikos oder des Leistungsanspruchs bei Schwarzarbeit war innerhalb der großen Koalition dabei leider nicht konsensfähig.

Eine genauere Analyse des Arbeitsentwur-fes des BMAS zum Leistungsrecht machte jedoch deutlich, dass die Leistungen für

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Arbeitskreis Recht

Der Arbeitskreis Recht tagte am 28. Juni 2007 in Berlin.

Schwerpunkte des Arbeitskreis Recht waren die Reform des Vergaberechts, insbesondere die Novelle des GWB und der Neuherausgabe der VOB/A. Weite-re Themen waren die Novellierung der Fahrpersonalverordnung mit seinen Aus-wirkungen auf Handwerksbetriebe, die Auswirkungen des allgemeinen Gleich-

behandlungsgesetzes auf Tarifverträge, haftungsrechtliche Fragen der Ladungs-sicherung, die Verbreitung von Online-Versteigerungen von Bauaufträgen im Internet sowie die Konsequenz der Recht-sprechung des Europäischen Gerichtshofs auf die umsatzsteuerfreien Leistungser-bringungen durch die öffentliche Hand.

Weitere Themen des Arbeitskreises Recht im Jahr 2007 waren der Fortgang des Ge-setzgebungsvorhabens zum Forderungs-sicherungsgesetz, die Umsetzung der 5. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungs-richtlinie in deutsches Recht sowie das Thema „Materialgarantie“.

Im Laufe des Jahres 2007 fand wiederholt eine gemeinsame Meinungsbildung der Mitglieder des AK Recht per Rundschrei-ben und per E-Mail statt.

die Versicherten z. T. deutlich ausgeweitet würden. Insbesondere sah der Entwurf höhere Leistungen an Schwerverletzte sowie höhere Rentenleistungen vor. Eben-so schlug das BMAS eine deutliche Aus-weitung des Prinzips „Rehabilitation vor Rente“ mit einem finanziellen Mehrauf-wand in diesem Bereich von rd. 200 Mio. Euro im Jahr vor. Auch die Neuordnung des Verhältnisses von Unfallrente und Altersrente entsprach in keiner Weise den Vorstellungen der Arbeitgeberseite, da der Arbeitsentwurf eine Belastung der Unfall-versicherung mit den Arbeitsmarktrisiken sowie deutliche Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten vorsah, die zu Mehrausgaben bei allen gewerblichen Berufsgenossenschaften von rd. 400 Mio. Euro/Jahr in den nächsten 30 Jahren ge-führt hätten. Der von Seiten des BMAS vorgelegte Arbeitsentwurf war daher aus Arbeitgebersicht absolut inakzeptabel.

Wir und die anderen Arbeitgeberverbän-de haben uns daraufhin massiv gegen die Reform des Leistungsrechts in dieser Form gewandt. Dies hat dazu geführt, dass die Veröffentlichung eines Referen-tenentwurfs immer wieder verschoben wurde, da insbesondere die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die von dem BMAS vorgeschlagenen Änderungen im Leis-tungsrecht abgelehnt hat. Schlussendlich hat der Koalitionsausschuss im November 2007 eine Teilung des Gesetzgebungs-vorhabens beschlossen. Aufgrund des Rücktritts von Bundesarbeitsminister Müntefering wurde der Referentenent-wurf erst am 28. November 2007 veröf-fentlicht. Er sieht bei der Überaltlast einen Verteilungsschlüssel vor, der die Berufsge-nossenschaft der Bauwirtschaft mit einer jährlichen Summe von 270-290 Mio. Euro entlastet, abhängig von der Entwicklung der Entgeltsumme und der Anzahl der Un-fallrentner.

Der Referentenentwurf wurde am 13. Februar 2008 durch das Bundeskabinett verabschiedet. Der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat sollen sich im Frühjahr 2008 mit dem Gesetzgebungs-vorhaben befassen, so dass eine Verab-schiedung vor der Sommerpause 2008 zu erwarten ist. Im Rahmen des parlamen-tarischen Verfahrens wird es darauf an-kommen, dass die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Ausgestaltung des Überalt-lastkonzepts nicht zu Lasten der Bauwirt-schaft verändert wird.

((1))

I. BAURECHT

Hemmung der Verjährung: Wie werden „Verhandlungen“ rechtswirksam beendet?

BUNDESVEREINIGUNGBAUWIRTSCHAFTDas Deutsche Bau- und Ausbau-Handwerk

Dezember 2007

RechtsprechungsübersichtBau- und Vergaberecht

Auszug aus dem monatlich erscheinenden Baurechts-Report und Vergaberechts-Report, zu bezie-hen beim VOB-Verlag E. Vögel OHG (Fax: 09466 / 1276) zum Jahresbezugspreis von 25,20 E (Bau-rechts-Report) beziehungsweise 27,– E (Vergaberechts-Report), jeweils zuzüglich Versandkosten.

Das ProblemSolange die Vertragspartner über einen Anspruch ver-handeln, kann dieser nicht verjähren. Vielmehr wird die Verjährung gehemmt, bis einer der Vertragspar-teien die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Frage, wann von einer „Verweigerung“ weiteren Verhandelns gesprochen werden kann, führt immer wieder zu Streitigkeiten.

Fall:

Kurz vor Ablauf der vereinbarten Verjährungsfrist meldet A gegenüber B Schadensersatzansprüche an. B schreibt am 8. September zurück: „Wir werden die Sache prüfen und unaufgefordert auf die Angele-genheit zurückkommen.“ Am 13. November schreibt B: „Wir haben Ihre Ansprüche sorgfältig geprüft und können diese nicht anerkennen.“ Im weiteren Schrei-ben begründet B ausführlich seine Meinung hierzu.

Wurde durch das Schreiben des B vom 13. November die Verjährungshemmung beendet?

Die EntscheidungDas OLG Oldenburg hat mit Urteil vom 23. 08. 2006 – Az.: 5 U 31/06 – diese Frage verneint.

Mit dem Schreiben des B vom 8. September wurde die Verjährung durch den Beginn von Verhandlungen ge-hemmt. Dieses Schreiben bringt nämlich für den Ver-tragspartner erkennbar zum Ausdruck, dass sich B auf Erörterungen über die Berechtigung des geltendge-machten Anspruchs einlässt.1)

Durch das Schreiben des B vom 13. November wurden die Verhandlungen und damit die Hemmung der Ver-jährung nicht beendet. Beendet werden die Verhand-lungen nur durch ein eindeutiges doppeltes Nein desSchuldners

– zum Anspruch überhaupt

– und zu weiteren Gesprächen über diesen Punkt.

Das Schreiben vom 13. 11. befasst sich nur mit dem Anspruch selbst, ohne die Tür für weitere Verhand-lungen endgültig zuzuschlagen.

Hinweise für die Praxis

– Gerade zum Ende der Verjährungsfrist sollte sich der Schuldner sorgfältig überlegen, ob er sich be-züglich eines seines Erachtens ungerechtfertigten Anspruchs auf Verhandlungen einlässt, weil auch nach Abbruch derselben die Verjährung frühes-tens drei Monate später eintritt (siehe § 203 Satz 2 BGB).

– Will der Schuldner Verhandlungen beenden, soll-te er dies in beweisbarer Form2) und eindeutig er-klären. Formulierungsbeispiel: „Nach Prüfung der Sachlage sind wir zum Ergebnis gekommen, dass Ihr Anspruch nicht besteht und lehnen deshalb auch weitere Verhandlungen hierüber ab.“

– Rechtsanwalt Dr. Olaf Hofmann, Lehrbeauftragter für Baurecht, München –

1) Siehe auch BGH vom 26. 10. 06; Baurechts-Report 1/2007, S. 1.2) Siehe hierzu Baurechtsreport 2007, S. 39.

Die Rechtsprechungsübersicht zum Bau- und

Vergaberecht informiert praxisgerecht über die

wichtigsten Entscheidungen.

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UUMWELTSCHUTZ INTHEORIE UND PRAXIS:

GEWERKEÜBER-GREIFENDE

ZUSAMMENARBEITBEI DER ETABLIERUNG

ÖKOLOGISCHERSTANDARDS.

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft bekennt sich zum umweltverträglichen Bauen und unterstützt praxisgerechte Umweltschutzgesetze und -vorschriften.In der Bautechnik wirkt sie bei der Erstel-lung gewerkeübergreifender Normen mit und setzt sich für die Berücksichtigung praktischer Belange in den technischen Regelwerken ein.

BAU- UND UMWELTTECHNIK

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EnEV 2007

Die Energieeinsparverordnung EnEV 2007 ist am 01.10.07 in Kraft getreten. Die ent-scheidenden Auswirkungen werden sich aber erst in der zweiten Hälfte diesen Jah-res zeigen, wenn Gebäudeenergieauswei-se für bestehende Gebäude bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung zur Pflicht werden.

„Gebäudeenergieberater HWK“ sind aus-stellungsberechtigt nach EnEV 2007

Gebäudeenergieberater HWK erfüllen die Anlage 11 der EnEV 2007, sie haben sogar eine darüber hinausgehende Qua-lifizierung. Dies macht sie in besonderer Weise kompetent in der energetischen Modernisierungsberatung sowie bei der Sanierung. So hat der Kunde alles aus ei-ner Hand – die Beratung bis hin zur fach-gerechten Umsetzung einzelner Maßnah-men oder eines Modernisierungspaketes.

Die Qualifizierung baut auf einer vorhan-denen Meisterausbildung auf und ergänzt das vorhandene Wissen und die Kennt-nisse um den ganzheitlichen und fachü-bergreifenden Ansatz einer energetischen Modernisierung, die sich auf die kom-plette Gebäudehülle sowie die Anlagen-technik bezieht. Für die Beurteilung eines bestehenden Gebäudes haben sie darüber hinaus hervorragende Kenntnisse über die verwendeten Baustoffe und typischen Konstruktionen der jeweiligen Baujahre.

Als Sachverständiger in der KfW-Förderdatenbank anerkannt

Im CO2-Gebäudesanierungsprogramm hat die KfW als Sachverständigen aner-kannt, wer nach § 21 EnEV zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist. Da-mit sind „Gebäudeenergieberater HWK“

bei der KfW anerkannt. Darüber hinaus können Sachverständige ihre Beratungs- und Planungsleistungen durch eine fachgerechte Baubeglei-tung ergänzen und hierfür einen „Zuschuss für Baubegleitung“ bean-tragen. Dies gilt allerdings nur für Vorhaben, bei denen das Neubau-

• Büro- und Verwaltungsbauten• Krankenhäuser• sonstige Gebäude, die gekühlt oder geheizt werden

Wohngebäude Nichtwohngebäude

• Wohnheime• Altenheime• Pflegeheime• Gebäude ähnlicher Nutzung

Gebäude nach EnEV 2007

Anwendungsbereich nach EnEV 2007

Zweifamilienhäuser20 %

Einfamilienhäuser63 %

Mehrfamilienhäuser17 %

Aufteilung des Wohngebäudebestands

75 % vor der 1. WSVO

1949 - 197847%

1991 - 200010%

1901 - 19187%

ab 20011%

1979 - 198611%

bis 19008%

1987 - 19903%

1919 - 194813%

Stand 2005

Baualtersklassen der Wohngebäude

Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand 2003.

Niveau nach EnEV oder besser erreicht wird.

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Fortbildungsregelung zum „Gebäudeenergieberater HWK“

Der Arbeitskreis Gebäudeenergieberater der Bundesvereinigung Bauwirtschaft hat im Juli 2007 die überarbeitete Fort-bildungsregelung mit Rahmenlehrplan herausgegeben. Sie ist über den DHKT den Handwerkskammern bekannt gegeben worden.

Die Fortbildungsregelung wurde im Be-reich der Elektrik und der Klimaanlagen ergänzt, um der Energieeinsparverord-nung auch im Nichtwohngebäudebereich nachzukommen.

Der Nichtwohngebäudebereich wird für die Energieberatung und sich anschlie-ßende Modernisierungsmaßnahmen immer interessanter. Zahlreiche öffent-liche Bauten wie Schulen, Kindergärten, Sporthallen bedürfen einer energetischen Modernisierung. Die KfW hat auch hierzu ein Förderprogramm aufgelegt, das sich an Kommunen aber auch Vereine wendet.

Da mit einer Fortschreibung der Energie-einsparverordnung grundsätzlich die DIN V 18599 als Bemessungsgrundlage einge-führt werden soll, wird die Fortbildungs-regelung zum „Gebäudeenergieberater HWK“ künftig auch unter Einbeziehung von Nichtwohngebäuden fortgeschrieben.

Meisterbetriebe haben für derartige Ge-bäude häufig Wartungs- oder Instand-setzungsverträge. Im Rahmen derartiger Aufgaben können die Eigentümer gleich-zeitig auf Energieeinsparpotenziale hinge-wiesen und über sinnvolle Maßnahmen beraten werden.

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft for-dert daher die Ausstellungsberechtigung für die „Gebäudeenergieberater HWK“ auf Nichtwohngebäude zu erweitern.

Klimaschutzziele der Bundesregierung

Das Bundeskabinett hat mit seinen Mese-berger Beschlüssen weitere Schritte zum Schutz des Klimas gefasst. Im Gebäudebe-reich zählen dazu:

• die Reduzierung des Primärenergie- bedarfs im Neubau in zwei Schritten um jeweils 30 %,

• verstärkter Einsatz erneuerbarer Energien im Neubau und im Gebäude- bestand,

• ab 2020 Verwendung regenerativer Energieträger bei Neubauten

• Fortsetzung der KfW-Förderung bei bestehenden Gebäuden, Nichtwohn- gebäuden der Kommunen und bei sozialen Einrichtungen (Schulen, Turnhallen, Kindergärten),

• Erneuerbare-Energien-Strom-Gesetz sowie Erneuerbare-Energien-Wärme-- Gesetz

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft begrüßt insgesamt die Weiterentwicklung der Energieeinsparverordnung sowie wei-tere Maßnahmen zum Schutz des Klimas. Gebäude der Zukunft werden den Passiv-hausstandard aufweisen und klimaver-träglich sein.

Die erste Stufe, den Primärenergiebedarf im Neubaubereich um 30 % zu reduzieren, ist bereits für 2009 geplant.

„Energiesparmeister 2007“

Auch 2007 hat das Bundesumweltminis-terium im Rahmen der Klimaschutzkam-pagne den „Energiesparmeister 2007“ gesucht. Vorsitzender der Jury ist Professor Dr. Andreas Troge, Umweltbundesamt. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft ist in der Jury vertreten.

Anlässlich der „Woche der Umwelt“ im Park des Berliner Schlosses Bellevue wur-de am 06.06.07 an 10 der über 350 Bewer-ber der Energiesparmeister-Titel vergeben. ZDF.Umwelt hat über die Preisverleihung berichtet. Der Wettbewerb bewertet die Energieeinsparung durch Maßnahmen in den Bereichen Gebäude, Strom und Ver-kehr. Zusätzlich fließen weitere Kriterien des persönlichen Energiesparverhaltens ein.

Informationen zum Energiesparmeister-Wettbewerb sind auf der Internetseite der Klimaschutzkampagne vorhanden: www.klima-sucht-schutz.de.

Page 17: BVB Geschäftsbericht 2007

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Arbeitskreis Gebäudeenergieberater im Handwerk

Die Ziele des Arbeitskreises Gebäudeener-gieberater im Handwerk sind:

• Austausch von Informationen für Gebäudeenergieberater HWK

• Vergabe eines Logos mit Urkunde

• Interessenvertretung, insbesondere hinsichtlich der geplanten Image- Kampagnen und der Förderprogramme (z. B. KfW, BMWi-Vor-Ort-Beratung)

• Erfassung von Adressen qualifizierter Berater des Handwerks und Gebäude- energieberater HWK

• gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit

• Durchführung von Fachtagungen.

Das Logo des

Gebäudeen-

ergieberaters

im Handwerk.

Themen des Jahres 2007

Der Arbeitskreis Gebäudeenergieberater tagte am 10.05.2007 und 30.01.2008 in Berlin und am 10.09.2007 in Potsdam.Telefonkonferenzen wurden am 01.02.2007, 28.02.2007, 15.06.2007, 22.10.2007 und 20.11.2007 durchgeführt.

Themen des Jahres waren:

• die Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) und ihre Umsetzung,

• die Weiterentwicklung der Energieein- sparverordnung (EnEV) 2009,

• die Zertifizierung von Energiepassaus- stellern,

• die Fortbildungsregelung zum „Gebäudeenergieberater HWK" sowie

• der „Energiesparmeister 2007“.

Im Arbeitskreis sind die folgenden Fachverbände vertreten:

• Bundesverband Holz und Kunststoffe• Bundesverband Metall• Deutscher Fertigbauverband (DFV)• Hauptverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz• Verband Deutscher Klima-Kälte- Fachbetriebe• Zentralverband des Deutschen Baugewerbes• Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks• Zentralverband der elektro- und informationstechnischen Handwerke• Zentralverband Sanitär - Heizung - Klima/Gebäude- und Energietechnik Deutschland

Geprüfte Gebäudeenergieberater können sich unter www.bv-bauwirt-schaft.de eintragen. Diese Daten fließen dann in die Datenbanken von co2online und dena ein.

Im „BestPractice Archiv“ der Klima-sucht-Schutz-Kampagne von co2online haben Handwerker die Möglichkeit, gelungene Sanierungsmaßnahmen vor-zustellen.

Weitere Informationen zum Thema Energieberatung und Klimaschutzkampagne gibt es auf der Seite www.bv-bauwirtschaft.de.

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VIELE INTERESSEN,EINE STIMME:

KOMPETENTE UND EFFIZIENTE

INFORMATION FÜRENTSCHEIDER UND

ÖFFENTLICHKEIT.

Wichtiger Aufgabenbereich der Bundesvereinigung Bau-wirtschaft ist die Lobbyar-beit für die mittelständische Bauwirtschaft. Es ist immer wieder notwendig, die ver-antwortlichen Entscheider in Politik und Verwaltung über die tatsächlichen Leistungs-erbringer und Träger von Beschäftigung und Ausbil-dung in der Bauwirtschaft zu informieren. Nur mit einer konstanten Presse- und Öf-fentlichkeitsarbeit wird die mittelständische Bauwirt-schaft zu wichtigen Themen gehört.

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Pressearbeit

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft führte im Rahmen der Pressearbeit zwei Pressekonferenzen durch, lud im Früh-sommer zu einem Pressegespräch und veröffentlichte Pressemitteilungen zu wichtigen bauwirtschaftlichen Gemein-schaftsthemen. Dies schlug sich positv in der Berichterstattung nieder.

Im Pressegespräch im Juni informierte die Bundesvereinigung Bauwirtschaft aus-führlich über ihre Positionen zu aktuellen parlamentarischen Initiativen, wie die Unternehmenssteuerreform, die Woh-nungsbauförderung und die notwendige Mittelstandsorientierung im Vergabe-recht. Weitere Themen waren die Wett-bewerbsverzerrungen auf dem Baumarkt durch "graue" und "schwarze" Konkurrenz und die Einführung eines bedarforientier-ten Gebäudeenergiepasses.

Schwerpunkt der Pressekonferenz im Herbst war der nach einem guten Start im Jahresverlauf enttäuschende Wohnungs-neubau. Der Vorsitzende der Bundesver-einigung Karl-Heinz Schneider forderte die Bundesregierung auf, endlich das selbstgenutzte Wohneigentum gleich-berechtigt in die Förderung der privaten Altersvorsorge einzubeziehen. Hoffnun-gen machten vor allem die Bestandsmaß-nahmen im Wohnungsbau, die für Be-schäftigung und Einkommen sorgten. Vor diesem Hintergrund begrüßte Schneider die Beschlüsse der Bundesregierung zum Klimaschutz ausdrücklich. Er rechnete das enorme Potenzial, das in der energe-tischen Sanierung steckt, wie folgt, vor: „Von den 39 Mio. Wohnungen sind rund zwei Drittel energetisch betrachtet nicht mehr auf dem neuesten Stand, d.h. 26 Mio. Wohnungen müssten saniert werden. Setzt man pro Wohnung einen Betrag von

nur 15.000 Euro an, so sprechen wir über ein Modernisierungspotenzial von 390 Mrd. Euro – ein gigantischer Betrag.“ Ana-loges gilt für öffentliche und gewerbliche Immobilien.

Anlässlich der Jahresabschlusspressekon-ferenz forderte Schneider eine stärkere Mittelstandsorientierung in der Politik. Insbesondere bei der Novellierung des Ge-setzes gegen Wettbewerbsbeschränkun-gen (GWB) muss beim Vergaberecht die Fach- und Teillosvergabe zum Regelfall ge-macht werden. „Vergaben an Generalun-ternehmer sollten nur ausnahmsweise zu-lässig sein," so Schneider. Und weiter:„Ich muss nicht besonders betonen, dass gera-de wir als Vertreter der mittelständischen Bauwirtschaft die übergroße Mehrheit der Arbeits- und Ausbildungsplätze im Bau-gewerbe stellen und unsere Bauaufgaben ganz überwiegend mit heimischen Be-schäftigten erledigen.“ Schneider verwies auf den Bundesrechnungshof, der festge-stellt hat, dass bei einer Zusammenfas-sung von Fach- und Teillosen regelmäßig Mehrkosten in Höhe von 10 bis 20 Prozent entstehen.

Auch bei der Erbschaftsteuerreform be-steht Nachbesserungsbedarf. Schneider: „Die Pflicht zur Weiterführung des Be-triebs über 15 Jahre ist zu lang. Dieser Zeitraum geht völlig an der Realität vor-bei.“ Es müssten 10 Jahre lang mindestens 70 % der Lohnsumme der letzten 5 Jahre beibehalten werden. Seine Mahnung an die Politik: "Diese Regelung wäre in der über 10 Jahre andauernden Talfahrt im Baugewerbe von kaum einem Betrieb zu erfüllen gewesen."

Karl-Heinz Schneider und Prof. Karl

Robl präsentieren die Forderungen

der Bundesvereinigung Bauwirtschaft

vor der Hauptstadt- und Fachpresse.

Page 20: BVB Geschäftsbericht 2007

20

Gelungener Stapellauf

Das erste parlamentarische Sommerhof-fest der Bundesvereinigung Bauwirtschaft in Berlin war ein voller Erfolg. Tagsüber

Neuer Mitgliedsverband

Seit dem 1. Januar 2008 ist der Bundesver-band Rolladen und Sonnenschutz Mitglied der Bundesvereinigung Bauwirtschaft. Er vertritt die Fachbetriebe und Hersteller des Rollladen- und Sonnenschutztechni-ker-Handwerks.

Neuer Arbeitskreis

Am 12. November konstituierte sich der Arbeitskreis Sozial- und Tarifpolitik in Bonn unter der Leitung von RA Johannes Bungart vom Bundes-Innungsverband Gebäudereiniger-Handwerk. Die in der Bundesvereinigung Bauwirtschaft orga-nisierten Branchen sind aufgrund ihrer Personalintensität durch hohe Lohnkosten belastet. Tarifrechtlich ist in der Bundes-vereinigung Bauwirtschaft ein breites Spektrum vertreten: von der Tariffreiheit bis hin zu umfassend geregelten Sozial-kassenverfahren. Dies, und die aktuelle Debatte um einen gesetzlichen Mindest-lohn, macht die Aufgabenstellung der Ar-beitsgruppe sehr interessant.

goss es noch in Strömen vom Himmel, doch am Abend hatte Petrus ein Einsehen und so flossen bei trockenem Wetter nur noch die Getränke. Karl-Heinz Schneider, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, konnte am Abend des 10. Septembers rund 350 gut gelaunte Gäste begrüßen, die mit der Bundesvereinigung Bauwirtschaft das Ende der parlamenta-rischen Sommerpause begrüßten. Dass in der Berliner Politik wieder gearbeitet wird, davon zeugte auch die Anwesenheit von zahlreichen Parlamentariern und Vertretern der Bundesministerien u.a. die Parlamentarischen Staatsekretäre Schau-erte MdB, Bundeswirtschaftsministerium und Kortmann MdB, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, sowie vieler Repräsentanten von Verbänden, der Wirtschaft, den Kam-mern und den Medien.

Der Vorstand der Bundesvereinigung Bauwirtschaft bei der Begrü-

ßung des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Schauerte aus

dem Bundeswirtschaftsministerium.

Bundesvereinigung Bauwirtschaft beim Ministerpräsidenten des Saarlandes

Am 3. Juli 2007 traf der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider, den Ministerpräsidenten des Saarlandes, Peter Müller, in der Staats-kanzlei zu einem Gespräch.

Haupthema war die Verbesserung der investiven Rahmenbedingungen im Woh-nungsbau. Insbesondere wurde auf die Einbeziehung des Wohneigentums in die Riester-Förderung bei der privaten Alters-vorsorge gedrungen.

Im Vorfeld der Befassung des Bundesrates mit der Reform der Unternehmen- und Erbschaftssteuer wurden mit Ministerprä-sident Müller die mittelstandsfeindlichen Wirkungen der geplanten Gesetzesvorha-ben ausführlich erörtert.

Ministerpräsident Peter Müller (li.)

hatte ein offenes Ohr für die Anlie-

gen des Mittelstandes.

(Foto: Iris Mauer)

Page 21: BVB Geschäftsbericht 2007

ORGANISATION DER BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT

EINE STARKESTRUKTUR FÜR VIELEANLIEGEN:

DIE ORGANISATIONDER BUNDESVEREINIGUNGBAUWIRTSCHAFT

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft wird getragen von den dreizehn Spit-zenverbänden des Deutschen Bau- und Ausbauhandwerks. Sie repräsentiert damit den größten Wirtschaftszweig Deutschlands. Die weitgehende Interes-senidentität ihrer Mitglieder macht die Bundesvereinigung Bauwirtschaft zu dem kompetenten Ansprechpartner für die Politik auf nationaler und internationaler Ebene, Tarifpartner sowie Öffentlichkeit.

21

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft gliedert sich in drei Fachbereiche Bau-hauptgewerbe, Ausbaugewerbe sowie Energie-/Gebäudetechnik und -Dienst-leistungen. Die jeweiligen Handwerke sind in den Fachbereichen organisiert. An der Spitze der Bundesvereinigung Bauwirtschaft steht ihr Vorsitzender, sei-ne Stellvertreter sind die drei Vorsitzen-den der Fachbereiche.

Page 22: BVB Geschäftsbericht 2007

22

BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT

VorstandVorsitzender Dachdeckermeister Karl-Heinz SchneiderStellvertreter Klaus Dann Fliesenlegermeister Hans-Josef Aretz Dipl.-Ing. (FH) Bruno Schliefke

Rechnungsprüfer Rechtsanwalt Thomas Fleischmann

GeschäftsstelleGeschäftsführerProf. Dr. Karl RoblKronenstraße 55-5810117 Berlin Telefon 030 20314-0Telefax 030 20314-419www.bv-bauwirtschaft.de

FACHBEREICHE

BauhauptgewerbeVorsitzender Klaus DannGeschäftsführer Rechtsanwalt Elmar Esser

AusbaugewerbeVorsitzender Fliesenlegermeister Hans-Josef AretzGeschäftsführer Rechtsanwalt Werner Loch

Energie-/Gebäudetechnik und -DienstleistungenVorsitzender Dipl.-Ing. (FH) Bruno SchliefkeGeschäftsführer Rechtsanwalt Michael von Bock undPolach

ARBEITSKREISE UND AUSSCHÜSSE

AK Gebäudeenergieberater LeitungDipl.-Ing. (FH) Dieter Kuhlenkamp

AK Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitLeitungDr. Ilona K. Klein

AK RechtLeitung Rechtsanwalt Felix Pakleppa

AK Sozial- und TarifpolitikLeitungRechtsanwalt Johannes Bungart

AK Wirtschaft und Statistik LeitungDr. Lutz Uecker

Koordinierungsausschuss LeitungProf. Dr. Karl Robl

BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT

HOCHBAUMassivbauHolzbauMetallbauFeuerungsbauDachdeckerGerüstbauFertigbau

VERKEHRS-UND TIEFBAUStraßenbauTiefbauBrunnenbau

Bauhauptgewerbe Ausbaugewerbe Gebäudetechnik

HolzbauStuck, Putz, TrockenbauMaler und LakiererFliesen und PlattenWärme-, Kälte- und SchallschutzisoliererEstrich und BelagBetonfertigteile und BetonwerksteineMetallbau (Ausbau)Holz- und kunstoff-verarbeitendes HandwerkRaumausstatterRollladen Sonnen-schutz

Elektrotechniker-HandwerkSanitär-, Heizung-,KlimatechnikKlempnerKälteanlagenbauerOfen- und LuftheizungsbauerGebäudereiniger

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MITGLIEDSVERBÄNDE

Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-HandwerksBundesinnungsmeisterDieter KuhnertGeschäftsführerRechtanwalt Johannes BungartDottendorfer Straße 86, 53129 Bonnwww.gebaeudereiniger.de

Bundesverband Holz- und KunststoffPräsidentGünter FüllgrafHauptgeschäftsführerinRechtsanwältin Dr. Bettina SchwegmannLittenstraße 10, 10179 Berlinwww.tischler.de/bhkh/

Bundesverband GerüstbauPräsidentJörg BergerGeschäftsführerAssessor Lothar BünderRösrather Straße 645, 51107 Kölnwww.geruestbauhandwerk.de

Bundesverband Metall - Vereinigung Deutscher MetallhandwerkePräsidentPeter MaderHauptgeschäftsführerRechtsanwalt Thomas FleischmannRuhrallee 12, 45138 Essenwww.metallhandwerk.de

Bundesverband Rollladen SonnenschutzPräsidentWolfgang CossmannHauptgeschäftsführerChristoph Silber-BonzHopmannstraße 2, 53177 Bonnwww.bv-rolladen.de

Deutscher FertigbauverbandPräsidentThomas LehnerGeschäftsführerDipl.-Bw. Joachim HörrmannHackländerstraße 43, 70184 Stuttgartwww.dfv.com

Hauptverband Farbe Gestaltung BautenschutzPräsidentMalermeister Karl August Siepelmeyer HauptgeschäftsführerRechtsanwalt Werner LochHahnstraße 70, 60528 Frankfurtwww.farbe.de

Verband Deutscher Kälte-Klima-FachbetriebePräsidentWerner HäckerHauptgeschäftsführerDipl.-Volksw. Rudolf PützKaiser-Friedrich-Straße 7, 53113 Bonnwww.vdkf.org

Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen HandwerkePräsidentDipl.-Ing. Walter TschischkaHauptgeschäftsführerRechtsanwalt Ingolf JakobiLilienthalallee 4, 60487 Frankfurtwww.zveh.de

Zentralverband des Deutschen BaugewerbesPräsident Dr.-Ing. Hans-Hartwig LoewensteinHauptgeschäftsführerProf. Dr. Karl RoblKronenstraße 55-58, 10117 Berlinwww.zdb.de

Zentralverband des Deutschen DachdeckerhandwerksPräsidentKarl-Heinz SchneiderHauptgeschäftsführerRechtsanwalt Elmar EsserFritz-Reuter-Straße 1, 50968 Kölnwww.dachdecker.de

Zentralverband Raum und AusstattungPräsidentNorbert BerndtGeschäftsführerRechtsanwalt Ulrich MarxBurgstraße 81, 53177 Bonnwww.zvr.de

Zentralverband Sanitär Heizung KlimaPräsidentBruno SchliefkeHauptgeschäftsführerRechtsanwalt Michael von Bock und PolachRathausallee 6, 53757 Sankt Augustinwww.wasserwaermeluft.de

Page 24: BVB Geschäftsbericht 2007

Bundesvereinigung BauwirtschaftDas Deutsche Bau- und Ausbau-Handwerk

Kronenstraße 55-5810117 Berlin

Telefon 030 20314-0Telefax 030 20314-419

[email protected]