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Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer Inhaltsverzeichnis des amtlichen Teils: Seite Beschlüsse der 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2013 2 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012 3 Öffentliche Bekanntmachung der Gebührenfestsetzung für die Straßenreinigung, Laubentsorgung und für den Winterdienst 4 Öffentliche Bekanntmachung der Festsetzung der Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ 5 ...überraschend vielseitig. www.lauchhammer.de 17. Jahrgang, Lauchhammer, den 16.10.2013, Nr. 7/2013 Impressum: Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer Das Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer erscheint grundsätzlich nach jeder Sitzung der Stadtverordnetenversammlung. Das Amtsblatt ist im Verbreitungsgebiet kostenlos erhältlich. Es wird an alle Haushalte mit Briefkasten in der Stadt Lauchhammer verteilt. Darüber hinaus ist es bei der Stadtverwaltung Lauchhammer, Bereich Servicebüro, erhältlich. Es kann auch gegen Erstattung der Portokosten von der Stadt Lauchhammer, Liebenwerdaer Str. 69, 01979 Lauchhammer, bezogen werden. Herausgeber: Stadt Lauchhammer Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Lauchhammer, Herr Roland Pohlenz, Liebenwerdaer Str. 69, 01979 Lauchhammer, Telefon 03574 48 85 00 Verantwortlich für Druck und Vertrieb: VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: 03535 4 89-0, Telefax: 03535 489-115 Für nicht gelieferte Amtsblätter sind jegliche Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, ausdrücklich ausgeschlossen.

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Amtsblatt für die Stadt

Lauchhammer

Inhaltsverzeichnis des amtlichen Teils: Seite Beschlüsse der 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2013 2

1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012 3

Öffentliche Bekanntmachung der Gebührenfestsetzung für die Straßenreinigung, Laubentsorgung und für den Winterdienst 4

Öffentliche Bekanntmachung der Festsetzung der Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ 5

...überraschend vielseitig.

www.lauchhammer.de

17. Jahrgang, Lauchhammer, den 16.10.2013, Nr. 7/2013

Impressum: Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer Das Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer erscheint grundsätzlich nach jeder Sitzung der Stadtverordnetenversammlung. Das Amtsblatt ist im Verbreitungsgebiet kostenlos erhältlich. Es wird an alle Haushalte mit Briefkasten in der Stadt Lauchhammer verteilt. Darüber hinaus ist es bei der Stadtverwaltung Lauchhammer, Bereich Servicebüro, erhältlich. Es kann auch gegen Erstattung der Portokosten von der Stadt Lauchhammer, Liebenwerdaer Str. 69, 01979 Lauchhammer, bezogen werden.

Herausgeber: Stadt Lauchhammer

Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Lauchhammer, Herr Roland Pohlenz, Liebenwerdaer Str. 69, 01979 Lauchhammer, Telefon 03574 48 85 00

Verantwortlich für Druck und Vertrieb: VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: 03535 4 89-0, Telefax: 03535 489-115

Für nicht gelieferte Amtsblätter sind jegliche Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, ausdrücklich ausgeschlossen.

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Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer Seite 2 7/2013

Amtliche Bekanntmachungen

22. Sitzung der Stadtverordnetenver-sammlung vom 25. September 2013

Ergebnisse der Beratung

im öffentlichen Teil

1. Änderungssatzung zur Haupt-satzung der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012

2012/008/V 1.Ä.

Beschluss incl. des Schreibens vom 19.09.2013 (Ergänzung zur Beschlussvorlage) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012 gemäß Anlage 1. Beratungsergebnis: Dem Beschluss wurde mehrheitlich zugestimmt. 14 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen

Geprüfter Jahresabschluss 2011 2013/019/V

Beschluss Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Kenntnisnahme des Prüfberichtes der Rech-nungsprüferin vom 02.08.2013 den geprüften Jah-resabschluss der Stadt Lauchhammer per 31.12.2011 einschließlich der Übersichten und des Anhanges. Beratungsergebnis: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt. 24 Ja-Stimmen

Entlastung des Hauptverwaltungs-beamten für das Jahr 2011

2013/020/V

Beschluss Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Branden-burg nach Beschlussfassung des Jahresabschlus-ses der Stadt Lauchhammer zum 31.12.2011 ein-schließlich Übersichten und Anhang, den Haupt-verwaltungsbeamten der Stadt Lauchhammer zu entlasten. Beratungsergebnis: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

23 Ja-Stimmen 1 Enthaltung

Vereinsangelegenheiten hier: Änderung des Beschlusses Nr. 12/09/31 (BV 2012/022/V) vom 19.09.2012

2012/022/V 1.Ä.

Beschluss Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt in Umsetzung und Er-gänzung der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer sowie der Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer nachfolgende Änderung des Punk-tes 3 des Beschlusses Nr. 12/09/31 (BV 2012/022/V): Der Entwurf eines neuen Sportstättenentwick-lungskonzeptes incl. eines Konzeptes zur Nutzung der sonstigen kommunalen Objekte, in denen Ver-einstätigkeiten und ähnliche Aktivitäten stattfinden, wird bis zum II. Quartal 2014 vorbereitet und den Stadtverordneten zur Diskussion vorgelegt. Eine Gesamtbeschlussfassung incl. notwendiger Anpassungen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer und der Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer wird für September 2014 angestrebt und in der Haushaltsplanung für das Jahr 2015 und Folgejahre berücksichtigt. Beratungsergebnis: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt. 24 Ja-Stimmen

Ergebnisse der Beratung im nichtöffentlichen Teil

Verkauf eines Grundstückes in Lauchhammer-Mitte

2012/030/V 2.Ä. NÖ

Beratungsergebnis:

Dem Beschluss wurde mehrheitlich zugestimmt.

Personalangelegenheiten hier: Abberufung der Rechnungs-prüferin

2013/021/V NÖ

Beratungsergebnis:

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Page 3: C5 C54C · 2013. 10. 10. · Title: Microsoft Word - C5_C54C.docx Author: bofc Created Date: 10/9/2013 9:58:00 AM

Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer Seite 3 7/2013

Z.E.I.T. GmbH hier: Zuschussgewährung

III/90/01 3.E. NÖ

Beratungsergebnis:

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt incl. Änderung im Punkt 6.

Lauchhammer, 27.09.2013

Dr. Heßmer Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung

*******************************

1 . Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt

Lauchhammer vom 14.06.2012 Aufgrund der §§ 4 und 28 Abs. 2 Ziff. 2 der Kom-munalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Geset-zes vom 13. März 2013 (GVBl I/13, Nr. 09) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauch-hammer in ihrer Sitzung am 25. September 2013 folgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012 be-schlossen:

§ 1

Das Inhaltsverzeichnis, § 5, erhält folgende neue Fassung: „§ 5 Behindertenbeauftrag-ter/Seniorenbeauftragter/Naturschutzbeauftragter“

§ 2 Der § 9 - Ausschüsse - Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst: „(3) Die in Absatz 1 genannten ständigen Aus-

schüsse werden wie folgt besetzt: Die Besetzung des Hauptausschusses (Abs. 1 Buchstabe a) erfolgt gemäß § 49 Abs. 2 BbgKVerf. Für die in Absatz 1 Buchstaben b, c und d ge-nannten Ausschüsse legt die Stadtverordne-tenversammlung in ihrer ersten Sitzung die Anzahl der Stadtverordneten, die Mitglieder des jeweiligen Ausschusse sind, fest. Ent-sprechendes gilt für die sachkundigen Ein-wohner. Die Besetzung des jeweiligen Aus-schusses erfolgt gemäß § 43 BbgKVerf.“

§ 3

Der § 13 – Öffentliche Bekanntmachungen – wird wie folgt neu gefasst:

„ § 13 Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Bekanntmachungen erfolgen durch den

hauptamtlichen Bürgermeister.

(2) Satzungen, ortsrechtliche Vorschriften so-wie die Bekanntmachung der Offenlegung von Bauleitplänen werden durch Veröffent-lichung im amtlichen Verkündungsblatt der Stadt Lauchhammer öffentlich bekannt gemacht. Das amtliche Verkündungsblatt der Stadt Lauchhammer trägt die Bezeich-nung „Amtsblatt für die Stadt Lauchham-mer“.

(3) Soweit keine sondergesetzlichen Vorschrif-ten bestehen, werden sonstige öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Lauchham-mer durch Aushang in den nachstehend aufgeführten Bekanntmachungskästen der Stadt Lauchhammer vollzogen: a) in Lauchhammer-Mitte, Weinbergstra-

ße 15 b) in Lauchhammer-Mitte, Kleinleipischer

Straße 8 c) in Lauchhammer-Nord, Hauptstraße

21 (vor dem Vereinshaus) d) in Lauchhammer-West, Dimitroffstraße

– Ecke Berliner Straße (gegenüber dem Denkmal)

e) in Lauchhammer-Ost, Friedensstraße 11 (links neben der Bushaltestelle Krankenhaus in Richtung Schwarzhei-de)

f) in Kostebrau, Karl-Marx-Straße 22 (am Denkmal gegenüber Einkaufseck)

g) in Grünewalde auf dem Heidemühlen-weg zwischen Nr. 20 und 22, Ecke Staupitzer Straße an der Bushaltestel-le

h) in Lauchhammer-Süd, Liebenwerdaer Straße 69 (vor dem Rathaus).

Die Dauer des Aushangs beträgt 14 Tage. Hierbei werden der Tag des Anschlags und der Tag der Abnahme nicht mitge-rechnet. Der Tag des Anschlags ist beim Anschlag, der Tag der Abnahme nach der Abnahme auf dem ausgehängten Schrift-stück durch die Unterschrift des jeweiligen Bediensteten zu vermerken. Über den Vollzug der sonstigen öffentli-chen Bekanntmachung ist im Bereich des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Lauchhammer ein Nachweis zu den Akten zu nehmen.

Page 4: C5 C54C · 2013. 10. 10. · Title: Microsoft Word - C5_C54C.docx Author: bofc Created Date: 10/9/2013 9:58:00 AM

Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer Seite 4 7/2013

(4) Sind Pläne, Karten oder andere zeichneri-sche Darstellungen Bestandteil einer Sat-zung oder eines sonstigen Schriftstückes, so kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile gemäß Absatz 2 dadurch er-setzt werden, dass sie zu jedermanns Ein-sicht während der Dienststunden im Rat-haus ausgelegt werden (Ersatzbekannt-machung). Die Ersatzbekanntmachung wird vom hauptamtlichen Bürgermeister angeordnet. Die Anordnung muss genaue Angaben über Ort und Dauer der Auslegung enthal-ten und zusammen mit der Satzung oder dem sonstigen Schriftstück nach Absatz 2 oder der sonstigen Bekanntmachung nach Absatz 3 veröffentlicht werden. Die Dauer der Auslegung beträgt 14 Tage. Beginn und Ende der Auslegung sind ak-tenkundig zu machen.

(5) Ist eine rechtzeitige Bekanntmachung in der in den Absätzen 2, 3 und 4 festgeleg-ten Form infolge höherer Gewalt oder an-derer unabänderbarer Ereignisse nicht möglich, so kann die öffentliche Bekannt-machung in anderer geeigneter Weise durchgeführt werden. Die Bekanntmachung ist in der nach den Absätzen 2, 3 und 4 vorgeschriebenen Form zu wiederholen, sobald die Umstän-de dies zulassen.

(6) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und des Hauptausschusses werden mindes-tens sieben Tage vor dem Sitzungstag durch Aushang in den in Absatz 3 benann-ten Bekanntmachungskästen öffentlich be-kannt gemacht. Absatz 3 Sätze 3, 4 und 5 gelten entsprechend. Die Abnahme des Schriftstückes darf frühestens am Tag nach der Sitzung erfolgen. Bei abgekürzter Ladungsfrist erfolgt der Aushang am Tag nachdem die Ladungen versandt wurden.

(7) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Ortsbeiräte werden mindestens sieben Tage vor dem Sitzungstag durch Aushang in den nachstehend aufgeführten Be-kanntmachungskästen des jeweiligen Orts-teils öffentlich bekannt gemacht: 1. Ortsbeirat des Ortsteils Grünewalde: in Grünewalde auf dem Heidemühlen- weg zwischen Nr. 20 und 22, Ecke Staupitzer Straße an der Bushaltestelle 2. Ortsbeirat des Ortsteile Kostebrau: in Kostebrau, Karl-Marx-Straße 22 (am Denkmal gegenüber Einkaufseck)

sowie im Bekanntmachungskasten vor dem Rathaus in Lauchhammer-Süd, Lie-benwerdaer Straße 69. Im Übrigen gelten Absatz 3 Sätze 3, 4 und 5 sowie Absatz 6 Sätze 3 und 4 entspre-chend.“

§ 4 Diese 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012 tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Lauchhammer, den 26.09.2013 Pohlenz Bürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung der Gebührenfestsetzung für die

Straßenreinigung, Laubentsorgung und für den Winterdienst

Für die Festsetzung der Gebühren für die Straßen-reinigung, Laubentsorgung und für den Winter-dienst für das Jahr 2012 gelten die Gebühren ge-mäß der Satzung über die Straßenreinigung, Lau-bentsorgung und den Winterdienst und die Erhe-bung von entsprechenden Gebühren der Stadt Lauchhammer (Reinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer) vom 6. September 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 9. Dezember 2010 unverändert weiter. Sie betragen für die Straßenreinigung 0,29 €, für die Laubentsorgung 0,90 € und für den Winter-dienst 0,61 €. Gegenüber dem Vorjahr ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Gebüh-renbescheiden für das Kalenderjahr 2012 verzich-tet wird und gemäß § 12 a Kommunalabgabenge-setz für das Land Brandenburg die Gebühren durch diese öffentliche Bekanntmachung festge-setzt werden. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemes-sungsgrundlage (Frontlänge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 12 a Kommunalabgabengesetz für das Land Bran-denburg die Gebühr für das Kalenderjahr in der zu-letzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Gebühren für die Straßenreinigung, Laubent-sorgung und für den Winterdienst 2012 werden mit

Page 5: C5 C54C · 2013. 10. 10. · Title: Microsoft Word - C5_C54C.docx Author: bofc Created Date: 10/9/2013 9:58:00 AM

Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer Seite 5 7/2013

Nichtamtlicher Teil

Ende des amtlichen Teils

den in den zuletzt erteilten Reinigungsbescheiden festgesetzten Beträgen am 19. Dezember fällig. Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Gebührenbescheide für das Kalenderjahr 2012 er-teilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Gebührenfestsetzung treten für die Abga-benschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Gebührenbescheid zugegangen wäre. Gegen diese Gebührenfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lauchhammer - Der Bürgermeister -, Liebenwerdaer Straße 69, 01979 Lauchhammer einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wir-kung. Lauchhammer, 23.09.2013 Rother Leiter Amt I

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Öffentliche Bekanntmachung der Festsetzung der Umlage der

Verbandsbeiträge des Gewässer-verbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“

Für die Festsetzung der Umlage für die Gewäs-serunterhaltung für das Jahr 2013 gilt der Betrag gemäß der Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässer-verbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ unverändert weiter.

Gegenüber dem Vorjahr ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Umla-gebescheiden für das Kalenderjahr 2013 verzich-tet wird und gemäß § 12 a Kommunalabgabenge-setz für das Land Brandenburg die Umlage durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt wird.

Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemes-sungsgrundlage sich seit der letzten Bescheidertei-lung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 12 a Kom-munalabgabengesetz für das Land Brandenburg die Umlage für das Kalenderjahr in der zuletzt ver-anlagten Höhe festgesetzt.

Die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässer-verbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ wird mit den in

den zuletzt erteilten Umlagebescheiden festge-setzten Beträgen am 18. November fällig.

Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Umlagebescheide für das Kalenderjahr 2013 er-teilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Festsetzung der Umlage der Verbandsbei-träge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ treten für die Umlage die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Umlagebescheid zugegan-gen wäre.

Gegen diese Festsetzung der Umlage der Ver-bandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ kann innerhalb einer Frist von ei-nem Monat, der mit dem Tage der Bekanntma-chung zu laufen beginnt, Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lauchhammer – Der Bürgermeister -Liebenwerdaer Straße 69, 01979 Lauchhammer einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wir-kung. Lauchhammer, 19.09.2013 Pohlenz Bürgermeister

*******************************

Bundestagswahl 2013 Ich bedanke mich ganz herzlich bei den ehren-amtlichen Wahlhelfern für ihr freiwilliges Enga-gement und hoffe auch für die im kommenden Jahr anstehenden Wahlen auf Ihre Unterstüt-zung. Die Ergebnisse der Bundestagswahl 2013 für die Stadt Lauchhammer finden Sie im Internet auf der Seite der Stadt Lauchhammer (www.lauchhammer.de) unter dem Punkt „Wahlinformationen“.

Pohlenz Bürgermeister

Page 6: C5 C54C · 2013. 10. 10. · Title: Microsoft Word - C5_C54C.docx Author: bofc Created Date: 10/9/2013 9:58:00 AM

Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer Seite 6 7/2013

Die Seite des Bürgermeisters

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, vor wenigen Wochen ging ein zweieinhalbjähriges großes Projekt in Lauchhammer zu Ende. Das Vereinsprojekt „Lauchhammer ist EINS mit der Lausitz“, das vom Bundesministerium des Innern im Rahmen des Bundesprogramms „Zusammen-halt durch Teilhabe“ gefördert wurde, war in sei-nem Umfang ein Novum für unsere Stadt.

Wir haben in Lauchhammer ein sehr umfassend ausgeprägtes Ehrenamt, viele Menschen bringen sich in ihrer Freizeit unentgeltlich für das Gemein-wohl ein. Vor mehr als drei Jahren, als wir über die Beantragung des Projektes nachdachten, schien es schwierig, diese Vielfalt aufrecht zu erhalten. Finanzielle Engpässe und Nachwuchssorgen be-stimmten die Diskussion in den Vereinen. Aus meiner Sicht war der Projektbeginn genau zum richtigen Zeitpunkt, denn das Projekt hat in den vergangenen 26 Monaten dazu beigetragen, unse-re Vereinslandschaft zu stärken und allen Beteilig-ten deutlich zu machen, wie vielseitig wir auch in diesem Bereich in Lauchhammer aufgestellt sind.

Ins Leben gerufen wurde die Idee zu „Lauchham-mer ist Eins mit der Lausitz“ durch Vereinsvertreter wie Frau Werner, Herrn Obenaus und Herrn Worms. Dafür möchte ich ihnen persönlich dan-ken. Durchgeführt hat das Projekt die Stadt Lauchhammer in enger Zusammenarbeit mit dem KooperationsAnstiftung e.V.

Ziel war es, die Handlungsfähigkeit der Vereine und der Vereinslandschaft zu stärken. Die Förde-rung des bürgerschaftlichen Engagements, der zi-vilgesellschaftlichen Partizipation von unten und der Ausbau der Kooperationen zwischen Verwal-tung, Unternehmen und Vereinen standen im Fo-kus der vergangenen 26 Monate.

Ich denke an die Auftaktveranstaltung am 14. Sep-tember 2011 in der Aula der Oberschule „Am Weh-lenteich“. Hier waren so viele Vereinsvertreter ge-kommen, dass die Stühle nicht ausreichten, denn die unterschiedliche und teilweise ungerechte Be-handlung der Vereinsaktivitäten, die Nachwuchs-sorgen und ungeklärte Fragen plagten die Ver-einsmitglieder. Viele wollten aufgeben und standen den Analysen und Vorschlägen der Stadtverwal-tung sehr skeptisch gegenüber. Aber wir haben uns gemeinsam an den Tisch gesetzt und in Ar-beitsgruppen mit den Vereinsvertretern, der Stadt und der Wirtschaft gearbeitet. Standen in den ers-ten Monaten erst einmal die Finanzen im Mittel-punkt der Diskussionen, so rückten zunehmend Themen wie Öffentlichkeitsarbeit, Nachwuchsge-winnung, Veranstaltungsorganisation ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Ich freue mich sehr, dass wir nun eine Vereinsförderrichtlinie und auch Nut-zungsgebühren für kommunale Objekte in Ver-einsnutzung haben, die einen breiten Konsens ge-funden hat. Wir haben diese Richtlinie in enger Zusammenarbeit mit den Vereinen erstellt. Dabei haben wir viele Einzelgespräche geführt, und das Verständnis füreinander ist gewachsen. Deutlich wurde in diesen Gesprächen auch, dass Lauch-hammer eine außergewöhnliche Vielfalt unter-schiedlicher Freizeitaktivitäten bieten kann, die alle auf ehrenamtlichem Engagement unserer Bürger beruhen. Das verdient großen Respekt und Dank.

Der schönste Ausdruck dessen, was wir an stärke-rem Zusammenhalt, an Identifikation mit unserer nicht immer einfachen Stadt Lauchhammer ge-wonnen haben, ist für mich das Stadtfest im Juli gewesen. Hier haben 34 Vereine die Möglichkeit genutzt, sich für das Fest zu engagieren, sich zu präsentieren und natürlich gemeinsam zu feiern.

Ende August konnten wir das Projekt in einer Ab-schlusskonferenz beenden und ein durchweg posi-tives Resümee ziehen. Denn wir haben einiges bewegt, und vor allem geht der Kommunikations-prozess weiter. Zwei Vereinskoordinatoren, Frau Krengel und Herr Rother, haben als Sprachrohr und Mittler zwischen Vereinen und Verwaltung ihre Arbeit aufgenommen. Sie stehen Ihnen nach An-meldung im Mehrgenerationenhaus in der Alten Gartenstraße zur Verfügung. Auch der „Markt der Möglichkeiten“ ist ein Ergebnis des Projektes. Hierbei werden in einer Art Messe Vereine und Un-ternehmen aus unserer Stadt zusammengebracht, um einen gegenseitigen Austausch in Gang zu bringen.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, ich möchte mich bei Ihnen für Ihre Mitwirkung bei diesem Pro-zess bedanken und Sie gleichzeitig auffordern, sich weiter mit einzubringen und mit zu diskutieren. Denn natürlich ist die Arbeit mit Projektende kei-neswegs erledigt.

Page 7: C5 C54C · 2013. 10. 10. · Title: Microsoft Word - C5_C54C.docx Author: bofc Created Date: 10/9/2013 9:58:00 AM

Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer Seite 7 7/2013

Die Stadtverwaltung informiert

Die Vereinsförderrichtlinie muss nach fast zweijäh-riger Anwendung auf den Prüfstand, die Sportför-derrichtlinie muss vorangetrieben werden. Ich bin sicher, dass wir das im Dialog mit Ihnen zum Woh-le unserer Stadt schaffen werden.

Roland Pohlenz Bürgermeister

Mitteilung der Wohngeldstelle der Stadt Lauchhammer Änderung der Öffnungszeiten In der Zeit vom 07.10.2013 bis zum 04.11.2013 ist die Wohngeldstelle der Stadt Lauchhammer aus betrieblichen Gründen nur am Dienstag und Don-nerstag geöffnet. Wir bitten um Ihr Verständnis. Pohlenz Bürgermeister

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Schließtag Sachgebiet Steuern der Stadt Lauchhammer Das Sachgebiet Steuern der Stadt Lauchhammer bleibt am 12. November 2013 auf Grund einer ganztägigen Schulung geschlossen. Pohlenz Bürgermeister

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Weihnachtsmarkt 2013 Auf vollen Touren laufen die Vorbereitungen für den diesjährigen Weihnachtsmarkt. Vom 29. November bis 01. Dezember findet auf dem Dietrich-Heßmer-Platz in Lauchhammer-Mitte das traditionelle Weihnachtsmarkttreiben statt. Auch die Vereine der Stadt Lauchhammer bringen sich wieder in die Gestaltung und das Angebot mit ein. Neu sind die Öffnungszeiten des Weih-nachtsmarktes. Am Freitag von 17:00 – 21:00 Uhr, Samstag von 13:00 – 21:00 Uhr und Sonntag ab 13:00 Uhr lädt das Stadtzentrum im weihnachtli-chen Ambiente zu Glühwein, Naschwerk und Schlemmereien sowie natürlich zum Einkaufs-bummel über den Weihnachtsmarkt und in die Ge-schäfte ein. Als besonderes Highlight für Groß und Klein gibt es in diesem Jahr eine Eisstockanlage und eine Rodelbahn. Natürlich sind auch der Weihnachts-mann und Schneemann Eimerhut wieder mit da-bei. Ein vorweihnachtliches Programm ist vorberei-tet.

Nähere Informationen finden Sie in den nächsten Wochen auf den Internetseiten der Stadt Lauch-hammer und auf den Weihnachtsmarktflyern.

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Historische Bilder und Aufzeichnun-gen gesucht Die erste urkundliche Erwähnung einer der Stadtteile Lauchhammers ist datiert auf das Jahr 1267 im Copial-buch des Klosters Dobrilugk. Das Dorf Bockwitz – heute Lauchhammer-Mitte – wird erstmals schriftlich festgehal-ten.

Im Jahr 2017 wird sich die erste urkundliche Erwähnung zum 750. Mal jähren.

Dies nimmt die Stadt zum Anlass, nach dem ersten er-folgreichen Buch „Lauchhammer – Geschichten einer Stadt“ ein weiteres zu entwickeln. Dieses Buch soll aus-sagekräftige Beschreibungen von der Frühgeschichte bis in die heutige Zeit beinhalten.

Haben Sie private Fotos oder Aufzeichnungen? Dann bitten wir Sie, diese Zeitzeugnisse dem Kultur- und Hei-matverein Lauchhammer e.V. zur Verfügung zu stellen. Auch Tagebucheinträge oder mündliche Berichte sind gefragt und können wichtige Erkenntnisse liefern. Selbstverständlich erhalten Sie die eingereichten Unter-lagen zurück.

Durch Ihre Mitarbeit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Dokumentation der Geschichte unseres Ortes.

Kontaktdaten: Kultur- und Heimatverein Lauchhammer e.V. Alte Gartenstraße 24 01979 Lauchhammer Tel.: 03574-464194 E-Mail: [email protected]

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Bürgerliches Engagement gewürdigt Zu einem gemeinsamen Ausflug an den Senftenberger See mit anschließendem Essen hat Bürgermeister Poh-lenz am 21. September 2013 Laienkünstler unserer Stadt als kleines Dankeschön für ihre vorbildliche Leis-tung eingeladen. Dieses gemeinsame Treffen ermöglich-te den ehrenamtlich Aktiven neben einem Austausch mit dem Bürgermeister auch Gespräche miteinander.

„Lauchhammer hat sehr viele engagierte Bürgerinnen und Bürger“, so Bürgermeister Pohlenz. Wie er erfahren habe, haben sich einige von Ihnen zusammengefunden und sich Gedanken darüber gemacht, wie das Miteinan-der und Füreinander in der Stadt weiter entwickelt und gestärkt werden könnte. Etwas Besonderes sollte es sein – auch im Hinblick auf das 60jährige Jubiläum der Stadt.

„Wenn das die Freifrau wüsste…“ war das Ergebnis ihrer Überlegungen - ein Theaterstück interessierter Bürge-rinnen und Bürger Lauchhammers, was anlässlich des 60jährigen Stadtjubiläums uraufgeführt wurde.

„Ein ganzes Jahr lang haben die Laiendarsteller mit viel Engagement und Liebe zum Detail regelmäßig geprobt“, so Frau Thiel „ und auch das Bühnenbild und die Kos-

Page 8: C5 C54C · 2013. 10. 10. · Title: Microsoft Word - C5_C54C.docx Author: bofc Created Date: 10/9/2013 9:58:00 AM

Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer Seite 8 7/2013

tüme wurden letztlich selbst gestaltet.“ Unter Leitung der freischaffenden Theaterpädagogin Frau Gabi Schö-nig und Herrn Thomas Worms, der die Texte schrieb, entstand ein beeindruckendes Laientheaterstück.

Die Umsetzung der Idee mit vielen kreativen Elementen und mehreren Chorpassagen begeisterte das Publikum so sehr, dass eine weitere Aufführung folgte.

„Mit diesem Projekt wurde ein Forum geschaffen, in dem unsere Bürgerinnen und Bürger gemeinsam kreativ wer-den können. Es ist ein Beispiel dafür, wie Leute mit un-terschiedlichen Stärken und Schwächen gemeinsam et-was erarbeiten, wie sie voneinander lernen und mitei-nander mit viel Spaß experimentieren“ so Bürgermeister Pohlenz. „Dieser Enthusiasmus, diese Kreativität jedes Einzelnen verdienen unseren höchsten Respekt“, so Bürgermeister Pohlenz weiter. Auf weitere interessante Projekte darf man sicherlich gespannt sein.

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Fritzi in Lauchhammer Kita-Steppkes bei Stadtmeisterschaf-ten und Landesausscheid des KSB Ein buntes Gewirr aus temperamentvollen Mini-Sportlern bestimmt diesen Vormittag in der Zweifeldhalle „Am Wehlenteich“. Immer wieder sind Anfeuerungsrufe der Erzieher und der anderen Kinder zu hören. Es gibt Bei-fall, wenn es besonders gut geklappt hat und auch ein Trost, wenn die Beine nicht ganz so wollten, wie der Kopf. Wettkampfatmosphäre herrschte beim landeswei-ten Kita-Wettbewerb der Brandenburgischen Sportju-gend in Lauchhammer: Schlängellauf, Einbeinsprung, Seitsprung und Ballzielwurf – das sind die Disziplinen, in denen sich die vier- bis sechsjährigen Steppkes gemes-sen haben. Ziel des landesweiten Wettbewerbes ist es, die einfach durchzuführenden Übungen mit vielen Kitas zu machen, um die Freude an der Bewegung schon früh zu vermitteln. Natürlich sind die Disziplinen so aufge-baut, dass sie landesweit verglichen werden können und am Ende Brandenburgs beste Mini-Sportler feststehen werden.

„Der Kreissportbund ist an uns herangetreten, und wir haben die Veranstaltung gern unterstützt“, sagt Manja Wiedemann, stellvertretende Leiterin des Amtes für Bil-dung, Soziales und Gebäudemanagement der Stadt Lauchhammer. „Wir freuen uns, dass sechs von neun Kindertagesstätten aus unserer Stadt an diesem sportli-chen Ereignis teilnehmen“, so Manja Wiedemann mit Blick auf die fröhlichen Wettkämpfe weiter.

Seit zwei Jahren gibt es den Wettbewerb, den die Bran-denburgische Sportjugend und der Landessportbund ins Leben gerufen haben. Es geht natürlich um das Dabei-sein. „Wir möchten in erster Linie die Bewegungsfreude der Kinder fördern,“ betont Kreissportbundvorsitzender Reiner Czubowicz. „Die Beteiligung hier in Lauchham-mer ist hervorragend“, wertet er. Die Kinder sind am En-de alle Gewinner der sportlichen Veranstaltung. Jeder Teilnehmer darf eine Medaille mit nach Hause nehmen. „Wir haben diese Idee unterstützt, weil sie unserer Ver-anstaltung „Stärkster Schüler“, die sich an die Schulkin-der richtet, durchaus ergänzt“, unterstreicht Manja Wie-demann. Sie bedankt sich im Namen der Stadt beim Un-ternehmen Taxi/ Fahrschule/ Busverkehr Gerd Schmidt für die Unterstützung bei der Anreise der Kinder mit dem Bus und bei den Organisatoren Reiner Czubowicz und Simone Kunde vom Kreissportbund.

Natürlich soll aus der Premiere eine Tradition werden, und auch im kommenden Jahr möchte der Sportbund wieder zum Fritzi-Wettstreit nach Lauchhammer kom-men.

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Tag der offenen Tür in der Kita Knirpsenland Anlässlich ihres dreißigjährigen Bestehens lädt die BIK e.V. Kita „Knirpsenland“ alle Interessierten am Samstag den 09.11. 2013, von 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr, zum Tag der offenen Tür herzlich ein. An diesem Nachmittag be-steht die Möglichkeit alle Räumlichkeiten und das Au-ßengelände zu besichtigen und so einen Einblick in die Bildungsarbeit und das pädagogische Konzept der Kita zu erhalten. Um 15:45 Uhr und um 16:15 Uhr finden ge-führte Hausrundgänge statt. Die kleinen Besucher kön-nen im Krippenbereich die Krabbellandschaft erobern, im Kindergartenbereich ein Experiment durchführen oder im Hortbereich eine Kleinigkeit basteln. Für das leibliche Wohl ist in Form von Kaffee, selbstgebackenem Kuchen und Getränken gesorgt. Im Anschluss an den Tag der offenen Tür startet um 17.30 Uhr ein großer Later-nenumzug mit musikalischer Umrahmung vor der Kita.

S. Burghardt BIK e.V., Leiterin der Kita Knirpsenland

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