cahiers de l'autonomie n09 - das leben bis zum schluss erleben

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Titre les cahiers de l’autonomie N°9 - April 2008 Das Leben bis zum Schluss erleben Das Leben bis zum Schluss erleben

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Les Cahiers de l’autonomie Das Leben bis zum Schluss erleben N°9 - April 2008

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Titre

les cahiersde l’autonomie

N°9

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Das Leben bis zum Schlusserleben

Das Leben bis zum Schlusserleben

2 les cahiers de l’autonomie

Die “Cahiers del’autonomie“ erscheinen 4 Mal pro Jahr.

Die Veröffentlichung derTexte geschieht mitVerantwortung derverschiedenen Autoren.

Auflage: 6.000 Exemplare.

Das Leben bis zumSchluss erleben...Sanft, ohne unnötigen Druck aber mit Allemwas erforderlich ist: ein Person am Ende ihresLebens begleiten, heißt diesen letzten Lebens-abschnitt zusammen mit ihr und ihrer Umge-bung bis zum Ende erleben.

Es ist eine Begegnung, eine Zeit die man mit derPerson verbringt, die geht.

Empathie, Respekt der letzten Wünsche,Schmerzen, sowohl körperlich als auch psy-chische und soziale Begebenheiten sind Aspek-te, denen die verschiedenen Partner (Familie,Gesundheitsberufe, Umgebung) in dieser letz-ten Etappe Rechnung tragen müssen

Bernadette Theis,Direktionsbeauftragte, Pflegeheim

und psychogeriatrische Tagesstätte, Steinfort

Das Leben bis zum Schluss erleben…

Frau Bernadette Theis - Direktionsbeauftragte . . . . . . . . 2

Tabus brechen!

Frau Régine Arnold - Psychologin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Tod und Würde

Herr Norbert Campagna,

Doktor in Philosophie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Ein Testament verfassen?

Frau Blanche Moutrier - Notar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Das neue Gesetz - Palliativpflege

Frau Lydia Mutsch - Bürgermeisterin, Deputierte . . . . . 8

Das Pflegepersonal und der Patient

in der Palliativpflege

Frau Simone Majerus - Krankenschwester . . . . . . . . . . . 10

Palliativpflege - Warum?

Doktor Bernard Thill - Interne Medizin . . . . . . . . . . . . . . . . 12

OMEGA 90

Luxemburgische Vereinigung für Palliativpflege,

Sterbe- und Trauerbegleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Schlusswort

Herr José Luxen - Direktor des Pflegenetzes Help . . . . . 16

Redaktionsvorstand: Die Mitarbeiter des Netzwerkes HELP

Verantwortlicher Herausgeber: José Luxen, Direktor des Pflegenetzes Help

Adresse der Redaktion:54, rue Emile Mayrisch • L-4240 Esch-sur-Alzette • Tel. 26 70 26

Ausführung: Paprika+ • Bascharage • Tel. 26 501 775

Druckerei: Watgen • Luxembourg • Tel. 43 84 86-1Fotos: Marc Deloge, José Luxen, Dani Octave

EditoInhalt

les cahiers de l’autonomie 3

sondern dies auch schriftlich aneine Person übergeben, der wirtrauen.

Uns die Zeit nehmen um überunser Lebensende nach zu den-ken, ermöglicht es uns bis zumSchluss in Ruhe und Frieden zuleben. Diese Suche nach demSinn unseres Todes wird unseremLeben einen Sinn geben.

Unsere letzten Wünsche fürunser Leben oder unseren Tod?

Diese Wünsche schriftlich fest-halten, bedeutet uns bis zumSchluss treu zu sein.

Es ist beruhigend zu wissen, dasswir über unser Lebensende selbstentscheiden können. So werdenwir auch unsere letzten Lebensta-ge unseren Glauben und Wün-schen getreu erleben können, in

Niemand weiß wie sich der Über-gang vom Leben in den Tod voll-zieht aber jeder Mensch wirddiese Erfahrung «erleben».

Diese Situation vor dem Unbe-kannten bringt Ängste undFurcht ja sogar Angstzuständehervor. Über unser Lebensendeund den Tod mit einer Personsprechen, die uns nahe steht,das Tabu des Todes brechen,kann uns helfen diese Angst zuverringern und uns beruhigen.

Das Verhalten gegenüber demTod in der westlichen Welt hatsich im Laufe der Jahrzehntemaßgebend geändert.

Im Mittelalter war der Sterbendean den Entscheidungen für seinLebensende beteiligt währendheute die «Übernahme» fast voll-kommen ist und uns somit davonabhalten kann, uns über das waspassiert bewusst zu werden bezie-hungsweise diesbezüglich irgend-eine Entscheidung zu treffen.

1. Über die Wörter hinaus soll-ten wir unsere letzten Wün-sche schriftlich festhalten

Wir sollten uns bewusst werden,dass wir die Möglichkeit haben,über verschiedene Sachen selbstzu entscheiden, darunter das wasmit uns am Ende unseres Lebenspassiert. Wir können dies nichtnur verbal zum Ausdruck bringen

Einklang mit unseren philosophi-schen oder religiösen Werten. Diesgibt uns ein wunderbares Gefühlvon Freiheit, die Freiheit bis zumSchluss Herr unserer selbst zu sein.

Dies wird allerdings nur Sinnmachen, wenn wir es in Friedenmit uns selbst tun, zu einem Zeit-punkt in dem wir uns im vollenBesitz unserer geistlichen und kör-perlichen Fähigkeiten fühlen,ohne Ängste und bei vollständi-gem Bewusstsein über dieseSituation.

2. Erleichterung für die Personen, die uns nahe sind

Diese Personen können sich aufunsere Wünsche berufen undwerden erleichtert sein, zu wis-sen, dass sie keine Entscheidun-gen für uns treffen müssen

Psychologin

Tabus brechen!

Psychologin und Diplomorthophonistin,Koordinatorin der psychogeriatrischen Tagesstätte in Steinfort

Bericht von Régine Arnold

.../

Psychologin

4 les cahiers de l’autonomie

Einleitung

In diesem Beitrag möchte ichdas Thema der Würde inBezug auf den Tod behandeln.

Was kann man unter einem wür-devollen oder nicht würdevollenTod verstehen?

Welche Faktoren können einenEinfluss auf einen würdevollenoder nicht würdevollen Todhaben? Und ganz besonders: inwieweit kann die Autonomieeines Menschen oder die Abwe-senheit davon dies beeinflussen?Nicht würdevoll ist ein brutalerTod. Eine Person, die auf plötzli-che Art und Weise stirbt, hateinen für Menschen nicht würde-vollen Tod. Jemand der mir einensolchen Tod zufügt, behandeltmich nicht als Mensch sondernals Ding. Er zerstört mich so wie

betreffend derer sie sichimmer fragen müssen ob es die«richtige» Entscheidung war. Soermöglichen wir es ihnen unsund unser Leben zu respektie-ren und nehmen ihnen dasSchuldgefühl, nicht so gehan-delt zu haben wie sie sollten.

Ein Gespräch über diese inti-men und tiefgreifenden The-men wird uns den Personen diewir lieben näher bringen undunsere Beziehung zu ihnenverstärken.

Wir sollten nicht länger warten,jetzt handeln damit wir unserLeben weiter in vollen Zügengenießen können.

3. Der Tod, eine persönliche Erfahrung?

Die Vorstellung, die wir unsüber den Tod machen, ist sehrpersönlich. Eine Vorstellung, diesich auch in den erweitertenRahmen der Familie wenn nichtsogar der Gemeinschaft einfügt.

In der ganzen Welt wird der Todauf unterschiedliche Weisebetrachtet. Es ist Teil unsererKultur, unseres Glaubens, unse-rer Ansicht über Leben und Tod.Sterberituale und Begräbnisze-remonien sind unterschiedlich,ob im Islam, bei den Katholiken,den Protestanten, den Juden...der Übergang ins Jenseits wirdimmer anders ausgelegt. DieBegleitung sowohl des Sterben-

den als dessen Familie wird sichje nach Ritualen und Traditio-nen immer anders gestalten.

Toleranz und Respekt dieserGepflogenheiten sind absolutwichtig um jeder Person indiesem besonderen Momentzu helfen.

Schlussfolgerung: Freiheit,Respekt, Toleranz, Würde

Mehr als in irgendeinem ande-ren Moment ist es wichtig, dasswir uns voll und ganz als wür-devoller und respektierterMensch empfinden. Unsereletzten Wünsche aufschreiben,wird uns beruhigen und es unserlauben, das Leben bis zumSchluss zu genießen. Der so ent-standene Austausch mit einerVertrauensperson über unseregrundlegenden Werte wirdden Sinn unseres Lebens ver-stärken.

Wir sollten uns bewusst wer-den, dass der Zeitpunkt an demwir diese Welt verlassen (genau-so wie unser Leben auf dieserWelt) einzigartig ist und jedemeigen ist. Das «anders sein» res-pektiert, wird uns zu Größe undWeisheit verhelfen.Menschliche Würde:

Unserem Leben bis zum Schluss einen Sinn gebenindem wir dem Tod einenSinn geben

/...

Tod und

Norbert Campagna

les cahiers de l’autonomie 5

Philosoph

er irgendeine Sache zerstörenwürde und unterbricht damitmeine Suche nach Glück undLebenssinn und damit die Identi-tät, die ich mir aufbauen möch-te. In diesem Sinn beraubt ermich von einem Teil meiner Iden-tität, dem Teil, den ich in denJahren, in denen ich noch amLeben gewesen wäre, hätte auf-bauen können. Menschen sindkeine Sachen und dürfen auchnie so behandelt werden. Somitist jeder brutale Tod unwürde-voll für einen Menschen, denn errespektiert nicht die Autonomiedieses Menschen

Ein unwürdevoller Tod aus Mangel an Mittel

In den meisten unserer moder-nen Gesellschaften ist das Risikowillentlich durch einen anderengetötet zu werden gering wenn

gleich auch nicht inexistent. Diesgilt auch, aber für wie langenoch, für ein anderes Risiko,nämlich das Risiko eines Todesden man im Allgemeinen als Todaus Mangel an Mittel bezeich-nen könnte.

Die Person, die an Kälte stirbttrotz ihrer Versuche sich zuschützen indem sie unter einenHaufen Pappkarton verkriecht,diese Person stirbt keinen wür-devollen Tod. So auch einen Per-son die aus Hunger stirbt undnur einige Flugzeugstunden ent-fernt davon Nahrungsmittel ver-schwendet werden. Zu bemer-ken ist allerdings, dass derMangel an Mittel nur dann zueinem unwürdevollen Tod führt,wenn man diesen Mangel ein-fach hätte beheben können. DieMenschen, die vor der Erfindungvon Antibiotika an einer Infekti-on starben, hatten keinenunwürdevollen Tod. Die Men-schen, die heute an einer Infekti-on sterben nur weil bestimmteLänder eher in Prunk investierenals in den Kauf von Antibiotika,sterben auf unwürdevolle Weise.Das Nichthandeln von Anderenhindert sie daran autonom zuwerden oder ihre Autonomie zuentwickeln.

Ein einsamer Tod ist nicht würdevoll

Was ist mit einem Menschen derin völliger Einsamkeit stirbt?Wenn diese Einsamkeit freigewählt ist, ist dieser Tod nicht

unbedingt unwürdevoll. DerMensch ist zwar ein sozialesWesen aber er sollte auch dasRecht haben sich in die Einsam-keit zurückzuziehen. Was aberwenn diese Einsamkeit nichtgewählt wurde? Wenn die Per-son von allen anderen verlassenund ihrem Schicksal überlassenwurde? Ist die Situation dieserPerson nicht unwürdevoll insbe-sondere weil auch sie ein sozia-les Wesen ist? Kann man eszulassen, dass Menschen dienicht alleine sterben wollen, diesjedoch tun müssen? Die Anwe-senheit eines anderen Men-schen wird sie nicht am Sterbenhindern aber wird sicherlichetwas Trost bringen und denSterbevorgang, der sich überlängere Zeit hinausziehen kann,leichter ertragbar machen. Inden traditionalistischen Gesell-schaften war der Sterbende nor-malerweise von den Personenumgeben, die ihm nahe stan-den. Diese Person konnte biszum Ende ihres Lebens in ihrergewohnte Umgebung bleiben.

Sie wurde nicht aus ihrer Weltherausgerissen in eine Umge-bung, die ihr fremd war. Heuteist dies immer seltener der Fallund immer weniger Menschensterben bei sich zuhause. In denmodernen Gesellschaften gibt eskeine großen Familiengruppenmehr und die verschiedenen Mit-glieder der Familie leben oft ver-streut über ein größeres Gebiet.Oft hat die Familie auch nicht dieZeit sich angemessenen um .../

Würde

Norbert Campagna istDoktor der Philosophieund Forschungsleiter. Er lehrt an derUniversität Luxemburg.

Philosoph

6 les cahiers de l’autonomie

sie von anderen abhängig sind.Einige hängen an Geräten, dieimmer sophistikierter werdenund verschiedene Körperfunktio-nen übernehmen. Auch wenndiese Geräte oftmals als eine Ver-längerung der menschlichenOrgane betrachtet wurden, führtdie steigende Technizität derMedizin trotzdem nicht langsamdazu, dass der Mensch zu einerbloßen Verlängerung derMaschine wird? Die Geräte erlau-ben es den Kranken nicht mehram Leben zu bleiben sondern esist der Kranke, der es ermöglicht,dass dieses Gerät zum Einsatzkommt und die Investitionen fürderen Kauf sich lohnen. Kannsich ein Mensch, der in diesemUmfang an Geräten hängt nochals Mensch betrachten? Oder wasist mit einer Person, die sich nichtmehr aus ihrem Bett bewegenkann sei es nur für die elementa-ren körperlichen Bedürfnisse, sodass sie Windeln tragen muss undjeden Tag gewaschen werdenmuss. Hat diese Person nicht denEindruck wieder in die Kindheitverfallen zu sein und wird siediese Situation nicht als unwür-devoll für sich betrachten?

Pflegebedürftigkeit undwürdevolles Sterben

Die Personen, die sich für diegesetzliche Anerkennung einesRechts auf einen würdevollenTod einsetzen, setzen die Ideeder Autonomie in den Vorder-grund. Einerseits soll der Res-pekt der Autonomie des Patien-ten die Euthanasiehandlungrechtfertigen: wenn der Patient

willentlich und frei beschließt,sterben zu wollen und nichtmehr in der Lage ist sein eigenesLeben zu beenden, muss esmöglich sein, dass jemand dieseHandlung für ihn durchführenkann – vorzugsweise ein Arzt.Andererseits ist es oftmals weilder Patient über keine körperli-che Autonomie mehr verfügt,sich also nicht mehr um sichselbst kümmern kann, weil erein Leben hat, das für einenMenschen nicht mehr würdevollist, dieser Patient das Bedürfnishat sein Leben als biologischesPhänomen zu beenden – dennder Mensch ist weit mehr als nurBiologie – sein Leben also alsabsolut abhängige Person. Es istnicht die Tatsache zu sterben dienicht würdevoll ist sondern dieTatsache in völliger Abhängig-keit zu sterben. Durch die freieWahl zu sterben, könnte dieserMensch demnach seine Autono-mie wieder erlangen.

Schlussfolgerungen

Wenn es eine Verbindung zwi-schen Autonomie und Würdegibt, sollte diese in folgender Artund Weise betrachtet werden:Meine Würde: die Abwesenheitvon Autonomie darf nur dannals unwürdevoll betrachtet wer-den wenn sie das direkte Ergeb-nis eines willentlichen Handelnseines Anderen ist. Wenn dieserAndere meine Autonomie zer-stören will behandelt er michauf nicht würdevolle Weise undführt dazu,dass ich meine Situa-tion als Mensch als unwürdevollerlebe..

die sterbende Person zukümmern. Hinzu kommt, dassder Tod Ängste hervorruft odereher ist es der Sterbende derden Andern Angst macht, dadiese nicht an die Präsenz desTodes gewöhnt sind.

Im Krankenhaus sterben

Um die Einsamkeit dieser Men-schen zu verhindern und unteranderem von älteren Personen,die nicht mehr in der Lage sind,sich um sich selbst zu kümmernfinanziert der Staat verschiedeneBegleitungsstrukturen im Rah-men von Pflegediensten, derUnterstützung und Begleitungder Patienten und ihren Angehö-rigen. Auch wenn das Risikobesteht, dass ältere oder sehrkranke Menschen in diesen Struk-turen untergebracht und abge-schoben werden, ist es jedocheine positive Feststellung, dass essolche Strukturen überhauptgibt. Der Idealfall ist ein Todumgeben von seiner Familie,trotzdem ist Sterben umgebenvon Pflegepersonal und Kranken-pflegern noch immer einem Todin der Einsamkeit vorzuziehen.Dieses Personal kann dem Ster-benden Menschlichkeit entgegenbringen, wodurch er sich seinereigenen Menschlichkeit bewusstbleibt und somit nicht das Gefühlhat unwürdevoll zu sterben, wieein Hund um einen geläufigenAusdruck zu übernehmen.

Als Pflegefall sterben

Menschen, die im Krankenhausauf den Tod warten, befindensich oft in einer Situation in der

/...

Öffentliches oder authentisches TestamentDieses Testament wird entwedervon zwei Notaren oder einemNotar und zwei Zeugen nieder-geschrieben.

Der Ersteller muss dem Notar sei-nen letzten Willen diktieren undmuss sich somit auf klare unddeutliche Weise ausdrücken kön-nen. Das Diktat des Testamentserfolgt in Anwesenheit von Zeu-gen.

Das Testament kann vom Notarmit der Hand oder maschinellgeschrieben werden. Nach derNiederschrift und vor der Unter-zeichnung wird das authentischeTestament dem Ersteller vorgele-sen. Danach wird es von diesem,den Zeugen und dem Notarunterschrieben.

Wenn der Ersteller das authen-tische Testament nicht unter-schreiben kann, hat er trotz-dem das Recht ein Testamentzu erstellen und zu erklären,dass er in seinem Zustand nichtin der Lage ist es zu unterzeich-nen. Der Notar wird dies in demDokument vermerken.

TestamentregisterDas Gesetz vom 9. August 1980ermöglicht die Eintragung derTestamente in ein Testamentre-gister beim Registeramt.

Es handelt sich um eine obliga-torische Formalität für denNotar der ein handschriftlichesTestament oder ein authenti-sches Testament erhält.

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Notar

Das bürgerliche Gesetzbuch (Co-de Civil) sieht drei Arten von Tes-tamenten vor

• das handschriftliche Testament

• das öffentliche oder authentische Testament

• das mystische Testament (selten)

Das handschriftliche TestamentDieses Testament ermöglicht eszu jedem Zeitpunkt, in jedemOrt, ohne Formalitäten undsofortigen Kosten, auf gänzlichegeheime Art die letzten Willenfestzusetzen. Somit ist das hand-schriftliche Testament ein ausge-zeichnetes Instrument um dieseBestimmungen festzuhalten.

Das handschriftliche Testamentmuss, um gültig zu sein, drei Bedin-gungen erfüllen: es muss vollstän-dig sein, datiert und von seinemErsteller unterschrieben sein

* Das handschriftliche Testa-ment muss ganz mit der Handvon dem Ersteller geschriebensein, es kann nicht mit einerSchreibmaschine geschriebenwerden, nicht gedruckt wer-den noch mit der Hilfe vonDritten erstellt werden. Eskann auf einem freien BlattPapier geschrieben sein (gleichwelche Art wie Postkarte,

Seite aus einem Heft, usw.).Offizielles Urkundenpapier istnicht erforderlich. Die Fotoko-pie eines Testaments von demdas Original verschwunden ist,hat keinerlei Wert.

* Das handschriftliche Testa-ment muss datiert sein unddie Unterschrift des Erstel-lers tragen.

Um komplett zu sein muss dasDatum den Tag und den Monatdes Jahres angeben.

Die Angabe der Uhrzeit an demdas Testament erstellt wurde istnicht erforderlich.

Die Unterschrift ist ein maßge-bendes Element für die Gültig-keit des Testaments.

Eine unleserliche Unterschriftbeeinträchtigt die Existenz derUnterschrift nicht solange sie derüblichen Unterschrift des Erstel-lers entspricht.

Die Unterschrift einer Person,deren Schrift durch eine schwereKrankheit gestört ist wird ange-nommen.

Betreffend den Inhalt des Testa-ments muss der Ersteller klar unddeutliche seinen Willen festhal-ten. Er kann einen oder mehrereUniversalerben einsetzen undbesondere Vermächtnisse vorse-hen. Er muss jedes Mal genauangeben, wer die Erben sind(Name, Vorname, Beruf, Anschriftund möglicherweise Geburtsda-tum und -ort).

Der Ersteller kann das Originalhalten und zusammen mit ande-ren persönlichen Unterlagen auf-bewahren. Er kann es auch in derKanzlei eines Notars oder einesRechtsanwaltes ablegen.

Notar

Bericht von Blanche Moutrier

Ein Testament verfassen?

Unser Gast

8 les cahiers de l’autonomie

Vorgeschichte

Im städtischen Krankenhaus vonEsch (Hôpital de la Ville d’Esch surAlzette) wurde bereits im Jahr 1994unter der Leitung von Dr. BernardThill mit Palliativpflege begonnen.Die Einheit 54 war somit Vorreiterin diesem Bereich in Luxemburg. Imweiteren Verlauf folgten dannandere Krankenhäuser in Luxem-burg und heute verfügen wir über6 Palliativstationen in ganz Luxem-burg. Was jedoch fehlte war dergesetzliche Rahmen.

Warum wir uns gerade im Jahr 2008 mit diesem Thema befassen?

Unter der vorherigen Regierungwar die Zeit zu knapp um diesenGesetzesentwurf zu stimmen danur noch einige Monate blieben.

Palliativpflege war ein Thema desWahlprogramms der heutigen Koa-lition. Die Vorbereitungen warenumfangreich und detailliert wobeider Staatsrat ebenfalls eine bemer-kenswerte Arbeit geleistet hat.

Dieser Gesetzesentwurf wurdeam 20. Februar 2008 einstimmigangenommen.

Er kann jedoch solange der Staats-rat die Kammer nicht von einerzweiten Abstimmung entbundenhat, nicht in Kraft treten. Diesezweite Abstimmung kann frühes-tens in drei Monaten stattfinden.

Die Kammer hat ebenfalls mit einerMehrheit den Gesetzesentwurf zurEuthanasie in bestimmten Fällengestimmt. Auch dieser Entwurfunterliegt einer zweiten Abstim-mung die frühestens in drei Mona-ten stattfinden kann.

Einige Auszüge aus dem Gesetz:Das Gesetz führt die erforderlichegesetzliche Basis für den Einsatzder Mittel ein, die für die Organi-sation und die Durchführung vonPalliativpflege erforderlich sind,dies in dem von der Krankenkasseeingeführten Gesetzesrahmen. Somit unterliegt die Palliativpfle-ge der Krankenkasse wobei diesejedoch mit der Pflegeversiche-rung in Verbindung steht. DasGesetz sieht den gleichberechtig-ten Zugang zu einer angemesse-nen Palliativpflege für jede Per-son vor, die an einer schwerenund unheilbaren Krankheit leidetund sich in einem fortgeschritte-nen oder Endstadium des Krank-heitsverlaufs befindet, gleich wel-ches der Grund dieser Erkrankungist. Unter Palliativpflege verste-hen wir eine aktive, permanenteund abgestimmte Pflege durchein mehrdisziplinäres Team fürdie Schmerzbehandlung, wobeisowohl die körperlichen als auchdie psychischen Leiden berück-sichtigt werden. Diese Pflege wirdentweder im Krankenhaus, ineiner durch das Gesetz über dieKrankenkasse und die Pflegeversi-cherung zugelassenen Einrich-tung.

Das Gesetz schützt den Arzt vorstrafrechtlichen oder zivilen Fol-gen, wenn dieser im Fall einesschwer und unheilbar erkranktenPatienten im fortgeschrittenenoder Endstadium davon absieht,umfassende therapeutische Mittelanzuwenden, wenn diese alleinedarauf hinauszielen, das Leben zuverlängern ohne die Qualitätdavon zu verbessern.

Für den schwer und unheilbarerkrankten Patienten im fortge-schrittenen oder Endstadium siehtdas Gesetz die Möglichkeit vor eineSchmerzbehandlung vorzunehmenderen Nebenwirkung das Lebenmöglicherweise verkürzen kann.Der Arzt muss diesen Patientendarüber in Kenntnis setzen undseine Zustimmung hierfür erhalten.

Jede Person kann Anweisungenerteilen betreffend ihren Anliegenfür ihr Lebensende. Dies umfasstdie Bedingungen, die Begrenzungund die Beendigung einer Behand-lung einschließlich die Schmerzbe-handlung sowie eine psychischeund spirituelle Begleitung sollte siean einer schweren und unheil-baren Krankheit im fortgeschritte-nen oder Endstadium leiden,gleich welches der Grund dieserErkrankung ist und sie nicht mehrin der Lage ist ihren Willen auszu-drücken. Diese Anweisungen kön-nen zu jeder Zeit durch ihren Autorgeändert oder aufgehoben wer-den. Diese Anweisungen sowiederen Abänderungen müssenschriftlich festgehalten werden,brauchen aber nicht in einemRegister eingetragen zu werden.Wenn der Autor der Anweisungensich ausdrücken kann, jedoch nichtin der Lage ist selbst zu schreibenund das Dokument zu unterschrei-ben, kann er zwei Zeugen damitbeauftragen, zu belegen, dass erder Autor dieses Dokuments istund dies seinen freien und klarenWillen ausdrückt. Diese Zeugengeben ihren Namen und Eigen-schaften an und ihre Bescheini-gung wird mit den Anweisungenzusammen aufbewahrt. Derbehandelnde Arzt muss denAnweisungen, die sich in der medi-zinischen Akte oder von denen erKenntnis hat Rechnung tragen;

Das Gesetz sieht einen Sonderur-laub vor für die Begleitung einerPerson an deren Lebensende. DieDauer beträgt 5 Werktage pro Jahrund pro Fall. Dieser Urlaub wirdauf Vorlage eines ärztlichen Attes-tes gewährt und von der Kranken-kasse übernommen.

Lydia MutschDeputierte - Bürgermeisterin von Esch-sur-Alzette

les cahiers de l’autonomie 9

Unser Gast

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Palliativpflege zuhause

Das Krankenhaus wird mit den Pflegedienstenzuhause gleichgesetzt. Schließlich sind es nichtdie technischen Mittel im Krankenhaus die vor-rangig sind sondern der menschliche Faktorund die Qualität der zwischenmenschlichenBeziehungen. Der Patient beschließt an wel-chem Ort er sein Leben beenden will. Er hat dasRecht zu wählen ob im Krankenhaus oderzuhause und dieser Wahl muss Rechnunggetragen werden.

Palliativpflege: Krankenhaus oder Pflegedienste zuhause

Es ist erforderlich, dass alle Beteiligten überalle Mittel verfügen um diese Politik umzuset-zen. Die verschiedenen Strukturen müssenhierfür partnerschaftlich zusammen arbeitenum dieses Recht des Patienten zu gewährleis-ten. Die Koordination wird sich nach und nachzwischen den verschiedenen Strukturen ent-wickeln und die Qualität der Begleitung desPatienten durch den Arzt und die Pfleger istmaßgebend. Die Leiden lindern ist oberstePriorität dabei werden auch die Familien undAngehörige des Patienten mit einbezogen.

Welches sind die neuen Orientierungenim Vergleich mit anderen europäischenLändern?

Ich habe keine umfassenden Kenntnisse derPalliativpflege in allen Ländern Europas aberim Vergleich mit unseren Nachbarn ist Luxem-burg das einzige Land, das einen bezahltenSonderurlaub eingeführt hat. Soweit ich weißverfügt weder Belgien noch Deutschland überdie Möglichkeit für den Patienten entspre-chende Anweisungen zu geben.

Einige Schlüsselwörter, die für Sie die Palliativpflege beschreiben?

- Menschliche Würde- Leiden und Schmerzen lindern- Recht des Patienten

“ Manchmal heilen,oft lindern,immer trösten”

Sprichwort aus dem 16. Jahrhundert

“La commission parlementaire relative aux soins palliatifs”Die “Commission de la Santé et de la Sécurité Socia-le”, die für das Gesetz über die Palliatifpfelgezuständig ist, setzt sich aus den 12 folgenden Mit-gliedern zusammen: Lydia Mutsch (Vorsitzende),Félix Braz, Claudia Dall’Agnol, Marie-Josée Frank,Jean Huss, Aly Jaerling, Nancy Kemp-Arendt, Alexan-dre Krieps, Paul-Henri Meyers, Romain Schneider,Martine Stein-Mergen, Carlo Wagner.

Im Rahmen der Vorbereitungen für dieses Gesetzhat die “Commission de la Santé et de la Sécuritésociale” verschiedene öffentliche Anhörungen vonVertretern von Organismen und Organisationenvorgenommen, darunter “l’Entente des hôpitaux”(EHL), Omega 90, die “Fédération luxembourgeoisedes équipes hospitalières spécialisées en soins pallia-tifs” (FLESP), die Netzwerke Help, Hëllef Doheem,die”Association des Médecins et Médecins-Dentis-tes” (AMMD), den Collège médical, die “Associationpour le droit de mourir dans la dignité-Luxem-bourg” (ADMD-L), die “Commission nationale d’Et-hique” (CNE) und den “Conseil supérieur des per-sonnes handicapées” (CSPH).

Insgesamt hat der Ausschuss über 20 Stunden ver-teilt auf 14 Sitzungen in die Ausarbeitung des Geset-zesentwurfs investiert.

Zusammenfassung der wichtigsten ÄnderungenDas neue Gesetz sieht den Zugang zu der Palliativ-pflege für jeden vor.

Es sieht ebenfalls vor, dass kein Arzt strafrechtlichbelangt werden kann, wenn er es ablehnt umfas-sende therapeutische Mittel anzuwenden ohnedadurch die Lebensqualität zu verbessern. Somitkann der Arzt ebenfalls auf Arzneimittel zurück-greifen, deren Nebenwirkung eine Verkürzung desEndstadiums einer Krankheit sein kann. Es führtebenfalls die Möglichkeit ein für den PatientenAnweisungen für sein Lebensende zu geben unddie Angehörigen haben das Anrecht auf einenbezahlten Sonderurlaub von 5 Tagen um denPatienten am Ende seines Lebens zu begleiten.

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Simone Majerus,

Palliativpflege ist Teil einer glo-balen Vorgehensweise gegen-über der Person, die eineschwere, fortschreitende Krank-heit im Endstadium hat. DasZiel der Palliativpflege bestehtdarin die körperlichen Schmer-zen und die anderen unange-nehmen Symptome (Erbrechen,Übelkeit, Verstopfung, Durch-fall, unangenehmer Geschmackim Mund,...) zu lindern sich aberauch um das psychologische,soziale und spirituelle Leiden zukümmern. Die Palliativpflegerichtet sich an den Kranken alsPerson sowie an dessen Ange-hörigen und versucht dieLebensqualität zu verbessern.Eines der wichtigen Elementeder Palliativpflege ist es demSterbenden einen Platz einzu-räumen, sich bewusst zu wer-den, dass Sterben ein natürli-ches Phänomen des Lebens ist.Das Pflegepersonal ist seit jehermit dem Tod der Menschenkonfrontiert, die betreut wer-den. Jedoch erst seit den 60erJahren wurde versucht dieBegleitung der Personen in die-sem letzten Lebensabschnittanzupassen.

Seither hat die Pflege von Per-sonen am Ende ihres Lebensgeändert, der Patient wird als

Das Pflegepersonal und der Patient in der Palliativpflege

menschliches Wesen betrach-tet, mit seinen Qualitäten,Ängsten, Gefühlen, Probleme...die Herausforderung bestandsomit darin eine Beziehung zwi-schen dem Pflegepersonal undder betreffenden Person herzu-stellen, eine Person die mitLiebe und Feinfühligkeit behan-delt werden muss und eine Pfle-ge erhalten soll, die ihremRhythmus und ihren Wünschenangepasst ist.

Im tagtäglichen Leben bedeu-tet dies, dass das Pflegepersonalzusätzlich zu den sehr spezifi-schen technischen Handlungenseine Kenntnisse auch einsetzt,damit sich der Patient besserfühlt und seine Lebensqualitätgewährleistet ist während derZeit in der er noch lebt. DiePionierin dieser PalliativpflegeCicely Saunders meinte dazu«Es geht nicht darum dasLeben um Tage zu verlängernsondern die Tage mit Leben zuerfüllen.»

Daher ist es erforderlich auchkörperliche Schmerzen zu lin-dern. Von dem Pflegepersonalerfordert dies Kenntnisse in derBeobachtung, Bewertung undsanften Behandlung. Zusätzlichzu der Verabreichung einerärztlichen Behandlung erhältder Patient Pflege und Linde-rung im Rahmen der Kompe-

tenzen des Pflegepersonals.

Die Krankenpfleger vergewis-sern sich, dass der Kranke nichtunter anderen Symptomen lei-det die mit seiner Krankheitoder seiner Behandlung zusam-menhängen (Übelkeit, Atem-not, Mundtrockenheit...) undwerden ihn in seinen Überle-gungen über Werte, den Sinndes Lebens, Ängsten vor demUnbekannten... begleiten.

Dies bedeutet auch dass,obschon die Beteiligung derKrankenpfleger konstant undam engsten ist, der Einsatzeines interdisziplinarischenTeams (Arzt, Pfleger, Kranken-gymnastin, Ergotherapeut, Psy-chologe, Nahrungsspezialist,Geistliche, ehrenamtliche Mit-arbeiter,...) erforderlich ist umqualitative Palliativpflege zugewährleisten.

Oftmals jedoch und glückli-cherweise ist der Patient, denwir pflegen, den wir begleiten,den wir lieben, nicht alleinesondern umgeben von seinerFamilie und seinen Freunden.

Die Umgebung, insbesonderedie Familie, leidet auch undstellt sich Fragen, brauchtjemand der zuhört und sieunterstützt. Dies ist eine wei-tere Herausforderung die

Krankenschwester mit Spezialausbildung in Palliativpflege - Help-Doheem versuergt

Krankenpflegerin

les cahiers de l’autonomie 11

Krankenpflegerin

und deren Rolle darin bestehteine Bezugsperson für dieseNiederlassung zu sein, wenn esum Palliativpflege geht.

Diese Personen wurden allevon OMEGA 90 ausgebildetund treffen sich regelmäßig

um Erfahrungen, prakti-sche Informationen undÜberlegungen über diesesThema auszutauschen.

Wir verfügen weiterhin überein interdisziplinäres Team,das sich aus Krankenpfle-gern zusammensetzt die inder Palliativpflege ausge-bildet sind sowie aus Psycho-logen, Ergotherapeuten undKrankengymnasten. Die Rolledieses Teams besteht darindas Personal vor Ort durchInformationen, Ausbildungsowie praktische Beratungfür den Umgang mit demKranken zu unterstützen.

Was versteht man unter«Linderungspflege»?

Zuerst handelt es sich um alles was dem Krankengut tut:

• Kremigen Honig auf seine trockenen Lippenauftragen

• Weiche Bonbons oder gefrorene Fruchtstückelutschen bei Mundtrockenheit.

• Auf einem sanften Lammfell liegen das dieSchmerzen durch leichtes Erhitzen lindert.

besonders zuhause beim Patien-ten wichtig ist, da hier dasPflegepersonal in die dynami-sche, intime Umgebung derFamilie eindringt. Diese Fami-lien brauchen unsere Anwe-senheit und Unterstützung,fragen nach bestimmten kon-kreten Informationen (waskann er /sie noch essen, trinken)und stellen auch existentialisti-schere Fragen (Warum all die-ses Leiden? Wo ist der Sinndavon?)

Palliativpflege beiDoheem versuergt:Diese Pflege wird von uns inder Folge der Unterstützungangeboten, die bereits vonunserem Pflegepersonal über-nommen wird. Um die Quali-tät davon zu gewährleisten,haben wird in jeder Niederlas-sung eine Person, die für diePalliativpflege zuständig ist

Die Gruppe der Palliativpflegedelegierten von Help-Doheem versuergt

Spezialist

12 les cahiers de l’autonomie

Weder der Arzt noch das Pflege-personal könnten heute ohne diePalliativpflege auskommen: Lei-den, Schmerzen sind eine Wirk-lichkeit, man muss bereit seindiese zu sehen oder zu hören undsich darum zu kümmern.

Palliativpflege übernehmen, be-deutet sich um einen Patientenund dessen Angehörigen küm-mern, der eine schwere heilbareoder unheilbare Krankheit hat,mit allen Symptomen davon, obvon körperlicher, geistiger, sozia-ler oder spiritueller Art.

Es ist daher erforderlich, dass sichdas Pflegepersonal und die Ärztemit den Leiden von Menschenbefassen, die unsere Hilfe brau-chen und wird uns in der Palliativ-pflege beständig weiterbilden.

In diesem Zusammenhang möchteich ein Sprichwort aus dem 16. Jahr-hundert zitieren das die Rolle desArztes auf folgende Art und Weisebeschreibt: «manchmal heilen, oftlindern und immer trösten».

Jeder Patient hat ein anderesLebensende und die Symptomekönnen von einer zur anderenPerson ändern. Es kann Schmerzengeben, Atemschwierigkeiten,Übelkeit und Erbrechen, Unruhe,Angstzustände, Halluzinationen…Unsere Aufgabe ist es mit diesenSymptomen umzugehen, unserWissen, unsere Erfahrung unddie uns zur Verfügung stehendenMittel so einzusetzen, dass sie dieSchmerzen des Patienten lindern.

Das Ende eines Lebens ist immerein schwieriger Moment, dernicht unbedingt nur schmerzhaftsein muss sondern auch berei-chernd, fundamental menschlich,mit Liebe und Respekt erfüllt. EinMoment der einen Rückblickermöglicht, ein Augenblick zumVerzeihen, Entschuldigen, Dankesagen oder Abschied nehmen.Dies Alles hängt auch von unse-ren Kompetenzen ab.

Ein Patient dessen Schmerzengelindert wurden und der vonseinen Angehörigen sowie demPflegepersonal umgeben ist, istim Allgemeinen eine Patient derfür die Tage oder Wochen, die ernoch am Leben ist, dankbar ist.Jede Geste ihm gegenüber, wennauch noch so gering, kann einengroßen Wert haben.

In den letzten Jahren haben wirin Luxemburg große Fortschrit-te gemacht- Einerseits dank desEngagements von OMEGA 90 –eine nationale Vereinigung für dieEntwicklung der Palliativpflegeund der Begleitung von Personenam Ende ihres Lebens sowie wäh-rend der Trauer. Diese Vereinigunghat in der Gesellschaft einBewusstsein geschaffen für denUmgang mit Schmerzen und diesseit 1990 auf nationaler Ebenedurch eine Ausbildung in Palliativ-pflege für das Pflegepersonal.Anderseits aber auch dank einerPräsenz und der Kompetenz derOrganisationen für die Heimpfle-ge, die sich beständig verbessernund auf eine zunehmende Anzahl

Dr Bernard ThillPalliativpflegestationCentre Hospitalier Emile Mayrisch - Esch-sur-Alzette

Palliativpflege - Warum?

an Personal zurückgreifen kön-nen.

Somit ist es möglich, dass dankeiner guten Organisation, die Ver-fügbarkeit und der Professionalis-mus dieser Heimpflegedienste einPatient, der an einer unheilbarenchronischen Krankheit leidet biszum Ende seines Lebens bei sichzu hause bleiben kann, bei seinerFamilie, die ebenfalls die Unter-stützung dieser Dienste erhält.

Laut Michèle Salamagne, méde-cin-chef de l’Unité de Soins Pallia-tifs de l’Hôpital Paul Brousse inVillejuif/Paris: «Palliativpflege hatnichts mit einem besonderen Ortzu tun. Es geht darum einenKranken mit anderen Augen zusehen und davon überzeugt zusein, dass es einen Grund gibtdafür, dass er bis zum letzten Tagleben soll. Diese Ansicht ist unab-hängig von dem Ort an dem mansich befindet.».

les cahiers de l’autonomie 13

Omega 90

Ab 1985 entstehen in Luxemburgdie ersten Initiativen zur Förde-rung der Palliativpflege. Im Juni1990 wird Omega 90 von den Ver-einigungen• “Amiperas”• “Caritas”• “Croix Rouge”gegründet.

Eine Konvention mit dem Famili-enministerium erlaubt die erstenkonkreten Schritte.

Dr Bernard Thill wird erster Präsi-dent von Omega 90 und bleibt esbis ins Jahr 1998. Heute ist er Vize-Präsident. Sein Nachfolger, Jean-Paul Lehners, ist bis heute im Amt.

Durch den Einsatz von Dr Thill undOmega 90 wird am 1. März 1994eine Palliativstation im “Hôpital dela Ville d’ Esch/Alzette” eröffnet.

1997 wechselt Omega 90 den Sitzvon Esch/Alzette nach Luxem-burg, 138, rue Adolphe Fischer.

Im November 2001 schließen sichdrei neue Mitglieder Omega 90 an:

• Die “Fondation Luxembourgeoi-se Contre le Cancer” (FLCC)• Die Stiftung “Hëllef Doheem”• “Doheem Versuergt”.

Weiterbildungsinitiativen im Pal-liativpflegebereich

1991 bildet Omega 90 die ersteGruppe ehrenamtlicher Mitarbei-

Omega 90

ter aus. Heute begleiten mehr als60 ausgebildete Ehrenamtliche inden Kliniken, in den Pflegehei-men und zu Hause schwerstkran-ke und sterbende Mitmenschen.

Ab 1992 bietet Omega 90 Weiter-bildungszyklen in Palliativpflege(130 Stunden) für Professionelleaus dem Gesundheitsbereich an.Bis heute haben mehr als 400 Pro-fessionelle diese Weiterbildungabgeschlossen. Auf Anfrage derinteressierten Heime und Klinikenwerden auch thematische Weiter-bildungen organisiert.

Sterbe- und Trauerbegleitung

1994 wird die Dienststelle für Trau-erbegleitung eröffnet. Ab jetztkönnen sich betroffene Menschenindividuell und in Gruppen beiOmega 90 professionellen Rat undBeistand in Ihrer Trauer holen. Seit1995 bietet Omega 90 auch Super-visionen für Pflegeteams aus demPalliativbereich an.

Sensibilisierung

Seit jeher organisiert Omega 90Sensibilisierungskampagnen fürdie große Öffentlichkeit und hatauch ein öffentliches Dokumen-tationszentrum

(Bibliothek, Videothek, Zeit-schriften) eingerichtet. DurchRadiosendungen, Fernsehauftrit-te, nationale und internationaleKonferenzen und Kongresse,

durch Ausstellungen und kultu-relle Veranstaltungen versuchtOmega 90 die Gesellschaft für dieProblematik schwerstkranker Mit-menschen und ihrer Familien zusensibilisieren.

Haus Omega

Am 23. November 2005 unter-schreibt Omega 90 eine Bauten-konvention mit dem Familienmi-nisterium für die Errichtung einesHospizes (Centre d’accueil pourpersonnes en fin de vie), das nunden Namen “Haus Omega” trägt.Die Feier zur Grundsteinlegungfand am 8. Oktober 2007 im Bei-sein des Großherzogs Henri statt.Auch in diesem Haus werdenneben professionellen Mitarbei-tern, Ehrenamtliche tätig seinund sich um das Wohlergehen derKranken bemühen..

OMEGA 90 asbl

138, rue Adolphe FischerL-1521 Luxembourg

Tél.: 29 77 89-1 • Fax: 29 85 19E-mail: [email protected]

www.omega90.lu

Luxemburgische Vereinigung für Palliativpflege, Sterbe- und Trauerbegleitung

.../

Omega 90

14 les cahiers de l’autonomie

schen einigen Tagen bis zu einigeWochen betragen.

Auch Familienangehörige undFreunde sind im Zentrum will-kommen und können sich an derPflege beteiligen.

Das Zentrum verfügt über 15 großeEinzelzimmer mit Bad. Es bestehtdie Möglichkeit persönliche Gegen-stände wie Fotos, Bilder, kleineMöbel mitzubringen. Ein zweitesBett kann in dem Zimmer desPatienten untergebracht werden.

Ein großes Esszimmer mit einerKüche erlaubt es den Patientenzusammen mit ihren Angehörigenund dem Personal zu essen. Einekleine Küche steht den Familienund Besuchern zur Verfügung.Ein Wintergarten (Patio), ein Auf-enthaltsraum, eine überdachte Ter-rasse, angenehmen Gänge und einRaucherzimmer fördern das Zusam-mensein ohne die Intimität zubeeinträchtigen.Ein Entspannungsraum mit einerBadewanne, einem Massagetisch,ein «Snoezelen»-Bereich werdenzum Wohlergehen beitragen.Ein Raum ist für die Personen vor-gesehen, die geistliche Unterstüt-zung und Dienste suchen.

Das Zentrum ist eine vollständigeInfrastruktur und schließt die Lückezwischen Krankenhaus und zuhau-se. Es ist somit kein Ersatz für dieverschiedenen Initiativen der Kran-kenhäuser und Pflegedienste. Ganzim Gegenteil bildet es ein komple-mentäres Element in diesen Initiati-ven, Projekten, Diensten und Pallia-tivpflegestationen und sollte dazubeitragen strukturelle Lückenaußerhalb den Krankenhausein-richtungen zu füllen.

Das Ehrenamtbei Omega 90Die Herausforderungen einermodernen demokratischen Gesell-schaft können nicht ohne bürger-schaftliches Engagement bewäl-tigt werden. Ehrenamtliche leisteneinen unverzichtbaren und unbe-zahlbaren Beitrag für den Zusam-menhalt der Gesellschaft, in derArbeit mit Kindern und Jugendli-chen genauso wie mit Menschenmit Behinderungen oder mit älte-ren und kranken Menschen. Bür-gerinnen und Bürger bringen ihrepersönlichen Kompetenzen undErfahrungen uneigennützig und

Am 27. April 2001 beschloss derRegierungsrat die Schaffung einerneuen Einrichtung für Menschen amEnde ihres Lebens in Luxemburg.

Am 23. November 2005 hatOMEGA 90 ein Bauabkommen mitdem Familienministerium unter-zeichnet für den Bau eines sol-chen Zentrums in Hamm, über dasOMEGA 90, in Form eines lebens-länglichen Mietvertrags mit denHospices civils de la Ville deLuxembourg verfügen kann.

Am 8. Oktober 2007 wurde derGrundstein gelegt in Anwesen-heit des Großherzogs und des Bür-germeisters der Stadt Luxemburg,Paul Helminger. Die Inbetriebnah-me des neuen Zentrums ist für2009 vorgesehen.

Das Zentrum für Personen amLebensende ist eine Aufnahme-struktur für Menschen bei deneninvasive und kurative Pflegehand-lungen (wie zum Beispiel chirurgi-sche Eingriffe oder palliativeChemo-Radiotherapie) keine Wir-kung mehr haben, abgelehnt odernicht mehr vertragen werden.Seine Mission besteht in der Beglei-tung dieser Personen mit einemganzheitlichen Ansatz: Umrah-mung und Begleitung durch einmehrdisziplinäres Team aus in derPalliativmedizin ausgebildeten Ärz-ten, Krankenpfleger und Kranken-pflegerhelfer, Krankengymnastenund Ergotherapeuten, Psycholo-gen, ein Geistlicher und ehrenamt-liche Mitarbeiter. Die Rolle diesesTeams besteht darin die Symptomezu überwachen: Schmerzen undsonstige körperliche, psychologi-sche, soziale und geistliche Leiden.Eine ärztliche Diagnose erübrigtsich und technische medizinischeUntersuchungen sind nicht mehrerforderlich sowie auch eineBehandlung im Krankenhaus. DieDauer des Aufenthalts von zwi-

Ein neuartiges Projekt:Das Centre d’accueil für Personen amEnde ihres Lebens. Das OMEGA Haus

les cahiers de l’autonomie 15

Omega 90

oft mit großem Einsatz für dasGemeinwohl ein.

Seit seiner Gründung im Jahr 1990betrachtet Omega 90 die ehren-amtliche Tätigkeit im Palliativbe-reich als eine der Hauptstützender Palliativmedizin und -pflege.

Palliativmedizin ist die aktive,ganzheitliche Behandlung vonschwer kranken Patienten. Sie rich-tet sich an Menschen, die an einerfortschreitenden und schon weitfortgeschrittenen Erkrankung lei-den und nur noch eine begrenzteLebenserwartung haben.

Palliativmedizin setzt ein, wenndie Ärzte die Behandlung derGrunderkrankung mit dem Zielder Heilung aufgegeben haben.Von diesem Zeitpunkt an geht esum die Beherrschung und Linde-rung von Begleitsymptomen wieSchmerzen oder Atemnot, eben-so wie um die Bewältigung psy-chologischer, sozialer und spiritu-eller Probleme.

Omega 90 bietet den Krankenund Ihren Angehörigen durch diePräsenz der ehrenamtlichen Mit-arbeiter eine menschliche Hilfe-stellung in dieser schwerstenLebensetappe an. Sie widmenIhnen ihre Zeit und Aufmerksam-keit bei der Auseinandersetzungmit Krankheit, Ängsten,Abschied und Trauer. Sie beglei-ten im Gespräch und im Schwei-gen, zur Entlastung der Familieund als Teil des Netzes, das denSterbenden trägt. Selbstver-ständlich unterliegen alle Beglei-terinnen der Schweigepflicht.1991 wurde die erste Gruppeehrenamtlicher Mitarbeiter aus-gebildet und heute begleitenüber 60 Ehrenamtliche schwerst-kranke Menschen in Kliniken, inAlters- und Pflegeheimen sowiezu Hause. Sie ergänzen die Arbeitdes Pflegepersonals indem siepräsent sind, zur Seite stehen,aktiv zuhören und Zeit schenken.

Die Ausbildung zum ehrenamtli-chen Mitarbeiter von Omega 90beträgt 140 Stunden und ist kos-

tenlos. Sie erstreckt sich über einganzes Jahr und wird mit einemPraktikum abgeschlossen. The-men sind: die Kommunikationmit alten, kranken Menschen undihren Angehörigen, der Sterbe-prozess und die Selbstreflexion.Außerdem bietet Omega 90 sei-nen Helfern die Möglichkeit zurWeiterbildung sowie regelmäßi-ge Supervisionen an.

Überall erfährt das Ehrenamt der-zeit eine zunehmende Anerken-nung. Dies drückt sich zum Bei-spiel in speziellen Konventionenzwischen Kliniken, Heimen undOmega 90 aus, welche die gegen-seitigen Rechte und Pflichtenregeln.

Die Patienten-verfügungDie Patientenverfügung ist dieschriftliche und unterschriebeneWillenserklärung eines Menschenfür den Fall, dass er einwilligungs-unfähig wird. Sie beinhaltetAnweisungen an den Arzt in Bezugauf Maßnahmen, die vorzuneh-men oder zu unterlassen sind sowiedie Art der Pflege und Begleitungdie der Mensch sich wünscht.Manchmal genügt auch einemündliche und bestätigte Aussage

Es gibt je nach Land, unterschiedli-che Bezeichnungen für diesesDokument, allein in Luxemburgwurden bis jetzt vier Bezeichnun-gen benutzt: «directive anticipée,dispositions de fin de vie, testamentde vie sowie Patientenverfügung».

Die Anerkennung und das rechtli-che Statut ändern von einem Landzum andern, abhängig von sozia-len, kulturellen, religiösen undanderen Faktoren. Eine gesetzlicheRegelung in Luxemburg betref-fend die Patientenverfügung(directive anticipée) wurde am 19.Februar 2008 im Rahmen desGesetzes über Palliativpflege ein-stimmig angenommen.

Die meisten Menschen, die einePatientenverfügung erstellen, be-fürchten einer ungewollten medi-zinischen Behandlung wehrlos aus-geliefert zu sein, besonders in derEndphase des Lebens. Die Patien-tenverfügung tritt erst in Kraft,wenn die Person, die sie geschrie-ben hat, nicht mehr im Besitz ihrerintellektuellen Fähigkeiten ist oderwenn sie nicht mehr kommunizie-ren kann. Dies gilt nur im Fall vonschwerer Krankheit, wenn ärztli-che Entscheidungen getroffenwerden müssen ob lebensverlän-gernde Maßnahmen fortgesetzt,unterlassen oder abgebrochenwerden sollen.

Eine Patientenverfügung erlaubt essomit dem Menschen, mit seinerpersönlichen Geschichte, seinenLebenserfahrungen, seinen Hoff-nungen und Ängsten, mit seinenFragen, seinen Gewohnheitengeachtet zu werden und dement-sprechend begleitet zu werden.Damit eine Patientenverfügungoptimal umgesetzt werden kann,ist die Kommunikation zwischenallen Beteiligten unerlässlich.

Die Personen, ob zur Familiegehörend oder nicht, die als Ver-trauenspersonen in der Patien-tenverfügung bestimmt wurden,sind als Vertreter des Betroffenenanzusehen, die gewillt sind dieAbsichten des Unterzeichnetender Verfügung zu bezeugen.

Patientenverfügungen könnensowohl auf einem vorgedrucktenFormular festgehalten wie auchfrei verfasst werden. .../

Omega 90

16 les cahiers de l’autonomie

SchlusswortHiermit endet diese 9. Ausgabe «dasLeben bis zum Ende erleben». DieBeiträge wurden von verschiede-nen Akteuren der luxemburgischenGesellschaft verfasst. MenschlicheWürde, Deontologie, Ethik, Moral,Werte, all diese Worte, die wir inunserem gesellschaftlichen Lebenund in unserer Kultur benutzen, dieden verschiedenen Berufen geläu-fig sind, haben jedoch für jedenLeser eine ganz individuelle Bedeu-tung. Wir haben versucht mit die-sen Beiträgen Informationen zuvermitteln aber auch Anregungenfür weitere Überlegungen über die-ses für jeden Menschen maßgeben-des Thema: das Ende des Lebens. Esliegt uns allerdings fern Sie inirgendeiner Weise zu beeinflussen.

Über alle Worte hinaus hat jeder dieFreiheit seine eigenen Meinung zuhaben.

José Luxen, Direktor des Pflegenetzes Help

/... Kleine Anleitung zum Schreiben einer Patientenverfügung

• Überlegen sie, was am Lebensende für Sie alles wichtig wäre

• Fragen Sie sich, was diese Wünsche für Ihre nächsten Angehöri-gen bedeuten würden

• Besprechen Sie Ihre Wünsche mit (einer) Vertrauensperson (en)(Familie, Freunde, Hausarzt)

• Nehmen Sie sich die Zeit die Sie brauchen und schreiben Sie Ihrepersönlichen Überlegungen nieder

• Fügen Sie handschriftlich hinzu, dass Sie zu dem Moment wo SieIhre Patientenverfügung geschrieben haben, im Vollbesitz Ihrerintellektuellen Fähigkeiten waren und dass Sie reiflich über denInhalt Ihrer Patientenverfügung nachgedacht haben.

• Geben Sie den / die Namen Ihrer Vertrauensperson(en) an, denenSie eine Kopie Ihre Patientenverfügung zu geben gedenken

• Unterschreiben Sie Ihre Patientenverfügung, geben Sie das Datumund den Ort an; eine Bestätigung Ihrer Unterschrift ist nicht nötig.

• Fotokopieren Sie Ihre Patientenverfügung so oft Sie sie benötigen

• Händigen Sie jeder von Ihnen bestimmten Vertrauensperson eineKopie aus

• Achten Sie darauf, dass Ihr Original leicht zugänglich ist.

• Überprüfen Sie Ihre Patientenverfügung regelmäßig, Sie könnensie jederzeit ändern oder vervollständigen, denken Sie an IhreUnterschrift.

Trotz bester Vorbereitung, muss der Mensch sich immer bewusst blei-ben, dass es unmöglich ist alle Eventualitäten des Lebens vorauszusehen.

Weitere Informationen können Sie bei Omega 90 erhalten.

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✁Prochaine édition prévue en juillet 2008 / Nächste Ausgabe: Juli 2008Thème abordé: la sécurité de la personne agée à domicile / Thema: die Sicherheit der Senioren zuhause

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