connecting trusted product data everywhere

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Connecting Trusted Product Data Everywhere Burkhard Lorry, Regional Director Germany – Austria - Switzerland November 2012

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Burkhard Lorry, Connecting Trusted Product Data Everywhere, 1World Sync Vortrag auf den M-Days2013 Das Blog der Messe Frankfurt zur Digitalisierung des Geschäftslebens: http://connected.messefrankfurt.com/de/

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Page 1: Connecting Trusted Product Data Everywhere

Connecting Trusted Product Data Everywhere

Burkhard Lorry, Regional Director Germany – Austria - Switzerland

November 2012

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Jeder möchte sich auf Produktinformationenverlassen können.

Wir alle sind daraufangewiesen.

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Markeninhaber müssen die richtigen Informationen an den Einzelhandel liefern,

Händler verlassen sich beim Verpacken und Versenden darauf,

Geschäfte benötigen sie zur Planung und im Verkauf,

Entwickler für ihre Apps,

Konsumenten, um sich umfassend zu informieren.

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Joint Venture = Kombinierte Stärken

� 1SYNC und SA2 Worldsync haben zusammen: – Das Wachstum der globalen Datensynchronisation angeleitet

– die selbe Vision für zukünftige Anforderungen des B2B2C

– die Möglichkeit, eine Technologie-Plattform mit „one-to-many-Effizienz“ zu schaffen

� Sich ergänzende Lösungen und Serviceangebote

� 15.000 Kunden

� 40 Länder

� Partner von 19 GS1 Mitgliedsorganisationen

� Mehr als 8 Mio. Produkte im GDSN (~ 81% des gesamtenGDSN)

Hin zu einer weltweiten, one-to-many Plattform

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Global Data Synchronization Network (GDSN)

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1. Datenvorbereiten, einstellen (CIN) und publizieren (CIP): Mapping der Herstellerdaten auf das dem GS1 Standard entsprechende GDSN Profil für den Zielmarkt Deutschland, Publizierung der Daten entsprechend den Anfragen des Händlers

2. Registrierung der Daten in der Global Registry mit Schlüsselinformationen zur einfachen Identifikation

3. Daten anfordern, (CIS), der Datenempfänger fragt über seinen Datenpool die Produktinformationen des Lieferanten an und Identifikation des Home-Datapools des Lieferanten über die Global Registry, beim Home-Datenpool des Lieferanten erfolgt der Abgleich der CIS mit der CIP (Pub-Sub-Match), ist dieser positiv, erfolgt die

4. Datenlieferung (CIN) der Daten des Lieferanten an den Home-Datapool des Händlers und von dort weiter an den Händler

5. Bestätigung der Daten durch den Händler (CIC), der Händler hat die Möglichkeit den Empfang der Daten zu bestätigen, darüber hinaus kann der Datenempfänger über die CIC Fehler oder Probleme an den Lieferanten zurück melden

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The smartphone is changing consumer shopping behavior

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EU Vorordnung 11/69, 13.12.2014

EU Verordnung 11/6913.12.2014

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Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung schreibt vor, dass dem Konsumenten vor dem Kauf von vorverpackten Lebensmitteln über Versand-handel oder online zahlreiche Lebensmittelproduktinformationen zur Verfügung gestellt werden.

Diese Pflichtangaben müssen über die Website für den Konsumenten vor dem Kauf kostenfrei aufrufbar sein.

Falls die Informationen vor einem Kauf nicht vorhanden sind, dürfen vorverpackte Lebensmittel online nicht verkauft werden.

Wenn der Hersteller die relevanten Produktinformationen dem Händler nicht in einem für das Internet angepassten Format bereitstellt, wird es für den Händler schwierig, die Lebensmittel auf seiner Website zu vertreiben.

Eine enge Zusammenarbeit zwischen Hersteller und Händler ist notwendig, um sicherzustellen, dass akkurate und vollständige lebensmittelpflichtangabendem Kunden vor dem Kauf zur Verfügung stehen.

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Lebensmittel online verkaufen ?Stellen Sie dem Endkonsumenten korrekte Produktinformationen zur Verfügung, die mit geltenden EU-Verordnungen übereinstimmen

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EU Vorordnung 11/69, 13.12.2014

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o Verantwortlich für die Information über ein Lebensmittel ist der Lebensmittelunternehmer, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird (Art. 8.1)

o Der Lebensmittelunternehmer gewährleistet „das Vorhandensein und die Richtigkeit der Informationen über das Lebensmittel.“ (Art. 8.2)

o Großhändler / Einzelhändler dürfen keine Lebensmittel abgeben, die nicht der LMIV entsprechen (Art. 8.3)

o Es darf keine Änderung der Informationen zu einem Lebensmittel vorgenommen werden, wenn diese Änderung den Endverbraucher irreführt (Art. 8.4)

o Lebensmittelunternehmer prüfen und stellen die Einhaltung dieser Vorschriften sicher (Art. 8.5)

o Lieferanten müssen sicherstellen, das verpflichtende Informationen zum Zeitpunkt der Vermarktung an den Endverbraucher vorliegen." (Art. 8.7)

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EU Vorordnung 11/69, 13.12.2014

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1WorldSync Produktdatenmanagement-Plattform

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An jedem Tag wird unser Leben digitaler und mobiler. Für Unternehmen wird es immer schwieriger, den steigenden Anforderungen der Konsumenten nach verlässlichen Informationen gerecht zu werden.

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Contact Information

Burkhard LorryRegional Director Germany – Austria – Switzerland

1WorldSync

Maarweg 165

50825 Köln, Germany

M +49 151 1800 2700

[email protected]

1worldsync.com

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