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ReihePalliativeCare
M.Kern,D.Müller,H.Melching,F.Nauck
Curriculumzu§39bSGBVHospiz-undPalliativberatung
für Sozial- und Pflegeberaterinnen und -berater
derKranken-/PflegekassenundPflegestützpunkte
16Unterrichtseinheitenund
4UnterrichtseinheitenPraxiseinsatz
gekürzteFassung
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ISBN:978-3-933154-82-8
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VereinzurBetreuungvonSchwerstkrankenundTumorpatientene.V.PalliaMedVerlagVon-Hompesch-Straße1,53123BonnTel.:0228/64819206Fax:0228/[email protected]
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ReihePalliativeCare
M.Kern,D.Müller,H.Melching,F.Nauck
Curriculumzu§39bSGBVHospiz-undPalliativberatung
fürSozial-undPflegeberaterinnenund-berater
derKranken-/PflegekassenundPflegestützpunkte
16Unterrichtseinheitenund4UnterrichtseinheitenPraxiseinsatz
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INHALT
Vorwort 1
AusgangssituationHospizarbeitundPalliativversorgung 4
InterdisziplinäreKernkompetenzenderPalliativversorgungnachEAPC 6
Curriculumzu§39bSGBVHospiz-undPalliativberatungfürSozial-undPflegeberaterinnenund-beraterderKranken-/PflegekassenundPflegestützpunkte 12
Zielgruppe 13
ZielsetZung 13
Methoden 14
Rahmenbedingungen 15
DarstellungundBeschreibungderKernkompetenzen,LernergebnisseundInhaltedesCurriculums 19
1. Grundlagen 19
1.1. GrundlagenvonPalliativversorgungundHospizarbeit 20
1.2. OrganisationsformenvonHospizarbeitundPalliativversorgung 21
1.3. AnwendungsbereichevonHospizarbeitundPalliativversorgung 21
1.4. Vernetzung 22
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2. Ethische/RechtlicheAspekte 23
2.1. EthischeGrundlageninHospizarbeitundPalliativ-versorgung 23
2.2. SterbebegleitungundSterbehilfe 23
2.3. Patientenvorsorge:Patientenverfügung,Vorsorge-vollmacht,Betreuungsverfügung 24
3. PsychischeundsozialeAspekte 26
3.1 PsychischeReaktionen 26
3.2 WahrnehmungundKommunikation 27
3.3 FamilieundsozialesUmfeld 27
4. SelbstreflexionzurAuseinandersetzungmitdenThemenSterben,TodundTrauer 29
Stundenverteilung 31
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Abkürzungsverzeichnis
APV AllgemeinePalliativversorgung
BÄK Bundesärztekammer
BMBF BundesministeriumfürBildungundForschung
DGP DeutscheGesellschaftfürPalliativmedizin
DHPV DeutscherHospiz-undPalliativVerband
DQR DeutscherQualifikationsrahmenfürlebenslangesLernen
EAPC EuropeanAssociationforPalliativeCare
SAPV SpezialisierteambulantePalliativversorgung
UE Unterrichtseinheiten
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VORWORT
Mit dem 2015 verabschiedeten Hospiz- und Palliativgesetz
(HPG)habenKrankenkasseneinenBeratungsauftragzurhospiz-
lich-palliativen Sorge ihrer Versicherten (nachfolgend Klientin-
nenundKlienten)erhalten.Sie sollenKlientinnenundKlienten
unter Berücksichtigung der regionalen Hospiz- und Palliativ-
strukturen dabei unterstützen, ein passendes ambulantes, teil-
stationäresbzw.stationäresAngebotzurBegleitungundBetreu-
ungamLebensendezufinden.Damitübernehmensieeinewich-
tigeLotsenfunktionimGesundheits-undSozialbereich,auchfür
sterbendeundtrauerndeMenschensowiederenAngehörigeund
Nahestehende.DerZugangzudenKlientinnenundKlientenüber
die Pflege-/Sozialberatung der Kranken-/Pflegekassen sowie
insbesonderederPflegestützpunkteeröffnetinderKombination
derpflege-undhospizlich-palliativenBeratungneueMöglichkei-
ten,Menschenfrühzeitigundpräventivzuerreichen.Sozial-und
Pflegeberaterinnen und -berater tragen damit zu einer umfas-
sendenBehandlungundBetreuungvonMenschenamEndedes
Lebens bei, ohne dass eine neue Beratungsstruktur geschaffen
wird.Durch vernetztesArbeitenunddasEinbinden etablierter,
auf das Themenfeld fokussierter Beratungseinrichtungen (z. B.
kommunale Anlaufstellen) können Schnittstellen überwunden
undregionalzeitnahpassgenaueAngeboteerschlossenwerden.
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2
§39bHospiz-undPalliativberatungdurchdieKrankenkassen
(1)VersichertehabenAnspruchauf individuelleBeratungundHil-festellung durch die Krankenkasse zu den Leistungen der Hospiz-undPalliativversorgung.DerAnspruchumfasstauchdieErstellungeinerÜbersichtderAnsprechpartnerderregionalverfügbarenBera-tungs- undVersorgungsangebote. Die Krankenkasse leistet bei Be-darf Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme und Leistungsinan-spruchnahme. Die Beratung sollmit der Pflegeberatung nach § 7ades Elften Buches und anderen bereits in Anspruch genommenenBeratungsangebotenabgestimmtwerden.AufVerlangendesVersi-cherten sind Angehörige und andere Vertrauenspersonen an derBeratung zubeteiligen. ImAuftragdesVersicherten informiert dieKrankenkassedieLeistungserbringerundEinrichtungen,dieanderVersorgung des Versicherten mitwirken, über die wesentlichenBeratungsinhalte undHilfestellungen oder händigt demVersicher-ten zu diesem Zweck ein entsprechendes Begleitschreiben aus.Maßnahmen nach dieser Vorschrift und die dazu erforderliche Er-hebung,VerarbeitungundNutzungpersonenbezogenerDatendür-fennurmitschriftlicherEinwilligungundnachvorherigerschriftli-cher Information des Versicherten erfolgen. Die Einwilligung kannjederzeit schriftlichwiderrufenwerden.DieKrankenkassendürfenihre Aufgaben nach dieser Vorschrift an andere Krankenkassen,derenVerbändeoderArbeitsgemeinschaftenübertragen.
(2) Die Krankenkasse informiert ihre Versicherten in allgemeinerForm über die Möglichkeiten persönlicher Vorsorge für die letzteLebensphase, insbesondere zu Patientenverfügung, Vorsorgevoll-macht und Betreuungsverfügung. Der Spitzenverband Bund derKrankenkassenregelterstmalsbiszum30.Juni2016fürseineMit-gliederdasNähere zuFormund Inhalt der Informationenundbe-rücksichtigt dabei das Informationsmaterial und die Formulie-rungshilfenandereröffentlicherStellen.
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3
Dasvorliegende„CurriculumfürSozial-undPflegeberaterinnen
und -berater derKranken-/PflegekassenundPflegestützpunkte
zu§39bSGBVHospiz-undPalliativberatung“dientderVermitt-
lung von Basiswissen imKontext vonHospiz- und Palliativver-
sorgung und soll im Interesse der zu informierenden und zu
beratendenKlientinnenundKlientendreiwesentlicheLernziele
beschreiben:
1. SensibilisierungderSozial-undPflegeberaterinnenund
-beraterfürdieThemenSterben,TodundTrauer
2. Vermittlung von Kenntnissen über die Verfügbarkeit
undInhalteregionalerHospiz-undPalliativstrukturen
3. Erweiterung der Kommunikationskompetenz mit dem
Schwerpunkt Information und Beratung zu Fragen am
EndedesLebensundbeiBedarfWeitervermittlungvon
Klientinnen und Klienten in die passende hospizlich-
palliativeEinrichtung/Initiative
Eswirddavonausgegangen,dassbeidenSozial-undPflegebera-
terinnen und -beratern grundsätzliche Beratungskompetenz
vorliegt. Jedoch bestehen in Bezug auf spezifische Fragen am
LebensendeoftmalsDefizite.InderRegelfandbisherkeinefach-
lich spezifische Auseinandersetzung mit den Themen Sterben,
Tod und Trauer statt. Dies führt häufig zu Sprachlosigkeit und
Unsicherheit,dieeinerbesonderenBeachtungbedarf.Aufbauend
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4
aufdiesemCurriculumbietensich fürSozial-undPflegeberate-
rinnenund-beratereinBesuchweitererKurseundderErwerb
vonZusatzqualifikationen imKontextderHospiz-undPalliativ-
versorgungan.
DasvorliegendeCurriculum integriertErfahrungswerteausder
langjährigen Zusammenarbeit zwischen hospizlich-palliativen
BeratungsinstitutionenundPflegestützpunktenundausangebo-
tenen Schulungen für Beraterinnen und Berater aus Kranken-
/Pflegekassen und Pflegestützpunkten rund um die Themen
Sterben,TodundTrauer1.DasvorliegendeCurriculumorientiert
sichamCurriculumzurQualifizierungvonMitarbeitendeninPfle-
geeinrichtungen – Einmehrstufiges Bildungskonzept im Rahmen
derPalliative-Care-Weiterbildung[1].
AUSGANGSSITUATIONHOSPIZARBEITUNDPALLIATIVVERSORGUNG
DasPalliativeCareKonzept(imDeutschen:KonzeptderHospiz-
und Palliativversorgung) bezeichnet eine grundlegende Über-
zeugungundPhilosophie.HervorzuhebenistindieserKonzepti-
on,dasspsychosozialeundspirituelleBedürfnisseaufeinerEbe-
nemitkörperlichenProblemenstehen.
1z.B.ZusammenarbeitzwischenderFach-undSpezialberatungsstelleZentraleAnlaufstelleHospizunddenBerlinerPflegestützpunktenunterEinbeziehungdesLandesBerlin
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WesentlicheGrundlagedesKonzeptesPalliativeCare istdieDe-
finition,welchedieWHO2002erarbeitethat:
„PalliativeCare ist einAnsatz zurVerbesserungder
LebensqualitätvonPatientenundihrenFamilien,die
mit Problemen konfrontiert sind, welche mit einer
lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen. Dies
geschieht durch Vorbeugen und Lindern von Leiden
durch frühzeitige Erkennung, sorgfältige Einschät-
zungundBehandlungvonSchmerzensowieanderen
Problemen körperlicher, psychosozialer und spiritu-
ellerArt.“[2]
DashöchsteZielderBegleitungundBehandlungvonMenschen
am Lebensende ist die Erhaltung und/oder die Wiederherstel-
lungderLebensqualität.DieserforderteineganzheitlicheBeglei-
tung, Behandlung und Betreuung, die auf die Lebensumstände
der Betroffenen und ihrer Nahestehenden abgestimmt ist, und
physische, psychische, soziale und spirituelle Aspekte berück-
sichtigt.Zudemsinddieregionalenambulantenundstationären
Versorgungsstrukturenzuvernetzen[3].
DieHospiz-undPalliativversorgung ist inzwischen imSozialge-
setzbuch verankert. 1997wurde eine gesetzliche Regelung zur
FinanzierungvonstationärenHospizengeschaffen(§39a,SGBV
Abs. 1); seit 2002 werden ambulante Hospizdienste durch die
Krankenkassen gefördert (§39a SGBV Abs. 2). Ein gesetzlicher
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AnspruchaufspezialisierteambulantePalliativversorgungSAPV
besteht seit 2007 (§37b, SGB V). Durch das Patientenverfü-
gungsgesetzwurdendiePatientenrechtegestärkt(2009,§1901,
BGB)unddurchdasneueHospiz-undPalliativgesetz(2015)soll
die Hospiz- und Palliativversorgung in allen Bereichen weiter
entwickelt und nachhaltig umgesetzt werden (Bundesgesetz-
blatt:2015).
INTERDISZIPLINÄREKERNKOMPETENZENDERPALLIATIVVERSORGUNGNACHEAPC
Um aktuellen Bewertungskriterien zu entsprechen, orientiert
sichdasvorliegendeCurriculumandenzehn interdisziplinären
Kernkompetenzen inderPalliativversorgungderEAPC[4].Diese
beschreibendieGrundkompetenzen,die ineinermedizinischen
Grundversorgung nötig sind, um sterbendeMenschen und ihre
Angehörigenangemessenund ihrenBedürfnissenentsprechend
zuversorgen.
DieEAPCKernkompetenzen(Infobox1)beschreibendiejenigen
Kompetenzen,dieineinerallgemeinenGesundheitsversorgung
füralleBerufsgruppenerforderlichsind.Kompetenzenwerden
alsClustervonzueinanderinBeziehungstehendemWissen,
FertigkeitenundHaltungenbeschrieben.
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1. Die Kernbestandteile der Palliativversorgung im Setting, indemPatientundAn-undZugehörigeleben,anwenden.
2. DaskörperlicheWohlbefindenwährenddesKrankheitsver-laufsfördern.
3. Den psychischen2 Bedürfnissen des Patienten gerechtwer-den.
4. DensozialenBedürfnissendesPatientengerechtwerden.5. DenspirituellenBedürfnissendesPatientengerechtwerden.6. AufdieBedürfnissederpflegendenAn-undZugehörigendes
PatienteninBezugaufkurz-,mittel-undlangfristigePflege-zielereagieren.
7. Auf die Herausforderungen von klinischer und ethischerEntscheidungsfindunginderPalliativversorgungreagieren.
8. UmfassendeVersorgungskoordinationund interdisziplinäreTeamarbeitumsetzen,durchalleSettingshindurch,indenenPalliativeCareangebotenwird.
9. AngemesseneinterpersonelleundkommunikativeFertigkei-teninBezugaufPalliativeCareentwickeln.
10. Selbstwahrnehmungübenundkontinuierlicheprofessionel-leWeiterbildungpraktizieren.
Infobox1:InterdisziplinäreKernkompetenzenderPalliativversorgungnachEAPC[4]
DasvorliegendeCurriculumberücksichtigtdieobenbeschriebe-
nen Kernkompetenzen mit Ausnahme der Kernkompetenzen 2
und5.DiesePriorisierungerfolgtemitBlickaufdieSchwerpunk-
2 DieimOriginaltextverwendeteBezeichnung„psychologicalneeds“wurdemitpsychischenBedürfnissenübersetzt.
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tederZielgruppe(Lotsenfunktion)sowiedenverfügbarenZeit-
rahmen. Die Kernkompetenz 5 ist zudem in einzelnen Themen
inbegriffen.EineVertiefungderKernkompetenzen2und5kann
inweiterenAufbaumodulenerfolgen.
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DeutscherQualifikationsrahmenfürlebenslangesLernen
(DQR)
Der deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen
(DQR)isteinInstrumentzurEinstufungunterschiedlicherQuali-
fikationen; seine Entwicklung erfolgte unter gemeinsamer Ver-
antwortungdesBundesministeriumsfürBildungundForschung
undderKultusministerkonferenz[5].
Der DQR bietet einen Orientierungsrahmen innerhalb des Bil-
dungssystems,indemerQualifikationensystematischbeschreibt
undachtvorbestimmtenQualifikationsniveau-Stufenzugeordnet
(siehe Tabelle 2). Ziel ist es, Übereinstimmungen und Unter-
schiede von Qualifikationen zu verdeutlichen. Um die unter-
schiedlichen Qualifikationsstufen des Bildungssystems transpa-
rent abzubilden, werden acht Qualifikationsniveaus zur allge-
meinen Beschreibung der Kompetenzen unterschieden, die er-
worben werden können. Diese werden durch Lernergebnisse
beschrieben. Lernergebnisse sind Aussagen darüber, was Ler-
nendewissen, verstehenund inderLage sindzu tun,nachdem
ein Lernprozess abgeschlossen ist. Das vorliegende Curriculum
kann nach den Kategorien des DQR dem Niveau 3 zugeordnet
werden. Laut DQR beschreibt Niveau 3 die „Kompetenzen zur
selbständigenErfüllungfachlicherAnforderungenineinemnoch
überschaubaren und zumTeil offen strukturierten Lernbereich
oderberuflichenTätigkeitsfeld.“[5]
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LernergebnissenachdemDQR
KompetenzbeschreibtdieFähigkeitundBereitschaftdesEinzelnen,KenntnisseundFertigkeitensowiepersönliche,sozialeundmethodi-scheFähigkeitenzunutzenundsichdurchdachtsowieindividuellundsozialverantwortlichzuverhalten.KompetenzwirdindiesemSinnealsumfassendeHandlungskompetenzverstanden.KompetenzwirdindenDimensionenFachkompetenzundpersonaleKompetenzdargestellt.
Fachkompetenz PersonaleKompetenzWissen Fertigkei-
tenSozialkompetenz Selbstkompetenz
BezeichnetdieGesamtheitderFakten,Grundsätze,TheorienundPraxisinei-nemLern-oderArbeits-bereichalsErgebnisvonLernenundVerstehen.
Bezeich-nendieFähigkeit,Kenntnis-seanzu-wendenundein-zusetzen,umAuf-gabenauszufüh-renundProblemezulösen.
BezeichnetdieFä-higkeitundBereit-schaft,zielorientiertmitanderenzusam-menzuarbeiten,ihreInteressenundsozi-alenSituationenzuerfassen,sichmitihnenrationalundverantwortungsbe-wusstauseinander-zusetzenundzuverständigensowiedieArbeits-undLebensweltmitzuge-stalten.
BezeichnetdieFähigkeitundBereitschaft,eigenständigundverantwortlichzuhandeln,eigenesunddasHandelnandererzureflektierenunddieeigeneHandlungsfähig-keitweiterzu-entwickeln.
Tabelle2:LernergebnissenachdemdeutschenQualifikationsrahmenfürlebenslangesLernen(DQR)[5]
DieLernergebnissenachdemDQRwerdennachWissen,Fertig-
keiten und den beiden Personalkompetenzen Sozialkompetenz
undSelbstkompetenzdifferenziert.
Mithilfe des DQRwerden die Qualifikationen der Allgemeinbil-
dung, der beruflichen Bildung, der Hochschulbildung und der
Weiterbildungen bewertet. Der DQR hat keinen regulierenden
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CharakterunddientausschließlichderOrientierung.
In derAusbildung für hospizlichesArbeitenwird zur Beschrei-
bungderpersonalenKompetenzderBegriffHaltungverwendet.
Der Begriff beschreibt eine innere und äußere Einstellung, der
einMenschenbildvonAkzeptanz,WertschätzungsowiedieAch-
tungderWürdezugrundeliegt.Imvorliegendenmultiprofessio-
nellenCurriculumsinddieLernergebnissenachWissen,Haltung
undFertigkeitenbeschrieben.DieHaltungwirddarüberhinaus
inSozialkompetenzundSelbstkompetenzdifferenziert.
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CURRICULUM ZU §39B SGB V HOSPIZ- UND PALLIATIVBERATUNG FÜRSOZIAL- UND PFLEGEBERATERINNEN UND -BERATER DER KRANKEN-/PFLEGEKASSENUNDPFLEGESTÜTZPUNKTE
Der Schwerpunkt des vorliegenden Curriculums liegt in der
Vermittlung allgemeiner Basiskompetenzen zur Hospiz- und
Palliativversorgung für Sozial- und Pflegeberaterinnen
und -berater derKranken-/PflegekassenundPflegestützpunkte
imKontextdesgesetzlichenBeratungsauftrageszudenLeistun-
genderHospiz-undPalliativversorgung.ImCurriculumwurden
die Kernkompetenzen und Kompetenzebenen des DQR ausge-
führt,diefürdenBeratungskontextprimärerforderlichsind.Das
KonzeptbieteteineEmpfehlungundeinenOrientierungsrahmen
fürLehrende,dieKursegestaltenwollen,undauchfürEntschei-
dungsträger.
DasCurriculumbasiertauf
• den langjährigen eigenen Erfahrungen der Autorinnen
undAutoren imBereichderHospizarbeitundPalliativ-
versorgunginunterschiedlichenVersorgungssettings,
• demWissenerfahrenerExpertinnenundExperten,
• derRechercheundEinbeziehungaktueller
Fachliteratur.
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Zielgruppe
Sozial- und Pflegeberaterinnen und -berater der Kranken-
/Pflegekassen und Pflegestützpunkte sowieweitereMitarbeite-
rinnenundMitarbeiter,dieindiesemBereichtätigsind.
ZielsetZung
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fortbildungsmaß-
nahmeerhaltendieMöglichkeit,sichineinemgeschütztenRah-
menmitdenThemenbereichenSterben,TodundTrauerausei-
nanderzusetzen sowie Grundkompetenzen für die Beratung im
Kontext der regionalenHospiz- und Palliativversorgung für ihr
Tätigkeitsfeldzuerwerbenbzw.zuerweitern.SieerhaltenHilfe-
stellungen,umdiekomplexenProblemfelderderRatsuchenden
(Klientinnen und Klienten sowie deren Angehörige) zu erken-
nen, ihnen angemessen zu begegnen und bei Bedarf stationäre
und ambulante Unterstützungsangebote im Rahmen ihrer Lot-
senfunktionzuvermitteln.DarüberhinauserhaltendieTeilneh-
menden die Möglichkeit, ihre eigene Haltung und Bereitschaft
zur Thematisierung der Anliegen zu reflektieren und sich mit
ethischenThemenauseinanderzusetzen.DieseZielsetzungwird
auch in derCharta zurBetreuung schwerstkranker und sterben-
derMenscheninDeutschland[6]zumAusdruckgebracht.
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14
Methoden
ZurDurchführungderKurseinheitenwerdenfolgendeMethoden
empfohlen:
• Vortrag(mitHandouts)
• Plenumsgespräch/Plenumsdiskussion
• Rollenspiel
• Storyline-Methode
• Einzelarbeit/Partnerarbeit/Kleingruppenarbeit
• Internetrecherche
• Film-/Tonmaterial(Interviews,Berichte,O-Töne)
• ErgänzendeLiteraturzumEigenstudium
• ReflektierterPraxisbesuch
Hilfreich fürdenLernerfolg istes,dieUnterrichtsmethodenab-
zuwechseln.DerKursleitungobliegtdieAuswahlderMethoden.
Um die Kurseinheiten zu vertiefen und nachzuarbeiten, wird
ergänzendeLiteraturempfohlen.
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Rahmenbedingungen
ZeitundUmsetzung
DerKursistals20StundenModul(16UEtheoretischeWissens-
vermittlungundReflexionund4UEangeleiteterPraxisbesuch)
geplant.
UmsetzungsformenderQualifizierungsmaßnahme
Umsetzungsformen
Variante120UE
Tag1:8UEimKursverbundTag2:4UEimKursverbund,4UEreflektierterPraxisbesuchTag3:4UEimKursverbund
Variante220UE
2x8UEimKursverbund
4UEPraxiseinsatzimAnschlussandenKurs
Ort/Setting
Um den regionalen Gegebenheiten in der konkreten Ausgestal-
tungvonHospizarbeitundPalliativversorgungsowiederEinbet-
tungindenjeweiligenVersorgungskontextRechnungzutragen,
solltendieVeranstaltungenvorOrt inder jeweiligenKommune
stattfinden.
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Empfohlenwird,denKurs ineinerBildungsstättemitPraxisan-
bindung an die Hospizarbeit oder Palliativversorgung bzw. in
deren Nähe durchzuführen. Darüber hinaus bieten sich auch
geeignete Räumlichkeiten z. B. in Hospizen, Palliativstationen
oder palliativ(geriatrisch) ausgerichteten Pflegeeinrichtungen
an.SoentstehtfürdieTeilnehmendenvonAnfanganeinauthen-
tischer Bezug zur Praxiswirklichkeit der Hospiz- und Palliativ-
versorgung, der fürdenBeratungskontextwesentlich ist. Alter-
nativwerden z. B. auch Räume der Kranken-/Pflegekassen zur
Verfügunggestellt.
ErforderlichisteinausreichendgroßerSeminarraum,indemin
einer Runde oder in einem Stuhlkreis gearbeitet werden kann.
Zusätzlich werden weitere Rückzugsmöglichkeiten für Einzel-
undKleingruppenarbeitbenötigt.Vorausgesetztwirdaucheine
entsprechende technische Ausstattung, wie Leinwand, Beamer,
Laptop, Pinnwand, Flipchart,Moderationsmaterial, Zugang zum
Internet,ggf.W-LAN-ZugrifffüralleTeilnehmendenetc..
Praxisbesuch
Im Kontext der räumlichen Nähe der Veranstaltung zu einer
hospizlich-palliativen Einrichtung kann auch der Praxisbesuch
imRahmendesKurses gestaltetwerden.Hierzubietet sichder
Nachmittag des zweiten Tages an, so dass die Erlebnisse und
Eindrücke am Folgetag unmittelbar reflektiert werden können.
AlternativwirdderBesucheinerEinrichtungseparatorganisiert.
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Gruppengröße
Maximal20Teilnehmende
Kursleitung,ReferentinnenundReferenten
DieUmsetzungderBildungsmaßnahmenachvorliegendemCur-
riculum sollte durch einen zertifizierten Kursleiter/eine zertifi-
zierte Kursleiterin Palliative Care oder einen Moderator/eine
Moderatorin „Palliative Praxis“ der DGP/DHPV erfolgen. Dann
kann der Kurs durch die DGP zertifiziert werden. Es werden
umfassendesWissenundFertigkeitenindenBereichenderMe-
thodik,derDidaktik,derhaltungsförderndenSozial-undSelbst-
kompetenzsowieeigeneErfahrungeninHospizarbeitundPallia-
tive Care bei der Kursleitung vorausgesetzt. Die Vorgaben zur
Anwesenheit und den Aufgaben einer Kursleitung entsprechen
denaktuellenAnforderungenderDGPausdemBereichBildung3.
AufgabederKursleitungistes,denKurskontinuierlichzubeglei-
ten, die inhaltliche und organisatorische Feinabstimmung der
Unterrichtseinheiten mit Co-Referenten zu gewährleisten und
den strukturierten Austausch- und Reflexionsprozess der Teil-
nehmenden zu unterstützen. Da die Bildungsmaßnahme die
BeratunginderRegionindenFokusnimmtunddamitdieVer-
netzungmitdenAkteurenundAkteurinnenvorOrteinzentrales
Anliegen ist, müssen Co-Referenten und -Referentinnen einen
3www.dgpalliativmedizin.de
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regionalen Bezug zur Hospizarbeit/Palliativversorgung haben,
wennderBezugnichtbereitsdurchdieKursleitunggegebenist.
Abschlusszertifikat
ErfolgtdieUmsetzungdesCurriculumsnachdenZertifizierungs-
regeln,erhaltendieTeilnehmendeneinZertifikat,ausgestelltvon
derDGPunddemDHPV,aufWunschmitdemLogoundderUn-
terschriftdesjeweiligenVeranstalters.
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DARSTELLUNGUNDBESCHREIBUNGDERKERNKOMPETENZEN,LERNERGEB-NISSEUNDINHALTEDESCURRICULUMS
ZujedemThemawerdendieLernzielenachWissen,Haltungund
Fertigkeiten dargestellt. Die Haltung wird in Sozialkompetenz
und Selbstkompetenz differenziert. Die Kernkompetenzenwer-
dendenThemenzugeordnet,beidenenihreRelevanzamgröß-
tenist.
1. GRUNDLAGEN
Hospiz-undPalliativversorgungsollprimärandemOrtstattfin-
den,denbetroffeneMenschenund ihreAngehörigealsLebens-
ort gewählt haben. Gegebenenfalls muss dazu eine Beratung
stattfinden und eine Anpassung der Umgebung vorgenommen
werden.Die Sozial- undPflegeberaterinnenund -berater sollen
denInformations-und/oderBeratungsbedarfeinesschwerkran-
kenMenschen und dessen Angehörigen/Nahestehenden erken-
nenunddieBedeutungderlebensbegrenzendenSituationfürdie
Beteiligten verstehen. In Anlehnung an das Hospiz- und Pallia-
tivkonzept sollen im Beratungskontext sowohl die Lebensbeja-
hung und die Lebensqualität als auch dieWerte und Überzeu-
gungendesbetroffenenMenschenanersterStellestehen[vgl.4:
158]. Dabei sollen pflegerische Unterstützungsbedarfe identifi-
ziert und daraus resultierende Handlungen initiiert werden.
DurchdenZugangswegderSozial-/PflegeberatungderKranken-
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20
/Pflegekassen und Pflegestützpunkte zu Menschen, die keine
Hilfe einfordern, wird ein niedrigschwelliger und frühzeitiger
WegindieUnterstützungsstrukturenerleichtert.
DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion
ausdifferenziert.
1.1. GrundlagenvonPalliativversorgungund
Hospizarbeit
DiemoderneHospiz-undPalliativbewegunghatsichindenver-
gangenen50Jahrenweltweitentwickelt.Heutegibtesaufallen
Kontinenten und insgesamt in über 100 Ländern verschieden
organisierte und kulturell geprägte Initiativen vonHospiz- und
Palliativeinrichtungen. In Deutschland setzte die Bewegung in
den 1980er-Jahren ein. Seitdem engagieren sich Haupt- und
Ehrenamtliche sowieweitereBürgerinnenundBürgerkontinu-
ierlich für einen würdevollen Umgangmit schwerkranken und
sterbenden Menschen am Lebensende. In die Pflegeberatung
sind häufig die (pflegenden) Angehörigen/Nahestehenden ein-
gebunden,diealsBeteiligteeinenbesonderenStellenwerterhal-
ten.
DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion
ausdifferenziert.
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1.2. OrganisationsformenvonHospizarbeitundPalliativ-
versorgung
Hospizarbeit und Palliativversorgung haben in ihren verschie-
denenOrganisationsformengemeinsamzumZiel,diebestmögli-
chen Voraussetzungen für eine umfassende Behandlung und
BegleitungunddiehöchstmöglicheLebensqualitätfürschwerst-
krankeundsterbendeMenschenundihreAngehörigenzuschaf-
fen. Palliativversorgung ist interdisziplinär angelegt: Unter-
schiedlicheEinrichtungen (ambulante, stationäreund teilstatio-
näre)mitverschiedenenAngebotsschwerpunkten(medizinisch-
pflegerischesowiepsychosoziale)arbeitenalsregionaleKoope-
rationspartner zusammen. Die Verteilung der regionalen Ange-
boteundVersorgungsstrukturenistdeutschlandweitheterogen.
DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion
ausdifferenziert.
1.3. AnwendungsbereichevonHospizarbeitundPalliativ-
versorgung
Hospizarbeit und Palliativversorgung haben sich ursprünglich
ausder SorgeumsterbendeMenschenmitKrebserkrankungen
entwickelt. Es ist anerkannt, dass eine allgemeine Palliativver-
sorgung in allen Gesundheitsbereichen durchgeführt werden
kann und dass auch sterbende Menschen mit Nicht-
TumorerkrankungenmitähnlichenFragestellungenamLebens-
![Page 30: Curriculum zu §39b SGB V Hospiz- und Palliativberatung...sich das vorliegende Curriculum an den zehn interdisziplinären Kernkompetenzen in der Palliativversorgung der EAPC [4]. Diese](https://reader034.vdocuments.net/reader034/viewer/2022042913/5f4a5284cb385101ca28aa3c/html5/thumbnails/30.jpg)
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endekonfrontiertsindundvondenKonzeptenderHospizarbeit
und Palliativversorgung wesentlich profitieren können [vgl. 4:
152].
DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion
ausdifferenziert.
1.4. Vernetzung
Die infrastrukturellen Rahmenbedingungen im Handlungsfeld
vonHospizarbeitundPalliativversorgunghabensichinDeutsch-
land in den letzten Jahren differenziert entwickelt. Klientinnen
undKlientenhaben einen gesetzlichenAnspruch auf dieunter-
schiedlichenLeistungenundmüssenZugangzuihnenerhalten.
DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion
ausdifferenziert.
ZuordnungzudenKernkompetenzen:
Kernkompetenz1:DieKernbestandteilederPalliativversorgung
im Setting, in dem Patient und An- und Zugehörige leben, an-
wenden(gesamt4UE)
Kernkompetenz 8: Umfassende Versorgungskoordination und
interdisziplinäre Teamarbeit umsetzen, durch alle Settings hin-
durch,indenenPalliativversorgungangebotenwird(1UE)
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2. ETHISCHE/RECHTLICHEASPEKTE
2.1. EthischeGrundlageninHospizarbeitundPalliativver-
sorgung
Die Sozial- und Pflegeberaterinnen und -berater sind ggf. mit
ethischen Fragestellungen konfrontiert. Es geht beispielsweise
um Fragen der Ernährung und Flüssigkeitsaufnahme am Le-
bensende,dasFortführenoderBeendenvonBehandlungenoder
einengeäußertenSterbewunsch.SiesolleninderLagesein,ethi-
scheFragestellungenzuerkennenundzukommunizieren.Klien-
tinnen, Klienten und deren Nahestehende sollen ermutigt wer-
den, ihre Bedürfnisse zu formulieren, um so an anstehenden
Entscheidungsprozessenteilhabenzukönnen[vgl.4:161].
DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion
ausdifferenziert.
2.2. SterbebegleitungundSterbehilfe
UnwürdigsterbenzumüssenisteinedergroßenÄngste,mitder
man in der Hospizarbeit und Palliativversorgung konfrontiert
wird. Diese Angst umfasst aber nicht nur eine unerwünschte
technisch-medizinische Überversorgung, sondern ebenso die
Sorge, bei zunehmender Ressourcenknappheit nicht mehr auf
eineangemesseneundkompetenteVersorgungamLebensende
hoffen zu können.Weit verbreitet ist auch die Vorstellung, bei
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einer unheilbaren Erkrankung unter Qualen und Schmerzen
sterbenzumüssen.DerGedankeandasSterbenwecktbeivielen
MenschendieAngst, hilf- undwehrlos zu sein,wertlos zuwer-
den, alltägliche Verrichtungen nichtmehr selbst vornehmen zu
können. Auch die Angst vor einemmöglichen Sinnverlust oder
gravierenderVeränderungdeseigenenErscheinungsbildesspie-
len eine zentrale Rolle. Solche Befürchtungen sind oftmals die
Motivation für den Ausdruck von Sterbewünschen und Forde-
rungen nach aktiver Sterbehilfe. Diesmacht eine Auseinander-
setzungmit demThemavor demHintergrundder historischen
Entwicklung,ethischerundreligiöserFragestellungenundjuris-
tischerProblemfeldernotwendig.
DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion
ausdifferenziert.
2.3. Patientenvorsorge:Patientenverfügung,Vorsorge-
vollmacht,Betreuungsverfügung
26%derDeutschenhabeneinePatientenvorsorgegetroffen[7];
diese umfasst neben der eigentlichen Patientenverfügung
(schriftliche Erklärung an den zukünftigen behandelnden Arzt
über Beginn, Fortführung oder Abbruch individueller Behand-
lungsmaßnahmenamLebensende)oftmalsaucheineVorsorge-
vollmacht(BenennungeineskonkretenAnsprechpartners),eine
Niederschrift der eigenen Wertvorstellungen und die Betreu-
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ungsverfügung (Benennung von Wünschen für/gegen eine ge-
setzlicheBetreuung).DaärztlicheMaßnahmensowohldermedi-
zinischen Indikation als auch der Einwilligung bedürfen, wird
dieseVorsorgewichtig,wenneinMenschdurchAlter,Krankheit
oderUnfallnichtmehreinwilligungs-undentscheidungsfähigist.
DieDokumentesindeinewichtigeHilfestellung fürAngehörige,
Ärzte undPflegende,wenn eine kritische Situation eintritt.Das
PatientenverfügungsgesetzausdemJahr2009hatdiePatienten-
rechtedeutlichgestärkt,dasHospiz-undPalliativgesetzsiehtim
Rahmen des § 132g eine gesundheitliche Versorgungsplanung
fürdieletzteLebensphase(BehandlungimVoraus)insbesonde-
reinPflegeeinrichtungenvor.
DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion
ausdifferenziert.
ZuordnungzudenKernkompetenzen:
Kernkompetenz 7: Auf die Herausforderungen von klinischer
und ethischer Entscheidungsfindung in der Palliativversorgung
reagieren(3UE)
![Page 34: Curriculum zu §39b SGB V Hospiz- und Palliativberatung...sich das vorliegende Curriculum an den zehn interdisziplinären Kernkompetenzen in der Palliativversorgung der EAPC [4]. Diese](https://reader034.vdocuments.net/reader034/viewer/2022042913/5f4a5284cb385101ca28aa3c/html5/thumbnails/34.jpg)
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3. PSYCHISCHEUNDSOZIALEASPEKTE
SchwereKrankheit, verbundenmit demnahendenLebensende,
hatAuswirkungenaufdiesozialenBeziehungenallerBeteiligten.
Die Sozial- und Pflegeberaterinnen und -berater sollen in der
Lagesein,diemomentaneVerfassungderKlientinnenundKlien-
ten wahrzunehmen und anzuerkennen, Hilfestellung zur Bear-
beitung von persönlichenAngelegenheiten zu leisten sowie die
Notwendigkeit zu erkennen, zusätzliche soziale Beratung und
Unterstützungeinzubeziehen[4:160].
Alle Sozial- und Pflegeberaterinnen und -berater benötigen
GrundkenntnisseüberdiepsychischenundemotionalenBedürf-
nisse von sterbenden Menschen und ihren Angehörigen. Dies
bedeutet, die Gefühle der Klientinnen und Klienten anzuerken-
nen,ihnenaufeinfühlsameArtundWeisezubegegnenundihre
Strategienzuunterstützen[vgl.4:160].
DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion
ausdifferenziert.
3.1 PsychischeReaktionen
In derAuseinandersetzungmitAlter, Krankheit undnahendem
Tod durchlebt derMensch eine breite Palette an Gefühlen und
psychischenReaktionen.DieArtderEmotionistabhängigdavon,
wie er vorher gelebt und sein Leben erlebt hat. Der sterbende
Menschbewegtsich ineinemSpannungsbogenzwischenobjek-
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tiver Todesbedrohung und subjektiv erlebter Gewissheit, ster-
ben zu müssen. Dies geht oft mit physischer und psychischer
Belastungeinher.
DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion
ausdifferenziert.
3.2 WahrnehmungundKommunikation
Die Gestaltung vonHospizarbeit und Palliativversorgung erfor-
dertaufallenEbenenangemessenekommunikativeFähigkeiten.
DiesewerdenbesonderswichtigimUmgangmitstarkenEmoti-
onenundBelastungen,jedochauchbeischwierigenNachrichten
und Entscheidungen. Die Sozial- und Pflegeberaterinnen und -
berater sollen in der Lage sein, eine hilfreiche Beziehung zur
Klientinbzw.zumKlientenaufzubauen,individuelleBedürfnisse
wahrzunehmen und Sprache und Informationsgeschwindigkeit
denGegebenheitenanzupassen[vgl.4:162].
DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion
ausdifferenziert.
3.3 FamilieundsozialesUmfeld
DieVersorgungsterbenderMenschenschließtauchAngehörige
mit ein. Sie sindwichtige Ansprechpartner für die Belange der
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Sterbenden,dereneigeneBedürfnisseimProzessderAuseinan-
dersetzungmitdemLebensendeRaumbekommenmüssen.
In der täglichen Beratung kommt es oftmals zu einem Kontakt
derBetroffenenüberdieAngehörigen,dadiesedieVersorgung
und Verantwortung der Sterbenden übernommen haben. Die
Aufgaben,dieAngehörigeundNahestehendeübernehmen,sowie
Entscheidungen, die sie treffen, müssen anerkannt werden. Es
kann zu besonderenHerausforderungenund Spannungsfeldern
kommen,dadieBelastungen,diedieseinderVersorgungerfah-
ren,erheblichsind.Siesollenerkanntundthematisiertwerden–
verbundenmitdemHinweisaufzusätzlicheUnterstützungsmög-
lichkeiten[vgl.4:161].
DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion
ausdifferenziert.
ZuordnungzudenKernkompetenzen
Kernkompetenz3und4:DenpsychischenundsozialenBedürf-
nissen derKlientinnenundKlienten gerechtwerden (gesamt 2
UE)
Kernkompetenz9:Angemessene interpersonelleundkommuni-
kative Fertigkeiten inBezug auf Palliative Care entwickeln (ge-
samt2UE)
![Page 37: Curriculum zu §39b SGB V Hospiz- und Palliativberatung...sich das vorliegende Curriculum an den zehn interdisziplinären Kernkompetenzen in der Palliativversorgung der EAPC [4]. Diese](https://reader034.vdocuments.net/reader034/viewer/2022042913/5f4a5284cb385101ca28aa3c/html5/thumbnails/37.jpg)
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Kernkompetenz6:AufdieBedürfnissederpflegendenAngehöri-
gen des Patienten in Bezug auf kurz-, mittel- und langfristige
Pflegezielereagieren(gesamt2UE)
4. SELBSTREFLEXION ZUR AUSEINANDERSETZUNG MIT DEN THEMENSTERBEN,TODUNDTRAUER.
FürsichselbstSorgezutragen, isteinwichtigerAuftraganalle
Sozial-undPflegeberaterinnenund-berater.DieBegegnungmit
Sterbendenund ihrenAngehörigenundaucheigeneAnsprüche
können zu verschiedenen Belastungssymptomen führen. Eine
Auseinandersetzung mit den Ressourcen, Kompetenzen und
Grenzen imArbeitsalltagsowiedieEntwicklungvon individuel-
lenStrategiendesUmgangsmitderSituation liegen inderVer-
antwortung sowohl des Einzelnen als auch der Organisation.
AufmerksameundgezielteUnterstützungsmaßnahmenentlasten
undförderndieSozial-undPflegeberaterinnenund-beraterund
tragendazubei,dasssie ihreKompetenzenerweiternundwei-
terhinmotiviertundengagiertsind.
DieLernzieleund InhaltedesCurriculums sind inderVollversion
ausdifferenziert.
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ZuordnungzudenKernkompetenzen:
Kernkompetenz10:Selbstwahrnehmungübenundkontinuierli-
cheprofessionelleWeiterbildungpraktizieren(2UE)
![Page 39: Curriculum zu §39b SGB V Hospiz- und Palliativberatung...sich das vorliegende Curriculum an den zehn interdisziplinären Kernkompetenzen in der Palliativversorgung der EAPC [4]. Diese](https://reader034.vdocuments.net/reader034/viewer/2022042913/5f4a5284cb385101ca28aa3c/html5/thumbnails/39.jpg)
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STUNDENVERTEILUNG
*Unterrichtseinheitenà45Minuten
4InfragekommendeOrte:stationäresHospiz,einerPalliativstation,Hospizdienst,SAPV-Leistungserbringer,Pflegeeinrichtungmitpallia-tiv(geriatrischer)Kompetenz
Kernkom-petenz
ThemenderKernkompetenzen UE*
1,8 GrundlagenOrganisationsformenHospizarbeitundPalli-ativversorgung(2)AnwendungsbereichevonHospizarbeitundPalliativversorgung(2)VernetzungundKoordination(1)
5
7 EthischeundrechtlicheAspekteGrundlagenEthik(1)SterbebegleitungundSterbehilfe(1)Patientenvorsorge(1)
3
3,4,6
PsychischeundsozialeAspektePsychischeReaktionen(2)FamilieundsozialesUmfeld(2)
4
9 WahrnehmungundKommunikation(2) 210 SelbstreflexionzurAuseinandersetzungmit
Sterben,TodundTrauer(2)2
BegleiteterPraxisbesuch4(4) 4 Stundenzahlgesamt 20
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32
HinweiszudenAutorinnenundAutoren
MartinaKern
LeiterindesZentrumsfürPalliativmedizin,MalteserKranken-
hausSeligerGerhardBonn/Rhein-Sieg,LeiterinvonALPHA
Rheinland(AnsprechstelledesLandesNRWzurPalliativversor-
gung,HospizarbeitundAngehörigenbegleitung),Ausbilderinder
DGPfürKursleitungeninPalliativeCare/Palliativmedizin
DirkMüller,MAS(PalliativeCare)
ExaminierterAltenpfleger,FundraisingManager(FH),Projekt-
leiterdesKompetenzzentrumsPalliativeGeriat-
rie/UNIONHILFSWERK,VorsitzenderdesHospiz-undPalliativ-
VerbandsBerlin,VorstandDeutscherHospiz-undPalliativVer-
band,VorsitzenderderFachgesellschaftPalliativeGeriatrie
HeinerMelching,Dipl.-Soz.päd./Dipl.-Soz.Arb.
GeschäftsführerderDeutschenGesellschaftfür
Palliativmedizin(DGP)
Nauck,Friedemann,Prof.Dr.med.
DirektorderKlinikfürPalliativmedizinUniversitätsmedizin
Göttingen,MitglieddesZentrumsfürMedizinrechtderGeorg-
AugustUniversitätGöttingen,HerausgeberderZeitschriftfür
Palliativmedizin.Mitherausgeberdes„LehrbuchderPalliativme-
dizin“
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33
Dank
WirdankenfürdieUnterstützungbeiderErarbeitungdieses
Curriculums:
Dr.KatharinaGraffmann-Weschke,MPH
(LeiterinAOKPflegeAkademie)
Anne-MariaJasing
(MitarbeiterinAOKPflegeAkademie)
AmönaLandrichter
(ZentraleAnlaufstelleHospiz/UNIONHILFSWERK)
AnnWenske
(InstitutfürSozialforschungundberuflicheWeiterbildung
gGmbHNeustrelitz)
SylvaFröhlich
(MalteserHospiz-undPalliativberatungsdienst/Palliativnetz-
werkBerlinNordost)
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34
LITERATURVERZEICHNIS
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3. DeutscheGesellschaftfürPalliativmedizine.V.(DGP),Deut-scherHospiz-undPalliativVerbande.V.(DHPV),Bundes-ärztekammer(BÄK)(2016):HandlungsempfehlungenimRahmeneinerNationalenStrategie.URL:www.charta-zur-betreuungsterbender.de/files/bilder/neu2%20RZ_161004_Handlungsempfehlungen_ONLINE.pdf[7.2.2017]
4. Krumm,N.;Schmidlin,E.;Schulz,C.;Elsner,F.(2015):Kern-kompetenzeninderPalliativversorgung–einWeißbuchderEuropeanAssociationforPalliativeCarezurLehreinderPalliativversorgung.In:ZeitschriftfürPalliativmedizin.16.Jahrgang.4.Ausgabe.S.152-167.Stuttgart:ThiemeVer-lag.
5. BundesministeriumfürBildungundForschung(BMBF)undSekretariatderKultusministerkonferenz(Hrsg.)(2016):DQR–DeutscherQualifikationsrahmenfürlebenslangesLernen.URL:www.dqr.de/content/2315.php[7.2.2017]
6. DeutscheGesellschaftfürPalliativmedizine.V.(DGP),Deut-scherHospiz-undPalliativVerbande.V.(DHPV),Bundes-ärztekammer(BÄK)(2015):ChartazurBetreuungschwerstkrankerundsterbenderMenscheninDeutschland.8.Auflage.URL:http://www.charta-zur-betreuung-sterbender.de/files/dokumente/RZ_151124_char-ta_Einzelseiten_online.pdf[7.2.2017]
7. Klindtworth,K.;Schneider,N.;L.Radbruch,L.;Jünger,S.(2013):VersorgungamLebensende:HaltungenundEinstel-
![Page 43: Curriculum zu §39b SGB V Hospiz- und Palliativberatung...sich das vorliegende Curriculum an den zehn interdisziplinären Kernkompetenzen in der Palliativversorgung der EAPC [4]. Diese](https://reader034.vdocuments.net/reader034/viewer/2022042913/5f4a5284cb385101ca28aa3c/html5/thumbnails/43.jpg)
35
lungeninderBevölkerung.In:ZeitschriftfürPalliativmedi-zin,14.Jahrgang.1.Ausgabe.Stuttgart:ThiemeVerlag.
![Page 44: Curriculum zu §39b SGB V Hospiz- und Palliativberatung...sich das vorliegende Curriculum an den zehn interdisziplinären Kernkompetenzen in der Palliativversorgung der EAPC [4]. Diese](https://reader034.vdocuments.net/reader034/viewer/2022042913/5f4a5284cb385101ca28aa3c/html5/thumbnails/44.jpg)
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GesetzeundRechtsverordnungen
BGB:§1896.RechtlicheBetreuung,Voraussetzungen.
BGB:§1901a.Patientenverfügung.
BGB:§1901bGesprächzurFeststellungdesPatientenwillens.
BGB:§1901c.SchriftlicheBetreuungswünsche,Vorsorgevoll-macht.
Bundesgesetzblatt(2015):GesetzzurVerbesserungderHospiz-undPalliativversorgunginDeutschland.Hospiz-undPalliativge-setz.HPG.TeilI.Nr.48vom8.Dezember2015.URL:www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl115s2114.pdf%27%5D__1451686258240[7.2.2017]
Bundesgesetzblatt(2015):GesetzzurStrafbarkeitderge-schäftsmäßigenFörderungderSelbsttötung.TeilI.Nr.49vom9.Dezember2015.URL:http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl115s2177.pdf%27%5D__1453065316848[7.2.2017]
SGBV:§37bSpezialisierteambulantePalliativversorgung.
SGBV:§39aStationäreundambulanteHospizleistungen.
StGB:§217GeschäftsmäßigeFörderungderSelbsttötung
![Page 45: Curriculum zu §39b SGB V Hospiz- und Palliativberatung...sich das vorliegende Curriculum an den zehn interdisziplinären Kernkompetenzen in der Palliativversorgung der EAPC [4]. Diese](https://reader034.vdocuments.net/reader034/viewer/2022042913/5f4a5284cb385101ca28aa3c/html5/thumbnails/45.jpg)
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ISBN:978-3-933154-82-8