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KURS Cybercrime DO / FR 7. / 8. JUNI 2018 UNIVERSITÄT LUZERN, FROHBURGSTRASSE 3

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KURS

Cybercrime

DO / FR 7. / 8. JUNI 2018UNIVERSITÄT LUZERN, FROHBURGSTRASSE 3

Page 2: Cybercrime - UNILU · Kurs Cybercrime Cybercrime ist in aller Munde. Doch um was handelt es sich eigentlich? Einerseits geht es um die im 2. Titel des StGB bei den Vermögensdelikten

Kurs Cybercrime

Cybercrime ist in aller Munde. Doch um was handelt es sich eigentlich? Einerseits geht es um die im 2. Titel des StGB bei den Vermögensdelikten untergebrachten sog. Computertatbestände. Andererseits zeigt sich, dass vermehrt «klassische» Delikte mit dem Computer oder via Internet als Tatmittel begangen werden, wie bspw. Betrüge, Erpressungen und Urkundenfälschungen. In rechtlicher Hinsicht fällt weiter auf, dass sich Straftaten im Internet selten auf einen Tatbestand beschränken lassen, sondern es sich um immer wieder in neuen Formen auftretende Phänomene handelt. Wir möchten Ihnen in diesem Kurs das nötige Wissen und Können vermitteln, um Phänomene im Bereich Cybercrime zu erkennen, zu begreifen und richtig zu subsu-mieren. Sodann sollen Sie in der Lage sein, den Mitteleinsatz abzuwägen und gezielt einzusetzen, um ein rechtsstaatlich korrektes und unter Berücksichtigung der Rechte aller Verfahrensbeteiligten effizientes Verfahren durchführen zu können. Die Grund-lagen werden anhand der sog. Phänomenblätter des Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) besprochen und in der Folge direkt in Fällen beübt, welche auf realen Strafver-fahren basieren. Ausserdem werden bewährte Best-Practices weitergegeben, welche Ihnen gerade die aktive Rechtshilfe im Bereich Cybercrime erleichtern.

Ziele

– Sie erkennen Phänomene und können sie richtig subsumieren. – Sie erkennen die prozessualen Risiken und Chancen im Bereich Beweiserhebung und

Verwertung und handeln in Ihren Strafverfahren korrekt.– Sie gehen prozessual richtig und taktisch geschickt vor.– Sie können die Institute der aktiven Rechtshilfe im Bereich Cybercrime korrekt einsetzen. – Sie haben das nötige Wissen, um in einer Einvernahme mit einer Ihnen technisch über-

legenen beschuldigten Person den Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen abzuschätzen.

Zulassung

Der Kurs richtet sich an fallführende Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, sowohl der allgemeinen wie auch der auf Wirtschaftsdelikte spezialisierten Staatsanwaltschaften.

Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 30 Personen beschränkt.

Anmeldeschluss: Montag, 7. Mai 2018

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Datum und Ort

Do. /Fr., 7. /8. Juni 2018Universität Luzern, Staatsanwaltsakademie, Frohburgstrasse 3, LuzernT +41 41 229 53 20; [email protected]

Kosten

CHF 680.–Nach Eingang der Anmeldung wird eine Rechnung gestellt.

Programm Tag 1

09.15 – 09.25 Begrüssung, Kursüberblick und -einstieg09.25 – 09.50 Vorstellung Phänomenblätter, Entstehung etc.09.50 – 10.20 Pause10.20 – 11.10 Hacking, Begriffe und Rechtsprechung11.10 – 12.00 Übungsfälle12.00 – 13.30 Mittagessen13.30 – 14.20 Phishing, Deliktsformen14.20 – 15.00 Finanz- und Paketagenten15.00 – 15.30 Pause15.30 – 16.10 Übungsfälle16.10 – 16.45 Übungsfälle

Programm Tag 2

09.15 – 09.25 Malware, Deliktsformen09.25 – 09.50 Cyber-Betrugsformen09.50 – 10.20 Pause10.20 – 11.10 Botnets / DDOS11.10 – 12.00 Übungsfälle12.00 – 13.30 Mittagessen13.30 – 14.20 Prozessuale Zwangsmassnahmen im Bereich Cybercrime14.20 – 15.00 Verwertbarkeit von im Internet erhobenen Beweismitteln15.00 – 15.30 Pause15.30 – 16.10 Lessons learned, Abschluss

Kursleitung und Referenten

lic. iur. Stephan Walder Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich, Kompetenzzentrum Cybercrime

lic. iur. Sandra Schweingruber Staatsanwältin des Bundes, Bundesanwaltschaft BA

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InformationUniversität LuzernStaatsanwaltsakademieHeidi FalknerFrohburgstrasse 3Postfach 44666005 LuzernT +41 41 229 53 [email protected]

Veranstaltungsort Universität LuzernRaum 4.B55Frohburgstrasse 3Luzern