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Das Gemeinsame Europäischen Asylsystem (GEAS) Überblick über das geltende Gemeinsame Europäische Asylsystem und die Reformvorschläge der EU-Kommission Anna-Lena Schuster, Referat AS4

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Das Gemeinsame Europäischen Asylsystem (GEAS)

Überblick über das geltende Gemeinsame Europäische Asylsystem und die

Reformvorschläge der EU-Kommission

Anna-Lena Schuster, Referat AS4

Das Amt der Beauftragten

Gesetzlicher Auftrag: §§ 92-94 AufenthG

Aufgaben u.a.:

-Förderung von Integration und Teilhabe

- Beobachtung der Zuwanderung nach DE und in die EU

- Beteiligung an allen Rechtsetzungsvorhaben und sonst. Angelegenheiten der BReg.

- Information ggü. Bürgerinnen und Bürgern

Das Amt der Beauftragten

§ 94 Abs. 2 AufenthG:

Berichtspflicht ggü. Deutschem Bundestag

„11. Lagebericht: Teilhabe, Chancengleichheit und Rechtsentwicklung in der Einwanderungsgesellschaft Deutschland“ (Dez. 2016)

(www.integrationsbeauftragte.de)

Gliederung

A.Was ist das GEAS?

B. Einzelne Rechtsakte und deren Inhalt

C. UMF im GEAS

D.Die Reformvorschläge

Das GEASHistorischer Überblick

Vertrag von Amsterdam (1997):„Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ u.a. durch

„Vergemeinschaftung“ der Asylpolitik ->„Gemeinsamer Schutzraum“- Einheitliche Schutzformen

- Einheitliche Mindeststandards

-> 1999-2005: mehrere Rechtsakte verabschiedet

• Letzte Reform in 2013 verabschiedet, Umsetzungsfrist bis 07/2015

Rechtsgrundlagen

• Art. 78 AEUV sieht die Einführung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems vor, das mit den Verpflichtungen der Staaten nach der Genfer Flüchtlingskonvention aus dem Jahr 1951 im Einklang steht

• Art. 18 EU-Grundrechtecharta (EU-GRCh): Recht auf Asyl

• (Art. 19 EU-GRCh gewährt Schutz bei Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung – für alle Menschen, unabhängig von Asylfragen)

Rechtsnatur von EU-Rechtsakten

Verordnungen:

Rechtsakt mit allgemeiner Gültigkeit in den Mitgliedstaaten. Wirken unmittelbar und lassen den Mitgliedstaaten keinen eigenen Spielraum.

Richtlinien:

Im Gegensatz zu EU-Verordnungen sind EU-Richtlinien nicht unmittelbar wirksam und verbindlich, sondern müssen umgesetztwerden, um wirksam zu werden. Es bleibt den einzelnen Mitgliedstaaten hierbei ein gewisser Spielraum.

-> Umsetzungsfrist: i.d.R. zwei Jahre.

Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU

Inhalt:

Gemeinsame Standards für ein faires und effizientes Asylverfahren, sowohl in Behörden (DE: BAMF) als auch in Gerichten.

U.a.:

• Einzelne Schritte des Verfahrens (u.a. Antrag, Anhörung, Bescheid, Rechtsschutz vor Gericht)

• Besonderen Bedürfnissen von UMF, Minderjährigen und sonst. vulnerablen Personen ist Rechnung zu tragen.

Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU

Inhalt:

Mindestanforderungen an die „Aufnahmebedingungen“

u.a.:

- Unterbringung

- Versorgung (Soziale Rechte, z.B. Arbeitsmarktzugang, Gesundheitsversorgung)

- Haftregelungen

Besonderen Bedürfnissen von UMF, Minderjährigen und sonstigen vulnerablen Personen ist Rechnung zu tragen.

Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU

(auch: Anerkennungsrichtlinie)

Inhalt:

Beschreibt , was „internationaler Schutz“ ist und wann man ihn bekommen soll:

• GFK-Schutz – bei Verfolgung

• subsidiärer Schutz – bei Gefahren wegen bew. Konflikt, Todesstrafe, Folter, unmenschlicher Behandlung

Zudem werden Folgerechte (Zugang zu Beschäftigung, Bildung, Sozialhilfe etc.) und Integrationsmaßnahmen nach Anerkennungvorgegeben.

Dublin III Verordnung (EU-Verordnung Nr. 604/2013)

Inhalt:

Legt Kriterien unter einer bestimmten Hierarchie fest, wie der für einen Asylantrag zuständige Mitgliedstaat bestimmt werden muss:

• Oberstes Kriterium: Familie

• UMF: grds. im Staat des Aufenthalts

• Legale Einreise

• Weiter hinten: MS der ersten irregulären Einreise

Dublin-Verfahren:

Menschen im „falschen“ MS müssen in den zuständigen MS

überstellt werden.

Überstellungen in der Praxis: viele Herausforderungen

Jeder MS kann aus humanitären Gründen ein Selbsteintrittsrechtausüben und über den Asylantrag selbst entscheiden.

Überstellung idR. = Abschiebung. Freiwillige „Selbst-Überstellung“ in der Praxis meist nicht möglich

EURODAC-Verordnung Nr. 603/2013

„Eurodac“:

• Datenbank, die zum Abgleich von Fingerabdrücken eingerichtet wurde, um ein effizientes Dublin-System sicherzustellen.

• Jede Person ab 14 J. muss nach irreg. Einreise oder bei Asylantrag Fingerabdrücke abgeben.

• Auch Strafverfolgungsbehörden haben u.U. Zugang um schwere Straftaten zu verhindern und zu ermitteln.

C. UMF im GEAS

Allgemein:

Rechtliche Situation v. UMF

= Querschnittsthema(Minderjährigenschutz + Migrationsrecht + Teilhabe/Integration+Sonstiges)

GEAS: „nur“ EU-Asylebene

Völkerrecht: UN-KRK, allg. menschenrechtliche Verträge (z.B. EMRK, UN-Sozialpakt), KSÜ etc.

EU-Recht: Brüssel IIA-VO, sonst. Migrationsrecht (Familienzusammenführungs-RL, RückführungsRL etc.) etc.

Nat. Recht: AsylG, AufenthG, SGB VIII, KindschaftsR, Teilhaberechte etc.

C. UMF im GEASJeder Mitgliedstaat -> eigenes „Aufnahme- und Versorgungssystem“ für UMF

vgl. u.a.:

- Verfahrens- und Handlungsfähigkeit unter 18 Jahren?

- Rechtliche Vertretung

- Unterbringung und Versorgung

- Asyl = einziger Weg?

- Altersfestsetzung

- Suche nach Familienangehörigen

- Familienzusammenführungen

- jeweils zuständige Behörden

etc.

Statistik

EU

2016: 63.300 asylsuchende UMF2015: 96.500 asylsuchende UMF Quelle: Eurostat

DEU:

2016: 35.939 asylsuchende UMF (BAMF)

2015: 22.255 asylsuchende UMF(BAMF); Inobhutnahmen (BMFSFJ):

2016: 44.935; 2015: 42.309

D. Die aktuelle Reformdes GEAS

Das GEASHistorischer Überblick

Vertrag von Amsterdam (1997):„Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ u.a. durch

„Vergemeinschaftung“ der Asylpolitik ->„Gemeinsamer Schutzraum“- Einheitliche Schutzformen

- Einheitliche Mindeststandards

-> 1999-2005: mehrere Rechtsakte verabschiedet

• Letzte Reform in 2013 verabschiedet, Umsetzungsfrist bis 07/2015

• Mai 2016: Beginn der aktuellen Reformverhandlungen!

GEAS-ReformDas „erste Paket“vom 04.05.2016:

•Entwurf Dublin-IV-VO

•Entwurf für eine Neufassung der EURODAC-VO

•Entwurf für eine Neufassung der EASO-VO

(„EU-AA-VO“)

Das „zweite Paket“ vom 13.07.2016

• Entwurf „Verfahrensverordnung“

• Entwurf „Qualifikationsverordnung“

• Entwurf Neufassung Aufnahmerichtlinie

• Entwurf „Resettlement-Verordnung“

Auswirkungen der Reform?

Für die Diskussion:

• Neue Rechtsform – Verordnungen:- Anwendungsvorrang – und das deutsche Asylrecht?

- Konsequenzen für sonstiges nationales Recht (z.B. GG, SGB VIII, BGB) ?

• Auswirkungen auf Kinder- und Jugendhilfe?(Recht und Praxis, bspw.: Überstellungen von UMF)

• Sonstige Konsequenzen für Minderjährige/Praxis/Rechtsanwendende?

(Nicht gezeigte Folien)

„Resettlement“

•Neuansiedlung von Flüchtlingen, die sich außerhalb der EU befinden

•Verfahren erfolgt in Zusammenarbeit mit UNHCR

• Einer der „legalen Zugangswege“ in die EU

• Freiwillig, nach „Kontingenten“

European Asylum Support Office (EASO)

• Gegründet 2010

• Soll Unterstützung liefern zum Erreichen der Vorgaben des GEAS

• Unterstützung von MS; Informationstool

• Derzeit ca. 250 Mitarbeiter, befindet sich auf Malta