das kwg und seine relevanz für die geschäftspolitik
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Das KWG und seine Relevanz für die Geschäftspolitik. Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik. Gesetzliche Rahmenbedingungen. Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik. KWG. Richtlinien & Verordnungen. HGB. BGB. Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik. - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
Das KWG und seine Relevanz für die Geschäftspolitik
Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik
Bescha ffung P roduktion Absa tz
Management
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik
BGB
HGB
Richtlinien
& Verordnungen
KWG
Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik
Das Kreditwesengesetz
• bedeutendste gesetzliche Grundlage
• Hauptziel: Anleger vor Ausfallrisiken schützen
durch Informationspflichten
Restriktionen
Eingriffsbefugnisse
Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik
Risikobegrenzung durch aufsichtsrechtliche Normen
Adressen-
ausfall-
risiken
§ 10
GS I
§ 12
§ 13
Betriebs-
risiken
§ 13 II
§§ 15, 17
§ 18
§ 32 II
Preisrisiken
§ 10
GS I
Informa-
tions-
risiken
§ 23
§ 23a
§§39-40
Liquiditäts-
risiken
§ 11
GS II
Sachwertaus-
fallrisiken
§ 10
GS I
Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik
Adressen-, Sachwertausfall- und Preisrisiken
• in § 10 KWG geregelt und durch
Grundsatz I des BAFin konkretisiert
„Die Institute müssen im Interesse der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, [...], angemessene Eigenmittel haben.“
Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik
• Bestimmung des Begriffs Eigenmittel in den
Absätzen 2 – 7
• Angemessenheit wird durch GS I
konkretisiert
§ 10 KWG
Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik
Haftendes Eigenkapital
Eigenmittel (§ 10 KWG)
Kernkapital
Ergänzungskapital
Drittrangmittel
§ 10 KWG Abs. 2-7
Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik
Risikoäquiva-lenzbetrag
XBonitätsgewich-tungsfaktor
Gewichtete Risikoaktiva Gewichtete Risikoaktiva
§ 10 KWG – Grundsatz I
Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik
Gewichtete Risikoaktiva
XSolvabilitäts-koeffizient (0,08)
Risikoaktiva-AnrechnungsbetragRisikoaktiva-Anrechnungsbetrag
§ 10 KWG – Grundsatz I
Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik
€ 100.000
RealkreditX
0,5
Entspr. 50 %
Gewichtete Risikoaktiva
€ 50.000
Gewichtete Risikoaktiva
€ 50.000
§ 10 KWG – Grundsatz I
Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik
€ 50.000X
Solvabilitäts-koeffizient (0,08)
Risikoaktiva-Anrechnungsbetrag
€ 4.000
Risikoaktiva-Anrechnungsbetrag
€ 4.000
§ 10 KWG – Grundsatz I
Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik
§ 10 KWG – Grundsatz I
• Ein durch Grundpfandrechte abgesicherter Kredit in Höhe von € 100.000 muss nach GS I mit € 4.000 des haftenden Eigenkapital hinterlegt werden
§§ 13, 13a KWG - Großkredite
Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik
• Großkredite liegen dann vor, wenn dass
Gesamtkreditvolumen an einen Kreditnehmer
10 % des haftenden EK überschreitet
• Großkrediteinzelobergrenze liegt bei
25 % des hEK
Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik
§§ 13, 13a KWG - Großkredite
• Summe aller Großkredite ist auf das 8fache des hEK
begrenzt
• Großkredite bedürfen dem einstimmigen Beschluss
aller Geschäftsleiter
§ 14 KWG - Millionenkredite
Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik
• Kreditinstitute sind verpflichtet Kreditengagements
eines Kreditnehmers, die 1,5 Mio € überschreiten
an die Deutsche Bundesbank zu melden
Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik
Risikobegrenzung durch aufsichtsrechtliche Normen
Adressen-
ausfall-
risiken
§ 10
GS I
§ 12
§ 13
Betriebs-
risiken
§ 13 II
§§ 15, 17
§ 18
§ 32 II
Preisrisiken
§ 10
GS I
Informa-
tions-
risiken
§ 23
§ 23a
§§39-40
Liquiditäts-
risiken
§ 11
GS II
Sachwertaus-
fallrisiken
§ 10
GS I
Liquiditätsrisiken - § 11 KWG
Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik
• ständige Zahlungsfähigkeit muss gewährleistet sein
• Konkretisierung im Liquiditätsgrundsatz II
• Unterteilung in Liquidität erster und zweiter Klasse
Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik
Liquiditätsrisiken - § 11 KWG
Verfügbare Zahlungsmittel*Zahlungsverpflichtungen*
> 1
Liquiditätskennzahl:
• die Liquiditätskennzahl muss unbedingt >= 1 sein
* Fälligkeit bis zu einem Monat
Liquiditätsrisiken - § 11 KWG
Verfügbare Zahlungsmittel*Zahlungsverpflichtungen*
> 1
Beobachtungskennzahl:
• die Beobachtungskennzahl sollte >= 1 sein
* Fälligkeiten bis 3, 6 und 12 Monaten
Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik
Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik
Risikobegrenzung durch aufsichtsrechtliche Normen
Adressen-
ausfall-
risiken
§ 10
GS I
§ 12
§ 13
Betriebs-
risiken
§ 13 II
§§ 15, 17
§ 18
§ 32 II
Preisrisiken
§ 10
GS I
Informa-
tions-
risiken
§ 23
§ 23a
§§39-40
Liquiditäts-
risiken
§ 11
GS II
Sachwertaus-
fallrisiken
§ 10
GS I
Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik
Betriebsrisiken
• § 15 I Organkredite bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsorgans
• § 17 Besondere Haftung bei Verstoß gegen § 15
• § 18 Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers bei Krediten ab € 250.000
Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik
Betriebsrisiken
• § 25 a Besondere organisatorische Pflichten:
• Einrichtung eines geeign. Systems zur Risikokontrolle
• ordnungsgemäße Geschäftsorganisation
• angemessenes internes Kontrollverfahren
• Sicherheitsmaßnahmen für EDV
Konkretisierung durch die MAK
Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik
Risikobegrenzung durch aufsichtsrechtliche Normen
Adressen-
ausfall-
risiken
§ 10
GS I
§ 12
§ 13
Betriebs-
risiken
§ 13 II
§§ 15, 17
§ 18
§ 32 II
Preisrisiken
§ 10
GS I
Informa-
tions-
risiken
§ 23
§ 23a
§§39-40
Liquiditäts-
risiken
§ 11
GS II
Sachwertaus-
fallrisiken
§ 10
GS I
Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik
Informationsrisiken
• § 23 Verbot bestimmter Arten von Werbung
• § 23a expliziter Hinweis an die Kunden auf die fehlende Mitgliedschaft in einer Einlagensicherung
• §§ 39, 40 Bezeichnungsschutz für Begriffe Bank, Volksbank, Sparkasse
Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik
Anzeigepflichten
• § 44 generelle Auskunftspflicht an BAFin und BuBa
• Laufende Informationspflicht durch:
§ 10 I; § 11 bezüglich GS I & II
§ 13; § 13a Großkredite
§ 25 Monatsausweise
§ 26 Jahresabschlüsse
• Besondere Informationspflicht durch:
§ 12a Begründung von Untern.beziehungen
§ 14 Millionenkredite
§ 24 Ausscheiden von Geschäftsleitern
Änderung der Rechtsform
Verlust von mind. 25 % des hEK
...
Anzeigepflichten
Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik
Die Relevanz des KWG für die Geschäftspolitik
Eingriffsmöglichkeiten des BAFin
• §§ 33, 35 Versagung und Aufhebung der Betriebserlaubnis
• § 36 Abberufung von Geschäftsleitern
• § 45 Verbot der Kreditgewährung
• § 46 Annahmeverbot von Einlagen, Tätigkeitsverbot
• § 46a Veräußerungs-, Zahlungsverbot, Schließung