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Ausgabe 03/2016 KAV ONLINE FORTBILDUNG ANWÄLTE UND BÜHNE DER KAV VERGRÖSSERT SICH! AM 25. NOVEMBER 2016 IN DER WOLKENBURG

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Ausgabe 03/2016

KAV ONLINE FORTBILDUNG ANWÄLTE UND BÜHNEDER KAV VERGRÖSSERT SICH!

AM 25. NOVEMBER 2016 IN DER WOLKENBURG

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3Editorial |

herzlich willkommen nach einem hoffent-lich erholsamen Urlaub. Schön, dass Sie wieder da sind.Erinnern Sie sich noch an das Motto unseres diesjährigen Kölner Anwaltstages? Zu Ihrer Erinnerung: „Nichts bleibt, wie es ist“. Als wir uns dieses Motto ausdachten, hatten wir vorwiegend die unausweichlich auf uns zukommende neue Technik, allem voran das besondere elektronische An-waltspostfach (das beA), im Sinn, vielleicht auch noch die neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung im jeweiligen Rechts-gebiet. Keinesfalls aber dachten wir – auch wenn wir es vielleicht erhofften – an die in den kommenden Wochen anstehenden, für uns alle sehr bedeutenden Verände-rungen! Das Amts- und Landgericht Köln erhält 19 neue Richter und Richterinnen! Nachhaltige Gespräche und Anmahnungen haben also geholfen. Die Entlastung wird für uns alle in unserer täglichen Arbeit spürbar werden. Was aber bedeutet diese Veränderung für den Kölner Anwaltverein, denn 19 Richterinnen und Richter benötigen Mitarbeiter/-innen und alle benötigen Räume? Der Kölner Anwaltverein wird sich räumlich vergrößern, denn er unterhält demnächst nicht nur im Gerichtsgebäude des Amts- und Landgerichtes, sondern auch im Gerichtsgebäude des Oberlandes-

gerichtes am Reichenspergerplatz weitere Räume. Hier gilt mein ausdrücklicher Dank dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes, Herrn Peter Kamp und dem Präsidenten des Landgerichts, Herrn Roland Ketterle, die sich gemeinsam mit Nachdruck dafür eingesetzt haben, dass der KAV nun in beiden Gerichtsgebäuden Geschäftsstellen unterhalten kann. Beiden Präsidenten war es wichtig, dass weiterhin die „kurzen Wege“ für die Kolleginnen und Kollegen erhalten bleiben, darüber hinaus aber auch der direkte Kontakt zu den Richtern und Richterinnen gepflegt werden kann. Weiteres zum Umzug der Geschäftsstel-le finden Sie auch im Innenteil dieser Ausgabe.Informieren möchte ich Sie über die Reform der Reform, denn die Berufungs-verhandlung soll wieder Standard werden. So jedenfalls plant es das Bundesminis-terium der Justiz und für Verbraucher. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass die mündliche Verhandlung dem Richter nicht zwingend weniger Arbeit bereitet hat als die Formulierung eines Zurückweisungsbeschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO; andererseits führte diese Regelung zu einer deutlichen Mehrbelas-tung des BGH, der mit Nichtzulassungsbe-schwerden geradezu überlaufen wurde. Darüber hinaus fühlte sich der betroffene Bürger nicht ernst genommen, sein Vertrauen in die Justiz sank weiter. Dies alles hatten die Anwältsverbände stets kritisiert, wenn auch in dem Bewusstsein, dass die „Wiedereinführung“ der obliga-torischen Berufungsverhandlung zu einer Mehrbelastung der Justiz und damit zu längeren Verfahrenszeiten führen könnte. Andererseits zeigt die Praxis, dass unsere Mandanten es vom Richter hören und nicht lediglich lesen möchten, warum ihr Rechtsmittel aussichtslos bleiben wird. Wir alle haben die Erfahrung gemacht, dass es beim Mandanten allein dadurch, dass er einen persönlichen Beitrag in der mündlichen Verhandlung leisten konnte, zu einer größeren Zufriedenheit mit dem Prozessergebnis führt, denn er fühlt sich wahrgenommen, sein Problem vom Rich-ter ernst genommen. Dass durch seinen Beitrag u.U. gar kein anderes Ergebnis erzielt wurde, als ohne seinen Beitrag, spielt erfahrungsgemäß keine Rolle. Auch in diesem Jahr ist es mir eine große

Freude und Ehre, Sie wieder zu unserer festlichen GALA Kölner Juristen einladen zu dürfen. Sie wird stattfinden am 25. No-vember 2016 in der Wolkenburg, die dann dank ihrer atemberaubenden Beleuchtung in vorweihnachtlichem Glanz erstrahlen und dadurch genau den festlichen Rahmen bieten wird, den wir uns für unsere Gala wünschen und den Sie als unsere Gäste so sehr schätzen. Selbstverständlich erwarten Sie wieder sensationelle Preise, die Sie im Rahmen der stattfindenden Tombola ge-winnen können. Der Erlös wird in diesem Jahr dem Zentrum für Palliativmedizin der Universität zu Köln gespendet werden. Der Vorverkauf hat bereits sehr vielverspre-chend begonnen; deshalb zögern Sie nicht länger. Es wäre schade, wenn Sie nicht dabei sein könnten.

Mit herzlichem und kollegialem Grußstets Ihre

RAin Pia Eckertz-TybussekVorsitzende

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

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KAV Seminare Ausschüsse &Arbeitskreise

Aktuelles &Wissenswertes

06 | Fortbilden und Service genießen

07 | KAV Bonus

08 | Übersicht der Seminare

12 | KAV Seminare

38 | Herbstseminare und Jahresendveranstaltungen 2016 (15 Std. FAO)

39 | KAV ONLINE FORTBILDUNG

40 | Veranstaltungsorte und Parkhinweise

41 | Mit der Bahn zum Seminar

42 | Fachanwaltslehrgänge 2017 in Kooperation mit der Deutschen Anwaltakademie in Köln

46 | Ausschuss Familienrecht

46 | Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz

47 | Arbeitskreis Informationstechnolo-gierecht

48 | Ausschuss Junge Anwälte

47 | Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht

48 | Arbeitskreis Zivilverfahrensrecht und Zwangsvollstreckungsrecht

52 | KAV Rechtpersönlich: Interview mit dem Präsidenten des LG Köln, Herrn Roland Ketterle und dem Vorstandsmitglied des KAV e.V., Herrn Kollegen Dr. Markus Vogelheim

55 | Aktuelles

58 | Personen

59 | Neues von Kölner Autoren

60 | Neues vom DAV

62 | JurTour

| Inhalt

GALA Kölner Juristen am 25. November 2016 in der Wolkenburg, Köln

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Veranstaltungen, Termine und Hinweise

KAV Intern Verschiedenes

66 | Revue zur 2. Kölner Anwalts-Lounge vom 26. August 2016

66 | Revue zum Anwaltszukunftskongress vom 02.–03. September 2016

67 | Kölner Forum Junge Anwälte am 25. Oktober 2016

67 | Organfest am 03. November 2016

68 | Kammerversammlung am 16. November 2016

68 | Winterabschlussgala am 08. Februar 2017

68 | 10. Kölner Anwaltstag am 16. Mai 2017

69 | Mitgliederversammlung des KAV e.V. am 16. Mai 2017

69 | Wichtige Termine im Überblick

69 | Redaktionsschluss 04/2016

70 | Young Lawyers – die gemeinsame Reise zum Deutschen Anwaltstag nach Berlin

72 | Neu! Anwälte und Bühne

74 | Anwälte und Kunst

76 | Herzlich willkommen im KAV

76 | Mitgliedervorteile durch Partnerschaften

78 | KAV Partnerschaften

81 | KAVTELEFONSERVICE

82 | Warum Social Media?

82 | Rechtzeitig informiert

03 | Editorial

05 | Impressum

83 | Annoncen

85 | Anmeldeformular Seminare

88 | Teilnahmebedingungen Seminare

89 | Anmeldeformular GALA KÖLNER JURISTEN

ImpressumHerausgeber: Kölner Anwaltverein e.V. (KAV e.V.) und Kölner Anwaltverein Service GmbH | Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwältin Pia Eckertz-Tybussek, Vorsitzende des KAV e.V. | Redaktion: Rechtsanwalt Joachim Kleinrahm (Vorstand des KAV e.V.), Martin V. Sampedrano Gonzalez (Geschäftsführer der Kölner Anwaltverein Service GmbH), Rechtsanwalt Carsten T. Schuster (Geschäftsführer des KAV e.V.) | Adresse und Geschäftsstelle: Justizgebäude, Zimmer 101–109, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln | Gestaltung und Layout: e-mediad GmbH | Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

Inhalt |

Der KAV vergrößert sich!

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6 | Seminare

Mineralwasser im Tagungsraum Bei allen Veranstaltungen im Tagungsraum

Kaffeepausen Ab einer Seminarlänge von drei Vortragsstunden

Mittagessen Ab einer Seminarlänge von acht Vortragsstunden

Kostenfreie WLAN-Nutzung am Tagungsort Im Rahmen verschiedener, mehrstündiger Seminarangebote – bitte beachten Sie die entsprechende Seminarbewerbung.

Skriptmaterial Abhängig vom Referenten – per Download oder als Printexemplar vor Ort

Nutzung des Deutsche Bahn Veranstaltungstickets Reisen Sie bequem und günstig mit der Deutschen Bahn zu Ihrem KAV Seminar. Ab € 99,00 inkl. MwSt. (Hin- und Rückfahrt 2. Klasse) deutschlandweit (siehe Seite 39)

FlugbuchungFür die Planung Ihrer Anreise per Flugzeug (auch für generelle Geschäfts- und Privatreisen) steht Ihnen das Lufthansa City Center Reisebüro Frenzen, Johannisstraße 54, 50668 Köln, zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner stehen unter Telefon: 0221/16012-30, Telefax: 0221/16012-27 und per E-Mail: [email protected] sehr gern zur Verfügung.

Mietwagenservice Unser Kooperationspartner Europcar bietet Mitgliedern des KAV e.V. attraktive Sonderkonditionen. Die genauen Details hierzu erhalten Sie über die Geschäftsstelle des KAV oder online im Partnerbereich der KAV Webseite.

Übernachtungen in Köln Im Rahmen unserer mehrtägigen Seminare bieten wir Ihnen attraktive Sonderkonditionen in den entsprechenden Tagungshotels an. Sollten Ihre Vorstellungen von den von uns eingerichteten Konditionen abweichen, so steht Ihnen das Lufthansa City Center Reisebüro Frenzen jederzeit gern bei der Suche nach einer Alternative zur Verfügung. Mitglieder des KAV e.V. erhalten darüber hinaus generelle Vergünstigungen in ausgewählten Hotels der Hilton Gruppe, Mövenpick Hotels & Resorts sowie im Kölner Hyatt Regency Hotel, Lindner Hotel City Plaza Köln und Courtyard Köln Hotel. Weitere Details hierzu finden Sie in unserem Partnerbereich der KAV Webseite.

Nutzung des KAV Bonus Systems Mitglieder des KAV e.V. profitieren vom KAV Bonus System. Hierbei werden die Kosten für die 5., 6., 11. und 12. Seminarstunde pro Kalenderjahr vom KAV e.V. übernommen – dies bedeutet eine Einsparmöglichkeit in Höhe von bis zu € 120,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 142,80) pro Kalenderjahr und Mitglied. Der derzeitige Mitgliedsbeitrag des KAV e.V. liegt bei € 230,00 im Jahr.

Ein attraktives Angebot für junge Mitglieder In den ersten beiden Jahren nach ihrer Anwaltszulassung bleiben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Mitglied des KAV e.V. werden, beitragsfrei (sofern ihre Zulassung innerhalb von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt erfolgt, in dem sie die Befähigung zum Richteramt erlangt haben). In dieser Zeit profitieren junge Mitglieder bereits vom KAV Bonus System und können alle Ange-bote und Dienstleistungen der KAV Service GmbH zu Mitgliederkonditionen in Anspruch nehmen.

Early Bird – der Frühbucherrabatt im Rahmen der 15 Std. FAO Veranstaltungen Bei Buchung einer unserer 15 Std. FAO Veranstaltungen bis zu vier Monate vor Veranstaltungsbeginn profitieren Sie mit dem KAV Frühbucherrabatt von einer Ermäßigung in Höhe von 5% auf den jeweiligen Veranstaltungspreis. Nach Ablauf der Buchungsfrist gelten die regulären Teilnahmebeiträge. KAV Mitglieder profitieren zudem weiterhin durch die Anrechnung des KAV BONUS.

B

Fortbilden und Service genießen!

Mehr Infos unter www.Koelner-Anwaltverein.de

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KAV BONUS

Mitglieder des KAV profitieren vom KAV BONUS. Hierbei werden die Kosten für die 5., 6., 11. und 12. Seminarstunde pro Kalenderjahr und Mitglied vom KAV übernommen.

Unabhängig davon, wie viele Seminarstunden die von Ihnen ausgewählten Vorträge aus dem Fortbildungs-programm des KAV aufweisen, Ihr KAV BONUS berück-sichtigt die Anrechnung der entsprechenden Stunden sukzessiv. Sollten Sie zum Beispiel ein Seminar mit einer Vortragszeit von 2 Stunden im September gebucht haben und im Oktober ein weiteres mit 6 Vortragsstunden, reduziert sich Ihr Teilnahmebeitrag für die Oktoberver-anstaltung von 6 auf 4 Stunden (die Kosten der 5. und 6. Vortragsstunde werden vom KAV e.V. getragen). Gleiches gilt, wenn Sie im Jahr lediglich an einer 10-Stunden-Veranstaltung teilnehmen. Hier reduziert sich Ihr Teil-nahmebeitrag auf 8 zu zahlende Vortragsstunden.

Nutzen Sie Ihren KAV BONUS-Vorteil und die Möglichkeit, bis zu € 120,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 142,80) im Kalender-jahr an Fortbildungskosten einzusparen.

Bei Anwendung erhalten die Mitglieder eine entspre-chend reduzierte Rechnung der Kölner Anwaltverein Service GmbH, die die Seminare im Auftrag des KAV e.V. durchführt.

Gern steht Ihnen die Geschäftsstelle für Fragen rund um das Seminarwesen zur Verfügung: · telefonisch unter 0221/285602-0 · per E-Mail unter [email protected] · per Fax: 0221/285602-21

Ihr Kölner Anwaltverein

Sparen Sie als Mitglied bei den Seminaren!

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8 | Seminare

Liebe Leserinnen und Leser,

in dieser Ausgabe des KAV Magazins finden Sie die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe geplanten Seminare der nächsten Folgemonate. Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fach-seminare, Workshops und Tagungen für Sie erstellt, deren Bewerbung im direkten Anschluss zur finalen Planung auf unserer KAV Onlineplattform im Internet unter www.kav-seminare.de, in unserem monatlichen Newsletter sowie im KAV Magazin, Ausgabe 4/2016, erfolgt.

Gern stehen wir Ihnen für Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung.Ihre KAV Magazin Redaktion

ARBEITSRECHT

18.–19.11.2016 S. 23 | Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht18.01.2017 S. 28 | Die Geschäftsführer-Haftung und D&O-Versicherung26.01.2017 S. 29 | LPVG NRW – ein Überblick für den Praktiker 16.03.2017 S. 34 | Betriebliches Eingliederungsmanagement – quo vadis?

BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

06.12.2016 S. 26 | Best of Bankrecht 17.–18.03.2017 S. 35 | 7. Kölner Bankrechtstag

KAV Seminare – Übersicht

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= 15 Std. FAO = Basic-Seminare

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9Seminare |

BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

28.–29.10.2016 S. 17 | Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht11.05.2017 S. 35 | Öffentliches Baurecht in der Praxis

BETREUUNGSRECHT

10.01.2017 S. 28 | Kommunikation zwischen Betreuer/in und Betreuungsgericht – FamFG und §§ 1896 ff. BGB in Theorie und Praxis – 3.0

ERBRECHT

02.11.2016 S. 18 | Familienrechtliche und steuerliche Bezüge zum erbrechtlichen Mandat

FAMILIENRECHT

28.10.2016+04.11.2016 S. 16 | Gutdeutsch – Familienrechtliche Berechnungen anhand des Programmes „WinFam“ – Einführungsveranstaltung

02.11.2016 S. 18 | Familienrechtliche und steuerliche Bezüge zum erbrechtlichen Mandat01.02.2017 S. 30 | Rechtsfragen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft02.02.2017 S. 31 | Die Patchworkfamilie im Familien- und Erbrecht

GESELLSCHAFTSRECHT

28.10.2016 S. 16 | 2. Kölner Gesellschaftsrechtstag 201607.12.2016 S. 26 | Die wichtigsten BFH-Entscheidungen im Jahr 2016 zur Ertragsbesteuerung von

Unternehmen

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ

09.11.2016 S. 21 | Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht18.–19.11.2016 S. 22 | Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz

INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT

16.02.2017 S. 32 | Das beA (besondere elektronische Anwaltspostfach) in der anwaltlichen Praxis

INSOLVENZRECHT

24.10.2016 S. 15 | Wie gehe ich an ein insolvenzrechtliches Mandat ran?15.11.2016 S. 21 | Effektive Ermittlung von Anfechtungsansprüchen im Rahmen der Insolvenzabwicklung

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10 | Seminare

KAV Seminare – Übersicht

JUNGE ANWÄLTE

24.10.2016 S. 15 | Wie gehe ich an ein insolvenzrechtliches Mandat ran?26.10.2016 S. 15 | Steuern für die Rechtsanwaltstätigkeit09.11.2016 S. 21 | Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht17.11.2016 S. 21 | Effektive Ermittlung von Anfechtungsansprüchen im Rahmen der Insolvenzabwicklung

KANZLEIMANAGEMENT

26.10.2016 S. 15 | Steuern für die Rechtsanwaltstätigkeit28.10.2016+04.11.2016 S. 16 | Gutdeutsch – Familienrechtliche Berechnungen anhand des Programmes „WinFam“ –

Einführungsveranstaltung27.01.2017 S. 30 | Der Telefonkontakt – die Visitenkarte Ihres Hauses16.02.2017 S. 32 | Das beA (besondere elektronische Anwaltspostfach) in der anwaltlichen Praxis

MEDIATION UND SCHLICHTUNG

02.11.2016 S. 18 | Mit gelungenen Mandantengesprächen zum Erfolg03.11.2016 S. 19 | Supervision: Die anwaltliche Tätigkeit heute – immer mehr und nie genug? 17.05.2017 S. 36 | Motivationen und Emotionen in der Mediation

MEDIZINRECHT

09.12.2016 S. 27 | Praktiker-Seminar – Besonderheiten des Arzthaftungsprozesses unter Einschluss der Prozessfinanzierung

MITARBEITERSEMINAR

24.10.2016 S. 15 | Wie gehe ich an ein insolvenzrechtliches Mandat ran?02.11.2016 S. 17 | Aktuelle Themen zum Vergütungs- und Kostenrecht15.11.2016 S. 21 | Effektive Ermittlung von Anfechtungsansprüchen im Rahmen der Insolvenzabwicklung21.01.–04.03.2017 S. 29 | Klausurenkurs 201727.01.2017 S. 30 | Der Telefonkontakt – die Visitenkarte Ihres Hauses15.02.2017 S. 33 | RVG – Brennpunkte 2017

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11Seminare |

MIET- UND WEG-RECHT

04.10.2016 S. 12 | Schon wieder etwas Neues! Aktuelle Rechtsprechung im Wohnraummietrecht02.–03.12.2016 S. 27 | Kölner Mietrechtstage 201621.03.2017 S. 33 | Besonderheiten und aktuelle Probleme des WEG-Verfahrensrechts

RVG UND KOSTENRECHT

02.11.2016 S. 19 | Aktuelle Themen zum Vergütungs- und Kostenrecht15.02.2017 S. 31 | RVG – Brennpunkte 2017

SOZIALRECHT

06.10.2016 S. 13 | Highlights der Rechtsprechung des BSG und des LSG

STEUERRECHT

05.10.2016 S. 13 | Die Erbschaftssteuerreform26.10.2016 S. 15 | Steuern für die Rechtsanwaltstätigkeit02.11.2016 S. 18 | Familienrechtliche und steuerliche Bezüge zum erbrechtlichen Mandat22.11.2016 S. 23 | Umsatzsteuerrechtliche Herausforderungen im grenzüberschreitenden

Liefer- und Leistungsverkehr07.12.2016 S. 26 | Die wichtigsten BFH-Entscheidungen im Jahr 2016 zur Ertragsbesteuerung von

Unternehmen

STRAFRECHT

17.11.2016 S. 22 | Haftentschädigung nach Art. 5 Abs. 5 EMRK 11.03.2017 S. 33 | Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht

VERSICHERUNGSRECHT

04.–05.11.2016 S. 20 | 7. Kölner Versicherungsrechtstag

VERWALTUNGSRECHT

23.11.2016 S. 24 | Kommunales Abgabenrecht: Neue Entwicklungen bei kommunalen Gebühren, Beiträgen und Steuern

24.11.2016 S. 24 | Kindergartenrecht und Ersatzansprüche16.02.2017 S. 32 | Die verwaltungsprozessuale Nichtzulassungsbeschwerde11.05.2017 S. 35 | Öffentliches Baurecht in der Praxis31.05.2017 S. 37 | Vorsicht Denkmal! Überraschung im anwaltlichen Mandat

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12 | Seminare

MIET- UND WEG-RECHT

Schon wieder etwas Neues! Aktuelle Rechtsprechung im WohnraummietrechtDas 2. Mietrecht-Novellierungsgesetz wird im Herbst 2016 in Kraft treten. Es hat Auswir-kungen auf die Mieterhöhung, Betriebskosten, Kündigung wegen Zahlungsverzuges und Flächenabweichungen. Neben diesen Neuheiten sollen die Auswirkungen der BGH-Recht-sprechung zu Schönheitsreparaturen und Gewährleistung (Baulärm) dargestellt werden, die für die Praxis neue Vorgehensweisen erfordern. Wann ist die Wohnung unrenoviert und wann ist Baulärm von einer Großbaustelle ortsüblich und dem Mieter zumutbar? Dazu wird ein Überblick über den Stand der aktuellen Entwicklung anhand der untergerichtlichen Rechtsprechung vermittelt.Der Referent, Herr Kollege Dr. Klaus Lützenkirchen, ist seit fast 30 Jahren im Mietrecht tätig und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er ist Mitglied des Vorprüfungs-ausschusses der Rechtsanwaltskammer Köln für den Fachanwalt für Miet- und Woh-nungseigentumsrecht, der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein, des Deutschen Mietgerichtstages und des Fachausschusses Immobilien der IHK Köln. Herr Kollege Dr. Lützenkirchen ist gefragter Referent, unter anderem für das Deut-sche Anwaltsinstitut, und Lehrbeauftragter an der TH Köln. Er hat zudem durch zahlreiche Publikationen auf sich aufmerksam gemacht. Bücher wie „Vertragsstörungen im Mietrecht“ (2007), „Anwaltshandbuch Mietrecht“ (5. Auflage 2015) und „Betriebskostenpraxis“ (2002) gehören zu den Standardwerken. Sein Kommentar zum Mietrecht ist im Jahre 2015 in der 2. Auflage erschienen. Daneben publiziert er des Öfteren in den Fachzeitschriften NZM, WuM, ZMR, BGHReport, NJW und MietRB.

KAV Seminare

Referent: RA Dr. Klaus Lützenkirchen, Köln

Es lädt ein: Ausschuss Miet- und WEG-RechtDatum: Dienstag, 04. Oktober 2016Uhrzeit: 18.00–20.00 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 40Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

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13Seminare |

Referent: RA Dr. Jochen Kotzenberg, LL.M., Bonn

Es lädt ein: Ausschuss SteuerrechtDatum: Mittwoch, 05. Oktober 2016Uhrzeit: 18.00–20.00 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 40Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40)Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Referentin: Vorsitzende Richterin am LSG NRW Astrid Lente-Poertgen

Es lädt ein: Ausschuss SozialrechtDatum: Donnerstag, 06. Oktober 2016Uhrzeit: 16.00 –20.15 UhrOrt: Köln Marriott Hotel, siehe S. 40Kosten: € 120,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 142,80) Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

STEUERRECHT

Die Erbschaftssteuerreform – Überblick und erste Gestaltungsüberlegungen für die Unternehmens-nachfolge

Mit Urteil vom 17.12.2014 hat das BVerfG die derzeit geltenden erbschafts- und schen-kungssteuerlichen Begünstigungen für Unternehmensvermögen für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist für eine verfassungskonforme Neuregelung bis zum 30.06.2016 gesetzt. Die bereits vorliegenden Gesetzesentwürfe lassen erwarten, dass die Gesetzesreform gravierende Auswirkungen auf die Unternehmensnachfolge sowohl in kleineren als auch in größeren Familienunternehmen haben wird. Der Vortrag soll einen Überblick über die Neuregelungen geben und erste Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Unternehmensnachfolgeplanung aufzeigen. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Kollegen, die im Erb- und Steuerrecht bzw. Gesellschafts- und Steuerrecht tätig sind und Unternehmensnachfolgen begleiten. Angesprochen sind aber auch Kollegen, die in den vorgenannten Rechtsgebieten noch nicht über fundierte Kenntnisse verfügen, sich aber einen Überblick über die Neuregelungen verschaffen möchten. Der Referent, Herr Kollege Dr. Jochen Kotzenberg, LL.M., ist als Rechtsanwalt und Steuerbe-rater in einer auf steuerzentrierte Rechtsberatung spezialisierten Kanzlei in Bonn tätig. Er berät Familienunternehmen und Unternehmerfamilien in gesellschafts- und steuerrechtli-chen Fragen, insbesondere zur Unternehmensnachfolgegestaltung.

SOZIALRECHT

Highlights der Rechtsprechung des BSG und des LSG

Das Seminar – welches bereits mehrfach mit großem Erfolg durchgeführt wurde – wird sich wiederum mit der Aufarbeitung der Rechtsprechung – über alle Fachgebiete einschließlich des Verfahrensrechts – befassen. Frau Vorsitzende Richterin Astrid Lente-Poertgen ist als langjährige ehemalige Pressesprecherin des Landessozialgerichts mit der Judikatur des ver-gangenen Jahres naturgemäß intensiv befasst gewesen und daher bestens in der Lage, alle interessierten Kolleginnen und Kollegen auf den aktuellen Stand zu bringen.Die Referentin, Frau Vorsitzende Richterin am LSG NRW Astrid Lente-Poertgen, ist seit April 1992 als Richterin am Sozialgericht und seit August 1998 beim Landessozialgericht tätig. Im Juni 2011 wurde sie dann zur Vorsitzenden Richterin am LSG ernannt. Von 1998 bis 2001 war sie mit Streitigkeiten der allgemeinen Rentenversicherung befasst. Anschließend war sie bis Ende 2004 Richterin am 1. Senat mit dem Schwerpunkt Arbeitsförderungsrecht; anschließend gehörte sie dem 16. Senat an (Schwerpunkte Kranken-, Künstlersozialversicherung, Betriebs-prüfungsverfahren, Arbeitsförderungsrecht). Seit dem 01.07.2011 ist sie Vorsitzende des 2. Senates, der sich mit Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende und des Schwerbehindertenrechts befasst. Neben der Dozententätigkeit an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung hält sie regelmäßig bundesweit Vorträge und Seminare, insbesondere zu Themenbereichen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, des Arbeitsförde-rungs- und Krankenversicherungsrechts sowie des allgemeinen Verwaltungsverfahrens- und des Prozessrechts.

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14 | Seminare

FAMILIENRECHT, WEBINAR, ONLINE FORTBILDUNG

Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen

Online Fortbildung

Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen spielt in der Praxis eine große Rolle. Von daher ist es für den Anwalt besonders wichtig, sich hier auszukennen und keine Gebühren zu verschenken. Viele Fehler werden erfahrungsgemäß bereits im Beiordnungsverfahren gemacht und lassen sich später nicht mehr korrigieren. Besonders häufig werden Fehler bei Abschluss eines Mehrwertvergleiches gemacht, da Anwälte nicht darauf achten, dass die Beiordnung hier umfassend ausgesprochen wird. Auch die Abrechnung der Reisekosten eines auswärtigen Anwalts beschäftigt die Praxis nach wie vor. Nicht genügend geachtet wird auf die Durchsetzung der Wahlanwaltsvergütung. Weitere Probleme ergeben sich bei der Abrechnung mit der Landeskasse und auch bei der Kostenerstattung. Im Webinar erfahren Sie alles, was Sie in Familiensachen beachten müssen, um zukünftig keine Ge-bühren zu verschenken. Probleme der Beratungshilfe werden ebenfalls mit behandelt.Der Referent, Herr Kollege Norbert Schneider, ist Autor zahlreicher Werke zum RVG (Anwaltkommentar-RVG, Fälle und Lösungen zum RVG, Gebühren in Familiensachen, Streit-wertkommentar). Ferner ist er Mitglied im DAV-Gebührenausschuss.

INSOLVENZRECHT, JUNGE ANWÄLTE, MITARBEITERSEMINAR

Wie gehe ich an ein insolvenzrechtliches Mandat ran?

Basisseminar für Mitarbeiter und junge Kollegen. Ziel des Seminars ist es, den Ablauf des Insolvenzverfahrens vermittelt zu bekommen in enger Verbindung mit der Beratung des Mandanten und der notwendigen Tätigkeiten für die Antragstellung.Behandelt werden: Ablauf des Insolvenzverfahrens; Zusammenstellung der Unterlagen; Aufarbeitung der Schuldner- und Gläubigerunterlagen; Ermittlung der Schulden; Ermittlung des Vermögens; Vervollständigung des Insolvenzantrages, insbesondere Erstellung der Gläubigerliste sowie vereinfachtes und qualifiziertes Gläubigerverzeichnis.Das Seminar bietet im zweiten Teil ein Forum für den Austausch in der Praxis auftretender Fragen. Die Teilnehmer sind eingeladen, ihre Probleme und Erfahrungen untereinander und mit der Dozentin zu besprechen.Die Referentin, Frau Kollegin Alexia Joannidis, ist seit über zehn Jahren in der Insolvenzbe-ratung tätig und Mitglied im Ausschuss Insolvenzrecht des Kölner Anwaltvereins.

KAV Seminare

Referent: RA Norbert Schneider, Neunkirchen

Es laden ein: Ausschuss Familienrecht, KAVDatum: Montag, 24. Oktober 2016Uhrzeit: 17.00–19.00 UhrAnmeldung: Buchbar über KAV ONLINE FORTBIL-DUNG www.kavonline.de Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO)

Referentin: RAin Alexia Joannidis, Köln

Es laden ein: Ausschuss Insolvenzrecht, Ausschuss Junge AnwälteDatum: Montag, 24. Oktober 2016Uhrzeit: 17.00–19.00 UhrOrt: Landgericht Köln, Saal 1502, siehe S. 40Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

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15Seminare |

STEUERRECHT, JUNGE ANWÄLTE, KANZLEIMANAGEMENT

Steuern für die Rechtsanwaltstätigkeit

Der Vortrag richtet sich an Rechtsanwälte und die Besteuerung ihrer selbstständigen Tätig-keit. Viele – vermeintliche – Kleinigkeiten sind steuerlich zu beachten, z. B.: Wann rechne ich ohne Umsatzsteuerausweis ab? Wer ist der richtige Rechnungsadressat? Enthält die Rechnung alle erforderlichen Bestandteile, um den Vorsteuerabzug zu erhalten? Welche Folgen hat die um einen Tag verspätet abgegebene Umsatzsteuervoranmeldung? Wie sieht eine ordnungsgemäße Kassenführung aus? Der Vortrag gibt Antworten auf solche Fragen und stellt die Besteuerung des Rechtsanwalts dar. Besonderes Augenmerk wird auf die Rechnungslegung gelegt.Die Referentin, Frau Kollegin Roswitha Prowatke, LL.M., studierte Rechtswissenschaft an der Universität Rostock. Sie ist seit 2004 zur Anwaltschaft zugelassen. Im Jahr 2007 hat sie zusätzlich das Steuerberaterexamen abgelegt und sich mit der Fachanwältin für Steuer-recht weiter spezialisiert. Kollegin Prowatke war langjährig in einer Kanzlei aus Rechts-anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern tätig und ist nun Partnerin einer auf Steuerrecht und Unternehmensrecht spezialisierten Kanzlei in Köln.

GESELLSCHAFTSRECHT

2. Kölner Gesellschaftsrechtstag 2016

Wir freuen uns, Ihnen auch 2016 den 2. Kölner Gesellschaftsrechtstag ankündigen zu dürfen. Die Veranstaltung zeichnet sich durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Wir dürfen Ihnen folgende Inhalte und Referenten ankündigen:

„vGA-Check für GmbH-Verträge“RA Dr. Rolf Schwedhelm, Köln

„Aktuelle Neuigkeiten aus Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht“Prof. Dr. Barbara Grunewald, Universität zu Köln

„Die GmbH im Erbfall“RA Dr. Randolf Mohr, Köln

„Ausgewählte bilanzrechtliche Fragen im Gesellschaftsrecht“Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg

„Auswirkungen des ErbStRefG auf das Gesellschaftsrecht und gesellschaftsvertragliche Klauseln“RA Dr. Matthias Söffing, Düsseldorf

„Handelsregisterverfahren und Gesellschaftsrecht aus Sicht der IHK“RA Dr. Tobias Rolfes, IHK Köln

Referentin: RAin Roswitha Prowatke, LL.M., Köln

Es laden ein: Ausschuss Steuerrecht, Ausschuss Junge Anwälte, Ausschuss KanzleimanagementDatum: Mittwoch, 26. Oktober 2016Uhrzeit: 18.00–20.00 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 40Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Referenten: RA Dr. Rolf Schwedhelm, KölnProf. Dr. Barbara Grunewald, Universität zu KölnRA Dr. Randolf Mohr, KölnProf. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität HamburgRA Dr. Matthias Söffing, DüsseldorfRA Dr. Tobias Rolfes, IHK Köln

Es lädt ein: Arbeitskreis Gesellschaftsrecht Datum: Freitag, 28. Oktober 2016Uhrzeit: 09.00–16.00 UhrOrt: Hyatt Regency Cologne, siehe S. 40Kosten: € 270,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 321,30)Teilnahmebescheinigung: 6 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

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16 | Seminare

FAMILIENRECHT, KANZLEIMANAGEMENT

Gutdeutsch – Familienrechtliche Berechnungen anhand des Programmes „WinFam“ – Einführungs-veranstaltung

Familienrechtliche Berechnungen, insbesondere im Bereich des Unterhalts, des Versor-gungsausgleichs und des Güterrechts, werden immer häufiger computergestützt vorge-nommen. Die Vorteile des PC-Einsatzes liegen dabei in der strukturierten Fallbearbeitung der Fehlerreduktion, aber auch in einem nicht unerheblichen Zeitgewinn, insbesondere bei der Bearbeitung komplexer Sachverhalte mit steuer- und sozialversicherungsrechtlichem Einschlag.Eine der vielfach verwendeten IT-Anwendungen ist das vom Beck-Verlag vertriebene Pro-gramm „WinFam“ (Hrsg. VRiOLG a.D. W. Gutdeutsch), das auch seitens der Familiengerichte ausschließlich verwendet wird.Die Veranstaltung richtet sich an Kolleginnen und Kollegen, die dieses Programm bereits erworben haben. Vorkenntnisse in der Nutzung dieses Programms sind nicht erforderlich. Behandelt werden Themen und Berechnungen aus dem Unterhaltsrecht, dem Versor-gungsausgleich und dem Güterrecht. Der Schwerpunkt liegt im Bereich des Unterhaltsrechts. Ziel ist es, die korrekte Anwendung dieses Programms unter Berücksichtigung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtli-chen Grundlagen der Einkommensermittlung zu erlernen. Dabei wird auch die Umsetzung des Tatsachenvortrages in das Programm auf der Grundlage realer Gehaltsabrechnungen dargestellt. Besondere Fragestellungen wie z. B. zum Thema „Dienstwagen“ oder „Real-splitting“ können erörtert und anhand von praktischen Fallbeispielen berechnet werden. Der den Fragestellungen des Programms zugrunde liegende materiell rechtliche Hinter-grund wird unter Berücksichtigung aktueller Rechtsentwicklungen erörtert. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfordert es, dass jeder Teilnehmer einen Laptop inkl. Netzteil mitbringt, auf dem das Programm „WinFam“ installiert ist. Soweit die Onlineversion des Programms „IFam“ genutzt wird, kann über das vorhandene WLAN-Netz des Hotels ein Zugang ins Internet geschaffen und hierüber die Verbin-dung zum Server des Beck-Verlages hergestellt werden. Bei Verhinderung wird um rechtzeitige – auch kurzfristige – Mitteilung gebeten, damit andere Interessenten nachrücken können. Die Anmeldung gilt für beide Termine, da diese unmittelbar zusammenhängen und nur mit zwei Terminen ein entsprechender Schulungs-erfolg gewährleistet werden kann.

KAV Seminare

Referenten: Direktor des AG Bergheim Thomas UlmerRichter am AG Bergheim Hans Kemmerling

Es laden ein: KAV, Ausschuss FamilienrechtDatum: Freitag, 28. Oktober 2016 & Freitag, 04. November 2016Uhrzeit: jeweils 14.00–18.00 UhrOrt: Azimut Hotel, siehe S. 40Kosten: € 260,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 309,40) Teilnahmebescheinigung: wird erteiltAnmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

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17Seminare |

BAU– UND ARCHITEKTENRECHT

Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht

(Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2)

Wir freuen uns, Ihnen auch 2016 die Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veran-staltung für 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Folgende Themen werden behandelt:

FREITAG, DEN 28. OKTOBER 20161. Die Zwangsvollstreckung in Bausachen, insbesondere die Vollstreckung einer Zug-um-

Zug-Verurteilung2. Ausgewählte Probleme des Architektenvertragsrechts (Abgrenzung Akquisition/Ver-

tragsschluss, Auftrag zur Vollarchitektur/Teilbeauftragung und aktuelle Entscheidungen des BGH und der Oberlandesgerichte)

Richterin am OLG Köln Turid Auweiler

Insolvenzrechtliche Themen mit Bezug zum BauRA Dr. Jörg Gollnick, Köln

SAMSTAG, DEN 29. OKTOBER 20161. Aktuelle Rechtsprechung und ihre Bedeutung für den Prozessalltag (neueste Rechtspre-

chung zum Bauträgerrecht, Planer-Leistungskette, Zurückbehaltungsrecht nach Verjährung der Mängelrechte, vereinfachte Abrechnung des gekündigten Pauschalpreisvertrages)

2. Prozessrecht u.a. Berufungsrecht (insbesondere Klageerweiterung und Widerklage in der Berufung, Nachschieben von Mängeln), Neues zur Streitverkündung (Streitverkündung in der Leistungskette, Streitverkündung und Beitritt im Selbstständigen Beweisverfahren)

3. Die Anforderungen der Gerichte an die Substantiierung des Sachvortrags im BauprozessRichter am OLG Köln Thomas Manteufel

Bautechnik für Nicht-Techniker1. Abnahme Gemeinschaftseigentum aus Sicht des Sachverständigen2. Schimmelpilzschäden – Allgemeines, Hintergründe und Schadensbeispiele3. Allgemeine Schadensfälle aus der PraxisSV Dipl.-Ing. Matthias Becker, Königswinter

Referenten: Richterin am OLG Köln Turid AuweilerRichter am OLG Köln Thomas ManteufelRA Dr. Jörg Gollnick, KölnSV Dipl.-Ing. Matthias Becker, Königswinter

Es lädt ein: Ausschuss Bau- und Architektenrecht Datum/Uhrzeit: Freitag, 28. Oktober 2016, 13.00–20.30 UhrSamstag, 29. Oktober 2016, 09.00–18.30 UhrOrt: Lindner Hotel City Plaza, siehe S. 40Kosten Normalpreis: Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): € 450,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 535,50)Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.): € 210,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 249,90)Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): € 240,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 285,60)Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

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18 | Seminare

MEDIATION UND SCHLICHTUNG

Mit gelungenen Mandantengesprächen zum Erfolg

Das kommunikative Können ist für den beruflichen Erfolg eines Anwalts unerlässlich. Nur wer Vertrauen schaffen kann, wer wirklich die Wünsche und Ziele der Mandanten erkennt und genau diese umsetzt, wer transparent Kostenforderungen stellen kann – mit einem Wort, wer Mandanten wirklich zufriedenstellen kann, nur der wird langfristig und nach-haltig im Beruf erfolgreich sein. In Zeiten steigenden Wettbewerbs- und Kostendrucks ist genau die Kommunikation die entscheidende Stellschraube.Gelungene Gespräche sind keine Glückssache, denn sie folgen Regelmäßigkeiten. Das bedeutet: kommunikative Anforderungen, Gesprächsverläufe und herausfordernde Situ-ationen wiederholen sich. Hier setzt das Seminar an und gibt auf der Grundlage neuester Forschungsergebnisse einen Überblick über die zentralen kommunikativen Anforderungen im Mandantengespräch. Dabei werden die typischen Fallstricke in verschiedenen Ge-sprächsphasen beleuchtet und Lösungsmöglichkeiten zu deren Vermeidung erarbeitet.Das Seminar beruht auf Aufnahmen echter Mandantengespräche und Befragungen der Be-teiligten. So können die Herangehensweisen verschiedener Anwälte und Anwältinnen an das Mandantengespräch praxisnah verglichen und diskutiert werden. Teilnehmende wer-den eingeladen, eigene Fälle zu schildern und Fragen zu ihren Gesprächen zu diskutieren.Die Referentin, Frau Dr. Ina Pick, hat zum anwaltlichen Mandantengespräch promoviert, indem sie 86 Gesprächsaufnahmen echter Mandantengespräche umfassend analysiert hat. Sie hat das bislang größte deutschsprachige Korpus (=Gesprächsaufnahmen und Tran-skripte) anwaltlicher Mandantengespräche erstellt. Die Arbeit wurde mit dem „Förderpreis Sprache und Recht 2014“ der Universität Regensburg, dem „Dissertationspreis 2014“ der TU Dortmund und dem „Peter-Lang-Nachwuchspreis Geisteswissenschaften“ ausgezeichnet. Sie publiziert regelmäßig für Wissenschaft und Praxis zu diesem Thema.

ERBRECHT, FAMILIENRECHT, STEUERRECHT

Familienrechtliche und steuerliche Bezüge zum erbrechtlichen Mandat

Die Bezugnahmen des Erbrechts zu anderen Rechtsbereichen sind vielfältig. Bei der Bear-beitung erbrechtlicher Mandate sind oftmals familienrechtliche und steuerliche Kenntnisse erforderlich. Gegenstand des Praxisseminars wird insbesondere sein:• Verwandtschaftliche Beziehungen einschließlich Adoption;• Ehegatten- und Lebenspartnererbrecht;• Besonderheiten der gewillkürten Erbfolge und Auslegungsregeln;• Schicksal von familienrechtlichen Rechtspositionen im Erbfall;• Besonderheiten bei minderjährigen Erben;• spezifische Bezüge zum Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht.

Die Referentin, Frau Kollegin Susanne Christ, ist Fachanwältin für Steuerrecht und hat sich mit ihrer Kanzlei in Köln auf Steuer-und Erbrecht spezialisiert. Zuvor arbeitete sie in der Berliner Finanzverwaltung, als Steuerreferentin eines Versicherungskonzerns und als

KAV Seminare

Referentin: Dr. Ina Pick, Sprachwissenschaftlerin, Köln

Es lädt ein: Ausschuss Mediation und Schlichtung Datum: Mittwoch, 02. November 2016Uhrzeit: 16.00–20.15 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 40 Kosten: € 120,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 142,80)Teilnahmebescheinigung: 4 Std. Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Referenten: RAin Susanne Christ, KölnRAin Dr. Annette Wittmütz, KölnRA Wolfgang Krüger, LL.M., FORIS AG Bonn

Es laden ein: Ausschuss Erbrecht, Ausschuss Familienrecht, Ausschuss Steuerrecht Datum: Mittwoch, 02. November 2016Uhrzeit: 13.00–18.30 UhrOrt: Hilton Cologne Hotel, siehe S. 40 Kosten: € 150,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 178,50)Teilnahmebescheinigung: 5 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

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19Seminare |

Steuerfach-Redakteurin. Sie ist bundesweit als Autorin/Referentin tätig und Sprecherin des Ausschusses Erbrecht im KAV.Die Referentin, Frau Kollegin Dr. Annette Wittmütz, ist Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. Frau Dr. Wittmütz hat sich mit ihrer Kanzlei in Köln auf das Erb- und Familienrecht spezialisiert. In diesen Bereichen referiert sie regelmäßig.Der Referent, Herr Kollege Wolfgang Krüger, LL.M., ist Fachanwalt für Erb- und für Familienrecht bei der FORIS AG in Bonn. Bis Anfang 2016 war er als niedergelassener Rechtsanwalt gestaltend und vor allem streitend tätig. Zu den Seminarthemen publiziert und referiert er regelmäßig.

RVG UND KOSTENRECHT, MITARBEITERSEMINAR

Aktuelle Themen zum Vergütungs- und KostenrechtAus dem Inhalt:

• Vergütungsvereinbarung• Hinweispflichten• Beratung Stundensatz• Beratungshilfe mehrere Angelegenheiten• Prozesskostenhilfe Mehrvergleich, Aufhebung und Wahlanwaltsgebühren• Reisekosten Anwalt, Partei• Streitwerte Widerruf Darlehen, Wiederbeschaffung Unfallsachen, Antrag und Wideran-

trag Familiensachen, künftige Nutzungsentschädigung• Geschäftsgebühr Zahlungsverzug, vorzeitige Beendigung des Auftrages, Anrechnung vor

Abgleich• Schutzschriftenregister• Dokumentenpauschale

Herr Kollege Dr. Ulrich Prutsch ist stellv. Vorsitzender des KAV und langjähriger Referent in Seminaren für die Anwaltschaft und die Kanzleimitarbeiter. Er ist Autor verschiedener Fachkundebücher und Verfasser des Skriptums „RVG“, herausgegeben von der Rechtsan-waltskammer Köln in der 9. Auflage 2015.

MEDIATION UND SCHLICHTUNG

Die anwaltliche Tätigkeit heute – immer mehr und nie genug?

Das Tagesgeschäft bedeutet zunehmend Stress, ein ständiger Spagat zwischen den Erwar-tungen der Mandanten und der eigenen Zeit und Leistungsfähigkeit. Gründe dafür gibt es viele, angefangen von Mailfluten zur Unzeit und dem Anspruchsdenken der Mandanten. Ohne Zeit- und Bearbeitungsdruck ist ein Arbeitstag kaum noch vorstellbar. Notwendige Folge ist das Gefühl permanenter Überforderung: „Es reicht nie.“Nehmen Sie sich die Zeit der Reflexion unter professioneller Anleitung. Vielleicht gibt es Wege, sich zu entlasten und die berufliche Tätigkeit für sich persönlich zu optimieren? Supervision bedeutet eine Klärung mithilfe verschiedener Techniken auf der Metaebene, also „dem Blick aus der Adlerperspektive“. So können Sie den Fokus auf die eigene Person richten und berufliche Situationen und persönliches Verhalten einer Klärung zuführen. In der Supervision besteht die Möglichkeit, sich eigene Fälle/Situationen vorzustellen, sich in Form eines fachlichen Austauschs darüber zu beraten und so neue Handlungsalternativen für zukünftige Konfliktsituationen zu erhalten.Frau Kollegin Andrea Wegner-Katzenstein ist Rechtsanwältin und Mediatorin in Köln. Sie trägt den Titel Master of Mediation und ist in der Fort- und Weiterbildung von Mediatoren bundesweit aktiv.

Referent: RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln

Es laden ein: Ausschuss RVG und Kostenrecht Datum: Mittwoch, 02. November 2016Uhrzeit: 17.00–19.00 UhrOrt: Landgericht Köln, Raum 1502, siehe S. 40Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Referentin: RAin und Mediatorin Andrea Wegner-Katzenstein, Köln

Es laden ein: KAV, Ausschuss Mediation und Schlichtung Datum: Donnerstag, 03. November 2016Uhrzeit: 17.00–19.30 UhrOrt: wird noch bekannt gegeben Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

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20 | Seminare

VERSICHERUNGSRECHT

7. Kölner Versicherungsrechtstag

(Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2)

Wir freuen uns, Ihnen auch 2016 den 7. Kölner Versicherungsrechtstag ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Folgende Themen werden behandelt:

FREITAG, 04.11.2016„Schadenversicherung – aktuelle Themen“Prof. Dr. Peter Schimikowski, TH Köln

„Neue Rechtsprechung zum Allgemeinen Versicherungsvertragsrecht“Präsident des OLG Saarbrücken Prof. Dr. Roland Rixecker

„Aktuelle Entwicklungen der Bauleistungsversicherung“RA Stefan Schmitz-Gagnon, Köln

SAMSTAG, 05.11.2016„Aktuelles aus dem Sachversicherungsrecht unter Berücksichtigung der Senatsrecht-sprechung des OLG Köln“Vors. Richter am OLG Köln Edmund Schmitt

„Entwicklungen und Überraschungen in der aktuellen Rechtsprechung zur privaten Unfallversicherung“RA Arno Schubach, Frankfurt am Main

„Aktuelle Themen aus den D&O-Versicherungen“RA Björn Fiedler, Köln

„Aktuelle Rechtsfragen zur Lebensversicherung“RA Dr. Winfried Schnepp, Köln

KAV Seminare

Referenten: Präsident des OLG Saarbrücken Prof. Dr. Roland RixeckerVors. Richter am OLG Köln Edmund SchmittRA Arno Schubach, Frankfurt am MainProf. Dr. Peter Schimikowski, TH KölnRA Björn Fiedler, KölnRA Stefan Schmitz-Gagnon, KölnRA Dr. Winfried Schnepp, Köln

Es lädt ein: Ausschuss Versicherungsrecht Datum/Uhrzeit: Freitag, 04. November 2016, 13.00–20.30 UhrSamstag, 05. November 2016, 09.00–18.30 UhrOrt: Pullman Hotel Cologne, siehe S. 40Kosten: Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): € 450,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 535,50)Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.): € 210,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 249,90)Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): € 240,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 285,60)Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

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21Seminare |

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ, JUNGE ANWÄLTE

Basic Seminar: Einführung in das MarkenrechtBei diesem Vortrag handelt es sich um ein Grundlagenseminar. So werden verschiedene Markenformen vorgestellt, es werden Fragen der Verwechslungsgefahr besprochen, Tipps zu Recherchemöglichkeiten gegeben, auf die Kollision von Marken mit Internetdomains hinge-wiesen und typische Fallstricke anhand von vielen Beispielen aufgezeigt.Der Referent, Herr Kollege Christian Weil, ist selbstständiger Rechtsanwalt, Mitgründer und Partner einer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei in Köln. Er arbeitet seit 1999 selbstständig mit den Tätigkeitsschwerpunkten Marken-, Wettbewerbs-, Internet-, Patent-, Geschmacks-muster- sowie Urheberrecht, ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Mitglied des KAV Ausschusses Gewerblicher Rechtsschutz.

INSOLVENZRECHT, JUNGE ANWÄLTE, MITARBEITERSEMINAR

Effektive Ermittlung von Anfechtungsansprüchen im Rahmen der Insolvenzabwicklung

Die Ermittlung von Anfechtungsansprüchen ist ureigene Aufgabe des Insolvenzverwalters und wirksames Instrument zur Massemehrung.Das Seminar, welches eine kurze Darstellung der wichtigsten Anfechtungsnormen beinhal-tet und hierbei gängige Möglichkeiten der Ermittlung potenzieller Anfechtungsansprüche anhand von Fallbeispielen aufzeigt, richtet sich in erster Linie an nichtanwaltliche Mitarbei-ter von Insolvenzverwaltern.Die Referentin, Frau Kollegin Dorothea Basler, ist seit 2007 schwerpunktmäßig im Insolvenz-recht tätig und wird regelmäßig auf Seiten der Insolvenzverwaltung mit der Ermittlung und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen mandatiert.

Referent: RA Christian Weil, Köln

Es laden ein: Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz, Ausschuss Junge AnwälteDatum: Mittwoch, 09. November 2016Uhrzeit: 17.00–19.00 UhrOrt: Landgericht Köln, Saal 1508, siehe S. 40Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40) Teilnahmebescheinigung: wird erteiltAnmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Referentin: RAin Dorothea Basler, Köln

Es laden ein: Ausschuss Insolvenzrecht, Ausschuss Junge AnwälteDatum: Dienstag, 15. November 2016Uhrzeit: 17.00–19.00 UhrOrt: Landgericht Köln, Saal 1502, siehe S. 40Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

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22 | Seminare

STRAFRECHT

Haftentschädigung nach Art. 5 Abs. 5 EMRK

Unbegrenzter materieller und immaterieller Schadenersatz für rechtswidrige Untersu-chungshaft – das ist keine Strafverteidigerutopie, sondern geltendes Recht in Deutschland. Allerdings machen Verteidiger hiervon bislang selten Gebrauch.Im Vortrag werden die Rechtsgrundlagen des Haftentschädigungsrechts (Strafrechtsent-schädigungsgesetz, Art. 5 Abs. 5 EMRK, § 839 BGB) und ihr Verhältnis zum prozessualen Kostenerstattungsanspruch (§§ 464 ff. StPO) vorgestellt. Der Schwerpunkt liegt auf der Frage, wann Untersuchungshaft rechtswidrig ist, wie die Rechtswidrigkeit von Untersuchungshaft festgestellt werden kann und wie und wann Ansprüche nach Art. 5 Abs. 5 EMRK effektiv durchsetzbar sind. Das Potenzial von Art. 5 Abs. 5 EMRK soll anhand von Fallbeispielen erarbeitet werden. Außerdem wird die Referentin anhand von Fallbeispielen die Grundlagen und Argumentationsmöglichkeiten für die Durchsetzung von Haftentschädigungsansprüchen vorstellen. Hierzu gehören auch Aspekte wie Verjährung und Anwaltshaftung. Die Rechtsprechung zu Art. 5 Abs. 5 EMRK ist im Fluss. Anregungen und Vorab-Hinweise auf aktuelle, auch unveröffentlichte Entscheidungen, sind herzlich willkommen. Die Referentin, Frau Kollegin Dr. Iris-Maria Killinger, ist als Fachanwältin für Strafrecht in einer Sozietät in Hamburg tätig. Gerne können die Teilnehmer Frau Kollegin Dr. Killinger im Vorwege auch Fallbeispiele zukommen lassen, die dann ggf. im Rahmen der Veranstal-tung konkret erörtert werden. Kontakt: Dr. Iris-Maria Killinger, [email protected], Tel: 040/35719400.

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ

Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz (Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2)

Das diesjährige Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz findet am 18.–19. November 2016 im Hyatt Regency Hotel statt. Es behandelt aktuelle Probleme im Bereich des Gewerbli-chen Rechtsschutzes und richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte, aber natürlich auch an alle am Grünen Bereich interessierten Kolleginnen oder Kollegen. Dieses Jahr bekommen die Teilnehmer wieder die Möglichkeit, 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im Zuge dieser Veranstaltung zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Wir dürfen Ihnen bereits folgende Themen ankündigen:

„Wettbewerbsrecht“Vors. Richter am LG Köln a.D. Dieter Kehl

„Antragsfassung bei Unterlassungsansprüchen im Presse- und Äußerungsrecht“RA Dr. Johannes Gräbig, Köln

„Social Media & Urheberrecht“RA Dr. Markus T. Bagh, Köln

KAV Seminare

Referentin: RAin Dr. Iris-Maria Killinger, Hamburg

Es lädt ein: StrafrechtsausschussDatum: Donnerstag, 17. November 2016Uhrzeit: 18.00–20.00 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 40Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Referenten: Jun.-Prof. Dr. Louisa Specht, Universität zu KölnVors. Richter am LG Köln a. D. Dieter Kehl RA Dr. Johannes Gräbig, KölnRA Dr. Markus T. Bagh, KölnRA Dr. Lutz Keppeler, KölnRA Jens Saatkamp, KölnRA Dr. Jakob Guhn, Düsseldorf

Es lädt ein: Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz Datum/Uhrzeit: Freitag, 18. November 2016, 13.00–20.30 UhrSamstag, 19. November 2016, 09.00–18.30 UhrOrt: Hyatt Regency Köln, siehe S. 40Kosten: Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): € 450,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 535,50)Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.): € 210,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 249,90)Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): € 240,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 285,60)Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

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23Seminare |

„Datenschutzgrundverordnung“RA Dr. Lutz Keppeler, Köln

„Markenrecht“RA Jens Saatkamp, Köln

„Die deliktische Haftung des Bewertungsportalbetreibers für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten“Jun.-Prof. Dr. Louisa Specht, Universität zu Köln

„Designrecht“RA Dr. Jakob Guhn, Düsseldorf

ARBEITSRECHT

Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht (Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2)

Wir freuen uns, Ihnen auch 2016 die Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Wir dürfen Ihnen folgende Themen ankündigen:

FREITAG, DEN 18.11.2016:„Highlights aus dem Betriebsverfassungsrecht“ Richterin am ArbG Köln Dr. Brigitta Liebscher

„Neue Rechtsprechung des BAG“Dr. Hans Friedrich Eisemann, Präsident des LAG Brandenburg a.D.

SAMSTAG, DEN 19.11.2016:„Das Arbeitsrecht bei Behinderung und Schwerbehinderung“RA Reinhold Nelles, Bad Münstereifel

„Das Befristungsrecht nach dem TzBfG – systematischer Überblick und aktuelle Recht-sprechung“Vors. Richter am LAG Köln Dr. Ludger Backhaus

STEUERRECHT

Umsatzsteuerrechtliche Herausforderungen im grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsverkehr

Grenzüberschreitende Lieferungen und sonstige Leistungen stehen vermehrt im Fokus steuerlicher Betriebsprüfungen. Damit steigen auch die Anforderungen an die Beratung. Um auf diesem Feld gerüstet zu sein, sind umsatzsteuerliches Grundwissen und Kennt-nisse über die aktuelle Rechtsprechung unabdingbar. Auch wer nur am Rande mit diesen Themen befasst ist, erhält durch dieses Seminar das notwendige Grundlagenwissen, um grenzüberschreitende Sachverhalte in der Vertragsgestaltung sicher erfassen zu können. Im Rahmen dieses Seminars behandeln wir u. a. den Problemfall „innergemeinschaftliche Lieferung“, die neusten Entwicklungen zum Dauerbrenner „Reihengeschäfte“, Ausfuhren,

Referenten: Richterin am Arbeitsgericht Köln Dr. Brigitta LiebscherDr. Hans Friedrich Eisemann, Präsident des LAG Brandenburg a.D.Vors. Richter am LAG Köln Dr. Ludger BackhausRA Reinhold Nelles, Bad Münstereifel

Es lädt ein: Ausschuss Arbeitsrecht Datum/Uhrzeit: Freitag, 18. November 2016, 13.00–20.30 UhrSamstag, 19. November 2016, 09.00–18.30 UhrOrt: Lindner Hotel City Plaza, siehe S. 40Kosten: Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): € 450,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 535,50)Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.): € 210,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 249,90)Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): € 240,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 285,60)Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Referent: RA Dr. Panagiotis Dodos, Köln

Es lädt ein: Ausschuss SteuerrechtDatum: Dienstag, 22. November 2016Uhrzeit: 16.00–20.15 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 40Kosten: € 120,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 142,80) Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

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24 | Seminare

Buch- und Belegnachweise, Rechnungsstellung, Reverse-Charge-Verfahren sowie aktuelle Problemfelder der Leistungsortsbestimmung. Ferner widmen wir uns der, insbesondere für die anwaltliche Vertretung im Finanzgerichtsprozess, aktuellen Thematik des Vertrauens-/Gutglaubensschutzes bei innergemeinschaftlichen Lieferungen sowie Fragen der Beweis-lastverteilung.Der Referent, Herr Kollege Dr. Panagiotis Dodos, ist Rechtsanwalt und Partner einer Groß-kanzlei für Rechts- und Steuerberatung in Köln und leitet dort die Abteilung Umsatzsteuer. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören u. a. die umsatzsteuerrechtliche Beratung zu Fragen des internationalen Liefer- und Leistungsverkehrs.

VERWALTUNGSRECHT

Kommunales Abgabenrecht: Neue Entwicklungen bei kommunalen Gebühren, Beiträgen und Steuern

Die Finanznöte ihrer Haushalte veranlassen die Kommunen dazu, neue Einnahmequellen zu schaffen und bestehende Heranziehungsmöglichkeiten intensiver zu nutzen. Folge ist eine ständig steigende Belastung insbesondere der Grundstückseigentümer mit kommu-nalen Abgaben.Das Seminar will anhand der neueren Rechtsprechung die materiell-rechtlichen Problem-felder dieser Abgabenheranziehungen und damit die potenziellen anwaltlichen Angriffs-punkte vermitteln. Im Steuerrecht stehen dabei die neuen kommunalen Steuerarten (z.B. Wettbürosteuer, „Bettensteuer“, Pferdesteuer) im Mittelpunkt. Rechtsfragen zur kor-rekten Formulierung der Satzungstatbestände, zur ordnungsgemäßen Gebührenkalkulation und zur Zulässigkeit der Einbeziehung privater Dienstleister beschäftigen immer wieder die Rechtsprechung zum Benutzungsgebührenrecht (Abwassergebühren, Abfallgebühren usw.). Im Beitragsrecht stehen insbesondere bei den Heranziehungen zu Erschließungs- und Straßenbaubeiträgen zunehmend Fragen der Erforderlichkeit und Wirtschaftlichkeit der auf die Anlieger umgelegten Kosten für den Straßenbau im Fokus der verwaltungsgerichtlichen Prüfung.Der Referent, Herr Kollege Rainer Schmitz, ist seit 1993 Rechtsanwalt und Partner einer Kölner Anwaltskanzlei mit verwaltungsrechtlichem Schwerpunkt. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht befasst er sich mit dem gesamten Spektrum des Kommunalrechts und dabei insbesondere dem kommunalen Abgabenrecht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Kreise, Städte, und Gemeinden als auch private Verbände, Gewerbetreibende und Grund-stückseigentümer.

VERWALTUNGSRECHT

Kindergartenrecht und Ersatzansprüche

In diesem Vortrag wird über den Inhalt und die Grundlagen des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz referiert. Insbesondere folgende Themen werden behandelt: Wunschkin-dergartenplatz, notwendige Anzahl von Erziehern, Betreuungszeiten und Vergabekriterien. Zudem wird anhand von Praxisbeispielen dargelegt, wie sich der Anspruch am besten

KAV Seminare

Referent: RA Rainer Schmitz, Köln

Es lädt ein: Ausschuss VerwaltungsrechtDatum: Mittwoch, 23. November 2016Uhrzeit: 17.00–19.00 UhrOrt: Landgericht Köln, Saal 1508, siehe S. 40Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Referentin: RAin Daria Madejska, LL.M., Köln

Es lädt ein: Ausschuss VerwaltungsrechtDatum: Donnerstag, 24. November 2016Uhrzeit: 18.00–20.00 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 40Kosten: € 69,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

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25Seminare |

durchsetzen lässt und welche außergerichtlichen Mittel zur Verfügung stehen. Ebenfalls werden Erstattungs- und Schadensersatzansprüche bei nicht gewährtem Betreuungsplatz anhand aktueller Rechtsprechung behandelt. Die Referentin, Frau Kollegin Daria Madejska, LL.M., ist seit März 2014 in einer Kanzlei, die hauptsächlich Mandate im Hochschul- und Bildungsrecht bearbeitet, tätig. Vor ihrer Tätig-keit als Rechtsanwältin beriet sie das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Frau Rechtsanwältin Madejska ist im Hochschulkapazitäten- und Bildungsrecht tätig und hat mehrere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich in kindergartenrechtlichen Belangen vertreten. Sie hat den Fachanwaltslehrgang Verwaltungsrecht erfolgreich absolviert und hospitiert zurzeit im KAV Ausschuss Verwaltungsrecht.

ERBRECHT

9. Rheinisches Erbrechtsforum Mit dem Rheinischen Erbrechtsforum bietet die DeutscheAnwaltAkademie in Kooperation mit der Kölner Anwaltverein Service GmbH eine Plattform für den fachlichen Austausch unter An-wältinnen und Anwälten, Notarinnen und Notaren, Steuerberaterinnen und Steuerberatern, Richterinnen und Richtern, Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Banken und Versicherungen zu erbrechtlichen Fragestellungen.

Hinweis: Umfangreiche Informationen zu den Inhalten dieses Forums erhalten Sie online unter www.kav-seminare.de. In der entsprechenden Bewerbung finden Sie neben einer Themenliste und Angaben zu den Referentinnen und Referenten ein entsprechendes Anmeldeformular zur Buchung über die DeutscheAnwaltAkademie. Eine Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist ausschließlich über dieses Formular möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

MIET- UND WEG-RECHT

Kölner Mietrechtstage 2016

(Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2)

Wir freuen uns, Ihnen auch 2016 die Kölner Mietrechtstage ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für 7, 8 oder 15 Vor-tragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Folgende Themen werden behandelt:

FREITAG, 02.12.2016„Persönliche Vollstreckungsmaßnahmen in den Immobilienwert“RA Wolfgang Barchewitz, Köln

„Miete in der Insolvenz“Richter am AG Köln Albert Tabor

„Aktuelle Rechtsprechung zum WEG-Recht“RA Thomas Brandt, Köln

Eine Veranstaltung in Kooperation der DAA und der KAV Service GmbHDatum: von Freitag, 09.15 Uhr bis Samstag 12.45 UhrOrt: nH Hotel Köln City, siehe S. 40Kosten für Mitglieder FORUM Junge Anwaltschaft/Anwaltverein, jeweils bis 3 Jahre nach Zulassung: € 395,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 75,05) = € 470,05Kosten für Mitglieder im Anwaltverein: € 475,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 90,25) = € 565,25Kosten für Nichtmitglieder: € 535,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 101,65) = € 636,65Teilnahmebescheinigung: § 15 FAO von der DAAAnmeldung: Für die Buchung Ihrer Teilnahme nutzen Sie bitte ausschließlich das hinterlegte Anmeldeformular unter www.kav-seminare.de. Vertragspartner dieser Veranstaltung ist die DeutscheAnwaltAkademie.Service: inkl. Pausenerfrischungen, Arbeitsessen, Arbeitsunterlagen, WertGarantie der DAA

Referenten: RAin Susanne Christ, KölnRichter am AG Köln Albert TaborRA Wolfgang Barchewitz, KölnRA Thomas Brandt, KölnRA Wilfried Köhler, KölnRA Volker Ziaja, Köln

Es lädt ein: Ausschuss Miet- und WEG-Recht Datum/Uhrzeit: Freitag, 02. Dezember 2016, 13.00–20.30 UhrSamstag, 03. Dezember 2016, 09.00–18.30 UhrOrt: Hyatt Regency Köln, siehe S. 40Kosten Normalpreis: Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): € 450,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 535,50)Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.): € 210,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 249,90)Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): € 240,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 285,60)Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

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26 | Seminare

SAMSTAG, 03.12.2016„Vermietete Immobilien und steuerliche Folgen“RAin Susanne Christ, Köln

„Dingliche Vollstreckungsmaßnahmen in den Immobilienwert“RA Wolfgang Barchewitz, Köln

„Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung“RA Wilfried Köhler, Köln

„Aktuelle Rechtsprechung zum Mietrecht“RA Volker Ziaja, Köln

BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Best of Bankrecht

Der Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht freut sich, auch für das Jahr 2016 die Traditi-onsveranstaltung „Best of Bankrecht“ ankündigen zu können. In der Veranstaltung referie-ren vier Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht zu ausschließlich praxisbezogenen Themen. Den vier 30–45-minütigen Referaten schließt sich in der Regel eine sehr lebhafte Diskussion an. Insgesamt dauert die § 15 FAO-fähige Veranstaltung drei Zeitstunden. Sie beginnt um 17.00 Uhr und endet um 20.15 Uhr. Themen, die in diesem Jahr aus Praxissicht beleuchtet werden, schließen „Rechtsfragen und Fallstricke im Zusammenhang mit Swaps“, „Prozessrechtlich relevante Problemstellungen im Minenfeld zwischen Bank- und Insolvenz-recht“ und weitere materialrechtliche und prozessrechtliche Fragen ein.

STEUERRECHT, GESELLSCHAFTSRECHT

Die wichtigsten BFH-Entscheidungen im Jahr 2016 zur Ertragsbesteuerung von Unternehmen

Die für den Fachanwalt im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht wichtigen BFH-Entscheidun-gen werden analysiert und mit Auswirkung auf Vertrags- und Steuergestaltung dargestellt.Kapitalkontenauswirkungen, Trennungs- oder Einheitstheorie, Fallen bei der Betriebsauf-spaltung sind Bereiche, zu denen der BFH schon entschieden hat. Wie Gegenleistungen, Einbringungen und die Zukunft von Familienunternehmen zu gestalten gilt, soll die Reflek-tion der aktuellen Rechtsprechung als Hilfe dienen.Herr Kollege Dr. Hartmut Klein, Rechtsanwalt und Steuerberater, ehemals hauptamtlicher Dozent an der Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen von 1986 bis Juni 2012, promovierte an der Universität zu Köln zum Thema „Gesamtbetrag der Einkünf-te“. Seit Juli 2012 ist er als selbstständiger Rechtsanwalt und Steuerberater tätig und Mit-glied des Ausschusses Steuerrecht im KAV. Er trägt in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht vor und ist Autor u. a. der Kommentierung § 8 KStG in Mössner/Seeger sowie der Werke Klein/Müller/Lieber: Änderung der Unternehmensform. Handbuch zum Um-

KAV Seminare

Es lädt ein: Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht Datum: Dienstag, 06. Dezember 2016Uhrzeit: 17.00–20.15 UhrOrt: Neptunbad, siehe S. 40Kosten: € 90,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 107,10) Teilnahmebescheinigung: 3 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Referent: RA u. StB Dr. Hartmut Klein, Bergisch Gladbach

Es laden ein: Ausschuss Steuerrecht, Arbeitskreis Gesellschaftsrecht Datum: Mittwoch, 07. Dezember 2016Uhrzeit: 17.00–20.15 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 40Kosten: € 90,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 107,10) Teilnahmebescheinigung: 3 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

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27Seminare |

Referenten: RAin Sabine Eichner, ROLAND ProzessFinanz AGRA Stefan Kühn, Karlsruhe

Es lädt ein: Ausschuss Medizinrecht Datum: Freitag, 09. Dezember 2016Uhrzeit: 13.00–17.30 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 40Kosten: € 120,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 142,80) Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

wandlungs- und Umwandlungssteuerrecht, 9. Aufl., NWB-Verlag (2012), Birle/Klein/Müller, Praxishandbuch der GmbH Gesellschafts- und Steuerrecht, NWB Verlag in der 3. Aufl., 2014. Zudem ist er schriftstellerisch mit einer Vielzahl von Aufsätzen in Erscheinung getreten.

MEDIZINRECHT

Praktiker-Seminar – Besonderheiten des Arzthaftungsprozesses unter Einschluss der Prozessfinanzierung

Thema 1: Besonderheiten des Arzthaftungsrechts aus anwaltlicher Sicht – Fallstricke und TippsDer Vortrag behandelt die Besonderheiten des Arzthaftungsprozesses aus anwaltlicher Sicht. Aus Sicht des Praktikers wird auf Fallstricke hingewiesen und es werden Tipps zur Vorge-hensweise vor und im Arzthaftungsprozess gegeben. Der Vortrag behandelt u.a. Themen wie die Sinnhaftigkeit von Strafanzeigen bzw. Straf-verfahren im Rahmen der Geltendmachung oder Abwehr von Arzthaftungsansprüchen. Gleichzeitig werden Hinweise zum Anwendungsbereich der Verfahren vor der Gutachter-kommission gegeben und die wesentlichen Grundzüge dargestellt. Weitere Themen sind die verschiedenen Beweissicherungsmöglichkeiten und Fragen des Rechtsschutzes sowie der Prozessfinanzierung. Der Vortrag geht ferner ein auf die Besonderheiten des materiellen Schadenersatzrech-tes im Arzthaftungsprozess und prozesstaktische Fragen. Besonderheiten im Bereich der Aufklärung, bei Dokumentationsmängeln sowie bei der Beweisführung werden besprochen. Schließlich werden aus Sicht des Praktikers Empfehlungen zu Fragen des Sachverständigen-beweises im Arzthaftungsprozess gegeben. Der Referent, Herr Kollege Stefan Kühn, ist seit 1988 niedergelassener Rechtsanwalt in Karlsruhe und ist seit dem Jahr 2010 Partner einer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Karlsruhe. Seit 1994 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2006 zudem Fachanwalt für Medizinrecht.

Thema 2: Prozessfinanzierung im Arzthaftungsrecht – Klagen ohne finanzielles Risiko Zunächst wird die Prozessfinanzierung im Allgemeinen dargestellt und anschließend auf die speziellen Voraussetzungen für Anfragen im Arzthaftungsrecht eingegangen. Die Leistungen des Prozessfinanzierers werden anhand von Beispielsfällen aus der Finanzierungspraxis aufgezeigt. Schließlich werden der Ablauf einer Finanzierungsanfrage, die Erfolgsbeteiligung des Finanziers sowie die Vorteile des Anwalts erläutert. Die Referentin, Frau Kollegin Sabine Eichner, verfügt über langjährige anwaltliche Erfahrung und begleitet seit 12 Jahren Prozessfinanzierungen im Arzthaftungsrecht. Seit Frühjahr 2016 ist sie in diesem Bereich für die ROLAND ProzessFinanz AG tätig.

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28 | Seminare

KAV Seminare

Referentin: Richterin am Betreuungsgericht Dr. Gabriele Schotten, Köln

Es lädt ein: Ausschuss Betreuungsrecht Datum: Dienstag, 10. Januar 2017Uhrzeit: 16.15–19.30 UhrOrt: Landgericht Köln, Saal 1502, siehe S. 40Kosten: Komplettbuchung: € 90,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 107,10)Teilbuchung: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO), für die erste Stunde wird eine normale Teilnahmebescheinigung erteilt.Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Referenten: RA Dr. Alexander Kessler, LL.M. (Univ. Virginia), KölnRA Dr. Dr. Stefan Jöster, LL.M., Köln

Es lädt ein: Ausschuss Arbeitsrecht Datum: Mittwoch, 18. Januar 2017Uhrzeit: 17.00–20.15 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 40Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40). Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO), für die erste Stunde wird eine normale Teilnahmebescheinigung erteilt.Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

BETREUUNGSRECHT

Kommunikation zwischen Betreuer/in und Betreuungsgericht – FamFG und §§ 1896 ff. BGB in Theorie und Praxis – 3.0

Wie bereits im Februar 2015 und 2016 nimmt sich Frau Richterin am Betreuungsgericht Dr. Gabriele Schotten erneut dem Thema an: Als Betreuer/in im Rahmen der anwaltlichen Berufsausübung ist die Kommunikation mit dem Gericht besonders wichtig und findet durch häufig langjährige Betreuungen regelmä-ßiger und engmaschiger statt als in anderen Rechtsgebieten. Neben Genehmigungs- und Vergütungsanträgen, der fristgerechten und umfassenden Berichterstattung und diversen (bspw. Unterbringungs-) Anträgen im Rahmen einstweiliger Anordnungen ist die direkte Kommunikation sogar gesetzlich in § 1908i Abs.1 S.1 i.V.m. § 1837 Abs.1 S.1 BGB gewünscht. Die praktische Anwendung der gesetzlichen Grundlagen, die örtliche Rechtsprechung zu aktuellen Rechtsfragen und Gesetzesänderungen sollen erläutert und diskutiert werden.Bitte beachten Sie folgende Teilbuchbarkeiten:Komplettbuchung inklusive Basics zum Betreuungsrecht von 16.15 bis 19.30 Uhr. Teilbuchung von 17.30 bis 19.30 Uhr schließt sodann an das Seminar und den Austausch aus Februar 2016 an.Die Referentin, Frau Richterin Dr. Gabriele Schotten, ist seit 01.01.2012 an das Betreuungsge-richt Köln zurückgekehrt und hat seit dem 15.10.2014 die Leitung der Abteilung übernommen.

ARBEITSRECHT

Die Geschäftsführer-Haftung und D&O-Versicherung

Die Veranstaltung behandelt zunächst die Innen- und Außenhaftung des GmbH-Geschäfts-führers unter Berücksichtigung der aktuellen, in diesem Bereich ständig zunehmenden Rechtsprechung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Pflichten und Haftungsgefah-ren in der Krise der Gesellschaft und den Möglichkeiten, die Haftungsgefahren für den Geschäftsführer durch vertragliche Gestaltung einzuschränken. Hierauf aufsetzend werden aus der jeweiligen Perspektive der Beteiligten die maßgeblichen versicherungsrechtlichen Aspekte der D&O-Deckung einerseits und die relevanten Fragen zur Anspruchsdurchsetzung bzw. -abwehr andererseits erörtert. Anhand von praxisnahen Fallbeispielen werden die wechselseitigen Interessen und Strategien der beteiligten Unternehmen, versicherten Per-sonen und des D&O-Versicherers unter Berücksichtigung der aktuellen BGH-Rechtsprechung aufgezeigt, damit D&O-Mandate optimiert und Haftungsfallen vermieden werden können.Der Referent, Herr Kollege Dr. Stefan Jöster, berät als Partner einer großen Wirtschaftskanzlei Versicherer und versicherte Unternehmen mit Schwerpunkt im Bereich der Vermögens-schadenhaftpflicht und des Haftungsrechts. Er betreut auch die internen Versicherungs-angelegenheiten der Kanzlei. Die Begutachtung und Optimierung von D&O-Programmen, Regulierung und Abwehr von D&O-Schäden und Produktberatung stellen einen wichtigen Tätigkeitsschwerpunkt dar. Der Referent, Herr Kollege Dr. Alexander Kessler, ist Partner einer großen Sozietät und auf das Gesellschaftsrecht spezialisiert. Sein besonderer Schwerpunkt

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29Seminare |

Referent: RA Andrés Klein, Köln

Es lädt ein: KAV Datum: Samstag, 21. Januar 2017 bis Samstag, 04. März 2017Uhrzeit: jeweils 09.00–13.00 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 40Kosten: Komplettbuchung: € 150,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 178,50)Teilbuchung: € 45,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 53,55), jeder Termin kann einzeln gebucht werden. Teilnahmebescheinigung: wird erteiltAnmeldung: S. 85, www.kav-seminare.de

Referent: RA Dr. Tilman Isenhardt, Köln

Es lädt ein: Ausschuss Arbeitsrecht Datum: Donnerstag, 26. Januar 2017Uhrzeit: 18.00–20.00 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 40Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

sind komplexe Haftungsfragen in gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Zusammenhän-gen. Er berät und vertritt Unternehmen und Geschäftsleiter bei haftungsvermeidenden Gestaltungen sowie bei der Anspruchsabwehr und -durchsetzung. Herr Kollege Dr. Kessler ist Lehrbeauftragter der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster in den Bereichen Wirt-schaftsrecht & Restrukturierung sowie M & A.

MITARBEITERSEMINAR

Klausurenkurs Sommerprüfung 2017 Samstag, 21.01.2017, RechtskundeSamstag, 28.01.2017, ZPOSamstag, 18.02.2017, RVGSamstag, 04.03.2017, REWE

09.00–10.30 Uhr Bearbeitung11.00–13.00 Uhr Besprechung und Lösung

Zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung werden prüfungsähnliche Fragen und Fälle schriftlich unter Klausurbedingungen unter Aufsicht bearbeitet. Nach der Pause werden die Antworten und Lösungen sowie die mögliche Bewertung nach Punkten besprochen. Zusätz-lich werden Hinweise zur Klausurtechnik, zu den zulässigen Hilfsmitteln und der Zeiteintei-lung für die Bearbeitung gegeben.Die Fragen und Sachverhalte sowie Papier für die Bearbeitung werden pünktlich um 09.00 Uhr ausgeteilt. Die Teilnehmer/innen sollen Schreibmittel und die Gesetzestexte mitbringen, die bisher im Schulunterricht verwendet wurden.

ARBEITSRECHT

LPVG NRW – ein Überblick für den Praktiker

Am 30. Juni 2016 endet in NRW die regelmäßige Amtszeit der Personalräte, sodass bis zu diesem Datum in allen Dienststellen neue Personalräte gewählt werden. Angesichts der Neuwahlen existiert ein umfassendes Seminarangebot über Rechte und Pflichten der Mitglieder des Personalrats. Ein Pendant für Rechtsanwälte und Fachanwälte, die nach den Neuwahlen erstmalig oder regelmäßig mit Fragen zum LPVG NRW konfrontiert werden, fehlt. Deshalb bietet dieses Seminar für Rechtsanwälte und Fachanwälte einen Überblick über das LPVG NRW. Neben den rechtlichen Grundlagen stehen praktische Tipps und der Erfahrungsaustausch im Mittelpunkt des Seminars. Der Referent, Herr Kollege Dr. Tilman Isenhardt, ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit vielen Jahren in einer der renommiertesten Arbeitsrechtspraxen in Deutschland tätig. Er berät seine Mandanten in allen Bereichen des Individualarbeits-, Betriebsverfassungs- und Tarifrechts. Seine Mandantschaft umfasst neben namhaften mittelständischen Unterneh-men zahlreiche Körperschaften des öffentlichen Rechts, die er umfassend zu Fragen des LPVG NRW berät.

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30 | Seminare

KAV Seminare

Referentin: Frau Gerhild Voigtländer, Bad Honnef

Es laden ein: KAV, Ausschuss Kanzleimanagement Datum: Freitag, 27. Januar 2017Uhrzeit: 09.00–16.00 UhrOrt: Landgericht Köln, Saal 1508, siehe S. 40Kosten: € 155,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 184,45) inkl. Kaffeepause und Mittagessen in der Kantine des Landgerichts. Teilnahmebescheinigung: Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat.Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Referentin: RAin und Notarin Edith Kindermann, Bremen

Es lädt ein: Ausschuss Familienrecht Datum: Mittwoch, 01. Februar 2017Uhrzeit: 16.00 –20.15 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 40Kosten: € 120,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 142,80) Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

KANZLEIMANAGEMENT, MITARBEITERSEMINAR

Der Telefonkontakt – die Visitenkarte Ihres Hauses

Nach den Erfolgen der letzten vier Jahre bietet der KAV auch in diesem Jahr wieder die beliebte Schulung „Der Telefonkontakt – die Visitenkarte Ihres Hauses“ unter der Leitung von Frau Gerhild Voigtländer an. Diese Schulung richtet sich in erster Linie an Kanzleimitarbeiter sowie Auszubildende. Es werden die Grundlagen der Kommunikation am Telefon erörtert und veranschaulicht.Hierbei werden folgende Punkte erarbeitet:

• Grundlagen der Kommunikation am Telefon anwenden• Kundenorientiert und professionell telefonieren• Beherrschung des „Telefonknigges“• Ziele setzen und erreichen• Selbstbewusstsein und Sicherheit im telefonischen Kundenkontakt

Es ist uns eine Freude Frau Gerhild Voigtländer als Referentin dieses Seminars begrüßen zu können. Gemeinsam mit ihrer Geschäftspartnerin Christine Gericke leitet sie ein Unter-nehmen, welches sich auf umfangreiche und lernintensive Schulungen, unter anderem im Office-Bereich konzentriert.Das Konzept für dieses und viele weitere Seminare ist auf das Lernen in kleinen Gruppen und kurzen Modulen zugeschnitten, die von Frau Voigtländer und ihren Kollegen in die jeweilige Materie eingeführt werden. Diese Schulung erfolgt in einer kleinen Gruppe von maximal 20 Teilnehmern.

FAMILIENRECHT

Rechtsfragen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Die Rechtsentwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Rechtsbeziehungen der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft keinen rechtsfreien Raum darstellen. Im Seminar werden die bisher entwickelten „Schutzmechanismen“ der Partner einer nichteheli-chen Lebensgemeinschaft dargestellt und die Lebensbereiche, in denen sich eine verbind-liche Regelung zwischen den Partnern einer solchen Gemeinschaft nur durch vertragliche Regelungen erreichen lassen. Gegenstand der Erörterungen sind daher:• Rechtsfragen zur gemeinsamen Wohnung bzw. gemeinsam genutzten Wohnung;• Regelungen im Zusammenhang mit der Haushaltsführung, einer Berufstätigkeit etc;• vertragliche Handlungsmöglichkeiten für den nichtehelichen Lebensgefährten;• gemeinschaftliches Eigentum/Alleineigentum eines Lebensgefährten und Zuwendungen

des anderen Lebensgefährten;• die nichteheliche Lebensgemeinschaft im Sozialrecht;• versicherungsrechtliche Fragen;• Kinder in der Lebensgemeinschaft;• erbrechtliche Regelungen zur Sicherung des Lebensgefährten.

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31Seminare |

Die Referentin, Frau Kollegin Edith Kindermann, ist Rechtsanwältin und Notarin sowie Fach-anwältin für Familienrecht. Frau Kindermann ist Autorin verschiedenster Fachpublikationen zum Familienrecht sowie zum anwaltlichen Berufs- und Gebührenrecht.

FAMILIENRECHT

Die Patchworkfamilie im Familien- und Erbrecht Die Vielfalt heutiger Lebensformen bildet sich auch in neuartigen rechtlichen Fragestellun-gen ab. Mit dem Begriff der Patchworkfamilie werden in der Regel familiäre Gestaltungen erfasst, in denen einer oder beide Partner der Lebensgemeinschaft Kinder aus anderen Be-ziehungen mit in die neue Partnerschaft einbringen und gegebenenfalls auch gemeinsame Kinder aus der neuen Beziehung hervorgehen. Die sich hieraus ergebenden Fragestellungen sollen im Seminar vor allen Dingen mit Blick auf das Familien- und das Erbrecht behandelt werden. Während Patchworkfamilien immer unter Lebenden begründet werden, kann das Ende einer Patchworkfamilie sowohl unter Lebenden als auch durch den Tod eines Beteiligten vollzogen werden. Im Hinblick hierauf sind die Gestaltungsfragen differenziert zu erörtern. Zum Inhalt des Seminars gehört daher die Darstellung der Fragestellung des gegenwärtigen Rechtszustandes zu folgenden Bereichen:• Familienrecht

• Kindschaftsrecht (Abstammungsfragen, Sorge- und Umgangsrecht sowie Verbleibensanordnung)

• Unterhaltsrecht• Gewaltschutz• Mietrechtliche Fragen bei der Begründung und Beendigung eines Mietverhältnisses unter

Einschluss von Ansprüchen aus Gesamtschuldnerinnenausgleich• Erbrechtliche Fragestellungen

• Gewillkürte Erbfolge• Typische Fallgestaltungen und Lösungsansätze

Die Referentin, Frau Kollegin Edith Kindermann, ist Rechtsanwältin und Notarin sowie Fach-anwältin für Familienrecht. Frau Kindermann ist Autorin verschiedenster Fachpublikationen zum Familienrecht sowie zum anwaltlichen Berufs- und Gebührenrecht.

RVG UND KOSTENRECHT, MITARBEITERSEMINAR

RVG – Brennpunkte 2017

In diesem Seminar wird anhand von zahlreichen Berechnungsbeispielen auf die Abrechnung von Besonderheiten eingegangen wie z.B. die Abrechnung von Rechtsmittelverfahren, bei Erledigung der Hauptsache, Erhöhung für mehrere Auftraggeber (mit unterschiedli-chen Fallkonstellationen), bei vorzeitiger Beendigung des Verfahrens, Klageerweiterung, Klagerücknahme sowie Anerkenntnis- und Versäumnisurteil eingegangen. Auch das Thema Gerichtskosten, Gerichtskostenermäßigung, Wertfestsetzung und Fragen rund um das Kostenfestsetzungsverfahren werden beleuchtet. Die Bemessung einer Geschäftsgebühr ist darüber hinaus ebenso Thema wie die Einigungsgebühr. In einem spannenden, gut struktu-rierten, lebendigen Seminar erhalten die Teilnehmer zahlreiche Tipps für die Abrechnung. Die Referentin, Frau Sabine Jungbauer, ist geprüfte Rechtsfachwirtin und Fachbuchautorin. Sie ist seit vielen Jahren Referentin für anwaltliches Gebührenrecht, Prozessrecht einschl. Vollstreckungsrecht und Mandantenbetreuung. Frau Sabine Jungbauer ist Autorin sowie Herausgeberin zahlreicher Buchwerke, Buchreihen sowie von Fachaufsätzen. Ihre Vorträge sind lebendig, sehr praxisnah und fundiert.

Referentin: RAin und Notarin Edith Kindermann, Bremen

Es lädt ein: Ausschuss Familienrecht Datum: Donnerstag, 02. Februar 2017Uhrzeit: 14.00–18.15 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 40Kosten: € 120,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 142,80) Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Referentin: Frau Sabine Jungbauer, München

Es laden ein: KAV, Ausschuss RVG und Kostenrecht Datum: Mittwoch, 15. Februar 2017Uhrzeit: 09.00–16.15 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 40Kosten: € 180,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 214,20) Teilnahmebescheinigung: wird erteiltAnmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

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32 | Seminare

KAV Seminare

Referenten: Frau Sabine Jungbauer, München Herr Dipl-Ing. Werner Jungbauer, München

Es laden ein: KAV, Ausschuss Kanzleimanagement, Arbeitskreis Informationstechnologierecht Datum: Donnerstag, 16. Februar 2017Uhrzeit: 09.00–16.15 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 40Kosten: € 180,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 214,20) Teilnahmebescheinigung: wird erteiltAnmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Referent: RA Gerrit Krupp, Köln

Es lädt ein: Ausschuss Familienrecht Datum: Donnerstag, 16. Februar 2017Uhrzeit: 17.00 –19.00 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 40Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

KANZLEIMANAGEMENT, INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT

Das beA (besondere elektronische Anwaltspost-fach) in der anwaltlichen Praxis

In diesem Seminar erfahren die Teilnehmer durch die beiden Referenten Sabine und Werner Jungbauer, wie man sich den Umgang mit dem beA in der Praxis erleichtern und das beA effektiv nutzen kann. Die Referenten gehen dabei nicht nur auf gesetzliche Vorgaben und praktische Umsetzung ein, sondern vermitteln darüber hinaus auch das notwendige, zwingend erforderliche Wissen in technischer Hinsicht. Neben der Frage, wie man heute, morgen und übermorgen Schriftsätze wirksam bei Gericht elektronisch einreicht, seine Posteingangs- und Postausgangsbearbeitung in Bezug auf das beA optimieren kann und Haftungsfehler vermeidet, werden auch Fragen wie die sinnvolle Rechtevergabe, der elektronische Briefkopf, Maßnahmen bei Irrläufern oder Ausscheiden eines Anwalts aus der Kanzlei u. v. a. m. behandelt. Die Referenten aktualisieren permanent ihre Seminarinhalte zum Thema beA und ERV und nehmen daher auch aktuelle Fragestellungen zum beA in ihre Seminare mit auf.Die Referentin, Frau Sabine Jungbauer, ist geprüfte Rechtsfachwirtin und Fachbuchautorin. Sie ist seit vielen Jahren Referentin für anwaltliches Gebührenrecht, Prozessrecht einschl. Vollstreckungsrecht und Mandantenbetreuung. Sabine Jungbauer ist Autorin sowie Heraus-geberin zahlreicher Buchwerke, Buchreihen sowie von Fachaufsätzen. Ihre Vorträge sind lebendig, sehr praxisnah und fundiert.Der Referent, Werner Jungbauer, ist Diplom-Ingenieur und Fachbuchautor. Er ist seit vielen Jahren Referent (MS-Office-Schulungen, seit 2015 auch zum elektronischen Rechtsverkehr und beA). Herr Jungbauer erläutert auch schwierige Begriffe und Vorgänge praxisnah und anschaulich.

VERWALTUNGSRECHT

Die verwaltungsprozessuale Nichtzulassungsbeschwerde

Nur selten wird durch die Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe der Länder die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Regelmäßig wird das Vorliegen von Revisionsgründen gem. § 132 Abs. 2 VwGO verneint. Dann muss der Zugang zur Revisi-onsinstanz über die Nichtzulassungsbeschwerde gem. § 133 Abs. 1 VwGO erstritten werden. Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, so entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss. In der Judikatur des Bundesverwaltungsgerichts wurden hohe Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe gemäß § 133 Abs. 3 S. 3 VwGO entwickelt. Diese wer-den nicht selten verkannt. Auch deshalb ist die Erfolgsquote der Nichtzulassungsbeschwer-den gering. So waren beispielsweise im Jahre 2010 nur 13,4% der Beschwerden erfolgreich.Im Rahmen des Seminars wird aufgezeigt, in welchen Konstellationen eine Nichtzu-lassungsbeschwerde zweckmäßig ist. Darüber hinaus werden die Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung an die Darlegungen in der Nichtzulassungsbeschwerde erläutert. Hierbei wird zwischen den einzelnen Zulassungsgründen des § 132 Abs. 2 VwGO

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33Seminare |

differenziert. So werden die Anforderungen an die Darlegung der Rechtsfrage im Rahmen der Grundsatzrüge, die Voraussetzungen einer erfolgreichen Divergenzrüge sowie die an eine Verfahrensrüge anzulegenden Kriterien erörtert.Der Referent, Herr Kollege Gerrit Krupp, ist seit 2009 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist in einer auf das Verwaltungsrecht spezialisierten Kölner Anwaltskanzlei tätig. Zu seinen Schwerpunkten zählen das öffentliche Bau- und Planungsrecht sowie das Beamtenrecht.

STRAFRECHT

Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht

Diese Veranstaltung ist Teil einer regelmäßig stattfindenden Fortbildungsreihe, in der aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht vorgestellt und kritisch hinterfragt wird. Gleichzeitig wird sie zum Anlass genommen, Wissen im materiel-len wie im formellen Recht aufzufrischen. Oft genug fehlt im Strafverteidiger-Alltag die Zeit, sich mit Rechtsfragen und deren Relevanz für das eigene Verteidigungsverhalten intensiver auseinanderzusetzen. Zweimal jährlich finden im Frühjahr und Herbst jeweils vierstündige Veranstaltungen statt. Grundsätzlich sollen die Themen jeder einzelnen Veranstaltung offen bleiben, um der Aktualität höchstrichterlicher Entscheidungen den Vorzug geben und auf sie flexibel reagieren zu können. Gerne können Themen für die Veranstaltungen vorgeschlagen werden, die bitte rechtzeitig an die E-Mail-Adresse [email protected] zu übermitteln sind. Herr Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach ist Mitglied des für den OLG-Bezirk Köln zustän-digen 2. Strafsenats des BGH. Als solcher kann er als unmittelbar Beteiligter über die Entwicklungen und Tendenzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung berichten. Er genießt nicht zuletzt aufgrund seiner Veröffentlichungen in Kommentaren und Aufsätzen außeror-dentliches Renommee. Als Referent zahlreicher Fortbildungsveranstaltungen ist er bekannt und wegen seiner kritischen und hinterfragenden Sichtweisen geschätzt.

MIET- UND WEG-RECHT

Besonderheiten und aktuelle Probleme des WEG-Verfahrensrechts

Wohnungseigentumsverfahren gehören zu den anspruchsvollsten Zivilverfahren, wobei vor allem das Verfahrensrecht erhebliche Fallstricke bereithält. So ist es bereits nicht einfach, in dem Gewirr aus (teil)rechtsfähiger WEG, den „übrigen Wohnungseigentümern“, der Gemein-schaft der Wohnungseigentümer und den einzelnen Wohnungseigentümern den Überblick zu behalten. Probleme stellen sich zudem – vor allem bei der Anfechtungsklage – etwa im Bereich der einzuhaltenden Fristen, der notwendigen Streitgenossenschaft und nicht zuletzt weist das Beweisrecht zahlreiche Besonderheiten auf. Das Seminar gibt unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BGH einen Überblick über die Besonderheiten von WEG-Verfahren und zeigt typische Fehlerquel-len und Wege, um diese zu vermeiden, auf. Die Teilnehmer erhalten ein umfangreiches Skript.

Schwerpunkte

• Parteien in WEG-Verfahren• Vertretungsfragen (wer kann wofür Vollmacht erteilen – wo gibt es Vertretungsverbote)• Probleme der Beschlussanfechtungsklage (§ 46 WEG) • Beweiserhebung im WEG-Verfahren – wann nötig, wer muss wie gehört werden?

Referent: Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach

Es lädt ein: Strafrechtsausschuss Datum: Samstag, 11. März 2017Uhrzeit: 10.00–14.30 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe Seite 40Kosten: € 120,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 142,80) Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Referent: Richter am LG Frankfurt am Main Dr. Frank Zschieschak

Es lädt ein: Ausschuss Miet- und WEG-Recht Datum: Dienstag, 21. März 2017Uhrzeit: 16.30–19.45 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 40Kosten: € 90,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 107,10) Teilnahmebescheinigung: 3 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

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34 | Seminare

KAV Seminare

Referent: Präsident des LAG Köln Dr. Jürgen vom Stein

Es lädt ein: Ausschuss Arbeitsrecht Datum: Donnerstag, 16. März 2017Uhrzeit: 17.00 –20.15 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 40Kosten: € 90,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 107,10) Teilnahmebescheinigung: 3 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

• Probleme im Zusammenhang mit der Anfechtung von Jahresabrechnungen• Beschlussersetzungsklage (§ 21 Abs. 8 WEG)• Unterlassungs- und Beseitigungsklagen• Probleme im Zusammenhang mit Zahlungsklagen • Streitwerte in Wohnungseigentumssachen

Der Referent, Dr. Frank Zschieschak, ist Richter am Landgericht Frankfurt am Main und stv. Vorsitzender der beiden hessischen WEG-Berufungskammern (derzeit abgeordnet an das OLG Frankfurt am Main). Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof (VIII. Zivilsenat), ist Autor zahlreicher wissenschaftlicher Veröffentlichungen und Referent u. a. bei der Deutschen Richterakademie.

ARBEITSRECHT

Betriebliches Eingliederungsmanagement – quo vadis?

Der demografische Wandel mit alternden Belegschaften und längerer Lebensarbeitszeit und die starke Zunahme lang andauernder (insbesondere psychischer) Erkrankungen erzeugt Handlungsdruck bei Arbeitgebern. Hohe Krankenstände führen zu erhöhten Kosten und Störungen in der Arbeitsorganisation. Der Anteil krankheitsbedingter Kündigungen, die vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden, nimmt zu. Personalabteilungen sowie anwaltliche Berater sind gefordert.In diesem Kontext kommt dem betrieblichen Eingliederungsmanagement eine Schlüsselrol-le zu. Einerseits bringt ein gut strukturiertes BEM deutliche Vorteile bei krankheitsbedingten Problemlagen, andererseits wird das BEM aufgrund zunehmend strengerer Rechtsprechung teilweise bereits als „die neue Kündigungsvoraussetzung“ charakterisiert.Das Seminar will schwerpunktmäßig die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein ordnungs-gemäßes BEM aufzeigen, datenschutzrechtliche, mitbestimmungsrechtliche und Fragen eines möglichen Schadensersatzanspruchs ansprechen, sowie Hinweise für eine gelungene Strukturierung eines BEM-Prozesses geben. Darüber hinaus soll die besondere Bedeutung des BEM für die Darlegungs- und Beweislast bei einer krankheitsbedingten Kündigung erörtert werden.Der Referent, Herr Dr. Jürgen vom Stein, ist Präsident des Landesarbeitsgerichts in Köln, langjähriger Seminarleiter u.a. zu den Themen BEM und krankheitsbedingte Kündigung. Außerdem hat er sich als Mitherausgeber und Autor des Handbuchs „vom Stein/Rothe/Schlegel – Gesundheitsmanagement und Krankheit im Arbeitsverhältnis –“ auch literarisch mit dem Thema BEM befasst.

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35Seminare |

Es lädt ein: Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht Datum/Uhrzeit: Freitag, 17. März 2017, 13.00–20.30 UhrSamstag, 18. März 2017, 09.00 –18.30 UhrOrt: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, siehe S. 40Kosten Frühbucher (bis 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn): Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): € 427,50 zzgl. 19% MwSt. (€ 508,73)Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.): € 199,50 zzgl. 19% MwSt. (€ 237,41)Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): € 228,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 271,32)*Kosten Normalpreis: Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): € 450,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 535,50)Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.): € 210,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 249,90)Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): € 240,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 285,60)* Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Referent: RA Christopher Küas, Köln

Es laden ein: Ausschuss Verwaltungsrecht, Ausschuss Bau- und Architektenrecht Datum: Donnerstag, 11. Mai 2017Uhrzeit: 18.00–20.00 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 40Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

BANK - UND KAPITALMARKTRECHT

7. Kölner Bankrechtstag

Save the Date

Nach den großen Erfolgen der letzten sechs Jahre freuen wir uns sehr, den 7. Kölner Bank-rechtstag 2017 ankündigen zu dürfen. Wie auch in den Vorjahren findet der Kölner Bank-rechtstag zu Jahresbeginn statt. Dadurch können sich interessierte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht bereits frühzeitig auf ihrem Spezialgebiet fortbilden und die nach § 15 FAO erforderlichen Stunden absolvieren. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Weitere Informationen zu den Inhalten und Referenten werden in Kürze bekannt gegeben.

VERWALTUNGSRECHT, BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

Öffentliches Baurecht in der Praxis

Zur Schaffung des dringend benötigten Wohnraums müssen Investoren und Projektentwick-ler immer häufiger auf Grundstücke zugreifen, bei denen im Zuge einer Revitalisierung oder Umnutzung erst neues Baurecht geschaffen werden muss. Ebenso müssen Investoren in vielen Großstädten besondere Anforderungen bzgl. des geförderten Wohnungsbaus beach-ten. Im Rahmen der Seminarveranstaltung werden die Grundlagen des Bauplanungsrechtes und des Bauordnungsrechtes anhand von Praxisbeispielen dargestellt und die verfahrens-rechtlichen Anforderungen bei der Aufstellung eines Bebauungsplans aufgezeigt.Der Referent, Herr Kollege Christopher Küas, ist Rechtsanwalt und Partner in einer großen Kölner Kanzlei. Er ist zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht und berät Unternehmen der Immobilienbranche sowie Städte und Gemeinden in allen Fragen des öffentlichen Bau-rechts. Im Rahmen der juristischen Projektentwicklung begleitet Herr Kollege Christopher Küas Bebauungsplanverfahren und Baugenehmigungsverfahren. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die fachliche Beratung bei innerstädtischen Revitalisierungs- und Umnutzungs-maßnahmen. Darüber hinaus berät er bei Fragen der Standortsicherung und Standorterwei-terung, insbesondere im Bereich Immissionsschutz.

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36 | Seminare

KAV Seminare

Referent: Dipl. Psych. Heiner Krabbe, Mediator, Münster

Es lädt ein: Ausschuss Mediation und Schlichtung Datum: Mittwoch, 17. Mai 2017Uhrzeit: 09.00–18.15 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 40Kosten: € 210,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 249,90) Teilnahmebescheinigung: 7 Std. Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

MEDIATION UND SCHLICHTUNG

Motivationen und Emotionen in der Mediation

Mediation ist ein bedürfnis- und interessenbasiertes Verfahren. Statt auf die Positionen zu schauen, gilt der Blick den Bedürfnissen der Parteien. Dabei spielen auch Emotionen eine große Rolle. Es gilt in der Mediation das Zusammenspiel von Motivation und Emotionen bei den Parteien zu gestalten.

Das Seminar wird sich mit folgenden Punkten beschäftigen:• Grundlegende Gedanken zu Motivation und Emotion• Zusammenhang von Emotionen und Bedürfnissen• Basis Motivationen und Interessen der Parteien• Elemente einer Emotion• Emotionen wahrnehmen und verstehen• Emotion als Hinweis für Bedürfnisse• Transformation von Emotionen in Bedürfnisse in der Mediation

Didaktik:• Theoretische Inputs• Reader• Groß- Kleingruppendiskussion• Leiter-Teilnehmer-Rollenspiel

Der Referent Heiner Krabbe ist Dipl. Psychologe, Psychologischer Psychotherapeut und Me-diator (BAFM). Er gründete 1996 das Ausbildungsinstitut Mediationswerkstatt Münster. Fort- und Weiterbildungsaufträge für psychosoziale u. juristische Einrichtungen in Deutschland, Schweiz, Polen u. a. Universität Heidelberg, Fern-Universität Hagen, Deutsche Richterakade-mie, Landesjustizbehörden NRW, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Ber-lin, Brandenburg, Hamburg, Bayern und OLGs und LGs in Deutschland sowie das Obergericht Zürich.Darüber hinaus veröffentlichte er zahlreiche Schriften zur Mediation, Trennung und Schei-dung.

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37Seminare |

Referent: RA Dr. Alexander Beutling, Köln

Es lädt ein: Ausschuss Verwaltungsrecht Datum: Mittwoch, 31. Mai 2017Uhrzeit: 18.00 –20.00 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 40Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

VERWALTUNGSRECHT

Vorsicht Denkmal! Überraschung im anwaltlichen Mandat

Die Kölner Denkmalliste umfasst derzeit etwa 9.000 Positionen. Bei Grundstücksentwick-lungen und Umbauten im Gebäudebestand stellt sich für Bauherr, Eigentümer und auch den Anwalt häufig die Frage, wie mit dem Damoklesschwert „Denkmalschutz“ am besten umgegangen werden sollte: Welche Maßnahmen bedürfen der denkmalrechtlichen Erlaub-nis und unter welchen Voraussetzungen ist diese zu erteilen? Welche Bedeutung kommt den Eigentümerinteressen zu? Welche Nebenbestimmungen sind zulässig? Unter welchen Voraussetzungen kann ein Denkmal abgerissen werden? Welche Behörden – Stadtkonser-vator, Landschaftsverband, Obere Denkmalbehörde – sind zuständig, und was bedeutet der sogenannte „Ministerentscheid“? Wie ist am besten mit den zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen und Wertungsspielräumen umzugehen? Anhand von konkreten Beispielen und der aktuellen Rechtsprechung wird diesen Fragen im Seminar nachgegangen, insbe-sondere aus der Perspektive des beratenden Anwalts.Der Referent, Herr Kollege Dr. Alexander Beutling, ist seit etwa 15 Jahren in einer Kölner Kanzlei tätig, die auf das öffentliche und private Bau-, Planungs- und Umweltrecht spe-zialisiert ist. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Denkmalrecht. Herr Kollege Dr. Beutling betreut hierbei private und öffentliche Eigentümer und Bauherrn, aber auch Gemeinden, die als Untere Denkmalbehörden für Eintragungen und Erlaubnisse zuständig sind – er kennt also beide Seiten bestens. Seine Kanzlei hat wichtige Prozesse im Denkmalrecht geführt, wie z. B. zum ehemaligen Bonner Lichtspieltheater Metropol, zur Neubebauung in der Umgebung von St. Gereon in Köln oder zur ehemaligen Ordensburg Vogelsang in Schleiden.

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38 | Seminare

Save the Date – Herbstseminare und Jahresendveranstaltungen 2016 (15 Std. FAO*)Die Ausschüsse und Arbeitskreise des KAV bieten in Zusammenarbeit mit der Kölner Anwaltverein Service GmbH die Möglichkeit, im Rahmen der angebotenen Herbstseminare und Jahresendveranstaltungen die erforderlichen 15 Fortbildungsstunden nach § 15 FAO in einer Veranstaltung zu absolvieren. Diese Veranstaltungen werden jeweils als Teilbuchung sowie als Komplettbuchung angeboten.

Jahresendveranstaltung im Bau- u. Architektenrecht 28.–29. Oktober 2016Lindner Hotel City Plaza Köln

7. Kölner Versicherungsrechtstag des KAV 04.–05. November 2016 Pullman Cologne Hotel

Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht 18.–19. November 2016

Lindner Hotel City Plaza Köln

Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz 18.–19. November 2016Hyatt Regency Hotel Köln

Kölner Mietrechtstage 2016 02.–03. Dezember 2016 Hyatt Regency Hotel Köln

Alle Veranstaltungen werden als Komplettseminar (15 Std. FAO) sowie als Teilbuchung (7 bzw. 8 Std. FAO je Vortragstag) angeboten und umfassen alle Serviceleistungen unseres Seminarprogramms. Hierzu zählen zum Beispiel Kaffeepausen, Mittagessen (siehe Ausschrei-bung), Getränke im Tagungsraum, kostenfreies WLAN etc. Umfangreiche Informationen zu den gebotenen Vortragsthemen und Referenten erhalten Sie in Kürze auf der Online-Buchungsplattform der Kölner Anwaltverein Service GmbH unter: www.kav-seminare.de sowie in den nachfolgenden Ausgaben des KAV MAGAZINS.

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39Seminare |

KAV ONLINE FORTBILDUNGSeit dem 01. Januar 2015 greift die neue Fassung des § 15 FAO und eröffnet Fachanwälten im Zuge der Erhöhung der Fortbildungs-pflicht von ursprünglich 10 auf 15 Zeitstunden die Möglichkeit, bis zu 5 Zeitstunden im Selbststudium zu absolvieren, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Für dieses Selbststudium hat die Kölner Anwaltverein Service GmbH die KAV ONLINE FORTBILDUNGEN entwickelt. Sie bekommen hiermit die Möglichkeit, bequem und kostengünstig Ihr Selbststu-dium in Form von sogenannten Video-Seminaren zu absolvieren. Perfekt für die Weiterbildung von Zuhause oder auch unterwegs, denn das Einzige, was Sie hierfür benötigen, ist ein internetfähiger Computer oder Laptop und Ihre Konzentration.Das Angebot der KAV ONLINE FORTBILDUNGEN ist ab sofort unter www.kavonline.de abrufbar und wird sukzessive um Fortbildungs-videos in diversen Rechtsgebieten erweitert.Im Zuge Ihrer gewählten Fortbildung wird Ihr Video-Seminar von einem internen System sicher und zeitgenau dokumentiert. Zudem wird die Lernerfolgskontrolle in Form einer Multiple-Choice-Frage im Verlauf der Abspielzeit erbracht. Umso wichtiger ist hierfür, den von Ihnen ausgewählten und erworbenen Video-Vortrag aufmerk-sam zu verfolgen, denn nur so können Sie Ihre Lernerfolgskontrolle erfolgreich absolvieren. Im Anschluss zu Ihrem Videoseminar erhalten Sie eine entspre-chende Teilnahmebescheinigung, die Ihre aktive Teilnahme an Ihrer Wunschfortbildung auf Onlinebasis bestätigt.

Es geht ganz einfach: Auswählen. Bezahlen. Fortbilden! Genießen Sie den Komfort, Ihre Fortbildung im Büro, Zuhause und auch von unterwegs zu jeder Zeit und an jedem Ort der Welt zu absolvieren.

Neben dieser Variante des Selbststudiums werden wir im gleichen Onlinebereich zudem Fortbildungen in Form von Web-Seminaren anbieten. Diese ermöglichen die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer des Web-Seminars und führt themenabhängig zum Nachweis der Teilnahme im Sinne des § 15 Abs. 2 FAO. Diese Web-Seminare sind an feste Termine und somit entsprechend vorgege-bene Vortragszeiten geknüpft, zu denen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zuschalten.

Das Angebot der KAV ONLINE FORTBILDUNGEN ist ausschließlich unter www.kavonline.de abruf- und buchbar. Um Ihnen den Zugang zu Ihren Video-Fortbildungen umgehend ermöglichen zu können sind eine Registrierung sowie die Bezahlung der kostengünstigen Angebote über ein PayPal-Konto obligatorisch.

Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen!

Sie können, egal ob in Köln, Mailand oder andernorts, bis zu 5 Fortbildungsstunden im Sinne des §15 FAO online im Selbststudium absolvieren. Weitere Infos erhalten Sie unter www.kavonline.de

... mit den Video-Seminaren der Kölner Anwaltverein Service GmbH.

FORTBILDUNG...

Mailand, 17:00 Uhr

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40 | Seminare

Veranstaltungsorte und Parkhinweise

TH KölnClaudiusstraße 1, 50678 KölnParkhinweis: Es befinden sich zahlreiche öffentliche Parkplätze in der Umgebung der TH Köln.

Hopper TagungszentrumBrüsseler Straße 26, 50674 KölnParkhinweis: Das Hopper Tagungszentrum verfügt über wenige Parkplätze im Innenhof sowie in der hauseigenen Tiefgarage (Selbstzahler). Alternativ befinden sich die Parkhäuser Am Rudolfplatz (unterhalb des Cologne Hotels – Selbstzahler) und auf der Schaafenstraße (Sparkasse KölnBonn – Selbstzahler) in kurzer Laufweite.

Köln Marriott HotelJohannisstraße 76–80, 50668 KölnParkhinweis: Das Hotel verfügt über eine eigene Tiefgarage (Selbstzahler). Alternativ befindet sich das Parkhaus Rhein Triadem direkt gegenüber der Einfahrt zur Hotelgara-ge (Selbstzahler).

Lindner Hotel City PlazaMagnusstraße 20, 50672 KölnParkhinweis: Eine kostenpflichtige, öffent-liche Tiefgarage mit Zugang zum Hotel befindet sich im Gesamtgebäudekomplex.

MGallery Hotel Mondial am Dom CologneKurt-Hackenberg-Platz 1, 50667 KölnParkhinweis: Das Hotel verfügt über eine Parkebene (Selbstzahler), die über den auf der Rückseite des Hauses befindlichen Pkw-Aufzug zu erreichen ist. Alternativ be-findet sich das Parkhaus Groß-Sankt-Martin (Selbstzahler) direkt neben dem Hotel.

Landgericht KölnGeschäftsstelle des KAVLuxemburger Str. 101, 50939 KölnParkhinweis: Das Justizparkhaus sowie der Anwaltsparkplatz befinden sich hinter dem Gerichtsgebäude und stehen Ihnen bis 20.00 Uhr kostenfrei zur Verfügung. Nach dieser Zeit werden beide Parkmöglichkeiten geschlossen.

Pullman Cologne HotelHelenenstraße 14, 50667 KölnParkhinweis: Das Pullman Cologne Hotel verfügt über eine eigene Tiefgarage (Selbst-zahler). Alternativ befindet sich das Park-haus des Lindner City Plaza Hotels auf der Magnusstraße in Laufnähe (Selbstzahler).

Hyatt Regency Köln HotelKennedy-Ufer 2a, 50679 KölnParkhinweis: Das Hyatt Regency Hotel ver-fügt über eigene Parkplätze (Selbstzahler), sowohl Außenstellplätze als auch Stellplätze in der Tiefgarage sind vorhanden.

Hotel im WasserturmKaygasse 2, 50676 KölnParkhinweis: Das Hotel im Wasserturm ver-fügt über eigene Parkplätze (Selbstzahler) in der Tiefgarage.

Hotel NH Köln CityHolzmarkt 47, 50676 KölnParkhinweis: Das Hotel verfügt über eigene Parkplätze (Selbstzahler) in der Tiefgarage.

IHK Köln Unter Sachsenhausen 10–26, 50667 KölnParkhinweis: Die kostenpflichtige öffent-liche Tiefgarage Börsenplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe.

NeptunbadNeptunplatz 1, 50823 KölnParkhinweis: Das Neptunbad verfügt über eigene Parkplätze (Selbstzahler) in der Tiefgarage.

Die Vortragsveranstaltungen der Kölner Anwaltverein Service GmbH werden an verschiedenen Veranstaltungsorten im Kölner Stadtgebiet durchgeführt. In dieser Rubrik finden Sie die genauen Adressangaben sowie Hinweise zu den vor Ort gebotenen Parkmöglichkeiten. Wir freuen uns, Sie vor Ort begrüßen zu dürfen!

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41Seminare |

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1 Ein Umtausch oder eine Erstattung ist bis zum Tag vor dem 1. Geltungstag gegen ein Entgelt möglich. Es gelten die Umtausch- und Erstattungskonditionen zum Zeit-punkt der Ticketbuchung gemäß Beförderungsbedingungen der DB für Sparpreise. Ab dem 1. Geltungstag ist Umtausch oder Erstattung ausgeschlossen. Bei Tickets mit Zugbindung beträgt die Vorausbuchungsfrist mindestens 1 Tag, der Verkauf erfolgt, solange der Vorrat reicht.

2 Die Hotline ist Montag bis Samstag von 7.00–22.00 Uhr erreichbar, die Telefonkosten betragen 20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, maximal 60 Cent pro Anruf aus den Mobilfunknetzen.

3 Beachten Sie bitte, dass für die Bezahlung mittels Kreditkarte seit dem 04.11.2014 ein Zahlungsmittelentgelt entsprechend Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) erhoben wird.

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Wir wünschen Ihnen eine gute Reise!

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42 | Seminare

Fachanwaltslehrgänge 2017 in Kooperation mit der DeutschenAnwaltAkademie in Köln

Seit dem Jahr 2015 bieten die Kölner Anwaltverein Service GmbH und die DeutscheAnwaltAkademie gemeinsam Fachanwaltskurse in verschiedenen Rechtsgebieten in Köln an. Beide Unternehmen bündeln hiermit ihre Kompetenzen auf dem Kölner Markt, um den Vereins-mitgliedern des KAV sowie externen Teilnehmern ein attraktives und preis-leistungsorientiertes Angebot im Bereich der Fachanwaltsaus-bildung zu offerieren. Für das Jahr 2017 sind folgende Fachanwaltslehrgänge geplant und stehen zur Anmeldung bereit:

49. Fachanwaltslehrgang Bau- und Architektenrecht (16. Februar 2017 bis 24. Juni 2017)Mercure Hotel Severinshof Köln City, Severinstraße 199, 50676 Köln

Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder: € 1.865,00* Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.185,00*Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00*

28. Fachanwaltslehrgang Sozialrecht (17. Februar 2017 bis 14. Mai 2017) Best Western Premier Hotel Park Consul, Clevischer Ring 121, 51063 Köln

Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder: € 1.765,00*Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.150,00*Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00*

26. Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht (28. September 2017 bis 16. Dezember 2017)Mercure Hotel Severinshof Köln City, Severinstraße 199, 50676 Köln

Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder: € 1.995,00*Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.350,00*Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00*

38. Fachanwaltslehrgang Erbrecht (12. Oktober 2017 bis 27. Januar 2018)nH Hotel Köln Mediapark, Im Media Park 8b, 50670 Köln

Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder: € 1.900,00*Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.200,00*Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00*

*keine USt. (DeutscheAnwaltAkademie)

Profitieren Sie als KAV Mitglied von den günstigsten Teilnahme-gebühren. Vertragspartner dieser Kurse ist die DeutscheAnwalt-Akademie. Interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer, deren Wunschkurs in Köln bereits begonnen hat, können zudem einen Quereinstieg ab dem nächsten Vortragsblock in Köln buchen und die bereits erfolgten Blöcke im Rahmen weiterer Fachanwaltslehr-gänge der DeutschenAnwaltAkademie (im jeweiligen Rechtsge-biet) andernorts nachholen.

Umfangreiche Informationen zu den Kursen finden Sie online unter www.kav-seminare.de. In der jeweiligen Kursbeschreibung mit Informationen zu den Referenten, Themen und Vortragsdaten finden Sie zudem ein hinterlegtes Anmeldeformular.Das generelle Anmeldeformular für Fachanwaltslehrgänge der DeutschenAnwaltAkademie in Kooperation mit der Kölner Anwalt-verein Service GmbH finden Sie online in unserem Downloadbe-reich unter www.koelner-anwaltverein.de.Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung steht Ihnen die DeutscheAnwalt-Akademie für alle Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Kurse 2017

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43Seminare |

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Am 25. November 2016 findet zum sechsen Mal in Fol-ge die GALA KÖLNER JURISTEN in der Wolkenburg statt. Die GALA reiht sich damit ein in eine lange Tradition von Juristenfesten, die von der Kölner Anwaltverein Service GmbH im Auftrag des Kölner Anwaltverein e.V. organisiert werden. Bis zu den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts veranstaltete der KAV für seine Mitglie-der diese gesellschaftlichen Abende.

Mehr und mehr wollten die Partnerinnen und Partner der Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft, Justiz und Verwaltung, Universität, Fachhochschule und der privaten Wirtschaft teilnehmen. Daraus entwi-ckelte sich der Juristenball. Dieser Ball erlebte in den 1980er Jahren mit teilweise über 1.200 Gästen eine beispielslose Erfolgsgeschichte. Eine ganz besondere Atmosphäre bot das Ballereignis stets dann, wenn es im historischen Treppenhaus des Oberlandesgerichts zu Köln am Reichensbergerplatz stattfand.

Neben den Gästen aus der Kölner Region folgten viele ausländische Kolleginnen und Kollegen der befreun-deten Anwaltsorganisationen und Anwaltskammern

den Einladungen. Sie kamen und kommen aus Orten der Benelux-Länder, Frankreich, Großbritannien und Irland, später aber auch aus Ländern wie Italien, Kro-atien, Norwegen, Polen, Spanien und Tschechien und werden vor dem Ball traditionell zu einem festlichen Abendessen eingeladen.

Im Wandel der Zeit änderte sich die Form der Veran-staltung zu einer ADVOnight. Das festliche Abendes-sen wurde zum ADVOdinner und der Ball zur ADVO-Party speziell für die jungen Kolleginnen und Kollegen in der besonderen Atmosphäre des Theaters am Tanzbrunnen.

In diesem Jahr haben wir nach den großen Erfolgen der fünf letzten Jahre erneut die Wolkenburg für die GALA KÖLNER JURISTEN gewählt. Das traditionelle Ballhaus ist der räumliche Mittelpunkt vieler festlicher Veranstaltungen in Köln. Die vorweihnachtliche Deko-ration von außen wie auch innen erweckt bereits bei dem Betreten der alten Klosteranlage das Verlangen nach einem exklusiven Abend.

AM 25. NOVEMBER 2016 IN DER WOLKENBURG

GALA KÖLNER JURISTEN

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Die GALA KÖLNER JURISTEN beginnt um 17.30 Uhr mit einem Emp-fang. Um 18.30 Uhr wird das Dinner serviert. Während des Dinners werden die Gäste von Marcus Schinkel auf dem Piano begleitet. Im Anschluss spielt um 21.00 Uhr die Band Heavens Club zum Tanz auf. Als Highlight steht in diesem Jahr der Auftritt der bekannten Soul-, Gospel- und Pop-Sängerin Deborah Woodson auf dem Programm.

Wie in den Vorjahren wird den Gästen der GALA KÖLNER JURISTEN auch in diesem Jahr eine Tombola geboten. Unter allen Teilneh-merinnen und Teilnehmern verlosen wir wieder sensationelle Preise, die dank der freundlichen Unterstützung unserer Marketing-partner und Sponsoren realisiert werden können.

Die pauschale Preisgestaltung lässt den festlichen Abend mit Be-gleitung oder mit mehreren eigenen Gästen leicht kalkulieren. Der Galapreis von € 119,00 pro Person beinhaltet den Empfang, die Programmpunkte, das Dinner und ausgewählte Getränke bis 02.30 Uhr inklusive einem Mitternachtsimbiss. Teilnehmer ohne Dinner zahlen den Ballpreis von € 59,00 pro Person einschließlich aller Programmpunkte, Getränke bis 02.30 Uhr und dem Mitter-nachtsimbiss.Das Interesse ist groß. Reservieren Sie daher frühzeitig! Buchungen sind bis zum 07. November 2016 per Anmeldeformular (siehe Seite 101), auf dem Fax-, Postweg oder persönlich in der Geschäftsstelle des KAV (Zimmer 103) möglich.

Die reservierten Gala- und Ballkarten können ab dem 24. Novem-ber 2016 in der Geschäftsstelle des KAV (Zimmer 103), oder am GALA-Abend an der Abendkasse abgeholt werden. Bitte zahlen Sie Ihren Kartenbeitrag erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Angabe der dort angegebenen Rechnungsnummer.

Vielen Dank!Kommen Sie gemeinsam mit Ihrer Partnerin, Ihrem Partner, Ihren

Geschäftsfreunden und Mandanten im Kreise Ihrer Kolleginnen und Kollegen auf die festliche GALA KÖLNER JURISTEN.

Wir sehen uns am 25. November 2016 in der Wolkenburg!

Fotos: Matthias Drobeck

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46 | Ausschüsse & Arbeitskreise

AUSSCHUSS FAMILIENRECHT

Gedankenaustausch 2016 + Seminarplanung 2017

Auch in diesem Jahr soll wieder ein Gedankenaustausch zwischen der Richterschaft der Familiengerichte im LG Bezirk Köln und Vertre-tern der Anwaltschaft sattfinden. Um die Fragen und Anregungen der im Bereich Familienrecht tätigen Kolleginnen und Kollegen optimal mit in dieses Gespräch einbringen zu können, bittet der Ausschuss Familienrecht Sie darum, sich mit Themenvorschlä-gen für den Gesprächstermin an den Ausschuss Familienrecht zu wenden.

Anregungen können gerne gerichtet werden an: [email protected].

Gleichfalls werden gerne Wünsche zu Seminarthemen für das Jahr 2017 entgegengenommen.

RAin Anke-Jonna Jovy, Köln Sprecherin des Ausschusses Familienrecht

AUSSCHUSS GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ

Brexit – Auswirkungen auf Unionsmarke und Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Die europäische Marke (Unionsmarke) und das europäische Design (Gemeinschaftsgeschmacksmuster) haben viele Vorteile gegenüber einer Vielzahl nationaler entsprechender Schutzrechte und erfreuen sich neben internationalen Schutzrechtsanmeldungen großer Beliebtheit. Einer der Vorteile des europäischen Schutzrechtssys-tems ist es, mit einer Schutzrechtsanmeldung Markenschutz als sogenannte Unionsmarke oder Designschutz als sogenanntes Gemeinschaftsgeschmacksmuster in der gesamten Europäischen

Union, also zur Zeit in 28 Mitgliedsstaaten zu erlangen.Am 23. Juni 2016 hat Großbritannien beschlossen, aus der Eu-ropäischen Union auszutreten. Bis zum Wirksamwerden dieses Beschlusses und damit eines Brexits können zwar bis zu zwei Jahre (gerechnet ab dem Tag der förmlichen Mitteilung des Austrittswun-sches an den Europäischen Rat nach Art. 50 EUV und mit Verlän-gerungsmöglichkeit) vergehen, doch sollten Inhaber europäischer Schutzrechte im Blick haben, wann welcher Handlungsbedarf besteht, wenn Großbritannien die EU verlässt.

Die Konsequenzen des Beitritts neuer Mitgliedsstaaten für europä-ische Schutzrechte wie die Unionsmarke und das Gemeinschafts-geschmacksmuster sind gesetzlich geregelt: die Schutzrechte werden auf diese neuen Mitgliedsstaaten ausgedehnt. Für den Fall eines Austritts ist jedoch keine Regelung der Folgen erfolgt. Die Europäische Union kann auch nicht bestimmen, wie Großbritannien nach einem Brexit als dann Nicht-EU-Mitglied mit den Vereinbarun-gen zur Unionsmarke und zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster umzugehen hat.Es ist davon auszugehen, dass ohne Regelung ein Austritt Großbri-tanniens dazu führen wird, dass Unionsmarke und Gemeinschafts-geschmacksmuster in Großbritannien ihre Wirkung verlieren. Zu erwarten ist aber, dass durch Austrittsvereinbarungen oder eine Regelung in Großbritannien Möglichkeiten geschaffen werden, dass Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster in nationale Rechte so umgewandelt werden, dass die Schutzwirkung für Großbritannien ohne Rechtsnachteil bestehen bleibt. Ob die

Die Ausschüsse und Arbeitskreise informieren

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47Ausschüsse & Arbeitskreise |

Aufrechterhaltung des Schutzes in Großbritannien dann ein Tätig-werden des Schutzrechtsinhabers erfordern wird sowie ob welche Anträge wann zu stellen sein werden, bleibt abzuwarten.

Selbstverständlich steht es Schutzrechtsinhabern frei, bereits jetzt vorsorglich nationale Rechte in Großbritannien anzumelden.

Nationaler Markenschutz in Großbritannien kann neben einer unmittelbaren nationalen Anmeldung unproblematisch auch im Rahmen einer internationalen Registrierung auf Basis der Uni-onsmarke über eine Schutzrechtserstreckung auf Großbritannien erlangt werden.

Bei der vorsorglichen Anmeldung eines nationalen Designs in Großbritannien hingegen besteht die Möglichkeit der internatio-nalen Registrierung nicht. Hier müsste auf dem direkten Weg die nationale Anmeldung eines Designs erfolgen. Unabhängig von diesen Registrierungsproblemen sind Verträge (v. a. Lizenzverträge, Abgrenzungs- und Koexistenzvereinbarungen), die das Geltungsgebiet der Europäischen Union vorsehen, auf ihren Anpassungsbedarf zu überprüfen.

RAin Christina Arentz, Köln

Mitglied des Ausschusses Gewerblicher Rechtsschutz

ARBEITSKREIS INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT UND ARBEITSKREIS URHEBER- UND MEDIENRECHT

Cologne.Games.Law – 26. Oktober 2016

Symposium der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der TH Köln zum Thema: Virtual Reality! Legal Reality?

Mit der Einführung von massentauglichen Virtual Reality (VR)-Brillen ist die Nutzung von VR-Anwendungen Realität geworden. Damit entstehen auch neue Rechtsfragen, die aus umfassender Perspektive diskutiert werden.

15.00 Uhr – Welcome• Prof. Dr. Joachim Metzner, Alt-Präsident und Mitglied des Hoch-

schulrates der TH Köln• Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Leiter der Kölner Forschungsstelle für

Medienrecht• Tobias Haar, Vorstandssprecher des Bundesverbandes Interaktive

Unterhaltungssoftware, General Counsel Gameforge

15.30 Uhr – Statements and Discussion• Moderation: Dr. Christian-Henner Hentsch, Justiziar des Bundes-

verbands Interaktive Unterhaltungssoftware/Kölner Forschungs-stelle für Medienrecht

• Prof. Dr. Björn Bartholdy, Cologne Game Lab• RA Konstantin Ewald, Osborne Clarke• Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kölner Forschungsstelle für Medien-

recht• Prof. Dr. Friederike Siller, Institut für Medienforschung und Medi-

enpädagogik

17.00 Uhr – Epilogue• Prof. Dr. Bernd Eckardt, Kölner Forschungsstelle für Medienrecht

17.05 Uhr – Drinks and Games

Die Veranstaltung findet am 26. Oktober 2016 in der TH Köln (Campus Südstadt, Claudiusstraße 1, 50678 Köln, Hörsaal 69) statt. Anmeldungen werden bis zum 04. Oktober 2016 per E-Mail oder Fax entgegengenommen.

E-Mail: [email protected], Fax: 0221 8275 3590

Die Teilnahme ist kostenfrei.

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48 | Ausschüsse & Arbeitskreise

AUSSCHUSS JUNGE ANWÄLTE

1. Junge Juristen treffen sich

„Junge Juristen treffen sich“ – so lautet der Name des einmal im Monat erfolgenden Treffens des Ausschusses Junge Anwälte, welches in aller Regel an jedem ersten Donnerstag im Monat um 19.00 Uhr stattfindet. Das nächste Treffen erfolgt am 06. Oktober 2016 im Hellers Brauhaus, Roonstraße 33, 50674 Köln. Die nachfol-genden Treffen finden am 03. November 2016, 01. Dezember 2016 (Weihnachtsmarkt am Rudolfplatz) und 05. Januar 2017 statt. Die Mitglieder des Ausschusses freuen sich darauf, in ungezwungener Atmosphäre gemeinsam mit weiteren jungen Juristen über deren

Fragen, Bedürfnisse und aktuelle Themen sprechen zu können. Weitere Informationen zu den Treffen sowie entsprechende An-gaben zu Themen und Treffpunkten erhalten Sie auf der Webseite www.endlich-anwalt.de. Gern steht auch der Sprecher des Aus-schusses, Herr Kollege Marcus Hegelein, für Fragen und Anregun-gen zur Verfügung: [email protected]

2. Hotline für junge Kolleginnen und Kollegen

Der Ausschuss Junge Anwälte hat eine Hotline eingerichtet, damit sich junge Kolleginnen und Kollegen mit Fragen, die den Einstieg in den Anwaltsberuf und die Probleme in den ersten Berufsjahren betreffen, unmittelbar an die Mitglieder des Ausschusses wenden können. Die Hotline wird ab dem Erscheinen dieser Mitteilungen bedient

im Monat September 2016 von Herrn Kollegen Christian Knezovic, 02203/955710,

im Monat Oktober 2016 von Herrn Kollegen Marcus Hegelein, 0221/2225240,

im Monat November 2016 von Herrn Kollegen Markus Koerentz, 02203/914315,

im Monat Dezember 2016 von Frau Kollegin Christiane Lanz, 0221/64009944,

im Monat Januar 2016 von Herrn Kollegen Alexander Leunig, 0221/16872058,

im Monat Februar 2016 von Frau Kollegin Yasmin Melcher, 02203/9129017,

im Monat März 2016 von Herrn Kollegen Christoph Reinhold, 02261/978182.

ARBEITSKREIS ZIVILPROZESSRECHT UND ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHT

Achtung Haftungsfalle – Verjährung der Zinsen aus titulierten Ansprüchen und Vollstreckungskosten

In der Zwangsvollstreckung werden nach Abgabe der Vermögens-auskunft keine Vollstreckungsmaßnahmen wegen zusätzlicher Kos-ten ergriffen, wenn die Vermögensauskunft des Schuldners keine verwertbaren Angaben ausweist. Die Akte wird in der Hoffnung auf eine bessere Entwicklung der Einkommens- und Vermögensver-hältnisse des Schuldners um Jahre innerhalb der Dreißigjahresfrist weggelegt. In der Forderungsaufstellung werden die Zinsen aus dem titulierten Anspruch ohne Einschränkung geltend gemacht. Dagegen könnte der Schuldner die Einrede der Verjährung erheben. An die Festsetzung der Kosten für die Zwangsvollstreckung nach § 788 ZPO wird häufig nicht gedacht.

Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 15.04.2015 – II-8 UF 254/14 festgestellt, dass eine Hemmung der Verjährung bei Übergang von Unterhaltsansprüchen im Wege der Legalzession an das Jugendamt nicht eintritt. Daran ändere sich nichts, wenn der Kindesvater als Unterhaltsschuldner mit einer Ratenzahlung einverstanden war. Der Kindesvater habe mit der Zustimmung zur Ratenzahlung nicht zum

Ausdruck bringen wollen, dass er auf die Einrede der Verjährung verzichte. Ihm fehle das nötige Erklärungsbewusstsein.

1. Gesetzliche Ausgangslage

Der titulierte Hauptforderungsanspruch verjährt nach § 197 Abs. 1 BGB in 30 Jahren bei• Nr. 3 rechtskräftig festgestellten Ansprüchen,• Nr. 4 Ansprüchen aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreck-

baren Urkunden,• Nr. 5 Ansprüchen, die durch die im Insolvenzverfahren erfolgte

Feststellung vollstreckbar geworden sind,• Nr. 6 Ansprüchen auf Erstattung der Kosten der Zwangsvollstre-

ckung.Gerichtlich festgestellte Zinsansprüche auf die Hauptforderung für einen Zeitraum mit Beginn eines bestimmten Datums im Tenor vor Rechtskraft sind Teil des Urteils und verjähren ebenfalls in 30 Jahren.

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50 | Ausschüsse & Arbeitskreise

Zinsansprüche auf eine titulierte Hauptforderung für einen Zeit-raum nach Eintritt der Rechtskraft verjähren innerhalb von drei Jahren mit Ende des Jahres, indem sie entstanden sind. Bei diesen Zinsen handelt es sich um künftig regelmäßig fällig werdende wiederkehrende Leistungen nach § 197 Abs. 2 BGB. An die Stelle der 30-jährigen Verjährungsfrist tritt die regelmäßige Frist von drei Jahren nach § 195 BGB.

Beispiel

Der Schuldner wird mit Rechtskraft vom 25.05.2005 zur Zahlung von € 12.000,00 nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.01.2002 verurteilt. Die Zinsen für den Zeitraum 21.01.2002 bis 25.05.2005 verjähren nach § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB in 30 Jahren. Es handelt sich um fällige Leistungen zum Zeitpunkt des Verjährungsbeginns. Die Zinsen ab dem 26.05.2005 verjähren in drei Jahren nach § 197 Abs. 2 BGB. Es handelt sich um künftig fällig werdende und regelmäßig wiederkehrende Leistungen.

2. Ausnahme Verbraucherkredit

Eine Ausnahme gilt für Zinsen aus Verbraucherkreditverträgen nach § 497 Abs. 3 S. 4 BGB. Auf diese Zinsansprüche ist die Regelung des § 197 Abs. 2 BGB nicht anwendbar. Die Zinsen verjähren erst nach 30 Jahren, soweit sie rechtskräftig festgestellt sind. Aus dem Titel sollte hervorgehen, dass es sich um einen Anspruch aus einem Verbraucherkreditvertrag handelt. Der Hinweis kann im Klageantrag bzw. Tenor oder im Vergleichstext enthalten sein. Das Rechtsschutzbedürfnis für den zusätzlichen Hinweis ergibt sich aus § 497 Abs. 3 S. 4 BGB.

3. Beginn und Ablauf der Verjährung

Die Verjährungsfrist für den titulierten Hauptanspruch und die Zin-sen beginnt nach §§ 201,199 BGB mit dem Ende des Jahres, in dem die formelle Rechtskraft eintritt.

Beispiel

Das erstinstanzliche Urteil wird am 17.03.2005 verkündet und dem Schuldner bzw. dessen Bevollmächtigten am 23.03.2005 zugestellt. Die Berufungsfrist endet mit Ablauf des 23.04.2005. Am 24.04.2005 tritt die formelle Rechtskraft ein. Die Verjährungsfrist für den Hauptanspruch und die Geltendmachung der Zinsen beginnt mit Ablauf des 31.12.2005. Sie endet für den Hauptanspruch mit Ablauf des 31.12.2035 und für den Zinsanspruch endet mit Ablauf des 31.12.2008.

4. Verhinderung der Verjährung

Der Gläubiger hat zwei Möglichkeiten, die Verjährung der Zinsen nach § 197 Abs. 2 BGB zu verhindern. Er kann

• mit dem Schuldner die Verlängerung der Verjährung vereinbaren oder

• eine Vollstreckungsmaßnahme ergreifen. Die Vereinbarung über den ausdrücklichen Verzicht auf die Einrede der Verjährung ist kostengünstig in Hinblick auf die gerichtlichen Gebühren. Die Verjährung kann bis auf die höchste Verjährungszeit von 30 Jahren verlängert werden § 202 Abs. 2 ZPO. Stimmt der Schuldner einem Verjährungsverzicht nicht zu, muss der Gläubiger unabhängig von der aktuellen Leistungsfähigkeit eine Vollstreckungsmaßnahme einleiten. Nur die Vollstreckungs-handlung führt nach § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB zum Neubeginn der Verjährung auf weitere drei Jahre.

5. Hinweis auf Kosten

Der Bevollmächtigte sollte den Gläubiger auf die Entstehung zusätzlicher Kosten durch die Vollstreckungsmaßnahme hinweisen. Der Gläubiger muss die Kosten vorschussweise tragen. Er kann sie nach § 788 ZPO festsetzen lassen. Der Gläubiger muss im Einzel-fall die Investition mit den Aussichten auf Eintreibung der Kosten abwägen. Ist dem Gläubiger nicht bekannt, ob der Schuldner inzwischen Vermögen erworben hat oder wieder berufstätig ist, sollte er inner-halb der Dreijahresfrist nach seiner letzten Vollstreckungshandlung den Gerichtsvollzieher mit der Erteilung der Vermögensauskunft nach § 802 c ZPO beauftragen. Damit verhindert er die Verjährung seines Zinsanspruchs. Gleichzeitig wird der Stand der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners ermittelt. Die anwalt-lichen Kosten sind auf einen Streitwert in Höhe von € 2.000,00 gedeckelt § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG.

6. Rücknahme Vollstreckungsauftrag

Der Gläubiger sollte den Vollstreckungsauftrag nicht zurückneh-men. Die Rücknahme führt nach § 212 Abs. 2 BGB zum Wegfall eines Neubeginns der Verjährung. Die Zinsen für den über drei Jahre zurückliegenden Zeitraum könnten damit gegen den Willen des Schuldners nicht mehr durchgesetzt werden.

RA Dr. Ulrich Prutsch, KölnSprecher des Arbeitskreises Zivilverfahrensrecht und Zwangsvoll-streckung

OK-Vermerk auf Sendeprotokoll für Fax-Ausgangskontrolle ausreichendDer RA übersandte am letzten Tag der Berufungsbegründungsfrist einen 25-seitigen Schriftsatz vorab per Telefax an das Landgericht. Die Übertragung war bei dem Empfangsgerät auf der Seite 6 abge-brochen. Eine Unterschrift war nicht übertragen worden. Noch am selben Tag unterrichtete der Vorsitzende der Berufungskammer den RA von der unvollständigen Übermittlung des Schriftsatzes. Zwei Tage später traf der Originalschriftsatz beim Landgericht ein. Einen weiteren Tag später ging der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit Wiederholung der Berufungsbegründung ein. Der

Antrag wurde begründet mit der Vorlage des Sendeprotokolls und dem OK-Vermerk zur Faxübermittlung der Berufungsbegründungs-schrift. Auf Anfrage des Gerichts bei der Wachtmeisterei seien an dem Tag des Fristablaufes zwei von dem Faxgerät des RA über-mittelte Sendungen eingegangen 16.25 Uhr mit einer Dauer von 4 Min. 21 Sek und um 16.41 Uhr 11 Min. 9 Sek. Das LG verwarf die Berufung wegen Fristversäumnis, weil die Dauer der Übermittlung nicht ausgereicht habe, den 25-seiten Schriftsatz zu übersenden.

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51Ausschüsse & Arbeitskreise |

Nach Ansicht des BGH ist der Antrag des RA auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach §§ 85 Abs. 2, 233, 236 Abs. 2, 294 ZPO begründet. Ihn trifft kein Verschulden bei der Ausübungskontrolle eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax. Ein vom Faxgerät des Absenders ausgedrucktes Sendeprotokoll belege die ordnungs-gemäße Übermittlung an den Adressaten. Trägt der Sendebericht den Vermerk „OK“ kann dem RA ein Fehler in dem elektronischen Übertragungsvorgang nicht angelastet werden. Ein Prozessbevollmächtigter hat nach gefestigter Rechtsprechung dafür zu sorgen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig gefertigt und innerhalb der Frist bei dem zuständigen Gericht eingeht. Bei der zulässigen Übermittlung per Telefax hat er das

Erforderliche getan, wenn das Sendegerät funktionsfähig ist, die Eingabe der Empfängernummer korrekt und die Übertragung so rechtzeitig erfolgt, dass unter normalen Umständen mit Abschluss der Übertragung vor Fristende zu rechnen ist. Die Wahrscheinlich-keit, dass ein Schriftstück trotz OK-Vermerk den Empfänger nicht erreicht, ist gering. Der RA darf sich auf den OK-Vermerk als Nach-weis der rechtzeitigen Übersendung verlassen.

BGH Beschl. 01.03.2016 – VIII ZB 57/15

RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln

Zustellung einer Ladung mit EBFür die Wirksamkeit der ordnungsgemäßen Zustellung einer La-dung zum Gerichtstermin durch ein Empfangsbekenntnis kommt es darauf an, dass der Rechtsanwalt selbst vom Zugang des zuzu-stellenden Schriftstückes Kenntnis genommen hat. Bestreitet der Rechtsanwalt den Empfang der Ladung und ist das Empfangsbe-kenntnis nicht auffindbar, trägt das Gericht die verfahrensrechtliche Beweislast für den Zugang der Ladung.

BVerwG Beschl. 27.07.2015 – 9 B 33/15

RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln

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52 | Aktuelles & Wissenswertes

Interview mit dem Präsidenten des LG Köln, Herrn Roland Ketterle, und dem Vorstandsmitglied des KAV e.V., Herrn Kollegen Dr. Markus Vogelheim

I. BERUFLICH: 1. Welche höchstrichterliche Entscheidung war für Sie die bahnbrechendste bzw. unerwarteste im Laufe Ihrer bisherigen juristischen Laufbahn?R.K.: Es gibt zahlreiche besonders bedeutsame höchstrichterliche Entscheidungen. Keine hat es verdient, durch unterbliebene Nen-nung in ihrer Bedeutung geschmälert zu werden. Für interessierte Juristen ist aktuell jedoch das Verhältnis zwischen dem BVerfG und dem EuGH von erheblicher Relevanz, gerade wenn es um den Schutz der Grundrechte und die Reichweite der nationalstaatlichen Souveränität geht. Mit der Entscheidung vom 21.06.2016 zur Euro-Rettung und den Kompetenzen der Europäischen Zentralbank hat sich das Bundesverfassungsgericht für ein starkes, weil gemeinsa-

KAV RECHTPERSÖNLICH

I. BERUFLICH:1. Welche höchstrichterliche Entscheidung war für Sie die bahnbrechendste bzw. unerwarteste im Laufe Ihrer bisherigen juristischen Laufbahn?M.V.: Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Schleuse Uelzen vom 20.8.2009 – VII ZR 205/07. Dort hatte der Bundesgerichtshof den Mut, die in der baurechtlichen Lehre seinerzeit herrschende und von fast allen Instanzgerichten vertretene Auffassung, dass stets der Auftraggeber für alle Risiken aus dem Baugrund zuständig sei und die finanziellen Folgen zu tragen habe, in einem einzigen Satz für null und nichtig zu erklären. Dadurch hat sich viel in die richtige Richtung entwickelt. Ich habe darüber später promoviert.

Aktuelles & Wissenswertes

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Interviewfragen der KAV Magazin Redaktion an den Präsidenten des LG Köln, Herrn Roland Ketterle

Interviewfragen der KAV Magazin Redaktion an das Vorstandsmitglied des KAV, Herrn Kollegen Dr. Markus Vogelheim

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53Aktuelles & Wissenswertes |

mes Europa entschieden und es hat – in Grenzen – mit souveräner Größe die Interpretationshoheit und die Entscheidungsgewalt des Gerichts in Luxemburg akzeptiert.

2. Gibt/gab es einen Juristen, der für Sie Vorbildfunktion hat oder den Sie bewundern? R.K.: Im Verlaufe meines Berufslebens habe ich zahlreiche Juris-tinnen und Juristen kennen gelernt, die sich vorbildhaft durch her-ausragende persönliche und fachliche Eigenschaften auszeichnen. „Bewunderung“ ist für meinen Beruf allerdings keine taugliche Kategorie. Maßgeblich sind neben der präzisen juristischen Analyse und ausgeprägter Fachlichkeit ein besonderes soziales und gesell-schaftliches Engagement.

3. Welches Gesetz halten Sie für das skurrilste?R.K.: Jeder Jurist kennt skurrile Normen im BGB. Die Formulierung des § 164 Abs. 2 BGB etwa führt regelmäßig zu Heiterkeitserfolgen bei Germanisten. Und jeder kennt die Geschichte von der Biene und der Blume. Daher regelt das BGB auch das Verfolgungsrecht des Eigentümers, wenn ein Bienenschwarm auszieht. Ebenso un-entbehrlich ist die Regelung, der zufolge wilde Tiere herrenlos sind, solange sie sich in Freiheit befinden, dass das aber gerade nicht gilt für Fische in Teichen. Nun aber zu einem wichtigen Punkt: Es ist nicht akzeptabel, dass die Organe der Strafrechtspflege nach wie vor mit einer Verfahrens-ordnung aus dem 19. Jahrhundert die Kriminalität des 21. Jahrhun-derts bekämpfen sollen. Die StPO muss weiterentwickelt werden.

4. Mit welchem Rechtsgebiet werden Sie sich niemals anfreunden? R.K.: Dieses Rechtsgebiet existiert noch nicht. Denn: Wenn es etwas gibt, das Europa ausmacht, dann ist es die Herrschaft des Rechts. Und das ist keine Frage des „Anfreundens“.

5. Welches rechtlich relevante Thema wird Ihrer Auffassung nach in naher Zukunft die Juristen unseres Landes insbesonde-re beschäftigen?R.K.: Die umfassende Einführung des elektronischen Rechtsver-kehrs und der elektronischen Akte wird eine neue, noch modernere und noch effizientere Justiz entstehen lassen. Mit der technischen Entwicklung werden auch Fragen von Datenschutz und Datensi-cherheit eine ganz zentrale Bedeutung gewinnen.

6. Welchen Ratschlag können Sie jungen Kollegen der Justiz oder Anwaltschaft zum Beginn ihrer Berufstätigkeit erteilen?R.K.: Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Bereitschaft, über den Bereich der eigenen Tätigkeit hinaus zu schauen, besonders wichtig ist. Junge Juristen sollten berufliche Möglichkeiten im In- und Ausland nutzen. Jeder sollte die Chancen ergreifen, die sich ergeben, und zwar auch dann, wenn der Zeitpunkt aus persönlicher Sicht vermeintlich nicht der günstigste ist. 7. Wie arbeitet Ihr „Nachfolger“ im Jahre 2030?R.K.: Die Erfahrung lehrt, dass Methodik und Technik sich rasch än-dern. Veränderungen vollziehen sich laufend, aber den Status quo beizubehalten, ist keine Option. Doch die Grundherausforderun-gen werden bleiben. Unsere zentrale Aufgabe ist die Bewahrung rechtsstaatlicher Prinzipien. Auch für eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger wird ein fairer, ehrlicher und positiver Umgang und ein hoher Anspruch an die Qualität der eigenen Arbeit Garant für gute Arbeitsergebnisse sein.

2. Gibt/gab es einen Juristen, der für Sie Vorbildfunktion hat oder den Sie bewundern? M.V.: Mich haben viele Kolleginnen und Kollegen geprägt und werden dies weiter tun. Wenn ich aus meinem näheren Umfeld drei hervorheben darf, dann wären dies, in der Reihenfolge des Kennenlernens, der Kölner Notar Axel Rodert sowie meine Partner Manfred Haesemann und Arnd Holzapfel.

3. Welches Gesetz halten Sie für das skurrilste?M.V.: Gesetze werden weder von noch für Juristen gemacht. Sie entstehen aus einer politischen Interessenlage und werden im Gesetzgebungsprozess von verschiedensten Seiten beeinflusst und geformt. Wenn man sich mit der Entstehungsgeschichte eines Gesetzes beschäftigt, erscheint es selbst dann nicht mehr skurril, wenn die Vorschrift inzwischen etwas aus der Zeit gefallen zu sein scheint.

4. Mit welchem Rechtsgebiet werden Sie sich niemals anfreunden? M.V.: Ich beschäftige mich ausschließlich mit dem privaten Bau-recht. Für alle anderen Rechtsgebiete bin ich verloren.

5. Welches rechtlich relevante Thema wird Ihrer Auffassung nach in naher Zukunft die Juristen unseres Landes insbesonde-re beschäftigen?M.V.: Wahrscheinlich werden wir uns viel mit alternativen Metho-den der Streitbeilegung beschäftigen.

6. Welchen Ratschlag können Sie jungen Kollegen der Justiz oder Anwaltschaft zum Beginn ihrer Berufstätigkeit erteilen?M.V.: Häng dich rein! Du hast einen spannenden und verantwor-tungsvollen Beruf, der deinen ganzen Einsatz, deine ganze Lei-denschaft und deine ganze Persönlichkeit fordert. Jeden Tag. Und nimm dir immer wieder Zeit, in der du genau das für eine Weile vergisst.

7. Wie arbeitet Ihr „Nachfolger“ im Jahre 2030?M.V.: Das weiß ich nicht. Ich hoffe, sie oder er können das selbst bestimmen.

II. PERSÖNLICH:1. Mit welchen Vorurteilen mussten Sie sich aufgrund Ihrer Berufszugehörigkeit häufig auseinandersetzen?M.V.: Nach meiner Erfahrung überwiegen bei Anwälten die posi-tiven Vorurteile. Wir genießen – in den meisten Fällen im Übrigen völlig zu Recht – ein recht hohes Ansehen.

2. Welches ist Ihr Lieblingsgericht (Speisen oder Justiz)?M.V.: Das habe ich nicht. Ich liebe kulinarisch wie auch justiziell die Vielfalt.

3. In welchem Zustand befindet sich Ihr Schreibtisch freitag-abends?M.V.: Im gleichen wie die ganze Woche: Zu voll und mit einem deutlich erkennbaren Drang zur Unordnung.

4. Welchen Beruf hätten Sie ergriffen, wenn Sie sich nicht den Rechtswissenschaften zugewandt hätten?M.V.: Ich hatte in der Schule einen stark naturwissenschaftlich-ma-thematischen Schwerpunkt und bin von verschiedenen Menschen, auf deren Rat ich damals wie heute viel gebe, oft darauf aufmerk-

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54 | Aktuelles & Wissenswertes

II. PERSÖNLICH:1. Mit welchen Vorurteilen mussten Sie sich aufgrund Ihrer Berufszugehörigkeit häufig auseinandersetzen?R.K.: Die Justiz sei technisch rückständig, langsam, verkrustet, bür-gerfern und telefonisch schwer zu erreichen. Das Gegenteil dieser Attribute ist heute zutreffend. Das praktizieren und kommunizieren wir unablässig.

2. Welches ist Ihr Lieblingsgericht (Speisen oder Justiz)?R.K.: Jedes Gericht hat es verdient, genannt zu werden. Die Essenz besteht indessen aus dem Landgericht Köln und seinen hervorra-genden Amtsgerichten.

3. In welchem Zustand befindet sich Ihr Schreibtisch freitag-abends?R.K.: Im gleichen Zustand wie an jedem Abend: diszipliniert und konzentriert aufgeräumt.

4. Welchen Beruf hätten Sie ergriffen, wenn Sie sich nicht den Rechtswissenschaften zugewandt hätten?R.K.: Lehrer für Latein und Griechisch

5. Wer ist Ihr Lieblingsautor/Ihre Lieblingsautorin? R.K.: Günter Grass und John Updike

6. Teilen Sie mit uns eine/Ihre Lebensweisheit?R.K.: Für eine Lebensweisheit ist es zu früh. Die Angehörigen unseres Gerichts kennen aber meine Grundüberzeugungen: Es gibt keine Probleme, nur Herausforderungen. Und wir sind nicht hier, um stillzustehen. Es geht um Weiterentwicklung. Wer das bejaht, für den ist Bewegung nicht Anstrengung, sondern Leichtigkeit.

III. ABSCHLIESSENDE WORTERecht ist ...R.K.: … nur, was den Sinn hat, Gerechtigkeit zu sein.

sam gemacht worden, dass angeblich dort meine wahren Stärken seien. Aber ich wollte schon immer Anwalt werden. Hätte ich da-mals nicht auf mich gehört, würde ich wahrscheinlich als Physiker oder Ingenieur arbeiten. Wahrscheinlich kommt daher auch meine Begeisterung für das private Baurecht, welches sich immer auf der Schwelle zwischen Natur, Technik und Recht bewegt.

5. Welche/r ist Ihre/Ihr Lieblingsautorin/Lieblingsautor? M.V.: Ich lese viel, aber bevorzuge niemand.

6. Teilen Sie mit uns eine/Ihre Lebensweisheit?M.V.: Immer unterwegs …

III. ABSCHLIESSENDE WORTERecht ist …M.V.: … nicht Gerechtigkeit. Es ist (nur) Mittel zum Zweck. Es dient dem, was das Volk und seine Vertreter für gerecht halten, und erhält nur dadurch seine Legitimation.

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55Aktuelles & Wissenswertes |

Der Kölner Anwaltverein vergrößert sich!Die älteren Kolleginnen und Kollegen von

uns werden sich sicher noch an die erste

Geschäftsstelle des Kölner Anwaltvereins

(KAV) im Gerichtsgebäude des Oberlandes-

gerichtes Köln erinnern, in dem seinerzeit

auch noch das Amts- und Landgericht

untergebracht war. Mit dem Umzug der

meisten Abteilungen des Amtsgerichts und

aller Abteilungen des Landgerichtes ist auch

die Geschäftsstelle des KAV in das neue

Justizzentrum an der Luxemburger Straße

gezogen. Dieser Umzug war mehr als nur

ein räumlicher Wechsel. Er war das äußere

Zeichen für das Verständnis der Justiz und

der Anwaltschaft, dass sie zusammenge-

hören und zur Sicherung des guten und

verständnisvollen Zusammenwirkens alle in

einem Gebäude untergebracht sein sollten.

Das ist jetzt mehr als 30 Jahre her und es

hat sich gezeigt, wie richtig dieser Gedanke

war.

Nun werden in Kürze 19 neue Richterinnen

und Richter ihren Dienst im Gerichtsge-

bäude Luxemburger Straße antreten, was

sicherlich eine tolle Nachricht ist. Unter

Berücksichtigung der zusätzlich noch einzu-

stellenden Justizangestellten werden sicher-

lich 40 neue Arbeitsplätze benötigt, was die

Justizverwaltung angesichts der ohnehin

herrschenden Raumnot vor eine logistische

Herausforderung stellt. Deshalb hat der

KAV vom Präsidenten des OLG, Herrn Peter

Kamp, das Angebot erhalten, einen Teil der

Geschäftsstelle in Räume des OLG Gebäudes

zu verlagern. Nach der Besichtigung dieser

Räume steht für uns alle fest, dass wir uns

in jeder Hinsicht verbessern werden. Die

neuen, flächenmäßig größeren Räume der

Geschäftsstelle werden wir nach unseren

Vorstellungen und Wünschen gestalten

und einrichten können. Alle technischen

Neuerungen werden wir dabei berücksich-

tigen können. Zukünftig werden wir dort

auch Fortbildungsveranstaltungen anbieten

können, was uns neue Möglichkeiten der

günstigen Kostenkalkulation bietet. Der

Vorstand kann dort tagen, der Präsident der

Rechtsanwaltskammer Köln, Herr Kollege

Peter Blumenthal, wäre, im Einverständnis

mit dem Präsidenten des OLG, Peter Kamp,

bereit, in den repräsentativen Gerichtssälen

die Vereidigungen der jungen Kolleginnen

und Kollegen vorzunehmen, was dem KAV

die Möglichkeit bietet, sich und seine Arbeit

in den eigenen Räumlichkeiten bei einem

kleinen, aber feinen Empfang vorzustellen.

Ganz besonders hervorzuheben ist aber,

dass wir dort auf Dauer einen neuen,

weiteren Standort gefunden haben, was

angesichts der Unsicherheit, wie es mit

dem Justizzentrum in Zukunft weitergeht,

für den KAV von ungeheurer Wichtigkeit ist.

Mir wurde deutlich gemacht, dass der KAV

räumlich für den Fall eines Neubaus nicht

mehr berücksichtigt werden könnte.

Für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen,

werden wir weiterhin, wenn auch verklei-

nert, einen Standort in der alten Geschäfts-

stelle haben, der natürlich auch personell

besetzt sein wird, sodass wir Ihnen nach

wie vor mit Rat und Tat zur Seite stehen

werden. Der Robenverleih, die Schließ-

fächer, die Kaffeemaschine, das kleine

Erfrischungsgetränk, die Zeitungen, der Kar-

tenverkauf für alle unsere Veranstaltungen,

Geschäftsverteilungspläne, Kopierer, die

Aushänge, all das wird bleiben, sodass sich

für Sie alle nichts ändern wird. Der Kurier-

dienst und die Postfächer bleiben natürlich

auch in der Luxemburger Straße erhalten.

Unser Umzug ist für das letzte Oktoberwo-

chenende geplant. …und im kommenden

Jahr, wenn der KAV 130 Jahre besteht, wer-

den wir mit Ihnen allen gemeinsam unsere

Einweihung feiern. Getreu unserem Motto

des Kölner Anwaltstages kann ich also mit

Recht sagen, „Nichts bleibt, wie es ist“, und

die Veränderung ist eine Verbesserung.

RAin Pia Eckertz-TybussekVorsitzende

AKTUELLES

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56 | Aktuelles & Wissenswertes

Studentische Rechtsberatung – unerwünschte Konkurrenz für Rechtsanwälte? 35 der 39 juristischen Fakultäten in Deutschland verfügen mittler-weile über sogenannte „law clinics“. Nach diesem erstmals in den USA etablierten Ausbildungskonzept wenden Studierende nach entsprechender Schulung ihre juristischen Kenntnisse in der Praxis an und beraten Rechtssuchende in der Universität oder in koope-rierenden Einrichtungen. Auf diese Weise sollen den Studieren-den praxisnah Kompetenzen etwa im Bereich Gesprächsführung, Rhetorik oder Verhandlungsmanagement vermittelt werden. Während bis zur Reform des Rechtsdienstleistungsrechts law clinics in Deutschland in einer rechtlichen Grauzone agierten, sind sie nun zulässig, solange die studentischen Rechtsberater von Volljuristen hinreichend angeleitet und überwacht werden.Typisch für die law clinics ist, dass sie nur geringwertige Streitig-keiten mit einem Wert von maximal einigen wenigen Hundert Euro annehmen – zum Teil mit Blick auf das dann geringe Haftungsrisi-ko, zum Teil, um unerwünschten Wettbewerb mit Rechtsanwälten zu vermeiden. Diese Selbstbeschränkung dürfte ein Grund dafür sein, dass mit 90 % die große Mehrheit der Rechtsanwälte die Aktivitäten der law clinics bisher nicht wahrgenommen hat. Das geht aus einer Untersuchung des Soldan Instituts hervor, die die Kölner Forschungseinrichtung auf dem Deutschen Anwaltstag in Berlin vorgestellt hat. „Die law clinic-Szene entwickelt sich dyna-misch und professionalisiert sich, sodass durchaus Konfliktpotenzial vorhanden ist“, stellt Institutsleiter Prof. Dr. Matthias Kilian fest.Deutschlandweit sind nach der Untersuchung des Soldan Instituts zwei Konzepte etwa gleichrangig vertreten: Zum einen law clinics, die ein breites Spektrum von Rechtsgebieten abdecken und häufig nur einzelne Rechtsgebiete, insbesondere das Straf- und Steuer-recht, ausschließen, zum anderen solche Beratungsangebote, die

sich auf ein Rechtsgebiet beschränken und bestimmte Zielgruppen in den Blick nehmen. Hier hat die Flüchtlingskrise dazu geführt, dass es mittlerweile an einem Drittel aller Jurafakultäten soge-nannte „Refugee Law Clinics“ gibt, von denen viele erst in 2015 oder 2016 eingerichtet wurden. Auffällig ist, dass law clinics häufig von wirtschaftsberatenden Großkanzleien gesponsert werden. Von den Aktivitäten der stu-dentischen Rechtsberatung fühlen sich hingegen primär generalis-tisch tätige Einzelanwälte betroffen, die im Privatkundengeschäft aktiv sind. Nach Erkenntnissen des Soldan Instituts sind das mehr als zwei Drittel der Befragten aus der noch kleinen Teilgruppe der Anwälte, die die Aktivitäten der law clinics wahrnehmen. Die Ver-marktung von law clinics als „studentische Rechtsberatung“ leistet nach Einschätzung von Institutsdirektor Kilian dieser Wahrnehmung als „unerwünschte Konkurrenz” weiter Vorschub: „Leider wird bei uns in Deutschland bislang das edukative Element von law clinics nicht hinreichend betont, sodass schnell der Eindruck entsteht, es handele sich um reine Rechtsdienstleistungsangebote. Unser Ausbildungssystem mit dem Endziel juristisches Staatsexamen ist hier Teil des Problems, weil es eine fachlich sinnvolle und für Studierende attraktive Integration von law clinics in universitäre Ausbildungsgänge sehr erschwert.“

Köln/Berlin, den 03.06.2016 Prof. Dr. Matthias Kilian Soldan Institut

Praktika für FlüchtlingeWie im KAV Magazin 1/2016 angekündigt, setzt sich der Kölner An-waltverein e.V. für Flüchtlinge unter anderem aus Syrien und dem Irak ein. Wir haben in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Köln nun ein Modell entwickelt, welches die Kölner Kanzleien und die Flüchtlinge, die sich nicht mehr im schulpflichtigen Alter befinden, im Wege eines Praktikums zusammenbringt. Die Aufnahme einer Praktikantin oder eines Praktikanten über das Jobcenter ist denkbar einfach und ohne bürokratische Hürden umsetzbar. Die Absprache mit dem Jobcenter Köln im Einzelnen: Praktikumsvertrag: • Das Praktikum wird vonseiten des Jobcenters als „Maßnahme bei

einem Arbeitgeber“ gefördert. Der Abschluss eines Praktikums-vertrags durch den Arbeitgeber ist deshalb nicht notwendig.

• Der Arbeitgeber erhält zu Beginn des Praktikums einen Bescheid über die Bewilligung der Maßnahme seitens des Jobcenters sowie einen Berichtsbogen. In diesem sind u.a. die während des Praktikums erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu beschrei-ben sowie ggf. die Anzahl der Fehltage anzugeben.

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57Aktuelles & Wissenswertes |

Gehalt und Versicherung:• Die Bewerber erhalten während des Praktikums weiterhin

Leistungen vom Jobcenter und sind auch über das Jobcenter versichert. Die Zahlung eines Praktikumsgehalts durch den Arbeitgeber ist deshalb nicht notwendig bzw. vorgeschrieben, aber möglich.

Dauer:• Die Dauer des Praktikums darf zwölf Wochen nicht überschrei-

ten. [Erläuterung: Maßnahmen beim Arbeitgeber dürfen grund-sätzlich die Dauer von jeweils sechs Wochen (30 Arbeitstage bei einer üblichen 5-Tage-Woche) nicht überschreiten. Es liegt im Entscheidungsrahmen der Integrationsfachkraft die Dauer auf max. 12 Wochen auszudehnen, wenn es sich bei den Bewerbern im Einzelfall um Langzeitarbeitslose nach § 18 SGB III handelt oder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist und die berufli-che Eingliederung aufgrund von schwerwiegenden Vermittlungs-hemmnissen besonders erschwert ist.]

Anmeldung: • Kolleginnen und Kollegen melden Ihr Interesse unter Angabe der

gewünschten sprachlichen Mindestvoraussetzungen an die Be-werber ganz einfach per E-Mail ([email protected]) direkt beim Kölner Anwaltverein e.V. an. Wir vermitteln sodann entsprechende Bewerber und leiten die Bewerbungsunterlagen an Sie weiter.

• Herr Kollege Dr. Jennißen hat bereits gezeigt, welche fruchtbrin-genden Möglichkeiten sich für beide Seiten dieses Engagements ergeben können. Wir sind ihm dankbar für seine Initiative und für seine vorbildliche Haltung. Auch der Kölner Anwaltverein e.V. möchte seinen Beitrag leisten und wird deshalb Praktikanten beschäftigen.

RA Carsten T. SchusterGeschäftsführer Kölner Anwaltverein e.V.

Wiedereinsetzungsantrag nach Ablauf der Jahresfrist – bei Ersatzzustellung keine Weitergabe an AdressatenEin Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Jahresablauf ist unzulässig, wenn die Fristversäumung bei einer Ersatzzustellung dadurch verursacht worden ist, dass ein zuzustel-lendes Schriftstück von der Ersatzperson dem Empfänger vorenthal-ten wurde.

BGH, Beschluss 21. Januar 2016 – IX ZA 24/15

Am 22. Juni 2010 wurde dem Schuldner durch Übergabe an die Mutter in seiner Wohnung ein Schriftstück im Insolvenzverfahren zugestellt. Am Prüfungstermin vom 12. Juli 2010 nahm der Schuld-ner nicht teil. Mit Schreiben vom 27. März 2015 widersprach er gegenüber dem Insolvenzgericht mehreren als Deliktsforderungen angemeldeten Forderungen bezüglich dieser Qualifizierung und beantragte wegen der Versäumung der Widerspruchsfrist Wieder-einsetzung in den vorigen Stand. Zur Begründung führte er aus, er habe zu seiner inzwischen verstorbenen Mutter seit Beginn des Insolvenzverfahrens kein gutes Verhältnis gehabt, deshalb habe sie die von ihr entgegengenommenen Unterlagen nicht ausgehändigt.

Das Insolvenzgericht hat den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zurückgewiesen. Die sofortige Beschwerde des Schuldners hat keinen Erfolg gehabt. Das Beschwerdegericht hat den Antrag auf Wiedereinsetzung abgelehnt, weil die Ausschluss-frist des § 234 Abs. 3 ZPO verstreichen ist.

Nach § 234 Abs. 3 ZPO kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablauf eines Jahres nicht mehr beantragt werden. Der Zeitraum wird von dem Ende der versäumten Frist an gerechnet. Es handelt sich um eine absolute Ausschlussfrist. Sie soll eine unangemessene Verzögerung des Rechtsstreits verhindern und den Eintritt der Rechtskraft gewährleisten. Sie ist mit dem Grundge-setz vereinbar (BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 1972 – 2 BvR 756/71).

Eine Ausnahme von dem Ausschluss kommt in Einzelfall jedoch in Betracht, wenn• der Partei eine fehlerhafte Urteilsausfertigung zugestellt wurde

(BGH Beschluss 07.07.2004 – XII ZB 12/03). • das Gericht über einen rechtzeitig gestellten Prozesskosten-

hilfeantrag nicht innerhalb eines Jahres entschieden (BGH Beschluss 12.06.1973 – VI ZR 121/73),

• eine ablehnende Entscheidung über einen Prozesskostenhil-feantrag nicht zugestellt hat (BGH Beschluss 20.02.2008 – XII ZB 179/07),

• das Gericht bei einer Partei durch seine Verfahrensweise über ei-nen längeren Zeitraum das Vertrauen erweckt hat, der eingeleg-te Rechtsbehelf sei zulässig (BGH Urteil 15.12.2010 – XII ZR 27/09),

• ein gestellter Wiedereinsetzungsantrag sei begründet (vgl. BVerfG NJW, 2004 2149).

Im vorliegenden Fall sind die Gründe nicht der Sphäre des Gerichts zuzurechnen. Das Gericht hat das Schreiben dem Schuldner unter der von ihm angegebenen Wohnanschrift durch Übergabe an seine Mutter gemäß §§ 176, 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wirksam zustellen lassen. Der Umstand, dass die Mutter das Schreiben nicht an den Schuldner weiterleitete, liegt in der Sphäre des Schuldners und kann nicht dem Gericht zugerechnet werden. Dass der Schuldner das Verhalten seiner Mutter nicht zu vertreten hat, führt allein nicht zur Unanwendbarkeit der Ausschlussfrist nach § 234 Abs. 3 ZPO.

RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln

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58 | Aktuelles & Wissenswertes

Schriftsatznachlass für Kläger – Beklagter bleibt außen vor Das Urteil in einem Mietrechtstreit des Amtsgerichts Weißen-fels in Sachsen-Anhalt wurde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs gründlich aufgehoben vom BVerfG Beschl. 14.12.2015 – BvR 3073/14:

Das Grundrecht auf rechtliches Gehör Art. 3 Abs. 1, 103 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn ein Gericht den Beklagten

1. weder von einem Antrag des Klägers auf Schriftsatznachlass2. noch von der Gewährung des Schriftsatznachlasses vor Verkün-

dung des Urteils in Kenntnis setzt;3. ihm nicht die klägerische Replik vor der Urteilsverkündung

bekannt gibt und4. ihm keine Gelegenheit zur Stellungnahme eröffnet.

Das Amtsgericht Weißenfels hat in einer Mietrechtsstreitigkeit über 118,51 Euro im schriftlichen Verfahren nach § 495a ZPO die Anhö-rungsrüge des Beschwerdeführers mit Beschluss als unbegründet zurückgewiesen. Der Beschwerdeführer verkenne, dass das Gericht in seinem Urteil lediglich auf eine Rechtsansicht der Klägerseite, wie sie in der Replik geäußert worden sei, Bezug nehme, nicht jedoch auf den dort vorgebrachten neuen Tatsachenvortrag. Die tragenden Urteilsgründe bezögen sich auf Darlegungsmängel in der Klageerwiderung, welche nicht dadurch relativiert würden, dass die beklagte Partei nunmehr ausführe, dass sie mit entspre-chendem Bestreiten nicht habe rechnen müssen.

RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln

Streitwert über Widerruf eines Darlehens Der Streitwert einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Darlehensvertrages durch Widerruf des Kreditnehmers richtet sich dem 3,5-fachen Jahresbetrag der Vertragszinsen.

Der zusätzliche Antrag auf Erteilung der Löschungsbewilligung einer eingetragenen Grundschuld ist gesondert mit 20% des 3,5-fachen Jahresbetrages der Vertragszinsen zu bewerten.

LG Ulm Beschl. 26.10.2015 – 4 O 233/15

Das wirtschaftliche Interesse der Feststellungsklage und der Löschungsbewilligung orientiert sich nicht an der verbleibenden Darlehensvaluta. Die Rückzahlung und die Höhe sind unstreitig. Der Streit geht im Wesentlichen um die Höhe der Zinsen. Bei Wirksam-keit des Darlehensvertrages wären die vereinbarten aktuell sehr hohen Zinsen zu zahlen. Bei Widerruf und Unwirksamkeit sind die

marktüblichen aktuell sehr niedrigen Zinsen zu zahlen. Nur das Zinsinteresse bildet den Streitwert des Verfahrens. Das Zinsinter-esse wird als wiederkehrende Leistung angesehen. Nach § 9 ZPO ist der Streitwert auf das 3,5-fache des Jahreszinses beschränkt. Ein Feststellungsabschlag ist nicht vorzunehmen. Es handelt sich faktisch um eine negative Feststellungsklage, die über den geltend gemachten Antrag endgültig entscheidet.

Der Anspruch auf Erteilung der Löschungsbewilligung geht über den Feststellungsantrag hinaus. Er ist gesondert mit 20% des Fest-stellungswertes zu bewerten.

RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln

PERSONEN

Hans Buschbell (76) – ein Nachruf Rechtsanwalt Hans Buschbell (1939–2016) ist – für uns alle überra-schend – gestorben. Die von ihm 1967 zunächst als Einzelanwalt begründete Sozietät, in der er bis vor kurzer Zeit noch täglich engagiert arbeitete, kannte fast jeder in der Versicherungswirt-schaft weit über ihre Standorte Düren und (seit 1997) Köln; denn Hans Buschbell war nicht nur ein überragender Fachmann im

Verkehrsrecht und Autor zahlloser Fachbücher, vor allem war er ein ausgezeichneter Manager und in jeder Hinsicht ein Vertriebs-genie. Er war der Sohn einer großen ortsansässigen Bauernfamilie und sollte zunächst Priester werden. Als Kölner Erzbischof wäre er auch eine tolle Besetzung gewesen, aber stattdessen versuchte er es mit einer Lehre als Textilkaufmann – wovon bis zuletzt der

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59Aktuelles & Wissenswertes |

Stil seiner Anzüge und Krawatten Zeugnis ablegte. Dann studierte er Jura und weil er weiter in Düren bleiben wollte, bewarb er sich bei den großen örtlichen Büros. Aber für die örtliche Anwaltschaft gab es eine Idee wie Wachstum nicht. Also musste Hans Buschbell sich selbst und der Konkurrenz beweisen, wie man auch mit der Allgemeinpraxis Erfolg haben kann. Er konzentrierte sich auf das Verkehrsrecht zwischen Aachen und Köln und 15 Jahre später, als ich ihn im Ausschuss Büroorganisation und Bürotechnik des DAV kennenlernte, verarbeitete er seine Fälle schon auf einer IBM 360 mit Lochkarten-System für knapp 5.000 Textbausteine, in denen alle Standardvorgänge von Verkehrsunfällen abgebildet waren. Das alles geschah in einer Zeit, in der manche Anwälte noch kein Kopiergerät besaßen und das Telefax gerade erst im Kommen war– vom Internet ganz zu schweigen.Danach entstand eine zweite Idee: Wie kann man die organisato-rischen Erfahrungen aus dem Massengeschäft für Versicherungen nutzbar machen, ohne mit dem Problem des Interessenkonflikts kämpfen zu müssen? Da gibt es einige Möglichkeiten, z.B. die Bei-treibung von Regressforderungen gegen Dritte, die Beratung von Rechtsschutzversicherern und vieles mehr. Woraus dann gemein-sam mit seinen Partnern, den Rechtsanwälten Petra und Roman

Buschbell, die dritte revolutionäre Idee entstand: Ein 24-Stunden-Service für Menschen mit Verkehrsunfällen, der von den Haftpflicht-versicherern bezahlt wird! Über 30 junge Anwälte wurden geschult, mit Handys ausgerüstet und so konnten sie weit über Nordrhein-Westfalen hinaus Rat geben. Neben alldem ein Mann mit zahllo-sen Ehrenämtern. Seine Aktivitäten im Deutschen Anwaltverein betrachtete er geradezu als selbstverständlich. Vor wenigen Jahren folgte dann sein wichtigstes pro-bono-Projekt: eine gemeinnützige Stiftung für Verkehrsunfallopfer: Da geht es um kostenfreie Hilfe vor allem in Fällen, in denen kein Täter feststellbar ist.Hans Buschbell hat uns vorgelebt, wie man über den Kern der beruflichen Tätigkeit hinaus unendlich viel tun kann, was den Kollegen, ja der ganzen Gesellschaft nützt. Nicht nur ich, auch viele andere Rechtsanwälte haben von ihm lernen können und wir alle hätten ihm gewünscht, bei guter Gesundheit seine Ernte einfah-ren zu können. Seine Familie und die Kollegen/Mitarbeiter seiner Sozietät begleitet unser Mitgefühl.

Berlin, 25.02.2016 Prof. Dr. Benno Heussen

NEUES VON KÖLNER AUTOREN

Paragrafen und Prosecco – Justitia und das wahre Leben In ihrem ersten Roman gewährt die Kölner Kollegin Katharina Mo-sel, gemeinsam mit ihrer Hamburger Kollegin Janine Achilles einen humorvollen Einblick in die Welt einer Anwaltskanzlei. Zur Geschichte: Die ehemaligen Studienkolleginnen Ida und Karla treffen zufällig wieder aufeinander und beschließen gemeinsam eine Kanzlei zu gründen. Unterstützt werden beide von Susi, die das Examen wegen Prüfungsangst nicht bestanden hat und ohne die beiden Freundinnen bis ans Ende ihrer Tage kellnern müsste. Schon bald kommen die ersten Aufträge, die so bunt sind wie das wahre Leben. Die jungen Frauen erkennen schnell, dass die Lösung nicht immer im Gesetz steht, sondern Einfühlungsvermö-gen und Herz erfordert. Während sich Ida mit der unerwarteten Eifersucht ihres Gatten herumschlagen muss, rutscht Susi von einer amourösen Katastrophe in die nächste. Nur Karla will mit Männern nichts zu tun haben. Das sieht nicht nur der charmante Kollege aus der Nachbarkanzlei, der ihr mit Rat und Tat zur Seite steht, völlig anders …

Erschienen im tredition Verlag, € 14,50ISBN 978-3-7345-2925-2

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60 | Aktuelles & Wissenswertes

NEUES VOM DAV

67. Deutscher Anwaltstag in Berlin (1. bis 3. Juni 2016) Das Strafrecht darf nicht als Allheilmittel missbraucht werden

Das Strafrecht muss Ultima Ratio sein, fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV) anlässlich des Deutschen Anwaltstages. Der Gesetzgeber muss sich bei der Verschärfung des Straf-rechts und der Schaffung neuer Tatbestände zurückhalten. Das Strafrecht darf nicht als gesellschaftliches Allheilmittel eingesetzt werden. „Sobald es Probleme gibt, wird schnell nach einem schärferen Strafrecht gerufen und dieser Ruf findet leider Anklang“, sagt der Präsident des DAV, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg. Es sei aber Ausdruck einer funktionierenden Gesellschaft, ange-messen und verhältnismäßig auf Probleme zu reagieren und nicht sofort mit dem schärfsten Schwert, dem Strafrecht, zu drohen. Als ein Beispiel für den vorschnellen Umgang mit Strafnormen verweist Schellenberg auf die Pläne, das Strafrecht im Fall der sogenannten Gaffer auszuweiten. Das Gaffen könne schon jetzt als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro belangt werden. Werden Fotos gemacht, könnten Platzverweise ausgesprochen werden und es drohten unter Umständen sogar schon jetzt Geldstrafen oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. „Daher erteilen wir Vorschlägen einiger Bundesländer eine klare Absage“, so Schellenberg. Auch die aktuelle Forderung, den minder schweren Fall beim Wohnungseinbruchsdiebstahl aus dem Strafgesetzbuch zu strei-chen, zeige das Problem sehr plastisch: „Die Zahlen der Woh-nungseinbrüche steigen und umgehend verlangt die Politik eine Strafschärfung“, so Schellenberg. Dadurch werde dem erhöhten Sicherheitsbedürfnis der Bürger sicherlich nicht Rechnung getra-gen. Entscheidend sei nicht Strafrecht, sondern die Aufklärung der konkreten Fälle. „Hier zu investieren ist gleichwohl teurer und aufwendiger, als nur das Gesetz zu ändern“, sagt Schellenberg.

„Eine Gesellschaft kann ihre Werte nicht allein mit den Mitteln des Strafrechts durchsetzen“, so Schellenberg weiter. Es komme auf die Verhältnismäßigkeit an. Kaum etwas greife so stark in die Freiheit eines Individuums ein wie die strafrechtliche Sanktion. Daher müs-se mit diesem Mittel sehr behutsam umgegangen werden. Außerdem führt eine permanente Ausweitung des Strafrechts nach Ansicht des DAV zu Problemen bei der praktischen Durchset-zung der Gesetze vor Gericht. In demselben Maße, in welchem der Gesetzgeber eine Fülle von Strafgesetzen erlassen hat, hätten informelle Entlastungsstrategien wie zum Beispiel der Deal in der Strafjustiz zugenommen. „Wenn wir in der Bundesrepublik ein Problem haben, dann ist das kein Regelungsdefizit, sondern ein Vollzugsdefizit“, so der DAV-Präsident. Möglichkeiten ausschöpfen, statt neue Normen zu schaffen Der DAV appelliert an den Gesetzgeber zuerst mit aller Kreativität an „zivile“ Durchsetzungsstrategien zu denken: Warum zwingt der Gesetzgeber Sportveranstalter nicht, effektivere Dopingkontrollen durchzuführen? Warum erlässt der Gesetzgeber stattdessen ein strafrechtliches Anti-Doping-Gesetz? „Ziel muss es sein, die vorhandenen Möglichkeiten des Strafrechts und anderer Rechtsgebiete auszuschöpfen, statt immer neue Nor-men zu schaffen“, sagt Schellenberg. Beispiel für Sanktionsmög-lichkeiten außerhalb des Strafrechts sind das Ordnungswidrigkei-tenrecht, zivilrechtliche Schadenersatzforderungen sowie Auflagen und Zwangsgelder im Verwaltungsrecht. Der diesjährige 67. Deutsche Anwaltstag steht unter dem Motto: „Wenn das Strafrecht alles richten soll – Ultima Ratio oder Aktio-nismus?“. Zu diesem und weiteren Themen treffen sich vom 1. bis 3. Juni Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Fachreferenten in Berlin.

Text: Deutscher Anwaltverein e.V.

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61Aktuelles & Wissenswertes |

DAV verleiht Ehrenzeichen der Deutschen AnwaltschaftBei der diesjährigen Mitgliederversammlung am 1. Juni 2016 verlieh der Deutsche Anwaltverein (DAV) das Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft gleich dreifach. Mit dem Ehrenzeichen werden Rechts-anwältinnen und Rechtsanwälte geehrt, die sich in besonderem Maße um die Anwaltschaft verdient gemacht haben.In diesem Jahr wurden zwei deutsche Anwältinnen und ein franzö-sischer Kollege ausgezeichnet: Rechtsanwältin Verena Mittendorf (Hildesheim), Rechtsanwältin Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit (Berlin) und Avocat Dominique Heintz (Paris).

Rechtsanwältin Verena Mittendorf

„Ihre Fähigkeit, anwaltliches Know-how und Menschlichkeit zu ver-einen, hat ihr auf allen Ebenen im und außerhalb des DAV große Wertschätzung beschert“, hebt DAV-Präsident, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg in seiner Laudatio hervor.

Als Anwältin muss man das Gesetz und seine Auslegung beherr-schen. Das können viele. Was daneben jedoch nicht viele können, ist es, Menschen und ihre Gedanken zu verstehen und ihnen auf dieser Ebene zu begegnen. Rechtsanwältin Verena Mittendorf kann beides, und das war für den DAV immer ein großer Gewinn.

Verena Mittendorf wurde unter anderem für ihren unermüdlichen ehrenamtlichen Einsatz ausgezeichnet: Rechtsanwältin Mittendorf war von 1999 bis 2005 Vorsitzende des Hildesheimer Anwaltsver-eins und ist auch heute noch dort aktiv. Von 2001 bis 2013 war sie im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins tätig, von 2003 bis 2013 sogar als Vizepräsidentin des DAV und als Schatzmeisterin. Vor allem in dieser Position war ihr versierter Blick auf die Bücher dem DAV eine große Hilfe.

Neben ihrer Tätigkeit im Vorstand des DAV hat Frau Mittendorf zusätzliche Ressourcen freigehalten: Sie war unter anderem Vorsitzende der Jury des Maria-Otto-Preises bis 2014, hat mit gro-ßem Einsatz jahrelang die deutsche Anwaltschaft gegenüber der israelischen Juristenvereinigung vertreten und ist seit 2000 zudem Vorstandsmitglied des DAV-Landesverbandes Niedersachsen.

Rechtsanwältin Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit

Herausragend ist ihr Einsatz für die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Bürgerrechte. Als Rechtsanwältin zog Frau Peschel-Gutzeit nicht nur mehrfach vor das Bundesverfassungsge-richt und brachte beispielsweise den sogenannten Stichentscheid des Familienvaters zu Fall. Auch Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundge-setz, der seit 1994 die staatliche Förderung der Gleichberechtigung

von Frauen und Männern festschreibt trägt ihre Handschrift. Ebenso wie die „Lex Peschel“, die es Beamtinnen seit 1968 ermöglicht, aus familiären Gründen Teilzeit zu arbeiten oder auch Familienurlaub zu nehmen. „Damit hat Frau Peschel-Gutzeit die Gleichberechtigung nicht nur gefordert, sondern durch ihre beruflichen Erfolge auch praktisch vorgelebt und damit ein Beispiel für nachfolgende Generationen gegeben“, betonte DAV-Präsident Ulrich Schellenberg.Die Vielfältigkeit ihrer beruflichen Tätigkeit ist beeindruckend:

Bevor sie 2002 wieder als Anwältin tätig wurde, war Frau Peschel-Gutzeit über 30 Jahre lang Richterin. Viele Jahre davon Familien-richterin, zuletzt von 1984 bis 1991 – als erste Frau – Vorsitzende Richterin an einem Familiensenat des Hanseatischen OLG. Neben der Richtertätigkeit und den allseits bekannten Stationen als Justiz-senatorin in Hamburg, Berlin und wieder Hamburg sind zu nennen: Kommentatorin des Staudinger seit 1975 (als erste Frau unter 90 Autoren!), Prüferin in beiden juristischen Staatsexamina ab 1971 (als zunächst einzige Frau!), Erste Bundesvorsitzende und später Ehrenpräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes.

Durch die Rückkehr in die Anwaltschaft schließt sich der Kreis eines außerordentlich ereignisreichen Berufslebens als Richterin und Justizpolitikerin.

Avocat Dominique Heintz

Dominique Heintz hat den fachlichen Austausch zwischen französi-schen und deutschen Anwältinnen und Anwälten durch zahlreiche Aktivitäten in besonderem Maße gefördert. Im Jahr 2003 hat Herr Heintz etwa an der Gründung der deutsch-französischen Kommis-sion der Pariser Rechtsanwaltskammer mitgewirkt. Zehn Jahre später ermöglichte er den Austausch zwischen Mitgliedern des DAV Frankreich und Vorstandsmitgliedern der Pariser Kammer durch die Organisation einer gemeinsamen „Journée Franco-Allemande“.

„Damit hat Herr Heintz ganz maßgeblich zum Gelingen des Dialogs der deutschen und französischen Anwaltschaften beigetragen“, so der DAV-Präsident Ulrich Schellenberg in seiner Laudatio.

Darüber hinaus war Dominique Heintz als Vorstand der Pariser Anwaltskammer von 2009 bis 2011 mit der Pflege der deutsch-fran-zösischen Beziehungen der Pariser Anwaltskammer betraut und hat diese Aufgabe mit großem Einsatz wahrgenommen.

Text: Deutscher Anwaltverein e.V.

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62 | Aktuelles & Wissenswertes

Luxemburg, ein Staat und eine parlamenta-rische Demokratie in Form einer konstituti-onellen Monarchie, liegt nur 140 Kilometer Luftlinie von der Domstadt Köln entfernt. Das letzte von ursprünglich zwölf europäischen Großherzogtümern ist nach Malta das zweit-kleinste Land der Europäischen Union und beheimatet, trotz seiner geringen Fläche von 2.586 Quadratkilometern, wichtige Institutio-nen Europas. Das Land ist Gründungsmitglied der Europä-ischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und spielte im europäischen Einigungsprozess eine bedeutende Rolle. Die gleichnamige Hauptstadt ist Verwaltungssitz der Europäi-schen Union, zudem Sitz des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), des Europäischen Rechnungshofes (EuRH), des Sekretariats des Europäischen Parlamentes, der Europäischen Investitionsbank (EIB), der Dienststellen der Europäischen Kommission und der Europäi-schen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF). Darüber hinaus ist Luxemburg aber auch die Heimat des DAV Luxemburg, der unter ande-rem die regelmäßige grenzüberschreitende anwaltliche Tätigkeit zwischen Luxemburg und der Bundesrepublik fördert. Er berät juristische und natürliche Personen aus Deutschland (einschließlich Grenzgängern), die in Luxemburg tätig sind oder werden wollen. „Wir kennen beide Rechtssyste-me, die kulturellen Unterschiede und die Herausforderungen, die sich daraus ergeben können“, sagt Herr Kollege Charles Kaufhold, Präsident des DAV Luxemburg. „Die meisten unserer Mitglieder sind in Deutschland

und Luxemburg (Avocat/Avocat à la Cour) ausgebildete und/oder zugelassene Anwälte und bringen entsprechend gerichtliche und außergerichtliche Erfahrungen mit“, fügt Kaufhold hinzu.Doch das Land ist nicht nur ein Zentrum des Rechts, es ist auch ein Land mit vielen Facetten. Luxemburgs üppige und abwechs-lungsreiche Landschaften sind ein wahrer Ruf der Wildnis und bieten Naturliebhabern aller Art einen wunderschönen Spielplatz. Als perfekter Ort, um Ihre Flügel auszubreiten und Ihre aufgestaute Energie zu entladen, hat das Großherzogtum eines der dichtesten zertifizierten Wander-Netze Europas, 600 km Radwege und zusätzlich 33 Mountainbike-Strecken. Dies alles liegt in einer atembe-raubenden Landschaft mit Tälern, Wäldern, Felsformationen, Flüssen, Schlössern, Burgen und Wasserfällen, die allesamt nur wenige Fahrkilometer von der Hauptstadt entfernt liegen. Luxemburg Stadt bietet zudem kulturelle Vielfalt und eine hohe Lebensqualität. Trotz der atemberaubenden Modernisierung, die Luxemburg in den zurückliegenden Jahrzehn-ten durchlaufen hat, hat diese Metropole ihr persönliches Flair behalten. Die Stadt zählt etwas mehr als 110.000 Einwohner. Sie stammen aus nicht weniger als 160 verschie-denen Nationen, die sich allesamt an der selbstverständlichen Mehrsprachigkeit und dem multikulturellen Ambiente erfreuen. Nicht umsonst wird Luxemburg gerne „das grüne Herz Europas“ genannt. Mehr als ein Drittel des Stadtgebiets besteht aus Grünflä-

chen. Kulturhistorisch interessierten Flaneu-ren bietet sich die Gelegenheit, die behut-sam restaurierten Überreste der ehemaligen Festungsanlange rund um den Bockfelsen zu bestaunen. Ebenso lohnt sich ein Abstecher in die Kasematten (Festungsgewölbe) oder in das 2012 eröffnete Festungsmuseum „Dräi Eechelen“. Die sogenannte Altstadt, die auf eine über tausendjährige Geschichte zurück-blicken kann, gehört seit 1994 zum Welt-kulturerbe der UNESCO. Grandiose Beispiele zeitgenössischer Architektur stehen auf dem Kirchberg, dem aufstrebenden Viertel der Stadt. Inzwischen hat dieses neue moderne Viertel auch etliche herausragende kulturelle Bauprojekte vorzuweisen, etwa die vielge-lobte Philharmonie des Franzosen Christian de Portzamparc und das lichtdurchflutete Museum für Moderne Kunst (oder MUDAM) des Sino-Amerikaners I.M. Pei. Beide sind wegen der hohen Qualität ihrer Konzerte bzw. Ausstellungen über die Landesgrenzen hinweg bekannt. Luxemburg ist ein überaus attraktives und interessantes Reiseziel. Wir hoffen, Ihnen mit diesem JURTOUR-Spezial einige interessante Tipps und Informationen für Ihren mögli-chen Aufenthalt mit auf den Weg geben zu können. Für die großzügige Unterstützung des Fremdenverkehrsbüros „Luxembourg for tourism“, des Präsidenten des DAV Luxem-burg, Herrn Kollegen Charles Kaufhold, sowie des Le Royal Luxemburg Hotels bedanken wir uns an dieser Stelle vielmals.

JURTOUR

LUXEMBURG

Foto: Philharmonie Luxemburg

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63Aktuelles & Wissenswertes |

Juristische Highlights der Stadt

Cité JudiciaireDer Regierungsrat Luxemburgs stimmte 1992 dem Vorschlag des Ministeriums zu, den Bau des neuen Justizpalastes am „Plateau du Saint-Esprit“ den luxemburgischen Architek-ten Rob und Léon Krier anzuvertrauen. Der Grundstein zur „Cité Judiciaire“ wurde am 07. Oktober 2003 gelegt. Im Jahre 2008 waren die Bauarbeiten beendet und die ver-schiedenen juristischen Abteilungen konnten ihre neuen Büros im Juli desselben Jahres beziehen. Am 06. Oktober 2008 wurde die „Cité Judiciaire“ offiziell eröffnet.

» www.justice.public.lu

EUROPAVIERTEL – KIRCHBERG PLATEAUHeute befinden sich diese Institutionen auf dem Kirchberg-Plateau:

Generalsekretariat des Europäischen Parlaments Es bereitet die parlamentarischen Arbeiten vor und ist auch Sitz des Übersetzungsdiens-tes.

Ein Teil der Generaldirektionen der Euro-päischen Kommission Hier erfolgt die Koordinierung und Ausfüh-rung der gemeinschaftlichen Politik.

Europäischer Gerichtshof Er wacht über die Einhaltung des Gemein-schaftsrechts in den Mitgliedstaaten.

Europäischer Rechnungshof Er prüft alle Einnahmen und Ausgaben des europäischen Haushalts.

Europäische Investitionsbank Sie unterstützt die ausgewogene Entwicklung der Staatengemeinschaft durch die Finanzie-rung wichtiger Projekte unter Einhaltung der strengen Regeln des Bankenmanagements.

Rat der Europäischen UnionEr bestimmt die gemeinschaftliche Politik und tagt in Luxemburg in den Monaten April, Juni und Oktober.

Übersetzungszentrum Für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT) für Übersetzungsarbeiten der dezentralen Organe und Institutionen der Europäischen Gemeinschaft.

Euratom-Versorgungsagentur Zur Versorgung der Union mit spaltbaren Materialien, etwa für die atomare Stromer-zeugung.

Max Planck Institute Luxemburg for International, European and Regulatory Procedural Law

» www.visitluxembourg.com

Foto: Fluss Alzette im Stadtviertel Grund Foto: Basilika Echternach Foto: Großherzoglicher Palast

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64 | Aktuelles & Wissenswertes

Tipps und Adressen für einen unvergesslichen Aufenthalt in Luxemburg

AnreisePer FlugzeugDas Großherzogtum Luxemburg ist per Flugzeug mit der natio-nalen Fluggesellschaft Luxair ab Berlin, Hamburg, Bremen und München zu erreichen.» www.luxair.de

Mit dem ZugDie Bahn verbindet den Kölner HBF mehrmals täglich über Kob-lenz oder Trier mit Luxemburg.» www.bahn.de

Mit dem BusMit dem Flixbus erreichen Sie ab dem Bahnhof Leverkusen das Großherzogtum in rund vier Stunden Fahrzeit zu sehr günstigen Konditionen.» www.flixbus.de

Mit dem Auto Von der Kölner Innenstadt bis ins Zentrum von Luxemburg Stadt benötigen Sie mit dem Pkw je nach Verkehrslage ca. 2–2,5 Fahr-stunden.

HotelsLe Royal LuxemburgDas Le Royal Luxemburg ist das traditionelle Luxushotel der Stadt. Das Haus gehört zum Hotelverband der The Leading Hotels of the World und bietet Fünf-Sterne-Service vom Feinsten. Die Gäste des Hotels genießen unter anderem den Vorteil, diverse Annehmlich-keiten wie Restaurants, eine Boutique und einen Schönheitssalon bequem unter einem Dach vorzufinden. Abgerundet wird das Angebot durch einen persönlichen und aufmerksamen Service, dessen hohes Niveau dadurch gewährleistet wird, dass alle Con-cierges Mitglieder des renommierten Berufsverbandes Les Clefs d’Or sind. Gäste, die sich von der behaglichen Atmosphäre des Hotels loseisen können, finden direkt vor der Tür das Stadtzent-rum und den angrenzenden Parc de Ville im Finanzviertel vor. Die Place d’Armes ist lediglich zwei Blocks entfernt. Das Hotel bietet verschiedene Speisemöglichkeiten mit internationaler Küche. Im Restaurant La Pomme Cannelle oder die schicke Brasserie Le Jardin. Die Piano Bar ist abends für Live-Musik geöffnet. Die kom-fortabel eingerichteten Gästezimmer, von denen viele auf den Park blicken, sind dezent und makellos gestaltet. Entspannung pur bietet der hoteleigene SPA-Bereich. Bitte beachten Sie das aktuelle JURTOUR Gewinnspiel und genießen Sie mit etwas Glück einen luxuriösen Aufenthalt im Le Royal Luxemburg. Weitere Infos finden Sie auf Seite 65.Le Royal Luxemburg, 12 Boulevard Royal, L-2449 LuxemburgTT. +352 24 16 16 1, E. [email protected]» www.leroyalluxembourg.com

Meliá LuxembourgDas Hotel Meliá Luxembourg genießt eine privilegierte Lage in einem der elegantesten Stadtviertel (Kirchberg) am Europaplatz direkt gegenüber dem Kongresszentrum von Luxemburg und un-mittelbarer Nähe der Philharmonie und des neuen Museums für Moderne Kunst Mudam. Das Hotel ist dank seiner hervorragenden

Anbindung an das Stadtzentrum, des freundlichen Service und seines modernen Designs eine gefragte Adresse.Meliá Luxembourg, 1 Park Drai Eechelen, L-1499 LuxemburgT. +352 27 33 31, E. [email protected]» www.melia.com/Melia_Luxembourg

Park Inn by Radisson Luxembourg CityDieses Hotel liegt auf der Avenue de la Gare und somit nur weni-ge Gehminuten vom Hauptbahnhof und der Altstadt entfernt. Das Hotel bietet 99 modern und komfortabel gestaltete Zimmer, ein Restaurant sowie einen Fitnessraum.Park Inn by Radisson Luxembourg, 45-47 Avenue de la Gare, L-1611 LuxemburgT. +352-2689181, E. [email protected]» www.parkinn.com/hotel-luxembourg

RestaurantsRestaurant ClairefontaineIm Herzen der restaurierten Altstadt Luxemburgs empfängt das Clairefontaine seine Gäste im gediegenen Ambiente. Das Gour-metrestaurant wurde vielfach ausgezeichnet und zählt zu den besten Adressen des Großherzogtums. Reservierungen werden wärmstens empfohlen.» www.restaurantclairefontaine.lu

Restaurant Am TiirmschenIn einem renovierten historischen Gebäude im mittelalterlichen Stil befindet sich das Restaurant Am Tiirmschen. Der Name stammt von dem kleinen Turm, der die Fassade des Gebäudes ziert und die Aufschrift trägt: „Mir wolle bleiwen wat mir sin“ – es könnte fast Kölsch klingen! Hier kommen Besucher in den Genuss klassisch luxemburgischer Küche. » www.amtiirmschen.lu

Brasserie du CercleZentral gelegen präsentiert die Brasserie du Cercle mediterrane, schmackhafte Küche in warmer Atmosphäre zu günstigen Prei-sen. Wer im Anschluss noch Lust auf ein hausgemachtes Eis hat, der wird hier glücklich.» www.brasserie-du-cercle.lu

Leckere KleinigkeitenDelicatessen Léa LinsterDirekt am großherzoglichen Palais in der Oberstadt hat die be-kannte Sterneköchin ihr Boutique-Geschäft Delicatessen Léa Lins-ter eröffnet. Ein Genuss sind die ofenfrischen Madeleines, deren Teig direkt aus Léa Linsters Sternerestaurant in Frisange geliefert wird. Hier wird auch der Großherzog schwach. Neben Kleingebäck und Törtchen erhält man hier auch Konfitüren und Kaffee von ihrer eigenen Melange. Die Madeleines verkauft sie inzwischen sogar bis nach New York, wo sie Anfang Januar wieder für ein paar Tage sein wird.» www.lealinster.lu/fr/delicatessen

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65Aktuelles & Wissenswertes |

Tipps und Adressen für einen unvergesslichen Aufenthalt in Luxemburg

CafésChocolate House of Luxembourg by Nathalie BonnGönnen Sie sich ein exklusives Geschmackserlebnis in einer au-ßergewöhnlichen und doch familiären Atmosphäre. Das Chocolate House of Luxembourg liegt gleich gegenüber vom großherzoglichen Palast in Luxemburg und empfängt Sie in einem klassischen mittel-alterlichen Gebäude aus der Mitte des 15. Jahrhunderts. In diesem, von Geschichte und Geschichten umwobenen Flair, werden Ihnen exklusive Kreationen aus Schokolade geboten. » www.chocolate-house-bonn.lu

BarsL’ObservatoireDie im 8. Stock des Sofitel Luxembourg Le Grand Ducal Hotel gelegene Bar bietet einen grandiosen Ausblick auf die Stadt. Aus-gezeichnet als die beste Bar der Stadt leistet sich diese Institution sogar einen hauseigenen DJ. » www.sofitel.com

Dipso – The Wine RepublicIm Dipso, der sogenannten Wine Republik, kommen Freunde des guten Tropfens auf ihre Kosten. Weine aus verschiedenen Anbau-gebieten weltweit finden hier zusammen. Der geschulte Service der Sommeliers und die urige Gewölbeatmosphäre bilden eine stimmige Atmosphäre. » www.dipso.lu

Gewinnen Sie einen Wochenendaufenthalt für zwei Personen im luxuriösen Le Royal Hotel Luxembourg und erkunden Sie das Land mit der LuxembourgCard!Erleben Sie exklusiven Service im Herzen der Stadt und residieren Sie zu zweit für zwei Übernachtungen inklusive Frühstück im einzigen The Leading Hotel of the World des Landes. Zudem erkunden Sie gemeinsam mit der LuxembourgCard die kulturellen Besonderheiten des Großherzogtums. Diese Karte ermöglicht neben freien Eintritten zu Museen, Schlössern und weiteren touristischen Attraktionen auch die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Nachverkehrs (Bus und Bahn) im ganzen Land.

Senden Sie uns Ihre richtige Antwort zusammen mit Ihren Kontaktdetails per E-Mail ([email protected]) zu und mit ein wenig Glück gewinnen Sie dieses beein- druckende Reiseerlebnis. Wir wünschen Ihnen viel Glück! Einsendeschluss ist der 11. November 2016. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Für die freundliche Unterstützung im Rahmen dieses Gewinnspiels bedanken wir uns recht herzlich beim Le Royal Hotel Luxembourg und dem Fremdenverkehrsbüro VisitLuxemburg.» www.leroyal.com/luxembourg » www.visitluxembourg.com

Beantworten Sie einfach folgende Frage: In welcher Stadt wurde die Großherzogin María Teresa von Luxemburg geboren?

Antwort A: Luxemburg Stadt Antwort B: Madrid

Antwort C: Paris Antwort D: Havanna

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66 | Termine

Veranstaltungen, Termine und Hinweise

2. Kölner Anwalts-Lounge vom 26. August 2016Zum zweiten Mal in Folge wurde die Villa Marienburg im gleichna-migen Stadtteil Kölns zum Hotspot der Anwaltschaft. Der KAV lud mit großzügiger Unterstützung seiner Kooperationspartner HDI und RA MICRO Köln zur 2. Kölner Anwalts-Lounge auf das herrschaftliche Anwesen ein.Anders als zur 1. Lounge-Veranstaltung im März 2015 konnte dank des großartigen Wetters eine stimmungsvolle Gartenparty auf höchstem Niveau ausgerichtet werden. Neben einem Live-DJ, einer BBQ-Station und einem üppigen Beilagen-Büffet sorgte auch eine im Park installierte Cocktailbar für Begeisterung. Rund 150 Gäste folgten der Einladung und verbrachten einen kurzweiligen Sommerabend.Für die großzügige Unterstützung der Partnerunternehmen HDI und RA MICRO Köln bedankte sich die Vorsitzende des KAV, Frau Kolle-gin Pia Eckertz-Tybussek, in ihrer Begrüßungsansprache. Gefolgt von einem Grußwort durch Herrn Hanno Pütz, Geschäftsführer von RA MICRO Köln. Herr Joachim Klinger, Leiter der Regionaldirektion Köln West der HDI Versicherung, berichtete anknüpfend detailliert über die Entstehung des prachtvollen Anwesens und bot im An-schluss Gelegenheit, bei gleich mehreren Hausführungen hinter die Kulissen der einstigen Gerling-Villa zu blicken.Wir bedanken uns bei allen Gästen, die gemeinsam mit uns einen so schönen Abend verbracht haben. Diesen Dank entrichten wir auch im Namen der Unternehmen HDI und RA MICRO Köln, ohne deren Unterstützung eine solche Veranstaltung nicht zu realisieren gewesen wäre.

Wir freuen uns bereits auf die 3. Kölner Anwalts-Lounge im Jahr 2017.

Ihr KAV e.V.

Anwaltszukunftskongress im Köln Marriott HotelRund 360 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen am 02. und 03. September zum ersten Anwaltszukunftskongress in Köln zusam-men, um sich über die Veränderungen im Rechtsberatungsmarkt durch zunehmende Digitalisierung und sich ändernde Anforderun-gen zu informieren.Zwei Tage lang setzten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf dem Kongress damit auseinander, wie neue Technologien ihre

Berufswelt verändern. Immer leistungsfähigere Computer und Soft-wareprogramme werden zunehmend auch komplexe, juristische Arbeiten erledigen können. Das war unter den renommierten Re-ferentinnen und Referenten aus dem In- und Ausland unbestritten. Gleichwohl werden Anwältinnen und Anwälte in der Zukunft nicht überflüssig sein, so ihr Fazit auf der Veranstaltung. Der Fachhändler und Kanzleispezialist, die Hans Soldan GmbH, und der Wissens- und

Revue: 26.08.2016

Revue: 02./03.09.2016

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67Termine |

Informationsdienstleister Wolters Kluwer Deutschland hatten den Kongress organisiert, um Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für die rasanten Entwicklungen auf dem Rechtsberatungsmarkt zu sensibilisieren. Der Kölner Anwaltverein unterstützte die beiden

Unternehmen bei der Organisation vor Ort und stellte zudem in der angeschlossenen Fachausstellung aus. Zwar sei digitales Arbeiten für viele der Kunden von Soldan und Wolters Kluwer und somit auch für Mitglieder des KAV heute schon selbstverständlich; der Veränderungsprozess gehe aber weit darüber hinaus, erklärten Hans Soldan Geschäftsführer René Dreske und Ralph Vonderstein, Leiter des Geschäftsbereichs Recht und Geschäftsführer bei Wolters Kluwer Deutschland.Bereits heute werden Anwälte damit konfrontiert, dass über

Onlineplattformen juristischer Rat schnell und günstig angeboten wird. Auf dem Kongress in Köln präsentierten unter anderem sechs erfolgreiche Start-ups aus der sogenannten „Legal Tech-Szene“ in Deutschland ihre Geschäftsmodelle – angefangen von individuell angepassten Musterverträgen, über die Vermittlung von Anwäl-tinnen und Anwälten bis hin zu Schadenersatz bei Flugverspä-tungen oder Hilfe bei Bußgeldverfahren im Straßenverkehr. Von diesen Wettbewerbern aus dem Internet könnten klassisch tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte lernen, was die Mandanten wirklich von ihrem Rechtsbeistand wünschten und was sie diesen mehr bieten müssten, damit diese auch bereit seien, mehr dafür zu zahlen, so einige Referenten. Handlungsempfehlungen für den Kanzleialltag gaben Praktiker, Berater und Wissenschaftler in weiteren Veranstaltungspunkten. Sie stellten zum Beispiel neue Strategien für das Kanzleimarketing und Recruiting vor. Zudem präsentierten führende Hersteller technische Lösungen, um die Arbeitsprozesse zu optimieren wie etwa Spracherkennung oder besonders sichere Clouds.

Hans Soldan GmbH/Wolters Kluwer Deutschland/KAV Magazin Redaktion

Kölner Forum Junge Anwälte – 25. Oktober 2016 im Köln Marriott HotelAm Dienstag, 25. Oktober 2016 findet das traditionelle Kölner Forum Junge Anwälte in der Zeit von 13.30–19.30 Uhr im Köln Marriott Hotel statt. Im Anschluss erfolgt ein Empfang mit Dinnerbuffet und kollegi-alem Austausch. Die Gemeinschaftsveranstaltung der Rechtsanwalts-kammer Köln und der Anwaltvereine Aachen, Köln und Bonn richtet sich an Berufseinsteiger und bietet interessante Vorträge.

Das Vortragsprogramm steht Ihnen in Kürze als Download auf unse-rer Webseite zur Verfügung.Die Seminargebühr inkl. Kaffeepause und Teilnahme am Dinnerbuf-fet beläuft sich auf € 30,00 pro Person.

Organfest 2016Traditionell feiert die Justiz auch dieses Jahr das Fest der Organe der Rechtspflege im großen Treppenhaus des Landgerichts auf der Luxemburger Straße. Der Kölner Anwaltverein freut sich über die Zusammenkunft der Justiz mit der Anwaltschaft im Rahmen dieser gemeinsamen Feier-lichkeit in lockerer Atmosphäre. Für musikalisches Entertainment wird gesorgt. Wir dürfen alle sehr gespannt sein.Notieren Sie sich bitte den Termin, Donnerstag, 03.11.2016 und kommen Sie mit Kolleginnen und Kollegen sowie Mitarbeiterinnen

und Mitarbeitern, um als Organe der Rechtspflege gemeinsam mit der Justiz zu feiern.

Das Fest findet ab 16.00 Uhr im Landgericht statt. Von 17.00 bis 18.00 Uhr wird die Justiz wie immer gratis Kölsch ausgeben.

RA Kourosh AminyanMitglied des Vorstandes des KAV e.V.

Termin: 25.10.2016

Termin: 03.11.2016

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Termin: 08.02.2017

Kammerversammlung 2016Die diesjährige Kammerversammlung der RAK Köln findet am 16. November 2016 im Köln Marriott Hotel statt. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Webseite der RAK Köln unter www.rak-koeln.de

Winterabschlussgala der Rechtsanwaltsfachangestellten am 08. Februar 2017 im Hilton CologneAm 08. Februar 2017 findet die Winterabschlussgala der Rechtsan-waltsfachangestellten im Hilton Cologne Hotel, Marzellenstraße 13–17, 50668 Köln statt. Wir freuen uns sehr, den erfolgreichen Abschluss und den damit verbundenen Berufseinstieg der Absolventinnen und Absolventen, gemeinsam mit ihnen, den ausbildenden Kanzleien, Familien und Freunden feiern zu können. Der Empfang beginnt um 18.30 Uhr im Foyer des Hilton Hotels. Die feierliche Übergabe der Prüfungsurkunden erfolgt im Anschluss an das kulinarische Dinner-Buffet. Anschließend, zum offiziellen Part der Veranstaltung, wird unser Live-DJ für tanzbare Beats sorgen.Für die Absolventinnen und Absolventen ist die Teilnahme an die-ser feierlichen Veranstaltung inkl. Getränken (Sektempfang, Kölsch, Wein, Softgetränke und Kaffee), Speisen und Programm kostenfrei. Der Teilnahmebeitrag für weitere Gäste beläuft sich auf € 75,00 (€ 63,03 + 19 % USt. € 11,97) pro Person inkl. genannter Getränke,

Teilnahme am mediterranen Buffet und Programm. Auf der Webseite des Kölner Anwaltvereins, unter der Rubrik „Aktu-elles und Hinweise“ haben wir für Sie das entsprechende Anmelde-formular hinterlegt: www.koelner-anwaltverein.de

Bitte richten Sie Ihre Anmeldungen bis spätestens 01. Februar 2017 per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an die:

Kölner Anwaltverein Service GmbHFrau Mandy WolfLuxemburger Straße 101 50939 Köln

Fax: 0221 28 56 02 - 21 E-Mail: [email protected]

Save the Date: 10. Kölner Anwaltstag am 16. Mai 2017 im Pullman Cologne HotelAm 16. Mai 2017 feiert der Kölner Anwaltstag sein Jubiläum. Seit zehn Jahren veranstalten der KAV e.V. und die KAV Service GmbH diese Ganztagesveranstaltung mit kostenfreien Fachvorträgen und einer angeschlossen, innovativen Fachausstellung in den Räumlich-keiten des Pullman Cologne Hotels.Für den 10. Kölner Anwaltstag haben wir uns gemeinsam mit unseren Partnerunternehmen viele besondere Highlights überlegt.

Sie dürfen besonders gespannt sein. Aus diesem Grunde bitten wir Sie vielmals, sich den 16. Mai 2017 bereits heute im Kalender zu vermerken.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Termin: 16.05.2017

Termin: 16.11.2016

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69Termine |

Save the Date: Mitgliederversammlung des Kölner Anwaltverein e.V.Am 16. Mai 2017 um 18.00 Uhr findet die Mitgliederversammlung des KAV e.V. in den Räumlichkeiten des Pullman Cologne Hotels statt.Auch im kommenden Jahr hoffen wir, wieder viele Kolleginnen und Kollegen zu unserer Mitgliederversammlung begrüßen zu können. Wir regen an, die Mitgliederversammlung zu nutzen, um sich aktiv am Vereinsleben des KAV zu beteiligen. Selbstverständlich laden wir Sie im Anschluss an die Mitgliederversammlung ein, unsere

Gäste zu sein. Für leckeres Essen und gute Weine, die Sie beim kollegialen Miteinander begleiten, wird gesorgt.Ein entsprechendes Anmeldeformular werden wir ab Anfang Januar 2017 auf unserer Webseite sowie in der Ausgabe des KAV Magazins 1/2017 bereitstellen. Wir bitten bereits heute, den Termin im Kalen-der zu vermerken und freuen uns sehr, Sie begrüßen zu dürfen.

Ihr KAV e.V.

Redaktionsschluss KAV Magazin Ausgabe 4/2016Die Redaktion des KAV Magazins freut sich über die Einsendung interessanter und aktueller Informationen, Hinweise, Texte und Berichte. Der Redaktionsschluss des KAV Magazins, Ausgabe 4/2016 erfolgt am 14. Oktober 2016.Bitte richten Sie Ihre Textvorschläge und Ideen sehr gern an folgen-de E-Mail-Adresse: » [email protected]

Sollten Ihnen Berichte aus unserem derzeit aktuellen Magazin besonders gut gefallen haben, Sie Kritik äußern oder offene Fragen stellen wollen, dann richten Sie Ihr Anliegen bitte ebenfalls an die genannte Adresse. Gern werden wir hierauf in der nächsten Ausgabe eingehen.

Wichtige Termine 2016

25. Oktober 2016 Kölner Forum JungeAnwälte im Köln Marriott Hotel

03. November 2016 Organfest im Treppenhaus (1. OG) des Justizgebäudes, Luxemburger Straße

16. November 2016 Kammerversammlung 2016 im Köln Marriott Hotel

25. November 2016 GALA KÖLNER JURISTEN

08. Februar 2017 Winterabschlussgala der Rechtsanwaltsfachangestellten im Hilton Cologne

16. Mai 2017 10. Kölner Anwaltstag (KAT) im Pullman Cologne Hotel

16. Mai 2017 Mitgliederversammlung des KAV e.V. im Pullman Cologne Hotel

24.–26. Mai 2017 68. Deutscher Anwaltstag (DAT) in Essen

24.–27. Mai 2017 Reise der jungen Anwälte des KAV zum DAT nach Essen

Termin: 16.05.2017

Termin: 14.10.2016

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KAV Intern

Der Kölner Anwaltverein e.V. (KAV) hat in der jüngeren Vergangen-heit ein neues Programm ins Leben gerufen: Das Young Lawyers-Programm. Ziel dieses Programms ist, jungen Kolleginnen und Kollegen einen leichten und erfolgreichen Einstieg in den Rechtsanwaltsberuf zu ermöglichen und Ihnen darüber hinaus auch im jungen Berufsleben als starker Partner zur Seite zu stehen. Hierfür verfolgt der KAV verschiedene Ideen, um dieses Ziel zu erreichen. Eine Idee, die der KAV bereits umgesetzt hat, ist die vom KAV organisierte Gruppenreise der Young Lawyers zum Deutschen Anwaltstag (DAT). Erstmalig in diesem Jahr sind zehn junge Kolle-ginnen und Kollegen zum diesjährigen DAT 2016 nach Berlin gereist. Sie sind dort von der Vorsitzenden des KAV und Vizepräsidentin des DAV, Frau Kollegin Pia Eckertz-Tybussek, und dem Schatzmeister des KAV und Vorstand des DAV, Herrn Kollegen Dr. Marcus Werner, begrüßt und empfangen worden und durften damit gleich erleben, wie wichtig dem KAV die Zukunft unserer jungen Mitglieder ist. Der KAV möchte die jungen Kolleginnen und Kollegen mit diesem Angebot an die Verbandsarbeit heranführen, Ihnen die vielseitigen Fortbildungsmöglichkeiten auf dem DAT aufzeigen und Ihnen einen Austausch und ein Netzwerken mit anderen Kolleginnen und Kolle-gen ermöglichen und dieses fördern. Nach unserer Erfahrung – und das hat auch die erste Reise gezeigt – fällt es leichter, wenn man dies gemeinsam macht. Durch die Grup-pendynamik sind viele Hemmnisse – auch schon die erste Hürde überhaupt zum DAT zu reisen – weggefallen, und die Einbindung im Netzwerk der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ging leichter von der Hand. Der KAV hat hierfür den Rahmen geschaffen, indem er die Pla-nung der An- und Abreise, der Unterkunft und die Gestaltung des Rahmenprogramms übernommen hat. Viel gibt hier schon der DAT selbst vor, sodass die Veranstaltungen, wie etwa „DAT für Einstei-ger“, Eröffnungsveranstaltung und die Abendveranstaltungen zum

Programm gehörten. Einzelne Veranstaltungen des DAT konnten und sollten die Teilnehmer selbstständig besuchen. Um den Teilnehmern einen weiteren Anreiz zu schaffen, wurde die Reise seitens des KAV teilweise auch finanziell gefördert. Nach Anmeldung wurde den Teilnehmern die Teilnahme verbindlich bestätigt, die Reise in Rechnung und der Programmablauf zur Verfügung gestellt. Zum besseren Kennlernen gab es vor der Reise ein Vortreffen, bei dem das Programm und noch offene Fragen abgeklärt werden konnten. Hier wurde auch eine WhatsApp-Gruppe gegründet, die für die nötige Verbindung während des DAT sorgte, aber nun auch weit darüber hinaus eine Verbindung zu den jungen Kolleginnen und Kollegen schafft. Durch diese Verbindung war man auf dem DAT ständig in Kontakt, konnte aber – so wie es vorgesehen war – selbstständig interessensabhängig favorisierte Veranstaltungen besuchen ohne den Kontakt zu verlieren. Auch in den nächsten Jahren sind Gruppenreisen dieser Art geplant. Der KAV hat das Ziel, die Teilnehmerzahl der Gruppenreise in den nächsten Jahren weiter auszubauen. Am besten dürfte das durch die Eigenwerbung der Teilnehmer der diesjährigen Reise gelingen. Diese sind jedenfalls allesamt so sehr von der Organisation, der Um-setzung, der Reiseleitung und den interessanten und aufregenden Tagen auf dem DAT 2016 begeistert, dass der KAV sehr zuversicht-lich in die Zukunft blickt und sich schon auf den DAT 2017 in Essen freut.

Einen kleinen Einblick über unsere Reise zum DAT 2016 gibt im Startseiten-Karussell auf unserer Internetseite: www.koelner-anwaltverein.de sowie unter: https://www.youtube.com/watch?v=rvEudwVFJSE

RA Carsten T. SchusterGeschäftsführer des Kölner Anwaltverein e.V.

Young Lawyers – die gemeinsame Reise zum Deutschen Anwaltstag

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Anwälte & BühneDer KAV freut sich sehr, gemeinsam mit der Freien Volksbühne Köln e.V. ein kulturelles Bühnenprogramm vorstellen zu können. Gegründet 1922, ist die Freie Volksbühne Köln e.V. eine der ältesten Besucheror-ganisationen Deutschlands. Das Ziel der Volksbühnen-Bewegung in Zeiten der Re-pression und staatlicher Zensur war es, eine Bühne zu begründen, welche frei ist von Rücksichten auf Theaterzensur und Geld-erwerb. Auch in Köln verankerte sich die Idee des „Theaters des werktätigen Volkes“; erste Aufführungen wurden organisiert und auf ein festes Domizil hingearbeitet. Die Freie Volksbühne Köln löste sich nach der Gleichschaltung des Volksbühnenver-bandes in der „Deutschen Bühne“ 1933 auf. Doch schon im September 1945 erfolgte die Neugründung. 1966 kaufte der Verein das Colonia-Haus, Aachener Straße 5, das vor allem als Spielstätte des Millowitsch-Theaters bekannt ist.

Zum Start unserer neuen Kooperation traf Herr Kollege Bodo Deutschmann, Vorstand des KAV e. V. die Geschäftsführerin der Frei-en Volksbühne Köln e.V., Frau Jutta Unger, zu einem Interview.

Bodo Deutschmann: Frau Unger, wie kommt es, dass Sie, als ursprüngliche Bayerin den Weg zur Freien Volksbühne e.V. nach Köln gefunden haben?

Jutta Unger: Nach meinem Jura-Studium an der Universität zu München, an der ich mein 1. Staatsexamen erfolgreich bestan-den habe, hat es mich doch eher in die Kul-turszene gezogen. Seit meinem dreißigsten Lebensjahr ist Köln meine Heimat, in der ich meine Leidenschaft zum Beruf machen konnte. Die letzten zehn Jahre war ich unter anderem für das c/o pop-Festival zuständig, betreibe eine eigene Jazzagentur und habe verschiedene internationale Produktionen begleitet. Die Freie Volksbühne Köln war für mich schon immer eine besondere Institution und es ist mir eine große Freude, gemeinsam mit Ihnen das Projekt des KAV Abos zu starten.

Bodo Deutschmann: Sie nennen das Kind bereits beim Namen, das KAV Abo. Worauf genau können sich unsere Mitglieder freuen?

Jutta Unger: Das KAV Abo beinhaltet zunächst einmal zwei Programme, die wir für die Mitglieder Ihres Vereins zusammen-gestellt haben. Hier erleben die Mitglieder nicht nur das Ambiente der Volksbühne am Rudolfplatz sondern auch die Spielstätten Oper, Philharmonie, Comedia und das Theater im Bauturm. Zu den jeweiligen Aufführungen bieten wir den KAV Mitgliedern die Gelegenheit, gemeinsam mehr über das jeweilige Stück, die Künstler oder auch die Spielstätte zu erfahren. Hierfür treffen wir uns eine Stun-de vor offiziellem Spielbeginn und nehmen uns Zeit für eine kleinen Bühnenreise.

Bodo Deutschmann: Die aktuellen

Programme finden unsere Mitglieder im Anschluss an dieses Interview im KAV Ma-gazin sowie über die Webseite des Kölner Anwaltvereins. Wie genau können die KAV Abos gebucht werden?

Jutta Unger: Die Buchung der beiden KAV Abos ist sehr einfach. Die Buchung des gewünschten Abos kann telefonisch, per E-mail oder auch Fax erfolgen. Wichtig ist, dass das Mitglied seine Zugehörigkeit zum KAV e.V. mitteilt und auf die beiden KAV Abos hinweist. So profitieren Ihre Mitglie-der und deren Freunde von den besonders günstigen Abo-Preisen, die wir hierfür erstellt haben. Nicht zu vergessen, jeweils inklusive interessantem Vorprogramm.

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Das KAV Abo im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Anwälte & Bühne“

KAV ABO I VOLKSBÜHNEN- HIGHLIGHTS

Tim Boltz: Rüden haben kurze BeineMittwoch, 24. Oktober 2016, 19.00 Uhr (KAV Begrüßung, 20.00 Uhr Beginn)Veranstaltungsort: Volksbühne am Rudolf-platzLiteratur-Comedian und SPIEGEL-Best-sellerautor Tim Boltz unternimmt einen gelesenen Erklärungsversuch, warum Männer schlechte Lügner sind und Frauen daran Schuld haben. Neben urkomischen Passagen aus seinen Bestseller-Romanen liest er eigens für dieses Programm neu geschriebene Texte und Gedichte auf seine unnachahmlich humorige Weise. Corinna Fuhrmann begleitet Textpassagen am Klavier.

Katja Ebstein – Na und … wir leben nochMittwoch, 09. November 2016, 19.00 Uhr (KAV Begrüßung. 20.00 Uhr Beginn)Veranstaltungsort: Volksbühne am Rudolf-platzPhantasievoll zeigt Katja Ebstein ihre ganze Bandbreite: Sängerin, Schauspielerin und Komödiantin, musikalisch, schlagfertig.

Die Niegelungen – Best ofMittwoch, 30. November 2016, 19.00 Uhr (KAV Begrüßung, 20.00 Uhr Beginn)Veranstaltungsort: Volksbühne am Rudolf-platz Die Comedykings Knacki Deuser, Roberto Capitoni, Andreas Grimm und Ralf Gün-ther mit ihrem unwiderstehlichen Mix aus Nonsens, Sketchen, Slapstick, Musik und Tanz präsentieren eine Best-of-Show ihrer legendären, umwerfenden Nummern.

Springmaus – Merry ChristmausMittwoch, 07. Dezember 2016, 19.00 Uhr (KAV Begrüßung, 20.00 Uhr Beginn)Veranstaltungsort: Volksbühne am Rudolf-platz Das deutschlandweit bekannteste Improvi-sationstheater wird mit seinem Publikum zusammen sowohl alltägliche als auch ungewöhnliche weihnachtliche Geschichten und Abenteuer improvisieren. KAV Abo I € 68,00 p.P. inkl. aller vier TermineÜbrigens: Für Ihre Gäste stellen wir Ihnen gerne – je nach Verfügbarkeit – Karten ebenfalls zum Sonderpreis zur Verfügung!

KAV ABO II KÖLNER HÄUSER

Ein Komfort-Abonnement in verschiede-nen Häusern, die eine Reise durch das Kölner Kulturleben bieten: Comedy in der Comedia, Oper im Staatenhaus, Konzert und Tanz in der Philharmonie und Theater im Bauturm – Sie werden Lust auf mehr bekommen!

ONKeL fISCH: Europa – Und wenn ja, wie viele?Samstag, 29.10.2016 (Premiere!), 19.00 Uhr (Begrüßung KAV, Beginn 20.00 Uhr)Veranstaltungsort: ComediaEine unglaubliche Reise durch einen ver-rückten Kontinent mit zwei ziemlich besten Brüsselverstehern. Adrian Engels und Markus Riedinger recherchierten sogar vor Ort in Europas unheimlicher Hauptstadt und stellen fest: Brüssel kann Spuren von De-mokratie enthalten! – Interrail für’s Gehirn!

Die Hose – Ein Lustspiel von Carl SternheimIm November 2016 (Termin stand bei Re-daktionsschluss noch nicht fest), 19.00 Uhr (KAV Begrüßung, 20.00 Uhr Beginn)Veranstaltungsort: Theater im Bauturm Inszenierung: Thomas UlrichDer Umstand, dass Luise Maske in aller Öffentlichkeit die Hose rutscht, bringt das ohnehin längst poröse Sittenkorsett ihrer Umgebung zum Bersten. Ihr Gatte Theobald Maske kommt als Spießer mit Doppelmoral trotzdem an sein Ziel.

Dresdner TrompetenkonsortSonntag, 04. Dezember 2016, 15.00 Uhr (KAV Begrüßung, 16.00 Uhr Beginn)Veranstaltungsort: Philharmonie KölnWeihnachtlich-festliche Bläsermusik für sieben Trompeten, Pauken und Orgeln mit Werken von Georg Philipp Telemann, Johann Sebastian Bach, Georg Friedrich Händel u. a.

La Bohème von Giacomo PucciniMittwoch, 21. Dezember 2016, 18.30 Uhr (Begrüßung KAV, 19.30 Uhr Beginn)Veranstaltungsort: Oper im Staatenhaus Der Dichter Rodolfo, der Maler Marcello, der Musiker Schaunard und der Philosoph Colline leben als arme Bohemiens in Paris. Nur ihr Einfallsreichtum und ihr Idealismus lassen sie überleben. Da lernt Rodolfo Mimì kennen. Der Beginn einer tragischen Liebe,

denn Mimì ist todkrank. Eine wunderschöne Inszenierung im stim-mungsvollen Bühnenbild.

KAV Abo II € 73,00 p.P. inkl. aller vier TermineÜbrigens: Für Ihre Gäste stellen wir Ihnen gerne – je nach Verfügbarkeit – Karten ebenfalls zum Sonderpreis zur Verfügung!

Zu jeder Veranstaltung gibt es ein besonderes Schmankerl:Jeweils eine Stunde vor Vorstellungsbeginn (KAV Begrüßung) findet entweder eine Ein-führung durch die Dramaturgie oder Regie, ein Gespräch mit einer an der Produktion beteiligten Person oder eine Führung durch das jeweilige Haus statt. Das „Extra“ bei Oper und Philharmonie wird noch bekannt gegeben.

Der Anwaltverein ist Mitglied der Freien Volksbühne Köln e.V.Damit hat jedes Vereinsmitglied, gerne auch mit Partnerin/Partner oder Familien-mitgliedern, die Möglichkeit, eines oder beide der vorgestellten Abo-Pakete zu erwerben.

Bitte melden Sie sich bei Interesse mit dem Stichwort „Anwaltverein“ an unter folgen-den Kontaktdaten:

Reservieren Sie Ihr KAV Abo hier:Freie Volksbühne Köln e.V.Aachener Straße 5, 50674 KölnT. 0221 952 99 10F. 0221 952 99 171E. [email protected]

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74 | KAV Intern

Anwälte & Kunst Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bewegen sich in vielen ge-sellschaftlichen Kreisen. Dort mit fachlichem Wissen zu glänzen, ist für Juristinnen und Juristen keine Anstrengung. Reicht die Souverä-nität aber auch über den Tellerrand der Juristerei hinaus? Um auf dem gesellschaftlichen Parkett ohne Unwohlsein oder mit fundierten Kenntnissen zum Thema Kunst etwas beitragen zu

können, soll Ihnen die neue Veranstaltungsreihe „Anwälte & Kunst“ helfen. Der Kölner Anwaltverein e.V. (KAV) bietet Ihnen diese zusammen mit der ROLAND ProzessFinanz und der Van der Grinten Galerie an. Zudem freuen sich die Veranstalter über die freundliche Unterstützung der ART.FAIR, die einen gemeinsamen Besuch der Messe ermöglicht.

Anwälte & Kunst – Das Interviewzwischen der Vorsitzenden des KAV e.V., Frau Kollegin Pia Eckertz-Tybussek, und Herrn Kriminalhauptkommissar René Allonge.

Eckertz-TybussekHerr Allonge, aufgrund Ihrer Ausbildung und Ihrem beruflichen Start als Matrose in Rostock mit dem Ziel, nautischer Offizier in der Fischfangflotte der DDR zu werden, war nicht zu erwarten, dass Sie einmal der Leiter der Dienststelle beim LKA 444 in Berlin/Abteilung Kunst sein würden.Allonge:Nein, sicherlich nicht. Nachdem die Flotte 1990, nach der Wende abgewickelt worden war, habe ich mein Abitur nachgeholt und mich für eine Ausbildung im Polizeidienst entschieden. Ich be-suchte die Polizeidienstschule in Berlin, allerdings immer mit dem Ziel, eine abwechslungsreiche Arbeit innerhalb der Behörde zu finden. Diese fand ich beim LKA 1997, zunächst in der Abteilung für Eigentumsdelikte und ab 2009 im Kunstdezernat, deren Dienststel-lenleiter ich seit 2010 bin.

Eckertz-TybussekWie viele Mitarbeiter hat Ihre Abteilung „Kunst“ und gibt es in Deutschland weitere spezialisierte Dienststellen für Kunstdelikte?Allonge:

Bundesweit gibt es zwei weitere und zwar in Stuttgart und München; in Köln, der Hochburg des deutschen und europäischen Kunstmarkts, gibt es keine spezialisierte Sondereinheit. Deswegen haben wir vom LKA in Berlin aus auch die Ermittlungen in dem Ih-nen sicherlich auch bekannten Fall Beltracchi übernommen. Im LKA 444 arbeiten neun spezialisierte Beamte in der Abteilung „Kunst“.

Eckertz-TybussekWie hoch schätzen Sie den Schaden, der durch Kunstfälschungen jährlich entsteht? Ihr Kollege vom LKA Stuttgart schätzt, dass 30 Prozent aller Kunstwerke gefälscht sind und der Schaden 1,5 bis 2 Milliarden jährlich ist. Können Sie diese Aussagen bestätigen?Allonge: Das ist schwer zu schätzen und konkrete Zahlen kann und möchte ich nicht nennen, denn die Dunkelziffer ist viel zu hoch. Hinzu kommt, dass der Schaden nicht nur der Schaden ist, der beim Käufer durch den Ankauf eines gefälschten Werkes entsteht. Selten wahrgenommen, dennoch aber riesengroß ist der Schaden, der dem Künstler selbst oder aber seinen Erben entsteht, allein dadurch, dass sein Kunstwerk gefälscht wurde. Ab Bekanntwerden der Fälschung haftet dem Gesamtwerk des Künstlers der Makel an, dass auch andere Werke gefälscht sein könnten. Die Werke verlie-ren dadurch drastisch und auf unabsehbare Zeit ganz erheblich an Wert. Diesen Schaden zu beziffern ist geradezu unmöglich.

Eckertz-Tybussek:Herr Beltracci, aber auch andere Fälscher behaupten, zu Unrecht als Kunstfälscher bezeichnet und strafrechtlich verfolgt zu werden, denn tatsächlich veränderten sie die Werke der Künstler derart mit eigenen Stilmitteln, dass dadurch ein eigenes, neues Kunstwerk entsteht. Wann ist denn ein Werk eine Fälschung? Allonge:Ein Kunstwerk ist eine Fälschung, wenn der Fälscher es mit einer nachgeahmten Signatur versieht. Täuscht er zudem noch über die tatsächliche Herkunft und erfindet unwahre Angaben zur Proveni-enz, dann begeht der Fälscher auch noch einen Betrug. Die Echtheit eines Werkes und somit der Wert der Ware am Markt hängt maßgeblich vom Vorhandensein von Expertisen ab; kennt man den Weg, diese herzustellen, hat man den Schlüssel zum großen Geld.

Eckertz-Tybussek:Was passiert mit sichergestellten Fälschungen?Allonge: Nach deutschem Recht ist es nicht verboten, eine Fälschung zu besitzen, es ist nur strafbar, sie in dem Wissen ihrer tatsächlichen

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75KAV Intern |

Anwälte & Kunst – Termine 2016Donnerstag, 27. Oktober 2016, 17.00 Uhr Gemeinsamer Besuch der ART.FAIR mit Führung und an-schließendem Get-TogetherVeranstaltungsort: koelnmesse, Halle 1 und 2, Messeplatz 1, 50679 Köln DeutzTreffpunkt: Vor dem Haupteingang über Halle 2.1 – Zugang im Anschluss zum Treffen via VIP Eingang, Empfang in der Lounge und anschließende Führung mit nachfolgendem Get-Together im Restaurant.

Montag, 07.November 2016, 19.00 Uhr Die Bearbeitung von KunstdeliktenReferent: René Allonge, Kriminalhauptkommissar, Berlin Veranstaltungsort: Galerie Van der Grinten

Teilnahmebeitrag und AnmeldungDer Kostenbeitrag zur Teilnahme an den Terminen der Veranstaltungsreihe beläuft sich je Veranstaltung auf:€ 20,00 (inkl. 19% MwSt.) für Mitglieder des KAV e.V.€ 30,00 (inkl. 19% MwSt.) für Nichtmitglieder

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eine vorherige Anmeldung bis zu sieben Tage vor Veranstal-tungsbeginn. Die Personenzahl ist limitiert. Eine vorherige Anmeldung über die KAV Service GmbH ist zwingend not-wendig. Die Veranstaltung ist auf 50 Teilnehmer begrenzt. Bitte richten Sie Ihre Anmeldung per E-Mail an [email protected]. Vielen Dank!

Eine gemeinsame Veranstaltungsreihe von:

Mit freundlicher Unterstützung:

Entstehung als vorgeblich echte Werke in Verkehr zu bringen. In der Regel werden Kunstfälschungen nach Abschluss des Ermittlungs-verfahrens durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft an den letzten Gewahrsamsinhaber freigegeben. Dies ist mitunter aber auch der ursprüngliche Verdächtige, was nicht im Sinne der Ermitt-lungsbehörden sein kann. Wir haben daher vor einigen Jahren in Berlin den Weg eingeschlagen, dass wir besonders raffinierte Fäl-schungen nach Freigabe durch das Gericht oder die Staatsanwalt-schaft nach unseren Polizeigesetzen aus gefahrenabwehrenden Gründen erneut beschlagnahmen. Im weiteren Verlauf entscheiden dann die Verwaltungsgerichte, ob diese erneute Beschlagnahme durch die Polizei rechtmäßig war bzw. ein Herausgabeanspruch an den Kläger besteht. Die dauerhafte Kennzeichnung von Fälschun-gen wäre ein weiteres probates Mittel, um zu verhindern, dass erneut Schäden durch das Inverkehrbringen bereits erkannter Fälschungen entstehen. Wir praktizieren diese Vorgehensweise in Berlin mitunter auch; jedoch funktionieren diese Verfahren in der Regel nur, wenn der Betroffene mitwirkt. Die Regelungslagen unterscheiden sich in den europäischen Ländern teilweise deutlich voneinander. So haben beispielsweise unsere französischen Kolle-gen viel restriktivere Handhabungen im Umgang mit Fälschungen. Eckertz-Tybussek:

Nach Ihren Erfahrungen – ließe sich dieser Sumpf trockenlegen? Was halten Sie von einem Kodex für den Kunsthandel, wie ihn die Herren Stefan Koldehoff und Tobias Timm in ihrem Buch „Falsche Bilder Echtes Geld“ vorschlagen? Allonge:Vorschläge wie das Erstellen von weltweit zur veröffentlichenden und zu verbreitenden Werkeverzeichnissen, oder aber die Melde-pflicht gefälschter Kunstwerke durch Auktionshäuser oder aber die Verpflichtung zum Kenntlichmachen von Fälschungen sind sicher-lich wichtige Schritte in die richtige Richtung.

Eckertz-Tybussek: Herr Allonge, ich danke Ihnen sehr, dass ich die Möglichkeit hatte, mit Ihnen dieses Interview zu führen. Ich bin sicher, dass Sie unsere Leser auf Ihren Vortrag im Rahmen der Reihe „Anwalt & Kunst“ am 7. November 2016 in der Galerie Van der Grinten in Köln neugierig gemacht haben. Ich freue mich ganz besonders, Sie an diesem Abend bei uns im Kreise sehr interessierter Kolleginnen und Kollegen begrüßen zu dürfen.

Mit freundlicher Unterstützung der ART.FAIR:

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Herzlich willkommen im KAVWir freuen uns, seit dem 01. Mai 2016 folgende Kolleginnen und Kollegen als neue Mitglieder des KAV begrüßen zu können. Wir wünschen allen Neumitgliedern einen erfolgreichen und zufriedenen Start!

Neue Mitglieder

RAin Julia Barfuß, KölnRAin Nadja Braatz, EngelskirchenRAin Barbara Christina De Icco Valentino, KölnRAin Maria-Eugenie Fried, KölnRAin Jana Garsztecki, PulheimRAin Annegret Geismar, KölnRAin Annette Harbeke, KölnRAin Dr. Luise Hauschild, KölnRAin Lara Itschert, KölnRAin Petra Müller, HennefRAin Swetlana Neufeld, KölnRAin Sandra Ott, Köln RAin Dr. Julia Schünemann, Leverkusen

RA Dr. Christoph Buchholz, KölnRA Hans-Günter Charl, KölnRA Florian Dördelmann, KölnRA Dr. Heiner Feldhaus, KölnRA Clemens-August Graf von Plettenberg, KölnRA Jannik Großmann, KölnRA Jörg Hardies, KölnRA Traugott Holzwarth, KölnRA Peter J. S. Lau, KölnRA Prof. Dr. Peter May, BonnRA Dr. Alexander Paradissis, KölnRA Michael Pauli, LL.M., KölnRA Volker Quinkert, KölnRA Dr. Julian Rodenbeck, KölnRA Michael Schiffer, KölnRA Hendrik Seidel, KölnRA Dr. Mirko Sickinger, KölnRA Mark Stenger, Köln

Als Mitglied des KAV genießen Sie unter anderem folgende Annehmlichkeiten:• Vielfältige Fortbildungsveranstaltungen und Seminare der Kölner

Anwaltverein Service GmbH• Preisvorteile bei Seminarbuchungen durch das

KAV BONUSSYSTEM (exklusiv für Mitglieder des KAV)• Preisvorteile für KAV Mitglieder bei der Buchung der in Koopera-

tion der Kölner Anwaltverein Service GmbH und der Deutschen Anwaltakademie veranstalteten Fachanwaltslehrgänge in Köln

• 27 Fachausschüsse und Arbeitskreise• Zahlreiche Veranstaltungen zur Pflege und zum Knüpfen von

Kontakten• Vier Ausgaben des KAV MAGAZINS• Kostenfreier Robenverleih• Online-Buchungsportal für Seminare – www.kav-seminare.de• Online-Stellenbörse für Anwälte unter – www.kav-karriere.de• Korrespondenz und Dialog mit Kölner Gerichten• Parkplätze für Anwälte auf dem Justizparkplatz vor dem Justiz-

parkhaus• Vergünstigte Nutzung des KAV Kurierdienstes • Unterstützung und Informationen zu günstigen Gruppenversiche-

rungsverträgen, dem Versorgungswerk und zur obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung

• Vielfältige Sonderkonditionen mit namhaften Partnerunterneh-men, siehe Seite 80

• Option zur Nutzung des KVB JobTickets• Rechtsberatung in der KAV Geschäftsstelle (NEU: OLG Köln, Rei-

chenspergerplatz)• Telefonischer Notdienst in Strafsachen• Durch die Mitgliedschaft des KAV im DAV: Nutzung sämtlicher

Angebote des DAV

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77KAV Intern |

Als Jurist müssen Sie an wichtigere Dinge denken als ans Einkaufen. Der REWE Lieferservice nimmt Ihnen diese Aufgabe gerne ab – sowohl für die Kanzlei, wie auch für Ihre privaten Einkäufe.

GENAU IHR FALL: EINKÄUFE LIEFERN LASSEN.

Bestellen Sie einfach online aus über 12.000 Produkten, wählen Sie Ihr exaktes, 2-stündiges Lieferfenster und wir bringen Ihre Lieferung bis zur Büro- bzw. Wohnungstür.Und das montags bis samstags von 8–22Uhr.

Mit praktischen Funktionen wie speicherbaren Einkaufslisten oder vorgefüllten Warenkörben lässt sich Ihr Einkauf sogar noch schneller und komfortabler erledigen.

Doch damit nicht genug: Dieser Ausgabe des KAV Magazins liegt ein Gutschein bei, mit dem Sie auch noch 15 % auf Ihre gesamte Bestellung sparen.

Probieren Sie unseren Service am besten direkt aus und nutzen Sie Ihre neu gewonnenen Zeit – für Fall oder Familie.

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78 | KAV Intern

itravel – For that moment

Der KAV freut sich sehr über die neue Kooperation mit einem wahren Reiseexperten itravel.Das Kölner Unternehmen mit Sitz in Bayenthal hat sich auf exklu-sive Nah- und Fernreisen spezialisiert und legt im Besonderen ei-nen Schwerpunkt auf Erlebnisse und handverlesene Unterkünfte. Das ganze zu fairen und anspruchsgerechten Preisen. Warum also nicht die nächste Reise, vielleicht nach Asien oder Afrika, mit Ex-perten planen, die auf Ihre persönlichen Wünsche eingehen. Als KAV Mitglied profitieren Sie, neben der persönlichen Betreuung, auch von Sonderkonditionen, die sich auf den finalen Reisepreis auswirken. Auf der Webseite von itravel finden Sie das umfangreiche Portfolio des Veranstalters. Zudem finden Sie im Partnerbereich unserer Webseite sämtliche Kontaktdaten sowie unseren neuen Kooperationsfilm, in dem der Geschäftsführer von itravel, Herr Axel Schmiegelow, die besonderen Aspekte von itravel noch einmal vorstellt.

Zudem unterstützt itravel in diesem Jahr zum wiederholten Male die Tombola unserer Gala Kölner Juristen mit attraktiven Reise-preisen. Wir freuen uns über diese Zusammenarbeit.

Der Weg zu Ihrer nächsten Reise:Telefonische Beratung:+49 (0)221 534109-300Stichwort: Anwaltwww.itravel.de www.facebook.com/itravel

REWE Lieferservice Genau Ihr Fall: Einkäufe liefern lassen

Die neue Kooperation zwischen dem KAV und dem Rewe Lie-ferservice bringt viele Vorteile für Sie, Ihre Kanzlei aber auch für Ihr Privatleben! Bestellen Sie Ihren Büro- oder Familieneinkauf einfach online und wählen Sie aus über 12.000 Produkten, wäh-len Sie Ihr exaktes, 2-stündiges Lieferfenster aus und lassen Sie sich Ihre Lieferung bis zur Kanzlei- bzw. Wohnungstür liefern. Als KAV Mitglied profitieren Sie im Rahmen der neuen Kooperation zudem von Rabatt-Gutscheinen, die Sie unter anderem in dieser und den nachfolgenden Ausgaben des KAV Magazins finden.Viele weitere, attraktive Aktionen werden Ihnen als KAV Mitglied zuteil. Wie der Rewe Lieferservice genau funktioniert, erfahren Sie zudem in unserem neuen Kooperationsvideo, welches wir Ihnen im Partnerbereich unserer Webseite unter www.koelner-anwalt-verein.de/partner hinterlegt haben.

Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen bei Ihren Einkäufen!

www.rewe.de

KAV PARTNERSCHAFTEN

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79KAV Intern |

SMART CENTER KUBINAIm Eilverfahren durch die Stadt!

Die Stadt ist groß, die Parkplatzsituation allerdings sehr eng. Schon seit der ersten Generation ihrer Modelle gehörten die Fahrzeuge von smart zu unserem Straßenbild. Was früher klein und praktisch war wurde mit den Jahren immer eleganter, komfortabler und kultiger. Ein smart ist ein Statement für Stil, praktisches und effizi-entes Zeitmanagement. Mit dem smart fortwo, smart forfour und smart fortwo cabrio kommen Sie immer problemlos durch die Stadt. Wendig im Verkehr und agil in der Parkplatzsuche, sind sie die perfekten Partner für jeden Termin. Lassen Sie sich zu Ihrem Wunschmodell individuell beraten bei unserem neuen Kooperationspartner, dem smart Center Kubina. Besonders attraktiv wird es für Sie als KAV Mitglied, denn Sie genießen zusätzlich exklusive Preisvorteile. Besuchen Sie hierzu auch unseren Partnerbereich auf der KAV Web-seite. Im exklusiven Interview mit dem Geschäftsführer des smart Center Kubina, Herrn Ludwig Kubina, werden Ihnen die Vorteile der Kooperation noch einmal veranschaulicht.

Ihr Kontakt zum smart Center Kubina:

Frau Sabine Keulsmart center Köln-MarsdorfAutorisierter smart Verkauf u. ServiceWürttembergische Allee 250858 KölnTel.: 02234-6010622Fax: [email protected]

Im Eilverfahren durch die Stadt.

Mit dem smart fortwo, smart forfour und smart fortwo cabrio kommen Sie immer problemlos durch die Stadt. Wendig im Verkehr und agil in der Parkplatzsuche, sind siedie perfekten Partner für jeden Termin. Lassen Sie sich zu Ihrem Wunschmodell individuell beraten bei Ihrem Kooperationspartner des KölnerAnwaltVereins e. V. (KAV) – Ihrem Autohaus Kubina. Besonders attraktiv wird es für KAV-Mitglieder: Sie genießen zusätzlich exklusive Preisvorteile. Wir freuen uns auf Sie.

‡ Ziehen Sie schneller vor Gericht – oder wohin auch immer Sie wollen:

Ihr Partner vor Ort:Kubina Automobilvertriebs GmbHsmart center Köln-MarsdorfAutorisierter smart Verkauf und ServiceWürttembergische Allee 2, 50858 Köln-MarsdorfTel. 0 22 34.60 10 6-0, Fax 0 22 34.60 10 [email protected], www.kubinacarcenter.de

smart – eine Marke der Daimler AGwww.smart.com

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80 | KAV Intern

KAV PARTNERSCHAFTEN

Wir freuen uns sehr, Ihnen unsere Partnerunternehmen und die von ihnen offerierten Sonderkonditionen für KAV Mitglieder im PARTNER Bereich unserer Webseite näher vorstellen zu können. Überzeugen Sie sich von den umfangreichen und attraktiven Angeboten, die Ihnen die folgenden Unternehmen unterbreiten:

• Accor Hospitality Hotels & Resorts weltweit• Audi Zentrum Bergisch Gladbach – Stein Gruppe• Bilderberg Château Holtmühle, Tegelen, Niederlanden• car2go Carsharing• Courtyard by Marriott Köln Hotel• DATA 2000 GmbH• DKV• e.Consult AG• Europcar• GREVEN MEDIEN Gruppe• Hans Soldan GmbH• Hapag-Lloyd Kreuzfahrten• HDI Berufshaftpflichtversicherung• Health City Köln• Neu: Henry & Sons• Hilton Hotels & Resorts• Hyatt Regency Köln Hotel• Neu: itravel GmbH

• Köln | Dialog• KVB JobTicket• Lindner Hotel Köln City Plaza• Mövenpick Hotels & Resorts• Neu: Merbeck – Gebäudereinigung• Mercedes-Benz Niederlassung Köln/Leverkusen• Nespresso Deutschland GmbH• RA-MICRO Köln• Reisebüro Frenzen – Lufthansa City Center Köln• Regus• ROLAND ProzessFinanz AG• Neu: Rewe Lieferservice• Skoda Bergisch Gladbach• Neu: Smart Center Kubina• TOP Büromöbel GmbH Köln• Volkswagen Bergisch Gladbach• Wolters Kluwer Deutschland

Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie online unter www.koelner-anwaltverein.de/partner. Gern stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KAV Ge-schäftsstelle für Fragen und Anregungen rund um das Partnerangebot des KAV zur Verfügung.

Ausweitung des Serviceangebotes für KAV Mitglieder Ab sofort stehen den Mitgliedern des KAV e.V. neue Serviceangebote zur Verfügung.

1. Schließfächer in der Geschäftsstelle des KAV

In der Geschäftsstelle des KAV e.V. auf der Luxemburger Straße

stellen wir Ihnen als KAV Mitglied Schließfächer zur Verfügung. Da

der Platz knapp bemessen ist, ist auch die Anzahl der Schließfä-

cher begrenzt. Die Nutzung wird daher zunächst nur tageweise,

dafür aber für unsere Mitglieder völlig kostenfrei, angeboten. Die

Schließfächer sind dabei so bemessen, dass auch ein Aktenkoffer

bequem hineinpassen sollte.

Im Anmeldezimmer (Raum 101) erhalten Sie daher auf Anfrage

und nach Verfügbarkeit einen Schlüssel zur Nutzung eines Schließ-

fachs.

2. Robenverleih im gesamten Landgerichtsbezirk Köln

Ein wichtiger Servicebestandteil des KAV ist der Robenverleih. Die

eleganten Roben werden in der KAV Stelle, Justizgebäude auf der

Luxemburger Straße, mit freundlicher Unterstützung des Hauses

Hans Soldan zur Verfügung gestellt. Egal, ob man nun seine Robe

in der Hektik des Alltags vergessen hat oder schlicht noch keine

eigene Robe besitzt. Die Mitglieder des KAV können sich darauf

verlassen, stets dem Berufsstand angemessen an den Gerichtster-

minen in Köln teilnehmen zu können.

Dieses Angebot hat der KAV nunmehr für seine Mitglieder erweitert

und stellt in Absprache mit den umliegenden acht weiteren Amts-

gerichten im Landgerichtsbezirk Köln in jedem Amtsgericht weitere

Leihroben zur Verfügung. Mitglieder des KAV können daher auch di-

rekt in den Amtsgerichten vor Ort gegen Vorlage eines Ausweisdo-

kumentes für die Dauer der Gerichtsverhandlung eine Robe leihen.

Die Ausgabe der Roben erfolgt dabei entweder über die Verwal-

tung oder die Wachtmeisterei des jeweiligen Amtsgerichts. Der KAV

bittet aufgrund der geringen Stückzahl der Leihroben darum, diese

mit Rücksicht auf die Kolleginnen und Kollegen direkt im Anschluss

an den auswärtigen Termin wieder zurückzugeben.

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81KAV Intern |

Sichern Sie sich Ihre Erreichbarkeit zu fairen Konditionen.

E-Mail-Benachrichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inklusive (kostenfrei)App und persönlicher Zugang zur Steuerung der Abwesenheit und VIP-Verwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inklusive (kostenfrei) Einbindung weiterer Kanzleimitarbeiter für den Service (VIP-Verwaltung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inklusive (kostenfrei)Anrufentgegennahme pro Gespräch (bis 49 Gespräche pro Monat) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 0,69* Anrufentgegennahme pro Gespräch (ab 50 Gesprächen pro Monat) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 0,59*Preis für Gesprächsminute pro Gespräch (bis 49 Gespräche pro Monat) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 0,69*Preis pro Gesprächsminute pro Gespräch (ab 50 Gesprächen pro Monat) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 0,59*SMS-Benachrichtigung pro SMS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 0,20* Festnetz-Benachrichtigung/Min. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 0,08* Mobilfunk-Benachrichtigung/Min. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 0,32*FAX-Benachrichtigung/Min. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 0,08*Vertragslaufzeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . UnbefristetKündigungsfrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Wochen zum Monatsendezzgl. monatliche Grundgebühr Normalpreis: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 59,80* pro Monatzzgl. monatliche Grundgebühr Sonderpreis für KAV Mitglieder: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 49,80* pro Monat

Für weitere Informationen sowie zur Buchung des KAVTELEFONSERVICES stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hans Soldan GmbH telefonisch unter 0201/8612123 sehr gern zur Verfügung.

*Alle Preise gelten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Vertragspartner dieses Dienstes ist die Hans Soldan GmbH, Bocholder Straße 259, 45356 Essen. Dieser Dienst wird in Kooperation der Kölner Anwaltverein Service GmbH, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln und der Hans Soldan GmbH, Bocholder Straße 259, 45356 Essen, angeboten. Vertragspartner für den Abschluss Ihres Telefonservice-Vertrages ist die Hans Soldan GmbH.

NEU! KAVTELEFONSERVICE

Bleiben Sie besonders erreichbar wenn

Unsere Leistungen für Ihre Erreichbarkeit

Ihre Vorteile

Die Kölner Anwaltverein Service GmbH bietet Ihnen ab sofort den KAVTELEFONSERVICE an. In Kooperation mit der Hans Soldan GmbH sichert Ihnen dieser Dienst die telefonische Erreichbarkeit montags bis sonntags 06.00–22.00 Uhr.

Ob als Unterstützung bei Arbeitsspitzen oder Vertretung bei Urlaub und/oder Krankheit: Der KAVTELEFONSERVICE kümmert sich perfekt um Ihre Anrufe. Durch die Kooperation mit der Hans Soldan GmbH erhalten Sie als KAV Mitglied diesen Service zu besonders attraktiven Konditionen.

• Ihr Telefon besetzt ist• Sie außer Haus sind• Sie in Ruhe arbeiten wollen• Ihr Büro außerhalb Ihrer Geschäftszeiten nicht besetzt ist

Der KAVTELEFONSERVICE unterstützt Sie effektiv und kostengünstig. Denn Erreichbarkeit ist ein entscheidender Wettbewerbsvorteil für Sie.

Als unser Kunde leiten Sie Ihre Anrufe auf Ihre individuelle KAV Telefonservice-Nummer um – wann immer Sie möchten.Wir melden uns mit Ihrem Kanzleinamen und agieren wie Ihr persönliches Sekreta-riat. Ihr Anrufer hat stets den Eindruck, mit einem Mitarbeiter Ihrer Kanzlei zu sprechen. Selbstverständlich absolut vertraulich und unter hohen Sicherheitsstandards. Die Mitarbeiter dieses Dienstes sind recht-lich geschult und repräsentieren durch ihr freundliches und zuvorkommendes Auf- treten Ihre Kanzlei auch während Ihrer Abwesenheit professionell.

• Durchgängig qualifizierte Erreichbarkeit (06.00–22.00 Uhr, Montag bis Sonntag)• Kalkulierbare günstige Kosten• Einfache und flexible Aktivierung des Telefonservices über die normale Telefon-Umleitung oder über die mobile Telefonservice-App• Persönliche Gesprächsannahme

Außerhalb unserer Servicezeiten leiten wir Ihre Anrufe auf eine individuelle Sprach- Mailbox, die wir am nächsten Morgen abhören und Ihnen als Nachricht sofort übermitteln.

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82 | KAV Intern

WARUM SOCIAL MEDIA?

Im Zeitalter der modernen Technik ist das Leben ohne das Internet sicherlich möglich, doch für die meisten von uns kaum noch vorstellbar. Immer mehr Unternehmen konzentrieren sich auf das Onlinegeschäft und kaum eine Institution kann sich dem „Boom“ dieses Mediums entziehen. Dabei ist nicht von einer Eintagsfliege die Rede, sondern von einem der wichtigsten Instrumente der Gegenwart, weshalb auch wir uns immer mehr mit diesem Thema befassen.Seit nun fast vier Jahren präsentiert sich die Kölner Anwaltverein Service GmbH mit Profilen auf Facebook, Xing und Twitter. Warum? Weil es uns ein Anliegen ist, den Mitgliedern und Freunden des KAV und der KAV Service GmbH mit diesen sozialen Netzwerken eine weitere Möglichkeit zu geben sich auszutauschen, interessan-te Themen zu erörtern, Termine zu erfahren und zu verwalten, be-stehende Kontakte zu pflegen und neue zu knüpfen. Nicht zuletzt die kurzfristige Bewerbung unserer Seminare über Facebook – eine Art „Reminder“ – sorgt regelmäßig für zahlreiche Onlineanmel-dungen. Auch die Kontaktoption, die es den Nutzern erlaubt via Chatfunktion Fragen und Anregungen direkt an die KAV Geschäfts-stelle zu richten, wird genutzt. Wenn Sie bereits Nutzer eines der drei Dienste sind oder es zukünftig noch werden wollen, dann besuchen Sie doch auch unsere Profile und erfahren Sie selbst, wie der Social-Media-Service des KAV funktioniert. Gern stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle jederzeit für mögliche Fragen und Anregungen on- wie auch offline zur Verfügung.

Unsere Dienste erreichen Sie wie folgt:

Xing www.xing.com/net/koelneranwaltvereinTwitter www.twitter.com/koelneranwaltFacebook www.facebook.com/KAVereinYouTube www.youtube.de – Kölner Anwaltverein

oder bequem über die Internetpräsenzen des KAV.

RECHTZEITIG INFORMIERT

Seit bereits zwei Jahren informiert der KAV seine Mitglieder mit seinem Newsletter RECHTZEITIG INFORMIERT. Dieser monatlich erscheinende E-Mail-Dienst hält Sie stets über die im Folgemonat stattfindenden Seminare und Veranstaltungen auf dem neuesten Stand. Hinterlegte Direktlinks ermöglichen den Zugriff auf weitere Informationen zu den jeweils gewünschten Vorträgen und bieten zudem die Möglichkeit einer papierlosen Direktbuchung. Darüber hinaus bewirbt der Newsletter auch Fachanwaltskurse, lädt zu Tref-fen, Empfängen und Bällen ein und hält nützliche Informationen für die Empfänger bereit. Interessierte Mitglieder können sich über die Webseite des KAV für diesen Service registrieren.

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83Annoncen |

Annoncen

Bürogemeinschaft

„Büro“ sucht angehenden bis erfahrenen Kollegen (m/w) im Fach SteuerR od. GesellschaftsR od. ArbeitsR zu ergänzenden Abrundung unseres Angebotes. Wir stellen uns einen Mieter vor, der entweder unsere Ressourcen ganz od. teilweise mitnutzen möchte od. auch unabhängig bleiben möchte. Wir bieten helle große Altbauräume, in reprä-sentativer Umgebung. Anfragen zur näheren Ausgestaltung Ihrer Vorstellungen sollten wir erörtern. Anfragen an: RA Korts, Tel.: 0172/2598020

Ideal für Zweigniederlassungen: Bürogemeinschaft bestehend aus zwei Anwälten bietet im Kölner Süden Kanzleiadresse mit Kanz-leischild, Postannahme, Nutzung Empfangsbereich bzw. Wartezim-mer, Konferenzraum (ca. 30 qm, neu und modern eingerichtet; großer Tisch mit acht Stühlen und weiteren Sitzgelegenheiten, Flipchart, Beamer, Parkett, schöne Aussicht über Köln). € 200,00/Monat.Anfragen an: Tel.: 0162/7470940

RAin mit Tätigkeitsschwerpunkten im Fam- u. ZivilR sucht Bespre-chungszimmer (vorzugsweise Nähe Ebertplatz/Hansaring) zur Mitbenutzung od. kostengüns-tigen Büroraum in bestehender Kanzlei od. Bürogemeinschaft.Anfragen an: Tel.: 0178/4003384

2er-Bürogemeinschaft in Brühl sucht ab 01.08. ein weiteres Mit-glied. Arbeitszimmer 14 qm mit Balkon, eigener Parkplatz, Mit-nutzung der Gemeinschaftsein-richtungen, monatlich € 380,00 inkl. Nebenkosten. Die Kanzlei liegt in guter Verkehrsanbindung zur Linie 18 (2 Gehminuten) und zur Bundesbahn (15 Gehminu-ten) im 2. OG eines modernen Bürogebäudes. Auch geeignet als Zweigstelle für größere Sozietät. Anfragen an: RA Lange, E-Mail: [email protected]

In unseren Büroräumen in der Remigiusstr. 21, 50937 Köln, bieten wir einen Raum zur Un-termiete an. In dem Mietzins (€ 500,00 zzgl. USt.) sind sämtliche Heiz- u. Nebenkosten enthalten. Die Nutzung der Gemeinschafts-räume (Wartezimmer, 2 WCs, Küche, und Empfang) sowie des Besprechungsraums ist inbegrif-fen. Bestehende Infrastruktur (Telefon, Fax, Internet, Drucker, Kopierer, Scanner etc.) kann optional gegen Kostenbeteiligung mitgenutzt werden. Eine Besichti-gung ist nach Absprache jederzeit möglich.Anfragen an: Tel.: 0221/413071

RA, Fachbereiche BauR, MietR, VerkehrsR, mit eigenem Man-dantenstamm sucht Bürogemein-schaft in Erftstadt, vorzugsweise Lechenich. Benötigt werden ein Raum sowie entweder ein weite-rer Raum od. eine Beteiligung an einem größeren Raum für bis zu 2 Mitarbeiter.

Anfragen schriftlich an: Chiffre KAV 3-2016-4

Zivilrechtlich ausgerichteter Einzelanwalt (48) mit Berufserfah-rung seit 2002 und ohne eigene Angestellte sucht zum Jahresen-de neue Büroräumlichkeiten in Köln. Kollegialer Anschluss durch Bürogemeinschaft wäre wün-schenswert. Aktenbearbeitung (MietR, FamR, VerkehrsR) ist nach Vereinbarung möglich.Anfragen an: Tel.: 0221/80137194, E-Mail: [email protected]

BÜROGEMEINSCHAFT in herausra-gender zentraler Innenstadtlage (Breite Str.) über den Dächern von Köln geboten (Lichtbilder unter www.drstark.de/angebot.htm). Zur Verfügung steht ein heller u. ruhiger Raum mit einer Größe von 21 qm. Gemeinsame Sekretariatsbenutzung sowie die Inanspruchnahme von Sekreta-riatsdienstleistungen ist ebenso möglich wie die gemeinsame Nutzung des separaten Schreib-zimmers, der Küche, des Emp-fangsbereichs, der Dachterrasse u. des Besprechungszimmers. Gleiches gilt für die Nutzung der Bibliothek/Literatur u. der Juris-Datenbank. Die Kanzlei ist hochwertig ausgestattet u. ver-fügt über modernste Telekommu-nikations- u. EDV-Einrichtungen. Pkw-Tiefgaragenstellplätze u. Archivräume im Hause optional vorhanden. Freundliches, kolle-giales Miteinander ist für unsere seit über fünfzehn Jahren beste-hende Bürogemeinschaft ebenso

selbstverständlich wie kostenfreie Termins- und Urlaubsvertretun-gen. Von Interesse wäre auch eine Übernahme/Unterstützung von Mandaten aus den Bereichen FamR, ImmobilienR und ArbeitsR.Anfragen an: RA Dr. Stark, Tel.: 0221/272470 od. 0177/3579357

Anwaltskanzlei mit familien-rechtlichem Schwerpunkt in unmittelbarer Innenstadtlage (Heumarktnähe) bietet repräsen-tative Räumlichkeiten zur Unter-vermietung. Zur Verfügung steht ein helles Anwaltsbüro von ca. 18 qm mit großer Fensterfläche. In einem Zweiersekretariat ist noch ein Platz für eine Mitarbei-terin frei. Der moderne Bespre-chungsraum u. weitere Gemein-schaftsräume können mitbenutzt werden. Die gesamte Bürofläche ist frisch renoviert. Die Kanzlei befindet sich in der 3. Etage eines Geschäftshauses mit Aufzug.Anfragen an: RAin Simone Hu-ckert, Tel.: 0221/27782753, E-Mail: [email protected]

Es wird ein heller Büroraum in einer bestehenden Kanzlei (www.kanzlei-feddersen.de) im Kölner Agnesviertel, vis a vis OLG zur Untermiete angeboten. Es han-delt sich um 11,3 qm für € 255,00 im Monat brutto. Die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur ist nach Absprache gegen Aufpreis möglich. Als Mieter wird ein/e Kollege/Kollegin mit Tätigkeits-schwerpunkt in einem od. meh-reren der ergänzenden Rechtsge-biete Soz-, Fam- u. VersR gesucht.

Rechtsanwältin-nen/Rechtsanwälte Rechtsanwaltssozietät in Köln-Lindenthal sucht RAin/RA zur Verstärkung des Zivilrechtsdezer-nates. Wir bieten ein kollegiales Team u. eine angemessene Ver-gütung. Eine fundierte juristische Qualifikation setzen wir voraus. 2 bis 3 Jahre Berufserfahrung erwünscht. Anfragen an: RAe Knabben, Schmitz, Seelhorst & Partner GbR, RA Seelhorst, Gottfried-Keller-Str. 1, 50931 Köln, Tel.: 0221/400800, E-Mail: [email protected]

Ich suche eine freiberufliche Kanzleiunterstützung 1 x wö-chentlich. Ihnen sollte das FamR nicht fremd sein.Anfragen schriftlich an: Chiffre KAV 3-2016-1

Die Kanzlei Hehemann ist eine zivilrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei. Ich suche ab sofort eine/n Volljur. als RA/in. Ihre Aufgaben: Sie vertreten u. beraten meine Mandanten selbst-ständig, je nach Fragestellung auch im Team in allen Bereichen des Zivilrechts. Ich biete Ihnen einen abwechslungsreichen, interessanten Arbeitsplatz mit gu-ten Zukunftsperspektiven sowie Freiraum zur fachlichen u. persön-

lichen Weiterentwicklung, gerne auch Berufsanfänger. Ich erbitte Ihre vollständige Bewerbung unter Angabe Ihres frühestmögli-chen Eintrittstermins sowie Ihrer Gehaltsvorstellung per Post od. auch per E-Mail.Anfragen an: RA Hans Hehe-mann, Rondorfer Hauptstr. 11, 50997 Köln, Tel.: 02233/710710, E-Mail: ra.hehemann@netcologne,de

Wir sind eine alteingesessene Kölner Rechtsanwaltskanzlei u. suchen einen angestellten Rechtsanwalt (m/w)/Berufsein-steiger od. mit erster Berufser-fahrung, der insbesondere über Kenntnisse auf dem Gebiet des

AusländerR u. ä. verfügt od. zumindest auf diesem Gebiet am-bitioniert ist u. bereit ist, sich in laufende Mandate einzuarbeiten.Anfragen schriftlich an: Chiffre KAV 3-2016-2

RA im Kölner Süden (seit 2002) mit Tätigkeitsschwerpunkt FamR verfügt über freie Kapazitäten u. sucht/bietet freie Mitarbeit/Entlastung/Kooperation in allen Bereichen des Ehe- u. FamR so-wie allgemeinen ZivilR. Denkbar sind verschiedenste Formen der Zusammenarbeit. Vertraulichkeit wird zugesichert u. erwartet.Anfragen schriftlich an: Chiffre KAV 3-2016-3

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Mitarbeiter/ Referendare

Suchen ab sofort flexible(n) u. versierte(n) Rechtsanwaltsfachangestellte(n) in Teilzeit, zweimal die Woche für 4 Std. für unsere am Volksgarten gelegene Kanzlei.Anfragen an: bohnes Part-nerschaft von RAen, Volksgar-

tenstr. 54a, 50677 Köln, E-Mail: [email protected]

Als einer der führenden Anbieter für technische Gebäudeaus-rüstung, integriertes Facility Management u. Energiespar-Contracting in Europa verfügt die Caverion über Expertise, Fachknow-how u. hohe Leistungs-bereitschaft in jeder Projektpha-se. Hierfür stehen rund 17.000

Mitarbeiter, davon rund 2.300 Mitarbeiter in 21 Niederlassungen in Deutschland. Unsere Tätig-keitsbereiche erstrecken sich von der Erstellung der Gebäude-technik bei Großprojekten u. im Anlagenbau über das Facility-Ma-nagement bis zu Energiedienst-leistungen. In Aachen betreiben wir ein eigenes Forschungs- und Entwicklungszentrum. Für unsere Rechtsabteilung in Leverkusen

suchen wir fortlaufend Refe-rendare mit Interesse am BauR u. Englischkenntnissen, die bei uns ihre Wahlstation absolvieren möchten.Anfragen an: Caverion Deutsch-land GmbH, RA Große-Venhaus, E-Mail: [email protected]

Eine langfristige Zusammenarbeit ist bei entsprechender Sympathie u. Arbeitsweise gewünscht. Ein-richtung ist teilweise vorhanden.Anfragen an: RA Feddersen, Tel.: 0221/8889940 od. E-Mail: [email protected]

Nachdem unser Kanzleigründer und Seniorchef aus Altersgründen ausgeschieden ist, suchen wir, eine seit Jahren gut eingeführ-te Kanzlei mit drei Anwälten u. Spezialisierung auf Steuer-, Fam- sowie Bank- u. ArbeitsR, eine/n nette/n neue/n Kollegin/Kollegen. Wir bieten eine Büro-gemeinschaft in Köln-Porz (gute Verkehrsanbindung) u. suchen deshalb noch eine Kollegin/einen Kollegen, die sich auf andere Rechtsgebiete spezialisiert haben, mit eigenem Mandantenstamm. Attraktive Büroräume einschl. Sekretariat, Konferenzzimmer u. Küche sind vorhanden.Anfragen schriftlich an: Chiffre KAV 3-2016-5

Biete Bürogemeinschaft in Bergisch Gladbach. Der Büroraum ist ca. 18 qm groß; eine kleine Teeküche u. ein sehr schöner Besprechungsraum können mit-genutzt werden. Preis: € 350,00 netto. Anfragen an: RA Holger Hem-bach, Tel.: 02202/8188760 od. E-Mail: [email protected]

Junge Kollegin gesucht für die Bildung einer Bürogemeinschaft

in meiner Innenstadtkanzlei in Köln in der Herwarthstr. 10, 1. OG. Gute Verkehrsverbindungen mit der U-Bahn (Haltestelle Chris-tophstr.) od. Friesenplatz (10 Min. Fußweg). Fester Kostenbeitrag zunächst nur € 350,00. Ein eige-ner Sekretariatsarbeitsplatz ist vorhanden u. auch eingerichtet. Urlaubsvertretung ist gewünscht. Das Büro u. auch die Unterzeich-nende freuen sich auf lebendige juristische Auseinandersetzung. Gewünscht sind Fachgebiete, die in meine FA FamR angrenzen u. sich damit überschneiden. Aufgrund der hohen Zahl von Vertretung von Gewaltopfern, die zum größten Teil Opfer von durch Männern ausgeübte Gewalt sind, ist eine Bürogemeinschaft mit einem Kollegen nicht erwünscht. Anfragen an: RAin Seppelfricke, Sekretariat: Ursula Gildehaus, Tel.: 0221/7201133

Sehr kollegiale u. nette Büro-gemeinschaft, bestehend aus einer Steuerberatersozietät und 3 RAen (FamR, ErbR, StrafR, Int.Recht) bietet in zentraler Kölner Lage, Breite Straße in repräsen-tativer großer Büroetage einen Büroraum (etwa 23 qm) nebst Mitbenutzung zweier heller Besprechungsräume sowie der sonstigen Infrastruktur an. 1–2 Sekretariatsplätze könnten eben-falls eingerichtet werden, auch die Mitnutzung des Sekretariats ist möglich.Anfragen an: Tel.: 0221/27738990

od. [email protected]

Kanzlei sucht für die Erweiterung ihrer Bürogemeinschaft Rechts-anwalt (m/w). Wir bieten ein bis drei Büroräume in repräsen-tativem Ambiente in der Kölner Innenstadt, Nähe Ebertplatz. Mitbenutzung von Konferenzraum u. Infrastruktur (Telefonanlage, Multifunktionsdrucker, Büroküche etc.) Büromöbel sowie weitere freie Sekretariatsplätze sind vorhanden. Gerne auch Zusam-menarbeit.Anfragen an: Tel.: 0221/9138100

Kanzlei mit verkehrs- und ver-sicherungsrechtlichem Schwer-punkt in Köln-Porz (Westhoven) bietet ab 01.01.2017 einen 19,5 qm Büroraum (u. nach Rückspra-che und Vereinbarung Nutzung von Empfangsbereich/Sekretariat, Konferenzraum, Küche, etc.) zur Untervermietung/Bürogemein-schaft zu günstigem Mietzins (Bruttomiete ca. € 17,70 qm). Wünschenswert wäre zur gegen-seitigen Ergänzung eine Kollegin/ein Kollege mit arbeits- und sozialrechtlichem Schwerpunkt. Sofern gewünscht, können die Räumlichkeiten insgesamt nach Absprache mit dem Vermieter voraussichtlich Anfang 2019 über-nommen werden. Anfragen an: koeln@ steinbeckundpartner.de

Abgabe einer seit über drei Jahr-zehnten am Markt eingeführten

Einzel-/Allgemeinkanzlei (100 qm) in zentraler, bester u. verkehrs-günstiger Lage. Gesucht wird ein engagierter Anwalt (m/w), der einen neuen Wirkungskreis erstrebt mit dem Ziel einer zukünftigen Praxisübernahme. Zur Vorbereitung wird Unterstützung angeboten. Erwartet wird Koope-ration u./od. sonstige Mitarbeit. Verschiedenste Formen der Zusammenarbeit – auch Büroge-meinschaft – sollten denkbar sein. Vertraulichkeit wird zugesichert.Anfragen schriftlich an: Chiffre KAV 3-2016-6

Aus bestehender Bürogemein-schaft scheidet ein Kollege aus Altersgründen aus. Es wird helle u. sehr ansprechende Bürofläche frei, von insgesamt bis zu 60 qm (verteilt auf 3 Zimmer), die so-wohl für einen Kollegen geeignet ist, als auch an 2 Kollegen verteilt werden könnte. Die Räume liegen in einem repräsentativen Gebäude in bester Ringlage, mit Parkhaus direkt nebenan und Straßenbahnhaltestelle mit 4 Lini-en direkt vor der Tür. Die Räume werden zu günstiger Miete und sehr fairen Konditionen angebo-ten. Es sind die Fachrichtungen allgemeines ZivilR und StrafR vertreten. Gewünscht wären vorzugsweise eine Kollegin/innen bzw. Kollegen aus anderen Fachrichtungen.Anfragen an: Tel.: 0171/8066778

Schaltung von Annoncen im KAV MagazinFür Mitglieder des KAV e.V. sowie für deren Mitarbeiter ist die Schaltung von Annoncen im KAV Magazin kostenfrei. Nichtmitgliedern sowie deren Mitarbeiter bieten wir die Annoncenschaltung zu € 30,00 inkl. 19 % MwSt. an. Für gewerbliche Anzeigen berechnen wir € 61,88 inkl. 19 % MwSt.

Vermietung/ Verkauf Nordeifel: Alteingesessene Rechtsanwaltskanzlei sucht aus Altersgründen Nachfolger. Güns-tige Kostenstruktur. Überleitende Mitarbeit ist möglich. Anfragen an: [email protected]

Sonstiges 4 originale, historische Zeitungs-ausschnitte des französischen Zeichners Daumier mit Szenen bei Gericht, hochwertig gerahmt, für € 240,00 abzugeben. Die Skizzen stammen aus der Serie „Les Gens de Justice“ (3 Stück) und „Les Divorceuses“ (1 Stück). Idealer Wandschmuck für Anwaltskanzlei. Anfragen an: RA Wolfgang Kel-

lershohn, Tel.: 0178/2453294 od. E-Mail: [email protected]

Repräsentative gebundene Ausga-be Entscheidungssammlung Bun-desgerichtshof in Zivilsachen, 166 Bände, mit Registerbänden (VB)Preis: VerhandlungssacheAnfragen an: RAe Kahle & Poetes, Tel.: 02232/13536

Zivilverfahren in den Niederlan-

den: Advocaat Wouter Timmer-mans steht deutschen Kollegen für Mandatsübernahme in den Niederlanden zur Verfügung.Anfragen an: Grabosch Timmer-mans Partnerschaftsgesellschaft, Rechtsanwalt & Advocaat, Dirck-senstraße 41, 10178 Berlin,Tel.: 030/577014660, E-Mail: [email protected], www.gtp-legal.de

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Anmeldeformular für Seminare des KAV

Termin Sem.-Nr. Titel Kostenbeitrag05.10.16 SteuR2-10-16 Die Erbschaftssteuerreform – Überblick und erste Gestaltungsüberlegungen

für die Unternehmensnachfolge€ 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

06.10.16 SozR1-10-16 Highlights der Rechtsprechung des BSG und des LSG € 120,00 (zzgl. MwSt. € 22,80 = € 142,80)

24.10.16 InsoR1-10-16 Wie gehe ich an ein insolvenzrechtliches Mandat ran? € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

26.10.16 SteuR1-10-16 Steuern für die Rechtsanwaltstätigkeit € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

28.10.16 GesR1-10-16 2. Kölner Gesellschaftsrechtstag 2016 € 270,00 (zzgl. MwSt. € 51,30 = € 321,30)

28.10.2016/ 04.11.2016

KAV1-10-16 Gutdeutsch – Familienrechtliche Berechnungen anhand des Programmes „WinFam“ – Einführungsveranstaltung

€ 260,00 (zzgl. MwSt. € 49,40 = € 309,40)

28.–29.10.2016

BauR1-10-16 Jahresendveranstaltung im Bau- u. Architektenrecht – Komplettbuchung – 15 Std. FAO

€ 450,00 (zzgl. MwSt. € 85,50 = € 535,50)

28.10.16 BauR1-10-16-1 Jahresendveranstaltung im Bau- u. Architektenrecht – Teilbuchung 1–7 Std. FAO

€ 210,00 (zzgl. MwSt. € 39,90 = € 249,90)

29.10.16 BauR1-10-16-2 Jahresendveranstaltung im Bau- u. Architektenrecht – Teilbuchung 2–8 Std. FAO

€ 240,00 (zzgl. MwSt. € 45,60 = € 285,60)

02.11.16 Medi1-11-16 Mit gelungenen Mandantengesprächen zum Erfolg € 120,00 (zzgl. MwSt. € 22,80 = € 142,80)

02.11.16 ErbR2-11-16 Familienrechtliche und steuerliche Bezüge zum erbrechtlichen Mandat € 150,00 (zzgl. MwSt. € 28,50 = € 178,50)

02.11.16 RVG1-10-16 Aktuelle Themen zum Vergütungs- und Kostenrecht € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

03.11.16 KAV1-11-16 Supervision – die anwaltliche Tätigkeit heute – immer mehr und nie genug? € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

04.–05.11.2016

VersR1-11-16 7. Kölner Versicherungsrechtstag – Komplettbuchung – 15 Std. FAO € 450,00 (zzgl. MwSt. € 85,50 = € 535,50)

04.11.16 VersR1-11-16-1 7. Kölner Versicherungsrechtstag – Teilbuchung 1–7 Std. FAO € 210,00 (zzgl. MwSt. € 39,90 = € 249,90)

05.11.16 VersR1-11-16-2 7. Kölner Versicherungsrechtstag – Teilbuchung 2–8 Std. FAO € 240,00 (zzgl. MwSt. € 45,60 = € 285,60)

09.11.16 GR2-11-16 Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

15.11.16 InsoR1-11-16 Effektive Ermittlung von Anfechtungsansprüchen im Rahmen der Insolven-zabwicklung

€ 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

17.11.16 StrafR1-11-16 Haftentschädigung nach Art. 5 Abs. 5 EMRK € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

18.-19.11.2016 GR1-11-16 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz – Komplettbuchung – 15 Std. FAO € 450,00 (zzgl. MwSt. € 85,50 = € 535,50)

18.11.16 GR1-11-16-1 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz – Teilbuchung 1–7 Std. FAO € 210,00 (zzgl. MwSt. € 39,90 = € 249,90)

19.11.16 GR1-11-16-2 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz – Teilbuchung 2–8 Std. FAO € 240,00 (zzgl. MwSt. € 45,60 = € 285,60)

18.-19.11.2016 ArbR1-11-16 Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht – Komplettbuchung – 15 Std. FAO € 450,00 (zzgl. MwSt. € 85,50 = € 535,50)

18.11.16 ArbR1-11-16-1 Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht – Teilbuchung 1–7 Std. FAO € 210,00 (zzgl. MwSt. € 39,90 = € 249,90)

19.11.16 ArbR1-11-16-2 Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht – Teilbuchung 2–8 Std. FAO € 240,00 (zzgl. MwSt. € 45,60 = € 285,60)

22.11.16 SteuR1-11-16 Umsatzsteuerrechtliche Herausforderungen im grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsverkehr

€ 120,00 (zzgl. MwSt. € 22,80 = € 142,80)

23.11.16 VerwR2-11-16 Kommunales Abgabenrecht: Neue Entwicklungen bei kommunalen Gebüh-ren, Beiträgen und Steuern

€ 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

24.11.16 VerwR1-11-16 Kindergartenrecht und Ersatzansprüche € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

02.–03.12.2016

MietR1-12-16 Kölner Mietrechtstage 2016 – Komplettbuchung – 15 Std. FAO € 450,00 (zzgl. MwSt. € 85,50 = € 535,50)

02.12.16 MietR1-12-16-1 Kölner Mietrechtstage 2016 – Teilbuchung 1–7 Std. FAO € 210,00 (zzgl. MwSt. € 39,90 = € 249,90)

03.12.16 MietR1-12-16-2 Kölner Mietrechtstage 2016 – Teilbuchung 2–8 Std. FAO € 240,00 (zzgl. MwSt. € 45,60 = € 285,60)

06.12.16 BankR1-12-16 Best of Bankrecht € 90,00 (zzgl. MwSt. € 17,10 = € 107,10)

07.12.16 SteuR1-12-16 Die wichtigsten BFH-Entscheidungen im Jahr 2016 zur Ertragsbesteuerung von Unternehmen

€ 90,00 (zzgl. MwSt. € 17,10 = € 107,10)

Kölner Anwaltverein Service GmbH, Luxemburger Str. 101, Zimmer 101, 50939 Köln

Bitte wählen Sie ein oder mehrere Seminare aus, tragen Sie umseitig Ihre Daten ein und faxen alle 3 Seiten an die dort angegebene Faxnummer. Vielen Dank!

Fortsetzung und Faxnummer auf der nächsten Seite >>

Bitte faxen Sie alle 3 Seiten an folgende Nummer:0221/285602-21

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Termin Sem.-Nr. Titel Kostenbeitrag09.12.16 MedR1-12-16 Praktiker-Seminar „Besonderheiten des Arzthaftungsprozessest unter Ein-

schluss der Prozessfinanzierung“€ 120,00 (zzgl. MwSt. € 22,80 = € 142,80)

10.01.17 BetreuR1-02-17 Kommunikation zwischen Betreuer/in und Betreuungsgericht – FamFG und §§ 1896 ff. BGB in Theorie und Praxis – 3.0 – Komplettbuchung

€ 90,00 (zzgl. MwSt. € 17,10 = € 107,10)

10.01.17 BetreuR1-02-17-1 Kommunikation zwischen Betreuer/in und Betreuungsgericht – FamFG und §§ 1896 ff. BGB in Theorie und Praxis – 3.0 – Teilbuchung

€ 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

18.01.17 ArbR2-01-17 Die Geschäftsführer-Haftung und D&O-Versicherung € 90,00 (zzgl. MwSt. € 17,10 = € 107,10)

21.01.–04.03.2017

KAV1-01-17-KLK Klausurenkurs Sommerprüfung 2017 – Komplett € 150,00 (zzgl. MwSt. € 28,50 = € 178,50)

21.01.17 KAV2-01-17 Klausurenkurs – Rechtskunde € 45,00 (zzgl. MwSt. € 08,55 = € 53,55)

26.01.17 ArbR1-01-17 LPVG NRW – ein Überblick für den Praktiker € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

27.01.17 KAV1-01-17 Der Telefonkontakt – die Visitenkarte Ihres Hauses € 155,00 (zzgl. MwSt. € 29,45 = € 184,45)

28.01.17 KAV3-01-17 Klausurenkurs – ZPO € 45,00 (zzgl. MwSt. € 08,55 = € 53,55)

01.02.17 FamR1-02-17 Rechtsfragen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft € 120,00 (zzgl. MwSt. € 22,80 = € 142,80)

02.02.17 FamR2-02-17 Die Patchworkfamilie im Familien- und Erbrecht € 120,00 (zzgl. MwSt. € 22,80 = € 142,80)

15.02.17 RVG1-02-17 RVG – Brennpunkte 2017 € 180,00 (zzgl. MwSt. € 34,20 = € 214,20)

16.02.17 beA1-02-17 Das beA (besondere elektronische Anwaltspostfach) in der anwaltlichen Praxis

€ 180,00 (zzgl. MwSt. € 34,20 = € 214,20)

16.02.17 VerwR1-02-17 Die verwaltungsprozessuale Nichtzulassungsbeschwerde € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

18.02.17 KAV1-02-17 Klausurenkurs – RVG € 45,00 (zzgl. MwSt. € 08,55 = € 53,55)

04.03.17 KAV1-03-17 Klausurenkurs – Rechnungswesen € 45,00 (zzgl. MwSt. € 08,55 = € 53,55)

11.03.17 StrafR1-03-17 Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Straf-prozessrecht

€ 120,00 (zzgl. MwSt. € 22,80 = € 142,80)

16.03.17 ArbR1-03-17 Betriebliches Eingliederungsmanagement – quo vadis? € 90,00 (zzgl. MwSt. € 17,10 = € 107,10)

17.–18.03.2017 BankR1-03-17 7. Kölner Bankrechtstag – Komplettbuchung – 15 Std. FAO – Frühbucher € 427,50 (zzgl. MwSt. € 81,23 = € 508,73)

17.03.17 BankR1-03-17-1 7. Kölner Bankrechtstag – Teilbuchung 1–7 Std. FAO – Frühbucher € 199,50 (zzgl. MwSt. € 37,91 = € 237,41)

18.03.17 BankR1-03-17-2 7. Kölner Bankrechtstag – Teilbuchung 2–8 Std. FAO – Frühbucher € 228,00 (zzgl. MwSt. € 43,32 = € 271,32)

21.03.17 MietR1-03-17 Besonderheiten und aktuelle Probleme des WEG-Verfahrensrechts € 90,00 (zzgl. MwSt. € 17,10 = € 107,10)

11.05.17 VerwR1-05-17 Öffentliches Baurecht in der Praxis € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

17.05.17 Medi1-05-17 Motivationen und Emotionen in der Mediation € 210,00 (zzgl. MwSt. € 39,90 = € 249,90)

31.05.17 VerwR2-05-17 Vorsicht Denkmal! Überraschung im anwaltlichen Mandat € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

Bitte faxen Sie alle 3 Seiten an folgende Nummer:0221/285602-21

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Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen. Eine Online-Anmeldung ist möglich unter: www.kav-seminare.de.

Name

Anschrift

Gerichtsfach-Nr.:

Rechnungs-Adresse, falls abweichend

Telefon, E-Mail

Köln, den Unterschrift Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung erhalten Sie gemäß unseren Teilnahmebedingungen eine Bestätigung und Annahme Ihres Buchungswunsches sowie eine Ausführung unserer Teilnahmebedingungen. Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Verwendung Ihrer Rechnungsnummer. Vielen Dank!

Fax: 0221/285602-21

In dieser Ausgabe des KAV Magazins finden Sie die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe geplanten Seminare der nächs-ten Folgemonate. Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fachseminare, Workshops und Tagungen für Sie erstellt, deren Bewer-bung im direkten Anschluss zur finalen Planung auf unserer KAV Onlineplattform im Internet unter www.kav-seminare.de, in unserem monatlichen Newsletter (Seite 88) sowie in den nachfolgenden KAV Magazinen erfolgen.

Gern stehen wir Ihnen für Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung. Seinen Mitgliedern gewährt der KAV einen Bonus, indem er die Kosten für die 5./6./11. und 12. Seminarstunde pro Kalenderjahr und Mitglied übernimmt. Die Mitglieder des KAV erhalten bei Anwendung des KAV BONUS SYSTEMS eine entsprechend reduzierte Rechnung von der KAV Service GmbH, die die Seminare im Auftrag des KAV durchführt. Bitte zahlen Sie daher die Teilnahmegebühren für die Seminare erst nach Erhalt der Rechnung.

Ihre Daten

Hinweise der Redaktion

Bitte faxen Sie alle 3 Seiten an folgende Nummer:0221/285602-21

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Teilnahmebedingungen für das Fortbildungsangebot der Kölner Anwaltverein Service GmbH1. Veranstalter des FortbildungsangebotsVeranstalter ist die Kölner Anwaltverein Service GmbH, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer RA Markus Trude und Martin V. Sampedrano Gonza-lez, Luxemburger Str. 101, Justizgebäude, 50939 Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln, HRB 28395; Telefon: 0221/285602-20 (montags bis freitags 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr), Fax: 0221/285602-21,E-Mail: [email protected],Internet: www.koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwalt-Verein-Service-GmbH2. GeltungsbereichDie Kölner Anwaltverein Service GmbH führt Seminare, Fortbildungsveranstaltungen und Fachanwaltslehrgänge nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen durch.3. Wie kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns zustandeSoweit wir Ihnen über unsere Internetseiten www.koelner-anwaltverein.de oder www.koelner-an-waltverein.de/KoelnerAnwaltVerein-Service-GmbH, über unsere Mitgliederzeitschrift KAV MAGAZIN oder über einen unserer Flyer Fortbildungsveranstaltungen anbie-ten, stellt dies lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebotes dar. Indem Sie eine Bestellung per Brief, Telefax oder E-Mail absenden, geben Sie ein Angebot gemäß § 145 BGB ab. Wir bestätigen Ihnen per Brief, E-Mail oder Telefax den Vertragsschluss. Sofern Sie dies angegeben haben, übersenden wir Ihnen die vorgenannten Bestätigung per E-Mail. 4. Annahme der BuchungWenn Sie eine Fortbildungsveranstaltung per Brief, Telefon oder E-Mail buchen, bestätigen wir Ihnen inner-halb von ca. fünf Werktagen, ob wir Ihr Angebot zum Abschluss des Vertrages über die von Ihnen gewünschte Fortbildungsveranstaltung annehmen.5. WiderrufsrechtWenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Ein Verbraucher ist eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.a) WiderrufsbelehrungSie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Ver-tragsschlusses.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, dieKölner Anwaltverein Service GmbHLuxemburger Str. 101Justizgebäude50939 KölnFax: 0221/285602-21E-Mail: [email protected],mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informie-ren.Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs-rechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.b) WiderrufsfolgenWenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten ha-ben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung ge-wählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas ande-res vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen wäh-rend der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienst-leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im

Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 6. Teilnahmegebühren und FälligkeitSämtliche Teilnahmegebühren der von der Kölner Anwaltverein Service GmbH angebotenen Veranstal-tungen sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.Die Teilnahmegebühren für Ihre gebuchte Fortbildungs-veranstaltung (Seminare, Fachanwaltskurse, Zusatz-ausbildungen etc.) wird mit dem Zugang der Rechnung fällig.Soweit wir dies anbieten, können Sie zu ermäßigten Teilnahmegebühren teilnehmen, wenn Sie zum Zeit-punkt des Fachanwaltslehrganges oder zum Zeitpunkt der berufsbegleitenden Zusatzausbildung Mitglied des Kölner Anwaltvereins und weniger als 5 Jahre als Rechts-anwalt zugelassen sind. Bitte beachten Sie auch die Informationen auf unserer Website zu der finanziellen Fördermöglichkeit dieser Kurse durch das Land NRW mit einem sog. „Bildungsscheck“. 7. Sonderkündigungsrechta) Sonderkündigungsrecht bei SeminarenSie können bis zu 14 Tage vor Seminarbeginn die von Ihnen gebuchte Fortbildungsveranstaltung kündigen. In diesem Fall erlischt unser Anspruch auf die vereinbarte Teilnahmegebühr.Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veran-staltungstermin, berechnen wir Ihnen eine Pauschale in Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale wird sofort fällig. Sie dürfen uns nachweisen, dass uns durch Ihre Kündigung finanzielle Nachteile nicht oder nicht in Höhe der von uns berechneten Pauschale entstanden sind.b) Sonderkündigungsrecht bei Fachanwaltskursen oder ZusatzausbildungenSie können bis zu zwei Monate vor Beginn des Fachan-waltskurses oder der Zusatzausbildung den von Ihnen gebuchten Fachanwaltskurs oder die Zusatzausbildung kündigen. In diesem Fall erlischt unser Anspruch auf die vereinbarte Teilnahmegebühr.Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veran-staltungstermin, berechnen wir Ihnen eine Pauschale in Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale wird sofort fällig. Sie dürfen uns nachweisen, dass uns durch Ihre Kündigung finanzielle Nachteile nicht oder nicht in Höhe der von uns berechneten Pauschale entstanden sind.c) Form der KündigungSie können Ihre Kündigung schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erklären.8. Programmänderung und Absage von Fortbildungsveranstaltungen durch die Kölner Anwaltverein Service GmbHWir bitten um Verständnis dafür, dass wir Fortbildungs-veranstaltungen jeglicher Art absagen können, wenn z. B. ein Dozent ausfällt oder die geplante Teilnehmer-zahl nicht erreicht wird. Sofern wir von diesem Recht Ge-brauch machen, informieren wir Sie von unserer Absage so rechtzeitig wie möglich. Bitte informieren Sie sich stets online über die aktuellen Kursinformationen oder kontaktieren Sie unsere Geschäftsstelle. Sollten wir Fort-bildungsveranstaltungen absagen, erstatten wir Ihnen die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprü-che sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Kölner Anwaltverein Service GmbH. 9. ArbeitsunterlagenIm Rahmen einer Vielzahl der von der Kölner Anwalt-verein Service GmbH angebotenen Fortbildungsveran-staltungen stellen die Referenten Ihnen Arbeitsunter-lagen zur Verfügung. Wir weisen Sie darauf hin, dass grundsätzlich kein Anspruch auf diese Arbeitsunterlagen besteht. Sofern der jeweilige Referent einwilligt, über-mitteln wir Ihnen diese Arbeitsunterlagen im Nachgang zur jeweiligen Veranstaltung per E-Mail. Zu diesem Zweck legen wir im Rahmen der Veranstaltung entspre-chende Listen aus, auf denen Sie Ihre E-Mail-Adresse eintragen können.Die Kölner Anwaltverein Service GmbH haftet nicht für den Inhalt der Fortbildungsveranstaltung oder der begleitenden Arbeitsunterlagen, es sei denn die Kölner Anwaltverein Service GmbH oder einer ihrer Erfüllungs-gehilfen handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.10. UrheberrechtDie ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheber-rechtlich geschützt. Sie dürfen diese nicht – auch nicht

auszugsweise – ohne Einwilligung des entsprechenden Referenten und der Kölner Anwaltverein Service GmbH vervielfältigen. Die Skriptmaterialien stehen exklusiv den Teilnehmern der entsprechenden Fortbildungsveran-staltung zur Verfügung. 11. DatenschutzWenn wir Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, beachten wir die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Wir speichern die uns übermittelten personenbezogenen Daten wie z. B. Name, Adresse, Bankverbindung und E-Mail-Adresse zur Abwicklung Ihrer Seminaranmeldung. Sollten Sie Information über weitere Veranstaltungen wünschen, benötigen wir hierzu Ihre Einwilligung. Sollten Sie per Brief, E-Mail oder Telefax eine unserer Fortbildungsveranstaltungen buchen, teilen Sie uns bitte mit, ob wir Sie über weitere Veranstaltungen informie-ren dürfen. 12. Teilnahmebescheinigung oder Zertifikata) FortbildungsveranstaltungenSofern Sie an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen haben, erteilen wir Ihnen eine Teilnah-mebescheinigung. Zum Nachweis Ihrer Teilnahme an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen führen wir Teilnehmerlisten. Sollten Sie an der Ausstellung einer Teilnahmebestätigung interessiert sein, bitten wir Sie darum, Ihre Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung durch Ihre Unterschrift auf der Teilnehmerliste zu bestä-tigen. Wir übersenden Ihnen die Teilnahmebestätigung nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltungen. Dies setzt voraus, dass Sie die Teilnahmegebühren für die Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt haben.Unsere Fortbildungsveranstaltungen sind in der Regel als Pflichtfortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO geeig-net. Eine endgültige Entscheidung über die Eignung als Pflichtfortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO trifft die für Sie zuständige Rechtsanwaltskammer.b) Fachanwaltskurse oder ZusatzausbildungenFür die Teilnahme und den erfolgreichen Abschluss eines unserer Fachanwaltskurse oder eine unserer Zusatz-ausbildungen, erteilen wir Ihnen ein Zertifikat. Zum Nachweis Ihrer Teilnahme an einer unserer Fortbildungs-veranstaltungen führen wir Teilnehmerlisten. Sollten Sie an der Ausstellung einer Teilnahmebestätigung interessiert sein, bitten wir Sie darum, Ihre Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung durch Ihre Unterschrift auf der Teilnehmerliste zu bestätigen. Wir übersenden Ihnen die Teilnahmebestätigung nach Abschluss der Fortbil-dungsveranstaltungen. Dies setzt voraus, dass Sie die Teilnahmegebühren für die Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt haben. 13. HaftungsbegrenzungIhre Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeb-licher Aufwendungen richten sich nach den folgenden Bestimmungen.a) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzli-chen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von uns beruhen, haften wir unbeschränkt.b) Bei den übrigen Haftungsansprüchen haften wir un-beschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrläs-sigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsge-hilfen.c) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf das Fünffache des von Ihnen geschuldeten Netto-Entgelts sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Vertragserfüllung typischerweise gerechnet werden muss.14. Anwendbares Recht, GerichtsstandAuf unsere Verträge wenden wir nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) an.Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Köln.Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestim-mungen.

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Dinner & Ball h 119,-*

Ball h 59,-*

17.30 Uhr Empfang18.30 Uhr Dinner – exklusives 3-Gänge-MenüSpecial Guest: Marcus Schinkel – Piano

ab 21.00 UhrSpecial Guests: Heavens Club/Deborah Woodson

FREUEN SIE SICH AUF EINE SENSATIONELLE TOMBOLA MIT TOLLEN PREISEN FÜR EINEN GUTEN ZWECK!

GALA KÖLNER JURISTEN

Mit freundlicher Unterstützung von:

*Inklusive MwSt. (19 %), Getränke (Kölsch, Weißwein, Rotwein, Wasser, Softdrinks, Heißgetränke) und Mitternachtssnack

WIR SEHEN UNS ... AM 25. NOVEMBER 2016 IN DER WOLKENBURG KÖLN

Jetzt Karten sichern! Limitiertes Kontingent! KAV Bestellhotline: 0221/285602-13

Veranstalter: Kölner Anwaltverein Service GmbH im Auftrag des Kölner Anwaltverein e.V.

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Verbindliche Reservierung zur GALA KÖLNER JURISTEN, 25. November 2016

GALA (inkl. Dinner & Getränke* und BALL)

BALL ohne Dinner (inkl. Getränke*)

Zur Gala am 25. November 2016, ab 17.30 Uhr, in der Wolkenburg, bestelle ich zum Preis von jeweils j 119,- inkl. 19 % MwSt. (h 19,00) Karten für folgende Personen: (Bitte Namen einsetzen und Doppelanmeldung vermeiden. Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen.)

Name: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht:

Gäste: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht:

Gäste: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht:

Gäste: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht:

Gäste: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht:

Gäste: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht:

insgesamt Personen

Kölner Anwaltverein Service GmbH

Justizgebäude, Zimmer 103

Luxemburger Str. 101

50939 Köln

Zum Ball am 25. November 2016, ab 21.00 Uhr, in der Wolkenburg, reserviere ich zum Preis von jeweils j 59,- inkl. 19 % MwSt. (h 9,42) Flanierkarten für folgende Personen: (Bitte Namen einsetzen und Doppelanmeldung vermeiden. Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen.)

Name: Personen

Gäste: Personen

Gäste: Personen

Gäste: Personen

Gäste: Personen

Gäste: Personen

insgesamt Personen

Datum: Unterschrift:

Reservierungen bis zum 07.11.2016 per Post, per Fax: 0221/285602-21 oder in der Geschäftsstelle des KAV

Bitte senden Sie dieses Formular ausgefüllt per Fax an 0221/285602-21 oder per Post an die Kölner Anwaltverein Service GmbH (s.o.). Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns bitte unter: 0221/285602-13 oder [email protected] Die Reservierung der Karten ist verbindlich! Aufgrund des limitierten Kartenkontingentes bitten wir um Verständnis, dass Anmel-dungen in Reihenfolge ihres Eingangsstempels berücksichtigt werden. Wir freuen uns daher auf Ihre frühzeitige Anmeldung.Die Karten können ab dem 24.11.2016 in der Geschäftsstelle des KAV (Zimmer 103) abgeholt werden. Nicht abgeholte Karten liegen an der Abendkasse bereit. Bitte zahlen Sie Ihren Galabeitrag erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Verwendung der dort angegebe-nen Rechnungsnummer. Vielen Dank!

Absender und Rechnungsempfänger:

Name:

Vorname:

Straße, Hausnr.:

PLZ, Ort:

Beruf:

Telefon:

* Kölsch, Weißwein, Rotwein, Wasser, Softdrinks, Heißgetränke

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