der letzte wille - cbm.de startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · foto: cbm/foto...

36
1 Vorsorgen, vererben und erben Foto: CBM / Foto Backofen Mhm Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und erben – ein Ratgeber

Upload: others

Post on 19-Oct-2020

6 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Page 1: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

1Vorsorgen, vererben und erben

Foto

: CBM

/Fot

o Ba

ckof

en M

hm

Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und erben – ein Ratgeber

Page 2: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

2 Vorsorgen, vererben und erben

Inhalt

Vererben und erben Wie Sie mit Ihrem Nachlass Gutes bewirken können . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Gemeinsam mehr erreichen . . . . . . . . . . . . . . . 7 Die gesetzliche Erbfolge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Wann brauchen Sie ein Testament? . . . . . . . . 10 Erbschaft oder Vermächtnis? . . . . . . . . . . . . . . 11 Das eigenhändige Testament . . . . . . . . . . . . . 12 Das notarielle Testament . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Das gemeinschaftliche Testament . . . . . . . . . 15 Das Berliner Testament . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Der Pflichtteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Der Erbvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Testamentshinterlegung . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Testamentsvollstreckung . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Die Schenkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Verfügung zugunsten Dritter . . . . . . . . . . . . . . 24 Vererben von Immobilien . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Nachlassabwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Schenken Sie von Herz zu Herz . . . . . . . . . . . 27 Service Die wichtigsten erbrechtlichen Schlüsselbegriffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Woran sollte ich denken? . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Erbschafts- und Schenkungssteuer . . . . . . . . 32 Übersicht über mein Vermögen . . . . . . . . . . . 33 Unsere Broschüren: Rat und Trost . . . . . . . . . 34 Literaturhinweise und Adressen . . . . . . . . . . . 35

Ihre Ansprechpartner Das Legate-Team (v. l.) Oskar Krein Telefon: (0 62 51) 131-142 Andreas Nordt Telefon: (0 62 51) 131-141 Carmen Maus-Gebauer Telefon: (0 62 51) 131-148 Roswitha von Hagke Telefon: (0 62 51) 131-145 Fachbereich Legate Fax: (0 62 51) 131-199 E-Mail: [email protected]

Foto

: CBM

Page 3: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

3Vorsorgen, vererben und erben

Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser, es ist für mich immer wieder ein bewegender Moment, wenn nach einer Operation am Grauen Star der Augenverband abgenommen wird. Die Patientinnen und Patienten stehen auf, schauen sich verwundert um und strahlen schließlich vor Glück: Sie können wieder sehen! Das sind Momente, in denen mir das Herz aufgeht. Auch wenn ein körperbehindertes Kind mit einer Gehhilfe den Weg zur Schule bewältigen oder ein hör geschädigtes Kind mit einem Hörgerät dem Schulunterricht folgen kann, freue ich mich sehr, denn sie können voll Hoffnung und Zuversicht in die Zukunft gehen. Es ist schön, dass wir Gottes Liebe mit oft einfachen Ope-rationen oder Hilfsmitteln an benachteiligte Kinder und Erwach-sene weitergeben können. Mit einer Testamentsspende helfen Sie Menschen mit Behinde-rungen in den ärmsten Regionen der Erde auf ganz besondere Weise. Sie bildet ein starkes Fundament, mit dem die Christoffel-Blindenmission (CBM) und ihre Projektpartner vor Ort die Zukunft vieler Kinder und Erwachsener, die kaum noch Hoffnung hatten, zum Guten wenden können. In diesem Ratgeber bietet Ihnen die CBM umfassende Informatio-nen rund um das Thema Erbrecht. Um Erbstreitigkeiten zu ver-meiden, ist es wichtig, seinen Nachlass zu regeln. Gleichzeitig erfahren Sie viel über die Arbeit der CBM für behinderte Menschen in Entwicklungsländern. Möchten auch Sie sich engagieren? Wir unterstützen Sie gerne! Mit herzlichen Grüßen Dr. Rainer Brockhaus – Vorstand –

Foto

: CBM

Dr. Rainer Brockhaus

Page 4: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

4 Vorsorgen, vererben und erben

Foto

: CBM

/arg

um/E

inbe

rger

Menschen das Augenlicht wiedergeben, Kinder vor lebenslangem Dunkel bewahren, behin-derte Frauen und Männer ausbilden: Gemein-sam mit unseren erfahrenen Partnern in armen Ländern verhindern wir Behinderungen, wo immer das möglich ist – mit medizinischer Hilfe für die Ärmsten der Armen, mit Vorsorge und Reha. Bleibt eine Behinderung, stärken wir die Be-troffenen. Durch Aufklärung, Bildung und Ar-beit werden sie zu respektierten Mitgliedern einer starken Gemeinschaft, die ihnen endlich ohne Vorurteile begegnet.

Wir wenden das Leben von Menschen mit Behinderungen zum Besseren – grundlegend und dauerhaft. Diese Arbeit können wir nur leisten, weil Freunde und Förderer ihren Wohlstand teilen und behinderten Menschen mit Spenden, Erb-schaften und Vermächtnissen helfen. Unsere Unterstützer zeigen damit ihr Mitgefühl und ihr Vertrauen in die Arbeit der Christoffel-Blinden-mission. Sie geben uns den Auftrag zu helfen – heute wie auch in Zukunft. Und die Hilfe wirkt, das zeigen die folgenden Beispiele von Claudia aus Guatemala und Anne aus Sambia:

Wie Sie mit Ihrem Nachlass Gutes bewirken können

Page 5: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

„Ich mag Kinder sehr gern und möchte ihnen eine bessere Zukunft ermöglichen“, lächelt Claudia aus Guatemala. Die 25-Jährige absol-viert ein Studium zur Lehrerin für blinde Kinder – und das, obwohl sie selbst blind ist! Dass die junge Frau studiert und ein glückliches Leben führt, ist alles andere als selbstverständlich. Denn Claudia erlebte bereits schwere Schick-salsschläge. Plötzlich erblindet Claudia war gerade 18 Jahre alt, als sie schwanger wurde. Da sie Kopfschmerzen plagten, gab ein Arzt ihr eine Spritze. Claudia erblindete von heute auf morgen und ihr Baby kam schwerstbehindert zur Welt. Für die junge Frau brach eine Welt zusammen. Doch Claudia wusste, dass sie stark sein muss – für ihr kleines Mädchen! Sie lernte, das Kind zu versorgen, doch auf-grund seiner Behinderung starb es noch vor dem ersten Geburtstag. Claudia stürzte in eine tiefe Depression. Drei Jahre lang blieb sie nur daheim, versorgt von ihrer Familie. Claudias

Leben wandelte sich erst, als ihre Mutter im Radio von einer Organisation erfuhr, die Menschen mit Behinderungen hilft. Claudia bekommt Hilfe Der CBM-Partner ADISA1 sorgte dafür, dass Claudia einen Taststock und ein Mobilitäts -training erhielt. Zudem motivierte ADISA Claudias Nachbarschaft, den Weg zu ihrer Hütte auf einem Berg zu asphaltieren. Seither kann Claudia sich auch in der Regenzeit allein fortbewegen. Außerdem lernte sie die Blinden-schrift Braille. ADISA vermittelte ihr auch ein Stipendium, das der 25-Jährigen hilft, Lehrerin mit eigenem Einkommen zu werden. „Ich bin so dankbar für all die Hilfe“, strahlt sie. Erfolgreich helfen konnte die CBM auch Anne aus Sambia ... 1 Asociación de Padres y Amigos de Personas con Discapacidad de Santiago Atitlán (ADISA)

5Vorsorgen, vererben und erben

Claudia hat die Blindenschrift Braille gelernt und kann nun studieren.

Foto

s (2)

: CBM

/arg

um/E

inbe

rger

Dank Blindenstock und Mobilitätstraining findet Claudia nun den Weg nach Hause.

Page 6: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

6 Vorsorgen, vererben und erben

Als Anne aus Sambia drei Jahre alt war, lief ihr eine Flüssigkeit aus den Ohren: „Sie hörte so gut wie gar nichts“, erklärt ihr Vater Goodson. Er sorgte sich sehr: „Anne ging zur Schule, hatte aber extrem schlechte Noten. Außerdem weinte sie oft, weil alle sie auslachten.“ Doch dank CBM-Spenderinnen und -Spendern wurde Anne an den Ohren operiert. Die deut-sche Ohrenärztin Dr. Uta Fröschl flickte die Löcher in den Trommelfellen des Mädchens. Jetzt hört Anne endlich richtig! Seither kann sie endlich problemlos Zeit mit ihrer Familie und mit anderen Kindern verbrin-gen. Denn jetzt bekommt sie alles mit und kann ihre Mitmenschen verstehen. „Anne ist ein richtiger Wirbelwind geworden“, sagt Vater Goodson. „Sie rennt mit ihren Freun-den umher und ist kaum mehr zu bremsen.“

Auch ihre Schulnoten sind viel besser gewor-den. „Ich bin sehr dankbar für die Hilfe, die wir erhalten haben!“ Klinikleitung in sambischen Händen Nach mehr als acht Jahren hat Dr. Uta Fröschl inzwischen die Leitung der Ohrenabteilung im CBM-geförderten Beit-CURE-Krankenhaus von Sambia an den einheimischen Arzt Dr. Harrison Phiri übergeben. Dr. Fröschl hat ihren Nach -folger mit ausgebildet. Sie ist sehr zufrieden: „Ich finde es gut, dass die Klinik in einheimische Hände übergeht. Harrison erhielt ein CBM- Stipendium für seine Ausbildung. Er ist ein guter Ohrenarzt. Ich bin sicher, er wird die Klinik zu-verlässig leiten.“ Dr. Fröschl arbeitet jetzt in einem CBM-Projekt in Äthiopien. So funktioniert Projektarbeit nachhaltig.

Foto

: CBM

/Hay

duk

Die Ohrenärzte Dr. Uta Fröschl und Dr. Harrison Phiri (v. l.) haben Annes Ohren erfolgreich behandelt. Jetzt kann sie richtig gut hören.

Page 7: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

7Vorsorgen, vererben und erben

Seit mehr als 100 Jahren hat es sich die Christoffel-Blindenmission (CBM) zur Aufgabe gemacht, das Schicksal von blinden, hör -geschädigten, geistig oder körperlich behin-derten Menschen zu verbessern und dadurch den Kreislauf aus Armut und Behinderung zu durchbrechen.

Allein im Jahr 2018 hat die CBM 525 Projekte in 55 Ländern unterstützt und mit 371 lokalen Partnern zusammengearbeitet. So haben wir rund 12 Millionen Menschen mit medizinischer Behandlung, Reha und Bildung geholfen sowie über 48 Millionen gegen vernachlässigte Tro-penkrankheiten.

Die Christoffel-Blindenmission ... ... macht blinde Menschen sehend

Die CBM verhin-dert Blindheit und gibt heilbar blin-den Menschen ihr Augenlicht zu-rück. Deshalb unterstützen wir

Augenkliniken, ergreifen medizinische Vor -sorgemaßnahmen und verteilen über Projekt-partner vor Ort Medikamente, um Blindheit und Augenkrankheiten zu verhüten. Im Jahr 2018 wurden u.a. 605.443 Operationen am Grauen Star durchgeführt. ... ermöglicht blinden Menschen ein

selbstständiges Leben Durch die Unter-stützung der CBM erhielten 2018 rund 10,6 Millio-nen Menschen mit Augenkrank-heiten, Sehbehin-

derungen und Blindheit medizinische Hilfe, Reha und Bildung.

... lässt gehörlose und körperbehinderte

Menschen am Leben teilhaben 2018 erhielten 678.989 Menschen mit Ohrenkrank-heiten, Hör- und Sprachbehinde-rungen sowie 421.637 Menschen

mit orthopädischen Erkrankungen und Körper-behinderungen medizinische Hilfe, Reha und Bildung. ... fördert Menschen mit Behinderung

Die CBM hilft be-hinderten Men-schen, mobil und selbstständig zu werden. Wir för-dern Augen- und orthopädische

Kliniken, Rehazentren, Schulen, Gemeinde helfer und vieles mehr, um bessere Lebensgrundlagen für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Im Jahr 2018 unterstützte die CBM 373.885 Men-schen durch gemeindenahe Ent wicklung (CBID). Das ist nur dank treuer CBM-Spenderinnen und -Spender möglich!

Foto

: CBM

Foto

: CBM

/Har

tung

Foto

: CBM

/Tel

eman

sFo

to: C

BM

Gemeinsam mehr erreichen

Page 8: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

8 Vorsorgen, vererben und erben

Beim Tode eines Menschen (Erblasserin/Erb-lasser) wird sein Hab und Gut zum sogenann-ten Nachlass. Ist kein Testament vorhanden, in dem eine oder mehrere Personen bestimmt werden, auf die der Nachlass übergeht (Erben), tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Die gesetzliche Erbfolge ist im Bürgerlichen Ge-setzbuch (BGB) geregelt und tritt in folgenden Fällen ein: • Es gibt weder ein Testament noch

einen Erbvertrag. • Ein fehlerhaftes Testament ist unwirksam

oder wurde erfolgreich angefochten. • Der Erbe hat die testamentarische

Erbeinsetzung/das Erbe ausgeschlagen.

Hat also der Erblasser weder Testament noch Erbvertrag hinterlassen, erben kraft Gesetz sein Ehegatte und/oder seine bluts verwandten Angehörigen. Der Staat erbt dann, wenn keine gesetzlichen Erben vorhanden sind. Das Gesetz teilt die Blutsverwandten des Erb-lassers in verschiedene Erbordnungen ein: • Eigene Kinder (inklusive nichtehelicher und

adoptierter), Enkel und Urenkel sind Erben erster Ordnung. Sie haben Vorrang vor denen zweiter und dritter Ordnung.

Gesetzliche Erbfolge – wenn kein Testament vorliegt

Bitte beachten Sie Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Tipp: Machen Sie sich anhand des Schaubilds dazu eine Übersicht.

Die gesetzliche Erbfolge

Tanten/Onkel

Großeltern

Erben 3. Ordnung

Cousinen/Cousins

Geschwister

Eltern

Ehepartner

Erben 2. Ordnung

Nichten/Neffen

Enkel

Kinder

Erben 1. Ordnung

Urenkel

Erblasser

Page 9: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

9Vorsorgen, vererben und erben

• Erben zweiter Ordnung, zu der die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge gehören (Geschwister, Nichte, Großneffe etc.).

• Zu Erben dritter Ordnung gehören Groß -

eltern und deren Abkömm linge (Onkel, Tante, Cousin, Cousine usw.).

Erben erster Ordnung schließen bei gesetzlicher Erbfolge Erben zweiter und dritter Ordnung aus. Ebenso schließen Erben zweiter Ordnung die Erben dritter Ordnung aus. Für Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner gilt ein eigenes Erbrecht, da sie mit dem Erb-lasser nicht blutsverwandt sind. Besteht der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, bleibt das Vermögen der Eheleute grundsätzlich getrennt. Eine Zugewinngemeinschaft ist gegeben, wenn die Ehepartner keinen notariellen Ehevertrag abgeschlossen haben. Nur das, was während einer Ehe bzw. eingetragenen Lebenspartner-schaft gemeinsam erworben wurde, wird beim Tod eines Ehegatten bzw. Partners geteilt. Der Ehepartner erbt mindestens die Hälfte.

Ist bei Eheschließung in einem Ehevertrag Gütertrennung vereinbart worden, so erbt der überlebende Ehegatte den gleichen Anteil wie eventuell vorhandene Kinder, mindestens je-doch ein Viertel des Vermögens. EU-Erbrechtsverordnung Stirbt ein Erblasser innerhalb der Europäischen Union, ist das Recht desjenigen EU-Landes ent-scheidend, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Will der Erb-lasser dafür sorgen, dass sein Nachlass immer gemäß seiner Staatsangehörigkeit geregelt wird, muss er dies ausdrücklich in seinem Tes-tament festhalten (siehe Seite 14: Übersicht über die Gebühr für die Rechtswahl bei einem notariellen Testament).

Bitte beachten Sie: Die Steuerklassen und Steuersätze sowie die Freibeträge der Erbschaftsteuer finden Sie auf Seite 32.

Erblasser Ehegatte Kind 1 Kind 2

Beispiel 11/2

1/4 gesetzlicher Erbteil + 1/4 pauschaler Zugewinn

1/4 1/4

Beispiel 21/2

1/4 gesetzlicher Erbteil + 1/4 pauschaler Zugewinn

1/4wenn verstorben →

Abkömmlinge insgesamt 1/4

Aufteilung des Nachlasses nach der gesetzlichen Erbfolge (in Zugewinngemeinschaft)

Page 10: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

10 Vorsorgen, vererben und erben

Mit einem Testament können Sie selbst be-stimmen, wer Ihr Erbe wird. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das heißt, dass Ihr Nachlass an Personen verteilt wird, die Sie möglicherweise gar nicht bedenken wollten. Mit einem Testament setzen Sie die gesetzliche Erbfolge außer Kraft. Das Erstellen eines Testaments ist z.B. dann sinnvoll, wenn Sie • eine Person Ihrer Wahl zum Erben einsetzen

möchten, • Ihren Ehepartner oder einen nichtehelichen

Lebenspartner absichern wollen,

• für ein behindertes, nichteheliches, adoptier-tes oder überschuldetes Kind vorsorgen möchten,

• eine Hilfsorganisation mit einer Erbschaft

oder einem Vermächtnis bedenken möchten.

Foto

: CBM

/arg

um/E

inbe

rger

Bitte beachten Sie Wenn Sie alleinstehend sind, keine Familien ange hörigen mehr haben und kein Testament verfasst haben, erbt der Staat Ihren Nachlass.

Wann brauchen Sie ein Testament?

Endlich wieder seine geliebte Frau sehen und im eigenen Garten arbeiten. Zwei Jahre lang war Patrick aus Sambia blind. Nach einer erfolgreichen Augenoperation im CBM-geförderten Kitwe Central Hospital ist er nun überglücklich.

Page 11: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

Bevor Sie ein Testament erstellen, ist es wich-tig, sich die Unterschiede zwischen Erbschaft und Vermächtnis klarzumachen. Umgangs-sprachlich werden die beiden Begriffe oft im selben Sinn verwendet, doch rechtlich sind sie strikt voneinander zu trennen. So umfasst die Erbschaft alles, was der Erblasser zum Zeit-punkt seines Todes hinterlässt. Sie wird auch als „Nachlass“ bezeichnet. Ihr Erbe wird automatisch Ihr Rechtsnachfol-ger. Er übernimmt Ihre sämtlichen Rechte und Pflichten – mit allen Vor- und Nachteilen. Er muss z.B. Ihre Wohnung auflösen, Ihre Immo-bilie verkaufen und er erbt Ihre Vermögens -gegenstände, aber auch Ihre Schulden und Verpflich tungen (z.B. Hypotheken- und Dar -lehensverpflichtungen). Sie können in Ihrem Testament eine Person oder mehrere Personen als Erben einsetzen. Sind mehrere Erben vorhanden, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Mitglieder einer Erbengemeinschaft heißen Miterben. Sie verwalten den Nachlass bis zur endgültigen Aufteilung gemeinsam. Wer mit einem Vermächtnis (z.B. Geld betrag, einzelner Kunstgegenstand, Immobilie) be-dacht ist, kann sich an den Er ben oder Testa -ments vollstre cker wenden und das Vermachte verlangen. Der Erbe ist verpflichtet, es dem Be-günstigten herauszugeben (siehe auch Seite 30).

11Vorsorgen, vererben und erben

„Dass ich meine Vorsorgeangelegen- heiten nicht alleine regeln musste, sondern darin sehr freundlich und fachlich fundiert durch die CBM hilfreich unterstützt wurde, dafür empfinde ich echte Dankbarkeit. Es gibt mir außerdem die Sicherheit, daß mein Nachlass auch nur für den von mir gewünschten Zweck verwendet wird, nämlich Menschen mit schwers-ten Behinderungen in den ärmsten Gegenden der Welt dazu zu verhelfen, eines Tages ein würdigeres Leben führen zu können.“

Betty Haspel

Foto

: CBM

Bitte beachten Sie Beschreiben Sie Vermächtnisnehmer immer genau, damit es nicht zu Verwechslungen kommt – etwa mit kompletter Adresse:

Christoffel-Blindenmission Deutschland e.V. Stubenwald-Allee 5 64625 Bensheim

Erbschaft oder Vermächtnis?

Page 12: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

12 Vorsorgen, vererben und erben

Sie können Ihren Letzten Willen in einem Tes-tament selbst verfassen (eigenhändiges/hand-schriftliches Testament). Es reicht aus, wenn Ihre Vermögens- und Familienverhältnisse un-kompliziert und leicht zu regeln sind. Sollten Sie mit Ihrem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner ein gemeinschaftliches Testa-ment aufsetzen, muss es von einem Partner geschrieben und von beiden unterschrieben werden. Dabei sollten Sie Folgendes beachten: • Der gesamte Text muss von Hand geschrieben

und mit Vor- und Familienname unterschrie-ben werden.

• Ort und Datum unbedingt hinzufügen. • Wenn Sie im Laufe der Zeit mehrere Testa-

mente aufsetzen, sollten Sie frühere Testa-mente widerrufen. Sie können z.B. den Satz einfügen: „Hiermit widerrufe ich alle bisheri-gen testamentarischen Verfügungen, sodass nur die vorliegende gelten soll.“

• Spätere handschriftliche Ergänzungen und

eventuelle Streichungen müssen mit Ort, Datum und Unterschrift versehen werden.

Ein eigenhändiges Testament können Sie überall aufbewahren. Sie sollten jedoch sicher-stellen, dass es im Falle Ihres Todes von ver-trauenswürdigen Personen gefunden und der Nachlass abteilung des Amts gerichts übergeben wird.

Das Amtsgericht eröffnet das Testament und benachrichtigt Erben und Vermächtnisnehmer über deren erbrechtlichen Anspruch. Die Erben müssen einen Erbschein beantragen, wenn sie das Erbe antreten. Dieser ist gebührenpflichtig. Sie können Ihr eigenhändiges Testament gegen eine geringe Gebühr auch direkt beim Amts -gericht hinterlegen. Dort ist es zweifelsfrei sicher verwahrt – und wird nach dem Ableben auf jeden Fall eröffnet! Seit dem 1. August 2013 be-trägt die Hinterlegungsgebühr einheitlich nur noch 75 Euro zzgl. 18 Euro für die Registrierung im zentralen Testamentsregister der Bundes-notarkammer.

Bitte beachten Sie Ihr eigenhändiges Testament ist un gültig, wenn es mit Schreibmaschine oder am Computer verfasst wurde – selbst, wenn Sie es unterschrieben haben.

Das eigenhändige Testament

Page 13: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

13Vorsorgen, vererben und erben

Ein Beispiel für ein eigenhändig verfasstes Testament:

Mein Testament Zu meiner Alleinerbin bestimme ich, Maria Mustermann, derzeit wohnhaft in der Musterstraße 56 in 54321 Musterstadt, die Christoffel-Blinden mission Deutschland e.V., Stubenwald-Allee 5, 64625 Bensheim. Ich ordne folgende Vermächtnisse an: 1) Meine Schwester Berta Beispiel, 12345 Berlin,

erhält einen Geldbetrag von 25.000 Euro und soll die Grabpflege durchführen.

2) Meine Nachbarin Magda Modell erhält 1.000 Euro mit

der Auflage, mit diesem Geld ihre Führerscheinprüfung zu bezahlen. Außerdem vermache ich ihr mein Auto.

Musterstadt, den 1. November 2019 Maria Mustermann

Page 14: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

14 Vorsorgen, vererben und erben

Ein Einzeltestament, ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag können Sie auch in Gegenwart eines Notars errichten. Es handelt sich dann um ein notarielles oder öf-fentliches Testament bzw. einen solchen Erb-vertrag.

Eine sichere Verwahrung Ihres Testaments beim Amts gericht bzw. Notariat ist gewähr -leistet. Das notarielle Testament gilt bereits als Erbschein, die Erben müssen also keinen Erbschein beantragen (vgl. S. 20).

Bitte beachten Sie Bei der Formulierung eines Testaments ist besondere Sorgfalt geboten. Daher ist es sinnvoll, sich fachlichen Rat einzuholen. Das eigenhändige Testament ist ebenso rechtsgültig wie das notarielle!

Das notarielle Testament

Notarkosten bei der Errichtung von Testamenten (netto) Die jeweiligen Kosten sind nur einmal zu zahlen.

Nachlasswert Einzel-Testamentgemeinschaftliches

TestamentGebühr für die Rechtswahl1

22.000 € 107 € 214 € 32,10 €

50.000 € 165 € 330 € 49,50 €

110.000 € 273 € 546 € 81,90 €

200.000 € 435 € 870 € 130,50 €

320.000 € 635 € 1.270 € 190,50 €

500.000 € 935 € 1.870 € 280,50 €

700.000 € 1.255 € 2.510 € 376,50 €

1.000.000 € 1.735 € 3.470 € 520,50 €

1 Siehe Absatz zur EU-Erbrechtsverordnung auf Seite 9.

Page 15: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

15Vorsorgen, vererben und erben

Das gemeinschaftliche Testament ermöglicht es Eheleuten oder ein getragenen gleichge-schlechtlichen Lebenspartnern, ihren Nachlass gemeinsam zu planen. Es muss von einem Ehe-partner bzw. dem eingetragenen Lebenspart-

ner vollständig handschriftlich geschrieben werden. Der andere Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner unterschreibt den Text mit dem handschriftlichen Vermerk, dass die ge-troffenen Regelungen auch seine eigenen sind.

Unser gemeinsamer Letzter Wille Wir, die Eheleute Max Mustermann, geb. am 21.9.1934, und Maria Mustermann, geborene Musterfrau, geb. 24.5.1939, beide wohnhaft Musterstr. 6 in 12345 Musterstadt, setzen uns hiermit gegenseitig als Alleinerben ein. Maria Mustermann, geb. Musterfrau Musterstadt, den 2. Januar 2018

Wollen Sie darüber hinaus regeln, wer Ihr Schlusserbe werden soll, empfiehlt sich ein Berliner Testament. Vorerbe, Nacherbe und Schlusserbe Mit einer Vor- und Nacherbschaft kann der Nachlass über mehrere Generationen hinweg vererbt werden. Der Erblasser bestimmt, dass sein Vermögen zunächst dem Vorerben zukom-men soll und ab welchem Zeitpunkt es der Nacherbe bekommt. Der Vorerbe darf die Vor-

Bitte beachten Sie Im gemeinschaftlichen Testament müssen sich Verfügungen beider Partner wiederfinden. Nur mit einem Testa ment können Sie Ihr Erbe nach Ihrem freien Willen Menschen oder gemeinnützigen Organi sa tionen zukommen lassen.

Dies ist auch mein

Letzter Wille.

Max Mustermann,

Musterstadt,

den 2. Januar 2018

Das gemeinschaftliche Testament

Page 16: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

16 Vorsorgen, vererben und erben

Das Berliner Testament ist eine Sonderform des gemeinschaftlichen Ehegattentestaments. In ihm setzen sich die Ehepartner gegen seitig als Erben ein. Erst nach dem Tod des Überle-benden geht das Vermögen auf einen Dritten, zum Beispiel die Kinder, über. Ein Berliner Testa ment kann sowohl eigenhändig als auch notariell auf gesetzt werden. Die Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament sind im Regelfall bindend. Damit der überlebende Partner nachträglich Ände-rungen einfügen kann, muss diese Möglichkeit im Testament eingeräumt werden. Das ist dann sinnvoll, wenn es z.B. nach dem Tod des erst-versterbenden Ehegatten zu zwischenmensch-lichen Streitigkeiten mit den eingesetzten Schlusserben kommt. Der überlebende Ehe-gatte hat dann die Möglichkeit, einen anderen Schlusserben zu benennen. Das Berliner Testament kann aus erbschaft-steuerrechtlichen Gründen ungünstig sein, denn das gleiche Vermögen wird zweimal

vererbt. Im schlechtesten Fall muss zweimal Erbschaftsteuer gezahlt werden. Es sei denn, der begünstigte Dritte ist eine gemeinnützige Organisation. Dies löst auch den Pflichtteilsan-spruch von Pflichtteilsberechtigten aus.

Bitte beachten Sie Die gemeinsam getroffenen Verfügungen in einem Testament sind nach dem Tod eines Partners bindend. Beabsichtigen Sie, spätere Änderungen zu ermöglichen, muss dies eindeutig im Testament zu -gelassen sein. Lassen Sie sich darüber fachlich beraten. Tipp Gerne nennt Ihnen die CBM einen Fach -anwalt für Erbrecht in Ihrer Nähe.

Das Berliner Testament

erbschaft nutzen, z.B. Miete einnehmen, aber das Haus nicht verkaufen. Statt eines Nacherben kann auch ein Schluss -erbe bestimmt werden. Stirbt ein Partner, wird der Überlebende zum alleinigen Vollerben und

der genannte Schlusserbe erst dann, wenn der zweite Partner ebenfalls verstorben ist. Dabei geht der gesamte Nachlass zunächst auf den verwitweten Ehepartner über. Dieser darf den Nachlass nicht absichtlich zu Lasten des Schluss erben mindern, z.B. durch Schenkungen.

Page 17: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

17Vorsorgen, vererben und erben

Unser Testament Wir, die Eheleute Mustermann, Frau Maria Mustermann, geborene Musterfrau, geb. am 1. Januar 1954 in Musterstadt, und Herr Martin Mustermann, geboren am 23. Dezember 1952 in Musterstadt, setzen uns hiermit gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein. Zur Schlusserbin des überlebenden Ehegatten bestimmen wir die Christoffel-Blindenmission Deutschland e.V., Stubenwald-Allee 5, 64625 Bensheim. Unserer Schlusserbin machen wir zur Auflage, die Beerdigung für den Letztverstorbenen zu regeln und für die Pflege beider Gräber für die Dauer von 20 Jahren zu sorgen. Musterstadt, den 18.10.2018 Maria Mustermann

Dies ist auch mein

Letzter Wille.

Martin Mustermann,

Musterstadt,

den 18.10.2018

Ein Beispiel für ein Berliner Testament:

Page 18: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

18 Vorsorgen, vererben und erben

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetz -lichen Erbteils und steht Ehegatten bzw. ein -getragenen Lebenspartnern und Kindern zu – gerade dann, wenn Sie sie in Ihrem Testament nicht bedacht haben. Eltern haben Pflichtteils-ansprüche nach dem Tod ihres Kindes nur dann, wenn das verstorbene Kind selbst keine Kinder hatte. Der Pflichtteil ist zwingend in Geld auszube-zahlen. Pflichtteilsberechtigte haben keinen direkten Anspruch auf Immobilien, Antiquitä-ten oder Ähnliches aus dem Nachlass. Die Be-rechtigten müssen den Pflichtteil gegenüber den Erben geltend machen – innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis des Erbfalles und der enterbenden letztwilligen Verfügung. Andernfalls verjährt der Anspruch. Der Pflichtteilergänzungsanspruch Hatte der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod z.B. ein Grundstück oder Geld verschenkt, würde das den Anteil verringern, den der Pflichtteilsberechtigte am Nachlass hat. Mit dem Pflichtteilergänzungsanspruch wird dieser Verlust ausgeglichen: Der Pflicht-teilsberechtigte kann vom Erben einen Geld -betrag verlangen, der so hoch ist wie der Pflicht teil am verschenkten Gegenstand. Aller-dings wird die Schenkung immer weniger be-rücksichtigt, je länger sie zurückliegt. Schenkungen an Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner werden ohne zeitliche Begren-zung beim Pflichtteilergänzungs anspruch be-rücksichtigt. Gleiches gilt bei einer Schenkung unter einem eigenen Nießbrauchsvorbehalt oder eigenem Wohnungsrecht des Schenkers.

Pflichtteilsverzicht Erbberechtigte können auf ihren Pflichtteil ver-zichten. Der Verzicht muss jedoch zu Lebzeiten des Erblassers vor einem Notar beurkundet werden. Will der Pflichtteilsberechtigte auf den Pflicht-teil nicht verzichten, obwohl er damit zum Bei-spiel den überlebenden Elternteil in finanzielle Schwierigkeiten bringt, kann in ein Testament eine Pflichtteilsstraf klausel auf genommen werden. Eine solche Strafklausel kann bewir-ken, dass die Forderung für den Erben uninte-ressant wird, weil er sonst nach dem Tod des letztversterbenden Ehegatten wiederum nur den Pflichtteil erhalten wird.

Bitte beachten Sie Wird verlangt, dass der Wert von Immo -bilien oder anderen Gegenständen aus dem Nachlass bestimmt wird, muss der Erbe auf Kosten des Nachlasses Gutachten einholen.

Der Pflichtteil

Page 19: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

19Vorsorgen, vererben und erben

Mit einem Erbvertrag können sich zwei oder mehrere Parteien gegen seitig zu bestimmten Regelungen bzw. „Verfügungen von Todes wegen“ verpflichten. Ein solcher Vertrag muss notariell beurkundet werden und setzt die Ge-schäftsfähigkeit der Beteiligten voraus. Er eignet sich besonders, wenn Sie Ihren nicht-ehelichen Lebenspartner absichern möchten. In einem Erbvertrag können Sie bestimmte Leis-tungen vereinbaren, wie z.B. die persönliche Pflege bei Gebrechlichkeit oder die Grabpflege.

Im Gegensatz zum Testament ist ein Erbvertrag bindend und kann in der Regel nur mit Zustim-mung der beteiligten Vertragspartner widerru-fen werden. Denn während der durch ein Testament Bedachte einen Widerruf des Testa-ments nicht verhindern kann, erlangt er durch einen Erbvertrag einen rechtlichen Anspruch auf das Erbe.

„Wir sind der Christoffel-Blindenmission als Spenderinnen verbunden und haben mit ihr einen Erbvertrag geschlossen. Das heißt: In unserem Fall ist es ein Ver-trag zwischen uns beiden und der CBM. Wir haben uns gegenseitig als Erben eingesetzt. Nach dem Tod der Längstlebenden wird der Erlös vom vorhandenen Nachlass den Projekten der CBM zugeführt. Das, was wir durch ausdauernde Arbeit geschaffen haben, soll Menschen mit Augenkrank-heiten und anderen Behinderungen zu-gutekommen. Es ist uns ein Anliegen, Menschen in den ärmsten Ländern der Welt Wege in eine lebenswerte Zukunft zu eröffnen und zu einem selbstbestimm-

ten Leben beizutragen. Wir sind dankbar, dass es uns möglich ist, ein Zeichen der Nächstenliebe zu setzen.“

Edeltraud Hornstein (links), Christa Böhm

Foto

: Priv

at

Der Erbvertrag

Page 20: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

20 Vorsorgen, vererben und erben

Damit Ihr Letzter Wille umgesetzt werden kann, sollten Sie dafür sorgen, dass Ihr Testa-ment gefunden wird. Denn ein Testament, das nicht gefunden oder nicht beim Nachlass-gericht abgegeben wird, ist wertlos, weil es nicht eröffnet werden kann. Am sichersten ist Ihr handschriftliches Testa-ment beim Nachlassgericht, dem örtlichen Amtsgericht, aufgehoben. Ein notarielles Tes-tament gibt der Notar automatisch in die Verwahrung beim Nachlassgericht. Über die Hinterlegung erhalten Sie einen Hinterlegungs-schein. Das zuständige Standesamt informiert die Hinterlegungsstelle über das Versterben eines Bürgers. Diese prüft dann, ob ein Testament vorhanden ist und eröffnet werden muss. Es ist nicht zu empfehlen, das Testament in einem Bankschließfach aufzubewahren, da die Erben nur berechtigt sind, das Schließfach zu öffnen, wenn Sie ein Testament oder einen Erbschein vorlegen können.

Einheitliche Gebühren bei Hinterlegung Zum 1. August 2013 wurde die Verwaltungsge-bühr für die Hinterlegung eines Testaments beim Nachlassgericht vereinheitlicht. Sie wurde pauschal auf 75 Euro festgelegt zzgl. 18 Euro für die Registrierung im zentralen Testaments-register der Bundesnotarkammer. Das ist eine deutliche Verbesserung vor allem für höhere Nachlässe, für die zuvor zum Teil erheblich hö-here Gebühren anfielen. Erbschein zur Legitimation der Erben Beim handschriftlichen Testament muss der Erbe nach der Eröffnung des Testaments für seine Legitimation beim Notar oder zuständi-gen Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnort des Erblassers) einen gebührenpflich-tigen Erbschein beantragen. Das notarielle Testament gilt bereits als Erbschein, daher entfällt dessen Beantragung.

Testamentshinterlegung

Beispiele für die Gebühren beim Erbschein bei handschriftlichen Testamenten (netto) – sie fallen analog zu den Notarkosten an (S. 14)

Nachlasswert Gebühr Nachlasswert Gebühr

bis 22.000 € 107 € bis 320.000 € 635 €

bis 50.000 € 165 € bis 500.000 € 935 €

bis 200.000 € 435 € bis 700.000 € 1.255 €

Page 21: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

21Vorsorgen, vererben und erben

Der Erblasser kann einen Testamentsvollstre-cker einsetzen. Dessen Aufgabe ist es, den Nachlass zu verteilen. Er löst z.B. Ihren Haus-halt auf, regelt Ihre Verbindlichkeiten und er-füllt Ihre Vermächtnisse. Er muss sich an die Anweisungen halten, die Sie im Testament festgelegt haben. Durch das Einsetzen eines Testamentsvollstreckers können Sie Streit unter den Erben vermeiden, da nur er berech-tigt ist, über den Nachlass zu verfügen.

Sie haben folgende Möglichkeiten, einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen: • Sie wählen eine Vertrauensperson. • Sie ordnen an, dass das Nachlassgericht

einen geeigneten Testamentsvollstrecker einsetzt.

Die gängigste Empfehlung für die Vergütung des Testamentsvollstreckers richtet sich nach der Tabelle des Deutschen Notarvereins. Nach dieser Tabelle wird der Testamentsvollstrecker z.B. bei einem Nachlass bis 250.000 Euro mit vier Prozent und bei einem Nachlass bis 500.000 Euro mit drei Prozent vergütet.

Die CBM hat Erfahrung in der Testaments -abwicklung. Sollten Sie daran denken, die CBM als Erbin einzusetzen und darüber hinaus Vermächtnisse auszusetzen, kann die CBM die Testamentsabwicklung über -nehmen. Bitte besprechen Sie dies mit uns.

Ich ordne Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich ... mit dem Recht, einen Nachfolger zu benennen. Der Testamentsvollstrecker hat den Nachlass abzuwickeln und soll angemessen vergütet werden.

Bitte beachten Sie Um Streitig keiten in der Erbengemeinschaft zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine Testaments voll streckung anzuordnen.

Testamentsvollstreckung

Ein Formulierungsbeispiel für Ihr Testament:

Page 22: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

22 Vorsorgen, vererben und erben

Wenn Sie bereits zu Lebzeiten Geldbeträge oder Wertgegenstände verschenken, wird dies als Schenkung unter Lebenden bezeichnet. Sie können Privatpersonen oder auch gemeinnüt-zige Organisationen beschenken. Schenkungen an gemeinnützige Organisationen sind von jeg-licher Schenkungsteuer befreit und kommen dem satzungsgemäßen Verwendungszweck ungeschmälert zu. Wenn Sie Geld verschenken, können Sie es z.B. mit der Auflage verknüpfen, dass die Beschenk-ten das Geld für einen bestimmten Zweck wie den Hausbau oder -kauf verwenden sollen. Bei der Übertragung von Immobilien ist es üblich, einen Nießbrauch oder ein Wohnrecht zu vereinbaren. Durch den Nießbrauch sichern Sie sich die weitere Nutzung des Hauses, kön-nen also beispielsweise dort kostenlos wohnen bleiben oder Miete einnehmen, solange Sie leben. Wenn Sie eine Immobilie noch zu Leb-zeiten verschenken, sollte der Nießbrauchs -vorbehalt ins Grundbuch eingetragen werden. Wenn Sie sich ein Wohnungsrecht vorbehalten, sind Sie berechtigt, in festgelegten Räumen weiterhin mietfrei zu wohnen. Das Wohnungs-recht sollte in das Grundbuch eingetragen wer-den. Möchten Sie das gesamte Haus weiterhin nutzen, müssen Sie einen Nießbrauch verein-baren. Sie können auch Aktien oder andere Wert -papiere verschenken. Ihre Bank oder Sparkasse berät Sie dabei.

„Gott hat mir so viel gegeben und mich geführt. Deshalb bin ich froh und dank-bar dafür, dass ich – auch mit meinem Nachlass – Hilfe weitergeben kann. Die Hilfe, die Menschen mit Behinde-rungen durch die CBM erfahren, ist konkret und schenkt ihnen eine feste Lebensgrundlage. Deshalb unterstütze ich die CBM sehr gerne.“ Christoph Carius, Gymnasiallehrer i.R.

Foto

: Priv

at

Bitte beachten Sie Wenn der Schen ken de seinen Lebens -unterhalt nicht mehr aus eigener Kraft bestreiten kann, muss der Beschenkte den Wert des Schenkungs objekts in Geld auf Verlan gen zurückgeben, aber nur innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung.

Die Schenkung

Page 23: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

23Vorsorgen, vererben und erben

In allen Fällen müssen zwischen Schenkung und Erbfall – und zwischen jeder anderen Schenkung – mindestens zehn Jahre liegen. Ansonsten wird der Wert der Schenkung bei der Pflichtteilsberechnung anteilig berück -sichtigt – je nach zurück liegender Dauer der Schenkung. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen bei einer Schenkung unter eigenem Nieß-brauch oder eigenem Wohnungsrecht pflicht-teilsberechtigte Angehörige durch den Erben oder Beschenkten finanziell entschädigt wer-

den, wenn der Erblasser einen Teil seines Vermögens bereits zu Lebzeiten an jemanden anderen übertragen und so den Nachlass ge-schmälert hat. Wie im Erbfall müssen auch für Schenkungen Steuern bezahlt werden, wenn die Freibeträge überschritten werden. Freibeträge und Steuer-klassen sind dieselben wie bei der Erbschaft-steuer. Die Sätze und Beträge finden Sie auf Seite 32. Bei Schenkungen an Eltern oder (Ur-) Groß eltern gilt abweichend die un -günstigere Steuerklasse II.

Nach einer schweren Kriegsverletzung war mein Vater drei Tage lang blind, doch sein Augenlicht wurde ge ret tet. Seitdem war für meine mittlerweile verstorbenen Eltern und später auch für mich klar, dass wir etwas für seh -behinderte Menschen tun wollten.

Als christ liche Familie einigten wir uns schnell darauf, die Christoffel-Blinden-mission in unseren Testamenten zu bedenken. Diese half uns sehr und über-nahm alle Gebühren sowie die Kosten für die Grabpflege.

Christine Dost (rechts)

Foto

: priv

at

Page 24: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

24 Vorsorgen, vererben und erben

Eine Verfügung zugunsten Dritter im Todesfall ist ein Vertrag, den Sie als Kontoinhaber mit Ihrer Bank oder Sparkasse abschließen. Er be-sagt, dass ein Geldvermögen oder Wertpapier -depot im Falle Ihres Todes direkt auf eine bestimmte Person oder gemeinnützige Organi-sation als Begünstigte bzw. Begünstigten über-geht. Gemeinnützige Organisationen wie die CBM sind von der Schenkung steuer befreit. Der Wert des Kontos oder der Wertpapiere fällt somit nicht in den Nachlass, sondern geht direkt auf den Begünstigten über. Der Gut habensbetrag ist aber nach dem Erbschaft-steuergesetz zu versteuern. Die Verfügung zugunsten Dritter ist rechtlich ein Schenkungs-vertrag, der jedoch keiner notariellen Beurkun-dung bedarf. Der Erblasser muss zu Lebzeiten beachten, dass jedes Mal, wenn ein Sparbrief oder ein Wertpapier (besonders wichtig bei kurzen Laufzeiten) fällig wird, die „Verfügung zuguns-

ten Dritter“ für dieses Depot unwirksam wird und neu ausgestellt werden muss. Erhalten die Erben nach einem Sterbefall Kenntnis von einer Verfügung zugunsten Drit-ter, können sie Widerspruch bei der Bank oder Versicherung einlegen. Das Guthaben fällt dann in den Nachlass und wird nicht an den Begünstigten ausgezahlt.

Die 11-jährige Nono aus Tansania hatte ihr Hörvermögen fast völlig verloren. Beide Trommelfelle wurden jedoch in einem CBM-geförderten Projekt operiert. Jetzt kann Nono wieder ganz gut hören.

Verfügung zugunsten Dritter

Bitte beachten Sie Ihren Bezugsberechtigten können Sie jederzeit ändern. Sollte der Bezugsberech-tigte sterben, ist es sinnvoll, einen Ersatz -bezugsberechtigten zu benennen. Der Kontoinhaber kann zu Lebzeiten jederzeit über sein Gut haben verfügen. Im schlechtesten Fall bedeutet dies für den Begüns tigten, dass er im Todesfall leer ausgeht.

Foto

: CBM

/arg

um/E

inbe

rger

Page 25: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

25Vorsorgen, vererben und erben

Sofern Sie Haus- oder Wohnungseigentum be-sitzen, sollten Sie in jedem Fall ein Testament errichten. Ansonsten tritt die gesetzliche Erb-folge ein – mit oft ungewollten Folgen. Zwei charakteristische Beispiele: • Wenn Sie verheiratet sind und keine Kinder

haben, erbt Ihr Ehe partner nach Ihrem Tod drei Viertel Ihrer Immobilie. Das letzte Viertel billigt der Gesetzgeber den engsten Verwand-ten (Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten) zu.

• Wenn Sie Kinder haben, erhalten diese die eine Hälfte Ihres Immobilien anteils, Ihr Ehepartner die andere Hälfte.

Um diese negativen Folgen zu vermeiden, ist die Errichtung eines Testaments unerlässlich, wenn Sie eine Immobilie (Wohnhaus, Eigen-tumswohnung, Grundstück usw.) Ihr Eigen nennen.

Mein Testament Ich, Marion Mustermann, geboren am 16.5.1941, wohnhaft Musterstraße 19, in 54321 Musterstadt, setze meine Schwester Berta Beispiel, Beispiel-Allee 26, in 12345 Beispielstadt, zur Alleinerbin ein. Die Christoffel-Blindenmission Deutschland e.V., Stubenwald-Allee 5 in 64625 Bensheim, erhält meine Eigentumswohnung, Musterstraße 19, in Musterstadt als Vermächtnis. Musterstadt, den 16. November 2018 Marion Mustermann

Vererben von Immobilien

Ein Formulierungsbeispiel für Ihr Testament:

Page 26: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

26 Vorsorgen, vererben und erben

Bei der Nachlassabwicklung kommt auf die Erben bzw. den Testamentsvollstrecker eine Vielzahl von administrativen und organisato -rischen Aufgaben zu. Zunächst müssen sie sich einen genauen Überblick über den Nachlass verschaffen. Welche Vermögenswerte (Bargeld, Wertgegen-stände, Bankguthaben, Immobilien etc.) hat der Verstorbene hinterlassen und wo befinden sie sich? Bestanden zum Todeszeitpunkt Ver-bindlichkeiten, z.B. Darlehen? Welche Verträge (Mietvertrag, Versicherungsverträge, Abonne-ments u.a.) hatte der Verstorbene abgeschlos-sen? Können diese gekündigt werden und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Bei Nachlässen, die der CBM als Alleinerbin zugewendet werden, erledigen fachkundige

CBM-Mitarbeiter all diese Aufgaben sorgfältig und mit dem nötigen Feingefühl. Der Wille des Erblassers steht dabei stets im Mittelpunkt. Die CBM löst z. B. den Haushalt auf und liefert alle auktionsfähigen Gegenstände wie Schmuck und Antiquitäten an renommierte Auk tionshäuser. Dort werden sie fachkundig geschätzt und zum best mög lichen Preis versteigert. Immobilien, die der CBM als Alleinerbin übertragen werden, lässt die CBM von Sach -verständigen bewerten und bietet sie zum höchstmöglichen Preis auf dem Immobilien-markt zum Verkauf an. So stellt die CBM sicher, dass Ihr Nachlass – ganz in Ihrem Sinne – mit möglichst hohem Ertrag CBM-geförderten Hilfsprojekten zugutekommt.

Mein Letzter Wille Ich, Maria Mustermann, geboren am 14.4.1930, wohnhaft Musterstraße 19, in 54321 Musterstadt, setze die Christoffel-Blindenmission Deutschland e.V., Stubenwald-Allee 5 in 64625 Bensheim, zu meiner Alleinerbin ein. Ich mache der CBM zur Auflage, für die Pflege meines Grabes für die Dauer von 20 Jahren zu sorgen. Musterstadt, den 30. November 2018 Maria Mustermann

Nachlassabwicklung

Page 27: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

27Vorsorgen, vererben und erben

Wir hoffen, dass Ihnen unser Ratgeber eine gute Hilfe beim Verfassen Ihres Testaments ist. Vielleicht entschließen Sie sich ja, die CBM in Ihrem Testament zu bedenken. Dann kommt Ihr letzter Wunsch vielen Menschen in den ärmsten Ländern der Welt zugute. Ihr Geschenk wirkt langfristig. Jeder blinde Er-wachsene, der wieder sehen kann, jedes be-hinderte Kind, das eine Ausbildung erhält, wird sich immer gern daran erinnern, dass all dies die großherzige Hilfe von Unter stützern wie Ihnen möglich gemacht hat. Die Christoffel-Blindenmission ist als gemein-nützig anerkannt und von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Die Verwendung der uns anvertrauten Nachlasswerte wird jährlich von einer Wirtschafts prüfungsgesellschaft kontrolliert.

Das Deutsche Zentral institut für So-ziale Fragen in Berlin (dzi) empfiehlt die CBM für Spenden und hat ihr das Spendensiegel verliehen.

Bei Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an die Mitarbeiter des CBM-Legateteams. Diese nennen Ihnen bei Bedarf auch Adressen von erfahrenen Fachanwälten für Erbrecht. Andreas Nordt Telefon (0 62 51) 131-141 Oskar Krein Telefon (0 62 51) 131-142 Roswitha von Hagke Telefon (0 62 51) 131-145 Carmen Maus-Gebauer Telefon (0 62 51) 131-148

Foto

: CBM

Schenken Sie von Herzen!

Page 28: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

28 Vorsorgen, vererben und erben

Ablieferungspflicht eines Testaments Jeder, der ein Testament besitzt oder findet, ist verpflichtet, es unverzüglich beim Nachlass-gericht abzuliefern, sobald er weiß, dass der Erblasser gestorben ist. Wer ein Testament beschädigt, vernichtet oder nicht dem Nach -lassgericht übergibt, ist wegen Urkunden - unterdrückung strafbar und den Erben gegen -über schadenersatzpflichtig. Berliner Testament Mit einem Berliner Testament setzen sich Ehe-gatten gemeinsam zum jeweiligen Alleinerben ein. Gemeinsame Kinder, andere Angehörige oder eine gemeinnützige Organisation sind dann die Schlusserben im Todesfall des über -lebenden Ehegatten. Digitaler Nachlass Das digitale Erbe ist umfangreich. Zu Ihrem digitalen Nachlass zählen beispielsweise: • Daten bei digitalen Dienstanbietern wie

Facebook, Whatsapp, Twitter und E-Mail- Anbietern,

• Kundenkonten bei Online-Banken und

-Bezahldiensten, bei Online-Shops sowie Streaming- und Cloud-Diensten,

• Programme auf Ihrem eigenen Computer wie

z.B. Spiele, Bildbearbeitungs- und Steuer -programme,

• sämtliche Hardware, die Sie benutzen, z.B.

PC, Smartphone, USB-Sticks, externe Fest-platten etc.

Eigenhändiges Testament Das eigenhändige Testament (Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament) ist ein voll -ständig handschriftlich verfasstes Testament mit Vor- und Nachname, Ort, Datum sowie Unterschrift. Erbe Der Erbe oder die Erbin tritt die Rechtsnach-folge der verstorbenen Person an und über-nimmt Rechte sowie Pflichten. Dabei kann es sich um eine einzelne Person, eine Erbenge-meinschaft oder eine Organisation handeln. Das Erbe ist der Nachlass, den eine verstor-bene Person hinterlässt. Erbengemeinschaft Hinterlässt der Verstorbene mehrere Erben (Miterben), so wird sein Nachlass zum gemeinschaftlichen Vermögen dieser Erben. Sie bilden eine Erbengemeinschaft. Erblasser/Erblasserin Jeder Mensch, der stirbt, hinterlässt seinen Nachlass und wird so zum Erblasser. Erbschaft Die Erbschaft umfasst alles, was eine Person zum Zeitpunkt ihres Todes hinterlässt. Dies schließt Vermögenswerte, aber auch Schulden ein. Erbschein Im Erbschein bescheinigt das Nachlassgerichts den rechtlichen Anspruch des Erben auf das Erbe. Um den Erbschein zu erhalten, muss der Erbe einen Antrag an das Nachlassgericht stellen.

Wichtige erbrechtliche Schlüsselbegriffe

Page 29: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

29Vorsorgen, vererben und erben

Erbvertrag Der Erbvertrag regelt den Nachlass von zwei bzw. mehreren gleich berechtigten Vertragspartnern. Änderungen oder Ergänzungen sind nur mit Zustimmung der Vertragspartner möglich. Ersatzerbe Mit der Nennung eines Ersatzerben im Testa-ment verhindern Sie, dass die gesetzliche Erb-folge in Kraft tritt, sollte der Erbe vor Ihnen sterben. Gesetzliche Erbfolge Wenn ein Verstorbener kein Testament errich-tet hatte, gibt der Gesetz geber vor, wer dessen Erbe wird (gesetzliche Erbfolge). Dies wider-spricht in der Regel den Wünschen und Vorstel-lungen des Erblassers, da nicht er, sondern das Gesetz dessen Rechtsnachfolge bestimmt. Nachlassverbindlichkeiten Nachlassverbindlichkeiten sind alle Schulden und Zahlungsverpflichtungen, die der Erblas-ser am Todestag hinterlassen hat, bzw. die durch seinen Tod entstehen (Beerdigungs -kosten, Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse, Auflagen). Sind die Schulden höher als der Nachlass, ist der Nachlass überschuldet. Dann sollte der Erbe die Erbschaft ausschlagen oder eine Beschränkung der Haftung herbeiführen. Nachlasssicherung/Nachlasspfleger Die Nachlasssicherung beinhaltet Maßnahmen zur Sicherung einzelner Nachlassgegenstände. Der Nachlasspfleger verwaltet den Nachlass für den noch unbekannten Erben. Die Nach-lassverwaltung beinhaltet als Sonderform der Nachlasspflegschaft die Bestellung eines Pfle-gers, um Nachlassgläubiger zu befriedigen.

Notarielles Testament Das notarielle Testament ist eine letztwillige Verfügung, die zusammen mit einem Notar er-stellt und von ihm bzw. beim Nachlassgericht hinterlegt wird. In der Regel muss ein Erbe in diesem Fall keinen Erbschein beantragen. Pflichtteil Der Pflichtteil ist der gesetzliche Anspruch der Kinder, des Ehegatten oder evtl. der Eltern, die vom Erblasser nicht im Testament bedacht wurden, auf die Auszahlung der Hälfte des ge-setzlichen Erbteils in Geld. Alle Pflichtteilsberechtigten haben darüber hi-naus die sog. Pflichtteilsergänzungsansprüche aus Schenkungen, die der Erblasser in den letzten zehn Jahren seines Lebens getätigt hatte. Bei Schenkungen an Ehegatten oder bei Schenkungen unter eigenem Nießbrauchs -vorbehalt bzw. eigenem Wohnungsrecht gibt es diese zeitliche Schranke nicht. Schenkung Eine Schenkung ist die Übertragung eines Ver-mögenswerts zu Lebzeiten. Sie ist unentgeltlich, da keine Gegenleistung erwartet wird, und schenkungsteuerpflichtig. Allerdings sieht das Erbschaft- und Schenkung steuer gesetz Steuer-befreiungen und Freibeträge vor. Eine Schenkung kann bei eigener Bedürftig-keit in einem Zeitraum von zehn Jahren vom Schenkenden zurückgefordert werden. Die CBM ist erbschaft- und schenkungsteuer -befreit.

Page 30: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

30 Vorsorgen, vererben und erben

Testament Ein Testament ist eine letztwillige Verfügung, mit der der Erblasser seine gewünschte Erb-einsetzung regelt. Testamentsverwahrung Die Testamentsverwahrung beim Nachlass -gericht (örtlich zuständiges Amtsgericht) garantiert, dass das Testament im Todesfall eröffnet und der Wille des Erblassers um -gesetzt wird. Zentrales Testamentsregister Das zentrale Testamentsregister – geführt bei der Bundesnotarkammer (s. S. 35) – enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolge -relevanten Urkunden, die vom Notar errichtet werden oder in gerichtlicher Verwahrung hinterlegt sind. Testamentsvollstreckung Die Testamentsvollstreckung regelt die Ver -teilung des Nachlasses im Sinne des Erblassers. Sie kann im Testament angeordnet und auch der Testamentsvollstrecker kann dort be-stimmt werden. Vermächtnis Durch ein Vermächtnis kann der Erblasser einer anderen Person oder gemeinnützigen Einrich-tung in seinem Testament einen Ver mögenswert (z.B. Geldsumme, Kunstgegenstand, Immobilie, Hausrats gegenstand) zuwenden, ohne diese als Erben einzusetzen. Der Vermächtnisnehmer macht seinen Anspruch beim Erben geltend. Der Erbe ist gesetzlich verpflichtet, den Ver -mögenswert herauszugeben.

Vor- und Nacherbschaft Mit einer Vor- und Nacherbschaft kann der Nachlass über zwei oder mehrere Generationen hinweg vererbt werden. Der Erblasser bestimmt, dass sein Vermögen zunächst dem Vorerben zukommen soll, legt aber gleichzeitig bereits fest, welcher Nacherbe es zu einem vom Erb-lasser bestimmten Zeitpunkt (Tod des Vorerben, Vollendung eines bestimmten Lebensjahres, Abschluss einer Berufsausbildung usw.) bekommt. Der Vorerbe darf im Regelfall die Vorerbschaft nutzen, z.B. Zinserträge oder Miete einnehmen, aber das Haus nicht verkaufen. Diese Art der Testa ments gestaltung stellt eine sehr gute Möglichkeit dar, z.B. gemeinnützige Organisa-tionen in ihrer Arbeit zu unterstützen, indem diese als Nach erben eingesetzt werden.

Page 31: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

31Vorsorgen, vererben und erben

Vermögen auflisten

Verbindlichkeiten auflisten

Liste der Erben und Begünstigten aufstellen

ggf. Testamentsvollstrecker bestimmen

Testament schreiben

• eigenhändiges Testament unterschreiben und sicher verwahren

• gegebenenfalls eine Beratung bei einem Fachanwalt für Erbrecht wahrnehmen

• darüber info r mieren, wo mein Testament liegt

• bei notariellem Testament Notar termin vereinbaren

Bei Verfügung zugunsten Dritter

• Vereinbarung mit dem Geldinstitut abschließen, eventuell verlängern nach Ablauf der Geldanlage

• Kopie der Vereinbarung an begünstigten Dritten

Bei Lebensversicherungen

• Begünstigten eintragen/ändern

Bei Schenkungen

• Beratung beim Steuerberater, Fachanwalt für Erbrecht oder Notar vereinbaren

Vertrauensperson bestimmen und informieren

Beerdigung regeln: Vorsorgevertrag abschließen

Grabpflege: Grabpflegevertrag abschließen

Woran sollte ich denken?

Tipp Mit dem CBM-Dokumentenordner behalten Sie stets den Überblick über Ihre wichtigen Unterlagen. Gerne erteilen Ihnen unsere Mitarbeiter vom Fachbereich Legate dazu Auskunft.

Page 32: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

32 Vorsorgen, vererben und erben

Beispiel: Ich hinterlasse meinem Neffen ein Sparvermögen von 100.000 Euro. Höhe des Vermächtnisses: 100.000 € allgemeiner Freibetrag: -20.000 € steuerpflichtiger Betrag: 80.000 € Erbschaftsteuer: 16.000 € (20 % von 80.000 €)

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Steuerklassen, Steuersätze und Freibeträge der Erbschaftsteuer1

Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III

Erben Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Urenkel, Eltern, (Ur-)Großeltern

Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, gesch. Ehepartner

Alle übrigen Erben

Allgemeiner Freibetrag

Ehepartner, eingetrage-ne Lebenspartner → € 500.000 Kinder, Stiefkinder → € 400.000 Enkel → € 200.000 → € 400.000 bei vorverstorbenen Eltern Eltern, (Ur-)Großeltern → € 100.000 im Erbfall → € 20.000 bei Schenkung

Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, gesch. Ehepartner → € 20.000

Alle übrigen Erben → € 20.000

Versorgungs-freibetrag

Ehepartner → € 256.000 Kinder, Stiefkinder → € 10.300 bis € 52.000 (je nach Alter)

ohne Versorgungsfreibetrag

ohne Versorgungs- freibetrag

Steuerpflichtiges Vermögen nach Abzug der Freibeträge bis einschließlich:

Vermögen Steuerklasse I (Satz) Steuerklasse II (Satz) Steuerklasse III (Satz)

bis € 75.000 7 % 15 % 30 %

bis € 300.000 11 % 20 % 30 %

bis € 600.000 15 % 25 % 30 %

1 Für alle gilt: Ererbtes Vermögen wird immer nach dem Verkehrswert besteuert.

Page 33: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

33Vorsorgen, vererben und erben

Girokonten/Sparguthaben

genaue Beschreibung

Aufbewahrungsort

bestimmt für Wert in €

Wertpapiere

genaue Beschreibung

Aufbewahrungsort

bestimmt für Wert in €

Bausparverträge

genaue Beschreibung

Aufbewahrungsort

bestimmt für Wert in €

Versicherungen, z.B. Lebensversicherung

genaue Beschreibung

Aufbewahrungsort

bestimmt für Wert in €

Schmuck

genaue Beschreibung

Aufbewahrungsort

bestimmt für Wert in €

Andere Wertgegenstände, z.B. Immobilien, Antiquitäten

genaue Beschreibung

Aufbewahrungsort

bestimmt für Wert in €

Sonstiges

genaue Beschreibung

Aufbewahrungsort

bestimmt für Wert in €

Übersicht über mein Vermögen

Page 34: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

34

Gut vorgesorgt! Unsere Vorsorge -broschüre „Gut vorgesorgt!“ bietet Informationen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Sie gibt Auskünfte zum Pflegestärkungsgesetz und zum Vor-sorgevertrag für eine Bestattung. Außer-dem erläutert sie die ersten Schritte nach einem Trauerfall.

Der CBM- Dokumenten- ordner In unserem CBM- Dokumentenordner zu Vorsorge- und Nachlassregelungen kön-nen Sie Ihre persönlichen Papiere, Nach-lass-Dokumente sowie CBM-Ratgeber zu den Themen Vorsorge und Erbrecht ab -heften. So haben Sie alles Wichtige an einem Platz und schnell griffbereit.

Bitte senden Sie Ihre Bestellung an: CBM Deutschland e.V. Fachbereich Legate Michael Würtenberger Stubenwald-Allee 5 64625 Bensheim per Telefon (0 62 51) 131-2 49 per Fax an (0 62 51) 131-199 per E-Mail an [email protected] online unter www.cbm.de/bestellen-testamentsspende

Spuren der Liebe Der Tod eines ge-liebten Menschen trifft einen oft plötz-lich und unerwartet. Zusätzlich belasten die vielen notwendigen Dinge, die in die Wege geleitet werden müssen. Mit dieser Broschüre möchten wir Trost spenden und zum Nachdenken über Vergänglichkeit aber auch Hoffnung und Zukunft anregen.

Unsere Broschüren: Rat und Trost Die CBM hilft Ihnen nicht nur bei der Abwicklung Ihres Nachlasses. Unsere kostenlosen Ratgeber beantworten Ihre Fragen zu Vorsorge und Erbrecht, damit im Ernstfall nicht unbekannte Dritte entscheiden. Gern schicken wir Ihnen die gewünschten Broschüren zu.

Vorsorgen, vererben und erben

Page 35: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

35Vorsorgen, vererben und erben

Literatur Erbrecht auf den Punkt gebracht. Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. (Hrsg.), Berlin, 8. Aufl. 2018, 130 Seiten, ISBN 978-3000-184550 (Informationen zu Erbrecht/Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Be-treuungsverfügung, Kontaktadressen der Fach-anwälte für Erbrecht im Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten) Testamentsvollstreckung. Richtig anordnen, durchführen und kontrollieren, DTV-Ratgeber, Bernhard F. Klinger, Wolfgang Roth, 3. Aufl. 2018, 224 Seiten, ISBN 978-3-423-51224-4

Internet www.cbm.de/legate Informationen zum Erbrecht/Testament, Termine der bundesweiten CBM-Veranstaltungen zu Vorsorge und Erbrecht www.digev-ev.de DIGEV – Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V., Angelbachtal www.ndeex.de Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V., Weißenthurm: Erbrecht/Testament, Vorsorge und Nachlassplanung www.ndtv.de Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V., Weißenthurm

www.bmjv.de Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mohrenstraße 37, 10117 Berlin Telefon: (0 30) 185 80 - 0 Fax (030) 185 80 - 95 25 E-Mail: [email protected]: Informationen und Musterformulare zur Vorsorge www.bundesnotarkammer.de Bundesnotarkammer, Mohrenstraße 34 10117 Berlin Telefon (0 30) 38 38 66 - 0, Fax (0 30) 38 38 66 - 66 E-Mail: [email protected] Die Bundesnotarkammer verwaltet das zentrale Testamentsregister.

Literaturhinweise und Adressen

Page 36: Der Letzte Wille - cbm.de Startseitefe471aaf-798f-4d55-a256-27610f28171b/d… · Foto: CBM/Foto Backofen Mhm Vorsorgen, vererben und erben 1 Der Letzte Wille Vorsorgen, vererben und

CBM Deutschland e.V.

Fachbereich Legate · Stubenwald-Allee 5 · 64625 Bensheim Telefon: (0 62 51) 131-141 · (0 62 51) 131-142 · (0 62 51) 131-145 · (0 62 51) 131-148 Fax: (0 62 51) 131-199 E-Mail: [email protected] · www.cbm.de Spendenkonto IBAN: DE46 3702 0500 0000 0020 20 · BIC: BFSWDE33XXX Fachliche Kontrolle Fachanwälte für Erbrecht Wolfgang Roth und Thomas Maulbetsch, Hauptstraße 31, 74847 Obrigheim, www.erbrechtsexperte.de und www.erbrechtexperte.de V.i.S.d.P. Dr. Peter Schießl, Dr. Rainer Brockhaus Stand: November 2019 Das Logo und die Marke CBM sind rechtlich geschützt · Mit jeder Spende an die CBM helfen Sie, das Leben von Menschen mit Behinderungen in den ärmsten Gebieten der Erde zu verbessern. Ihre Spende setzen wir für den von Ihnen angegebenen Zweck ein oder dort, wo sie am dringendsten gebraucht wird. · Die CBM Deutschland e.V. (Anschrift s.o.; dort erreichen Sie auch unseren Datenschutzbeauftragten) verarbeitet Ihre in dem Spendenformular/Überweisungsträger angegebenen Daten gem. § 6 Nr. 5 DSG-EKD für die Spendenabwicklung. Die Nutzung Ihrer Daten und ggf. Interessen für werbliche Zwecke erfolgt gem. § 6 Nr. 4 und Nr. 2 DSG-EKD. Einer künftigen werblichen Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Ihren Rechten auf Auskunft, Berichtigung und Beschwerde erhalten Sie unter www.cbm.de/datenschutz.

3561

· LD

· 11

/19

· Tite

lfoto

: CBM

/Fot

o Ba

ckof

en

Foto

: CBM

/Hay

duk

Mit diesem Ratgeber konnten wir Ihnen wahrscheinlich schon viele Fragen zur Tes -taments gestaltung beantworten. Sollten Sie dennoch in einigen Punkten Unklarheit haben, hilft Ihnen das Team vom Fachbe-reich Legate der CBM gerne weiter – auch zum Thema Vorsorge regelungen.

Wussten Sie, dass Sie als Ehegatte

nicht automatisch alles allein von

Ihrem Partner erben?