der neue bav tarifvertrag für arzthelferinnen chance für den vertrieb
DESCRIPTION
Der neue bAV Tarifvertrag für Arzthelferinnen Chance für den Vertrieb. !. !. Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte. Wie hoch ist überhaupt das Potential in Deutschland?. - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
Der neue bAV Tarifvertrag für Arzthelferinnen
Chance für den Vertrieb
Februar 2008 Frank Dreßel
Wie hoch ist überhaupt das Potential in Deutschland?
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgungfür Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
ca. 500.000 Beschäftigte bei den niedergelassenen Ärzte
99% haben keine betriebliche Altersversorgung
bAVkeine bAV
!!
Februar 2008 Frank Dreßel
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgungfür Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
Absatzerfolg der sog. GesundheitsRente enttäuschend
„Durchdringungsquoten“ tendieren gegen Null
ca. 230.000 niedergelassene Ärzte und Zahnärzte in Deutschland
!
!
!ca. 30.000 Ärzte sind allein im Hausärzteverband organisiert
Klientel ist zahlungskräftig und lukrativ
lediglich 2500 Verträge sind seit Ende 2002 verkauft worden
Februar 2008 Frank Dreßel
Die GesundheitsRente ( Hintergrundinfos)
Konsortium:Deutschen Ärzteversicherung ( Konsortialführer ) Deutschen Apotheker- und Ärztebank ( Apo-Bank ) Pro bAV Pensionskasse
Vertrieb durch MLP, Apo-Finanz, DÄV
Ende 2002 zur betrieblichen Altersversorgung für die Angestellten der in Deutschland niedergelassenen Ärzte geschaffen worden
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgungfür Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
Februar 2008 Frank Dreßel
Die GesundheitsRente
„Die Bundeszahnärztekammer legt aber Wert darauf, dass mit dieser Information ausdrücklich keine Empfehlung verbunden ist, da auch andere Vorsorgeprodukte auf dem Markt existieren. Die Wahl der privaten Altersvorsorge ist und bleibt eine Einzelentscheidung“(Veröffentlichung der Bundeszahnärztekammer)
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgungfür Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
Februar 2008 Frank Dreßel
§1 Geltungsbereich
Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen, die im Bundesgebiet in Einrichtungen der ambulanten Versorgung tätig sind
Sprechstundenschwestern und -helferinnen
staatlich geprüfte Kranken- und Kinderkrankenschwestern
staatlich geprüfte Kranken- und Kinderkrankenpflegerinnen
Auszubildende
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgungfür Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
Februar 2008 Frank Dreßel
lineare Gehaltserhöhung um 2,5% ab dem 1. Januar 2008
Kernpunkte:
Anspruch auf arbeitgeberfinanzierte bAV „Betriebsrente vom Arzt“
Novum in der Geschichte der
Tarifverträge für Arzthelferinnen !!!
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgungfür Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
Februar 2008 Frank Dreßel
§ 2 (1)a) Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung
Vollzeitbeschäftigt und Teilzeitbeschäftigte mit durchschnittlich 18 h pro Woche und mehr
erhalten 20 € monatlich
Wahl der Zahlung zusätzlich zur VWL:
AZUBIS nach der Probezeit
Teilzeitbeschäftigte mit durchschnittlich weniger als 18 h pro Woche erhalten 10 € monatlich
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgungfür Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
Februar 2008 Frank Dreßel
§ 2 (1) b) Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung
Vollzeitbeschäftigt und Teilzeitbeschäftigte mit durchschnittlich 18 h pro Woche und mehrerhalten 56 € monatlich
Wahl der Zahlung anstelle der VWL:
AZUBIS nach der Probezeit
Teilzeitbeschäftigte mit durchschnittlich weniger als 18 h pro Wocheerhalten 28 € monatlich
erhalten 38 € monatlich
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgungfür Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
Februar 2008 Frank Dreßel
§ 2 Arbeitgeberbeitrag
Zusätzlich zur VWL Anstelle der VWL
20,-- € / Monat (Vollzeit > 18 Std./ Woche)
10,-- € / Monat (Vollzeit < 18 Std./ Woche)
20,-- € / Monat (Azubis nach Probezeit)
56,-- € / Monat (Vollzeit > 18 Std./ Woche)
28,-- € / Monat (Vollzeit < 18 Std./ Woche)
38,-- € / Monat (Azubis nach Probezeit)
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgungfür Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
Februar 2008 Frank Dreßel
§ 2 (2) Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung
innerhalb von 3 Monaten nach In-Kraft-Treten des TV
Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechtes:
nach Auslaufen eines bestehenden VWL Vertrages
nach Beginn eines neuen Beschäftigungsverhältnis
wird kein Gebrauch gemacht: AG muss gemäß Bestimmungen ohne VWL verfahren (56 € VZ - 28 € TZ - 38 € AZUBI)
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgungfür Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
Februar 2008 Frank Dreßel
§ 2 (3) Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung
Wahl befristet bis einschl. 31.12.2014
Übergangsregelung:
ab 01.01.2015 Anspruch gemäß § 2 (1) b)56 € - 28 € - 38 €
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgungfür Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
AG Beitrag kann nicht für die Riester Rente verwendet werden
Februar 2008 Frank Dreßel
§ 6 (3) Höhe der Umwandlung
AG Zuschuss in Höhe von 20% des umgewandelten Betrages mindestens 10,- € monatlich
Entgeltumwandlung
maximal 4% BBG West ( 63.600 € p.a.) Im Jahr 2008 2.544,-- €Zuschuss beträgt maximal 508,80 € p.a.
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgungfür Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
Februar 2008 Frank Dreßel
§ 7 (13) Umwandelbare Entgeltbestandteile
13. Monatsgehalt
VWL
sonstige Entgeltbestandteile
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgungfür Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
Februar 2008 Frank Dreßel
§ 9 Durchführungsweg
(1) AG bietet Pensionskasse an
(2) trifft AG nicht innerhalb 4 Wochen nach Antragstellung bzw nach Entstehung des Anspruchs auf AG Leistung eine Entscheidung hat AN freies Wahlrecht mit DV oder PK
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgungfür Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
Februar 2008 Frank Dreßel
§ 11 sofortige Unverfallbarkeit
Anwartschaft aus Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschuss und Versorgungszusage aus Arbeitgeberbeitrag sind ab Versicherungsbeginn unverfallbar.
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgungfür Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
Februar 2008 Frank Dreßel
§ 18 In-Kraft-Treten und Laufzeit
(1) Tarifvertrag tritt am 01.04.2008 in Kraft, kündbar erstmals zum 31.12.2010
(3) … bestehende Betriebsvereinbarungen oder Individualvereinbarungen …bleiben unberührt…
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgungfür Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
Februar 2008 Frank Dreßel
Welchen Arbeitgeber betrifft es?
… die dem Tarifvertrag angeschlossen sind
… die sich in der Bezahlung an den Tarifvertrag anlehnen
… als Arbeitsvertrag den Mustervertrag der Ärztekammer benützen
… auch ohne Anlehnung an den Tarifvertrag die Anpassung ihren Mitarbeitern zukommen lassen möchten
Die Regelungen zur bAV betreffen Arbeitgeber
Mehr als sie denken!
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgungfür Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
Februar 2008 Frank Dreßel
(Grundlage: Alter: 30 Jahre, Tätigkeitsgruppe III, 17. Berufsjahr, Steuerklasse I, 0 Kinder)
Auswirkungen einer Entgeltumwandlungfür Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
Tarifliches Gehalt
Euro
Nach Umwandlung 100,-- Euro
(49,72 netto)
Nach Umwandlung 130,-- Euro
(64,41 netto)
Nach Umwandlung 200,-- Euro
(99,41 netto)
Brutto 1.988,-- 1.888,-- 1858,-- 1.788,--
Steuer (inkl. Soli; Ki-St.)
286,10 256,12 247,23 226,61
Sozialversicherung(Erhöhter PV-Satz)
408,54 387,99 381,82 367,44
Netto 1293,36 1243,89 1228,95 1193,95
Februar 2008 Frank Dreßel
(Grundlage: Alter: 30 Jahre, Tätigkeitsgruppe III, 17. Berufsjahr, Steuerklasse I, 0 Kinder)
Auswirkungen einer Entgeltumwandlungfür Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
Nach Umwandlung 100,-- Euro
(49,72 netto)
1.888,--
256,12
387,99
1243,89
Was wird aber effektiv angespart?
nicht 100,-- sondern…
176,--!!!
Februar 2008 Frank Dreßel
(Grundlage: Alter: 30 Jahre, Steuerklasse I, Rente mit 67,Tarif Best Invest Rente Direkt):
Euro Euro
Anlagebetrag 100,--Entgeltumwandlung56,-- ArbG-Betrag20,-- ArbG-Zuschuss
176,--
Reduzierung Nettogehalt 49,72
Altersrente bei 6% eff. Verzinsung 770,00
Nettorente nach Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
450,08
Rendite ( Netto-Rente zu Nettobeitrag ) 6,10%
Arbeitnehmersicht: Beispielhafte Rechnung I- Ein Beispiel sagt mehr als 1000 Worte…
Quelle: Vorsorgeanalyse Tool Volksfürsorge Versicherung
Februar 2008 Frank Dreßel
Euro Euro
Anlagebetrag 130,-Entgeltumwandlung56,-- ArbG-Betrag26,-- ArbG-Zuschuss
212,--
Reduzierung Nettogehalt 64,41
Altersrente bei 3% eff. Verzinsung 927,58
Nettorente nach Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
534,00
Rendite ( Netto-Rente zu Nettobeitrag ) 5,88 %
Arbeitnehmersicht: Beispielhafte Rechnung II- Ein Beispiel sagt mehr als 1000 Worte…
Quelle: Vorsorgeanalyse Tool Volksfürsorge Versicherung
(Grundlage: Alter: 30 Jahre, Steuerklasse I, Rente mit 67,Tarif Best Invest Rente Direkt):
Februar 2008 Frank Dreßel
Euro Euro
Anlagebetrag 200,-Entgeltumwandlung56,-- ArbG-Betrag40,-- ArbG-Zuschuss
296,--
Reduzierung Nettogehalt 99,41
Altersrente bei 3% eff. Verzinsung 1295,00
Nettorente nach Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
723,66
Rendite ( Netto-Rente zu Nettobeitrag ) 5,1 %
Arbeitnehmersicht: Beispielhafte Rechnung II- Ein Beispiel sagt mehr als 1000 Worte…
Quelle: Vorsorgeanalyse Tool Volksfürsorge Versicherung
(Grundlage: Alter: 30 Jahre, Steuerklasse I, Rente mit 67,Tarif Best Invest Rente Direkt):
Februar 2008 Frank Dreßel
Zusammenfassung:
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgungfür Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
Die Gehälter der Medizinischen Fachangestellten (Arzthelferinnen) steigen ab 1. Januar 2008 um 2,5 Prozent. Rechtsanspruch ab 1.4.08 auf Arbeitgeberzuschuss in festen Beträgen und prozentual zur Entgeltumwandlung
fest: 20,- (10,-) alternativ 56,- ( 28,-) und 20% der Entgeltumwandlung
Potential: 230.000 niedergelassene Ärzte mit 500.000 Beschäftigten
99 % der Beschäftigten haben keine bAV
Absatzerfolg der sog. GesundheitsRente mehr als enttäuschend
Arzt hat freies Wahlrecht des Vertragspartners, GesundheitsRente ist kein Zwang