der weg zur liberalisierung des agrarsektors im welt-handelssystem

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Herausforderungen an das Welthandelsrecht und die Doha Development Agenda Aufbaustudium Europäisches und Internationales Recht Eingereicht bei Prof. Dr. Josef Falke Universität Bremen Vorgelegt von Sulay Yarina Paéz Abadía Seminararbeit - Sommersemester 2010 Der Weg zur Liberalisierung des Agrarsektors im Welthandelssystem

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Page 1: Der Weg Zur Liberalisierung Des Agrarsektors Im Welt-Handelssystem

Herausforderungen an das Welthandelsrecht und die Doha Development Agenda Aufbaustudium Europäisches und Internationales Recht Eingereicht bei Prof. Dr. Josef Falke Universität Bremen

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Page 2: Der Weg Zur Liberalisierung Des Agrarsektors Im Welt-Handelssystem

~ 2 ~

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis............................................................................................. 3

1. Vorgeschichte des weltweiten Handels................................................................ 4

1.1 . Der Welthandel an Anfang des 20. Jahrhundert ………………………….… 4

1.2. Entwicklung im Rahmen des GATT 1947 ……………………………………… 5

1.3. Die Situation nach dem GATT 1947 bis zur Uruguay Runde ………………... 7

2. Das aktuelle Agrarübereinkommen………………………………………………….. 8

2.1. Der Marktzugang………………………………………………………………….. 8

2.2. Die internen Unterstützungsmaßnahmen …………………………………….. 10

2.2.1. Die Green Box – Maßnahmen ………………………………………..… 10

2.2.2. Die Blue Box - Maßnahmen ……………………………………………. 11

2.2.3. Die Amber Box Maßnahmen……………………………………………. 11

2.3. Die Ausfuhrsubventionen ……………………………………………………….. 13

2.4. Friedenklauseln ……………………………………………………………………15

3. Überblick über die Agrarverhandlungen der Ministerkonferenz in Doha ………. 16

3.1. Das Mandat von Art. 20 ………………………………………………….…….. 16

3.2. Entwicklung der Ministerkonferenz in Doha von 2000 bis 2010 ……………. 17

3.3. Positionen der wichtigsten Gruppen in der WTO ……………………………. 21

3.3.1. Die Position der Europäischen Union …………………………………... 21

3.3.2. Position der USA …………………………………………………………… 21

3.3.3. Position Cairns Gruppe …………………………………………………… 22

3.3.4. Position der Entwicklungsländer …………………………………………. 22

Zusammenfassung ……………………………………………………………………… 23

Literaturverzeichnis................................................................................................. 25

Page 3: Der Weg Zur Liberalisierung Des Agrarsektors Im Welt-Handelssystem

~ 3 ~

Abkürzungsverzeichnis

AoA Agreement on Agriculture = Agrarabkommen

EG = Europäische Gemeinschaft.

EWG = Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

GAP = Gemeinsame Agrarpolitik

GATT = General Agreement on Tariffs and Trade = Allgemeines Zoll- und Handels-

abkommen

ITO = International Trade Organisation

IWF = Internationaler Währungsfond

SSG = Special Safeguard Provision = Schutzklausel

WTO = World Trade Organisation = Welthandelsorganisation

Page 4: Der Weg Zur Liberalisierung Des Agrarsektors Im Welt-Handelssystem

~ 4 ~

Der Weg zur Liberalisierung des Agrarsektors im Welt-

handelssystem

1. VORGESCHICHTE DES WELTWEITEN HANDELS

1.1. Der Welthandel am Anfang des 20. Jahrhundert

Die Mitgliedstaaten der damaligen EWG haben schon in den 20er Jahren mit dem

Agrarprotektionismus angefangen, weil sie an die Notwendigkeit einer gemein-

schaftlichen Agrarpolitik glaubten. Diese Situation hat sich nach dem zweiten Welt-

krieg mit der Gründung des GATT sowie des Internationalen Währungsfonds (IWF)

verstärkt.

Vor dem ersten Weltkrieg gab es verschiedene multilaterale Abkommen z.B. das

der Europäischen Donaukomission (1857), die versuchte eine Gleichmäßigkeit zwi-

schen den Europäischen Ländern auf der internationalen Ebene zu erreichen.1

Trotzdem ist dieser Erfolg in der weitreichenden Liberalisierung der Weltwirtschaft

zwischen den Kriegszeiten nicht erlangt worden, aufgrund des weltumspannenden

Netzes von Kartellen im Rohstoffsektor, und der deutlichen Intensivierung der US-

amerikanischen Hochzollpolitik.2

Anfang der 30er Jahre beschloss der US-Kongress den Smoot Hawley – Act als

Reaktion auf die Weltwirtschaftkrise von 1929, der den Präsidenten ermächtige, die

heimische Agrarproduktion durch Zölle von durchschnittlich 26% auf fast 60 % zu

schützen. Trotzdem erkannte die US-Regierung, dass die amerikanischen Produk-

tionsüberschüsse in den Weltmarkt aufgenommen werden könnten, und begann

den Prozess der Handelsliberalisierung. Der US-Kongress führte mit dem

Reciprocal Trade Agreement Act einen Politikwechsel aus, und ermächtige den

1 Autar Krishen Koul, Guide to the WTO and GATT Economics, Law and Politics by, 2005, Editorial

Kluwer Law International, 2005, S 1. 2 Christian Tietje, Internationales Wirtschaftsrecht, 2009, S 23.

Page 5: Der Weg Zur Liberalisierung Des Agrarsektors Im Welt-Handelssystem

~ 5 ~

Präsidenten für Zollreduktionen Handelsabkommen abzuschließen. Zwischen 1934

bis 1944 wurden 32 bilaterale Abkommen in diesem Rahmen von der USA abge-

schlossen. 3

Nach dem zweiten Weltkrieg trafen sich der US-Präsident Roosevelt und der briti-

sche Premierminister Churchill, um die wirtschaftlichen Friedenziele festzulegen.

Als Ergebnis wurde die sog. Atlantik Charta veröffentlicht, die später von weiteren

Staaten anerkannt, und zum grundlegenden Dokument für die Vereinten Nationen

wurde. Dieses Dokument legt eine neue liberale Weltwirtschaftsordnung fest, die

die verbundenen Handelsbarrieren und Handelsschranken abbauen sollte.4

Während des zweiten Weltkriegs hatte die US-Regierung die Vorbereitung einer

neuen Struktur des internationalen Wirtschaftsystems begonnen, zusätzlich wurden

Bestimmungen über Währung und Kreditwesen verwirklicht, und dann die Grün-

dung des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank vollzogen.5

Infolge der Vorbereitungen der US-Regierung wurde im November 1947 bis März

1948 die Havanna Konferenz abgehalten. In der laufenden Konferenz wurden zwei

Verhandlungen abgeschlossen, einerseits die Gründung der ITO, anderseits ein

allgemeines Zolltarif und –Handelsabkommen. Da die US-Regierung das Abkom-

men über die ITO nicht ratifizieren konnte, wurde das allgemeine Abkommen später

als GATT anerkannt.

1.2. Entwicklung im Rahmen des GATT 1947

Am Anfang sollte das ursprüngliche GATT den internationalen Handel der Agrargü-

ter gleichstellen, und die Ausnahmen sollten sich auf Maßnahmen zur Bekämpfung

von Mangelsituationen bei Lebensmitteln, auf den Schutz von Standardvorschriften

und Normen, sowie auf flankierende Maßnahmen zur Beseitigung von Produktions-

überschüssen beziehen.6 Außerdem sollte es die Verbesserung des allgemeinen

3 Eboi Mireille, Agrarverhandlungen im Welthandelssystem bis zum Verhandlungsmandat der Minis-

terkonferenz in Doha unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsländer. Magisterarbeit. 2009, S 8. 4 http://de.wikipedia.org/wiki/Internationale_Handelsorganisation

5 Christian Tietje (2009), Internationales Wirtschaftsrecht. S 17-27

6 Richard Senti, WTO System und Funktionsweise der Welthandelsordnung, 2000, S 465.

Page 6: Der Weg Zur Liberalisierung Des Agrarsektors Im Welt-Handelssystem

~ 6 ~

Lebensstandards, und der Wirtschaftsituation der Länder und Menschen durch die

Intensivierung des internationalen Güteraustauschs erreichen.7

Die Abbau der Zolltarife hat während des GATT 1947 nicht gleichmäßig stattgefun-

den. Es gab sehr große Schwierigkeiten in der Liberalisierung der Agrarwirtschaft,

(Textilien, Stahl, etc.) wohingegen die Waren, die nicht für die Industrieländer her-

gestellt werden konnten (z.B.. Rohstoffe und tropische Produkte), mit niedrigen

Zöllen belegt wurden. Anderseits wurden die verarbeiteten Waren der Entwick-

lungsländer, wie z.B. Textilen, Bekleidung oder Stahl, mit starken Handelshemm-

nissen beschränkt, wie z.B. hohen Zöllen.8

Gemäß Art. XI des GATT 1947 wurden allgemeine Beschränkungen von Waren bei

der Ausfuhr verboten; allerdings erlaubte derselbe Artikel in Absatz 2 wörtlich (c)

Ausnahmen im Bezug auf Landwirtschaft oder Fischerei. Dieser Artikel hatte eine

symbolische Bedeutung weil er den Glauben bewahrt hat, dass Landwirtschaft Er-

nährung bedeutet, und daher nicht den Regeln des Marktes überlassen werden

kann.9

Überdies legte der Artikel XVI:3 des GATT 1947 Ausnahmen für Agrarprodukte im

Bereich von staatlichen Subventionen fest, die für Grundstoffe („primary products“)

vermieden werden sollten.10 Für Bernard O’Connor war diese Ausnahme zu unge-

nau, da sie in der Praxis zu wenige Begrenzungen hatte. Die Exportsubventionen

wurden in diesem Kontext von den verschiedenen Ländern benutzt um die interne

Agrarpolitik zu unterstützen.11

Durch diese Ausnahmeregelungen haben sich später Agrarpolitiken der USA und

der EWG entwickelt. In Raum der WTO wurde im Jahr 1955 von der USA verlangt,

verschiedene agrarrelevante Importrestriktionen von den GATT-Regelungen freizu-

7 Eboi Mireille, Agrarverhandlungen im Welthandelssystem bis zum Verhandlungsmandat der Minis-

terkonferenz in Doha unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsländer. Magisterarbeit. 2009, S 11. 8 Eboi Mireille, ebenda, 2009, S 11.

9 Melaku -Geboye Desta, Agriculturein WTO Law, Edited by Bernarnd O’connor, 2005, S, 19

10 Exportsubventionen für Industrieprodukte wurden in dem GATT 1947 Art. XVI nicht erlaubt.

11 O’Connor Bernard, Agriculture Export Refunds in EC and WTO Law, O’Connor and Company,

1999, S, 63.

Page 7: Der Weg Zur Liberalisierung Des Agrarsektors Im Welt-Handelssystem

~ 7 ~

stellen.12 Danach wurde die EWG gegründet, und als Reaktion u.a. auf die Einfuhr-

beschränkungen der USA, eine Agrarordnung in der EWG aufgebaut, die sog. Ge-

meinsame Agrarpolitik (GAP).

1.3. Die Situation nach dem GATT 1947 bis zur Uruguay Runde

Der US-Waiver und die GAP von der EWG stagnierten den Liberalisierungsprozess

im Agrarhandel, der durch das GATT 1947 stattfinden sollte. Zwischen den 50er

und 70er nahmen die Produktionsvolumen und Kosten der Maßnahmen dramatisch

zu, die US-Landwirte unterstützten.13 Folglich begann in der 70er Jahren eine neue

Diskussion über die Orientierung der Agrarpolitik in den USA.

In der 70er wurde eine neue Hilfsmethode von der US-Regierung eingeführt das

sog. Deficiency payment, welches die Differenz zwischen Produzentenpreis und

staatlichem Preis ausgleichen sollte.14

Mit der GAP förderte die EWG ein System von Marktinterventionen und Exportsub-

ventionen, und machte den Agrarsektor im internationalen Welthandel konkurrenz-

fähig.15 Am Anfang sollte die neue Struktur den Landwirtschaftssektor vor Preis-

schwankungen schützen, und die Preise für die Verbraucher sicherstellen.16

Unter diesen Umständen waren die Hauptakteure in der weltweiten Landwirtschaft

von den Regelungen des GATT 1947 befreit. Deswegen fühlten sich viele Staaten

nicht mit dem GATT verbunden. Um diese Situation zu verändern, wurden während

der Kennedy und Tokio Runde Verhandlungen versucht, die jedoch erfolglos blie-

ben.17

Trotzdem einigten sich die Mitglieder der WTO darauf, ein Commitee on Agriculture

zu gründen. Dieser Ausschuss hat die verschiedenen Positionen in der Agrarver-

12

Meihnard, Oeter, WTO-Recht, Rechtsordnung des Welthandels, 2005, S.328. 13

Eboi Mireille, Agrarverhandlungen im Welthandelssystem bis zum Verhandlungsmandat der Minis-terkonferenz in Doha unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsländer. Magisterarbeit. 2009, S 23. 14

Eboi Mireille, ebenda, S 23 15

Meihnard, Oeter, WTO-Recht, Rechtsordnung des Welthandels, 2005, S.329. 16

Art. 32 bis 38 EGV 17

Meihnard, Oeter, ebenda, S.330.

Page 8: Der Weg Zur Liberalisierung Des Agrarsektors Im Welt-Handelssystem

~ 8 ~

handlung zusammengestellt und Vorschläge gemacht, die später in der Uruguay-

Runde diskutiert wurden.18

Am Beginn der Uruguay Runde wurde von den USA und der Cairns Gruppe19 eine

Verhandlung der Landwirtschaftsabkommen als multilateral verlangt; dagegen wa-

ren die EG (vor allem auf Druck Frankreichs), und Japan. Am Ende wurde es als

Multilateralabkommen verhandelt.20

2. DAS AKTUELLE AGRARÜBEREINKOMMEN

Die wichtigsten Exporteure von Agrarprodukten sind zurzeit EU, USA, Brasilien,

Kanada und Argentinien; die wichtigsten Importeure sind EU, USA, China, Japan

und Russland. 21 Es lässt sich nicht bestreiten, dass die Landwirtschaft eine bedeu-

tende und zunehmende Rolle in der weltwirtschaftlichen und internationalen makro-

ökonomischen Entwicklung spielt.

Das aktuelle Agrarabkommen schließt zum ersten Mal Regeln für den Welthandel

der landwirtschaftlichen Produkte ein. In der Uruguay Runde wurden Normen im

Zusammenhang mit dem Marktzugang, dem Abbau der internen Stützungen, Re-

duktion der Exportsubventionen usw. entwickelt.

2.1. Der Marktzugang

Mit dem aktuellen AoA sollte eine Verbesserung des Marktzugangs erreicht wer-

den, und die Agrarpolitik mehr auf die Konditionen des Market ausgerichtet werden.

Die Mitglieder der WTO stimmten Normen über Tarifierung, Zollsenkungen, Min-

destmarktzutritt und Schutzklauseln zu.

Gemäß Artikel 4 und 5 des Agrarabkommen (AoA) verpflichten sich die GATT-

Vertragsparteien, keine neuen nichttarifären Handelsbeschränkungen zu errichten

1818 Meihnard, Oeter, ebenda, S.330 19

Gruppe von traditionellen Agrarexportstaaten (z.B. Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Fidji-Inseln, Indonesien, Kanada, Kolumbien, Malaysia, Neuseeland, Paraguay, Philippinen, Südafrika, Thailand und Uruguay), die für eine weitestgehende Liberalisierung des internationalen Agrarhan-dels eintreten. 20 Meihnard, Oeter, ebenda, S.330. 21

http://www.wto.org/spanish/res_s/statis_s/its2009_s/its09_merch_trade_product_s.htm

Page 9: Der Weg Zur Liberalisierung Des Agrarsektors Im Welt-Handelssystem

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und durch gebundene Zölle (Tarifizierung) die Transparenz des Güterhandels zu

erhöhen.22

Das AoA legte fest, dass jedes Land die Zolläquivalente für die nichttarifären Han-

delshemmnisse mit einer Standardmethode ausrechnen musste. Ferner können die

Länder, angesichts des Preisunterschieds zwischen Inlandspreis und Weltmarkt-

preis für das jeweilige importierte Produkt, einen Zolltarif festlegen.23 Diese Metho-

de änderte nicht die Grenzbelastung für ausländische Exporteure, aber machte den

Markt transparenter.

Für Industrieländer gilt, dass der bestehende Zollschutz im Zeitraum 1995-2000 im

Durchschnitt um 36% auf mindestens 15% reduziert werden musste. Für Entwick-

lungsländer mussten die Zölle nur durchschnittlich von 24% auf mindestens 10%, in

einem Zeitraum von 10 Jahren, reduziert werden.24 Die am wenigsten entwickelten

Länder wurden den Zoll-Reduzierungen nicht betroffen.25

Außerdem legten die Unterzeichnerstaaten Regelungen des Mindestmarktzugangs

für ausländische Produkte fest. Jedes Land muss einen Mindestzugang für ein be-

stimmtes Produkt in Höhe von 3% des heimischen Verbrauchs gewährleisten, der

schrittweise erhöhend, auf 5% am Ende der 6-jährigen Laufzeit angehoben wird.

Für Entwicklungsländer galten die entsprechenden Zahlen 1% und 4% bei einer

Implementierungsperiode bis 2004 für Hauptprodukte der traditionellen Ernäh-

rung.26

Der Art. 5 (1) AoA schloss die Möglichkeit der Anwendung einer Schutzklausel ein.

Die Mitgliedstaaten konnten Zusatzzölle für Produkte erheben, wenn sie in ihrer

Liste mit dem Symbol „SGG“27

gekennzeichnet waren. Die Schutzklausel ist gültig,

wenn das Einfuhrvolumen eine bestimmte Schwelle überschreitet (volume trigger),

oder der Einfuhrpreis unter eine bestimmte Schwelle sinkt (price trigger).28

22

Richard Senti, WTO System und Funktionsweise der Welthandelsordnung, 2000, S 472. 23

23

Eboi Mireille, ebenda, S.42. 24

Art. IX (1) AoA. 25

Art. IX (2) AoA 26

Siehe Übereinkommen über die Landwirtschaft, Anhang 5, Abschnitt B (7). 27

Special Safeguard 28

Eboi Mireille, ebenda, S.44

Page 10: Der Weg Zur Liberalisierung Des Agrarsektors Im Welt-Handelssystem

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Es gibt diverse unterschiedliche Zolltarife, die den Marktzugang verhindern. Für die

Kakaobohne gibt es z.B. keinen Zolltarif, aber wenn ein Land Kakaopulver importie-

ren möchte, muss es 30% in Japan oder 66% in der EU bezahlen. Es kommt da-

rauf an, wie viel Zucker das Produkt hat.29

2.2. Die internen Unterstützungsmaßnahmen

Aufgrund der heimischen Stützungsmaßnahmen wurde in der WTO eine neue Ag-

rarmarktordnung eingeführt, um den Abbau der Außenprotektion durch eine Sub-

ventionierung zu begrenzen und zu verhindern. Die Bestimmungen in diesem Be-

reich finden sich in Teil IV beziehungsweise in Art. 6 und 7 des Agrarabkommens.

Interne Unterstützungsmaßnahmen wurden in drei Kategorien klassifiziert: die

Green box-Maßnahmen, die Blue Box-Maßnahmen und die Amber Box-

Maßnahmen.

2.2.1. Die Green Box – Maßnahmen

Unter dem aktuellen AoA sind diese Stützungsmaßnahmen nicht untersagt, weil sie

den Handel nicht oder nur gering verzerren. Gemäß Art. 6.1. und Art. 7.1 sind die

Länder von ihrer Abbauverpflichtung freigestellt.

Die heimischen Stützungen sollten im Rahmen regional, sozial und umweltpolitisch

implementiert werden und sich nicht als Preisstützung auswirken, wobei die Kosten

nicht auf die Konsumenten übertragen werden sollten. 30

Diese Unterstützungsmaßnahmen richten sich auf öffentlich finanzierte Regie-

rungsprogramme und nicht auf Direktzahlungen aus, die den Außenhandel beein-

flussen könnten,31 z.B. allgemeine staatliche Beiträge für Forschung, Ausbildung,

Beratung im Bereich Ernährungssicherheit oder Nährungsmittelhilfen, Kontrolle,

29

ACCESO A MERCADOS: La clave para el crecimiento del comercio de los países en desarrollo

http://www.cairnsgroup.org/hoja_informativa/market_access_es.pdf 30

Prieß, Berrisch, WTO-Handbuch, 2003, S.184. 31

Richard Senti, WTO System und Funktionsweise der Welthandelsordnung, 2000, S 481.

Page 11: Der Weg Zur Liberalisierung Des Agrarsektors Im Welt-Handelssystem

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Marktinformation, Inspektionsdienste, Vermarktung, Absatzförderung und Infrastruk-

turleistungen.

Die EU hat durch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahr 2003

viele Maßnahmen im Bezug auf die Green - Box eingesetzt. In der Agrarpolitik der

EU werden insbesondere Investitionsbeihilfen, die Umweltbeihilfe und die Zahlun-

gen in benachteiligten Gebieten unterstützt.32

2.2.2. Die Blue Box - Maßnahmen

Die Blue Box - Maßnahmen umfassen Direktzahlungen im Rahmen von Erzeu-

gungsbeschränkungsprogrammen, die gemäß Art. 6 (5) des AoA gesenkt werden

sollten und nicht abgebaut werden müssen wenn:

„i) die Zahlungen auf bestimmte Flächen und Erträge bezogen sind oder

ii) die Zahlungen auf der Grundlage von 85 Prozent oder weniger der Grunderzeu-

gungsmenge erfolgen

oder

iii) Lebendviehprämien auf der Grundlage einer festgesetzten Bestandsgröße ge-

zahlt werden.“

In diese Kategorien gehören Maßnahmen wie Tierprämien für Mutterkühe, Kalbin-

nen, Schlachtprämien oder Erzeugungsbeiträge und Flächenprämien für Getreide,

Mais oder Öl. Sie sollten unabhängig von der Produktion gezahlt werden, und von

der WTO akzeptiert werden. In der EU wurden direkte Beihilfen „entkoppelt“, d. h.,

die Zahlungen sind nicht mehr an die Produktion eines bestimmten Erzeugnisses

gebunden.33

2.2.3. Die Amber Box Maßnahmen

In der Amber-Box sind Subventionen, die der Markthandel verzerrt, z.B. staatlich

fixierte Preise, Anbauprämien, Marktpreisstützungen, Direktzahlungen und sonstige

32

Rolf Möhler, Das Recht der Europäischen Union, E.20. Der Außenhandel mit Landwirtschaftlichen Erzeugnissen und seine Einbindung in die Welthandelsordnung der WTO. Band V: Sekundärrecht (E. Außenwirtschaftsrecht), Verlag C.H. Beck München, S. 25 33

http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/1175.htm

Page 12: Der Weg Zur Liberalisierung Des Agrarsektors Im Welt-Handelssystem

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Beihilfen. Laut Art.6 (1) AoA sind sie verboten, weil sie sich direkt aus dem Produkt

und nicht der produktspezifischen Stützung berechnen.34

Die damaligen Subventionen mussten zwischen 1995-2000 um 20% für Industrie-

länder verringert werden, für Entwicklungsländer galt die Implementierungsperiode

von vier Jahren um 13,3%. Die Gruppe der am wenigsten entwickelten Länder ist

von der Senkungspflicht befreit.35

Die Senkungsverpflichtungen beziehen sich auf die "Aggregierten Unterstützungs-

maßnahmen" - AMS (Aggregate Measurement of Support) und „Äquivalenten

Unterstützungsmaßnahmen“- EMS (Equivalent Measurement of Support). AMS er-

fasst die jährliche Summe, mit denen einzelnen Agrarerzeugnissen von Mitgliedern

der WTO geholfen wird.36 Das EMS bezieht sich auf die Markpreisunterstützung.37

Allerdings, gibt das AoA die Möglichkeit durch die Anwendung der "de minimis"-

Klausel bestimmte Produkten zu stützen, obwohl sie die potentiell handelsverzer-

rend sind. Die "minimis -Klausel" erlaubt solche Maßnahmen, solange ihr Wert

weniger als 5% des totalen Werts der Produktion dieses Guts umfasst. Für Entwick-

lungsländer gilt hierbei die Schwelle von 10%.38

In der folgenden Grafik39 kann man die Verteilung der EU-Förderungen auf das

WTO Boxensystem im Jahr 2008 sehen, wo die erste und zweite Säule die GAP,

Maßnahmen über die gemeinsamen Marktordnungen und Entwicklungen des länd-

lichen Raums enthält.

34

Rolf Möhler, Das Recht der Europäischen Union, E.20. Der Außenhandel mit Landwirtschaftlichen Erzeugnissen und seine Einbindung in die Welthandelsordnung der WTO. Band V: Sekundärrecht (E. Außenwirtschaftsrecht), Verlag C.H. Beck München, S. 26 35

Art. 6.1 AoA 36

Richard Senti, WTO System und Funktionsweise der Welthandelsordnung, 2000, S 482 37

Anhang 4 AoA des Landwirtschaftsabkkomen. 38

Richard Senti, WTO System und Funktionsweise der Welthandelsordnung, 2000, S 481. 39

Sehen Sie die Webseite von Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Was-serwirtschaft im Österreich, http://land.lebensministerium.at/article/articleview/17646/1/4965/

Page 13: Der Weg Zur Liberalisierung Des Agrarsektors Im Welt-Handelssystem

~ 13 ~

2.3. Die Ausfuhrsubventionen

Der dritte Kernbereich des AoA sind die Exporterstattungen. Durch die Ausfuhrsub-

ventionen führen die Länder staatliche Hilfsmaßnahmen ein, die die Differenz zwi-

schen höheren Inlandspreisen und niedrigerem Weltmarktpreis bei den Agrarpro-

dukten ausgleichen sollen.40 Die Grundregeln der Exportsubventionen befinden sich

in dem Teil V mit Art. 8 bis 11 des AoA, und den Anhängen 7 und 8.

Der Art. 9 AoA enthält eine Auflistung der Subventionsformen, die der Senkungs-

verpflichtung für die Mitglieder der WTO unterliegen, z.B. Zahlungen bei Ausfuhr

eines landwirtschaftlichen Erzeugnisses, Exportkredite, Exportbürgschaften, Versi-

cherungsprogramme, etc. Nahrungsmittelhilfe ist von dieser Senkungsverpflichtung

ausgenommen.41 Die Exportsubventionen, die nicht unter diese Kategorie fallen,

40

Eboi Mireille, Agrarverhandlungen im Welthandelssystem bis zum Verhandlungsmandat der Minis-terkonferenz in Doha unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsländer. Magisterarbeit. 2009, S 11 41

Prieß, Berrisch, WTO-Handbuch, 2003, S. 192.

Page 14: Der Weg Zur Liberalisierung Des Agrarsektors Im Welt-Handelssystem

~ 14 ~

sind verboten, z.B. Zuteilung direkter Beihilfen, Befreiung von Steuern und Sozial-

abgaben, Übernahmen von Bürgschaften, etc.

Unter Berücksichtigung des Zeitraums 1986 – 1990 und der Art 1 lit. E) AoA sollte

innerhalb von sechs Jahren ab 1995 die Reduktionsverpflichtung der Exportsubven-

tionen für landwirtschaftliche Roh- und Verarbeitungsprodukte eintreten,42 d.h. für

entwickelte Länder wurden exportsubventionierte Mengen um 21%, und den mone-

tären Wert um 36% reduziert. Für Entwicklungsländer galt eine Senkungsverpflich-

tung des mengenmäßigen Umfangs um 14%, und der Ausgaben um 24%.

In den nachfolgenden Grafiken wird die Tendenz der Exporterstattungen in der Eu-

ropäischen Union erklärt:43

42

Meihnard, Oeter, WTO-Recht, Rechtsordnung des Welthandels, 2005, S.338. 43

Sehen Sie die Webseiten vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft, und Verbrau-cherschutz in Deutschland: http://www.bmelv.de/cln_174/sid_DEB3C5C462F9C6E5ECBDF232C33D52F9/SharedDocs/Dossier/EUInternationales/Exporterstattungen.html?notFirst=true&docId=1070778

Page 15: Der Weg Zur Liberalisierung Des Agrarsektors Im Welt-Handelssystem

~ 15 ~

Quelle: BMELV

2.4. Friedenklauseln

Laut Art. 13 AoA verpflichteten sich die WTO-Mitglieder keine Ausgleichzollmaß-

nahmen oder WTO-Streitbeilegungsverfahren im Bezug auf interner Unterstüt-

zungsmaßnahmen oder Ausfuhrsubvention auszuüben.44 Die internen Stützungs-

maßnahmen und die Exportsubventionen sollten sich nicht an den „Gegenmaß-

nahmen“ ausrichten, sondern die Bedingungen des Landwirtschaftsabkommen er-

füllen.45

Gemäß Art 13 lit. a) und b) AoA werden die Implementierungen der „Green–Box“

Maßnahmen nicht kontrolliert, und die „Blue-Box“ nur ausnahmsweise inhaltlich be-

grenzt überprüft.46

44

Meihnard, Oeter, WTO-Recht, Rechtsordnung des Welthandels, 2005, S.338. 45

Prieß, Berrisch, WTO-Handbuch, 2003, S. 200. 46

46

Meihnard, Oeter, WTO-Recht, Rechtsordnung des Welthandels, 2005, S.339.

Page 16: Der Weg Zur Liberalisierung Des Agrarsektors Im Welt-Handelssystem

~ 16 ~

3.ÜBERBLICK ÜBER DIE AGRARVERHANDLUNGEN DER MINISTERKONFE-

RENZ IN DOHA

3.1. Das Mandat von Art. 20

Gemäß Art. 20 AoA sind am Anfang des Jahres 2000 die Verhandlungen über das

Agrarabkommen aufgenommen worden, um den Liberalisierungsprozess kontinu-

ierlich weiterzuführen. Folgende Punkte sollen dabei berücksichtigt werden:

a) die bis zu diesem Zeitpunkt gewonnenen Erfahrungen bei der Durchfüh-

rung der Senkungsverpflichtungen

b) die Auswirkungen der Senkungsverpflichtungen auf den Weltagrarhandel;

c) nicht handelsbezogene Anliegen, die besondere und differenzierte Be-

handlung der Entwicklungsland-Mitglieder, das Ziel, ein gerechtes und

marktorientiertes System für den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnis-

sen einzuführen, sowie die anderen Ziele und Anliegen, die in der Präambel

dieses Übereinkommens genannt sind

d) die Frage, welche Verpflichtungen weiterhin notwendig sind, um das oben

erwähnte langfristige Ziel zu erreichen.

Der Artikel 20 AoA wurde als Reformprozess im WTO-

Landwirtschaftsübereinkommen fortgesetzt, um neue Verpflichtungen zu erreichen.

Im November 2001 erfolgte eine neue Verhandlungsrunde, die sogenannte Doha

Development Agenda, wo 121 Regierungen ihren Vorschläge im Rahmen der WTO

unterbreiteten.47 Der Landwirtschaftsektor stellte eine große Herausforderung für

die Mitglieder dar, weil einerseits Probleme mit der Sonderbehandlungen der Ent-

wicklungsländer und der Nahrungsmittelversorgung gelöst werden sollten, und an-

dererseits die Themen über Marktzugangs, Ausfuhrsubventionen und Stützungs-

maßnahmen harmonisiert werden sollten.48

47

http://www.wto.org/spanish/tratop_s/dda_s/dohaexplained_s.htm 48 Eboi Mireille, Agrarverhandlungen im Welthandelssystem bis zum Verhandlungsmandat der Minis-

terkonferenz in Doha unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsländer. Magisterarbeit. 2009, S 58.

Page 17: Der Weg Zur Liberalisierung Des Agrarsektors Im Welt-Handelssystem

~ 17 ~

Die folgende Grafik zeigt uns die bedeutsamsten der Agrarverhandlungen im Bezug

auf Marktzugang, Ausfuhrsubventionen und die internen Unterstützungsmaßnah-

men:49

3.2. Entwicklung der Ministerkonferenz in Doha von 2000 bis 2010: Die erste Vorbereitungsverhandlung begann am 23. März 2000 und endete am 26.

März 2001. Es wurden 45 Vorschläge, sowie weitere vier Diskussionspapiere prä-

sentiert. Diese Diskussionspapiere enthielten alle Verhandlungsbereiche oder be-

schränkten sich auf einzelne Verhandlungsgegenstände.50

Nach dem ersten vorbereitendem Treffen fing eine zweite Verhandlungsphase an,

die zwischen 2001 und 2002 in Genf stattfand. Die Arbeitsgruppen konzentrierten

49

Kucera Marcus, Die WTO-Agrarverhandlungen komprimiertes Wissen und Erklärungen. Sehen Sie die Webseite von Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt-schaft im Österreich, http://land.lebensministerium.at/article/articleview/17646/1/4965/, S 6. 50 Prieß, Berrish, WTO-Handbuch, 2003, S. 204-205

Page 18: Der Weg Zur Liberalisierung Des Agrarsektors Im Welt-Handelssystem

~ 18 ~

sich auf technische Verhandlungen, z.B. technische Modalitäten des Agrarhandels,

die Stützungsmaßnahmen, die Lebensmittelsicherheit, die Handelspräferenz, die

Zuteilung der Zollkontingente, die Behandlung der Entwicklungsländer, etc.51

In der dritten Phase der Ministerkonferenz Doha (26. März 2002- Januar 2003)

wurde ein Überblickpapier von Stuart Harbinson52 vorgestellt, die den Stand der

Verhandlungen zusammenfasste. Dort wurde geklärt, dass die Landwirtschaftsver-

handlungen nicht getrennt geführt werden können, sondern bis zum 1.1. 2005 ab-

geschlossen sein sollten.53

Quelle: Eigene Darstellung

Allerdings sind die Verhandlungen zur Landwirtschaft im September 2003 in

Cancún gescheitert, weil man durch die verschiedenen Positionen der Mitglieder

nicht zu einer Einigung kommen konnte. Die Industrieländer waren nicht bereit ihre

Landwirtschaftsubventionen so schnell wie möglich aufzuheben, aber sie verlangten

Kompromisse über die Singapur-54Themen.55

51

Prieß, Berrish, WTO-Handbuch, 2003, S. 205. 52

Vorsitzende des Landwirtschaftausschusses. 53

Prieß, Berrish, WTO-Handbuch, 2003, S. 206. 54

Investitionen, Wettbewerb, Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen, Handelserleichterun-gen

Die Vorschläge von Harbinson

Marktzugang

Entwickelte Länder

Zollsenkungen zwischen 60%

und 25%

Umsetzungszeitraum 5 Jahre

Entwicklungsländer Zollsenkungen

zwischen 40% und 15%

SP "Spezielle Produkte"

Zollsenkungen zwischen 10%

und 5 %

Exportsubventionen

Exportstützungen sollten bei 50 % der Produkte innerhalb 6

Jahre reduziert werden (Entwickelte

Länder) und 10 Jahre (Entwicklungsländer)

Für Exportkredite ist eine

Senkungsverpflichtung nicht vorgesehen

Die internen Unterstützungsmaßnahmen

Green Box sind weiterhin erlaubt

Blue Box sollten um 50% innerhalb 5 Jahren

reduziert werden (Entwickelte Länder)

und 10 Jahre (Entwicklungsländer )

Amber Box sollte um 60 % innerhalb von 5

Jahren reduziert werden (Entwickelte Länder) und um 40% innerhalb von

10 Jahren (Entwicklungsländer)

Die Friedensklausel für entwickelte

Länder soll aufgehoben

werden.

Die am wenigsten entwickelten

Länder sind von der Senkungspflicht

befreit.

Page 19: Der Weg Zur Liberalisierung Des Agrarsektors Im Welt-Handelssystem

~ 19 ~

Der wichtigste Schritt wurde im Jahr 2004 getan, als sich die Mitglieder der WTO

auf ein Rahmenabkommen („framework agreement“) einigen konnten. Die Haupt-

themen beinhalteten Bedingungen über Landwirtschaft, Dienstleistungen, NAMA

(Industriegüter und Waren) und Handelserleichterungen. 56

Im Dezember 2005 wurde die 6. Ministerkonferenz in Hongkong (Dezember) abge-

halten. Im Landwirtschaftssektor ergab sich kein Beschluss, sondern nur Fortschrit-

te. Die Mitglieder konnten eine Erklärung abgeben, und einen neuen Zeitplan für

2006 einführen.

Im Juli 2008 trafen sich die Mitglieder der WTO, um ein neues Modalitätsprojekt zu

bearbeiten. Es wurde als „Juli-Packet“ bezeichnet. Es erschien zum ersten Mal die

Möglichkeit einen Kompromiss zu finden. Außerdem machte die USA bekannt, dass

sie eine unterschiedliche Meinung im Gegensatz zu Indien über den

Schutzklauselmechanismus für die Entwicklungsländer (SSM) vertritt.57 Am Ende

blieben die Verhandlungen erfolglos, aber die Länder teilten mit, dass sie versu-

chen würden sich an die bisher getroffenen Vereinbarungen zu halten, und weiter-

hin auf eine Einigung hinzuarbeiten.58

55

Susan Steiner, Vor und nach nach Cancún. Die Bedeutung der laufenden WTO-Verhandlungsrunde für Afrika, 2004. Abrufbar: http://www.giga-hamburg.de/content/iaa/archiv/pdf/steinerWTO.pdf 56

Kucera Marcus, Die WTO-Agrarverhandlungen komprimiertes Wissen und Erklärungen. Sehen Sie die Webseite von Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt-schaft im Österreich, http://land.lebensministerium.at/article/articleview/17646/1/4965/, S 6 57

Kucera Marcus, ebenda, S 8. 58

http://www.wto.org/spanish/tratop_s/agric_s/chair_texts08_s.htm

Page 20: Der Weg Zur Liberalisierung Des Agrarsektors Im Welt-Handelssystem

~ 20 ~

Quelle: Eigene Darstellung

Am 22. März 2010 beurteilte der Vorsitzende David Walter die aktuelle Situation der

Agrarverhandlungen in der Ministerkonferenz in Doha, und stellte einen technischen

Bericht dar, in dem die Verhandlungsführer eine Liste der Kompromisse entwickeln

sollten, außerdem müssten die Länder bevor sie den „Modalitäten“ zustimmen

konnten, einige politische Fragen lösen.59

Am 26. Mai 2010 sagte Generaldirektor Harsha Singh bei einem organisierten Tref-

fen des International Food and Agricultural Trade Policy Council in Barcelona, dass

59

http://www.wto.org/spanish/tratop_s/agric_s/negoti_tnc_22march10_s.htm

Juli-Packet

Marktzugang

Entwickelte Länder

durchschnittliche Mindestsenkung um

54 %

Ausnahmen: sensible Produkte

Entwicklungsländer durchschnittliche

Mindestsenkung um 36%

Schutzklausel wurde von Industrieländern aufgehoben, aber für Enticklungsländern

wurde ein neuer Schutztmechanismus

für 2,5 % der Zolltarifpositionen

erlaubt.

Exportsubventionen

Ausführsubventionen sollten am Ende 2013 abgeschafft werden.

Die Hälfte dieser Subventionen soll bis

2010 abgeschafft werden.

Exportkredite, staatliche

Handelsunternehmen, Nahrungsmittelhilfe

sind erlaubt.

Die internen Unterstützungsmaßnahmen

Green Box sind weiterhin erlaubt

Gesamte handelsverzerrende

Stützungen sollten um 75-85 % für EU, um 66-73% für USA und Japan

und für andere Mitglieder um 50-60%

gekürzt werden.

Amber Box sollten insgesamt um 70 % für

EU, um 60% für die USA und Japan und um 45 %

für die anderen Mitglieder gekürzt werden.

Blue Box werde durch erzeugnisbezogene

Obergrenzen für

die Industrieländer auf 2,5 % und für die

Entwicklungsländer auf 5 % der Erzeugung begrenzt

Die Friedensklausel

für entwickelte Länder soll aufgehoben

werden.

Die wenigsten entwickelten Länder

sind von der Senkungspflicht

befreit.

Page 21: Der Weg Zur Liberalisierung Des Agrarsektors Im Welt-Handelssystem

~ 21 ~

die WTO das Potenzial hat, die großen Handelsverzerrungen in der Landwirtschaft

zu reduzieren, und durch die Verbesserung der erforderlichen Disziplin die Vorher-

sehbarkeit und Stabilität des Market zu erreichen. Das internationale Handelssys-

tem in der WTO könnte mit dem erfolgreichen Abschluss der Doha-Runde weiter

verbessert werden.60

3.3. Positionen der wichtigsten Gruppen in der WTO

3.3.1. Position der Europäischen Union

Die Europäische Union zusammen mit einer Gruppe von Ländern („Freunde der

Multifunktionalität“)61 orientierten sich auf ein besseres Handelssystem, das die so-

ziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit berücksichtigen

soll. 62 Die Hauptpositionen der EU sind:

Ein weiterer Zollabbau soll die einzelnen sensiblen Produktbereiche berück-

sichtigen. Die Importzölle sollen langsamer abgebaut werden, schneller ge-

genüber Entwicklungsländern.

Die EU ist bereit, die Stützungen der „Amber Box“ zu senken, wenn die Kon-

zepte der „Blue- bzw. Green Box“ weitergeführt werden. Sie möchte die Di-

rektzahlungen erhalten.

Weiterhin ist sie bereit, Ausfuhrsubventionen zu senken, sofern alle Stüt-

zungsmaßnahmen dieser Art gleich behandelt werden.

Umweltschutz, Entwicklung des ländlichen Raums, Tierschutz, Lebensmit-

telsicherheit (Non-Trade Concerns) sollten möglichst internationale Standards

setzen.

3.3.2. Position USA

Die USA begrüßten die Förderung der weiteren Liberalisierung des Agrarhandels,

weil die Verringerung des Schutzes und die Hilfe für die Erzeuger in der EU im

60

http://www.wto.org/spanish/news_s/news10_s/agri_26may10_s.htm 61

Schweiz, Japan, (Bulgarien), Island, Israel, Korea, Liechtenstein, Norwegen, Mauritius und Tai-wan. 62

Sehen sie die Webseiten des Europäisches Parlament unter: http://www.europarl.europa.eu/ftu/pdf/de/FTU_4.2.8.pdf.

Page 22: Der Weg Zur Liberalisierung Des Agrarsektors Im Welt-Handelssystem

~ 22 ~

Rahmen der GAP ihrem Interesse entsprechen. Die USA ist bereit, eine Senkung

ihrer Agrarhilfen durchführen. Außerdem sind die Entwicklungsländer der Meinung

(wie Brasilien), dass die Subventionen der USA an die Landwirte zu hoch sind, weil

sie somit weiterhin einen großen Einfluss im Agrarmarkt hat.

3.3.3. Position Cairns Gruppe63

Die Cairns Gruppe sind landwirtschaftliche Ländern, die ein gemeinsames Interesse

an einer weiteren Liberalisierung des Agrarhandels verlangen, sowie stark für eine

Verringerung des Protektionismus und Fördermaßnahmen in den entwickelten Län-

dern sind. Ihre Hauptpositionen sind:

Sie bestehen auf die schnelle Liberalisierung des Weltagrarhandels.

Ihre Forderungen beinhalten die totale Abschaffung sämtlicher Exportsubventio-

nen und internen Stützungsmaßnahmen sowie die Erweiterung von Importkontin-

genten.

Dies setzt die völlige Auflösung der „Blue Box“ voraus, und soll somit einen ver-

besserten Marktzugang schaffen. Zu der Verpflichtung staatlicher Handelsunter-

nehmen zu marktgerechtem Verhalten erklären sie sich bereit, nicht aber zu deren

Abschaffung.

3.3.4. Position der Entwicklungsländer

Die Entwicklungsländer, die nicht zur Cairns-Gruppe gehören, haben auch ein star-

kes Interesse an den Verhandlungen in der WTO, obwohl ihr Einfluss in den Bera-

tungen relativ gering ist. Als Gruppe von Ländern, spezialisiert auf den Export von

Lebensmitteln, sind negative Auswirkungen der Verhandlungen auf die Gesamtkos-

ten ihrer Einfuhr von Lebensmitteln möglich. Ihre Hauptpositionen sind:

.

Der vollständige Abbau von direkten und indirekten Exporthilfen soll jede

Form von Dumping verhindern.

63

Gruppe von traditionellen Agrarexportstaaten (z.B. Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Fidji-Inseln, Indonesien, Kanada, Kolumbien, Malaysia, Neuseeland, Paraguay, Philippinen, Südafrika, Thailand und Uruguay), die für eine weitestgehende Liberalisierung des internationalen Agrarhan-dels eintreten.

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Das „Farbboxsystem“ soll durch eine Kategorie „Allgemeine Beihilfen“ ersetzt

werden. Diese allgemeinen Beihilfen wären in allen Ländern auf 10 Prozent des

Produktionswertes zu begrenzen.

Des Weiteren fordern sie die „Development Box“.

Zusammenfassung

Die erste Vorbereitung des aktuellen Verhandlungsmandats der Ministerkonferenz

in Doha begann vor mehr als 10 Jahren. Es sollte eine Verhandlung des Überein-

kommens über die Landwirtschaft entstehen, die die Liberalisierung des Agrarhan-

delns vertieft. Die Konditionen des internationalen Agrarhandels sollten optimiert

werden, durch eine Verbesserung des Marktzugangs, einen Abbau innerstaatlicher

Subventionen, sowie eine Reduzierung von Exportsubventionen.

Außerdem sollten die Verhandlungen die besondere und differenzierte Behandlung

für Entwicklungsländer, und die am wenigsten entwickelten Länder betrachten und

weiterführen. Das Ergebnis sollte in der Praxis die Bedürfnisse für Entwicklungslän-

dern und Schwellenländern berücksichtigen, sowie insbesondere ihre Ernährungs-

sicherheit und ländliche Entwicklung.

Die Diskussionen produzierten bisher keine endgültigen Ergebnisse, sondern zeig-

ten die unterschiedlichen Positionen der Mitglieder der WTO. Die USA glaubt, dass

der beste Weg um das Wachstum der Entwicklungsländer und der wenigsten ent-

wickelten Ländern zu unterstützen, die Erleichterung der Zollgrenzen ist, aber ohne

eine deutliche Verringerung der Beihilfen für ihre Landwirte.

Inzwischen besteht die Position der Entwicklungsländer daraus, dass ihr Fortschritt

abhängig von einer Senkung der Agrarsubventionen in den entwickelten Ländern

und einer asymmetrischen Liberalisierung ist. Deshalb fordern Sie eine starke Ver-

ringerung des Grenzschutzes und der Agrarsubventionen in den entwickelten Län-

dern, und stattdessen eine weiche und differenzierte Reduzierung des Grenzschut-

zes in den Entwicklungsländern.

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Die EU unterhält eine mittlere Position, sie akzeptiert die Senkung der wettbe-

werbsverzerrenden Agrarsubventionen und sie ist offen für unterschiedliche Grade

der reduzierten Protektionismus, niveauabhängig von der Entwicklung der Länder

und Produkte.

Die verschiedenen Interessen und Meinungen der entwickelten Länder, Entwick-

lungsländer und Schwellenländer überwiegen in den Verhandlungen der Minister-

konferenz in Doha. Aber es ist sicher dass die Vorteile zahlreicher sind, wenn die

Mitglieder der WTO zu einer Einigung im Agrarsektor kommen, die die verschiede-

ne Parteien begünstigen. Sie wirken sich nicht nur auf den politischen und wirt-

schaftlichen Bereich aus, sondern auch auf den sozialen und kulturellen Sektor.

Page 25: Der Weg Zur Liberalisierung Des Agrarsektors Im Welt-Handelssystem

~ 25 ~

Literaturverzeichnis

AUTAR Krishen Koul, Guide to the WTO and GATT Economics, Law and Politics

by, 2005, Editorial Kluwer Law International, 2005.

O’CONNOR Bernard, Agriculture in the WTO, published 2005, Verlag Cameron

may Ltda, Reprinted 2007

HILF Meinhard, OETER Stefan, WTO-Recht, Rechtsordnung des Welthandels, Ver-

lag Nomos, 1. Auflage 2005.

KUCERA Marcus, Die WTO-Agrarverhandlungen, komprimiertes Wissen und Erklä-

rungen. Abrufbar auf der Webseite von Bundesministerium für Land- und Forstwirt-

schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Österreich,

http://land.lebensministerium.at/article/articleview/17646/1/4965/

MIREILLE Eboi, Agrarverhandlungen im Welthandelssystem bis zum Verhand-

lungsmandat der Ministerkonferenz in Doha unter besonderer Berücksichtigung der

Entwicklungsländer. Magisterarbeit – Universität Bremen. 2009 .

PRIEß Hans-Joachim, BERRISCH Georg, WTO-Handbuch, Word Trade Organisa-

tion, Verlag Beck, 2003.

MÖHLER Rolf, Das Recht der Europäischen Union, E.20. Der Außenhandel mit

Landwirtschaftlichen Erzeugnissen und seine Einbindung in die Welthandelsord-

nung der WTO. Band V: Sekundärrecht (E. Außenwirtschaftsrecht), Verlag C.H.

Beck München.

SENTI Richard, WTO System und Funktionsweise der Welthandelsordnung, Verlag

Schulthess, 2000.

STEINER Susan, Vor und nach Cancún. Die Bedeutung der laufenden WTO-

Verhandlungsrunde für Afrika, 2004. Abrufbar: http://www.giga-

hamburg.de/content/iaa/archiv/pdf/steinerWTO.pdf

TIETJE Christian, Internationales Wirtschaftsrecht, Verlag: de Gruyter Recht, 2009.

Webseiten:

http://de.wikipedia.org/wiki/Internationale_Handelsorganisation

http://www.wto.org/spanish/res_s/statis_s/its2009_s/its09_merch_trade_product_s.

htm

http://www.cairnsgroup.org/hoja_informativa/market_access_es.pdf

Page 26: Der Weg Zur Liberalisierung Des Agrarsektors Im Welt-Handelssystem

~ 26 ~

http://www.europarl.europa.eu/ftu/pdf/de/FTU_4.2.8.pdf. http://www.bmelv.de/cln_174/sid_DEB3C5C462F9C6E5ECBDF232C33D52F9/Shar

edDocs/Dossier/EUInternationales/Exporterstattungen.html?notFirst=true&docId=10

70778 8( Webseite von der Bundesministerium für Ernährung Landwirtschaft und

Verbraucherschutz aus Deutschland; Thema: Exporterstattungen der Europäischen

Union: Stand und Ausblick)