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Detailansicht: Was verändert sich mit der neuen DIN 77400
Marcus Gast Umweltbundesamt FG IV 2.2 Ver.di Berufsfachtagung Gebäudemanagement Mannheim, den 27.-28.05.2015
Was regelt die DIN 77400?
Die DIN regelt die Reinigung von Schulgebäuden und
umfasst folgende Punkte:
• Begriffe / Definitionen
• Anforderungen an die Auftraggeber
• Anforderungen an die Auftragnehmer
• Anforderungen an die Reinigungsverfahren und -
methoden
• Anforderungen an den Leistungsumfang
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Was hat sich mit der Neufassung geändert?
Mit der Neufassung hat sich inhaltlich prinzipiell wenig
geändert.
Die DIN ist jetzt jedoch wesentlich konkreter.
• Sie macht klare Vorgaben zum Gesundheitsschutz.
• Sie macht klare Vorgaben zum Umweltschutz.
• Sie definiert eindeutig die Mindestanforderung an die
Reinigung.
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4.1 Allgemeine Anforderungen
1) Ein Objektübernahmeprotokoll wird
empfohlen.
2) Auf die mögliche Gesundheitsbelastung
durch Staub wird hingewiesen.
3) Die Notwendigkeit einer verbindlichen
Regelung des Auf- und Abstuhlen wird
angesprochen.
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4.2 Anforderungen an den Leistungsempfänger
bzw. Auftraggeber (AG)
1) Festlegung von Ansprechpartnern
2) Nutzungsmöglichkeit von Umkleider-,
Sanitär- und Erste-Hilfer-Räumen durch
Reinigungsdienstleister wünschenswert
3) Bereitstellung aller Informationen zu Flucht-
und Rettungswegen sowie anderen für den
Arbeitsschutz notwendigen Informationen
von erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit
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4.3 Anforderungen an den Leistungserbringer
1) Fachkunde, Zuverlässigkeit und
Leistungsfähigkeit sind so wohl bei
Reinigung durch Dienstleister (4.3.1) als
auch bei Reinigung durch eigene
Beschäftigte (4.3.2) gefordert.
2) Der Punkt 4.3.1 enthält zusätzlich in der
Anmerkung eine Aufstellung wesentlicher
rechtlicher Regelungen, z. B. VOL oder
AEntG.
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4.3.3 Reinigungsverfahren und -methoden
• Bedienungsanleitungen, Reinigungs- und
Pflegeanweisungen, Produktinformations- und
Sicherheitsdatenblätter sowie vorgeschriebene
Betriebsanweisungen (z. B. gemäß GefStoffV), müssen
im Objekt vorliegen.
• Das Personal ist jährlich im sach- und fachgerechten
Umgang mit den verwendeten Reinigungs- und
Desinfektionsmitteln, Reinigungsgeräten, -verfahren
und -methoden zu unterweisen.
• Bei Produkt-, Verfahrens- und/oder Methodenwechsel
findet zeitnah eine Nachschulung statt.
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4.3.3 Reinigungsverfahren und -methoden
• Die Ergonomie (z. B. Rückenfreundlichkeit) ist bei der
Wahl der Reinigungsmethoden und Verfahren zu
beachten
• Es sind grundsätzlich umwelt- und
gesundheitsverträgliche Reinigungsmittel zu
verwenden.
• Die Reinigung verschiedener Bereiche und
Einrichtungsgegenstände erfolgt mit getrennten
Reinigungstextilien (Tüchern), um Kontamination mit
Keimen zu vermeiden
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4.3.3 e) Reinigungsverfahren und -methoden
• Auf den vorsorgenden Einsatz von Desinfektionsmittel
bzw. Desinfektionsreiniger ist zu verzichten.
• Ausnahmen sind:
• hygienisch anspruchsvolle Bereiche, z. B. Küchen
oder Schwimmhallen, in denen ein Hygieneplan den
Einsatz von Desinfektionsmittel/-reiniger vorschreibt;
• Bereiche, wo ein Gesetz z. B. Infektionsschutzgesetz,
die Desinfektion vorschreibt;
• gezielt Anordnung durch den Auftraggeber im
Einzelfall.
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4.3.3 g) Reinigungsverfahren und -methoden
• Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel müssen
fach- und sachgerecht entsprechend den
Herstellerangaben zur Anwendung kommen. Für
Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel die
verdünnt anzuwenden sind, müssen zur Herstellung
der Gebrauchslösung geeignete anwendungssichere
Dosierhilfen verwendet werden.
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Anhang A „Leistungsbeschreibung“
• Die in Anhang A Tabelle A.1 aufgeführten
Reinigungsintervalle wurden mit der Neufassung
überarbeitet.
• Die Reinigung erfolgt nun geringfügig häufiger als in
der alten Fassung.
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31.10.2015 / Hier steht der Veranstaltungstitel in 12 Punkt 12
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Fachgebiet IV 2.2
Umweltprüfung Arzneimittel, Wasch- und
Reinigungsmittel
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