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Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 10. April 2019 gemäß der EU-2020-Strategie bzw. Integrierte Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung, gemäß den Grundzügen der Wirtschaftspolitik (Artikel 121.2) und den beschäftigungspolitischen Leitlinien (Artikel 148), Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Euro-PlusPakt gemäß Anlage 3 der Schlussfolgerungen des Euro-päischen Rates vom 24./25. März 2011.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/951019. Wahlperiode 12.04.2019
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2019
Inhaltsverzeichnis Seite
Einführung ................................................................................................... 4
I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld ..................................................... 6
A. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung ................................................... 6
B. Der deutsche Leistungsbilanzüberschuss ........................................... 10
II. Maßnahmen zur Bewältigung wesentlicher gesamtwirtschaftlicher Herausforderungen ..................................... 13
A. Investitionen auf allen öffentlichen Ebenen stärken ......................... 13 Öffentliche Investitionen insbesondere auf regionaler und kommunaler Ebene steigern ................................................................... 13 Investitionen in Bildung, Forschung und Innovation erhöhen ............... 16 Digitale Infrastruktur ausbauen und Digitalisierung gestalten ............... 17 Investitionen in Europa stärken .............................................................. 19
B. Bedingungen für private Investitionen verbessern und Wettbewerb weiter beleben ................................................................ 21 Impulse für private Investitionen setzen ................................................ 21 Steuer- und Abgabensystem sowie Regulierungsrahmen innovations- und investitionsfreundlich weiterentwickeln .................... 22 Wettbewerb in der digitalen Gesellschaft gestalten .............................. 23
C. Anreize für Erwerbstätigkeit erhöhen ............................................... 25 Erwerbsbeteiligung stärken ................................................................... 25 Gering- und Zweitverdiener von Steuern und Abgaben entlasten ........ 26 Anreize für längere Erwerbsleben setzen .............................................. 26
Drucksache 19/9510 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Seite
Zum Reallohnwachstum ......................................................................... 27 Bildungs- und Kompetenzniveau verbessern ......................................... 27
III. Europa 2020-Kernziele: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen ......................................................................................... 30
A. Beschäftigung fördern ......................................................................... 32
Rahmenbedingungen für Erwerbsbeteiligung verbessern ..................... 32 Fachkräftesituation verbessern .............................................................. 34
B. Bedingungen für Innovationen, Forschung und Entwicklung verbessern ....................................................................... 35 Öffentliche und private Ausgaben für Forschung und Entwicklung erhöhen .............................................................................. 35 Neue Gründungsoffensive starten .......................................................... 36 Mittelstand und Industrie bei der Digitalisierung unterstützen .............. 37 Wettbewerbsfähigkeit der Industrie stärken ........................................... 38 Chancen des digitalen Wandels nutzen .................................................. 39 Forschungs- und Innovationsförderung von Bund und Ländern ........... 39
C. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien sowie Energieeffizienz vorantreiben, Mobilität nachhaltig gestalten ................................................................................................. 41 Klimaschutzziele erreichen .................................................................... 41 Erneuerbare Energien: Wettbewerb stärken, Gesamtsystem verbessern .............................................................................................. 42 Energieeffizienz: zentraler Baustein der Energiewende ......................... 44 Nachhaltige und moderne Mobilität ausbauen ....................................... 45
D. Bildungsniveau verbessern .................................................................. 46 Bildungsausgaben auf allen Ebenen steigern ........................................ 46 Digitale Kompetenzen stärken .............................................................. 48
E. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern ...................................................................................... 49 Kinderarmut bekämpfen ........................................................................ 50 Lebenswerte Städte, attraktive Regionen und bezahlbares Wohnen sicherstellen ............................................................................. 51 Soziale Teilhabe im Alter stärken .......................................................... 52
IV. Verfahren zur Erstellung des NRP 2019 und Einbindung der Akteure .................................................................................................. 54
Tabelle I: Maßnahmen zur Bewältigung wesentlicher gesamtwirtschaftlicher Herausforderungen ............................ 55
A. Investitionen auf allen öffentlichen Ebenen stärken ............................... 55 B. Bedingungen für private Investitionen stärken und Wettbewerb
weiter beleben ........................................................................................ 61 C. Anreize für Erwerbsbeteiligung erhöhen ................................................ 63
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/9510 Seite
Tabelle II: Maßnahmen zur Erreichung der nationalen Ziele im Rahmen der Europa 2020-Strategie ......................................... 73
A. Beschäftigung fördern ............................................................................ 73 B. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung
verbessern .............................................................................................. 81 C. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien sowie
Energieeffizienz vorantreiben, Mobilität nachhaltig gestalten .............. 94 D. Bildungsniveau verbessern ..................................................................... 103 E. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung
von Armut fördern .................................................................................. 111
Verzeichnis der Schaubilder
Schaubild 1: Moderates Wachstum erwartet ............................................ 6 Schaubild 2: Arbeitsmarkt wichtige Stütze der Konjunktur ..................... 8 Schaubild 3: Welthandel weniger dynamisch ........................................... 9 Schaubild 4: Der deutsche Leistungsbilanzsaldo sinkt seit 2015 ............. 11 Schaubild 5: Schuldenstandsquote unter Maastricht-Grenzwert
erwartet ................................................................................ 14 Schaubild 6: Vorgesehene Investitionsausgaben des Bundes
erreichen Rekordniveau ....................................................... 15 Schaubild 7: Bruttoinvestitionsquote steigt seit 2015 ............................... 15 Schaubild 8: Fünf Handlungsfelder der Umsetzungsstrategie
„Digitalisierung gestalten“ .................................................. 18 Schaubild 9: Arbeitsvolumen entwickelt sich weiter positiv .................... 25 Schaubild 10: Agenda 2030 – 17 globale Ziele für nachhaltige
Entwicklung ......................................................................... 32 Schaubild 11: Erwerbstätigkeit ist deutlich gestiegen ................................ 33 Schaubild 12: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2018 in
Terawattstunden (TWh) ....................................................... 43 Schaubild 13: Beschlüsse des Wohngipfels 2018 ...................................... 51
Verzeichnis der Kästen
Kasten 1: Länderspezifische Empfehlungen 2018 des Rates der Europäischen Union für Deutschland .................................. 13
Verzeichnis der Übersichten
Übersicht 1: Auswirkungen finanzpolitischer Maßnahmen des Koalitionsvertrages auf den gesamtstaatlichen Haushalt im Jahr 2019 ......................................................... 7
Übersicht 2: Ausgewählte Eckwerte der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland ............... 10
Übersicht 3: Quantitative Ziele im Rahmen der Europa 2020-Strategie und Stand der Zielerreichung .............................. 31
4
1. Die deutsche Wirtschaft befindet sich weiter und damit das zehnte Jahr in Folge auf Wachstumskurs. So erwar-tet die Bundesregierung gemäß ihrer Jahresprojektion vom 30. Januar 2019 für das Jahr 2019 eine Zunahme des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um 1,0 Prozent. Der Arbeitsmarkt entwickelt sich weiterhin positiv. Die Arbeitslosenquote wird im Jahr 2019 voraussichtlich auf 4,9 Prozent sinken, die Zahl der Erwerbstätigen weiter auf 45,2 Millionen steigen. In der Folge nehmen auch die privaten Einkommen weiter spürbar zu: Die Nettolöhne und -gehälter der Arbeitnehmer steigen im Jahr 2019 um 4,8 Prozent, wozu auch die Maßnahmen der Bundesregie-rung zur Stärkung der Einkommen beitragen. Angesichts steigender Löhne und Beschäftigung sowie der Investitio-nen der Unternehmen bleibt die Binnenwirtschaft eine wichtige Stütze der Konjunktur. Dabei setzt das niedrige Zinsumfeld weiterhin Impulse insbesondere in der Bau-wirtschaft. Die expansiv ausgerichtete Fiskalpolitik regt die Konjunktur zusätzlich an.1
2. Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland bleibt aufwärtsgerichtet, sie ist aber in unruhigeres Fahrwasser geraten. Die Risiken vornehmlich aus dem außenwirt-schaftlichen Umfeld haben sich erhöht. Dies ist ein Grund dafür, dass sich das Wachstumstempo 2019 im Vergleich zum Vorjahr reduziert. Hinzu kommen verschiedene eher strukturelle Herausforderungen, vor denen Deutschland steht. Gegenwärtig kommt der Digitalisierung von Wirt-schaft und Gesellschaft eine herausragende Bedeutung zu. Sie bietet enorme Chancen, geht aber auch mit großen Herausforderungen einher. Sie revolutioniert nicht nur die Unternehmenslandschaft und ihre Geschäftsmodelle. Die Digitalisierung wird alle Bereiche des Arbeitens, des gesell-schaftlichen Lebens und des Kommunizierens verändern. Auch die Globalisierung birgt große Chancen, in jüngerer Zeit aber auch neue Herausforderungen und Risiken. Ins-besondere protektionistische Tendenzen bilden ein Risiko für eine offene und auf den freien Welthandel angewiesene Volkswirtschaft. Ferner stellt der Klimawandel Deutsch-land und die internationale Gemeinschaft vor große Her-ausforderungen. Die demografische Entwicklung geht ein-her mit einem sinkenden Erwerbspersonenpotenzial und zunehmenden Anforderungen an Alterssicherung, Gesund-heitsversorgung und Pflege. Das spezifische demografische Problem der Verringerung des Arbeitskräftepotenzials stellt sich insbesondere in strukturschwachen Regionen.
3. Angesichts dieser Herausforderungen bleiben die Grund-sätze der Sozialen Marktwirtschaft die Richtschnur der Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung: Die Soziale Marktwirtschaft verbindet eine leistungsfähige Wirtschaftsordnung, die durch individuelle Freiheit, Tarif-autonomie und Wettbewerb gekennzeichnet ist, mit sozia-lem Ausgleich, gesellschaftlicher Teilhabe und Verantwor-tung für das Gemeinwesen.
4. Die Bundesregierung verbindet solide Haushalte mit einer Stärkung von Investitionen und wird auch in den kommenden Jahren die Grundlagen für zukünftiges Wachstum weiter verbessern. So sieht der Bundeshaus-halt deutlich höhere Investitionsausgaben gegenüber der vergangenen Legislaturperiode vor. Mit 156,2 Milliarden Euro in den Jahren 2018 bis 2021 erreichen die vorgesehe-nen Investitionsausgaben in dieser Legislaturperiode ein Rekordniveau. Auch die Rahmenbedingungen für private Investitionen werden weiter verbessert, zum Beispiel durch eine Gründungsoffensive, die Einführung einer steuer-lichen Forschungsförderung und Anschubfinanzierun-gen für Schlüsseltechnologien. Mit höheren Investitionen trägt Deutschland auch zur Umsetzung der länderspezi-fischen Empfehlungen bei. So sichert die Bundesregierung die Handlungsfähigkeit Deutschlands angesichts vielfacher Herausforderungen und Aufgaben ab.
5. Der breite wirtschaftliche Aufschwung in der Europäi-schen Union (EU) hat sich im Verlauf des Jahres 2018 abge-schwächt. Die Europäische Kommission erwartet, dass die Wirtschaft in Europa weiter wachsen wird, allerdings mit geringerer Dynamik. Die EU steht auch weiterhin vor gro-ßen Herausforderungen. Alle Mitgliedstaaten stehen vor-rangig in der Verantwortung, Wachstum, Wettbewerbsfä-higkeit und Beschäftigung der eigenen Volkswirtschaften zu stärken. Um diese Ziele in ganz Europa zu erreichen, wird sich die Bundesregierung weiter dafür einsetzen, das Wachstumspotenzial der europäischen Mitgliedstaaten nachhaltig zu verbessern. Strukturreformen und Investi-tionen müssen dabei Hand in Hand gehen. Die Bundes-regierung begrüßt die grundsätzliche Einigung der Staats- und Regierungschefs zu einem Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit für das Euro-Wäh-rungsgebiet. Sie wird die weitere Diskussion diesbezüglich konstruktiv begleiten und aktiv gestalten.
Einführung
1 Die Aussagen zur wirtschaftlichen Entwicklung folgen der Jahresprojektion der Bundesregierung (Stand 30. Januar 2019). Eine Aktualisierung der gesamtwirtschaftlichen Projektion erfolgt am 17. April 2019.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 4 –
EINFÜHRUNG 5
6. Um langfristige Wachstumspotenziale zu heben, hatte der Rat der EU im Jahr 2016 den Mitgliedstaaten die Ein-richtung nationaler Ausschüsse für Produktivität emp-fohlen. Die Ausschüsse sollen als unabhängige Exper-tengremien auf Basis transparenter und vergleichbarer Indikatoren und unter Achtung der einzelstaatlichen Lohnbildungspraktiken und -institutionen nationale Ent-wicklungen und politische Herausforderungen für eine verbesserte Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit ana-lysieren. Die Bundesregierung hat beschlossen, den Sach-verständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaft-lichen Entwicklung mit dieser Aufgabe zu beauftragen. Er soll fortan seine Analyseergebnisse im Rahmen seines Jah-resgutachtens veröffentlichen. Darüber hinaus ist ein regel-mäßiger Meinungsaustausch mit den Sozialpartnern auf nationaler Ebene und mit den Produktivitätsausschüssen anderer Mitgliedstaaten vorgesehen.
7. Die Bundesregierung unterstützt die Europäische Kom-mission bei der konsequenten Anwendung des makroöko-nomischen Ungleichgewichteverfahrens. Die Europäische Kommission hat am 21. November 2018 entschieden, dass sie Deutschland sowie zwölf weitere Mitgliedstaaten erneut einer vertieften Analyse unterzieht. Auslöser für Deutsch-land ist, wie in den Vorjahren, der anhaltend hohe deut-sche Leistungsbilanzüberschuss. Die Kommission stellt in der vertieften Analyse, die Teil des Länderberichts ist, ein Ungleichgewicht fest. Die Bundesregierung teilt die Auf-fassung der Kommission, dass der Leistungsbilanzüber-schuss als hoch einzustufen ist, aber kein übermäßiges Ungleichgewicht darstellt. Er ist in den vergangenen Jahren leicht, aber kontinuierlich zurückgegangen. Der Leistungs-bilanzüberschuss ist zu einem weit überwiegenden Teil auf Faktoren zurückzuführen, die die Bundesregierung nicht oder nicht direkt durch wirtschafts- und finanzpolitische Maßnahmen beeinflussen kann. Hierzu zählen Faktoren wie Wechselkurse und niedrige Ölpreise, aber auch fun-damentale Faktoren wie die demografische Entwicklung. Gleichwohl hat auch die auf eine Kräftigung der binnen-wirtschaftlichen Wachstumskräfte ausgerichtete Politik der Bundesregierung zum Rückgang des Leistungsbilanzüber-schusses beigetragen.
8. Die Nationalen Reformprogramme 2019 sind ein Eck-pfeiler des Europäischen Semesters 2019, das die Europä-ische Kommission mit der Vorlage des Jahreswachstums-berichts am 21. November 2018 eingeleitet hat. Die Bun-desregierung antwortet mit dem vorliegenden Nationalen Reformprogramm (NRP) auf den Länderbericht der Kom-mission vom 27. Februar 2019. Hierbei stellt sie dar, mit welchen Maßnahmen Deutschland gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen begegnet, die unter anderem im Län-derbericht identifiziert werden. Darüber hinaus berichtet die Bundesregierung über die Umsetzung der länderspezi-fischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland für den Zeitraum 2018 und 2019 vom 13. Juli 2018 sowie über Fortschritte und Maßnahmen im Rahmen der Europa 2020-Strategie. Das NRP 2019 steht im Einklang mit den im Jahreswachstumsbericht festgelegten Prioritäten sowie mit den Schlussfolgerungen des Europä-ischen Rates vom 21. und 22. März 2019.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 5 –
6
wirtschaft im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert. Insge-samt dürfte sich die konjunkturelle Grunddynamik gegen-über dem Vorjahr merklich verlangsamen. Hierfür spricht auch die mehrheitlich schwächer als erwartete Entwick-lung von Konjunkturindikatoren, die seit dem Abschluss der Jahresprojektion veröffentlicht wurden. Die Abwärts-risiken für die Projektion haben sich daher erhöht.
10. Der Staatskonsum wird im Jahr 2019 stärker ansteigen als im Vorjahr. Der Staatshaushalt erzielte im Jahr 2018 einen Überschuss in Höhe von 1,7 Prozent in Relation zum nominalen Bruttoinlandsprodukt. Damit ist der gesamt-staatliche Finanzierungssaldo seit dem Jahr 2014 im Über-schuss. Auch im Jahr 2019 und in den kommenden Jahren ist ein positiver gesamtstaatlicher Finanzierungssaldo zu erwarten. Der strukturelle, das heißt um Konjunktur- und Einmaleffekte bereinigte, Finanzierungssaldo wird im Jahr 2019 ebenfalls erneut positiv sein. Das im europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt für Deutschland gesetzte
A. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
9. Die deutsche Wirtschaft befindet sich weiter auf Wachs-tumskurs. Nach einem Zuwachs des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Höhe von 1,4 Prozent im Jahr 20182 erwartet die Bundesregierung für das laufende Jahr gemäß der Jahresprojektion vom 30. Januar 2019 ein moderates Wachstum von 1,0 Prozent (vgl. Schaubild 1). Die solide binnenwirtschaftliche Entwicklung bleibt hier-für eine wichtige Basis. Die Beschäftigung, die Einkommen und damit die Konsummöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger nehmen ebenso weiter spürbar zu wie die Investi-tionen der Unternehmen. Gleichzeitig stützen vor allem seit Jahresbeginn die Maßnahmen aus dem Koalitionsver-trag die Konjunktur, da der Staat die Bürger bei Steuern und Abgaben entlastet. Die Nettolöhne und Renten stei-gen kräftig. Auch die investiven Ausgaben der öffentlichen Hand werden im Jahr 2019 deutlich expandieren. Allerdings haben sich die konjunkturellen Perspektiven für die Welt-
I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
-6
-3
-4
-5
-2
-1
0
1
2
3
5
4
BIP Wachstum Projektion
Prozent
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
0,7
3,73,3
1,1
-5,6
4,13,7
0,5 0,5
2,21,7
2,2 2,2
1,4 1,61,0
Quellen: Statistisches Bundesamt, Jahresprojektion der Bundesregierung vom 30. Januar 2019 (Werte für 2019 und 2020).
Schaubild 1: Moderates Wachstum erwartet
2 Stand Februar 2019; im Januar 2019 hatte das Statistische Bundesamt +1,5 Prozent gemeldet.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 6 –
I . DAS GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UMFELD 7
stehen, vornehmlich in den Dienstleistungsbereichen. Der Anstieg der Beschäftigung wird dabei auch durch die Zu-wanderung aus anderen EU-Staaten sowie Drittstaaten er-möglicht. Die Partizipation der heimischen Bevölkerung am Arbeitsmarkt ist in Deutschland im internationalen Vergleich bereits sehr hoch, sodass sich die weitere Aktivie-rung des Erwerbspersonenpotenzials perspektivisch ver-langsamen dürfte. Die robuste Verfassung des Arbeitsmark-tes erleichtert auch die Integration der Geflüchteten, die im Jahr 2018 vorangeschritten ist.
12. Die Bundesregierung rechnet mit einem weiteren Rückgang der Arbeitslosigkeit im Verlauf des Jahres 2019, aufgrund der etwas schwächeren Konjunktur dürfte die Dynamik des Abbaus allerdings etwas abnehmen (vgl. Schaubild 2). Gleichzeitig wird es für Arbeitgeber in einigen Branchen und Regionen schwieriger, die offenen Stellen in ihren Unternehmen erfolgreich zu besetzen. Dies erschwert die Geschäftserweiterung der Unternehmen gerade im Baugewerbe und Handwerk.
mittelfristige Haushaltsziel eines strukturellen Defizits von maximal 0,5 Prozent in Relation zum nominalen Brutto-inlandsprodukt wird weiterhin eingehalten.
Die Umsetzung der prioritären Maßnahmen des Koalitions-vertrages, welche Entlastungen der Bürgerinnen und Bür-ger und zusätzliche konsumtive Ausgaben und Investitio-nen des Staates umfassen, führen in diesem Jahr zu einem Rückgang des gesamtstaatlichen Finanzierungssaldos ge-mäß der Deutschen Haushaltsplanung 2019 in Höhe von etwa 0,7 Prozentpunkten des BIP (vgl. Übersicht 1). Die öffentlichen Investitionsausgaben dürften weiter zulegen. Die Maßnahmen des Koalitionsvertrages liefern damit ei-nen starken konjunkturellen Impuls in unsicheren außen-wirtschaftlichen Zeiten.
11. Der Arbeitsmarkt bleibt eine wichtige Stütze der Kon-junktur. Der seit 2005 anhaltende Aufbau von Beschäfti-gung wird sich auch in diesem Jahr fortsetzen, wenn auch weniger dynamisch als in den vergangenen Jahren. Zu-sätzliche Arbeitsplätze werden in fast allen Branchen ent-
Quelle: Draft Budgetary Plan 2019, Basis ist der Regierungsentwurf des Haushalts 2019. Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen möglich.
Übersicht 1: Auswirkungen finanzpolitischer Maßnahmen des Koalitionsvertrages auf den gesamtstaatlichen Haushalt im Jahr 2019
Angaben in % des BIP
Prioritäre Ausgaben in den folgenden Schwerpunktbereichen:
Investitionen in Zukunft: Bildung, Forschung, Hochschulen, Digitalisierung -0,1
Familien, Kinder und Soziales -0,1
Bauen und Wohnen 0,0
Gleichwertige Lebensverhältnisse, Landwirtschaft, Verkehr und Kommunen -0,1
Internationale Verantwortung bei Sicherheit und Entwicklung -0,1
Weitere Maßnahmen:
Familienentlastungsgesetz -0,1
GKV-Versichertenentlastungsgesetz (u. a. Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung) -0,1
Qualifizierungschancengesetz -0,2
Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz (Rentenpaket I) -0,1
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz 0,1
Änderung Finanzierungsüberschuss -0,7
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 7 –
I . DAS GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UMFELD8
Arbeitsmarkt dürften die privaten Haushalte ihre Konsum-ausgaben merklich ausweiten. Die zusätzlichen Einkom-men werden auch für Investitionen in private Wohnbauten verwendet. Der Staatskonsum wird im laufenden Jahr deut-licher ansteigen als im Vorjahr, was insbesondere auf den stärkeren Zuwachs der sozialen Leistungen zurückzuführen ist. Hier wirken zum Beispiel das Pflegepersonal-Stärkungs-gesetz vom 11. Dezember 20183 und die Maßnahmen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung (Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung im Bereich der Rentenversicherung). Der gesamtstaatliche Finanzie-rungssaldo wird auch im laufenden Jahr positiv bleiben, aufgrund der Umsetzung der prioritären Maßnahmen des Koalitionsvertrages und weiterer Maßnahmen allerdings nicht mehr so hoch ausfallen wie im vergangenen Jahr. Die Bruttoanlageinvestitionen dürften trotz einiger Unwägbar-keiten aus dem außenwirtschaftlichen Umfeld angesichts der hohen Kapazitätsauslastung, günstiger Finanzierungs-bedingungen und gut gefüllter Auftragsbücher weiterhin
13. Angesichts der bereits getätigten Tarifabschlüsse und einer zunehmenden Knappheit am Arbeitsmarkt werden die Tariflöhne auch im Jahr 2019 deutlich zunehmen. Die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer werden um 3,1 Prozent steigen. Zusammen mit dem starken Beschäf-tigungszuwachs führt das zu einer Zunahme der gesamten Bruttolöhne und -gehälter um 4,2 Prozent sowie der Netto-löhne und -gehälter um 4,8 Prozent. Die seit Jahresbeginn greifenden Senkungen von Steuern und Abgaben führen dazu, dass die Nettolöhne deutlicher als die Bruttolöhne steigen dürften. Die monetären Sozialleistungen werden 2019 im Zuge der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maß-nahmen mit 4,5 Prozent genauso stark expandieren wie die Bruttolöhne und -gehälter. Insgesamt werden daher die verfügbaren Einkommen auch in diesem Jahr kräftig zunehmen.
14. Angesichts der expandierenden realen verfügbaren Einkommen und der weiterhin guten Perspektiven am
2,0
3,0
2,5
3,5
4,0
4,5
5,5
5,0
39
41
40
42
43
44
46
45
Personen (Millionen) Personen (Millionen)
2006 2007 20092008 2010 2011 2013 2015 2017 20192012 2014 2016 2018 2020
Erwerbstätigkeit (saisonbereinigt) (rechte Skala) Projektion
Arbeitslosigkeit (saisonbereinigt) (linke Skala) Projektion
Quellen: Bundesagentur für Arbeit, Jahresprojektion der Bundesregierung vom 30. Januar 2019 (ab Februar bzw. März 2019).
Schaubild 2: Arbeitsmarkt wichtige Stütze der Konjunktur
3 Siehe BGBl. I S. 2394.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 8 –
I . DAS GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UMFELD 9
bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt im laufenden Jahr das vierte Jahr in Folge sinken.
16. Projektionen der wirtschaftlichen Entwicklung sind immer mit Unsicherheiten behaftet. Chancen für eine günstigere konjunkturelle Entwicklung liegen insbeson-dere im Inland. So könnten zum Beispiel die Konsumenten ihre laufende Ersparnis verringern und den privaten Kon-sum stärker ausweiten als angenommen. Allerdings sind es gegenwärtig die Risiken, die dominieren. Sie liegen vor allem im globalen Umfeld. Eine Verstärkung der zu beob-achtenden protektionistischen Entwicklungen im globa-len Handel ist gegenwärtig eine ernste Gefahr. Dies könnte sich auf das Wachstum in China – aber auch noch stärker auf den deutschen Handel und die Wertschöpfungsketten – auswirken, zu weiteren Verunsicherungen führen und auch die Investitionen negativ beeinflussen. Ein weiteres präg-nantes Risiko ist der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Je nach Ausgestaltung könnte es im Vereinigten
expandieren. Insgesamt steigen die nominalen Investitio-nen deutlicher als das BIP, wodurch sich die Investitions-quote in diesem Jahr weiter erhöhen wird.
15. Die Weltwirtschaft setzt ihr Wachstum fort, sie hat aber im Jahresverlauf 2018 etwas an Schwung verloren. Für das laufende Jahr zeichnet sich eine weitere graduelle Verlang-samung des Expansionstempos ab. In Anlehnung an die Prognosen internationaler Organisationen wird daher in der Projektion für das Gesamtjahr 2019 von einem etwas weniger dynamischen Wachstum der Weltwirtschaft als im vergangenen Jahr ausgegangen (vgl. Schaubild 3). Auch der Welthandel dürfte weniger stark expandieren. Die kon-junkturellen Perspektiven für den Euroraum haben sich ebenfalls eingetrübt, jedoch sollte sich die wirtschaftliche Expansion mit moderaterer Dynamik weiter fortsetzen. Aufgrund der weiterhin anziehenden Gesamtnachfrage werden die deutschen Importe erneut stärker als die Exporte zunehmen. Somit dürfte der Leistungsbilanzsaldo
110,0
117,5
115,0
112,5
120,0
122,5
125,0
130,0
127,5
Index
2016 2017 2018
Trendentwicklung des Welthandels (Trend 06.2016 – 12.2017) Welthandel, CPB-index
122,8
114,0
Quellen: CPB, eigene Berechnungen.
Schaubild 3: Welthandel weniger dynamisch
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 9 –
I . DAS GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UMFELD10
die Bundesregierung einen weiteren Rückgang des Über-schusses auf 7,3 beziehungsweise 6,8 Prozent des Brutto-inlandsprodukts (vgl. Schaubild 4).
Gegenüber dem Euroraum erzielte Deutschland im Jahr 2018 einen Leistungsbilanzüberschuss in Höhe von 83 Mil-liarden Euro. Dies ist weniger als im Vorjahreszeitraum (86 Milliarden Euro). Gemessen an der deutschen Wirt-schaftsleistung hat sich der Leistungsbilanzüberschuss gegenüber dem Euroraum in den letzten zehn Jahren deut-lich von 3,4 Prozent im Jahr 2008 auf 2,5 Prozent im Jahr 2018 verringert.
19. Wie auch die Kommission im Länderbericht erwähnt, ist der deutsche Leistungsbilanzüberschuss trotz des rück-läufigen Trends sowohl im historischen als auch im inter-nationalen Vergleich recht hoch. Dafür gibt es zahlreiche Ursachen, sowohl temporärer als auch struktureller Natur.4
Die deutsche Volkswirtschaft zeichnet sich durch eine hohe internationale Wettbewerbsfähigkeit aus, insbesondere im industriellen Sektor. Darüber hinaus trägt die demografische Entwicklung maßgeblich zum gesamtwirtschaftlichen
Königreich zu einer deutlichen konjunkturellen Abkühlung kommen, was neben den deutschen Ausfuhren in das Ver-einigte Königreich auch die Konjunktur in Europa beein-trächtigen könnte. Auch könnte sich die Konjunktur zum Beispiel in den Vereinigten Staaten stärker abkühlen als bisher angenommen. Daneben bestehen weitere Risiken, wie etwa die steigende Belastung der in US-Dollar ver-schuldeten Schwellenländer oder die zunehmenden Stabi-litätsrisiken in der europäischen Währungsunion.
B. Der deutsche Leistungsbilanzüberschuss
17. Die deutsche Leistungsbilanz wies im Jahr 2018 einen Überschuss von 249 Milliarden Euro beziehungsweise 7,4 Prozent in Relation zum nominalen Bruttoinlands-produkt aus. Im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre (2016 bis 2018) lag der Leistungsbilanzüberschuss bei 7,9 Prozent.
18. Seinen Höchststand (8,9 Prozent des BIP) erreichte der deutsche Leistungsbilanzsaldo im Jahr 2015, seitdem ist er deutlich gesunken. Für die Jahre 2019 und 2020 erwartet
Übersicht 2: Ausgewählte Eckwerte der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland
Ausgewählte Eckwerte der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland1) 2017 2018
Jahresprojektion2019
Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent, soweit nicht anders angegeben
Entstehung des Bruttoinlandsprodukts (BIP)
BIP (preisbereinigt) 2,2 1,5 1,0
Erwerbstätige (im Inland) 1,4 1,3 0,9
Arbeitslosenquote in Prozent (Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit) 2) 5,7 5,2 4,9
Verwendung des BIP preisbereinigt (real)
Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck 1,8 1,0 1,3
Ausrüstungen 3,7 4,5 2,3
Bauten 2,9 3,0 2,9
Inlandsnachfrage 2,0 1,8 1,4
Exporte 4,6 2,4 2,7
Importe 4,8 3,4 4,0
Außenbeitrag (Impuls)3) 0,3 -0,2 -0,3
Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer 2,5 3,2 3,1
1) Bis 2018 vorläufige Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes; Stand: Januar 2019.
2) Bezogen auf alle Erwerbspersonen.
3) Absolute Veränderung der Vorräte bzw. des Außenbeitrags in Prozent des BIP des Vorjahres (= Beitrag zur Zuwachsrate des BIP).
4 Die Ursachen des deutschen Leistungsbilanzüberschusses wurden ausführlich im Nationalen Reformprogramm 2018 diskutiert. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Europa/nationales-reformprogramm-2018.html.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 10 –
I . DAS GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UMFELD 11
Sparüberschuss bei, auch wenn die Quantifizierung dieses Effekts mit Unsicherheiten behaftet ist. Zudem investieren viele deutsche Unternehmen im Ausland; dies wird in der Statistik als Ersparnisbildung der Unternehmen ausge-wiesen und erhöht somit den Leistungsbilanzsaldo eben-falls. Das gebildete Auslandsvermögen generiert schließlich Zins- und Vermögenseinkommen, die als Primäreinkom-men ebenfalls zur Aktivierung der Leistungsbilanz beitra-gen. Die Ersparnisbildung des Unternehmenssektors ist zudem seit dem Jahr 2016 wieder rückläufig.
Analysen des Internationalen Währungsfonds zeigen, dass der Euro aus deutscher Perspektive unterbewertet ist und somit die preisliche Wettbewerbsfähigkeit Deutsch-lands gegenüber Volkswirtschaften außerhalb des Euro-raums stärkt. Für Deutschland als Mitglied des Euroraums ist aber zu berücksichtigen, dass der Wechselkurs die wirt-schaftliche Lage im gesamten Währungsgebiet wider-spiegelt. Mit Blick auf den Außenwert des Euro ist also nicht der Leistungsbilanzsaldo Deutschlands sondern der Leistungsbilanz saldo des Euroraums relevant.
20. Das Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makro-ökonomischer Ungleichgewichte betrachtet unter ande-rem Leistungsbilanzüberschüsse und -defizite. Wenn der Saldo der Leistungsbilanz gemessen am nominalen Bruttoinlands produkt im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre über einem Schwellenwert von sechs Prozent liegt, gilt dies als Indikator für ein mögliches makroökono-misches Ungleichgewicht. Dies ist für Deutschland der Fall.
Leistungsbilanzüberschüsse werden in aller Regel vor allem dann als ökonomisch problematisch bewertet, wenn diese als Ergebnis wirtschaftspolitischer Einflussnahme entste-hen, zum Beispiel durch Währungsmanipulation oder Pro-tektionismus. Diese Kritik trifft für Deutschland nicht zu. Die Geld- bzw. Währungspolitik wird von der unabhängigen Europäischen Zentralbank für den gesamten Euroraum gestaltet. Deutschland betreibt darüber hinaus als Mitglied der Europäischen Union keine eigenständige Handelspolitik und bewegt sich innerhalb des Regelwerks der Welthandels-organisation.
-2
4
3
1
0
-1
2
5
6
7
9
8
Prozent des nominalen BIP
1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020
Leistungsbilanz (in Relation zum nominalen Bruttoinlandsprodukt) Projektion
Quellen: Deutsche Bundesbank, Jahresprojektion der Bundesregierung vom 30. Januar 2019 (Werte für 2019 und 2020).
Schaubild 4: Der deutsche Leistungsbilanzsaldo sinkt seit 2015
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I . DAS GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UMFELD12
Somit stellt aus Sicht der Bundesregierung der deutsche Leistungsbilanzüberschuss per se kein wirtschaftspoliti-sches Problem dar, welches eine politische Einflussnahme erfordert. Eine Reduktion der Überschüsse ist auch kein eigenständiges Ziel der Wirtschaftspolitik. Die Bundesre-gierung verfolgt eine Politik, welche die Investitionen und die Binnennachfrage stärkt, was tendenziell zu einer Ver-ringerung des Leistungsbilanzüberschusses führt. Für die nächsten Jahre wird deswegen sowohl aufgrund weniger dynamisch wachsender Exporte durch ein schwächeres außenwirtschaftliches Umfeld als auch aufgrund weiterhin steigender Importe durch die gute Binnenkonjunktur ein sinkender Leistungsbilanzüberschuss erwartet (siehe Kapi-tel II.A).6
Allerdings können persistente Leistungsbilanzüberschüsse ein Indiz für Fehlentwicklungen sein, sowohl im Inland als auch im Ausland. Der deutliche Rückgang der Leistungs-bilanzüberschüsse in den letzten Jahren zeigt jedoch auch, dass Anpassungsmechanismen wirken. Die Ersparnis-bildung des Unternehmenssektors geht, wenngleich von einem hohen Niveau, am aktuellen Rand zurück und die Investitionen entwickeln sich trotz eines schwierigen inter-nationalen Umfelds dynamisch. Auch steigen die Löhne überdurchschnittlich stark und darüber hinaus wird die demografische Entwicklung perspektivisch für eine rück-läufige Sparquote sorgen. Die Bundesregierung wird die Entwicklung weiter intensiv verfolgen.
Die Leistungsbilanzüberschüsse sind auch nicht das Ergeb-nis einer aktiven staatlichen Lohnpolitik, die die Wett-bewerbsfähigkeit Deutschlands verzerrt. Lohnabschlüsse liegen allein in der Verantwortung der Tarifpartner. Die Lohnmoderation der 2000er-Jahre war eine Gegenreaktion auf stark gestiegene Löhne im Zuge der Wiedervereinigung und die hohe Arbeitslosigkeit zur Jahrtausendwende. Es ist positiv zu bewerten, dass die Arbeitsmarktinstitutionen in Deutschland die notwendige Flexibilität haben, um ange-messen auf die Lage am Arbeitsmarkt zu reagieren. Zuletzt hat sich die gute wirtschaftliche Entwicklung in Deutsch-land dementsprechend in spürbar gestiegenen Tarif- und Reallöhnen niedergeschlagen. Die Lohnstückkosten sind in Deutschland seit nunmehr neun Jahren in Folge stärker gestiegen als im Durchschnitt des Euroraums.
Die hohen Leistungsbilanzüberschüsse sind damit im Wesentlichen das Ergebnis von Marktprozessen und nicht auf staatliche Maßnahmen oder gar staatliche Manipu-lation zurückzuführen. Auch die Rolle des Staates beim Abbau des Leistungsbilanzüberschusses wird in der inter-nationalen Debatte überschätzt. Eine Vielzahl von Studien zeigt, dass wirtschaftspolitische Maßnahmen – wenn über-haupt – nur sehr begrenzte, kurzfristige Effekte haben und langfristig nicht zu einem wesentlichen Abbau der Über-schüsse beitragen können.5 Zahlreiche den Leistungsbi-lanzüberschuss betreffende Faktoren entziehen sich der direkten politischen Steuerung, wie zum Beispiel Roh-stoffpreise, die Güterstruktur oder die demografische Ent-wicklung. Gleichzeitig setzt sich Deutschland innerhalb der Europäischen Union für eine konsequente Umsetzung von Strukturreformen in allen Mitgliedstaaten ein, um die Wettbewerbsfähigkeit in allen Ländern und damit der Europäischen Union insgesamt zu erhöhen. Dies würde die Konvergenz der Wettbewerbsfähigkeit beschleunigen und somit zu einem weiteren Abbau der deutschen Leistungs-bilanzüberschüsse gegenüber den Mitgliedstaaten der EU beitragen.
5 Für nähere Details zu den Auswirkungen wirtschaftspolitischer Maßnahmen siehe Nationales Reformprogramm 2018 abzurufen unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Europa/nationales-reformprogramm-2018.html.
6 Für nähere Ausführungen zu den Maßnahmen siehe Nationales Reformprogramm 2018 (vgl. Fußnote 5).
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13
II. Maßnahmen zur Bewältigung wesentlicher gesamtwirtschaftlicher Herausforderungen
23. Die Europäische Kommission stellt erneut heraus, dass andere europäische Länder stark von Reformen in Deutschland profitieren würden. Trotz des hohen Offen-heitsgrads der deutschen Volkswirtschaft – sowohl im Han-del als auch bei grenzüberschreitenden Investitionen – und trotz der engen Verflechtung mit internationalen, insbe-sondere europäischen Wertschöpfungsketten weist eine Vielzahl empirischer Studien allenfalls geringe makroöko-nomische Spillover-Effekte wirtschaftspolitischer Maß-nahmen in Deutschland auf andere europäische Länder aus (vgl. NRP 2018). Spürbare Wachstumsimpulse, ins-besondere mit Blick auf eine langfristige Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, des Wachstumspotenzials und der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, würden vor allem entsprechende nationale Maßnahmen in diesen Ländern erfordern.
A. Investitionen auf allen öffentlichen Ebenen stärken
Öffentliche Investitionen insbesondere auf regionaler und kommunaler Ebene steigern
24. Der Staatshaushalt ist seit dem Jahr 2014 im Überschuss. Die gesamtstaatliche Schuldenstandsquote sinkt seit 2013 kontinuierlich und wird gemäß der aktuellen Projektion der Bundesregierung in diesem Jahr unterhalb des Maastricht-
21. Die Europäische Kommission analysiert in ihrem Län-derbericht vom 27. Februar 2019 die wirtschaftliche Ent-wicklung und die Wirtschaftspolitik in Deutschland und bewertet den Stand der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union vom 13. Juli 2018 für den Zeitraum 2018 und 2019. Zudem stellt sie darin die Ergebnisse ihrer vertieften Analyse im Verfah-ren zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte dar.
22. Die Europäische Kommission betont im Länderbericht 2019 die immer noch gute und robuste wirtschaftliche Ent-wicklung Deutschlands in einem Umfeld von zunehmen-den externen Herausforderungen. Sie erkennt eine deutli-che Steigerung der öffentlichen wie privaten Investitionen in Deutschland an. Beides bleibe jedoch mit Blick auf zukünftige Herausforderungen hinter dem Bedarf zurück. Die Kommission regt an, weitere Maßnahmen zur Stärkung von Investitionen und Innovationen durchzuführen, um die deutsche Wirtschaft widerstandsfähiger und zukunfts-fest zu machen. Handlungsbedarf sieht sie in den Bereichen Infrastruktur (Transport, Energie), Digitalisierung (Breit-bandausbau) und Bildung. Im Folgenden berichtet die Bun-desregierung über laufende und geplante Maßnahmen, mit denen sie diesen Herausforderungen begegnet. Sie stellt in diesem Zusammenhang auch dar, wie sie die länderspezi-fischen Empfehlungen für 2018 und 2019 (vgl. Kasten 1) umsetzt.
Kasten 1: Länderspezifische Empfehlungen 2018 des Rates der Europäischen Union für Deutschland
Der Rat der Europäischen Union empfiehlt, dass Deutschland 2018 und 2019
1. unter Einhaltung des mittelfristigen Haushaltsziels die Haushalts- und Strukturpolitik nutzt, um auf allen Ebenen des Staates, insbesondere auf regionaler und kommunaler Ebene, einen anhaltenden Aufwärtstrend bei den öffent-lichen und den privaten Investitionen, insbesondere in Bildung, Forschung und Innovation, herbeizuführen; ver-stärkte Anstrengungen unternimmt, um die Verfügbarkeit von Breitbandinfrastruktur mit sehr hoher Kapazität flächendeckend sicherzustellen; die Effizienz und Investitionsfreundlichkeit des Steuersystems weiter verbessert; bei Unternehmensdienstleistungen und reglementierten Berufen den Wettbewerb verstärkt;
2. die Fehlanreize, die einer Aufstockung der Arbeitszeit entgegenwirken, darunter auch die hohe Steuer- und Abgaben-belastung, insbesondere für Gering- und Zweitverdiener verringert; Maßnahmen ergreift, um längere Erwerbsleben zu fördern; die Voraussetzungen schafft, um unter Achtung der Rolle der Sozialpartner ein höheres Lohnwachstum zu fördern; die Bildungsergebnisse und das Kompetenzniveau benachteiligter Gruppen verbessert.
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II. MASSNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER GESAMTWIRTSCHAFTLICHER HERAUSFORDERUNGEN14
Grenzwerts in Höhe von 60 Prozent des Bruttoinlands-produkts liegen (vgl. Schaubild 5). Auch die Europä ische Kommission geht in ihrem Länderbericht von einer weiter fallenden Staatsverschuldung aus. Unterstützt hat diese Entwicklung neben einer guten konjunkturellen Lage auch das sehr günstige Zinsniveau. Die Bundesregierung trägt mit einem ausgeglichenen Haushalt ohne neue Schulden zu den soliden Staatsfinanzen bei.
25. Gleichzeitig sieht der Bundeshaushalt in den kommen-den Jahren deutlich höhere Investitionsausgaben gegen-über der vergangenen Legislaturperiode vor (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 1 und 2). Die Investitionsausgaben des Bundes sol-len im Zeitraum 2018 bis 2021 um 34,5 Milliarden Euro gegenüber dem Zeitraum 2014 bis 2017 (121,7 Milliarden Euro) ansteigen. Mit 156,2 Milliarden Euro in den Jahren 2018 bis 2021 erreichen die vorgesehenen Investitionsaus-gaben in dieser Legislaturperiode ein Rekordniveau, obwohl das Zukunftsinvestitionsprogramm aus dem Jahr 2015 in
Höhe von zehn Milliarden Euro ausläuft (vgl. Schaubild 6 und Schaubild 7). Zudem werden die sogenannten Entflech-tungsmittel in Höhe von rund drei Milliarden Euro ab dem Jahr 2020 in reguläre Umsatzsteueranteile der Länder über-führt. Sie werden damit statistisch nicht mehr als Investitio-nen des Bundes verbucht, stehen aber gleichwohl den Län-dern für Investitionen zur Verfügung. Die Bundesregierung verbindet solide Haushalte mit einer Stärkung von Investiti-onen und wird auch in den kommenden Jahren die Grund-lagen für zukünftiges Wachstum weiter verbessern.
26. Trotz der allgemein guten Wirtschaftslage gibt es in Deutschland Unterschiede in der Wirtschaftskraft zwi-schen den Regionen. Dabei zeigt sich hinsichtlich der Leis-tungsfähigkeit ein recht stabiles regionales Muster mit einem Ost-West-Gefälle und einem weniger stark ausge-prägten Nord-Süd-Gefälle. Insgesamt fallen die regionalen Unterschiede relativ größer als in vielen anderen EU-Mit-gliedstaaten aus.7 Um Strukturschwächen zu überwinden,
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 40
45
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Schuldenstandsquote in Prozent des BIP Projektion Maastricht-Referenzwert
Quelle: Werte 2000 – 2017 Deutsche Bundesbank/Statistisches Bundesamt; 2018 – 2022 Projektion BMF, Stand: November 2018; Projektionswerte sind auf Viertelprozentpunkte gerundet.
Schaubild 5: Schuldenstandsquote unter Maastricht-Grenzwert erwartet
7 Vgl. hierzu zum Beispiel BMWi (2018): Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2018, abzurufen unter https://www.beauftragter-neue-laender.de/BNL/Redaktion/DE/Downloads/Publikationen/Berichte/jahresbericht-de-2018.html oder GEFRA et al. (2016): Aufgaben, Struktur und mögliche Ausgestaltung eines gesamtdeutschen Systems zur Förderung von strukturschwachen Regionen ab 2020, Kapitel 3.1.2, abzurufen unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/gutachten-regionalpolitik-2020.html.
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II. MASSNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER GESAMTWIRTSCHAFTLICHER HERAUSFORDERUNGEN 15
0,17
0,18
0,19
0,20
0,22
0,21
Prozent des BIP
2009 20142010 20152011 20162012 20172013 20202018 2019
Bruttoinvestitionsquote (Prozent des BIP) Projektion
Quelle: Statistisches Bundesamt, Jahresprojektion der Bundesregierung vom 30. Januar 2019 (Werte für 2019 und 2020).
Schaubild 7: Bruttoinvestitionsquote steigt seit 2015
Mrd. Euro
0
20
40
60
80
100
120
160
140
180
121,7
156,2
103,9
2018–2021 (Ist, Soll und Eckwerte)
2014–2017 (Ist)
2010–2013 (Ist)
Schaubild 6: Vorgesehene Investitionsausgaben des Bundes erreichen Rekordniveau
Quelle: Bundesministerium der Finanzen. Ohne Zuführung an den ESM (2012 – 2014); in 2018 einschließlich der Zuweisung an das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ (2,4 Mrd. Euro);
ab 2020 ohne Entflechtungsmittel (Länder erhalten diese dann über Umsatzsteueranteile).
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II. MASSNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER GESAMTWIRTSCHAFTLICHER HERAUSFORDERUNGEN16
ren Produktivität und Steuerkraft von Ländern und Kom-munen, einem geringeren BIP pro Einwohner sowie einer höheren Arbeitslosigkeit. Zunehmend erweist sich auch der demografische Wandel in diesen Regionen als vergleichs-weise stark ausgeprägtes Entwicklungshemmnis.
Um vor diesem Hintergrund neue regionalpolitische Impulse zu setzen, hat die Bundesregierung die Kommis-sionen „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ sowie „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ eingesetzt (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 6). Die erste Kommission hat sich unter anderem mit dem Thema befasst, wie die vom Kohleaus-stieg betroffenen Regionen beim Strukturwandel unter-stützt werden können. Hierzu erarbeitet die Bundesregie-rung derzeit Vorschläge für eine gesetzliche Umsetzung. Die zweite Kommission soll insbesondere ein gesamtdeut-sches Fördersystem für strukturschwache Regionen für die Zeit nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II zum Jah-resende 2019 erarbeiten. Übergreifendes Ziel der Bestre-bungen der Bundesregierung ist es, regionale Teilhabe am gesellschaftlichen und ökonomischen Fortschritt zu ver-bessern sowie wirtschaftliche Potenziale in Deutschland in der gesamten Fläche zur Entfaltung zu bringen.
Investitionen in Bildung, Forschung und Innovation erhöhen
28. Der industrielle Strukturwandel wird weitgehend durch das Vordringen von Schlüsseltechnologien geprägt, die im Querschnitt wirken und in ihrer Entwicklung sehr kosten-intensiv sind. Die Soziale Marktwirtschaft vertraut dabei zuvorderst auf die Anpassungsfähigkeit der Marktteilneh-mer. Ein staatliches Engagement in einzelnen Branchen kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn es darum geht, faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten oder die Grundlagenforschung zu fördern. Kapitel III stellt die erheblichen Anstrengungen von Bund und Ländern in den Bereichen Forschung und Innovation (Kapitel III.B) sowie Bildung (Kapitel III.D) dar. In diesem Kapitel werden zwei Maßnahmen exemplarisch hervorgehoben: die Batterie-zellfertigung und die Strategie Künstliche Intelligenz.
29. Batteriezellen werden in Zukunft in großen Mengen als Energiespeicher für zahlreiche Anwendungen benötigt, ins-besondere für elektrifizierte Fahrzeuge, für die Pufferung von regenerativ erzeugtem Strom und für akkubetriebene Geräte. Die Bundesregierung hat sich daher unter ande-rem mit der Hightech-Strategie 2025 das Ziel gesetzt, den
sind Bund und Länder dabei, ein gesamtdeutsches Förder-system für strukturschwache Regionen zu entwickeln.
Die Bundesregierung entlastet Länder und Kommunen auch im Bereich der Sozialausgaben und der kommunalen Inves-titionstätigkeit (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 3). So wird der Bund die Länder und Kommunen durch die im Jahr 2018 beschlosse-nen Maßnahmen bis zum Jahr 2022 zusätzlich in Höhe von rund 29 Milliarden Euro entlasten. Dies betrifft die Bereiche Migrationskosten (6,3 Milliarden Euro), Gemeindeverkehrsfi-nanzierung (1,7 Milliarden Euro), Kindertagesstätten (5,5 Mil-liarden Euro), Ganztagsschulen und -betreuung für Kinder im Grundschulalter (2 Milliarden Euro ab 2020) und Sozialer Wohnungsbau einschließlich Kompensationsmittel (zusätz-lich 2,5 Milliarden Euro für 2019 bis 2021).
Der Gesetzgeber hat ferner die einfachgesetzlichen Voraus-setzungen dafür geschaffen, Länder und Kommunen auch in Zukunft gezielt beim Ausbau der digitalen Infrastruktur zu unterstützen. Das Sondervermögen „Digitale Infrastruk-tur“ stellt Mittel für den Ausbau von Gigabitnetzen und den DigitalPakt Schule bereit. Die Einnahmen des Sonderver-mögens „Digitale Infrastruktur“ bestehen unter anderem aus den Einnahmen aus der Vergabe von 5G-Frequenzen für den Mobilfunk durch die Bundesnetzagentur. Im Jahr 2018 hat das Sondervermögen eine Anschubfinanzierung von 2,4 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt erhalten.
Zusätzlich entfällt ab 2019 der Beitrag der Länder zum Fonds „Deutsche Einheit“. Dadurch wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer ab dem Jahr 2019 um jährlich gut 2,2 Milliarden Euro zu Lasten des Bundes erhöht. Über diese, zum Teil nach dem Koalitionsvertrag prioritären, Ausgaben hinaus wurden die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern Mitte August 2017 umfassend neu gere-gelt (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 4). Die Länder werden ab dem Jahr 2020 in Höhe von etwas über 9,7 Milliarden Euro jährlich finanziell entlastet. Ebenso müssen Bund und Länder die Grundsteuer reformieren (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 5).
27. „Wohlstand für alle“ bedeutet auch, dass alle Regionen Deutschlands am wirtschaftlichen Aufschwung teilhaben sollten. Auch hier stellen sich bekannte wie neue Heraus-forderungen: So bleibt der Aufholprozess der ostdeutschen Bundesländer trotz beachtlicher Fortschritte weiterhin unvollendet (vgl. Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit 2018, S. 16 ff.). Fortbestehende Entwicklungsdefizite in vielen strukturschwachen Teilen Ost-, aber auch West-deutschlands zeigen sich unter anderem in einer geringe-
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II. MASSNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER GESAMTWIRTSCHAFTLICHER HERAUSFORDERUNGEN 17
Aufbau eigener Kapazitäten für die Batteriezellproduktion in Deutschland zu unterstützen, die ein zentraler Teil der Wertschöpfung ist. Hierfür hat die Bundesregierung eine Förderbekanntmachung publiziert, auf deren Basis Pro-jekte ausgewählt und finanziell gefördert werden können. Die Erforschung neuer Batterietechnologien soll im Rah-men des Dachkonzepts „Forschungsfabrik Batterie“ geför-dert werden. Damit soll eine Innovationspipeline aufgebaut werden, welche die gesamte Kette vom Material über die Batteriezelle bis zur Produktion abdeckt (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 7 und 8).
30. Im November 2018 hat die Bundesregierung die Strategie Künstliche Intelligenz (KI) beschlossen. Mit der Strategie ver-folgt die Bundesregierung drei wesentliche Ziele: Deutsch-land und Europa sollen sich zu einem führenden Standort für die Entwicklung und Anwendung von KI-Technologien entwickeln und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gesichert werden. Eine verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Entwicklung und Nutzung von KI soll sichergestellt werden. Außerdem soll KI im Rahmen eines breiten gesellschaftlichen Dialogs und einer aktiven politischen Gestaltung ethisch, kulturell, rechtlich und ins-titutionell in die Gesellschaft eingebettet werden.
Zur Erreichung dieser Ziele sieht die Strategie zwölf Hand-lungsfelder mit konkreten Maßnahmen vor (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 9). Aus wirtschaftspolitischer Sicht sind insbeson-dere die Förderung von Forschung und Entwicklung hierzu in Deutschland und Europa, die Sicherheit KI-getriebener, systemrelevanter Infrastrukturen sowie die Stärkung des Transfers von KI in die Anwendung relevant. Bessere Rah-menbedingungen sollen zudem die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Daten erhöhen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen auf den Wandel der Arbeitswelt besser vorbereitet werden und die Verfügbarkeit von Fachkräften für KI soll deutlich erhöht werden.
Mit dem Bundeshaushalt 2019 stellt der Bund in einem ersten Schritt insgesamt 500 Millionen Euro zur Verstär-kung der KI-Strategie für 2019 und die Folgejahre zur Ver-fügung. Auf dieser Grundlage kann der Bund zur Umset-zung der KI-Strategie – auch unter Einsatz von Mitteln für Forschung und Entwicklung zur Erreichung des 3,5-Pro-zent-Ziels – einen finanziellen Aufwand von etwa drei Mil-liarden Euro in den Jahren 2018 bis 2025 darstellen.
Im Mittelpunkt der an die Wirtschaft gerichteten Maß-nahmen stehen die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen beim Transfer von Forschungswissen in die
Anwendung, die Unterstützung von KI-Start-ups, der Auf-bau einer KI-Dateninfrastruktur, die Bildung eines europä-ischen Innovationsclusters zu KI und die Forschungs- und Technologieförderung von KI. Erste Schritte sind das Tech-nologieprogramm „Smarte Datenwirtschaft“ (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 10) sowie die Mission „Künstliche Intelligenz in die Anwendung bringen“ im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung.
Digitale Infrastruktur ausbauen und Digitalisierung gestalten
31. Hochleistungsfähige digitale Infrastrukturen sind die Voraussetzung dafür, dass die Menschen und Unterneh-men – in Städten und im ländlichen Raum – die Chancen des digitalen Wandels nutzen können. Der möglichst flä-chendeckende Ausbau von Gigabitnetzen bis zum Jahr 2025 erfordert vor allem erhebliche Investitionen der Privatwirt-schaft. Im Rahmen der Novelle des Telekommunikations-gesetzes sollen innovations- und investitionsfreundlichere, aber gleichzeitig auch wettbewerbssichernde Regulierungs-bedingungen geschaffen werden (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 11).
Die Bundesregierung hat bereits in der vergangenen Legis-laturperiode Mittel in Höhe von 4,4 Milliarden Euro über-wiegend für ländliche Gebiete zur Verfügung gestellt, in denen innerhalb von drei Jahren kein privatwirtschaft-licher Ausbau der Netze zu erwarten ist. Für den Ausbau von Gigabitnetzen in unwirtschaftlichen Gebieten sollen Mittel im Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ bereit-gestellt werden. Zukünftig sollen in jeder Region und jeder Gemeinde Gigabitnetze verfügbar sein – und zwar möglichst direkt bis zum Haus. Schulen, Gewerbegebiete, öffentliche soziale Einrichtungen und Krankenhäuser werden prioritär angeschlossen. Dabei sind nur Ausbau-abschnitte förderfähig, die mit Glasfaser realisiert werden (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 12). Aus Sicht der Bundesregierung ist die Erhöhung des Glasfaseranteils in allen bestehenden Netzinfrastrukturen unerlässlich, um zuverlässige Gigabit-verbindungen bereitzustellen. Der Ausbau und die Fort-entwicklung der Netze sollen deshalb möglichst auf Basis der Glasfasertechnologie erfolgen, weil nur durch sie aus-reichende Netzkapazitäten geschaffen und langfristig sinn-volle Netzinvestitionen gewährleistet werden. Auch die Länder haben wichtige Maßnahmen zum Breitbandausbau umgesetzt (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 13).
32. Für eine flächendeckende leistungsfähige Mobilfunk-versorgung will die Bundesregierung weiße Flecken bei
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II. MASSNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER GESAMTWIRTSCHAFTLICHER HERAUSFORDERUNGEN18
keit deutscher Unternehmen zu sichern. Die konsequente Umsetzung von digitalpolitischen Schwerpunktvorhaben ist deshalb von zentraler Bedeutung für eine Stärkung der Sozialen Marktwirtschaft, die das Innovationspotenzial der Digitalisierung fest im Blick hat. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung im November 2018 die Umsetzungs-strategie „Digitalisierung gestalten“ verabschiedet, die als strategisches Dach fungiert und die wichtigsten Digitalisie-rungsvorhaben in fünf Handlungsfeldern zusammenführt (vgl. Schaubild 8 sowie Tabelle I lfd. Nr. 16). Die Umset-zungsstrategie fasst die zentralen digitalen Schwerpunkt-vorhaben zusammen und enthält darüber hinaus messbare Zielvorgaben. Sie wird permanent weiterentwickelt; der Umsetzungsstand wird unter www.digital-made-in.de zur Verfügung gestellt.
34. Zur konsequenten Umsetzung der digitalpolitischen Schwerpunktvorhaben trägt maßgeblich der Digital-Gipfel- Prozess bei. Das Gipfel-Jahr 2018 stand unter dem Schwer-punktthema „Künstliche Intelligenz“. Die Umsetzung der KI-Strategie der Bundesregierung, wichtige Anwendungs-
Mobilfunk und mobilem Internet zügig schließen. Gemein-sam mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden sowie Mobilfunknetzbetreibern hat die Bundesregierung beim Mobilfunkgipfel im Juli 2018 ein Maßnahmenprogramm verabschiedet, das 99 Prozent der Haushalte bis Ende 2020 erschließen soll. Bei der 2019 anstehenden Frequenzver-steigerung werden verpflichtende Ausbauauflagen erlassen, durch die insbesondere die Versorgung entlang der Ver-kehrswege in den Blick genommen und der Aufbau von 5G-Netzen dynamisch vorangetrieben werden (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 14 und 15). Im Bereich 5G-Anwendungen soll Deutschland zum Leitmarkt werden. Mit der für 2019 vor-gesehenen 5x5G-Strategie des Bundes sollen im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählte Städte und Regionen mit 5G ausgestattet werden, um die Forschung zu intensivieren und Anwendungsszenarien sichtbar zu machen.
33. Der digitale Wandel stellt uns vor große Herausfor-derungen. Gleichzeitig bietet er vielfältige Chancen, den Wohlstand und die Lebensqualität zu steigern und auch im ländlichen Raum zu festigen sowie die Wettbewerbsfähig-
Quelle: Bundesregierung.
Schaubild 8: Fünf Handlungsfelder der Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“
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staaten nachhaltig zu verbessern. Hierfür setzt die Bundes-regierung weiterhin auf einen Dreiklang aus ehrgeizigen Strukturreformen, wachstumsfreundlicher Konsolidierung und beschleunigten Investitionen.
37. In diesem Zusammenhang begrüßt die Bundesregie-rung den Fokus auf Innovationen und Investitionen im Vorschlag der Europäischen Kommission für den Mehr-jährigen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2021 bis 2027. Ziel der Bundesregierung ist es, die EU darin zu stärken, gemeinsame Antworten auf die vielschichtigen Fragen unserer Zeit zu geben. Dazu gehören neben Forschung und Innovation auch Zusammenhalt, Migration, Sicherheit, Verteidigung sowie Klima- und Umweltschutz. Ein Ele-ment für die Stärkung von Forschung und Innovation sind neben dem künftigen Forschungsrahmenprogramm Hori-zont Europa auch die hohen Innovations- und Forschungs-anteile beim Ansatz für die Kohäsionspolitik, aber auch in anderen Haushaltslinien. So sollen für die Jahre 2021 bis 2027 – vorbehaltlich der Verhandlungen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) – bis zu 13 Milliarden Euro für den Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) bereitgestellt wer-den, mit dem kooperative Projekte der Verteidigungsindus-trie im Interesse einer integrativen europäischen Verteidi-gungspolitik und der damit verbundenen Synergien geför-dert werden sollen.
Zu der Fokussierung des künftigen Mehrjährigen Finanz-rahmens auf Innovationen und Investitionen gehört außerdem die Fortführung des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI), der künftig zusammen-gefasst mit anderen Finanzinstrumenten in dem neuen Programm InvestEU aufgehen wird. Wichtig bleibt dabei sicherzustellen, dass es sich um zusätzliche Investitio-nen handelt, und insgesamt ein investitionsfreundliches Umfeld zu schaffen. Die Europäische Kommission hat fer-ner Vorschläge gemacht, um die Umsetzung von Struktur-reformen in den Mitgliedstaaten zu unterstützen. Die Bun-desregierung unterstützt dieses Anliegen, auch wenn zu einzelnen Vorschlägen noch Fragen zu klären sind.
38. Der Europäische Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) finanziert Projekte mit erhöhtem Risiko (zum Bei-spiel Erstrisiko-Tranchen bei Finanzierungen mehrerer Kreditgeber). Diese meistens langfristigen Finanzierungen werden durch einen Garantiefonds abgesichert, der aus dem EU-Haushalt gespeist wird. Im Februar 2018 wurde die Investitionsperiode für EFSI bis Ende 2020 verlängert, die
bereiche für KI in Produktion, Mobilität und Medizin, Fra-gen der Datenethik und die Sicherstellung der internatio-nalen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas in der Digitalisierung standen im Mittelpunkt der Diskus-sionen (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 17). Der Digital-Gipfel 2019 in Dortmund wird mit dem Schwerpunkt „Digitale Platt-formen“ ein Thema aufgreifen, das zentral für die künftige Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas ist.
35. Der Einsatz von Algorithmen, Künstlicher Intelligenz und digitalen Innovationen birgt große Potenziale für den Alltag des Einzelnen und kann Nutzen für Wirtschaft, Wis-senschaft und die Gesellschaft als Ganzes stiften. Damit verbunden sind gleichzeitig ethische und rechtliche Frage-stellungen. Welche Rolle wollen wir den neuen Technolo-gien in der Zukunft zukommen lassen? Welche ethischen Grenzen gibt es für den Einsatz von algorithmenbasierten Prognose- und Entscheidungssystemen und andere daten-basierte Geschäftsmodelle? Die Antworten auf solche Fra-gen müssen viele Blickwinkel berücksichtigen, zum Bei-spiel technische, ethische, rechtliche oder gesellschafts-wissenschaftliche Perspektiven. Um all diese Sichtweisen zu betrachten und in einer gemeinsamen Diskussion über die Zukunft zusammenzuführen, hat die Bundesregierung im Juli 2018 eine Datenethikkommission eingesetzt (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 18). Diese soll auf der Basis wissenschaft-licher und technischer Expertise ethische Leitlinien für den Schutz des Einzelnen, die Wahrung des gesellschaftli-chen Zusammenlebens und die Sicherung des Wohlstands im Informationszeitalter entwickeln und bis Herbst 2019 Handlungsempfehlungen geben sowie Regulierungsmög-lichkeiten vorschlagen.
Investitionen in Europa stärken
36. Die Soziale Marktwirtschaft Deutschlands ist eng ein-gebettet in Europa: Das Projekt der europäischen Einigung ist Grundvoraussetzung nicht nur für Frieden und sozia-len Zusammenhalt, sondern auch für den wirtschaftlichen Erfolg und das hohe und steigende Wohlstandsniveau in Deutschland und in allen EU-Mitgliedsländern. Struktu-relle Herausforderungen bestehen aber etwa im Finanz-marktbereich, mit Blick auf die öffentliche Verschuldung, die Arbeitslosigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit vielerorts fort. Strukturelle Herausforderungen ergeben sich auch aufgrund der alternden Bevölkerung in der EU. Deswegen ist es erforderlich, das Wachstumspotenzial der Mitglied-
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II. MASSNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER GESAMTWIRTSCHAFTLICHER HERAUSFORDERUNGEN20
sichts des wirtschaftlichen und demografischen Wandels ein Fokus der Förderung auf Maßnahmen zur Stärkung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und Unternehmen und Innovationskraft von Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen, der bedarfsgerech-ten Weiterbildung von Arbeitskräften, der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, der Förderung des gleichen Zugangs zu lebenslangem Lernen für alle Altersgruppen und der Verbesserung der Arbeitsmarktrelevanz des Sys-tems der allgemeinen und beruflichen Bildung. Die För-derschwerpunkte des ESF richten sich auf die Bereiche der Förderung von nachhaltiger Beschäftigung, sozialer Inklu-sion und Investitionen in Bildung, Ausbildung, Kompeten-zen und lebenslanges Lernen. Ein weiteres Ziel ist dabei auch die Verringerung des vorzeitigen Schulabbruchs.
41. Als Ausgestaltung ihres Vorschlags für den Mehrjähri-gen Finanzrahmen hat die EU-Kommission in diesem Jahr auch einen Vorschlag für das Legislativpaket der EU-Struk-turfonds zur Förderperiode 2021 bis 2027 vorgelegt. Aus Sicht der Bundesregierung ist besonders positiv, dass wei-terhin alle Regionen durch die EU-Strukturfonds gefördert werden sollen. Der Vorschlag sieht allerdings für Deutsch-land einen deutlichen Rückgang der Mittel vor. Dem zugrunde liegt eine gute wirtschaftliche Entwicklung der deutschen Regionen im EU-Vergleich.
Die Bundesregierung setzt sich in den laufenden Verhand-lungen zum MFR dafür ein, die notwendigen Kürzungen gleichmäßiger zu verteilen. Die EU-Kohäsionspolitik kon-zentriert sich weiter auf zentrale Politikziele wie den inno-vativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandel sowie den Klima- und Umweltschutz und Investitionen in Men-schen. Für diese Bereiche sollen in den wirtschaftlich stär-keren Mitgliedstaaten wie Deutschland 85 Prozent der Mit-tel aus dem EFRE sowie 100 Prozent der ESF+-Mittel einge-setzt werden. Der vorgeschlagene Rechtsrahmen enthält im Grundsatz gute Vereinfachungsvorschläge und neue posi-tive Ansatzpunkte für Flexibilisierung, Differenzierung und Bürokratieabbau.
Die Bundesregierung tritt in den Verhandlungen auf EU-Ebene für eine starke Kohäsionspolitik ein, die auch künftig alle Regionen angemessen berücksichtigt und gleichzeitig notwendige Strukturreformen in den Mitglied-staaten besser unterstützt. Sie setzt sich auch zukünftig für eine engere Verknüpfung von relevanten länderspezi-fischen Empfehlungen des Europäischen Semesters mit
EU-Garantie auf 26 Milliarden Euro sowie der EIB-Eigen-beitrag wurden auf 7,5 Milliarden Euro erhöht. Die mobi-lisierten Gesamtinvestitionen sollen dadurch auf 500 Mil-liarden Euro steigen. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (auch durch Kapitalbeteiligungen), Infra-struktur und Innovationen.
39. Mit InvestEU hat die Europäische Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 einen Vor-schlag für ein Nachfolgeprogramm des EFSI vorgelegt, über das derzeit in den zuständigen Gremien in Brüssel beraten wird. Unter dem Dach von InvestEU sollen die 14 bisheri-gen EU-internen Finanzierungsinstrumente zusammenge-legt werden. InvestEU soll noch stärker auf die politischen Prioritäten der Union ausgerichtet und auf die vier Investi-tionsfenster „nachhaltige Infrastruktur“, „Forschung, Inno-vation und Digitalisierung“, „kleine und mittlere Unter-nehmen“ sowie „soziale Investitionen und Kompetenzen“ fokussiert werden. Die Bundesregierung begrüßt den Vor-schlag und setzt sich für die Schaffung effektiver Entschei-dungs- und Steuerungsstrukturen ein. Wichtig ist dabei, dass keine direkte Förderkonkurrenz zu den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) entsteht.
40. Die europäische Kohäsions- und Strukturpolitik spielt eine elementare Rolle bei der Stärkung des wirtschaftli-chen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der EU. Mit einem Anteil von rund einem Drittel am EU-Budget (354,7 Milliarden Euro für die Förderperiode 2014 bis 2020) ist sie ein zentrales Instrument der europäischen Wirt-schafts- und Beschäftigungspolitik. Auch für Deutschland hat die Kohäsionspolitik hohe wirtschaftspolitische Bedeu-tung. Aus den Europäischen Struktur- und Investitions-fonds erhält Deutschland in der aktuellen Förderperiode (2014 bis 2020) insgesamt fast 28 Milliarden Euro.
Insbesondere über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) fließen mehr als 60 Prozent dieser Mittel unmittelbar in Investitionen für Wachstum und Beschäftigung. Gerade der EFRE zielt mit seinem besonderen Fokus auf Forschung und Innovation, Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen sowie eine CO2-arme Wirtschaft darauf, Investitionen zu fördern, die für die Wettbewerbs-fähigkeit der Regionen in der Globalisierung entscheidend sind. Ergänzend dazu werden noch diverse Förderpro-gramme mit dem Ziel „Europäische Territoriale Zusam-menarbeit“ umgesetzt. Im Rahmen des ESF liegt ange-
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II. MASSNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER GESAMTWIRTSCHAFTLICHER HERAUSFORDERUNGEN 21
den Strukturfonds sowie für eine Berücksichtigung der Migration bei der Mittelverteilung ein. Für die Program-mierung der künftigen EU-Strukturfonds in den Mitglied-staaten wird das Europäische Semester 2019 von besonde-rer Bedeutung sein. Es soll stärker als bislang auf Investi-tionsbedarfe der Mitgliedstaaten eingehen, die durch die EU-Strukturfonds adressiert werden können. Die EU-Kom-mission hat dafür im Länderbericht erstmals Investitions-leitlinien für die Mitgliedstaaten vorgelegt, mit welchen sie eine vorläufige Einschätzung für die aus Sicht der EU-Kom-mission für Deutschland geeignete Schwerpunktsetzung für die Kohäsionspolitik abgibt. Die Investitionsleitlinien sollen als Basis für den Dialog im Hinblick auf die künftige Programmierung der EU-Strukturfonds dienen.
Die Bundesregierung begrüßt dies grundsätzlich, ist aber zugleich der Ansicht, dass für die künftige Programmie-rung der EU-Strukturfonds die Ergebnisse der Verhand-lungen der EU-Strukturfonds-Verordnungen maßgeblich sein müssen. Dementsprechend müssen Investitionsorien-tierungen auch aus den relevanten länderspezifischen Empfehlungen des Rates abgeleitet werden und aufzei-gen, wie den Empfehlungen mittels konkreter Investitio-nen nachgekommen werden kann. Ebenso müssen unter-schiedliche regionale Herausforderungen ausreichend bei der Programmierung berücksichtigt werden. Im weiteren Prozess zur Verzahnung des Europäischen Semesters mit den EU-Strukturfonds ist eine enge Einbindung des Rates wichtig.
B. Bedingungen für private Investitionen verbessern und Wettbewerb weiter beleben
Impulse für private Investitionen setzen
42. Im Zuge der Digitalisierung wird sich der wirtschaftli-che Strukturwandel noch schneller vollziehen als bislang. Wichtige Faktoren für den Erfolg der Sozialen Marktwirt-schaft sind daher unternehmerische Kreativität, Gründer-geist und Innovationsfreude. Die Bundesregierung setzt auf die Dynamik von Unternehmen, die mit ihren Ideen und Produkten ein wesentlicher Treiber für Innovation und Fortschritt sind. Sie verbessert in zahlreichen Bereichen die Rahmenbedingungen insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (vgl. Kapitel II.A). In ihrem Länderbericht berichtet auch die Europäische Kommission über einen Anstieg der privaten Investitionen. Ein wichti-
ges Element zur Aufrechterhaltung der marktwirtschaft-lichen Dynamik ist das kontinuierliche Nachrücken neuer Unternehmen mit innovativen Produkten und Geschäfts-modellen. Ein zentrales Handlungsfeld der Wirtschafts-politik ist deshalb die Stärkung der Gründungstätigkeit und der Selbstständigkeit. Die Bundesregierung hat eine Grün-dungsoffensive gestartet (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 19) und stellt für innovative Unternehmensgründungen im Jahr 2019 zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung. Sie setzt sich für eine neue Gründungskultur und gründungsfördernde Strukturen in Wissenschaft und Forschung ein. Die Bun-desregierung flankiert Initiativen der privaten Wirtschafts-teilnehmer auch im Rahmen einer verstärkten und weiter-entwickelten Förderung von Forschung und Entwicklung sowie der Gründung einer Agentur für Sprunginnovationen (vgl. Kapitel III.B). Geplant ist außerdem eine Initiative zur Verbesserung des Technologietransfers (vgl. Kapitel III.B).
43. Wesentlich für den Erfolg von Start-ups sind ein attrak-tives Finanzierungsumfeld und insbesondere ein guter Zugang zu Wagniskapital. In den vergangenen Jahren hat sich der deutsche Wagniskapitalmarkt, auch dank der För-derinstrumente des Bundes, erheblich weiterentwickelt. Die Angebotslücke betrifft insbesondere Start-ups, die ein digitales Geschäftsmodell schnell skalieren müssen, um sich im internationalen, von Plattformen geprägten Wett-bewerb durchzusetzen. Deshalb will die Bundesregierung mehr privates Kapital sowie institutionelle Anleger für Investitionen in Start-ups mobilisieren, zum Beispiel gemeinsam mit der Industrie durch die Auflage eines großen nationalen Digitalfonds.
44. Die KfW-Beteiligungsfinanzierung hat sich mit der Gründung der KfW-Beteiligungsgesellschaft „KfW Capi-tal“ im Jahr 2018 entscheidend weiterentwickelt. Ziel der Ausgründung ist eine marktgängige Struktur, mit der das KfW-Engagement im Bereich Wagniskapital- und Betei-ligungsfinanzierung quantitativ und qualitativ gestärkt werden soll. Die eigenständige Ausgestaltung versetzt die Beteiligungstochter in die Lage, zusätzliche private Mittel einzubinden. Das operative Geschäft der KfW Capital ist am 15. Oktober 2018 gestartet (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 20).
45. Die Finanzierungsform Venture Debt ist im deutschen Wagniskapitalmarkt im Vergleich zu anderen Ländern noch schwach ausgeprägt. Venture Debt stellt eine Form der Fremdkapitalfinanzierung dar, welche von kommer-ziellen Banken und Fonds als Ergänzung zur Eigenkapital-
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auch Vereinfachungen im Sozialversicherungsrecht, bei der Wirtschaftsstatistik, im Planungs- und Genehmigungsrecht im Verkehrsbereich sowie bei der Einfuhrumsatzsteuer auf den Weg gebracht.
49. Der Ordnungsrahmen für die öffentliche Auftragsver-gabe wird fortwährend modernisiert und unter Wahrung der Grundsätze von Wettbewerb, Transparenz und Nicht-diskriminierung weiter an die Bedürfnisse der öffentli-chen Auftraggeber angepasst. Die Bundesregierung wird das Vergaberecht auch mit Blick auf Vergaben im Bereich Sicherheit und Verteidigung anpassen. Rechtliche Kon-kretisierungen sollen dazu beitragen, die Beschaffungen in diesem Bereich zu beschleunigen. Die Bundesregierung prüft zudem ergebnisoffen die weitere Vereinheitlichung des Vergaberechts durch das Zusammenführen von Ver-fahrensregeln für die Vergabe von Liefer- und Dienstleis-tungen sowie von Bauleistungen. Zu diesem Zweck ist eine gemeinsame Arbeitsgruppe unter Einbindung der Wirtschaft, der öffentlichen Auftraggeber, des Bundesta-ges und von Experten eingerichtet worden. Zugleich wer-den die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) anwenderorientiert weiterentwickelt und alle drei Abschnitte der überarbeiteten VOB Teil A in Kraft gesetzt. Damit öffentliche Auftraggeber sich künftig schnell und einfach informieren können, ob Ausschlussgründe bei einem Bieter vorliegen, wird das bundesweite elektronische Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt zügig auf-gebaut. Einzelheiten zu den Meldungen durch die Verfol-gungsbehörden und die Abfragen der Auftraggeber werden in einer Rechtsverordnung geregelt (vgl. NRP 2018).
50. Der Einkauf der öffentlichen Hand bedarf einer verläss-lichen Datengrundlage, um die Effizienz des öffentlichen Einkaufs und der Investitionen zu verbessern. Um Daten zur öffentlichen Auftragsvergabe noch besser auf die Infor-mationsbedürfnisse von Bund, Ländern und Kommunen auszurichten, wird die Vergabestatistikverordnung unter anderem mit Blick auf das zu erfassende Datenspektrum angepasst. Die ökonomische Relevanz der öffentlichen Auf-tragsvergabe und mögliche Potenziale für Effizienzsteige-rungen sind Gegenstand eines umfassenden Gutachtens der OECD. Die Bundesregierung wird nach Abschluss des Gutachtens die Handlungsempfehlungen zur Fortentwick-lung des Systems der öffentlichen Beschaffung prüfen.
51. In einem Bürokratieentlastungsgesetz III wird die Bun-desregierung Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft
finanzierung wachstumsstarker Start-ups gewählt wird. Mit der Tech Growth Fund Initiative beabsichtigt die Bun-desregierung, dieses wichtige Marktsegment zu verbrei-tern, sodass in allen Phasen der Unternehmensentwicklung innovativer Unternehmen ausreichend Finanzierungsmit-tel zur Verfügung stehen.
Steuer- und Abgabensystem sowie Regulierungsrahmen innovations- und investitionsfreundlich weiterentwickeln
46. Die Soziale Marktwirtschaft lebt vom Einsatz und der Produktivität ihrer Akteure bei gleichzeitigem sozialem Ausgleich. Deswegen muss die Wirtschaftspolitik Anreize so setzen, dass Leistungsträger – Unternehmer wie Beschäf-tigte – die Früchte ihres ökonomischen Engagements ernten können. So werden Finanzspielräume insbesondere auch durch Entlastungen bei Steuern und Sozialabgaben dafür genutzt, nachhaltiges Wachstum zu sichern und den sozialen Zusammenhalt weiter zu stärken. Um auch künftig Entfaltungsspielräume für Beschäftigte und Unternehmen sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland – bei angemessenem sozialen Ausgleich und sozialer Sicherung – zu gewährleisten, will die Bundesregie-rung die Sozialabgaben bei unter 40 Prozent stabilisieren.
47. Für Unternehmen wird die Bundesregierung wachs-tumsfreundliche und faire steuerliche Rahmenbedingun-gen nachhaltig sicherstellen. Hierfür enthält der Koalitions-vertrag mit der Einführung einer steuerlichen Forschungs-förderung eine wichtige Maßnahme zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Die Bundesregierung wird hierzu im ersten Halbjahr 2019 einen Gesetzentwurf vorlegen. Darüber hinaus überprüft die Bundesregierung das Unter-nehmensteuerrecht laufend auf Anpassungsbedarf an ver-änderte Rahmenbedingungen, insbesondere mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen. Ein wichtiger Bestand-teil ist die Abschaffung des Solidaritätszuschlags, beginnend mit einem deutlichen ersten Schritt für 90 Prozent der vom Solidaritätszuschlag betroffenen Einkommensteuerzahlen-den. Mit Wirkung ab 2008 wurde die Verlustnutzungsbe-schränkung für Übertragungen von Gesellschaftsanteilen bis 50 Prozent abgeschafft (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 21).
48. Um den Rechtsetzungsprozess gezielt weiterzuent-wickeln, hat die Bundesregierung ein „Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018“ beschlos-sen. Mit dem Arbeitsprogramm wurden unter anderem
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bündeln. Es wird die Vereinheitlichung von Grenz- und Schwellenwerten in verschiedenen Rechtsbereichen ange-strebt, unter anderem durch die Überprüfung von Schwel-lenwerten vor allem im Steuer- und Sozialrecht sowie bei Berichtspflichten. Weiterhin sollen handels- und steuer-rechtliche Vorschriften harmonisiert und Doppelmeldun-gen zur Berufsgenossenschaft vermieden werden. Zudem wird angestrebt, Unternehmen in den ersten beiden Jahren nach Gründung von der monatlichen Voranmeldung der Umsatzsteuer zu befreien.
52. Im Zuge des Bürokratieabbaus sollen darüber hinaus die Statistikpflichten weiter verringert werden, um insbeson-dere die Wirtschaft zu entlasten. Die Bundesregierung hat eine ressortübergreifende Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reduzierung von Statistikpflichten eingesetzt. Die Arbeits-gruppe soll den Abbau entbehrlicher Statistiken vorantrei-ben und Schritte vereinbaren, um die Wirtschaftsstatistik durch die Digitalisierung zu modernisieren. Insbesondere soll vermieden werden, dass die gleichen Daten mehrfach von verschiedenen Stellen erhoben werden (Umsetzung des „Once-only“-Prinzips).
53. Die Bundesregierung arbeitet laufend daran, die Besteuerung transparenter und effizienter zu gestalten (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 22). Das Brexit-Steuerbegleitgesetz verhin-dert nachteilige Folgen des Brexits für Steuerpflichtige und Finanzmarktteilnehmer in vor dem Brexit im Wesentlichen abgeschlossenen Sachverhalten (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 23). Des Weiteren erarbeitet die Bundesregierung derzeit einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Ein-führung einer Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschrei-tenden Steuergestaltungen. Ziel ist es, Steuerumgehung und Gewinnverlagerung zeitnah zu identifizieren und zu verrin-gern, um die Erosion des Steuersubstrats zu verhindern.
54. Die fortschreitende Technisierung und Digitalisierung aller Lebensbereiche, eine zunehmende globale wirtschaft-liche Verflechtung und die demografische Entwicklung stellen das Steuerrecht und den Steuervollzug vor große Herausforderungen. Das Besteuerungsverfahren wird durch den vermehrten Einsatz elektronischer Verfah-ren vereinfacht und beschleunigt. Davon profitieren alle Beteiligte: Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Finanzverwaltung.
55. Die Bundesregierung setzt verstärkt auf Reallabore im Sinne von Testräumen für Regulierung und Innovation. In solchen Reallaboren werden innovative Technologien
und Geschäftsmodelle in einem zeitlich befristeten, geo-graphisch abgegrenzten sowie gegebenenfalls rechtlich angepassten Raum (Experimentierklauseln, Sondergeneh-migungen etc.) ergebnisoffen getestet. Im digitalen Wandel helfen so evidenzbasierte, experimentelle Ansätze dabei, die Erprobung von Innovationen zu ermöglichen und den regulatorischen Rahmen weiterzuentwickeln. Nur wenn es gelingt, einen flexiblen, innovationsoffenen und anpas-sungsfähigen Regulierungsrahmen zu entwickeln, der mit dem Tempo neuer Technologietrends Schritt hält, wird Deutschland auch in Zukunft im internationalen Wettbe-werb um Ideen und Innovation bestehen.
Wettbewerb in der digitalen Gesellschaft gestalten
56. Eine effektive Ordnungspolitik muss sich auch auf den Digitalbereich erstrecken, um den digitalen Wandel zu unterstützen und ihn gleichzeitig wettbewerbskonform und sozial nachhaltig zu gestalten. Um das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht für die Herausforderungen der Digitalisierung fit zu machen, hat die Bundesregierung mit der Vorbereitung der 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begonnen und außer-dem die „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ eingesetzt.
57. Ein Schwerpunkt der 10. GWB-Novelle wird die Moder-nisierung der Missbrauchsaufsicht sein, damit der Miss-brauch von Marktmacht vor allem auf sich schnell ver-ändernden Märkten zügig und effektiv abgestellt werden kann (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 24). In diese Modernisierung fließen insbesondere Erkenntnisse aus einer Studie zur Modernisierung der Missbrauchsaufsicht für marktmäch-tige Unternehmen ein, die im September 2018 vorgelegt wurde. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Stärkung der nationalen Wettbewerbs-behörden (ECN+) sein. Der Referentenentwurf für die 10. GWB-Novelle soll im Laufe dieses Jahres erstellt werden.
58. Die „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ dient als rechtspolitische Plattform für eine Debatte zur Weiter-entwicklung insbesondere auch des europäischen Wett-bewerbsrechts (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 25). Sie befasst sich mit den wettbewerbspolitischen Fragestellungen, die sich durch die fortschreitende Entwicklung der Datenökono-mie und die Verbreitung von Plattformmärkten ergeben. Bis Herbst 2019 soll die Kommission konkrete Handlungs-empfehlungen erarbeiten.
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59. Staat und Verwaltung sollen Unternehmen sowie Bür-gerinnen und Bürgern das Leben erleichtern, nicht es ver-komplizieren (vgl. Schaubild 8). Deshalb sollen alle Verwal-tungsleistungen bis Ende 2022 digitalisiert und dann online angeboten werden, und zwar einfach, sicher und schnell. In diesem Rahmen sollen auch die bisherigen Verwaltungs-prozesse überprüft und wo möglich entbürokratisiert wer-den. Hierbei steht das Ziel im Mittelpunkt, durch einen Verzicht auf fachlich nicht zwingend notwendige Form-erfordernisse und Nachweispflichten eine medienbruch-freie Antragsabwicklung zu erreichen, um damit umfas-sende Effizienzgewinne für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Verwaltung selbst zu erzielen.
60. Die im Mai 2015 von der Europäischen Kommission initiierte Digitale Binnenmarktstrategie hat zum Ziel, den Online-Zugang zu Waren und Dienstleistungen für Unter-nehmen und Verbraucher in ganz Europa zu verbessern, adäquate Bedingungen für digitale Netze und innovative Dienste zu schaffen sowie das Wachstumspotenzial der digitalen Wirtschaft bestmöglich auszuschöpfen. Die Bun-desregierung unterstützt einen zügigen Fortschritt bei den Verhandlungen und bei der Umsetzung der Maßnah-men. Im vergangenen Jahr wurden wichtige Meilensteine erreicht (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 26): Die Verabschiedung des „Europäischen Kodex für die elektronische Kommunika-tion“ setzt wichtige regulatorische Anreize für umfangrei-che private Investitionen in eine leistungsfähige digitale Infrastruktur. Durch die Portabilitätsverordnung können EU-Bürger ihre Online-Abonnements für Filme, Serien, Sport oder Musik während vorübergehender Auslandsauf-enthalte nutzen. Die Geoblocking-Verordnung geht gegen ungerechtfertigte, herkunftsbezogene Diskriminierun-gen von Kunden insbesondere beim Online-Handel vor. Danach dürfen Unternehmen Kunden aus anderen Mit-gliedstaaten unter anderem nicht mehr aufgrund ihrer Herkunft den Zugang zu einer Internetseite blockieren oder sie auf eine andere Internetseite mit schlechteren Konditionen weiterleiten.
61. Die Datenwirtschaft kann dabei helfen, innovative Geschäftsmodelle europäischer Unternehmen zu ermögli-chen, öffentliche Dienste zu modernisieren und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Dazu müssen Daten unter Beachtung des Datenschutzrechts zugänglich sein und innerhalb des Binnenmarkts frei fließen können. Vor diesem Hintergrund haben Europäisches Parlament
und Rat der EU im November 2018 Hindernisse im freien Verkehr nicht personenbezogener Daten innerhalb der EU beseitigt. Um Hürden für die Weiterverwendung von Daten der öffentlichen Verwaltung abzubauen, hat die Europä-ische Kommission im April 2018 den Entwurf einer Novelle der Richtlinie über die „Weiterverwendung von Informa-tionen des öffentlichen Sektors“ (Public Sector Informa-tion, PSI) vorgelegt. Hinzu kommt die am 11. Dezember 2018 in Kraft getretene Verordnung zur Einrichtung eines so genannten Single Digital Gateway (SDG). Ziel der EU ist es, ein einheitliches digitales europäisches Zugangstor zu den Verwaltungsportalen der Mitgliedstaaten zu errichten.
62. Die Bundesregierung nimmt die Empfehlungen für die Berufsregulierung der Europäischen Kommission zum Anlass, die darin angesprochenen Berufsregulierungen nochmals zu prüfen. Bisher erfolgte die Umsetzung von folgenden Empfehlungen: Empfehlung zur Transparenz und Rechtssicherheit bei der Erbringung von Steuerbe-ratungsdienstleistungen durch in anderen Mitgliedstaa-ten niedergelassene Unternehmen – durch die Änderung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juni 2017 umgesetzt – sowie Verzicht auf Reglementierung des Immobilienmaklers (lediglich Einführung einer Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung) [vgl. NRP 2018 Tz. 44-47]. Um die Anzahl der Existenzgründungen auch in den Meisterbe-rufen zu erhöhen, haben die Länder Maßnahmen ergriffen (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 27). Zudem plant die Bundesregierung Erleichterungen im Berufsrecht der anwaltlichen Berufs-ausübungsgesellschaften im Hinblick auf die Sozietäts-fähigkeit und die Beteiligung an der Geschäftsführung.
63. Die Bundesregierung berücksichtigt auch, dass die Europäische Kommission am 18. Juni 2015 ein Vertragsver-letzungsverfahren (VVV) gegen Deutschland zur Festlegung verbindlicher Mindesthonorare durch die Steuerberater-vergütungsverordnung (StBVV) und durch die Honorar-ordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) einge-leitet hat. Die Regelungen der StBVV wurden inzwischen entsprechend angepasst. In Bezug auf die HOAI, die schon jetzt nur für innerstaatliche Leistungserbringer gilt, hat die EU-Kommission hingegen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben.
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II. MASSNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER GESAMTWIRTSCHAFTLICHER HERAUSFORDERUNGEN 25
C. Anreize für Erwerbstätigkeit erhöhen
Erwerbsbeteiligung stärken
64. Die positive Beschäftigungsentwicklung hält an. Im vergangenen Jahr gingen in Deutschland durchschnittlich rund 44,8 Millionen Menschen einer Erwerbstätigkeit nach, so viele wie nie zuvor. Insbesondere die Zahl der sozial-versicherungspflichtig Beschäftigten erreichte im Oktober 2018 mit rund 33,5 Millionen einen neuen Höchststand. Im Jahresmittel lag die Arbeitslosenquote nach der nationa-len Definition im Sozialgesetzbuch bei 5,2 Prozent. Damit wurde der Rekordwert aus dem Vorjahr unterschritten. Nach der Abgrenzung der Internationalen Arbeitsorgani-sation (ILO) waren im Jahresdurchschnitt 2018 in Deutsch-land 3,4 Prozent der 15- bis 74-Jährigen ohne Arbeit. In der Europäischen Union war die Erwerbslosenquote nur in der Tschechischen Republik mit 2,2 Prozent noch niedriger.
Der positive Wachstums- und Beschäftigungstrend in Deutschland hat die Erwerbsbeteiligung von Frauen deut-lich verbessert. Deutschland hat im Vergleich zu den ande-ren Ländern der EU die dritthöchste Erwerbstätigenquote von Frauen. 2017 gingen hierzulande 18,4 Millionen Frauen im Alter von 20 bis 64 Jahren einer Arbeit nach. Das ent-sprach 75,2 Prozent dieser Altersgruppe. Allerdings war fast jede zweite Frau (47 Prozent) in Teilzeit tätig. Unter Män-
nern betrug dieser Anteil nur neun Prozent. Noch höher war die Erwerbstätigenquote von Frauen nur in Schwe-den (79,8 Prozent) und in Litauen (75,5 Prozent). Auch die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungs-verhältnisse ist insbesondere in den vergangenen Jahren dynamisch gewachsen. Zudem nahm der Anteil atypischer Beschäftigung an der abhängigen Beschäftigung in den letzten Jahren insgesamt leicht ab. Weiterhin hat sich das Arbeitsvolumen positiv entwickelt und ist im Jahr 2018 weiter gestiegen (vgl. Schaubild 9). Dazu hat auch die Zunahme der durchschnittlichen Arbeitszeit von Teilzeit-beschäftigten beigetragen.
Zu dieser Entwicklung leisten die besseren Rahmenbe-dingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Maßnahmen im steuerlichen Bereich einen maßgeblichen Beitrag (vgl. Tz. 88 und 66).
65. Mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeit-rechts – Einführung einer Brückenteilzeit“ (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 28) wird insbesondere sichergestellt, dass Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer zeitlich begrenzten Teilzeitbeschäftigung wieder zu ihrer früheren Arbeitszeit zurückkehren können. Die Europäische Kom-mission schätzt diese Maßnahme in ihrem Länderbericht als ein Instrument ein, um die Frauenerwerbstätigkeit zu erhöhen.
Arbeitsvolumen in Milliarden Stunden (linke Skala) Erwerbstätige in Millionen (rechte Skala)
Stunden (Milliarden) Personen (Millionen)
50
52
54
56
58
60
62
64
35
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39
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43
45
47
49
1991 1996 2001 2006 2011 2016
Quelle: Statistisches Bundesamt.
Schaubild 9: Arbeitsvolumen entwickelt sich weiter positiv
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II. MASSNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER GESAMTWIRTSCHAFTLICHER HERAUSFORDERUNGEN26
Gering- und Zweitverdiener von Steuern und Abgaben entlasten
66. Steuer- und Abgabensenkungen stärken die Arbeits-anreize sowie die verfügbaren Einkommen insbesondere von Familien und von unteren und mittleren Einkom-mensgruppen. Um bei angemessenem sozialen Ausgleich und sozialer Sicherung im Sinne einer nachhaltigen Wirt-schaftsentwicklung die Wettbewerbsfähigkeit des Wirt-schaftsstandorts Deutschland zu gewährleisten, will die Bundesregierung die Sozialabgaben bei unter 40 Prozent stabilisieren. In diesem Zusammenhang hat sie den Bei-trag zur Arbeitslosenversicherung gesenkt; der Beitrag zur Pflege versicherung ist gestiegen.
67. In der gesetzlichen Krankenversicherung hat die Bun-desregierung die Beitragszahlenden um jährlich rund acht Milliarden Euro entlastet (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 29). Seit Beginn des Jahres 2019 werden die Beiträge zur gesetzli-chen Krankenversicherung – einschließlich des kassenindi-viduellen Zusatzbeitrages – wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Mitgliedern finanziert; das bewirkt eine Absenkung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes der Mitglieder um 0,5 Prozentpunkte für das Jahr 2019. Auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versi-cherte Selbstständige mit geringen Einkommen wurden mit Beginn des Jahres 2019 finanziell entlastet, indem sie bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig Versicher-ten gleichgestellt wurden. Damit wurde der Mindestbeitrag für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung ver-sicherte Selbstständige mit geringen Einkommen auf rund 160 Euro im Monat mehr als halbiert. Dadurch reduzierte sich auch der Beitrag der freiwillig versicherten Selbststän-digen mit geringen Einkommen zur Pflegeversicherung, sodass die Selbstständigen insgesamt um rund eine Milli-arde Euro jährlich entlastet werden.
68. In der gesetzlichen Rentenversicherung ist mit dem Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 30) die Einführung einer doppelten Haltelinie für das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent und den Beitrags-satz bei maximal 20 Prozent bis 2025 vorgesehen. Zudem werden durch eine Anhebung der Obergrenze bei den sogenannten Midijobs niedrige Arbeitsentgelte durch ver-ringerte Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung ent-lastet, ohne dass dies zu Einbußen bei der späteren Rente führt.
69. Darüber hinaus werden mit dem Familienentlastungs-gesetz die verfügbaren Einkommen von Bürgerinnen und Bürgern erhöht: Der Grundfreibetrag wird an das gestie-gene Existenzminimum angepasst und die kalte Progres-sion ausgeglichen; außerdem werden Kindergeld und Kin-derfreibetrag erhöht (vgl. Tz. 171). Allein mit dem Familien-entlastungsgesetz ergibt sich in den Jahren 2019 und 2020 eine Entlastung in Höhe von 9,8 Milliarden Euro bei voller Jahreswirkung. Auch die geplante Abschaffung des Solida-ritätszuschlags wird die verfügbaren Einkommen stärken. Hier soll mit einem deutlichen ersten Schritt für 90 Prozent der vom Solidaritätszuschlag betroffenen Einkommensteu-erzahlenden begonnen werden. Um insbesondere Familien mit geringen Einkommen zu unterstützen und gleich-zeitig Arbeitsanreize zu erhalten, wurde im Rahmen des Starke-Familien-Gesetzes (vgl. Tz. 173) der Kinderzuschlag erhöht. Die Maßnahmen tragen zur weiteren Stärkung von Arbeitsanreizen und Kaufkraft bei und leisten damit einen Beitrag zu Stärkung des Potenzialwachstums und der Bin-nennachfrage.
Anreize für längere Erwerbsleben setzen
70. Die positive Entwicklung der Erwerbstätigenquoten Älterer in den vergangenen zehn Jahren verdeutlicht, dass in Deutschland starke Anreize für einen späteren Renten-eintritt bestehen. So betrug die Erwerbstätigenquote der 60- bis 64-Jährigen im Jahr 2007 32,8 Prozent, wohingegen im Jahr 2017 ein Wert von 58,4 Prozent erreicht wurde. Die Erwerbstätigenquote der 65- bis 69-Jährigen stieg von 7,1 Prozent auf 16,1 Prozent. In der Altersgruppe der 70- bis 74-Jährigen ist eine vergleichbare Entwicklung zu verzeich-nen (3,3 Prozent und 7,1 Prozent).
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird die Bundesregierung auch in Zukunft Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit setzen. Die Anhebung der Regel-altersgrenze auf 67 Jahre und die Anhebung der Alters-grenzen bei den anderen Rentenarten zeigen Wirkung. Das in 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbs-leben kann einen Beitrag dazu leisten, dass sich der positive Beschäftigungstrend bei älteren Erwerbspersonen fortsetzt (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 31).
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Um diese Entwicklung zu unterstützen, hat die Bundes-regierung das Qualifizierungschancengesetz auf den Weg gebracht (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 32). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren berufliche Tätigkeiten vom Struktur-wandel betroffen sind oder die eine berufliche Weiterbil-dung in einem von Fachkräftemangel betroffenen Beruf anstreben, werden künftig durch die volle oder teilweise Übernahme von Weiterbildungskosten unterstützt. Arbeit-geber können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für Qualifizie-rungszeiten ihrer Beschäftigten erhalten. Damit wird nicht nur ein Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs geleis-tet, sondern auch ein Anreiz für die Unternehmen geschaf-fen, stärker in die Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu investieren.
Darüber hinaus entwickelt die Bundesregierung gemein-sam mit den Sozialpartnern und den Ländern eine Natio-nale Weiterbildungsstrategie (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 33) mit dem Ziel, alle Weiterbildungsprogramme des Bundes und der Länder zu bündeln, sie an den Bedarfen der Beschäftig-ten und Unternehmen auszurichten und eine neue Weiter-bildungskultur zu etablieren. Damit soll beispielsweise der Zugang zu Weiterbildung für jeden Einzelnen erleichtert werden, etwa indem Weiterbildungsangebote transparen-ter gemacht werden. Bildungszugang, Erwerbstätigkeit und Aufstieg dürfen keine Frage der sozialen Herkunft sein. Die beruflichen Entwicklungs- und Aufstiegschancen der Beschäftigten sollen zudem systematisch über den Lebens-verlauf gefördert werden.
Zum Reallohnwachstum
71. Die realen Nettolöhne je Arbeitnehmer sind nach Anga-ben des Statistischen Bundesamtes im Zeitraum von 2010 bis 2018 um jährlich 1,1 Prozent gestiegen. Für das Jahr 2019 rechnet die Bundesregierung in ihrer Jahresprojektion mit einem Anstieg der nominalen Pro-Kopf-Löhne von brutto 3,1 Prozent und netto 3,7 Prozent. Der Einfluss der Wirtschaftspolitik auf die Lohnentwicklung ist begrenzt, insbesondere da in Deutschland die Tarifautonomie ver-fassungsrechtlich verankert ist. Allerdings kann die Politik Rahmenbedingungen für die Arbeit der Tarifpartner ver-ändern.
72. Mit dem Beschluss über die „Zweite Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns“ wurde der allge-
meine Mindestlohn ab dem 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro pro Stunde erhöht (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 34). Damit hat die Bundesregierung den Beschluss der Mindestlohnkommis-sion verbindlich gemacht. Um die Lohndynamik in einzel-nen Wirtschaftsbereichen zu stärken, hat die Bundesregie-rung Verordnungen über branchenspezifische Mindest-löhne erlassen (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 35 und 36).
Bildungs- und Kompetenzniveau verbessern
73. Die Verbesserung der Teilhabe- und Erwerbschancen ist ein wichtiges Anliegen von Bund und Ländern beson-ders mit Blick auf benachteiligte Gruppen. Dazu tragen das Qualifizierungschancengesetz sowie die Nationale Weiter-bildungsstrategie bei.
74. Steigende Qualifikationsanforderungen, sich verstär-kende Fachkräfteengpässe und fortschreitende Digitalisie-rung stellen darüber hinaus weitreichende Herausforde-rungen für den Arbeitsmarkt dar. Die Weiterbildungsförde-rung der Bundesagentur für Arbeit ist dabei ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument, um die Ausgleichs-prozesse wirksam zu unterstützen. Dies gilt insbesondere auch unter dem Aspekt des Erwerbs von Berufsabschlüs-sen. Schon seit August 2016 ist das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (AWStG) in Kraft. Wesent-liches Ziel ist der verbesserte Zugang von geringqualifi-zierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie von Langzeitarbeitslosen zu abschlussbezogener Weiterbildung, aber auch eine Flexibilisierung beim Zugang Beschäftigter kleiner und mittlerer Unternehmen (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 37). Um insbesondere den durch die Digitalisierung veränder-ten Anforderungsprofilen gerecht zu werden, hat die Bun-desregierung im Rahmen ihrer Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ einen eigenen Schwerpunkt für digitale Kompetenzen gesetzt (vgl. Tz. 33). Auch die Länder unterstützen mit unterschiedlichen Programmen die beruf-liche Weiterbildung (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 38).
75. Weiterhin ist es ein Ziel von Bund und Ländern, für for-mal geringqualifizierte Erwachsene Qualifizierungswege zu eröffnen, die ihnen eine realistische Chance auf den nach-träglichen Erwerb eines Berufsabschlusses oder zumindest eine anschlussfähige Qualifikation eröffnen. Um dies zu erreichen, werden unterschiedliche Projekte und Maßnah-
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 27 –
II. MASSNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER GESAMTWIRTSCHAFTLICHER HERAUSFORDERUNGEN28
men gefördert. Zu nennen sind hier zum Beispiel das Pro-jekt „CHANCEN NUTZEN! – Mit Teilqualifikationen Rich-tung Berufsabschluss“ (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 39) oder das Projekt „Zukunftsstarter“ (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 40). Mit der Initiative „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäf-tigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU)“ unterstützt die Bundesagentur für Arbeit Weiterbildungen von geringqualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmern in kleinen und mittleren Unternehmen, die im Rahmen von bestehenden Arbeitsverhältnissen unter Fort-zahlung des Arbeitsentgelts durchgeführt werden (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 41). Die Fördermöglichkeiten im Rahmen von WeGebAU sind mit dem Qualifizierungschancengesetz (vgl. Tz. 70) deutlich erweitert worden. Um die Chancen von Langzeitarbeitslosen zur Aufnahme einer Beschäftigung zu unterstützen, hat der Bund zahlreiche Maßnahmen ergrif-fen (vgl. Tz. 166). Zur Förderung von weiteren wichtigen Kompetenzen, die für eine Erwerbstätigkeit erforderlich sind, wie zum Beispiel die Fähigkeit zu lesen und zu schrei-ben, haben die Länder Maßnahmen ergriffen (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 42).
76. Die Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitsmarkt-chancen junger Menschen hat für Bund und Länder oberste Priorität. Hierzu setzen die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter mit Berufsberatung, Berufsorientierung und Ausbildungsvermittlung ihr flächendeckendes Dienst-leistungsangebot ein und flankieren die berufliche Einglie-derung insbesondere von behinderten und benachteiligten jungen Menschen durch ein Bündel von ausbildungsför-dernden Leistungen (vgl. Tz. 80). In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten sind die ausbildungsfördernden Maßnah-men ständig überprüft und weiterentwickelt worden. Die Bundesregierung wird die Leistungen nach dem Bundes-ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) reformieren, um das BAföG bedarfsgerecht an aktuelle Entwicklungen anzupas-sen (vgl. Tz. 161). Dies wird im Dritten Buch Sozialgesetz-buch (SGB III) nachvollzogen, indem eine Anpassung der Bedarfssätze in der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) sowie dem Ausbildungsgeld stattfindet.
77. Das Förderprogramm „Passgenaue Besetzung“ unter-stützt zusätzlich kleine und mittlere Unternehmen flä-chendeckend bei der Suche nach und Einstellung von geeigneten Auszubildenden (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 43).
78. Die Arbeitslosigkeit von Geflüchteten ist zwar weiterhin hoch, sie geht aber zurück. Bei der Arbeitsmarktintegration der anerkannt Schutzberechtigten sind bereits deutliche Erfolge erzielt worden. Inzwischen sind hier signifikante Steigerungen der Arbeitsmarktbeteiligung zu verzeichnen. Die Beschäftigungsquote der Staatsangehörigen aus den acht nichteuropäischen zugangsstärksten Asylzugangs-ländern betrug im Dezember 2018 32,4 Prozent (Deutsche 69,2 Prozent, Ausländer 50,1 Prozent). Die weitere Integra-tion der Geflüchteten in den Arbeitsmarkt wird aber noch einen langen Atem brauchen. Viele Geflüchtete nahmen an Sprach- oder Arbeitsmarktmaßnahmen teil. Um den posi-tiven Beschäftigungstrend zu unterstützen, sind weiterhin Maßnahmen zum Erwerb von allgemeinen und berufsbe-zogenen Sprachkenntnissen sowie zur Vermittlung in Aus-bildung und Beschäftigung für anerkannt Schutzberech-tigte notwendig (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 44). In diesem Bereich sind auch die Länder mit zahlreichen Maßnahmen aktiv (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 45).
79. Erforderlich sind außerdem entsprechende Unterstüt-zungsangebote sowie Hilfe bei der Anerkennung ausländi-scher Berufsabschlüsse beziehungsweise bei der Dokumen-tation beruflicher Kompetenzen (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 46). Denn Erfolg und Geschwindigkeit der Arbeitsmarktinteg-ration von geflüchteten Menschen hängen unter anderem auch von passgenauen Unterstützungsangeboten bei Aus-bildung und Qualifizierung in Unternehmen und Einrich-tungen ab.
80. Bund und Länder betrachten es als ihren kontinuierli-chen Auftrag, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und ihren Schutz vor Diskriminierung in allen Lebensbereichen im Sinne der UN-Behinderten-rechtskonvention zu verwirklichen. Hierbei kommt dem Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur UN-Be-hindertenrechtskonvention (sowohl dem 2011 verabschie-deten „NAP 1.0“ als auch seinem Nachfolger, dem 2016 ver-abschiedeten „NAP 2.0“) als langfristig angelegter Gesamt-strategie der Bundesregierung eine wichtige Rolle zu. Zum Beispiel nimmt die Bundesregierung bis zu 80 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des „Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben“ in die Hand, um fortschrittli-che Konzepte der Träger der Arbeitsvermittlung zur inten-sivierten Eingliederung und Beratung von schwerbehinder-
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 28 –
II. MASSNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER GESAMTWIRTSCHAFTLICHER HERAUSFORDERUNGEN 29
ten Menschen zu fördern. Weitere 150 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds werden bereitgestellt, um zusätzliche Arbeits- und Ausbildungsplätze in Inklusionsbetrieben zu schaffen. Die Umsetzung der Maßnahmen wird regelmä-ßig evaluiert. So hat die Bundesregierung am 28. Oktober 2018 den ersten Zwischenbericht zum Nationalen Aktions-plan zur UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Der Umsetzungsstand der Maßnahmen in 13 Handlungs-feldern zeigt, dass bereits 61 Prozent aller Maßnahmen erfolgreich abgeschlossen oder umgesetzt werden konn-ten; 35 Prozent der Maßnahmen laufen derzeit. Lediglich vier Prozent der Maßnahmen konnten noch nicht gestartet werden. Der Zwischenbericht belegt, dass der Weg zu einer inklusiven Gesellschaft konsequent beschritten wird. Die Bundesregierung sieht für diese Legislaturperiode vor, den NAP bis 2020 fortzuschreiben und dabei den Schwerpunkt „Digitalisierung und Inklusion“ weiter zu verfolgen. Auch die Länder haben zahlreiche Maßnahmen zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen ergriffen (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 47). Die in allen Ländern beschlosse-nen Aktions- bzw. Maßnahmenpläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention führen zur weiteren Ausbildung des inklusiven Schulsystems.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 29 –
30
berücksichtigt werden. Der hier vorgelegte Bericht über den Stand bei den quantitativen Zielen hat daher nicht den Anspruch, die Entwicklung in einzelnen Politikfeldern erschöpfend darzustellen. Er gibt jedoch wichtige Hinweise über die Schlüsselindikatoren in diesen Politikfeldern.
85. Mit dem 2018 eingeführten sozialpolitischen Scoreboard möchte die Europäische Kommission die sozialen Ent-wicklungen und Fortschritte im Rahmen der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) beobachten und einen Anpas-sungsprozess an bessere Arbeits- und Lebensbedingungen in der EU erreichen. Die Bundesregierung teilt die aus dem Scoreboard abgeleitete Einschätzung, dass Deutschland im sozialpolitischen Vergleich insgesamt überdurchschnittlich gut abschneidet. Das europäische Benchmarking bestätigt bereits bekannte Handlungsbedarfe bei der Chancengleich-heit auf dem Arbeitsmarkt. Die Bundesregierung wird sich weiterhin dafür einsetzen, die Integration von Langzeit-arbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dafür hat sie unter anderem das Teilhabechancengesetz verab-schiedet (vgl. Tz. 166). Die Bundesregierung hat zudem das Teilzeitrecht weiterentwickelt, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer zeitlich befristeten Teilzeit-beschäftigung wieder zu ihrer früheren Arbeitszeit zurück-kehren können (vgl. Tz. 65). Dazu werden auch die ergriffe-nen Maßnahmen zum Ausbau und zur Erhöhung der Qua-lität der Kindertagesbetreuung beitragen (vgl. Tz. 88 und 89). Die Vorbehalte der Bundesregierung gegen die Berück-sichtigung von Gesundheit im sozialpolitischen Scoreboard des Europäischen Semesters bestehen weiter fort. Der wirt-schafts-, finanz- und beschäftigungspolitische Fokus des Europäischen Semesters muss beibehalten werden. Zudem ist die Kompetenzverteilung zu respektieren.
86. Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Ver-einten Nationen ist der zentrale Orientierungsrahmen für nachhaltige Entwicklung weltweit. Sie hat Nachhaltigkeit als universelles Leitprinzip verankert und betrifft Entwi-cklungs-, Schwellen- und Industriestaaten sowie alle Poli-tikfelder gleichermaßen. So sieht auch der aktuelle Koali-tionsvertrag vor, dass die Umsetzung der Agenda 2030 und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung Maßstab des Regierungshandelns sind. Die Bundesregierung hat sich dazu verpflichtet, die Agenda 2030 ambitioniert umzu-setzen. Der wesentliche Rahmen hierfür ist die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie. Diese bildet seit der Neuauflage 2017 erstmals nationale und internationale Maßnahmen der Bundesregierung zur Erreichung aller 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development
81. Deutschland bekennt sich zu den fünf Kernzielen der Europa 2020-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in Europa und hält auch über den Zeithorizont der Strategie hinaus eine klare Fokussierung auf nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung für sinn-voll und notwendig. Übersicht 3 gibt einen Überblick über den Stand der Erreichung der ambitionierten zusätzlichen quantitativen Ziele, die sich Bund und Länder im Rahmen der Europa 2020-Strategie gesetzt haben. Weiterhin unter-stützt die Bundesregierung auf EU-Ebene einen strategi-schen Rahmen zur Umsetzung der Agenda 2030-Ziele in den einschlägigen Politikbereichen mit EU-Zuständigkeit.
82. Zur Umsetzung der Europa 2020-Strategie in Deutsch-land, vor allem auf Ebene der Länder (vgl. zahlreiche der von den einzelnen Ländern geförderten Maßnahmen in Tabelle II), leisten die Europäischen Struktur- und Investiti-onsfonds (ESI-Fonds) einen erheblichen Beitrag. Eine effizi-ente und vereinfachte Kohäsionspolitik ist insbesondere für die Verbesserung von Forschungs- und Innovationsbedin-gungen, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen, die Förderung von Beschäftigung, Beschäftigungsfähigkeit, die Förderung der sozialen Inklu-sion und die Bekämpfung von Armut und Diskriminierung sowie für den Klima- und Umweltschutz ein besonders geeignetes Instrument. Denn sie ermöglicht es, auch regio-nale und lokale Besonderheiten zu berücksichtigen.
83. Deutschland hat gegenüber dem Vorjahresbericht in nahezu allen Bereichen weitere Fortschritte gemacht und mehrere der Ziele schon jetzt erreicht. Die Erwerbstätigen-quoten sowohl der 20- bis 64-Jährigen als auch der Älteren und der Frauen sind im Jahr 2017 und voraussichtlich auch im Jahr 2018 weiter gestiegen und liegen weiterhin über den Zielwerten. Fortschritte gab es auch im Bereich der erneuerbaren Energien und bei der Energieeffizienz. Wei-terhin hat Deutschland nach vorläufigen Berechnungen auch das Ziel, die Ausgaben für Forschung und Entwick-lung auf drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu erhö-hen, im Jahr 2017 erreicht. Trotz der insgesamt positiven Zwischenbilanz, besonders bei der Erwerbstätigkeit, sind in allen Bereichen weitere Anstrengungen sinnvoll und not-wendig.
84. Einzelne quantitative Indikatoren können naturgemäß nur einen partiellen Eindruck in Fortschritte in einem Politikbereich gewähren. Für eine Gesamtbetrachtung eines Politikbereichs müsste demgegenüber eine Vielzahl quantitativer und insbesondere auch qualitativer Faktoren
III. Europa 2020-Kernziele: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 30 –
I I I . EUROPA 2020-KERNZIELE: ERZIELTE FORTSCHRITTE UND MASSNAHMEN 31
Übersicht 3: Quantitative Ziele im Rahmen der Europa 2020-Strategie und Stand der Zielerreichung
8 Bedingtes Angebot der EU, bis 2020 eine Reduktion um 30 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu erreichen, sofern sich die anderen Industrieländer zu vergleichbaren
Emissionsreduzierungen verpflichten und die Entwicklungsländer einen ihren Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten entsprechenden Beitrag leisten.
9 Hinsichtlich des indikativen nationalen Energieeffizienzziels nach Artikel 3 der Richtlinie 2012/27/EU wird auf die Mitteilung an die Europäische Kommission vom 11. Juni 2013 verwiesen.
10 Als frühe Schulabgänger gelten 18- bis 24-Jährige, die höchstens die Haupt- beziehungsweise Realschule (Sekundarstufe I) erfolgreich beendet haben, anschließend aber keinen weiteren
Abschluss erlangten oder sich gegenwärtig nicht im Bildungsprozess befinden.
11 Bei der Ermittlung des Stands dieses Indikators wurden Personen mit den Abschlüssen auf ISCED-Niveau vier bis acht gemäß ISCED 2011 berücksichtigt. Entsprechend der Schlussfolgerungen
der Ratspräsidentschaft (Presidency conclusions on education targets in the Europe 2020 Strategy 3013th EDUCATION, YOUTH AND CULTURE Council meeting vom 11. Mai 2010) können die
Mitgliedstaaten in begründeten Fällen das ISCED-Niveau vier bei der Definition ihres nationalen Ziels miteinbeziehen.
Europa 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren (falls abweichend) Stand der quantitativen Indikatoren
1. Beschäftigung fördern
Erwerbstätigenquote von
75 Prozent für 20- bis
64-Jährige
vermehrte Einbeziehung
von Jugendlichen, Älteren,
Geringqualifizierten und
Migranten
Erwerbstätigenquote für
20- bis 64-Jährige: 77 Prozent
Erwerbstätigenquote für Ältere zwi-
schen 55 und 64 Jahren: 60 Prozent
Erwerbstätigenquote für Frauen:
73 Prozent
Erwerbstätigenquote für 20- bis
64-Jährige: 79,2 Prozent (2017)
beziehungsweise 80,2 Prozent
(3. Quartal 2018)
Erwerbstätigenquote für Ältere zwi-
schen 55 und 64 Jahren: 70,1 Prozent
(2017) beziehungsweise 71,7 Prozent
(3. Quartal 2018)
Erwerbstätigenquote für Frauen:
75,2 Prozent (2017) beziehungsweise
75,9 Prozent (3. Quartal 2018)
2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung (FuE) verbessern
FuE-Ausgaben von drei Prozent
des BIP bis 2020
Verbesserung der Rahmen-
bedingungen für FuE
FuE-Ausgaben: 3,5 Prozent des BIP
bis 2025, davon zwei Drittel durch den
privaten und ein Drittel durch den
öffentlichen Sektor
FuE-Ausgaben: 3,02 Prozent des BIP
für 2017 (vorläufige Daten), davon
circa zwei Drittel durch den privaten
und circa ein Drittel durch den öffent-
lichen Sektor
3. Treibhausgas-emissionen redu-zieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz vorantreiben
Bis zum Jahr 2020:
Treibhausgasemissionen um 20 Pro-
zent (gegebenenfalls 30 Prozent8)
gegenüber 1990 verringern
Anteil der erneuerbaren Energien
am Brutto-Endenergieverbrauch auf
20 Prozent steigern
Energieeffizienz um 20 Prozent
gegenüber der prognostizierten
Entwicklung erhöhen
Treibhausgasemissionen bis 2020 um
mindestens 40 Prozent gegenüber
1990 verringern, bis 2050 um 80 bis
95 Prozent beziehungsweise weitge-
hende Treibhausgasneutralität bis 2050
Anteil der erneuerbaren Energien bis
2020 auf 18 Prozent des gesamten
Bruttoendenergieverbrauchs, bis 2050
auf 60 Prozent und im Strombereich
auf 80 Prozent steigern
Nationale Energieeffizienzziele nach
dem Energiekonzept der Bundesregie-
rung vom 28. September 2010: Primär-
energieverbrauch bis 2020 um 20 Pro-
zent, bis 2050 um 50 Prozent gegen-
über 2008 senken9
Treibhausgasemissionen: um
27,5 Prozent gegenüber 1990
verringert (2017)
Anteil der erneuerbaren Energien:
16,7 Prozent des gesamten Brutto -
endenergieverbrauchs (2018; vor-
läufige Daten)
37,8 Prozent des Bruttostromver-
brauchs (2018; vorläufige Daten), auf-
grund unterschiedlicher Methodiken
können Zahlen anderer Veröffentli-
chungen leicht abweichen
Primärenergieverbrauch: 2018
um 9,9 Prozent niedriger als 2008
(Schätzung)
4. Bildungsniveau verbessern
Bildungsniveau verbessern, insbeson-
dere Anteil der frühzeitigen Schul-
und Ausbildungsabgänger auf unter
zehn Prozent senken
Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit
einem tertiären oder gleichwertigen
Abschluss auf mindestens 40 Prozent
erhöhen
Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit
einem tertiären oder gleichwertigen
Abschluss auf 42 Prozent erhöhen
Anteil der frühzeitigen Schul-
und Ausbildungsabgänger10 2017:
10,1 Prozent
Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit
einem tertiären oder gleichwertigen
Abschluss: 48,8 Prozent (2017)11
5. Soziale Eingliede-rung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern
Mindestens 20 Millionen Menschen
vor dem Risiko der Armut oder Aus-
grenzung bewahren
Anzahl der Langzeiterwerbslosen bis
2020 um 20 Prozent gegenüber 2008
verringern
Anzahl der Langzeiterwerbslosen
zwischen 2008 und 2017 um 58 Pro-
zent verringert (von 1,63 Millionen auf
0,68 Millionen; Vergleich der Jahres-
durchschnitte)
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 31 –
I I I . EUROPA 2020-KERNZIELE: ERZIELTE FORTSCHRITTE UND MASSNAHMEN32
Rahmenbedingungen für Erwerbsbeteiligung verbessern
88. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung erleichtert die Erwerbsbeteiligung der Eltern und unterstützt so ebenfalls die Gewinnung von Fachkräften. Er verbessert zudem die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern. Mit Unter-stützung des Bundes wurden in den letzten zehn Jahren mehr als 400.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen. Im Zeitraum 2017 bis 2020 werden Mit-tel für weitere 100.000 Plätze in Höhe von insgesamt etwa 1,1 Milliarden Euro bereitgestellt. Der Bund beteiligt sich zudem an den laufenden Betriebsausgaben der Kinderta-gesbetreuung mit 845 Millionen Euro jährlich, in den Jah-ren 2017 sowie 2018 mit nochmals zusätzlich je 100 Millio-nen Euro (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 1).
89. Um die Qualität der Kinderbetreuung zu verbessern, hat die Bundesregierung das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ („Gute-KiTa-Gesetz“) auf den Weg gebracht (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 2). Dieses ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten und soll einen Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen
Goals, SDGs) ab (vgl. Schaubild 10). Bis zum Jahr 2020 wird die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie umfassend weiter-entwickelt, um den Herausforderungen bei der Umsetzung der Agenda 2030 noch besser begegnen zu können.
A. Beschäftigung fördern
87. Der Arbeitsmarkt präsentiert sich insgesamt in der bes-ten Verfassung seit der Wiedervereinigung. Alle nationalen Beschäftigungsziele der Europa 2020-Strategie werden wei-terhin übertroffen (vgl. Übersicht 3). Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr noch einmal deutlich gestie-gen (vgl. auch Schaubild 11), während sich die Arbeitslo-sigkeit einschließlich der Langzeitarbeitslosigkeit weiter verringert hat: Die Erwerbstätigenquote der 20- bis 64-Jäh-rigen stieg weiter auf 80,2 Prozent (3. Quartal 2018) und lag damit deutlich über dem Zielwert von 75 Prozent. Die Quote für ältere Erwerbstätige (zwischen 55 und 64 Jahren) stieg auf 71,7 Prozent (3. Quartal 2018) und die für Frauen auf 75,9 Prozent (3. Quartal 2018) (vgl. Tz. 64).
Quelle: Bundesregierung, Vereinte Nationen.
Schaubild 10: Agenda 2030 – 17 globale Ziele für nachhaltige Entwicklung
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 32 –
I I I . EUROPA 2020-KERNZIELE: ERZIELTE FORTSCHRITTE UND MASSNAHMEN 33
49 Prozent auf 56 Prozent, Sonderauswertung des Mikro-zensus 2007 bis 2017, Konzept der realisierten Erwerbstä-tigkeit, Berechnung durch Prognos AG). Eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingt darüber hinaus mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, die sich an indi-viduelle Lebenssituationen anpassen lassen. So ist 2019 das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einfüh-rung einer Brückenteilzeit“ in Kraft getreten (vgl. Tz. 65). Am 4. Juli 2018 hat zudem der Ausschuss für Mutterschutz seine Arbeit aufgenommen, um durch die Erarbeitung von Empfehlungen und Aufstellung von Regeln eine praxis-gerechte Umsetzung des neuen Mutterschutzgesetzes zu gewährleisten. Um die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen, haben auch die Länder zahlreiche Maßnahmen ergriffen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 4).
91. Um die Chancen von benachteiligten Gruppen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, hat die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt (vgl. Tz. 75 ff.). Die Wei-terbildung von (geringqualifizierten) Arbeitnehmern spielt eine wichtige Rolle, um diese auf die veränderten Anfor-derungen auf dem Arbeitsmarkt vorzubereiten (vgl. Tz. 74).
im Bereich frühkindlicher Bildung und zu mehr Chancen-gleichheit für Kinder leisten sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter stärken. Die Länder sollen zusätz-liche Steuermittel im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung für festgelegte Handlungsfelder erhalten, die für die Qua-lität relevant sind. Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren können daraus ebenfalls finanziert wer-den. Der Bund wird mit den Ländern individuelle rechts-verbindliche Verträge zur Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kinderbetreuung abschließen. Insgesamt stellt der Bund den Ländern bis 2022 dann rund 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Auch die Länder haben Maßnahmen ergriffen, um die Kinder-tagesbetreuung und die Qualität der Betreuung zu verbes-sern (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 3).
90. Die Investitionen in die Kindertagesbetreuung sowie die eingeführten familienpolitischen Leistungen wie beispiels-weise das Elterngeld haben einen Beitrag zur Erhöhung der Müttererwerbstätigkeit geleistet. So ist der Anteil erwerbs-tätiger Mütter mit Kindern unter acht Jahren von 2007 bis 2017 um insgesamt sieben Prozentpunkte gestiegen, von
39
41
40
42
43
44
46
45
Millionen Personen
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 20092008 2010 2011 2013 2015 2017 20192012 2014 2016 2018 2020
Entwicklung der Erwerbstätigkeit (Millionen Personen) Projektion
Quellen: Statistisches Bundesamt, Jahresprojektion der Bundesregierung vom 30. Januar 2019 (ab Februar bzw. März 2019).
Schaubild 11: Erwerbstätigkeit ist deutlich gestiegen
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 33 –
I I I . EUROPA 2020-KERNZIELE: ERZIELTE FORTSCHRITTE UND MASSNAHMEN34
Auch ältere Beschäftigte sind mit ihrer Erfahrung und ihrem Potenzial unverzichtbar in der Arbeitswelt. Daher haben Maßnahmen zur Förderung längerer Erwerbsleben hohe Priorität für die Bundesregierung (vgl. Tz. 70).
92. Arbeitnehmer, deren berufliche Tätigkeiten vom Struk-turwandel betroffen sind oder die eine berufliche Weiter-bildung in einem von Fachkräftemangel betroffenen Beruf anstreben, werden künftig durch die volle oder teilweise Übernahme von Weiterbildungskosten unterstützt. Arbeit-geber können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für Qualifizie-rungszeiten ihrer Beschäftigten erhalten. Diesen Weg geht die Bundesregierung weiter, indem sie gemeinsam mit den Sozialpartnern und den Ländern eine Nationale Weiterbil-dungsstrategie entwickelt. Die beruflichen Entwicklungs- und Aufstiegschancen der Beschäftigten sollen zudem sys-tematisch über den Lebensverlauf gefördert werden.
Fachkräftesituation verbessern
93. Die anhaltend gute wirtschaftliche Lage, die damit ver-bundene hohe Einstellungsbereitschaft der Unternehmen sowie auch die Digitalisierung und die demografische Ent-wicklung lenken den Blick verstärkt auf die Fachkräftesitu-ation in Deutschland. Denn in Bezug auf bestimmte Qua-lifikationen, Regionen und Branchen treten Fachkräfte-engpässe auf. Dies betrifft insbesondere Gesundheits- und Pflegeberufe sowie einzelne technische Berufsfelder und das Handwerk. Um Fachkräfteengpässen in Deutschland zu begegnen, verfolgt die Bundesregierung eine Fachkräfte-strategie, die auf drei Säulen beruht: Erstens geht es darum, Menschen im Inland für den Arbeitsmarkt zu gewinnen und besser zu qualifizieren, zweitens darum, die Möglich-keiten der Freizügigkeit von Fachkräften aus Mitgliedstaa-ten der Europäischen Union zu nutzen, und drittens um eine Gewinnung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 5). Auch die Länder haben zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, um das Angebot an Fachkräften zu sichern (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 6).
94. Im Inland kommt der Allianz für Aus- und Weiterbil-dung als zentraler politischer Plattform für die duale Aus-bildung eine wesentliche Rolle zu. Sie zielt vor allem dar-auf, die Attraktivität und Qualität der dualen Ausbildung weiter zu steigern und setzt sich dafür ein, möglichst alle jungen Menschen zu einem qualifizierten Abschluss zu bringen. Im Rahmen der Neuausrichtung der Allianz für Aus- und Weiterbildung ab 2019 wollen die Partner mehr
Betriebe und Jugendliche zusammenbringen. Sie wollen die Berufsorientierung und Mobilität von Jugendlichen ausbauen, die Qualifizierung des Ausbildungspersonals unter den Anforderungen der Digitalisierung fördern und die Integration von Geflüchteten in die duale Ausbildung unterstützen. Des Weiteren wollen sie die berufliche Fort-bildung stärken. Zudem haben die Länder vielfältige Maß-nahmen ergriffen, um die berufliche Bildung sowie die Berufsorientierung zu stärken (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 7).
95. Darüber hinaus soll die Berufsbildung durch einen Berufsbildungspakt weiter vorangebracht werden. Der Pakt ist eine Dachmarke für vielfältige Initiativen, mit denen die berufliche Aus- und Weiterbildung in ihrer Qualität und Attraktivität gestärkt werden soll. Hierzu zählen unter anderem die Modernisierung von Rahmenbedingungen, eine höhere Durchlässigkeit und Transparenz innerhalb der beruflichen Bildung, die Qualifizierung des Berufsbildungs-personals und eine stärkere internationale Perspektive (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 8).
96. Die Qualifizierung der im Berufsleben stehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nimmt an Bedeu-tung zu. Deshalb hat die Bundesregierung in einem ers-ten Schritt das Qualifizierungschancengesetz auf den Weg gebracht, das 2019 mit seinen wesentlichen Teilen in Kraft getreten ist (vgl. Tz. 70).
97. Neben mehr inländischen Fachkräften sollen auch mehr Fachkräfte aus anderen EU-Mitgliedstaaten sowie aus Drittstaaten gewonnen werden. Infolge der Arbeitnehmer-freizügigkeit ist die Zuwanderung aus der EU bereits jetzt bedeutend höher als die Zuwanderung aus Drittstaaten. Um den Zuzug von Fachkräften aus den europäischen Mit-gliedstaaten noch weiter zu erhöhen, sollen Verbesserun-gen im Bereich des Spracherwerbs sowohl in Deutschland als auch im Ausland, bei den Anerkennungsverfahren von Bildungs- und Berufsabschlüssen sowie hinsichtlich der Öffnung der Ausbildungsförderung erreicht werden.
98. Über die Nutzung inländischer und europäischer Fach-kräftepotenziale hinaus muss Deutschland noch attrak-tiver werden für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten. Diesem Zweck sollen ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz und weitere Begleitmaßnahmen dienen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 9). Ziel ist ein zeitgemäßer Steuerungs- und Ord-nungsrahmen für den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte nach Deutschland. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsge-setz wird der rechtliche Rahmen für die Gewinnung von
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 34 –
I I I . EUROPA 2020-KERNZIELE: ERZIELTE FORTSCHRITTE UND MASSNAHMEN 35
Fachkräften aus Drittstaaten verbessert. Als weitere Maß-nahmen sind Verbesserungen bei der Anerkennung auslän-discher Abschlüsse und bei der Förderung der deutschen Sprache im In- und Ausland, eine gemeinsam mit der Wirt-schaft erarbeitete Strategie zur Fachkräftegewinnung und Marketing im Ausland sowie effizientere und transparen-tere Verwaltungsverfahren vorgesehen.
99. Eine wichtige Begleitmaßnahme zur Fachkräftege-winnung hat die Bundesregierung bereits umgesetzt: Im November 2018 wurde das Informationsportal „Make-it-in-Germany“ zum Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland ausgebaut. Hierdurch gewinnt die Bun-desregierung einen einheitlichen Auftritt und ermöglicht interessierten Fachkräften, alle notwendigen Informatio-nen von einer zentralen offiziellen Quelle zu erhalten und individuell beraten zu werden.
100. Um die Möglichkeiten einer selbstständigen Tätigkeit zu unterstützen, hat die Bundesregierung die Gründungs-offensive gestartet. Damit soll die Gründungstätigkeit in Deutschland gestärkt und den Menschen Mut gemacht werden, Gründungschancen zu erkennen und eigene Ideen umzusetzen. Es sollen mehr Frauen für die unternehmeri-sche Selbstständigkeit gewonnen, Unternehmensnachfolgen erleichtert und die unternehmerischen Kompetenzen von Migrantinnen und Migranten gestärkt werden (vgl. Tz. 42).
101. Ein weiteres wichtiges Ziel der Bundesregierung ist es, der im demografischen Wandel steigenden Zahl an Pflege-bedürftigen durch eine Sicherung beziehungsweise Erhö-hung des Fachpersonals zu begegnen. Im Juli 2018 hat die Bundesregierung die „Konzertierte Aktion Pflege (KAP)“ (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 10) gestartet, die alle Akteure im Pflegesek-tor einbezieht. Gemeinsam mit Bund und Ländern werden innerhalb eines Jahres konkrete Maßnahmen zur Verbesse-rung der Situation der beruflich Pflegenden erarbeitet.
Durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 11) können zudem seit Januar 2019 in vollstatio-nären Pflegeeinrichtungen 13.000 zusätzliche Pflegestel-len neu besetzt werden; diese werden von der gesetzlichen Krankenversicherung (unter Beteiligung der privaten Pflegeversicherung) vollfinanziert. Mit den im Pflegeper-sonal-Stärkungsgesetz vorgesehenen, ab 2020 neu einzu-führenden Pflegebudgets und der Pflegepersonalunter-grenzen-Verordnung für pflegesensitive Bereiche wird eine angemessene Personalausstattung in Krankenhäusern sichergestellt (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 12).
Um die Mehrausgaben im Pflegesektor für die laufende Legislaturperiode zu decken und so Beitragsstabilität bis zum Jahr 2022 sicherzustellen, wurde der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte angehoben (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 13).
B. Bedingungen für Innovationen, Forschung und Entwicklung verbessern
Öffentliche und private Ausgaben für Forschung und Entwicklung erhöhen
102. Langfristiger Wohlstand, zukunftssichere Arbeitsplätze und eine nachhaltige Wirtschaft in Deutschland basieren maßgeblich auf der Innovationsfähigkeit der deutschen Unternehmen. Der Anteil der Ausgaben für Forschung und Entwicklung am BIP betrug im Jahr 2017 (nach vorläu-figen Berechnungen) 3,02 Prozent. Davon entfallen circa zwei Drittel auf den privaten und circa ein Drittel auf den öffentlichen Sektor. In strukturschwachen Regionen haben hingegen öffentliche Aufwendungen für Forschung und Entwicklung eine stärkere Bedeutung als jene des privaten Sektors. Die Förderung von Forschung und Entwicklung ist ein prioritäres Ziel der Bundesregierung und der Länder, da hiermit wirtschaftliche Entwicklungsprozesse langfris-tiger Natur befördert werden können. Regionen, die bereits heute hohe Ausgaben im Bereich Forschung und Entwick-lung aufweisen, können oftmals Fördermittel leichter bin-den und profitieren damit in stärkerem Umfang davon. Darum ist es wichtig, dass die Forschungs- und Entwick-lungsförderung sowohl mit zahlreichen Maßnahmen für den privaten als auch öffentlichen Bereich untermauert ist (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 14 bis 27 sowie 28). Die Europäische Kommission hebt in ihrem Länderbericht die hohen Inves-titionen in Forschung und Entwicklung hervor.
103. Die Bundesregierung arbeitet in Ergänzung zur beste-henden Projektförderung an einer steuerlichen Förderung für Forschung und Entwicklung, für die im ersten Halbjahr 2019 ein Gesetzentwurf vorgelegt werden wird.
104. Mit der Hightech-Strategie legt die Bundesregierung seit 2006 zu Beginn einer jeden Legislaturperiode das stra-tegische Dach ihrer Forschungs- und Innovationsförderung fest. Die im September 2018 beschlossene Hightech-Stra-tegie 2025 (HTS 2025) (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 29) soll das politische Ziel strategisch untermauern, die privaten und öffentlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung bis
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gramm go-cluster und spezielle Vernetzungsinitiativen in der Raumfahrt, wie beispielsweise INNOSpace und „Raum-fahrt bewegt!“, die Vernetzung der Unternehmen unter-einander wie auch die Kooperation mit der Wissenschaft, zunehmend auch über Staatsgrenzen hinweg (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 34, 35 und 36). Das Programm Innovationskompe-tenz INNO-KOM setzt einen Akzent in strukturschwachen Regionen: Es fördert Vorhaben externer gemeinnütziger Industrieforschungseinrichtungen, die als Forschungs- und Entwicklungsdienstleister sowie Transformatoren markt-orientierten Wissens einen hohen Stellenwert für kleine und mittlere Unternehmen haben (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 37). Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten können sich von Beratungsunternehmen im Bereich Innovations-management beraten lassen. Für bis zur Hälfte der Kos-ten können sie einen Innovationsgutschein einsetzen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 38). Eine Pilotförderung für nichttech-nische Innovationen erweitert den Blick auf neue digi-tale Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 39).
Neue Gründungsoffensive starten
107. Selbstständige, Unternehmerinnen und Unternehmer leisten einen bedeutenden Beitrag zum Allgemeinwohl. Ihre Leistung ist die Voraussetzung für eine prosperierende Soziale Marktwirtschaft. Deutschland braucht mehr Grün-dergeist, damit auch in Zukunft neu entstehende Unter-nehmen die marktwirtschaftliche Dynamik aufrechterhal-ten und den Mittelstand stärken (vgl. Kapitel II.B). Dabei zeigt sich auch, dass sich die Gründungsdynamik zwischen den Bundesländern quantitativ und qualitativ zum Teil deutlich unterscheidet. Entsprechender Handlungsbedarf, um Gründungen zu forcieren, unterscheidet sich also zwi-schen einzelnen Regionen. Insgesamt setzt dies also die Bereitschaft vor allem junger Menschen zum Schritt in die unternehmerische Selbstständigkeit sowie ein positives Unternehmerbild in der Gesellschaft voraus. Mit der Grün-dungsoffensive soll die Gründungskultur in Deutschland gestärkt und den Menschen Mut gemacht werden, Grün-dungschancen zu erkennen und eigene Ideen umzusetzen. Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen sollen erleichtert und die Start-up-Finanzierung verbessert werden. Frauen und Migranten werden zielgerichtet bei Gründungen unterstützt sowie soziales Unternehmertum gestärkt. Die digitale Gründerplattform sowie verbesserte webgestützte Informations- und Beratungsangebote sollen dazu beitragen, einfacher, schneller und besser ein Unter-
2025 auf 3,5 Prozent des BIP zu steigern. Sie enthält Ziele, Schwerpunkte und Meilensteine der Forschungs- und Innovationspolitik der kommenden Jahre. Im Fokus stehen Programme und Fördermaßnahmen in den Themenfel-dern „Gesundheit und Pflege“, „Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Energie“, „Mobilität“, „Stadt und Land“, „Sicherheit“ und „Wirtschaft und Arbeit 4.0“. Mit dem eingebetteten „Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundes-regierung“ werden zukunftsträchtige Methoden und Tech-nologien gefördert, der medizinische Fortschritt vorange-trieben und der Forschungsstandort Deutschland weiter gestärkt (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 30). Mit dem eingebetteten Rahmen programm „Forschung für die zivile Sicherheit 2018 – 2023“ werden innovative Lösungen erforscht und praxisnah umgesetzt, die die Sicherheit und Lebensquali-tät der Bürgerinnen und Bürger erhöhen und den Schutz lebenswichtiger Infrastrukturen gewährleisten (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 31). Ein zentrales Handlungsfeld der HTS 2025 ist die Etablierung einer offenen Innovations- und Wagniskul-tur. Unternehmergeist und der Transfer in die Anwendung sollen deutlich gestärkt werden.
105. Mit der Gründung einer Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen setzt die Bundesregierung einen bisher für Deutschland einmaligen innovationspoliti-schen Ansatz zur Förderung von disruptiven Innovatio-nen um: Die Agentur verschafft insbesondere heraus-ragenden, unternehmerisch denkenden, kreativen und innovations erfahrenen Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaft Freiräume, um aus einer konsequenten Anwendungsperspektive heraus hochinnovative Ideen aus Forschung und Entwicklung umzusetzen. Völlig neue Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen können so in Deutschland entstehen, die die bestehenden Märkte radi-kal verändern und neue entstehen lassen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 32). Die Agentur wird themen-, disziplin- und tech-nologieoffen arbeiten.
106. Zudem startet die Bundesregierung eine Transfer-initiative, um Unternehmen darin zu unterstützen, Ergeb-nisse der Forschung schneller in Produkte und Verfahren umzusetzen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 33). Gemeinsam mit Akteuren insbesondere aus der Wirtschaft wird erörtert, wie bestehende Instrumente des Technologietransfers verbessert und gegebenenfalls neue entwickelt werden können. Bereits jetzt unterstützen technologieoffene För-derangebote für KMU, wie beispielsweise das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) sowie das Exzellenzpro-
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nehmen zu gründen. Auch die Länder sind bei der Förde-rung von Unternehmensgründungen und Start-ups aktiv (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 40). Neben den bereits in Kapitel II.B genannten Maßnahmen stehen weitere, nachfolgend dar-gestellte Programme zur Verfügung.
108. Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2019 leistet einen wichtigen Beitrag, um die Finanzierungsbedingungen für Gründer und mittelständische Unternehmen sowie Frei-berufler zu stärken (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 41). Es bildet die Grundlage für eine verlässliche Unterstützung des deut-schen Mittelstandes.
109. Mit dem Programm EXIST werden weiterhin Start-ups aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen dabei unterstützt, forschungsbasierte und innovative Produkte in die Praxis umzusetzen. Zudem werden die gründungsun-terstützenden Strukturen an Hochschulen weiterentwickelt und ausgebaut (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 42). Die Internatio-nalisierung von Start-ups wird durch Start-up-Austausch-programme mit Israel (GISEP) und Indien (GINSEP) sowie durch den German Accelerator gefördert, der Start-ups gezielt bei ihrer Internationalisierungsstrategie begleitet und beim Eintritt in die relevanten Start-up-Weltregionen berät (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 43).
110. Die Bundesregierung treibt die Gründung von Unter-nehmen in zentralen Schlüsseltechnologiefeldern voran. Dazu wurden maßgeschneiderte Förderangebote für Grün-der in der IT-Sicherheit, der Mikroelektronik, der Logistik, der Materialforschung und in den Quantentechnologien geschaffen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 44).
111. Die Initiative „Young Entrepreneurs in Science“ soll dazu beitragen, Promovierende frühzeitig für eine Unter-nehmensgründung zu sensibilisieren, damit sie diese als eine Option zur Verwertung wissenschaftlicher Ergebnisse verstärkt in Betracht ziehen. Darüber hinaus werden neue Verfahren entwickelt, um die für eine unternehmerische Selbstständigkeit notwendigen Kompetenzen zu vermitteln (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 45).
112. Die Bundesregierung möchte die Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen jungen und etablierten Unter-nehmen intensivieren, um durch eine verstärkte Koope-ration zusätzliche Wachstumspotenziale zu erschließen. Der bundesweiten Digital Hub Initiative kommt dabei eine Schlüsselfunktion zu. Sie bringt in den zwölf Hubs etab-lierte Unternehmen, Gründer, Forschungseinrichtungen
und Investoren zusammen, um gemeinsam an zukunfts-weisenden Themen wie dem Internet der Dinge, Fin-Tech-Anwendungen oder Künstliche Intelligenz zu arbei-ten. Um junge Gründer, Investoren und Fachkräfte auch aus dem Ausland anzuwerben, wurde ein Team bei Ger-many Trade & Invest (GTAI) gegründet, das sich um die aktive Ansprache im Ausland kümmert. Im nationalen Kontext übernimmt die Hub Agency Kommunikations- und Beratungsdienstleistungen für die deutschen Hubs.
Mittelstand und Industrie bei der Digitalisierung unterstützen
113. Die digitale Transformation bietet große Chancen durch neue Geschäftsfelder und Produktivitätssteigerun-gen. Zugleich stellt die Digitalisierung gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU), zum Beispiel im Hand-werk, vor enorme Herausforderungen: Produktions- und Arbeitsprozesse müssen digitalisiert sowie mit datenbasier-ten Dienstleistungen verknüpft werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu schulen und Arbeitsplätze müssen angepasst werden. Mit dem Förderschwerpunkt Mittel-stand-Digital wird die digitale Transformation der Wert-schöpfungsprozesse von KMU sowie Handwerksbetrieben unterstützt (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 46). Mittelstand-Digital bietet praxisnahe Anschauungs- und Erprobungsmöglich-keiten von digitalen Anwendungen, bündelt vorhandenes Wissen zur Digitalisierung und transferiert es an Multi-plikatoren. Zentraler Bestandteil des Förderschwerpunk-tes sind die Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren, die ein wissenschaftlich basiertes, kostenfreies und auf KMU und Handwerksbetriebe zugeschnittenes Angebot bereitstellen. Darüber hinaus werden mit dem Förderprogramm „go-di-gital“ KMU mit Beratungs- und Umsetzungsleistungen in ihrer Digitalisierung unterstützt (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 47). Die Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ sensibilisiert KMU zielgruppenspezifisch für das Thema IT-Sicherheit.
114. Mit einem neuen Förderprogramm „Investitions-zuschuss Digitalisierung im Mittelstand“ sollen gezielt Anreize für KMU geschaffen werden, um ihre digitalen Geschäftsprozesse zu verbessern und neue Geschäftsmo-delle zu generieren. Hierzu sollen KMU bei Investitionen in notwendige digitale Technologien und in IT-Sicherheit unterstützt werden (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 48).
115. Die Bundesregierung wird die digitale Transforma-tion der Industrie, kurz „Industrie 4.0“, weiter mit geeigne-
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Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) steht der Industrie eine leistungsfähige Forschungsinfrastruktur zur Verfügung, ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter auszu-bauen. Technologie aus Deutschland steckt heute in jedem neugebauten kommerziellen Flugzeug weltweit. Insbeson-dere mit dem 2018 aufgestockten Luftfahrtforschungs-programm setzt die Bundesregierung weitere Impulse, in Zukunftstechnologien wie KI, Big Data oder hybrid-elektri-sches Fliegen zu investieren. Dies ist auch ein entscheiden-der Beitrag dazu, Fliegen immer sicherer, effizienter und umweltfreundlicher zu machen. Auch in der Raumfahrt setzt die Bundesregierung durch das aufgestockte Natio-nale Programm für Weltraum und Innovation und die Bei-träge zur ESA Impulse in den Hochtechnologiebereichen in den Bereichen Robotik, KI und Raumtransport. Die dabei gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse können auf der Erde auch in anderen Bereichen als der Raumfahrt ein-gebracht werden, beispielsweise bei KI-basierten Dienst-leistungen oder Produkten. Um die Beteiligung innovativer kleiner und mittlerer Unternehmen bei Luft- und Raum-fahrtprojekten zu erhöhen, unterstützt die Bundesregierung diese Unternehmen beispielsweise bei Markterschließungs-reisen.
118. Bioökonomie beschreibt den Übergang von erdöl-basierten Prozessen und Produkten hin zu einer biologisch basierten, nachhaltigen Wirtschaft. Fossile Rohstoffe werden durch alternative Rohstoffe wie zum Beispiel biologische Roh-, Rest- und Abfallstoffe sowie CO2 substituiert. Um das große Innovationspotenzial der Bioökonomie in Deutsch-land zu nutzen, führt die Bundesregierung die Politikstra-tegie Bioökonomie mit der Forschungsstrategie zusammen und arbeitet an einem Monitoring der Bioökonomie. Die neue Dialogplattform „Industrielle Bioökonomie“ unter-stützt unter anderem den Aufbau neuer Versorgungsstruk-turen bei veränderter Rohstoffbasis.
119. Quantentechnologien durchdringen schon heute viele Bereiche: Bauteile wie Transistoren, Dioden und Laser in Computern oder der medizinischen Bildgebung nutzen Prinzipien der Quantenphysik. Deutschland ist bei diesen „Quantentechnologien der ersten Generation“ wissenschaft-lich und wirtschaftlich höchst erfolgreich. Im nächsten Schritt geht es nun darum, Quanteneffekte gezielt zu kon-trollieren. Solche „Quantentechnologien der zweiten Gene-ration“ ermöglichen beispielsweise genauere Messgeräte, eine höhere Sicherheit bei der Datenkommunikation oder deutlich leistungsfähigere Satelliten und Computer. Ziel der Bundesregierung ist, dass deutsche Forschungsinstitute und
ten Maßnahmen unterstützen. Unternehmen haben den Mehrwert und die Notwendigkeit der Digitalisierung ihrer Produktion und Organisation erkannt. Zu dieser positiven Entwicklung hat auch die erfolgreiche Arbeit der Platt-form „Industrie 4.0“ beigetragen, die zielgerichtet inhaltlich weiter ausgebaut wird. Hierzu wurde der wissenschaftli-che Beirat zu einem mit Unternehmen und Wissenschaft besetzten Forschungsbeirat weiterentwickelt, der mit Industrie 4.0 verbundene Forschungs- und Entwicklungs-fragen konkretisiert und Handlungsfelder beschreibt. The-menschwerpunkte bilden die Bereiche Standardisierung, IT-Sicherheit, rechtliche Rahmenbedingungen, Arbeit, Aus- und Weiterbildung sowie digitale Geschäftsmodelle. Das mittlerweile etablierte „Transfernetzwerk Industrie 4.0“ erarbeitet Maßnahmen für eine zielgerichtete Unterstüt-zung von Unternehmen bei der Implementierung der Industrie 4.0 und setzt diese um. Im Fokus stehen auch hier mittelständische Unternehmen. Auch die Länder haben Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung besonders im Mittelstand ergriffen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 49).
Wettbewerbsfähigkeit der Industrie stärken
116. Wissensintensive Technologien werden zum entschei-denden Faktor des Strukturwandels. Diese Technologien, wie zum Beispiel die Künstliche Intelligenz, Biotechnologie oder Quantentechnologie, führen weltweit zu Umwälzun-gen. Dabei geht es um Produktions- und Logistikprozesse, um Veränderungen im Verbraucher- und Nutzerverhalten sowie um die Neuaufstellung ganzer Wertschöpfungsket-ten. Als sogenannte „Game-Changer-Technologien“ wirken sie über Sektorgrenzen hinweg in die gesamte Wirtschaft hinein. Sie sind forschungsintensiv und erfordern hohe Investitionen. Ziel ist es, Standards zu setzen und auf diesen Märkten international wettbewerbsfähig zu sein. In einem intensiven Dialog mit Akteuren aus Industrie, Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Politik diskutiert die Bundesregierung Vorschläge und Maßnahmen, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie nachhaltig gestärkt werden kann. Zu den Maßnahmen gehören unter ande-rem der Aufbau einer europäischen Batteriezellfertigung und die Förderung der Künstlichen Intelligenz, wie bereits in Kapitel II.A und II.B beschrieben. Darüber hinaus ist die Bundesregierung in weiteren Feldern aktiv.
117. Die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie ist im internationalen Vergleich hoch wettbewerbsfähig. Mit dem
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Unternehmen diese Entwicklung gestalten und führend umsetzen. Sie hat deshalb im September 2018 das Regie-rungsprogramm Quantentechnologien beschlossen, um die Erforschung, Entwicklung und Anwendung von Quanten-technologien in den nächsten Jahren voranzutreiben (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 50).
Chancen des digitalen Wandels nutzen
120. Die Blockchain-Technologie gilt als eine weitere poten-zielle Basistechnologie der Digitalisierung und ermöglicht ein breites, sektorübergreifendes Feld an Anwendungs-möglichkeiten. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit eine nationale Blockchain-Strategie mit dem Ziel, klare und ver-lässliche Rahmenbedingungen für den Einsatz der Block-chain-Technologie in Deutschland zu schaffen. Im 1. Quar-tal 2019 fand eine breit angelegte Online-Konsultation statt, deren Ergebnisse in die Erarbeitung der Strategie einfließen. Die Strategie soll im Sommer 2019 verabschiedet werden (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 51).
121. Sichere Informationstechnik ist eine notwendige Vor-aussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland und Grundlage für das selbstbestimmte Leben in der vernetzten Welt. Dazu gehört auch, die Datensouverä-nität und den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Aus diesem Grund stärkt die Bun-desregierung die IT-Sicherheitsforschung in Deutschland. In den letzten Jahren wurde die Forschung an drei Kompe-tenzzentren für die IT-Sicherheitsforschung in Saarbrücken, Darmstadt und Karlsruhe gebündelt. Diese haben sich zu international anerkannten Forschungs- und Beratungszen-tren entwickelt. Das Kompetenzzentrum in Darmstadt wird 2019 in eine verstetigte Förderung überführt (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 52). Darüber hinaus werden am Standort München ebenfalls Forschungskompetenzen der IT-Sicherheit aufge-baut. Mit dem Fraunhofer AISEC, dem Forschungszentrum Cyber Defense (CODE) an der Universität der Bundeswehr und der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicher-heitsbereich (ZITiS) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat entwickelt sich ein weiterer Schwerpunkt der IT-Sicherheitsforschung.
Mit der Bundesdruckerei GmbH steht dem Bund zudem auch zukünftig ein kompetenter und moderner Partner in Sachen sicherer Digitalisierung zur Seite. Das Geschäftsmo-dell des Unternehmens wird in diese Richtung unverändert weiterentwickelt. Die Bundesdruckerei wird auch zukünftig
entsprechende Forschungsaktivitäten aktiv unterstützen und den Austausch zwischen Theorie und Praxis fördern.
122. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen und tele-medizinische Anwendungen bieten einen großen Mehr-wert für die langfristige Sicherstellung einer hohen medizi-nischen Versorgungsqualität – auch in ländlichen Gebieten. Sie können dazu beitragen, den Menschen bedarfsgerecht und individuell zu unterstützen, beispielsweise durch die Innovationen im Bereich der Altersgerechten Assistenz-systeme für ein gesundes und unabhängiges Leben (AAL). Es geht um Konzepte, Produkte und Dienstleistungen, die neue Technologien in den Alltag einführen, um die Lebens-qualität für Menschen in allen Lebensphasen, vor allem im Alter, zu erhöhen. AAL kann zum einen den längeren Verbleib im gewohnten Lebensumfeld ermöglichen, zum anderen Angehörige und Pflegepersonal entlasten.
Der Bund verfolgt zahlreiche Maßnahmen, damit der Auf-bau der Telematikinfrastruktur und die Einführung der digitalen Anwendungen, insbesondere der elektronischen Patientenakte, beschleunigt sowie die Forschung, Ent-wicklung und praktische Umsetzung von digitalen Inno-vationen vorangetrieben werden und diese schnellere und bessere Wege in die Versorgung finden (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 53). Die Länder fördern mit Unterstützung der Europäi-schen Union zahlreiche Projekte in den Bereichen der Digi-talisierung im Gesundheitswesen sowie innovative Ansätze der Gesundheits- und Pflegewirtschaft und unterstützen damit wichtige Innovationsprozesse (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 54). Die Herausforderung wird weiterhin darin beste-hen, die Erkenntnisse aus den Modellvorhaben und inno-vativen Leuchtturmprojekten zu etablieren sowie Innova-tionsräume zur Entwicklung und Erprobung neuartiger Lösungsansätze im Gesundheitswesen zu schaffen.
Forschungs- und Innovationsförderung von Bund und Ländern
123. Mit der im Juni 2016 beschlossenen Exzellenzstrate-gie stärken Bund und Länder gemeinsam und nachhaltig die universitäre Spitzenforschung und nutzen erstmals die Kooperationsmöglichkeiten des novellierten Grundgesetz-artikels 91b. Die erfolgreiche Entwicklung der vorangegan-genen Exzellenzinitiative wird damit fortgeführt und auf Dauer gestellt. Es gibt zwei Förderlinien: (1) Mit dem Ins-trument der Exzellenzcluster sollen international wett-bewerbsfähige Forschungsfelder an Universitäten bezie-
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fessoralem Personal an Fachhochschulen beschlossen. Da die Herausforderungen sehr unterschiedlich sind, werden Hochschulen dabei unterstützt, gemäß ihrer jeweiligen Pro-file und Möglichkeiten spezifische Konzepte zu erarbeiten und umzusetzen. Das Programm schlägt verschiedene För-derinstrumente wie Schwerpunktprofessuren, kooperative Promotionen, Tandemprogramme oder die Etablierung von Kooperationsplattformen vor und lässt darüber hin-aus Raum für neue Ideen. Bund und Länder stellen, vor-behaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgeben-den Körperschaften, zur Finanzierung des Programms ein Gesamtvolumen von bis zu 431,5 Millionen Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren zur Verfügung. Zu Beginn finan-ziert der Bund das Programm zu 100 Prozent, bis zum Ende der Laufzeit wächst der Finanzierungsanteil der Länder auf 50 Prozent an. Insgesamt wird damit ein Finanzierungs-schlüssel von 71 (Bund) zu 29 (Land) erreicht. Das jeweilige Sitzland stellt die Gesamtfinanzierung sicher (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 56).
Mit dem Bund-Länder-Programm zur Förderung der ange-wandten Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen wird die bisherige Förderung für den Zeitraum bis 2023 auf jährlich 60 Millionen Euro aufgestockt (Projektmittel wer-den zu 100 Prozent vom Bund getragen, das Sitzland bringt die Grundfinanzierung der jeweiligen Hochschule ein). Mit diesem Programm werden die Fachhochschulen in die Lage versetzt, ihre Forschungsprofile weiter zu schärfen und sich auch in Kooperation mit der (regionalen) Wirtschaft gezielt in Innovationsprozesse als Partner einzubringen. Beide Programme leisten so einen Beitrag zur Positionierung der Fachhochschulen im Wissenschafts- und Innovationssys-tem. Darüber hinaus hat die Bund-Länder-Initiative „Inno-vative Hochschule“ zum Ziel, besonders Fachhochschulen und kleine und mittlere Universitäten in ihrer strategischen Rolle als „Innovationsmotoren“ ihrer Regionen zu stärken, sie mit Akteuren aus Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft weiter zu vernetzen und den Transfer von Ideen, von Wis-sen und von Technologien zu verbessern. Sie fokussiert sich damit als erste Fördermaßnahme auf Bundesebene ganzheitlich auf die Aufgabe, durch den Transfer der For-schungsergebnisse einen direkten Beitrag zur Entwicklung der Gesellschaft und der Wirtschaft zu leisten (sogenannte „Dritte Mission“ von Hochschulen) (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 57).
126. Im Rahmen der Fortführung des Paktes für Forschung und Innovation für die Jahre 2016 bis 2020 streben Bund und Länder an, den am Pakt teilnehmenden einzelnen Wissenschaftsorganisationen jährlich einen Aufwuchs der
hungsweise Universitätsverbünden projektbezogen zwei-mal sieben Jahre gefördert werden. Exzellenzcluster werden regelmäßig alle sieben Jahre offen ausgeschrieben. (2) Die Förderlinie der Exzellenzuniversitäten dient der instituti-onellen Stärkung von Universitäten beziehungsweise Uni-versitätsverbünden und dem Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung. Universitäten, die mindestens zwei Exzel-lenzcluster beziehungsweise Universitäts verbünde, die mindestens drei Exzellenzcluster eingeworben haben, kön-nen sich um die dauerhafte Förderung als Exzellenzuniver-sität bewerben. Bund und Länder stellen für die Finanzie-rung des Gesamtprogramms, vorbehaltlich der Mittelbe-reitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften, im Jahr 2017 80 Millionen Euro sowie ab 2018 jährlich insge-samt 533 Millionen Euro zur Verfügung, die im Verhältnis 75:25 vom Bund und den jeweiligen Sitzländern getragen werden (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 55).
124. Mit dem am 16. Juni 2016 beschlossenen Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) wollen Bund und Länder die Karrierewege zur Professur für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler planbarer machen und transparen-ter gestalten. Hierfür wird die Tenure-Track-Professur als eigenständiger Karriereweg neben dem herkömmlichen Berufungsverfahren auf eine Professur an deutschen Uni-versitäten stärker verankert und dauerhaft in Deutsch-land etabliert, um damit die Attraktivität wissenschaftli-cher Karrieren in Deutschland insgesamt zu erhöhen. Für das Programm mit einer Laufzeit bis 2032 stellt der Bund, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetz-gebenden Körperschaften, ab dem Jahr 2017 ein Gesamt-volumen von bis zu einer Milliarde Euro bereit, um damit bundesweit 1.000 zusätzliche Tenure-Track-Professuren zu finanzieren. Die Sitzländer der geförderten Universitäten stellen die Gesamtfinanzierung sicher. Die Länder stellen weiterhin sicher, dass der mit dem Programm erreichte Umfang an Tenure-Track-Professuren auch nach dem Ende der Laufzeit des Programms erhalten bleibt. Zugleich haben die Länder zugesagt, die Zahl der unbefristet beschäftigten Professorinnen und Professoren an ihren antragsberechtig-ten Universitäten dauerhaft um 1.000 zu erhöhen.
125. Damit auch Fachhochschulen weiterhin herausra-gendes professorales Personal für sich gewinnen können, das über wissenschaftliche und didaktische Kompetenzen sowie über qualifizierte Praxiserfahrung verfügt, haben Bund und Länder im November 2018 ein Programm zur Förderung der Gewinnung und Entwicklung von pro-
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Zuwendung um drei Prozent zu gewähren. Diese Stei-gerung wird in den Jahren 2016 bis 2020 – unbeschadet der zwischen Bund und Ländern festgelegten Finanzie-rungsschlüssel – allein vom Bund finanziert (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 58). Die Bundesregierung will gemeinsam mit den Ländern den Pakt für Forschung und Innovation auch ab dem Jahr 2021 fortführen. Eine Entscheidung darüber wird derzeit vorbereitet.
127. Bund und Länder begegnen mit der Förderung des Nationalen Hochleistungsrechnens der zunehmenden Nachfrage nach wissenschaftlichem Rechnen sowie den digitalen Anforderungen zukunftsgerichteter Wissenschaft. Die fachlichen und methodischen Stärken von Hochleis-tungsrechenzentren werden in einem nationalen Ver-bund weiterentwickelt, damit Forschende an Hochschulen deutschlandweit und bedarfsgerecht auf die für ihre For-schung benötigte Rechenkapazität zugreifen können. Dafür stellen Bund und Länder zu Beginn der gemeinsamen För-derung insgesamt bis zu 62,5 Millionen Euro jährlich je zur Hälfte bereit (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 59).
128. Bund und Länder haben am 26. November 2018 beschlossen, eine Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) aufzubauen und gemeinsam zu fördern. Die NFDI soll Standards im Datenmanagement setzen und als digita-ler, regional verteilter und vernetzter Wissensspeicher For-schungsdaten nachhaltig sichern und nutzbar machen. Auf diese Weise wird eine unverzichtbare Voraussetzung dafür geschaffen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewin-nen und Innovationen in Forschung und Gesellschaft zu ermöglichen. Für Aufbau und Förderung der NFDI wollen Bund und Länder bis 2028 jährlich bis zu 90 Millionen Euro im Endausbau bereitstellen, hiervon bringt der Bund 90 Prozent auf, 10 Prozent der Kosten tragen die Länder (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 60).
C. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien sowie Energieeffizienz vorantreiben, Mobilität nachhaltig gestalten
Klimaschutzziele erreichen
129. Energie- und Klimaschutzpolitik sind von zentraler Bedeutung für die Bundesregierung. Die Energiewende trägt zur Erreichung nationaler und internationaler Kli-maschutzziele bei. Zentrale Orientierung bleibt dabei das energiepolitische Zieldreieck von Versorgungssicherheit,
Umweltverträglichkeit und Bezahlbarkeit. Mit dem Akti-onsprogramm Klimaschutz 2020 hat sich die Bundesregie-rung im Jahr 2014 zum Ziel gesetzt, die damals geschätzte Handlungslücke zum Erreichen des 40-Prozent-Ziels bis zum Jahr 2020 zu schließen. Es wird aktuell erwartet, dass sich die Treibhausgas-Emissionen durch das Aktionspro-gramm um 43 bis 56 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente verringern. Trotz dieses Beitrages der mehr als 100 Einzel-maßnahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 ist aktuellen Schätzungen zufolge davon auszugehen, dass bis zum Jahr 2020 nur eine Minderung der Treibhaus-gasemissionen um etwa 32 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 erreicht werden wird. Gründe für das Nichterreichen des Klimaziels für das Jahr 2020 mit den bisherigen Maß-nahmen liegen vor allem in dem Anstieg der Emissionen aus dem Verkehrsbereich gegenüber dem Jahr 1990 sowie in überschätzten Minderungswirkungen einzelner Maß-nahmen des Aktionsprogramms. Hinzu kommen exogene Entwicklungen wie ein höheres Bevölkerungs- und Wirt-schaftswachstum als bisher angenommen. Die Bundesre-gierung setzt das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und den Klimaschutzplan 2050 mit den für alle Sektoren ver-einbarten Maßnahmenpaketen und Zielen vollständig um und wird Ergänzungen vornehmen, um die Handlungslü-cke zur Erreichung des Klimaziels 2020 so schnell wie mög-lich zu schließen.
130. Im Jahr 2019 soll das im Klimaschutzplan 2050 ange-kündigte erste Maßnahmenprogramm 2030 im Bundes-kabinett verabschiedet werden (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 61). Damit soll zum einen das Gesamtziel erreicht werden, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 über alle Sek-toren hinweg um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu senken; zum anderen soll das Maßnahmen-programm dazu beitragen, die europarechtlich verbind-lichen Klimaschutzziele für die Sektoren außerhalb des Emissionshandels zu verfolgen und damit die sogenannten Effort-Sharing-Ziele 2030 (38 Prozent Treibhausgasminde-rung gegenüber dem Jahr 2005) zu erreichen. Das Kabinett hat am 20. März 2019 entschieden, einen Kabinettausschuss „Klimaschutz“ einzurichten, um die rechtlich verbindliche Umsetzung des Klimaschutzplans sowie der für Deutsch-land verbindlichen Klimaschutzziele für das Jahr 2030 vor-zubereiten. Darüber hinaus führen die Länder vielfältige Maßnahmen durch, um den Klimaschutz zu stärken (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 62).
131. Die Bundesregierung hat im Sommer 2018 die Kom-mission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“
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durch den EU-ETS bedingte höhere Stromkosten kompen-sieren können. Die Europäische Kommission hat die Über-arbeitung der entsprechenden Beihilfeleitlinien angekün-digt. Die Verknüpfung des europäischen Emissionshandels mit weiteren Emissionshandelssystemen weltweit bleibt ein Anliegen der Bundesregierung, das sie durch verschie-dene Initiativen und in verschiedenen Foren unter ande-rem im Rahmen der G20 einbringt.
134. Auch international hat der Umbau der Energiesys-teme in vielen Regionen der Welt Fahrt aufgenommen. Die internationale Energiezusammenarbeit soll weiter ausge-baut werden. Dabei sollen Formate wie die G20 oder die G7 sowie internationale Energieinstitutionen (IEA, IRENA) verstärkt genutzt und weitere bilaterale Energiepartner-schaften und -dialoge entwickelt werden. Ziel ist auch, die deutsche Wirtschaft weltweit zu vernetzen, Marktpoten-ziale zu erschließen und die globale Energiewende weiter voranzubringen.
Erneuerbare Energien: Wettbewerb stärken, Gesamtsystem verbessern
135. Beim schrittweisen Umbau der Energieversorgung von primär fossilen und nuklearen Energieträgern auf pri-mär erneuerbare Energieträger hat die Bundesregierung schon vieles erreicht. So sind die erneuerbaren Energien mittlerweile eine der wichtigsten Stromerzeugungsquellen in Deutschland: Ihr Anteil an der Bruttostromerzeugung lag 2018 bei einem Drittel (vgl. Schaubild 12). Gleichzei-tig ist die deutsche Energieversorgung eine der sichersten weltweit. Ein zielstrebiger, effizienter, netzsynchroner und zunehmend marktorientierter Ausbau der erneuerbaren Energien ist gemäß Koalitionsvertrag eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende und Klimaschutzpoli-tik. Die Bundesregierung strebt – insbesondere im Kontext der Herausforderungen einer besseren Synchronisierung von erneuerbaren Energien und Netzkapazitäten – eine Erhöhung des Erneuerbaren-Anteils im Stromsektor an, um das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel von etwa 65 Prozent bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Hierfür ist die Auf-nahmefähigkeit der Stromnetze zentral. Eine Erhöhung des Erneuerbaren-Ausbaus ist nicht zuletzt erforderlich, um den zusätzlichen Strombedarf zu decken, damit die Klima-schutzziele im Verkehr, in Gebäuden und in der Industrie erreicht werden können.
mit Akteuren aus verschiedenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gruppen eingesetzt. Am 31. Januar 2019 hat die Kommission ihren Abschlussbericht vorgelegt. Darin unterbreitet sie Vorschläge, mit denen unter ande-rem das im Klimaschutzplan 2050 beschlossene Sektorziel für die Energiewirtschaft für das Jahr 2030 sichergestellt werden soll. Dazu zählen auch die schrittweise Reduktion und ein Ende der Kohleverstromung bis zum Jahr 2038. Gleichzeitig hat die Kommission Vorschläge für die Unter-stützung einer in die Zukunft gerichteten, nachhaltigen Strukturentwicklung in den Kohleregionen gemacht. Die Bundesregierung prüft die Vorschläge und hat die Strom-marktaspekte mit Deutschlands Nachbarstaaten im April 2019 auf Ministerebene diskutiert.
132. Energie- und Klimapolitik kann nur im europäischen und internationalen Rahmen gelingen. Mit dem Legislativ-paket „Saubere Energie für alle Europäer“ wird der euro-päische Rechtsrahmen für den Energiesektor bis zum Jahr 2030 neu ausgestaltet. Die Bundesregierung hat im ver-gangenen Jahr entscheidend zur Einigung auf europäischer Ebene beigetragen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 63). Sie befürwor-tet eine ambitionierte Energie- und Klimapolitik der EU sowie wirksame Instrumente zur Erreichung der verein-barten EU-Ziele. Die EU-Mitgliedstaaten stimmen sich im Bereich der Energie- und Klimaschutzpolitik künftig noch besser ab. Zentral sind dabei die integrierten Nationalen Energie- und Klimapläne (National Energy and Climate Plan – NECP) der Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung hat den Entwurf ihres NECP fristgerecht Ende des Jahres 2018 an die EU-Kommission übersandt und veröffentlicht (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 64). Sie wird den Entwurf im Jahr 2019 in Deutschland öffentlich sowie mit den EU-Nachbarstaaten zur Konsultation stellen und weiterentwickeln.
133. Bei der Reform des EU-Emissionshandels für den Zeit-raum der Jahre 2021 bis 2030 (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 65) wur-den die beiden zentralen Anliegen der Bundesregierung umgesetzt: Zum einen werden der EU-Emissionshandel und seine Preissignale gestärkt. Zum anderen wird der Situ-ation der energieintensiven und im internationalen Wett-bewerb stehenden Industrien Rechnung getragen, indem Zertifikate an Unternehmen in den von Carbon Leakage (Verlagerung CO2-intensiver Produktionsstätten aufgrund von Klimakosten) bedrohten Industriesektoren frei zuge-teilt werden sollen. Zudem sieht die Richtlinie auch weiter-hin die Möglichkeit vor, dass Mitgliedstaaten Unternehmen in von Carbon Leakage bedrohten Sektoren grundsätzlich
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136. Der mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 vollzogene Paradigmenwechsel von staatlich administrier-ten Festvergütungen hin zu wettbewerblich ermittelten Fördersätzen ist ein wichtiger Schritt, die Energiewende in ein marktwirtschaftliches Konzept zu überführen. Er hat zu einem kosteneffizienteren Ausbau der erneuerbaren Energien geführt (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 66). Die jüngsten Entwicklungen bei den Ausschreibungen zeigen jedoch, wie wichtig ein wirksamer Bieterwettbewerb ist. Planungs-sicherheit und ausreichend genehmigte Flächen für Wind und Photovoltaik (PV) sind zentral, um die Ausbauziele für die Erneuerbaren zu erreichen und gleichzeitig die Kosten des Ausbaus zu begrenzen.
137. Die Bundesregierung hält an einem konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien fest. Der Gesetzgeber hat Sonderausschreibungen für Wind an Land und PV von zusätzlich je 4 Gigawatt bis zum Jahr 2021 beschlossen und als eine erste akzeptanzsteigernde Maßnahme für Wind an Land die sogenannte bedarfsgerechte Befeuerung ein-
geführt. Zu weiteren Akzeptanzfragen wurde eine Arbeits-gruppe der Koalitionsfraktionen eingesetzt. Auf der Basis von Ergebnissen dieser Arbeitsgruppe und der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ sowie der weiteren Entwicklung beim Netzausbau wird bis Herbst 2019 über konkrete Akzeptanzmaßnahmen und über För-derbedingungen sowie die weiteren Ausbaupfade bis zum Jahr 2030 entschieden, um das im Koalitionsvertrag ange-strebte Ziel von etwa 65 Prozent erneuerbaren Energien zu erreichen. In einer dreijährigen Pilotphase (2019 bis 2021) sammelt die Bundesregierung überdies Erfahrungen mit technologieübergreifenden Ausschreibungen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 67, 68 und 69).
138. Bedeutende Anliegen der Bundesregierung sind die kosteneffiziente Optimierung, Verstärkung sowie der beschleunigte Ausbau der Stromnetze. Denn die Energie-wende und ihre Einbettung in den europäischen Binnen-markt erhöhen den Transportbedarf von Strom in großem Ausmaß. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund des
Bruttostromerzeugung insgesamt: 649 TWh* vorläufige Zahlen, z. T. geschätzt
** Regenerativer Anteil
Geothermie aufgrund der geringen Menge in Photovoltaik (PV)
Steinkohle
12,8 %
146,0
76,1 46,3
113,3
83,0
83,0
228,5
16,9
45,7
6,3
26,95,2
Braunkohle
22,5 %
Wasserkraft **
2,6 %
Photovoltaik/
Geothermie
7,1 %
Biomasse
7,0 %
Windkraft
17,5 %
Hausmüll **
1,0 %
Erdgas
12,8 % Mineralöl
0,8 % Sonstige
4,1 %
Erneuerbare
35,2 %
Kernenergie
11,7 %
Quelle: AG Energiebilanzen, Stand: Dezember 2018.
Schaubild 12: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2018 in Terawattstunden (TWh)*
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licher Übertragungsnetzentgelte (VEBÜ) hat die Bundes-regierung einen ersten Schritt für eine sachgerechtere Ver-teilung der Netzausbaukosten eingeleitet. Demnach werden die Netzentgelte für die Nutzung der Übertragungsnetze von 2019 bis 2023 in fünf gleich großen Schritten bundes-weit vereinheitlicht (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 73). Die Refinan-zierung der Anbindungskosten von Offshore-Windanlagen erfolgt seit dem 1. Januar 2019 über eine neu gestaltete Off-shore-Netzumlage und nicht mehr über die Netzentgelte (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 74).
142. Seit dem 1. Oktober 2018 erfolgt eine Engpassbewirt-schaftung von Stromtransporten an der deutsch-österrei-chischen Grenze. Dies bedeutet, dass die bisherige gemein-same Preiszone in eine österreichische und eine deutsch/luxemburgische Preiszone aufgeteilt wurde. Im deutsch- österreichischen Stromhandel werden nun die tatsächlichen Netzkapazitäten berücksichtigt. Das wirkt sich positiv auf das Stromnetz in Deutschland aus, da der Transportbedarf sinkt und somit auch die Kosten für das Netzengpassma-nagement abnehmen. Die Regelung stärkt zudem den euro-päischen Binnenmarkt für Strom. Denn die gemeinsame deutsch-österreichische Preiszone hatte durch sogenannte Ringflüsse nicht nur in Deutschland, sondern auch in meh-reren Nachbarstaaten zu kostspieligen Netzproblemen geführt: Gehandelter Strom, der nicht direkt nach Öster-reich transportiert werden konnte, führte in Netzen benach-barter Staaten zu Netzengpässen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 75).
Energieeffizienz: zentraler Baustein der Energiewende
143. Mit Blick auf die gesamtwirtschaftliche Effizienz und um eine zunehmende Abkehr von der Verbrennung fossi-ler Energieträger zu erreichen, verfolgt die Bundesregierung mit ihrer Energiepolitik die Strategie, zunächst Effizienzpo-tenziale auszuschöpfen und den Energiebedarf sektorüber-greifend (Strom, Gebäude/Wärme, Industrie und Verkehr) zu reduzieren (Prinzip „Efficiency First“). Den verbleibenden Energiebedarf sollen erneuerbare Energieträger decken. Wo immer sinnvoll, soll dies direkt erfolgen; in allen anderen Fällen indirekt über die effiziente Nutzung erneuerbaren Stroms für Wärme, Verkehr und Industrie (Sektorkopplung).
144. Der Primärenergieverbrauch in Deutschland hat sich im Jahr 2018 ersten Schätzungen zufolge erstmals seit dem Jahr 2014 wieder reduziert. Er lag damit auf dem niedrigs-ten Niveau seit dem Jahr 1972. Doch um das Einsparziel von 20 Prozent bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2008 so
beabsichtigten beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 und der in der EU-Strom-markt-Verordnung vorgesehenen Ausweitung des grenz-überschreitenden Stromhandels durch die verpflichtende Öffnung der Interkonnektoren. Andernfalls steigen die Kosten für die Nachsteuerung von konventionellen Kraft-werken beziehungsweise die Abregelung von Erneuerbare- Energien-Anlagen. Zudem könnte die Erreichung der Klimaziele im Stromsektor in Frage gestellt werden.
139. Maßnahmen für eine höhere Auslastung der Bestands-netze sollen weiterentwickelt werden. Dadurch soll deren Kapazität bereits kurz- und mittelfristig erhöht werden. Der Netzentwicklungsplan (NEP 2019 bis 2030) wird das höhere Ausbauziel für erneuerbare Energien von 65 Pro-zent bis zum Jahr 2030 berücksichtigen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 70). In der Netzplanung werden auch die Maßnahmen zur höheren Auslastung der Bestandsnetze berücksichtigt.
Zum Ende des vierten Quartals 2018 waren von den 1.800 Kilometern Stromleitungen nach EnLAG 800 Kilometer realisiert – dies entspricht ca. 45 Prozent des Bedarfs (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 71). Von den 5.900 Kilometern Netzver-stärkungs- und -neubaumaßnahmen nach dem BBPlG waren 250 Kilometer gebaut – dies entspricht ca. vier Pro-zent. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, über das bisherige vierteljährliche Netzausbau-Monitoring der Bundesnetzagentur hinausgehend, gemeinsam ein voraus-schauendes Controlling der Netzausbauvorhaben aufzuset-zen. Ziel des Controllings ist es, dass die Netzausbauvorha-ben im Zeitplan realisiert werden können.
140. Um den Netzausbau zu beschleunigen, hat die Bun-desregierung im Jahr 2018 den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG- Novelle) beschlossen. Das Gesetz sieht vor, Genehmigungs-verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Mate-rielle Standards im Umweltbereich werden dabei insgesamt nicht abgebaut. Auch die Öffentlichkeit wird weiterhin eng eingebunden (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 72). Mit einem Inkraft-treten ist im Sommer 2019 zu rechnen.
141. Die Bundesregierung strebt an, die Kosten für den Netzausbau auf das notwendige Minimum zu begrenzen. Zudem will sie – auch unter Beachtung des Grundsatzes der Bezahlbarkeit – die Netzkosten verursachergerecht ver-teilen und hierfür die Netzentgeltsystematik reformieren. Diese wird auf gutachterlicher Basis derzeit geprüft. Mit der Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheit-
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schnell wie möglich zu erreichen, bleibt der Handlungs-bedarf sehr hoch. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Wärme und Verkehr.
145. Die Bundesregierung wird im Jahr 2019 eine Energie-effizienzstrategie vorlegen. Sie beabsichtigt damit, sowohl ein konkretes Maßnahmenpaket für die Dekade 2021 bis 2030 (Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz „NAPE“ 2.0) auf den Weg zu bringen, mit dem der deutsche Beitrag zum EU-Energieeffizienzziel für das Jahr 2030 erreicht werden soll, als auch einen langfristigen Fahrplan zur Halbierung des Energieverbrauchs bis zum Jahr 2050 vorzulegen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 76).
146. Im Wärmesektor wird mehr als doppelt so viel Ener-gie verbraucht wie im Stromsektor. Daher kann die Ener-giewende insgesamt nur gelingen, wenn die Wärmewende gelingt. Die Bundesregierung bekennt sich zu der notwen-digen Transformation des Wärmesektors. So soll die kos-teneffiziente Kopplung der Sektoren Wärme, Mobilität und Elektrizität vorangebracht sowie die Kraft-Wärme-Kopp-lung modernisiert, flexibilisiert und CO2-ärmer ausgestal-tet werden. Zudem sollen die Planung und Finanzierung der Energieinfrastrukturen (Gas, Strom, Wärme) integriert betrachtet und kosteneffizient weiterentwickelt werden.
147. Für den Gebäudebereich stellt weiterhin die im Jahr 2015 verabschiedete Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG) den Rahmen dar, um durch eine sinnvolle Kombina-tion aus mehr Energieeffizienz und einem verstärkten Ein-satz erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen zu können. Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanie-rung ist eine prioritäre Maßnahme im Koalitionsvertrag, um die energie- und klimapolitischen Ziele im Gebäude-bereich zu erreichen. Im Rahmen der Umsetzung prüft die Bundesregierung verschiedene Ausgestaltungsoptionen auch unter Berücksichtigung der haushaltspolitischen Vor-gaben des Koalitionsvertrages (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 77).
148. Die Bundesregierung wird das Energieeinsparrecht für Gebäude entbürokratisieren und vereinfachen und das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in einem modernen Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammenführen. Hierbei werden laut Koalitionsvertrag die Anforderungen des EU-Rechts umgesetzt und es gelten die aktuellen ener-getischen Anforderungen für Bestand und Neubau fort. Zudem wird laut Koalitionsvertrag der sogenannte Quar-
tiersansatz eingeführt. Damit sollen Lösungen für eine gemeinsame Wärmeversorgung im Quartier oder Ansätze für eine quartiersweise Sanierung von Bestandsgebäuden gestärkt und ermöglicht werden (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 78).
149. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Förderprogrammen aufgelegt, um Privat-personen, Unternehmen und Kommunen Investitionen in energieeffizientere Gebäude und Prozessabläufe zu erleich-tern. Flankiert wird die Investitionsförderung durch die Förderung zielgruppenspezifischer Energieberatungsange-bote. Mit der Umsetzung der „Förderstrategie Energieeffizi-enz und Wärme aus erneuerbaren Energien“ sollen die För-derlandschaft bis zum Jahr 2020 noch zielgerichteter und übersichtlicher ausgestaltet sowie der Zugang zur Förde-rung deutlich vereinfacht werden. In einem ersten Schritt hat die Bundesregierung das Förderangebot für die gewerb-liche Wirtschaft deutlich verbessert, indem sie bewährte Elemente aus sechs bisherigen Programmen in einem neuen, weitgehend technologieoffenen Förderpaket „Ener-gieeffizienz und erneuerbare Prozesswärme für die Wirt-schaft“ zusammengeführt hat (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 79).
Nachhaltige und moderne Mobilität ausbauen
150. Die Gestaltung einer nachhaltigen, bezahlbaren und klimafreundlichen Mobilität wird in den kommenden Jah-ren weiter an Bedeutung gewinnen. Die Bundesregierung hat im September 2018 die Nationale Plattform „Zukunft der Mobilität“ ins Leben gerufen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 80). In sechs Arbeitsgruppen sollen die Zukunftsfragen der Mobilität aufbereitet und Handlungsempfehlungen in den Bereichen Klimaschutz im Verkehrssektor, alternative Antriebe und Kraftstoffe, Digitalisierung, Sicherung des Mobilitäts- und Produktionsstandorts Deutschland, Infra-struktur und Netze sowie Standardisierung formuliert wer-den. Der Gestaltung einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Mobilität widmet sich auch die Forschungsagenda „Nach-haltige urbane Mobilität“ (Dezember 2018). Sie setzt auf eine systemische Perspektive, die die Chancen neuer Tech-nologien im Mobilitätssektor im Kontext zu den Mobili-tätsbedürfnissen vor Ort betrachtet (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 81). Zudem unterstützt die Bundesregierung auch Kommu-nen und die Wissenschaft bei der Entwicklung moderner Mobilitätskonzepte (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 82 und 83). Auch die Länder haben zahlreiche Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen und modernen Mobilität ergriffen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 84).
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151. Der Anreiz zum Kauf elektrisch betriebener Fahrzeu-gen (Umweltbonus) soll durch die Kombinationsmöglich-keit verschiedener Förderinstrumente verstärkt werden. Dazu wurde im März 2018 in der Richtlinie zur Förderung des Absatzes dieser Fahrzeuge das Kumulationsverbot auf-gehoben (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 85). Zusätzlich wird die Elek-tromobilität durch Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der privaten Nutzung von Elektro- und extern auflad-baren Hybridelektrofahrzeugen bei der Dienstwagenbe-steuerung im Einkommensteuergesetz gefördert. Mit der Förderinitiative „Elektro-Mobil“ soll Ladeinfrastruktur in signifikantem Umfang aufgebaut und ihre Integration in existierende Verteilnetze erprobt werden. Ein Rechtsgut-achten der Bundesregierung hat Klarheit in Bezug auf die Preisangabe an Ladesäulen sowie zur Zulässigkeit verschie-dener am Markt befindlicher Tarifmodelle für Ladestrom geschaffen. Das Technologieprogramm „IKT für Elektro-mobilität: intelligente Anwendungen für Mobilität, Logistik und Energie“ fördert emissionsfreie, automatisierte und auf Methoden der Künstlichen Intelligenz basierende Logis-tik-, Flotten- und Verkehrsanwendungen im gewerblichen Bereich sowie wirtschaftliche Betriebskonzepte, die die Gesamtkostenbilanz der Elektromobilität verbessern (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 86).
152. Die Bundesregierung unterstützt die zuständigen Länder und Kommunen bei ihren Bemühungen zur Redu-zierung von Stickstoffdioxidemissionen (NO2). Mit dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020“ und weite-ren Maßnahmen stellt sie für die von Überschreitungen des NO2-Jahresmittelgrenzwertes betroffenen Städte und Kommunen annähernd 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Flächendeckende Fahrverbote sollen möglichst verhin-dert und Nachteile für Bürgerinnen und Bürger vermieden werden. Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Elektrifizierung des Verkehrs, Verbindung von Elektromo-bilität mit der Energiewende, Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme, Nachrüstung von Dieselbussen im ÖPNV und Nachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen sowie leichten und schweren Handwerker- und Lieferfahr-zeugen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 87 bis 93).
Die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes stellt klar, dass in Gebieten, in denen der Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid den Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel nicht überschreitet, Ver-bote des Kraftfahrzeugverkehrs für Kraftfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor in der Regel nicht in Betracht kom-men (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 94). Zudem wird den Kommu-
nen mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ein effektives Instrument für die Überwachung angeordneter immissionsschutzrechlich bedingter Verkehrsbeschränkun-gen und Verkehrsverbote an die Hand gegeben (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 95).
D. Bildungsniveau verbessern
153. Bildung eröffnet jedem Einzelnen die Möglichkeit zur wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Teilhabe und Integration. Investitionen in Bildung und Ausbildung kommt insbesondere vor dem Hintergrund der Digitali-sierung, des demografischen Wandels und der gestiegenen Zuwanderung eine zentrale Bedeutung für die Wettbe-werbs- und Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu. Die Bun-desregierung und insbesondere die Länder haben gemein-sam erhebliche Anstrengungen zum Ausbau und zur Ver-besserung des Bildungssystems unternommen und ihre Bildungsausgaben kontinuierlich erhöht. Um die Länder und Kommunen bei ihren gesamtstaatlich bedeutsamen Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur zu unterstützen, hat die Bundesregierung bereits im Mai 2018 einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes auf den Weg gebracht. Mit der Änderung von Artikel 104c GG wird die Grundlage für die Umsetzung der Investitionsoffensive für Schulen geschaffen werden. Diese umfasst zusätzlich zum laufenden Schulsanierungsprogramm die Unterstüt-zung der Länder bei ihren Investitionen in die Digitalisie-rung der Schulen sowie beim Ausbau der Ganztagsschul- und Betreuungsangebote.
154. Entsprechend werden die Bildungsziele der Europa 2020-Strategie insgesamt erreicht. Der Anteil der früh-zeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger lag 2017 mit 10,1 Prozent leicht über der Marke von 10 Prozent (im Jahr 2016 lag der Wert noch bei 10,3 Prozent und in den Vor-jahren unter der Marke). Der Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit einem tertiären oder gleichwertigen Abschluss lag mit 48,8 Prozent erneut deutlich über dem nationalen Ziel von 42 Prozent.
Bildungsausgaben auf allen Ebenen steigern
155. Eine wesentliche Aufgabe des Bildungssystems ist es, vielfältige bildungs-, kompetenz- und leistungsfördernde Angebote bereitzustellen. Bund und Länder haben hier umfangreiche Förderprogramme aufgelegt – auch mit
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Mitteln der Europäischen Union. Die gesamten Bildungs-ausgabe in Deutschland lagen nach vorläufigen Berech-nungen des Statistischen Bundesamtes 2017 bei 206,5 Mil-liarden Euro. Dies entspricht für 2017 einem Anteil von 6,3 Prozent am BIP. Die öffentlichen Bildungsaus gaben sind laut Finanzstatistik seit 2010 von 106,2 Milliarden Euro auf 139,2 Milliarden Euro in 2018 gestiegen. In Relation zum öffentlichen Gesamthaushalt entspricht dies einem Zuwachs von 19,1 Prozent im Jahr 2010 auf 20,3 Prozent 2018. Die öffentlichen Bildungsausgaben des Bundes, der Länder und Kommunen sind in absoluten Zahlen im Zeit-raum von 2010 bis 2018 um 33 Milliarden Euro gestiegen (Zuwachs von 31 Prozent).
156. Bei der Verbesserung des Bildungsniveaus kommt der frühkindlichen Bildung langfristig eine Schlüsselrolle zu. Mit dem „Gute-KiTa-Gesetz“ will die Bundesregierung 5,5 Milliarden Euro in den qualitativen Ausbau der Kinder-tagesbetreuung investieren (vgl. Tz. 89). Der Ausbau ganz-tägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter hat für Bund und Länder höchste Priori-tät. Daher soll bis zum Jahr 2025 ein solches Angebot Eltern und Kindern durch einen Rechtsanspruch garantiert wer-den. Für Investitionen in den Ganztagsausbau will der Bund in dieser Legislaturperiode zwei Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Auch die Länder haben zahlreiche Maß-nahmen ergriffen, um die Qualität der Kindertagesbetreu-ung zu verbessern.
157. Die Schulausbildung wird ebenfalls durch eine Reihe von Maßnahmen der Länder verbessert. Dazu zählen der Ausbau des Ganztagsangebots, Sprach- und Leseförderung sowie Programme zur gezielten Förderung von jungen Menschen, deren Schulabschluss gefährdet ist. Besondere Ressourcen wurden auch von den Ländern zur Verfügung gestellt, um Kinder und Jugendliche aus Risikolagen beson-ders zu fördern, sowohl durch Verbesserungen in den einzel-nen Bildungsetappen als auch durch Verbesserungen an den Übergängen im Bildungssystem (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 96). Mit der gemeinsamen Initiative von Bund und Ländern „Bil-dung durch Sprache und Schrift (BiSS)“ sollen Sprach- und Leseförderung unterstützt werden (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 97).
158. Die Verwirklichung von Chancengerechtigkeit und das Verhindern von Diskriminierung im Bildungssystem sind zentrale Anliegen von Bund und Ländern. Der Bildungs-bericht 2018 zeigt, dass die Bildungsbeteiligung steigt und ein Trend zu höherer Bildung besteht. Gleichwohl hat die Herkunft, bei der oft sozioökonomische und migrations-
bezogene Problemlagen zusammenfallen, weiterhin einen Einfluss auf den Bildungserfolg. Die Ursachen hierfür sind komplex. Der Bund hat in seinem Zuständigkeitsbereich sowie in gemeinsamen Initiativen mit den Ländern viel-fältige Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Chan-cengerechtigkeit im Bildungssystem ergriffen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 98). Zudem haben die Länder in ihrem Zustän-digkeitsbereich Maßnahmen ergriffen, um die Chancenge-rechtigkeit im Bildungssystem zu verbessern (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 99). Im Rahmen des Starke-Familien-Gesetzes wur-den die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert. Kinder sollen möglichst unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses faire Chancen auf gesell-schaftliche Teilhabe und Bildung erhalten und ihre Fähig-keiten entwickeln können (vgl. auch Tz. 173).
159. Das Europa 2020-Ziel, den Anteil der 30- bis 34-Jähri-gen mit einem tertiären oder gleichwertigen Abschluss auf mindestens 42 Prozent zu erhöhen, wurde auch im Jahr 2017 wieder übertroffen (48,8 Prozent). Eine hohe Quote der tertiären oder gleichwertigen Bildungsabschlüsse ist weiterhin ein wichtiges Anliegen von Bund und Ländern. Ein solcher Abschluss kann in Deutschland auch über den Weg der beruflichen Aufstiegsfortbildung (bis DQR-Niveau stufe 7) erreicht werden. Mit der anteiligen Finanzie-rung des Hochschulpaktes 2020 und mit dem Qualitätspakt Lehre leisten der Bund und die Länder weiterhin einen wichtigen Beitrag zum kapazitären Ausbau des Hochschul-systems sowie zur Verbesserung von Studienbedingungen und Lehrqualität an den deutschen Hochschulen (vgl. auch Ausführungen zu diesen Programmen im NRP 2018, Tz. 127). Die Länder haben darüber hinaus konkrete Maß-nahmen ergriffen, um die Hochschulabsolventenquote und vergleichbare Abschlüsse zu erhöhen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 100). Entscheidungen zu Nachfolgevereinbarungen des Hochschulpakts und des Qualitätspakts Lehre werden aktuell zwischen Bund und Ländern abgestimmt.
160. Um langfristig allen Menschen Chancen auf einen guten Arbeitsplatz und vor allem Geringverdienern mehr Aufstiegsmöglichkeiten zu eröffnen sowie Armutsrisiken zu reduzieren, werden die bisherigen Anstrengungen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung auch in Zukunft fortgesetzt. Dadurch wird nicht nur die Wett-bewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland langfristig gesichert, sondern auch ein Beitrag zur gesell-schaftlichen Stabilität geleistet. Bund und Länder setzen sich dafür ein, die Qualität und Attraktivität der berufli-chen Ausbildung insgesamt zu erhöhen.
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161. Zur Steigerung der Absolventenquote trägt auch ein bedarfsdeckendes Finanzierungsangebot für die Lebenshal-tungskosten während der Ausbildung bei. Die grundsätz-lich elterneinkommensabhängige Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sichert die Chancengleichheit für Schülerinnen und Schü-ler sowie Studierende aus einkommensschwachen Eltern-häusern. Um die förderungsbedürftigen Auszubildenden noch besser zu erreichen, wird die Bundesregierung das BAföG ausbauen und die Leistungen deutlich verbessern. Mit der Reform wird der Förderungshöchstsatz um mehr als 17 Prozent von derzeit 735 Euro auf künftig rund 861 Euro monatlich angehoben. Dabei wird der Wohnzuschlag für nicht bei den Eltern wohnende BAföG-Geförderte im ersten Schritt der Novelle 2019 um volle 30 Prozent von derzeit 250 Euro auf 325 Euro erhöht. Ansonsten werden die Bedarfssätze des BAföG um insgesamt 7 Prozent ange-hoben: um 5 Prozent im ersten Schritt 2019 und nochmals um 2 Prozent 2020. Damit mehr junge Menschen von den Regelungen des BAföG profitieren können, werden die Ein-kommensfreibeträge in drei Stufen angehoben, nämlich 2019 um 7 Prozent, 2020 um 3 Prozent und 2021 um 6 Pro-zent (vgl. auch Tabelle II lfd. Nr. 101). Abgerundet wird das staatliche Finanzierungsangebot durch Stipendienangebote und die bestehenden einkommensunabhängigen Kredit-angebote wie den allgemeinen Studienkredit der staatli-chen Förderbank KfW sowie das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung. Letzteres richtet sich an Auszubil-dende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen und gilt auch für schulische Berufsausbildungen.
Digitale Kompetenzen stärken
162. Die Digitalisierung bringt neue Qualifikationsanforde-rungen mit sich. Bildung, Ausbildung und Weiterbildung sind Schlüsselelemente, um unsere Industrie, die Unter-nehmen und Beschäftigten auf diese Anforderungen vor-zubereiten und unser Qualifizierungssystem zukunftsfähig zu machen. Die Bundesregierung hat einen Digitalrat ein-gesetzt, der sie bei der Gestaltung des digitalen Wandels berät – insbesondere zu Veränderungen von Wirtschaft und Arbeitswelt, digitale Kompetenzen, Bildung und Weiterbil-dung, Gründungen sowie digitaler Verwaltung einschließ-lich der Beteiligung über digitale Kanäle (E-Partizipation). Der Rat soll auch Impulse zur Fortentwicklung und Umset-zung der Digitalstrategie geben.
163. Im Rahmen der Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ (vgl. auch Kapitel II.A) setzt die Bundesregierung einen Schwerpunkt auf die Förderung von digitalen Kom-petenzen. Damit soll erreicht werden, dass alle Menschen die Chancen der Digitalisierung nutzen können. Sie sollen den digitalen Wandel selbstbestimmt mitgestalten und ver-antwortungsvoll mit den Risiken umgehen können. Um dies zu erreichen, investiert die Bundesregierung in die digitalen Kompetenzen der Menschen, indem sie in allen Bereichen mehr Angebote bereitstellt und das Bildungssys-tem noch stärker auf das digital geprägte Leben, die digi-tale Arbeits- und Wirtschaftswelt und die digitale Wissens-gesellschaft ausrichtet. Mit dem DigitalPakt Schule sollen rund 43.000 allgemeinbildende und berufliche Schulen in Deutschland eine moderne digitale Ausstattung erhal-ten (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 102). Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“. Außer-dem ist eine digitale Qualifizierung und Weiterbildung der (Berufsschul-)Lehrerinnen und Lehrer geplant. Weiterhin unterstützt der Bund die Betriebe und Ausbildungseinrich-tungen dabei, jungen Menschen bereits in der beruflichen Ausbildung umfassende digitale Kompetenzen zu vermit-teln. So werden überbetriebliche Berufsbildungszentren, insbesondere im Handwerk, gefördert, damit diese Weiter-bildungen auch zur Digitalisierung anbieten können. Mit dem „Praxisdialog Duale Ausbildung digital“ hat der Bund in Kooperation mit der Wirtschaft eine Veranstaltungsreihe aufgelegt, bei der sich Betriebe, Berufsschulen und Auszu-bildende deutschlandweit über den Einsatz digitaler Lern- und Lehrmethoden in der dualen Ausbildung austauschen und von Best-Practice-Beispielen lernen können. Ebenso muss die digitale Bildung auch ein wesentlicher Bestandteil in der Weiterbildung sein. Um dies zu unterstützen, entwi-ckelt die Bundesregierung eine nationale Weiterbildungs-strategie (vgl. Tz. 70). Um digitale Kompetenzen auch im schulischen Bereich zu fördern, haben Bund und Länder in der zweiten Förderphase der „Qualitätsoffensive Lehrer-bildung“ mit einer weiteren Förderlinie den Fokus auf den Schwerpunkt „Digitalisierung in der Lehrerbildung“ gelegt (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 103). Die Länder haben seit der Ver-abschiedung der Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ im Jahr 2016 bereits zahlreiche Maßnahmen angestoßen. So wurden unter anderem online-basierte Lernplattformen in verschiedenen Ländern etabliert und weiterentwickelt, die Kommunen bei der Ausstattung der Schulen mit IT- Infrastrukturen durch Landesprogramme unterstützt und in zahlreichen Ländern schulische Medienkonzepte bezie-hungsweise Unterrichtskonzepte zur Vermittlung von digi-talen Kompetenzen entwickelt.
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I I I . EUROPA 2020-KERNZIELE: ERZIELTE FORTSCHRITTE UND MASSNAHMEN 49
164. Zudem müssen digitale Kompetenzen auch außerhalb der Bildungseinrichtungen vermittelt werden, zum Beispiel für Familien, die Fragen zur Medienerziehung der Kinder haben. Zu einem guten Aufwachsen mit digitalen Medien gehören altersgerechte Medienumgebungen und ein zeit-gemäßer Jugendmedienschutz (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 104). Gleichzeitig soll insbesondere die digitale Kompetenz von älteren Menschen gezielt gesteigert werden, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben im Alter und gesellschaftliche Teil-habe zu ermöglichen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 105 und 106).
E. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern
165. Die Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt ist ein Schwerpunkt der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der Bundesregierung und der Länder. Das nationale Ziel der Europa 2020-Strategie, die Anzahl der langzeiterwerbslosen Personen gegenüber dem Jahres-durchschnitt 2008 um 20 Prozent zu verringern, wird seit 2011 deutlich übertroffen (vgl. Übersicht 3). Dabei ging die jahresdurchschnittliche Zahl der Langzeitarbeitslosen zwi-schen 2017 und 2018 in Ostdeutschland (-12,3 Prozent) stärker als in Westdeutschland (-8,8 Prozent) zurück, wobei die Betroffenheit von Arbeitslosigkeit gemessen als jahres-durchschnittliche Arbeitslosenquote im Jahr 2018 in West-deutschland mit 4,8 Prozent um 30 Prozent unterhalb jener Quote in Ostdeutschland (6,9 Prozent) lag. Um die positive Entwicklung im Hinblick auf die Langzeitarbeitslosigkeit weiter zu unterstützen, hat die Bundesregierung das Teil-habechancengesetz verabschiedet (vgl. Tz. 166). Zudem wirkt Deutschland dem Armutsrisiko mit einem umfassenden Sozialleistungssystem entgegen. Arbeitslose oder Personen mit einem sehr niedrigen Einkommen, die diese Leistungen in Anspruch nehmen, werden dadurch effektiv vor Armut geschützt. Neben der sozialen Sicherung zielt die Politik der Bundesregierung darauf ab, durch Aktivierung, Qualifizie-rung und Erwerbsintegration insbesondere die Einkom-menschancen geringqualifizierter Menschen zu verbessern.
166. Trotz sichtbarer Erfolge bleibt die Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit nach wie vor ein Schwerpunkt-thema der Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung. Auf-setzend auf den Erfahrungen der (ESF-)Bundesprogramme „Eingliederung langzeitarbeitsloser SGB II-Leistungsbe-rechtigter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ und des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (vgl. dazu auch NRP 2018, Tz. 138), wurde unter dem Titel
„MitArbeit“ ein Gesamtkonzept zum Abbau der Langzeitar-beitslosigkeit vorgelegt (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 107). Wesent-licher Teil des Konzepts ist das Teilhabechancengesetz (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 108), das zwei neue Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt beinhaltet. So wurde ein neuer Lohnkosten-zuschuss geschaffen, um mehr sozialversicherungspflich-tige Beschäftigung von Personen mit einer mindestens zweijährigen Dauer von Arbeitslosigkeit auf dem allgemei-nen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Darüber hinaus ist ein neues Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ zur Förderung von sozialversicherungspflichtiger Beschäfti-gung für sehr arbeitsmarktferne Personen eingeführt wor-den. Flankiert wird die geförderte Beschäftigung durch intensive Betreuung und Qualifizierung. Die Förderung von Übergängen aus geringfügiger Beschäftigung in sozialversi-cherungspflichtige Beschäftigung ist weiterhin ein Schwer-punkt des ESF-geförderten Aktionsprogramms „Perspek-tive Wiedereinstieg – Potenziale erschließen“. Die Länder haben zusätzlich eine Reihe von Maßnahmen eingeführt, die die Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeits-markt erleichtern sowie Unterstützungsleistungen für ihre Familien zur Verfügung stellen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 109).
167. Neben der Verteilung von Löhnen und Einkommen ist auch die Vermögensverteilung ein wichtiger Indikator für die Beurteilung sozialer und wirtschaftlicher Entwick-lungen. Vermögen sind in Deutschland, wie auch in vielen anderen Ländern, deutlich ungleicher verteilt als Einkom-men. Beim Gini-Koeffizienten der Vermögensungleich-heit zeigt sich nach Anstiegen zu Beginn des Jahrtausends in den vergangenen Jahren eine weitgehende Stabilität. Zudem ist für Deutschland auch der ausgeprägte Schutz breiter Bevölkerungsschichten insbesondere durch die Alterssicherungssysteme in Betracht zu ziehen. In metho-discher Hinsicht ist zu berücksichtigen, dass die Messung der Vermögen im Vergleich zu der von Einkommen mit erheblich größeren Schwierigkeiten und Ungenauigkeiten verbunden ist.
168. Die Europäische Kommission schlägt in ihrem Länder-bericht Veränderungen bei der Erbschaft- und Schenkung-steuer, insbesondere die Regelung eines einheitlichen Frei-betrags in Höhe von 400.000 Euro sowie die Einführung einer sogenannten Flattax vor, um die Vermögensungleich-heit in Deutschland zu reduzieren. Mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird im Unterschied zur Einkommen-steuer nicht der Ertrag, sondern die gesteigerte Leistungs-fähigkeit durch geerbtes oder geschenktes Vermögen
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 49 –
I I I . EUROPA 2020-KERNZIELE: ERZIELTE FORTSCHRITTE UND MASSNAHMEN50
besteuert. Die einzelnen Freibeträge berücksichtigen die familiäre und verwandtschaftliche Beziehung zum Erben bzw. Beschenkten und tragen maßgeblich zur Akzeptanz der Erbschaft- und Schenkungsteuer in der Bevölkerung bei. Die Verschonung des Unternehmensvermögens wurde zudem erst kürzlich durch die Erbschaft- und Schenkung-steuerreform 2016 auf kleine und mittlere Unternehmen begrenzt und ist an die Fortführung des Unternehmens für eine Mindestdauer geknüpft. Damit werden Arbeitsplätze gesichert. Daher sieht die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Abschaffung der einzelnen Freibeträge zugunsten eines einheitlichen Freibetrags von 400.000 Euro sowie die Einführung einer sogenannten Flattax als nicht gerechtfertigt an.
169. Insgesamt liegt die Armutsrisikoquote seit dem Erhe-bungsjahr 2009 in etwa auf dem gleichen Niveau. Erwerbs-tätige haben eine deutlich niedrigere Armutsrisikoquote als die Gesamtbevölkerung. Ein hohes Risiko haben nicht nur Arbeitslose, sondern auch Alleinerziehende, Geringqua-lifizierte und Menschen mit Migrationshintergrund. Die beträchtlichen Beschäftigungs- und Einkommenszuwächse der vergangenen Jahre haben auch deshalb nicht zu einem Sinken der Einkommensungleichheit geführt, weil sie über die gesamte Breite der Einkommensverteilung stattfan-den und damit die Relation sowohl der hohen als auch der niedrigen Einkommen zum mittleren Einkommen in etwa gleich geblieben ist.
170. Insgesamt ist das durchschnittliche Einkommen der abhängig erwerbstätigen Leistungsberechtigten (ELB) gestiegen und die Zahl der sogenannten Aufstocker leicht gefallen. Die Zahl der sogenannten Aufstocker lag im Jah-resdurchschnitt 2018 mit 1,03 Millionen leicht unter dem Wert des Jahres 2007 von 1,22 Millionen Personen. Im glei-chen Zeitraum sank die Zahl aller erwerbsfähigen Leis-tungsberechtigten um rund 1,05 Millionen auf 4,19 Millio-nen. 2018 war etwa jeder vierte erwerbsfähige Leistungs-berechtigte abhängig erwerbstätig.
171. Die Bundesregierung setzt zur weiteren Stärkung der Sozialen Marktwirtschaft auf gezielte, anreizstärkende und gerechte Verbesserungen der Transfersysteme und wachs-tumsfreundliche Steuer- und Abgabensenkungen, von denen breite Bevölkerungskreise profitieren. So hat sie den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gesenkt und die pari-tätische Finanzierung des durchschnittlichen Zusatzbei-tragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung wie-derhergestellt (vgl. Tz. 66 und 67). Darüber hinaus werden
mit dem Familienentlastungsgesetz die verfügbaren Ein-kommen von Bürgerinnen und Bürgern erhöht (vgl. Tz. 69). Insbesondere wird hierdurch das Kindergeld pro Kind ab dem 1. Juli 2019 um zehn Euro pro Monat auf 204 Euro für das erste und zweite, für das dritte Kind auf 210 Euro und ab dem vierten Kind auf 235 Euro erhöht; der steuerliche Kinderfreibetrag wird entsprechend angehoben. Beginnend mit einem deutlichen ersten Schritt soll für 90 Prozent der vom Solidaritätszuschlag betroffenen Einkommensteuer-zahlenden der Solidaritätszuschlag abgeschafft werden (vgl. Tz. 69). Geringverdienerinnen und Geringverdiener wur-den darüber hinaus durch die Ausweitung der Gleitzone bei den sogenannten Midijobs durch verringerte Sozialbei-träge entlastet, ohne dass dies zu Einbußen bei der späteren Rente führt (vgl. Tz. 68). Familien mit geringen Einkommen hat die Bundesregierung zudem durch Verbesserungen beim Kinderzuschlag entlastet (vgl. Tz. 173).
172. Bildung und Qualifizierung sind für die erfolgreiche soziale und berufliche Integration von wesentlicher Bedeu-tung. Der Bund und die Länder haben zahlreiche zielgrup-penspezifische Maßnahmen ergriffen, um die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. Flüchtlin-gen zu fördern (vgl. Tz. 78) sowie die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen zu stärken (vgl. Tz. 80).
Kinderarmut bekämpfen
173. Die Bundesregierung hat Maßnahmen ergriffen, um die Kinderarmut zu bekämpfen. Für Familien mit geringen Einkommen soll im Rahmen des Starke-Familien-Gesetzes (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 110) der Kinderzuschlag regelmäßig erhöht werden, sodass er zusammen mit dem Kindergeld den durchschnittlichen Bedarf eines Kindes in Höhe des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums mit Ausnahme des Betrags für Bildung und Teilhabe abdeckt. Diese Neuregelung gilt ab dem 1. Januar 2021. Hierzu wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlags in einem ersten Schritt für einen Übergangszeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 31. Dezember 2020 einheitlich auf 185 Euro erhöht. Derzeit ist der Zuschlag von maximal 170 Euro pro Kind so ausgestaltet, dass es eine sogenannte „Abbruchkante“ gibt. Dies führt dazu, dass das Überschreiten einer bestimm-ten Einkommensgrenze zum Verlust des Anspruchs auf den Kinderzuschlag führt und das Haushaltseinkommen sinkt. Daher soll der Kinderzuschlag so umgestaltet wer-den, dass die Leistung bei steigendem Einkommen langsam ausläuft und Anreize zur Ausweitung der Erwerbstätigkeit
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I I I . EUROPA 2020-KERNZIELE: ERZIELTE FORTSCHRITTE UND MASSNAHMEN 51
erhöht werden. Für Ausbau und Umgestaltung des Kinder-zuschlags sind in den Jahren 2019 bis 2021 Mehrausgaben von bis zu rund einer Milliarde Euro vorgesehen. Im Rah-men des Starke-Familien-Gesetzes sollen auch die Leistun-gen für Bildung und Teilhabe verbessert werden. Kinder sollen möglichst unabhängig von den finanziellen Möglich-keiten des Elternhauses faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und Bildung erhalten und ihre Fähigkeiten ent-wickeln können. Gleichzeitig soll es bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe Vereinfachungen unter anderem bei Antragstellung und der Abrechnung von Leistungen, insbe-sondere bei Schulausflügen, geben. Auch die Länder haben Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut ergriffen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 111).
Lebenswerte Städte, attraktive Regionen und bezahlbares Wohnen sicherstellen
174. Für das Leben und Arbeiten sowie für den Zusammen-halt der Gesellschaft sind lebenswerte Städte, attraktive Regionen und bezahlbarer Wohnraum elementar. In den vergangenen Jahren hat sich die angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten in einer Reihe von Städten und Regio-nen weiter verschärft, was auch die Europäische Kommis-sion in ihrem Länderbericht feststellt. Ziel der Bundesregie-
rung ist es, dass in dieser Legislaturperiode in Deutschland 1,5 Millionen neue Wohnungen entstehen.
Beim Wohngipfel am 21. September 2018 wurde ein Maß-nahmenpaket mit Ländern und Kommunen vereinbart (vgl. Schaubild 13). Das breit angelegte Maßnahmenpaket berücksichtigt die Interessen von Mietern und Selbstnut-zern wie auch von Investoren. Die Bundesregierung strebt dabei eine Kombination von Subjekt- und Objektförderung an, also eine kluge Kombination von Maßnahmen, um eine tragbare Wohnkostenbelastung zu ermöglichen.
175. Eine wichtige Rolle nimmt in dem Maßnahmenpaket der soziale Wohnungsbau ein. Der Bund stellt hierfür im Zeitraum 2018 bis einschließlich 2021 insgesamt fünf Milli-arden Euro zur Verfügung. Hierzu werden für das Jahr 2019 sogenannte Kompensationsmittel noch einmal um 500 Millionen Euro auf rund 1,5 Milliarden Euro aufgestockt; in den Jahren 2020 und 2021 wird der Bund den Ländern ins-gesamt zwei Milliarden Euro zweckgebundene Finanzhil-fen für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Zusammen mit den Mitteln von Ländern und Kommunen können damit über 100.000 zusätzliche Sozialwohnungen geschaffen werden. Der Bundestag hat am 29. November 2018 ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes beschlos-sen, das es dem Bund unter anderem ermöglichen soll,
Investive Impulse für den Wohnungsbau
− Stärkung des sozialen Wohnungsbaus
− Baukindergeld
− Sonderabschreibungen Miet woh-
nungs neubau
− Mitarbeiterwohnungsbau im öffent-
lichen und privaten Sektor
− Wohnungsbauprämie
Energieeffizienz und Klimaschutz im
Gebäudesektor
−
− Altersgerechtes Umbauen, Einbruch-
sicherung und gemeinschaftliches
Wohnen
− Novellierung des Wohneigentumsrechts
− Städtebauförderung
Bezahlbarkeitdes Wohnens sichern
− Weiterentwicklung des mietrecht-
lichen Rahmens
− Wohngeldreform
− Expertenkommission „Nachhaltige
Baulandmobilisierung und Boden-
politik“
− Baugesetzbuch
− Verbilligte Abgabe öffentlicher
Liegenschaften
− Weitere Maßnahmen (u. a. Umwand-
lungsmöglichkeiten von Miet- in
Eigentumswohnungen reduzieren,
Reform der Grundsteuer)
Baukostensenkung und Fachkräftesicherung
− Bauordnungsrecht weiterentwickeln
und harmonisieren
− Serielles und modulares Bauen weiter
vorantreiben
− Verfahren vereinfachen, Chancen
der Digitalisierung nutzen
− Folgekosten von Regulierung und
Normung begrenzen
− Kostengünstige Systeme der techni-
schen Gebäudeausrüstung schaffen
− Fachkräftesicherung und Ausbau von
Baukapazitäten
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Schaubild 13: Beschlüsse des Wohngipfels 2018
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 51 –
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auch nach dem Auslaufen der Kompensationsmittel für die soziale Wohnraumförderung im Jahr 2019 den sozia-len Wohnungsbau finanziell zu unterstützen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 112). Zudem gibt der Bund seit 2015 Grundstücke verbilligt an Länder und Kommunen, unter anderem für Zwecke der sozialen Wohnraumförderung, ab (vgl. Tabelle lfd. Nr. 113). Die Möglichkeit der verbilligten Abgabe von Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wurde mit dem Haushaltsgesetz 2018 auf alle Liegenschaf-ten des Bundes ausgeweitet. Sie wurde außerdem geöffnet für die Weiterveräußerung an private Dritte ohne Rück-zahlungspflicht bei Weitergabe der Verbilligung, soweit sich die Kommune bzw. Gebietskörperschaft des Dritten zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe bzw. des Verbilligungs-zwecks bedient, wie zum Beispiel beim Bau von Sozial-wohnungen. Mit dem Baukindergeld werden gezielt Fami-lien und Alleinerziehende mit Kindern beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützt (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 114). Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren durch einen Zuschuss in Höhe von jeweils 1200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren. Als weitere Maßnahmen sind für das Förder-programm „Altersgerecht Umbauen“ jährlich 75 Millio-nen Euro im Finanzplan bis 2021 vorgesehen sowie 2018 und 2019 je 65 Millionen Euro für den Einbruchschutz (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 115).
176. Der Bund und die Länder werden überdies ab 2020 das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes stärken. Durch die beabsichtigte Einführung einer zeitlich befristeten Sonderabschreibung wird bis Ende 2026 die Schaffung neuer Mietwohnungen, für die ein Bauantrag oder eine Bauanzeige zwischen dem 31. August 2018 und Ende 2021 gestellt wurden, steuerlich gefördert (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 116). Ergänzend zu den von den Ländern initiier-ten Förderprogrammen soll diese Maßnahme insbesondere private Investoren zum Bau preiswerter Mietwohnungen anregen. Das Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpas-sung der Regelungen über die Modernisierung der Miet-sache (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 117) erhöht zudem die Trans-parenz und entlastet Mieter, wenn umfangreiche Moder-nisierungsmaßnahmen durchgeführt werden. So wird die Modernisierungsumlage bundesweit von elf auf acht Prozent gesenkt. Zudem werden unter anderem eine Kap-pungsgrenze für die Erhöhung der Miete nach Modernisie-rung, eine Informationspflicht des Vermieters hinsichtlich
der Ausnahmen von der Mietpreisbremse, insbesondere hinsichtlich einer höheren Vormiete, sowie ein Ordnungs-widrigkeitentatbestand zur Ahndung missbräuchlicher Modernisierungen (Herausmodernisieren) eingeführt.
177. Im Städtebau unterstützt der Bund die Länder und Kommunen mit Bundesfinanzhilfen der Städtebauförde-rung. 2018 standen Programmmittel in Höhe von 790 Mil-lionen Euro zur Verfügung (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 118). Für 2019 ist eine Fortführung der Bundesfinanzhilfen auf die-sem Niveau vorgesehen, dazu kommen weitere Programm-mittel von 200 Millionen Euro für den Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 119) sowie bis zu rund 146 Millionen Euro 2018/2019 für das Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 120). Damit stehen 2019 insgesamt mehr als eine Milliarde Euro Bundesmittel für die Förderung des Städte-baus zur Verfügung.
Soziale Teilhabe im Alter stärken
178. Mit dem Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung wur-den unter anderem die Leistungen bei der Erwerbsminde-rungsrente und der Anerkennung von Kindererziehungs-zeiten verbessert (vgl. Tz. 70). Für eine Langfriststrategie der Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Renten-versicherung und der beiden weiteren Rentensäulen nach dem Jahr 2025 hat die Bundesregierung im Mai 2018 die unabhängige Kommission „Verlässlicher Generationenver-trag“ eingesetzt (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 121). Die Kommis-sion soll die Stellschrauben der Rentenversicherung in ein langfristiges Gleichgewicht bringen sowie einen Vorschlag unterbreiten, welche Mindestrücklage erforderlich ist, um die ganzjährige Liquidität der gesetzlichen Rentenversiche-rung zu sichern. Sie soll ihren Bericht bis März 2020 vor-legen. Um Bürgerinnen und Bürger dabei zu unterstützen, ihren Altersvorsorgestatus aus allen drei Säulen der Alters-sicherung (gesetzliche, betriebliche und private Altersvor-sorge) zu kennen und einen möglichen zusätzlichen Vor-sorgebedarf zu erkennen, sieht der Koalitionsvertrag die Einführung einer säulenübergreifenden Renteninforma-tion (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 122) vor. Auch um ältere Men-schen dabei zu unterstützen länger am Erwerbsleben teil-zunehmen, hat die Bundesregierung das Qualifizierungs-chancengesetz beschlossen (vgl. Tz. 70).
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 52 –
I I I . EUROPA 2020-KERNZIELE: ERZIELTE FORTSCHRITTE UND MASSNAHMEN 53
179. Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart, für Personen, die 35 Jahre Beitragszeiten in der Deutschen Rentenversicherung oder Zeiten der Kinder-erziehung bzw. Pflegezeiten aufweisen, eine Grundrente einzuführen. Voraussetzung für den Bezug der Grund-rente ist laut Koalitionsvertrag eine Bedürftigkeitsprü-fung entsprechend der Grundsicherung. Für Selbststän-dige soll eine Altersvorsorgepflicht eingeführt werden. Grundsätzlich sollen Selbstständige zwischen der gesetz-lichen Rentenversicherung und – als Opt-out-Lösung – anderen geeigneten Vorsorgearten wählen können. Zur Absicherung von älteren Menschen, deren Renten wegen geringer Einkommen in ihrer Erwerbsphase für die Siche-rung ihrer Existenz nicht ausreichen, gibt es zudem ein Grundsicherungssystem.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 53 –
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IV. Verfahren zur Erstellung des NRP 2019 und Einbindung der Akteure
180. Das NRP 2019 wurde von der Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und unter Einbeziehung der Länder erarbeitet. Die Fachministerkonferenzen der Länder sowie die Gemein-same Wissenschaftskonferenz (GWK) haben – koordiniert durch Hamburg als aktuelles Vorsitzland der Ministerprä-sidentenkonferenz (MPK) – Textbeiträge geliefert, Entwürfe des NRP kommentiert und Stellungnahmen abgegeben. Die Beiträge der Länder sind in das Dokument eingeflossen.
181. Eine Reihe von Wirtschafts- und Sozialverbänden, Gewerkschaften, Arbeitgebervertretern und anderen zivil-gesellschaftlichen Gruppen hat ebenfalls zur Entstehung des Dokuments beigetragen. Dazu gehören der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Zentralverband des Deutschen Handwerks sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. Deren Stellungnahmen sind zusammen mit dem NRP 2019 auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirt-schaft und Energie veröffentlicht. Zudem hatten die Spit-zenverbände, der Deutsche Gewerkschaftsbund sowie die Mitglieder des Gemeinschaftsausschusses der deutschen gewerblichen Wirtschaft Gelegenheit, mit der Bundesregie-rung über das NRP zu sprechen.
182. Das NRP 2019 wurde am 10. April 2019 vom Bundes-kabinett beschlossen. Die Anführung der Maßnahmen im Bericht präjudiziert weder die laufenden noch künftige Haushaltsverhandlungen. In den Haushaltseckwerten nicht finanzierte Maßnahmen stehen insoweit sämtlich unter Finanzierungsvorbehalt; es gelten die haushaltspolitischen Festlegungen des Koalitionsvertrages. Unmittelbar nach dem Kabinettbeschluss wurde das NRP dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat formell zugeleitet. Bis Ende April übermittelt die Bundesregierung der Europäischen Kommission das NRP 2019.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 54 –
55
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
A. Investitionen auf allen öffentlichen Ebenen stärken
1. Bundeshaushalt 2018 Der Bundeshaushalt 2018 hat erneut ohne neue Schulden abgeschlossen. Die Ausga-
ben für die Zukunftsbereiche Bildung, Wissenschaft und Forschung befinden sich mit
rund 22,0 Milliarden Euro weiterhin auf hohem Niveau (Ist 2017: rund 21,9 Milliarden
Euro).
Die investiven Ausgaben des Bundes sind deutlich auf 38,1 Milliarden Euro gestiegen
(+ rund 4,1 Milliarden Euro gegenüber 2017). Allein die Verkehrsinvestitionen sind
2018 auf 14,3 Milliarden Euro angewachsen (+ rund 1,4 Milliarden Euro gegenüber
2017).
HG 2018 in Kraft zum
01.01.2018.
2. Bundeshaushalt 2019 Das Haushaltsgesetz 2019 sieht einen ohne Neuverschuldung ausgeglichenen Haus-
halt vor. Der Kurs einer soliden, auf Wachstum und sozialen Ausgleich gerichteten
Haushalts- und Finanzpolitik, die gezielt in die Zukunft investiert, wird fortgeführt.
Für Investitionsausgaben sind im Jahr 2019 mit 38,9 Milliarden Euro mehr Mittel als
im Soll 2018 von 37,4 Milliarden Euro eingeplant (ohne investive Zuführung an das
Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ i. H. v. 2,4 Milliarden Euro). Schwerpunkte
sind hier die Verkehrsinfrastruktur, die Förderung des sozialen Wohnungsbaus und
das Baukindergeld. Für Bildungs- und Forschungsausgaben sind im Jahr 2019 rund
24,3 Milliarden Euro vorgesehen, rund 1,4 Milliarden Euro mehr als im Soll 2018.
Zudem werden Länder und Kommunen in beträchtlichem Umfang entlastet, sodass
auch dort zusätzliche investive Maßnahmen ermöglicht werden und unter anderem
der Bildungs- und Forschungsbereich gestärkt werden kann.
HG 2019 in Kraft seit
01.01.2019.
3. Förderung von
Investitionen
finanzschwacher
Kommunen
Das Volumen des Kommunalinvestitionsförderungsfonds wurde auf sieben Milliarden
Euro verdoppelt.
Der Bund stellt hiermit ab dem 1. Juli 2017 bis zum Ende des Jahres 2022 neue
Finanzhilfen im Umfang von 3,5 Milliarden Euro für die Sanierung, den Umbau und die
Erweiterung von Schulgebäuden finanzschwacher Kommunen bereit.
Das erste bereits Mitte des Jahres 2015 aufgelegte Förderprogramm in Höhe von
ebenfalls 3,5 Milliarden Euro steht den finanzschwachen Kommunen noch bis zum
Ende des Jahres 2020 für Infrastrukturinvestitionen in unterschiedlichen Bereichen von
der Lärmbekämpfung über Krankenhäuser bis hin zu städtebaulichen Maßnahmen zur
Verfügung. Nach den von den Ländern zum 30. Juni 2018 vorgelegten Übersichten sind
rund 94 Prozent der vom Bund für dieses Programm bereitgestellten Mittel bereits für
konkrete Investitionsmaßnahmen verplant.
Änderung des Gesetzes
zur Errichtung eines Son-
dervermögens „Kommu-
nalinvestitionsförderungs-
fonds“ und Änderung des
Kommunalinvestitions-
förderungsgesetzes vom
14.08.2017.
4. Neuregelung der
Bund-Länder-
Finanzbeziehungen
Mit der Neuregelung werden die Länder ab dem Jahr 2020 insgesamt in Höhe von
etwas über 9,7 Milliarden Euro jährlich finanziell entlastet. Gleichzeitig wird die Aufga-
benerledigung im Bundesstaat in wichtigen Bereichen modernisiert und die Rolle des
Bundes gestärkt. Mit der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen werden
die Voraussetzungen für die dauerhafte Solidität der Haushalte von Bund und Ländern
und für die dauerhafte Einhaltung der Verschuldungsgrenzen geschaffen. Dies sichert
die Handlungsfähigkeit der föderalen Ebenen und stärkt die Eigenverantwortung der
Gebietskörperschaften. Hierdurch werden nicht zuletzt auch die Rahmenbedingungen
für nachhaltige Investitionen verbessert, für die in einem föderal verfassten Staat die
jeweils zuständigen Gebietskörperschaften verantwortlich sind.
Gesetz zur Änderung des
Grundgesetzes (verkündet
am 19.07.2017);
Gesetz zur Neuregelung
des bundesstaatlichen
Finanzausgleichssystems
ab dem Jahr 2020 und zur
Änderung haushaltsrecht-
licher Vorschriften (ver-
kündet am 17.08.2017).
Tabelle I: Maßnahmen zur Bewältigung wesentlicher gesamtwirtschaftlicher Herausforderungen
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 55 –
TABELLE I: MASSNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER GESAMTWIRTSCHAFTLICHER HERAUSFORDERUNGEN56
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
4. Fortsetzung:Neuregelung der
Bund-Länder-
Finanzbeziehungen
Durch Änderung der Finanzverfassung und Erweiterung der Möglichkeiten des Bundes,
die Länder und Kommunen bei ihren gesamtstaatlich bedeutsamen Investitionen in die
kommunale Bildungsinfrastruktur, sozialen Wohnungsbau und schienengebundenen
öffentlichen Personennahverkehr zu unterstützen.
Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Grund-
gesetzes (Artikel 104c,
104d, 125c, 143e);
Kabinettbeschluss vom
02.05.2018; der Bundestag
hat am 21.02.2019 und der
Bundesrat am 15.03.2019
der Beschlussempfehlung
des Vermittlungsausschus-
ses von Bundestag und
Bundesrat (Drs. 19/7940)
zugestimmt.
5. Reform der Grundsteuer Bund und Länder müssen die Grundsteuer reformieren. Das Bundesverfassungsgericht
hat mit Urteil vom 10. April 2018 die Vorschriften zur Einheitsbewertung für bebaute
Grundstücke jedenfalls seit dem 1. Januar 2002 mit dem allgemeinen Gleichheits-
grundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) für unvereinbar erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet,
bis zum 31. Dezember 2019 eine gesetzliche Neuregelung zu treffen. Bis zu diesem
Zeitpunkt dürfen die beanstandeten Regelungen weiter angewandt werden. Nach
Verkündung einer Neuregelung dürfen sie für weitere fünf Jahre ab der Verkündung,
längstens aber bis zum 31. Dezember 2024 angewandt werden. Das Aufkommen der
Grundsteuer fließt den Kommunen zu und stellt für diese eine unverzichtbare origi-
näre Einnahmequelle dar. Die Grundsteuer wird unter Beachtung der Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts, der Sicherung des derzeitigen Aufkommens sowie unter
Beibehaltung des kommunalen Hebesatzrechts neu geregelt.
Neuregelung bis
31.12.2019.
6. Schaffung gleichwertiger
Lebensverhältnisse
Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ hat zum Ziel, eine gerechte Ver-
teilung von Ressourcen und Möglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen
unabhängig von ihrem Wohnort zu sorgen. Insbesondere soll ein Fördersystem für
strukturschwache Regionen entwickelt werden.
Mitte 2019.
7. Forschungsfabrik Batterie Das Dachkonzept „Forschungsfabrik Batterie“ beschreibt einen integrierten Ansatz
zur Förderung der Erforschung neuer Batterietechnologien – vom Material über die
Batteriezelle bis zur Produktion. Um Batterieinnovationen zu beschleunigen und
schneller in einem großskaligen Maßstab zu demonstrieren, soll im Rahmen des Dach-
konzepts eine einzigartige Innovationspipeline etabliert werden, welche die Kette von
den Materialien bis zur Batteriezelle durchgängig abdeckt. Die vorhandenen Strukturen
in der Batterieforschung sollen dafür eng miteinander vernetzt und weiter ausgebaut
werden.
Im Rahmen des Dachkonzepts „Forschungsfabrik Batterie“ soll eine neue Forschungs-
fertigung Batteriezelle errichtet werden, welche die wissenschaftliche Basis für den
Aufbau und die nachhaltige Weiterentwicklung einer international führenden, wett-
bewerbsfähigen Batteriezellproduktion in Deutschland legt. Diese soll die relevanten
Akteure aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und der Industrie im Bereich der
Batterieproduktionsforschung vernetzen und die Kompetenzen der Forschungsein-
richtungen im Bereich der Zellfertigung bündeln.
Start der Forschungs-
fertigung im 2. Quartal
2019.
8. Batteriezellproduktion Förderung des Aufbaus einer Batteriezellproduktion in Deutschland im Rahmen der
Hightech-Strategie 2025 und in enger Einbindung mit der European Battery Alliance.
Ziel ist die Schaffung eines Verbundes für die Herstellung von Batteriezellen der
neuesten Generationen, gemeinsam mit anderen europäischen Staaten.
Beginn der Förderung
ab 2019.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 56 –
TABELLE I: MASSNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER GESAMTWIRTSCHAFTLICHER HERAUSFORDERUNGEN 57
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
9. Strategie Künstliche
Intelligenz
Mit der Strategie KI setzt die Bundesregierung einen Rahmen für eine ganzheitliche
politische Gestaltung der weiteren Entwicklung und Anwendung Künstlicher Intelli-
genz in Deutschland. Die ressortübergreifende Strategie basiert auf den Eckpunkten
der Bundesregierung zur Künstlichen Intelligenz. Sie definiert zwölf Handlungsfelder:
(1) Forschung in Deutschland und Europa stärken, um Innovationstreiber zu sein
(2) Innovationswettbewerbe und europäische Innovationscluster
(3) Transfer in die Wirtschaft, Mittelstand stärken
(4) Gründungsdynamik wecken und zum Erfolg führen
(5) Arbeitswelt und Arbeitsmarkt: Strukturwandel gestalten
(6) Ausbildung stärken und Fachkräfte/Expertinnen und Experten gewinnen
(7) KI für hoheitliche Aufgaben nutzen und Kompetenzen der Verwaltung anpassen
(8) Daten verfügbar machen und Nutzung erleichtern
(9) Ordnungsrahmen anpassen
(10) Standards setzen
(11) Nationale und internationale Vernetzung
(12) Dialoge in der Gesellschaft führen und den politischen Handlungsrahmen
weiterentwickeln
Kabinettbeschluss:
15.11.2018.
10. Smarte Datenwirtschaft Im Rahmen des Technologieprogramms sollen Forschungs- und Entwicklungsprojekte
mit Leuchtturmcharakter gefördert werden, die die Bildung von intelligenten Daten-
produkten forcieren und in denen Systeme für die Wirtschaft entwickelt werden, die
mit Methoden des maschinellen Lernens und der Künstlichen Intelligenz (KI) effizien-
ter werden und die Erschließung gänzlich neuer Geschäftsfelder ermöglichen. Geför-
dert werden Verbundvorhaben im vorwettbewerblichen Bereich mit den Schwerpunk-
ten Digitale Datenwirtschaft sowie KI-basierte Systeme. Ziel ist es, Pilotanwendungen
prototypisch zu entwickeln und zu erproben sowie Nachahmungseffekte auszulösen.
Bekanntmachung
der Maßnahmen am
09.08.2018.
11. Novelle des Telekom-
munikationsgesetzes zur
nationalen Umsetzung
des neuen europäischen
Telekommunikation-
rechtsrahmens
Nationale Umsetzung des neuen europäischen Telekommunikationsrechtsrahmens,
der investitionsfreundliche regulatorische Anreizmechanismen schafft. Es ist zu erwar-
ten, dass eine investitionsfreundlich ausgestaltete Regulierung starke Anreize für mehr
Investitionen in Gigabitnetze setzen wird.
Der neue europäische
Telekommunikations-
rechtsrahmen ist am
20.12.2018 in Kraft
getreten (mit zweijähriger
Umsetzungsfrist).
Nationale Umsetzung soll
2020 abgeschlossen sein.
12. Bundesförderprogramm für
den Breitbandausbau
An Kommunen gerichtetes Programm zur Förderung des lokalen Ausbaus gigabit-
fähiger Netzinfrastrukturen. Derzeit stehen rund sechs Milliarden Euro zur Ver-
fügung. Erzielt werden soll flächendeckender Breitbandausbau unter Anbindung
aller Haushalte in Deutschland an das Gigabitnetz bis 2025. Für die Förderung von
„grauen Flecken“, also Gebieten, die bereits mit 30 Mbit/s, aber noch nicht mit
Gigabit geschwindigkeiten versorgt sind, wird ein neues Förderprogramm aufge-
legt.
Aktualisierung der
Förderrichtlinie in 2018,
neuer Förderaufruf zum
01.08.2018. Start Sonder-
aufruf Schulen/Kranken-
häuser und Sonderaufruf
Gewerbegebiete am
16.11.2018.
13. Maßnahmen der Länder zur
Förderung des Breitband-
ausbaus und Digitalisie-
rungsstrategien
Baden-Württemberg:Am 1. März 2019 ist eine überarbeitete Verwaltungsvorschrift zur Breitbandförderung
(Landesförderung) und die ebenfalls überarbeitete Vorschrift zur Kofinanzierung
des Bundesprogramms in Kraft getreten. Die novellierten Fördervorschriften wollen
weiterhin die Erreichung einer bedarfsgerechten, flächendeckenden und erschwing-
lichen Breitbandversorgung sicherstellen. Um die Bedarfe der Zukunft befriedigen zu
können, wurde das Bandbreitenziel angepasst. Bis zum Jahr 2025 sollen landesweit
flächendeckende Gigabitnetze errichtet werden. Der hierfür regelmäßig erforderliche
Ausbau des Glasfasernetzes bis zum Gebäude (FTTB) soll in unterversorgten Gebieten
künftig vorrangig über die Kofinanzierung der Breitbandförderung des Bundes unter-
stützt werden. Dies wird über die Verwaltungsvorschrift zur Breitbandmitfinanzierung
sichergestellt, indem für den FTTB/H-Ausbau von Privathaushalten, Schulen, Kranken-
häusern und Gewerbegebieten der Kofinanzierungsanteil stets auf bis zu 40 Prozent
festgesetzt wurde bzw. die Förderquote zugunsten des kommunalen Vorhabens stets
90 Prozent der förderfähigen Kosten beträgt. Die Inanspruchnahme der kofinanzierten
Bundesförderung geht insofern der originären Landesförderung vor.
Laufzeit bis 31.12.2021.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 57 –
TABELLE I: MASSNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER GESAMTWIRTSCHAFTLICHER HERAUSFORDERUNGEN58
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
13. Fortsetzung:Maßnahmen der Länder zur
Förderung des Breitband-
ausbaus und Digitalisie-
rungsstrategien
Digitalisierungsstrategie digital@bw
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat für die Digitalisierungsstrategie
digital@bw in den Landeshaushalten 2017 bis 2019 bereits 323,3 Millionen Euro
zuzüglich Mittel für den Breitbandausbau veranschlagt.
LHG 2018/2019 in Kraft
zum 01.01.2018.
Bayern:Breitbandrichtlinie: Für eine flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet stellt
der Freistaat Bayern seit 2014 bis zu 1,5 Milliarden Euro für den Breitbandausbau in
den Kommunen bereit. 98 Prozent der Gemeinden nehmen derzeit am Verfahren teil.
Laufzeit bis 2019.
Kofinanzierungsrichtlinie: Im Rahmen einer Kofinanzierung unterstützt der Freistaat
seine Kommunen auch bei der Nutzung des Bundesförderprogrammms. Den Kommu-
nen stehen dafür die individuellen Förderhöchstbeträge nochmals zur Verfügung, seit
Oktober 2018 sogar in doppelter Höhe.
Laufzeit bis 2019.
Infrakredit Breitband: Zur Finanzierung des kommunalen Eigenanteils können die
bayerischen Kommunen auf den Infrakredit Breitband der LfA Förderbank Bayern zu
sehr günstigen Konditionen zurückgreifen.
Mit dem Masterplan Bayern Digital II hat die bayerische Staatsregierung unter ande-
rem beschlossen, bis 2025 flächendeckend Gigabit-Netze verfügbar zu machen. Fol-
gende konkrete Maßnahmen wurden im Rahmen des Masterplans bereits angestoßen:
Laufend.
Glasfaser WLAN Richtlinie: Der Freistaat stellt bereits seit Juni 2018 den Trägern der
öffentlichen Schulen und der Plankrankenhäuser für eine Glasfasererschließung bis zu
50.000 Euro je Einrichtung zur Verfügung.
Laufzeit bis 2021.
Pilotförderung Gigabit in grauen NGA-Flecken: Um künftig auch in grauen NGA-
Flecken einen geförderten Breitbandausbau zu ermöglichen, hat der Freistaat im Juni
2017 eine Pilotförderung in grauen NGA-Flecken bei der EU-KOM beantragt und im
Dezember 2018 die Genehmigung erhalten. In sechs Pilotgemeinden findet aktuell die
Umsetzung der Pilotfördermaßnahme statt. Mit den gewonnenen Erkenntnissen soll
zeitnah eine bayernweite Förderung in grauen NGA-Flecken ermöglicht werden. Ziel
ist es, bis 2025 alle Haushalte an gigabitfähige Infrastruktur anzubinden.
Laufzeit Pilotförderung
bis 2024.
Brandenburg:Das Land Brandenburg unterstützt den leitungsgebundenen und den drahtlosen Breit-
bandausbau im Land mit verschiedenen Instrumenten. Im Rahmen des Entwicklungs-
programms Glasfaser 2020 hat die Landesregierung Fördermittel aus dem Europäi-
schen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für Breitbandanschlüsse mit 50 Mbit/s
Downloadgeschwindigkeit verwendet. Zudem beteiligt sich die Landesregierung an
der Finanzierung des Breitbandprogramms des Bundes in den brandenburgischen
Landkreisen. Um die Mobilfunkversorgung auch in den dünn besiedelten Regionen des
Landes zu verbessern, wird die Landesregierung bis zu 32 neue Funkmasten errichten,
die originär für den Digitalfunk von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsauf-
gaben (BOS) des Landes bestimmt sind. Diese Masten werden den Mobilfunknetzbe-
treibern mietzinsfrei zur Mitnutzung angeboten. Weiterhin schafft die Landesregierung
mehr als 1.000 neue WLAN-Hotspots an touristisch relevanten Orten, definierten
Landes- und kommunalen Liegenschaften.
Das Entwicklungspro-
gramm Glasfaser 2020
ist weitestgehend abge-
schlossen. Alle anderen
Programme sind laufend.
Hessen:Hessen fokussiert im Rahmen der Gigabitstrategie neben dem kabelgebundenen Giga-
bitausbau ebenfalls die Schaffung und weitere Verdichtung von Funknetzen (4G/5G)
und die Bereitstellung öffentlicher WLAN-Netze. Für das Mobilfunkförderprogramm
zur Versorgung strukturschwacher Regionen, die Rahmenbedingungen und Strukturen
hierfür werden derzeit definiert, stellt die Landesregierung in den nächsten Jahren
50 Millionen Euro zur Verfügung. Das WLAN-Förderprogramm für hessische Kom-
munen „Digitale Dorflinde“ ist erfolgreich im September 2018 gestartet. In kürzester
Zeit wurden mehr als 500 Hotspots in ganz Hessen beschieden und befinden sich im
Aufbau. Bisher ist das WLAN-Förderprogramm mit zwei Millionen Euro ausgestattet,
die Nachfrage ist weiterhin sehr hoch.
Programmstart:
September 2018.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 58 –
TABELLE I: MASSNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER GESAMTWIRTSCHAFTLICHER HERAUSFORDERUNGEN 59
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
13. Fortsetzung:Maßnahmen der Länder zur
Förderung des Breitband-
ausbaus und Digitalisie-
rungsstrategien
Niedersachsen:Die Niedersächsische Landesregierung hat im August 2018 den „Masterplan Digita-
lisierung“ verabschiedet. Ziel ist unter anderem bis 2025 der Ausbau einer gigabit-
fähigen flächendeckenden Netzinfrastruktur in ganz Niedersachsen. Insgesamt wird
die Landesregierung für den Masterplan in einem Sondervermögen Digitalisierung
bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung stellen. Daneben ist die Einwerbung von
Bundesfördermitteln für den Giganetzausbau sowie ergänzend die Finanzierung durch
ein Darlehensprogramm der NBank zur Finanzierung kommunaler Breitbandnetze (auf
Landkreisebene) vorgesehen.
Laufzeit bis 2025.
Nordrhein-Westfalen:Das Land unterstützt den Ausbau von Breitbandinfrastrukturen mit sehr hoher Kapazi-
tät im Hinblick auf den Bedarf der Gigabit-Gesellschaft durch die Kofinanzierung des
Bundesbreitbandprogramms mit einem Volumen von 218,5 Millionen Euro im Jahr
2018 sowie rund 250 Millionen Euro pro Jahr bis 2025.
Die Maßnahme ist seit
2015 in Kraft und soll bis
2025 abgeschlossen sein.
Unterstützung der Anbindung aller Schulen und Gewerbegebiete bis 2022 mit einem
Fördervolumen von rund 50 Millionen Euro für 2018 bis 2019.
Seit 01.01.2018 bis
31.12.2022.
Rheinland-Pfalz:Das Land Rheinland-Pfalz hat im November 2015 die Verwaltungsvorschrift „Richtlinie
zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen“ erlassen. Das
Landesförderprogramm wird kofinanzierend zum Bundesförderprogramm genutzt und
ermöglicht so eine Förderung von Breitbandinfrastrukturprojekten mit 90 Prozent.
Das Land stellt eine Kofinanzierung der Sonderprogramme des Bundes (Schulen,
Gewerbe, Krankenhäuser) sicher. Insgesamt beabsichtigt das Land Rheinland-Pfalz
maximal Fördermittel in Höhe von knapp 700 Millionen Euro für den Breitbandausbau
und den Ausbau von Breitbandnetzen mit hoher Kapazität zur Verfügung zu stellen.
Das Land fördert darüber hinaus den Ausbau von WLAN-Hotspots in Kommunen in
der 17. Legislaturperiode aufgrundlage eines WLAN-Rahmenvertrages.
Laufend.
Sachsen: Der Freistaat Sachsen unterstützt bereits seit dem Jahr 2013 die Förderung des Breit-
bandausbaus und die Ausstattung von touristisch relevanten Orten mit WLAN im
Rahmen des Förderprogramms Digitale Offensive Sachsen. Diese Förderung wird fort-
gesetzt. Schwerpunkt ist die Kofinanzierung des Bundesprogramms. Im Rahmen der
Kofinanzierung werden die Kommunen und Landkreise maximal gefördert (Fördersatz
bis zu 100 Prozent für finanzschwache Kommunen). Auch die Sonderaufrufe des Bun-
des für Schulen, Krankenhäuser und Gewerbegebiete werden unterstützt. Der dafür
geschaffene „Breitbandfonds Sachsen“ umfasst 700 Millionen Euro.
Laufend.
Sachsen-Anhalt:Für eine flächendeckende Versorgung Sachsen-Anhalts mit leistungsfähigen Breit-
bandanschlüssen mit mindestens 50 MBit/s Downloadgeschwindigkeit stellt das Land
Sachsen-Anhalt Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
(EFRE), dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raumes (ELER) sowie weitere Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Ver-
besserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW), der GAK und dem Breitband-
förderprogramm des Bundes zur Verfügung. Das Gesamtvolumen für den Ausbau der
digitalen Infrastruktur in Sachsen-Anhalt umfasst bis zu 300 Millionen Euro.
Ab 2025 soll es landesweit möglich sein, Daten in Gigabit-Geschwindigkeit über Glas-
fasernetze auszutauschen. Besondere Priorität beim Anschluss an das schnelle Internet
haben Unternehmen, Schulen und Hochschulen.
In Kraft seit 08.12.2015.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 59 –
TABELLE I: MASSNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER GESAMTWIRTSCHAFTLICHER HERAUSFORDERUNGEN60
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
13. Fortsetzung:Maßnahmen der Länder zur
Förderung des Breitband-
ausbaus und Digitalisie-
rungsstrategien
Thüringen:Der Freistaat Thüringen unterstützt den Ausbau der digitalen Infrastruktur seit 2009.
Während sich die damalige Förderung auf Basis der Gemeinschaftsaufgabe Agrar-
schutz & Küstenschutz (GAK) vollzog, wurden die Förderanreize ab 2012 fortlaufend
intensiviert durch ein Landesförderprogramm auf Basis landeseigener Haushaltsmittel
sowie mit Fördermitteln aus dem EFRE, aus dem ELER, aus der GRW, aus der GAK
sowie durch das Breitbandförderprogramm des Bundes. Im Zuge der ergänzenden
Finanzierung des Bundesprogramms werden zur flächendeckenden Versorgung
Thüringens mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen mit mindestens 50 Mbit/s im
Download Gesamtinvestitionen von über 450 Millionen Euro getätigt. Dabei unter-
stützt das Land die Kommunen im Hinblick auch auf die zu leistenden Eigenmittel-
beiträge, soweit dies aus Sicht des Bundes zulässig ist. Das Land fördert zudem die
Errichtung von WLAN-Hotspots, um der stetig wachsenden Bedeutung von lokalen
Funknetzen Rechnung zu tragen. Im Rahmen der Offensive „Digitales Klassenzimmer“
wurde zudem bereits der überwiegende Teil der Schulen im Freistaat in die Projekt-
planung des Breitbandausbaus integriert. Weiterhin unterstützt der Freistaat die
Erschließung sozioökonomischer Treiber mit Glasfaseranschlüssen, mithin auch die
Sonderaufrufe des Bundes für Schulen, Krankenhäuser und Gewerbegebiete.
Die heutigen Förderprojekte können so die Basis für das künftige flächendeckende
Glasfasernetz bilden. Der Freistaat Thüringen hat daher in einer landeseigenen Glas-
faserstrategie die aktuelle Förderung von Versorgungslücken mit dem zukünftigen
Glasfaserausbau abgestimmt. Das von Thüringen verfolgte Infrastrukturziel, d. h. die
langfristige Erneuerung der bestehenden Kupferinfrastruktur hin zu einer nachhalti-
gen, zukunftsfähigen Glasfaseranbindung bis in die Gebäude zu erreichen, soll über die
Umsetzung verschiedener Meilensteine erreicht werden:
1. Flächendeckende Verfügbarkeit von Glasfaseranschlüssen in Thüringer Gewerbege-
bieten und für Thüringer Unternehmen mit besonderem Bedarf bis zum Jahr 2022.
2. Flächendeckende Verfügbarkeit von Glasfaseranschlüssen für Thüringer Bildungs-
und Forschungseinrichtungen, insbesondere Schulen, bis zum Jahr 2023.
3. Flächendeckende Anbindung der Verwaltungseinrichtungen sowie öffentlichen
Gebäude des Landes und der Kommunen an das Glasfasernetz bis zum Jahr 2024.
4. Flächendeckende Verfügbarkeit von konvergenten Gigabit-Netzen in jeder
Gemeinde, möglichst direkt bis zum Gebäude, bis zum Jahr 2025.
5. Erreichung der angestrebten flächendeckenden Versorgung mit Glasfaser-
anschlüssen.
Breitbandausbaurichtlinie
des Landes: Laufzeit bis
31.12.2021.
Glasfaserrichtlinie in
Planung.
Glasfaserstrategie: Strate-
giezeitraum bis 2025 und
darüber hinaus.
14. Verbesserung der Mobil-
funkversorgung und Auf-
bau eines 5G-Netzes
Maßnahme 1: Gemeinsame Erklärung von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenver-
bänden und Mobilfunknetzbetreibern vom Juli 2018 zu Maßnahmen zur Erschließung
von 99 Prozent der Haushalte bis Ende 2020.
Umsetzung der gemeinsa-
men Erklärung ab Sommer
2019 bis Ende 2020.
Maßnahme 2: Verpflichtende Ausbauauflagen im Rahmen der anstehenden Frequenz-
vergabe, um die Mobilfunkversorgung in der Fläche mit Fokus auf Verkehrswege zu
verbessern und den Aufbau von 5G-Netzen dynamisch voranzutreiben.
Frequenzvergabever-
fahren hat am 19.03.2019
begonnen.
15. Verbesserung der Mobil-
funkversorgung und Auf-
bau eines 5G-Netzes der
Länder
Bayern: Das Mobilfunk-Förderprogramm des Bayerischen Wirtschaftsministeriums ist nach
der Genehmigung durch die EU-Kommission am 1. Dezember 2018 in Kraft getreten.
Es dient der Verbesserung der Mobilfunkversorgung im Freistaat Bayern in Gebieten,
die bisher noch mit Sprachmobilfunk unversorgt sind. Ein Mobilfunkzentrum berät die
Kommunen bei der Antragstellung und begleitet sie durch das Förderprogramm.
Seit Dezember 2018.
16. Umsetzungsstrategie der
Bundesregierung „Digitali-
sierung gestalten“
Strategie zur Umsetzung der digitalpolitischen Schwerpunktvorhaben der Bundes-
regierung in fünf Handlungsfeldern:
(1) Digitale Kompetenz
(2) Infrastruktur und Ausstattung
(3) Innovation und digitale Transformation
(4) Gesellschaft im digitalen Wandel
(5) Moderner Staat
Sicherheit ist als Querschnittsthema in allen Handlungsfeldern und Maßnahmen zu
berücksichtigen.
Kabinettbeschluss:
15.11.2018.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 60 –
TABELLE I: MASSNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER GESAMTWIRTSCHAFTLICHER HERAUSFORDERUNGEN 61
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
17. Digital-Gipfel-Prozess Die Gipfel-Plattformen präsentierten Projekte mit KI-Bezug aus ihrer jeweiligen fach-
lichen Perspektive, wie zum Beispiel 330 KI-Anwendungsbeispiele aus verschiedensten
Branchen, Einsatzfeldern und Unternehmensgrößen, in einer digitalen Landkarte
(www.ki-landkarte.de).
Laufender Prozess.
18. Datenethikkommission Die Datenethikkommission soll binnen eines Jahres ethische Leitlinien und Handlungs-
empfehlungen zu den Themen Künstliche Intelligenz, Algorithmen und Datenethik
und -politik erarbeiten.
Kabinett: 18.07.2018. Auf-
taktsitzung: 04./05.09.2018.
Abschlussbericht für
Herbst 2019 geplant.
B. Bedingungen für private Investitionen stärken und Wettbewerb weiter beleben
19. Gründungsoffensive Mit der Gründungsoffensive sollen Menschen zum Gründen ermutigt und die Wert-
schätzung für Gründerinnen und Gründer sowie generell für Unternehmerinnen und
Unternehmer in der Gesellschaft gesteigert werden. Folgende zehn Punkte sind dabei
besonders wichtig, die durch entsprechende Maßnahmen gestärkt und gefördert werden:
– Gründergeist stärken,
– Gründungsumfeld verbessern,
– Unternehmensnachfolgen erleichtern,
– mehr Frauen für die unternehmerische Selbstständigkeit gewinnen,
– passgenaue Finanzierungsinstrumente anbieten,
– für Start-ups mehr Wagniskapital bereitstellen,
– Start-ups und Mittelstand enger vernetzen,
– mehr internationale Kooperationen von Start-ups ermöglichen,
– unternehmerische Kompetenzen von Migrantinnen und Migranten stärken,
– soziales Unternehmertum stärker fördern.
Start im November 2018.
20. KfW Capital Die KfW-Beteiligungsgesellschaft „KfW Capital“ wurde 2018 als hundertprozentige
Tochtergesellschaft der KfW gegründet. Die neue KfW-Beteiligungsgesellschaft soll
das bisherige Investitionsvolumen der KfW in Venture Capital- und Venture Debt-
Fonds bis zum Jahr 2020 mit Unterstützung des ERP-Sondervermögens auf 200 Mil-
lionen Euro pro Jahr steigern. In den nächsten rund zehn Jahren sollen in Deutschland
innovativen Unternehmen so mindestens zwei Milliarden Euro Beteiligungskapital zur
Verfügung gestellt werden. Dabei gibt die eigenständige Struktur der neuen KfW-Be-
teiligungsgesellschaft ein wichtiges Signal an den Markt und wird die Beteiligungs-
tochter in die Lage versetzen, zusätzliche private Mittel einzubinden.
Operativer Start am
15.10.2018.
21. Gesetz zur Vermeidung
von Umsatzsteuerausfällen
beim Handel mit Waren im
Internet
Das Gesetz enthält unter anderem die folgenden Regelungen:
– Einführung einer gesetzlichen Regelung zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen
im Zusammenhang mit dem Handel von Waren im Internet,
– Förderung der Elektromobilität durch Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der
privaten Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen bei der Dienstwagen-
besteuerung nach § 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG und
– Ermöglichung des vollständigen Verlustabzugs bei Beteiligungsübertragung an
Kapitalgesellschaften bis 50 Prozent (Streichung des § 8c Absatz 1 Satz 1 Körper-
schaftsteuergesetz – KStG).
Gesetz vom 11.12.2018
(BGBl I, S. 2338).
22. Gesetz zur Modernisierung
des Besteuerungsverfah-
rens
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wird die Wirtschaft-
lichkeit und Effizienz durch einen verstärkten Einsatz der Informationstechnologie
und einen zielgenaueren Ressourceneinsatz gesteigert. Ein gerechterer und gleich-
mäßigerer Steuervollzug wird sichergestellt und der Wirtschaftsstandort Deutschland
gestärkt. Der Steuervollzug wird einfacher, schneller und effizienter.
In Kraft getreten weitest-
gehend am 01.01.2017
(BGBl 2016 I Nr. 35,
S. 1679).
23. Brexit-Steuerbegleitgesetz Mit dem am 29. März 2019 in Kraft getretenen Brexit-Steuerbegleitgesetz soll dem
fachlich zwingend notwendigen Gesetzgebungsbedarf in verschiedenen Bereichen
des deutschen Steuer- und Finanzmarktrechts im Hinblick auf den Brexit entsprochen
werden. Vorrangig zielt das Gesetz darauf ab, nachteilige Folgen allein aufgrund des
Brexits für Steuerpflichtige und Finanzmarktteilnehmer zu verhindern. Daneben sieht
das Gesetz eine Gleichstellung von Risikoträgern und Risikoträgerinnen i. S. d. § 2
Absatz 8 InstitutsVergV, deren jährliche fixe Vergütung das Dreifache der Beitrags-
bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung im Sinne des § 159 des
Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) übersteigt, mit leitenden Angestellten im
Hinblick auf den Kündigungsschutz vor.
In Kraft seit
29. März 2019.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 61 –
TABELLE I: MASSNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER GESAMTWIRTSCHAFTLICHER HERAUSFORDERUNGEN62
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
24. 10. GWB-Novelle Die 10. GWB-Novelle soll das deutsche Wettbewerbsrecht sowie insbesondere die
Missbrauchsaufsicht modernisieren und angemessen auf die Herausforderungen des
digitalen Wandels reagieren. Außerdem dient die Novelle der verpflichtenden Umset-
zung europäischen Rechts (Richtlinie „ECN+“). Es ist zu erwarten, dass die Durchset-
zung des Wettbewerbsrechts insgesamt verbessert sowie der Wettbewerb zugunsten
von Unternehmen und Verbrauchern gestärkt wird.
Erstellung eines Referen-
tenentwurfs im Laufe des
Jahres 2019 geplant.
25. Kommission
Wettbewerbsrecht 4.0
Unabhängige Expertenkommission zur Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur
Modernisierung insbesondere des europäischen Wettbewerbsrechts.
Auftaktsitzung am
20.09.2018.
Abschlussbericht für
Herbst 2019 geplant.
26. Neue Richtlinien und Ver-
ordnungen sowie Reformen
im Rahmen der Digitalen
Binnenmarktstrategie
Die 2015 auf den Weg gebrachte Digitale Binnenmarktstrategie der Europäischen
Kommission soll im Herbst 2019 abgeschlossen werden. Damit verbunden ist der
Abschluss einer Reihe von Legislativverfahren, zu denen 2018 wichtige Fortschritte
erzielt wurden:
(1) Richtlinie für einen „Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation“:
Neufassung und Bündelung von vier bestehenden Richtlinien zur Anpassung des
Rechtsrahmens für Telekommunikation an den technischen Fortschritt und den
strukturellen Wandel auf den Märkten für Informations- und Kommunikations-
dienstleistungen.
(2) Verordnung über die Schaffung des Gremiums europäischer Regulierungs-
behörden für elektronische Kommunikation (GEREK).
(3) Verordnung zum freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der EU:
Regelungen zu Datenlokalisierungsauflagen, zur Verfügbarkeit von Daten für
zuständige Behörden und zur Übertragung von Daten beruflicher Nutzer.
(4) Geoblocking-Verordnung gegen eine ungerechtfertigte herkunftsbezogene Dis-
kriminierung von Kunden insbesondere beim Online-Handel im Binnenmarkt.
(5) Verordnung über grenzüberschreitende Paketzustelldienste zur Stärkung von
Markttransparenz durch eine verbesserte Überprüfbarkeit von Tarifen für Paket-
sendungen.
(6) High-Performance Computing: Ziel der Maßnahme ist die Beschaffung und der
Betrieb von Pre-Exascale/Excascale Rechnerarchitektur sowie die Entwicklung
der dafür notwendigen europäischen Technologie.
(7) AVMD-Richtlinie: Die Revision dient insbesondere der Anpassung der Vor-
schriften für lineare audiovisuelle Mediendienste einerseits und nicht lineare
audiovisuelle Mediendienste andererseits sowie der Einbeziehung von Video-
Sharing-Plattformen.
(8) Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt zur Anpassung des
Urheberrechts an den technischen Fortschritt im Zeitalter von Digitalisierung,
Vernetzung und wachsender Bedeutung insbesondere von Plattformen, Stärkung
des digitalen Binnenmarktes sowie Verbesserung der grenzüberschreitenden
Verfügbarkeit von urheberrechtlich geschützten Inhalten.
(9) Vorschlag für eine Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für
gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten („P2B-Verordnung“).
(10) Vorschlag für eine Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des
öffentlichen Sektors.
(11) Vorschlag für eine Verordnung über die Durchführung und Funktionsweise der
Domäne oberster Stufe „.eu“ zur Vereinfachung und Straffung administrativer
und rechtlicher Anforderungen.
(1) In Kraft getreten am
20.12.2018.
(2) In Kraft getreten am
20.12.2018.
(3) In Kraft getreten am
28.11.2018.
(4) In Kraft getreten am
22.03.2018, wirksam ab
03.12.2018.
(5) In Kraft getreten am
22.05.2018.
(6) Gründung eines
Gemeinsamen Unterneh-
mens (JU) EuroHPC am
26.09.2018.
(7) In Kraft getreten am
18.12.2018.
(8) Politische Einigung im
Trilog wurde im Februar
2019 erreicht. EP hat den
Kompromiss bereits gebil-
ligt; finale Annahme im
Rat ist für den 15.04.2019
vorgesehen.
(9) Verabschiedung im
Rat im November 2018,
im EP im Dezember 2018.
Derzeit Trilog.
(10) Politische Einigung
wurde im Januar 2019 im
Trilog erreicht. Das Ergeb-
nis muss noch formal
von EP und Rat bestätigt
werden.
(11) Wird am 28.04.2019
in Kraft treten, voll-
umfänglich wirksam ab
13.10.2022.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 62 –
TABELLE I: MASSNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER GESAMTWIRTSCHAFTLICHER HERAUSFORDERUNGEN 63
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
27. Maßnahmen der Länder
zur Existenzgründung
Hessen:Projekt „MIGRANTINNEN gründen“
Mit „MIGRANTINNEN gründen – Perspektive Selbstständigkeit“ werden gründungs-
willige Migrantinnen ermutigt, ihre Ideen umzusetzen. Das Projekt ist ein niedrig-
schwelliger Angebotsmix aus Einzelberatung und Workshops mit dem Ziel, für die
Teilnehmerinnen auszuloten, inwieweit der Weg in die berufliche Selbstständigkeit
eine echte Option für sie persönlich zur Integration und eigenständigen, existenz-
sichernden Teilhabe sein kann. Mit dem Projekt werden Wege und Möglichkeiten zur
Stärkung der Eigeninitiative aufgezeigt, Strategien der Umsetzung sowie konkrete
Handlungsempfehlungen für das weitere Vorgehen entwickelt. Dabei übernimmt das
Projekt eine Lotsenfunktion.
Laufzeit: 01.09.2018 bis
31.08.2020.
Mecklenburg-Vorpommern:Meisterprämie
Zuwendungen an Handwerks- und Industriemeister, um über eine Erhöhung der
Anzahl von Existenzgründungen in Form einer Betriebsübernahme durch diese
Personengruppen die Wirtschaftskraft des Landes zu stärken. Die Zuwendung wird
als Projektförderung im Rahmen der Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer
Zuschuss gewährt. Die Förderung beträgt einmalig 7.500 Euro.
Laufzeit: 09.05.2017 bis
zum 31.12.2021.
Meister-Extra
Zuwendungen für den erfolgreichen Abschluss der beruflichen Weiterbildung zur
Handwerksmeisterin oder zum Handwerksmeister oder zur Industriemeisterin oder
zum Industriemeister. Das „Meister-Extra“ stellt die finanzielle Anerkennung einer
Leistung dar und ist somit ein Anreiz, sich beruflich fortzubilden.
Geplante Laufzeit: rück-
wirkend ab Januar 2018 bis
zum 31.12.2021.
C. Anreize für Erwerbsbeteiligung erhöhen
28. Gesetz zur Weiterent-
wicklung des Teilzeit-
rechts – Einführung einer
Brückenteilzeit
Mit dem Gesetz wird insbesondere sichergestellt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer, die sich zu einer zeitlich begrenzten Teilzeitbeschäftigung entschieden haben,
anschließend wieder zur früheren Arbeitszeit zurückkehren können.
In Kraft seit 01.01.2019.
29. GKV-Versicherten-
entlastungsgesetz
Mit dem Gesetz werden die Beitragszahlenden in der gesetzlichen Krankenversiche-
rung und darunter insbesondere Selbstständige mit geringen Einkommen seit Januar
2019 um insgesamt jährlich rund acht Milliarden Euro durch folgende Maßnahmen
entlastet:
– Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung: Absenkung der Zusatzbeiträge
der Mitglieder um durchschnittlich 0,5 Prozentpunkte führt zu einer Entlastung der
Arbeitnehmer und Rentner um rund sieben Milliarden Euro jährlich.
– Mindestbeiträge für gesetzlich kranken- und pflegeversicherte Selbstständige
werden mehr als halbiert: Entlastung der Selbstständigen um insgesamt rund
eine Milliarde Euro jährlich. Monatlicher Mindestbeitrag für die Kranken- und
Pflegeversicherung kann von ca. 420 auf ca. 190 Euro sinken.
– Abschmelzen überschüssiger Finanzreserven durch die Einführung von Ober-
grenzen für die Finanzreserven der Krankenkassen sowie die Liquiditätsreserve des
Gesundheitsfonds. (Die Abbaumechanismen greifen ab dem Jahr 2020 nach einer
Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleiches).
Zu großen Teilen in Kraft
seit 01.01.2019 (Art. 2 Nr. 9
ist am 01.04.2019 in Kraft
getreten und Art. 11a tritt
am 01.01.2020 in Kraft).
30. Gesetz über Leistungs-
verbesserungen und
Stabilisierung in der gesetz-
lichen Rentenversicherung
(RV-Leistungsverbesse-
rungs- und -Stabilisie-
rungsgesetz)
Mit dem Gesetz werden Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter
verbessert und gleichzeitig die Beitragslast für die Bürgerinnen und Bürger sowie die
Wirtschaft stabilisiert. Im Einzelnen enthält das Gesetz folgende Maßnahmen:
– Garantiertes Rentenniveau bis 2025 von mindestens 48 Prozent.
– Garantierter Rentenversicherungsbeitragssatz bis 2025 bei höchstens 20 Prozent.
– Rentenversicherungsbeitragssatz bis 2025 nicht unter 18,6 Prozent.
– Weiter verbesserte Leistungen bei Erwerbsminderung – Anhebung der Zurech-
nungszeit für Rentenneuzugänge.
– Verbesserte Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder.
– Entlastung von Beschäftigten mit geringem Verdienst.
In Kraft seit 01.01.2019.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 63 –
TABELLE I: MASSNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER GESAMTWIRTSCHAFTLICHER HERAUSFORDERUNGEN64
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
31. Gesetz zur Flexibilisierung
des Übergangs vom
Erwerbsleben in den Ruhe-
stand und zur Stärkung
von Prävention und Reha-
bilitation im Erwerbsleben
(Flexirentengesetz)
Das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand
und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirenten-
gesetz) kann einen Beitrag dazu leisten, dass sich der positive Beschäftigungstrend
unter älteren Erwerbspersonen fortsetzt. Unter den Neuerungen des Gesetzes ist die
Flexibilisierung des Teilrenten- und Hinzuverdienstrechts hervorzuheben. Durch die
Einführung einer stufenlosen Anrechnung von Hinzuverdienst können Erwerbstätigkeit
und Teilrente noch flexibler als bisher kombiniert werden. Bis zur Regelaltersgrenze
wirkt sich die Weiterbeschäftigung auch neben einem Rentenbezug immer renten-
steigernd aus. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Versicherte weitere
Entgeltpunkte und damit einen höheren Rentenanspruch erwerben, wenn sie auf
ihr Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten („Opt-in“).
Darüber hinaus wird der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung bei nach
der Regelaltersgrenze beschäftigten Rentnerinnen und Rentnern befristet wegfallen.
Zudem werden mit dem Gesetz die Leistungen zur Prävention, Rehabilitation und
Nachsorge zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit gestärkt. Dies schafft die Voraussetzun-
gen für ein längeres Arbeiten im Alter.
In Kraft seit 01.01.2017
und 01.07.2017.
32. Qualifizierungs-
chancengesetz
Mit dem Qualifizierungschancengesetz wird die Weiterbildungsförderung für Beschäf-
tigte, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können, die in
sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind oder die eine berufliche Weiterbil-
dung in einem Engpassberuf anstreben, verbessert. Bislang war die Förderung begrenzt
auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, von Arbeitslosigkeit
bedrohte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer in KMU. Ab Januar 2019 werden alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
unabhängig von der Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße grundsätzlich
Zugang zur Weiterbildungsförderung erhalten, wenn die Fördervoraussetzungen
erfüllt sind. Die für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld maßgebliche Rahmenfrist
wird von zwei Jahren auf 30 Monate erweitert. Die Mindestversicherungszeit bleibt bei
zwölf Monaten. Außerdem wird der Beitragssatz zur Arbeitsförderung auf 2,5 Prozent
gesenkt, davon um 0,4 Prozentpunkte per Gesetz und um weitere 0,1 Prozentpunkte
per Beitragssatzverordnung der Bundesregierung befristet bis zum Jahr 2022.
In Kraft seit 01.01.2019
(Ausnahme Rahmenfrist:
in Kraft ab 01.01.2020).
33. Nationale Weiterbildungs-
strategie
Entwicklung einer Nationalen Weiterbildungsstrategie gemeinsam mit Sozialpartnern
und Ländern. Ziel ist die Systematisierung der Weiterbildungspolitik in Deutschland.
Hierzu sollen insbesondere alle Weiterbildungsprogramme des Bundes und der Länder
gebündelt und entlang der Bedarfe der Beschäftigten und der Unternehmen ausge-
richtet werden, um eine neue Weiterbildungskultur zu etablieren.
Auftakt: 12.11.2018.
Vorstellung der Strategie:
Sommer 2019.
34. Zweite Verordnung zur
Anpassung der Höhe des
Mindestlohns (Zweite
Mindestlohnanpassungs-
verordnung – MiloV2)
Mit der MiLoV2 vom 13. November 2018 (BGBl I, S. 1876) wurde der Mindestlohn
von 8,84 EUR/Stunde auf 9,19 EUR/Stunde ab dem 1. Januar 2019 und auf
9,35 EUR/Stunde ab dem 1. Januar 2020 erhöht. Die Bundesregierung hat damit
den Beschluss der Mindestlohnkommission verbindlich gemacht.
In Kraft seit 01.01.2019.
35. Dritte Verordnung über
eine Lohnuntergrenze in
der Arbeitnehmerüber-
lassung
Die Verordnung wurde auf Grundlage eines Vorschlags der Tarifvertragsparteien der
Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 3a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erlassen. Die
in der Verordnung festgelegten Lohnuntergrenzen finden Anwendung auf Arbeitgeber,
die als Verleiher Dritten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen ihrer wirt-
schaftlichen Tätigkeit überlassen, sowie auf Arbeitsverhältnisse zwischen einem im
Ausland ansässigen Verleiher und seinen im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern.
Die Verordnung ist am
01.06.2017 in Kraft getre-
ten (Außerkrafttreten:
31.12.2019).
36. Dritte Pflegearbeitsbedin-
gungenverordnung
Die Verordnung wurde auf Grundlage eines Vorschlags der Pflegemindestlohnkommis-
sion aus Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen und Vertretern kirchlicher Dienst-
geber und Dienstnehmer erlassen. Die neue Pflegemindestlohnverordnung definiert
für eine Branche, in der auch aufgrund struktureller Besonderheiten die Arbeitsbedin-
gungen oft nicht durch Tarifverträge geregelt werden, eine unterste Lohngrenze, die
für alle Pflegebetriebe gilt und in keinem Fall unterschritten werden darf.
Die Verordnung ist am
01.11.2017 in Kraft getre-
ten (Außerkrafttreten:
30.04.2020).
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 64 –
TABELLE I: MASSNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER GESAMTWIRTSCHAFTLICHER HERAUSFORDERUNGEN 65
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
37. Gesetz zur Stärkung
der beruflichen Weiter-
bildung und des Ver-
sicherungsschutzes in der
Arbeitslosenversicherung
(AWStG)
Mit dem Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungs-
schutzes in der Arbeitslosenversicherung (AWStG) wurde die Arbeitsmarktpolitik
präventiver und aktivierender gestaltet.
Die Instrumente der beruflichen Weiterbildungsförderung wurden mit dem Ziel erwei-
tert, den Zugang für gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer sowie von Langzeitarbeitslosen zu einer abschlussbezogenen Weiterbildung
zu verbessern. Dem dienen unter anderem die Förderung des Erwerbs von Grund-
kompetenzen und die Gewährung von Weiterbildungsprämien. Zugleich wird mit dem
Gesetz der Weg fortgesetzt, den Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung
für Übergangsprozesse am Arbeitsmarkt zu verbessern.
In Kraft seit 01.08.2016
und 01.01.2017.
38. Maßnahmen der Länder zur
Stärkung der beruflichen
Weiterbildung
Bayern:Pakt für berufliche Weiterbildung 4.0
Ziel der Bayerischen Staatsregierung, des Handwerktags, des Bayerischen Industrie-
und Handelskammertags, der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, des Deutschen
Gewerkschaftsbunds Bayern und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für
Arbeit ist es, das gemeinsame Engagement für die berufliche Weiterbildung zu inten-
sivieren und mit konkreten Maßnahmen und Projekten die Weiterbildungsbereitschaft
und Weiterbildungsbeteiligung der erwerbsfähigen Bürgerinnen und Bürger Bayerns
mit Blick auf die Digitalisierung der Arbeitswelt nachhaltig zu steigern. Hierzu wollen
die zuvor genannten Paktpartner eine konzertierte Informationskampagne umsetzen,
einen Bildungsscheck im Wert von bis zu 500 Euro schaffen, Weiterbildungsinitiatoren
als digitale Bildungsberater in allen Regionen Bayerns einsetzen, eine Themenplatt-
form zur „Arbeitswelt 4.0“ unter Leitung des Zentrums Digitalisierung Bayern (ZD.B)
aufbauen, das Modellprojekt Regensburg zur lebensbegleitenden Berufsberatung wei-
ter umsetzen, IT/Digitalisierungspädagogen schaffen sowie Betriebs- und Personalräte
zu Weiterbildungsmentoren weiterentwickeln.
Unterzeichnung am
19.06.2018, Laufzeit:
zunächst drei Jahre;
Umsetzung der Maßnah-
men wird nun sukzessive
erfolgen. Erste Weiter-
bildungsinitiatoren haben
bereits in 2018 ihre Tätig-
keit aufgenommen.
39. „CHANCEN NUTZEN! –
Mit Teilqualifikationen
Richtung Berufsabschluss“
Mit dem Projekt „CHANCEN NUTZEN! Mit Teilqualifikationen Richtung Berufsab-
schluss“ werden standardisierte Rahmenbedingungen für die berufliche (Nach-)Quali-
fizierung junger Erwachsener über 25 Jahre geschaffen.
In Anknüpfung an die IHK-Pilotinitiative zur Zertifizierung von Teilqualifikationen
(TQ) und die Entwicklung bundeseinheitlicher Ausbildungsbausteine im Projekt „JOB-
STARTER CONNECT“ fördert die Bundesregierung das Projekt „CHANCEN NUTZEN!“
und richtete im Oktober 2017 für drei Jahre eine Koordinierungsstelle bei der DIHK
Service-GmbH ein, um
– gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern standardisierte Rahmen-
bedingungen für die Nachqualifizierung zu schaffen,
– die Perspektive „Externenprüfung“ in der Nachqualifizierung zu stärken,
– den Einsatz von bundeseinheitlichen Ausbildungsbausteinen zu bewerben,
– durch Kompetenzfeststellungen am Ende von Ausbildungsbausteinen die Verwert-
barkeit der Qualifikation zu steigern, Erfolgserlebnisse bei den Teilnehmern zu
generieren und Prüfungsängste abzubauen,
– den bundesweiten Transfer der Ergebnisse und Erfahrungen sicherzustellen.
Projekt wird seit
01.10.2017 gefördert;
Projekteergebnisse sollen
bis 30.09.2020 vorliegen.
40. „Zukunftsstarterinitiative“
zur Erstausbildung junger
Erwachsener
Die im Jahr 2013 gestartete und zunächst auf drei Jahre angelegte Initiative („Aus-
bildung wird was – Spätstarter gesucht“) wurde am 1. August 2016 fortentwickelt
und unter dem Namen „Zukunftsstarter“ weitergeführt. Schwerpunkt der Initiative
ist – wie bei der Vorgängerinitiative – die zielgerichtete, passgenaue Förderung
abschlussorientierter beruflicher Weiterbildungen. Die Initiative richtet sich nicht nur
an Arbeitslose, sondern auch an beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
die noch nicht über eine Berufsausbildung verfügen. Auch junge Erwachsene mit
Behinderungen und Geflüchtete können von der Initiative profitieren.
Auf der Basis erweiterter
Fördermöglichkeiten
durch das AWStG (vgl. lfd.
Nr. 36) sollen bis Ende
2020 120.000 Teilnehme-
rinnen und Teilnehmer
in der Altersgruppe der
25- bis unter 35-Jährigen
in den Rechtskreisen des
SGB II und SGB III für
eine abschlussorientierte
Qualifizierung gewonnen
werden.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 65 –
TABELLE I: MASSNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER GESAMTWIRTSCHAFTLICHER HERAUSFORDERUNGEN66
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
41. Weiterbildung Gering-
qualifizierter und beschäf-
tigter älterer Arbeit-
nehmer in Unternehmen
(WeGebAU)
Mit der Initiative „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeit-
nehmer in Unternehmen (WeGebAU)“ fördert die Bundesagentur für Arbeit die beruf-
liche Weiterbildung von gering qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die Fördermöglichkeiten sind mit dem
Qualifizierungschancengesetz deutlich erweitert worden.
Programmstart 2006, ab
04/2012 Erweiterung der
förderfähigen Mitarbeiter
auch auf unter 45-Jährige,
wenn die Lehrgangs-
kosten mindestens zur
Hälfte vom Arbeitgeber
übernommen werden und
nur, wenn die Weiterbil-
dungsmaßnahme vor dem
31.12.2019 beginnt.
42. Maßnahmen der Länder zur
Förderung von wichtigen
Kompetenzen, die für eine
Erwerbstätigkeit erforder-
lich sind.
Hessen:Hessen fördert Projekte zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener.
Gegenstand der Förderung von zunächst fünf neuen Grundbildungszentren ist die
Implementierung einer regional ausdifferenzierten Unterstützungsstruktur zur
Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener in Hessen. Dabei wird der Ansatz
verfolgt, betroffene Menschen unmittelbar in ihrer Umgebung zu erreichen und mit
neuen Lernangeboten anzusprechen. Hervorzuheben ist, dass neben Maßnahmen
zur Verbesserung der schriftsprachlichen Grundkompetenzen nun auch Gesund-
heitsbildung, Rechenfähigkeit und der Erwerb sozialer, kultureller und politischer
Grundkompetenzen bei Betroffenen gefördert werden. Weitere Ziele der Zentren sind
die Enttabuisierung des Themas und die Beratung, Information und Qualifizierung von
Multiplikatoren sowie anderer Interessierter („Schlüsselpersonen“ und sogenannte
„Mitwisser“). Mit dem Aufbau von fünf neuen Grundbildungszentren leistet das Land
Hessen gemeinsam mit der EU einen bedeutenden Beitrag zur Unterstützung von
Menschen, die nicht ausreichend lesen und schreiben können und denen damit eine
umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verwehrt bleibt. Für den gesamten
Förderzeitraum sind insgesamt 3,6 Millionen Euro vorgesehen. Die fünf ausgewählten
Träger erhalten dafür in den Jahren 2016 bis 2019 Unterstützung durch das Land Hes-
sen und den Europäischen Sozialfonds (ESF). In einer zweiten Förderwelle sollen dann
ab dem Jahr 2020 fünf weitere Zentren ausgewählt werden.
In Kraft seit 01.01.2016:
Die ersten fünf Grund-
bildungszentren erhalten
eine Förderung vom
01.01.2016 – 31.12.2019.
Zweite Förderwelle:
01.01.2020 – 31.12.2022.
Mecklenburg-Vorpommern:Das Land hat im Rahmen der Bund-Länder-Initiative „Nationale Dekade Alphabeti-
sierung“ ein Landeskonzept „Alpha-Dekade-M-V“ erarbeitet, das nunmehr zusammen
mit den Partnern der Dekade im Land umgesetzt werden soll, um den Anteil der
funktionalen Analphabeten zu senken.
2016 – 2026.
43. Passgenaue Besetzung Das durch den ESF kofinanzierte Bundesprogramm „Passgenaue Besetzung“ wirkt
den Passungsproblemen auf dem Ausbildungsmarkt entgegen. Das Programm fördert
Beraterinnen und Berater, die kleine und mittelständische Unternehmen bei der
Besetzung ihrer offenen Ausbildungsplätze mit geeigneten in- und ausländischen
Jugendlichen unterstützen.
Im Jahr 2018 haben die Beraterinnen und Berater insgesamt rund 5.600 Vermittlungen
von Jugendlichen in die duale Ausbildung und in die Einstiegsqualifizierung erzielt
(5.011 in Ausbildung und 661 in Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung auf eine
Ausbildung). Seit Beginn des Programms im Jahr 2007 konnten so über 84.000 Aus-
bildungsplätze und 10.300 Stellen für die Einstiegsqualifizierung erfolgreich besetzt
werden.
ESF-Förderperiode
zunächst 2014 – 2020.
44. Willkommenslotsen Die Willkommenslotsen unterstützen Unternehmen als zentrale Stelle bei allen Fragen
rund um die Integration von Geflüchteten in Ausbildung, Praktikum oder Beschäf-
tigung. Sie sind an rund 110 Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern,
Kammern der freien Berufe sowie weiteren Organisationen der Wirtschaft angesiedelt
und damit regional gut erreichbar. Im Jahr 2018 gelang es den Willkommenslotsen,
rund 2.850 Ausbildungsplätze zu besetzen. Von März 2016 bis Dezember 2018 sind
durch die Willkommenslotsen rund 21.000 Geflüchtete in Arbeit, Ausbildung oder
Praktika vermittelt worden, davon fast 5.300 in Ausbildung.
Inkrafttreten 2016,
verlängert 10.09.2018,
zunächst bis 31.12.2019.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 66 –
TABELLE I: MASSNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER GESAMTWIRTSCHAFTLICHER HERAUSFORDERUNGEN 67
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
45. Maßnahmen der Länder zur
Integration von Menschen
mit Migrationshintergrund
und Geflüchteten in den
Arbeitsmarkt
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen – Gutachtenstelle für GesundheitsberufeDie Länder haben 2016 zunächst für den Zeitraum von drei Jahren beim Ständigen
Sekretariat der Kultusministerkonferenz/Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
(ZAB) eine Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) errichtet. Die GfG schafft ein-
heitliche Bewertungsgrundlagen für die Gleichwertigkeitsprüfungen der ausländischen
Berufsqualifikationen in den einzelnen Gesundheitsberufen und damit die Basis für
einen transparenten, länderübergreifend einheitlichen und qualitativ hochwertigen
Vollzug, der im Interesse des Patientenschutzes geboten ist. Die Länder haben im
Juni 2018 die Weiterführung der Arbeit der GfG über das Jahr 2018 hinaus beschlossen
und sichern damit die Anerkennung für internationale Fachkräfte in den Gesundheits-
berufen.
Beschlüsse der Kultus-
ministerkonferenz,
Gesundheitsminister-
konferenz und Finanz-
ministerkonferenz vom
Juni 2018.
Baden-Württemberg:Erhöhung der Stundenzahl im Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt
Erwerb von Deutschkenntnissen.
Neben der Förderung des Spracherwerbs erhalten jugendliche Geflüchtete an beruf-
lichen Schulen eine vertiefte berufsvorbereitende Qualifizierung mit zusätzlichen
Stunden in den Fächern Mathematik und Rechnen (3 Std.), Bildungssystem und
Berufsorientierung (2 Std.), Englisch (2 Std.) und Computeranwendungen (2 Std.).
Seit Schuljahr 2018/19.
Zur Verbesserung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen fördert das Land
1.184 Integrationsmanagerinnen und -manager. Ihre Aufgabe ist es, Flüchtlinge in der
sogenannten Anschlussunterbringung individuell zu unterstützen und Integrations-
pläne zu vereinbaren. Dabei erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Jobcentern
und Agenturen für Arbeit. Ziel ist, Flüchtlingen schnellstmöglich die Angebote der
Regelversorgung zu öffnen und auf diese Weise alle Potenziale zur raschen Integration
von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt auszuschöpfen.
2017 – 2020
Die erste Förderrunde
begann 2017 und ist auf
zwei Jahre angelegt. Eine
Verlängerung der Förde-
rung um zunächst ein Jahr
ist beschlossen.
Bayern:Deutschfördermaßnahmen an Grund- und Mittelschulen für Schülerinnen und Schüler
mit Migrationshintergrund
Deutschklassen werden für bereits schulpflichtige Seiteneinsteiger mit nichtdeutscher
Muttersprache, die nach Deutschland zugewandert sind und keine oder nur geringe
Deutschkenntnisse haben, eingerichtet. Sie besuchen in der Regel zunächst für ein,
maximal für zwei Schuljahre eine Deutschklasse. Darüber hinaus ist der Spracherwerb
wesentliche Aufgabe aller Fächer. In einem sprachsensiblen Unterricht werden anhand
der jeweils fachspezifischen Inhalte die erworbenen Sprachkompetenzen aufgegriffen
und weiter ausgebaut. In Stunden für „Sprach- und Lernpraxis“ werden die erworbe-
nen Fähigkeiten eingeübt, vertieft und in konkreten Handlungssituationen angewandt.
Ziel der Deutschklasse ist es, die Schülerinnen und Schüler zügig auf den Besuch
einer Regelklasse vorzubereiten und so eine möglichst rasche Integration der Kinder
und Jugendlichen zu ermöglichen. Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher
Muttersprache, die eine Regelklasse besuchen, werden begleitende Fördermaßnahmen
zum Erlernen der deutschen Sprache angeboten.
Ein System von Unterstützungsleistungen der Jugendsozialarbeit („Jugendsozialarbeit
an Schulen – JaS“ und „Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit – AJS“) leistet einen
wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit, zur sozialen Eingliederung und einem
gelingenden Übergang von der Schule in den Beruf für sozial benachteiligte und
individuell beeinträchtigte junge Menschen. Der Freistaat förderte diese Maßnahmen
anhand von Richtlinien jährlich mit rund 24 Millionen Euro staatlicher freiwilliger
Leistungen. Ab dem Jahr 2018 werden ergänzend zu den bewährten AJS-Maßnahmen
innovative, extrem niedrigschwellige Arbeitsansätze („Dabei sein – Heranführung“)
erprobt, um junge Menschen mit mehrfachen Hemmnissen an Qualifizierungs- und
Vorschaltmaßnahmen heranzuführen. Seit Herbst 2018 wurden die Fördermöglich-
keiten erweitert: Die besonderen einschränkenden Voraussetzungen für die Förderung
der JaS an Grund- und Realschulen sind weggefallen. Zudem ist seitdem auch eine
Förderung der JaS an Berufsfach- und Wirtschaftsschulen möglich, sofern ein jugend-
hilferechtlicher Bedarf nachgewiesen ist.
In dieser Form flächen-
deckend nach Bedarf seit
dem Schuljahr 2018/2019.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 67 –
TABELLE I: MASSNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER GESAMTWIRTSCHAFTLICHER HERAUSFORDERUNGEN68
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
45. Fortsetzung:Maßnahmen der Länder zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchteten in den Arbeitsmarkt
Berlin:Berlin hat gemeinsam mit Partnern aus der Berliner Wirtschaft Ende 2014 das Projekt
ARRIVO Berlin ins Leben gerufen. ARRIVO Berlin steht für Initiativen, Projekte und
Angebote, die in enger Kooperation mit der Wirtschaft den Einstieg in den Berliner
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen erleichtern sollen. Dabei
liegen die Kernziele des Projektes in der Beseitigung von strukturellen Hemmnissen
und Hürden zwischen Unternehmen und potenziellen neuen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern aus dem Kreis der Geflüchteten. Aktuell bietet ARRIVO Berlin eine Unter-
stützung in den Bereichen Handwerk, Gastgewerbe, Industrie, Bauberufe, Gesundheit,
Soziales und Starthilfe für Geflüchtete in Ausbildung. Darüber hinaus gibt es im Rah-
men von ARRIVO Berlin die begleitenden Angebote Ausbildungscoaching und Wege
zum Berufsabschluss. Hinzu kommt die Arbeit des ARRIVO Servicebüros für die Unter-
nehmen der Berliner Wirtschaft. Hier werden Unternehmen in flüchtlingsrelevanten
Fragen beraten und Kontakte zu den Teilprojekten hergestellt, um Nachwuchskräfte zu
akquirieren.
Laufende Umsetzung und
Austausch mit den Einzel-
projekten.
Hamburg:Das Projekt „Ausbildungsvorbereitung für Migranten-Dual und inklusiv (AvM-Dual und
inklusiv) unterstützt jugendliche Migrantinnen und Migranten mit einer Behinderung
in der Ausbildungsvorbereitung. Auch für alle neu zugewanderten Jugendlichen wer-
den ambulante Unterstützungsstrukturen zur Umsetzung des Rechtes auf Inklusion
in der Ausbildungsvorbereitung sowie in der Berufsqualifizierung bzw. dualen Aus-
bildung an berufsbildenden Schulen entwickelt. Dabei sind unter anderem individuelle
Hindernisse im Übergang in Ausbildung und Beschäftigung zu identifizieren und zu
beseitigen oder abzubauen, vorhandene Formen der Begleitung und Unterstützung
zu koordinieren, Übergänge in Ausbildung, Beschäftigung oder Studium durch Inan-
spruchnahme externer Dienstleistungen für Jugendliche und junge Erwachsene sowie
für Betriebe und Hochschulen zu unterstützen.
Erprobung seit 2017.
Hessen:Das schulische Gesamtsprachförderkonzept bietet – von den freiwilligen Vorlaufkursen
(ein Jahr vor der Einschulung), den verpflichtenden Sprachkursen bei Zurückstellung,
Deutsch & PC an Grundschulen mit hohem Zuwanderungsanteil oder Deutsch-Förder-
kursen, über die Intensivkurse und die Intensivklassen an allgemeinbildenden Schulen
und beruflichen Schulen bis hin zur derzeit noch in der Pilotierungsphase befindlichen
Deutschförderung in der dualen Ausbildung im Rahmen des „zweiten Berufsschul-
tages“ – Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne ausreichende Deutsch-
kenntnisse weit über das schulpflichtige Alter hinaus Unterstützung beim Erwerb und
der Verbesserung ihrer Sprachkenntnisse. Zentrales Kriterium ist das Beherrschen der
Bildungs- und Fachsprache Deutsch.
Um ein erfolgreiches Absolvieren der dualen Ausbildung zu unterstützen, befindet sich
die zusätzliche „Deutschförderung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern in
der dualen Ausbildung im Rahmen des zweiten Berufsschultages“ in der Pilotierungs-
phase.
Das Hessische Kultusministerium ermöglicht für die Zielgruppe junger Erwachsener
vom 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (bei Eintritt in die Maß-
nahme) mit Schuljahresbeginn 2018/2019 ein Kontingent von 1.700 Plätzen in den
Bildungsgängen zur Berufsvorbereitung (BzB) mit integrierter Sprachförderung. Diese
Plätze sind besonders für diejenigen geeignet, die bei Eintritt in die Intensivklassen-
beschulung alphabetisiert werden mussten bzw. mit geringen schulischen Vorkennt-
nissen eingeschult wurden.
Erweiterung
des schulischen
Gesamtsprach-
förderkonzepts.
Kontingentplätze
in BzB ab dem
Schuljahr 2018/2019.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 68 –
TABELLE I: MASSNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER GESAMTWIRTSCHAFTLICHER HERAUSFORDERUNGEN 69
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
45. Fortsetzung:Maßnahmen der Länder zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchteten in den Arbeitsmarkt
Mit dem Projekt „Fit für die Zukunft – Deutsch als Bildungssprache“ (DaS!) wird
seitens des Hessischen Kultusministeriums in Zusammenarbeit mit Schulträgern
Schülerinnen und Schülern ein verlässliches und bedarfsorientiertes Bildungsangebot
in den hessischen Herbstferien zur Sprach- und Persönlichkeitsbildung geboten. Es
richtet sich insbesondere an Jugendliche der Jahrgangsstufen 5 – 7, die Intensivklassen
oder -kurse besucht haben und weiter im Beherrschen der Bildungssprache und deren
Anwendung im Fachunterricht qualifiziert werden. Durch dieses Bildungsangebot
wird eine kontinuierliche und individuelle Förderung möglich gemacht. Es entsteht
eine Bildungskultur, die die unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedürfnisse der
Schülerschaft berücksichtigt.
Projekt „Deutsch als
Bildungssprache“ (DaS!)
in den Herbstferien des
Schuljahres 2018/2019.
Mit der Einrichtung von 99 Drop In(klusive)-Standorten, von denen jeweils drei pro
Jugendamtsbezirk geplant sind, will das Land Hessen möglichst vielen Familien, auch
Familien mit Fluchthintergrund, das Ankommen und das Leben als junge Familie in
Hessen erleichtern. Drop In(klusive) sind offene Treffpunkte, die allen Eltern mit Kin-
dern im Alter von 0 bis 3 Jahren eine Anlaufstelle in ihrem Lebensumfeld bieten, in der
sie wöchentlich miteinander ins Gespräch kommen, sich entspannen und austauschen
und nach Bedarf die Fachkompetenz einer pädagogischen Fachkraft oder Familien-
begleiter oder Familienbegleiterin in Anspruch nehmen können. Aufgrund der Einbin-
dung der Drop In(klusive) in vorhandene Strukturen (unter anderem Familienzentren)
erfolgt ein niedrigschwelliger Zugang auch zu weiterführenden Angeboten und wird
die Inklusion gefördert. Das Land Hessen stellt in 2018 insgesamt etwa 1.071.800 Euro
zur Verfügung.
2017 – 2019.
Projekt „MIGRANTINNEN gründen“
Mit „MIGRANTINNEN gründen – Perspektive Selbstständigkeit“ werden gründungs-
willige Migrantinnen ermutigt, ihre Ideen umzusetzen. Das Projekt ist ein niedrig-
schwelliger Angebotsmix aus Einzelberatung und Workshops mit dem Ziel, für die
Teilnehmerinnen auszuloten, inwieweit der Weg in die berufliche Selbstständigkeit
eine Option für sie persönlich zur Integration und eigenständigen, existenzsichernden
Teilhabe sein kann. Mit dem Projekt werden Wege und Möglichkeiten zur Stärkung der
Eigeninitiative aufgezeigt sowie Strategien der Umsetzung und konkrete Handlungs-
empfehlungen für das weitere Vorgehen entwickelt. Dabei übernimmt das Projekt eine
Lotsenfunktion.
Laufzeit: 01.09.2018 bis
31.08.2020.
Niedersachsen:Da in vielen Handwerksberufen hoher Nachwuchsbedarf besteht und Geflüchtete hier
langfristig gute Erwerbschancen vorfinden, hat die Landesregierung ihre Unterstüt-
zung für das im Jahr 2015 gestartete „Integrationsprojekt Handwerkliche Ausbildung
für Flüchtlinge und Asylbewerber“ der sechs Handwerkskammern in Niedersachsen bis
Ende 2022 verlängert. Ziel ist die nachhaltige Besetzung von mindestens 500 Ausbil-
dungsplätzen im Handwerk mit Geflüchteten in den Ausbildungsjahren 2019/2020 bis
2021/2022. Ferner setzt die Landesregierung die Förderung für landesweit 23 Modell-
projekte „Überbetriebliche Integrationsmoderatorinnen und Integrationsmoderatoren“
um ein weiteres Jahr bis Frühjahr/Sommer 2020 fort. Die Projekttätigkeit ist darauf
gerichtet, Geflüchtete und Unternehmen mit Fachkräftebedarf in geeigneter Weise für
Praktika, Ausbildungen und Beschäftigungsverhältnisse zusammenzuführen und beide
Seiten durch praktische Hilfen bei der innerbetrieblichen Integration zu unterstützen.
Umsetzung in 2018
und 2019.
Die Integration von weiblichen Asylsuchenden und geflüchteten Frauen in den
Arbeitsmarkt wird in zwei Arbeitsmarktprogrammen unterstützt. Im Rahmen des
Programms Koordinierungsstellen „Frauen und Wirtschaft“ werden landesweit acht
Sonderschwerpunkte für ein spezifisches Beratungs- und Koordinierungsangebot zur
Unterstützung geflüchteter Frauen gefördert. Über das Programm „Förderung der
Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt“ (FIFA) werden aus ESF- und Landes-
mitteln insgesamt 13 Projekte in diesem Segment gefördert.
Laufzeit: 2017 – 2020.
FIFA: Laufende
Umsetzung.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 69 –
TABELLE I: MASSNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER GESAMTWIRTSCHAFTLICHER HERAUSFORDERUNGEN70
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
45. Fortsetzung:Maßnahmen der Länder zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchteten in den Arbeitsmarkt
Nordrhein-Westfalen:Das Land Nordrhein-Westfalen stellt seit dem Jahr 2015 Haushaltsmittel für die
„Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ bereit. Daraus werden im Wesentlichen
die sogenannten „Brückenprojekte“ finanziert. Es handelt sich um niedrigschwellige
Betreuungsangebote, die Kindern mit Fluchthintergrund und ihren Eltern den Weg
in die institutionalisierte Kindertagesbetreuung erleichtern sollen. Nicht alle Kinder
besuchen sofort ein Regelangebot. Es besteht daher ein Bedarf, Kinder und Familien
mit institutionalisierter Kindertagesbetreuung vertraut zu machen und die Kinder
bereits während dieser Zeit gezielt nach ihren Bedürfnissen zu fördern. Durch diese
erste pädagogische Frühförderung, die auch das spielerische Erlernen der deutschen
Sprache unterstützt, leisten die „Brückenprojekte“ einen wichtigen Beitrag zu gelin-
gender Integration. Dieser gezielten und bedarfsorientierten Unterstützung der Kinder
und ihrer Familien kommt daher auch im Hinblick auf die Prävention von Kinderarmut
eine wesentliche Bedeutung zu. Die Betreuungsangebote richten sich neben Kindern
aus Familien mit Fluchterfahrung auch an Kinder aus Familien mit vergleichbaren
Lebenslagen. Im Haushalt 2019 stehen für die Kinderbetreuung in besonderen Fällen
insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von 18,2 Millionen Euro bereit.
Seit 2015.
Rheinland-Pfalz:Modellprojekt zur Qualifizierung von Frauen mit Migrationshintergrund und einem
(in Deutschland nicht anerkannten) Hochschulabschluss: Die Teilnehmerinnen
werden durch individuelle Beratung, Unterstützung und Weiterbildung sowie einen
Deutsch-Intensivkurs auf den beruflichen Einstieg vorbereitet.
Seit Mai 2018.
Modellprojekt zur Qualifizierung weiblicher Flüchtlinge: Über bestehende Förder-
instrumente hinaus werden geflüchtete Frauen durch Einzelcoaching und Mentoring
bei der Eingliederung in Gesellschaft und Arbeitsleben unterstützt.
Seit Januar 2017.
Saarland:Der im September 2016 aufgelegte Aktionsplan des saarländischen Arbeitsministe-
riums zur Förderung der Integration zugewanderter Menschen in den Arbeitsmarkt
besteht weiter fort. Die folgenden Maßnahmen, die insbesondere auch die Integrati-
onsarbeit der Jobcenter unmittelbar unterstützen, sind Bestandteile des Aktionsplans:
– Verstärktes Angebot öffentlich geförderter Beschäftigung und beruflicher Qualifi-
zierung für Zugewanderte,
– Verstärkung der sozialen Betreuung und Begleitung für junge Flüchtlinge in den
Berufsbildungszentren,
– gezielte Ausbildungsvorbereitung und Ausbildungsbegleitung von Flüchtlingen,
– Einsatz von Flüchtlingsnetzwerkern bei IHK und HWK,
– Task Force „Steuerung der Integration von Flüchtlingen in Beschäftigung“: bewähr-
tes Gremium zur Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren des
saarländischen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes und den für das Asylverfahren
sowie die Sprachförderung zuständigen Behörden und Einrichtungen,
– Bereitstellung von Online-Informationen für Arbeitgeber zu Aufenthaltsstatus
sowie Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten von Geflüchteten und
– Gewährleistung aufgabenadäquater Finanz- und Personalausstattung der Jobcenter
im Rahmen der bundesweiten Asyl- und Flüchtlingspolitik.
Beginn der Umsetzung
des Saarländischen
Aktionsplans in 2016,
lfd. Umsetzung.
Sachsen:Modellprojekt Sprach- und Integrationsmittler an ausgewählten Schulen.
Zwanzig in Vollzeit einzustellende Sprach- und Integrationsmittler sollen an aus-
gewählten Schulen in Sachsen die dort tätigen Betreuungslehrkräfte unterstützen
und insbesondere an der schulischen Integration von Schülerinnen und Schülern
mit Migrationshintergrund durch die Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Schulsozial-
arbeitern und externen Partnern mitwirken. Darüber hinaus sollen sie ggf. herkunfts-
sprachlichen Unterricht erteilen und die interkulturelle Elternarbeit ausgestalten und
weiterentwickeln.
Schuljahr 2018/2019 bis
2020 geplant.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 70 –
TABELLE I: MASSNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER GESAMTWIRTSCHAFTLICHER HERAUSFORDERUNGEN 71
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
45. Fortsetzung:Maßnahmen der Länder zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchteten in den Arbeitsmarkt
Thüringen:Thüringenweit sind auf den regionalen Bedarf der Kommune und der jeweils definier-
ten Teilnehmerinnen und Teilnehmer Projekte entstanden, die auf unterschiedliche
Art und Weise eine Heranführung der Zielgruppe an den deutschen Arbeitsmarkt
erreichen, zum Beispiel durch Berufsorientierungen und Kompetenzfeststellungen an
der Erstaufnahmeeinrichtung, durch steuernde Beratung, berufliche Qualifizierung,
berufliche Orientierung und sämtliche Aktivitäten zur Eingliederung in Arbeit, Ausbil-
dung und berufsvorbereitende Maßnahmen. Mit Stand 30. September 2018 befinden
sich 47 Einzelprojekte in der Umsetzung. Diese Projekte stellen eine frühestmögliche
berufliche, aber auch gesellschaftliche Integration sicher, indem sie Teilnehmerinnen
und Teilnehmer weitgehend unabhängig vom Aufenthaltsstatus einen Eintritt und
somit einen frühen Zugang zu Bildung und Förderung ermöglichen.
Die Richtlinie befindet sich
seit Oktober 2015 in der
Umsetzung. Alle Projekte
haben bislang kumuliert
ca. 5.900 Personen der
Zielgruppe erreicht. Die
Integrationsquote (Ver-
mittlungen in AV, AUB und
EQ) beträgt 22,5 Prozent.
46. Förderprogramm Integra-
tion durch Qualifizierung
Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung, das die ESF-Richtlinie
„ESF-Qualifizierung im Kontext des Anerkennungsgesetzes“ beinhaltet, bietet
Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungen sowie Qualifizierungen im Kontext
der Anerkennungsgesetzgebung an, damit im Ausland erworbene Qualifikationen
häufiger als in der Vergangenheit anerkannt werden und in eine bildungsadäquate
Beschäftigung münden. Zusätzlich zu den bisherigen Handlungsschwerpunkten wurde
mit Beginn der neuen Förderrunde ab 2019 ein weiterer, vierter Handlungsschwer-
punkt „Regionale Fachkräftenetzwerke – Einwanderung“ in das Förderprogramm IQ
integriert. Im neuen Handlungsschwerpunkt geht es insbesondere darum, als regionale
Plattform Initiativen und Akteure im Bereich Fachkräfteeinwanderung zusammenzu-
führen und konkrete Unterstützungsmaßnahmen zu initiieren und umzusetzen.
2015 – 2022.
47. Maßnahmen der Länder zur
Förderung der Inklusion
von Menschen mit Behin-
derungen
Hamburg: Die schrittweise Implementierung inklusiver Konzepte für berufsbildende Schulen
baut auf den im ESF-Projekt „dual&inklusiv Berufliche Bildung in Hamburg“ gewon-
nenen Erkenntnissen und Entwicklungen auf. Dabei werden unter anderem über die
bisherigen Projektschulen hinaus schrittweise alle beruflichen Schulen ihre Angebote
im Hinblick auf eine inklusive Beschulung umstellen. Zu diesem Zweck wird durch die
zuständige Behörde ein Beratungs- und Unterstützungskonzept erarbeitet, das neben
der Bereitstellung zusätzlicher finanzieller und personeller Ressourcen auch die fach-
liche Beratung und die Implementierung von Netzwerkarbeit einschließt.
Erprobung und Entwick-
lung 2018 abgeschlossen.
Schrittweise Implementie-
rung ab 2019.
Hessen:Das Projekt ZABIB soll Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen oder mit
Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in den Förderschwerpunkten geistige
Entwicklung (GE), Hören (HÖR), Sehen (SEH) oder körperliche und motorische
Entwicklung (KME) gezielt auf den Übergang in das Arbeitsleben vorbereiten, ihre
Zugangschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erhöhen und sie dazu befähigen,
möglichst selbst eine Entscheidung über ihren zukünftigen Berufsweg zu treffen.
Jährlich soll 200 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
in den oben genannten Förderbereichen die Möglichkeit eröffnet werden, auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt ein zweites Praktikum zu absolvieren.
Ab 2018.
Schaffung inklusiver Schulbündnisse (iSB): Das Ziel der Schulbündnisse besteht darin,
in Zukunft eine noch bessere regionale Vernetzung sonderpädagogischer Bildungs-
und Betreuungsinstitutionen zu gewährleisten. Sie bestehen aus regionalen Entschei-
dungsträgern der allgemeinen Schulen, Förderschulen und dem jeweiligen regionalen
Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ). Diese Entscheidungsträger werden an einen
Tisch geholt, um gemeinsam den besten Förderort für jedes einzelne Kind zu finden,
das sonderpädagogischer Förderung bedarf. Den betroffenen Schülerinnen und Schü-
lern soll eine durchgängige, inklusive Schulbiografie ermöglicht werden. Daher werden
durch verbindliche Absprachen auch die Übergänge zwischen abgebender und aufneh-
mender Schule geregelt. Da Inklusion als Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
an der Gesellschaft nicht mit dem Schulabschluss endet, wird auch der Übergang in
die Berufs- und Ausbildungswelt durch die inklusiven Schulbündnisse begleitet.
Laufend.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 71 –
TABELLE I: MASSNAHMEN ZUR BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER GESAMTWIRTSCHAFTLICHER HERAUSFORDERUNGEN72
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
47. Fortsetzung:Maßnahmen der Länder zur
Förderung der Inklusion
von Menschen mit Behin-
derungen
Ziel des Projekts „Berufsorientierung Initiative Inklusion“ ist es, jungen Menschen
mit Schwerbehinderung (Schülerinnen und Schüler, die die Vorabgangsklasse einer
Förderschule mit den Förderschwerpunkten „geistige Entwicklung“, „körperliche
und motorische Entwicklung“, „emotionale und soziale Entwicklung“ sowie „Hören“
und „Sehen“ besuchen) Wege ins Berufsleben und auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
aufzuzeigen. Es werden Perspektiven eröffnet, um den Jugendlichen einen passenden
beruflichen Weg zu ermöglichen. In Zusammenarbeit mit Integrationsfachdiensten
und den Berufsbildungswerken soll die Begleitung zwischen dem Schulabschluss und
dem Start der Anschlussmaßnahme (Ausbildung oder Arbeit) sichergestellt werden.
Abschluss Modellphase
Ende 2018.
Verstetigung des Projekts
im Schuljahr 2018/2019.
Mecklenburg-Vorpommern:ESF-Maßnahme „Förderung der Weiterbildung zur Individualisierung von Lehr- und
Lernprozessen im Bereich inklusiver Schulentwicklung“
Zusätzliche Fortbildungsmaßnahmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für
Lehrkräfte im Bereich der regionalen Schule und Gesamtschule sowie der beruflichen
Schule. Sie unterstützt die Strategie der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion
im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern. Im Mittelpunkt steht die Fort-
bildung von Schulleitungen und Lehrkräften zu verschiedenen Aspekten der Inklusion
im Bildungsbereich. Dies soll insbesondere durch einen individualisierten Unterricht
für alle Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches I erreicht werden. Darüber
hinaus werden Schulleitungen und Lehrkräfte der beruflichen Schulen (Sekundarstufe
II) dabei unterstützt, inklusive Konzepte in den Schulen einzuführen und umzusetzen.
Die Fortbildungen umfassen sowohl Kurse für Lehrkräfte ausgewählter Schulen über
einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu zwei Jahren als auch eintägige Workshops
für das gesamte Lehrerkollegium einer Schule.
Fortsetzung der Fort-
bildungen im Schuljahr
2018/2019: 970 Kursteil-
nehmer sowie 83 Schulen
mit gesamtem Lehrerkol-
legium (Workshops);
Abschluss der Maßnahme
im Schuljahr 2021/2022.
Sachsen-Anhalt:In der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 wird die Entwicklung eines örtlichen
Teilhabemanagements aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds unterstützt. Die
Förderung zielt darauf ab, Menschen mit Beeinträchtigungen die umfassende
gesellschaftliche und selbstbestimmte Teilhabe durch die Schaffung eines inklusiven
Sozialraums zu ermöglichen. Unabdingbar für die Verwirklichung der Teilhabe ist die
Gewährleistung der Zugänglichkeit zu öffentlichen Angeboten durch Beseitigung von
Teilhabebarrieren. Das örtliche Teilhabemanagement ist ein Instrument des Landes
Sachsen-Anhalt, mit dem diejenigen Menschen gefördert werden, deren Chancen auf
gesellschaftliche Teilhabe eingeschränkt sind. Die Inklusions- und Teilhabeziele des
Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erfordern wohn-
ortnahe Alternativen der Teilhabesicherung. Durch das örtliche Teilhabemanagement
sollen die Beseitigung von Inklusionsdefiziten im örtlichen Sozialraum und die Ver-
besserung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen erreicht werden. Die
Förderung erfolgt auf der Basis einer Richtlinie. Kommunen in Sachsen-Anhalt können
Personal- und Sachmittel für die Einstellung von örtlichen Teilhabemanagerinnen und
Teilhabemanager beantragen. Die Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager arbei-
ten an der Umsetzung der Idee eines inklusiven Gemeinwesens unter den spezifischen
Bedingungen vor Ort mit. Die Laufzeit der Förderung beträgt zunächst vier Jahre.
Seit 2016 – 2022.
Seit dem Start 06/2016
haben sich Landkreise
und kreisfreie Städte
erfolgreich um Förderung
beworben.
2018 erfolgte eine Aus-
weitung der Richtlinie. Mit
dieser Ausweitung wird
Städten und Gemeinden
Sachsen-Anhalts die Mög-
lichkeit gegeben, Mittel
für Teilhabemanagerinnen
und Teilhabemanager zu
beantragen.
Es wurden Mittel für 40
Teilhabemanagerinnen
und Teilhabemanager
bewilligt.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 72 –
73
Tabelle II: Maßnahmen zur Erreichung der nationalen Ziele im Rahmen der Europa 2020-Strategie
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
A. Beschäftigung fördern
1. Maßnahmen zum Ausbau
der Kinderbetreuung
Mit insgesamt vier Investitionsprogrammen „Kinderbetreuungsfinanzierung“
2008 – 2013, 2013 – 2014, 2015 – 2018 sowie 2017 – 2020 unterstützt der Bund den
Ausbau an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bzw. bis zum Schuleintritt
bundesweit mit insgesamt über 4,43 Milliarden Euro. Seit 2015 beteiligt sich der Bund
dauerhaft an den Betriebskosten mit jährlich 845 Millionen Euro. Für die Jahre 2017
und 2018 wurden diese um weitere 100 Millionen Euro erhöht.
Seit 2016 fördert der Bund außerdem die alltagsintegrierte sprachliche Bildung, die
inklusive Pädagogik sowie die Zusammenarbeit mit Familien in Kindertagesstätten
mit dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“.
Insgesamt konnten über 7.000 zusätzliche halbe Fachkraftstellen in Kitas und in der
Fachberatung geschaffen werden, die der Bund jährlich mit rund 200 Millionen Euro
fördert (bis 2020).
Im Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ werden Ange-
bote gefördert, die den Einstieg von Kindern in das System der frühkindlichen Bildung,
Betreuung und Erziehung vorbereiten und ermöglichen. Der Bund stellt für die
Programme „Sprach-Kitas“ sowie „Kita-Einstieg“ im Zeitraum zwischen 2016 und 2020
Mittel im Umfang von bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung. Mit dem Bundespro-
gramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ stellt der Bund
für die Jahre 2019 bis 2021 insgesamt 22,5 Millionen Euro für die Weiterentwicklung
der Kindertagespflege mit dem Ziel der Verbesserung der pädagogischen Arbeit und
struktureller Faktoren durch Förderung von Modellstandorten zur Verfügung.
In Kraft: Programm
„Sprach-Kitas“ startete
Anfang 2016, „Kita-Ein-
stieg“ startete Anfang
2017.
2. Gute-KiTa-Gesetz Mit dem Gute-KiTa-Gesetz soll die Qualität der frühen Bildung, Erziehung und Betreu-
ung in Kita und Kindertagespflege bundesweit weiterentwickelt, die Teilhabe am
Betreuungsangebot verbessert und für eine bundesweite sozialverträgliche Gestaltung
von Elternbeiträgen für außerfamiliäre Betreuungsangebote gesorgt werden. Damit
soll ein Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für das Aufwachsen
von Kindern geleistet werden.
Inkrafttreten: 01.01.2019.
Voraussetzung für den
Beginn der Finanzierung ist
jedoch der Abschluss von
Bund-Länder-Verträgen zur
Umsetzung des KiQuTG mit
allen 16 Bundesländern.
3. Maßnahmen der Länder
zum Ausbau und zur
Erhöhung der Qualität in
der Kindertagesbetreuung
Baden-Württemberg:
Mit dem Pakt für gute Bildung und Betreuung zwischen dem Land Baden-Württem-
berg und den kommunalen Landesverbänden soll die Qualität der frühkindlichen
Bildung konsequent weiterentwickelt werden, um allen Kindern, unabhängig von
ihrem familiären Hintergrund, gute Startchancen zu ermöglichen. Zielsetzung ist die
Stärkung der Angebote der frühkindlichen Bildung und Betreuung, sowohl quantitativ
als auch qualitativ. Daraus ergeben sich folgende Maßnahmen für den Pakt für gute
Bildung und Betreuung: eine Ausbildungsoffensive für Fachkräfte, eine stärkere
Unterstützung in der Inklusion, eine qualifizierte Sprachförderung und elementare
Förderung, eine Weiterentwicklung der Kooperation zwischen der Kindertagesein-
richtung und der Grundschule, eine Stärkung der Kindertagespflege, eine Evaluation
des Orientierungsplans, eine Aufwertung der frühkindlichen Bildung durch eine eigene
Landeseinrichtung.
Umsetzung im Jahr 2019.
Bayern:Die Bewilligungsmittel für den Ausbau der Kindertagesbetreuung belaufen sich auf
insgesamt bis zu 1,62 Milliarden Euro (davon 696,1 Millionen Euro Bundesmittel und
922 Millionen Euro Landesmittel). Über Sonderinvestitionsprogramme erhalten die
Kommunen verbesserte Förderkonditionen beim Bau von Kindertageseinrichtungen.
2008 – 2024.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 73 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE74
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
3. Fortsetzung:Maßnahmen der Länder
zum Ausbau und zur
Erhöhung der Qualität in
der Kindertagesbetreuung
Brandenburg:1. Weitere Verbesserungen der strukturellen Rahmenbedingungen (Personalbemes-
sung inkl. Leitungsanteil): beginnend ab 1. August 2018 – Verbesserung Personal-
bemessung Kindergarten.
2. Landesprogramm „Kiez-Kita – Bildungschancen eröffnen“ – Zusätzliche personelle
Ressourcen und Sachmittel für Kitas mit besonderen Herausforderungen; Schwer-
punkt Partizipation Kinder und Eltern.
Kosten rund 15 Millionen
Euro/Jahr; weitere Schritte
in Planung; Start 09/2017;
ab 2019 6,5 Millionen
Euro/Jahr.
Hamburg:Im Hamburger Kinderbetreuungsgesetz wurde eine schrittweise Verbesserung des
Krippenfachkraftschlüssels auf 1:4 bis zum 1. Januar 2021 festgeschrieben. Zusätzlich
erfolgte eine Konkretisierung der Qualitätsverbesserung im Elementarbereich, wonach
spätestens zum 1. Januar 2024 ein Fachkraftschlüssel von 1:10 erreicht werden soll.
Die Träger können auf dieser Grundlage strukturell rund 3.000 zusätzliche Fachkräfte
zur Verbesserung der Betreuungsqualität einstellen.
Laufend.
Nordrhein-Westfalen:Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den Jugendämtern für Kindertageseinrichtungen,
in denen besonders viele Kinder mit besonderem sprachlichem Unterstützungsbedarf
betreut werden, zusätzliche Sprachfördermittel in Höhe von insgesamt 25 Millionen
Euro jährlich zur Verfügung. Darüber hinaus leistet das Land mit zusätzlichen Mitteln
in Höhe von insgesamt 45 Millionen Euro jährlich für Kindertageseinrichtungen mit
besonderem Unterstützungsbedarf (plusKITAs) einen weiteren Beitrag für mehr
Bildungsgerechtigkeit. Die Jugendämter entscheiden im Rahmen der örtlichen Jugend-
hilfeplanung über die Verteilung der Mittel an die Kitas, die im Rahmen der zusätz-
lichen Sprachförderung jährlich mindestens 5.000 Euro oder im Rahmen der plusKITAs
mindestens 25.000 Euro erhalten.
Mit dem Pakt für Kinder und Familien in Nordrhein-Westfalen wurde die Garantie
abgegeben, dass in der laufenden Legislaturperiode jeder notwendige Betreuungsplatz
vor Ort bedarfsgerecht bewilligt und investiv gefördert wird. Flankierend zu den Son-
derprogrammen des Bundes wird die nordrheinwestfälische Landesregierung daher ab
dem laufenden Haushaltsjahr mit der kurzfristigen Bereitstellung von investiven Mit-
teln im Rahmen des neuen Landesinvestitionsprogramms „Kita-Investitionsprogramm
NRW 2025“ die Kommunen in NRW bei der Errichtung der notwendigen Betreuungs-
infrastruktur unterstützen.
Seit 2014/2015.
Sachsen:Im Freistaat Sachsen sollen ab Juni 2019 in den Kindertageseinrichtungen verbindlich
zwei Stunden Vor- und Nachbereitungszeit (mittelbare pädagogische Tätigkeit) pro
vollbeschäftigte Erzieherin/Erzieher eingeführt werden. Das führt zu einem höheren
Arbeitszeitvolumen für die Einrichtungen bis hin zu Neueinstellungen. Für die Verbes-
serung der Qualität der pädagogischen Arbeit ist dies ein wichtiger Schritt.
Realisierung ab 2019.
4. Maßnahmen der Länder
zur Erhöhung der Erwerbs-
beteiligung von Frauen
Bayern:Die Aktion „Coaching, Beratung und Qualifizierung für Frauen“ im Rahmen der
ESF-Förderung richtet sich primär an Frauen, die in der Phase der Berufsorientierung
bzw. -rückkehr Unterstützung bei der Verbesserung ihrer aktuellen Beschäftigungs-
situation oder bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit benötigen. Zu diesem
Zweck wurden Servicestellen als Anlaufstellen geschaffen. Sie leisten zielgerichtete
und bedarfsgerechte Beratung im Hinblick auf die Aktivierung zur Selbsthilfe sowie auf
den Abbau von Hemmnissen und Hürden, die der (Wieder-)Aufnahme einer Erwerbs-
tätigkeit oder der Verbesserung der Erwerbssituation entgegenstehen. Angeboten wird
ein Leistungspaket (Einstiegsgespräch – Beratung, Coaching, Workshops, Seminare
etc. – Abschlussgespräch), das eine individuelle Unterstützung der Teilnehmenden
ermöglicht und eine Begleitung von Anfang bis Ende sicherstellt. Dies zeichnet das
Projekt besonders aus. So konnten in der ersten Förderrunde knapp 70 Prozent der
teilnehmenden Frauen eine Verbesserung der Erwerbssituation erfahren.
1. Förderrunde:
2015 – 2018.
2. Förderrunde:
2018 – 2021.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 74 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE 75
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
4. Fortsetzung:Maßnahmen der Länder
zur Erhöhung der Erwerbs-
beteiligung von Frauen
Niedersachsen:Mit dem Programm „Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft“ unterstützt
Niedersachsen eine Beratungs- und Qualifizierungsstruktur für Frauen und regionale
Betriebe. Niedersachsenweit werden 25 Koordinierungsstellen gefördert. Seit 2017
wird an acht Standorten eine zusätzliche Förderung für ein spezifisches Beratungs-
und Koordinierungsangebot zur Unterstützung geflüchteter Frauen gewährt.
Laufzeit: 2017 – 2020.
Rheinland-Pfalz:FiT – Frauen in Teilzeit: Berufsoffenes Angebot mit sozialpädagogischer Begleitung, in
dem Alleinerziehende im Arbeitslosengeld II-Bezug in Teilzeit einen Beruf ihrer Wahl
erlernen.
Neue Maßnahme seit
Februar 2018.
Schleswig-Holstein:Durch die Förderung von Beratungsprojekten FRAU & BERUF aus dem Landespro-
gramm Arbeit 2014 bis 2020 mit Mitteln des Europäischen Soziafonds (ESF) in Schles-
wig-Holstein sollen in erster Linie nicht arbeitslos gemeldete Berufsrückkehrerinnen
individuell beraten werden, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen auszubauen. Der
Inhalt einer solchen Einzelfallberatung kann dabei unter anderem folgendes umfassen:
Berufliche Neuorientierung, Wege zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung, Vereinbarkeit
von Familie und Beruf, Möglichkeiten einer Berufsausbildung in Teilzeit, Pflege und
Betreuung Angehöriger sowie regionale Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Bei Bedarf
wird auf weiterführende Beratungs-, Qualifizierungs- oder Leistungsangebote Dritter
verwiesen. Eine Beratung ist auch für geringfügig entlohnte, kurzfristig oder in Teilzeit
Beschäftigte sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Frauen, Schülerinnen und Studen-
tinnen am Übergang von der Schule bzw. Hochschule in den Beruf möglich. Seit 2017
können auch geflüchtete Frauen mit Zugang zum Arbeitsmarkt beraten werden.
Seit Beginn der Förder-
periode durchgehend.
Aktuelle Projektlaufzeit
01.07.2018 – 31.12.2019.
5. Fachkräftestrategie der
Bundesregierung
Die Fachkräftestrategie der Bundesregierung beruht auf drei Säulen:
Erstens geht es darum, Menschen im Inland für den Arbeitsmarkt zu gewinnen und
besser zu qualifizieren, zweitens geht es um die Nutzung der Möglichkeiten der Frei-
zügigkeit von Fachkräften aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und drittens
um eine Gewinnung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten.
Verabschiedung am
19.12.2018 im Bundes-
kabinett.
6. Maßnahmen der Länder zur
Sicherung des Fachkräfte-
angebots
Baden-Württemberg:Die ESF-Projekte „Assistierte Ausbildung für Berufe der Pflegehilfe und Alltags-
betreuung“ (APA) fördern junge Menschen, die einen Pflegeberuf ergreifen möchten,
aber Schwierigkeiten hätten, einen Ausbildungsplatz zu finden und die Ausbildung
voraussichtlich nicht erfolgreich absolvieren könnten. Das Programm beinhaltet eine
Vorbereitungsphase, in der die Teilnehmenden sich einen Überblick über Pflege- und
Betreuungsberufe verschaffen, ein Bewerbungstraining erhalten sowie bei der Suche
nach einem Ausbildungsplatz unterstützt werden. In einer zweiten Phase beginnt die
Ausbildung. Während dieser Zeit stehen den Auszubildenden bei allen Fragen im Zusam-
menhang mit der Ausbildung weiterhin sozialpädagogische Ansprechpartner zur Seite.
Laufzeit: Mitte 2016 –
Mitte 2019 als Modell-
projekt.
Bayern:Gemeinsam mit der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) hat die Staatsregie-
rung im Oktober 2018 vereinbart, bis 2023 insgesamt 250.000 zusätzliche Arbeitskräfte
für Bayern zu mobilisieren. Die Partner der Vereinbarung verfolgen unter Nutzung
der Instrumente der Bundesagentur für Arbeit mit der Initiative Fachkräftesicherung+
einen integrierten Ansatz. Dabei steht das noch nicht ausgeschöpfte heimische Poten-
zial im Vordergrund: ältere Arbeitnehmer, Frauen auch in Teilzeit, Langzeitarbeitslose,
Jugendliche ohne Berufsausbildung und Menschen mit Behinderungen. Daneben ist
die gezielte Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland vereinbart.
2018 – 2023.
Hamburg:In der beruflichen Bildung wurden mehrere Maßnahmen umgesetzt mit dem Ziel,
mehr Personen für sozialpädagogische Berufe zu gewinnen, ohne die Qualität der
jeweiligen Bildungsangebote zu verändern. Dazu gehören erleichterte Zugänge in
die Erzieherweiterbildung, der Ausbau der berufsbegleitenden Erzieherweiterbildung
sowie die Öffnung der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz für junge Men-
schen mit einem erweiterten ersten Schulabschluss.
Laufend.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 75 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE76
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
6. Fortsetzung:Maßnahmen der Länder zur
Sicherung des Fachkräfte-
angebots
Niedersachsen:Die Landesregierung hat beschlossen, die Fachkräfteinitiative Niedersachsen (FKI)
fortzusetzen und neu auszurichten. Grund für die Neuausrichtung ist insbesondere der
Wandel des Arbeitsmarkts in den letzten Jahren, unter anderem aufgrund von Digi-
talisierung und Automatisierung, Flexibilisierung und Dezentralisierung, spürbarerem
demografischen Wandel, verstärkter Zuwanderung. Vor diesem Hintergrund wurde ein
Aktionsplan mit folgenden Schwerpunkten entwickelt:
Mobilisierung der inländischen Erwerbspersonenpotenziale (beispielsweise weitere
Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren), verbesserte Arbeits-
marktintegration von Langzeitarbeitslosen, attraktivere Gestaltung von Berufen im
Gesundheits- und Erziehungswesen, gesteuerte und qualifizierte Zuwanderung sowie
Arbeitsmarktintegration aller Gruppen von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte
sowie Erweiterung von Bildungspotenzialen.
Laufende Umsetzung
bis 2022.
Rheinland-Pfalz:Mit der „Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative Pflege 2.0, 2018 – 2022“ wird dem
Fachkräfteengpass in der Pflege in Rheinland-Pfalz entgegengewirkt. Die Landesregie-
rung und alle relevanten Akteure des Gesundheitswesens und der Pflege setzen dafür
Ziele und Maßnahmen in den Handlungsfeldern
I zukunftsorientierte Formen von Ausbildung, Studium und Weiterbildung
in der Pflege,
II Weiterentwicklung und Rahmenbedingungen der Pflegeberufe,
III attraktive Beschäftigungsbedingungen,
IV Integration ausländischer Pflegekräfte sowie
V Öffentlichkeitsarbeit bis zum Jahr 2022 um.
Laufzeit 2018 – 2022.
Saarland:Die saarländische Landesregierung baut im Dialog mit den Wirtschafts- und Sozial-
partnern sowie den Akteuren der Arbeitsmarktpolitik im „Zukunftsbündnis Fachkräfte
Saar“ ihre bisherigen Aktivitäten zur Fachkräftesicherung weiter aus. Das Maßnahmen-
bündel zur Fachkräftesicherung deckt eine umfassende Bandbreite ab, wobei die neun
Handlungsfelder der Fachkräftesicherungsstrategie sowohl auf einzelne Lebenslagen
als auch auf bestimmte Zielgruppen ausgerichtet sind. Strategische Schwerpunkte
des „Zukunftsbündnisses Fachkräfte Saar“ liegen auf der Umsetzung des Konzeptes
„Gute Arbeit“ sowie auf der zielgerichteten Unterstützung von KMU. Übergeordnetes
Ziel bleibt dabei, das Saarland als zukunftsfesten Wirtschaftsstandort und Lebens-
mittelpunkt zu gestalten, um Fachkräfte im Land zu halten, zu qualifizieren sowie neue
Fachkräfte zu gewinnen.
Seit Juni 2018 beschäftigen sich Projektteams mit branchenspezifischen Herausforde-
rungen des Fachkräftemangels. Folgende Berufsgruppen sind im Saarland besonders
von Personalengpässen betroffen:
– Informatik/MINT-Berufe,
– Verkehr und Logistik (Fahrzeugführung im Straßenverkehr),
– Gastgewerbe,
– Alten- und Krankenpflege.
Vor diesem Hintergrund hat sich das Zukunftsbündnis Fachkräfte Saar in der zweiten
Jahreshälfte 2018 intensiv mit dem Fachkräftemangel im MINT-Bereich auseinander-
gesetzt und Maßnahmen entwickelt, welche nun konkret umgesetzt werden. Eine der
Maßnahmen zielt auf die Rekrutierung von Fachkräften aus dem EU-Ausland ab. Aktu-
ell beschäftigt sich ein Projektteam des Zukunftsbündnisses Fachkräfte Saar mit dem
Fachkräftemangel im Verkehr- und Logistikbereich. Zudem wird im Zuge der nächsten
Sitzung des Zukunftsbündnisses Fachkräfte Saar (Mitte 2019) der Fachkräftemangel im
Pflegebereich thematisiert werden.
Fortlaufende Umsetzung
der bisherigen Aktivitäten.
Evaluierung der Maß-
nahmen und Monitoring
des Zukunftsbündnis
Fachkräftesicherung.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 76 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE 77
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
6. Fortsetzung:Maßnahmen der Länder zur
Sicherung des Fachkräfte-
angebots
Sachsen:Weiterentwicklung der Fachkräftestrategie Sachsen 2020 zur Fachkräftestrategie
Sachsen 2030 (FKS 2030).
Erarbeitung der FKS 2030 auf Basis einer externen wissenschaftlichen SWOT-Analyse
und eines umfangreichen Beteiligungsprozesses mit allen relevanten Arbeitsmarktak-
teuren. Die SWOT-Analyse und FKS berücksichtigen geänderte arbeitsmarktpolitische,
demografische und technologische Entwicklungen, zum Beispiel die Arbeitswelt
4.0 oder die ansteigende Beschäftigung Älterer. Die FKS 2030 orientiert sich an der
jeweiligen Bildungs- und Erwerbsbiographie der unterschiedlichen Zielgruppen und
nimmt alle relevanten Arbeitsmarktakteure in den Blick. Die Betrachtung ausschließ-
lich staatlicher Akteure wird damit abgelöst. Themen wie die Gestaltung von Arbeit,
die Gesunderhaltung der Mitarbeiter sowie die Erhöhung der Arbeitsplatz- und Stand-
ortattraktivität erweitern die bisherigen strategischen Handlungsfelder der Fachkräfte-
strategie.
In Umsetzung (Vorlage
SWOT im 3. Quartal 2018,
Beteiligungsprozess 2. – 4.
Quartal 2018, Vorlage
Fachkräftestrategie Sach-
sen 2030 voraussichtlich
im 2. Quartal 2019).
Sachsen-Anhalt:Das Programm „Weiterbildung Betrieb“ adressiert Unternehmen und Selbstständige.
Gefördert werden betriebliche Weiterbildungsvorhaben sowie prozessorientierte
Beratungs- und Begleitleistungen im Zusammenhang mit Vorhaben der Personal- und
Organisationsentwicklung. Das Programm wurde weiterentwickelt und bietet Anreize,
die Unternehmen und ihren Beschäftigten den Erwerb digitaler Kompetenzen ermögli-
chen und durch Weiterbildungen sowie Personal- und Organisationsentwicklungsmaß-
nahmen mit Bezug zum digitalen Wandel eine erfolgreiche und nachhaltige Gestaltung
der digitalen Transformationsprozesse in Unternehmen unterstützen.
2016 – 2021.
7. Maßnahmen der Länder zur
Förderung der beruflichen
Bildung sowie der Berufs-
orientierung
Bayern:Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) an Mittel- und Förderschulen.
Die BOM werden den Mittelschulen in Form von acht, den Förderschulen von sechs
buchbaren Modulen angeboten. Die BO-Module unterstützen insbesondere benach-
teiligte Schülerinnen und Schüler im individuellen Berufswahlprozess. Dabei werden
realistische Strategien zur Einmündung in den Ausbildungsstellenmarkt entwickelt und
umgesetzt.
MINT-Modul buchbar
ab 2019 für Schuljahr
2019/2020.
Berufssprachliche Förderung für Schülerinnen und Schüler mit einem besonderen
Sprachförderbedarf in Fachklassen aller Jahrgangsstufen der Berufsschule sowie im
vollzeitschulischen Berufsgrundschuljahr (BGJ/s) und an den staatlichen Berufsfach-
schulen.
Zur Unterstützung der individuellen Bemühungen dieser Schülerinnen und Schüler,
ihre Ausbildung erfolgreich zu absolvieren, wird von Seiten der Schule eine zusätzliche
berufssprachliche Förderung im Umfang von bis zu vier Unterrichtsstunden pro Woche
ermöglicht. Die ergänzende berufssprachliche Förderung kann entweder zusätzlich
oder eingebettet in den regulären Unterricht erfolgen.
Start im Schuljahr
2017/2018 mit 30 Stellen-
äquivalenten; im Schuljahr
2018/2019 Ausweitung
auf 80 Stellenäquivalente;
flächendeckende Ein-
führung und Evaluierung
im Schuljahr 2017/2018:
Umsetzung des optimier-
ten Konzepts ab dem
Schuljahr 2018/2019.
Zusatzqualifikation für Referendarinnen und Referendare an beruflichen Schulen im
Rahmen des Vorbereitungsdienstes zur Vermittlung von Sprach- und Kommunikations-
kompetenzen im beruflichen Kontext.
Im Rahmen von 18 ganztägigen Ausbildungsveranstaltungen werden Referendarinnen
und Referendare an beruflichen Schulen auf die Vermittlung von Sprach- und Kom-
munikationskompetenzen im beruflichen Fachunterricht sowie im Deutschunterricht
(„Berufssprache Deutsch“) vorbereitet. Durch die integrierte Sprachförderung an beruf-
lichen Schulen wird einerseits die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler gestärkt, die
deutsche Sprache im beruflichen Kontext situationsgerecht und korrekt anzuwenden.
Andererseits wird durch die Berücksichtigung berufssprachlicher Aspekte im Fach-
unterricht ein besseres Verständnis von komplexen berufsbezogenen Sachverhalten
erreicht.
Start des Modellprojekts
zum Schuljahr 2018/2019,
Laufzeit: zwei Schuljahre.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 77 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE78
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
7. Fortsetzung:Maßnahmen der Länder zur
Förderung der beruflichen
Bildung sowie der Berufs-
orientierung
Modellprojekt „Zusammenarbeit zwischen Berufsschule und Jugendberufsagentur“
Im Rahmen des Modellprojekts richten die Pilotschulen Überbrückungsklassen in
Form eines zusätzlichen Berufsvorbereitungsjahres ein und stimmen sich dabei eng mit
den regionalen Akteuren der Jugendberufsagentur (JBA) – v. a. den Agenturen für Arbeit
vor Ort, den Jobcentern und der Jugendhilfe – ab. In kleinen Lerngruppen und unter
sozialpädagogischer Betreuung lernen Jugendliche, die noch keinen Ausbildungsplatz
gefunden haben und keine weiterführende Schule besuchen, Berufsfelder kennen und
werden für die Aufnahme einer Berufsausbildung gestärkt. Ziel ist, die Zahl von Jugend-
lichen ohne Ausbildungsplatz weiter zu senken. In Zusammenarbeit mit den Akteuren
der JBA werden neue Möglichkeiten ausgelotet, um die jungen Erwachsenen auf eine
Ausbildung vorzubereiten. Durch die intensivierte Kooperation der Partner im Rahmen
der Jugendberufsagentur sollen vor Ort Synergien besser genutzt werden können.
Internetplattform zur Berufsorientierung boby.bayern.de.
Die Internetplattform BOBY ist ein gemeinsames Projekt der Bayerischen Staatsregie-
rung mit den Organisationen der Bayerischen Wirtschaft sowie der Regionaldirektion
Bayern der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Allianz für starke Berufsbildung
in Bayern. BOBY bietet einen flächendeckenden, aktuellen Überblick über Aktivitäten
zur Berufsorientierung in Bayern und wendet sich zielgruppenorientiert an Jugend-
liche, Eltern, Ausbilder und Lehrer. Die Plattform ermöglicht den Zugriff auf die Inter-
netinformationen der Allianzpartner und gibt damit einen Überblick zu vielfältigen
Angeboten der Wirtschaftsorganisationen, der Kommunen und gemeinnütziger Ver-
eine. Die inhaltlichen und formalen Anforderungen von BOBY wurden 2017 gemein-
sam mit den Allianzpartnern entwickelt. In Kooperation mit den Allianzpartnern wird
das Angebot der Plattform in weiteren Ausbaustufen komplettiert.
Start der Internetplatt-
form im Oktober 2018
mit einer Basisversion, die
stufenweise ausgebaut
wurde und weiter aus-
gebaut wird.
Hamburg:Mit dem Ziel, die Gleichwertigkeit und größere Durchlässigkeit zwischen beruf-
licher und akademischer Bildung zu erhöhen, entwickelt das Hamburger Institut
für Berufliche Bildung (HIBB) im Projekt „Berufliche Hochschule Hamburg“ eine
„studien integrierende Ausbildung“, in der Auszubildende bzw. Studierende innerhalb
von vier Jahren sowohl einen Berufsabschluss als auch einen Bachelor-Abschluss
erwerben können. Der Ausbildungsgang umfasst drei Lernorte (Berufsschule, Betrieb,
Hochschule) und schafft Synergien über gegenseitige Anrechnungen und Vermeidung
von Doppelungen. Auszubildende bzw. Studierende sollen sich nach 1,5 Jahren erfah-
rungsbasiert entscheiden können, ob sie weiterhin beide Abschlüsse verfolgen oder
ausschließlich die duale Ausbildung beenden wollen. Zur Umsetzung dieses Vorhabens
gründet das HIBB eine eigene Hochschule.
Projektbeginn August
2018, Ziel Herbst
2020/2021.
Das Leuchtturmprojekt „shift. Hamburgs Programm für Studienaussteiger/innen“
(https://shift-hamburg.de/) widmet sich seit 2017 dem Ziel der vernetzten Beratung,
Vermittlung und Begleitung von Studienaussteigerinnen und -aussteigern in der
Berufsbildung in Hamburg sowie der nachhaltigen Einrichtung eines Beratungs- und
Vermittlungsnetzwerks aller beteiligten Akteure, der Optimierung der Beratungs- und
Vermittlungsangebote sowie der effektiven Ansprache von Studienaussteigerinnen
und -aussteigern, damit sie Berufsbildung als Karrierechance ergreifen sowie effizient
in Berufsbildung integriert werden. Mit dem Projekt wurde ein Service der Stadt
Hamburg und ihrer Partner zur Unterstützung der Entscheidungsfindung von Studien-
zweiflern sowie Studienaussteigern eingerichtet. Zugleich überführt shift interessierte
Studienaussteigerinnen und -aussteiger in eine passende Berufsausbildung und unter-
stützt Ausbildungsunternehmen bei der Suche nach geeigneten Studienaussteigerin-
nen und -aussteigern als neue Auszubildende.
In Arbeit, Fortsetzung/
Verlängerung bis
31.12.2020.
In Hamburg wurde im Schuljahr 2017/18 das „Rahmenkonzept – Berufliche Orientie-
rung in der gymnasialen Oberstufe“ eingeführt. Auf Grundlage dieses Konzeptes wird
ab dem Schuljahr 2018/19 die berufliche Orientierung fest als eigenes Unterrichtsfach
im Unterricht der Stadtteilschulen, Gymnasien und Beruflichen Gymnasien verankert.
Ein verbindliches Kerncurriculum strukturiert jetzt erstmals das inhaltliche Vorgehen.
Das Kerncurriculum beschreibt allgemeine Kompetenz- und Inhaltsbereiche, Fach-
und personale Kompetenzen sowie konkrete Inhalte bzw. Unterrichtsziele. Der
ver bindliche Erprobungsprozess, der im Schuljahr 2018/19 beginnt, wird durch die
Einführung des Handbuchs „Berufliche Orientierung wirksam begleiten“ unterstützt.
Verankerung ab 2018.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 78 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE 79
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
7. Fortsetzung:Maßnahmen der Länder zur
Förderung der beruflichen
Bildung sowie der Berufs-
orientierung
ThüringenMit der ESF-Schulförderrichtlinie wird in Thüringen unter anderem die Erhöhung der
Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Berufsorientierungsmaß-
nahmen zur Vorbereitung einer Ausbildung insbesondere in den Bereichen Technik
sowie Gesundheits- und Sozialpflege für die Zielgruppe Klassenstufen 7 bis 9 (bis 10
für Schüler mit Förderbedarf) an Schulen, die auf den Erwerb des Haupt- und Real-
schulabschlusses vorbereiten, sowie Berufsorientierungsmaßnahmen zur Vorbereitung
eines Studiums im MINT-Bereich in Klassenstufen 9 bis 11 an Schulen, die auf die
allgemeine Hochschulreife vorbereiten, angestrebt. Die geförderten Maßnahmen
ergänzen die Umsetzung der Landesstrategie zur praxisnahen Berufsorientierung in
Thüringen (Bereich: vertiefend und zusätzlich). Die ergänzenden Maßnahmen berück-
sichtigen auch Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund.
2014 – 2020.
8. Berufsbildungspakt Der Berufsbildungspakt bündelt als Dachmarke Initiativen, Aktionslinien und Pro-
gramme der 19. Legislaturperiode, mit denen die Berufsbildung im Sinne des Koali-
tionsvertrages modernisiert und in ihrer Durchlässigkeit und Attraktivität gesteigert
werden soll. Zu seiner Umsetzung werden jeweils unterschiedliche Partner einge-
bunden, ohne neue Gremien zu schaffen. Der Pakt umfasst sieben Themensäulen zur
Innovation der Berufsbildung:
– Rahmenbedingungen modernisieren.
– Durchlässigkeit und Transparenz steigern.
– Infrastruktur modernisieren.
– Personal qualifizieren.
– Ausbildungsleistung kleiner und kleinster Unternehmen erhalten.
– Alle Potenziale nutzen.
– Internationale Perspektive stärken.
Sukzessiver Start der ein-
zelnen Pakt-Aktivitäten in
der 19. Legislaturperiode.
9. Fachkräfteeinwanderungs-
gesetz
Gesamtansatz der Bundesregierung zur Anpassung des rechtlichen Rahmens
(Fachkräfteeinwanderungsgesetz). Wesentliche Neuerungen:
– ein einheitlicher Fachkräftebegriff, der Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit
qualifizierter Berufsausbildung umfasst,
– der Verzicht auf eine Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und Arbeits-
vertrag,
– der Wegfall der Begrenzung auf Mangelberufe bei qualifizierter Berufsausbildung,
– die Möglichkeit für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung, entsprechend
der bestehenden Regelung für Hochschulabsolventen, für eine befristete Zeit zur
Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen (Voraussetzung sind notwendige
deutsche Sprachkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts),
– verbesserte Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen im
Inland mit dem Ziel der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen,
– Verfahrensvereinfachungen, eine Bündelung der Zuständigkeiten bei zentralen
Ausländerbehörden und beschleunigte Verfahren für Fachkräfte.
Flankierende Maßnahmen:
Für eine gezielte Steigerung der Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Dritt-
staaten ergänzt und flankiert die Bundesregierung die Regelungen des Fachkräfteein-
wanderungsgesetzes durch weitere Verbesserungen der Verwaltungsverfahren. Dies
sind insbesondere Visumverfahren, gezielte Werbemaßnahmen gemeinsam mit der
Wirtschaft, Beschleunigungen bei der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
und eine verstärkte Sprachförderung insbesondere im Ausland.
Kabinettbeschluss:
Eckpunkte zur Fachkräfte-
einwanderung aus Dritt-
staaten am 02.10.2018.
Regierungsentwurf
für ein Fachkräfte-
einwanderungsgesetz am
19.12.2018 im Kabinett
beschlossen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 79 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE80
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
10. Konzertierte Aktion Pflege
(KAP)
In fünf themenbezogenen Arbeitsgruppen (AG) sollen bis zum Sommer 2019 konkrete
Maßnahmen und Empfehlungen zur Verbesserung der Situation beruflich Pflegender
erarbeitet und im Dachgremium vereinbart werden.
– AG 1 „Ausbildung und Qualifizierung“ hat 111 Maßnahmen erarbeitet, um die Ein-
führung der neuen Pflegeausbildungen zum 1. Januar 2020 zu flankieren. Die verein-
barten Maßnahmen wurden im Dachgremium der KAP Ende Januar 2019 bestätigt
und werden nun in einer „Ausbildungsoffensive Pflege“ mit einer fünfjährigen Lauf-
zeit bis Ende 2023 umgesetzt. Eine wichtige Maßnahme ist hierbei, die bereits aus-
geschriebene, gemeinsame Informations- und Öffentlichkeitskampagne der Partner,
deren Ziel es ist, sowohl junge als auch lebenserfahrene Menschen für die Pflege zu
gewinnen.
– AG 2 „Personalmanagement; Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung“ berät vor-
rangig Maßnahmen, die dazu führen, dass Pflegepersonal für Einrichtungen gewon-
nen, zurückgewonnen oder aber langfristig gehalten wird. Ziel ist die Verbesserung
der Arbeitsbedingungen in der Pflege auf betrieblicher Ebene.
– AG 3 „Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung“ berät über innovative Ver-
sorgungsansätze, mit denen die pflegerische Versorgung – auch unter Einbeziehung
digitaler Lösungen – optimiert und Pflegekräfte dadurch entlastet werden können.
– AG 4 „Pflegekräfte aus dem Ausland“ erarbeitet konkrete Maßnahmenvorschläge
zur Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland und zum Abbau von bestehen-
den Hürden.
– AG 5 „Entlohnungsbedingungen in der (Alten-)Pflege“ erarbeitet Maßnahmen, die
eine angemessene Entlohnung in der Pflege sichern und dabei die Tarifautonomie
und das kirchliche Selbstbestimmungsrecht wahren.
Ergebnisse im
Sommer 2019.
11. Pflegepersonal-Stärkungs-
gesetz (PpSG)
– Finanzierung jeder zusätzlichen und jeder aufgestockten Pflegestelle in Kranken-
häusern.
– Vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen ab 2018 für Pflegekräfte in
Krankenhäusern durch Kostenträger.
– Verbesserung der Abrechnung der Krankenhäuser bei erhöhtem Pflegeaufwand
sowie der Bedingungen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen in Krankenhäusern.
– Umstellung der Pflegepersonalkostenfinanzierung der Krankenhäuser auf neue,
von Fallpauschalen unabhängige, krankenhausindividuelle Vergütung ab 2020.
– Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen.
– Zum 31. Mai 2020 Ermittlung eines Pflegepersonalquotienten.
– Zusätzliche Pflegekräfte für jede vollstationäre Pflegeeinrichtung der Altenpflege;
pauschale Vollfinanzierung durch Krankenversicherung und anteilig private
Pflege-Pflichtversicherung.
– Zuschuss für Digitalisierung in der ambulanten und stationären Altenpflege;
finanzielle Förderung durch die Pflegeversicherung.
– Maßnahmen für betriebliche Gesundheitsförderung sowie zur Vereinbarkeit von
Pflege, Familie und Beruf für Pflegekräfte in der Kranken- und Altenpflege.
– Wirkung: Spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere
Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Alten-
pflege, um die Pflege und Betreuung der Patientinnen und Patienten sowie der
Pflegebedürftigen weiter zu verbessern.
Gesetz überwiegend seit
01.01.2019 in Kraft.
12. Pflegepersonal unter-
grenzen-Verordnung
(PpUGV)
– Ab 1. Januar 2019 Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven
Bereichen in Krankenhäusern, die zur Gewährleistung des Patientenschutzes und zur
Sicherung der Qualität der pflegerischen Versorgung verbindliche Personalvorgaben
bestimmen, die nicht unterschritten werden dürfen und damit auch zur Verbesserung
der Arbeitssituation der Beschäftigten in der Krankenpflege beitragen werden.
– Die PpUGV stellt einen wichtigen Schritt zur Einführung von Pflegepersonalunter-
grenzen im Krankenhaus dar.
In Kraft seit 11.10.2018.
13. Fünftes Gesetz zur
Änderung des Elften
Buches Sozialgesetzbuch
– Beitragssatzanpassung
Mit der Anhebung des Beitragssatzes der sozialen Pflegeversicherung um 0,5 Prozent-
punkte ist die Finanzierung der Mehrausgaben für die laufende Legislaturperiode
zuzüglich weiterer Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag und somit Beitragssatzstabili-
tät bis 2022 sicherstellbar.
In Kraft seit 01.01.2019.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 80 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE 81
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
B. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern
14. „Validierung des techno-
logischen und gesellschaft-
lichen Innovationspoten-
zials wissenschaftlicher
Forschung – VIP+“
Die themenoffene Fördermaßnahme „Validierung des technologischen und gesell-
schaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+“ hat das Ziel,
Ergebnisse aus der Forschung zu validieren und in innovative Produkte, Dienstleistun-
gen und Innovationen für die Wirtschaft und die Gesellschaft zu überführen. Mit VIP+
werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Vorhaben von bis zu drei Jahren mit
bis zu 1,5 Millionen Euro gefördert. Die Fördermaßnahme richtet sich an Hochschulen,
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die von Bund und Ländern gemeinsam
finanziert werden, sowie Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben. Mit der Maßnahme
wird der Transfer von Forschungsergebnissen in die Verwertung beschleunigt.
Fortlaufend.
15. KMU-NetC: Strategische
KMU-Innovationsverbünde
in Netzwerken und
Clustern
Die Förderinitiative KMU-NetC adressiert Spitzenforschung in KMU im Rahmen von
Netzwerken und Clustern und ermöglicht Unternehmen, die noch wenig Erfahrung
mit Kooperation im Bereich Forschung und Entwicklung und öffentlicher Förderung
haben, forschungsbasierte Lösungen in Verbundvorhaben zu entwickeln. Dafür werden
die Management- und Koordinationsfähigkeiten der deutschen Netzwerk- und Clus-
terlandschaft genutzt und die Verbundvorhaben an bestehenden Innovationsstrategien
oder Technologie-Roadmaps ausgerichtet.
Insgesamt 30 Verbund-
projekte aus zwei Förder-
aufrufen in 2017 und 2018
gestartet.
16. Förderinitiative
„Forschungs campus –
öffentlich-private Partner-
schaft für Innovationen“
Mit der Förderinitiative „Forschungscampus – öffentlich-private Partnerschaft für
Innovationen“ wird ein neuer Typ von Forschungskooperation gefördert. Ein For-
schungscampus im Sinne der Förderinitiative zeichnet sich insbesondere durch eine
verbindlich vereinbarte Partnerschaft der beteiligten Hochschulen, Unternehmen und
ggf. weiterer Partner, vertragliche Regelungen zum Umgang mit Schutzrechten zum
beiderseitigen Vorteil, die Zusammenarbeit „unter einem Dach“ sowie eine langfristige
Forschungs- oder Innovationsstrategie aus.
Finanzvolumen (erster Förderaufruf): rund 135 Millionen Euro (bis zu zwei Millionen
Euro je Forschungscampus und Jahr, bis zu 15 Jahre für neun Forschungscampi). Der
erste Forschungscampus ist 2018 in die 2. Förderphase übergegangen. Die weiteren
acht Forschungscampi stellen sich in den kommenden zwei Jahren erneut einer unab-
hängigen Jury für einen Übergang in eine mögliche weitere Förderphase.
Laufzeit: 2013 – 2029.
17. Fördermaßnahme
„Internationalisierung von
Spitzenclustern, Zukunfts-
projekten und vergleich-
baren Netzwerken“
Mit der Fördermaßnahme zur Internationalisierung werden Spitzencluster, Zukunfts-
projekte und vergleichbare Netzwerke dabei unterstützt, für ihre Akteure eine Brücke
in die Welt zu bauen. Erfolgreiche Bewerber sollen in einer Konzeptions- und einer
Umsetzungsphase Kontakte zu internationalen Kooperationen ausbauen und mit
gemeinsamen Forschungsprojekten Innovationssprünge realisieren und so nachhaltige
Beziehungen sichern.
Die zehn Cluster/Netz-
werke der 3. Runde starte-
ten 2018 in die geförderte
Konzeptionsphase.
Über 100 Umsetzungspha-
senprojekte der 1. Runde
ebenfalls gestartet.
18. KMU-innovativ Die Förderinitiative KMU-innovativ ermöglicht KMU einen schnelleren und verein-
fachten Einstieg in die technologiespezifischen Fachprogramme. Ziel ist die Stärkung
der Forschungskooperationen von KMU mit wissenschaftlichen Einrichtungen. Durch
KMU-innovativ werden sehr forschungsstarke und überdurchschnittlich junge Unter-
nehmen in zehn Technologiefeldern gefördert.
Das „KMU-innovativ: Einstiegsmodul“ ergänzt die Förderinitiative um Projekte im
Vorfeld von industriellen Forschungs- und experimentellen Entwicklungsvorhaben
zur Stärkung der Innovationsfähigkeit im Mittelstand. Für KMU, die bisher wenig
oder keine Erfahrung in der Forschungsförderung haben, wird damit der Zugang zu
KMU-innovativ erleichtert.
Laufend.
Abschluss der Einstiegs-
modul-Pilotförderungen
und Entscheidung über
Weiterführung in 2019.
19. „Zukunftscluster-Initiative“ Mit der „Zukunftscluster-Initiative“ sollen aus grundlegenden Ergebnissen der starken
Forschung in Deutschland heraus neue, regionale Innovationsnetzwerke (Zukunfts-
cluster) entwickelt werden. Die Initiative soll einen Beitrag dazu leisten, dass sich in
entstehenden Innovationsfeldern mit exzellentem Wachstumspotenzial über themen-,
technologie- und disziplinübergreifende Kooperationen herausragende regionale
Zusammenschlüsse entwickeln können. Solche Cluster sind als vertrauensbasierte
Innovationsökosysteme ein ideales Feld für eine offene Innovationskultur. In neuen
thematischen Feldern setzen die Zukunftscluster Risikobereitschaft, langfristige Sicht
und strukturbildende Förderung voraus.
Ausschreibung 2019.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 81 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE82
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
20. Programmfamilie
„Innovation & Struktur-
wandel“
„Innovation & Strukturwandel“ richtet sich an strukturschwache Regionen in ganz
Deutschland. Ziel ist es, vorhandene Innovationspotenziale in diesen Regionen zu
aktivieren und so neue Dynamiken in Gang zu setzen, um einen innovationsbasierten
Strukturwandel zu befördern. Dazu soll der Ausbau von wissenschaftlichen, techno-
logischen und wirtschaftlichen Kompetenzen der Akteure in Wissenschaft, Wirtschaft
und Gesellschaft in den jeweils regionsspezifischen Innovationsfeldern unterstützt
werden.
Unter dem Dach der Programmfamilie „Innovation & Strukturwandel“ werden ab
2019 sukzessiv neue Förderprogramme starten. Im bereits laufenden, vorerst noch auf
Ostdeutschland bezogenen Pilotprogramm „WIR! – Wandel durch Innovation in der
Region“ wurden im März 2019 die besten Initiativen für eine mehrjährige Förderung
ausgewählt.
Finale Auswahl der
1. Runde im Programm
„WIR!“ Mitte März 2019.
Start neuer Förderpro-
gramme ab 2019.
21. Open-Access-Strategie Seit Anfang des Jahres 2018 werden 20 innovative Open-Access-Projekte gefördert,
mit denen der freie Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen für die Wissenschaft,
die Wirtschaft und die Allgemeinheit wesentlich verbessert wird. Besonderes Augen-
merk wurde auf Projekte gelegt, die die Schaffung, die Auffindbarkeit und die Nutzung
von Open-Access-Publikationen wesentlich verbessern.
Förderbeginn:
Januar 2018.
Erste Projektergebnisse
bis Ende 2019.
22. Internationale Innovations-
kooperation im 2+2-Format
Beim 2+2-Ansatz arbeiten jeweils ein akademischer und ein industrieller Partner aus
Deutschland und dem jeweiligen Partnerland in einem Konsortium zusammen. Die
Förderung zielt vor allem auf innovative KMU. Im Fokus stehen dabei anwendungs-
nahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den Schlüsseltechnologien (zum
Beispiel IKT, Produktion, Transport) und im Bereich des globalen Wandels (zum
Beispiel erneuerbare Energien, Gesundheitsforschung, Biotechnologie, Nahrung und
Landwirtschaft, Umwelttechnologien). Die Zusammenarbeit im 2+2-Format wird mit
zahlreichen Partner ländern in Europa, Amerika und Asien gefördert.
Förderansatz wurde 2018
auf weitere Partnerländer
ausgeweitet.
23. Lernende Systeme Die Plattform Lernende Systeme bringt führende Expertinnen und Experten aus
Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und zivilgesellschaftlichen Organisationen aus den
Bereichen Lernende Systeme und Künstliche Intelligenz zusammen. In thematisch
spezialisierten Arbeitsgruppen erörtern sie die Chancen, Herausforderungen und
Rahmenbedingungen für die Entwicklung und den verantwortungsvollen Einsatz
Lernender Systeme. Aus den Ergebnissen leiten sie Szenarien, Empfehlungen, Gestal-
tungsoptionen oder Roadmaps ab. Auf der Jahreskonferenz der Plattform werden erste
Ergebnisse und Handlungsempfehlungen erwartet.
Jahreskonferenz Juli 2019.
24. Deutsch-französisches
Netzwerk für künstliche
Intelligenz
Sowohl in Frankreich als auch in Deutschland existieren bereits starke Forschungs-
einrichtungen, die eng mit der Wirtschaft zusammenarbeiten und seit Jahren KI-An-
wendungen in der Industrie voranbringen. So sind die Fraunhofer-Gesellschaft und das
Deutsche Zentrum für Luft und Raumfahrt in zahlreichen Branchen der Wirtschaft ein
Lieferant von KI-Kompetenz. Ziel eines deutsch-französischen Netzwerks für KI ist es,
diese wirtschaftlich nah arbeitenden Forschungseinrichtungen in Deutschland und in
Frankreich zusammenzubringen.
Start im Jahr 2019.
25. Regionale Kompetenz-
zentren der Arbeits-
forschung
Die Kompetenzzentren sollen Arbeitsorganisation und -gestaltung stärker mit der
betrieblichen Praxis und der Hochschulausbildung verzahnen. Der Aufbau dieser
Zentren erfolgt in mehreren Schritten (Bekanntmachungen).
Beginn der Aktivitäten
mit der ersten Bekannt-
machung voraussichtlich
ab März 2019.
26. Kopernikus-Projekte für die
Energiewende
Die „Kopernikus-Projekte für die Energiewende“ entwickeln technologische und wirt-
schaftliche Lösungen für den Umbau des Energiesystems in den vier Schlüsselberei-
chen Netze, Speicher, Industrieprozesse und Systemintegration. Die Bundesregierung
stellt bis zu 400 Millionen Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren bereit.
Zweite Förderphase
beginnt 2019.
27. Forschungsinitiative
Carbon2Chem
Bei „Carbon2Chem“ arbeitet ein Konsortium aus Großunternehmen der Stahl- und
Chemiebranche und führenden Wissenschaftseinrichtungen an der Umwandlung von
Hüttengasen in Grundstoffe der chemischen Industrie. Die stoffliche Nutzung von
Industrieabgasen soll industrielle Treibhausgasemissionen reduzieren und nachhaltige
Alternativen für fossile Rohstoffe erschließen. Geplant ist die wirtschaftliche Nutzung
von 20 Millionen Tonnen des jährlichen CO2-Ausstoßes der deutschen Stahlbranche,
was zehn Prozent der jährlichen CO2-Emissionen der deutschen Industrieprozesse
und des verarbeitenden Gewerbes entspricht. Für eine erste Projektphase sind über
60 Millionen Euro Projektfördermittel bereitgestellt.
Eröffnung „Technikum“ im
September 2018.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 82 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE 83
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
28. Maßnahmen der Länder für
Innovation, Forschung und
Entwicklung
Bayern:Forschungsnetzwerk „Neue Strategien gegen multiresistente Krankheitserreger mittels
digitaler Vernetzung“.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Resistenzen von Krankheitserregern insbe-
sondere gegen Antibiotika ist geplant, bis zu sieben interdisziplinäre Forschergruppen,
die auf der Basis vertiefter Grundlagenforschung neue Strategien gegen multi-
resistente Krankheitserreger entwickeln, an verschiedenen Hochschulen einzurichten
und zu vernetzen. Eine projektübergreifende Datenplattform und ein gemeinsames
Datenmanagement soll die gemeinsame Nutzung aller erhobenen Daten sowie deren
gezielte Analyse für alle Netzwerkpartner ermöglichen. Das Gesamtfördervolumen
wird bei einer Laufzeit von fünf Jahren rund 13 Millionen Euro betragen.
Ausschreibung Ende 2018,
Förderbeginn im ersten
Halbjahr 2019, Laufzeit:
fünf Jahre.
Programm zur Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung an Hochschu-
len für angewandte Wissenschaften – Fachhochschulen.
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat erstmals 2008 das
Programm aufgelegt. Damit werden das Profil und die Kompetenzen der Hochschulen
für angewandte Wissenschaften in der angewandten Forschung und Entwicklung
gestärkt und der anwendungsnahe Wissens- und Technologietransfer intensiviert und
beschleunigt. Neuberufenen Wissenschaftlern wird zudem der Einstieg in die nach-
haltige Forschungsarbeit erleichtert. Dieses bewährte Programm wird in der fünften
Förderrunde fortgesetzt. Ausschreibung der fünften Förderrunde (2017 – 2021): Für
verschiedene Programmsäulen zum Forschungseinstieg und Forschungsschwerpunkt
der Hochschulen werden Mittel im Umfang von rund 17 Millionen Euro zur Verfügung
gestellt.
Programmlaufzeit:
2017 – 2021; aktuell
Bekanntgabe erfolg reicher
Anträge der zweiten Ein-
reichungsfrist mit Förder-
beginn Anfang 2019.
Brandenburg:Brandenburgisches Netzwerk für die Karriereentwicklung von promovierten
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.
In dem im Mai 2018 von den Universitäten des Landes gegründeten Programm vernet-
zen die Universitäten ihre Beratungs- und Qualifizierungsangebote für wissenschaft-
liche Nachwuchskräfte nach der Promotion (Postdocs, aber auch Juniorprofessoren,
Nachwuchsgruppenleiter und erstberufene Professoren) und machen sie für alle ent-
sprechenden Nachwuchskräfte zugänglich, unabhängig davon, an welcher Hochschule
im Land diese tätig sind. Dabei werden auch gemeinsame Veranstaltungsformate und
komplementäre, an der fachlichen Spezifik der Universitäten orientierte Angebote
in den Blick genommen. Eine Einbeziehung des Nachwuchses der Fachhochschulen
und außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Landes in das Netzwerk wird
angestrebt; zudem ist die Entwicklung einer Spitzenförderung für herausragende
Nachwuchskräfte im Rahmen des Netzwerks geplant. Der wissenschaftliche Nach-
wuchs erhält damit Zugang zu einer breiten Palette von Unterstützungsmöglichkeiten
bei der Vorbereitung auf eine Karriere sowohl im wissenschaftlichen wie auch im
wissenschaftsnahen und außerhochschulischen Bereich.
Gründung im Mai 2018;
das Netzwerk wird vom
Land dauerhaft – über
2019 hinaus – finanziell
gefördert.
Hamburg:Förderprogramm zur Stärkung von Innovation, Wissens- und Technologietransfer.
Die Hamburger Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung hat das
Programm am Wissenschaftsstandort Hamburg sowie die bessere Vernetzung der
Hochschulen untereinander mit einem Finanzvolumen von rund drei Millionen Euro
erfolgreich eingeführt. Gefördert werden über drei Jahre verschiedene Hamburger
Hochschulen (zum Teil in Verbundprojekten). Die geförderten Maßnahmen umfassen
unter anderem eine zweimal jährlich erfolgende Ausschreibung zur finanziellen
Unterstützung von Ideen und Transferprojekten von Forschenden in einem frühen
Stadium sowie den Einsatz von Innovationsscouts, die Ideen und marktfähige For-
schungsergebnisse in den wissenschaftlichen Einrichtungen frühzeitig aufspüren und
unterstützen sollen. Außerdem wird ein webbasierter Service für Unternehmen und
Gründer eingerichtet, der die spezifischen Kompetenzen und Experten der jeweiligen
Einrichtung in einer für den Markt und seine Teilnehmer verständlichen Weise trans-
parent darstellen soll, um so die Vernetzung zwischen Wissenschaft und Forschung
weiter auszubauen.
Juni 2018 erste Aus-
schreibung zur finanziellen
Unterstützung, für 2019
und 2020 zwei weitere
Ausschreibungen geplant;
Mitte bis Ende 2018 Auf-
nahme der Tätigkeit der
Innovationsscouts; Januar
2019 Onlineverfügbarkeit
des Experten- und Kompe-
tenzatlas.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 83 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE84
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
28. Fortsetzung:Maßnahmen der Länder für
Innovation, Forschung und
Entwicklung
Hessen:Richtlinie des Landes Hessen zur Stärkung von Forschung, technischer Entwicklung,
Transfer und Innovation – Förderung von Hochschulen, Forschungs- und Transfer-
einrichtungen aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
Im Förderzeitraum 2014 bis 2020 vergibt das Hessische Ministerium für Wissenschaft
und Kunst seit 2018 erstmalig eigenständig Zuwendungen aus EFRE-Mitteln in Höhe
von rund 32,5 Millionen Euro zur Stärkung von Forschung, technischer Entwicklung,
Transfer und Innovation an Hochschulen sowie Forschungs- und Transfereinrich-
tungen. Förderungen sind in den folgenden vier Förderprogrammgruppen möglich:
1. Auf- und Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen an Hochschulen
und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, 2. Förderung der Einrichtung und
des Betriebs von Kompetenz- und Anwendungszentren an Hochschulen und For-
schungseinrichtungen sowie Forschungscampusmodelle, 3. Vorhaben zur Stärkung des
Wissens- und Technologietransfers, 4. Gründungsförderung an Hochschulen.
Laufzeit 2014 – 2020;
Praxisbeispiel:
01.11.2018 – 30.04.2019.
Programm zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Einzel- und
Verbundprojekten: Das Land Hessen fördert innovative Projekte von KMU und
reduziert das Innovationsrisiko. Im Fokus der Förderung stehen die Vorhaben aus den
Bereichen Technologie und Innovation, CO2-Reduktion und Digitalisierung. Darüber
hinaus wird der Wissens- und Technologietransfer gefördert und die Transferaktivi-
täten in Clustern und Netzwerken unterstützt.
Mit der Initiative „Technologieland Hessen“ bündelt das Land Hessen die Beratungs-
und Unterstützungsangebote in den Schlüsseltechnologien. Ziel: Bewusstsein in
Unternehmen für ihre Innovationskultur schärfen, um die Innovationsleistung hessi-
scher KMU zu steigern.
Start: 2018.
Niedersachsen:Niedersächsisches Innovationssystem.
In Niedersachsen wird derzeit unter Beteiligung verschiedener Akteure ein Nieder-
sächsisches Innovationssystem erarbeitet. Damit sollen die regionalen Wirtschaftsför-
derer, die Berater von Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern
in die Lage versetzt werden, den Wissenstransfer insbesondere zu den kleinen und
mittleren Unternehmen bestmöglich zu organisieren. Teil des Projektes ist auch die
möglichst bedarfsgerechte Gestaltung von Richtlinien des Landes sowie deren rasche
und unbürokratische Umsetzung. Ziel ist es, die Innovationstätigkeit der KMU und
damit deren Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Eckpunkte des Systems sollen bis
Sommer/Herbst 2019 erarbeitet sein.
Erarbeitung von Eck-
punkten des Systems bis
Sommer/Herbst 2019.
Nordrhein-Westfalen:Exzellenz Start-up Center.
Im Rahmen eines fünfjährigen Förderzeitraums werden Ausbau und Weiterentwick-
lung erfolgreicher Gründungsinitiativen hin zu „Exzellenz Start-up Centern“ an trans-
fer- und forschungsintensiven Universitäten vorangetrieben. Mit dieser Maßnahme
unterstützt die Landesregierung Hochschulen bei der Sensibilisierung für Unter-
nehmertum, der Erschließung von Potenzialen, der Qualifizierung von Gründerinnen
und Gründern, der Unterstützung von Gründungsvorhaben sowie bei der nachhaltigen
Verankerung der Aktivitäten in Forschung, Lehre, Transfer und Verwaltung. Die Univer-
sitäten sollen sich zu einer nachhaltigen Quelle vielversprechender innovativer Start-
ups etablieren und eine zentrale Rolle in der Bildung eines regionalen Start-up-Öko-
systems in NRW einnehmen. Mit den zur Verfügung stehenden Projektmitteln sollen
sie vielfältige Maßnahmen und Aktivitäten konzipieren, implementieren, erproben und
dauerhaft in ihr Unterstützungsangebot für Ausgründungen aufnehmen.
Laufend.
HKoP Hochschulbau-Konsolidierungsprogramm
Sanierungs- und Modernisierungsprogramm für größtenteils bestehende Hochschul-
gebäude in NRW, teilweise sind auch Ersatzneubauten geplant.
2015 – 2020. Zur Zeit sind
alle Projekte noch in der
Planungsphase.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 84 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE 85
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
28. Fortsetzung:Maßnahmen der Länder für
Innovation, Forschung und
Entwicklung
Sachsen:Verschiedene Förderprogramme.
Der Freistaat Sachsen hat bisher stark von den Strukturfonds profitiert (unter anderem
Verbundprojektförderung, Inno-Prämie, einzelbetriebliche Förderung, Unterstützung
des Technologietransfers). Damit verbunden sind eine Stärkung der Wettbewerbs-
fähigkeit von KMU und eine Verbesserung ihrer Kooperationskompetenz. Über die
Instrumente der Landes-Technologieförderung stellt Sachsen den KMU einen niedrig-
schwelligen Zugang zu Forschungs- und Innovationsprogrammen der Europäischen
Union zur Verfügung. Eine Teilnahme, zum Beispiel an Horizon 2020, wirkt sich positiv
auf Innovationsaktivitäten und -niveau der Unternehmen aus. Hochschulen- und For-
schungseinrichtungen intensivieren gemeinsam mit den Unternehmen den Wissens-
und Technologietransfer, um die Internationalisierung und interkulturelle Kompetenz
der sächsischen Unternehmen zu verbessern.
Laufend.
Sachsen-Anhalt:Regionale Industriestrategie.
Die substantielle und langfristige Erhöhung der Forschungs- und Entwicklungsaktivi-
täten von Unternehmen zur Stärkung und Entwicklung ihrer Innovationsfähigkeiten
ist das Ziel der Regionalen Innovationsstrategie Sachsen-Anhalt 2014 – 2020. Dazu
dienen die etablierten fünf Leitmärkte, für die Roadmaps erarbeitet wurden und an
deren Umsetzung gearbeitet wird: Energie/Maschinen- und Anlagenbau/Ressourcen-
effizienz, Gesundheit/Medizin, Chemie/Bioökonomie, Ernährung/Landwirtschaft und
Mobilität/Logistik. Die geschaffenen Leitmarktarbeitskreise erarbeiten gemeinsam
Ansätze zur Schärfung der regionalen Spezialisierung und Stärken in ihren themati-
schen Fokusfeldern.
Verschiedene Programme für KMU.
Vor dem Hintergrund der vorwiegend mittelständisch geprägten Wirtschaftsstruktur
in Sachsen-Anhalt gilt es, in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen in ihrer
Innovationskraft zu stärken. Für die Umsetzung existieren spezifische Programme,
zum Beispiel die Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung, die Förde-
rung von Innovationsassistenten sowie des Wissenschafts- und Technologietransfers.
Unterstützung leistet darüber hinaus das Wissenstransfersystem aus der Hochschul-
landschaft in die Wirtschaft, wie zum Beispiel das Kompetenznetzwerk für Ange-
wandte und Transferorientierte Forschung (KAT), sowie diverse Clustermanagements
und Netzwerke im Rahmen der Leitmärkte der Regionalen Innovationsstrategie.
Zeitplan: Durch Zukunfts-
dialoge im Jahr 2019 in
den Leitmärkten wird eine
Anpassung bzw. Neujus-
tierung der Arbeit erreicht.
29. Hightech-Strategie 2025 Die Hightech-Strategie 2025 führt als strategisches Dach der Bundesregierung alle
Stränge der Forschungs- und Innovationspolitik ressortübergreifend zusammen. Ziel
ist es, Deutschlands Position im globalen Wettbewerb der Wissensgesellschaften
weiter zu stärken, Ressourcen effektiver zu bündeln, Impulse für die Innovationstätig-
keit in Wirtschaft und Gesellschaft zu setzen und Ideen schnell in die Anwendung
zu bringen. Im Fokus stehen die Themen „Gesundheit und Pflege“, „Nachhaltigkeit,
Klimaschutz und Energie“, „Mobilität“, „Stadt und Land“, „Sicherheit“ und „Wirtschaft
und Arbeit 4.0“.
Kabinettbeschluss:
05.09.2018.
30. Rahmenprogramm
Gesundheitsforschung der
Bundesregierung
Mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung soll der medizinische Fortschritt
vorangetrieben und der Forschungsstandort Deutschland weiter gestärkt werden. Das
Programm stellt dabei den Menschen in den Mittelpunkt. Ziel ist es, den Transfer von
Forschungsergebnissen in die Versorgungspraxis zu verbessern.
Auf die Steigerung des Innovationspotenzials der Gesundheitswirtschaft zielen dabei
insbesondere das Fachprogramm Medizintechnik, die Fördermaßnahme GO-bio sowie
die Nationale Wirkstoffinitiative ab.
Laufzeit: 2019 – 2029.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 85 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE86
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
31. Rahmenprogramm
„Forschung für die zivile
Sicherheit 2018 – 2023“
Das Rahmenprogramm „Forschung für die zivile Sicherheit 2018 – 2023“ unterstützt
die Erforschung und praxisnahe Umsetzung innovativer Lösungen, die die Sicherheit
und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger erhöhen und den Schutz lebenswich-
tiger Infrastrukturen gewährleisten. Das Programm legt den Fokus auf den Schutz und
die Rettung von Menschen, den Schutz kritischer Infrastrukturen sowie die Forschung
zu Kriminalität, Extremismus und Terrorismus.
Mit der Einrichtung von Kompetenzzentren, Spitzenforschungsclustern oder Inno-
vationslaboren sowie durch die Schaffung von Demonstrationswettbewerben soll
der Transfer ziviler Sicherheitsinnovationen in praxis- und marktfähige Produkte und
Dienstleistungen beschleunigt werden.
Kabinettbeschluss:
Juni 2018; in Umsetzung.
32. Agentur für
Sprunginnovationen
Prioritäres Ziel der Agentur für Sprunginnovationen ist die erfolgreiche Erschließung
von disruptivem Innovationspotenzial aus Forschung, Entwicklung und unternehmeri-
scher Tätigkeit; völlig neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen für neue Märkte
und gesellschaftliche Herausforderungen können so entstehen. Eine Sprunginnovation
zeichnet sich dabei durch eine radikale technologische Neuheit und/oder durch ein
hohes Potenzial für eine marktverändernde Wirkung aus. Durch die Förderung soll
neue Wertschöpfung in Deutschland ermöglicht werden.
Kabinettbeschluss:
29.08.2018.
Agentur soll 2019 ihre
Arbeit aufnehmen.
33. Transferinitiative Unterstützung von Unternehmen, insbesondere KMU, beim Transfer von neuen
Erkenntnissen in innovative Produkte und Verfahren.
Auftakt im
1. Quartal 2019.
34. Zentrales Innovationspro-
gramm Mittelstand (ZIM)
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist eine technologie- und bran-
chenoffene Förderung für innovative Mittelständler (weniger als 500 Beschäftigte) und
mit ihnen kooperierende Forschungseinrichtungen. Unternehmen können in Einzel-
projekten oder Kooperationsprojekten forschen oder sich in Innovationsnetzwerken
an der übergreifenden Entwicklung von Zukunftsfeldern engagieren. Eine wachsende
Zahl von internationalen Ausschreibungen trägt der Globalisierung Rechnung. Darüber
hinaus startete 2018 eine Pilotförderung für die Internationalisierung von Innovations-
netzwerken.
Aktuelle ZIM-Richtlinie
läuft bis 31.12.2019;
umfassende Evaluierung
bis Mitte 2019; moder-
nisierte ZIM-Richtlinie
startet 2020.
35. Industrielle Gemeinschafts-
forschung (IGF)
Im Rahmen der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) werden vorwettbewerbli-
che Forschungsprojekte von Unter nehmen gefördert, die sich in über 100 Forschungs-
vereinigungen zusammen geschlossen haben.
IGF-Richtlinie im
September 2017 ange-
passt und bis Ende 2021
verlängert.
36. go-cluster go-cluster ist die clusterpolitische Exzellenzmaßnahme, die die leistungsfähigsten
nationalen Innovationscluster vereint und themenübergreifend deren Vernetzung und
Weiterentwicklung unterstützt. Davon profitieren die über 10.000 KMU, die Mitglied in
den rund 90 Innovationsclustern sind.
Laufzeit des Programms:
01.07.2015 bis 30.06.2020.
37. Innovationskompetenz
(INNO-KOM)
INNO-KOM hat das Ziel, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit in den struk-
turschwachen Regionen Deutschlands zu stärken, Fachkräfte zu binden und damit
den wirtschaftlichen Aufholprozess nachhaltig zu unterstützen. Das Förderprogramm
INNO-KOM (als Nachfolger von INNO-KOM-Ost) ist eines der ersten Innovations-
förderprogramme für die KMU-orientierte Industrieforschung, das zukünftig struk-
turschwache Regionen in ganz Deutschland in den Mittelpunkt der Förderaktivität
stellt. Die gemeinnützigen externen Industrieforschungseinrichtungen (IFE) haben als
FuE-Dienstleister und als Transformatoren marktorientierten Wissens für KMU einen
sehr hohen Stellenwert.
Aktuelle Richtlinie läuft
bis 31.12.2021, Evaluie-
rung für 2019 geplant.
38. BMWi-Innovations-
gutscheine (go-Inno)
Kleinen und mittleren Unternehmen fehlen oft zeitliche und personelle Ressourcen,
um auf dem aktuellen Stand der Technikentwicklung, Managementmethoden und
Prozessgestaltung zu sein. Mit den Mitteln des Programms go-Inno können sie bis zur
Hälfte der Kosten für eine Beratung durch externe, vom BMWi autorisierte Berater
mittels eines BMWi-Innovationsgutscheins decken. Das Unternehmen trägt nur den
Eigenanteil. Ein Antragsverfahren ist nicht erforderlich.
Aktuelle Richtlinie läuft
bis 31.12.2020.
39. Pilotförderung von nicht-
technischen Innovationen
Mit der Pilotförderung von nichttechnischen Innovationsprojekten und Innovations-
netzwerken wird das Innovationssystem verstärkt geöffnet für Ideen von Zielgruppen
wie der digitalen Start-up-Szene oder der Kultur- und Kreativwirtschaft. Dabei werden
unter anderem kleine und junge Unternehmen bei der Entwicklung von neuen
Geschäftsmodellen und Pionierlösungen unterstützt.
Start voraussichtlich 2019.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 86 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE 87
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
40. Maßnahmen der Länder
zur Förderung von Unter-
nehmensgründungen und
Start-ups
Bayern:Initiative Gründerland.Bayern.
Bayern fördert seit Jahren gezielt und erfolgreich Existenzgründer. Insgesamt setzt
Bayern im Rahmen der Initiative Gründerland.Bayern dafür über 330 Millionen Euro in
den Jahren 2015 bis 2020 ein. Die Initiative umfasst ein in sich stimmiges, aufeinander
aufbauendes und vor allem technologieoffenes Maßnahmenpaket und umfasst im
Wesentlichen drei Schwerpunkte:
Laufzeit: 2015 – 2020.
1. Optimierung des Ökosystems für Existenzgründer: Mit dem Gründerzentrum
WERK1 in München als Blaupause erfolgt derzeit die Förderung von elf Gründer-
zentren für digitale Start-ups in jedem Regierungsbezirk. Die Digitalen Gründerzen-
tren mit ihren insgesamt 21 Standorten dienen als wirkungsvolle Knotenpunkte. Ab
2019 wird in allen Regierungsbezirken jeweils ein weiteres Digitales Gründerzent-
rum außerhalb der Ballungsräume eingerichtet. Diese werden sich ideal in die baye-
rische Gründerlandschaft einfügen.
1. Sieben neue Digitale
Gründerzentren ab 2019.
2. Verbesserung der Beratungs- und Finanzierungsangebote:
– Durch das bayerische Vorgründungscoaching-Programm haben rund 5.400
Gründungsinteressierte und potenzielle Unternehmensnachfolger in den letz-
ten fünf Jahren eine geförderte Beratung auf ihrem Weg in die Selbstständig-
keit in Anspruch genommen.
– BayStartUP gehört zu den wichtigsten Anlaufstellen in Bayern für Start-ups auf
Kapitalsuche. Das Netzwerk richtet sich mit seinen Angeboten an wachstums-
orientierte Start-ups, Investoren und Industrieunternehmen. Im Geschäftsjahr
2018 vermittelte BayStartUP 62,7 Millionen Euro Kapital in 50 Finanzierungs-
runden zwischen 50.000 und sechs Millionen Euro. Über BayStartUP haben
Gründer Kontaktchancen zu rund 300 aktiven Business Angels sowie über 100
institutionellen Investoren.
– Zudem fördert Bayern den Ausbau der bisherigen Angebote in der Vorgrün-
dungs- und Frühphase. Es ist eine große Bandbreite vom „m4-Award/Medical-
Valley-Award“ für Ideen aus der Biotechnologie und Medizintechnik über
„BayTOU“ (Bayerisches Programm für technologieorientierte Unternehmens-
gründungen) bis hin zum Programm für Unternehmensneugründungen im
Bereich Digitalisierung vorhanden.
– Der Existenzgründerpakt Bayern vernetzt mit seinen rund 75 Partnern die Akti-
vitäten aller relevanten Institutionen, die das Gründungsgeschehen in Bayern
unterstützen.
– Der Freistaat stellt darüber hinaus von jeher ein breites Finanzierungsangebot
für Gründer zur Verfügung. Es reicht vom Startkredit des Mittelstandskredit-
programms über Risikoentlastungen (Haftungsfreistellungen der LfA Förder-
bank, Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern und der LfA Förderbank) bis
hin zu Eigenkapitalinstrumenten der BayBG und – für technologieorientierte
Gründer – von Bayern Kapital (s. u.).
– Bei Bayern Kapital wurde der Wachstumsfonds Bayern mit einem Volumen von
100 Millionen Euro geschaffen. Dieser hebelt als Ko-Investor die Beteiligungs-
summe von privaten Leadinvestoren für expandierende Start-ups aus Bayern.
Der Wachstumsfonds Bayern ist mit 19 Unternehmensbeteiligungen (Stichtag:
18.01.2019) sehr erfolgreich. Mit rund 50 Millionen Euro aus dem Wachstums-
fonds Bayern konnten mit Partnern und privaten Investoren etwa 270 Millio-
nen Euro für die Weiterentwicklung und das Wachstum bayerischer Technolo-
gieunternehmen mobilisiert werden (Hebelwirkung 1: 5 – 6).
– Zudem wurde eine neue Fondsgeneration bei Bayern Kapital zur Finanzierung
von technologieorientierten Gründungsvorhaben in der Seed- und Start-up-
Phase mit einem Volumen von bis zu 85 Millionen Euro Wagniskapital aufge-
legt. Außerdem erfolgt die Stärkung privater Venture Capital-Fonds am Stand-
ort Bayern durch die Aufstockung der LfA/EIF-Fazilität von 150 Millionen Euro
auf 200 Millionen Euro.
2. Laufend.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 87 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE88
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
40. Fortsetzung:
Maßnahmen der Länder
zur Förderung von Unter-
nehmensgründungen und
Start-ups
3. Kommunikationskampagne für den Gründerstandort Bayern: Die Marke
Gründerland.Bayern soll bekannter sein, und Gründern eine bessere Orientierung
bieten. Dazu werden die Kommunikationsmaßnahmen derzeit neu aufgestellt, um
einen echten Mehrwert für Gründer und Akteure zu schaffen. Das Internetportal
www.gruenderland.bayern.de (englische Version www.startup-bavaria.com) bie-
tet schon heute alle Informationen rund um Gründerland.Bayern. Ein innovativer
Relaunch wird den Zugang zu Informationen und Angeboten einfacher und transpa-
renter machen. Eine inter aktive Übersicht der relevanten Partner vor Ort hilft beim
Knüpfen von Netz werken und Anbahnen von Kooperationen. Schon heute finden
sich dort über 900 Start-ups und knapp 400 Partner vor Ort aus der ganzen bayeri-
schen Gründerszene.
3. Beginn Kampagnenarbeit
Dezember 2018. Relaunch
Internetplattform voraus-
sichtlich Ende 3. Quartal
2019.
Brandenburg:Die Gründungs- und Unternehmensnachfolgestrategie des Landes Brandenburg wurde
unter Einbeziehung aller Ressorts erstellt. Sie beschreibt unter anderem in den Hand-
lungsfeldern
– Sensibilisierung,
– Information,
– Beratung,
– Finanzierung,
– Unternehmensnachfolge,
– Spezialthemen wie zum Beispiel Internationalisierung, Innovation, Wirtschaft 4.0,
Social Entrepreneurship,
– Rahmenbedingungen wie zum Beispiel Bürokratieabbau, E-Government, Gründer-
räume, Kultur der zweiten Chance
die bestehende Situation. Weiterhin werden darin die vorhandenen Unterstützungs-
möglichkeiten für Gründungen und Unternehmensnachfolgen analysiert. Aufgrund
dieser Analyse werden umzusetzende Maßnahmen bzw. Prüfaufträge formuliert.
Diese Maßnahmen sollen einen Beitrag dazu leisten, die Wettbewerbsfähigkeit der
brandenburgischen Wirtschaft zu stärken, wohnortnahe Arbeitsplätze zu schaffen bzw.
zu erhalten und das Klima sowie die Rahmenbedingungen für Gründungen und Unter-
nehmensnachfolgen zu verbessern.
Verabschiedet im
März 2017.
Hessen:Start-up-Initiative Hessen.
Die Start-up-Initiative Hessen bündelt alle Fördermaßnahmen des Hessischen
Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen sowie des Hessischen
Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, die unmittelbaren Bezug zur Unterstützung
von kreativen, technologie- und wachstumsorientierten Gründungen aufweisen, und
unterstützt Start-ups durch folgende Maßnahmen:
1. Sichtbarkeit und Vernetzung: a) Erstellung einer zentralen Internetplattform,
auf der alle Akteure und Aktivitäten im hessischen Ökosystem der Innovatio-
nen abgebildet werden. b) Das Wirtschaftsministerium baut seine Rolle als Ver-
mittler zwischen der etablierten Wirtschaft und den innovativen Start-ups aus.
c) Unterstützung von Start-ups durch Delegationsreisen und Messebeteiligungen.
d) Umsetzung MasterplanTech-Quartier.
2. Beratung: a) Erweiterung des Existenzgründungsportals existenzgruendung.hessen.de
um die Rubrik Start-ups. b) Vorstellung konkreter Beratungs- und Unterstützungs-
möglichkeiten. c) Training und Coaching für Pitches. d) Generierung von Crowd-
funding-Mitteln.
3. Finanzierung: a) Die Finanzierung mittels Beteiligungskapitals wird ausgeweitet.
Zusätzlich wurde ein neuer Beteiligungsfonds, der Futury Venture Fonds, aufgelegt.
b) Gemeinsam mit Baden-Württemberg wird mit einer grenzüberschreitenden Ini-
tiative das Wachstum von Start-ups im Wirtschaftsraum Rhein-Main-Neckar ver-
bessert. c) Neu geplant ist die Einbindung einer Crowdfunding-Komponente beim
bestehenden Programm Hessen-Mikrodarlehen. d) Geplant ist ebenfalls, Mikrodar-
lehen in Kombination mit Beteiligungen aus dem Mikromezzaninfonds-Deutsch-
land zu vergeben.
Start und Veröffentlichung
am 26.09.2018
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 88 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE 89
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
40. Fortsetzung:
Maßnahmen der Länder
zur Förderung von Unter-
nehmensgründungen und
Start-ups
4. Optimierung der institutionellen Strukturen/Unterstützungsstrukturen für Grün-
derinnen und Gründer: Eine entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche
Start-up- Szene ist ein entsprechendes Netzwerk aus Kompetenzen, Kontakten und
Kapitalgebern, aus Experten, herausragenden Talenten und Unternehmern. Daher
hat Hessen eine zentrale Anlaufstelle für Start-up-Gründerinnen und -Gründer, den
Start-up-Hub Hessen, eingerichtet.
5. Stärkung von Hochschulausgründungen: a) Gründung der Initiative „Hessen Ideen“,
ergänzt durch das „Hessen Ideen Stipendium“. b) Weitere Aktivierung der Grün-
dungspotenziale an den Hochschulen durch die Bereitstellung entsprechender
Fördermittel (EFRE-Fonds).
Niedersachsen:Frauen als Existenzgründerinnen.
Im Rahmen des Programms FIFA (Förderung der Integration von Frauen in den
Arbeitsmarkt) fördert Niedersachsen aus ESF- und Landesmitteln Beratungsstellen für
Existenzgründerinnen. Sie bieten prozessbegleitende und personenbezogene Beratung,
Qualifizierung und Vernetzung an.
Darüber hinaus leisten die 25 aus ESF- und Landesmitteln geförderten Koordinie-
rungsstellen Frauen und Wirtschaft einen wichtigen Beratungsbeitrag zur Existenz-
gründung von Frauen.
Laufzeit: 2017 – 2020.
Start-up Förderpaket.
Das Land Niedersachsen engagiert sich mit einem Förderpaket, um die Start-up-Szene
in Niedersachsen stärker zu unterstützen. Dieses Förderpaket umfasst bisher drei
wesentliche Elemente:
1. Die Förderung von Start-up-Zentren in sieben Städten mit Hochschulstandorten
mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von insgesamt 1,3 Millionen Euro Landes-
mitteln. In den regionalspezifischen Start-up-Zentren, die sich auf die Branchen
und Technologiestärken ihrer Region fokussieren, können Start-up-Unternehmen
Unterstützung in Form von Coaching und Intensivbetreuung erfahren. Die
Start-up-Zentren haben überwiegend Anfang 2018 ihre Geschäftstätigkeit aufge-
nommen und im Laufe des Jahres 2018 den ersten Durchgang mit insgesamt
ca. 25 – 30 betreuten Start-ups abgeschlossen. Eine zweite Betreuungsrunde
beginnt aktuell.
1. Start-up-Zentren:
01.10.2017 – 28.02.2020.
2. Die Bereitstellung von Beteiligungskapital „NSeed“ in Höhe von derzeit vier Millio-
nen Euro für Start-up-Unternehmen in der Seed-Phase. Die Beteiligungen erfolgen
als stille und offene Beteiligungen bei einer Beteiligungslaufzeit von sieben bis zehn
Jahren, in Einzelfällen bis zwölf Jahren mit Volumina zwischen 150.000 bis 600.000
Euro. Gefördert werden der wachstumsbedingte Liquiditätsbedarf sowie die Umset-
zung von innovativen und technologischen Ideen. Aufgrund der hohen Nachfrage
ist geplant, zusätzliches Wagniskapital zur Verfügung zu stellen.
2. NSeed: seit März 2017.
3. Der Ausbau der Internetplattform Start-up.nds.de für das deutschlandweite Sicht-
barmachen und die Vernetzung von Start-ups in Niedersachsen. Die Plattform bie-
tet eine Start-up-Datenbank mit Akteuren und Ansprechpartnern und stellt die Inf-
rastrukturen sowie Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten von Start-ups in
Nieder sachsen dar. Dort finden sich auf einer interaktiven Karte über 200 Start-ups
aus Nieder sachsen und über 100 Hotspots für die Szene.
Für die fachliche Begleitung und die Unterstützung der Initiative wurde ein Beirat
berufen, der aus zentralen Akteuren der regionalen Start-up-Unternehmerszene in
Niedersachsen besteht.
3. Internetplattform:
seit 04.12.2017.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 89 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE90
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
41. ERP-Wirtschaftsplan 2019 Das Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für
das Jahr 2019 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2019) ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getre-
ten. Kleine und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage in 2019 zinsgünsti-
ge Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 7,8 Milliarden
Euro erhalten. Auch 2019 sollen vor allem Existenzgründungen und Wachstumsfinan-
zierungen, der Aufbau und die Modernisierung bestehender Unternehmen in den re-
gionalen Fördergebieten, die Bereitstellung von Beteiligungskapital für junge innovative
Unternehmen und die Exportleistungen deutscher Unternehmen gefördert werden. In
den volkswirtschaftlich bedeutenden Bereichen der Innovations- und Digitalisierungs-
finanzierung wurde das Fördervolumen gegenüber dem Vorjahr auf zwei Milliarden
Euro verdoppelt, um den deutschen Mittelstand mit Blick auf die Herausforderungen
der Digitalisierung zu unterstützen. Darüber hinaus trägt der ERP-Wirtschaftsplan 2019
dem gestiegenen Förderbedarf im Bereich der Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzie-
rung in Deutschland Rechnung, indem er die im Jahr 2018 begonnene Verstärkung des
KfW-Engagements in diesem Bereich bei moderater Erhöhung des Volumens verstetigt.
In Kraft seit 01.01.2019.
42. EXIST Gründungskultur Das Förderprogramm EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft zielt darauf
ab, das Gründungsklima an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtun-
gen zu verbessern und die Anzahl technologieorientierter und wissensbasierter Unter-
nehmensgründungen zu erhöhen. In einer neuen Förderrunde („EXIST Potentiale“)
sollen die gründungsunterstützenden Strukturen an Hochschulen und Forschungs-
einrichtungen weiterentwickelt und ausgebaut werden. Schwerpunkte der Förderung:
– Potenziale heben – Professionalisierung der Gründungsaktivitäten an insbesondere
kleinen und mittleren Hochschulen.
– Regional vernetzen – Stärkung einer regionalen Start-up-Kultur durch Vernetzung
von Hochschulen mit regionalen Partnern.
– Internationalisierung – unter anderem Gewinnung internationaler Gründerteams
für deutsche Hochschulstandorte.
In Kraft seit 28.11.2018.
43. GA German Accelerator Der German Accelerator unterstützt junge Tech-Start-ups aus Deutschland bei ihrer
Expansion in internationale Wachstumsmärkte. Der neu gestartete German Accelerator
South East Asia (GASEA) wird derzeit weiter ausgebaut und soll in 2019 seine volle
Arbeitsfähigkeit in der ASEAN-Region erreichen.
Ausrollen des GASEA-
Stand ortes von Singapur
aus in die gesamte ASEAN-
Region 2018/2019.
44. Gründungsförderung in
Schlüsseltechnologien
Die Bundesregierung fördert mit verschiedenen Maßnahmen das Entstehen
technologieorientierter Unternehmensgründungen. Dazu wurden unter anderem
Gründungsinkubatoren an den Kompetenzzentren für IT-Sicherheit, den Instituten
der „Forschungsfabrik Mikroelektronik Deutschland“ sowie dem Innovationslabor für
hybride Dienstleistungen in der Logistik eingerichtet, um gezielt Gründungsprojekte
zu unterstützen. Auch in der Materialforschung und den Quantentechnologien wurden
gezielte Fördermaßnahmen aufgelegt.
Start verschiedener Maß-
nahmen im Laufe des
Jahres 2018;
weitere Maßnahmen
starten 2019.
45. „Young Entrepreneurs in
Science“
Ziel der Initiative ist es, Promovierende frühzeitig für eine Unternehmensgründung als
Option für die Verwertung wissenschaftlicher Ergebnisse zu sensibilisieren und neue
Verfahren zu entwickeln, um die notwendigen Kompetenzen zur unternehmerischen
Selbstständigkeit zu vermitteln und so den Schritt in die unternehmerische Selbst-
ständigkeit erfolgreich zu realisieren. In der Konzeptphase wurde ein entsprechendes
Maßnahmenpaket entwickelt. In der Pilotphase seit September 2018 werden diese
Maßnahmen zusammen mit Universitäten und Unternehmen validiert und weiter-
entwickelt.
Modellphase: September
2017 bis August 2018.
Validierungsphase: Sep-
tember 2018 bis August
2021.
46. Mittelstand-Digital Mittelstand-Digital unterstützt die digitale Transformation der Wertschöpfungspro-
zesse von KMU und Handwerk. Ziel ist der Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähig-
keit des deutschen Mittelstands.
Beginn des Förder-
programms Ende 2015.
Geplanter Abschluss 2023.
47. Förderprogramm
go-digital
Das Förderprogramm go-digital unterstützt KMU einschließlich des Handwerks
bei der Digitalisierung in den Modulen „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Digitale
Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“. Direkt auf die Gegebenheiten des jeweiligen
zu beratenden Unternehmens abgestimmt, erfolgt durch autorisierte Beratungs-
unternehmen sowohl eine gezielte Beratung als auch die konkrete Umsetzung von
Digitalisierungsmaßnahmen.
Beginn des Förderprogram-
mes Mitte 2017, Laufzeit
bis 31.12.2021.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 90 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE 91
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
48. Investitionszuschuss Digi-
talisierung im Mittelstand
KMU sollen Anreize erhalten, um ihre digitalen Geschäftsprozesse zu verbessern und
neue Geschäftsmodelle zu generieren. Dazu sollen KMU bei Investitionen in notwen-
dige digitale Technologie mit einem Investitionszuschuss unterstützt werden.
Beginn des Förderpro-
gramms voraussichtlich
Ende 2019.
49. Maßnahmen der Länder
zur Digitalisierung bes. im
Mittelstand
Brandenburg:Das Ministerium für Wirtschaft und Energie hat einen strategischen Handlungsrahmen
für die Digitalisierung der Wirtschaft Brandenburgs erarbeitet. Der Entwicklungs-
prozess war bewusst langfristig und von Anfang an auf eine intensive Partizipation
der Zielgruppen, auf die Information und Sensibilisierung der Unternehmen sowie die
zeitgleiche Entwicklung und Umsetzung erster Maßnahmen ausgelegt. Neben wissen-
schaftlich abgesicherten Analysen liegen nun handlungs- und umsetzungsorientierte
Maßnahmen vor, mit denen die Unternehmen bei der Bewältigung der Digitalisierung
begleitet und unterstützt werden können. Es wurden drei zentrale Handlungsschwer-
punkte definiert:
– Förderung der Innovationsorientierung der Betriebe (Sensibilisierung und Informa-
tion; zum Beispiel durch die Initiierung und Förderung von Innovations- und Kom-
petenzzentren),
– Unterstützung der Betriebe bei zentralen Digitalisierungsmaßnahmen (Transforma-
tion; zum Beispiel finanzielle Unterstützung über den Innovationsgutschein BIG
Digital),
– Initiierung und Förderung neuer Wertschöpfungsbereiche und neuer Geschäfts-
modelle (zum Beispiel Unterstützung von Innovations-Hubs).
Jeder Handlungsschwerpunkt ist durch Maßnahmen unterlegt.
Laufend.
Sachsen-Anhalt:Wirtschaft 4.0.
Aufgrund der allumfassenden Bedeutung des digitalen Wandels für Industrie,
Handwerk und Dienstleistungsunternehmen wird in Sachsen-Anhalt der Ansatz
„Wirtschaft 4.0“ verfolgt. Im Rahmen eines vom Land geförderten Partnernetzwerkes
„Wirtschaft 4.0“ sowie des Kompetenzzentrums Mittelstand 4.0 in Magdeburg wird der
Wissens- und Technologietransfer in die mittelständische Wirtschaft Sachsen-Anhalts
garantiert. Initiativen der Europäischen Union wie zum Beispiel die Digital Innovation
Hubs wurden in Sachsen-Anhalt umgesetzt und sind im Katalog des Joint Research
Councils gelistet.
Das Partnernetzwerk
„Wirtschaft 4.0“ wird
seit 2017 gefördert. Das
Kompetenzzentrum Mittel-
stand 4.0 hat seine Tätig-
keit im September 2017
aufgenommen. Das DIH
Sachsen-Anhalt mit seinen
Partnern wird koordiniert
durch das Fraunhofer IFF
in Magdeburg.
Schleswig-Holstein:
Förderprogramm „Digital Accelerator“.
Im Digitalisierungsministerium des Landes Schleswig-Holstein wird derzeit eine För-
derrichtlinie und entsprechendes Programm „Digital Accelerator“ entwickelt und vor-
aussichtlich Mitte 2019 gestartet, um digitale Innovation im gesellschaftlichen Bereich
zu unterstützen und damit das Verständnis in allen gesellschaftlichen Bereichen für
den Transformationsprozess zu fördern.
Start Mitte 2019 geplant.
50. Programm
Quantentechnologie
Mit dem Programm Quantentechnologie fördert die Bundesregierung den Übergang
der Quantentechnologien von der Grundlagenforschung bis hin zur Vermarktung.
Kabinettbeschluss:
September 2018;
in Umsetzung.
51. Blockchain-Strategie Ziel ist es, klare und verlässliche Rahmenbedingungen für den Einsatz der
Blockchain-Technologie in Deutschland schaffen.
Kabinettbeschluss im
Sommer 2019 geplant.
52. Kompetenzzentren für
IT-Sicherheit
Die seit 2011 als zentraler Baustein der Digitalen Agenda geförderten Kompetenz-
zentren für IT-Sicherheitsforschung in Saarbrücken, Darmstadt und Karlsruhe
haben sich zu international sichtbaren und renommierten Größen entwickelt, deren
exzellente Forschung sich mit Einrichtungen von Weltrang messen kann. Mit ihren
wichtigen internationalen Kooperationen, sowohl innerhalb Europas als auch außer-
halb, tragen die Zentren zum globalen Austausch von Wissen und Talenten und damit
zur digitalen Souveränität Deutschlands und Europas bei.
Ab 2019 wird das Zentrum in Saarbrücken als „Helmholtz-Zentrum für Informations-
sicherheit – CISPA“ in die institutionelle Förderung übergehen.
Aufnahme des Zentrums in
Saarbrücken in die institu-
tionelle Förderung Anfang
2019.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 91 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE92
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
53. Roadmap Digitale
Gesundheitsinnovationen
(Arbeitstitel)
Mit der Roadmap „Digitale Gesundheitsinnovationen“ (Arbeitstitel) soll ein strukturier-
ter Fahrplan für die Entwicklung und die Überführung innovativer E-Health-Lösungen
in die Patientenversorgung vorgelegt werden. Anschließend soll die Umsetzung der
Roadmap durch eine Dialog-Plattform „Digitale Gesundheit“ (Arbeitstitel) koordiniert
werden.
1. Halbjahr 2019.
54. Maßnahmen der Länder zur
Förderung der Digitalisie-
rung im Gesundheitswesen
Sachsen:Dem Freistaat Sachsen stehen im Zeitraum von 2014 bis 2020 Fördermittel in Höhe
von rund 28 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
(EFRE) zur Förderung innovativer Ansätze im Bereich der Gesundheits- und Pflege-
wirtschaft zur Verfügung. Das Förderprogramm zielt auf innovative Maßnahmen ab,
die durch die Vernetzung der Angebote und die Entwicklung und Anwendung von
neuen Technologien auf die Herausforderungen des demografischen Wandels im
Gesundheits- und Pflegesektor mit einem erheblich steigenden Bevölkerungsanteil
älterer Menschen, mit zunehmendem Fachkräftemangel im Bereich der medizinischen
und pflegerischen Versorgung sowie steigenden Kosten dieser Versorgung reagieren.
Gegenstand der Förderung sind E-Health-Maßnahmen, d. h. moderne Informations-
und Kommunikationstechnologien, durch die Abläufe im Gesundheitswesen verbessert
und die Bürger, Patienten, Gesundheits- und Pflegedienstleister miteinander vernetzt
werden. Weiterhin gefördert werden Anwendungen des Ambient Assisted Living
(Altersgerechte Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben – AAL) aus ver-
schiedenen Technologiefeldern, die es ermöglichen, unterschiedliche Dienstleistungs-
bereiche, insbesondere medizinische Dienstleistungen, Pflegeleistungen, Wohnen,
Bewirtschaftung, Mobilität, wechselseitig zu vernetzen und interdisziplinäre, innovative
Lösungen für die ambulante Versorgung älterer Menschen zu entwickeln.
Status: Programm in
Umsetzung.
Laufzeit: 2014 – 2020.
55. Exzellenzstrategie des
Bundes und der Länder
Ziel der Exzellenzstrategie ist die nachhaltige Stärkung der universitären Spitzen-
forschung und die Herausbildung von Leistungsspitzen. Bund und Länder stellen für
die Finanzierung des Gesamtprogramms ab dem Jahr 2018 jährlich insgesamt 533
Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel werden vom Bund und den jeweiligen Sitz-
ländern im Verhältnis 75:25 getragen. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit
geschlossen.
Mit dem Instrument der Exzellenzcluster werden international wettbewerbsfähige
Forschungsfelder an Universitäten bzw. Universitätsverbünden projektbezogen
gefördert. Die jeweilige Förderlaufzeit beträgt grundsätzlich zweimal sieben Jahre.
Die Förderlinie der Exzellenzuniversitäten dient der institutionellen Stärkung von
Universitäten bzw. Universitätsverbünden und dem Ausbau ihrer internationalen Spit-
zenstellung in der Forschung auf der Basis erfolgreicher Exzellenzcluster. Die mit den
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des internationalen Expertengremiums
und den Wissenschaftsministerinnen und -ministern des Bundes und der Länder
besetzte Exzellenzkommission hat am 27. September 2018 aus 88 Förderanträgen ins-
gesamt 57 Exzellenzcluster zur Förderung ausgewählt.
27. September 2018:
Förderentscheidung für
57 Exzellenzcluster.
19.07.2019: Förder-
entscheidung Exzellenz-
universitäten.
56. Programm zur Förderung
der Gewinnung und
Entwicklung von pro-
fessoralem Personal an
Fachhochschulen
Fachhochschulprofessorinnen und -professoren müssen nicht nur über wissenschaft-
liche Befähigung und didaktische Kompetenzen, sondern auch über qualifizierte Praxis-
erfahrung verfügen. Ihre Rekrutierung gestaltet sich in einigen Bereichen zunehmend
schwierig. Ziel des gemeinsam von Bund und Ländern aufgelegten Programms ist es,
Fachhochschulen bei der Gewinnung ihres professoralen Personals durch die Einführung
oder den Ausbau strukturwirksamer Instrumente zur Personalrekrutierung und -quali-
fizierung zu unterstützen. Die Voraussetzungen der Fachhochschulen sind sehr unter-
schiedlich. Deshalb werden Hochschulen dabei unterstützt, für ihre jeweiligen Heraus-
forderungen und Möglichkeiten spezifische Konzepte zu erarbeiten und umzusetzen. Das
Programm sieht dafür verschiedene Förderinstrumente wie Schwerpunktpro fessuren,
kooperative Promotionen, Tandemprogramme oder die Etablierung von Kooperations-
plattformen vor. Über die in dem Programm bereits angelegten Fördermaßnahmen
hinaus können und sollen Fachhochschulen selbst für sie geeignete Instrumente
entwickeln und deren Förderung beantragen. Bund und Länder stellen, vorbehaltlich
der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften, für das Programm
insgesamt 431,5 Millionen Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren zur Verfügung, die
im Verhältnis 71:29 vom Bund und vom jeweiligen Sitzland aufgebracht werden.
Programmstart:
01.01.2019.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 92 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE 93
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
57. Bund-Länder-Förder-
initiative „Innovative
Hochschule“
Die Bund-Länder-Förderinitiative „Innovative Hochschule“ soll insbesondere Fach-
hochschulen sowie kleine und mittlere Universitäten in Fällen überregionaler Bedeu-
tung im Leistungsbereich des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologie-
transfers stärken, die regionale Verankerung von Hochschulen unterstützen und einen
Beitrag zu Innovation in Wirtschaft und Gesellschaft leisten. Sie nimmt damit die
„dritte Mission“ der Hochschulen im Wissensdreieck – Bildung, Forschung und Inno-
vation – in den Blick. Hochschulen soll ermöglicht werden, ihre Rolle als Innovations-
pole mit regionaler und überregionaler Ausstrahlung weiter auszubauen. Dabei soll der
Transfer von Forschungsergebnissen aus allen Wissenschaftsdisziplinen zum Nutzen
von Wirtschaft und Gesellschaft gestärkt werden. Aktuell werden seit 2018 insgesamt
48 „Innovative Hochschulen“ in 29 Gesamtvorhaben mit rund 270 Millionen Euro
von 2018 bis 2022 gefördert. Mit dabei sind circa 30 Partner aus Wirtschaft, Kultur,
Wissenschaft und Gesellschaft, die ebenfalls direkt gefördert werden, sowie über 200
assoziierte Partner, die direkt in die Arbeitsprogramme involviert sind.
Förderung von 48 Hoch-
schulen in 19 Einzel- und
zehn Verbundvorhaben
der ersten Auswahlrunde
Anfang 2018 gestartet.
58. Pakt für Forschung und
Innovation III
Mit der Fortführung des Pakts für Forschung und Innovation für die Jahre 2016
bis 2020 sehen Bund und Länder vor, den Wissenschaftsorganisationen finanzielle
Planungssicherheit zu gewähren. Sie streben – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung
durch die gesetzgebenden Körperschaften – an, den einzelnen Wissenschaftsorga-
nisationen Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), Fraunhofer-Gesellschaft (FhG),
Helmholtz-Gemeinschaft (HGF), Max-Planck-Gesellschaft (MPG) und Leibniz-Gemein-
schaft (WGL) jährlich einen Aufwuchs der Zuwendung um drei Prozent zu gewähren.
Der Aufwuchs wird, unbeschadet der in den Ausführungsvereinbarungen dauerhaft
festgelegten Bund-Länder-Finanzierungsschlüssel, in diesem Zeitraum vom Bund
allein finanziert. Die Wissenschaftsorganisationen verpflichten sich im Gegenzug auf
forschungspolitische Ziele und legen dar, wie sie diese verfolgen werden.
Laufzeit 2016 – 2020.
59. Förderung von Forschungs-
bauten, Großgeräten und
des Nationalen Hoch-
leistungsrechnens an
Hochschulen
Mit der Etablierung des Nationalen Hochleistungsrechnens werden die fachlichen
und methodischen Stärken von Hochleistungsrechenzentren in einem nationalen
Verbund weiterentwickelt. Forschende an Hochschulen sollen deutschlandweit
und bedarfsgerecht auf die für ihre Forschung benötigte Rechenkapazität zugreifen
können. Dafür stellen Bund und Länder, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch
die gesetzgebenden Körperschaften, zu Beginn der gemeinsamen Förderung bis zu
62,5 Millionen Euro jährlich bereit, mit denen die Beschaffung und der Betrieb der
geförderten Rechenzentren über einen Zeitraum von grundsätzlich jeweils zehn Jahren
finanziert werden kann. Die Vorbereitungen für das wissenschaftsgeleitete Auswahl-
verfahren beginnen im nächsten Jahr. Zugleich haben Bund und Länder beschlossen,
das erfolgreiche Programm zur Förderung von Forschungsbauten und Großgeräten an
Hochschulen fortzusetzen.
Seit 2007 stärken Bund und Länder die Hochschulen auch im investiven Bereich gezielt
dort, wo als herausragend bewertete Forschungsvorhaben entsprechende bauliche
Infrastrukturen und wissenschaftliche Ausstattungen benötigen. Für die Förderung
von Forschungsbauten stehen künftig mehr als 400 Millionen Euro und für die Förde-
rung von Großgeräten 170 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Diese Mittel werden
hälftig durch den Bund und das jeweilige Sitzland bereitgestellt.
Programmstart:
01.01.2019.
60. Aufbau und Förderung
einer Nationalen
Forschungs daten-
infrastruktur
Mit dem Bund-Länder-Programm zum Aufbau und Förderung einer Nationalen
Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) sollen derzeit oft dezentral, projektförmig und
temporär gelagerte Datenbestände von Wissenschaft und Forschung für das gesamte
deutsche Wissenschaftssystem systematisch erschlossen werden. Die NFDI soll Stan-
dards im Datenmanagement setzen und als digitaler, regional verteilter und vernetzter
Wissensspeicher Forschungsdaten nachhaltig sichern und nutzbar machen.
Für Aufbau und Förderung der NFDI stellen Bund und Länder, vorbehaltlich der Mit-
telbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften, von 2019 bis 2028 jährlich
bis zu 90 Millionen Euro im Endausbau bereit. Die Mittel werden vom Bund und von
den Ländern im Verhältnis 90 zu 10 getragen.
Programmstart:
01.01.2019.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 93 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE94
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
C. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien sowie Energieeffizienz vorantreiben, Mobilität nachhaltig gestalten
61. Erstes Klimaschutz-Maß-
nahmenprogramm 2030
Zur vollständigen Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 erarbeitet die Bundesregie-
rung ein Maßnahmenprogramm, das sicherstellen soll, dass das Treibhausgasminde-
rungsziel 2030 (mindestens -55 Prozent) sowie die im Plan vereinbarten Sektorziele
erreicht werden. Maßnahmenvorschläge in den einzelnen Sektoren werden von den
jeweils federführenden Ressorts unter Beteiligung weiterer Ressorts und der Zivil-
gesellschaft erarbeitet. Die Maßnahmen werden mit einer Ex-Ante-Folgenabschätzung
unterlegt. Über die Umsetzung des Programms berichtet die Bundesregierung im
jährlichen Klimaschutzbericht.
Beschluss geplant für das
Jahr 2019.
62. Maßnahmen der Länder im
Bereich Klimaschutz und
Energiewende
Niedersachsen:Richtlinie über die „Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten
ländlichen Entwicklung“, Maßnahme „Flächenmanagement für Klima und Umwelt“:
Zuwendungsempfänger dieser Maßnahme sind Kommunen, Naturschutzstiftungen
und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Gefördert wird der Flächenerwerb.
Die Flächen werden im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens in Moorgebieten
ausgewiesen, um diese anschließend zu vernässen. Dadurch werden die Flächen aus
der Nutzung genommen. Durch die Herausnahme aus der Nutzung wird der Ausstoß
von Treibhausgasemissionen erheblich vermindert.
Die Richtlinie ist seitens des ELER mit 15 Millionen Euro ausgestattet, zusätzlich mit
rund 6,3 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Die Förderung kann bis zu 75 Prozent der
zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der
Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern sowie Kultureinrich-
tungen“ (Zuwendungsempfänger: Kommunen, andere juristische Personen des öffent-
lichen Rechts, gemeinnützige Organisationen). Fördergegenstände der Richtlinie sind:
– Investitionen in die energetische Sanierung oder den Neubau von Nichtwohnge-
bäuden,
– Sanierung oder Neuanschaffung von Anlagen, die der energetischen Versorgung
vorgenannter Gebäude dienen,
– Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von Wärme aus regenerativer Energie,
– bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung und Maßnahmen zur Energieeffizienz-
steigerung bei Abwasseranlagen,
– Förderung der Nutzung von überschüssiger Abwärme und die Errichtung von Wär-
menetzen (seit 29.11.2017).
Die Richtlinie ist seitens des EFRE mit 87 Millionen Euro ausgestattet. Die Förderhöhe
kann bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgen – maximal eine
Million Euro. Eine Kofinanzierung mit Mitteln des Landes Niedersachsen erfolgt nicht.
Stichtage für die Antragseinreichung sind der 30. April und 30. November eines jeden
Jahres, derzeit sind Fördermittel noch in ausreichendem Maß vorhanden.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur
Optimierung des betrieblichen Ressourcen- und Energiemanagements“ (Zuwendungs-
empfänger: kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft).
Fördergegenstände der Richtlinie sind:
– die Steigerung der Ressourceneffizienz,
– die Einrichtung von betrieblichen Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerken
und
– einzelbetriebliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, auch Wärmenetze.
Begonnen,
Laufzeit bis 2020.
Berlin:Mit dem Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung – BENE werden Maßnahmen
mit dem Ziel der Verminderung der CO2-Emissionen im gewerblichen und öffentlichen
Bereich sowie Maßnahmen zur Erhaltung und zum Schutz der Umwelt mit Landes und
EFRE-Mitteln gefördert. Unterstützt werden Maßnahmen zur Steigerung der Energie-
effizienz und des Einsatzes von erneuerbaren Energien, Maßnahmen zum Ausbau der
nachhaltigen Mobilität sowie angewandte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Seit 2015 wurden bereits rund 120 Vorhaben bewilligt mit einem Gesamtvolumen von
rund 180 Millionen Euro.
2014 – 2023.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 94 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE 95
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
62. Fortsetzung: Maßnahmen der Länder im
Bereich Klimaschutz und
Energiewende
Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) dient der Umset-
zung der Vorgaben aus dem Berliner Energiewendegesetz zur Erreichung eines klima-
neutralen Berlins bis zum Jahr 2050. Das BEK 2030 verfolgt einen integrierten Ansatz
und enthält rund 100 Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz und Anpassung an
die Folgen des Klimawandels, jeweils für den Umsetzungszeitraum bis 2021 und den
Entwicklungshorizont 2030. Für den Klimaschutz soll mit den Maßnahmen in den
Handlungsfeldern Energie, Verkehr, Gebäude und Stadtentwicklung, Wirtschaft, pri-
vate Haushalte und Konsum eine Reduktion von Kohlendioxidemissionen in der Stadt
erwirkt werden. Im Bereich der Anpassung an die Folgen des Klimawandels finden
sich Strategien und Maßnahmen zum Umgang mit den veränderten klimatischen
Bedingungen in Berlin im BEK 2030 wieder. Für die erforderliche Dekarbonisierung der
Energieversorgung wird der Senat nach den Vorgaben des dafür 2017 novellierten Ber-
liner Energiewendegesetzes auf eine Beendigung der Energieerzeugung aus Steinkohle
bis spätestens 2030 hinwirken. 2017 wurden bereits die letzten Berliner Braunkohle-
kraftwerke stillgelegt. Die Möglichkeiten der Abschaltung der bestehenden Kraftwerke
werden derzeit im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht, deren Ergebnisse in
der ersten Jahreshälfte 2019 vorliegen sollen. Daneben wird das Berliner Mobilitätsge-
setz vom 5. Juli 2018 umgesetzt, mit dem der Verkehr sicherer und klimafreundlicher
werden soll. Außerdem wird die Berliner Verwaltung so organisiert, dass sie bis zum
Jahr 2030 weitgehend CO2-neutral arbeitet. Anfang 2019 wird mit der Umsetzung
eines entsprechenden Maßnahmenplans begonnen.
Umsetzung des BEK 2030:
Umsetzungszeitraum 2017
bis 2021.
Kohleausstieg in Berlin:
2017 bis spätestens 2030.
Berliner Mobilitätsgesetz:
ab Juli 2018.
Maßnahmenplan
CO2-neutrale Verwaltung:
ab 2019.
Brandenburg:Die Energiestrategie 2030 (ES 2030) ist die grundlegende Programmatik der Landes-
regierung für die Entwicklung des Energiesektors des Landes Brandenburg bis zum
Jahr 2030. Die ES 2030 wird regelmäßig evaluiert und an die Erfordernisse der Energie-
wende angepasst. Mit dem zugehörigen Maßnahmenkatalog, der im Juli 2018 vom
Kabinett in einer aktualisierten Fassung beschlossen wurde, werden die energie- und
klimapolitischen Ziele der Landesregierung durch umzusetzende Maßnahmen unter-
setzt.
Die Unterstützung der Umsetzung der ES 2030 und der Energiewende in Brandenburg
erfolgt hierbei über verschiedene Förderprogramme (u. a. RENplus 2014 – 2020) mit
einem Volumen von insgesamt ca. 115 Millionen Euro.
ES 2030: fortlaufend bis
2030,
Förderrichtlinien zunächst
bis 2020 (Fortführung und
Weiterentwicklung vor-
gesehen).
Hamburg:Der Hamburger Klimaplan beschreibt eine Strategie bis 2050 und benennt die Ham-
burger Klimaziele für die Jahre 2020, 2030 und 2050. Außerdem enthält er einen Maß-
nahmenplan bis zum Jahr 2020. Bis 2030 will Hamburg den CO2-Ausstoß im Vergleich
zu 1990 halbieren. Zwei Millionen Tonnen CO2 will Hamburg bis 2020 jährlich vermei-
den. Der Klimaplan beinhaltet eine Strategie, die den Klimaschutz mit der Anpassung
an den Klimawandel verbindet, was deutschlandweit zu dem Zeitpunkt in der Form
neu ist. Die Hamburger Klimastrategie fußt auf einen Transformationsprozess mit
vier Clustern und 14 Handlungsfeldern. Für die Umsetzung des Klimaplans stellt die
Hamburger Bürgerschaft jährlich im Rahmen eines zentralen Programms Klimamittel
bereit. Aktuell wird eine Fortschreibung des Klimaplans vorbereitet.
Umsetzung Hamburger
Klimaplan bis 2020 und
darüber hinaus fort-
laufend.
Für die Umsetzung des Klimaplans hat Hamburg diverse Landes-Förderprogramme,
die zum Beispiel dazu dienen, den Anteil erneuerbarer Energien, die Energieeffizienz
oder eine klimafreundliche Mobilität zu fördern. Die Beratung und die Vergabe der
Förderungen erfolgt über die Hamburgische Investitions- und Förderbank.
Als Beispiele für Hamburger Förderprogramme seien erwähnt: „Unternehmen für
Ressourcenschutz“, ein Förderprogramm zur Unterstützung von Maßnahmen zur
Erhöhung der Energieeffizienz in Unternehmen mit begleitender Beratung durch die
Hamburger Handwerkskammer und die Handelskammer. „Modernisierung von Nicht-
wohngebäuden und Holzbau“. Mit diesem Programm wird die energetische Sanierung
von Nichtwohngebäuden gefördert. Neu hinzugekommen ist die Förderung von Holz-
bauten. Weitere seit Jahren laufende Programme zur Erhöhung der Energieeffizienz
in Gebäuden sind „Wärmeschutz im Gebäudebestand“ oder „Modernisierung von
Mietwohnungen“.
Förderprogramme
fortlaufend.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 95 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE96
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
62. Fortsetzung: Maßnahmen der Länder im
Bereich Klimaschutz und
Energiewende
Ein weiteres Programm für Unternehmen, für das Mittel aus dem Fonds für regionale
Entwicklung (EFRE) der Europäischen Union eingesetzt werden, ist „Energiewende
in Unternehmen“. Ein Förderprogramm, das Investitionen in technische Anlagen von
Unternehmen fördert, die die Energie verbrauchen, transportieren, speichern oder
erzeugen. Die Förderprojekte müssen dabei zu einer Reduzierung von CO2-Emissionen
durch die Steigerung der Energieeffizienz führen und gleichzeitig einen strommarkt-
orientierten Anlagenbetrieb (Flexibilisierung des Energieverbrauchs) ermöglichen.
Darüber hinaus können Projekte zur Nutzung von Abwärme oder von KWK-Wärme in
Wärmenetzen unterstützt werden. Das Fördervolumen des Programms beträgt rund
24 Millionen Euro für sieben Jahre.
Förderprogramm
„Energiewende in Unter-
nehmen“ laufend bis
Ende 2020.
Hessen:Mit der Richtlinie des Landes Hessen zur energetischen Förderung im Rahmen des
Hessischen Energiegesetzes werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
und zur Nutzung erneuerbarer Energien, innovative Energietechnologien, Energiebe-
ratung und Akzeptanzmaßnahmen gefördert.
Mit der hessischen Kommunalrichtlinie Energie werden investive kommunale Maß-
nahmen zur Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen
gefördert. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung energetischer Gebäudemoderni-
sierungen (in 2019 stehen 18,4 Millionen Euro zur Verfügung, die Förderung besteht
seit 2013 jährlich in ähnlicher Größenordnung).
Fortlaufend.
Mecklenburg-Vorpommern:Im Rahmen der Klimaschutz-Förderrichtlinien fördert das Land mit Hilfe von EFRE-
und ELER-Mitteln Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur regenerativen
Wärmeversorgung einschließlich der erforderlichen Infrastruktur und zur Elektro-
mobilität. Zielgruppen sind sowohl Unternehmen als auch Kommunen und andere
nichtwirtschaftlich tätige Organisationen. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf
investiven Projekten mit direkter CO2-Einsparung.
Laufend.
Nordrhein-Westfalen:Ziel der Initiative IN4climate.NRW ist es, Strategien und Lösungen zu erarbeiten, wie
die Industrie in Nordrhein-Westfalen ihren Beitrag zu den Pariser Klimaschutzzielen
leisten und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten kann. Die Initiative soll
als Motor und Inputgeber für einen Transformationsprozess der Industrie fungieren,
an deren Ende perspektivisch (2050) eine THG-neutrale Industrie stehen soll. An der
Initiative beteiligt sind Industrieunternehmen, Verbände, Wissenschaftler und Verwal-
tung. Das Projekt ist zunächst auf vier Jahre angelegt.
Initiative ist am 11.09.2018
gestartet, erste Sitzungen
der Innovationsteams fan-
den im Januar 2019 statt.
Rheinland-Pfalz:Mit dem Programm „Wärmewende im Quartier“ fördert die Landesregierung die
Erstellung von Quartierskonzepten und die Einstellung von Sanierungsmanagern. Seit
Oktober 2017 wurden bereits 45 Anträge mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von
3,68 Millionen Euro bewilligt.
Seit 2017 und fortlaufend.
Mit dem Förderprogramm „Zukunftsfähige Energieinfrastruktursysteme – ZEIS“ unter-
stützet die Landesregierung Kommunen beim Ausbau von Wärmenetzen auf Basis
erneuerbarer Energien. Mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 13 Millionen
Euro wurden bereits zwölf Wärmeverbünde unterstützt.
Fortlaufend als Teil des
„Wärmekonzepts Rhein-
land-Pfalz“.
Sachsen:Mit der Richtlinie über die Gewährung von Fördermitteln für Maßnahmen zur Stei-
gerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz (Förderrichtlinie Klimaschutz – RL
Klima/2014) fördert der Freistaat Sachsen Investitionen zur Erschließung des CO2-Ein-
sparpotenzials im Bereich der öffentlichen Infrastruktur einschließlich öffentlicher
Gebäude sowie für vorbereitende Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen
des Nicht-Emissionshandelssektors, die durch die Steigerung der Energieeffizienz
beispielsweise auch in Kombination mit der Nutzung erneuerbarer Energien erzielt
werden.
2014 – 2020.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 96 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE 97
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
62. Fortsetzung: Maßnahmen der Länder im
Bereich Klimaschutz und
Energiewende
Sachsen-Anhalt:In der EU-Förderperiode 2014 – 2020 wird in Sachsen-Anhalt mit den Programmen
STARK III und STARK III plus die energetische Sanierung von öffentlichen Infra-
strukturen und Gebäuden (Kindertageseinrichtungen, Schulen, Hochschulgebäude,
Sportstätten für die Nutzung durch die breite Öffentlichkeit, kulturelle Einrichtungen)
aus Mitteln des ELER und des EFRE gefördert. Ziele sind insbesondere die Senkung
der CO2-Emissionen und des Energieverbrauchs sowie die Verbesserung der Energie-
effizienz. Seit 2016 werden mit dem Programm Sachsen-Anhalt ENERGIE zudem
Energieeffizienzmaßnahmen und der Einsatz erneuerbarer Energien in Unternehmen
gefördert.
2014 – 2020.
Das 2019 beschlossene Klima- und Energiekonzept Sachsen-Anhalt zielt auf die Ein-
sparung von Treibhausgasemissionen. Es enthält 72 Maßnahmen, die zur Erreichung
dieses Ziels beitragen sollen. Für ausgewählte Maßnahmen wird ein Monitoringsystem
aufgebaut. Zur Begleitung und Umsetzung des Konzeptes wurde zudem ein wissen-
schaftlicher Beirat berufen.
Seit 2019 fortlaufend.
Schleswig-Holstein:Im Rahmen des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein wurden
Klimaschutzziele festgelegt und es wurde eine rechtliche Grundlage für Energie-
wende-, Klimaschutz- und Klimaschutzanpassungsmaßnahmen in Schleswig-Holstein
geschaffen. Das EWKG ist mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für
Schleswig-Holstein am 30. März 2017 in Kraft getreten. Das Energiewende- und Klima-
schutzgesetz umfasst neben kurz- und mittelfristigen auch längerfristige Ziele, unter
anderem die Minderung der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent bis 2020 und um
80 bis 95 Prozent bis 2050, wobei der obere Rand angestrebt wird.
In Kraft seit 30.03.2017.
Auf Basis des EWKG legt die Landesregierung dem Landtag jährlich zur Junisitzung
einen Energiewende- und Klimaschutzbericht (EWKB) vor. Den Energiewende- und
Klimaschutzberichten sind jeweils aktuell die Ziele, Maßnahmen sowie Indikatoren
der Energiewende- und Klimaschutzpolitik Schleswig-Holsteins zu entnehmen. Die
Maßnahmenteile der EWKB zielen auf konkretes Regierungshandeln und damit auf
den Zeithorizont einer Legislaturperiode. Zweimal pro Legislaturperiode enthalten
die Energiewende- und Klimaschutzberichte ausführliche Maßnahmenteile mit
Darstellung der umgesetzten und geplanten Maßnahmen in den verschiedenen Hand-
lungsfeldern. Der aktuelle Energiewende- und Klimaschutzbericht 2018 enthält einen
ausführlichen Maßnahmenteil.
Jährlicher Bericht.
Thüringen:Seit Ende 2018 ist das Thüringer Klimagesetz in Kraft. Es bildet den Rahmen für die
Thüringer Energie- und Klimapolitik. Das Gesetz soll die hohe Priorität der Klima-
politik verdeutlichen, Klimaschutz und Klimaanpassung noch stärker im Bewusstsein
und Handeln verankern und für mehr Verbindlichkeit in der Klimapolitik sorgen. Das
Gesetz enthält unter anderem Treibhausgasminderungsziele – so wird die Senkung des
THG-Ausstoßes bis 2030 um 70 Prozent im Vergleich zu 1990 angestrebt – und Aus-
sagen zum klimaverträglichen Energiesystem. Des Weiteren wird die Vorbildfunktion
öffentlicher Stellen verankert, sollen der Klimaschutz auf kommunaler Ebene gestärkt
und die Energiewende im Gebäudebereich vorangebracht werden.
In Kraft seit 29.12.2018.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 97 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE98
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
63. Gesetzespaket „Saubere
Energie für alle Europäer“
Im November 2016 hat die EU-Kommission das umfangreiche „Clean Energy Package
for all Europeans“ vorgestellt. Es gestaltet den europäischen Rahmen für die Energie-
wende bis zum Jahr 2030 neu. Es ist das zentrale Legislativpaket, um die „Energie-
union“ umzusetzen. Das Paket umfasst einen Vorschlag für ein Governance-System
der Energieunion (sogenannte Governance-Verordnung), Neufassung der Erneuer-
baren-Richtlinie, Novelle der Energieeffizienz-Richtlinie und der Gebäude-Richtlinie
– zusammengefasst „erstes Teilpaket“ – und ein neues europäisches Strommarktdesign
(bestehend aus Strommarkt-Richtlinie, Strommarkt-Verordnung, ACER-Verordnung,
Risikovorsorge-Verordnung) – zusammengefasst „zweites Teilpaket“.
„Erstes Teilpaket“
- Gebäude-Richtlinie in
Kraft seit 09.07.2018.
- Governance-Verordnung,
Neufassung der Erneuer-
baren-Richtlinie und
Novelle der Energieeffi-
zienz-Richtlinie in Kraft
seit 24.12.2018.
„Zweites Teilpaket“
Informelle Trilog-Einigun-
gen erfolgten am:
- 22.11.2018 (Risikovorsor-
ge-Verordnung).
- 11.12.2018 (ACER-Verord-
nung).
- 18.12.2018 (Strommarkt-
Richtlinie, Strommarkt-
Verordnung).
Zustimmung des Rates zu
informellen Trilog-Einigun-
gen im AStV erfolgte am:
- 05.12.2018 (Risikovorsor-
ge-Verordnung).
- 19.12.2018 (ACER-Verord-
nung).
- 18.01.2019 (Strommarkt-
Richtlinie, Strommarkt-
Verordnung).
64. Entwurf für einen integrier-
ten Energie- und Klimaplan
(NECP)
Die Governance-Verordnung verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten zur Erstellung
eines integrierten Nationalen Energie- und Klimaplans (National Energy and Climate
Plan – NECP) für den Zeitraum 2021 bis 2030. Die damit verbundene Vergleichbarkeit
der nationalen Energie- und Klimapolitiken gewährleistet Marktakteuren Transparenz
und Planungssicherheit. Die NECP dienen zudem der Umsetzung der EU-Ziele im
Energie- und Klimabereich. Der NECP-Entwurf der Bundesregierung enthält einen
umfassenden Überblick über die nationale Energie- und Klimapolitik der Bundesregie-
rung bis zum Jahr 2030.
Ende des Jahres 2018
bei der EU-Kommission
eingereicht und am
04.01.2019 veröffentlicht.
65. Reform des Europäischen
Emissionshandelssystems
(EU-ETS)
Bei der Reform des EU-Emissionshandels für den Zeitraum 2021 bis 2030 wurden die
beiden zentralen Anliegen der Bundesregierung umgesetzt: Zum einen wird der EU-
Emissionshandel als marktwirtschaftliches Klimaschutzinstrument gestärkt, damit er
die ihm zugewiesene Funktion als zentrales EU-Klimaschutzinstrument erfüllen kann.
Zum anderen wird der Situation der energieintensiven und im internationalen Wett-
bewerb stehenden Industrien Rechnung getragen, indem Maßnahmen zum Schutz
vor Carbon-Leakage-Risiken vorgesehen sind. Zur Umsetzung der Richtlinie werden
18 nachgeordnete Rechtsakte auf europäischer Ebene angepasst bzw. geschaffen und
die nationale Regelung im Treibhausgasemissionshandelsgesetz sowie durch eine
Emissionshandelsverordnung 2030 angepasst.
Inkrafttreten der Richtlinie
am 08.04.2018.
Novelle des Treibhausgas-
emissionshandelsgesetzes
(TEHG) seit Anfang 2019
in Kraft.
66. Erfahrungsbericht nach
§ 97 EEG (EEG-Erfahrungs-
bericht)
Der Bericht fasst den Stand und die wichtigsten Entwicklungen der vergangenen Jahre
bei den erneuerbaren Energien als EEG-Erfahrungsbericht zusammen. Hierzu greift
der Bericht einerseits auf frei verfügbare Informationen der Bundesnetzagentur oder
der Arbeitsgruppe-Erneuerbare-Energien-Statistik (AGEE-Stat) beim Umweltbundes-
amt zurück. Darüber hinaus wurde eine Reihe von Vorhaben beauftragt, die dem
kontinuierlichen Monitoring sowie der Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung
des Erfahrungsberichtes dienen. Die Ergebnisse sind in den vorliegenden Bericht ein-
geflossen.
Veröffentlicht: Juni 2018.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 98 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE 99
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
67. Gesetz zur Änderung des
Erneuerbare-Energien-
Gesetzes, des Kraft-Wärme-
Kopplungsgesetzes, des
Energiewirtschaftsgesetzes
und weiterer energierechtli-
cher Vorschriften („Energie-
sammelgesetz“) hier:
Sonderausschreibungen
Im EEG 2017 werden Sonderausschreibungen eingeführt. Insgesamt sollen bis 2021
zusätzlich je vier Gigawatt Photovoltaikanlagen und Windenergieanlagen an Land
ausgeschrieben werden. Um den Wettbewerb zu erhöhen, sollen diese zusätzlichen
Ausschreibungsmengen von einem Gigawatt in 2019 über 1,4 Gigawatt in 2020 auf
1,6 Gigawatt in 2021 anwachsen. Die Sonderausschreibungen werden nicht auf den
bestehen 52-Gigawatt-Deckel für Photovoltaikanlagen angerechnet.
Sonderausschreibungen sollen einen zusätzlichen Beitrag zur Erreichung der Klima-
schutzziele leisten. Je nach konkreter Umsetzung der Projekte werden diese bereits für
das Klimaschutzziel in 2020 oder in den Folgejahren wirksam.
Kabinettsbeschluss:
05.11.2018.
In Kraft seit 21.12.2018.
68. „Energiesammelgesetz“
hier: bedarfsgerechte
Befeuerung
Im EEG 2017 wird als erste akzeptanzsteigernde Maßnahme für Windenergieanlagen
die sogenannte bedarfsgerechte Befeuerung eingeführt. Dadurch blinken Windener-
gieanlagen nachts nicht mehr dauerhaft rot, sondern nur noch, wenn tatsächlich ein
Flugzeug, das durch die Beleuchtung gewarnt werden soll, in der Nähe ist. Zu weiteren
Akzeptanzfragen wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis zum 31. März 2019 Ergeb-
nisse vorlegt.
Kabinettsbeschluss:
05.11.2018.
In Kraft seit 21.12.2018.
69. „Energiesammelgesetz“
hier: Innovationsaus-
schreibungen
Im EEG 2017 werden Teilmengen der regulären Ausschreibungen von 250 Megawatt
(MW) in 2019, 400 MW in 2020 und 500 MW in 2021 nun technologieübergreifend für
Wind an Land und Photovoltaik in einer Innovationsausschreibung ausgeschrieben.
Die Ausschreibungsbedingungen für die Innovationsausschreibung werden durch
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit Zustimmung des
Bundestags festgelegt.
Erlass einer entsprechen-
den Verordnung geplant
für Frühjahr/Sommer
2019.
70. Netzentwicklungsplan
(NEP) 2019 – 2030
Auf der Grundlage des Szenariorahmens bestimmen die Übertragungsnetzbetreiber
nun den notwendigen Netzausbau. Die Ergebnisse fassen sie in einem gemeinsamen
Netzentwicklungsplan (NEP) zusammen. Dieser enthält alle wirksamen Maßnahmen
zur bedarfsgerechten Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau des Netzes, die in
10 bis 15 Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind.
Der Netzentwicklungsplan (NEP 2019 – 2030) berücksichtigt das im Koalitionsvertrag
angestrebte höhere Ausbauziel für erneuerbare Energien von 65 Prozent bis zum Jahr
2030.
Erster Entwurf veröffent-
licht am 04.02.2019.
71. Bericht nach § 3 des Ener-
gieleitungsausbaugesetzes
(EnLAG-Bericht)
In dem EnLAG-Bericht ist insbesondere zu prüfen, ob der in der Anlage zu § 1 Absatz
1 EnLAG enthaltene Bedarfsplan der Entwicklung der Elektrizitätsversorgung anzupas-
sen ist. Zudem sind die Erfahrungen mit dem Einsatz von Erdkabeln nach § 2 EnLAG
darzustellen. Der Bericht 2018 basiert auf den Daten der Bundesnetzagentur zum
EnLAG-Monitoring für das 2. Quartal 2018.
Veröffentlicht:
September 2018.
72. Gesetz zur Beschleunigung
des Energieleitungsausbaus
(NABEG-Novelle)
Als Teil eines ambitionierten Maßnahmenplans zur Optimierung der Bestandsnetze
und zum schnelleren Ausbau der Stromnetze wird entsprechend des Koalitionsvertra-
ges unter anderem das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz novel-
liert. Wesentlicher Inhalt der Änderungen ist die Vereinfachung und Beschleunigung
von Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Optimierung, Verstärkung und zum
Neubau von Stromleitungen. Wichtige Regelung des Gesetzes ist dabei der Verzicht
auf die Ebene der Bundesfachplanung beim Bau in bestehenden Trassen. Daneben
wird eine vorausschauende Planung ermöglicht, indem zum Beispiel Leerrohre für
zukünftige Leitungen mitverlegt werden. Die Auswirkungen auf die Umwelt werden
von Anfang an vollumfänglich mitgeprüft. Insgesamt werden materielle Umwelt-
standards nicht abgesenkt und die Öffentlichkeit weiterhin frühzeitig und umfassend
beteiligt.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 15. Februar 2019 verschiedene Ände-
rungen angeregt, die zum Teil im Rahmen der Gegenäußerung der Bundesregierung
aufgegriffen wurden.
Kabinettbeschluss:
12.12.2018.
1. Lesung Bundestag:
31.01.2019.
1. Durchgang Bundesrat:
15.02.2019.
2./3. Lesung Bundestag:
voraussichtlich April 2019.
2. Durchgang Bundesrat:
voraussichtlich April/Mai
2019.
Inkrafttreten: voraussicht-
lich 2. Quartal 2019.
73. Verordnung zur schritt-
weisen Einführung bundes-
einheitlicher Übertragungs-
netzentgelte
Die Verordnung setzt eine Verordnungsermächtigung um, die im Juli 2017 durch das
Netzentgeltmodernisierungsgesetz geschaffen wurde. Die Verordnung sieht vor, dass
die Netzentgelte für die Nutzung der Übertragungsnetze schrittweise bundesweit
vereinheitlicht werden. Der Umsetzungsprozess beginnt, wie im Gesetz vorgesehen, ab
dem 1. Januar 2019 und wird zum 1. Januar 2023 abgeschlossen sein. Die Angleichung
erfolgt in fünf gleich großen Schritten.
In Kraft seit 29.06.2018.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 99 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE100
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
74. Verordnung zur Berech-
nung der Offshore-Netz-
umlage und zu Anpassun-
gen im Regulierungsrecht
Das Netzentgeltmodernisierungsgesetz hat mit Wirkung zum 1. Januar 2019 die Refi-
nanzierung der Offshore-Anbindungskosten von den Netzentgelten in eine neu gestal-
tete Offshore-Netzumlage nach § 17f des Energiewirtschaftsgesetzes überführt. Die
vorliegende Verordnung konkretisiert, wie die Offshore-Netzkosten berechnet werden.
Kabinettbeschluss:
19.12.2018.
Bundesrat hat am
15.02.2019 zugestimmt.
75. Strom-Engpassbewirt-
schaftung an der deutsch-
österreichischen Grenze
Die Strom-Handelsflüsse zwischen Deutschland und Österreich haben ein Ausmaß
erreicht, das über die Transportfähigkeit der Netze hinausgeht. Deshalb haben sich
beide Länder auf die Einführung einer Engpassbewirtschaftung ab Oktober 2018
geeinigt. Künftig wird der Stromhandel beschränkt, mindestens 4,9 Gigawatt sollen
dem Handel jedoch zur Verfügung stehen. Die Engpassbewirtschaftung trägt dazu bei,
dass es zu weniger Netzbelastungen in Deutschland, Polen und Tschechien kommt
und die Versorgungssicherheit gestärkt wird. Zudem müssen die Netzbetreiber deut-
lich weniger kostspielige Maßnahmen durchführen.
In Kraft seit 01.10.2018.
76. Energieeffizienzstrategie Das Energieeffizienzziel der Bundesregierung sieht eine Verringerung des Primär-
energieverbrauchs um 50 Prozent bis 2050 gegenüber 2008 vor. Dadurch können
die Klimaziele bezahlbar erreicht werden. Um dieses äußerst anspruchsvolle Ziel zu
erreichen, müssen in allen relevanten Sektoren deutliche Fortschritte erzielt werden.
Die Energieeffizienz-Strategie geht daher den Prozess sektorübergreifend an, identi-
fiziert und bündelt die erforderlichen Maßnahmen und Instrumente. Die Strategie ist
auf eine Gesamtschau bis 2050 ausgerichtet, fokussiert allerdings zunächst auf einen
mittelfristigen Zeitraum bis 2030. Zentral ist die Zusammenstellung kosteneffizienter
effektiver Instrumente in einem Aktionsplan NAPE 2.0.
Geplant für das Jahr 2019.
77. Steuerliche Förderung
Energetische Gebäude-
sanierung
Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist im Koalitions-
vertrag als prioritäre Maßnahme verankert worden und soll die bislang existierende
Förderlandschaft im Gebäudebereich sinnvoll ergänzen. Durch die Einführung dieses
neuen Förderweges können neue Multiplikatoren und Strukturen für die energetische
Sanierung erschlossen werden. Insbesondere soll von der steuerlichen Förderung eine
spürbare Anreizwirkung für zusätzliche Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand
ausgehen.
Im Rahmen der Umsetzung
prüft die Bundesregierung
verschiedene Ausgestal-
tungsoptionen auch unter
Berücksichtigung der haus-
haltspolitischen Vorgaben
des Koalitionsvertrages.
78. Gebäudeenergiegesetz
(GEG)
Durch die Zusammenführung von Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparver-
ordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz im Gebäudeenergiegesetz wird
das Energieeinsparrecht für Gebäude entbürokratisiert und vereinfacht. Mit dem GEG
werden laut Koalitionsvertrag die Anforderungen des EU-Rechts zum 1. Januar 2019
für öffentliche Nichtwohngebäude und zum 1. Januar 2021 für alle Gebäude in einem
Schritt umgesetzt und die erforderliche Regelung des Niedrigstenergiegebäudes
getroffen. Dabei gelten laut Koalitionsvertrag die aktuellen energetischen Anforderun-
gen für Bestand und Neubau fort. Zudem wird der Quartiersansatz eingeführt.
Kabinetttermin im
1. Quartal 2019 ange-
strebt.
79. Förderung der Energie-
effizienz und Prozess-
wärme aus erneuerbaren
Energien in der Wirtschaft
Das Förderpaket verfolgt einen akteurs- und technologieoffenen sowie branchenüber-
greifenden Ansatz mit einem Einsparziel von jährlich insgesamt 4,3 Millionen Tonnen
CO2 und 17 TWh Endenergie bis 2023. Die Förderung erfolgt dabei wahlweise als
direkter Zuschuss, in Verbindung mit einem KfW-Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungs-
zuschuss) oder im Rahmen des Förderwettbewerbs Energieeffizienz (Nachfolgepro-
gramm von STEP up!). Ziel dieses Förderpaketes ist es, Energieeffizienz durch Inves-
titionen in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen zu steigern sowie den
Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme auszubauen.
Die ersten beiden Förder-
optionen sind bereits zum
01.01.2019 in Kraft getre-
ten, Förderbedingungen
und der Starttermin für die
wettbewerbliche Förde-
rung werden im Frühjahr
2019 bekannt gegeben.
80. Nationale Plattform
„Zukunft der Mobilität“
Entwicklung von verkehrsträgerübergreifenden Lösungsansätzen für eine nachhaltige,
bezahlbare und klimafreundliche Mobilität.
Kabinettbeschluss:
19.09.2018.
81. Forschungsagenda „Nach-
haltige urbane Mobilität“
Die Forschungsagenda „Nachhaltige urbane Mobilität“ skizziert, wie Wissenschaft und
Praxis den Weg zu einem menschlichen und umweltfreundlichen Mobilitätssystem
gestalten können. Die Forschungsagenda integriert die Ergebnisse partizipativer
Konsultationsprozesse, in deren Rahmen zahlreiche Expertinnen und Experten aus
Wissenschaft, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft ihre Perspektiven, Bedarfe
und Ideen eingebracht haben. Sie setzt auf systemische, transdisziplinäre Mobilitäts-
forschung: Die Möglichkeiten neuer Technologien sollen mit Gestaltungsoptionen
insbesondere auf der kommunalen Ebene und den Mobilitätsbedürfnissen der Bürger/
innen zusammengebracht werden. Durch die systemische Betrachtung sollen techno-
logische und soziale Innovationen im Sinne der nachhaltigen Mobilität miteinander
verknüpft werden.
Veröffentlicht: Dezember
2018.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 100 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE 101
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Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
82. Förderrichtlinie
„MobilitätsWerkStadt
2025“
Mit der Fördermaßnahme werden Kommunen dabei unterstützt, gemeinsam mit
zentralen Akteuren und Multiplikatoren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissen-
schaft den Wandel des Mobilitätssektors zu gestalten. Ein Phasenmodell ermöglicht
einen niedrigschwelligen Einstieg von Kommunen und sorgt für Mobilisierung.
Gemeinsame Aufgabe ist es, nachhaltige, innovative und passgenaue lokale Mobilitäts-
konzepte zu entwickeln.
In Kraft seit 07.02.2019.
83. Förderrichtlinie
„MobilitätsZukunftsLabor
2050“
Mit der Fördermaßnahme werden interdisziplinäre Forschungsprojekte gefördert,
die neue systemische Ansätze entwickeln und Grundlagen für innovative Mobilitäts-
konzepte der Zukunft schaffen. Untersucht werden soll unter anderem, wie der gesell-
schaftliche Wandel mit nachhaltigeren Mobilitätsformen verbunden werden kann.
Entwickelt werden sollen fundierte Grundlagen für ein langfristiges Innovations- und
Transformationsmanagement.
In Kraft seit 07.02.2019.
84. Maßnahmen der Länder
zur Förderung einer nach-
haltigen und modernen
Mobilität
Hamburg:Die Hamburger Hochbahn AG errichtet seit 2013 unter der Marke switchh Mobilitäts-
Service-Punkte an geeigneten Schnellbahn-Stationen in Hamburg. Diese sogenannten
switchh-Punkte ermöglichen den Umstieg zwischen ÖPNV und komplementären
Mobilitätsangeboten wie beispielsweise Leihfahrradsysteme und Car-Sharing. Aktuell
kooperiert switchh mit DriveNow, car2go, cambio und StadtRad. Über die Nachver-
dichtung des wachsenden switchh-Punkt-Netzes an Schnellbahn-Stationen hinaus
werden aktuell kleinere dezentrale switchh-Punkte in durch hohen Parkdruck stark
belasteten Innenstadtquartieren errichtet. Ziel:
– Bereitstellung umfassender Mobilitätsangebote an prominenten Standorten,
– Stärkung des ÖPNV,
– Reduktion der Schadstoff- und Lärmemissionen.
Ausbau der zentralen
switchh-Punkte an
Schnellbahn-Stationen
seit 05/2013.
Ausbau der switchh-
Punkte im Quartier seit
Ende 2017; bis Ende 2019
Einrichtung von insgesamt
ca. 50 switchh-Punkten im
Quartier.
Die Initiative „Move Hamburg“ unterstützt Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter bei der Einführung und Nutzung emissionsarmer Mobilitätslösungen.
Im Rahmen der Projektdurchführung und der in diesem Zusammenhang erfolgenden
Betrachtungen individueller Mobilitätsverhalten werden nutzerspezifische Interessen
mitberücksichtigt.
Laufend.
Mit dem Bike+Ride-Entwicklungskonzept will Hamburg das Angebot an Fahrrad-
abstellanlagen sowohl qualitativ als auch quantitativ verbessern, um die Attraktivität
des Umweltverbundes zu steigern und damit den Wechsel zwischen verschiedenen
Verkehrsträgern zu erleichtern. Bis 2025 will Hamburg 28.000 Bike+Ride-Plätze schaf-
fen. Diese entstehen vorzugsweise an Schnellbahnhaltestellen und an Standorten mit
besonders hoher Nachfrage.
Laufend.
Nordrhein-Westfalen:Nordrhein-Westfalen fördert die Errichtung von öffentlichen und privaten Ladesäulen,
den Erwerb von elektrischen Lastenrädern sowie Umsetzungsberatungen für verschie-
dene Zielgruppen und unterstützt Kommunen sowie Unternehmen bei der Elektri-
fizierung ihres Fuhrparks. Dabei werden in Deutschland erstmalig Privatpersonen beim
Erwerb einer Wallbox unterstützt.
Für den Aufbau privater und öffentlich zugänglicher AC-Ladepunkte können Unter-
nehmen und Privatpersonen eine Förderung von bis zu 50 Prozent der Investitionskos-
ten in Anspruch nehmen. Unterstützt werden zudem öffentlich zugängliche Schnell-
ladung sowie der Netzanschluss. Um einen größtmöglichen Umweltnutzen zu errei-
chen, fördert das Land diese Vorhaben nur dann, wenn der Strom aus regenerativen
Quellen bezogen wird. Der Erwerb von elektrischen Lastenfahrrädern wird mit 30 Pro-
zent sowie Umsetzungsberatungen für Vermieter, Flottenbetreiber und Arbeitgeber
mit 50 Prozent gefördert. Seit Februar 2019 werden Unternehmen beim Erwerb eines
batterie elektrischen oder Brennstoffzellen-Fahrzeugs bis 7,5 Tonnen zul. Gesamtmasse
mit einem Zuschuss in Höhe von 4.000 bis 8.000 Euro unterstützt. Das nordrhein-west-
fälische Wirtschaftsministerium hat unter der Dachmarke ElektroMobilität NRW
sämt liche Elektromobilitäts-Aktivitäten des Landes gebündelt. Unter diesem Dach
infor mieren das Kompetenzzentrum ElektroMobilität NRW und die EnergieAgentur. NRW
In Kraft seit 05.02.2018.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 101 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE102
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
84. Fortsetzung: Maßnahmen der Länder
zur Förderung einer nach-
haltigen und modernen
Mobilität
durch einen umfangreichen Internetauftritt, zahlreiche Broschüren und Veranstal-
tungen Kommunen, Unternehmen und Privatnutzer zu allen Fragen rund um die
Elektromobilität. Zudem werden im Rahmen eines Unternehmensnetzwerks erfahrene
und neue Akteure zusammengebracht, um gemeinsam die Entwicklung und Markt-
einführung der Elektromobilität voranzubringen. Über die neue Landesbauordnung
NRW werden Kommunen in die Lage versetzt, durch eine örtliche Bauvorschrift zu
regeln, dass bei der Errichtung von Anlagen, ggf. unter Berücksichtigung einer Quote,
notwendige Stellplätze mit einer Vorbereitung für die Ladung von Elektrofahrzeugen
versehen werden können.
Sachsen:Sachsen fördert im Rahmen der „Richtlinie Zukunftsfähige Energieversorgung – Ener-
gie/2014“ die Anschaffung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Werksverkehr und
im Logistikbereich für kleine und mittlere Unternehmen. Im Rahmen der „Richtlinie
Speicher“ fördert Sachsen Investitionen für Anlagen zur Speicherung von elektrischer
Energie, die auf Blei- oder Lithium-Ionen-Technologien basieren, auch in Verbindung
mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Laufend.
Schleswig-Holstein:Schleswig-Holstein hat die Beschaffung einer Flotte von etwa 50 emissionsarmen
Fahrzeugen im SPNV für zwei Netze des SPNV ausgeschrieben. Die Ausschreibung
der Fahrzeuge erfolgte technologieoffen, damit eine hohe Innovationskraft und
Wirtschaftlichkeit der Angebote sichergestellt werden konnte. Derzeit erfolgt die
Prüfung der Angebote. Die neuen, umweltfreundlichen Fahrzeuge sollen sukzessive ab
Dezember 2022 auf den nicht-elektrifizierten Strecken in Schleswig-Holstein in den
Betrieb gehen.
Bis 01/2019 Eingang
Angebote; derzeit Prüfung
der Angebote.
Einsatz Fahrzeuge ab
12/2022.
Thüringen:Thüringen hat eine umfangreiche Machbarkeitsstudie zum Einsatz von Wasserstoff-
Brennstoffzellen-Triebwagen auf dem Thüringer Eisenbahnstreckennetz in Auf-
trag gegeben. Im Ergebnis gibt es eine klare Empfehlung für den Einsatz auf der
Schwarzatalbahn. Bestandteil des Vorhabens ist es, den Wasserstoff aus erneuerbaren
Energien zu gewinnen und CO2-frei zur Wasserstofftankstelle an der Schwarzatalbahn
zu transportieren. Die zu errichtende H2-Tankstelle soll auch durch Straßenfahrzeuge
genutzt werden können. Die Umstellung des Betriebs auf Triebwagen mit alternativen
Antrieben ist für Ende 2021 geplant.
Machbarkeitsstudie
abgeschlossen.
85. Änderungen der
Umweltbonus-Richtlinie
1. Änderung:
Aufhebung Kumulationsverbot. Kaufanreiz soll durch die Kombinationsmöglichkeit
verschiedener Förderinstrumente verstärkt werden, Preisunterschiede zu Fahrzeugen
mit herkömmlichem Verbrennungsmotor sollen vermindert werden.
In Kraft seit 03.03.2018.
2. Änderung:
Aufnahme der Förderung des Einbaus von akustischen Warnsystemen von in bestimm-
ten Situationen kaum wahrnehmbaren Elektrofahrzeugen, die insbesondere blinden
und sehbehinderten Menschen dienen.
Geplant im
1. Quartal 2019.
86. IKT für Elektromobilität:
Intelligente Anwendungen
für Mobilität, Logistik und
Energie
Mit der Fördermaßnahme sollen die notwendigen Veränderungen in Richtung einer
umwelt- und nutzerfreundlichen vernetzten Mobilität und die Weiterentwicklung der
Verkehrs- und Logistiksysteme mit Hilfe von Informations- und Kommunikations-
technologien (IKT) unterstützt werden. Im Zentrum des Förderschwerpunktes steht
die Entwicklung und Erprobung von offenen, IKT-basierten Systemansätzen, bei
denen (gewerbliche) Elektromobilität optimal in intelligente Mobilitäts-, Logistik- und
Energie infrastrukturen sowie Betriebsumgebungen eingebunden wird.
Bekanntmachung im
1. Quartal 2019.
87. Förderrichtlinie
„Digitalisierung kommuna-
ler Verkehrssysteme“
Ziel der Förderung ist es, Vorhaben im Bereich der Digitalisierung des Verkehrssystems
umzusetzen, die kurz- bis mittelfristig zur Emissionsreduzierung der Stickstoffdioxide
in von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städten beitragen. Dazu zählen Maß-
nahmen zur Vernetzung der Verkehrsträger, Angebote zur Stärkung des Öffentlichen
Personennahverkehrs, eine effiziente Logistik, der bedarfsorientierte Einsatz von
automatisierten Fahrzeugen im Stadtverkehr und im Schienenverkehr sowie die umfas-
sende Verfügbarmachung von Umwelt-, Mobilitäts- und Verkehrsdaten.
In Kraft seit 18.01.2018.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 102 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE 103
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
88. Förderrichtlinie
Elektromobilität
Schwerpunkt ist die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und dazugehöriger Ladeinfra-
struktur kommunaler Flotten und von Flotten im kommunalen Umfeld. Dabei geht es
insbesondere darum, die Luftverschmutzung in den Innenstädten abzuschwächen.
In Kraft seit 16.12.2017.
89. Förderrichtlinie
Elektromobil
Im Rahmen des Förderprogramms „Elektro-Mobil“ wird der kurzfristige Aufbau von
Ladeinfrastruktur und die Begleitung und Untersuchung dieser Maßnahmen im Hin-
blick auf den Abbau von Hemmnissen beim Stromnetzausbau und der Netzstabilität
gefördert. Dazu wird Ladeinfrastruktur im öffentlichen, öffentlich-zugänglichen,
nichtöffentlich-gewerblichen und im reinen privaten Bereich sofort aufgebaut. In
sogenannten Reallaboren wird die Volllast-Situation erprobt und begleitend wissen-
schaftlich untersucht. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen unmittelbar für
einen effizienten Netzausbau genutzt werden.
In Kraft seit 08.12.2017.
90. Förderprogramm
Erneuerbar Mobil
Beschaffung von Elektrofahrzeugen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (ins-
besondere Taxis, Carsharing-Fahrzeuge, Wirtschaftsverkehr/(leichte) Nutzfahrzeuge)
einschließlich der zum Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur.
Förderaufruf April 2018.
91. Förderrichtlinie zur
Anschaffung von Elektro-
bussen im öffentlichen
Personennahverkehr
Anschaffung von Elektrobussen oder Plug-In-Hybridbussen und der dazugehörenden
Ladeinfrastruktur sowie weitere Maßnahmen, die zur Inbetriebnahme der Elektro-
busse/Plug-In-Hybridbusse nötig sind (zum Beispiel Schulungen und Werkstattein-
richtungen).
In Kraft seit 16.03.2018.
92. Förderrichtlinie
für die Nachrüstung
von Diesel-Bussen der
Schadstoffklassen
Euro III, IV, V und EEV
im Öffentlichen Personen-
nahverkehr
Zweck der Förderung ist es, durch eine Stärkung der Nachfrage nach Stickoxidminde-
rungssystemen mittels eines finanziellen Anreizes für die rechtlich nicht verbindlich
vorgeschriebene Nachrüstung von Bussen mit Selbstzündungsmotor (Diesel) einen
spürbaren Beitrag zur Minderung der Stickstoffdioxidbelastung in Städten zu leisten.
In Kraft seit 29.03.2018.
93. Förderrichtlinien
für die Nachrüstung von
schweren Kommunalfahr-
zeugen sowie von gewerb-
lichen leichten und schwe-
ren Handwerker- und Lie-
ferfahrzeugen mit Stick-
oxid minderungssystemen
Handwerker- und Lieferfahrzeuge, wie Fahrzeuge von Glaserbetrieben, Sanitärbetrie-
ben oder Zustelldiensten, sowie schwere Kommunalfahrzeuge, wie Müll- und Straßen-
reinigungsfahrzeuge, sind regelmäßig im Stadtverkehr unterwegs. Da sie hauptsächlich
mit Dieselkraftstoff angetrieben werden, tragen sie zur Belastung der Innenstädte
mit Stickstoffdioxid bei. Aufgrund des täglichen Einsatzes dieser Fahrzeuge in nicht
unerheblichem Umfang ergibt sich ein Emissionsreduktionspotenzial, das in Städten
mit Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen ausgeschöpft werden soll.
In Kraft seit 01.01.2019.
94. Dreizehntes Gesetz zur
Änderung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes
Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden einheitliche Vorga-
ben für die Verhältnismäßigkeit von Verkehrsverboten wegen der Überschreitung des
europarechtlich vorgegebenen Stickstoffdioxidgrenzwerts sowie bundesweit geltende
Regelungen für Ausnahmen von Verkehrsverboten normiert und so Rechtssicherheit
geschaffen.
Kabinettbeschluss am
15.11.2018.
Beschluss Deutscher
Bundestag 14.03.2019.
Bundesrat (Plenum)
am 15.03.2019.
95. Neuntes Gesetz zur
Änderung des Straßen-
verkehrsgesetzes
Den Kommunen soll ein effektives Instrument für die Überwachung angeordneter
immissionsschutzrechtlich bedingter Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote an
die Hand gegeben werden. Die nach Landesrecht zuständigen Behörden werden damit
in die Lage versetzt, anlassbezogen festzustellen, ob ein Fahrzeug zur Teilnahme am
Verkehr in einem Gebiet mit Verkehrsverboten berechtigt ist.
Kabinettbeschluss am
07.11.2018.
Bundesrat (Plenum)
am 14.12.2018.
D. Bildungsniveau verbessern
96. Maßnahmen der Länder
zur Verbesserung der
Schulbildung, Ausbau des
Ganztagsangebots und
Reduzierung der Schul-
abbrecherquote
Baden-Württemberg:Qualitätskonzept für das Bildungssystem: Kern des Qualitätskonzepts ist die Errich-
tung von zwei neuen Institutionen, dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung
(ZSL) und dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW): Das ZSL
bildet den institutionellen Rahmen für ein wissenschaftsbasiertes, zentral gesteuertes
und auf Unterrichtsqualität fokussiertes Ausbildungs-, Fortbildungs- und Unterstüt-
zungssystem, im IBBW wird ein systematisches Bildungsmonitoring aufgebaut, das
eine datengestützte Qualitätsentwicklung vom Kultusministerium bis hin zu den Schu-
len unterstützen soll. Mittel- bis langfristig sollen die Maßnahmen zu einer Steigerung
der Schülerleistungen beitragen.
Gesetzgebungsverfahren
ist gestartet, Einrichtung
der beiden Institutionen
ist zum Jahr 2019 vor-
gesehen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 103 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE104
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
96. Fortsetzung:Maßnahmen der Länder
zur Verbesserung der
Schulbildung, Ausbau des
Ganztagsangebots und
Reduzierung der Schul-
abbrecherquote
Erhöhung der Poolstunden an den Realschulen: Zur Unterstützung einer qualitäts-
vollen und gelingenden individuellen Förderung an den Realschulen erhalten die Real-
schulen zusätzliche Poolstunden. Diese sollen sukzessive bis ins Schuljahr 2020/2021
erhöht werden, damit die Realschulen ihrem erweiterten Auftrag gerecht werden
können. Für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung standen den Realschulen
im Schuljahr 2017/2018 je Zug 13 Poolstunden zu Verfügung, im Schuljahr 2018/2019
sind es 16 Poolstunden je Zug.
Seit Schuljahr 2017/2018.
Einführung gymnasiale Oberstufe an Gemeinschaftsschulen: Mit dem Schuljahr
2018/2019 starten die ersten gymnasialen Oberstufen an Gemeinschaftsschulen.
Damit wird ein durchgängiger 9-jähriger Weg zum Abitur ohne Brüche für Schülerin-
nen und Schüler an diesen Gemeinschaftsschulen ermöglicht.
Seit Schuljahr 2018/2019.
Lesen macht stark und Mathe macht stark: Ab dem Schuljahr 2018/2019 startet an 64
Schulen mit rund 3.400 Schülerinnen und Schülern das Förderprogramm „Lesen macht
stark“ und „Mathe macht stark“ für Haupt-/Werkreal-, Real- und Gemeinschafts-
schulen. Das Programm zielt darauf ab, Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen
5 bis 7 durch eine passgenaue Unterstützung in den Bereichen Deutsch – Lesen und
Mathematik gezielt zu stärken. Für den auf drei Jahre angelegten Modellversuch ste-
hen insgesamt rund 450.000 Euro zur Verfügung.
Seit Schuljahr 2018/2019.
Ausbau Informatikunterricht: Der im Schuljahr 2017/2018 in Klasse 7 der allgemein
bildenden Gymnasien eingeführte Aufbaukurs Informatik wird im Schuljahr 2018/2019
auf alle weiterführenden Schularten ausgedehnt. Die Einführung wird durch zentrale
und regionale Fortbildungsmaßnahmen unterstützt. Ein Kontaktstudium für Lehrkräfte
an allgemein bildenden Schulen ermöglicht den Lehrkräften den Erwerb fachlicher
Grundlagen.
Seit Schuljahr 2017/2018
und WS 2018.
Bayern:Bund-Länder-Initiative „Leistung macht Schule“: Interessierte, leistungsstarke und
begabte Schülerinnen der 5. – 12. Jahrgangsstufe werden jeweils ein Schuljahr lang
durch Studentinnen und im MINT-Bereich berufstätige Frauen, die sich ehrenamtlich
als Mentorinnen engagieren, für MINT-Berufe begeistert und in individuellen Projek-
ten gefördert.
Vorbereitung des Projekts
im Herbst 2018 (Rekrutie-
rung der Mentorinnen und
Fortbildung der betreu-
enden Lehrkräfte der teil-
nehmenden Schulen).
Bayern:Bildungspaket „Für Bildung begeistern! Fördern, Fordern, Forschen“: Investition in die
Bildung der jungen Menschen mit Verbesserungen insbesondere bei der Sonderpäda-
gogik, bei den beruflichen Schulen sowie bei der massiven Entlastung der Schulleitun-
gen von Verwaltungslasten. Kernpunkte des Bildungspakets im Bereich Schule sind:
– Ausbau von Inklusion und Stärkung der Förderschulen
– Unterstützung der Förderschulen als Lernorte und Kompetenzzentren sowie von
Inklusionsmaßnahmen an Regelschulen; Einrichtung neuer Lehrstühle für Sonder-
pädagogik an den Universitäten
– Stärkung der Grund-, Mittel- und Realschulen durch zusätzliche Stellen zum Aus-
bau der Mobilen Reserve an den Grund- und Mittelschulen und durch den Ausbau
der Integrierten Lehrerreserve an den Realschulen
– Zukunftsinitiative „Berufliche Bildung“
– Stärkung der beruflichen Bildung, Erhöhung des Meisterbonus und Verbesserung
der Unterrichtsversorgung der beruflichen Schulen mit zusätzlichen Stellen
– Stärkung und Entlastung der Schulleitungen und der Schulverwaltung durch
zusätzliche Verwaltungskräfte und mehr Leitungszeit, um Freiräume für neue
pädagogische Herausforderungen zu schaffen
Mit dem Nachtragshaus-
halt 2018 wurden die für
das Jahr 2018 vorgesehe-
nen Stellen und Mittel zur
Umsetzung des Bildungs-
pakets bereitgestellt.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 104 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE 105
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
96. Fortsetzung:Maßnahmen der Länder
zur Verbesserung der
Schulbildung, Ausbau des
Ganztagsangebots und
Reduzierung der Schul-
abbrecherquote
Vorbereitende Maßnahmen zur Einführung von Informatik als Pflichtfach an Mittel-
schulen und an Förderschulen mit Förderschwerpunkten, die nach dem Mittelschul-
lehrplan unterrichten
Aufbauend auf systematischem und zeitbeständigem Basiswissen über Funktionsweise
und innere Struktur von Informatiksystemen erwerben die Schülerinnen und Schüler
im Informatikunterricht ein breit gefächertes Kompetenzspektrum. Dieses versetzt
sie in die Lage, Informatiksysteme sachgerecht und verantwortungsvoll zu nutzen
und zudem deren grundsätzliche Möglichkeiten, Grenzen und Gefahren zu beurteilen.
Darüber hinaus werden sie befähigt, Lösungen für informatische Problemstellungen
zum Beispiel im Bereich der Modellierung und Implementierung von Algorithmen
selbstständig und im Team zu entwickeln.
Schulung der Lehrkräfte
ab Herbst 2018.
Start mit Schuljahr
2019/2020.
Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums (einschließlich Einführung von
Informatik als Pflichtfach)
Die Einführung der neunjährigen Lernzeit dient der Qualitätssicherung und Qualitäts-
steigerung am bayerischen Gymnasium. Durch das zusätzliche Lernjahr wird es mög-
lich, verstärkt aktuelle Entwicklungen – wie zum Beispiel die gestiegene Bedeutung
der politischen oder der digitalen Bildung – aufzugreifen. Dies zeigt sich einerseits an
der Gestaltung der Lehrpläne, andererseits zum Beispiel auch durch die Einführung
eines eigenständigen Pflichtfachs Informatik in allen Ausbildungsrichtungen. Ziel ist
ein vertiefter Kompetenzerwerb für die Schülerinnen und Schüler. Mit der Möglichkeit,
die Lernzeit bis zum Abitur individuell und pädagogisch begleitet auf acht Jahre ver-
kürzen zu können, wird zudem die individuelle Förderung ausgebaut.
Einführung zum
01.08.2018 mit den
Jahrgangsstufen 5 und 6.
Brandenburg:Umsetzung des Landeskonzepts „Gemeinsames Lernen in der Schule“ (GL): Ziel des
Landeskonzepts GL ist, durch die Entwicklung einer inklusiven Schule dazu beizu-
tragen, den Anteil von Schülerinnen und Schüler – insbesondere aus Förderschulen –
ohne einen Hauptschulabschluss/ohne Berufsbildungsreife weiter zu reduzieren,
indem die Schülerinnen und Schüler durch individuelle Unterstützung im Unterricht
befähigt werden, ihren bestmöglichen Schulabschluss zu erreichen. Für Schülerinnen
und Schüler mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Lernen“, „emotio-
nale und soziale Entwicklung“ und „Sprache“ erhalten die GL-Schulen eine zusätzliche
Ausstattung an Lehrerwochenstunden für zusätzliche Lehrkräfte, Sonderpädagoginnen
und Sonderpädagogen und sonstiges pädagogisches Personal, um diese Schülerinnen
und Schüler besser individuell fördern zu können.
Umsetzung des Landes-
konzepts ab Schuljahr
2017/2018 sukzessive
an allen Grundschulen,
Oberschulen und
Gesamtschulen sowie
an Oberstufenzentren.
ESF-Programm „Initiative Sekundarstufe I (INISEK I)“: Die Ziele sind die Verbesserung
der schulischen Ergebnisse und die Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit der Schüle-
rinnen und Schüler. Kernelement der Initiative ist das Praxislernen, das außerhalb des
Lernortes Schule in Betrieben und Einrichtungen stattfindet. In den Schulen, in denen
Praxislernen angeboten wird, erhalten alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse der
Jahrgangsstufen 7 bis 10 die Möglichkeit, die im Unterricht erworbenen Kenntnisse
und Fähigkeiten durch praktische Arbeit zu erweitern und zu vertiefen sowie ein beruf-
liches Selbstkonzept zu entwickeln und eine Berufswahlorientierung zu erhalten.
Umsetzung von
ESF-Programmen in
der EU-Förderperiode
2014 – 2020
ESF-Programm „Projekte Schule/Jugendhilfe 2020“: Die Ziele sind für Schülerinnen
und Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 8, eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht
im Regelschulbetrieb aufrechtzuerhalten bzw. wieder zu ermöglichen, und für Schü-
lerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9, in den Projekten einen Schulabschluss/
die Berufsbildungsreife zu erwerben. Kernelement des Programms sind Lerngruppen
Schule/Jugendhilfe, die an 28 ausgewählten Oberschulen/Gesamtschulen für ver-
haltensauffällige Schülerinnen und Schüler, Schülerinnen und Schüler mit emotional-
sozialen Beeinträchtigungen und Schülerinnen und Schüler mit schulverweigerndem
Verhalten angeboten werden. In den Lerngruppen Schule/Jugendhilfe erhalten diese
Schülerinnen und Schüler eine individuelle schulische Förderung und eine begleitende
sozialpädagogische Unterstützung.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 105 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE106
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
96. Fortsetzung:Maßnahmen der Länder
zur Verbesserung der
Schulbildung, Ausbau des
Ganztagsangebots und
Reduzierung der Schul-
abbrecherquote
Hessen:Hessen fördert die unterrichtsbegleitende Unterstützung durch sozialpädagogische
Fachkräfte (UBUS) zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages an Grund-
schulen. Diese Maßnahme steht im Zusammenhang mit der Schaffung von weiteren
Professionen, die im und neben dem Unterricht tätig sind und dabei anlassbezogen die
Lehrkräfte wie auch die Schülerinnen und Schüler unterstützen.
Beginn der Umsetzung:
01.02.2018.
Mit dem Projekt Startbereit sollen die fachlichen Potenziale von Schülerinnen und
Schülern mit dem Förderschwerpunkt Lernen sichtbar gemacht sowie personelle und
soziale Kompetenzen festgestellt und gestärkt werden. Die Schülerinnen und Schüler
sollen möglichst konkrete und realistische Berufsvorstellungen entwickeln, um einen
passenden Weg in Ausbildung und Beruf zu finden. Im Projektzeitraum können 200
Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen bzw. Förderschulen
und allgemeinbildende Schulen mit inklusivem Unterricht teilnehmen.
2018 – 2020.
Mecklenburg-Vorpommern:ESF-Maßnahme „Ergänzungs-/Teilungsstunden und Coaching“: Mit der seit 2015
laufenden ESF-geförderten Maßnahme werden an landesweit 34 ausgewählten regio-
nalen Schulen und Gesamtschulen Schülerinnen und Schüler durch gezielte Förderung
über zusätzliche Stunden beim Erwerb des für sie bestmöglichen Schulabschlusses
unterstützt. Im Schuljahr 2018/2019 werden an 30 Schulen Schülerinnen und Schüler
in 357 Klassen der Jahrgangsstufen 5 bis 9 gefördert. Jeder geförderten Klasse stehen
insgesamt drei Wochenstunden für Unterricht in den Kernfächern Deutsch, Mathema-
tik und Englisch sowie das Coaching der unterrichtenden Lehrkräfte zur Verfügung.
Aktuelle Durchführung
im Schuljahr 2018/2019:
357 Klassen an 30 Schulen;
Jahrgangsstufe 5 – 9.
ESF-Maßnahme „Freiwilliges 10. Schuljahr“: Mit der seit 2014 laufenden ESF-geför-
derten Maßnahme wird an ausgewählten Schulstandorten mit dem Förderschwer-
punkt „Lernen“ flächendeckend ein freiwilliges 10. Schuljahr angeboten, um den
Abschluss „Berufsreife“ zu erwerben. Zur Zielgruppe zählen Schülerinnen und Schüler
mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder mit Lernbeeinträchtigungen. Damit soll
die Quote der Schülerinnen und Schüler gesenkt werden, die das allgemeinbildende
Schulsystem ohne den Abschluss „Berufsreife“ verlassen.
Aktuelle Durchführung im
Schuljahr 2018/2019: 36
Klassen an 29 Standorten
mit rund 400 Schülerinnen
und Schülern; Abschluss-
quote im Schuljahr 2017/
2018 lag bei 92 Prozent.
Niedersachsen:Mit der Verankerung der Ganztagsschule im Schulgesetz und dem neuen Ganztags-
schulerlass hält die Ganztagsschule ein ganzheitliches Bildungsangebot vor, das Unter-
richt und außerunterrichtliche Angebote miteinander verzahnt. Der verstärkte Einsatz
von Lehrkräften auch im außerunterrichtlichen Bereich ermöglicht eine individuelle
Förderung von Schülerinnen und Schülern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft.
Mit der Bereitstellung von 1,5 Milliarden Euro in den Jahren 2017 bis 2021 wird die
Basis für eine Entwicklung gelegt. Die Schulen werden durch ein entsprechendes, im
Aufbau befindliches Beratungs- und Unterstützungsangebot dahingehend begleitet, das
erweiterte Zeitfenster der Ganztagsschule pädagogisch sinnvoll zu nutzen. Mit der Wei-
terentwicklung zu gebundenen Formen der Ganztagsschule wird im Sinne nachhaltiger
Schulentwicklung auch eine veränderte Lehr- und Lernstruktur angeregt.
Umsetzung: seit 2014,
konzeptionelle Ent-
wicklung und Begleitung
2015 – 2017, nachhaltige
Implementierung: ab
2018.
Nordrhein-Westfalen:Gezielte Ressourcen für spezielle Bildungsprojekte: An den Berufskollegs wurden für
multiprofessionelle Teams für Inklusion 400 und für multiprofessionelle Teams zur
Begleitung der Beschulung zugewanderter Jugendlicher 300 Stellen geschaffen. Die
Berufskollegs haben 250 Stellen zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung ins-
besondere in den Teilzeitbildungsgängen des dualen Systems erhalten und 200 Stellen
wurden zur Fortführung des Programms „Fit für Mehr“ geschaffen.
Laufend.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 106 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE 107
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
96. Fortsetzung:Maßnahmen der Länder
zur Verbesserung der
Schulbildung, Ausbau des
Ganztagsangebots und
Reduzierung der Schul-
abbrecherquote
Für den Ausbau und für qualitative Verbesserungen des offenen Ganztags wurden seit
2017 über 26 Millionen Euro aufgewendet. Insgesamt werden 861 Millionen Euro für
den Ganztag (Primar- und Sekundarstufe) bereitgestellt.
Außerdem wurden Stellen für Beratungs- und Koordinierungsbedarfe zur Unter-
stützung der Umsetzung der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA)
eingerichtet; jährlich wurden KAoA 70 Stellen hinzugefügt, sodass im Schuljahr
2018/2019 nun insgesamt 490 Stellen bereitstehen. Zusätzlich stehen im Rahmen
von KAoA 226 Stellen zur Übergangsbegleitung für die Betreuung des Langzeit-
praktikums zur Verfügung. Weiter wurden Stellen für die flächendeckende Einführung
des Islamischen Religionsunterrichts (250 Stellen) sowie zusätzliche Stellen für die
durchgängige Sprachbildung, Sprachförderung und interkulturelle Schul- und Unter-
richtsentwicklung zur Integration durch Bildung (5.017) Stellen bereitgestellt. Darüber
hinaus noch eine Million Euro für Entgelte für „Aushilfen im Rahmen der Integration
durch Bildung“.
Ganztagsausbau: 8.000
neue Plätze ab 01.08.2018.
Sachsen-Anhalt:Das ESF-Programm „Förderung des individuellen Schulerfolgs, Stärkung der Kompe-
tenzentwicklung und Verbesserung der Anschlussperspektiven von Schülerinnen und
Schülern“ (kurz: „Schulerfolg sichern“) verfolgt das Ziel, allen Kindern und Jugend-
lichen einen gleichen Zugang zu hochwertiger Grund- und Sekundarbildung zu ermög-
lichen und besonders diejenigen professionell zu begleiten, denen ein Schulabgang
ohne anerkannten Abschluss (mindestens Hauptschulabschluss) droht.
Umsetzung als ESF-
Förderprogramm in
der EU-Förderperiode
2014 – 2020.
Das Programm setzt auf einen Mehr-Ebenen-Ansatz und verknüpft drei Förderschwer-
punkte miteinander: die bedarfsorientierten sozialpädagogischen Unterstützungs-
angebote an Einzelschulen/Projekte der Schulsozialarbeit, die Förderung regionaler
Netzwerkstellen für Schulerfolg in jedem Landkreis/jeder kreisfreien Stadt sowie
die Förderung einer landesweiten Koordinierungsstelle zur Beratung, Unterstützung
und Begleitung der Projektträger. Es werden bedarfsgerechte präventive und inter-
venierende Angebote für Einzelpersonen, Gruppen und Einzelschulen vorgehalten, die
ganzheitlich und ressortübergreifend auf den Ebenen von Sozialraum, Kommune und
Land gesteuert, begleitet, koordiniert und qualifiziert werden.
Überführung in ein
Landesprogramm ab dem
Schuljahr 2020/2021, ggf.
weitere Ko-Finanzierung
aus ESF-Mitteln der För-
derperiode 2021 – 2027.
ThüringenDer Freistaat Thüringen leistet nach Maßgabe der ESF-Schulförderrichtlinie Unter-
stützung mit dem Ziel der Senkung des prozentualen Anteils an Schülerinnen und
Schülern ausgewählter weiterführender allgemein bildender Thüringer Schulen, wel-
che die Schule ohne Abschluss verlassen. Maßnahmen können insbesondere sein:
– Prozessbegleitung der Schulentwicklung an der jeweiligen Schule,
– Angebote zur Entwicklung einer offenen bzw. (teilweise) gebundenen Ganztags-
gestaltung,
– Angebote zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, praxisorien-
tierte Lernplanungen, sozialpädagogische und psychologische Unterstützung sowie
alternative Angebote zur Erfüllung der Schulpflicht,
– Unterstützung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrations-
hintergrund,
– Fortbildung/Coaching für Lehrkräfte, Erzieherinnen/Erzieher, Sozialpädagogin-
nen/-pädagogen und sonderpädagogische Fachkräfte,
– Seminare für Sorgeberechtigte und Familien der Schülerinnen und Schüler,
– Erfahrungsaustausch, Netzwerkbildungen,
– Wissenschaftliche Prozessvorbereitung und -begleitung.
2014 – 2020.
97. Bund-Länder-Initiative
„Bildung durch Sprache
und Schrift (BiSS)“
BiSS ist eine gemeinsame Initiative des Bundes und der Länder, um Sprachförderung,
Sprachdiagnostik und Leseförderung in Kindertageseinrichtungen und Schulen weiter
zu verbessern. In dem siebenjährigen Programm, 2012 beschlossen und von 2013 bis
2019 laufend, arbeiten frühpädagogische Fachkräfte, Lehrkräfte, Bildungsforschung,
Bildungsverwaltung und Bildungspolitik gemeinsam daran, Konzepte und Maßnahmen
zur sprachlichen Bildung von Kindern und Jugendlichen weiterzuent wickeln. Zugleich
überprüfen sie, wie wirksam diese unter alltagspraktischen Bedingungen sind.
2013 – 2019.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 107 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE108
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
98. Bundesinitiative „Klischee-
frei – Nationale Koope-
rationen zur Berufs- und
Studienwahl“
Die Bundesregierung fördert gemeinsam mit den Ländern Berlin, Brandenburg, Hes-
sen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, sowie mit zahlreichen
weiteren Partnern die geschlechtergerechte Berufs- und Studienwahl. Im Rahmen
dieser Initiative finden bundesweite Aktionstage zur Erweiterung des Berufsspektrums
(„Girls‘ und Boys‘ Day“) statt.
Laufend.
99. Maßnahmen der Länder
zur Verbesserung der
Chancengerechtigkeit im
Bildungssystem
Hamburg:Die KMK-Leitlinien sind in folgenden Handlungsfeldern umgesetzt:
– curriculare Vorgaben, Handreichungen und Unterrichtsmaterialien,
– Erwerb von Gender-Kompetenz in der Lehramtsaus- und -fortbildung,
– gendersensible Sprache als Norm in Texten und Veröffentlichungen,
– Gender Budgeting (zum Beispiel bei Förderung außerunterrichtlicher Bildungs-
angebote),
– Gestaltung des Schullebens (zum Beispiel Demokratie- und Menschenrechts-
erziehung),
– Berufsorientierung/Lebensplanung von Schülerinnen und Schülern (siehe BOSO),
– Medienerziehung,
– Bekämpfung sexistischer Gewalt (Schutzkonzepte),
– Zusammenarbeit mit Eltern sowie
– Mädchen- und Jungenförderung (zum Beispiel Förderung der Lesemotivation bei
Jungen, Interesse an MINT-Themen bei Mädchen).
Laufend.
100. Maßnahmen der Länder zur
Erhöhung der Hochschul-
absolventenquote bezie-
hungsweise vergleichbarer
Abschlüsse
Bayern:Mit dem Programm „MINTerAKTIV – Mit Erfolg zum MINT-Abschluss in Bayern“ wer-
den bayerische Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Technische Hochschu-
len und Universitäten bis 2019 im Umfang von rund zwei Millionen Euro gefördert.
Zielsetzungen sind die Verbesserung der Studienbedingungen in MINT-Fächern und
die Prävention des Studienabbruchs. Die Schwerpunkte der 14 geförderten Projekte
liegen in der Studien- und Berufsorientierung, der regionalen Verankerung, der Begab-
tenförderung sowie der Stärkung der Durchlässigkeit und Diversity in MINT-Fächern
an bayerischen Hochschulen.
Programmlaufzeit:
April 2016 – September
2019; aktuell: Umsetzung
der Maßnahmen an den
Hochschulen.
Schleswig-Holstein:Zur Erhöhung der Absolventinnen- und Absolventenzahlen von Lehramtsstudierenden
in MINT-Fächern stellt das Land ab 2018 jährlich 100.000 Euro zur Verfügung. Dazu
wird ein Konzept in Kooperation mit den Fachdidaktiken des Leibniz-Instituts für die
Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN) entwickelt und umge-
setzt.
Ab 2018.
101. Reform des Bundesausbil-
dungsförderunggesetzes
(BAföG)
Die Bundesregierung verfolgt mit dem Gesetzentwurf das festgelegte Ziel, die
Leistungen nach dem BAföG deutlich zu verbessern, die jungen Menschen, die vor
der Entscheidung für eine schulische oder akademische Ausbildung stehen, noch
besser zu erreichen und so bis 2021 eine Trendumkehr zu schaffen.
Hierzu sieht der Regierungsentwurf vor allem folgende Verbesserungen vor:
1. Die Bedarfssätze sollen in zwei Stufen zum Schuljahres- bzw. Wintersemester-
beginn jeweils 2019 und 2020 steigen, und zwar zunächst um fünf und dann noch-
mals um zwei Prozent. Der Wohnzuschlag für BAföG-Berechtigte, die außerhalb der
elterlichen Wohnung wohnen, wird angehoben von bisher 250 auf künftig 325 Euro
monatlich. Damit steigt der Förderungshöchstbetrag von heute 735 Euro bis auf
861 Euro im Jahr 2020.
2. Die für die grundsätzlich einkommensabhängige Förderung entscheidenden Ein-
kommensfreibeträge werden in drei Stufen angehoben, nämlich zeitgleich mit den
Bedarfssatzanhebungen 2019 um sieben Prozent, 2020 um drei Prozent und darü-
ber hinaus auch nochmals zum Schuljahres- bzw. Wintersemesterbeginn 2021 um
sechs Prozent. Der Kreis der Geförderten wird damit signifikant ausgeweitet.
3. Die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge für Geförderte werden ebenfalls
angehoben; zusätzlich wird dabei auch der seit 2015 mögliche kassenindividuelle
Zusatzbeitrag berücksichtigt. Erstmals wird zudem für Auszubildende, die in der
Regel ab dem 30. Lebensjahr nicht mehr in der Krankenversicherung für Studie-
rende versicherungspflichtig sind und deshalb als freiwillig Versicherte höhere Bei-
träge entrichten müssen, ein entsprechend höherer pauschaler Zuschlag gewährt.
Gesetzentwurf wurde am
30.01.2019 im Kabinett
beschlossen. Das Gesetz
soll bis Frühjahr 2019
fertig sein und im Herbst
2019 in Kraft treten.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 108 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE 109
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
101. Fortsetzung:Reform des Bundesausbil-
dungsförderunggesetzes
(BAföG)
4. Um noch wirksamer Verschuldungsängsten zu begegnen, die von der Aufnahme
eines Studiums abhalten könnten, wird die bisher im BAföG vorgesehene Schulden-
deckelung auf maximal 10.000 Euro in eine zeitliche Begrenzung der Rückzahlungs-
verpflichtung umgewandelt. Nach Zahlung von 77 Monatsraten wird die verblei-
bende Restschuld erlassen.
5. Das bisher insbesondere als Hilfe zum Studienabschluss nach Überschreitung der
Förderungshöchstdauer gewährte verzinsliche BAföG-Bankdarlehen wird durch ein
zinsfreies Staatsdarlehen ersetzt.
6. Schließlich wird eine ganz neue Regelung zum Erlass des Darlehens nach spätes-
tens 20 Jahren eingeführt, wenn es Darlehensnehmern trotz redlichen Bemühens
nicht gelingt, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Damit haben auch Darlehens-
nehmer Rechtssicherheit, die über eine längere Zeit in finanzielle Schwierigkeiten
geraten.
102. Bund-Länder-Vereinbarung
DigitalPakt Schule
Breit angelegte Finanzhilfe des Bundes, die insbesondere die schulische Infrastruktur
und Ausstattung an allen Schulen unterstützt, aber auch auf strukturelle Effekte durch
landesweite und länderübergreifende Infrastrukturförderung abzielt. Dies schafft die
Voraussetzungen dafür, um auf Länderseite durch die Weiterentwicklung der Bildungs-
pläne, die Lehrerbildung, die Weiterentwicklung geeigneter Bildungsmedien bzw. eines
schulischen E-Governments zum Gelingen der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen
Welt“ beizutragen. Ziele sind:
– Schaffung beziehungsweise Optimierung effizienter lernförderlicher und belast-
barer, technisch interoperabler digitaler Infrastrukturen und Lerninfrastrukturen für
Schulen, bei Schulträgern und in den Ländern,
– Ergänzung durch passfähigen IT-Support organisiert durch die Kommunen, im
DigitalPakt Schule ergänzt um die Möglichkeit der Förderung neuer, professioneller
Servicelösungen auf regionaler oder landesweiter Ebene.
Voraussichtlicher Beginn
2019 mit einer Laufzeit
von fünf Jahren (derzeit:
laufende Verhandlungen
von Bund und Ländern).
103. Qualitätsoffensive
Lehrerbildung
Die „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ will vor dem Hintergrund eines Generationen-
wechsels in der Lehrerschaft einen Impuls geben, mit dem eine qualitative Verbesse-
rung für den gesamten Prozess der Lehrerbildung bis in die berufliche Einstiegsphase
und die Weiterbildung inhaltlich und strukturell erreicht werden soll. Zugleich sollen
die Vergleichbarkeit von lehramtsbezogenen Studienleistungen und Lehramtsab-
schlüssen sowie der gleichberechtigte Zugang beziehungsweise die gleichberechtigte
Einstellung in Vorbereitungs- und Schuldienst und damit die verbesserte Mobilität
von Studierenden und Lehrkräften verbindlich und nachhaltig gewährleistet werden.
Der Bund stellt, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden
Körperschaften, ein Gesamtvolumen von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung. In
der ersten Förderphase 2015 bis 2018/2019 werden 49 Projekte in allen 16 Ländern
gefördert. An diesen Projekten sind 59 Hochschulen beteiligt, das ist fast jede zweite
lehrerbildende deutsche Hochschule. Im Oktober 2018 wurden für 48 Projekte unter
Beteiligung von 58 Hochschulen aus allen 16 Ländern Förderempfehlungen für die
zweite Förderphase (2019 – 2023) ausgesprochen. In einer zusätzlichen Auswahlrunde
mit den Schwerpunkten „Digitalisierung in der Lehrerbildung und/oder Lehrerbildung
für die beruflichen Schulen“ sollen zudem weitere Projekte ab dem ersten Quartal
2020 gefördert werden.
Laufzeit 2014 – 2023.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 109 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE110
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
104. Gutes Aufwachsen
mit Medien
Die Initiative „Gutes Aufwachsen mit Medien“ unterstützt Eltern und pädagogische
Fachkräfte bei ihrer Erziehungsverantwortung im digitalen Zeitalter. Sie bietet Kindern
und Jugendlichen altersgerechte Zugänge zur Medienwelt. Übergreifendes Ziel der
Initiative ist es, Rahmenbedingungen für ein „Gutes Aufwachsen mit Medien“ zu
schaffen. Die Initiative ist ein bundesweiter Zusammenschluss verschiedener Akteure.
Die Akteure:
– entwickeln Angebote zur Stärkung der Medienkompetenz,
– forschen praxisorientiert, um den bestehenden Kenntnisstand zu erweitern,
– qualifizieren Fachkräfte und unterstützen sie in der Medienarbeit vor Ort, zum
Beispiel durch lokale Netzwerke,
– beraten Familien zu Themen der Medienerziehung und Medienbildung,
– bieten eine digitale Landschaft mit guten und sicheren Kindermedien und
– schaffen mit Wettbewerben und Jugendredaktionen Möglichkeiten für Kinder und
Jugendliche, kreativ und offen Medien einzusetzen.
Das Initiativbüro ist hierbei die zentrale Anlaufstelle für ein „Gutes Aufwachsen mit
Medien“. Es bündelt Informationen, macht die Angebote der Akteure sichtbarer und
regt zum öffentlichen Austausch und zur Weiterentwicklung im Bereich des erzieheri-
schen Jugendmedienschutzes an.
Laufzeit bis Ende 2019.
105. Servicestelle „Digitali-
sierung und Bildung für
ältere Menschen“
Die Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen“ ist bundesweite
Ansprechstelle für alle Themen rund um lebenslanges Lernen.
Digitalisierung und Bildung stehen nicht nur für den Erwerb von Wissen und Quali-
fikationen, sondern auch für die Befähigung, sich in jedem Alter mit aktuellen und
zukünftigen Aufgaben und Anforderungen aller Art zufriedenstellend und kreativ
auseinanderzusetzen. Ein Schwerpunkt der Arbeit ist es, Seniorinnen und Senioren
anzusprechen, die bislang nicht an Bildungsveranstaltungen teilnehmen.
Auf der Internetplattform „wissensdurstig.de“ stellt die Servicestelle „Digitalisierung
und Bildung für ältere Menschen“ Informationen zu Bildungsangeboten für Senio-
rinnen und Senioren in ganz Deutschland bereit, ebenso Tipps und Materialien zu
Digitalisierung und Bildung im Alter, Wissenswertes für Bildungsanbieter, gute Praxis-
beispiele sowie aktuelle Informationen über Digitalisierung, Bildung, Projekte, Aktio-
nen und mehr. Die Servicestelle fördert zusätzlich bundesweit Leuchtturmprojekte in
Themenbereichen „Digitalisierung für ältere Menschen“ (Bildungsangebote für ältere
(N)Onliner bzw. Neulinge im Internet sowie für ältere Menschen interessante Themen)
und „Bildung im und für das Alter“ unter anderem für schwer erreichbare Zielgruppen
und den ländlichen Raum. Alle 44 Leuchtturmprojekte starteten bereits zum 1. Sep-
tember 2018.
Laufzeit derzeit bis Ende
2019, eine Verlängerung
wird angestrebt.
106. Projekt „Digitaler
Engel – sicher, praktisch,
hilfsbereit“
Das Projekt vermittelt Menschen über 60 Jahren praxisnah, wie die täglichen Abläufe
und Gewohnheiten durch digitale Anwendungen bereichert und erleichtert werden
können. Dafür werden digitalkompetente Verhaltensweisen im Alltag (z. B. wie benutze
ich sicher „Onlinebanking“, wie mache ich einen Termin beim Bürgeramt, wie kommu-
niziere ich mit meinen Enkeln) im persönlichen und vertrauensvollen Austausch reflek-
tiert und trainiert. Hierfür wird es ein mobiles Infomobil mit einem Ratgeberteam
– „digitale Engel“ – geben, das im Verbund mit lokal organisierten Partnern agiert und
diese Partner „ansteuert“.
Damit findet das Angebot auch und vor allem im ländlichen Raum statt. Konkret folgt
die Förderung digitalkompetenter Teilhabe im Alltag einem dreistufigen Ansatz:
– Digitale Chancen werden aufgezeigt und im vertrauten Umfeld anschaulich
gemacht (Stufe1 „Verstehen“).
– Digitale Kompetenzen werden anhand konkreter Bedarfe und Interessen der
Menschen im Dialog trainiert (Stufe 2 „Kontrollieren“).
– Digitale Teilhabe für die eigenständige Bewältigung des Alltags wird im Blick auf
künftige digitale Entwicklungen über Selbstlernkompetenzen gestärkt (Stufe 3
„Gestalten“).
Beginn: März 2019.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 110 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE 111
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
E. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern
107. Gesamtkonzept
„MitArbeit“
Das Gesamtkonzept „MitArbeit“ umfasst unter anderem das Teilhabechancengesetz,
das zwei neue Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und
sozialen Arbeitsmarkt schafft:
– Lohnkostenzuschüsse für Unternehmen, die Personen, die mindestens zwei Jahre
arbeitslos sind, in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einstellen (neuer
§ 16e SGB II),
– Förderung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung für sehr arbeits-
marktferne Personen (neues Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“
§ 16i SGB II).
Beginn: 01.01.2019.
108. Teilhabechancengesetz –
10. SGB II Änderungs-
gesetz
Mit dem Gesetzentwurf wird das Vorhaben umgesetzt, im Rahmen eines ganzheitlichen
Ansatzes Langzeitarbeitslosen neue Perspektiven zur Teilhabe auf dem allgemeinen
und sozialen Arbeitsmarkt zu eröffnen. Ihnen werden konkrete Beschäftigungs-
optionen angeboten. Hierzu werden zwei neue Förderinstrumente in das SGB II
aufgenommen: „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) und „Eingliederung von
Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II – neue Fassung).
In Kraft seit 01.01.2019.
109. Maßnahmen der Länder
zur Integration von
Langzeitarbeitslosen
Baden-Württemberg:Der bisherige Passiv-Aktiv-Tausch (PAT) wurde zum PAT PLUS weiterentwickelt. Ziel
des Förderprogrammes ist es, Langzeitarbeitslose mit mehrfachen Vermittlungshemm-
nissen langfristig und nachhaltig in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungs-
verhältnis zu integrieren. Die Grundidee des PAT bleibt dabei unverändert. Leistungen,
welche SGB II-Beziehende sonst „passiv“ für ihren Lebensunterhalt bekommen,
sollen in Zuschüsse für Arbeitgeber umgewandelt werden. Der PAT bezieht wie bisher
die „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ nach § 16e SGB II mit ein, durch welche
Arbeitgeber von den Jobcentern einen Lohnkostenzuschuss bis zu 75 Prozent des
Arbeitsentgeltes (Minderleistungsausgleich) erhalten können. Dieser über die Einglie-
derungsmittel der Jobcenter (Bundesmittel) finanzierte Minderleistungsausgleich wird
auch nach der neuen Konzeption um eine von den Stadt- und Landkreisen finanzierte
zusätzliche Anreizprämie für die Arbeitgeber in Höhe von 400 Euro monatlich ergänzt.
Die sozialpädagogische Begleitung ist weiterhin fester Bestandteil des PAT PLUS,
wobei sie nur erfolgt, solange sie notwendig ist. Die Sinnhaftigkeit der Begleitung bei
Arbeitsaufnahme wurde durch die Evaluation bestätigt.
Erweitert wird der PAT um Fortbildungs- und Qualifizierungskomponenten. Vorgese-
hen ist der Betrag von 1.000 Euro für maximal zwei arbeitsplatzbezogene Qualifizie-
rungen sowie eine Erfolgsprämie von maximal zweimal 100 Euro für den Arbeitnehmer
bzw. die Arbeitnehmerin bei Abschluss einer Qualifizierung.
Für 500 PAT PLUS-Plätze mit Qualifizierungselementen werden 2,1 Millionen Euro pro
Jahr veranschlagt.
Laufzeit:
01.07.2017 – 31.12.2019.
Bayern:In der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 werden insgesamt rund 85,2 Millionen Euro
an Gesamtkosten, davon 42,6 Millionen Euro ESF-Mittel, in das thematische Ziel
„Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskri-
minierung“ investiert. Bei den Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose und
Arbeitslose liegt der Schwerpunkt auf der beruflichen Qualifizierung und Steigerung
der Beschäftigungsfähigkeit, welche mit der Unterstützung von sozialpädagogischen
Betreuungsmaßnahmen kombiniert wird. Die Betreuung soll eventuelle multiple Ver-
mittlungshemmnisse abbauen und zur individuellen und persönlichen Stabilisierung
beitragen. Um die Chancen von Personen mit Migrationshintergrund auf Integration
in den Arbeitsmarkt zu erhöhen und eine Verbesserung der Erwerbssituation zu
erreichen, sollen die Fördermaßnahmen an den spezifischen Bedarfslagen der Ziel-
gruppe ausgerichtet werden und die Bildung bzw. Verbesserung von Soft Skills bzw.
Schlüsselqualifikationen bei den Teilnehmenden verfolgen. Beim Coaching von Bedarfs-
gemeinschaften wird ein ganzheitlicher Ansatz angewandt. Inhaltlich wird insbesondere
Wert gelegt auf eine Analyse der Situation der Bedarfsgemeinschaft, vertiefte Beratung,
bedarfsabhängige Unterstützung zur Stabilisierung, Motivation zu beruflicher Aus- und
Weiterbildung, begleitende Hilfen sowie die Wahrnehmung von Unterstützungs- und
Betreuungsdiensten. Es richtet sich an alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.
Bis Ende 2019 wird ein
Ausbau auf 20 Standorte
angestrebt.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 111 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE112
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
109. Fortsetzung:Maßnahmen der Länder
zur Integration von
Langzeitarbeitslosen
Damit auch Bayerns Langzeitarbeitslose und ihre Familien von der sehr guten Arbeits-
marktlage profitieren, hat die Staatsregierung gemeinsam mit der Regionaldirektion
Bayern der Bundesagentur für Arbeit das Gesamtkonzept „CURA – Coaching von Fami-
lien zur Bekämpfung urbaner Arbeitslosigkeit“ entwickelt. Der erste Teil „Coaching von
Bedarfsgemeinschaften“, der im Bayerischen ESF-Programm verankert ist, umfasst
Fördermaßnahmen der Aktivierung, Betreuung und Stabilisierung. Als zweiter Baustein
wurde am 1. März 2018 das Landesförderprogramm „CURA -Niedrigschwellige Unter-
stützung von Bedarfsgemeinschaften durch die Jugendämter“ gestartet. Kernstück ist,
dass in einem Jugendamt eine sozialpädagogische Fachkraft die von Langzeitarbeits-
losigkeit betroffenen Familien niedrigschwellig unterstützt und sowohl mit anderen
Diensten der Kinder- und Jugendhilfe als auch mit dem Jobcenter eng zusammen-
arbeitet. Ziel ist es, jungen Menschen Perspektiven zu bieten, damit Sozialleistungs-
bezug nicht von einer Generation zur nächsten weitergegeben wird. Angestrebt wird
eine Beteiligung von 20 Kommunen.
Brandenburg:Im Dezember 2016 startete die Richtlinie „Förderung von sozialpädagogischer Beglei-
tung und fachlicher Anleitung zur Beschäftigung Langzeitarbeitsloser in Sozialbetrie-
ben im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020“. Das Land stellt
für die gesamte Laufzeit insgesamt 6,5 Millionen Euro bereit. Ziel der Förderung von
Sozialbetrieben (als spezifischer Form von Sozialunternehmen) ist die Arbeitsmarktin-
tegration von zuvor langzeitarbeitslosen Personen mit Produktivitätseinschränkungen
und/oder Vermittlungshindernissen. Langzeitarbeitslose werden sozialversicherungs-
pflichtig eingestellt und in marktnahen und damit einnahmeorientierten Tätigkeitsfel-
dern eingesetzt. Dabei werden die ehemals Langzeitarbeitslosen mit fachlicher Anlei-
tung und sozialpädagogischer Betreuung individuell unterstützt. Etwaige Überschüsse
werden in die individuelle Entwicklung der ehemals langzeitarbeitslosen Beschäftigten
bzw. in die strukturelle Entwicklung des Sozialbetriebes reinvestiert. Die Arbeit in den
Sozialbetrieben ermöglicht individuelle Entwicklungsfortschritte bei den Beschäftigten,
und im marktnahen, aber relativ geschützten Raum werden wichtige Angleichungs-
schritte an die Anforderungen des Arbeitsmarktes ermöglicht. Schließlich werden die
eingestellten Langzeitarbeitslosen auf den regulären Arbeitsmarkt vermittelt.
14.12.2016 – 31.12.2022.
Rheinland-Pfalz:Das Land Rheinland-Pfalz hat im Zuge einer Änderung des Operationellen Programms
für den ESF die Mittel in der Prioritätsachse B „Förderung der sozialen Inklusion und
Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung“ aufgestockt (2017) und im
Januar 2018 den neuen ESF-Förderansatz „Bedarfsgemeinschaftscoaching“ implemen-
tiert. Dieser unterscheidet sich von klassischen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
dadurch, dass er Menschen, die bereits seit langem Leistungen beziehen, durch auf-
suchende Arbeit und intensive Begleitung im familiären Umfeld unterstützt. Ziel ist es,
ihre berufliche Integrationsfähigkeit zu verbessern und die Beschäftigungsfähigkeit zu
erhöhen, indem das ganze Lebensumfeld betrachtet wird. Dabei stehen auch die Ver-
besserung der Situation der in den Familien lebenden Kinder und präventive Ansätze
zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit im Vordergrund. Im Zusammenspiel
mit dem im Jahr 2015 eingeführten Förderansatz „Perspektiven eröffnen“, der auch
Qualifizierungsinhalte zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit enthält, sowie den
Regelinstrumenten des SGB II ist damit erstmals eine Integrationskette für alle Men-
schen mit besonderen Vermittlungshemmnissen entstanden, die von einer intensiven
Betreuung der ganzen Familie bis hin zur Arbeitsmarktintegration reicht. Im Jahr 2018
werden landesweit 30 ESF-Projekte mit rund 1.200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern
im Förderansatz „Bedarfsgemeinschaftscoaching“ durchgeführt. Die Projektkosten in
Höhe von insgesamt rund 4,3 Millionen Euro teilen sich der ESF (50 Prozent), das Land
Rheinland-Pfalz (25 Prozent) und die jeweiligen Jobcenter (25 Prozent). Im Jahr 2019
sind 35 ESF-Projekte im Förderansatz „Bedarfsgemeinschaftscoaching“ zur Förderung
vorgesehen.
Laufende
Projekt förderung:
01.01.2018 – 31.12.2021.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 112 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE 113
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
109. Fortsetzung:Maßnahmen der Länder
zur Integration von
Langzeitarbeitslosen
Thüringen:Die soziale und berufliche Integration von Langzeitarbeitslosen und Arbeitslosen mit
einer Integrationswahrscheinlichkeit von mehr als zwölf Monaten wird als Ziel der
Integrationsrichtlinie, einer Förderrichtlinie im Rahmen des Europäischen Sozialfonds
(ESF), für die Förderperiode 2014 bis 2020 in Thüringen formuliert. Dieses Ziel wird
umgesetzt in drei Fördergegenständen:
1. Die individuelle, stärken- und vertrauensbasierte Unterstützung der Zielgruppe
durch professionelle Integrationsbegleiter in allen Thüringer Landkreisen und kreis-
freien Städten.
2. Die speziell auf die Zielgruppe zugeschnittene berufliche Qualifizierung, unterstützt
durch eine sozialpädagogische Begleitung.
3. Projekte, die neue Wege der Integration Langzeitarbeitsloser entwickeln, erproben
und transformieren, sowie Projekte zur Chancengleichheit, zur Vereinbarkeit Familie
und Beruf und Maßnahmen, die die soziale und berufliche Integration steuernd und
qualifizierend begleiten.
In den Projekten gibt es insgesamt bisher 13.592 Teilnehmereintritte. Insgesamt 3.970
Teilnehmende hatten nach Austritt einen Arbeitsplatz, 1.883 begannen eine schulische
oder berufliche Qualifizierung. Bis zum Jahr 2023 sollen insgesamt 24.200 Teilneh-
mende erreicht werden und 30 Prozent davon nach der Maßnahme einen Arbeitsplatz
erhalten haben. Der bisherige Umsetzungsstand entspricht somit der intendierten
Wirkung.
Die Integrationsrichtlinie
ist seit 21.10.2014 in Kraft
und wurde seitdem mehr-
fach geändert, zuletzt mit
Wirkung zum 02.10.2018.
Bewilligungen können
bis zum 31.12.2020 aus-
gesprochen werden. Eine
mögliche Projektlaufzeit
könnte demnach bis ins
Jahr 2023 reichen.
110. Starke-Familien-Gesetz:
Ausbau Kinderzuschlag und
Ausbau der Leistungen für
Bildung und Teilhabe
– Erhöhung und Neugestaltung des Kinderzuschlags mit dem Ziel der wirtschaftli-
chen Stabilität von Familien mit kleinen Einkommen und der Setzung von Anreizen
für Aufnahme/Steigerung einer Erwerbstätigkeit.
– Deckung des sächlichen Existenzminimums eines Kindes zukünftig mit dem
Kindergeld und dem Kinderzuschlag.
– Vermeidung der sogenannten harten Abbruchkante in der Art, dass die Leistung bei
steigendem Einkommen langsam ausläuft und nicht komplett wegfällt.
– Bessere Abstimmung mit anderen Leistungen wie Wohngeld, Kindesunterhalt und
Unterhaltsvorschuss.
– Einmalige Erhöhung des Betrags für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
sowie künftige Fortschreibung ab dem Jahr 2021.
– Wegfall der Eigenanteile bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und
Schülerbeförderung.
– Regelung zur Unabhängigkeit des Anspruchs auf Lernförderung von einer
Versetzungsfähigkeit.
– Klarstellung, dass der Anspruch auf Lernförderung unabhängig von einer
Versetzungsgefährdung besteht.
Kabinett: 09.01.2019.
Inkrafttreten:
01.07.2019/01.01.2020.
111. Maßnahmen der Länder
zur Bekämpfung der
Kinderarmut
Bayern:Zur Entlastung von Familienhaushalten mit geringen Einkommen trägt auch das
Bayerische Familiengeld bei. Mit dem Familiengeld werden das bisherige Bayeri-
sche Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld gebündelt und aufgestockt.
Seit 1. September 2018 erhalten Familien in Bayern mit dem Familiengeld für ihre
ein- und zweijährigen Kinder 250 Euro pro Monat und Kind. Ab dem dritten Kind
gibt es 300 Euro monatlich. Das Familiengeld soll Eltern ökonomischen Gestal-
tungsspielraum verschaffen. Es gilt, sie in die Lage zu versetzen, ihre Kinder noch
besser zu fördern. Daher dient das Familiengeld dem Zweck, frühe Erziehung und
Bildung, alle Formen von Betreuung und auch Gesundheitsförderung der Kinder zu
unterstützen. Das Familiengeld bleibt bei Leistungen nach dem SGB II und SGB XII
anrechnungsfrei.
In Kraft seit 01.09.2018.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 113 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE114
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
111. Fortsetzung:Maßnahmen der Länder
zur Bekämpfung der
Kinderarmut
Berlin:Im Rahmen der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut
erarbeiten Landes- und Bezirksverwaltungen sowie Akteure der Zivilgesellschaft
eine gesamtstädtische Strategie zur Prävention und Reduzierung von Kinder- und
Familienarmut. Die Entwicklungs- und Umsetzungsphase ist ressortübergreifend unter
Einbezug der Bezirke und Zivilgesellschaft angelegt, um wirksame und aufeinander
abgestimmte Maßnahmen zur Reduzierung von Kinderarmut zu entwickeln. Ein
übergeordnetes Strategiegerüst dient als Handlungsleitfaden für alle Akteure. Es soll
bis 2019 erstellt und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Die Landeskommission
unterstützt und initiiert unter anderem Projekte und Maßnahmen zur Arbeitsmarkt-
integration von Alleinerziehenden, zur Verbesserung der Inanspruchnahme des
Bildungs- und Teilhabepakets und einen Ausbau der Infrastruktur von Lotsen und
Netzwerken für die Zielgruppe. Die Umsetzung findet je nach Zuständigkeit auf
Landes- oder Bezirksebene statt.
Landeskommission
eingesetzt seit Juni 2017.
Fortlaufende Maß-
nahmenentwicklung
und -umsetzung.
Strategie gerüst ent-
wicklung in 2019.
Nordrhein-Westfalen:Im Kindergartenjahr 2018/2019 gibt es in Nordrhein-Westfalen insgesamt rund 3.600
Kindertageseinrichtungen, die als Familienzentrum organisiert sind. Das sind über ein
Drittel aller nordrhein-westfälischen Kindertageseinrichtungen. Mit den Familienzen-
tren wird bei der Prävention früh angesetzt, um gezielt vorzubeugen und zu fördern,
damit alle Kinder gleiche Chancen erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die
Familienzentren seit dem Kindergartenjahr 2007/2008 gesetzlich gefördert. Ab dem
Kindergartenjahr 2018/2019 werden bei der Verteilung von derzeit zusätzlichen 150
neuen Familienzentren pro Jahr auf die örtlichen Jugendamtsbezirke die Kriterien
„Kinder unter sieben Jahren“ und „SGB II Regelleistungsberechtigte Kinder unter sie-
ben Jahren“ zu Grunde gelegt. Damit ist beabsichtigt, sowohl Bildungs- und Armuts-
risiken zu begegnen als auch allen Familien beste Startchancen zu ermöglichen.
Laufend.
Mit dem Programmaufruf „Zusammen im Quartier – Kinder stärken – Zukunft sichern“
verfolgt Nordrhein-Westfalen einen präventiven Politikansatz zur Bekämpfung von
Kinder- und Jugendarmut. Im Mittelpunkt des Förderprogramms stehen einkommens-
arme Kinder, Jugendliche und ihre Familien. Gefördert werden Projekte zur Etablierung
qualifizierter Bezugspersonen in besonders benachteiligten Quartieren, Maßnahmen
für gesundes Aufwachsen sowie Aktivitäten zur Implementierung von Sozialplanungs-
prozessen in Gemeinden (Umfang: jährlich bis zu acht Millionen Euro). Darüber hinaus
bietet die vom Land eingerichtete „Fachstelle für sozialraumorientierte Armutsbe-
kämpfung“ den Gemeinden und Kreisen kostenlos umfängliche Unterstützung bei
der (Weiter-)Entwicklung von strategischen, integrierten Sozialplanungsprozessen.
Der Aufruf „Starke Quartiere – Starke Menschen“ bündelt Mittel aus dem ESF, EFRE
und ELER sowie weiterer Bundes- und Landesprogramme und stellt den Kommunen/
Gemeinden rund 350 Millionen Euro (2015 – 2020) zur Verfügung. Ziel ist, die Situation
in benachteiligten Quartieren zu verbessern. Der Fokus liegt dabei auf besonders von
Armut betroffenen Personengruppen.
In Kraft seit 11.06.2018.
112. Stärkung des sozialen
Wohnungsbaus
– Stärkung des sozialen Wohnungsbaus.
– Grundgesetzänderung durch Aufnahme eines zusätzlichen Artikels 104d GG.
Dadurch wird dem Bund die Möglichkeit gegeben, den Ländern zweckgebunden
Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Kom-
munen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren.
Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des
Grundgesetzes (Artikel
104c, 104d, 125c, 143e);
Kabinettbeschluss vom
02.05.2018; der Bundestag
hat am 21.02.2019 und der
Bundesrat am 15.03.2019
einer Beschlussempfeh-
lung des Vermittlungsaus-
schusses zugestimmt.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 114 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE 115
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
113. Verbilligte Abgabe von
Liegenschaften der BImA
– Ausweitung des bisher geltenden Haushaltsvermerks Nr. 60.3 (Kap. 6004, Titel 121
01): Ausweitung des Erstzugriffs der Kommunen etc. auf alle BImA-Liegenschaften
und Schaffung der Möglichkeit der Weiterveräußerung an private Dritte ohne Rück-
zahlungspflicht bei Weitergabe der Verbilligung, soweit sich die Kommune des Drit-
ten zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe bzw. des Verbilligungszweckes bedient.
Überarbeitete „Richtlinie der BImA zur verbilligten Abgabe von Grundstücken“
(VerbR) regelt die Einzelheiten zu Erstzugriff und Verbilligung und setzt weitere
administrative Vereinfachungen um.
– Mehr Grundstücke werden verbilligt für den sozialen Wohnungsbau abgegeben
werden.
– Administrative Vereinfachungen.
– Beschleunigte Verfahren.
Verabschiedung des
Bundeshaushalts 2018:
05.07.2018.
Billigung des Haushalts-
ausschusses zur überarbei-
teten VerbR: 26.09.2018.
114. KfW-Programm
„Baukindergeld“
Unterstützung der Eigentumsbildung durch Förderung des erstmaligen Erwerbs
von Wohneigentum für Familien und Alleinerziehende mit Kindern (Neubau oder
Bestandsimmobilie in Deutschland) – gestaltet als Zuschuss aus dem Bundeshaus-
halt. Für das Baukindergeld sind für die drei Programmjahre 2018 bis 2020 insgesamt
9,9 Milliarden Euro vorgesehen. Für das erste Programmjahr 2018 hat der Haushalts-
gesetzgeber Ausgaben in Höhe von 262,5 Millionen Euro und eine Verpflichtungs-
ermächtigung in Höhe von 3.037,5 Millionen Euro bewilligt.
Zuschuss Baukindergeld in
Kraft seit 18.09.2018.
115. KfW-Programm
„Altersgerechter Umbau“
KfW-Programm „Alters-
gerechter Umbau/Teilpro-
gramm Einbruchschutz“
Der altersgerechte Umbau von Wohngebäuden und -quartieren sowie der kommuna-
len Infrastruktur sorgt dafür, dass ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen
möglichst lange selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung leben können. Der
Bund stellte für das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ in 2014/2015 Pro-
grammmittel in Höhe von insgesamt 54 Millionen Euro und in 2016 rund 50 Millionen
Euro zur Verfügung. Im Jahr 2017 wurden die Programmittel auf 75 Millionen Euro
aufgestockt. Für das Förderprogramm sind jährlich 75 Millionen Euro im Finanzplan
bis 2021 vorgesehen.
Zuschuss Altersgerecht
Umbauen in Kraft seit
01.10.2014.
Des Weiteren werden im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“
Maßnahmen bezuschusst, die die Einbruchsicherheit erhöhen (Kriminalprävention
durch Einbruchschutz). Ab dem Jahr 2015 standen dafür jährlich zehn Millionen Euro
zur Verfügung. In 2017 wurden die Programmmittel auf 50 Millionen Euro aufgestockt.
Im Bundeshaushalt 2018 standen 65 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung.
Zuschuss Kriminalpräven-
tion durch Einbruchschutz
in Kraft seit 01.11.2015.
116. Gesetz zur steuerlichen
Förderung des Miet-
wohnungsneubaus
Ziel ist die Schaffung neuer Mietwohnungen. Das Gesetz sieht die Einführung einer
Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen in Höhe von jährlich fünf Prozent über
einen Gesamtzeitraum von vier Jahren zusätzlich zur linearen Abschreibung vor, wenn
die begünstigten Wohnungen mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken an Dritte
vermietet werden, die baukostenbezogenen Grenzen (Baukostenobergrenze in Höhe
von 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche; förderfähige Bemessungsgrundlage in
Höhe von 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche) eingehalten werden und der Bau-
antrag/Bauanzeige nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022 erfolgt. Die
Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.
Bundestagsbeschluss vom
29.11.2018.
117. Gesetz zur Ergänzung der
Regelungen über die zuläs-
sige Miethöhe bei Miet-
beginn und zur Anpassung
der Regelungen über die
Modernisierung der Miet-
sache (Mietrechtsanpas-
sungsgesetz – MietAnpG)
Mit dem Gesetz sollen zum einen die durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz aus
dem Jahr 2015 eingeführten Regelungen über die sogenannte Mietpreisbremse wirk-
samer gestaltet werden. Zu diesem Zweck ist ein Vermieter nunmehr verpflichtet, dem
Mieter bereits vorvertraglich unaufgefordert Auskunft darüber zu erteilen, ob er sich
auf eine Ausnahme von der Mietpreisbremse beruft. Eine nach seiner Ansicht zu hohe
Miete muss der Mieter nur noch in einfacher Weise rügen; nur wenn der Vermieter die
erforderliche Auskunft über eine Ausnahme von der Mietpreisbremse erteilt hat, muss
sich die Rüge auf diese Auskunft beziehen.
Zudem wird der Umlagesatz, mit dem der Vermieter die Kosten einer Modernisierung als
Mieterhöhung weitergeben kann, von elf Prozent auf acht Prozent jährlich abgesenkt.
Bundesweit wird eine absolute Kappungsgrenze für die monatliche Modernisierungs-
mieterhöhung von drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren
eingeführt; für Wohnungen mit einer monatlichen Ausgangsmiete von weniger als sie-
ben Euro pro Quadratmeter beläuft sich die Kappungsgrenze auf zwei Euro. Für Moder-
nisierungsmaßnahmen bis zu einem Umfang von 10.000 Euro wird ein vereinfachtes
In Kraft seit 01.01.2019.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/9510– 115 –
TABELLE II: MASSNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER NATIONALEN ZIELE IM RAHMEN DER EUROPA 2020-STRATEGIE116
Lfd. Nr.
Titel der Maßnahme Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme Status und Zeitplan
117. Fortsetzung:Gesetz zur Ergänzung der
Regelungen über die zuläs-
sige Miethöhe bei Miet-
beginn und zur Anpassung
der Regelungen über die
Modernisierung der Miet-
sache (Mietrechtsanpas-
sungsgesetz – MietAnpG)
Verfahren eingeführt, mit dem Vermieter eine Modernisierungsmieterhöhung ankün-
digen und geltend machen können. Zum Schutz der Mieter vor einem sogenannten
„Herausmodernisieren“ wird ein neuer Ordnungswidrigkeitentatbestand über die
Durchführung einer baulichen Veränderung in missbräuchlicher Weise eingeführt;
neue gesetzliche Vermutungstatbestände sollen es Mietern erleichtern, vom Vermieter
bei Pflichtverletzungen, die als „bewusstes Herausmodernisieren“ angesehen werden
können, Schadensersatz zu verlangen.
118. Bundesfinanzhilfen der
Städtebauförderung
Im Rahmen der Bund-Länder-Programme „Soziale Stadt“, „Stadtumbau“, „Zukunft
Stadtgrün“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Städtebaulicher Denkmalschutz“
sowie „Kleinere Städte und Gemeinden“ gewährt der Bund Bundesfinanzhilfen. Ziele
der Programme sind:
– Stärkung von Innenstädten und Ortszentren im Rahmen städtebaulicher Erneue-
rung und Entwicklung.
– Unterstützung der Städte und Gemeinden insbesondere bei wirtschaftlichem und
demografischem Strukturwandel.
– Reduzierung von Wohnungsleerstand (Stabilisierung der Wohnungswirtschaft).
– Erhaltung des baukulturellen Erbes, auch als Anziehungskraft für Wirtschaftsent-
wicklung und als touristisches Potenzial.
– Sicherung der Daseinsvorsorge und Stärkung der interkommunalen Zusammen-
arbeit.
Fortführung des Ansatzes
auf Rekordniveau in 2018
mit 790 Millionen Euro
Bundesmittel; Fortführung
des Ansatzes in 2019 vor-
gesehen.
119. Investitionspakt „Soziale
Integration im Quartier“
Der Investitionspakt unterstützt bundesweit den Ausbau und die Qualifizierung
sozialer Infrastruktur. Kitas, Schulen und Nachbarschaftstreffs sollen zu Zentren der
Integration und des gesellschaftlichen Zusammenhalts werden.
Laufend. 2017 – 2020:
200 Millionen Euro
jährlich.
120. Bundesprogramm „Natio-
nale Projekte des Städte-
baus“
Mit dem Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des
Städtebaus“ wurden 2014 erstmals 50 Millionen Euro bereitgestellt, um herausragende
Projekte des Städtebaus zu unterstützen. 2014 bis 2017 erfolgten im Rahmen des
Programms jährliche Projektaufrufe. Das Programm ist inhaltlich breit aufgestellt, um
verschiedenste städtebauliche Projekte berücksichtigen zu können. Es soll deutliche
Impulse für die Kommune, die Region oder die Stadtentwicklungspolitik insgesamt
auslösen. Gefördert werden investive und konzeptionelle Maßnahmen mit nationaler
oder internationaler Wahrnehmbarkeit und besonderer Qualität mit überdurch-
schnittlichem Investitionsvolumen oder hohem Innovationspotenzial und mit unter-
schiedlicher Schwerpunktsetzung. Für 2018/2019 wurden aufgrund der vorläufigen
Haushaltsführung die Projektaufrufe 2018/2019 zusammengefasst.
In den Jahren 2014 bis 2017 wurden bisher insgesamt 108 Projekte aus 86 Kommunen
in ganz Deutschland mit einem Bundeszuschuss von insgesamt rund 302 Millionen
Euro in das Programm aufgenommen.
Februar 2019: Jurysitzung.
Ab März 2019: Zuwen-
dungsbescheide an
Förderkommunen.
121. Kommission Verlässlicher
Generationenvertrag
Die Kommission befasst sich mit den Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung
und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der beiden weiteren
Rentensäulen ab dem Jahr 2025.
Kabinettbeschluss:
15.05.2018.
Abschlussbericht für
Frühjahr 2020 geplant.
122. Einführung einer säulen-
übergreifenden Renten-
information
Mit der Einführung einer säulenübergreifenden Renteninformation sollen Bürgerinnen
und Bürger Informationen über ihre individuelle Absicherung im Alter aus allen drei
Säulen der Alterssicherung (gesetzliche, betriebliche und private Altersversorgung)
erhalten können, um hieraus möglichen Handlungsbedarf erkennen zu können.
Ein Forschungsvorhaben
zur Entwicklung der kon-
zeptionellen Grundlagen
für die Einführung einer
säulenübergreifenden
Renteninformation wird
derzeit durchgeführt;
anschließend ist ein Kon-
zept für die Einführung
einer säulenübergreifen-
den Renteninformation zu
entwickeln.
Drucksache 19/9510 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode– 116 –
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