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Ausbildung Die Ausbildung am Landesinstut für Schule Bremen Freie Hansestadt Bremen Informaonen für Referendarinnen und Referendare

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Ausbildung

Die Ausbildung am Landesinstitut für Schule Bremen

FreieHansestadtBremen

Informationen

für Referendarinnen und Referendare

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Impressum

Das vorliegende Dokument ist unter der Creative-Commons-Lizenz„Namensnennung – Nicht-kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0“veröffentlicht.Diese Lizenz ermöglicht nicht die Nutzung folgender ggf. enthaltener Inhalte:�� Hoheits- und Wahrzeichen der Freien Hansestadt Bremen �� Bilder/Hintergrundbilder�� Personenbezogene Daten �� Unrechtmäßig veröffentlichtes Material

Herausgeber: Landesinstitut für Schule Ausbildung Am Weidedamm 20, 28215 Bremen

verantwortlich: Silke Engelhardt

November 2020

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Inhalt

Das Landesinstitut 5Die Organisationseinheiten des LIS ..................................................................................... 6

Die Abteilung Ausbildung 7Die Hauptseminare ............................................................................................................. 9

Gestaltung der Ausbildung 10Ziele der Ausbildung .......................................................................................................... 10Aufgabe der Ausbildung .................................................................................................... 10Seminarveranstaltungen ................................................................................................... 10Wahlpflichtbereich ............................................................................................................ 12Unterricht ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 13

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APV-L) 14Kolloquium zu einer Präsentation ..................................................................................... 14Die unterrichtspraktischen Prüfungen: Durchführung und Bewertung ............................ 24Prüfungsgespräch .............................................................................................................. 29Schulgutachten .................................................................................................................. 31Notenfindung .................................................................................................................... 32Portfolio ............................................................................................................................. 33

Unterricht planen – Unterrichtsentwürfe erstellen 341. Angaben zur Lerngruppe und zur Unterrichtssituation ............................................... 342. Einordnung des Themas in curriculare Vorgaben und in eine Unterrichts sequenz ..... 353. Sachanalyse ................................................................................................................. 354. Didaktische Entscheidungen und Überlegungen ......................................................... 355. Kompetenzen .............................................................................................................. 366. Methodische Konsequenzen ....................................................................................... 367. Geplanter Verlauf des Unterrichts ............................................................................... 368. Erklärung ..................................................................................................................... 379. Anlagen........................................................................................................................ 3710. Beispiele und Vorlagen ................................................................................................ 38

Häufig gestellte Fragen 40

Wichtige Einrichtungen und Informationen 41

Die LIS-Cafete 42

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Liebe Referendarinnen, liebe Referendare,

wir begrüßen Sie herzlich in der Abteilung Ausbildung am Landesinstitut für Schule.

In Ihrem Leben beginnt mit dem Vorbereitungsdienst ein neuer beruflicher Abschnitt, den Sie sicherlich mit Spannung erwarten.

Wir freuen uns darauf, Sie in der Vertiefung Ihres pädagogischen Selbstverständnisses, dem Ausbau Ihrer Kom-petenzen und bei der Erweiterung Ihres didaktischen und pädagogischen Handlungsrepertoires zu begleiten. Dabei werden das reflexive Lernen und der systematische Bezug zu den vielfältigen Praxissituationen im Mittel-punkt stehen.

Unser Ziel ist es, dass Sie in der Ausbildung die erforderliche Professionalität erwerben und mit Freude und Zu-versicht in den Beruf der Lehrerin/ des Lehrers starten können.

In der vorliegenden Broschüre haben wir Ihnen Informationen zum Landesinstitut für Schule, der Abteilung Aus-bildung und zu den nächsten 18 Monaten zusammengestellt, sodass Sie grundlegende Einblicke gewinnen und sich orientieren können.

Wir wünschen Ihnen eine spannende, erkenntnisreiche und erfolgreiche Zeit am Landesinstitut für Schule.

Silke EngelhardtAbteilungsleiterin Ausbildung

Petra Perplies-VoetDirektorin des Landesinstituts für Schule Bremen

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Das Landesinstitut

Das Landesinstitut für Schule der Freien Hansestadt Bremen (LIS) ist eine Einrichtung der Senatorin für Kinder und Bildung. Es nimmt für die Stadtgemeinde Bremen – über seine Funktion als Landesinstitut hinaus – kommu-nale Aufgaben wahr.

Der Auftrag des Landesinstituts

Das Institut hat die Aufgabe, die Schulen im Lande Bremen bei ihrer Entwicklung zu unterstützen. Es hat den Auftrag

�� die an Schule Beteiligten zu unterstützen und für ihre Aufgaben zu qualifizieren�� Referendarinnen und Referendare auszubilden�� die qualitative Entwicklung der Schulen im Lande Bremen zu fördern�� die Senatorin für Kinder und Bildung fachlich zu beraten.

Das Institut arbeitet eng mit allen im Bereich der schulischen Bildung Tätigen, mit nationalen und internationalen Institutionen sowie außerschulischen Einrichtungen und Partnern, insbesondere Hochschulen, zusammen.

Die Leitung des Landesinstituts

Direktorin Petra Perplies-Voet Tel.: 0421 361-8352 Fax: 0421 496-8352 Mail: [email protected]

Sekretariat Monika Holthausen Tel.: 0421 361-14467 Fax: 0421 496-14467 Mail: [email protected]

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Fortbildung und Schulentwicklung Am Weidedamm 20, 28215 BremenDie Abteilung Fortbildung bietet Fortbildungen, Be-ratung, Supervision, Konfliktmoderation, Prozessbe-gleitung, Training und Handlungshilfen für Lehre-rinnen und Lehrer bzw. Schulen an. Kontakt: Klaus Bieneck Tel.: 0421 361-16033 Fax: 0421 361-16146 Mail: [email protected]

Qualitätssicherung und InnovationsförderungAm Weidedamm 20, 28215 Bremen

Die Abteilung Qualitätssicherung entwickelt Bil-dungspläne und zentrale Abschlussprüfungen. Sie erarbeitet und bewertet diagnostische Instrumente und unterstützt die Umsetzung von nationalen und internationalen Schulleistungsstudien. Sie begleitet und vernetzt Innovationsprojekte, leistet Schulbe-gleitforschung und entwickelt Instrumente zur Quali-tätssicherung. Kontakt: Alexander Zapff Tel.: 0421 361-6456 Fax: 0421 361-6451 Mail: [email protected]

Zentrum für Medien Große Weidestr. 4 – 16, 28195 Bremen

Bildung in der digitalen Welt: Lernen mit und über Medien – Das Zentrum für Medien unterstützt Schu-len und Lehrkräfte bei Schul- und Unterrichtsent-wicklung mit digitalen Medien. Medienverleih mit Online-Angeboten, itslearning, Makemedia Studios und viele Beratungsangebote helfen Ihnen, Medien sinnvoll in Ihren Unterricht zu integrieren.Kontakt: Astrid Hassenbach Tel: 0421 361-3110 Fax: 0421 361-3115 Mail: [email protected]

Die Bibliothek Am Weidedamm 20, 28215 Bremen

Die Bibliothek im Landesinstitut für Schule ist eine an Lehrerausbildung, Lehrerfortbildung, Bildungspolitik sowie Schul- und Unterrichtspraxis orientierte päda-gogische Spezialbibliothek mit fachwissenschaft-lichen Beständen. Die Referendarinnen und Referendare im LIS, Lehr-kräfte im bremischen Schuldienst sowie die Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter des Instituts können den Service der Bibliothek nutzen. Beratungs- und Anmeldezeiten entnehmen Sie bitte dem geson-derten Faltblatt.Kontakt: Elke Menke (Ltg): 0421 361-14420 Ausleihe/Anmeldung: 0421 361-14419 Mail: [email protected]

Der AusbildungspersonalratAm Weidedamm 20, 28215 Bremen

Der APR ist als Ausbildungspersonalrat die Vertre-tung aller Referendarinnen und Referendare am LIS. Sie können sich mit allen Fragen an den Ausbildungs-personalrat wenden, in denen Sie sich unsicher oder unwohl fühlen. Der Ausbildungspersonalrat besteht aus neun Referendarinnen und Referendaren, die auf ein Jahr gewählt sind. Die Zuständigkeiten inner-halb des APR können Sie dem Organigramm am Schwarzen Brett des APR entnehmen oder unter dem Punkt „Organigramm“ im Internet einsehen.Kontakt: Das APR Büro befindet sich Am Weidedamm 20 Raum: 5.0 Tel.: 0421 361-14432 Mail: [email protected]

Die Organisationseinheiten des LIS

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Die Abteilung Ausbildung

Die Abteilung Ausbildung des Landesinstituts für Schule ist zuständig für die 2. Phase der Ausbildung für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (Referendariat). Ihr obliegt die Organisation und Durchführung des Referen-dariats sowie die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen.

Die Abteilung sichert die bildungswissenschaftliche, fachwissenschaftliche und fachdidaktische Ausbil-dung der Referendarinnen und Referendare unter Einbeziehung gesellschaftswissenschaftlicher und schulrechtlicher Anteile. Sie plant und führt die Qua-lifizierung von Mentorinnen und Mentoren durch. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Schulent-wicklung im Lande Bremen durch eine auf die Erfor-dernisse der Schulen ausgerichtete Lehrerausbildung zu fördern und einen Beitrag zur Weiterentwicklung von Schule zu leisten. Aufgabe des Vorbereitungs-dienstes ist laut Bremischem Lehrerausbildungsge-setz „die Fortsetzung, Vertiefung und Ergänzung der universitären Ausbildung für die berufliche Tätigkeit.“ Der Schwerpunkt der Ausbildung im Vorbereitungs-dienst liegt auf der verantwortlichen Planung, Durch-führung und kollegialen Auswertung selbstständiger Unterrichtstätigkeiten an Schulen. So sollen die Refe-rendarinnen und Referendare dazu befähigt werden, selbstständig Unterricht zu planen, durchzuführen und auszuwerten sowie Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Leistungsfähigkeit und Begabung im Kontext der Inklusion sowie unterschiedlicher so-zialer und kultureller Herkunft unter besonderer Be-rücksichtigung des individuellen Bedarfs an Sprach-bildung in jedem Fach zu fördern und zu fordern. Die Ausbildung dauert 18 Monate und bezieht sich auf das Lehramt an Grundschulen, an Gymnasien/Ober-schulen, an berufsbildenden Schulen sowie auf das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik.

Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst umfasst ge-mäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Lehrämter1. Einführungs- und Ausbildungsveranstaltungen des

Landesinstituts für Schule (LIS),2. regelmäßige Unterrichtshospitationen durch die

Ausbilderinnen und Ausbilder des LIS,3. Ausbildungsunterricht an Schulen,4. regelmäßige Unterrichtshospitationen und Feed-

back-Gespräche durch schulische Mentorinnen und Mentoren,

5. das Feedback- und Perspektivgespräch, zu dem die Schulleiterin oder der Schulleiter einlädt,

6. Hospitationen, Praktika, Studientage oder Studien-wochen sowie Lehrgänge nach Maßgabe ausbil-dungsdidaktischer Erfordernisse,

7. die Gelegenheit zur Teilnahme und Mitwirkung am Schulleben und an Schulentwicklungsprozessen sowie an Beratungsgesprächen mit an Schule Beteiligten und

8. die Arbeit mit einem Portfolio, das aus einem Pro-fessionalisierungsportfolio und einem Referenz-portfolio besteht.

Grundlage der Ausbildung am LIS ist die Menschen-bildannahme der humanistischen Pädagogik, der zu-folge der Mensch und die soziale wie die natürliche Umwelt in einem ständigen, wechselseitigen Aus-tausch- und Abhängigkeitsverhältnis stehen. Der Mensch gilt dabei als aktives, bewusst agierendes Subjekt, das sich Wissen erarbeiten, Entscheidungen treffen, das eigene Handeln reflektieren, die gewon-nenen Einsichten und Erkenntnisse in künftiges Han-deln einfließen lassen und das für sich Sinn konstitu-ieren und Verantwortung übernehmen kann. Diese Menschenbildannahme speist sich aus der Haltung und den Werten des europäischen Humanismus, der ein ethisches Fundament für Erziehungs- und Bil-dungsprozesse bietet. Die großen Zielvorstellungen europäischer Kultur wie Mündigkeit, Emanzipation und Selbstverantwortung sind darin eingewoben.

Die Ausbildung von Referendarinnen und Referenda-ren am LIS sieht sich diesen Werten verpflichtet.

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AbteilungsleiterinSilke EngelhardtTelefon 0421 361-14426Fax 0421 361-8310Mail: [email protected]

GeschäftsführungKlaudia KaminskiTelefon 0421 361-16040Fax 0421 361-8310Mail: [email protected]

SachbearbeitungKathrin HorstmannTelefon 0421 361-14427Fax 0421 361-8310Mail: [email protected]

Standort BremerhavenJutta WilmsTelefon 0471 44097Fax 0471 414521 Mittwochs: 9 - 12 Uhr

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Die Hauptseminare

Die Abteilung Ausbildung ist in folgende auf Lehrämter bezogene Hauptseminare (HS) gegliedert:

Hauptseminare in Bremen Am Weidedamm 20, 28215 Bremen

Hauptseminarleitung 30 Michael WarnkenTelefon 0421 361 14428Mail: [email protected]

Hauptseminarleitung 31Christine DrescherTelefon 0421 361 14434Mail: [email protected]

Hauptseminarleitung 32Ruth BeckmannTelefon 0421 361 6154Mail: [email protected]

Hauptseminarleitung 33Helmut KlaßenTelefon 0421 361 14437Mail: [email protected]

Hauptseminarleitung 34Adrienne KörnerTelefon 0471 44097Mail: [email protected]

Hauptseminar 30 (HS 30)Lehramt an Grundschulen

Hauptseminar 31 (HS 31)Lehramt an Gymnasien/Oberschulen

Hauptseminar 32 (HS 32)Lehramt an Gymnasien/Oberschulen

Hauptseminar 33 (HS 33)Lehramt an berufsbildenden Schulen

Hauptseminar in BremerhavenAdolf-Butenandt-Str. 2D, 27580 Bremerhaven

Hauptseminar 34 (HS 34)Lehramt an Grundschulen

Lehramt an Gymnasien/Oberschulen

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Gestaltung der Ausbildung

Ziele der Ausbildung

Die Ziele der Ausbildung werden durch das Bremische Lehrerausbildungsgesetz (BremLAG) und die Ausbil-dungs- und Prüfungsordnung für Lehrämter (APV-L) bestimmt.Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zu einem Lehr-amt an öffentlichen Schulen. Die Ausbildung soll die Lehrerinnen und Lehrer quali-fizieren, wissenschaftlich fundiert, eigenständig und verantwortungsbewusst die ihnen im Bremischen Schulgesetz übertragenen Aufgaben zu erfüllen, an der Weiterentwicklung ihrer Schule mitzuwirken und den Anforderungen sich verändernder Schulpraxis gerecht zu werden. Dabei sollen Lehrer und Lehre-rinnen insbesondere auch befähigt werden, Schüle-rinnen und Schüler so zu fördern, dass sie unabhän-gig von ihrer sozialen Herkunft ihr Recht auf Bildung verwirklichen können. Dies schließt die Kompetenzen ein:1. den Unterricht fach- und sachgerecht zu planen,

durchzuführen und zu reflektieren und dabei auch fächerübergreifende Themenstellungen ein-zubinden,

2. durch die Gestaltung von Lernsituationen Schüle-rinnen und Schüler zu unterstützen, Zusammen-hänge zu erkennen und Gelerntes zu nutzen so-wie ihre Fähigkeiten zum selbstbestimmten Ler-nen und Arbeiten zu fördern,

3. Informations- und Kommunikationstechnologien didaktisch sinnvoll in den Unterricht zu integrie-ren,

4. soziale und kulturelle Lebensbedingungen von Schülerinnen und Schülern zu berücksichtigen, Lernvoraussetzungen und Lernprozesse von Schü-lerinnen und Schülern zu diagnostizieren und die Schülerinnen und Schüler im Unterricht und in der Schule gezielt individuell in heterogenen Lerngruppen zu fördern,

5. Werte und Normen zu vermitteln und selbstbe-stimmtes Urteilen und Handeln von Schülerinnen und Schülern zu unterstützen,

6. Leistungen von Schülerinnen und Schülern auf der Grundlage transparenter Beurteilungsmaß-stäbe zu erfassen und Lernende und deren Eltern gezielt zu beraten,

7. Gespräche zur Beratung oder Konfliktregulierung mit Schülerinnen, Schülern, Eltern, Ausbildenden und Arbeitskolleginnen und -kollegen zu führen,

8. die notwendigen schulrechtlichen Kenntnisse in ihre Arbeit einzubeziehen,

9. individuell und im Team die eigene Arbeit zu eva-luieren und sich fachlich und überfachlich fortzu-bilden,

10. Verfahren der Qualitätsentwicklung und Quali-tätssicherung in der Schule anzuwenden (vgl. §3 Bremisches Lehrerausbildungsgesetz - BremLAG).

Aufgabe der AusbildungAufgabe des Vorbereitungsdienstes ist laut Bre-mischem Lehrerausbildungsgesetz die „Fortsetzung, Vertiefung und Ergänzung des Studiums für die beruf-liche Tätigkeit nach § 3. Die Schwerpunkte der Ausbil-dung im Vorbereitungsdienst liegen1. in der verantwortlichen Planung, Durchführung

und kollegialen Auswertung selbstständiger Un-terrichtstätigkeit an Schulen,

2. in der akzeptierenden Gesprächsführung mit Schülerinnen und Schülern sowie Eltern und allen an Schule Beteiligten,

3. in der Umsetzung der rechtlichen Grundlagen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit,

4. in der Gremienarbeit mit dem Ziel der Qualitäts-entwicklung des Unterrichts und des übrigen schulischen Lebens sowie

5. in der Reflexion der beruflichen Tätigkeit mit an-deren Lehrerinnen und Lehrern.“

Bei ihrer Ausbildung werden die Referendarinnen und Referendare vom Landesinstitut für Schule und den Schulen beraten und unterstützt. Die reguläre Dauer des Vorbereitungsdienstes beträgt 18 Monate.

SeminarveranstaltungenBei den Veranstaltungen unterscheidet man zwischen bildungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Se-minaren. Die bildungswissenschaftlichen Seminare finden vormittags, die fachdidaktischen am Nachmit-tag statt. Die Seminarveranstaltungen werden von Fachleite-rinnen und Fachleitern oder von Ausbildungsbeauf-tragten in der Funktion von Fachleiterinnen bzw. Fachleitern durchgeführt.

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Bildungswissenschaftliche Seminare (BW-Seminare)In den bildungswissenschaftlichen Seminaren wer-den pädagogische, psychologische, soziologische, allgemeindidaktische, gesellschaftliche und schul-rechtliche Fragestellungen behandelt. Ein wesent-licher Be stand teil ist die Beratung bei konkreten Un-terrichtsvorhaben und bei Unterrichts- und Schulpro-blemen. Das bildungswissenschaftliche Seminar dient u. a. der Integration der Fächer und dem Aus-tausch über die Fächer hinaus.Alle Referendarinnen und Referendare, die in den Bremischen Schuldienst eintreten, werden in Bil-dungswissenschaften ausgebildet. In jeder BW-Semi-nargruppe sind Referendarinnen und Referendare mit unterschiedlichen Fächern vertreten, sodass der Austausch zwischen verschiedenen Fachperspekti-ven leicht möglich ist. In der Regel findet das Seminar einmal wöchentlich an einem Vormittag statt.Folgende Kompetenzen sollen im BW-Seminar er-worben bzw. weiterentwickelt werden:

Fachkompetenz �� unterrichtsrelevante Inhalte und Probleme fachwis-

senschaftlich und bildungswissenschaftlich er-schließen und in erfolgreiches pädagogisches Han-deln umsetzen, �� bildungswissenschaftliche Grundlagen erweitern, �� objektiv und subjektiv bedeutsame Lerninhalte

auswählen und diese sach- und lernlogisch struktu-rieren, �� Lernmaterialen auswählen, bereitstellen oder ggf.

selbst herstellen.

Methodenkompetenz�� das Lernen lehren als Prinzip der Unterrichtsgestal-

tung, �� die Zusammenarbeit in Schülerteams fördern,�� eine dem Lerninhalt und der Lerngruppe angemes-

sene Methodenauswahl treffen,�� vielfältige Methoden auf der Makro-/Mikroebene

kennen und einsetzen können,�� den Einsatz von Medien professionalisieren.

Planungs- und Gestaltungskompetenz�� Lernvoraussetzungen diagnostizieren,

�� Inhalte nach fachlichen, gesellschaftlichen und ent-wicklungspsychologischen Kriterien auswählen, �� Lerngegenstände sachadäquat und schüleradäquat

gemäß den curricularen Vorgaben strukturieren, �� Schülerinnen und Schüler am Lernprozess beteili-

gen,�� Lernprozesse individualisieren, �� Lernergebnisse sichern und präsentieren.

Diagnose- und Beurteilungskompetenz�� Entwicklungsstände ermitteln und entsprechende

Maßnahmen ableiten, �� den Fortschritt der Leistung mit unterschiedlichen

Kriterien ermitteln und beurteilen können, �� Leistungsbewertungen so vertreten, dass sie für

Schülerinnen und Schüler nachvollziehbar und ein-sehbar sind, �� Kriterien für Lernentwicklungsberichte ent wickeln

und rückkoppeln.

Innovationskompetenz�� aktiv am Gestaltungsprozess (Schulentwicklung)

der Schule teilnehmen, �� die erweiterten Entscheidungs- und Handlungs-

räume durch die zunehmende Autonomie der Schulen gestaltend nutzen, �� an der Entwicklung, Evaluation und Durchsetzung

eines Schulprogramms aktiv mitwirken, �� Qualitätsverbesserung des Unterrichts im Schul-

team mitgestalten.

Soziale und gesellschaftliche Kompetenz�� die Eingebundenheit der Lehrenden und Ler-

nenden in den gesellschaftlichen und historischen Kontext reflektieren,�� die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams

pflegen, �� benachteiligte sowie Schülerinnen und Schüler mit

sonderpädagogischem Förderbedarf integrieren, �� interkulturelle Gegebenheiten einbeziehen und Di-

versität wertschätzen, �� professionellen Umgang mit kultureller und sozia-

ler Heterogenität befördern, �� Schülerinnen und Schüler befähigen, Konflikte kon-

struktiv zu lösen, �� Kooperation zwischen Mädchen und Jungen för-

dern,

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Wahlpflichtbereich

Der fachübergreifende Wahlbereich ermöglicht eine stärkere Individualisierung der Ausbildung und för-dert die Eigenverantwortung und Selbstständigkeit der Referendare und Referendarinnen, die als kom-petente Berufseinsteiger ihr professionelles Wissen und Können am Arbeitsplatz Schule weiterentwi-ckeln. Im fachübergreifenden Wahlbereich können Sie daher spezifischen Ausbildungsbedürfnissen und Profilierungen nachgehen.

Die Angebote des fachübergreifenden Wahl-bereichs:�� orientieren sich an den Interessen der Referendare

und Referendarinnen,�� vertiefen Inhalte aus Fachdidaktik und Bildungswis-

senschaften,�� fördern Stärken und Entwicklungspotentiale von

Referendaren und Referendarinnen.Die ergänzenden und vertiefenden Angebote des fachübergreifenden Wahlbereichs ordnen sich fol-genden Kompetenzbereichen zu und greifen die un-ten angegebenen Themenbereiche auf:1. Erziehen und Bilden

1.1 Differenzierung, Integration und Förderung - Umgang mit Heterogenität

1.2 Kommunikation und Interaktion sowie Bewäl-tigung von Konflikten

2. Beraten und Beurteilen2.1 Diagnostik, Beurteilung und Beratung2.2 Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung

3. Mitgestalten und Innovieren3.1 Weiterentwicklung der personalen Kompe-

tenzen3.2 Mitgestaltung der Schulentwicklung

4. Supervision

Im Rahmen unserer Wahlpflichtveranstaltungen bie-ten wir Ihnen eine Supervisionsgruppe an, in der Sie verschiedene kollegiale Beratungsformen kennenler-nen werden und an eigenen Fällen berufliche Pro-bleme reflektieren und bearbeiten können. Das Su-pervisionsangebot dient der Professionalisierung des beruflichen Handelns und unterstützt Ihre Gesund-heit, sodass Sie sich auch in Belastungssituationen als selbstwirksam erleben können und handlungsfähig bleiben.

�� Störungen erkennen und angemessen auf sie rea-gieren, �� Unterstützungsangebote anderer Institutionen

kennen und in Anspruch nehmen.

Kommunikative Kompetenz�� Kommunikationsstrukturen kennen und konstruk-

tiv nutzen können, �� verschiedene Formen der Gesprächsführung ken-

nen und anwenden.

Beratungskompetenz�� verschiedene Verfahren der Beratung kennen und

anwenden können.

Individualkompetenz�� Fähigkeit zur Empathie und kritischem Denken ent-

wickeln,�� das eigene Verhalten reflektieren,�� Bereitschaft und Fähigkeit zu Veränderungen zei-

gen, �� Leistungs- und Lernbereitschaft sowie Verantwor-

tungsbereitschaft erkennen lassen, �� Fähigkeit zu authentischem Handeln pflegen, �� interpersonale Kompetenz weiterentwickeln, �� sich mit den Bildungssystemen anderer Länder aus-

einandersetzen.

Fachdidaktische Seminare (Fachsitzungen)In den fachdidaktischen Seminaren werden fach-didaktische, fachwissenschaftliche und unterrichts-praktische Fragestellungen behandelt. Ein wesent-licher Arbeitsschwerpunkt liegt in der konkreten Un-terrichtsplanung und Unterrichtsanalyse.In jedem Ihrer beiden Fächer1 nehmen Sie an einem fachdidaktischen Seminar teil. Die Fachsitzungen fin-den 14-tägig nachmittags statt. Die Termine der Fach-sitzungen erfahren Sie von Ihrer Hauptseminarleite-rin bzw. Ihrem Hauptseminarleiter.

1) Der Begriff Fach steht hier auch für die Lernbereiche der Primar-stufe und für die sonderpädagogischen und beruflichen Fachrich-tungen.

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Unterricht

Umfang des UnterrichtsDie Ausbildung in der Schule umfasst 12 Stunden pro Woche: Unterricht unter Anleitung, selbstständiger Unterricht und gezielte Hospitationen.Zu Beginn der Ausbildung hospitieren die Referenda-rinnen und Referendare zunächst im Unterricht von Fachlehrerinnen und Fachlehrern ihrer beiden Un-terrichtsfächer. Danach erteilen sie in aller Regel bis zu zehn Stunden selbständigen Unterricht; zwei Stunden bleiben wei-terhin für Hospitationen oder Ausbildungsunterricht gemeinsam mit einer Fachlehrerin/einem Fachleh-rer.

Praxis und ReflexionIm Unterricht wird die nötige berufliche Routine er-worben bzw. erweitert. Diese Praxiserfahrungen sind in den bildungswissenschaftlichen und fachdi-daktischen Veranstaltungen im Landesinstitut Aus-gangspunkt für die gemeinsame Reflexion. So be-steht für die Referendarinnen und Referendare die Möglichkeit, ihr eigenes Unterrichtskonzept zu ent-wickeln und immer intensiver in die Rolle als Lehre-rin bzw. Lehrer hineinzufinden. Dabei werden sie von Fachleiterinnen und Fachleitern bzw. Ausbil-dungsbeauftragten unterstützt. Es sind sowohl indi-viduelle Beratungen als auch gemeinsame Bera-tungen in kollegialen Beratungsverfahren vor -gesehen.

Schule außerhalb des UnterrichtsWeiter nehmen die Referendarinnen und Referen-dare an allen schulischen Aktivitäten außerhalb des Unterrichts wie z.B. Konferenzen, Projekten, Schul-veranstaltungen, Elternabenden, Schullandheim-fahrten usw. teil, sofern sie nicht mit den Ausbil-dungsveranstaltungen des LIS kollidieren. Ein beson-ders wichtiger Bereich ist die Beteiligung an Schulentwicklungsprozessen.

AusbildungskoordinatorenAn den Schulen stehen für die Betreuung von Refe-rendarinnen und Referendaren Ausbildungskoordi-natoren zur Verfügung. Sie sind Ansprechpartner/innen für die Referendarinnen und Referendare, wenn es um den Unterrichtseinsatz geht oder da-rum, Informationen, die die Schule als Ganzes be-

treffen, zu vermitteln bzw. die Ausbildung zwischen Schule und LIS abzustimmen.

Mentorinnen und MentorenDie Ausbildung an der Schule erfolgt unter Anbin-dung an Mentorinnen und Mentoren. Das sind Leh-rerinnen oder Lehrer, die Sie in jedem Fach individu-ell begleiten. Sie�� unterstützen Sie beim Hineinfinden in die Berufs-

rolle als Lehrerin oder Lehrer, �� sind Berater/in „vor Ort“ bei der Entwicklung von

Berufsroutinen, �� führen vorbereitete und reflektierte Unterrichts-

besuche durch, �� helfen bei der Förderung der Handlungskompe-

tenz in allen schulpraktischen, d.h. in allen unter-richtlichen, pädagogischen und organisatorischen Belangen.

Standort Bremen: Am Weidedamm 20

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Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APV-L)

Kolloquium zu einer Präsentation§§ 11 und 18 der APV-L beschreiben das Kolloquium zu einer Präsentation in Bezug auf Umfang, Inhalte und das Verfahren.Gem. § 11 (1) der APV-L hat der Prüfling in dem Kol-loquium nachzuweisen, dass er eine komplexe Aufga-benstellung unter besonderer Berücksichtigung der Heterogenität der Schülerinnen und Schüler und der Schulentwicklung auf der Grundlage fachlicher, bil-dungswissenschaftlicher, rechtlicher und kommuni-kationswissenschaftlicher Kenntnisse schriftlich bear-beiten, unter Nutzung angemessener Medien prä-sentieren und in dialogisch-argumentativer Form erörtern kann.(2) Der Prüfling wählt für die individuelle Aufgaben-stellung des Kolloquiums zu einer Präsentation eine bis drei aufeinander bezogene Aufgaben aus dem Aufgabenpool, der vom Landesinstitut für Schule in Abstimmung mit der Senatorin für Kinder und Bil-dung bereitgestellt wird. Die Aufgaben aus dem Auf-gabenpool bilden die Kompetenzbereiche Erziehen, Beurteilen sowie Innovieren nach den Standards für die Lehrerbildung gemäß § 3 Absatz 2 des Bremischen Ausbildungsgesetzes für Lehrämter ab. Sofern im Lehramt an Grundschulen ein drittes Fach studiert worden ist, ist dieses nicht vertieft ausgebildete Fach in der Aufgabenbearbeitung zu berücksichtigen und dadurch der Kompetenzbereich Unterrichten zusätz-lich in der Prüfung mit abzubilden. Dies gilt entspre-chend für das zweite Unterrichtsfach in der Ausbil-dung für das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Son-derpädagogik.(3) Das Kolloquium zu einer Präsentation umfasst die schriftliche Ausarbeitung, die Präsentation und das Kolloquium.(4) Die schriftliche Ausarbeitung erfolgt eigenständig ausbildungsbegleitend und ist mit der Meldung zur Prüfung abzugeben.Gem. § 18 (1) der APV-L ist die schriftliche Ausarbei-tung in deutscher Sprache abzufassen und darf insge-

Das Referendariat umfasst die Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter. Die Anforderungen für diese Prüfung sind in der Verordnung über die Ausbildung der Lehramtsreferendarinnen und -referendare im Vorbereitungsdienst und über die Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (APV-L) vom 20.10.2016 geregelt, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 20.12.2017.Die Prüfungsleistungen und die Kriterien für deren Beurteilung werden mit den vorliegenden Ausführungen kon-kretisiert. Die benannten Indikatoren schaffen Transparenz und Orientierung für die Umsetzung in den Prüfungs-teilen.

samt einen Umfang von 12 DIN-A4-Seiten mit jeweils 28 bis 31 Zeilen nicht überschreiten. Materialien und Literaturangaben sind als Anhang beizubringen. Schriftliche Ausarbeitungen, die den vorgeschrie-benen Umfang überschreiten, werden hinsichtlich dieses Teils nicht bewertet. Eine inhaltliche Abwei-chung von der Aufgabenstellung sowie gehäufte Ver-stöße gegen die Rechtschreibnorm führen zu einer Notenabstufung.(2) Die Stellen der schriftlichen Ausarbeitung, die an-deren Werken, auch eigenen oder fremden unveröf-fentlichten Prüfungsarbeiten, im Wortlaut oder ih-rem wesentlichen Inhalt nach entnommen sind, müs-sen mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht werden.(3) Am Schluss der schriftlichen Ausarbeitung hat der Prüfling zu versichern, dass er die schriftliche Ausar-beitung selbstständig angefertigt und andere Hilfs-mittel als die angegebenen nicht benutzt hat.(4) Das Kolloquium zu einer Präsentation beginnt mit der Präsentation der Inhalte der schriftlichen Ausar-beitung. Der Prüfling stellt der Prüfungskommission innerhalb von 15 Minuten unter fachlich angemes-sener Mediennutzung die gewählte Aufgabenstellung sowie die Bearbeitung und das Ergebnis vor. Die Prä-sentation und das weitere Kolloquium nach § 11 Ab-satz 2 haben eine Gesamtdauer von mindestens 45 Minuten bis zu maximal 60 Minuten.(5) Das Kolloquium zu einer Präsentation ist öffent-lich. Die Prüfungskommission kann mit Stimmen-mehrheit die Öffentlichkeit ausschließen oder zah-lenmäßig begrenzen, wenn die Durchführung der Prüfung durch die Öffentlichkeit behindert wird. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden.(6) Nach Abschluss des Kolloquiums benotet die Prü-fungskommission die Gesamtleistung im Kolloquium zu einer Präsentation nach § 11 unter Berücksichti-gung von § 16 Absatz 6 und § 18 Absatz 1.

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Nachfolgend ist der Aufgabenpool gemäß BremLAG und APV-L für das „Kolloquium zu einer Präsentation“ im Rahmen des Zweiten Staatsprüfung aufgeführt. Es können eine bis drei inhaltlich zusammenhängende Aufgaben gewählt werden. Die genannten Kompetenzbereiche folgen den Standards für die Lehrerbildung nach dem Be-schluss der Kultusministerkonferenz, ebenso wie die aufgeführten Kompetenzen.

Kompetenzbereich UnterrichtenEine Aufgabe aus diesem Kompetenzbereich ist nur in zwei Lehrämtern möglich und in diesen vorgegeben:Im Lehramt für Grundschulen muss sich das Kolloquium zu einer Präsentation auf das dritte Fach beziehen. Dies gilt entsprechend für das zweite Unterrichtsfach in der Ausbildung für das Lehramt für Inklusive Pädagogik/ Sonderpädagogik.

Aufgabenpool zum Kolloquium zu einer Präsentation

Kompetenz Aufgabenpool

Kompetenz 1: Lehrerinnen und Lehrer planen Unterricht unter Berücksichtigung unterschiedlicher Lernvorausset-zungen und Entwicklungsprozesse fach- und sachgerecht und führen ihn sachlich und fachlich korrekt durch.

1. Ein unterrichtliches Vorhaben planen, durchführen und anhand einer theoretisch fundierten Fragestellung kriterienorientiert reflektieren.

2. Ein unterrichtliches Vorhaben unter besonderer Betrachtung der Ge-staltung des Übergangs vom vorschulischen Bereich in die Grundschule oder von der Grundschule in die Sekundarstufe I planen, durchführen und kriterienorientiert reflektieren.

3. Eine unterrichtliche Themenreihe/ Unterrichtseinheit (zur Klarstellung: Es geht nicht um eine einzelne U-Std.) im inklusiven Setting unter der besonderen Berücksichtigung differenzierender Aspekte planen, durch-führen und kriterienorientiert reflektieren.

4. Unterstützungsstrategien beim Erwerb schriftsprachlicher oder mathe-matischer Kompetenzen anwenden und deren Wirksamkeit kriterieno-rientiert reflektieren.

5. Maßnahmen zur Sprachbildung/-förderung im Unterricht planen, durchführen und deren Wirksamkeit kriterienorientiert reflektieren.

6. Digitale Werkzeuge oder andere moderne Informations- und Kommu-nikationstechnologien im Unterricht einsetzen und deren Nutzung kri-terienorientiert reflektieren.

Kompetenz 2: Lehrerinnen und Lehrer unterstüt-zen durch die Gestaltung von Lernsituationen das Lernen von Schülerinnen und Schülern. Sie motivieren alle Schülerinnen und Schüler und befähigen sie, Zusam-menhänge herzustellen und Ge-lerntes zu nutzen.

1. Umgang mit Heterogenität und Binnendifferenzierung: Konsequenzen für die Themenplanung, für die Unterrichtsdurchführung und für die Evaluation darstellen und kriterienorientiert reflektieren.

2. Team-Teaching-Modelle im inklusiven Kontext darstellen und die Um-setzung im Schulalltag evaluieren.

3. Den Raum als zusätzliche „Lehrkraft“ nutzen: Lernumgebungen gestal-ten und die pädagogische, lernförderliche Wirksamkeit raumplane-rischer Maßnahmen kriterienorientiert reflektieren.

4. Lernmotivierende und lernförderliche Kommunikation im Unterricht unter Berücksichtigung der Passung von Lernvoraussetzungen/Lernbe-dürfnissen und Lehrkräfteverhalten darstellen und kriterienorientiert reflektieren.

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Kompetenz Aufgabenpool

Kompetenz 3: Lehrerinnen und Lehrer fördern die Fähigkeiten von Schülerinnen und Schülern zum selbstbestimm-ten Lernen und Arbeiten.

1. Eigenverantwortliches Lernen von Schülerinnen und Schülern im Grundschulalltag fördern und die Wirksamkeit dieser Förderung kriteri-enorientiert reflektieren.

2. Kooperatives Lernen von Schülerinnen und Schülern im Unterricht för-dern und die Wirksamkeit des kooperativen Lernens kriterienorientiert reflektieren.

3. Interaktive Lerneinheiten mittels digitaler Werkzeuge zur Förderung kooperativen Lernens von Schülerinnen und Schülern gestalten, im Un-terricht einsetzen und kriterienorientiert reflektieren.

4. Selbstmotivation von Schülerinnen und Schülern als Basis für lebens-langes Lernen im außerschulischen Kontext fördern und kriterienorien-tiert reflektieren.

5. Die Passung des eigenen Lehrerhandelns zu den Lernvoraussetzungen und Lernbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler kriterienorientiert reflektieren.

6. Maßnahmen zur Gesundheitsbildung der Schülerinnen und Schüler planen, durchführen und kriterienorientiert reflektieren.

Kompetenzbereich Erziehen

Kompetenz Aufgabenpool

Kompetenz 4: Lehrerinnen und Lehrer kennen die sozialen und kulturellen Le-bensbedingungen, etwaige Be-nachteiligungen, Beeinträchtigun-gen und Barrieren von und für Schülerinnen und Schüler(n) und nehmen im Rahmen der Schule Einfluss auf deren individuelle Ent-wicklung.

1. Kriterien zur Einschätzung des Sozial- und Arbeitsverhaltens von Schü-lerinnen und Schülern anwenden, auswerten und Konsequenzen für das Lehrkräftehandeln daraus entwickeln.

2. Ein schulisches Projekt zu einer der folgenden Schwerpunktsetzungen:�� Einfluss von sozialen und kulturellen Lebensbedingungen auf Bil-

dungs- und Erziehungsprozesse�� Inklusion zum Abbau eventueller Benachteiligungen und zur Förde-

rung aller�� Sprachbildung/-förderung�� Leben und Handeln in einer digitalisierten Welt

im Team erarbeiten, durchführen und kriterienorientiert reflektieren.3. Eine außerschulische, lernförderliche Aktivität mit Schülerinnen und

Schülern planen, durchführen und kriterienorientiert reflektieren.4. Mit anderen Professionen und Einrichtungen (auch präventiver Art)

oder mit betrieblichen Ausbildungspartnern zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler im Unterricht oder in der Schule Kontakt auf-nehmen, kooperieren und die Wirksamkeit der Kooperation anhand von Kriterien reflektieren.

5. Mit Eltern zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler im Unter-richt und in der Schule Kontakt aufnehmen, konstruktiv zusammenar-beiten und die Wirksamkeit dieser Elternarbeit kriterienorientiert re-flektieren.

6. Berufsorientierende Maßnahmen im Team mit externen Partnern und Professionen planen, durchführen und kriterienorientiert hinsichtlich der Wirksamkeit reflektieren.

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Kompetenz Aufgabenpool

Kompetenz 5:Lehrerinnen und Lehrer vermitteln Werte und Normen, eine Haltung der Wertschätzung und Anerken-nung von Diversität und unterstüt-zen selbstbestimmtes Urteilen und Handeln von Schülerinnen und Schülern.

1. Ein unterrichtliches Vorhaben zur Arbeit an Haltungen (Urteilen und Handeln) zu mindestens einer der folgenden Schwerpunktsetzungen:�� Bedeutung von geschlechtsspezifischen Einflüssen auf Bildungs- und

Erziehungsprozesse�� Interkulturelle Aspekte im Kontext von Bildungs- und Erziehungspro-

zessen�� Wertschätzender Umgang mit Beeinträchtigungen und Benachteili-

gungen�� Wertschätzung und Anerkennung von Diversität�� Aspekte demokratischen und verantwortungsbewussten Handelns�� Den Aufbau einer professionellen beruflichen Haltung von Schüle-

rinnen und Schülern/Auszubildenden an berufsbildenden Schulen unterstützen, planen, durchführen und im Sinne der anzubahnen-den Kompetenzentwicklung reflektieren.

2. Rituale und Regeln mit Blick auf eine Lerngruppe entwickeln, einsetzen und kriterienorientiert reflektieren.

3. Eine schülerbezogene Intervention, z. B. einen Verhaltensplan o. a., be-gründet auswählen, durchführen, dokumentieren und mit Bezug auf die vorherige Begründung kriterienorientiert reflektieren.

4. Maßnahmen zur Entwicklung einer Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln und den eigenen Lernerfolg durch Schülerinnen und Schüler aufzeigen und kriterienorientiert reflektieren.

5. Ein Projekt zur Selbstwirksamkeit in Kenntnis der sozialen und kulturel-len Lebensbedingungen der Schülerinnen und Schüler sowie der wer-tevermittelnden Aufgaben von Schule entwickeln, durchführen und kri-terienorientiert reflektieren.

Kompetenz 6:Lehrerinnen und Lehrer finden Lö-sungsansätze für Schwierigkeiten und Konflikte in Schule und Unter-richt.

1. Mindestens ein Präventionsprojekt bspw. zur Gewaltprävention, Prä-vention von Cybermobbing oder Suchtprävention gemeinsam mit an-deren Professionen vorbereiten, durchführen und hinsichtlich der Wirksamkeit kriterienorientiert reflektieren.

2. Anhand eines konkreten Konfliktfalles die Schritte des schulischen Ord-nungsmaßnahmenkatalogs einordnen, pädagogische und schulrecht-liche Entscheidungen abwägen und zu einer begründeten Einschätzung kommen.

3. Einen Schulausflug, eine Studienfahrt o.ä. mit Blick auf Lösungsansätze für mögliche Schwierigkeiten und Konflikte aus pädagogischer und schulrechtlicher Perspektive vorbereiten, daran teilnehmen und kriteri-enorientiert auswerten.

4. An einer kollegialen Beratung von ausgebildeten Lehrkräften und/oder von anderen Professionen zu einer Schwierigkeit oder einem Konflikt in Schule und Unterricht teilnehmen und das Beratungsverfahren sowie die eigenen Erfahrungen und Schlussfolgerungen kriterienorientiert re-flektieren.

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Kompetenz Aufgabenpool

5. Lösungsorientierte Maßnahmen zur unterstützenden Elternarbeit ent-wickeln, durchführen und kriterienorientiert reflektieren.

6. Maßnahmen zur Unterstützung der Kooperation mit betrieblichen Aus-bildungspartnern vorstellen, durchführen und kriterienorientiert re-flektieren.

7. Maßnahmen zur Prävention von Ausbildungsabbrüchen von Schüle-rinnen und Schülern darstellen, durchführen und kriterienorientiert reflektieren.

Kompetenzbereich Beurteilen

Kompetenz Aufgabenpool

Kompetenz 7: Lehrerinnen und Lehrer diagnosti-zieren Lernvoraussetzungen und Lernprozesse von Schülerinnen und Schülern; sie fördern Schüle-rinnen und Schüler gezielt und be-raten Lernende und deren Eltern.

1. Die Anforderungen und Komplexität von Lernaufgaben unter Berück-sichtigung �� der Sprachbildung/-förderung oder�� von Differenzierung

analysieren und die Anwendungen und Wirkungen kriterienorientiert reflektieren, ggf. evaluieren.

2. Einen individuellen Förderplan erstellen, im Kontext begründen, um-setzen und evaluieren.

3. Besondere Förderbedarfe hinsichtlich der sonderpädagogischen För-derschwerpunkte erkennen, Maßnahmen zur Förderung und Unter-stützung planen, erproben und kriterienorientiert evaluieren.

4. Ein diagnostisches Instrument zur Erfassung von Vorerfahrungen und Vorwissen Lernender erproben und reflektieren.

5. Besondere individuelle Begabungen und Stärken erkennen, Maßnah-men zur Begabungsförderung allein oder im Team planen, erproben und evaluieren.

6. Zwei unterschiedliche Beratungssettings mit Schülerinnen und Schü-lern und/oder deren Eltern situationsangemessen planen, durchführen und das jeweils erreichte Ergebnis vor dem Hintergrund der Zielset-zung reflektieren.

7. Bei der Diagnostik, Förderung und Beratung inner- und außerschulisch mit Kolleg/innen, mit anderen Professionen und Einrichtungen koope-rieren und die Wirksamkeit der Kooperation kriterienorientiert reflek-tieren.

8. Lehrkräftehaltungen im Hinblick auf die Beratung von Schülerinnen und Schüler beschreiben, analysieren und mindestens ein Professiona-lisierungsinstrument wie bspw. Supervision kriterienorientiert bewer-ten.

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Kompetenz Aufgabenpool

Kompetenz 8: Lehrerinnen und Lehrer erfassen die Leistungsentwicklung von Schülerinnen und Schülern und beurteilen Lernen und Leistungen auf der Grundlage transparenter Beurteilungsmaßstäbe.

1. Formen der Leistungsbewertung im Kontext fachbezogener Ansprüche analysieren, erproben und kriterienorientiert bewerten.

2. Verfahren zu einer prozesshaften/ergebnisorientierten Selbsteinschät-zung der eigenen Leistungen durch Schülerinnen und Schüler erproben und kriterienorientiert reflektieren.

3. Verfahren der Bewertung von Gruppenleistungen, auch unter Berück-sichtigung von Fremd- und/oder Schülerselbstbeurteilungen, entwi-ckeln, anwenden und evaluieren.

4. Die Arbeit mit Kompetenzrastern planen, durchführen und kriterienori-entiert hinsichtlich der Wirksamkeit reflektieren.

5. Leistungsüberprüfungen als konstruktive Rückmeldung über den eige-nen Unterricht nutzen, dies an mindestens einem Beispiel darstellen und kriterienorientiert reflektieren.

6. Einheitliche Aufgabenkonzeptionen, adressatenangemessene Formu-lierungen sowie transparente Beurteilungsmaßstäbe in Verständigung mit Kolleginnen und Kollegen anhand eines konkreten Beispiels vorstel-len und die Wirksamkeit dieser Kollegialität kriterienorientiert reflek-tieren.

7. Möglichkeiten der digitalen Leistungserbringung, -erhebung, -beurtei-lung oder -rückmeldung (z.B. itslearning, e-Portfolios) auf eine Lern-gruppe bezogen vorstellen, erproben und kriterienorientiert u.a. im Hinblick auch auf den Nutzen digitaler Lernprozessdiagnostik reflektie-ren.

8. Gespräche zur Leistungsentwicklung, Bildungsgangentwicklung oder zur Berufsorientierung in eigener Verantwortung durchführen, doku-mentieren und kriterienorientiert reflektieren.

Kompetenzbereich Innovieren

Kompetenz Aufgabenpool

Kompetenz 9: Lehrerinnen und Lehrer sind sich der besonderen Anforderungen des Lehrerberufs bewusst. Sie ver-stehen ihren Beruf als ein öffentli-ches Amt mit besonderer Verant-wortung und Verpflichtung.

1. Die Rolle der Lehrkraft in einen historisch-gesellschaftlichen Kontext bringen, fallbezogen beschreiben und kriterienorientiert reflektieren.

2. Ausgewählte Aspekte aus der Bildungspolitik, dem Schulrecht und der Schulkultur als zusammenhängende Rahmensetzung für das Handeln von Lehrerinnen und Lehrern darstellen und kriterienorientiert reflek-tieren.

3. Umgang mit den eigenen Ressourcen und Unterstützungsmöglich-keiten, kollegiale Hilfe oder kollegiales Feedback zur Unterrichtsent-wicklung und Arbeitsentlastung als spezifische Anforderungen an den Lehrkräfteberuf fallbezogen darstellen und kriterienorientiert bewer-ten.

4. Mindestens ein Instrument der Selbstreflexion als Lehrkraft darstellen, anwenden, kriterienorientiert auswerten und Konsequenzen ableiten.

5. Darstellung, Erprobung und kritische Reflexion salutogener Strategien im schulischen Kontext zum Erhalt der eigenen Gesundheit

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Kompetenz Aufgabenpool

Kompetenz 10: Lehrerinnen und Lehrer verstehen ihren Beruf als ständige Lernauf-gabe.

1. Unterrichts- und Schulentwicklung: Eine Konferenz/ein Arbeitsgrup-pentreffen vorbereiten, moderieren und die eigene Gesprächsführung kriterienorientiert reflektieren.

2. Fortbildung: Ein Beispiel einer nachhaltig wirksamen Fortbildung vor-stellen und deren Wirksamkeit anhand von Evaluationsergebnissen kri-terienorientiert reflektieren.

3. Sprachbildung/-förderung: Ein Beispiel der erfolgreichen Weiterent-wicklung der Planung von Unterrichtseinheiten unter Berücksichtigung von Sprachbildung und -förderung in jeder Unterrichtsstunde darstel-len und anhand von Evaluationsergebnissen reflektieren.

4. Digitale Medien: Lernplattformen, die lernförderliche Einbindung mo-biler Endgeräte in den Unterricht, digitale Medien in Lernprozessen etc. hinsichtlich der Chancen und Risiken/Grenzen an konkreten Bei-spielen aufzeigen und kriterienorientiert reflektieren.

5. Eigener Umgang mit digitalen Medien im Fachunterricht: Die eigene Unterrichtspraxis hinsichtlich des didaktisch begründeten Einsatzes di-gitaler Medien reflektieren, selbstkritisch beurteilen und aktiv im Kon-text des 4K-Modells (Kommunikation, Kollaboration, Kreativität und kritisches Denken) weiterentwickeln sowie digitale Inhalte organisie-ren, anderen zur Verfügung stellen und dabei personenbezogene Da-ten effektiv schützen

6. Berufliche Orientierung: Möglichkeiten sich weiterentwickelnder For-men der beruflichen Orientierung zusammen mit externen Partnern an konkreten Beispielen vorstellen und kriterienorientiert reflektieren.

7. Kriterienorientierte Reflexion von lernbiografischen Konsequenzen aus der Arbeit an „Schule als lernende Organisation“

8. Selbstkonzept: Den eigenen Professionalisierungsprozess und die ei-gene Haltung als pädagogisch und gesellschaftlich verantwortlich han-delnde Lehrperson kriterienorientiert reflektieren.

Kompetenz 11: Lehrerinnen und Lehrer beteiligen sich an der Planung und Umset-zung schulischer Projekte und Vor-haben

1. Die eigene Beteiligung an einem Schulentwicklungsprojekt darstellen, kriterienorientiert reflektieren und Perspektiven entwickeln.

2. Den Bildungsplan/Rahmenbildungsplan kriterienorientiert überprüfen und beispielhaft weiterentwickeln.

3. Feedback und Evaluation als Teil der Schulentwicklungsarbeit darstel-len, eine Erprobung vorstellen und kriterienorientiert reflektieren.

4. Teamstrukturen und Kollegialität im Schulalltag darstellen sowie mög-liche Hürden und Chancen kriterienorientiert reflektieren.

5. Ein individuell selbst konzipiertes Schulprojekt planen, durchführen und kriterienorientiert unter Berücksichtigung unterschiedlicher Per-spektiven (Schüler/innen, Eltern, Lehrkräfte, Stadtteil…) reflektieren.

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Das Kolloquium zu einer Präsentation wird gemäß § 11 und § 18 der Ausbildungs- und Prüfungsverord-nung für Lehrämter (APV-L) gestaltet und vor der in § 15 der APV-L benannten Prüfungskommission abge-legt. In diesem Prüfungsteil ist nachzuweisen, dass eine komplexe Aufgabenstellung unter Berücksichti-gung der Heterogenität der Schülerinnen und Schüler sowie der Schulentwicklung auf der Grundlage fach-licher, bildungswissenschaftlicher, rechtlicher und kommunikationswissenschaftlicher Kenntnisse bear-beitet werden kann. Im bildungswissenschaftlichen Seminar wird in den Aufgabenpool und alle formalen Aspekte eingeführt.Der Prüfungsteil umfasst eine schriftliche Ausarbei-tung, eine Präsentation und das hierauf folgende Kolloquium. Bezugspunkt für die Prüfungsleistung ist die vom Prüfling jeweils aus dem vom Landesinstitut für Schule in Absprache mit der Senatorin für Kinder und Bildung bereitgestellten Aufgabenpool ausge-wählte und individuell fokussierte Problemstellung, die aus bis zu drei aufeinander bezogenen Aufgaben bestehen kann.Die schriftliche Ausarbeitung ist strukturiert und the-orieorientiert sowie unter Wahrung der formalen Gesichtspunkte abgefasst. Im Mittelpunkt stehen die Analyse der jeweiligen Anforderung im professio-nellen Handlungskontext, die reflexive Auseinander-setzung mit der Thematik sowie die begründete Ent-wicklung und Planung eines individuellen Ansatzes zur Bearbeitung der Problemstellung. Die schriftliche Darstellung umfasst bis zu 12 DIN-A-4 Seiten mit 28 bis 31 Zeilen (erarbeitete Produkte werden ergän-zend in den Anhang aufgenommen). Sie wird zwi-schen dem Beginn des Vorbereitungsdienstes und dem elften Ausbildungsmonat angefertigt und mit der Anmeldung zur Prüfung abgegeben sowie in digi-taler Form bereitgestellt..ie Präsentation umfasst einen 15-minütigen, medi-engestützten Vortrag, der von den Inhalten der schriftlichen Darstellung ausgeht und insbesondere die gefundenen Ergebnisse und Lösungen sowie de-ren Reflexion zum Schwerpunkt hat.Im sich daran anschließenden Kolloquium werden im Gespräch mit der Prüfungskommission dialogisch-ar-gumentative Vertiefungen vorgenommen. Die Ge-samtdauer von Präsentation und Kolloquium beträgt mindestens 45 und maximal 60 Minuten.

Indikatoren für das Kolloquium zu einer Präsentation

Die Gesamtleistung im Kolloquium zu einer Präsenta-tion wird im Anschluss an das Kolloquium durch die Prüfungskommission benotet, wobei die drei Prü-fungsteile zu jeweils einem Drittel berücksichtigt wer-den. Die Note des Kolloquiums zu einer Präsentation geht mit 25 % in die Gesamtleistung der Zweiten Staatsprüfung ein.Findet die Ausbildung für das Lehramt an Grundschu-len in drei Fächern statt, so muss dieser Prüfungsteil an das dritte Fach angebunden werden. In diesem Fall ist der Kompetenzbereich Unterrichten Gegen-stand des Kolloquiums zu einer Präsentation. Bei der Ausbildung für das Lehramt Inklusive Pädagogik/Son-derpädagogik gilt dies für das zweite Unterrichtsfach (siehe Text zum „Kompetenzbereich Unterrichten“). Zusätzlich können maximal zwei Aufgaben aus dem-selben oder anderen Kompetenzbereichen gewählt und bearbeitet werden. Die Ausbilderin bzw. der Aus-bilder im dritten Fach ist dann Mitglied der Prüfungs-kommission und ersetzt einen Ausbilder/eine Ausbil-derin für ein anderes Fach des Prüflings.Die Referendarin/der Referendar ist selbst verant-wortlich für die Übereinstimmung des Titels der schriftlichen Ausarbeitung mit der Formulierung des Themas bzw. den Formulierungen der Themen aus dem Themenpool (siehe § 11 APV-L).Über die Abteilung 1 können schriftliche Ausarbei-tungen zum Thema Sprachbildung/-förderung (ggf. auch Auszüge) veröffentlicht werden. Dies erfolgt nach Rücksprache mit den Referendarinnen/Referen-daren und auf Empfehlung der Ausbilderinnen/Aus-bilder. Ebenso besteht die Möglichkeit, unterrichtser-probtes, gutes Schüler/innen- oder/und Lehrer/in-nen-Material einzureichen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Referatsleitung für Schulentwicklung - Fortbildung für die allgemeinbildenden Schulen.

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Indikatoren zur schriftlichen Ausarbeitung im Rahmen des Prüfungsformats Kolloquium zu einer Präsentation

Anforderung Indikatoren: Schriftliche Ausarbeitung

Die Referendarin/der Referendar

Begründung der Themenwahl(Interesse/Beobachtung/Auftrag/Konfrontation/eigener Kompeten-zerwerb)

�� begründet die Themenwahl�� erläutert die erwartete Kompetenzerweiterung�� stellt die Relevanz für die eigene Schulpraxis oder die Entwicklung der

eigenen Lehrerpersönlichkeit dar

Erläuterung von Fragestel-lung/Problemstellung

�� formuliert eine klare Problemstellung/Fragestellung�� erläutert die Problemstellung/Fragestellung

Bezugspunkte zu theoretischen Ansätzen

�� ordnet die Problemstellung/Fragestellung inhaltlich theoretischen An-sätzen zu�� skizziert die Bezugspunkte zu den theoretischen Ansätzen�� bezieht sich auf rechtliche Rahmenbedingungen der unterrichtlichen

und schulischen Tätigkeit (z.B. Grundgesetz, Schulgesetze, Verord-nungen)

Vorgehen der Bearbeitung�� skizziert das Vorgehen der Bearbeitung zur Lösung des Problems, Be-

antwortung der Fragestellung

Zielformulierung �� legt eine Zielformulierung für das Bearbeitungsvorhaben dar

Formale Aspekte

�� gliedert die schriftliche Darstellung schlüssig�� stellt den Zusammenhang einzelner Aspekte sachlogisch dar�� schreibt fachlich Richtiges und verwendet Fachtermini angemessen�� formuliert die Gedanken klar und stringent�� schreibt sprachlich korrekt�� zitiert korrekt�� gliedert den Anhang eindeutig�� trifft eine relevante Auswahl von Dokumenten/Materialien für den An-

hang�� wählt Literatur mit klarem Bezug zur Fragestellung aus�� hält die vorgegebene Seitenzahl ein

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Anforderung Indikatoren: Präsentation und Kolloquium

Die Referendarin/der Referendar

Präsentation der Ergebnisse und Lösungen

�� stellt die Struktur der Präsentation vor�� wählt eine zum Thema passende Präsentationsform�� benennt die zentralen Schwerpunkte des Themas�� stellt das Thema verständlich, plausibel und nachvollziehbar dar �� geht auf das Thema vertiefend ein�� überzeugt durch eine anschauliche, strukturierte und lebendige Dar-

stellung�� hält das Thema und die vorgegebene Zeit ein�� berücksichtigt die Fachtermini angemessen�� bringt Fachwissen sachlich richtig ein�� definiert umfassend und präzise �� stellt Bezüge zu persönlichen Erfahrungen in der Schulpraxis her�� verwendet Bildungs- und Fachsprache situativ angemessen�� spricht flüssig, sprachlich präzise, verständlich

Stellungnahme und Reflexion im Dialog aus einer fachlichen Perspektive

�� kann auf das Thema differenziert eingehen�� zeigt sich fachlich korrekt, mit fundierten Kenntnissen�� bringt personale Kompetenzen zum Ausdruck�� geht auf Impulse und Fragen ein�� reagiert angemessen auf Einwände�� begründet überzeugend�� ist flexibel und selbstreflexiv im Dialog�� spricht flüssig, sprachlich präzise, verständlich

Indikatoren zur Präsentation und zum Kolloquium

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Die Unterrichtspraktischen Prüfungen: Durchführung und Bewertung

§§ 12 und 19 der APV-L beschreiben die unterrichts-praktische Prüfung mit Blick auf die Durchführung und Bewertung.Gem. § 12 (1) der APV-L sind zwei Unterrichtsprak-tische Prüfungen, jeweils eine in jedem Fach, abzulei-sten. Mindestens eine Unterrichtspraktische Prüfung ist an der Ausbildungsschule abzuleisten. Die weitere Konkretisierung der Unterrichtspraktischen Prü-fungen erfolgt durch das Staatliche Prüfungsamt im Einvernehmen mit dem Landesinstitut für Schule.(2) In den Unterrichtspraktischen Prüfungen soll der Prüfling nachweisen, dass er Kompetenzen gemäß § 3 Absatz 2 des Bremischen Ausbildungsgesetzes für Lehrämter entwickelt hat und im Unterricht umset-zen kann.(3) Die Unterrichtspraktischen Prüfungen bestehen aus einer schriftlich verfassten Planung eines län-geren Unterrichtsabschnitts, eines Projekts oder eines Wochen- und Tagesplans mit näheren Ausfüh-rungen zum Gegenstand der Unterrichtsdurchfüh-rung sowie der Durchführung selbst. (4) Die beiden Unterrichtspraktischen Prüfungen müssen in der Regel an einem Tag frühestens nach dem Kolloquium zu einer Präsentation und späte-stens vor dem Prüfungsgespräch erfolgen.Gem. § 19 (1) der APV-L legt der Prüfling die Unter-richtspraktischen Prüfungen vor der Prüfungskom-mission ab.(2) Die schriftliche Planung des Prüflings soll seine Ziele und die Grobstruktur der Unterrichtseinheit, des Projektes oder des Wochenplans, ihre oder seine didaktischen und methodischen Absichten, die Ein-ordnung des für die Unterrichtsdurchführung ausge-wählten Abschnitts in den Gesamtplan der Unter-richtseinheit, des Projektplans, des Wochen- und Ta-gesplans und ihren oder seinen Plan für den Verlauf des Unterrichtsabschnitts enthalten. Am Schluss der schriftlichen Planung hat der Prüfling zu versichern, dass er sie selbstständig angefertigt und andere Hilfs-mittel als die angegebenen nicht benutzt hat.(3) Die schriftliche Planung ohne Anhang nach Absatz 2 soll zehn DIN-A-4 Seiten mit jeweils 28 bis 31 Zeilen nicht überschreiten. Materialien und Literaturanga-ben sind als Anhang beizubringen. Sofern eine Unter-richtsplanung für die Unterrichtspraktische Prüfung im Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädago-gik besondere Schülerbeschreibungen erfordert, sind auch diese im Anhang aufzunehmen.

(4) Die schriftliche Planung ist in fünffacher Ausferti-gung zwei Werktage vor Beginn der Unterrichtsprak-tischen Prüfung in Absprache mit dem Landesinstitut für Schule abzugeben. Die Absprache zum Abgabe-verfahren soll schriftlich dokumentiert werden und gegenüber allen Referendarinnen und Referendaren nach einheitlichen Grundsätzen erfolgen. Die schrift-liche Planung wird zur Prüfungsakte genommen. Gibt der Prüfling die schriftliche Planung nicht oder nicht fristgerecht ab, ist die schriftliche Planung mit der Note „nicht ausreichend“ zu benoten, es sei denn, der Prüfling hat die Nichtabgabe oder das Fristver-säumnis nicht zu vertreten. Gehäufte Verstöße gegen die Rechtschreibnorm führen zu einer Notenabstu-fung.(5) In der Ausbildung zum Lehramt an Gymnasien/Oberschulen findet eine Unterrichtspraktische Prü-fung in der Sekundarstufe I, die andere in der Sekun-darstufe II statt.(6) Die Unterrichtsdurchführung des Prüflings um-fasst eine Dauer von 45 Minuten. Eine Verlängerung um bis zu 15 Minuten bedarf der vorherigen Abspra-che zwischen dem Prüfling, der Schule und der fach-lich zuständigen Prüferin oder dem fachlich zuständi-gen Prüfer, die oder der das Staatliche Prüfungsamt hierüber informiert.(7) Während der Unterrichtsdurchführung können die jeweilige Mentorin oder der jeweilige Mentor für das Fach, die Fachlehrerin oder der Fachlehrer der Lerngruppe und mit Zustimmung des Prüflings höch-stens drei Referendarinnen oder Referendare als Be-obachterinnen oder Beobachter teilnehmen.(8) Die Prüfungskommission beurteilt und benotet unter Berücksichtigung von Absatz 4 die schriftliche Planung und die unterrichtspraktische Tätigkeit.

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Indikatoren zur Bewertung der unterrichtspraktischen Prüfungen

Die Indikatoren in den einzelnen Bereichen bilden ein Spektrum möglicher Kriterien ab. Sie sollen Anhaltspunkte für die Bewertung bieten und sind nicht einfach summarisch zu verwenden.

Kompetenz PLANUNG – Qualität des Unterrichtskonzepts

Die Referendarin/der Referendar

Diagnosekompetenz

Lerngruppendiagnose�� benennt die relevanten schulischen Rahmenbedingungen�� beschreibt die Lernausgangslagen/Kompetenzen der Schüler/innen�� begründet die Leistungseinschätzung mithilfe von beobachtbaren Indika-

toren�� leitet mögliche Konsequenzen ab�� …

Fachkompetenz

Didaktisch-methodische Kompetenz

Sequenzierung�� formuliert eine der Sequenz/UE/dem Lernfeld/der Lernsituation überge-

ordnete didaktische Leitidee�� bindet die Stunde sachlogisch und didaktisch sinnvoll in diese Sequenz/UE/

dieses Lernfeld/diese Lernsituation ein (tabellarisch)�� nimmt Bezug auf den Bildungsplan/den Rahmenlehrplan/das schuleigene

Curriculum�� …

Darlegung des Sachgegenstandes (Sachanalyse)�� entfaltet die fachliche Struktur u. die fachliche Relevanz des Gegenstandes

sachlogisch richtig und kohärent unter Berücksichtigung der aktuellen For-schungslage�� …

Didaktische Überlegungen�� nimmt Bezug auf die Bildungs- und Erziehungsziele, bzw. auf die Ausbil-

dungsziele in der beruflichen Bildung�� entfaltet den Unterrichtsgegenstand unter Berücksichtigung der beschrie-

benen Lernausgangslagen auf der Basis eines begründeten didaktischen Konzepts und verbindet ihn mit einem herausfordernden Lernarrangement, das aktives Handeln/Problemlösen im Sinne der Kompetenzorientierung ermöglicht�� entfaltet eine Grundidee bzw. Leitfrage�� erläutert die Bedeutsamkeit des Lerngegenstandes�� stellt Lerngegenstand und Schüler/innen-Erfahrung in einen nachvoll-

ziehbaren Sinnzusammenhang�� entfaltet die Zugänglichkeit des Gegenstandes für die Lerngruppe insbes.

für inklusive Kontexte�� erläutert die Exemplarität des Lerngegenstandes�� antizipiert ggfs. mögliche Schwierigkeiten�� begründet die Entscheidungen zu einer didaktischen Reduktion

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Kompetenz PLANUNG – Qualität des Unterrichtskonzepts

Die Referendarin/der Referendar

Fachkompetenz

Didaktisch-methodische Kompetenz

Kompetenzen�� beschreibt die im Unterricht anzubahnenden Kompetenzen�� und die im Unterricht beobachtbaren Performanzen

Methodische Konsequenzen�� plant mit anschaulichen, auf die Lerngruppe abgestimmten Lernfortschritt

und ggfs. Personalisierung zulassenden Materialien/Medien�� plant mit zielorientierenden Übergängen, Übungs-, Entlastungs- u. Siche-

rungsformen o.ä.�� plant den Einsatz differenzierender, fachspezifischer u. funktionaler Metho-

den/Medien�� konstruiert kompetenzorientierte, ggfs. differenzierende u. individualisie-

rende Aufgaben/Lerngelegenheiten, die lerntheoretisch begründet sind�� plant mit angemessenen Sozialformen und begründet diese�� berücksichtigt die sprachbildende Dimension des Unterrichts, bzw. setzt

Prinzipien des sprachsensiblen Fachunterrichts unter Berücksichtigung der Lernausgangslagen der Lerngruppe und des Unterrichtsgegenstands um

Geplanter Verlauf�� weist im Entwurf einen kohärenten u. nach Phasen geordneten Stunden-

verlauf aus

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Kompetenz DURCHFÜHRUNG – Qualität unterrichtlichen Handelns

Die Referendarin/der Referendar

Durchführungs- kompetenz

Fachlogische Konsistenz und Fachlichkeit oder Bezug auf ein berufliches Handlungssystem/fachliche Durchdringung�� stellt den Unterrichtsgegenstand fachlich korrekt dar�� zeigt Sprachkompetenz, setzt Fachsprache angemessen ein u. hält die

Schüler/innen dazu an�� entfaltet den Gegenstand sachlogisch richtig u. kohärent �� berücksichtigt ein fachwissenschaftliches Bezugssystem, bzw. ein beruf-

liches Handlungssystem�� legt die Gegenstandsentfaltung auf explizite Lernprogression hin an

Herausforderndes Arrangement/kognitive Aktivierung�� rückt den Gegenstand in Form eines herausfordernden Lernproblems in

den Denk-, Fragehorizont von Schüler/innen�� unterrichtet den Lerngegenstand auf der Basis einer für die Schüler/innen

nachvollziehbaren pädagogisch motivierenden, fachlichen Grundidee �� stellt Schüler/innen vor kognitiv (u. a.) herausfordernde, Kompetenzen för-

dernde, ggfs. individualisierende Lernsituationen�� bettet fachliches Lernen in lebensweltliche Relevanz und persönliche Be-

troffenheit/Alltagserfahrung/berufliche Erfahrung ein�� fördert sinnstiftende Kommunikation über Denkanregungen und heraus-

fordernde Frage-, Gesprächs- bzw. Handlungsimpulse�� initiiert zielführende und lernprogressive Reflexionsphasen �� fördert die Sprachkompetenz unter Berücksichtigung der Lernausgangsla-

gen der Lerngruppe und des Unterrichtsgegenstands�� setzt mögliche Formen von Differenzierung/Individualisierung angemessen

ein�� strebt Generalisierung, Transfer, Reflexion, Urteilsbildung o. Ä. an

Aktiver Lernprozess/inhaltlich-soziale Aktivierung�� orientiert die Schüler/innen über Sinn, Inhalt, Ziel u. Verlauf des Unter-

richts�� gestaltet Lernphasen u. Gelenkstellen zielführend und für Schüler/innen

transparent �� initiiert selbstständiges u. aktives Lernen durch Einsatz fachspezifischer

medialer u. methodischer Impulse �� fördert die sprachliche Kompetenz und berücksichtigt die Individualität/

Heterogenität durch angemessene Lernzugänge u. Niveaus �� stellt strukturgebende Lernhilfen zur Verfügung�� bietet geeignete nachhaltige Sicherungs-, Übungs- u.a. Anwendungssituati-

onen an�� fördert aktives, selbstständiges und Kompetenzen anbahnendes Lernen

durch geeignete Lernsituationen

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Kompetenz DURCHFÜHRUNG – Qualität unterrichtlichen Handelns

Die Referendarin/der Referendar

Motivierendes Lernklima – Lehrperson als Modell�� nutzt die Lernzeit effektiv und agiert zielführend�� formuliert Arbeitsanweisungen u. Erklärungen klar u. verständlich�� füllt die Lehrerrolle angemessen aus�� agiert kommunikativ in angemessener Weise auf der Inhalts- und der Be-

ziehungsebene �� ist in der Lage, Denkprozesse von Schüler/innen zu antizipieren �� fordert von Schüler/ innen eine anstrengungs- und leistungsbereite Hal-

tung und fördert sie dementsprechend�� nimmt Lernfortschritte wahr u. meldet sie individuell zurück�� reagiert unterstützend u. konstruktiv auf Fehler �� ermöglicht Orientierung und Sicherheit durch respektvolles und konse-

quentes Handeln�� kann auf störungspräventive Regeln/Rituale zurückgreifen�� reagiert flexibel auf Unvorhergesehenes�� erweist sich als Sprachvorbild

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Prüfungsgespräch

Reflexion der unterrichtspraktischen Prüfungen im Kontext vertiefter, fachlicher, fachdidaktischer und bildungswissenschaftlicher KenntnisseGem. § 13 (1) der APV-L soll der Prüfling in dem Prü-fungsgespräch nachweisen, dass er die Planungen seiner Unterrichtspraktischen Prüfungen und die Durchführungen auf der Grundlage vertiefter fach-licher, fachdidaktischer, bildungswissenschaftlicher und rechtlicher Kenntnisse begründen und reflektie-ren kann. Maßnahmen zur Förderung von Schüle-rinnen und Schülern unterschiedlicher Leistungsfä-higkeit und Begabung sowie unterschiedlicher sozia-ler und kultureller Herkunft und Entwicklungsprozesse an der Ausbildungsschule, die für die Unterrichtsge-staltung wesentlich sind, sind dabei besonders zu er-örtern. (2) Das Prüfungsgespräch ist eine Einzelprüfung und findet in zwei Teilprüfungs gesprächen jeweils nach einer Unterrichtspraktischen Prüfung statt. Das Teil-prüfungsgespräch besteht aus einer mündlichen Re-flexion des Prüflings zu der Planung und Durchfüh-rung des Unterrichts und dem anschließenden Prü-fungsdialog, der gemäß Absatz 1 ausgehend von der Unterrichtspraktischen Prüfung inhaltlich über diese hinausweist. (3) Das Prüfungsgespräch umfasst alle Kompetenzbe-reiche nach den Standards für die Lehrerbildung ge-mäß § 3 Absatz 2 des Bremischen Ausbildungsge-setzes für Lehrämter.

Gem. § 20 (1) der APV-L erfolgt das Prüfungsgespräch in zwei Teilprüfungsgesprächen und dauert jeweils nach jeder Unterrichtspraktischen Prüfung 30 bis 45 Minuten.(2) Zu Beginn des Prüfungsgespräches begründet der Prüfling seine unterrichtlichen Maßnahmen und nimmt zum Verlauf des Unterrichts Stellung. Dabei soll er etwaige Abweichungen vom geplanten Vorge-hen begründen, eine Selbsteinschätzung über seine Lernbegleitung der Schülerinnen und Schüler und über die Gesprächsführung mit den Schülerinnen und Schülern geben sowie Möglichkeiten der Evalua-tion des eigenen Unterrichts vorstellen. Das weitere Prüfungsgespräch umfasst nach § 13 Absatz 1 und 2, ausgehend von den Unterrichtspraktischen Prü-fungen und über diese inhaltlich hinausführend, die Einordnung der Unterrichtsplanung in rechtliche und fachliche, fachdidaktische und bildungswissenschaft-liche Kontexte, Aspekte des Umgangs mit Heteroge-nität in den Lerngruppen sowie Fragen zur Unter-richts- und Schulentwicklung.(3) Jedes Teilprüfungsgespräch nach Absatz 1 wird von der Prüfungskommission einzeln beurteilt und benotet. Die oder der Prüfungsvorsitzende ermittelt am Ende des zweiten Teilprüfungsgespräches die Ge-samtnote für das Prüfungsgespräch.

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Kompetenz PRÜFUNGSGESPRÄCH – Reflexion des Lernprozesses, Kenntnis des Systems Schule

Die Referendarin/der Referendar

Reflexionskompetenz / Professionelle Rollenwahrnehmung / Diskursfähigkeit

Systematische Stellungnahme und kritische Selbsteinschätzung (durch Indikatoren gestützt)�� vergleicht Planung u. Durchführung des Unterrichts u. begründet Abwei-

chungen�� reflektiert die Zielerreichung u. das Anspruchsniveau des Unterrichts im

Sinne von kategorialen Einsichten, Generalisierungen, Konzepten o.ä. ange-messen�� begründet die Einschätzung von Lernfortschritten bzw. die Lernprogression

(Wissen – Können – Erkennen …)�� reflektiert die Tauglichkeit der methodischen Gestaltung (Anbahnung fach-

licher, fachsprachlicher u. überfachlicher Kompetenzen) u. begründet sie�� reflektiert die eigene Lernbegleitung der Schüler/innen und begründet die

Einschätzung�� reflektiert die Gesprächsführung in der Kommunikation mit den

Schüler/innen�� reflektiert die ggfs. ergriffenen Maßnahmen zur Förderung von

Schüler/innen unterschiedlicher Leistungsfähigkeit sowie unterschiedlicher sozialer u. kultureller Herkunft�� reflektiert die Sprachsensibilität des eigenen unterrichtlichen, kommunika-

tiven Handelns�� macht Aussagen zur Nachhaltigkeit, Anschlussfähigkeit u. ggfs. zur Originali-

tät des Unterrichts�� …

Reflektierter und praxisorientierter Umgang mit dem eigenen Professions-wissen�� kann im Diskurs auf Kenntnisse des Bremischen Schulrechts zurückgreifen

u. die rechtlichen Rahmenbedingen in praxisorientierte Überlegungen ein-beziehen�� kann im Diskurs auf vertiefte fachliche, bildungswissenschaftliche u. fach-

didaktische Kenntnisse zurückgreifen und argumentativ vermitteln�� kann im Diskurs auf vertiefte Kenntnisse der bildungspolitischen u. pädago-

gischen Diskussion zurückgreifen und argumentativ vermitteln�� verfügt über Diagnosekompetenz u. vermag diese situationsgerecht einzu-

setzen�� kann die Professionalität von Beratungshandeln sowie dessen praktische

Umsetzung sachadäquat darlegen�� ist bereit u. in der Lage, sich in die Perspektive von Schüler/innen zu verset-

zen�� zeigt sich diversitäts- und sprachsensibel�� ist sich der eigenen Modellwirkung bzw. vorbildgebenden Rolle bewusst

und vertritt sie

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Kompetenz PRÜFUNGSGESPRÄCH – Reflexion des Lernprozesses, Kenntnis des Systems Schule

Die Referendarin/der Referendar

Reflexionskompetenz / Professionelle Rollenwahrnehmung / Diskursfähigkeit

Strukturierungsvermögen und Diskursfähigkeit�� legt für die Darstellung der eigenen Reflexion eine erkennbare Gliederung

zugrunde�� lässt die Fähigkeit zur Problemsicht u. realistischen Einschätzung der eige-

nen Leistung erkennen�� kann mögliche Alternativen zum eigenen Unterricht benennen�� zeigt sich flexibel u. argumentativ im Dialog�� gibt plausible Begründungen für angeführte Argumente �� kann sich zu Kritik angemessen verhalten

Schulgutachten

Gem. § 10 (1) der APV-L erstellt die Ausbildungs-schule ein Schulgutachten über die Kompetenzent-wicklung und Leistungen der Referendarin oder des Referendars in der Schule. Bei einem Einsatz des Prüflings an anderen Schulen ist deren Beurteilung einzuholen und angemessen zu berücksichtigen. Grundlage des Gutachtens und der Beurteilung sind die unterrichtlichen und erzieherischen Leistungen sowie die Leistungen im Rahmen der schulischen Ent-wicklungsarbeit.(2) Der Beurteilungszeitraum des Schulgutachtens ist der gesamte Vorbereitungsdienst.Gem. § 17 (1) der APV-L wird das Schulgutachten von der Schulleiterin oder vom Schulleiter und der Ausbil-dungskoordinatorin oder dem Ausbildungskoordina-tor oder einem von der Schulleitung beauftragten Mitglied des Kollegiums unter Berücksichtigung der Rückmeldungen der betreuenden Mentorinnen und Mentoren nach Maßgabe der von dem Staatlichen Prüfungsamt in Abstimmung mit der Senatorin für Kinder und Bildung gesetzten Beurteilungsmaßstäbe erstellt.(2) Das Schulgutachten endet mit einer Benotung. Es ist mit der Referendarin oder dem Referendar frühe-stens zwei Wochen und spätestens eine Woche vor der Prüfung des letzten der Prüfungsteile gemäß § 10 Absatz 1 und vor Aufnahme in die Prüfungsakte

mündlich zu erörtern und ihr oder ihm in Kopie auszuhändigen.(3) Das Schulgutachten ist vor Abschluss der Prü-fungsteile gemäß § 9 Absatz 1 und 3 dem Staatlichen Prüfungsamt durch die Schule zu übermitteln.(4) Ist absehbar, dass das Schulgutachten nicht mit „ausreichend“ benotet werden kann, soll die Schul-leitung spätestens bis zum Beginn des dritten Monats der Hauptphase (entspricht dem 9. Ausbildungsmo-nat) die zuständigen Ausbilderinnen und Ausbilder am Landesinstitut für Schule informieren. Im Feed-back- und Perspektivgespräch nach § 2 Absatz 2 Nummer 5 muss dies mit der Referendarin oder dem Referendar umfassend erörtert und anhand des Schulgutachtens schriftlich begründet werden. In dem Fall sollen alle zuständigen Ausbilderinnen und Ausbilder des Landesinstituts für Schule an dem Ge-spräch teilnehmen. Dabei ist zu prüfen und schriftlich zu dokumentieren, wie und mit welchen Unterstüt-zungen die festgestellten Defizite, die zu der Note „nicht ausreichend“ führen könnten, bearbeitet wer-den können und ob auf Wunsch der Referendarin oder des Referendars die Ausbildungsschule umge-hend zu wechseln ist.

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Notenfindung

Gem. § 21 (1) der APV-L erfolgt die Notenfindung durch die Prüfungskommission in der jeweils be-stimmten Zusammensetzung, im Fall des Gutachtens der Ausbildungsschule durch die nach § 17 Absatz 1 bestimmten Personen.(2) Es sind folgende Noten zu verwenden:1. sehr gut (1) = eine hervorragende Leistung,2. gut (2) = eine Leistung, die erheblich über den

durchschnittlichen Anforderungen liegt,3. befriedigend (3) = eine Leistung, die in jeder Hin-

sicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht,4. ausreichend (4) = eine Leistung, die trotz ihrer

Mängel noch den Anforderungen genügt,5. nicht ausreichend (5) = eine Leistung, die den An-

forderungen nicht mehr genügt.Für die Benotung der einzelnen Prüfungsleistungen nach § 22 Absatz 3 Nummer 2 bis 4 sind ganze Noten vorzuschlagen.(3) Für die Bestimmung der Noten gilt:1. Jedes stimmberechtigte Mitglied der Prüfungskom-

mission schlägt für die jeweilige Benotung der Prü-fungsleistungen eine Note vor. Weichen die Vor-schläge der Mitglieder für eine Prüfungsleistung voneinander ab und verständigen sich die Mitglie-der nicht auf eine gemeinsame Note, ergibt sich die Note aus dem arithmetischen Mittel der zu-grunde liegenden Notenvorschläge der jeweiligen Mitglieder. Zwischennoten sind bei der Bestim-mung der Noten für die Prüfungsteile und für die Teilprüfungsgespräche zulässig.

2. In die Gesamtnote des Prüfungsgespräches fließen die Benotungen der Teilprüfungsgespräche zu glei-chen Teilen ein.

3. Weichen für das Schulgutachten die Vorschläge der dafür Beauftragten nach § 17 Absatz 1 voneinander ab und verständigen sie sich nicht auf eine gemein-same Note, ergibt sich die Note aus dem arithme-tischen Mittel der beiden zugrundeliegenden No-tenvorschläge.

(4) Bei der Ermittlung einer Note für ein Prüfungsteil, für die Teilprüfungs gespräche und für das Schulgut-achten wird von den Dezimalstellen hinter dem Komma nur die erste Stelle berücksichtigt. Alle weite-ren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Dabei entsprechen den Ergebnissen folgende Noten:1,0 bis 1,4 sehr gut,

1,5 bis 2,4 gut,2,5 bis 3,4 befriedigend,3,5 bis 4,4 ausreichend,über 4,4 nicht ausreichend.Der ermittelten Note ist die Note in Ziffern mit einer Stelle hinter dem Komma in Klammern hinzuzufügen. Bei der weiteren Berechnung von Noten für einen Prüfungsteil oder das Gesamtergebnis der Staatsprü-fung ist die jeweilige Note mit einer Stelle hinter dem Komma zu verwenden.(5) Die Notenfindung ist nicht öffentlich. Beobachte-rinnen und Beobachter nach § 14 Absatz 4 haben das Recht, bei der Notenfindung anwesend zu sein. Das Ergebnis der jeweiligen Prüfungsteile soll dem Prüf-ling bekannt gegeben und erläutert werden.(6) Hält die oder der Vorsitzende einen Beschluss der Prüfungskommission für fehlerhaft, setzt sie oder er diesen aus, informiert das Staatliche Prüfungsamt, das hierfür die Entscheidung der Senatorin für Kinder und Bildung herbeiführt. Die oder der Vorsitzende kann nach Anhörung der Prüferin oder des Prüfers die Bewertung von Prüfungsteilen ändern, wenn dies zur Wahrung einheitlicher Bewertungsmaßstäbe er-forderlich ist.Gem. § 22 (1) der APV-L stellt die Prüfungskommis-sion nach Abschluss des letzten Prüfungsteils die Ge-samtnote für das gewählte Lehramt fest.(2) Die Zweite Staatsprüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsteile sowie das Schulgutachten nach § 9 Ab-satz 2 mit mindestens „ausreichend“ benotet wur-den.(3) Die Note für die Gesamtleistung der Zweiten Staatsprüfung im gewählten Lehramt ermittelt sich aus den Prüfungsteilen und dem Schulgutachten nach folgender Gewichtung und folgendem Berech-nungsschlüssel:1. Gutachten der Ausbildungsschule = 25 % 2. Kolloquium zu einer Präsentation = 25 %, davon je-

weils ein Drittel für die schriftliche Ausarbeitung, für die Präsentation und für das Kolloquium

3. Unterrichtspraktische Prüfungen = 40 %a. davon im Fach 1 = 20 %, ein Viertel für die

schriftliche Planung, drei Viertel für die Unter-richtsdurchführung

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Portfolio

Gem. § 6 (1) der APV-L führt die Referendarin oder der Referendar ausbildungsbegleitend ein Portfolio.(2) Das Portfolio besteht aus einem Professionsport-folio und einem Referenzportfolio. 1. Das Professionsportfolio dient der Selbstreflexion

und wird nicht benotet. Es sind zur Dokumentation des individuellen Lernprozesses eigene Beobach-tungen zu beschreiben, Reflexionen zu entwickeln sowie Materialien zusammenzustellen, die für den Ausbildungsprozess wichtig erscheinen. Diese Do-kumentationen dienen der individuellen Weiter-entwicklung und können nur auf eigenen Wunsch der Referendarin oder des Referendars für Entwick-lungs-und Beratungsgespräche während des Vor-bereitungsdienstes herangezogen werden. Das Nä-here zum Inhalt und dem Umfang des Professions-portfolios regelt das Landesinstitut für Schule.

2. Das Referenzportfolio ist ein Bewerbungsbestand-teil für die weitere berufliche Laufbahn und um-fasst:a. zwei besondere Unterrichtsreihen in unter-

schiedlichen Fächern, die inhaltlich und metho-disch für die eigene Arbeit typisch sind,

b. eine Dokumentation der eigenen Moderation in einer Arbeitssitzung zur Schulentwicklung,

c. zwei unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten der Evaluation: Darstellung der eigenen Durchfüh-rung und Bewertung der Instrumente,

d. qualifikationserweiternde Maßnahmen während des Vorbereitungsdienstes und

e. weitere besondere Kompetenznachweise.

b. davon im Fach 2 = 20 %, ein Viertel für die schriftliche Planung, drei Viertel für die Unter-richtsdurchführung

4. Prüfungsgespräch = 10 %, davon jeweils die Hälfte für ein Teilprüfungsgespräch.(4) Das Gesamtergebnis der Staatsprüfung in dem gewählten Lehramt lautet bei einem Dezimalwert von 1,0 „mit Auszeichnung bestanden“,1,1 bis 1,4 „sehr gut bestanden“,1,5 bis 2,4 „gut bestanden“,2,5 bis 3,4 „befriedigend bestanden“,3,5 bis 4,4 „bestanden“,über 4,4 „nicht bestanden“.(5) Das Gesamtergebnis der Staatsprüfung wird dem Prüfling bekannt gegeben.

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Unterrichtsentwürfe erfüllen folgende Funktionen:�� Sie dienen zur Planung, Durchführung und Refle-

xion Ihres Unterrichts.�� Sie sind Grundlage für Beratungsgespräche mit Ih-

ren Fachleiterinnen und Fachleitern oder Mento-rinnen und Mentoren.�� Sie sind eigenständiger Bestandteil der unterrichts-

praktischen Prüfung und gehen jeweils mit einem Viertel in die Gesamtnote jeder einzelnen unter-richtspraktischen Prüfung ein.

Der Entwurf zur unterrichtspraktischen Prüfung ist durch die Prüfungsverordnung (APV-L) vom 20. Okto-ber 2016 auf zehn Seiten (mit jeweils 28 - 31 Zeilen pro Seite) begrenzt (ohne Deckblatt, ohne Anhang). Sofern eine Unterrichtsplanung im Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik besondere Schülerbe-schreibungen erfordern, sind diese in den Anhang aufzunehmen.Ziel der Ausbildung ist es u.a., Referendar/innen bei der Bewältigung der komplexen unterrichtlichen He-rausforderungen zu begleiten und sie zu professiona-lisieren. Die Ausbildung schließt sowohl die Beratung als auch die Prüfung ein. Der schriftliche Unterrichtsentwurf bildet die Kom-plexität der unterrichtlichen Zusammenhänge ab und ermöglicht eine strukturierte Darstellung.Die schriftliche Planung für die Unterrichtspraktische Prüfung wird in fünf Exemplaren in der Schule abge-geben, in der die Prüfung stattfindet. Das Sekretariat oder die Schulleitung bestätigt den fristgerechten Eingang (zwei Werktage vor der Prüfung, siehe § 19, APV-L). Es wird daher empfohlen, dass Sie im Rahmen der fünf Hospitationen (§4 Abs. 4 APV-L) durch Fachlei-ter/innen bzw. Ausbildungsbeauftragte in zwei Fä-chern und in den Bildungswissenschaften�� für jede Hospitation den Abschnitt „Geplanten Un-

terrichtsverlauf“ sowie den Abschnitt „Kompe-tenzen“ (einschl. Leitidee der Stunde) vorlegen und dies von der 1. Hospitation an mit einem entspre-chenden Deckblatt versehen.�� schwerpunktmäßig für die Hospitationen jeweils

einen weiteren Teil des schriftlichen Unterrichts-entwurfes erarbeiten (Angaben zur Lerngruppe und zur Unterrichtssituation, Sachanalyse, didak-tische Entscheidungen …) und vorlegen und damit ihr Papier sukzessive aufbauen.

Unterricht planen – Unterrichtsentwürfe erstellen

�� im Laufe der Ausbildung 2 vollständige schriftliche Unterrichtsentwürfe verfassen, zu denen sie eine mündliche oder schriftliche Rückmeldung ihrer Ausbilder/innen erhalten.�� den Ausbilder/innen das gesamte für die Hospita-

tion verwendete Unterrichtsmaterial ihrer ge-planten Stunde zwei Werktage vorab per Mail und zu Beginn der geplanten Stunde zur Verfügung stel-len.

Die nachfolgenden Positionen des Unterrichtspla-nungspapiers sind je nach Lerngruppe als Anregung gedacht. Sie sollen nur dann berücksichtigt werden, wenn sie für den geplanten Unterricht relevant sind. Ungeachtet dessen gilt: Die konkreten Ausführungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Lehr-ämter (APV-L) wie auch die Absprachen zwischen dem Landesinstitut und dem Staatlichen Prüfungs-amt sind bindend. So ist beispielsweise die tabella-rische Darstellung des geplanten Unterrichtsverlaufs unverzichtbar.

Ihr Unterrichtsentwurf sollte folgende Bestandteile aufweisen:

1. Angaben zur Lerngruppe und zur Unterrichtssituation

1.1 Rahmenbedingungen

Hier können folgenden Aspekte von Bedeutung sein:

�� Dauer, Art und Erfahrungen aus der bisherigen Ar-beit mit der Lerngruppe

�� Struktur der Lerngruppe (Anzahl, Altersverteilung, Geschlecht, Stand der Inklusion)

�� Ausbildungsjahre und -betriebe (Branchen bzw. be-triebliche Schwerpunkte)

�� Stellung des Fachs in der Schule und im Stunden-plan

�� Raumbeschaffenheit, technische Ausstattung

�� Umfeld der Schule/sozialer Hintergrund der SuS/Einzugsgebiet der Schülerinnen und Schüler.

1.2 Kompetenzorientierte Lern- und Arbeitsvoraussetzungen

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Folgende Gesichtspunkte dienen der Orientierung:

�� Vorbildung (vorangegangene Bildungsabschlüsse, Lebens- und Berufserfahrungen)

�� Einstellungen (Motivation, Interessen und Stärken)

�� Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler in Hinblick auf ihre

�� Sprachliche Kompetenz (als grundlegende Vo-raussetzung für gelingende Verständigung)

�� Fachkompetenz (Fachinhalte, verfügbare Sach-kenntnisse und verfügbares fachliches Können)

�� Übergreifende und fachspezifische Methoden-kompetenz (z. B. Beobachten, Analysieren, Strukturieren, Probleme lösen, Transferieren, Umgang mit Medien)

�� Soziale Kompetenz (z. B. Teamfähigkeit, Kom-munikationsfähigkeit, Fähigkeit zur Empathie)

�� Personale Kompetenz (z. B. Entscheidungsfähig-keit, Grad der Selbstständigkeit und Eigenverant-wortlichkeit, Belastbarkeit).

Welche Kompetenzen Sie vorrangig als Basis der di-daktischen und methodischen Entscheidungen be-trachten und aufarbeiten, ist abhängig von der Ziel-setzung der Stunde.

1.3 Interaktionsbeziehungen

Für die Beschreibung der Interaktionsbeziehungen zwischen Ihnen und den Lernenden sowie innerhalb der Lerngruppe können folgende Bezüge von Bedeu-tung sein:�� Konfliktverhalten

�� formelle und informelle Gruppierungen, Außensei-ter etc.

�� Absprachen, Regeln, Rituale, Vereinbarungen.

1.4 Konsequenzen

Stellen Sie abschließend dar, sofern dies nicht bereits unter 1.2 oder 1.3 erfolgt ist, welche erzieherischen und didaktischen Konsequenzen Sie aus Ihrer Analyse für die Planung und Durchführung Ihres Unterrichts ziehen.

2. Einordnung des Themas in curriculare Vorgaben und in eine Unterrichts sequenz

Die Bezugsrahmen der Einordnung sind die jeweils aktuellen curricularen behördlichen Vorgaben und schulinternen Vereinbarungen. Stellen Sie bitte ta-bellarisch die Sequenzen der Unterrichtseinheit dar und kennzeichnen Sie die aktuelle Stunde. Eine mög-liche Orientierung bietet das Beispielraster „B) Se-quenzierung der Unterrichtseinheit“ im Abschnitt 10.

3. SachanalyseIn der Sachanalyse soll die Struktur des Lerngegen-standes abgebildet werden. Sie enthält die Darstel-lung der thematischen Schwerpunkte in Form eines kurzen wissenschaftlich basierten Aufrisses. Sie legt damit die Basis für ihre didaktischen Entscheidungen.

4. Didaktische EntscheidungenIn den didaktischen Entscheidungen wird die Struk-tur des Lernprozesses dargelegt und begründet.Zunächst sollten Sie die didaktische Leitidee ihres Vorhabens formulieren.Geben Sie dabei Antwort auf die Fragen:�� Was macht den Bildungswert des Inhalts aus?�� Warum sollen die SuS sich den Gegenstand erar-

beiten (Sinnhaftigkeit)?�� Inwiefern wird verantwortliches Handeln geför-

dert?Begründen Sie im Weiteren Ihre inhaltliche Auswahl und die Schwerpunktsetzung der Stunde. Beziehen Sie sich dabei auf Ihre didaktische Leitidee und zeigen Sie auf, an welchen didaktischen Konzep-ten Sie sich orientieren.Folgende Schlüsselfragen können Ihnen im Prozess der didaktischen Reduktion bei den Überlegungen behilflich sein:�� Nach welchen didaktischen Prinzipien ist der Lern-

prozess gestaltet und strukturiert?�� Welche Bedeutung hat dieser Inhalt bereits im (Be-

rufs-)Leben der Schülerinnen und Schüler bzw. sollte er haben?�� Welche Bedeutung hat das Thema für die Zukunft

der Schülerinnen und Schüler?

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�� Welchen größeren bzw. welchen allgemeinen Sinn- oder Sachzusammenhang vertritt und erschließt dieser Inhalt (exemplarische Bedeutung)?�� Welche konkreten Fälle machen die Struktur des

Inhaltes interessant, begreiflich, anschaulich, moti-vierend, übersichtlich und unterstützen das Lernen (Zugänglichkeit)? �� Was ist der Sinnzusammenhang der einzelnen

Strukturelemente (Beziehungen, übergreifender Zusammenhang, logischer Ablauf, Übergänge, Ge-lenkstellen)?�� In welcher Weise müssen Umfang und Schwierig-

keit an die Lernvoraussetzungen Ihrer Lerngruppe angepasst werden (Differenzierung)? �� In welcher Weise wird der Anspruch an einen inklu-

siven Unterricht berücksichtigt?�� Wird das vorliegende Sprachbildungskonzept auf-

gegriffen?

5. KompetenzenWie kommen Sie zu unterrichtsrelevanten Kompetenzformulierungen?

Kompetenzen werden aktiv und positiv mit Hilfe von Operatoren formuliert. Sie beschreiben Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einstellungen, die zu der erfolg-reichen Bewältigung einer (problemhaltigen) Hand-lungssituation notwendig sind.Durch begründete Schwerpunktsetzung legen Sie fest, welche Kompetenzen gefördert und entwickelt werden müssen, um die Handlungssituation zu mei-stern.

Der Zusammenhang zwischen Bildungs-standards und Kompetenzformulierungen

In den Bildungsplänen stellen die formulierten Stan-dards die Normen für den angestrebten Output (Per-formanzformulierungen) bezogen auf einen in der Regel definierten Zeitraum dar. Für die Unterrichtsplanung ist es notwendig aufzuzei-gen, welchen Beitrag das Unterrichtsvorhaben zur Entwicklung der angestrebten Kompetenzen leisten kann. Diese müssen qualitativ differenziert werden, zum einen, um die unterschiedlichen Lernausgangs-lagen zu berücksichtigen, und zum anderen, um einer stetig aufbauenden Qualifikationsentwicklung Rech-

nung zu tragen. Berücksichtigen Sie die Fach-, Me-thoden-, Sozial- sowie Personalkompetenz und bezie-hen Sie an geeigneter Stelle die bildungs- bzw. fach-sprachlichen Kompetenzen ein.Eine mögliche Orientierung bietet das Beispielraster unter „C) Kompetenzdimensionen“ in Abschnitt 10.

6. Methodische KonsequenzenIn den methodischen Konsequenzen soll die Struktur des Vermittlungsprozesses entfaltet werden. Sie übertragen die in der didaktischen Analyse angestell-ten Überlegungen in methodische Entscheidungen (vgl. „4. Didaktische Entscheidungen und Überle-gungen“). Sie thematisieren die verschiedenen Formen der Un-terrichtsgestaltung und ihre Bezüge zu Ihren ange-strebten Kompetenzen (vgl. „5. Kompetenzen“) und stellen Ihr methodisches Vorgehen orientiert an dem konkreten Verlauf Ihrer Unterrichtsstunde dar. Begründen Sie die methodischen Schritte unter Be-rücksichtigung der Lerngruppenanalyse (vgl. „1. An-gaben zur Lerngruppe und zur Unterrichtssituation“).

7. Geplanter Verlauf des UnterrichtsBitte stellen Sie den Verlauf des Unterrichts in Form einer tabellarischen Übersicht dar. Diese dient einem kurzen knappen informativen Überblick. Der Unter-richt ist in Phasen zu gliedern. Die einzelnen Phasen können z. B. sein:1. Einstieg2. Problemstellung3. Erarbeitung4. Auswertung, Präsentation, Vergleich der Arbeitser-

gebnisse5. Ergebnissicherung, Lernstandskontrolle, Lösungen6. Übung, Transfer7. Reflexion und Bewertung des Lernprozesses und

der inhaltlichen Lernergebnisse. Eine mögliche Orientierung bietet das Beispielraster „D) Geplanter Unterrichtsverlauf“ im Abschnitt 10.

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8. ErklärungAm Schluss der schriftlichen Planung hat der Prüfling zu versichern, dass er diese selbständig angefertigt und andere Hilfsmittel als die angegebenen nicht be-nutzt hat.

9. AnlagenIn die Anlage gehören die im Unterricht verwendeten und auf den Unterricht bezogenen Materialien. Diese können sein:�� Arbeits- bzw. Informationsblätter�� Struktur der geplanten Visualisierung (z.B. Tafel-

bild, etc.)�� von Schülerinnen erstelltes oder zu erstellendes

Material�� mögliche Musterlösungen�� ggfs. Sitzplan�� Literatur (obligatorisch)

Falls zum Verständnis der Unterrichtsstunde erfor-derlich, können Sie ausgewählte Materialien aus ver-gangenen Stunden anfügen.

HinweisAus Gründen des Datenschutzes dürfen nur die Vornamen von Schülerinnen und Schülern im Prü-fungspapier aufgeführt werden.

Auf dem Deckblatt führen Sie bitte nur Ihren Na-men auf, geben Sie nicht Ihre Adresse an!

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Unterrichtsentwurf für eine Unterrichtspraktische Prüfung im Fach ..............................................

Referendar/in:

Schule:

Klasse/Kurs: Datum: Zeit: Raum:

Thema der Unterrichtsstunde:

Thema der Unterrichtseinheit:

PrüfungskommissionVorsitzende/r:

Fachleiter/in BW:

Fachleiter/in Fach 1:

Fachleiter/in Fach 2:

Schulvertreter/in:

Vertrauensreferendar/in:

Gliederung

1� Angaben zur Lerngruppe und Unterrichtssituation

2� Einordnung des Themas in curriculare Vorgaben und in eine Unterrichtssequenz

3� Sachanalyse

4. Didaktische Entscheidungen

5� Kompetenzen

6. Methodische Konsequenzen

7. Geplanter Verlauf des Unterrichts

8� Erklärung

9. Anlagen

10. Beispiele und Vorlagen

A) Deckblatt

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B) Sequenzierung der Unterrichtseinheit

Leitidee der Unterrichtseinheit

Datum Thema/Inhalt Fragestellung, didaktische und methodische Absichten/Ziele

C) KompetenzdimensionenLeitidee der Stunde:

DIMENSIONEN allgemeine fachspezifische Kompetenzbe-reiche

Standards der Bildungspläne

Aufgabenstruktur(Performanz)Kompetenzen auf die Lerngruppe und die konkrete Stunde bezogen

Differenzierende Überlegungen und Konsequenzen

KOMPETENZ

Fach-kompetenz

Methoden-kompetenz

Sozial-kompetenz

Personal-kompetenz

ggf. Berücksichtigung der bildungs-/fachsprachlichen Kompetenzen (siehe S. 36)

D) Geplanter Unterrichtsverlauf

Phase L Lehr- und Lernaktivitäten didaktischer Kommentar

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Häufig gestellte Fragen

Was ist bei Krankheit zu tun? Informieren Sie umgehend (bis spätestens 10:00

Uhr) die Personalstelle des LIS (Tel: 0421 361 14411) und Ihre Ausbildungsschule sowie die Fachleiterinnen und Fachleiter, in deren Veranstal-tungen Sie fehlen werden.

Wann brauche ich ein Attest? Ab dem vierten Krankheitstag ist der Personal-

stelle des LIS ein Attest vorzulegen. Auf Wunsch der Ausbildungsschule müssen Sie auch dort eine Kopie vorlegen.

Was ist zu veranlassen, wenn ich wieder gesund bin? Melden Sie sich bitte in der Personalstelle des LIS

(Tel: 361 14411) wieder gesund.

Was muss ich tun, wenn sich meine persönlichen Daten (Anschrift, Familienstand etc.) ändern? Melden Sie sich bitte in der Personalstelle des LIS

(Tel: 361 14411).

Was muss ich mit meiner Lohnsteuerkarte machen? Geben Sie diese mit Ihrer Personalsachbearbeiter-

nummer und Ihrer Personalnummer (beides kön-nen Sie Ihrer Gehaltsmitteilung entnehmen) in der Personalstelle ab.

Warum erhalte ich nicht jeden Monat eine Bezüge- mitteilung? Die Bezügemitteilung wird nur versandt, wenn

sich für Sie eine Änderung ergibt.

An wen wende ich mich bei Fragen zu meiner Bezü-gemitteilung? Kontaktieren Sie bitte Ihre Sachbearbeiterin/Ihren

Sachbearbeiter bei der Performa Nord.

Wo erhalte ich einen Referendarsausweis? Sie können diesen im Geschäftszimmer der Abtei-

lung Ausbildung erhalten, Raum 2.07.

Wo kann ich meine Dienstpost abholen? Die Fächer für die Dienstpost der Referendarinnen

und Referendare in Bremen befinden sich im Vor-raum des Zimmers 1.02 im Landesinstitut für Schule.

Wo finde ich Vordrucke und Muster z. B. für die Meldung zur 2. Staatsprüfung? Sie erhalten alle benötigten Vordrucke und Mu-

ster im Internet unter www.stapa-bremen.de.

Welchen Status habe ich im Referendariat? In der Regel sind Sie als Beamtin/Beamte auf Wi-

derruf eingestellt. Bei Überschreitung der Alters-grenze (45 Jahre) oder bei Ausländerinnen und Ausländern, die nicht der EU angehören, erfolgt eine Einstellung in ein öffentlich-rechtlichen Aus-bildungsverhältnis (ähnlich dem Angestelltenver-hältnis). Der Status kann nicht frei gewählt wer-den.

Wo und wann kann ich Kopierkarten erwerben, Un-terlagen abgeben oder generelle Auskünfte zum Referendariat erhalten? Hierfür steht Ihnen das Ausbildungsbüro zur Ver-

fügung. Dieses ist Dienstag bis Freitag von 10:00 – 12:00 Uhr und Dienstag bis Donnerstag von 13:30 – 15:00 Uhr geöffnet. Andere Termine können nach Absprache vereinbart werden.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich im Refe-rendariat in eine Krise gerate? Nach dem Studium ist das Referendariat eine wei-

tere intensive Ausbildungsphase, in der auch per-sönlich einiges in Bewegung kommen kann. Manchmal können Probleme dabei so übermäch-tig werden, dass sie alleine oder mit dem Bera-tungsangebot ihrer Ausbilder und Ausbilderinnen nicht bewältigt werden können. In diesem Fall können wir Ihnen eine Krisenberatung vermitteln, die vollständig außerhalb der Ausbildung organi-siert ist. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre bil-dungswissenschaftliche Seminarleitung oder an Ihre Hauptseminarleitung. Das Beratungsangebot ist kostenlos und absolut vertraulich.

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Senatorin für Kinder und Bildung (SKB)www.bildung.bremen.de: Hier finden Sie Informatio-nen zur allgemeinen Bildungspolitik, insbesondere Informationen für Lehrkräfte und Schulen sowie In-formationen über die Beschlüsse der Deputation für Bildung.

Staatliches Prüfungsamt (StaPa)www.stapa.bremen.de: Hier finden Sie alle Informa-tionen und Vordrucke zur Vorbereitung auf Ihre zweite Staatsprüfung sowie die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner beim StaPA.

Performa Nordwww.performanord.org: Hier finden Sie Vordrucke u. a. zur Beihilfeabrechnung, dem Jobticket, Unfall-meldungen und weiteren Dienstleistungen aus dem Bereich Personal- und Managementservice.

Schulamt Bremerhavenwww.schulportal.bremerhaven.de: Das Schulamt Bremerhaven ist unter anderem für den Betrieb der Schulen und die Fortbildung der Lehrkräfte in der Stadtgemeinde Bremerhaven zuständig. Gesetze und Verordnungen

Die Ausbildung von Referendar/innen im Land Bre-men ist durch eine Reihe von Gesetzen und Verord-nungen geregelt. Einige davon stellen wir Ihnen vor:Das Bremische Schulgesetz beschreibt den Auftrag der Schulen, die Schularten sowie die Rechte und Pflichten der Schüler/innen des Personals, der Erzie-hungsberechtigten und der Ausbildenden.Das Bremisches Lehrerausbildungsgesetz gliedert die Lehramtsausbildung und definiert die Aufgaben der an der Ausbildung beteiligten Institutionen.Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Lehr-ämter beschreibt im ersten Abschnitt genau die Auf-gaben, die Ziele und die Durchführung der Ausbil-dung. Im zweiten Abschnitt werden der Zweck, der Inhalt, der Umfang und die Durchführung der Prü-fung konkretisiert.

Wichtige Einrichtungen und Informationen

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Die LIS-Cafete

Die Cafete am LIS ist für Besucher/innen und LIS-Mit-arbeiter/innen ein wichtiger Treffpunkt. Sie ist viel mehr als ein Café – und etwas weniger als eine Cafeteria. Eine Cafete eben.Hier kann man Pause machen, den kleinen Hunger stillen, sich mit Kolleg/innen austauschen oder sich auf die nächste Veranstaltung einstimmen.Die Cafete wird betrieben vom ASB. Sie dient damit der Integration von langzeitarbeitslosen und psy-chisch erkrankten Menschen.

Öffnungszeiten: Montag 9:30-16:00 Uhr Dienstag - Donnerstag 9:00-18:00 Uhr Freitag 9:30-16:00 Uhr

Tel.: 0421 361-14441

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www.lis.bremen.de