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Die Bedeutung des Winterdienstes für den ÖPNV

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Die Bedeutung des Winterdienstes für den ÖPNV. Personenbeförderungsgesetz. § 1 „…entgeltliche und geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und mit Kraft- fahrzeugen ….“ § 13 „… ist die Genehmigung zu versagen, wenn - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Die Bedeutung des Winterdienstes  für den ÖPNV

Die Bedeutung des Winterdienstes für den ÖPNV

Page 2: Die Bedeutung des Winterdienstes  für den ÖPNV

Personenbeförderungsgesetz

§ 1 „…entgeltliche und geschäftsmäßige Beförderung vonPersonen mit Straßenbahnen, Obussen und mit Kraft-fahrzeugen ….“

§ 13 „… ist die Genehmigung zu versagen, wenn1. der Verkehr auf Straßen durchgeführt werdensoll, die sich aus Gründen der Verkehrssicherheitoder ihres Bauzustandes hierfür nicht eignen ….“

Mitwirkungspflicht des Unternehmens

Page 3: Die Bedeutung des Winterdienstes  für den ÖPNV

Thüringer Straßengesetz

§ 9 Straßenbaulast

Abs. 1 „ Die Straßenbaulast, … alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben,…“

Abs. 2 „ Zu den Aufgaben nach Abs. 1 gehören nicht das Schneeräumen, das Streuen bei Schnee- oder Eisglätte,…

Die Träger der Straßenbaulast sollen jedoch nach besten Kräften die öffent-lichen Straßen, vorbehaltlich der Regelungen des § 49, Abs. 4 von Schnee räumen und bei Schnee- und Eisglätte streuen ….“

Page 4: Die Bedeutung des Winterdienstes  für den ÖPNV

Thüringer Straßengesetz

§ 49 Straßenreinigung, Winterdienst

Abs. 1 „Die Gemeinden haben zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung alle öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften zu reinigen. Das gilt auch für Bundesstraßen.“

Abs. 2 „Die Gemeinden können die Reinigung durch Satzung auf solche öffentlichen Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage ausdehnen, an die bebaute Grundstücke angrenzen.“

Page 5: Die Bedeutung des Winterdienstes  für den ÖPNV

Thüringer Straßengesetz

§ 49 Straßenreinigung, Winterdienst

Abs. 3 „Die Reinigungspflicht umfasst auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5m Breite entlang der Grundstücksgrenze.“

Abs. 4 „Die Gemeinden haben im übrigen die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage nach Maßgabe Ihrer Leistungsfähigkeit von Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen, soweit das zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.“

Page 6: Die Bedeutung des Winterdienstes  für den ÖPNV

Thüringer Straßengesetz

§ 49 Straßenreinigung, Winterdienst

Abs. 5 „Die Gemeinden sind berechtigt durch Satzung die Verpflichtung zur Reinigung im Sinne der Absätze 1 bis 3 ganz oder teilweise den Eigentümern oder Besitzern der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke aufzuerlegen oder sie zu den ent-sprechenden Kosten heranzuziehen. Die Heranziehung zu den Kosten regelt sich nach den Bestimmungen des kommunalen Abgaberechtes.Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehende weitergehende Verpflichtungen der Eigen-tümer oder Besitzer der anliegenden Grundstücke und Verpflichtungen Dritter bleiben unberührt.“

Page 7: Die Bedeutung des Winterdienstes  für den ÖPNV

Thüringer Straßengesetz

§ 49 Straßenreinigung, Winterdienst

Abs. 6 „Das Ausbringen von Stoffen, die geeignet sind, den menschlichen oder tierischen Körper oder die Umwelt zu schädigen, zu Zwecken der Straßen-

reinigung oder des Winterdienstes, ist verboten. Ausnahmen für bestimmte Straßenabschnitte und Witterungsverhältnisse

können durch Rechtsverordnung des für den Straßenbau zuständigen Ministeriums im Benehmen mit der für die Umwelt zuständigen Ministerium geregelt werden.“

Widerspruch im Interesse der Fahrgäste und Bürger lösen.

Page 8: Die Bedeutung des Winterdienstes  für den ÖPNV

Anforderungen an den ÖPNV

Zuverlässigkeit

Zugänglichkeit

Pünktlichkeit

Komfort

Sicherheit

Der ÖPNV ist kein Selbstzweck!

Der Aufgabenträger ist für den ÖPNV verantwortlich, der Verkehrsbetrieb ist Erfüllungsgehilfe !

Page 9: Die Bedeutung des Winterdienstes  für den ÖPNV

Anforderungen

WINTERDIENST

FußgängerKraftfahrzeug-

verkehr

Sonstige(Müllabfuhr,

Krankenwagen, usw.)ÖPNV

Fahrgast

Nun will ich schon mal mitfahren, aber …

Page 10: Die Bedeutung des Winterdienstes  für den ÖPNV

Eckpunkte aus der Sicht des Verkehrsbetriebes

Wie kommt der Fahrer morgens zum Bus?Räumung des BetriebshofesAusrückerstreckeLinienweg (Nebenstraßen! Busbuchten!)Haltestellen räumen/streuenZugänge zu Haltestellen räumen/streuenSchulbusse verlassen oft LinienwegeBusbahnhöfeFahrgastinformationVerkehrsinformationFahrzeugtechnik (Niederflurbusse, Gelenkwagen)

Enge Abstimmung Winterdienstzentrale / Verkehrsbetriebe

Page 11: Die Bedeutung des Winterdienstes  für den ÖPNV

Kritische Punkte aus der Sicht des Verkehrsbetriebes

Oftmals mehrere Winterdienstzentralen mit unterschiedlichen Arbeitsweisen (Straßenbaulastträger, Gemeinden, Kreisgrenzen).

Beräumung von Haltestellen

Informationsflüsse nicht immer optimal

Finanzielle Ausstattung des Winterdienstes

Zeitgerechte Durchführung

Bürger interpretieren Verantwortlichkeiten völlig anders als Winter-dienstzentrale und Verkehrsunternehmen

Page 12: Die Bedeutung des Winterdienstes  für den ÖPNV

F A Z I T :

Gute Abstimmung des Straßenwinterdienstes mit ÖPNV-Betreibernsichert Qualität.

Schauen „über den Tellerrand“ ist in der Sache hilfreich.

Hand – in – Hand – Arbeiten stärkt Ansehen von Verwaltung undVerkehrsbetrieben in den Augen der Bürger.

Angemessene Finanzausstattung des Straßenwinterdienstes unverzichtbar.