die instandhaltungsrichtlinie… eine auswahl an … · 2018-04-25 · 4) beinhaltet verfahren 4.6...
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24.04.2018 IN DREIREICHDIPL. ING. (FH) MICHAEL KELLING
DIE INSTANDHALTUNGSRICHTLINIE…EINE AUSWAHL AN ÄNDERUNGEN UND NEUERUNGEN
� Dieser Vortrag beschäftigt sich mit der neuen Instandhaltungsrichtlinie, die sich 2018 noch im Gelbdruck befindet
� Gleichzeitig haben marktrelevante Regelwerke, wie die ZTV-Ing, aber die neuen Regelungen weitgehend übernommen und eingeführt
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HINWEIS
HINTERGRUND
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HINTERGRUND
DAfStb - deutscher Ausschuss für Stahlbeton – Herausgeber der Rili-SIBRili-SIB - Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungsrichtlinie)DAfStb IH-RL - Instandhaltungsrichtlinie – Neuauflage der Rili-SIB (noch im Gelbdruck)
Diese Richtlinie regelt die Planung, Durchführung und Überwachung von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen für Bauwerke und Bauteile aus Beton und Stahlbeton.- Allgemein bauaufsichtlich eingeführt- Stand der Technik – allgemein anerkannte Regel der Technik- Im standsicherheitsrelevanten Bereich zwingend umzusetzen für Betonbauteile nach
DIN 1045
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ÜBERARBEITUNG – WARUM?
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ÜBERARBEITUNG – WARUM?
2001 – letzte Aktualisierung der Instandsetzungsrichtlinie
2018 – Gelbdruckphase der Instandhaltungsrichtlinie
2004-2008 Veröffentlichung der Normenreihe DIN EN 1504
- 2017 – Überarbeitung der ZTV-Ing- 2017 – Überarbeitung der ZTV-W- 2017 – Einführung der neuen
Normenreihe DIN 18531-18535- 2016 – EugH Urteil zu nationaler
Zusatzanforderung- 2016 – DIN V 18026 und DIN V 18028
zurückgezogen
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WARUM?
� EN 1504 – Teil 1-10 Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken – europ. eingeführt und ist national umzusetzen (wenn harmonisiert)
� Problem: die EN 1504 hat Defizite aufgewiesen. Daher wurden Bauprodukte in
Deutschland zusätzlich nach den Vornormen DIN V 18026 und DIN V 18028
geregelt um diese im standsicherheitsrelevanten Bereich anzuwenden - Beispiel:
die DIN V 18028 regelte für Epoxidharze in der Rissinjektion eine
Mindestverarbeitbarkeitsdauer von 20 Minuten – die EN 1504-5 nicht
� EuGh Urteil – nationale Zusatzanforderungen sind nicht zulässig wenn eine harmonisierte europ. Regelung existiert – also muss der Weg zur internationalen Regelung führen (wenn es denn eine solche Regelung gibt) –Beispiel: DIN 18533 – Mineralische Dichtschlämme – abP notwendig, da es keine internationale Regelung dafür gibt
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WARUM?
� Zusammengefasst� Nationale Zusatzanforderungen sind nicht zulässig wenn es eine europ.
Regelung gibt� Die Instandsetzungsrichtlinie musste auf europ. Stand gebracht werden� Der Weg soll von der Instandsetzung hin zur Instandhaltung führen� Neue Produkte / Techniken mussten eingeführt werden (z.Bsp.: Acrylatgele)
VERÄNDERUNGEN
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VERÄNDERUNGEN
Wann beginnt die…
…Instandsetzung
- Mit Schädigung des Betons- Mit verlorener Passivierung des Baustahls infolge Karbonatisierung- Per Wortdeutung also mit einem Schaden
…Instandhaltung
- Per Wortdeutung mit der Errichtung
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VERÄNDERUNGEN
Wesentliche Änderungen
- Einführung der Instandsetzungsprinzipien auf Basis der DIN EN 1504-9- Einführung der Instandhaltungskomponenten Wartung, Inspektion,
Instandsetzung und Verbesserung- Festlegung der grundsätzlichen Vorgehensweise bei der Instandhaltung- Aufgaben und erforderliche Qualifikation des Sachkundigen Planers- Konkretisierung der Planungsgrundlagen: Festlegung der
Restnutzungsdauer im Instandhaltungsplan und Anpassung der Instandsetzungssysteme an die Restnutzungsdauer
- Annahme der Standsicherheitsrelevanz einer Maßnahme wenn der Planer sie nicht ausdrücklich ausschließt
- Systematische Berücksichtigung von Einwirkungen aus Umgebung und Betonuntergrundüber Klassen
- Einführung der Altbetonklassen nach ZTV-W
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INSTANDSETZUNGSPRINZIPIEN
Betonschäden – Balkone MFH
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INSTANDSETZUNGSPRINZIPIENInstandsetzung von Schäden am Beton
Prinzip Geregelte Verfahren, die auf den Prinzipien beruhen
1. Schutz gegen das Eindringen von Stoffen 1.1 Hydrophobierung
1.3 Beschichtung
1.4 Örtliche Abdeckung von Riss (Bandagen)
1.5 Füllen von Rissen oder Hohlräumen
2. Regulierung des Wasserhaushaltes des Betons 2.1 Hydrophobierung
2.3 Beschichtung
2.6 Füllen von Rissen oder Hohlräumen 1)
3. Reprofilierung oder Querschnittsergänzung 3.1 Kleinflächiger Handauftrag
3.2 Betonieren oder Vergießen
3.3 Spritzauftrag
3.4 Auswechseln von Bauteilen
4. Verstärkung des Betontragwerks 2)
4.3 Verstärkung durch geklebte Bewehrung
4.4 Querschnittsergänzung durch Mörtel oder Beton
4.5 Füllen von Rissen 3) oder Hohlräumen 4)
5. Erhöhung des physikalischen Widerstandes 5.1 Beschichtung
5.3 Mörtel- oder Betonauftrag
6. Erhöhung des Chemikalienwiderstandes 6.1 Beschichtung
6.3 Mörtel- oder Betonauftrag
1) Verfahren gegenüber DIN EN 1504-9 neu eingeführt
2) auch zur Erhöhung der Tragfähigkeit gegenüber dem Ist-Zustand
3) in der Regel zur Erhöhung der Bauteilsteifigkeit
4) Beinhaltet Verfahren 4.6 gemäß DIN EN 1504-9
Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
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INSTANDSETZUNGSPRINZIPIEN
Rissbildung im Stahlbeton – Tiefgarage im MFH
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INSTANDSETZUNGSPRINZIPIENInstandsetzung von Schäden am Beton
Prinzip Geregelte Verfahren, die auf den Prinzipien beruhen
1. Schutz gegen das Eindringen von Stoffen 1.1 Hydrophobierung
1.3 Beschichtung
1.4 Örtliche Abdeckung von Riss (Bandagen)
1.5 Füllen von Rissen oder Hohlräumen
2. Regulierung des Wasserhaushaltes des Betons 2.1 Hydrophobierung
2.3 Beschichtung
2.6 Füllen von Rissen oder Hohlräumen 1)
3. Reprofilierung oder Querschnittsergänzung 3.1 Kleinflächiger Handauftrag
3.2 Betonieren oder Vergießen
3.3 Spritzauftrag
3.4 Auswechseln von Bauteilen
4. Verstärkung des Betontragwerks 2)
4.3 Verstärkung durch geklebte Bewehrung
4.4 Querschnittsergänzung durch Mörtel oder Beton
4.5 Füllen von Rissen 3) oder Hohlräumen 4)
5. Erhöhung des physikalischen Widerstandes 5.1 Beschichtung
5.3 Mörtel- oder Betonauftrag
6. Erhöhung des Chemikalienwiderstandes 6.1 Beschichtung
6.3 Mörtel- oder Betonauftrag
1) Verfahren gegenüber DIN EN 1504-9 neu eingeführt
2) auch zur Erhöhung der Tragfähigkeit gegenüber dem Ist-Zustand
3) in der Regel zur Erhöhung der Bauteilsteifigkeit
4) Beinhaltet Verfahren 4.6 gemäß DIN EN 1504-9
Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Instandsetzung von Schäden am Beton
Prinzip Verfahren Füllart
Einwirkung auf den Füllbereich
Trockena) DY (dry)
feucht DP (damp)
nass WT (wet)fließendes Wasserb) WF (waterflow)
1a Schließen (Begrenzung der Rissbreite durch Füllen)
1.5a7.6a Injektion
F-I (P)F-I (H)D-I (P)
F-I (P)c)
F-I (H)D-I (P)
--F-I (H)D-I (P)
--F-I (H)D-I (P)
1b 1.5bd)
7.6bd) Vergießen
F-V (P)F-V (H)
--F-V (H)
----
----
2a Abdichten 1.5a2.6
Injektion
F-I (P)F-I (H)D-I (P)--
F-I (P)F-I (H)D-I (P)S-I (P)*
--F-I (H)D-I (P)S-I (P)*
----D-I (P)S-I (P)*
2b 1.5bd)
VergießenF-V (P)F-V (H)
--F-V (H)
----
----
3a Kraftschlüssiges Verbinden 4.5aInjektion
F-I (P)F-I (H)e)
F-I (P)c)
F-I (H)e)
--F-I (H)e)
--F-I (H)e)
3b 4.5bd)
VergießenF-V (P)F-V (H)e)
--F-V (H)e)
----
----
a) Flanken von Rissen und innere Oberflächen müssen ggf. vorgenässt werdenb) Zusammen mit Maßnahmen zur Druckminderung und rückseitigem Abdichten (SPUR)c) F-I (P) mit expliziet nachgewiesener Feuchteverträglichkeitd) Füllgrad muss durch Bohrkernentnahme nachgewiesen werdene) gilt sinngemäß auch für Hohlräume
F: Rissfüllstoff zum kaftschlüssigen Füllen
D: Rissfüllstoff zum begrenzt dehnfähigen Füllen
I: Injektion
V: Vergießen
*: noch nicht offiziell im Gelbdruck abgebildet
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INSTANDSETZUNGSPRINZIPIEN
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ALTBETONKLASSEN
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ALTBETONKLASSEN
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ALTBETONKLASSEN
Beispiel – Brandschaden MFH
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ALTBETONKLASSEN - BEISPIELInstandsetzung von Schäden am Beton
Prinzip Geregelte Verfahren, die auf den Prinzipien beruhen
1. Schutz gegen das Eindringen von Stoffen 1.1 Hydrophobierung
1.3 Beschichtung
1.4 Örtliche Abdeckung von Riss (Bandagen)
1.5 Füllen von Rissen oder Hohlräumen
2. Regulierung des Wasserhaushaltes des Betons 2.1 Hydrophobierung
2.3 Beschichtung
2.6 Füllen von Rissen oder Hohlräumen 1)
3. Reprofilierung oder Querschnittsergänzung 3.1 Kleinflächiger Handauftrag
3.2 Betonieren oder Vergießen
3.3 Spritzauftrag
3.4 Auswechseln von Bauteilen
4. Verstärkung des Betontragwerks 2)
4.3 Verstärkung durch geklebte Bewehrung
4.4 Querschnittsergänzung durch Mörtel oder Beton
4.5 Füllen von Rissen 3) oder Hohlräumen 4)
5. Erhöhung des physikalischen Widerstandes 5.1 Beschichtung
5.3 Mörtel- oder Betonauftrag
6. Erhöhung des Chemikalienwiderstandes 6.1 Beschichtung
6.3 Mörtel- oder Betonauftrag
1) Verfahren gegenüber DIN EN 1504-9 neu eingeführt
2) auch zur Erhöhung der Tragfähigkeit gegenüber dem Ist-Zustand
3) in der Regel zur Erhöhung der Bauteilsteifigkeit
4) Beinhaltet Verfahren 4.6 gemäß DIN EN 1504-9
Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
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ALTBETONKLASSEN
AltbetonklasseDruckfestigkeit 1)
[MPA]
Oberflächenzugfestigkeit 2)
Mittelwert [MPA] Kleinster Einzelwert [MPA]
A1 < 10 - -
A2 > 10 > 0,8 > 0,5
A3 > 20 > 1,2 > 0,8
A4 > 30 > 1,5 > 1,0
A5 > 55 > 2,5 > 2,0
1) Mittelwert der Druckfestigkeit (Bestimmung nach DIN EN 12504-12) Kleinster Einzelwert / Mittelwert (Bestimmung nach DIN EN 1542)
Anhand dieser Altbetonklassen werden nun Betonersatzsysteme zugeordnet die angewendet werden dürfen.
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ALTBETONKLASSEN - BEISPIEL
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DER SACHKUNDIGE PLANER
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DER SACHKUNDIGE PLANER
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DER SACHKUNDIGE PLANER
Was bedeutet das…
- Er muss seine Qualifikation nachweisen- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in allen Bereichen der Instandhaltung
von Betonbauteilen haben- Aufwertung der Position des Planers- Mehr ganzheitliche Verantwortung
Die Zusammenarbeit zwischen Planer, Materialhersteller
und Bauherren wird intensiver
WEITERE PUNKTE
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WEITERE PUNKTE
� Mit Oktober 2017 wurden die novellierten Fassungen der ZTV-Ing Teil 3 Abschnitt 4 und 5 sowie die ZTV-W veröffentlicht
� Diese Regelwerke beziehen sich jetzt schon auf die Instandhaltungsrichtlinie� Somit wurde diese quasi für gültig erklärt im Bereich der ZTV-W bzw. ZTV-Ing….?� Es wird in 2018 weitere Bewegungen geben um die Instandhaltungsrichtlinie auf
den Weg zu bringen� Aktuelle Verwendbarkeitsnachweise für Materialien sind AbP‘s (solange diese
noch gültig sind), das CE Zeichen (EN 1504) sowie freiwillige Überwachungen nach den deutschen Restnormen DIN V 18026 und DIN V 18028
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT