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DIE INTEGRIERTEN FRANKREICHPROGRAMME DES FACHBEREICHS RECHTSWISSENSCHAFTEN DER JOHANNES-GUTENBERG-UNIVERSITÄT MAINZ Eine Broschüre für Studienanfänger

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DIE INTEGRIERTEN FRANKREICHPROGRAMME DES FACHBEREICHS RECHTSWISSENSCHAFTEN DER JOHANNES-GUTENBERG-UNIVERSITÄT MAINZ

Eine Broschüre für Studienanfänger

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2

wir freuen uns, dass Sie Teil unserer Frankreichprogramme sind oder noch werden wollen. Unser deutsch-französisches Studienangebot ermöglicht Ihnen, ein Jahr lang in einer unserer Partnerstädte in Frankreich zu studie-ren und dort einen akademischen Grad zu erlangen. Aktuell kooperieren wir mit Dijon, Nantes und Paris-Est Créteil im Rahmen der Deutsch-Franzö si-schen Hochschule (DFH), die die Studierenden während der Auslandsphase finanziell fördert.

Innerhalb von fünf Jahren können Sie ein deutsch-französisches Doppel-diplom erwerben: In Paris und Nantes den Master 1, in Deutschland den Bachelor of Laws (LL.B.), bzw. im Rahmen unserer Kooperation mit Dijon den Master 1 und 2 sowie einen deutschen Bachelor of Laws (LL.B.) und Master of Laws (LL.M.).

Während Ihres Studienjahres in Frankreich tauchen Sie voll und ganz in die französische Kultur und Arbeitsweise ein. Sie sammeln Erfahrungen und Kenntnisse, die zu einer einzigartigen Mischung aus interkultureller, sprachlicher und rechtlicher Kompetenz führen. So ist der deutsch-fran-zö sische Studiengang persönlich und beruflich eine echte Bereicherung. Denn mit einer bilingualen Ausbildung und dem dabei erworbenen fun-dierten Wissen in zwei unterschiedlichen Rechtssystemen werden Sie sich von Ihren Mitbewerbern auf dem nationalen und internationalen Ar beitsmarkt deutlich abheben.

Den Weg zu Ihrem doppelten deutsch-französischen Studienabschluss möchten wir Ihnen mit dieser Broschüre erleichtern. Für all Ihre Fragen, Sorgen und Anregungen haben wir stets ein offenes Ohr. Schauen Sie bei uns vorbei oder kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon. Wir freuen uns auf Sie!

A bientôt,Ihr Frankreich-Team

VORWORTLiebe Erstsemester und Studierende im integrierten deutsch-französischen Jura-Studiengang,

»Dijon ist eine super Erfahrung, allein schon, weil es einfach

ziemlich cool ist, mal sein Alltagsleben nach Frankreich zu

verlegen. Dijon ist an sich eine ziemlich schöne Stadt und man

ist schnell in anderen schönen Regionen Frankreichs.«

martin über di jon

»Nantes bietet jede Menge Möglichkeiten, um sich seine

Freizeit zu vertreiben. Mit kulturellen Veranstaltungen

wird hier eigentlich nie gespart.«

justina, christopher, antonia, natalie & susanne über nantes

»Das kulturelle und Freizeitangebot

in Paris ist natürlich grenzenlos.«

christina über par is

teesala
Eingefügter Text
vier bzw.
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Vorwort 1Die französischen Partneruniversitäten 4Dijon 5Nantes 6Paris 7Die integrierten deutsch-französischen Studiengänge des Fachbereichs Jura 8 Das Bachelor- / Master-Programm mit der Université de Bourgogne, Dijon 9Das Bachelor-Programm mit der Université de Nantes und der Université Paris-Est Créteil 10Der Studienverlauf 10Bewerbung Bachelor- / Master-Studiengang 10Vorbereitungsprogramm 12Auslandsphase 13Schaubild Dijon 14Schaubild Nantes / Paris 13

INHALT1

1.1

1.2

1.3

2

2.1

2.2

3

3.1

3.2

3.3

3.4

3.5

Praktika 18Dauer und Zeitpunkt 18Tipps für die Praktikumssuche 18Fördermöglichkeiten 18Finanzierung des Auslandsstudiums 19Mobilitätsbeihilfe der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) 19Erasmus-Stipendium 19 Auslands-BAföG 20Sonstige 20Soziale Aktivitäten in der deutsch-französischen Gruppe 21Deutsch-französischer Stammtisch 21Deutsch-französisches Tandem 21PIA e.V. 22Über den Verein PIA e.V. 22Mitgliedschaft bei PIA e.V. 22Beitrittserklärung 23Kontakt 24Impressum 25

2 3

DIJON

NANTESPARIS

4.2

4.3

5

5.1

5.2

5.3

5.4

6

6.1

6.2

7

7.1

7.2

8

9

4

4.1

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DIE FRANZÖSISCHEN PARTNER-UNIVERSITÄTENDijon, Nantes oder Paris? – Der Fachbereich Jura pflegt Part-nerschaften zu verschiedenen französischen Städten, von der jede einzelne durch ihren individuellen Reiz besticht.

DIJON

Die Wahl der passenden Stadt für einen Auslandsaufenthalt ist nicht immer ganz einfach. Viele Fakto-ren spielen dabei eine Rolle, und wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, um Ihnen bei Ihrer Entscheidungsfindung behilflich zu sein. Auch unsere Infofahrten (nähere Infos siehe 3.3) geben meist ausschlaggebende Impulse zur Städtewahl.

Um Ihnen vorab bereits einen ersten Eindruck zu vermitteln, stellen wir Ihnen im Folgenden kurz unsere Partnerstädte vor.

»Ich war von der Schönheit der Stadt beeindruckt. Insbesondere

die hellen Straßen und hellen Gebäude habe ich als sehr positiv

empfunden. Es hat mich verwundert, wie gut erhalten die Ge­

bäude aus den unterschiedlichen Epochen waren und wie sehr

die unterschiedlichen Baustile miteinander harmonisiert haben.«

julian

Dijon ist eine malerische Stadt in-mitten der französischen Weinber-ge. In zwei Stunden kann man am Wochenende einen Ausflug nach Paris machen oder am stadteigenen See flanieren, ganz wie es gefällt. Insbesondere für diejenigen, denen die Großstadt zu hektisch ist, und die gerne in familiärem Umfeld studieren, ist Dijon eine hervorra-gende Wahl. Denn das gemütliche

Städtchen mit den vielen schönen bunten Dächern eignet sich bestens, um neben dem Unialltag beim Stadtbummel den nötigen Ausgleich zu finden. Wer Erholung sucht, kann an dem nah gelegenen Lac Kir spazieren gehen, Rad fahren oder einfach am Badestrand relaxen.

1 1.1

4 5

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6

NANTES1.2

Nantes ist die Hauptstadt der Region Pays de la Loire im Westen Frankreichs und ideal für alle Küstenliebhaber. Vierzig Kilometer entfernt von der Atlantikküste herrscht in Nantes schon maritimes Flair und ein Wochenendausflug ans Meer ist leicht zu verwirk - lichen. Das wirkt sich sogar in der Lehre aus, denn die Universität Nantes ist eine der wenigen Universitäten in Frankreich, die Droit maritime (Seerecht) als Fach anbieten.

»Nantes ist mit Sicherheit eine der schöns­

ten Städte in Frankreich und angeblich

auch die studentenfreundlichste. Ich war

jedenfalls begeistert!« aurelia

»Eine Stadt nah am Atlantik fand ich reizvoll. Es

war eine sehr emotionsreiche, verrückte und

spannende Erfahrung, die ich nicht missen möchte.«

svenja

Kultur, Geschichte, Shopping und Nacht-leben sind wohl nirgendwo so vielfältig wie in der französischen Hauptstadt. Wer tief in das Lebensgefühl, das Savoir-vivre der Pariser eintauchen und die Großstadt mit ihrer enormen kulturellen Vielfalt erleben möchte, ist in Paris ganz sicher richtig. Zahlreiche Museen, Theater, Parks, Bauwerke und Restaurants warten förm-lich auf Ihren Besuch.

Wenn ihr euch für Paris

entscheidet, könnt ihr

euch schon jetzt auf eure

Zeit hier freuen! Das

Ausgehangebot ist unend­

lich groß. In der Groß­

stadt und Modemetropole

Paris kann man wunder­

bar einkaufen.

r aphaela, charlotte, fr anziska & anja

7

PARIS1.3

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8

DIE INTEGRIERTEN DEUTSCH-FRANZÖSISCHEN STUDIENGÄNGE DES FACHBEREICHS JURA Das neu reformierte Bachelor- /

Master-Programm wurde im Winter - semester 2012 / 2013 gestartet. Es vermittelt im Bachelor »Deut-sches und französisches Recht« vertiefte Kenntnisse im französi-schen Recht und setzt im Master »Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht« einen methodischen Schwerpunkt im internationalen Privatrecht und in der aktuellen Entwicklung eines europäischen Einheitsprivatrechts.

Wenn Sie Lust haben, während Ihres Studiums über den deutschen Tellerrand hinaus zu schauen und ins Ausland zu gehen, haben Sie auch bei uns die gängige und weit verbreitete Möglichkeit, an einer unserer drei Partneruniversitäten für ein bis zwei Semester als Erasmus-student zu studieren, um dabei die französische Kultur, aber auch das französische Rechtssystem näher kennenzulernen.

2

Bei uns haben Sie die Möglichkeit, neben dem regulären deutschen Staatsexamensstudiengang ein bis zwei Semester in Frankreich zu studieren und im Rahmen des sogenann-ten »cursus intégré« einen deutsch-französischen Doppel-abschluss zu erlangen.

Haben Sie darüber hinaus Interesse an einem vertieften Studium des französischen Rechts, stehen Ihnen bei uns noch weitere und äußerst spannende Türen offen: Unter dem Dach der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) können motivierte Studierende bei uns im Rahmen eines integrierten deutsch-französischen Programms entweder ein Jahr

• in Dijon im Bachelor- / Master-Studiengang

• oder in Nantes und Paris im Bachelor-Studiengang

studieren und dabei einen deutsch-französischen Doppelabschluss er werben.

2.1 DAS BACHELOR- / MASTER-PROGRAMM MIT DER UNIVERSITÉ DE BOURGOGNE, DIJON

Dabei bietet Ihnen das Programm die Chance, neben dem Staatsexa-men innerhalb von insgesamt fünf Jahren eine ganze Palette zusätzli-cher, vollwertiger Studienabschlüsse zu erlangen:

• französischer Master 1 • deutscher Bachelor of Laws

(LL.B.) • deutscher Master of Laws

(LL.M.) • französischer Master 2

Der Studiengang ist so angelegt, dass er sich problem-los in das reguläre Staatsexamensstudium integrieren lässt. Zudem können Sie sich Ihr Studium in Frankreich im integrierten Programm als Schwerpunkt Französi-sches Recht für die Erste Prüfung anerkennen lassen.

Neben den zahlreichen Abschlüssen besonders attrak-tiv ist die Tatsache, dass Sie über zweieinhalb Jahre hinweg gemeinsam mit französischen Studierenden in einer homogenen deutsch-französischen Gruppe stu-dieren und somit in ständigem Kontakt und Austausch zu Ihren französischen Kommilitonen stehen.

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französischen
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Das neue Bachelor-Programm mit mit Nantes und Paris startet voraussichtlich im Wintersemester 2014 / 2015. Es ver - mittelt im Bachelor »Deutsches und französisches Recht« vertiefte Kenntnisse im deutschen und französischen Recht.

Der Studiengang dauert acht Semester. Sie studieren sechs Semester deutsches Recht in Mainz und zwei Semester franzö- sisches Recht an der Université de Nantes oder an der Université Paris-Est in Frank-reich. Die Studien inhalte im deutschen Recht sind identisch mit dem Studium für die Erste juristische Prüfung.

Auch in diesem Studiengang können Sie sich Ihr Studium in Frankreich im integrier-ten Programm als Schwerpunkt Französi-sches Recht für die Erste Prüfung anerken-nen lassen.

Folgende Abschlüsse können Sie in diesem Studiengang erlangen:

• französischer Master 1 • deutscher Bachelor of Laws (LL.B.)

Unter bestimmten Voraussetzungen kann optional noch der Mainzer Master of Laws (LL.M.) »Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht« angehängt werden.

2.2 DAS BACHELOR-PROGRAMM MIT DER UNIVERSITÉ DE NANTES UND DER UNIVERSITÉ PARIS-EST CRÉTEIL

DER STUDIENVERLAUFSie finden unsere Programme spannend und haben Lust, Teil unserer deutsch-französischen Studierendengruppe zu werden? Aber Sie wissen noch nicht, wann Sie sich bewerben müssen, wie Sie vorbereitet werden und wie der Frankreichaufenthalt ablaufen wird? – Dann finden Sie auf den folgenden Seiten viele relevante Informationen.

BEWERBUNG BACHELOR- / MASTER-STUDIENGANG MIT DIJON SOWIE BACHELOR-STUDIENGANG MIT NANTES UND PARIS

3

3.1

Sie bewerben sich zum ersten Fachsemester an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz für einen Studienplatz im Studiengang »Rechtswissenschaft (Staatsexamen)« und gleichzeitig für einen Platz im Studiengang »Deutsches und französisches Recht (Bachelor of Laws)«.

Sie müssen sich zu Beginn des Studiums noch nicht entscheiden, in welcher der Partnerstädte Sie später Ihr Auslandsjahr verbringen möchten. Diese Entscheidung fällt während des dritten Studienjahres. Auch müssen Sie zu Beginn des Studiums noch nicht festlegen, ob sie im Bachelor-/Master-Programm mit Dijon oder im Bachelor-Programm mit Nantes / Paris teilnehmen möchten.

Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Formular. Die Bewerbungsfrist endet zum Wintersemester am 15. Juli, zum Sommersemester am 15. Januar eines Jahres. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Homepage der Universität Mainz unter www.uni-mainz.de/studium/bewerbung.

Ein Quereinstieg in den Studiengang oder späterer Hochschulwechsel nach Mainz ist nur dann möglich, wenn im Fachsemester, für das die Bewerbung erfolgt, noch freie Studienplätze vorhanden sind und wird nur bis nach dem vierten Semester empfohlen. Bitte informieren Sie sich hierzu im Auslandsbüro Jura.

(voraussichtlich ab Wintersemester 2014/15, Angaben unter Vorbehalt)

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Nach der erfolgreichen Bewerbung geht es nun für Sie ein akade-misches Jahr lang nach Frankreich, wobei der Aufenthalt an der Partneruniversität in der Regel zehn Monate beträgt (Anfang September bis ca. Anfang Juni). Ihr Aufenthalt kann durch das Ableisten der Pflichtpraktika individuell verlängert werden.

Zu Beginn des Aufenthalts erfolgt nach erfolgreicher Einschreibung und Wohnungsbezug in Nantes und Paris die Wahl der Kurse in dem Master-1-Parcours »Droit international et européen« (Paris) bzw. »Droit européen et international« (Nantes). Für das Programm mit Dijon ist die entsprechende Master-Option vorgeschrieben, jedoch können Sie auch hier einige Kurse innerhalb der Option auswählen. Die deutschen Studierenden absolvieren in der Folge zusammen mit ihren französischen Kommilitonen ein komplettes Jahr, mit den identischen Vorlesungen, Arbeitsgemeinschaften (Travaux dirigés / TD) und Klausuren.

3.2 VORBEREITUNGSPROGRAMMFür das Abenteuer Auslandsstudium braucht es natürlich eine gute Vor-bereitung. Die juristische Fakultät der Uni Mainz bietet hierzu ein auf den Auslandsaufenthalt perfekt ab - gestimmtes Vorbereitungsprogramm an.

Die Infofahrten nach Paris / Nantes und Dijon geben erste Einblicke, wie ein Auslandsaufenthalt und der Uni-alltag in Frank reich aussehen können. Dabei lernen Sie ganz nebenbei die französischen Kommilitonen kennen, die Sie bald in Deutschland wieder-sehen werden.

Die fachspezifischen Französisch-kurse helfen Ihnen bereits im Vor - feld, sich an die französische Rechts - terminologie zu gewöhnen und das wichtigste Vokabular zu verinner-lichen.

»Andere Länder, andere Sitten«, oder auch: andere Länder, andere Me-thoden. Im Methodentutorium lernen Sie das Handwerkszeug des französischen Juristen kennen und damit zu arbeiten.

Im rechtsvergleichenden Semi - nar arbeiten Sie eng mit französi-schen Studierenden zusammen und bereiten gemeinsam ein rechts-ver gleichendes Thema vor, das Sie

dann vor der Gruppe zusammen präsentieren. Dazu fahren die Stu-dierenden und die Dozenten ein Wochenende in eine Jugendherberge im Umfeld von Mainz.

Zu guter Letzt gibt es unmittelbar vor der Auslandsphase noch einen zweiwöchigen Intensivkurs zur Einführung ins französische Rechts-system. Dieser Kurs wird von einem Dozenten einer französischen Part-neruniversität in Mainz gehalten.

Studierende im Bachelor- / Master-Studiengang können entweder eine Klausur in einem der Sprachkurse schreiben oder an der mündlichen Prüfung im Intensivkurs teilnehmen, um ihre Sprachkenntnisse nachzu-weisen.

AUSLANDSPHASEInfofahrt Paris / Nantes

3.3

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1514

SCHAUBILD DIJON3.4

Dijon Marktplatz

Deutsch-französischer Doppelabschluss:• Bachelor Deutsches und Französisches Recht (LL.B., Mainz)• Master Internationales Privatrecht und Europäisches

Einheitsrecht (LL.M., Mainz)• Master 1 + 2 (Dijon)• zusätzlich: Erstes juristisches Staatsexamen

mit Schwerpunkt Französisches Recht

Französische Studierende Mainzer Studierende

1. und 2. Studienjahr: Dijon= L1 + L2

3. Studienjahr, Winter semester: Dijon

3. Studienjahr, Sommer-semester: Mainz = Licence

4. Studienjahr: Dijon= Master 1

1. und 2. Studienjahr: Mainz = Zwischenprüfung im Examensstudiengang

3. Studienjahr: Mainz

4. Studienjahr: Dijon = Master 1 mit Schwer-

punkt Französisches Recht, Bachelor-Püfung

5. und 6. Studienjahr: Mainz= LL.M. IPR und Einheitsrecht

(Mainz), Master 2 (Dijon) und Staatsexamen

5. Studienjahr: Mainz= LL.M. IPR und Einheits-

recht (Mainz) und Master 2 (Dijon)

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Pornic

SCHAUBILD NANTES / PARIS3.5

Deutsch-französischer Doppelabschluss:• Bachelor Deutsches und Französisches Recht (LL.B., Mainz)• Master 1 (Nantes / Paris)• zusätzlich: Erstes juristisches Staatsexamen

mit Schwerpunkt Französisches Recht

1. und 2. Studienjahr: Nantes / Paris = L1 + L2

3. Studienjahr, Winter -semester: Nantes / Paris

3. Studienjahr, Sommer-semester: Mainz = Licence

4. Studienjahr: Mainz= LL.M. (Mainz) und

Master (Nantes / Paris)

1. und 2. Studienjahr: Mainz = Zwischenprüfung im Examensstudiengang

3. Studienjahr: Mainz

4. Studienjahr: Nantes / Paris = Master 1 mit Schwer-

punkt Französisches Recht, Bachelor-Püfung

5. und 6. Studienjahr: Mainz= LL.M. IPR und Einheits-

recht, (Mainz,optional), Staatsexamen

5. Studienjahr: Nantes / Paris = Master 2 (optional)

(voraussichtlich ab Wintersemester 2014/15, Angaben unter Vorbehalt)

Französische Studierende Mainzer Studierende

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TIPPS FÜR DIE PRAKTIKUMSSUCHEFür die Praktikumssuche bieten das Haus Burgund sowie das Frankreichbüro gerne Hilfe an. Das Haus Burgund vermittelt Praktikumsstellen für das Tribunal de Grande Instance sowie Rechtsanwaltskanzleien in Dijon. Informationen zur Bewerbung unter www.haus-burgund.de. Das Frankreichbüro verfügt über eine Liste französi-scher Rechtsanwälte, welche bereit sind, deutsche Studierende für ein Praktikum aufzunehmen.

Zudem unterstützt die Deutsch-Französische Juristenvereinigung (DFJ), welche ihr Sekretariat an der Universität Mainz unterhält, Studierende bei der Praktikums-suche (siehe www.dfj.org).

FÖRDERMÖGLICHKEITENFür die Finanzierung des Praktikums stehen Ihnen Fördermöglichkeiten durch das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) sowie der DFH zu Verfügung. Wollen Sie ein Praktikum vor dem Auslandsaufenthalt absolvieren, stehen Ihnen Mittel des DFJW bereit. Um eine Förderung des DFJW zu erhalten, muss vom Studierenden ein

PRAKTIKA4

Im Rahmen des integrierten Programms sind praktische Studienzeiten in Frankreich oder einem frankophonen Land (genauere Vorgaben entnehmen Sie bitte dem Merkblatt der DFH sowie unserem aktuellen Merkblatt zu Praktika) zu absolvieren.

4.1 DAUER UND ZEITPUNKTWährend des Studiums müssen Praktika in Frankreich oder einem anderen französisch-sprachigen Land absolviert werden. Als Gesamtdauer sind für alle Programme 13 Wochen Praktika vorgeschrieben, wobei vier Wochen davon bereits während des Studiums vor dem Auslandsaufenthalt nachgewiesen werden müssen, die restlichen neun Wochen können frei auf die Zeit vor und nach dem Auslandsaufenthalt verteilt werden.

Antrag gestellt werden. Der Antrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, das Formular ist im Frankreichbüro erhältlich. Direkt im Anschluss an den Auslandsauf-enthalt besteht die Möglichkeit, bei der DFH eine Verlängerung der Mobilitätsbeihilfe für die Monate Juli bis Oktober zu beantragen, wenn in dieser Zeit ein Praktikum absolviert wird. Für die Beantragung ist ein Praktikumsvertrag (Frankreich) oder ein vergleichbarer Nachweis (frankophones Ausland), z.B. Praktikumszusage, notwendig. Auch hier ist es wichtig, das Frankreichbüro zeitnah zu informieren. Weitere Förder-möglichkeiten, z.B. über den DAAD oder den EU-ServicePoint an der Universität Mainz stehen den Studierenden offen.

4.2

4.3

FINANZIERUNG DES AUSLANDS-STUDIUMS

5

Natürlich kommt zu einem gewissen Zeitpunkt die Frage der Finanzierung auf. Hierzu gibt es einige Möglichkeiten, die wir im Folgenden behandeln.

5.1 MOBILITÄTSBEIHILFE DER DEUTSCH-FRANZÖSISCHEN HOCHSCHULE (DFH)Die DFH gewährt jedem Studierenden, der an dem integrierten Programm teilnimmt, für die Zeit des Auslandsstudiums (Sep tem-ber bis Juni) eine Mobilitätsbeihilfe in Höhe

von zurzeit 270 Euro monatlich. Die För de- rung kann durch ein direkt an das Aus - landsstudium angeschlossenes Praktikum auf Antrag verlängert werden (siehe 4.3).

Jeder Studierende, der sich das erste Mal über das Erasmus-Programm im Ausland befindet, erhält für diese Zeit ein Stipen di um. Dieses Stipendium ist

mit der Mo bi litätsbeihilfe der DFH kumulierbar. Die Höhe des Stipendiums variiert von Jahr zu Jahr und und liegt bei ca. 250 Euro monatlich.

ERASMUS-STIPENDIUM5.2

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20 21

5.4 SONSTIGEFür Studierende, die sich für das Programm mit der Université de Nantes entschieden haben, besteht die Möglichkeit, sich für das Stipendium der zugehörigen Region, Pays de la Loire, zu bewerben. Dieses Sti pendium ist mit den oben genannten Beihilfen kumulierbar und beträgt zurzeit 170 Euro pro Woche. Die Bewerbung er-folgt über das Frankreichbüro im Frühjahr vor dem Auslandsaufenthalt.

Die Peregrinus-Stiftung vergibt jährlich Stipendien an Studierende, welche einen

Auslandsaufenthalt planen. Über die Ver-gabe entscheidet nach vorheriger schrift-licher Bewerbung (Näheres auf der Home-page des Lehrstuhls von Prof. Dr. Erb) eine Auswahlkommission des Fachbereichs 03.

Parallel zu diesen Finanzierungsmöglich-keiten existieren noch eine Reihe weiterer Stipendien wie zum Beispiel des DAAD so-wie christlichen oder politischen Stiftungen.

SOZIALE AKTIVITÄTEN IN DER DEUTSCH-FRANZÖSISCHEN GRUPPE

6

Das Auslandsbüro Jura veranstaltet während des Semesters eine Reihe von Aktivitäten, welche Ihre Integration in die deutsch-französische Gruppe verbessern und die sprachlichen Fähigkeiten steigern sollen.

6.1 DEUTSCH-FRANZÖSISCHER STAMMTISCHWährend des Semesters findet in regelmäßigen Abständen der deutsch-französische Stammtisch statt. Neben gemütlichen Kneipenabenden veranstaltet das Frankreich-büro auch actionreiche Events wie Bouldern, Bowling, Besuch des Weihnachtsmarkts, Ausflüge in die Region oder der Besuch eines Fußballspiels von Mainz 05. Hier ist für jeden etwas dabei!

6.2 DEUTSCH-FRANZÖSISCHES TANDEMEine der besten Möglichkeiten, Ihre Sprachkenntnisse zu verbessern, ist die Teilnah-me an unserem Sprachtandem. Während des Semesters treffen sich deutsche und französische Studierende, um in gemütlicher Atmosphäre über aktuelle, spannende und lustige Themen zu diskutieren oder einfach zu quatschen. Gesprochen wird in der jeweils anderen Sprache oder für einen gewissen Zeitraum in der eigenen Sprache.

Neben einer Förderung im Inland be-steht auch die Möglichkeit, im Ausland BAföG zu erhalten. Der Antrag wird nicht wie bei Inlands-BAföG beim Amt für Ausbildungsförderung in Mainz, son-dern beim Landkreis Mainz-Bingen ge-stellt (www.mainz-bingen.de). Um eine lückenlose Zahlung zu gewährleisten,

wird empfohlen, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen (mindestens sechs Monate vor dem Auslandsaufenthalt). Wir empfehlen Studierenden, die bisher kein BAföG empfangen haben, trotzdem einen Antrag zu stellen, da die Einkom-mensgrenze beim Auslands-BAföG ange-hoben wurde.

AUSLANDS-BAFÖG5.3

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Der Verein ist steuerrechtlich als gemeinnützige Institution anerkannt. Eine Spendenbescheinigung kann auf Wunsch ausgestellt werden.

Hiermit ermächtige ich Sie widerruflich, den jährlichen Beitrag in Höhe von Euro für meine Mitgliedschaft im Verein PIA e.V. ab jährlich am Anfang des Jahres zuLasten des Kontos Nr. bei (genaue Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts) BLZ durch Lastschriftverfahren einzuziehen.

Bitte nutzen Sie diese Form der Bezahlung, um uns erheblichen Verwaltungsaufwand zu ersparen.

Natürlich können Sie aber auch den fälligen Beitrag an folgendes Konto überweisen: Verein PIA e.V., Postbank Frankfurt am Main, BLZ 500 100 60, Konto-Nr. 351 871 600

BEITRITTSERKLÄRUNGJohannes-Gutenberg-Universität MainzFB 03 – Auslandsbüro Jura, z.H. PIA e.V.Jakob-Welder-Weg 9, 55099 Mainz

Fax: +49 (0) 6131 39-23828

Hiermit beantrage ich die Aufnahme in den Verein zur Pflege des Internationalen Austausch-programms am Fachbereich Rechtswissenschaft der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz (PIA) e.V.

Organisation

Name, Vorname

Anschrift

E-Mail

Ich wünsche eine Mitgliedschaft mit einem Jahresbeitrag von

• 10 Euro (Studierende) • 15 Euro (ehemalige Teilnehmer des Programms)• Ich möchte einen Jahresbeitrag von Euro bezahlen• Ich / wir wünschen eine Firmenmitgliedschaft mit einem Jahresbeitrag von Euro.

, den(Unterschrift)(Datum)(Ort)

Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt:

• die zahlreichen Studienprogramme für auslandsbegeisterte Studierende an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz bekannt zu machen

• den Studierendenaustausch zu unterstützen • und den Kontakt zwischen den Studierenden herzustellen bzw. aufrechtzuerhalten

Hierzu möchte PIA:

• ein Alumni-Netzwerk aufbauen und fördern • und erste Kontakte zwischen den Studierenden und der Berufspraxis herstellen

Unser Hauptprogrammpunkt ist ein jährliches Treffen aller im Rahmen der Jahresta-gung der Deutsch-Französischen Juristenvereinigung (DFJ), zu der insbesondere auch Juristen aus der Praxis eingeladen werden. Hier finden vor allem unsere Ehemaligen die Möglichkeit zum Gedankenaustausch oder aber über persönliche Gespräche den Kontakt zur Berufswelt herzustellen.

PIA E.V.7

Der Verein zur Pflege des Internationalen Austauschs am Fachbereich Rechtswissen-schaften der Universität Mainz e.V. dient der besonderen Förderung des internatio-nalen Austauschs von Studierenden.

ÜBER DEN VEREIN PIA E.V.7.1

Sollte unser Verein Ihr Interesse geweckt haben, würden wir uns freuen, Sie in Zu-kunft als Mitglied begrüßen zu können. Einfach die beiliegende Beitrittserklärung heraustrennen, ausfüllen und abschicken. Natürlich sind uns auch Spenden jederzeit herzlich willkommen.

MITGLIEDSCHAFT BEI PIA E.V.7.2

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Herausgeber und inhaltlich Verantwortlicher: PIA e.V.Der Verein PIA e.V. ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein.

Verein PIA e.V.Johannes-Gutenberg-Universität MainzFB 03 – Auslandsbüro Juraz. H. Edith AdamskiJakob-Welder-Weg 955099 MainzTelefon: +49 (0) 6131 39 -22074Fax: +49 (0) 6131 39 -23828E-Mail: [email protected]/AuslandsburoJuraUniMainz

Broschürengestaltung:Visuelle Zeiten, www.visuellezeiten.de

IMPRESSUM9

Wir danken der Kanzlei Linklaters für ihre Unterstützung.

BEAUFTRAGTER FÜR DIE INTEGRIERTEN DEUTSCH-FRANZÖSISCHEN STUDIENGÄNGEProfessor Dr. Urs Peter Gruber Telefon: +49 (0) 6131 39-22556Sprechzeiten: nach Vereinbarung

KONTAKT8

Ansprechpartner sind die Mitarbeiter des Auslandsbüro Jura der Uni Mainz.

SEKRETARIATEdith AdamskiTelefon: +49 (0) 6131 39-22074E-Mail: [email protected]üro: RW I 02-132Sprechzeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr

FRANKREICHBÜRO Telefon: +49 (0) 6131 39-26103E-Mail: [email protected]üro: RW I 02-135Sprechzeiten: Mo und Di 9–12 Uhr, Mi 15–17 Uhr

ERASMUS-BÜRO UND LL.M.-BERATUNGKlaus MayerTelefon: +49 (0) 6131 39-22026E-Mail: [email protected]üro: RW I 02-133Sprechzeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr

MAGISTERBÜRO Brigitte OberleTelefon: +49 (0) 6131 39-24254E-Mail: [email protected]üro: RW I 02-137Sprechzeiten: Mo–Fr 9:30–12 Uhr, Di und Mi 14–16 Uhr

Gemeinsames Bund-Länder-Programm für bessere Studien-bedingungen und mehr Qualität in der Lehre

Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter dem Förderkennzeichen 01PL12055 gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt beim Autor.

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