die neue standardisierte, kompetenzorientierte reifeprüfung

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Die neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung Stand 01. Oktober 2014

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Die neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung. Stand 01. Oktober 2014. Neue Reifeprüfung AHS Stand 01. Oktober 2014. Voraussetzungen für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung Bekanntgabe der Prüfungsgebiete bis 15. Jänner der letzten Schulstufe - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Die  neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

Die neue standardisierte,kompetenzorientierte

ReifeprüfungStand 01. Oktober 2014

Page 2: Die  neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

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Voraussetzungen für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung

• Bekanntgabe der Prüfungsgebiete bis 15. Jänner der letzten Schulstufe

• 1 „Nicht genügend“ im Jahreszeugnis: positiv → Antritt Haupttermin WH vor den Klausurarbeiten negativ → Wiederholung der WH im Herbst

positiv → RP im 1. NT negativ → WH der 8. / 9. Klasse

Neue Reifeprüfung AHSStand 01. Oktober 2014

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Voraussetzungen für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung

• 2 Nichtgenügend im Jahreszeugnis:

beide WH positiv → RP im 1. NT WH im Herbst

Wiederholungsprüfung/en negativ → WH der 8. / 9. Klasse

Neue Reifeprüfung AHSStand 01. Oktober 2014

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Umgang mit Körper- und Sinnesbehinderungvon Kandidat/inn/en

RPVO §3, Abs. 4:

„Im Falle einer Beeinträchtigung durch eine Körper- oder Sinnesbehinderung, die geeignet ist,

das Prüfungsergebnis zu beeinflussen, sind durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden

Vorkehrungen im organisatorischen Ablauf und in der Durchführung der Reifeprüfung

festzulegen, die ohne Änderung des Anforderungsniveaus eine nach Möglichkeit barrierefreie

Ablegung der Prüfung durch die betreffende Prüfungskandidatin oder den betreffenden

Prüfungskandidaten ermöglichen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat die erforderlichen

Veranlassungen zu treffen.“

Neue Reifeprüfung AHSStand 01. Oktober 2014

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Neue Reifeprüfung AHSStand 01. Oktober 2014

7. Klasse bzw. vorletzte Schulstufe: VWASept. VWA:Okt.Nov.

Jän.Feb.

MaiJuniJuli

Zeitplan zur skRP1.

Sem

este

r

Dez.

Einreichung der Themenstellung (Thema und Erwartungshorizont, Ausfüllen des Online-Formulars)

2. S

emes

ter März Ende März: Übermittlung der Themenstellung durch die Schulleitung an die Schulbehörde 1. Instanz

(§ 8 Abs. 2 und 3 RPVO)

April Ende April: Zustimmung oder Setzung einer Nachfrist durch die Schulbehörde 1. Instanz (§ 8 Abs. 2 und 3 RPVO)

ThemenfindungThemenfestlegungErstellung des Erwartungshorizonts

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Neue Reifeprüfung AHSStand 01. Oktober 2014

8. Klasse bzw. letzte Schulstufe

Feb.

1. S

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Okt.

Nov. Ende November: Bekanntgabe der Themenbereiche für die mündliche RP(§ 28 Abs. 1 RPVO)

Dez.11. Dezember 2014: Probeschularbeit Mathematik für die 8. Klassen

Jän.bis 15. Jänner: Wahl der Prüfungsgebiete und Bekanntgabe durch die Prüfungskandidatin / den Prüfungskandidaten

Zeitplan zur skRP

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Neue Reifeprüfung AHSStand 01. Oktober 2014

8. Klasse bzw. letzte Schulstufe

Juli

Juni

1. und 2. Juni 2015: Kompensationsprüfungen

mindestens 3 Wochen nach Ende der Klausurprüfungen: mündliche Prüfung(§ 36 Abs. 2 SchUG)

Feb.

April30. April 2015: letzter Schultag der 8. Klassen

Mai

4. - 13. Mai 2015: schriftliche Reifeprüfung

21. Mai 2015 (= 11 Tage vor Beginn der Kompensationsprüfungen): Bekanntgabe einer negativen Klausurnotebis 3 Tage nach Bekanntgabe einer negativen Klausurnote: Anmeldung zur Kompensationsprüfung durch Kandidat/in (§ 26 Abs 1 RPVO)

2. S

emes

ter

19. Feber 2015: Abgabe der Aufgabenstellungen für die nicht standardisierten Klausurgebiete in der Direktionbis Ende der 1. Woche des 2. Semsters: Abgabe der VWA (§ 10 RPVO)26. Feber 2015: Vorlage der Aufgabenstellungen für die nicht standardisierten Klausurgebiete an den LSR für Tirol

März

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4. März 2015: Probeklausur - Englisch11. März 2015: Probeklausur - Deutsch

Zeitplan zur skRP

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Die neue standardisierte,kompetenzorientierte Reifeprüfung

Die mündliche ReifeprüfungStand: 01. Oktober 2014

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3. Säule: Mündliche Reifeprüfung(RPVO § 27 bis 30)

- vgl. Handreichung des BMBF „Mündliche Reifeprüfung“- Leitfäden zu den einzelnen Prüfungsgebieten

https://www.bmbf.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefung.html#headline121

- RPVO § 27:• 2 Teilprüfungen (bei 4 Klausuren) oder 3 Teilprüfungen (bei 3 Klausuren)

aus inhaltlich und fachlich unterschiedlichen Prüfungsgebieten(aber z.B. ME und IU oder BE und BGW möglich)

• Prüfungsgebiete frei wählbar(ohne Vorgaben, außer: Schwerpunkt mit mind. 8 JWSTin der OS muss sich in einer der 3 Säulen abbilden)

Neue Reifeprüfung AHSStand 01. Oktober 2014

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Wählbare Prüfungsgebiete:grundsätzlich: alle bis zumindest zur vorletzten Schulstufe

besuchten (schulautonomen) Gegenstände mit mindestens 4 JWST in der OS (also auch vertiefende WPG mit 4 JWST) – vgl. Erhebung

• Ausnahmen:- zusätzlicher WPG lebende FS erst ab 6 JWST- zusätzlicher WPG Informatik erst ab 6 JWST (aber

schulautonomer WPG unter anderem Namen – z.B. „Webdesign“ – auch 4-stündig wählbar)

- ME, BE: 4-jährig in OS (2 Jahre Pflichtgegenstand + 2 Jahre alternativer Pflichtgegenstand; aber

vertiefender oder zusätzlicher WPG ME oder BE auch 2-jährig wählbar)

• Gesamtsumme an JWST der gewählten Prüfungsgebiete:- bei 2 Prüfungsgebieten: 10 JWST in OS- bei 3 Prüfungsgebieten: 15 JWST in OS- Aufstockung mit vertiefendem WPG möglich

• Wahl und Bekanntgabe der Prüfungsgebiete:bis 15. Jänner der letzten Schulstufe

Neue Reifeprüfung AHSStand 01. Oktober 2014

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Teil 1:

Themenbereiche(RPVO § 28)

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Themenbereiche:• Anzahl:

- grundsätzlich: Jahreswochenstunden in der OS mal 3, aber maximal 24 (z.B. D, E, M: 24; GWK mit 7 JWST: 21; WPG mit 4 JWST: 12)

- Ausnahmen:4-jährige Fremdsprache (auch L, G): 183-jährige leb. Fremdsprache: 12BE bzw. ME mit 7 JWST: 18BE bzw. ME mit 8 JWST: 20vertiefender WGP ME bzw. BE: 10IU bzw. BGW: 6 (+ 4 Stücke bzw. Werke)WPG Informatik: 12 (+2 für jede weitere JWST in der OS)

- bei schulautonomen Abweichungen: aliquot- bei PG+WPG: Anzahl aliquot zu Stunden beider

Gegenstände• Umfang: mind. 2 Aufgabenstellungen möglich

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Themenbereiche:• Festlegung durch die gesamte Fachlehrer/innen-

Konferenz an der Schule für jede Abschlussklasse oder –gruppe (bei nur 1 Lehrperson: Einbeziehung weiterer fachkundiger Lehrer/innen):- gleichmäßige Verteilung auf einzelne

Schulstufen nicht zwingend erforderlich- für WPG: Vorschlag durch Lehrperson, Beschluss

durch Fachlehrer/innen-Konferenz- vorläufige Vereinbarungen aufsteigend für jede

Schulstufe (ohne fixe Bekanntgabe an die Schüler/innen)

- endgültiger Beschluss + Kundmachung bis spätestens Ende November der letzten Schulstufe (vgl. SchUG § 79: Anschlag in der Schule für 1 Monat, dann Hinterlegung bei Schulleitung) – keine vorzeitige Bekanntgabe von Aufgabenstellungen

- Geltungsdauer: für 1 oder mehrere Jahre

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Teil 2:

Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen

(RPVO § 29)

Neue Reifeprüfung AHSStand 01. Oktober 2014

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RPVO §29, Abs. 1:

„Im Rahmen der mündlichen Teilprüfung ist jeder Prüfungskandidatin und jedem Prüfungskandidaten im gewählten Themenbereich eine kompetenzorientierte Aufgabenstellung, welche in voneinander unabhängige Aufgaben mit Anforderungen in den Bereichen der Reproduktions- und Transferleistungen sowie der Reflexion und Problemlösung gegliedert sein kann, schriftlich vorzulegen.

Gleichzeitig mit der Aufgabenstellung sind die allenfalls zur Bearbeitung der Aufgaben erforderlichen Hilfsmittel vorzulegen.“

Aufgabenstellung erfolgt durch Prüfer/in; nicht zu umfangreich!

Neue Reifeprüfung AHSStand 01. Oktober 2014

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Aus den Erläuterungen: Jede kompetenzorientierte Aufgabenstellung enthält • eine Reproduktionsleistung (Wiedergabe und

Darstellung fachspezifischer Sachverhalte, Bestimmung der Art des Materials und Entnahme von Informationen aus Material, Verwendung von Fachtermini, Anwendung von Arbeitstechniken usw.),

• eine Transferleistung (Erklären von Zusammenhängen, Verknüpfung und Einordnung von Sachverhalten, Analyse von Materialien, Differenzierung von Sach- und Werturteilen)

• eine Leistung im Bereich von Reflexion und Problemlösung (Erörterung von Sachverhalten und Problemen, Entwicklung von Hypothesen, Reflexion eigener Urteilsbildung)

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RPVO §29, Abs. 2:

„Jede Prüferin und jeder Prüfer hat zu jedem Themenbereich bei mehr als einer Prüfungskandidatin oder einem Prüfungskandidaten mindestens zwei kompetenzorientierte Aufgabenstellungen auszuarbeiten.“(bei 1 Kandidat/in also nur 1 Aufgabenstellung nötig)

Aus den Erläuterungen: Die Aufgabenstellung soll gewährleisten, dass die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat - die Mindestzeit von zehn Minuten und Maximalzeit

von 20 Minuten sinnvoll nützen und- die unterschiedlichen Kompetenzen unter Beweis stellen

kann.

Maximale Prüfungszeit von 20 Minuten: am ehesten in „Instrumental- unterricht“ oder „Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung“

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RPVO §29, Abs. 3:

„In den Prüfungsgebieten ‚Deutsch‘, ‚Slowenisch‘, ‚Ungarisch‘, ‚Kroatisch‘, ‚Latein‘ und ‚Griechisch‘ haben die Aufgabenstellung von einem Text auszugehen.“

Aus den Erläuterungen:

„…, wobei der Begriff Text durchaus weiter zu fassen ist und darunter auch Impulse wie beispielsweise Bilder oder Hörimpulse zu verstehen sind.“

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RPVO §29, Abs. 4:

„In den Prüfungsgebieten ‚Lebende Fremdsprache (achtjährig)‘, ‚Lebende Fremdsprache (sechsjährig)‘, ‚Lebende Fremdsprache (vierjährig)‘, ‚Lebende Fremdsprache (dreijährig)‘ und ‚Wahlpflichtgegenstand Lebende Fremdsprache‘ haben die Aufgabenstellungen je eine monologische und eine dialogische Aufgabe zu enthalten.“- Beide Aufgaben (zum gleichen Themenbereich) werden am

Beginn der Vorbereitungszeit ausgegeben.- Die Vorbereitungszeit beträgt insgesamt ca. 15 Minuten.- monolog. Teil: Prüfungskandidat/in spricht zu einem Thema,

ohne unterbrochen zu werden. Moderation durch Prüfer/in- dialog. Teil: Dialog mit Prüfer/in über ein Thema

vgl. Sonderbestimmungen für Schulversuch!

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RPVO §29, Abs. 5:

„In den Prüfungsgebieten ‚Instrumentalunterricht‘ und ‚Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung‘ ist im Zusammenhang mit der Aufgabenstellung eine Probe des praktischen Könnens abzulegen.“

Probe des praktischen Könnens in Zusammenhang mit der Aufgabenstellung

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Aufgabenstellung:

Zu einem bestimmten Thema sollen die Schüler/innen mit einer Auswahl von Materialien, die sie in der Vorbereitungszeit zur Verfügung haben, schrittweise selbstständig unterschiedliche Aufgaben lösen.

Die Materialien sollten inhaltlich weitgehend neu und nicht bereits im Unterricht verwendet worden sein.

Die Aufgabe stellt eine fachabhängige Problem- oder Aufgabenstellung dar, die sich schrittweise über Teilaufgaben lösen lässt.

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Grundstruktur der Aufgabenstellung:

(1)Überschrift: Themenbereich und Thema angeben

(2) Situations- bzw. Problembeschreibung: nach Möglichkeit Aufgabe in einen (lebensbedeutsamen) Kontext stellen (kurzer Eingangstext)

(3) Teilaufgaben: - nach Möglichkeit steigendes Anforderungsniveau (Empfehlung: kurzer Einstieg im Anforderungsbereich I, dann kontinuierliche Steigerung der Schwierigkeit )- verschiedenen Anforderungsbereichen zuordenbar- Faustregel: insgesamt drei bis vier Teilaufgaben, die je nach Anforderungsbereich bei der Bewertung unterschiedlich zu gewichten sind.

(4) Materialien

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Besonders zu beachten - kompetenzorientierte und inhaltliche Kriterien:

(a)Verwendung sinnvoller Operatoren: keine W-Fragen, sondern von Operatoren gelenkte Arbeitsaufträge, deren Lösung bzw. Beantwortung Kompetenzen erfordern, die auch realistisch erwartet und gezeigt werden können

(b) Sprache: Aufgabenstellung und Erwartungshorizont in entsprechender Fachsprache formulieren (Kommunikationskompetenz)

(c) Multiperspektivität und Kontroversität: Was in Gesellschaft und Politik kontrovers ist, muss auch in der Aufgabenstellung kontrovers dargestellt werden.

(d) Vermeidung suggestiver Lenkungen: Perspektiven und Argumente werden nicht vorgegeben, sondern zur Diskussion gestellt (mit Ausnahmen; z.B. Demokratie).

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Besonders zu beachten - kompetenzorientierte und inhaltliche Kriterien:

(e)Beachtung der Schüler/innenrelevanz und Gesellschaftsrelevanz:z.B. lebensnaher, sinnstiftender Kontext

(f) Passende Materialienauswahl: - genaue Quellenangaben, notwendige Hinweise zur Analyse oder zu Interpretationen - Lesen und Analysieren der Materialien müssen weniger als die Hälfte der Vorbereitungszeit erfordern.- Nur Materialien verwenden, die auch tatsächlich bei der Behandlung der Aufgabenstellung benützt werden. - Material und Aufgabenstellung müssen zusammenpassen mit den unterschiedlichen Kompetenzen, die Schüler/innen zeigen sollen.

(g)Übereinstimmung mit dem Lehrplan: Die Aufgabenstellungen müssen zu den Lernzielen des Lehrplans passen.

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Besonders zu beachten - formale Kriterien:

(a) klare und unmissverständliche Formulierung der Arbeitsaufträge: eindeutige Anweisungen

(b)Anordnung der Teilaufgaben nach gestaffeltem Anspruchsniveau: - Teilaufgaben zusammenhängend (z.B. thematisch)- kaum reine Reproduktion, sondern mehrheitlich Anwendung, Transfer, Problemlösung, Bewertung und Reflexion

(c) Ansprechende optische Gestaltung der Aufgaben: Lesbarkeit der ausgewählten Materialien (z.B. Zahlen bei Diagrammen)

(e)Zeitaufwand:

Anzahl der Teilaufgaben beschränken und Zeitaufwand (vor allem für Vorbereitungszeit) für die Einzelaufgaben überprüfen und eventuell dazuschreiben

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Besonders zu beachten - (nur für Lehrperson) Erwartungshorizont und Beurteilungsschema sowie Reflexion formulieren:

Erstellung eines Erwartungshorizonts: Spielraum der zu erwartenden Antworten (besonders in Anforderungsbereich II und III) berücksichtigen

Angabe eines nachvollziehbaren Bewertungs- bzw. Punktesystems für einzelne Aufgaben, das sich an den Anforderungsbereichen orientiert

Überprüfen: Sind die verwendeten Operatoren zielführend?

Reflektieren: Inwieweit können Aufgabenstellungen verbessert werden?

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Zur Kompetenzorientierung am Beispiel GSK/PB:vgl: Handreichung zur neuen Reifeprüfung für das Fach Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung von Irmgard Plattner, Claudia Rauchegger

Hauptziel von kompetenzorientierten Aufgabenformaten

• ist nicht die Reproduktion von auswendig gelerntem Daten- und Faktenwissen oder von gefälligen, im Unterricht besprochenen oder im Schulbuch präsentierten Inhalten,

• sondern der selbstständige Transfer von bekannten auf variable Situationen sowie die adäquate Zuhilfenahme von methodischen Verfahren zur Problemlösung.

Auszugehen ist von den im Lehrplan verankerten Kompetenzmodellen.

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Page 28: Die  neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

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Vorteilhaft: Benutzung eines Operatorensystems Operatoren sind eigentlich Verben, die bei den Schülerinnen und Schülern relativ genau vordefinierte und eintrainierte Handlungsweisen zur Bearbeitung einer gestellten Aufgabe auslösen sollen. Operatoren können unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden zugeordnet werden und geben folglich mehr Transparenz über das Anforderungsprofil von Prüfungsaufgaben.

Operatoren geben einen Erwartungshorizont bezüglich der Bearbeitung der Aufgabenstellung wieder und erleichtern daher die Beurteilung.

Neue Reifeprüfung AHSStand 01. Oktober 2014

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Themenbereich: Ordnung und Zugriff – der moderne StaatArbeitsaufgabe 16: Absolutistischer und moderner Staat im Vergleich 

Aufgabenstellung:1 Arbeiten Sie aus der Textquelle Aussagen heraus, die

Positionen zu folgenden Aspekten wiedergeben: Legitimation der Macht – Definition von Souveränität – Verhältnis von Staat und Religion.

2 Stellen Sie die politischen Systeme von Absolutismus und Demokratie gegenüber und arbeiten Sie Unterschiede heraus, die folgende Bereiche betreffen: Wirtschaft – Machtverteilung – Repräsentation der Macht – Machtkontrolle. Beziehen Sie in Ihre Überlegungen neuere Forschungsergebnisse zum Absolutismus mit ein.

3 Sie leben in einem modernen Staat, der nach dem Politikwissenschaftler Arthur Benz sechs Kriterien umfasst: ein Territorium, einen Nationalstaat, Staatsgewalt, Demokratie, Verfassung und die Erfüllung spezieller Funktionen für die BürgerInnen.Führen Sie konkrete Beispiele dafür an, wie diese Kriterien Sie als Individuum, das in diesem Staat lebt, betreffen.

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Themenbereich: Das Fremde und das Eigene – Minderheiten in ÖsterreichArbeitsaufgabe 27: Juden und Jüdinnen in Österreich 

Aufgabenstellung:1 Beschreiben Sie die Bildquelle und fassen Sie die Textquellen

zusammen. Geben Sie einen kurzen Überblick über die Geschichte der jüdischen Minderheit in Österreich vom 12. Jh. bis heute und ordnen Sie die Materialien zeitlich zu.

2 Dekonstruieren Sie die Bild- und Textquellen und betten Sie sie in das historische Umfeld ein. Arbeiten Sie die verschiedenen antisemitischen Begründungszusammenhänge heraus.

3 Nehmen Sie Stellung zum Umgang mit Minderheiten, die derzeit in Österreich leben. Diskutieren Sie, welche Schlüsse aus der Geschichte der jüdischen Minderheit in Österreich für die Gegenwart gezogen werden können.

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Page 31: Die  neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

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Anforderungsbereich I: Reproduktion

• Wiedergeben von Sachverhalten (u.a. auswendig gelerntes Fachwissen oder herausgearbeitete Inhalte aus Darstellungen) sowie

• rein reproduktives Nutzen von Arbeitstechniken (z.B. Geschichte: Benennen der Quellenart, Unterscheidung zwischen Quelle und Darstellung)

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Page 32: Die  neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

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Mögliche Operatoren zum Anforderungsbereich I:

• (be)nennen: auflisten bzw. aufzählen ohne jede/s Erklärung/Wissen bzw. angelernte Tatsachen wiedergeben oder Informationen aus

beigefügten Materialien herauslesen• herausarbeiten: Zusammenhänge unter

bestimmten Aspekten aus dem zur Verfügung gestellten Material erkennen und wiedergeben

• ermitteln: anhand von zur Verfügung gestellten Informationen Sachverhalte bzw.

Zusammenhänge feststellen bzw. herausfiltern

Neue Reifeprüfung AHSStand 01. Oktober 2014

Page 33: Die  neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

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• beschreiben: zentrale Sachverhalte (Kernaussagen, besondere Beispiele, Schwerpunkte etc.) aus (Vor)Wissen oder aus dem zur Verfügung gestellten Material systematisch und logisch möglichst mit eigenen Worten wiedergeben

• zusammenfassen: Sachverhalte aus (Vor)Wissen oder aus dem zur Verfügung gestellten Material unter Beibehaltung des Sinns auf das Wesentliche reduzieren bzw. komprimiert und strukturiert darlegen

Neue Reifeprüfung AHSStand 01. Oktober 2014

Page 34: Die  neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

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Anforderungsbereich II

In diesen Bereich fallen vor allem jene Akte, die

• selbstständiges Erklären, Bearbeiten und Ordnen von Inhalten (Reorganisation) und

• das angemessene Anwenden von methodischen Schritten auf unbekannte Zusammenhänge (Transfer) erfordern.

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Page 35: Die  neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

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Mögliche Operatoren zum Anforderungsbereich II:

• analysieren: Sachverhalte oder Materialien kriteriengeleitet bzw. aspektgeleitet ergründen,

untersuchen und auswerten• erklären: Sachverhalte und Materialien durch

eigenes (Vor)Wissen und eigene Einsichten in einen Zusammenhang (Theorie, Modell, Regel) einordnen und dies begründen

• vergleichen: Sachverhalte oder Materialien systematisch gegenüberstellen, um Gemeinsamkeiten, Gegensätzlichkeiten, Unterschiede, besondere Abweichungen und Gewichtungen herauszustellen

Neue Reifeprüfung AHSStand 01. Oktober 2014

Page 36: Die  neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

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• auswerten: Informationen, Daten und Ergebnisse zu einer abschließenden Gesamtaussage zusammenführen

• einordnen/zuordnen: einen oder mehrere Sachverhalte oder Materialien in einen begründeten Zusammenhang stellen

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Page 37: Die  neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

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Anforderungsbereich III

In diesen Bereich fallen jene Akte, • die einen reflexiven Umgang mit neuen

Zusammenhängen bzw. Problemkonstellationen, mit eingesetzten Methoden und gewonnenen Erkenntnissen (Reflexion) erfordern, um zu

• selbstständigen Begründungen, Interpretationen und Bewertungen zu gelangen (Problemlösung).

Neue Reifeprüfung AHSStand 01. Oktober 2014

Page 38: Die  neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

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Mögliche Operatoren zum Anforderungsbereich III:

• rekonstruieren/erzählen/ darstellen: kritisches Darstellen eines Sachverhaltes in einer selbstständig begründeten Narration unter Verwendung von Quellen, Darstellungen und Kenntnissen

• dekonstruieren: kritisches Durchschauen und Durchleuchten einer vorgegebenen

Erzählung/eines Textes/… über einen bestimmten Sachverhalt

Neue Reifeprüfung AHSStand 01. Oktober 2014

Page 39: Die  neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

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• beurteilen: innerhalb eines Zusammenhanges den Stellenwert von Aussagen, Behauptungen, Urteilen, Vorschlägen etc. bestimmen, um unter Offenlegung der angewandten Kriterien, unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden zu einem begründeten Sachurteil zu gelangen

• bewerten: in kontroversen Fragen zu Aussagen, Behauptungen, Vorschlägen oder

Maßnahmen eine persönliche und damit selbstständige, jedoch auch fachlich argumentierte Stellungnahme abgeben und dabei die eigenen Wertmaßstäbe offen legen

Neue Reifeprüfung AHSStand 01. Oktober 2014

Page 40: Die  neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

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Weitere Operatoren zum Anforderungsbereich III (hier wird es unter Umständen schon sehr fachbezogen):

• erörtern: (nach einer eingehenden Analyse) einen Zusammenhang oder Material (z.B.

Darstellungen) durch Pro- und Contraargumente auf die Stichhaltigkeit hin abwägend überprüfen und daraus eine selbstständige Stellungnahme entwickeln

• interpretieren: Sinnzusammenhänge aus Material methodisch reguliert herausarbeiten und eine begründete Stellungnahme formulieren, die aufgrund einer Analyse, Erläuterung und Bewertung erstellt wurde

Neue Reifeprüfung AHSStand 01. Oktober 2014

Page 41: Die  neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

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Weitere Operatoren:

darstellen, Stellung nehmen, entwerfen, entwickeln, diskutieren, (über)prüfen, gestalten, formulieren, verfassen, kritisieren

Operatorensystem adaptiv erstellt und erweitert v. Ch. Kühberger nach: Keller 2009; Kultusministerium Baden-Württemberg (2010); Hessisches Kultusministerium (2010).

Neue Reifeprüfung AHSStand 01. Oktober 2014

Page 42: Die  neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

42

Teil 3:

Durchführung(RPVO § 30)

Neue Reifeprüfung AHSStand 01. Oktober 2014

Page 43: Die  neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

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RPVO §30, Abs. 1:

„In der unterrichtsfreien Zeit vor der mündlichen Prüfung können Arbeitsgruppen zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung eingerichtet werden. Die Vorbereitung in den Arbeitsgruppen hat bis zu vier Unterrichtseinheiten pro ein Prüfungsgebiet bildenden Unterrichtsgegenstand zu umfassen. In den Arbeitsgruppen sind die prüfungsrelevanten Kompetenzanforderungen im jeweiligen Prüfungsgebiet zu behandeln, Prüfungssituationen zu analysieren und lerntechnische Hinweise zur Bewältigung der Lerninhalte zu geben.“

offen: 4 UE pro Klasse bzw. Gruppe oder pro Fach?

Neue Reifeprüfung AHSStand 01. Oktober 2014

Page 44: Die  neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

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RPVO §30, Abs. 2: „Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat die

für die ordnungsgemäße Durchführung der mündlichen Prüfung notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Über den Verlauf der mündlichen Prüfung ist ein Prüfungsprotokoll zu führen.“

konkret:• Einteilung der Prüfungen (pro Kandidat/in auch mehr als 1

Tag)• Bestellung der fachkundigen Beisitzer/innen (sonst: LSR)• Prüfungs-, Vorbereitungs- und Aufenthaltsraum• technische Infrastruktur (z.B. Präsentationskamera,

Medien)• Vorbereitung für Ziehen der Themenbereiche (+

Zurücklegen)• Vorbereitung für Zuweisung der Aufgabenstellungen• Sichtbarmachen der Aufgaben für Kommission• Umgang mit Versuchsvorbereitungen in NW (vgl.

Broschüre)

Neue Reifeprüfung AHSStand 01. Oktober 2014

Page 45: Die  neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

45

RPVO §30, Abs. 3:

„Die oder der Vorsitzende hat für einen rechtskonformen Ablauf der Prüfung zu sorgen.“

konkret:• kein Dirimierungsrecht mehr• Vollständigkeit der Kommission (Vorsitzende/r,

Direktor/in, KV, Prüfer/in, fachkundige/r Beisitzer/in; Ersatz bei Doppelfunktion oder Verhinderung)

• Überwachung des Ziehungs- und Zuweisungsvorganges

• Sicherstellung der Abschirmung der Kandidat/inn/en

• Festsetzen der Gesamtbeurteilung der RP

Neue Reifeprüfung AHSStand 01. Oktober 2014

Page 46: Die  neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

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RPVO §30, Abs. 4:

• angemessene Vorbereitungszeit von mindestens 20 Minuten (wie bisher), in leb. FS mindestens 15 Minuten (Frage: Vorbereitungszeit kann je nach gewähltem Themenbereich und zugewiesener Aufgabenstellung variieren → wann wird gezogen?)

(Erläuterungen: längere Vorbereitungszeit z.B. in IU, BGW, DG, Informatik, NW mit Versuchen, GSK/PB mit mehreren Quellen)

• Prüfungszeit: 10 bis 20 Minuten (in der Regel 15 Minuten; 20 Minuten bes. für IU, BGW); nicht länger als für Gewinnung einer sicheren Beurteilung erforderlich

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RPVO §30, Abs. 5:

• Möglichkeit, im Einvernehmen zwischen Prüfer/in und Kandidat/in Prüfung zur Gänze oder in wesentlichen Teilen in einer leb. FS abzulegen → mangelnde Kenntnisse in leb. FS ohne Relevanz für Beurteilung; Vermerk im RP-Zeugnis

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Rechtliche Grundlagen (kursiv: aus den Erläuterungen):

Auf Fehler, die während einer mündlichen Prüfung auftreten und die die weitere Lösung der Aufgabe wesentlich beeinflussen, ist sogleich hinzuweisen.

Es genügt, dass der Schüler oder die Schülerin auf den Fehler aufmerksam gemacht wird. Der Prüfer oder die Prüferin ist nicht verpflichtet, auch inhaltliche Hilfestellung zu geben.

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Teil 4:

Präsentationskompetenz und

Prüfungskultur

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Präsentationskompetenz:

• vom Lehrplan (allg. Teil) gefordert• beurteilungsrelevant• beinhaltet Sprache, Auftreten, Adressatenbezug,

Medieneinsatz, Anschaulichkeit, Klarheit und Verständlichkeit, Strukturiertheit

• Einüben im Unterricht• Ausstattung des Prüfungsraumes (Medien,

Karten, Tafel, Präsentationskamera, Zeigestab)• Angebot an Workshops zur

Präsentationskompetenz

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Prüfungskultur:• Prüfer/in je nach Aufgabenstellung bei „geteilten“

Fächern (z.B. modulare WPG); auch 2 Prüfer/innen mögl.

• Beginn: Bekanntgabe der Beantwortungsstruktur durch Kandidat/in

• 1. Teil (ca. 5 Minuten): grundsätzlich monologisch (ohne frühe Unterbrechungen), Darlegen der eigenen Aufgabenbehandlung, Präsentation

• 2. Teil (ca. 10 Minuten): Prüfungsgespräch (dialogisch)

- deutlich mehr Redeanteil für Kandidat/in- keine Fülltexte- Eingehen auf verschiedene Kompetenzstufen- Beteiligung des Beisitzers/der Beisitzerin

möglich

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Page 52: Die  neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

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Teil 5:

Beurteilung

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• Kurzprotokollierung durch Prüfer/in• Beobachtungs- und Beurteilungsraster für

fachkundige/n Beisitzer/in und übrige Kommissionsmitglieder (Kriterien, beurteilungsrelevante Bereiche)

• Erwartungshorizont für jede Aufgabenstellung (Bezug zu Kompetenzstufen)

• Beachtung der Notendefinitionen gemäß LBVO § 14

• Beurteilungsantrag durch Prüfer/in (in Abstimmung mit fachkundigem/r Beisitzer/in; nur für mündl. Prüfung, keine Gesamtbeurteilung mehr)

• Abstimmung (alle Kommissionsmitglieder außer Vorsitzendem/r; keine Stimmenthaltung; immer ungerade Zahl, daher kein Dirimierungsrecht)

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in weit über das Wesentliche hinaus-gehendem Ausmaß erfüllt

in über das Wesentliche hinausgehen-dem Ausmaß erfüllt

in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt

in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt

in den wesent-lichen Be-reichen nicht überwiegend erfüllt

 Reproduktionsleistung

 

Sind die Ausführungen umfassend?          Sind die Ausführungen kohärent, gut strukturiert?          Sind die Ausführungen sachlich richtig?          

 Transferleistung

 

Sind die Ausführungen eigenständig?          Sind die Ausführungen klar?          Wird ein Verständnis der Sachverhalte deutlich?          Beweist der/die Kandidat/in Analysefähigkeit?          

 Reflexionsleistung

 

Beweisen die Ausführungen Flexibilität?          Zeigen die Ausführungen Problembewusstsein?          Zeigen die Ausführungen Kritikfähigkeit?           Präsentation

Ist der Vortrag deutlich gegliedert?          Ist die Sprache korrekt und angemessen?          Ist das Auftreten sicher und überzeugend?          Werden Medien sinnvoll eingesetzt?          

Gesamtbeurteilung 

Beobachtungsbogen - Reifeprüfung mündlich

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Beurteilung der Leistungen,Prüfungszeugnisse,

Wiederholung von Teilprüfungen bzw. von Prüfungsgebieten

(SchUG§ 38 bis 40)

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Teil 1:

Beurteilungder Leistungen bei

der Reifeprüfung

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SchUG§38:

eigene Beurteilung auf Antrag des Prüfers/der Prüferin durch die jeweilige Kommission für• Vorprüfung• VWA (schriftl. Arbeit inkl. Präsentation und

Diskussion)• Klausurprüfung (allenfalls inkl.

Kompensationsprüfung)• mündl. Prüfung(keine Gesamtbeurteilung pro Prüfungsgebiet mehr!)

• Festsetzen der Gesamtbeurteilung durch Vorsitzende/n (ausgezeichneter Erfolg, guter Erfolg, bestanden, nicht bestanden)

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Teil 2:

Prüfungszeugnisse

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SchUG§39:• eigenes Zeugnis über Vorprüfung• RP-Zeugnis enthält:

- Bezeichnung der Schule (Schulart, Schulform)- Personalien des Prüfungskandidaten/der

Prüfungskandidatin- Bezeichnung des Lehrplanes, nach dem

unterrichtet wurde- Themenstellung der VWA- Beurteilung der Leistungen in den einzelnen

Prüfungsgebieten der Vorprüfung und der Hauptprüfung (VWA, Klausuren,

mündl. Prüfungen) (kein Vermerk bei Kompensationsprüfung)

- Gesamtbeurteilung der Leistungen (z.B. ausgez., guter Erfolg)

- allenfalls Entscheidung über Zulässigkeit der Wiederholung von Teilprüfungen

- Ort, Datum, Unterschriften (Vorsitzende/r, Direktor/in, KV), Rundsiegel

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Teil 3:

Wiederholung von Teilprüfungen bzw.

von Prüfungsgebieten

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SchUG§40:

• höchstens dreimalige Wiederholung von Teilprüfungen bzw. Prüfungsgebieten (bei negativer Beurteilung oder Nichtbeurteilung wegen vorgetäuschter Leistungen)

• Wiederholung in der gleichen Art wie ursprüngliche Prüfung (eigene Regelung für VWA; trotz Kompensationsprüfung neg. Klausurprüfung muss schriftlich wiederholt werden)

• 3 Jahre nach erstem Antreten gleichbleibende Prüfungsvorschriften

• Antrag auf Zulassung zur Wiederholung durch Kandidat/in, Zuweisung eines Prüfungstermines durch Direktor/in

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Neue Reifeprüfung AHSStand 01. Oktober 2014

Informations-Konzept

österreichweite Direktor/inn/entagung am Mittwoch, den 3. Dezember 2014 von 10.00 – 16.30 Uhr in Linz

Informationsveranstaltungen zur mündl. RP an jeder Schule

zentrale bzw. regionale Veranstaltungen für die einzelnen Fächer (Klausur, mündl. RP)

Fortbildungsangebote zur VWA

Information der Schüler/innen und Eltern

Dienstbesprechung für Vorsitzende