die neuen schießstandrichtlinien und ihre...

38
Die neuen Schießstandrichtlinien und ihre Auslegung Bekanntmachung der „Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen“ (Schießstandrichtlinien, SRL) vom: 23.07.2012 des Bundesministerium des Innern BAnz AT 23.10.2012 B2 BAnz AT 25.03.2013 B3, 1. Änderung www.bssb.de/service/recht-und-sicherheit/schiessstandrichtlinien.html

Upload: lekhuong

Post on 06-Feb-2018

223 views

Category:

Documents


1 download

TRANSCRIPT

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

    Bekanntmachung der Richtlinien fr die Errichtung, die

    Abnahme und das Betreiben von Schiestnden (Schiestandrichtlinien, SRL) vom:

    23.07.2012 des Bundesministerium des Innern BAnz AT 23.10.2012 B2 BAnz AT 25.03.2013 B3, 1. nderung

    www.bssb.de/service/recht-und-sicherheit/schiessstandrichtlinien.html

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

    2. Allg. Vorschriften fr offene und geschlossene Schiestnde fr Einzelgeschosse

    2.3.4Brstungen auf LW-Stnden ...Die Ablageflchen sind mit einem glatten und gut abwischbaren Belag zu versehen.... Teppich auf Schiestandbrstungen ist zuknftig auch in Neuanlagen von DL-Waffen nicht mehr zugelassen, es mssen die Ablageflchen mit einem glatten und leicht abwischbaren Belag versehen sein. Man will damit eine bessere Reinigung (Bleistube) erzielen. In Altanlagen zum Schieen mit DL-Waffen darf der Teppich nach Auffassung des VuS bis zu einer Umrstung oder Renovierung verbleiben. Die SSV sollen an die Betreiber entsprechende Hinweise geben.

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

    2.6.3.6Elektronische Scheibensysteme

    ...Die Aufstellung von Monitoren beim Schtzen fr die Trefferanzeige im Bereich der Brstung bzw. Feuerlinie hat so zu erfolgen, dass elektrische Leitungen oder Anlagenteile nicht von Schssen getroffen werden knnen. Bei Leitungen mit Kleinspannung kann auf eine Beschusssicherung verzichtet werden. Unter Kleinspannung sind Spannungen bis zu 50 Volt zu verstehen (siehe a. Nr. 5.1.6.1 SRL, dort fehlerhafte Verwendung des Begriffes Niederspannung).

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

    2.7.3Materialeinsatztabelle fr Schiebahnabschlsse Die Tabelle ist in den letzten drei Spalten zu ndern, darber hinaus wird fr ntig erachtet, eine weitere Spalte fr die Geschossenergie mit 7,5 J einzufgen: 24 mm Weichholz mit Rckprallschutz.

    Mauerwerk aus LD-Ziegeln/Porenbeton-steinen RDK12 0,6 und SFK13 5

    80 mm 7000 J

    7,5 J

    7,5 J

    fugenlos gefgtes Nadelholz HFK1 C14 bis C30

    24 mm + 1 mm Stahlblech 300 N/mm2

    200 J 30 J

    30,0 J

    Stahlblech Zugfestigkeit 300 N/mm2

    2,0 mm 200 J 7,5 J 7,5 J

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

    3. Schiestnde fr DL-Waffen

    3.1.2.2Seitenwnde Seitenwnde sind so zu gestalten, dass bei zuflligen Treffern (z. B. durch unbeabsichtigte Schussauslsungen) keine gefhrlichen Geschossrckpraller erzeugt werden.

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

    Seitenwnde sind so zu gestalten, dass keine gefhrlichen Geschossrckpraller entstehen knnen. Aus diesem Grund sind im Neubau zuknftig Seitenwnde aus Holzbauteilen zu vermeiden oder so auszubilden (glatte Oberflchen, ohne senkrechte Fugen etc.), dass Rckpraller ausgeschlossen werden knnen. Fr den Bestand gilt, dass der SSV eine Gefahrenabwgung vorzunehmen hat und dann entscheidet, ob das Holz im Schiestand verbleiben kann oder welche Manahmen gegebenenfalls ntig sind.

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

    3.1.2.2Seitenwnde

    Schtzenscheiben aus Holz drfen an den Seitenwnden nur dann aufgehngt werden, wenn sich deren Unterkanten in einer Hhe mehr als 2,00 m ber dem Niveau des Fubodens in den Schtzenstnden befinden oder die sicherheitsrelevanten Flchen rckprallsicher bekleidet sind.

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

    3.1.2.3Fenster Befinden sich in der Schiebahn Fenster, , mssen diese gegen direkten Beschuss abgeschirmt werden. Fr seitliche Bekleidungen, die nicht senkrecht zu den zulssigen Schussrichtungen stehen, sind folgende Baustoffe oder gleich-wertige Materialien einzusetzen: Sperrholzplatten d 8 mm Weichholz d 19 mm Spanplatten d 18 mm Sicherheitstechnisch nicht erforderlich ist die Abdeckung bei Isolierverglasungen, Verbundglasfenstern oder z. B. bei Einfach-fenstern mit auen vorgesetzten Kellerlichtschchten. Fenster in der Abschlusswand mssen sowohl durchschuss- als auch rckprallsicher schiebahnseitig bekleidet werden.

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

    3.1.2.4Decke

    Eine Raumhhe ber 2,40 m ist anzustreben. Die Raumdecke ist ebenfalls rckprallsicher auszufhren. Fr Deckenbekleidungen knnen z. B. verwendet werden: Holzfaserdmmplatten nach DIN EN 13171 d 10,0 mm Gipskarton-Bauplatten nach DIN EN 520 d 12,5 mm Holzwolleplatten nach DIN 1101 d 15,0 mm

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

    Grundstzlich gelten die Vorschriften fr die Seitenwnde also auch fr die Decke. Hier ist jedoch zu bercksichtigen, dass ein Laden der Waffen nach Sportordnung, Schiestandordnung und gem Regel-auflagen grundstzlich nur in Richtung der Abschlusswandwand erfolgen darf. Damit sind eigentlich Rckpraller von Decken ausgeschlossen. Gegebenenfalls hat der SSV oder der Schtzenmeister (Aufsicht), bei Bemerken von einer groen Anzahl von Deckenschssen auf die o. a. sicherheitstechnischen Vorschriften hinzuweisen.

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

    4 Offene Schiestnde fr Einzelgeschosse 4.1.2Umzunung und Warnzeichen

    Bei Schiestnden, deren Schiebahnsohle tiefer als das umgebende Gelndeniveau liegt, ist die Umzunung soweit zurckzusetzen, dass ein Einblick von auen in die Schiebahn (entgegen der Schussrichtung) nicht mglich ist.

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

    Bei Schiesttten deren Schiebahnsohle tiefer liegt als das umgebende Gelndeniveau ist, hat der SSV zuknftig eine Gefhrdungsbeurteilung im Zusammenhang mit Geschoss- abprallern, -absetzern aus der Schiebahn vorzunehmen. Er hat dazu im Einzelfall eigenstndig zu entscheiden, welche Manahmen gegebenenfalls angezeigt sind, z. B. Zurckversetzen des Zauns, Errichtung von Palisaden hinter dem Geschossfang, ausreichende Hhe ber dem Geschossfang vorhanden etc..

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

    4.6Teilgedeckte Schiestnde

    Bei teilgedeckten Schiestnden handelt es sich um solche, bei denen eine Teileinhausung der Schiebahn weiter als 5 m ab der Feuerlinie gebaut ist. In diesem Punkt wurde ein Hinweis auf die Ausfhrungen zu Lftungen unter Nr. 5.7.1 SRL vergessen.

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

    5 Geschlossene Schiestnde (RSA) zum Schieen mit Feuerwaffen 5.7.1Allgemeines

    Bei teilgedeckten Schiestnden mit einer Umschlieung der Schiebahn ber die erste Hochblende (bzw. eine Lnge von 5,00 m) hinaus ist es in der Regel erforderlich, zumindest eine aktive Zuluftmglichkeit vorzusehen. Diese ist so auszulegen, dass eine Luftstrmung in Richtung der freien ffnung der Schiebahn-berdachung erfolgt und keine Rckstrmungen auftreten knnen.

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

    5.1.5Tren, Flucht- und Rettungswege

    Jeder Schiestand muss zwei entgegengesetzte Ausgnge haben, wovon einer unmittelbar ins Freie oder in einen gesicherten anderen Bereich fhrt. Es wird darauf hingewiesen, dass Flucht- und Rettungs-wege zunchst einmal Sache der Baugenehmigungs-behrde und der landesspezifischen Bauordnungen sind. Dies gilt insbesondere fr Anlagen mit DL-Waffen. Bei Feuerwaffenanlagen werden zustzlich aber auch die Vorgaben der Nr. 5.1.5 SRL zu bercksichtigen sein.

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

    5.1.8Schiebahnabschluss und Geschossfang

    Geschossfangsysteme sollen mindestens der Baustoffklasse B 2 (normalentflammbar) gengen; nicht brennbare Baustoffe sind vorzuziehen. Nicht zulssig in RSA sind Putzwolle- und Holzklobengeschossfnge. Bis zum Einbau eines zulssigen Geschossfangs ist das Brandrisiko durch z. B. Installation von Brandmeldern zu kompensieren.

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

    8Schiestnde fr Armbrste

    Die Abbildung Nr. 8.3.1, Feldarmbrust sowie die Abbil-dung Nr. 8.3.2, Abmessungen eines Bogenschiestandes sind zuknftig zu streichen. Regeln fr Bogenpltze sind in der SRL nicht mehr enthalten, da Bogen nicht dem WaffG unterliegt. Die Sicherheitstechnische und bauliche Regeln fr Bogenpltze, Stand Mrz 2009, sind zwischenzeitlich als ein eigenstndiges Regelwerk unter www.dsb.de/media/PDF/Schiessstaende/Richtlinien_fuer_Bogenplaetze_2009.pdf www.bssb.de/bssb/Bogensport/Richtlinien_fuer_Bogenplaetze.pdf

    verffentlicht.

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

    10 Anhang 10.6.3 Reinigung von geschlossenen Schiesttten

    Zur Aufrechterhaltung des Betriebes und Gewhrleistung der Sicherheit in RSA ist die regelmige sowie sachkundige Wartung und Reinigung der Anlagen erforderlich. Dies gilt insbesondere bei Schiestnden zum Schieen mit Feuerwaffen (mit Ausnahme von Zimmerstutzen), in denen durch unverbrannte TLP-Reste, die sich vornehmlich in Schussrichtung vor den Waffenmndungen auf der Schiebahnsohle ablagern, regelmige und generelle Reinigungsmanahmen notwendig sind. Bei jedem Schuss treten aus dem Lauf (je nach Waffenart und Munition bzw. Kaliber deutlich unterschiedliche und in der Regel geringe) unverbrannte TLP-Reste aus, die sich ohne regelmige Reinigung zu gefhrlichen Mengen anhufen und durch verschiedene Ursachen entzndet werden knnen. Die Verantwortung fr die Arbeitssicherheit, z. B. Reinigungsarbeiten, trgt der Betreiber. Er hat fr eine ordnungsgeme Reinigung und Wartung der Schiesttte und eine fachgerechte Entsorgung der unverbrannten TLP-Reste zu sorgen. Eine schriftliche bertragung der Pflicht zur Reinigung auf andere unterwiesene Personen ist mglich (Nummer 10.3.3.3).

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

    Die Landratsmter und die zustndigen Gauschtzen-meister werden aufgrund zweier Vorflle im letzten halben Jahr erneut auf die Reinigungsbestimmungen gem. SRL Nr. 10.6.3, Reinigung von geschlossenen Schiesttten, (fallbezogen Nr. 10.6.3.2 SRL) sowie die landesrechtlichen Vorschriften hingewiesen werden. Entsprechendes Infomaterial (z.B. Muster Reinigungs- und Wartungsbuch) soll an sie verteilt werden. Infomaterial Vorschriften fr die Reinigung von Schiestnden unter: www.bssb.de/service/recht-und-sicherheit/waffenrecht/infos-links.html

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

  • Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung

    Herzlichen Dank fr ihre Aufmerksamkeit!

    Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre AuslegungDie neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung