die notwendigkeit der verzahnung - perspektive stationär · • belegarztsystem • vor- und...

19
Niedersächsische Krankenhausgesellschaft 15. April 2015 Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V. Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär - Helge Engelke Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft

Upload: doduong

Post on 17-Sep-2018

212 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Page 1: Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär · • Belegarztsystem • Vor- und nachstationäre Versorgung • Kooperationen bei ambulanter Notfallbehandlung • Aus-

Niedersächsische Krankenhausgesellschaft

15. April 2015Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für

Sozialmedizin Niedersachsen e.V.Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen

Die Notwendigkeit der Verzahnung

- Perspektive Stationär -

Helge EngelkeVerbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft

Page 2: Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär · • Belegarztsystem • Vor- und nachstationäre Versorgung • Kooperationen bei ambulanter Notfallbehandlung • Aus-

Niedersächsische Krankenhausgesellschaft

2NKG

Helge Engelke

NiedersächsischeKrankenhausgesellschaft

184 Mitgliedskrankenhäuser trägerübergreifend, freiwillig

1,8 Mio. stationäre Patienten

40.567 Planbetten Budgetsumme rd. 6 Mrd. Euro

90.000 Mitarbeiter

Page 3: Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär · • Belegarztsystem • Vor- und nachstationäre Versorgung • Kooperationen bei ambulanter Notfallbehandlung • Aus-

Niedersächsische Krankenhausgesellschaft

Stationäre Krankenhausleistungen

3NKG

• Somatische Leistungen:§ 17b KHG, KHEntgG

• Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik:§ 17d KHG, BPflV

• Vor- und nachstationäre Behandlung § 115 a SGB V

Helge Engelke

Page 4: Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär · • Belegarztsystem • Vor- und nachstationäre Versorgung • Kooperationen bei ambulanter Notfallbehandlung • Aus-

Niedersächsische Krankenhausgesellschaft

Ambulante Krankenhausleistungen

4NKG

• Notfallambulanzen § 76 SGB V• MVZ § 95 Abs. 2 SGB V• Ambulantes Operieren § 115b SGB V • Ermächtigungen § 116 SGB V ff.• Ambulante Versorgung bei Unterversorgung § 116a SGB V• Ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V• Hochschulambulanzen § 117 SGB V • Psychiatrische Instituts-Ambulanzen (PIA) § 118 SGB V• Sozial-Pädiatrische Zentren § 119 SGB V • Pädiatrische Spezialambulanzen § 120 SGB V • Abgabe ambulanter Heilmittel § 124 Abs. 3 SGB V• …

Helge Engelke

Page 5: Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär · • Belegarztsystem • Vor- und nachstationäre Versorgung • Kooperationen bei ambulanter Notfallbehandlung • Aus-

Niedersächsische Krankenhausgesellschaft

Herausforderungen für Krankenhäuser

5NKG

Helge Engelke

• Demografischer Wandel

• Mehr zu versorgende ambulante und stationäre Patienten

• Medizinischer Fortschritt

• Unzureichende Finanzierung der entstehenden Betriebskosten• Mangelhafte Investitionsfinanzierung - Investitionsstau in

Niedersachsen i.H.v. 1,5 Milliarden Euro• Motivation (Imageschaden auch durch Krankenkassen)• Steigende Bürokratie ohne ausreichende Gegenfinanzierung

GBA-Vorgaben Gesetzliche Vorgaben MDK-Prüfungen

• Fachkräftemangel! Ärzte UND Pflege …

Page 6: Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär · • Belegarztsystem • Vor- und nachstationäre Versorgung • Kooperationen bei ambulanter Notfallbehandlung • Aus-

Niedersächsische Krankenhausgesellschaft

Wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser

6NKG

Helge Engelke

Page 7: Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär · • Belegarztsystem • Vor- und nachstationäre Versorgung • Kooperationen bei ambulanter Notfallbehandlung • Aus-

Niedersächsische Krankenhausgesellschaft

Intersektorale Verzahnung

7

NKG

THEORIE: Optimale Zusammenarbeit und reibungslose Prozesse im Sinne der Versorgungsqualität und Effizienz.

Patient

Klinik

Hausarzt

Reha/Pflege Facharzt

Helge Engelke

Page 8: Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär · • Belegarztsystem • Vor- und nachstationäre Versorgung • Kooperationen bei ambulanter Notfallbehandlung • Aus-

Niedersächsische Krankenhausgesellschaft

Intersektorale Verzahnung

8NKG

PRAXIS: Sektorale Versorgung

NKG

Patient

Klinik

Hausarzt

Reha/Pflege Facharzt

Helge Engelke

Page 9: Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär · • Belegarztsystem • Vor- und nachstationäre Versorgung • Kooperationen bei ambulanter Notfallbehandlung • Aus-

Niedersächsische Krankenhausgesellschaft

Intersektorale Verzahnung

9NKG

WEITERENTWICKLUNG:

• Können wir uns die doppelte Facharztschiene noch leisten?• Die Überwindung der Sektorengrenzen wird von vielen als Ziel

definiert.• Maßnahmen zur Optimierung der Kooperation an den Schnittstellen

stationär und ambulant sind notwendig.• KEINE Doppelvorhaltungen / sinnvolle Arbeitsteilung.• Sektorenübergreifende Qualitätsvorgaben durch den GBA.

Keine doppelte Vorhaltung von

Geräten

Keine doppelte Vorhaltung von

Personal

Keine doppelte Vorhaltung von

Know-How

Überwindung der Sektorengrenzen

Helge Engelke

Page 10: Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär · • Belegarztsystem • Vor- und nachstationäre Versorgung • Kooperationen bei ambulanter Notfallbehandlung • Aus-

Niedersächsische Krankenhausgesellschaft

10NKG

HERAUSFORDERUNGEN:

• Individuelle Hemmnisse

• Berührungsängste

• Ökonomische Partialinteressen

• Zunehmende Angebote und Heterogenität der ambulanten Medizin

Intersektorale Verzahnung

Helge Engelke

Page 11: Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär · • Belegarztsystem • Vor- und nachstationäre Versorgung • Kooperationen bei ambulanter Notfallbehandlung • Aus-

Niedersächsische Krankenhausgesellschaft

Intersektorale Verzahnung

11NKG

ZIEL: Optimale Verzahnung der Sektoren unter Berücksichtigung der individuellen Hemmnisse und Partialinteressen

Helge Engelke

Page 12: Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär · • Belegarztsystem • Vor- und nachstationäre Versorgung • Kooperationen bei ambulanter Notfallbehandlung • Aus-

Niedersächsische Krankenhausgesellschaft

Intersektorale Verzahnung

12NKG

BEISPIEL (leider noch kein positives!):

Ambulante Spezialfachärztliche Versorgungnach § 116b SGB V (ASV)

Je nach Regelung durch den G-BA kann die Versorgung vonPatienten mit schweren Verlaufsformen von Erkrankungen mitbesonderen Krankheitsverläufen an das Erfordernis einerKooperationsvereinbarung geknüpft werden; bei derVersorgung von Patienten mit schweren Verlaufsformenonkologischer Erkrankungen ist dies zwingend.

Helge Engelke

Page 13: Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär · • Belegarztsystem • Vor- und nachstationäre Versorgung • Kooperationen bei ambulanter Notfallbehandlung • Aus-

Niedersächsische Krankenhausgesellschaft

Intersektorale Verzahnung

13NKG

ASV nach § 116b SGB V (neu)

• ASV-berechtigte Leistungserbringer sind Krankenhäuser, MVZ und Vertragsärzte sofern deren Versorgungsauftrag bzw. Facharztqualifikation die jeweilige ASV-Behandlung umfasst.

• Die ASV-Berechtigten bilden ein sog. ASV-Team, bestehend aus Teamleitung, Kernteam und hinzuziehenden Fachärzten.

• Mit der ASV entsteht ein neuer Versorgungsbereich mit eigenen Strukturen und Regeln.

Helge Engelke

Page 14: Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär · • Belegarztsystem • Vor- und nachstationäre Versorgung • Kooperationen bei ambulanter Notfallbehandlung • Aus-

Niedersächsische Krankenhausgesellschaft

Intersektorale Verzahnung

14NKG

ASV nach § 116b SGB V (neu)

Folgen der Eingrenzung der Behandlung bei GIT:• Nur noch schwere Verlaufsformen der Krebserkrankungen dürfen

ambulant von den Krankenhäusern behandelt werden.

• Die Kliniken dürfen keine ambulante Diagnostik mehr zur Klärung des Verdachts auf eine Krebserkrankung durchführen.

• Begleiterkrankungen, die in einer unmittelbaren Wechselwirkung mit der Krebserkrankung stehen, dürfen weitestgehend nicht mehr mitbehandelt werden.

• Eine ambulante Nachsorge durch die Krebsspezialisten der Kliniken ist künftig nicht mehr ambulant möglich, obwohl es sich hier nicht selten um sehr kranke Patienten nach sehr komplexen Behandlungen handelt.

Die NKG/DKG haben die Kritik an dieser zusätzlichen Einschränkung in die (politische) Diskussion deutlich eingebracht.

Helge Engelke

Page 15: Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär · • Belegarztsystem • Vor- und nachstationäre Versorgung • Kooperationen bei ambulanter Notfallbehandlung • Aus-

Niedersächsische Krankenhausgesellschaft

Intersektorale Verzahnung

15NKG

Entlassmanagement

SGB V, § 39 Krankenhausbehandlung

(1) Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär (§ 115a) sowie ambulant (§ 115b) erbracht. ……..Die Krankenhausbehandlung umfaßt …..alle Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung der Versicherten im Krankenhaus notwendig sind, insbesondereärztliche Behandlung (§ 28 Abs. 1), Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Unterkunft und Verpflegung;………Die Krankenhausbehandlung umfasst auch ein Entlassmanagementzur Lösung von Problemen beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung. ……….

Helge Engelke

Page 16: Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär · • Belegarztsystem • Vor- und nachstationäre Versorgung • Kooperationen bei ambulanter Notfallbehandlung • Aus-

Niedersächsische Krankenhausgesellschaft

Intersektorale Verzahnung

16NKG

Entlassmanagement

Schnittstellen-Probleme bei Entlassung• Zeitpunkt der Entlassung• v. a. Mittwoch/Freitag/Wochenende außerhalb der

Sprechstundenzeiten • Verordnung Medikamente• Verordnung Heilmittel• Verordnung Hilfsmittel• Kostenzusagen durch Krankenkassen• Pflegeeinstufung durch MDK• Kurzfristige Einrichtung einer Betreuung

Helge Engelke

Page 17: Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär · • Belegarztsystem • Vor- und nachstationäre Versorgung • Kooperationen bei ambulanter Notfallbehandlung • Aus-

Niedersächsische Krankenhausgesellschaft

Intersektorale Verzahnung

17NKG

Weitere Schnittstellen:

• Belegarztsystem• Vor- und nachstationäre Versorgung• Kooperationen bei ambulanter Notfallbehandlung• Aus- und Weiterbildung• Bedarfsplanung• MVZ• Gesundheitsregionen

Helge Engelke

Page 18: Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär · • Belegarztsystem • Vor- und nachstationäre Versorgung • Kooperationen bei ambulanter Notfallbehandlung • Aus-

Niedersächsische Krankenhausgesellschaft

Intersektorale Verzahnung

18NKG

„Wir sind das Land mit den meisten Spitzenspielern auf dem Feld, aber dass die Mannschaft der Star ist, muss man im Gesundheitswesen noch besser hinbekommen.“

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe auf dem 14. DRG-Forum in Berlin

Helge Engelke

Page 19: Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär · • Belegarztsystem • Vor- und nachstationäre Versorgung • Kooperationen bei ambulanter Notfallbehandlung • Aus-

Niedersächsische Krankenhausgesellschaft

19

Helge Engelke

NKG