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»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!« Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018 Erarbeitet im Rahmen des Projektes Fachkräftesicherung in der Altenpflege

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»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«

Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018

Erarbeitet im Rahmen des Projektes Fachkräftesicherung in der Altenpflege

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»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«

Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege

Berlin, 18. September 2018

Erarbeitet im Rahmen des Projektes Fachkräftesicherung in der Altenpflege.

Das Projekt wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung finanziert.

In Kooperation:

Herausgeber:

Beratungsgesellschaft mbH, Ahlhoff

Albrechtstr. 11a

10117 Berlin

Telefon: 030 / 2 80 32 08 – 6

Telefax: 030 / 2 80 32 08 – 89

E-Mail: [email protected]

http://www.arbeitgestaltengmbh.de

Veranstaltung in Kooperation mit:

Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH

Cluster Gesundheitswirtschaft Berlin-Brandenburg – HealthCapital

Gefördert aus Mitteln der Länder Berlin und Brandenburg, der Investitionsbank Berlin;

kofinanziert von der Europäischen Union – Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung.

Investition in Ihre Zukunft.

Fotografin: Jeanette Dobrindt

© 09/2018

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»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«

Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018

Inhalt

1. Tagesordnung 2

2. Hintergrund 4

3. Gemeinsame Begrüßung durch die Veranstalter 5

4. Eröffnung und Begrüßung neuer Partnerinnen und Partner 7

5. Chancen der Ausbildungsreform für die Pflege in Berlin 10

6. Fachforen 14

Fachforum 1: Pflegeausbildung in Kooperation von Praxis mit Praxis 14

Fachforum 2: Neue Chancen für die Kooperation von

Pflegeschulen und Praxiseinrichtungen 16

Fachforum 3: Gute Ausbildung – toller Beruf. Was macht eine gute

Ausbildung aus? 19

Fachforum 4: Finanzierung der Ausbildung nach dem

Pflegeberufereformgesetz 22

7. Große Themen der Foren 27

8. Resümee der Tagung 29

9. Anhang: Neue Veröffentlichung 31

10. Anhang: Publikationsliste 32

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Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018

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1. Tagesordnung

14:00 Uhr Begrüßung

• Elke Ahlhoff, Geschäftsführerin der ArbeitGestalten GmbH

• Dr. Kai Uwe Bindseil, Clustermanager HealthCapital

14:10 Uhr Eröffnung

Dilek Kolat, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

Anschließend: Begrüßung neuer Partnerinnen und Partner im Berliner

Bündnis für Altenpflege

14:40 Uhr Chancen der Ausbildungsreform für die Pflege in Berlin

Donald Ilte, Leiter der Abteilung Pflege in der Senatsverwaltung für

Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

15:15 Uhr Pause

15:45 Uhr Fachforen

1. Pflegeausbildung in Kooperation von Praxis mit Praxis

Tatjana Zeggel, juristische Referentin für berufsrechtliche Angelegenheit

der Pflegeberufe in der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und

Gleichstellung

2. Neue Chancen für die Kooperation von Pflegeschulen und

Praxiseinrichtungen

Christine Vogler, Leiterin der Wannsee-Schule e.V.

3. Gute Ausbildung – toller Beruf. Was macht eine gute Ausbildung aus?

• Anna Schlicht, Fachbereichsleiterin an der Berufsfachschule für

Altenpflege des Evangelischen Johannesstiftes

• Johannes Wünscher, Referent für Junge Pflege und Social Media

beim DBfK Nordost e.V.

4. Finanzierung der Ausbildung nach dem Pflegeberufereformgesetz

Dr. Frederik Diepgen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und

Gleichstellung

16:45 Uhr Pause

17:00 Uhr Große Themen der Foren

Vorstellung durch die Moderatorinnen

17:15 Uhr Resümee der Tagung

• Barbara König, Staatssekretärin für Pflege in der Senatsverwaltung

für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

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»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«

Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018

3

• Andreas König, Gewerkschaftssekretär im Landesfachbereichs 3:

Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen von ver.di –

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Berlin-Brandenburg

• Oliver Stemmann, Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste

e.V., Landesgeschäftsstelle Berlin

• Johannes Wünscher, Referent für Junge Pflege und Social Media

beim DBfK Nordost e.V.

17:50 Uhr Verabschiedung

• Judith Ripken, Verantwortliche Integrativthema Alternde Gesellschaft,

HealthCapital

• Elke Ahlhoff, Geschäftsführerin der ArbeitGestalten GmbH

Moderation: Dr. Wenke Wegner, ArbeitGestalten GmbH

Die Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege hat sich etabliert als Ort des fachlichen Austauschs und der

Vernetzung.

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»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«

Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018

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2. Hintergrund

„Guten Tag! Schön Sie hier jedes Jahr wieder zu sehen.“, „Hoffentlich bekommen wir praktische

Hinweise, was wir für die neue Ausbildung bei uns in der Einrichtung ändern müssen.“ Diese und

ähnliche Sätze waren am 18. September kurz vor 14 Uhr im Karl Storz Besucher- und

Schulungszentrum in Berlin-Mitte zu hören. Die diesjährige Tagung des Berliner Bündnisses für

Altenpflege stand unter dem Motto „Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam

gestalten!“. An dem spätsommerlich warmen Nachmittag kamen Vertreter*innen der

Senatsverwaltung, der öffentlichen, freien und privaten Wohlfahrtspflege, der Pflegeschulen, von

Kostenträgern, der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, von Gewerkschaften,

Berufsgenossenschaften sowie der Berufs- und Arbeitgeberverbände Pflege zusammen, um sich über

die Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes in Berlin zu informieren. Die Veranstaltung stand

ganz im Zeichen des Netzwerkens und des Austausches über die zu meisternden Herausforderungen,

welche die Neugestaltung der Pflegeausbildungen darstellen.

Hintergrund der Veranstaltung ist das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe und die Einführung der

generalistischen Pflegeausbildung. Ab dem Jahr 2020 wird es eine gemeinsame Ausbildung für alle

Pflegeberufe geben. Die Vorteile des Pflegeberufereformgesetzes lassen sich auf mehreren Ebenen

benennen: die ausgebildeten Pfleger*innen verfügen über ein breiteres Spektrum an

Fachkenntnissen, das den veränderten Anforderungen des Berufs entspricht, die Flexibilität der

Pfleger*innen auf dem Arbeitsmarkt erhöht sich und die Definition von Vorbehaltsaufgaben stärkt

den Berufsstand. Die Einführung der neuen Ausbildung fordert in ihrer Umsetzung allerdings auch

einen nicht zu unterschätzenden Koordinations- und Verwaltungsaufwand. Herausforderungen

bestehen zum Beispiel in der Gestaltung der Kooperationen der verschiedenen Ausbildungsbetriebe

und der Pflegeschulen, in der Finanzierung der Ausbildungsplätze durch verschiedene Akteure und

nicht zuletzt sind neue Curricula erforderlich.

Mit seiner diesjährigen Tagung wandte sich das Berliner Bündnis für Altenpflege zum ersten Mal auch

an die Ausbildungseinrichtungen der Gesundheits- und Krankenpflege. Ein zentraler Bestandteil der

Tagung war die Vernetzung der verschiedenen Akteur*innen, die für die neue

Pfleger*innenausbildung in Zukunft noch enger zusammen arbeiten werden.

Die Tagung wurde in Kooperation mit HealthCapital, dem Cluster für Gesundheitswirtschaft in Berlin

und Brandenburg, durchgeführt.

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Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018

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3. Gemeinsame Begrüßung durch die Veranstalter

Der Tagungssaal ist mit rund 170 Personen

gut gefüllt, als Elke Ahlhoff,

Geschäftsführerin der ArbeitGestalten

Beratungsgesellschaft mbH, und Dr. Kai

Uwe Bindseil, Clustermanager von

HealthCapital, die Teilnehmer*innen

begrüßen. Elke Ahlhoff weist auf die

Räumlichkeiten des ehemaligen Augusta-

Krankenhauses hin, die das Thema der

Tagung in seiner historischen Dimension

zeige. Der Gedanke an die autoritär

organisierte Krankenpflegeausbildung vor

rund hundert Jahren mache deutlich, welch

weiter Weg bereits beschritten wurde.

Denn heutige Pflege und Pflegeausbildung

sind weit entfernt von der Art und Weise,

wie in diesen Räumen zur damaligen Zeit

ausgebildet und gepflegt wurde.

In ihrer Begrüßung betont Elke Ahlhoff,

dass das Pflegeberufereformgesetz stärker

als zuvor an den Bedürfnissen der

Auszubildenden orientiert sei. Anzeichen

dafür sieht sie in der breiten Aufstellung der

neuen Ausbildung, die es den

Auszubildenden ermögliche verschiedene Tätigkeitsbereiche und Träger in der Pflege

kennenzulernen. Sie weist darauf hin, dass die Umsetzung des Gesetzes in den Ländern noch am

Anfang stehe, da wesentliche Grundlagen wie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie die

Finanzierungsverordnung vom Bundesgesetzgeber noch nicht verabschiedet seien. Zu diesem

Zeitpunkt sei es daher das Anliegen der Tagung, Informationen zu der geplanten Ausbildung nach

dem Pflegeberufereformgesetz zu geben. Frau Ahlhoff fordert die Teilnehmer*innen auf sich aktiv

einzubringen.

An die Begrüßung durch Elke Ahlhoff schließt sich Dr. Kai Uwe Bindseil von HealthCapital an, der sich

für eine ressortübergreifende Zusammenarbeit bei der Umgestaltung der Ausbildung in der Pflege

ausspricht. Als Vertreter der Wirtschaftsförderung im medizinischen Bereich am Standort Berlin sei

ihm bewusst, wie zentral ressortübergreifende Clusterpolitik sei, um im Zusammenwirken von

Wirtschafts-, Gesundheits- und Bildungspolitik gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Dr. Bindseil

verweist auf technische Innovationen, die nur dann sinnvoll für den Markt seien, wenn sie an ihren

Einsatzorten vom Personal auch verstanden, bedient und somit sinnvoll eingesetzt werden können.

Gesundheitswirtschaft müsse nicht nur in Zusammenarbeit mit der Industrie, sondern auch mit den

„Leistungserbringern“, sprich den Pfleger*innen, gedacht werden.

Begrüßung durch Elke Ahlhoff, Geschäftsführerin der ArbeitGestalten Beratungsgesellschaft mbH

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Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018

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Begrüßung durch Dr. Kai Uwe Bindseil, Clustermanager HealthCapital.

Dr. Bindseil hebt hervor, dass seit 2016 eine Zusammenarbeit von HealthCapital und dem Berliner

Bündnis für Altenpflege bestehe. So sei als Kooperationsprojekt in 2017 das Projekt

„Pflegepraxiszentrum Berlin“ entstanden, das maßgeblich von den Bündnispartner*innen

Evangelisches Johannesstift und Charité – Universitätsmedizin Berlin vorangetrieben wurde und nun

über drei Jahre vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wird. Über das Bündnis

finden auch die in diesem Projekt gewonnenen Erkenntnisse ihren Weg in die Praxis der Pflege

zurück. Herr Dr. Bindseil wünscht allen Teilnehmenden eine anregende Tagung.

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Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018

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4. Eröffnung und Begrüßung neuer Partnerinnen und Partner

Dilek Kolat, Senatorin für Gesundheit,

Pflege und Gleichstellung, eröffnet die

Tagung, und betont zu Beginn ihre starke

Verbundenheit mit dem Berliner Bündnis

für Altenpflege, das sie im Jahr 2013 noch

als Senatorin für Arbeit initiiert hat, und

dessen Jahrestagung sie nun zum sechsten

Mal eröffne. Mit Freude verzeichne sie den

Mitgliederzuwachs des Bündnisses.

Frau Kolat hebt hervor, dass das Bündnis

anders als politische Foren funktioniere: In

diesem Zusammenschluss gehe es nicht um

das Formulieren von Forderungen, sondern

um partnerschaftliche Zusammenarbeit.

Das Bündnis sei besonders geeignet, um

Lösungen für die Pflege zu entwickeln, da

hier die Expertisen aus Praxis und

Wissenschaft zusammen kämen. Sie selbst

nutze die Veranstaltung um sich zu

informieren und Impulse für ihre Arbeit

mitzunehmen.

In ihrem Grußwort äußert sich Senatorin

Kolat auch zum politischen

Handlungsbedarf im Bereich der Pflege und

den Beitrag, den Berlin leiste, um

Problemlösungen zu entwickeln.

Pflege stehe endlich auf der bundespolitischen Agenda und nach Jahren im Schatten erfahre die

Pflege damit die politische Aufmerksamkeit, der sie bedürfe. Um einem Aktionismus, wie er in

solchen dynamischen Momenten vorkomme, vorzubeugen, wünscht sich Senatorin Kolat aktive

Mitgestaltung und Beteiligung der Pflege. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und

Gleichstellung bringe sich aktiv in die Debatten auf Bundesebene ein.

Frau Kolat wertet die Anwesenheit von Vertreter*innen aus dem Krankenhausbereich als wichtiges

Zeichen, denn die Aufgabe der Fachkräftesicherung sei von Krankenpflege und Altenpflege

gemeinsam zu leisten. Die Senatorin erinnert daran, dass in den vergangenen Jahren in den

Krankenhäusern die Zahl der Pflegekräfte um 30 Prozent reduziert wurde, während die Zahl der

Patient*innen zunahm. In der Altenpflege werde zwar verstärkt ausgebildet, aber auch hier reichen

die Zahlen nicht, um den Bedarf an Fachkräften zu sichern. Frau Kolat führt die starke Präsenz von

Leiharbeitsfirmen auf dem Pflegemarkt auf den Fachkräftemangel zurück. Es sei mehr als an der Zeit

in die Ausbildung des Nachwuchses zu investieren. Die neue generalistische Ausbildung sei ein

notwendiger Schritt dem Fachkräftemangel in der gesamten Pflegebranche zu begegnen.

Dilek Kolat, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung,

begrüßt die Tagungsgäste.

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»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«

Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018

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Berlin habe als einziges Bundesland ein Ministerium, das „Pflege“ im Titel und damit explizit im

Programm trage, die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Mit dem von

Senatorin Kolat ins Leben gerufenen „Berliner Pakt für Pflege“ verfolge man das Ziel einer

nachhaltigen Fachkräftesicherung. Die Arbeit konzentriere sich auf drei Bereiche: Ausbildung, gute

Arbeitsbedingungen in der Pflege und bessere Vergütung:

1. Ausbildung entsprechend dem Fachkräftebedarf: Hierfür sei eine deutliche Erhöhung der

Ausbildungskapazitäten nötig, für die man auch finanzielle Mittel für Räumlichkeiten,

Pädagog*innen und Praxisanleiter*innen bereithalten müsse.

2. Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigen in der Pflege: Hierfür müsse ein

verbindlicher Betreuungsschlüssel bzw. Personaluntergrenzen bestimmt werden, damit

ausreichend Personal für die anstehenden Aufgaben zur Verfügung stehe. Für die Gestaltung

attraktiver Arbeit in der Pflege hebt Frau Kolat außerdem die Rolle von flexiblen Arbeitszeiten

(gerade bei Schichtarbeit) und Betrieblichem Gesundheitsmanagement hervor.

3. Bessere Vergütung der Beschäftigten und der Auszubildenden in der Pflege: Ein flächendeckender

Tarifvertrag solle aus Sicht der Senatorin die gesellschaftliche Wertschätzung der Pflegeberufe

auch finanziell abbilden und die Lücke zwischen der Vergütung in sozialen und technischen

Berufen verringern.

Dann kommt Frau Kolat auf das Thema der Tagung zu sprechen – die Umsetzung des

Pflegeberufegesetzes in Berlin. Sie weist darauf hin, dass der Bundesrat erst am 21.9.2018, drei Tage

nach der Tagung, über bedeutsame Verordnungen wie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

sowie die Finanzverordnung abstimme, und drückt ihre Hoffnung aus, dass dabei die vom Land Berlin

eingebrachten Kritikpunkte berücksichtigt würden. Diese beträfen die Herabstufung der

Altenpflegeberufe und die unzureichenden Finanzierungsmöglichkeiten für Altenpflegeschulen.

Unabhängig vom Ergebnis plädiert sie dafür, die Chancen, die diese Reformen böten, zu nutzen und

die erforderlichen Umstrukturierungen für die neue generalistische Pflegeausbildung

voranzutreiben. In Berlin seien für die Umsetzung bereits wichtige Strukturentscheidungen getroffen

worden. So wurden die ersten Schritte zur Einführung der Umlagefinanzierung auf den Weg gebracht,

die es allen an der Ausbildung beteiligten Unternehmen ermöglicht ihre Kosten zu decken.

Abschließend weist die Senatorin darauf hin, dass die Senatsverwaltung für die inhaltliche

Ausgestaltung der Ausbildung auf die Mitarbeit derer angewiesen sei, die sie letzten Endes

umsetzten: die anwesenden Akteur*innen aus der Pflegepraxis. Sie lädt die Vertreter*innen der

Praxis ein, sich zu beteiligen.

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Begrüßung neuer Partner*innen im Berliner Bündnis für Altenpflege

Im Anschluss begrüßt Senatorin Kolat drei neue Partner*innen im Berliner Bündnis für Altenpflege:

• Sozialstation Mobil GmbH, vertreten durch Dr. Jan Basche

• Schwulenberatung Berlin gGmbH, vertreten durch Marcel de Groot

• Wilmersdorfer Seniorenstiftung, vertreten durch Ronald Jahnke

Drei Einrichtungen der Altenpflege werden als neue Mitglieder im Berliner Bündnis für Altenpflege begrüßt.

(v.l.n.r.: Marcel de Groot, Senatorin Dilek Kolat, Ronald Jahnke, Dr. Jan Basche)

Im Anschluss stellen sich die neuen Partner im Bündnis vor und sprechen sich dafür aus, die Pflege

engagiert weiterzuentwickeln.

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5. Chancen der Ausbildungsreform für die Pflege in Berlin

Donald Ilte, Leiter der Abteilung Pflege in

der Senatsverwaltung für Gesundheit,

Pflege und Gleichstellung, gibt in seinem

Beitrag einen Ausblick auf die Umsetzung

des Pflegeberufereformgesetzes in Berlin.

Er stellt seinen Ausführungen voran, dass

die neue Ausbildung vor allem eine Chance

für die Pflege darstelle, aber auch einige

Herausforderungen mit sich bringe, die es

gelte gemeinsam zu meistern.

Angesichts der demografischen Ent-

wicklung und der steigenden Zahl der

Pflegebedürftigen müsse die neue

Ausbildung attraktiv gestaltet werden,

damit die pflegerische Versorgung

sichergestellt werden könne. Da die

Pflegebedürftigen außerdem zunehmend

komplexe Krankheitsbilder aufwiesen

(Stichworte: Multimorbidität und Demenz),

müsse die neue Ausbildung auch inhaltlich

neu ausgerichtet werden. Deshalb gelte es

jetzt vorausschauend die richtigen Akzente

setzen und die Pflege zukunftsfähig

machen. Zur Sicherung des

Fachkräftebedarfs und der pflegerischen

Versorgung führt Herr Ilte einige

Handlungsfelder aus:

Aus seiner Sicht müsse Pflege in Zukunft weniger funktional ausgerichtet als vielmehr

ressourcenorientiert gedacht werden. Die quartiersorientierte Ressourcennutzung beziehe das

„sozialen Nahfeld“, also Angehörige und andere nahestehende Personen aus dem Wohnumfeld der

Pflegebedürftigen in die Pflege ein. Mit der externen Unterstützung der Pflegefachkräfte können

Menschen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld leben.

Außerdem solle Pflege in Zukunft in multi-professionellen Teams stattfinden. Spezifische

Erkrankungen könnten nur in Settings betreut werden, in denen verschiedene spezialisierte

Fachkräfte zusammen wirken. Pfleger*innen werden eng mit Fachkräften aus den medizinischen,

sozialen und Rehabilitationsberufen zusammen arbeiten. Herr Ilte zeigt sich optimistisch, dass die

Pflegekräfte durch die generalistische Ausbildung besser auf diese Aufgabe vorbereitet seien.

Ein zentraler Punkt sei auch die systemübergreifende Versorgung der Pflegebedürftigen. Die

Übergänge zwischen verschiedenen ambulanten und stationären Angeboten müssen gut

abgestimmt werden, um die Krankenhäuser zu entlasten und „Drehtüreffekte“ zu vermeiden.

Donald Ilte, Leiter der Abteilung Pflege in der Senatsverwaltung

für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.

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Aus Sicht von Herrn Ilte habe Pflege außerdem einen Rehabilitationsauftrag, den sie derzeit nur

mangelhaft wahrnehmen könne. Grund dafür sei ein Schnittstellenproblem zu den

Krankenversicherungen. Auch hier sieht Herr Ilte in der neuen Ausbildung Chancen für Veränderung.

Er führt in seinem Redebeitrag weiter aus, inwiefern die Reform die Pflege als Profession stärke.

Durch die Definition von Vorbehaltsaufgaben entstehe ein neues Selbstbewusstsein der Pflege:

Pflegefachkräfte können erstmals den Kern ihres Berufs benennen: die eigenverantwortliche

Steuerung und Evaluation von Pflegeprozessen. Der Pflegenden vorbehaltene Aufgabenbereich

stärke die Position der Pflege gegenüber der Medizin und ermögliche eine Zusammenarbeit auf

Augenhöhe.

Einen wichtigen Aspekt der Stärkung sieht Herr Ilte auch in der Beratungsaufgabe, die professionelle

Pflegekräfte in der Zusammenarbeit mit den informellen Pflegenden, beispielsweise den

Angehörigen, wahrnehmen. Dafür sei es unumgänglich das Pflegepersonal als Pflegeanleiter*innen

zu schulen, damit sie beraten, aufklären und Pflegeprozesse gemeinsam abstimmen, können.

Was braucht es um die neue Pflegeausbildung attraktiv zu gestalten? Der in der neuen Ausbildung

angelegte breite Praxisbezug müsse als Chance verstanden werden, so Ilte. Die Auszubildenden

bekämen durch die verschiedenen Praxisstationen Einblicke und dadurch bessere Möglichkeiten ihre

Arbeitgeber*innen auszuwählen. In der Konsequenz müsse sich besonders die Altenpflege im

Wettbewerb um die zukünftigen Fachkräfte attraktiv gestalten.

Dafür sei eine gerechte Verteilung der Ausbildungskosten notwendig. Das Gesetz sehe vor, dass sich

in Zukunft alle Pflegeeinrichtungen die Kosten für die Ausbildung teilen und aus einem

einzurichtenden Fonds ausbildende Einrichtungen ihre Kosten erstattet bekommen. Bisher mussten

die Altenpflegeunternehmen die Kosten für die Ausbildung den Pflegebedürftigen in voller Höhe

Rechnung stellen, da Ausbildungskosten nicht durch das SGB XI abgedeckt werden. Finanziell seien

dadurch gegenüber den Krankenhäusern Nachteile entstanden. In der neuen gesetzlichen Regelung

werde Fachlichkeit und Finanzierung einheitlich gedacht und entsprechend die Ausbildungskosten

gerecht verteilt.

Einen weiteren Vorteil der generalistischen Ausbildung sieht Herr Ilte in der zunehmenden

Durchlässigkeit der Pflegebranche. Generalistisch ausgebildete Pfleger*innen hätten bessere

Möglichkeiten sich während ihres gesamten Berufslebens weiter zu entwickeln. Sie könnten sich

fortwährend spezialisieren oder auch ein weiterführendes Studium aufnehmen.

Ein Problem hingegen stelle derzeit noch die Umsetzung von Berufstätigkeit und Ausbildung dar

(Teilzeitausbildung bzw. berufsbegleitende Ausbildung). Für die Pflegekräfte, die eine

berufsbegleitende Ausbildung absolvieren, sei der Wechsel durch verschiedene Einrichtungen bzw.

Pflegebereiche während der Ausbildungszeit kaum machbar. Außerdem müsse die

tätigkeitsbegleitende Ausbildung angemessen vergütet werden, damit auch Menschen, die bereits

eine Familie versorgten, eine Chance bekämen sich fachlich zu qualifizieren. Bei der Suche nach

Lösungen für dieses bundesweite Problem sei man derzeit in Berlin besonders aktiv.

Für die Weiterentwicklung der Pflege als Profession sei die bereits genannte Akademisierung ein

zentraler Baustein, führt Herr Ilte aus. Die Verbindung der Pflegepraxis mit Wissenschaft und

Forschung biete vor allem Chancen für die Pflegeeinrichtungen. Pfleger*innen mit

Hochschulabschluss würden sowohl im Management und in der Ausbildung, aber auch in der

praktischen Pflege selbst benötigt. Besondere Herausforderungen, wie komplexe Pflegeprozesse,

können von diesen pflegewissenschaftlich ausgebildeten Fachkräften bewältigt werden. Herr Ilte

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sieht in der Akademisierung einen längst überfälligen Schritt um international wettbewerbsfähig zu

bleiben. Die Akademisierung führe zu einer Verbesserung der Pflegequalität durch

forschungsgestützte Lösungsansätze und innovative Konzepte.

Bevor Herr Ilte auf die konkreten Schritte zur Umsetzung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

in Berlin eingeht, fasst er noch einmal die zentralen Herausforderungen zusammen, die sich in diesem

Zusammenhang zeigen:

• die Information aller Akteure: Informationsmöglichkeiten sollten durch die verschiedenen

Verwaltungsbereiche – Pflege, Bildung und Wissenschaft – gemeinsam mit allen Akteuren der

Pflege in Berlin sichergestellt werden. Nur gemeinsam mit „den Köpfen“ aus der Praxis ließe sich

die Pflegereform sinnvoll gestalten.

• der Auskömmlichkeit der Finanzierung: Herr Ilte sieht den Gesetzgeber in der Pflicht, die

Finanzierung der neuen Ausbildung nachzujustieren. Vor allem die Pflegeschulen mit ihren

Investitionskosten und die Pflegeunternehmen, die eine Versorgung nach dem SGB XI anböten,

stünden vor Finanzierungsproblemen.

• der Begrenzung des bürokratischen Aufwandes: Die Ausbildungskoordination müsse in Bezug

auf Abrechungs- und Meldepflichten sowie in vielen weiteren Bereichen auch für kleinere

Unternehmen bürokratisch handhabbar bleiben.

• der Attraktivität der tätigkeitsbegleitenden Ausbildung: Auch für bereits berufstätige

Pflegekräfte müsse eine Ausbildung zur Pflegefachkraft möglich sein. Hier stehe man sowohl vor

logistischen Problemen im Ablauf der Ausbildung als auch vor finanziellen in der

Ausbildungsvergütung.

• der Stärkung der bisherigen Altenpflegeschulen

• dem Aufbau verlässlicher Kooperationsstrukturen: Hier gelte es ungleiche Kräfte auszugleichen.

Das bedeute man müsse es unterschiedlich aufgestellten Unternehmen ermöglichen ihren

Auszubildenden sichere Plätze in den einzelnen Stationen der Ausbildung anzubieten. Dazu sei

Kommunikation „auf Augenhöhe“ zur Koordination der Ausbildung unumgänglich.

• der Anpassung des rechtlichen Rahmens: Es sei Aufgabe der Senatsverwaltung das Landesrecht

den neuen Bestimmungen des Pflegereformgesetzes anzupassen. Hier seien vor allem

Regulierungen der Finanzierung, aber auch berufsrechtliche Bestimmungen zu finden.

Um die Pflegereform in Berlin umzusetzen hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und

Gleichstellung (SenGPG) Prinzipien für ihre Arbeit formuliert, die eine Zusammenarbeit auf

verschiedenen Ebenen sowie transparente Prozesse und ständige Kommunikation ins Zentrum

stellen. Dabei sei die Unterstützung derjenigen, die die Ausbildung durchführen – die Schulen und

die praktischen Ausbildungsbetriebe – von zentraler Bedeutung. Wichtig sei es voneinander zu lernen

und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. So könnten Verfahrensweisen ständig an die Bedürfnisse

der Pflege angepasst werden. Die Senatsverwaltung sei hier auf Kooperation mit denen angewiesen,

die vor den gleichen Herausforderungen stünden, und die kontinuierliche Mitarbeit der Praxis

angewiesen.

Zuständig für die Bearbeitung und Verwaltung der Finanzierung der Ausbildung wird das Landesamt

für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) sein. Dieses wird derzeit beim Aufbau der nötigen Strukturen

von der Senatsverwaltung unterstützt.

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Am Schluss seines Beitrags unterstreicht Herr Ilte noch einmal, dass ihm die Transparenz der

Verfahren und die Unterstützung der Träger der Ausbildung ein wichtiges Anliegen seien. Er verweist

auf die vielfältigen Aktivitäten der Senatsverwaltung, die der Information und dem Austausch dienen.

Er ermutigt die Tagungsteilnehmer*innen, die Angebote zum Dialog zu nutzen und sich bei Bedarf

auch mit Fragen oder Hinweisen direkt an die Senatsverwaltung zu wenden.

Donald Ilte stellt dar, wie die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die Umsetzung der

Ausbildungsreform vorantreibt.

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6. Fachforen

In vier Foren werden Einzelfragen der Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes und der

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung erörtert. Die Foren beginnen jeweils mit einer fachlichen

Einleitung durch eine*n Referenten*in und gehen dann in ein Gespräch mit allen Anwesenden über,

in dem Fragen und Ideen ausgetauscht werden.

Fachforum 1: Pflegeausbildung in Kooperation von Praxis mit Praxis

Referentin: Tatjana Zeggel, juristische Referentin für berufsrechtliche Angelegenheit der

Pflegeberufe in der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

Moderation: Ute Kathmann, ArbeitGestalten Beratungsgesellschaft mbH

Zu den Kooperationsmöglichkeiten gab es zahlreiche Rückfragen im Fachforum 1.

Frau Zeggel präsentiert die verschiedenen Kooperationsmöglichkeiten, die die Pflegeberufereform

für die Träger der praktischen Ausbildung vorsieht. Die Auszubildenden schließen einen

Ausbildungsvertrag mit dem Träger der praktischen Ausbildung ab, für den Abschluss dieses Vertrags

ist die Zustimmung der Pflegeschule notwendig. Die Träger der praktischen Ausbildung sind

verantwortlich für die Durchführung und Organisation der praktischen Ausbildung und müssen

neben der Sicherstellung der Ausbildungsstationen in der praktischen Ausbildung auch die schulische

Ausbildung sicherstellen. Wenn der Träger keine eigene Pflegeschule hat, schließt er einen

Kooperationsvertrag mit einer Pflegeschule ab. Um die praktische Ausbildung in Gänze

sicherzustellen, muss der Träger der praktischen Ausbildung ggf. Kooperationsverträge mit weiteren

Einrichtungen abschließen. Dies ist erforderlich, wenn der Träger bspw. zwar die stationäre

Langzeitpflege anbietet, nicht aber über einen ambulanten Dienst verfügt. Damit die Auszubildenden

die notwendige Stundenanzahl in der ambulanten Pflege leisten können, muss ein

Kooperationsvertrag mit einem ambulanten Pflegedienst abgeschlossen werden.

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Der Kooperationsbedarf für die Träger der praktischen Ausbildung stellt sich wie folgt dar:

Der Träger der praktischen Ausbildung hat die Möglichkeit, die organisatorischen Aufgaben, z.B. die

Koordination der praktischen Ausbildung, auf eine Pflegeschule zu übertragen.

In der anschließenden Diskussion der Teilnehmer*innen des Fachforums stellt sich heraus, dass

einige Träger der praktischen Ausbildung bereits mit anderen Trägern kooperieren. Förderlich für

den Ausbildungsverlauf ist, wenn Kooperationen so abgeschlossen werden, dass die kooperierenden

Ausbildungsstätten in vertretbarer Entfernung liegen.

Kritisch wird gesehen, dass für den pädiatrischen Einsatz Arztpraxen in Betracht gezogen werden. Die

Teilnehmenden weisen darauf hin, dass in einer Arztpraxis keine Pflege durchgeführt werde und ein

pädiatrischer Praxiseinsatz in einer Arztpraxis deshalb ungeeignet sei. Die Senatsverwaltung nimmt

diesen Hinweis dankend auf.

Es besteht Unsicherheit, ob jede Pflegeschule künftig neben der Generalistik auch die beiden

möglichen Spezialisierungen in der Pflegeausbildung anbieten müssen. Frau Zeggel betont daraufhin,

dass zwar alle Schulen die Generalistik, nicht aber die Spezialisierungen anbieten müssen. Für den

Fall, dass ein/e Auszubildende sich nach dem zweiten Jahr für eine Spezialisierung entschieden hat,

diese aber von der bisher besuchten Schule nicht angeboten werde, müsse die/der Auszubildende

die Schule wechseln.

Eine kurze Diskussion entsteht zur Frage, inwiefern die Praxisanleitung für Studierende gewährleistet

ist und wo akademisch ausgebildete Pflegekräfte künftig eingesetzt werden. Zudem wird der

dringende Wunsch geäußert, die berufsbegleitende Ausbildung auch künftig zu ermöglichen, um

Pflegehilfskräften eine berufliche Perspektive zu geben.

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»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«

Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018

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Fachforum 2:

Neue Chancen für die Kooperation von Pflegeschulen und Praxiseinrichtungen

Referentin: Christine Vogler, Leiterin der Wannsee-Schule e.V.

Moderation: Dr. Wenke Wegner, ArbeitGestalten GmbH

Frau Vogler, Leiterin der Wannsee-Schule e.V., wirbt für Kooperationsverbünde an Pflegeschulen.

Mit der neuen Pflegeausbildung werden zahlreiche Kooperationsbeziehungen zwischen den

ausbildenden Praxisbetrieben untereinander und mit Pflegeschulen entstehen. Im Fachforum 2 geht

es um die Kooperationen, die sich zwischen Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben etablieren

werden. In ihrem Impulsvortrag stellt Christine Vogler, Leiterin an der Wannsee-Schule vor, wie

Pflegeschulen Praxisbetriebe bei der neuen Pflegeausbildung unterstützen können, indem sie

verschiedenen Praxisstellen zu einem Kooperationsverbund zusammenschließen. Die Wannsee-

Schule, die seit langer Zeit generalistisch ausbildet, arbeitet seit 50 Jahren mit dem Modell des

Kooperationsverbunds. Unter dem Dach der Schule werden die Ausbildungsbetriebe in einem

Verbund organisiert und die Schule koordiniert die Einsatzplanung. Ausbildungsbetriebe, die Teil des

Verbunds sind, können darauf vertrauen, dass „ihre“ Auszubildenden die erforderliche Ausbildung

bei Kooperationspartnern erhalten und bieten selbst Praxiseinsätze für Auszubildende der anderen

Verbundpartner an. Kooperationsverbünde bieten nach Frau Vogler insbesondere für kleinere

Praxisbetriebe Vorteile. Frau Vogler nennt das Beispiel von Ausbildungsbetrieben der ambulanten

Pflege, die für ihre*n Auszubildende*n in Zukunft jeweils vier Kooperationspartner finden müssen –

eine komplexe Aufgabe, die kleinere Betriebe überfordert.

Frau Vogler regt an, dass Pflegeschulen ein Angebot entwerfen sollten, um Ausbildungsbetriebe

beispielsweise von der Ausbildungsplanung, der Anstellung der Auszubildenden sowie dem

Abschließen von Kooperationsverträgen zu entlasten. Ausbildungsbetriebe sollten überlegen, welche

Teile der Ausbildung sie an Pflegeschulen ausgliedern wollen.

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»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«

Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018

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Pflegeschulen spielen nach Einschätzung der Referentin eine wesentliche Rolle für den Erfolg und die

Qualität der zukünftigen Pflegeausbildung. Sie regt ein neues Selbstverständnis der Schulen an und

kennzeichnet dieses wie folgt:

• Schule ist Dienstleister für Praxisstellen und Azubis

• Verbundschule für regionale Häuser mit unterschiedlichsten Angeboten

• Kleine Einrichtungen mit Fachspezialisierung bis hin zu Maximalversorgern können sich in der

Ausbildungsstätte wiederfinden.

• Attraktive Ausbildungsstätte für Bewerber*innen

• Pflegeprofession spiegelt sich in allen Facetten gleichberechtigt wieder

• Berufsfeldbeobachtung und -entwicklung

• Verantwortung für Ausbildungsstrukturen in Zusammenarbeit mit Hochschulen/Behörden

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Frau Vogler nennt konkrete Beispiele für Angebote, die Pflegeschulen den Trägern der praktischen

Ausbildung machen können.

In der anschließenden Diskussion mit den Teilnehmer*innen des Fachforums gibt es viele

Wortmeldungen zu den verschiedenen Herausforderungen der „Generalistik“. Vertieft wird die Frage

der Umsetzung des pädiatrischen Pflichteinsatzes. In Berlin steht die große Zahl an Auszubildenden,

die pädiatrischen Praxisstellen durchlaufen müssen, einer zu geringen Anzahl an Praxisstellen

gegenüber. Frau Vogler bringt die Idee von Simulationszentren für die pädiatrische Ausbildung ins

Spiel. In diesen Zentren könnten die wichtigen Grundlagen der pädiatrischen Pflege vermittelt

werden.

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Fachforum 3: Gute Ausbildung – toller Beruf. Was macht eine gute Ausbildung aus?

Referierende: • Anna Schlicht, Fachbereichsleiterin an der Berufsfachschule für Altenpflege des

Evangelischen Johannesstiftes

• Johannes Wünscher, Referent für Junge Pflege und Social Media beim DBfK

Nordost e.V.

Moderation: Judith Ripken, Verantwortliche Integrativthema Alternde Gesellschaft, HealthCapital

Reger Austausch zu Bestandteilen von guter Ausbildung in Fachforum 3.

Johannes Wünscher beginnt als Einstieg mit einem kurzen Einblick in seine Arbeit mit Auszubildenden

der Pflegeberufe und Berufseinsteigern. Der DBfK Nordost e.V. bietet u. a. berufspolitische

Unterrichtseinheiten an und Herr Wünscher betreut die Arbeitsgruppe Junge Pflege im DBfK Nordost,

die sich mindestens einmal im Monat trifft. Ziel dieser AG ist, die Erwartungen, Wünsche und

Probleme der Auszubildenden zu besprechen, zu definieren und Lösungen zu erarbeiten. Obwohl den

Auszubildenden teilweise große Hürden in den Weg gelegt werden und die Arbeitsbedingungen in

vielen Berufen besser aussehen als in der Pflege, bekommt Herr Wünscher von vielen

Auszubildenden zu hören, dass „es keine sinnvollere Tätigkeit gibt“. Daher gilt es diesen

Enthusiasmus für die Pflegeberufe zu stärken und Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen so zu

verändern, dass die jungen Pflegenden auch länger in dem Beruf verweilen.

„Lehrjahre sind keine Herrenjahre“ gilt aus Sicht von Herrn Wünscher heute immer weniger. Nach

seiner Erfahrung lassen sich heute Auszubildende weniger gefallen. Sie machen öfter den Mund auf,

stellen Forderungen und machen sich im Zweifel auf die Suche nach einem neunen

Ausbildungsbetrieb, wenn bei der aktuellen Einrichtung keine Besserung in Sicht ist. Die zentralen

Erwartungen der Jugendlichen an eine gute Pflegeausbildung sind:

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»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«

Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018

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• Einfachere Bewerbungsverfahren

• Mentoring Programme

• Umfangreiche Praxisanleitung

• Aufzeigen von Karrierewegen nach der Ausbildung im Bereich der Pflege

• Übernahmesicherheit und keine befristeten Verträge

• Betriebliches Gesundheitsmanagement und Corporate Benefits

Herr Wünscher spricht außerdem ein großes Problem an, das von Auszubildenden genannt wird. In

vielen Situationen empfinden die Auszubildenden einen Konflikt zwischen Theorie und Praxis, weil

das theoretisch Gelernte in der Praxis anders umgesetzt wird. In der Pflegeschule wird gelernt, dass

die Pflege patientengerecht und würdevoll sein soll, dabei herrscht in der Praxis enormer Zeitdruck.

Herr Wünscher hebt hervor, dass die Schüler*innen hier einem großen Spannungsfeld ausgesetzt

sind. Um mit diesen umzugehen, entwickeln viele die sogenannte Chamäleonkompetenz. Dies

beschreibt die Kompetenz Pflegetätigkeiten je nachdem, ob diese in der Schule oder Praxis erfolgen,

unterschiedlich ausführen zu können, um die z.T. gegensätzlichen Erwartungen situativ erfüllen zu

können. Abschließend bekräftigt Herr Wünscher, dass die Pflege insgesamt mehr im Bereich

Eigenmarketing unternehmen muss.

Anna Schlicht schließt sich den Aussagen von Herrn Wünscher an. Sie kann durch ihre Tätigkeit am

Evangelischen Johannesstift – Berufsfachschule für Altenpflege auf langjährige Erfahrungen in der

beruflichen Bildung an Pflegeschulen zurückblicken.

Sie plädiert für einen Paradigmenwechsel, der alle Berufsangehörigen näher zusammenbringt, um

zukünftig mit einer Stimme sprechen zu können: „Die Pflegenden müssen ein berufliches Wir-Gefühl

entwickeln“. Die Entwicklung des beruflichen Selbstverständnisses beginne bereits in der

Pflegeausbildung. Beide Lernorte müssen ein Netzwerk ergeben und kooperativ die Verantwortung

für die Ausbildung verinnerlichen und systemisch implementieren, um die jungen Menschen

zukunftsweisend und selbstbestimmt auf das Berufsfeld vorzubereiten. Strukturell unterstützt Frau

Schlicht die Aussagen von Herrn Wünscher, dass Theorie und Praxis stärker miteinander vernetzt

werden müssen- gemeinsame Strukturen seien wünschenswert.

Beide Lernorte werden sich verändern, um sich auf die zukünftige Pflegeausbildung vorbereiten und

eine gute Ausbildung ermöglichen zu können. Grundsätzlich muss die Rolle des Auszubildenden

gestärkt werden und der Weg des „Personalmangelfüllers“ verlassen werden. Die Auszubildenden

von heute, sind die Pflegefachkräfte von morgen. Im Lernort Praxis empfindet Frau Schlicht die

Begrüßungskultur und Ansprache der Auszubildenden als elementaren Baustein. Die

Praxisanleiter*innen und das gesamte Pflegeteam sollten sich um eine wertschätzende

Kommunikation auf Augenhöhe bemühen und den Auszubildenden die Chance bieten mit der „Brille

der Pflegefachkraft“ von ihnen zu lernen, indem direkte Pflegehandlungen im regulären Pflegealltag

erlebt und erlernt werden können

Der Lernort Schule solle sich zum Teil von „gewohnten“ Fachinhalten oder Methoden lösen und

theoretisches Wissen stärker in Richtung Pflegesetting denken und an der beruflichen

Handlungskompetenzen orientieren. Eine „reine“ Wissensvermittlung reiche nicht mehr aus, die

Anwendbarkeit von fachlichen Kenntnissen oder Methoden müsse stärker im Vordergrund stehen.

„Was bringt das detaillierte medizinische Wissen, z.B. der Niere, wenn ich nicht weiß, wie ich

ganzheitlich pflegerisch auf die beobachtbaren Pflegephänomene reagieren soll?“

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Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018

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Es schließt sich eine rege Diskussion mit vielen Beiträgen der Teilnehmer*innen an, in der es unter

anderem um die Attraktivität des Pflegeberufes geht. Es wird kritisch angemerkt, dass viele den Beruf

gerne erlernen, da sie ihn für sinnvoll halten und erfüllend empfinden, aber die Verweildauer sich

stetig verkürzt. Es herrscht also eine Diskrepanz zwischen abstrakter und konkreter Attraktivität.

Folglich werden die bekannten Forderungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, wie die

Vergütung, höhere Vielfalt der Tätigkeiten, Personalschlüssel und mehr Zeit für den Patienten

diskutiert.

Gute Kommunikation und viel Praxis: Anna Schlicht stellt dar, was Pflegeschulen für gute Ausbildung tun können.

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Fachforum 4: Finanzierung der Ausbildung nach dem Pflegeberufereformgesetz

Referent: Dr. Frederik Diepgen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

Moderation: Elke Ahlhoff, ArbeitGestalten Beratungsgesellschaft mbH

Dr. Frederik Diepgen führt aus, wie die neue Ausbildung finanziert wird.

Dr. Frederik Diepgen weist in seinem Impulsvortrag eingangs darauf hin, dass die Umsetzung der

Finanzierung der neuen Pflegeausbildung noch in Arbeit sei und die Berliner Senatsverwaltung zu

diesem Zeitpunkt noch auf die Beschlüsse des Bundesrates warten müsse. Auch könnten nicht alle

Detailfragen voraus gedacht werden, da sei die Senatsverwaltung auf Anregungen aus der Praxis

angewiesen. Im Folgenden gibt der Referent einen Überblick über die wesentlichen Punkte zur

finanziellen Umsetzung des Gesetzes in Berlin, entsprechend dem aktuellen Arbeitsstand. Er

strukturiert seinen Beitrag entlang der sechs W-Fragen: Was?, Wozu?, Wer?, sowie Wie?, Wo? und

Wann?

1. Was ändert sich:

• Die Finanzierung der Ausbildung erfolgt über einen Ausgleichsfonds.

• Er wird finanziert von

- allen Krankenhäusern,

- allen stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen,

- dem jeweiligen Land und

- der Pflegeversicherung.

Die Kosten der Ausbildung werden vom Fonds erstattet.

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Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018

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Es werde ein Fond zur Ausbildungsfinanzierung eingerichtet. Das bedeute, dass ausbildende

Unternehmen ihre Kosten erstattet bekämen, aber gleichzeitig trügen sie zur Finanzierung des Fonds

bei. Dieser speise sich aus Beiträgen aller Krankenhäuser, aller stationären und ambulanten

Pflegeeinrichtungen, dem Land Berlin und der Pflegeversicherung.

Durch die Umlage der Kosten könne gewährleistet werden, dass die Ausbildung für alle Betriebe

finanzierbar bliebe. Gleichzeitig erhielten die Auszubildenden eine auskömmliche Vergütung

unabhängig davon welche Station ihrer Ausbildung sie gerade durchliefen.

Umschulungen würden weiterhin von der Bundesagentur für Arbeit finanziert.

2. Wozu sollen die Änderungen dienen?

Die Frage nach dem „Wozu?“ des Fonds beantwortet Dr. Frederik Diepgen mit einem Verweis auf

das Pflegeberufegesetz (Grundsätze der Finanzierung gemäß § 26 Abs. 1 PflBG) und führt folgende

Ziele auf seiner Vortragsfolie auf:

• Sicherstellen einer bundesweit wohnortnahen qualitätsgesicherten Ausbildung

• Ausbildung einer ausreichenden Zahl qualifizierter Pflegefachkräfte

• Vermeiden von Nachteilen im Wettbewerb zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden

Einrichtungen

• Stärken der Ausbildung in kleineren und mittleren Einrichtungen

• Gewährleisten von wirtschaftlichen Ausbildungsstrukturen

3. Wer ist von den neuen Regelungen betroffen und wer setzt diese um?

Um den Begriff Umlage zu konkretisieren, spezifiziert der Redner die „Wer?“-Frage in Zahlende und

Zahlungsempfänger.

Wer ist von der neuen Regelung betroffen?

• Wer muss zahlen?

- Krankenhäuser

- stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen

- jeweiliges Land

- Pflegeversicherung

• Wer bekommt etwas?

- Träger der praktischen Ausbildung

- Pflegeschulen

Wer setzt die Reform im Land um?

• Senatsverwaltung für Pflege (zuständige Behörde)

• LAGeSo (zuständige Stelle)

Er führte weiter aus, dass die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die

Verhandlungen über Individual- oder Pauschalbudgets mit den Vereinigungen der Träger der

ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, mit den Verbänden der gesetzlichen und privaten

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Kranken- und Pflegeversicherungen, der Landeskrankenhausgesellschaft führen werde. Außerdem

habe das Land die Rechtsaufsicht und fungiere als Schiedsstelle bei strittigen Fällen.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) hingegen sei die zuständige Stelle für die

Verwaltung des Ausgleichsfonds. Sie werde im Einzelfall den erforderlichen Finanzierungsbedarf

nach § 32 PflBG (Höhe des Finanzierungsbedarfs) ermitteln, die Umlagebeträge bei den

Einrichtungen nach § 33 Absatz 3 und 4 PflBG (Aufbringung des Finanzierungsbedarfs) erheben, die

eingehenden Beträge nach § 33 Absatz 1 PflBG sowie die Beträge nach § 33 Absatz 1 Nr. 4 PflBG als

Sondervermögen verwalten und die Ausgleichszuweisungen an die Träger der praktischen

Ausbildung und die Pflegeschulen auszahlen. Kurz: Das LAGeSo nehme die Gelder ein und zahle sie

aus.

Das LAGeSo sei derzeit intensiv mit dem Aufbau der erforderlichen Strukturen beschäftigt. An diesem

Punkt stellt der Redner den neuen Leiter der zuständigen Stelle des LAGeSos, Herrn Philip und die

erste Mitarbeiterin Frau Zimmermann vor.

4. Wie, Wo und Wann?

Die Fragen „Wie?“, „Wo?“ und „Wann?“ fasst Dr. Frederik Diepgen zusammen und erläutert das

Verfahren anhand unten stehender Übersicht in drei Schritten: 1. Bildung der Ausbildungsbudgets,

2. Festsetzung des Finanzierungsbedarfs und 3. Zahlung der Ausgleichszuweisungen.

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Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018

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(1) Bildung des Ausbildungsbudgets

Um eine Regelung für die Bildung der Ausbildungsbudgets zu entwickeln müssten zunächst die

Verhandlungen über die Frage nach den Pauschal- oder Individualbudgets abgeschlossen werden.

Dies sei bis zum 15.01.2019 vorgesehen. Für Träger der praktischen Ausbildung und Pflegeschulen

müssten dabei unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden. Komme es zu einer Entscheidung für

Pauschalbudgets, könnten laut Bundesgesetzgebung trotzdem innerhalb der Pauschalbudgets

Differenzierungen anhand von festgelegten Merkmalen vorgenommen werden.

In der Praxis ergebe sich die Höhe des jeweiligen Ausbildungsbudgets, d.h. der Kosten für die

Ausbildung, für die Unternehmen aus der Zahl ihrer Auszubildenden und den Mehrkosten für die

Ausbildung.

Die Unternehmen sind gehalten noch 2019 ihre geschätzten Azubi-Zahlen für das kommende Jahr zu

melden, damit die Kosten für das Ausbildungsjahr entsprechend hochgerechnet werden könnten.

Die Anzahl der tatsächlichen Ausbildungsverhältnisse seien dann die Basis für die Höhe der

Zuweisungen.

Bis zum 30.06.2019 sollten ggf. mit Unterstützung der Schiedsstelle entsprechende Vereinbarungen

zu den Budgets (Pauschal- oder Individualbudgets) abgeschlossen sein. Gelinge dies nicht, gelte bei

zuvor vereinbarten Pauschalbudgets die bisherige Vereinbarung fort.

Auf der Basis der vereinbarten Budgets und der gemeldeten Zahlen setzt die zuständige Stelle für ca.

740 Betriebe die einrichtungsbezogenen Ausbildungsbudgets fest.

(2) Festsetzung des Finanzierungsbedarfs

Aus den Ausbildungsbudgets aller Unternehmen zusammen und einem Aufschlag zur

Liquiditätssicherung des Fonds in Höhe von 3% sowie einer Verwaltungskostenpauschale in Höhe von

0,6% ergebe sich der Gesamtfinanzierungsbedarf der Pflegeausbildung, sprich: der Ausbildungsfond.

Daraus ließen sich dann wiederum die Umlagebeträge der einzelnen Kostenträger ableiten. Diese

teilten sich, wie in der Folie dargestellt, nach einem prozentualen Schlüssel auf.

Die individuellen Umlagebeträge für die einzelnen Unternehmen errechneten sich je nach Art des

Unternehmens unterschiedlich. Für die Krankenhäuser sei die jeweilige Anzahl der voll- und

teilstationären Fälle ausschlaggebend. Bei den Pflegeeinrichtungen sei eine sektorale Aufteilung in

stationäre und ambulante Einrichtungen vorzunehmen. Für den stationären Bereich seien die

beschäftigten Pflegefachkräfte in Vollzeitäquivalenten maßgeblich, für den ambulanten die im

Vorjahr der Finanzierung abgerechneten Punkte bzw. Zeitwerte.

Erstmals seien die Umlagebeträge am 10.01.2020 fällig, obwohl mit der Ausbildung erst zu einem

späteren Zeitpunkt im Jahr begonnen werde. Zu dieser Regelung strebten einige Bundesländer noch

eine politische Änderung an.

(3) Zahlung der Ausgleichszuweisungen

In der konkreten Umsetzung sei vorgesehen, dass mit Beginn der Ausbildung die Zahlungen zum

Ausbildungsbudget jeweils zum letzten eines Monats ausgezahlt würden – erstmals frühestens am

31.01.2020.

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Zahlungsempfänger*innen seien zudem verpflichtet, Änderungen ihrer Azubizahlen unverzüglich zu

melden. Für das Jahr 2020 müssten ohnehin alle geschätzten Azubizahlen bis zum 30.11.2020

aktualisiert werden. Eine Aktualisierung der tatsächlichen Zahl der Auszubildenden eines

Unternehmens habe eine Anpassung der monatlichen Ausgleichszahlungen zur Folge. Für die

Pflegeschulen ergebe sich daraus ein Problem, da sie auch bei Ausbildungsabbrüchen, Lehrpersonal

für die restliche Klasse vorhalten und finanzieren müssten. Hier sei noch eine Lücke in der

Finanzierungsregulierung, die es dringend zu schließen gelte.

Entstünden hingegen Mehrkosten (z.B. durch Erhöhung der Azubizahl) könnten diese nur erstattet

werden, wenn die Rücklagen des Ausbildungsfonds im selben Finanzierungszeitraum dies zuließen.

Ansonsten könne ein finanzieller Ausgleich erst im nächsten Finanzierungszeitraum stattfinden.

Für diese Regelungen sei eine detaillierte Abrechnung der Ausgleichszuweisungen auf Seiten der

Unternehmen jeweils bis zum 30.06. des Folgejahres nötig (erstmals zum 30.06.2021). Auch hier

ergebe sich besonders für kleinere Betriebe möglicherweise ein Problem, da der entsprechende

bürokratische Aufwand von ihnen nicht geleistet werden könne. Für die Bewältigung dieser

gesetzlichen Regelung müssten noch praktikable Lösungen gefunden werden.

Zum Abschluss seiner Ausführungen hebt Dr. Frederik Diepgen hervor, dass die neuen Regelungen

zur Finanzierung sehr zeitnah zum 01.01.2019 in Kraft treten und deswegen alle Beteiligten mit

Hochdruck die entsprechenden Vorbereitungen treffen müssten. Er ruft zur Mitarbeit auf,

präsentiert seine Kontaktdaten und eröffnet das Gespräch mit dem Tagungsteilnehmer*innen:

Dr. Frederik Diepgen, Tel. 9028 1161, E-Mail: [email protected].

Die Wortbeiträge der Teilnehmenden gehen auf die Vor- und Nachteile von Pauschal- bzw.

Individualbudgets zum Ausgleich der Ausbildungskosten ein. Hier müssten die Regelungen der in

Kürze zu verabschiedenden Rechtsverordnung abgewartet werden, so die einhellige Einschätzung.

Allerdings wird bei der Wahl von Individualbudgets ein unmäßiger Verwaltungsaufwand befürchtet.

Andere Beiträge problematisieren, dass weiterhin ausbildende stationäre Pflegeeinrichtungen

anteilig die Ausbildungskosten (Eigenanteil der Ausbildungsvergütung) auf das monatlich Entgelt der

Bewohner*innen umzulegen hätten. Diese Kosten müssten künftig separat ausgewiesen werden.

Auch für die Umlagefinanzierung als Bemessungsgrundlage die Vollzeitäquivalente an

Pflegefachkräften heranzuziehen, erscheint den Teilnehmenden unzureichend durchdacht. Diese

Stellen stehen eher in Beziehung zur Pflegeintensität der Bewohner*innen und bezögen sich weniger

auf die Anzahl der angebotenen Plätze. Hier sei eine Korrektur dringend erforderlich und es wird

appelliert auf Landesebene eine Lösung zu erarbeiten.

Ebenso sei die Frage zu klären, wie mit Mietkosten der Pflegeschulen umzugehen sei. Bislang sei

hierfür keine Refinanzierung vorgesehen. Es sei dringend zu klären, ob Raumkosten zu den

Betriebskosten gerechnet werden könnten.

Die Teilnehmenden machen deutlich, dass Ihnen der Austausch zur Umsetzung der

Pflegeberufereform wichtig sei und eine gute umfassende Kommunikation erfolgen müsse, damit

trotz der Veränderungen es zu einem Anstieg der Ausbildungszahlen käme.

Herr Dr. Diepgen bedankt sich für die Hinweise, verabschiedet sich und fordert nochmals auf mit ihm

in Kontakt zu treten. Für Anregungen und Fragen zur künftigen Finanzierung der Pflegeausbildung

stehe er gerne zur Verfügung.

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7. Große Themen der Foren

Im Anschluss werden die wichtigsten Themen aus den parallel stattfindenden Fachforen

zusammengetragen und allen Tagungsteilnehmer*innen präsentiert. Die Moderatorinnen der vier

Foren stellen jeweils die Ergebnisse vor.

Judith Ripken, Verantwortliche Integrativthema Alternde Gesellschaft, HealthCapital, stellt Kriterien für

gute Ausbildung in der Pflege vor.

Im ersten Forum „Pflegeausbildung in Kooperation von Praxis mit Praxis“ wurde laut Ute Kathmann

deutlich, dass in der Pflegeausbildung zwischen Schulen und praktischen Einrichtungen bereits viel

kooperiert werde. Auf die vorhandene Expertise gelte es aufzubauen. Die neue generalistische

Pflegeausbildung bringe aber durch ihre festgelegten Ausbildungsbereiche und -abschnitte auch

besondere Herausforderungen mit sich, denen man mit guter Koordination begegnen müsse. Die

komplexe Koordination könne von den Schulen eher geleistet werden als von den praktischen

Einrichtungen. Dafür sollten jene ausgestattet und gestärkt werden. Herausforderungen liegen

besonders in dem Pflichteinsatz in der Kinderkrankenpflege, der Sicherstellung von Praxisanleitung

für Studierende und der Fortführung von berufsbegleitender Ausbildung. Vor allem die Qualifizierung

von Pflegehilfskräften sei von zentraler Wichtigkeit.

Dr. Wenke Wegner fasst zusammen, dass auch im zweiten Forum „Neue Chancen für die Kooperation

von Pflegeschulen und Praxiseinrichtungen“ bereits vorhandenes Wissen und Erfahrungen über

funktionierende Kooperationen geteilt wurde. In ihrem Vortrag warb Christine Vogler, die Leiterin

des Wannsee-Schule e.V., für die Einrichtung von Kooperationsverbünden, durch Pflegeschulen

koordinierte Kooperation mehrerer Praxisbetriebe. Mit diesem Modell werde das komplexe System

der Praxiseinsätze in der generalistischen Ausbildung handhabbar. Im zweiten Forum werden weitere

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konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung der neuen Ausbildung gemacht: Neben Kooperations-

verbünden werden Simulationszentren für die pädiatrische Ausbildung und weitere alternative

Ausbildungsstätten für die Praxiseinsätze, bspw. Hospize, ins Spiel gebracht. Ein Aufruf geht auch an

die Pflegeverbände den Kooperationsprozess zu fördern und Plattformen bzw. Börsen einzurichten,

wo auch Ausbildungsplätze angeboten werden könnten.

Das dritte Forum „Gute Ausbildung – toller Beruf. Was macht eine gute Ausbildung aus?“ widmet

sich der Attraktivität der Pflegeausbildung bzw. der des Berufsbildes Pfleger*in. Das stärkste

„konkrete“ Argument für die Ergreifung des Berufs sei die sinnstiftende Tätigkeit erklärt Judith

Ripken. Auszubildende erwarteten außerdem ein Mentoringprogramm von älteren Auszubildenden,

eine gute Praxisanleitung, die sich über den gesamten Zeitraum eines Praxiseinsatzes erstreckt, die

Übernahme in den Betrieb im Anschluss an die Ausbildung und unbefristete Arbeitsverhältnisse,

Karrieremöglichkeiten, und ein Betriebliches Gesundheitsmanagement sowie andere corporate

benefits. Zwei weitere Diskussionspunkte waren die Verbesserung des Zusammenwirkens von

Theorie (Schule) und Praxis sowie eine selbstsichere Haltung in der Vertretung des Berufsfeldes nach

außen.

Im vierten Forum „Finanzierung der Ausbildung nach dem Pflegeberufereformgesetz“ widmeten sich

die Teilnehmer*innen dem Thema der Umsetzung der Umlagefinanzierung der neuen

Pflegeausbildung. Der Teufel stecke hier im Detail und ein gerechtes System zu entwickeln sei eine

enorme Herausforderung, resümiert Elke Ahlhoff die Diskussion. Drei Punkte seien im Diskussionsteil

des Forums wesentlich gewesen: eine praktikable Bemessungsgrundlage für die zu zahlenden

Umlagebeiträge der Pflegeeinrichtungen zu erarbeiten, die Bewertung der Raumkosten der

Pflegeschulen und die Frage, ob und in welchen Fällen Individualbudgets bzw. Pauschalbudgets für

die Träger der Ausbildung sinnvoll seien.

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8. Resümee der Tagung

Auf dem Podium (von links nach rechts): Johannes Wünscher, Referent für Junge Pflege und Social Media beim DBfK

Nordost e.V.; Oliver Stemmann, Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Landesgeschäftsstelle Berlin;

Andreas König, Gewerkschaftssekretär im Fachbereich 3: Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen von ver.di –

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Berlin-Brandenburg; Barbara König, Staatssekretärin für Pflege in der

Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und die Moderatorin Dr. Wenke Wegner, ArbeitGestalten

Beratungsgesellschaft mbH.

Die Podiumsgäste geben aus verschiedenen Perspektiven eine Einschätzung zur Ausgestaltung der

neuen Ausbildung in Berlin geben und die bei der Tagung angesprochenen Aspekte zu ergänzen.

Staatsekretärin Barbara König unterstreicht noch einmal wie zentral funktionierende Kooperationen

für die neue Ausbildung sind. Auch im Vorfeld: Nur wenn die unterschiedlichen Akteure in der

Ausbildung zusammenarbeiteten, könne man den Aufbau der Ausbildungsstrukturen leisten. Beim

erlassenen Gesetz zur Ausbildungsreform gebe es noch Bedarf an Nacharbeit, z. B. was die

Finanzierung der Raumkosten der Pflegeschulen angehe, die auf Landesebene kompensiert werden

müssten. Dafür sei Kooperation unerlässlich.

Gewerkschaftssekretär Andreas König, der kurzfristig für die Landesbezirksfachbereichsleiterin für

Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen Maike Jäger eingesprungen ist, hebt hervor, dass

ver.di zur Gestaltung der Pflege in Berlin einen Beitrag leisten will. Er sieht seine Aufgabe darin

Pflegeeinrichtungen im Hinblick auf Arbeitnehmerfreundlichkeit zu beraten und setzt sich für

Tarifverträge ein. Mit attraktiven Arbeitsbedingungen könne die Altenpflege die generalistisch

ausgebildeten Fachkräfte halten.

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Oliver Stemmmann plädiert dafür proaktiv und pragmatisch an die Umsetzung der Reform zu gehen.

Das neue Gesetz weise noch Lücken und Unstimmigkeiten auf, für die es gelte kompensatorische

Lösungen zu finden und umzusetzen. Als besonders kritische Punkte nennt er den neu entstehenden

hohen Verwaltungsaufwand für die Pflegeeinrichtungen, nicht vorhandene Modelle für die

berufsbegleitende Ausbildung und die Einbindung derjenigen Pflegebetriebe, die „nur“ Leistungen

im Rahmen des SGB V anbieten, als Praxisanleiter. Er bedauert außerdem, dass mit der Möglichkeit

zur Spezialisierung in dritten Ausbildungsjahr den Altenpfleger*innen nicht die gleichen beruflichen

Chancen zustünden, wie den Pflegegeneralist*innen.

Als vierter in der Runde führt Johannes Wünscher an, worin seiner Ansicht nach derzeit noch der

größte Handlungsbedarf im Rahmen der Realisierung der neuen Pflegeausbildung besteht. Zunächst

sieht er Bedarf daran, die starken Seiten der generalistischen Ausbildung stärker zu bewerben.

Parallel dazu müssen Ausbildungskapazitäten geschaffen werden. Schon jetzt stießen die

Pflegeschulen von Vivantes und Charité an ihre Grenzen. Hier müsse investiert werden. In diesem

Zusammenhang sei die Sicherung der Qualität der Ausbildung unbedingt im Auge zu behalten. Aus

Sicht der Jungen Pflege sei die Generalistik für die Altenpflege als Berufsfeld ein Gewinn, da

Arbeitgeber*innen im Wettbewerb um die Arbeitskräfte attraktive Arbeitsbedingungen schaffen

müssten. Wenn diese Herausforderung angegangen werde, könne der Fachkräftemangel gelindert

werden.

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»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«

Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018

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9. Anhang: Neue Veröffentlichungen

Vorstellung neuer Publikationen des Berliner Bündnisses für Altenpflege

Auf der Tagung wurden als neue Publikationen, die im Rahmen des Projekts Fachkräftesicherung in

der Altenpflege erarbeitet wurden, vorgestellt:

Flyer „Pflegefachmann oder Pflegefachfrau werden!“

Der Flyer dient der Werbung von Auszubildenden. Im Vergleich zum

früheren Flyer beschränke sich der neue Flyer auf die zentralen

Informationen über die Ausbildung zur Pflegefachfrau /zum

Pflegefachmann und verwende statt Fließtext ansprechende Graphiken.

Mit dem Flyer verknüpft ist eine Instagramkampagne. Den Hintergrund

des Konzepts bildet eine Befragung von Schüler*innen in

Altenpflegeschulen, die die Bedürfnisse von jungen Menschen an einen

solchen Flyer formulierten.

Ausbildung in der Pflege – nach dem Pflegeberufereformgesetz. Handbuch für die Praxis

In dem umfangreichen Handbuch sind die gesetzlichen Grundlagen der

neuen Ausbildung und ihre praktische Anwendung verständlich

dargestellt. Ebenso findet sich darin ein Beispiel für einen praktischen

Ausbildungsplan nach dem Pflegeberufereformgesetz.

Als PDF stehen die Publikationen unter www.arbeitgestaltengmbh.de/publikationen bereit.

Druckexemplare können bei ArbeitGestalten per E-Mail: [email protected] bestellt

werden.

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»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«

Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018

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10. Anhang: Publikationsliste

Berliner Bündnis für Altenpflege

Qualitäts- und Qualifizierungsoffensive für Fachkräftesicherung in der Altenpflege

Altenpflege in Berlin

Wie kann innovative Technik die professionelle Altenpflege unterstützen? | Dokumentation des

Fachdialogs (2017)

Sensoren, Funk und Apps. Technik als Unterstützung in der Altenpflege | Broschüre (2017)

Zur Situation der Pflege im Land Berlin 2016: Bestandsaufnahme und Ausblick auf die Entwicklung des

Fachkräftebedarfs in der Altenpflege | Broschüre (2016)

Zur Situation der Pflege im Land Berlin: Bestandsaufnahme und Ausblick auf die Entwicklung des

Fachkräftebedarfs in der Altenpflege | Broschüre (2015)

Altenpflege und Wirtschaftsförderung – zwei starke Partner!? | Dokumentation des Fachdialogs

(09/2015)

Beschäftigte für die Altenpflege dauerhaft gewinnen – mit Wertschätzung, Engagement und Ideen –

Anregungen für die Praxis | Expertise (2015)

Die Altenpflege in Berlin – Report zur Situation und den Entwicklungsperspektiven der Branche

Broschüre (2014)

Altenpflege in Berlin – Zahlen, Daten, Fakten: Die Zusammenfassung des Reports in Form des

Fact Sheets (2014)

Wege in die Altenpflege – Die Bildungslandkarte, Aktualisierung (2015)

Aktualisierungen des Förderwegweisers Pflege | Broschüre (2015)

Förderwegweiser Pflege | Broschüre (2014)

Berliner Bündnis für Fachkräftesicherung in der Altenpflege

Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege 2017: Pflege(fach)kräfte aus dem

Ausland - Willkommen in Berlin! (2017)

Berliner Bündnis für die Altenpflege – Für ein gutes Leben im Alter in Berlin, Mitglieder des

Berliner Bündnisses für Altenpflege | Flyer (Aktualisierung 2017)

»Pflege 4.0« – Verändern Digitalisierung und intelligente Technik die Dienstleistung Pflege? |

Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege (05/2016)

Gesunde Altenpflegekräfte arbeiten gern – Chancen und Herausforderungen durch älter werdende

Pflegekräfte für die Branche Altenpflege | Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses

für die Altenpflege (06/2015)

Berliner Bündnis für die Fachkräftesicherung in der Altenpflege 2014 – aktiv! | Dokumentation der

Tagung (05/2014)

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»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«

Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018

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Berliner Bündnis für Altenpflege – Qualitäts- und Qualifizierungsoffensive für die Fachkräftesicherung

in der Altenpflege: Zusammenfassende Darstellung der vorgeschlagenen Maßnahmen (2014)

Kick-off-Veranstaltung „Berliner Bündnis für Fachkräftesicherung in der Altenpflege |

Dokumentation (2013)

Publikationen im Rahmen der Handlungsfelder des Berliner Bündnisses für

Altenpflege

1. Attraktivität der Arbeit steigern

Betriebsräte können mitbestimmen – zur Personalentwicklung in der Pflege, Handreichung für

Betriebsräte | Leporello (2015)

Was tun, wenn Pflegepersonal knapp wird? – Unterstützung zur Personalentwicklung im Land

Berlin | Dokumentation des Fachdialogs (06/2014)

Aktive und innovative Personalentwicklung in der Altenpflege – Herausforderung und Grenzen

Dokumentation des Fachdialogs (02/2014)

Fit, gesund, motiviert – auch im Alter: Alternsgerechte Arbeit in der Altenpflege | Dokumentation des

Fachdialogs (2013)

Darstellung guter Praxis erfolgreicher Personalentwicklung in der Altenpflege mit Berliner und

bundesweiten Beispielen | Folder (2013)

Balanceorientierte Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung in der Pflege | Expertise (2013)

Geschlechtersensibler Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Altenpflege | Expertise (2013)

Beruf und Privatleben – Geht das auch in Pflegeeinrichtungen zusammen? | Folder (2011)

2. Vielfalt der Lebensentwürfe in Berlin erfordert ein adäquates Angebot in der Altenpflege

Das Alter ist bunt – Vielfalt in der Altenpflege lebendig gestalten | Expertise, Dezember 2014

Welche Antwort hat Berlin auf die Vielfalt der Lebensentwürfe im Alter? | Dokumentation des

Fachdialogs (11/2013)

3. Potenziale heben – Nachqualifizierung ermöglichen

Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen in der Pflege, Leitfaden (2017)

4. Die Attraktivität der Ausbildung steigern! Ausbildung in der Pflege tut gut!

Ausbildung in der Pflege – nach dem Pflegeberufereformgesetz | Handbuch für die Praxis (2018)

Pflegefachfrau oder Pflegefachmann werden: Eine Ausbildung – viele Möglichkeiten | Flyer (2018)

Leitfaden Pflegepraktikum | Broschüre (2016)

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»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«

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Innovativ Nachwuchs gewinnen – Auszubildende für die Altenpflege, Maßnahmen zur

Berufsorientierung und Personalrekrutierung von Auszubildenden | Dokumentation des

Fachdialogs (10/2014)

Wege in die Altenpflege – Überblicksdarstellung zur Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege

(2012)

Junge Leute in die Altenpflege: Strategien und Handlungsanregungen für das Berufsmarketing

Dokumentation des Workshops (04/2012)

5. Weiterentwicklung der Pflegeberufe

Berufliche Weiterbildung in der Pflege neue denken | Dokumentation des Fachdialogs

(2016)

Beschäftigte in der Altenpflege stärken und binden durch Fort- und Weiterbildung | Folder (2016)

Fort- und Weiterbildung in der Altenpflege in Berlin – Eine Herausforderung für den Pflegealltag |

Broschüre (2015)

Ganzheitliche Kundenorientierung als Erfolgsfaktor in Pflegeinrichtungen – Angehörigenfreundliche

Pflege | Dokumentation des Fachdialogs (04/2015)

Ländervergleichende Studie über Berufsbildung, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen und Image

von Pflegeberufen in der Europäischen Union (2013)

Struktur der Pflegeberufe im transnationalen Vergleich – Brauchen wir in Deutschland und Berlin

eine neue Antwort? | Dokumentation des Fachdialogs (11/2013)

Weiterbildung in der Altenpflege – heute schon an morgen denken! | Dokumentation des Fachdialogs

(06/2012)

Zeit für berufsbegleitendes Lernen in der Pflege, Kurzexpertise (2012)

Qualität in der Weiterbildung in der Altenpflege in Berlin, Empfehlung an die Praxis | Fachbeitrag

(2012)

Die Publikationen können Sie über unsere Website: www.berliner-buendnis-pflege.de herunterladen oder –

wenn verfügbar – als Printversion bestellen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen jeweils 1 Exemplar pro Publikation kostenfrei zusenden können.

Falls Sie mehrere Exemplare wünschen, können diese bei uns abgeholt werden!

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»Die Reform der Pflegeberufe – Gute Ausbildung gemeinsam gestalten!«

Dokumentation der Tagung des Berliner Bündnisses für Altenpflege am 18. September 2018

Notizen

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In Kooperation: Projektträger:

Das Projekt »Fachkräftesicherung in der Altenpflege« wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung gefördert.