dienstcharta amt für sport

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Dienstcharta Amt für Sport Inhaltsverzeichnis Vorwort des Bürgermeisters und Stadtrat für Sport Luigi Spagnolli Vorwort des Generaldirektors Renzo Caramaschi Abschnitt A - Einleitung 1. Die Merkmale der Dienstcharta 2. Die Grundsätze der "Charta" 3. Unsere Ziele 4. Rechtsquellen Abschnitt B - Der Dienst 1. Das Amt für Sport 2. Unsere Dienste Abschnitt C Die Qualitätstandards und die damit zusammenhängenden Pflichten Abschnitt D - Bürgernähe 1. Information und Anhörung der Bürger 2. Die Bewertung des Dienstes von Seiten der Bürger 3. Beschwerden und Vorschläge Abschnitt E - Nützliche Informationen 1. Was tun, um... 2. Adressen und Parteienverkehr Anlagen - Verzeichnis der Sportvereine und jewelige Adressen (3 Karten) - Karten A: Erhebung des Zufriedenheitsgrades der Dienstnutzer (2 + 2) - Karte B: Projekte und Verbesserungen für das Jahr 2007-01-31 - Verzeichnis der Sportanlagen - Stadtplan mit Angabe 3

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Gemeinde Bozen 2014

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Page 1: Dienstcharta Amt für Sport

Dienstcharta Amt für Sport

Inhaltsverzeichnis

Vorwort des Bürgermeisters und Stadtrat für Sport Luigi Spagnolli Vorwort des Generaldirektors Renzo Caramaschi

Abschnitt A - Einleitung 1. Die Merkmale der Dienstcharta 2. Die Grundsätze der "Charta" 3. Unsere Ziele 4. Rechtsquellen

Abschnitt B - Der Dienst 1. Das Amt für Sport 2. Unsere Dienste

Abschnitt C Die Qualitätstandards und die damit zusammenhängenden Pflichten

Abschnitt D - Bürgernähe 1. Information und Anhörung der Bürger 2. Die Bewertung des Dienstes von Seiten der Bürger 3. Beschwerden und Vorschläge

Abschnitt E - Nützliche Informationen 1. Was tun, um... 2. Adressen und Parteienverkehr

Anlagen - Verzeichnis der Sportvereine und jewelige Adressen (3 Karten) - Karten A: Erhebung des Zufriedenheitsgrades der Dienstnutzer (2 + 2) - Karte B: Projekte und Verbesserungen für das Jahr 2007-01-31 - Verzeichnis der Sportanlagen - Stadtplan mit Angabe

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Dienstcharta Amt für Sport

Vorwort des Bürgermeisters und Stadtrat für Sport Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Welche Sportanlagen gibt es in Bozen und wo befinden sie sich? Wann und wie kann man sie benützen? Bei wem kann man sich über die angebotenen Dienste informieren? Die Antworten auf diese und andere Fragen sind in der neuen Dienstcharta des Amtes für Sport zu finden. Darüber hinaus enthält die Charta auch eine genaue Beschreibung der angebotenen Dienste und der angestrebten Qualitätsstandards. Dies bedeutet zum Beispiel, dass ein/e Bürger/in im Voraus weiß, wie viel Zeit für die Bearbeitung eines bestimmten Ansuchens vorgesehen ist, d.h. innerhalb welchen Zeitraums er/sie mit der Antwort des zuständigen Amtes rechnen kann. Anhand der Dienstcharta können die Bürger/innen auch überprüfen, auf welche Entschädigung sie gegebenenfalls Anrecht haben, falls ihr Anliegen nicht termingerecht behandelt wurde. Abgesehen von diesen wichtigen praktischen Aspekten fasst die Dienstcharta des Amtes für Sport die grundsätzlichen Ziele der Gemeinde Bozen im Bereich des Sports zusammen. Zeitgemäße Anlagen in bestem Zustand sollen die Bürger/innen zu Sport und Bewegung animieren und es den Vereinen und anderen Organisatoren erleichtern, spannende, qualitativ hochwertige Veranstaltungen auf die Beine zu stellen, an denen möglichst viele Bürger/innen aktiv oder als Zuschauer/innen teilnehmen. Die Dienstcharta ist ein wertvoller Begleiter für alle aktiven Sportler/innen, aber auch für alle Verantwortlichen in den Sportvereinen oder sonstigen Institutionen, die eine bestimmte Sportart fördern und Sportveranstaltungen organisieren. Dank der zur Verfügung stehenden Sportanlagen hat die Stadt Bozen eine ganze Reihe hochkarätiger Sportler/innen hervorgebracht, von Klaus Dibiasi über Antonella Bellutti und Ylenia Scapin bis hin zu Tania Cagnotto. Dank derselben Sportanlagen gehört Bozen aber auch insgesamt zu den „sportlichsten Städten“ Italiens, und für einen sportbegeisterten Bürgermeister wie den Unterfertigten ist das eine ganz besondere Genugtuung. Der Bürgermeister und Stadtrat für Sport Luigi Spagnolli

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Dienstcharta Amt für Sport

Vorwort des Generaldirektors

Gestützt auf die erlassene Richtlinie des Ministers für öffentliche Ämter vom 24.3.2004 über die Kundenzufriedenheit, stellt die Stadtgemeinde Bozen die Dienstcharta des Amtes für Sport vor. Die Charta basiert auf den Ergebnissen der Erhebung des Zufriedenheitsgrades mit den angebotenen Diensten (Lido, Hallenbad, Wellness und sämtliche Sportanlagen), an der sowohl die Nutzer als auch das interne Personal teilgenommen haben. Mit dieser Erhebung konnte die Dialogfähigkeit und die Beziehung zwischen den Dienstanbietern und den Dienstnutzern verbessert werden. Die Dienstcharta drückt diese Bürgernähe aus und verleiht dem Dialog eine kontinuierliche und strukturierte Form.

Der Generaldirektor Renzo Caramaschi

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999 OLIMPIA

Ylenia Scapin

Klaus DibiasiWASSERSPRINGEN

>) 1968 MEXICO CITY

1976 MONTREAL SSSSS,

999

TOKYO 1964 1972 MÜNCHEN

Antonella Bellutti

1996 ATLANTA

2000 SYDNEY

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Dienstcharta Amt für Sport

Abschnitt A - Einleitung

1. Die Merkmale der Dienstcharta Die "Charta"

Die vorliegende Dienstcharta beschreibt die Grundsätze, auf welchen die Tätigkeit des Amtes für Sport der Stadtgemeinde Bozen fußt sowie die Garantien, die den Bürgern gegenüber gewährleistet werden.

Die Dienstcharta hat freiwilligen Charakter und basiert auf einer Richtlinie des Präsidenten des Ministerrates vom 27. April 1994, die die Grundsätze angibt, "an denen sich stufenweise und allgemein das Dienstangebot der öffentlichen Ämter anpassen soll".

Die Dienstcharta hat eine mehrjährige Gültigkeit und wird dann erneuert, wenn a l le Zielsetzungen umgesetzt worden sind bzw. die Inhalte der Dienstcharta ajourniert werden müssen.

Die Dienstcharta des Amtes für Sport besteht aus zwei Teilen: 1. einem "fixen" Teil, der den Dienst beschreibt und mehrjährige Gültigkeit hat; 2. einem "variablen" Teil, der Datenblätter mit Angaben enthält, die sich von Jahr zu Jahr ändern können.

Im Gegensatz zur Dienstcharta werden deshalb die Datenblätter jähr l i ch ajourniert und ausgeteilt. Im Detail sind in den " jähr l i chen Datenblättern" folgende Angaben enthalten: - ajourniertes Verzeichnis der Sportvereine - die Qualitätstandards der Dienste und die entsprechenden Verbesserungswerte; - die Ergebnisse der jährlichen Erhebungen bezüglich des Zufriedenheits

grades der Nutzer; - die Sonderprojekte; - Auskünfte und Ajournierungen.

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2. Die Grundsätze der "Charta"

Die Dienstcharta gründet auf folgenden, von der o.g. Richtlinie vorgesehenen Grundsätzen:

Gleichheit Das Amt für Sport handelt nach dem Grundsatz der Gleichheit der Dienstnutzer unabhängig vom Geschlecht, der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, der Sprache, der Religion, der politischen Ausrichtung sowie vom psychischen, physischen, sozialen und wirtschaftlichen Zustand. Teilnahme Die Bürger haben das Recht zu wissen, wie die Dienste funktionieren und welche Projekte am Laufen sind. Die Bürger können selbst bei der Durchführung der vorgeschlagenen Projekte mitwirken, indem sie die eigene Meinung zum Ausdruck bringen und eigene Überlegungen und Ratschläge einreichen. Unparteilichkeit Die Anbieter der Dienste handeln nach dem Prinzip der Objektivität und der Gleichheit: alle Bürger haben Anrecht auf dieselbe, unparteiliche Behandlung in den verschiedenen Situationen. Klarheit und Transparenz Die Bürger haben das Recht, über die Verfahren informiert zu werden, die aufgrund eines Antrages in die Wege geleitet werden, sowie die Namen der Sachbearbeiter und die Bearbeitungszeiten der Akten zu kennen. Wirksamkeit und Effizienz Das Amt für Sport verfolgt das Ziel der ständigen Verbesserung der angebotenen Dienste. Die Bürger haben technisches und verwaltungstechnisches Personal als Ansprechpartner, das ständig weitergebildet wird und imstande ist, zügige und korrekte Auskünfte zu erteilen. Kontinuität und Sicherheit des Dienstes Die Öffnungszeiten der Dienste gewährleisten die Einhaltung der in dieser Charta vorgesehenen und garantierten Zeiten und Standards. Eventuelle Abänderungen der angegebenen Öffnungszeiten werden in den jährlichen Ajournierungen der Datenblätter angeführt.

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Dienstcharta Amt für Sport

3. Unsere Ziele

Die wichtigsten Zielsetzungen des Amtes für Sport sind folgende:

1. Den Verbänden, den Mannschaften und den Sportler/innen sollen Räume zur Verfügung gestellt werden, die hinsichtlich der Technologie, der Gerätschaften, der Anlagen und der Materialien sehr gut ausgestattet sind und die bei uns bevorzugten Sportarten sowie die Umweltverträglichkeit berücksichtigen.

2. Förderung von Sportinitiativen einschließlich der Organisation von Sportveranstaltungen von besonderer Bedeutung, die auch positive Auswirkungen im Bereich Fremdenverkehr haben können.

3. Programmierung und Verwaltung der ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten mittels eigenem Personal sowie externen Unternehmen.

4. Aufwertung und Verstärkung des Gemeindevermögens im Bereich Sport.

5. Förderung der Integration zwischen den verschiedenen Strukturen und Suche nach operativen Synergien.

6. Förderung einer engen Koordinierung zwischen den Maßnahmen im Bereich Sport und den Maßnahmen, die im Bereich Erziehung, Sozialwesen, Fürsorge und Kultur vorgesehen sind.

7. Förderung einer stärkeren Einbeziehung der Sportvereine.

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4. Rechtsquellen 1. Richtlinie des Ministers für Öffentliches Wesen vom 24. März 2004 zur Erhebung der von den Bürgern wahrgenommenen Qualität 2. Ges. vetr. Dekret Nr.196 vom 30. Juni 2003 " Richtlinien für den Datenschutz".

3. D.L.H. Nr. 72 vom 12. November 2001 - Verordnung über die Benutzung von Gebäuden, Geräten und Anlagen der Schulen für außerschulische Tätigkeiten. 4. D.P.R. Nr. 445 vom 28. Dezember 2000 - "Einheitstext der Gesetzesbestimmungen und Verordnungen über die Verwaltungsakten "

5. Ges.vertr. Dekret Nr. 286 vom 30. Juli 1999 Abschnitt III - Art. 11 - "Qualität der öffentlichen Dienste und Dienstcharta". 6. Gesetz Nr. 127 vom 15. Mai 1997 - Dringende Maßnahmen zur Vereinfachung der Verwaltungstätigkeit und der Beschluss- und Kontrollverfahren. 7. Verordnung über die Gewährung von Beiträgen zugunsten des Sportwesens, Stadtgemeinde Bozen, 18 Juni 1996 im Einklang mit der Staatsverordnungen laut Gesetz nr 241/90. 8. Ministerialdekret vom 18. März 1996 - Bestimmungen zur Sicherheit bei der Errichtung und Führung von Sportanlagen. 9. Richtlinie des Ministerpräsidenten vom 27. Jänner 1994 - Richtlinien betreffend die Ausübung eines öffentlichen Dienstes.

10. Landesgesetz nr. 17/93 - Bestimmungen betreffen die Verwaltungsverfahren und das Recht auf Zugang zu den Verwaltungsakten. 11. D.L.H. Nr. 19 vom 17. Juni 1993 - Durchführungsverordnung zum Artikel 6 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 13. Mai 1992, Nr. 13: " Sicherheits- und Brandschutzmaßnahmen für öffentliche Veranstaltungsstätten ".

12. Landesgesetz Nr. 13 vom 13. Mai 1992 - Bestimmungen über öffentliche Veranstaltungen. 13. Vereinbarung zwischen Staat und Regionen betreffend die hygienisch sanitären Aspekte des Baus, der Instandhaltung und der Überwachung von Schwimmbecken (Sitzung vom 11. Juli 1991), gemäß Art. 12 des Gesetzes Nr. 400 vom 23. August 1988 14. D.P.R. Nr. 236 vom 24. Mai 1988 – Durchführungsbestimmung zur Eu-Richtlinie Nr. 80/77 betreffend die Qualität des Wassers -, gemäß Art. 15 des Gesetzes Nr. 183 vom 16.04.1987 wo es mit den Richtlinien des Dekrets vom 02 Februar 2001 Nr. 31, „Durchführungsbestimmung zur Eu-Richtlinie Nr. 80/77 betreffend die Qualität des Wassers „ übereinstimmt. Alle angeführten Gesetzestexte können beim Amt für Sport eingesehen werden.

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Dienstcharta Amt für Sport

Abschnitt B - Der Dienst

1. Das Amt für Sport Das Amt für Sport gehört zur Abteilung "Dienste an die örtl iche Gemeinschaft". Die Aufgabe des Amtes ist vorwiegend die Verwaltung folgender Sportanlagen: Hallenbad und Lido, Drususstadion, Sporthalle Reschenstrasse, Gemeindesporthalle Triesterstrasse, Leichtathletikanlage, Sportplätze Talferpromenade, Turnhallen und Sportanlagen der Schulen, Sportplätze Reschenstrasse, Sportzone Pfarrhof, Eislaufplatz Sill, Eiswelle.

- PERSONAL (verwaltungstechnisches und technisches Personal) -

Verantwortliche/r Verantwortliche/r Verantwortliche/r Verantwortliche/r

für die Fußballplätze für Turnhalle, Stadthalle für Lido, Hallenbad, für die Auszahlung Gemeindehalle Eislaufplatz Sill der Rechnungen

Koordinator/in

von Lido und Hallenbad

Zuständige/r Fußballplätze Elektriker/in Elektriker/in

Zuständige/r für die Anlage

Zuständige/r für die Anlage

Techniker/in für technische Anlage im Hallenbad und Lido

Direktor/in Der/die DirektorIn ist verantwortlich für die Ausarbeitung der Pläne für Maßnahmen im Bere ich Spor t . E r /s ie führ t Kont ro l l - und Überprüfungstätigkeiten durch, um die korrekte Durchführung des Dienstes und die Erreichung der gesteckten Ziele zu gewährleisten. Er/sie teilt die Aufgaben unter den eigenen Mitarbeitern auf und erteilt Anweisungen zur rationellen Organisation der Arbeit des Personals der Sportanlagen.

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Koordinator/in der Fußballplätze Koordinat

der Stadthalleator/in

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Verantwortliche/r für die Fußballplätze Er/sie verwaltet die Pläne zur Benutzung der Fußballplätze und betreut die Auszahlung der Beiträge an die Vereine.

Verantwortliche/r für die Auszahlung der Rechnungen Er/sie beschäftigt sich mit der Auszahlung der Rechnungen, betreut die statistischen Erhebungen und die Abrechnung der Einnahmen der Anlagen.

Verantwortliche/r für die Verwaltung der Turnhallen, der Stadthalle und der Gemeindesporthalle Er/sie verwaltet die Pläne zur Benutzung der Turnhallen, der Stadthalle, der Gemeindesporthalle zu Sportzwecken sowie für andere Veranstaltungen in der Stadthalle. Er/sie sorgt für die Ausstellung der Rechnungen aller Anlagen in Bezug auf Sporttätigkeiten.

Verantwortliche/r für die Verwaltung des Lidos, des Hallenbades und des Eislaufplatzes bei der Sill Er/sie ist für die Verwaltung des Lidos, des Hallenbads und des Eislaufplatzes in der Sill zuständig.

Zuständige/r für die Sportplätze Er/sie sorgt für die Vorbereitung der von den Sportvereinen benutzten Anlagen für Trainingszwecke und Wettkämpfe. Er/sie überwacht die korrekte Benutzung der gesamten Strukturen. Er/sie führt die ordentliche Instandhaltung der Sportanlagen sowie Gärtnereiarbeiten aus.

Koord i nator/i n Er/sie organisiert die Arbeit des Personals, das die Anlagen betreut, für die sie/er zuständig ist. Er/sie koordiniert den Ankauf und die Instandhaltung von Geräten und Materialien nach vorheriger Ermächtigung von Seiten des Amtes für Sport. Er/sie dient als Bezugsperson bei Meldungen von Pannen oder Schäden.

Techniker/in für die technische Anlage im Lido und Hallenbad Er/sie ist dafür verantworlich, dass die gesamte technische Anlage und die Wasseraufbereitungsanlage der Schwimmbecken korrekt funktionieren.

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Dienstcharta Amt für Sport

3. Unsere Dienste

Die Tätigkeitsbereiche des Amtes für Sport sind folgende:

• SCHWIMMANLAGEN: HALLENBAD UND LIDO • DRUSUSSTADION • SPORTHALLE RESCHENSTRASSE • GEMEINDESPORTHALLE TRIESTSTRASSE • LEICHTATHLETIKANLAGE • SPORTPLÄTZE TALFERPROMENADE • TURNHALLEN UND SPORTANLAGEN DER SCHULEN

• SPORTPLÄTZE RESCHENSTRASSE • SPORTZONE PFARRHOF • EISLAUFPLATZ SILL • EISWELLE • SPORT- UND FREIZEITVERANSTALTUNGEN • VERWALTUNG DER SPORTANLAGEN

Die innerhalb der einzelnen Tätigkeitsbereiche angebotenen Dienste sind folgende: Schwimmanlagen - Hallenbad: 25 m langes Schwimmbecken mit Springturm, Vergnügungsbecken mit 85 m langer Rutschbahn und Kinderschwimmbecken. Lido: Zwei 50 m lange Schwimmbecken, ein Vergnügungsbecken mit Hydromassage und Rutsche sowie mehrere Kinderschwimmbecken. Die Anlage verfügt über 18.000 m Grünflächen. Drususstadion: Fußballrasen 60 x 100 m mit zwei Tribünen mit einer Gesamtkapazität von 3.500 Zuschauern. Stadthalle Reschenstraße: Zentrale Turnhalle zu 50 x 30 m, aufteilbar in drei Turnhallen, einer Gymnastikhalle, zwei Kampfsporthallen, einer Spinninghalle, drei Kleinhallen, sechs Squashfeldern und einer Fechthalle. Sporthalle Trieststraße: Zentrale Turnhalle, Boxhalle, Kampfsporthalle und Kletterhalle. Leichtathletikanlage: Vollständig ausgestattete Anlage mit sechs Rennbahnen. Sportplätze Talferpromenade: Fußballplätze, Kleinfeldfußballplätze und Baseballplätze. Turnhallen und Sportanlagen der Schulen: 33 Schulturnhallen, die von 18.00 bis 22.00 geführt werden, sowie drei Turnhallen, die auch samstags und sonntags für die Ligaspiele benutzt werden. Sportplätze Reschen: 3 Fußballplätze und ein Footballstadion mit künstlichem Belag. Sportzone Pfarrhof: verschiedene Sportanlagen darunter Tennisplätze, Fussballplätze, Kegelbahn, Tischtennishalle, Mehrzweckfelder, Beach-Volleyplatz, Eislaufplatz, Schwimmhalle. Eislaufplatz SILL: 2 Pisten, eine zu 60m x 30 m und eine zu 40 m x 20 m Eiswelle: 1 Eislaufpaltz zu 60 m x 30 m, einen Raum mit Gewichtgeräten und ein Raum für Freigymnastik, Sport- und Freizeitveranstaltungen Verwaltung der Sportanlagen

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Direkte Verwaltung der gemeindeeigenen Sportanlagen 1. Sammlung der Gesuche betreffend die Benutzung der Anlagen. 2. Vorbereitung der Nutzungspläne der Anlagen, der Fußballplätze und der Stadthalle und Zuweisung der Nutzungszeiten und -räume. 3. Überprüfung der geplanten Veranstaltungen und Einfügung derselben in die Veranstaltungskalender der verschiedenen Anlagen; bei Bedarf Festlegung alternativer Räume für die Vereine bei längerer Schließung der Anlagen. 4. Ausstellung der Rechnungen für die Benutzung der Anlagen, Überprüfung der entsprechenden Eintreibungen. 5. Ausarbeitung der Verträge mit den Organisatoren nicht sportlicher Veranstaltungen; Überprüfung der Einhaltung der Vertragsklauseln. 6. Privatverhandlungen für Ankäufe und Dienste verschiedener Art. 7. Ausarbeitung von Lastenheften für den Ankauf von Gütern und Dienstleistungen. 8. Vorbereitung von Beschlüssen und Weiterleitung für die Finanzierung. 9. Kontrolle und Überprüfung der Rechnungen betreffend Ankäufe oder Dienstleistungen und entsprechende Auszahlung mittels Verfügung. 10. Organisation der Instandhaltungsarbeiten zusammen mit dem Amt für Bauerhaltung. 11. Öffnung, Überwachung und Schließung der Anlagen. 12. Verwaltung des Personals, Zeitpläne der Hausmeister und des technischen Personals.

Konventionierte Verwaltung der Sportanlagen 1. Bestimmung der betreffenden Anlage und Überprüfung - nach Einholung des Gutachtens der Ratskommission für Sport -, ob es angebracht ist, Vereine oder Genossenschaften mit der Verwaltung zu beauftragen. 2. Ausarbeitung der Abkommen für die konventionierte Verwaltung von Anlagen und Vorbereitung des entsprechenden Beschlusses für die Genehmigung von Seiten des Gemeindeausschusses. 3. Überprüfung der Einhaltung des Abkommens, insbesondere der Öffnungszeiten und Tarife.

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Page 13: Dienstcharta Amt für Sport

Dienstcharta Amt für Sport

Abschnitt C - Die Qualitätstandards und die damit zusammenhängenden Pflichten

Das Amt für Sport hat eine ständige Verbesserung des Dienstes zum Ziel. Aus diesem Grund hat es eine Reihe von Indikatoren festgelegt, die das garantierte Qualitätsniveau der angebotenen Dienste überprüft. Diese Indikatoren werden "Standards" genannt und geben den Bürgern die Möglichkeit, das Qualitätsniveau der Dienste zu überprüfen, indem sie die garantierten Standards mit den effektiv angebotenen Diensten vergleichen. In bestimmten Fällen (s. unten) stellt das Amt bei Nichteinhaltung der versprochenen Standards eine Entschädigung zur Verfügung, u.z. gemäß den Modalitäten, die im Abschnitt D der vorliegenden Charta beschrieben werden.

Nachfolgend werden die vom Amt für Sport angebotenen Dienste mit den entsprechenden garantierten Standards u. Qualitätsfaktoren angeführt.

Die angegebenen Qualitätstandards gelten für das laufende Jahr. In den nächsten Jahren können Bezugswerte ajourniert und weiter verbessert werden.

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Page 14: Dienstcharta Amt für Sport

Die Standards

Tätigkeit/ Ergebnis

Beschreibung der Standards

Vorgesehener Wert

Entschädigung

Allgemeine Anträge

Zeitspanne zwischen dem Eingang des Briefes und der schriftlichen Antwort des Amtes für Sport.

7 Tage Ja

Gesuche für die Benutzung von Sportplätzen von Seiten der Vereine/ Vereinigungen

Zeitspanne zwischen dem Ablauf der F r i s t zur Einreichung der Gesuche (30. Juni) und der Ausstellung der Genehmigungen an die Vereine/Vereinigungen.

15 Tage Ja

Zeitspanne zwischen dem Gesuch um Abänderung des Jahresprogramms von Seiten der Vereine/Vereinigungen und der schriftlichen Antwort von Seiten des Amtes für Sport.

7 Tage Ja

Gesuche für die Benutzung der Stadthalle von Seiten der Vereine/ Vereinigungen

Zeitspanne zwischen dem Ablauf der Frist für die Einreichung der Gesuche (30. Juli) und der Ausstellung der Genehmigungen an die Vereine/Vereinigungen.

15 Tage

Zeitspanne zwischen dem Gesuch um Abänderung des Jahresprogramms von Seiten der Vereine/Vereinigungen und der schriftlichen Antwort von Seiten des Amtes für Sport.

7 Tage Ja

Antrag für die Anmietung der Stadthalle für sportliche und nicht-sportliche Veranstaltungen, Konzerte usw.

Zeitspanne zwischen dem Eingang des Antrags für die Anmietung der Stadthalle und der provvisorischen Zusage

20 Tage Ja

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Page 15: Dienstcharta Amt für Sport

Dienstcharta Amt für Sport

Die Standards

Tätigkeit/ Ergebnis

Gesuche für die Benutzung der Turnhallen von Seiten der Vereine//Vereini

gungen

Gesuche für die Benutzung des Hallenbades von Seiten der Vereine/ Vereinigungen

Beitragsanträge von Seiten der Sportvereine/ Vereinigungen für ordentliche Tätigkeit, Verwaltung der Anlagen, Förderung des Fremdenverkers und Investitionen

schreibung Standards

Zeitspanne zwischen der Einreichung der Gesuche von Seiten der Vereine/ Vereinigungen durch die Schulen und der Ausstellung des Nutzungsplanes von Seiten des Amtes für Sport. Zeitspanne zwischen dem Ablauf der Frist für die Einreichung der Gesuche (23. Juli) und der Ausstellung der Genehmigungen an die Vereine/Vereinigungen. Zeitspanne zwischen dem Gesuch um Abänderung des Jahresprogramms von Seiten der Vereine/Vereinigungen und der schriftlichen Antwort von Seiten des Amtes für Sport. Mitteilung über den Eingang des Antrags

Zeitspanne zwischen der Entscheidung der Kommission und der Mi t te i lung über d ie Gewährung oder Nicht-Gewährung des Beitrags (Termin für die Einreichung der Gesuche: 15. Februar)

Vorgesehener Wert

15 Tage

10 Tage

7 Tage

7 Tage

15 Tage

Entschädigung

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

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Beschreibung

Page 16: Dienstcharta Amt für Sport

Die Standards

Tätigkeit/ Ergebnis

Beschreibung der Standards

Vorgesehener Wert

Entschädigung

Beitragsanträge von Seiten der Sportvereine für Veranstaltungen

Mitteilung über den Eingang des Gesuchs.

7 Tage Ja

Zeitspanne zwischen der E n t s c h e i d u n g der Kommission und der Mi t te i lung über d ie Gewährung oder Nicht-Gewährung des Beitrags (Termin für die Einreichung d e r G e s u c h e : Veranstaltungen in der ersten Jahreshälfte: 15. Februar; Veranstaltungen der zweiten Jahreshälfte: 30. Mai).

15 Tage Ja

Beitragsvor-schüsse an Vereine/ Vereinigungen

Zeitspanne zwischen dem Erhalt der Mitteilung über die Gewährung des Beitrags und die effektive Auszahlung von 50% des Beitrags

15 Tage Ja

Zeitspanne zwischen dem Eingang der Unterlagen betreffend die Tätigkeit oder die Veranstaltung, für die der Beitrag bereitgestellt wird, und der Auszahlung der restlichen 50% des Beitrages.

15 Tage Ja

Antrag für die Einschreibung in das Verzeichnis der Vereine -Kategorie Sport

Zeitspanne zwischen der Ent-scheidung der Kommission und der Mitteilung an den Verein/Vereinigung über die Einschreibung oder die Ab-lehnung (Frist für die Einreichung der Anträge: 30. Juni und 31. Dezember).

15 Tage Ja

Beim Amt für Sport einge-gangene Beschwerden

Zeitspanne zwischen dem Eingang der Beschwerde und der Antwort

7 Tage Ja

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Page 17: Dienstcharta Amt für Sport

Dienstcharta Amt für Sport

Qualitätsfaktoren Qualitäts- Indikatoren faktoren

Standard Entschädigung

Konkrete Ein- Durchführung von Erhebungen des flussnahme Zufriedenheitsgrades der Benutzer durch die Nutzer der Sportanlagen, mit effektiver des Dienstes Auswirkung auf die angebotenen Dienste

Ja

Kontakt- Öffnungszeiten des Amtes für Sport möglichkeit mit J

38 Stunden -

dem Amt für Telefonische Erreichbarkeit der Sport Verantwortlichen des Amtes für Sport

38 Stunden -

Dienstvolumen Hallenbad: Jährliche Aufnahmefähigkeit Hallenbad: Tagesdurchschnitt

58.000 Personen

272 Personen

-

Lido: Jährliche Aufnahmefähigkeit Durchschnittliche Anzahl von Besuchern pro Tag

171.000 1.525

Personen

-

Jährliche Aufnahmefähigkeit Stadthalle Athleten insgesamt Zuschauer insgesamt Tagesdurchschnitt ( Zuschauer)

42.000 29.500

201

Drususstadion:Athleten insgesamt Zuschauer insgesamt

9.820 15.300

Durchschnittliche Anzahl von Besuchern der

Leichtathletikanlage pro Tag Talfersportplätze:pro Tag

70 105

-

Sportplätze Reschenstr.: 376 _ Gemeindesporthalle in der Trieststraße:pro Tag

259

Zugänglichkeit Zugänglichkeit der Sportanlagen der für Personen mit Behinderung. Sportanlagen

90% -

Möglichkeit, die Sportanlagen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

95% -

Sicherheit Sportanlagen, die über Strukturen und Verfahren im Einklang mit den geltenden Gesetzen über die Sicherheit auf dem Arbeitsplatz verfügen.

100% -

Prozentsatz Personal, das für Brandfälle und Naturkatastrophen ausgebildet ist

90% -

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Page 18: Dienstcharta Amt für Sport

Abschnitt D - Bürgernähe

1. Information und Zuhören Für die Verwaltung ist die Zufriedenheit der Bürger und der Nutzer des Dienstes von vorrangiger Bedeutung. Aus diesem Grund hat unser Dienst verschiedene Möglichkeiten vorgesehen, um die Meinungen und Urteile der Bürger über die Tätigkeit des Amtes einzuholen: 1) Erhebungen des Zufriedenheitsgrades der Dienstnutzer. In regelmäßigen Zeitabständen wird eine Befragung durchgeführt, um die Zufriedenheit der Bürger mit den angebotenen Diensten zu überprüfen; 2) Analyse der Hinweise und Bemerkungen, die beim Amt eingehen; 3) Überprüfung der Situationen, bei denen die in der Dienstcharta verspro chenen Qualitätsstandards nicht eingehalten werden. 2. Die Bewertung des Dienstes von Seiten der Bürger Die Ergebnisse der Erhebungen werden veröffentlicht und den Bürgern bekanntgegeben. Sie dienen dazu, Pläne zur Verbesserung der angebotenen Dienste zu erstellen. 3. Beschwerden und Vorschläge Das Amt für Sport nimmt eventuelle Beschwerden oder Hinweise auf Miss-stände des Dienstes oder die Nichterfüllung der in der Dienstcharta festge-legten Pflichten entgegen. Jede Meldung wird gemäß Richtlinien des Präsi-denten des Ministerrates vom 27.1.1994 registriert. Die Beschwerden müs-sen in schriftlicher Form abgefasst werden, genau den Beschwerdegegen-stand beschreiben und mit sämtlichen nützlichen Informationen versehen sein, damit das Problem erfasst und der Missstand überprüft werden kann. Die Beschwerden können über den "Schalter für Beschwerden und Tipps" auf der Internetseite der Stadtgemeinde Bozen (www.gemeinde.bozen.it) mitgeteilt werden. Alternativ dazu können die Beschwerden bei folgenden Stellen eingereicht werden: • Bürgerzentren • Bürgerschalter (Amt für Beziehungen zur Öffentlichkeit). Die entsprechen-den Adressen und Telefonnummern finden Sie im Kapitel "Adressen und Parteienverkehr" am Ende der Dienstcharta. Falls die Qualitätsstandards nicht eingehalten werden, können die Bürger - nach erfolgter Meldung an das Amt für Sport - wie folgt entschädigt werden: 3 freie Eintritte im Lido oder im Hallenbad oder 5 ermäßigte Eintritte im Lido oder im Hallenbad

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Page 19: Dienstcharta Amt für Sport

Dienstcharta Amt für Sport

Abschnitt E - Nützliche Informationen

Nachfolgend finden Sie nützliche Hinweise zur bestmöglichen Wahrnehmung der Dienste des Amtes für Sport.

1. Was tun, um...

Für welche Arten von Tätigkeit gewährt die Stadtgemeinde Bozen Beiträge? Für die Durchführung und die Verbreitung von sportlichen Tätigkeiten und Veranstaltungen, für die Verwaltung von Sportanlagen und -infrastrukturen, für Initiativen sowie die Verwirklichung, die Verbesserung, die Erweiterung, die Ergänzung und die Sanierung von Sportanlagen mit entsprechendem Zubehör. Wem können Beiträge gewährt werden? Körperschaften, Vereinen, Komitées, Vereinigungen, Genossenschaften und anderen Sportorganisationen ohne Gewinnzweck, die sportrelevante Ziele verfolgen und im Gemeindeverzeichnis der Vereine (Kategorie Sport) eingetragen sind. Welche Eigenschaften müssen Beitragsempfänger haben? Sie müssen ihren Sitz in Bozen haben, einem nationalen Sportverband oder auf Landesebene tätigen Sportorganisationen oder vom C .O .N. I . anerkannten Körperschaften zur Förderung des Sports angehören. Sie müssen seit mindestens 12 Monaten vor dem Datum der Einreichung des Beitragsgesuchs ununterbrochen eine sportliche Tätigkeit durchgeführt haben. Wann laufen die Fristen für die Einreichung der Gesuche für finanzielle Beiträge ab? Innerhalb 15. Februar eines jeden Jahres. Im Falle von Sportveranstaltungen, die in der zweiten Jahreshälfte stattfinden, ist die Frist für die Einreichung der Gesuche der 30. Mai desselben Jahres.

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Page 20: Dienstcharta Amt für Sport

Ich vertrete einen Verein oder eine Vereinigung und möchte eine Sportanlage benutzen. Was soll ich tun? Es genügt, einen schriftlichen Antrag beim Amt für Sport einzureichen. Das Amt wird die verfügbaren Räume und Zeiten überprüfen und innerhalb der in der Dienstcharta festgelegten Fristen den Antrag beantworten.

Was muss ich tun, um eine Veranstaltung in der Stadthalle zu organisieren? Sie können beim Amt für Sport anrufen und fragen, ob die Stadthalle am gewünschten Datum verfügbar ist und dann einen schriftlichen Antrag einreichen. Der Vertrag wird einen Monat vor der Veranstaltung unterzeichnet, gleichzeitig mit der Einzahlung der Kaution.

2. Adressen und Parteienverkehr Adressen und Telefonnummern der Bürgerzentren: Zentrum-Bozner Boden-Rentsch Rosengartenstraße 5/a tel. 0471 / 978728, fax 0471 / 977549 e-mail: [email protected]

Oberau-Haslach Claudia-Augusta-Straße 52 tel. 0471 / 282 547, fax 0471 / 408282 e-mail: [email protected]

22

Page 21: Dienstcharta Amt für Sport

Dienstcharta Amt für Sport

Europa-Neustift Turinstraße 96 tel. 0471/ 935209 fax 0471/ 505589 e-mail: [email protected]

Gries-Quirein Grieser Platz 18 (Altes Grieser Rathaus) tel. 0471/ 285836, fax 0471/ 285713 E-Mail: [email protected].

Don Bosco Don-Bosco-Platz 17 tel. 0471/ 920961, fax 0471/ 920962 e-mail: [email protected]

Öffnungszeiten der Bürgerzentren: Montags, Dienstags, Mittwochs von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 15.00 bis 16.30 Uhr, Donnerstags von 8.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr, Freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen). Die Bürgerzentren sind am ersten Montagnachmittag eines jeden Monats geschlossen. mm Bürgerschalter: ^ ABÖ, Gumergasse 7 Tel 0471/ 997621 616 / Fax 0471/ 997622 e-mail: [email protected] Internetseite: www.gemeinde.bozen.it

Amt für Sport, Gumergasse 7 tel. 0471/ 997325, Gumergasse 7- 374- 332 /fax 0471/ 997377 Parteienverkehr: Montag bis Freitag 9.00 -12.30 Uhr Dienstag 15.00 -16.30 Uhr Donnerstag 8.30 -13.00 Uhr/14.00 -17.30 Uhr

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Città di Bolzano Stadt Bozen

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STADTHALLE Reschenstraße 39 39100 Bozen Tel. 0471/ 935558 Plätze insgesamt 3600

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Dienstcharta Amt für Sport

HALLENBAD TRIESTSTRASSE Trieststrasse 39100 Bozen Tel. 0471/911000

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LIDO Trieststraße 39100 Bozen Tel. 0471/ 911000

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Dienstcharta Amt für Sport

EISWELLE Galvanistraße 39100 Bozen Tel. 0471/ 9114873 Führung: Messe Bozen

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FUSSBALLPLÄTZE

Reschenstraße 39100 Bozen

Tel. 0471/ 201968

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DRUSUSSTADION Trieststraße 39100 Bozen Tel. 0471/ 201975

Dienstcharta Amt für Sport

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ALTSTADT

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LEICHTATHLETIK ANLAGE St. Gertraudweg 39100 Bozen Tel. 0471/ 262462

TSTADT

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EISLAUFPLATZ SILL Schloß Ried Weg 26 39100 Bozen Tel. 0471/ 329803

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