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Erdarbeiten nach DIN 18300 Inhalt 01. Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung 02. Geltungsbereich 03. Allgemein 04. Ausführung + bes. Leistungen 05. Leistungen 06. Abrechnung 01. Hinweise für eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung Angaben zur Baustelle: Art und Umfang des Auswuchses, Beschaffenheit der Unterlage, Last benach- barter Gebäude Angaben zur Ausführung : Sachverständigungsgutachten Beschreibung von Boden und Fels Zustand/Länge der Förderwege Wiederverwendung von Oberboden bei Verdichtung Verdichtungsgrad Maße von Baugruben und Gräben Sicherung von Böschungen während der Bauphase und danach Anzahl, Maß und Lage der Arbeitsräume für Rohrverbindungen Abweichende Regelungen können z.B. vorkommen wenn der Einsatz von Baugeräten vorgegeben ist Wahl des Materials zum Hinterfüllen Abrechnungseinheit: es wird nach m³, m² und m abgerechnet 02. Geltungsbereich: Lösen, Laden , Fördern, Einbauen, Verdichten von Boden und Fels Nicht dazu gehören: Bohr-/ Drän-/ Nassbagger-/ Untertagebau-/ Rohrvortriebs-/ und Landschaftsbauarbeiten 03. Allgemein gelöster Boden ist Eigentum des Bauherrn nicht zum Bereich gehört das liefern von Boden Beschreibung von Boden und Fels: zulässige Belastung des Baugrundes geotechnische Untersuchungen Baugrund /Grundwasser, eventuell Schichtenverzeichnis für Bohrungen

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DIN normsHinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung

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Page 1: DIN  18300

Erdarbeiten nach DIN 18300 Inhalt 01. Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung 02. Geltungsbereich 03. Allgemein 04. Ausführung + bes. Leistungen 05. Leistungen 06. Abrechnung 01. Hinweise für eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung

Angaben zur Baustelle: Art und Umfang des Auswuchses, Beschaffenheit der Unterlage, Last benach-

barter Gebäude

Angaben zur Ausführung : Sachverständigungsgutachten Beschreibung von Boden und Fels Zustand/Länge der Förderwege Wiederverwendung von Oberboden bei Verdichtung Verdichtungsgrad Maße von Baugruben und Gräben Sicherung von Böschungen während der Bauphase und danach Anzahl, Maß und Lage der Arbeitsräume für Rohrverbindungen

Abweichende Regelungen können z.B. vorkommen

wenn der Einsatz von Baugeräten vorgegeben ist Wahl des Materials zum Hinterfüllen

Abrechnungseinheit:

es wird nach m³, m² und m abgerechnet 02. Geltungsbereich:

Lösen, Laden , Fördern, Einbauen, Verdichten von Boden und Fels Nicht dazu gehören:

Bohr-/ Drän-/ Nassbagger-/ Untertagebau-/ Rohrvortriebs-/ und Landschaftsbauarbeiten

03. Allgemein

gelöster Boden ist Eigentum des Bauherrn nicht zum Bereich gehört das liefern von Boden

Beschreibung von Boden und Fels:

zulässige Belastung des Baugrundes geotechnische Untersuchungen Baugrund /Grundwasser, eventuell Schichtenverzeichnis für Bohrungen

Page 2: DIN  18300

Einstufung in Boden und Felsklassen

Oberboden – oberste Schicht Fließende Bodenarten – breiige Beschaffenheit, die Wasser schwer abgeben Weitere Unterteilung von leicht bis schwer lösbarer Fels

04. Ausführung 4.1 allg. gilt:

Wahl des Bauverfahrens, Einsatz der Maschinen ist Sache des Auftragnehmers

4.2. Besondere Maßnahmen

sichern von gefährdeten baulichen Anlagen Erkundung von Hindernissen, die unvermutbar waren(meldepflichtig an Auftraggeber) Schutz von Pflanzenbestand

4.3.Vorbereitung des Baugeländes

entfernen der Grenzsteine nur mit Zustimmung des Auftraggebers

4.4. Wasserabfluss

rechtzeitiges Ausführen der Entwässerungsmaßnahmen seitens des Auftragnehmers

4.5. Oberbodenarbeiten

Oberboden muss von allen Auftragsflächen abgetragen und möglichst zusammenhängend gelagert werden. Zudem darf er durch Beimischung nicht verschlechtert, sowie durch befahren nicht verdichtet werden.

Einhalten der festgelegten Maße der Abtragsquerschnitte (sonst Zustimmung des Auftraggebers)

Über Abbau an Steilhängen hat der Auftragnehmer auf Verlangen einen Arbeitsplan

vorzulegen.

Besondere Leistungen

greifen bei von dem Leistungsverzeichnis abweichenden Bodenverhältnissen

4.6. Fördern

gehört bis zu einer Länge von 50 m zur Leistung

4.7. Einbau und Verdichten

bei Erdbauwerken ist die Gründungssohle auf Eignung zu überprüfen es ist ausschließlich geeignetes Material zu verwenden Verdichtung ist möglichst gleich herzustellen wie bei anstehendem Boden Wasser jeglicher Form muss gefasst und umgeleitet werden. Messeinrichtungen dürfen nicht beschädigt und in ihrer Lage verändert werden

Besondere Leistungen

geneigte Flächen aus Gründen der Gleitsicherheit abzutreppen ist vorgeschriebener Verdichtungsgrad nicht zu erreichen, fallen geeignete

Maßnahmen an (Bodenverbesserung)

Page 3: DIN  18300

4.8 Herstellen von Böschungen von Erdbauwerken

hat der Auftraggeber die Böschung entgültig zu befestigen, muss dies unmittelbar nach der Herstellung erfolgen. Ist dies nicht möglich, sind Böschungen in der Zwischenzeit gegen Witterungseinflüsse zu schützen. Besteht während der Ausführung die Gefahr der Rutschung , hat der Auftragnehmer unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von Schäden zu treffen ( Benachrichtigung des Auftraggebers)

4.9 Herstellen von Dichtungskörpern

Dichtungskörper sind gegen Witterungseinflüsse, besonders gegen Austrocknung zu schützen 4.10 Herstellen von Baugruben und Gräben

Grabenbreiten siehe DIN 4124 Grabenbreiten für Abwasserleitungen siehe DIN EN 1610 Im Bereich der Gründungsfläche für das Bauwerk darf die Sohle nicht aufgelockert werden.

Ohne Angaben von Tiefen

Baugrube bis 1.75 m Gräben für Fundamente 1.25 m Gräben für Abwasserführung 1.00 m

4.11 Hinterfüllen und Überschütten von Anlagen

vor Arbeitsbeginn Fremdkörper entfernen Wahl des Materials bleibt Auftragnehmer überlassen(bei Abwasserleitungen DIN EN 1610) Einschlämmen nur mit Zustimmung des Auftraggebers Leitungen müssen in ihrer Lage verbleiben gefrorener Boden darf nicht verbaut oder verdichtet werden

05. Leistungen

feststellen des Zustandes der Straße beseitigen einzelner Sträucher, Steine und Mauerreste Maßnahmen zur Erhaltung der vorhandenen Wasserläufe Aufbrechen/Wiederherstellen von befestigten Flächen Ausheben/Verfüllen von Arbeitsräumen für Rohrverbindungen Besondere Maßnahmen zur Behandlung von Böden

06. Abrechnung

bei Mengenermittlung übliches Nährungsverfahren zulässig bei Abrechnung nach Gewicht(wiegen) als Länge der Förderwege gilt die kürzeste zumutbare Entfernung

6.1 Baugruben und Gräben

Aushubtiefe – Oberfläche bis Sohle der Baugrube Maße der Baugrubensohle – Ausmaß des Baukörpers zuzüglich den Mindestbreiten betretbarer

Arbeitsräume Böschungswinkel bei abgeböschten Baugruben(DIN 18300 5.2.3.) Richtwerte für Ermittlung des Raummaßes für Hinterlüftung und Überschüttung (5.3.)

Page 4: DIN  18300

6.2. Abtrag und Aushub

Mengen sind an Entnahmestelle im Abtrag zu ermitteln Ermittlung nach Fläche der Gründungssohle