din en 1998-1-na_01-2011

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  • 8/19/2019 DIN EN 1998-1-NA_01-2011

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    Januar 2011DEUTSCHE NORM

    Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN

    Preisgruppe 14DIN Deutsches Institut für Normung e. V. · Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise,nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet.

    ICS 91.120.25

    !$lsI"1738038

    www.din.de

    DDIN EN 1998-1/NA

    Nationaler Anhang –National festgelegte Parameter –Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben –Teil

    1: Grundlagen, Erdbebeneinwirkungen und Regeln für Hochbau

    National Annex –Nationally determined parameters –

    Eurocode 8: Design of structures for earthquake resistan ce –Part

    1:

    General

    rules , Seismic actions and rules for buildings

    Annexe Nationale –Paramètres déterminés au plan national –Eurocode 8: Calcul des structures pour leur résistance aux séismes –Partie

    1:

    Règles générales, actions sismiques et règles pour les bâtiments

    Ersatz für DIN EN 1998-1/NA:2010-08;mit DIN EN 1998-1:2010-12 und DIN EN 1998-5:2010-12 Ersatz für die 2010-12 zurückgezogene Norm

    DIN 4149:2005-04

    ©

    Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin

    Ersatzvermerksiehe unten

    www.beuth.de

    Ersatzvermerk

    Gesamtumfang 31 Seiten

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    Vorwort

    Dieses Dokument wurde vom NA 005-51-06 AA „Erdbeben; Sonderfragen (Sp CEN/TC 250/SC 8)“ erstellt.

    Dieses Dokument bildet den Nationalen Anhang zu DIN EN 1998-1:2010-12 Eurocode 8: Auslegung vonBauwerken gegen Erdebeben — Teil 1: Grundlagen, Erdbebeneinwirkungen und Regeln für Hochbauten.

    Die Europäische Norm EN 1998-1 räumt die Möglichkeit ein, eine Reihe von sicherheitsrelevantenParametern national festzulegen. Diese national festzulegenden Parameter (en: National determined

    parameters , NDP) umfassen alternative Nachweisverfahren und Angaben einzelner Werte, sowie die Wahlvon Klassen aus gegebenen Klassifizierungssystemen. Die entsprechenden Textstellen sind in derEuropäischen Norm durch Hinweise auf die Möglichkeit nationaler Festlegungen gekennzeichnet. Eine Listedieser Textstellen befindet sich im Unterabschnitt NA.2.1. Darüber hinaus enthält dieser nationale

    Anhang ergänzende nicht widersprechende Angaben zur Anwendung von DIN EN 1998-1:2010-12(en: non-contradictory complementary information , NCI).

    Dieser Nationale Anhang ist Bestandteil von DIN EN 1998-1:2010-12.

    DIN EN 1998-1:2010-12 und dieser Nationale Anhang ersetzen zusammen mit DIN EN 1998-5:2010-12 undDIN EN 1998-5/NA die DIN 4149:2005-04.

    Änderungen

    Gegenüber DIN 4149:2005-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

    a) teilweise Übernahme der Regelungen aus DIN 4149:2005-04 zur nationalen Anwendung vonDIN EN 1998-1:2010-12.

    Frühere Ausgaben

    DIN 4149: 1981-04; 2005-04DIN 4149-1:1981-04DIN 4149-1/A1: 1992-12DI EN 1998-1/NA: 2010-08

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    NA.1 Anwendungsbereich

    Dieser nationale Anhang enthält nationale Festlegungen für den „Entwurf, Bemessung und Konstruktion vonBauwerken des Hoch- und Ingenieurbaus in Erdbebengebieten“, die bei der Anwendung vonDIN EN 1998-1:2010-12 in Deutschland zu berücksichtigen sind.

    Dieser Nationale Anhang gilt nur in Verbindung mit DIN EN 1998-1:2010-12.

    NA.2 Nationale Festlegungen zur Anwendung von DIN EN 1998-1:2010-12

    NA.2.1 Allgemeines

    DIN EN 1998-1:2010-12 weist an den folgenden Textstellen die Möglichkeit nationaler Festlegungen aus(NDP).

    Tabelle NA.1 — Nationale Festlegungen — Textstellenbezüge in EN 1998-1Bezug Gegenstand

    1.1.2(7) Informative Anhänge A und B.

    2.1(1)PReferenz-Wiederkehrperiode T NCR der Erdbebeneinwirkung für die Forderung nachStandsicherheit (oder gleichwertig, Referenz-Überschreitungswahrscheinlichkeit in50 Jahren, P NCR).

    2.1(1)PReferenz-Wiederkehrperiode T DLR der Erdbebeneinwirkung für die Forderung nachSchadensbegrenzung (oder gleichwertig, Referenz-Überschreitungswahrscheinlich-keit in 10 Jahren, P DLR).

    3.1.1(4)Bedingungen, damit Baugrunduntersuchungen zusätzlich zu denjenigen, die fürnichtseismische Einwirkungen notwendig sind, entfallen können und vordefinierteBaugrundklassen verwendet werden dürfen.

    3.1.2(1)

    Baugrundklassifizierungsschema zur Berücksichtigung des Baugrundes und desGeologischen Untergrundes; Festlegung der Werte für die Parameter S , T B, T C undT D zur Definition von horizontalen und vertikalen elastischen Antwortspektren nach3.2.2.2 und 3.2.2.3.

    3.2.1(1), (2),(3) Erdbebenzonenkarten mit zugehörigen Referenz-Bodenbeschleunigungen.3.2.1(4) Fälle geringer Seismizität.3.2.1(5) Fälle sehr geringer Seismizität.

    3.2.2.1(4),3.2.2.2(1)P

    Parameter S , T B, T C, T D zur Definition der Form von horizontalen elastischen Antwortspektren.

    3.2.2.3(1)PParameter a vg , T B, T C, T D zur Definition der Form von vertikalen elastischen

    Antwortspektren.3.2.2.5(4)P Beiwert β für den unteren Grenzwert von Bemessungs-Spektralwerten.

    4.2.3.2(8)Verweis auf Definitionen des Steifigkeitsmittelpunktes und des Torsionsradius fürmehrgeschossige Gebäude, welche die Bedingungen (a) und (b) in 4.2.3.2(8) erfüllenbzw. nicht erfüllen

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    Tabelle NA.1 (fortgesetzt)

    9.2.1(1) Typen von Mauerwerkssteinen mit ausreichender Robustheit.9.2.2(1) Mindestfestigkeit von Mauerwerkssteinen.9.2.3(1) Mindestfestigkeit des Mörtels in Mauerwerksbauten.9.2.4(1) Alternative Klassen von Stoßfugen in Mauerwerk

    9.3(2) Verwendung unbewehrten Mauerwerks, das allein den Vorschriften von EN 1996genügt.

    9.3(2) Effektive Mindestdicke unbewehrter Mauerwerkswände die allein den Vorschriftenvon EN 1996 genügen.

    9.3(3) Größtwert der Bodenbeschleunigung für die Verwendung unbewehrten Mauerwerks,das die Vorschriften von EN 1998-1 erfüllt.9.3(4),Tabelle 9.1 q-Beiwerte in Mauerwerksbauten.9.3(4), Tabelle 9.1 q-Beiwerte für Bauten mit Mauerwerkssystemen, mit erhöhter Duktilität.9.5.1(5) Geometrische Anforderungen für Schubwände aus Mauerwerk.

    9.6(3) Materialsicherheitsbeiwerte für Mauerwerksbauten in der Erdbebenbemessungs-situation.

    9.7.2(1) Maximal zulässige Anzahl der Geschosse und Mindestfläche der Schubwände für„einfache Mauerwerksbauten“.9.7.2(2)b Mindest-Seitenverhältnis im Grundriss für „einfache Mauerwerksbauten“.9.7.2(2)c Größtwert von Deckenrücksprüngen im Grundriss für „einfache Mauerwerksbauten“.

    9.7.2(5) Größter zulässiger Unterschied der Masse und der Wandfläche benachbarterGeschosse bei „einfachen Mauerwerksbauten“

    10.3(2)P Vergrößerungsfaktor der erdbebenbedingten Verschiebungen für die Auslegung vonEinrichtungen zur Schwingungsisolierung.

    Darüber hinaus enthält NA.2.2 ergänzende nicht widersprechende Angaben zur Anwendung vonDIN EN 1998-1:2010-12. Diese sind durch ein vorangestelltes „NCI“ gekennzeichnet.

    Tabelle NA.2

    Bezug Gegenstand1.2.1 Normative Verweisungen3.1.1 Allgemeines

    3.1.3Geologische Untergrundklassen; zur Festlegung der für das Spektrumcharakteristischen Untergrundverhältnisse (als Kombination von Baugrund und

    geologischem Untergrund)9.4(6) Tragwerksberechnung9.7.2(3) Regeln für „einfache Mauerwerksbauten“

    Anhang NA.D Vereinfachte Auslegungsregeln für einfache Bauten des üblichen Hochbaus

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    NA.2.2 Nationale Festlegungen

    Die nachfolgende Nummerierung entspricht der Nummerierung von DIN EN 1998-1:2010-12 bzw. ergänztdiese.

    NCI zu 1.2.1 Normative Verweisungen

    NA DIN EN 771-1:2005-05,Festlegungen für Mauersteine — Teil 1: Mauerziegel

    NA DIN EN 771-2:2005-05,Festlegungen für Mauersteine — Teil 2: Kalksandsteine

    NA DIN EN 771-3:2005-05, Festlegungen für Mauersteine — Teil 3: Mauersteine aus Beton (mit dichten und porigen Zuschlägen)

    NA DIN EN 771-4:2005-05,Festlegungen für Mauersteine — Teil 4: Porenbetonsteine

    NA DIN EN 1998-2,Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben — Teil 2: Brücken

    NA DIN V 105-100:2005-10,Mauerziegel — Teil 100: Mauerziegel mit besonderen Eigenschaften

    NA DIN V 106:2005-10,Kalksandsteine mit besonderen Eigenschaften

    NA DIN V 4165-100:2005-10, Porenbetonsteine — Teil 100: Plansteine und Planelemente mit besonderenEigenschaften

    NA DIN V 18151-100:2005-10, Hohlblöcke aus Leichtbeton — Teil 100: Hohlblöcke mit besonderenEigenschaften

    NA DIN V 18152-100:2005-10, Vollsteine und Vollblöcke aus Leichtbeton — Teil 100: Vollsteine undVollböcke mit besonderen Eigenschaften

    NA DIN V 18153-100:2005-10, Mauersteine aus Beton (Normalbeton) — Teil 100: Mauersteine mitbesonderen Eigenschaften

    NA DIN V 18580,Mauermörtel mit besonderen Eigenschaften

    NA DIN V 20000-401, Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken — Teil 401: Regeln für die Verwendungvon Mauerziegeln nach DIN EN 771-1:2005-05

    NA DIN V 20000-402, Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken — Teil 402: Regeln für die Verwendungvon Kalksandsteinen nach DIN EN 771-2:2005-05

    NA DIN V 20000-403, Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken — Teil 403: Regeln für die Verwendungvon Mauersteinen aus Beton nach DIN EN 771-3:2005-05

    NA DIN V 20000-404, Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken — Teil 404: Regeln für die Verwendungvon Porenbetonsteinen nach DIN EN 771-4:2005-05

    NA DIN V 20000-412:2004-03, Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken — Teil 412: Regeln für dieVerwendung von Mauermörtel nach DIN EN 998-2:2003-09

    NDP zu 1.1.2(7) Anwendungsbereich von EN 1998-1

    Die Anhänge A und B behalten ihren informativen Charakter.

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    NDP zu 2.1(1)P Grundlegende Anforderungen

    Es gelten die empfohlenen Werte T NCR = 475 Jahre, P NCR = 10 %. Der Nachweis der Schadensbegrenzung(T DLR) entfällt.

    NDP zu 3.1.1(4) Allgemeines

    Bei unzureichender Kenntnis des Untergrundes darf ohne gesonderte Baugrunduntersuchungen dieBaugrundklasse C nach 3.1.2(1) angenommen werden, wenn es sich nicht um den Sonderfall nach 3.1.2(1)handelt. In diesem Fall ist der Einfluss des Baugrundes auf die Erdbebeneinwirkungen gesondert zuuntersuchen und zu berücksichtigen.

    NCI zu 3.1.1 Allgemeines

    (NA.5) Der Einfluss der örtlichen Untergrundverhältnisse auf die Erdbebeneinwirkung ist generell durch dieEinstufung in eine der nachfolgend unter 3.1.3 beschriebenen geologischen Untergrundklassen R, T oder Sund in eine der drei in 3.1.2 beschriebenen Baugrundklassen A, B oder C zu berücksichtigen.

    (NA.6) Als Kombinationen von Baugrund und geologischem Untergrund sind die Untergrundverhältnisse A-R,B-R, C-R, B-T, C-T oder C-S vorgesehen.

    NDP zu 3.1.2(1) Feststellung der Baugrundklassen

    (i) Der Baugrund wird in Deutschland nach folgenden Baugrundklassen unterschieden:

    Baugrundklasse A

    Unverwitterte (bergfrische) Festgesteine mit hoher Festigkeit.

    Dominierende Scherwellengeschwindigkeiten liegen höher als etwa 800 m/s. Baugrundklasse B

    Mäßig verwitterte Festgesteine bzw. Festgesteine mit geringerer Festigkeit.

    oder

    grobkörnige (rollige) bzw. gemischtkörnige Lockergesteine mit hohen Reibungseigenschaften in dichterLagerung bzw. in fester Konsistenz (z. B. glazial vorbelastete Lockergesteine).

    Dominierende Scherwellengeschwindigkeiten liegen etwa zwischen 350 m/s und 800 m/s.

    Baugrundklasse C

    Stark bis völlig verwitterte Festgesteine.

    oder

    grobkörnige (rollige) bzw. gemischtkörnige Lockergesteine in mitteldichter Lagerung bzw. in mindestenssteifer Konsistenz.

    oder

    feinkörnige (bindige) Lockergesteine in mindestens steifer Konsistenz.

    Dominierende Scherwellengeschwindigkeiten liegen etwa zwischen 150 m/s und 350 m/s.

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    (ii) Wenn sich der Baugrund nicht nach Absatz (i) einordnen lässt, insbesondere wenn als Baugrundtiefgründig unverfestigte Ablagerungen in lockerer Lagerung (z. B. lockerer Sand) bzw. in weicher oderbreiiger Konsistenz (z. B. Seeton, Schlick) vorhanden sind (dominierende Scherwellengeschwindigkeitenliegen unter 150 m/s), ist der Einfluss der Baugrundverhältnisse auf die Erdbebeneinwirkungen gesondert zuuntersuchen und zu berücksichtigen.

    (iii) Bauwerksstandorte, bei denen im Erdbebenfall mit Hangrutschungen oder Setzung infolge Boden-verflüssigung zu rechnen ist, sollten vermieden werden.

    (iv) Die Einstufung eines Standortes in eine Baugrundklasse ist im Zweifelsfall durch weitergehende Unter-suchungen zu bestimmen. Diese dürfen entfallen, wenn ungünstige Baugrundverhältnisse nach Absatz (ii)ausgeschlossen werden können und die Erdbebeneinwirkung unter der Annahme der Baugrundklasse Cbestimmt wird.

    NCI NA 3.1.3 Geologische Untergrundklassen

    (i) Zusätzlich zum Baugrund ist auch der geologische Untergrund zu berücksichtigen. Es wird zwischen denfolgenden geologischen Untergrundklassen unterschieden:

    Untergrundklasse R

    Gebiete mit felsartigem Gesteinsuntergrund.

    Untergrundklasse T

    Übergangsbereiche zwischen den Gebieten der Untergrundklasse R und der Untergrundklasse S, sowieGebiete relativ flachgründiger Sedimentbecken.

    Untergrundklasse S

    Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung.

    (ii) Eine schematische Darstellung der geologischen Untergrundklassen in den Erdbebenzonen nach 3.2.1(Bild NA.1), zeigt Bild NA.2.

    ANMERKUNG Im Geltungsbereich der Landesbauordnungen erfolgt die Zuordnung der geologischen Untergrund-klassen zu Verwaltungseinheiten im Zuge der Bekanntmachung der DIN EN 1998-1 als Technische Baubestimmung.

    NDP zu 3.2.1(1), (2), (3) Erdbebenzonen

    (i) Für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelten die in Bild NA.1 dargestellten Erdbebenzonen.Nichttektonische seismische Ereignisse, z. B. in Bergbau- oder Erdfallgebieten, sind im Rahmen dieser

    Vorschrift nicht berücksichtigt. ANMERKUNG Im Geltungsbereich der Landesbauordnungen erfolgt die Zuordnung der Erdbebenzonen zuVerwaltungseinheiten im Zuge der Bekanntmachung der DIN EN 1998-1 als Technische Baubestimmung.

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    Bild NA.1 — Schematische Darstellung der Erdbebenzonen der Bundesrepublik Deutschland

    (ii) Als zonenspezifischer Einwirkungsparameter gilt ein Referenz-Spitzenwert der Bodenbeschleunigung a gR,der in Tabelle NA.3 den Erdbebenzonen zugeordnet ist.

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    Tabelle NA.3 — Zuordnung von Intensitätsintervallen und Referenz-Spitzenwerten derBodenbeschleunigung zu den Erdbebenzonen

    Erdbebenzone Intensitätsintervall

    Referenz-Spitzenwert derBodenbeschleunigung

    a gR m/s2

    0

    1

    2

    3

    6 ≤ I < 6,5

    6,5 ≤ I < 7

    7 ≤ I < 7,5

    7,5 ≤ I

    0,4

    0,6

    0,8

    (iii) Die geologischen Untergrundklassen in den Erdbebenzonen in Deutschland nach Bild NA.1 werden inBild NA.2 gezeigt.

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    Bild NA.2 — Schematische Darstellung der geologischen Untergrundklassen in den Erdbebenzonender Bundesrepublik Deutschland

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    NDP zu 3.2.1(4) Erdbebenzonen

    Da die in Bild NA.1 dargestellten Erdbebenzonen 1 bis 3 im Anwendungsbereich dieser Norm als Gebietegeringer Seismizität eingestuft werden, darf für übliche Hochbauten der Bedeutungskategorie I bis III mit nichtmehr als 6 Geschossen und einer maximalen Gebäudehöhe von 20 m über der im Mittel gemessenenGeländehöhe die im Anhang A beschriebene vereinfachte Vorgehensweise angewandt werden.

    NDP zu 3.2.1(5) Erdbebenzonen

    Gebiete, die nicht den Erdbebenzonen 1 bis 3 nach Bild NA.1 zugeordnet sind, werden als Gebiete sehrgeringer Seismizität im Sinne dieser Norm eingestuft.

    NDP zu 3.2.2.1(4), 3.2.2.2(1)P Grundlegende Darstellung der Erdbebeneinwirkung

    Für die horizontalen elastischen Antwortspektren gelten folgende Parameter und Beziehungen:

    (1) Das elastische Antwortspektrum S e(T ) für die Referenz-Wiederkehrperiode (siehe Bild NA.3) wird durch

    folgende Ausdrücke bestimmt:

    ( ) ( )⎥⎦

    ⎢⎣

    ⎡−⋅⋅+⋅⋅⋅=≤≤ 15,21:

    BIgReB A η γ T

    T S T S T T T a (NA.1)

    ( ) 5,2: IgReCB ⋅⋅⋅⋅=≤≤ η γ S T S T T T a (NA.2)

    ( )T

    T S T S T T T CIgReDC 5,2: ⋅⋅⋅⋅⋅=≤≤ η γ a (NA.3)

    ( ) 2DC

    IgReD 5,2:T

    T T S T S T T ⋅⋅⋅⋅⋅=≤ η γ a (NA.4)

    Dabei ist

    S e (T ) die Ordinate des elastischen Antwortspektrums;

    T die Schwingungsdauer eines linearen Einmassenschwingers;

    a gR der Referenz-Spitzenwert der Bodenbeschleunigung nach Tabelle NA.3;

    γ I Bedeutungsbeiwert nach Tabelle NA.6

    T A , T B, T C, T D die Kontrollperioden des Antwortspektrums, mit T A = 0; zur Darstellung im Frequenzbe-reich kann an Stelle der Periode 0 s die Frequenz 25 Hz gesetzt werden, mit konstantemS e zu höheren Frequenzen;

    S der Untergrundparameter;

    η der Dämpfungs-Korrekturbeiwert mit dem Referenzwert η = 1 für 5 % viskose Dämpfung,siehe Absatz (3).

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    Bild NA.3 — Elastisches Antwortspektrum

    (2) Der Einfluss der Untergrundverhältnisse auf das elastische Antwortspektrum wird für die horizontaleBodenbewegung durch die Wahl der Parameter nach Tabelle NA.4 berücksichtigt.

    Tabelle NA.4 — Werte der Parameter zur Beschreibung des elastischenhorizontalen Antwortspektrums

    Untergrundverhältnisse S T B

    sT C s

    T D s

    A-RB-RC-R

    1,001,251,50

    0,050,050,05

    0,200,250,30

    2,02,02,0

    B-TC-T

    1,001,25

    0,10,1

    0,300,40

    2,02,0

    C-S 0,75 0,1 0,50 2,0

    (3) Der Wert des Dämpfungs-Korrekturbeiwerts η kann durch nachfolgende Gleichung bestimmt werden.

    55,05

    10 ≥+

    η (NA.5)

    Dabei ist

    ξ der Wert der viskosen Dämpfung des Bauwerks in Prozent.

    Falls für spezielle Untersuchungen eine andere viskose Dämpfung als 5 % verwendet werden soll, ist dieser

    Wert besonders zu begründen.

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    NDP zu 3.2.2.3(1)P Vertikales elastisches Antwortspektrum

    Für die vertikalen elastischen Antwortspektren gelten folgende Parameter und Beziehungen:

    Das elastische Antwortspektrum S ve(T ) für die Referenz-Wiederkehrperiode wird durch folgende Ausdrückebestimmt:

    ( ) ( )⎥⎦

    ⎢⎣

    ⎡ −⋅⋅+⋅=≤≤ 10,31:B

    vgveB A η T T

    T S T T T a (NA.6)

    ( ) 0,3: vgveCB ⋅⋅=≤≤ η aT S T T T (NA.7)

    ( )T

    T T S T T T CvgveDC 0,3: ⋅⋅⋅=≤≤ η a (NA.8)

    ( ) 2DC

    vgveD 0,3:T

    T T T S T T ⋅⋅⋅=≤ η a (NA.9)

    Die Kontrollperiode T B ist für alle Bodenklassen mit T B = 0,05 s anzusetzen.

    Die KontrollperiodeT C beträgt 0,2 s, die Kontrollperiode T D ist mit T D = 2,0 s anzusetzen.

    Weiter gilt a vg = 0,5·a gR·γ I.

    NDP zu 3.2.2.5(4)P Bemessungsspektrum für lineare Berechnung

    (NA.4.1) Alle Bauwerke besitzen die mehr oder weniger ausgeprägte Fähigkeit, durch seismische

    Einwirkungen eingeleitete Energie durch hysteretische Energiedissipation abzubauen. Dies gestattetvereinfachend ihre Bemessung für Kräfte, die kleiner sind als diejenigen, die bei einer linear-elastischenReaktion ohne Energiedissipation auftreten würden.

    (NA.4.2) Um die günstig wirkenden dissipativen Effekte auch bei linearer Berechnung berücksichtigen zukönnen, wird das elastische Antwortspektrum durch den konstruktions- und bauartspezifischen Verhaltens-beiwert q abgemindert.

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    (NA.4.3) Das Bemessungsspektrum für die Horizontalkomponente der Erdbebeneinwirkung S d(T ) wird durchdie folgenden Ausdrücke bestimmt.

    ( ) ⎥⎦

    ⎟⎟

    ⎞⎜⎜

    ⎛ −⋅+⋅⋅⋅=≤≤ 15,21:B

    IgRdB A

    qT

    T S T S T T T γ a (NA.10)

    ( )q

    S T S T T T 5,2: IgRdCB ⋅⋅⋅=≤≤ γ a (NA.11)

    ( )T

    T q

    S T S T T T CIgRdDC5,2: ⋅⋅⋅⋅=≤≤ γ a (NA.12)

    ( ) 2DC

    IgRdD5,2:

    T

    T T q

    S T S T T ⋅⋅⋅⋅=≤ γ a (NA.13)

    Dabei istS d(T ) die Ordinate des Bemessungsspektrums;

    q der Verhaltensbeiwert

    ANMERKUNG Der Beiwert β nach EN 1998-1:2004 wird zu 0 gesetzt und ist daher nicht in den Gleichungen NA.10 bisNA.13 enthalten.

    (NA.4.4) Die Werte für die Parameter T B, T C, T D und S sind in Tabelle NA.4 angegeben. Zur Festlegung desBemessungsspektrums sollte T B = 0,01 s angesetzt werden.

    (NA.4.5) Das in Absatz (3) angegebene Bemessungsspektrum ist nicht geeignet für die Bemessung vonBauwerken mit Fundamentisolierungs- oder Energiedissipations-Systemen.

    NDP zu 4.2.3.2(8) Kriterien für Regelmäßigkeit im Grundriss

    Es gelten die Regelungen nach DIN EN 1998-1:2010-12.

    NDP zu 4.2.4(2)P Kombinationsbeiwerte für veränderliche Einwirkungen

    Beiwerte für ϕ zur Berechnung von ψ Ei sind Tabelle NA.5 zu entnehmen. Bei der Ermittlung der wirksamenMassen zur Berechnung der Erdbebenlasten sind Schneelasten in Gleichung (4.2) mit dem Kombinations-beiwert ψ 2 = 0,5 zu multiplizieren. Diese reduzierten Schneelasten sind auch beim Standsicherheitsnachweiszu berücksichtigen.

    Hinweis — Kann es aus der Nutzung zu länger anhaltenden wesentlichen unsymmetrischen Belastun-gen kommen, z. B. bei einem über längere Zeit nur teilweise genutzten Lagergebäude, so sind die sichhieraus im Erdbebenfall ergebenden Torsionswirkungen bei den Nachweisen zu berücksichtigen.

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    DIN EN 1998-1/NA:2011-01

    Tabelle NA.5 — Beiwerte für zur Berechnung von Ei

    Art der veränderlichen Einwirkung nachDIN EN 1991-1-1/NA Lage im Gebäude

    oberstes Geschoss 1,0Nutzlasten der Kategorien A – C einschließlichNutzlasten der Kategorien T und Z andere Geschosse 0,7

    Nutzlasten der Kategorien D – F einschließlichNutzlasten der Kategorien T und Z

    alle Geschosse 1,0

    NDP zu 4.2.5(5)P Bedeutungskategorien und Bedeutungsbeiwerte

    Bedeutungskategorien und Bedeutungsbeiwerte sind der Tabelle NA.6 zu entnehmen.

    Tabelle NA.6 — Bedeutungskategorien und Bedeutungsbeiwerte

    Bedeutungskategorie BauwerkeBedeutungsbeiwert

    γ I

    I

    Bauwerke ohne Bedeutung für denSchutz der Allgemeinheit, mitgeringem Personenverkehr (z. B.Scheunen, Kulturgewächshäuser,usw.).

    0,8

    II

    Bauwerke, die nicht zu den anderenKategorien gehören ( z. B. kleinereWohn- und Bürogebäude,Werkstätten, usw.).

    1,0

    III

    Bauwerke, von deren Versagen beiErdbeben eine große Zahl vonPersonen betroffen ist ( z. B. großeWohnanlagen, Schulen,Versammlungsräume, Kaufhäuser,usw.).

    1,2

    IV

    Bauwerke, deren Unversehrtheit imErdbebenfall von hoher Bedeutung fürden Schutz der Allgemeinheit ist ( z. B.Krankenhäuser, wichtigeEinrichtungen desKatastrophenschutzes, der Feuerwehrund der Sicherheitskräfte, usw.).

    1,4

    NDP zu 4.3.3.1(4) Berechnungsmethoden

    Als Alternative zu dem „Vereinfachten Antwortspektrenverfahren“ nach 4.3.3.1(3) a) und dem „Multimodalen Antwortspektrenverfahren“ nach 4.3.3.1(3) b) darf bei ausreichender Erfahrung die nichtlineare statische(pushover) Berechnung nach 4.3.3.1(4) c) Verwendung finden sowie in Ausnahmefällen die nichtlinearedynamische Zeitverlaufsberechnung nach 4.3.3.1(4) d).

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    DIN EN 1998-1/NA:2011-01

    NDP zu 4.3.3.1(8) Berechnungsmethoden

    Der Abschnitt ist für alle Bedeutungskategorien gültig.

    NDP zu 4.4.2.5(2) Tragfähigkeit horizontaler Scheiben

    Für den Überfestigkeitswert gelten die Angaben nach DIN EN 1998-1:2010-12:

    γ d = 1,3 für spröde Versagensformen, wie in schubbeanspruchten Betonscheiben,

    γ d = 1,1 für duktile Versagensformen.

    NDP zu 4.4.3.2(2) Beschränkung der gegenseitigen Stockwerksverschiebung

    Es ist sicherzustellen, dass sowohl die nicht tragenden Bauteile als auch ihre Verbindungen und Befesti-gungen oder Verankerungen der Kombination aus maßgebenden ständigen, veränderlichen und seismischenEinwirkungen standhalten. Besonderes Augenmerk ist auf die Konsequenzen behinderter Verformungen

    (z. B. bei spröden Fassadenteilen) zu legen.

    NDP zu 5.2.1(5) Energiedissipationskapazität und Duktilitätsklassen

    Es wird empfohlen, im Anwendungsbereich dieser Norm die Duktilitätsklassen DCL und DCM zu verwenden.

    NDP zu 5.2.2.2(10) Verhaltensbeiwerte für horizontale Erdbebeneinwirkungen

    Eine Erhöhung von qo in Abhängigkeit eines besonderen Qualitätssicherungssystems ist nicht zulässig.

    NDP zu 5.2.4(1) und (3) Sicherheitsnachweise

    Für die Erdbeben-Bemessungssituation sind die Material-Teilsicherheitsbeiwerte für ständige und vorüber-gehende Bemessungssituationen zu verwenden. Diese sind der DIN EN 1992-1-1 und ihrem nationalen

    Anhang zu entnehmen.

    NDP zu 5.4.3.5.2(1) Beanspruchbarkeit auf Schub

    Es gilt die in der Anmerkung zu 5.4.3.5.2(1) der DIN EN 1998-1:2010-12 gegebene Empfehlung. Bezüglichder Querbewehrung von Wänden gilt DIN EN 1992-1-1:2011-01, 9.6.2.

    NDP zu 5.8.2(3) Zerrbalken und Gründungsbalken

    Es gilt die in der Anmerkung zu 5.8.2(3) der DIN EN 1998-1:2010-12 gegebene Empfehlung. Es gelten dieWerte bw,min = 0,25 m und hw,min = 0,4 m für Hochbauten mit bis zu drei Geschossen oder hw,min = 0,5 m fürHochbauten mit vier oder mehr Geschossen.

    NDP zu 5.8.2(4) Zerrbalken und Gründungsbalken

    Es gilt die in der Anmerkung zu 5.8.2(4) der DIN EN 1998-1:2010-12 gegebene Empfehlung. Es gelten dieWerte t min = 0,2 m und ρ s,min = 0,2 %.

    NDP zu 5.8.2(5) Zerrbalken und Gründungsbalken

    Es gilt die in der Anmerkung zu 5.8.2(5) der DIN EN 1998-1:2010-12 gegebene Empfehlung mit ρ b,min = 0,4 %.

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    DIN EN 1998-1/NA:2011-01

    NDP zu 5.11.1.3.2(3) Energiedissipation

    Für vorgefertigte Wandscheibensysteme ist die Duktilitätsklasse DCL zu verwenden.

    NDP zu 5.11.1.4 Verhaltensbeiwerte

    Es gelten die empfohlenen Werte: k = 1,0 für Tragwerke mit Verbindungen nach 5.11.2.1.1 bis 5.11.2.1.3,k = 0,5 für Tragwerke mit anderen Verbindungstypen.

    NDP zu 5.11.1.5(2) Untersuchung einer vorübergehenden Situation

    Ist die Berücksichtigung von Erdbebeneinwirkungen nach 5.11.1.5 (1) der DIN EN 1998-1:2010-12 währendder Errichtung von baulichen Anlagen erforderlich, so ist der Wert Ap abhängig von den Umständen desvorliegenden Einzelfalls zu wählen.

    NDP zu 5.11.3.4(7) Vorgefertigte Wände in Großtafel-Bauweise

    Es gilt die in der Anmerkung zu 5.11.3.4(7) der DIN EN 1998-1:2010-12 gegebene Empfehlung mit dem Wert ρ c,min = 1 %.

    NDP zu 6.1.2(1) Auslegungskonzepte

    Es wird empfohlen, im Anwendungsbereich dieser Norm die Höchstwerte der Verhaltensbeiwerte q nachTabelle 6.2 für deutsche Erdbebengebiete auf q ≤ 4 zu begrenzen. Ferner wird empfohlen, DuktilitätsklasseDCL oder DCM zu verwenden.

    NDP zu 6.1.3(1) Sicherheitsnachweise

    Für die Teilsicherheitsbeiwerte γ S gilt γ S = γ M Die Teilsicherheitsbeiwerte γ M sind der DIN EN 1993-1-1 zuentnehmen.

    NDP zu 6.2(3) Werkstoffe

    Für den Überfestigkeitsbeiwert gilt der vorgeschlagene Wert γ ov = 1,25.

    ANMERKUNG Der zur Bestimmung des Überfestigkeitsbeiwerts verwendete obere Wert der Streckgrenze muss durchdie einschlägigen Produktregeln gewährleistet sein.

    NDP zu 6.2(7) Werkstoffe

    In Bauwerken der Duktilitätsklassen DCM und DCH müssen dissipative Bauteile im Freien dieMindestzähigkeit T 27J = −20 °C aufweisen.

    NDP zu 6.5.5(7) Auslegungsregeln für Verbindungen im dissipativen Bereich

    Keine ergänzenden Regeln für Anschlussbemessung.

    HINWEIS — Im Geltungsbereich der Landesbauordnungen können Versuchsergebnisse nur imRahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung anwendbar gemacht werden.

    NDP zu 6.7.4(2) Riegel und Stützen

    Für die überkritische Resttragfähigkeit von Druckdiagonalen gilt der empfohlene Wert γ PB = 0,3.

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    NDP zu 7.1.2(1) Auslegungskonzepte

    Es wird empfohlen, im Anwendungsbereich dieser Norm die Höchstwerte der Verhaltensbeiwerte q nachTabelle 6.2 für deutsche Erdbebengebiete auf q ≤ 4 zu begrenzen.

    NDP zu 7.1.3(1) und (3) SicherheitsnachweiseEs gelten die Angaben dieses Dokumentes zu 5.2.4(1),(3) und zu 6.1.3(1).

    NDP zu 7.1.3(4) Sicherheitsnachweise

    Es gelten die Angaben dieses Dokumentes zu 6.2(3).

    NDP zu 7.7.2(4) Berechnung

    Es gilt der empfohlene Wert r = 0,5.

    NDP zu 8.3(1) Duktilitätsklassen und Verhaltensbeiwerte

    (1) Bezüglich der erforderlichen hysteretischen Dissipationsfähigkeit sind die drei Duktilitätsklassen DCL(gering dissipativ), DCM (teilweise dissipativ) und DCH (dissipativ, mit erhöhter Duktilität) wie folgt zuunterscheiden:

    a) Duktilitätsklasse DCL

    Der Duktilitätsklasse DCL sind Tragwerke zuzuordnen, die beim Bemessungserdbeben im Wesentlichenim elastischen Zustand verbleiben sollen und an die keine besonderen Duktilitätsanforderungen gestelltwerden. Dieser Duktilitätsklasse dürfen alle Holzbauten zugeordnet werden. Es sind hier alle Tragwerkezuzuordnen, die keine nachgiebigen Verbindungen mit stiftförmigen Verbindungsmitteln aufweisen, wiez. B.

    Dreigelenkbögen;

    Dreigelenkrahmen mit Keilzinkenvollstößen in den Rahmenecken;

    Stützen-Binder-Tragwerke mit unnachgiebig eingespannten Stützenfüßen.

    b) Duktilitätsklasse DCM

    Der Duktilitätsklasse DCM sind Tragwerke zuzuordnen, bei denen sich die Duktilitätsanforderungen aufwenige aber wirksame dissipative Bereiche mit stiftförmigen Verbindungsmitteln beschränken, soweit sienicht für die Duktilitätsklasse DCL, im elastischen Zustand, ausgelegt werden. Dazu zählen:

    Stützen-Binder-Tragwerke mit nachgiebig (mittels Dübelverbindungen) eingespannten Stützenfüßen;

    Zwei- und Dreigelenkrahmen mit Dübelverbindungen in den Rahmenecken;

    Holztafelbauten mit starren Schubfeldern (verleimten Schubfeldern), bei denen der Anschluss dereinzelnen Tafeln untereinander mittels mechanischer Verbindungsmittel erfolgt.

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    c) Duktilitätsklasse DCH

    Der Duktilitätsklasse DCH sind Tragwerke zuzuordnen, die viele dissipative Bereiche mit metallischenstiftförmigen Verbindungsmitteln besitzen, soweit sie nicht für die Duktilitätsklasse DCL, im elastischenZustand, ausgelegt werden. Dazu zählen:

    Statisch überbestimmte Tragwerke mit Verbindungen aus metallischen stiftförmigen Verbindungs-mitteln, bei denen die Energiedissipation ausschließlich über die Verbindungsmittel erfolgt.

    Wandscheiben mit metallischen stiftförmigen Verbindungsmitteln, bei denen ein Auszugsversagender Verbindungsmittel ausgeschlossen werden kann.

    Skelettbauten und Pfostenriegelkonstruktionen, bei denen die mechanischen Verbindungsmittel inden Knotenpunkten als Horizontalaussteifung auf Grundlage der Plastizitätstheorie bemessenwurden.

    Wandscheiben mit stiftförmigen metallischen Verbindungsmitteln, bei denen die besondere Duktilitätder Verankerung und der Verbindung „Plattenwerkstoff-Verbindungsmittel-Holzunterkonstruktion“nachgewiesen wurde.

    Als Verbindungsmittel im Sinne von Tabelle NA.7 gelten sämtliche stiftförmige Verbindungsmittel nachDIN EN 1995-1-1.

    Tabelle NA.7 — Auslegungskonzepte, Tragwerkstypen und Höchstbeträge derVerhaltensbeiwerte für die drei Duktilitätsklassen

    Duktilitätsklasse undAuslegungskonzept q Beispielhafte Merkmale von Tragwerken

    Duktilitätsklasse DCL

    Niedriges Energiedissipationsvermögen1,5

    Zwei- und Dreigelenkbögen ohne besondere Dissipationsmecha-nismen, Kragarme, Fachwerkkonstruktionen mit steifen

    Anschlüssen

    Duktilitätsklasse DCM

    Mittleres Energiedissipationsvermögen2,5

    Statisch überbestimmte Tragwerke mit Verbindungen aus nach-giebigen stiftförmigen Verbindungsmitteln, Bauteile in Holztafel-bauart mit starren (z. B. verleimten) Schubfeldern.

    4,0

    Statisch überbestimmte Tragwerke mit Verbindungen ausmetallischen stiftförmigen Verbindungsmitteln, bei denen die Ener-giedissipation ausschließlich über die Verbindungsmittel erfolgt,Wandscheiben mit metallischen stiftförmigen Verbindungsmitteln,bei denen ein Auszugsversagen ausgeschlossen werden kann a

    Duktilitätsklasse DCH

    Hohes Energiedissipationsvermögen

    5,0Wandscheiben mit stiftförmigen metallischen Verbindungsmitteln,bei denen die besondere Duktilität der Verankerung und der Ver-bindung „Plattenwerkstoff-Verbindungsmittel-Holzunterkonstruk-tion“ nachgewiesen wurde.

    a In der Klasse DCH sind die Mindesteindringtiefen nach DIN 1052 für Klammern und glattschaftige Nägel um den Faktor 1,25 zuerhöhen.

    Es wird empfohlen, Duktilitätsklasse DCL oder DCM zu verwenden. Bei einer Kombination von Tragwerkenmit den Duktilitätsklassen DCL und DCH in den Erdbebenzonen 2 und 3 darf der Verhaltensbeiwert nichthöher als q = 1,5 angesetzt werden.

    ANMERKUNG Im Geltungsbereich der Landesbauordnungen sind alle versuchtechnischen Nachweise im Rahmeneiner allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zu führen.

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    DIN EN 1998-1/NA:2011-01

    NDP zu 9.2.1(1) Mauersteinarten

    In den Erdbebenzonen 1 bis 3 dürfen alle Mauersteine nach DIN EN 771-1, DIN EN 771-2, DIN EN 771-3,DIN EN 771-4 verwendet werden, sofern diese nach den entsprechenden Anwendungsnormen DIN V 105-6,DIN V 20000-401, -402, -403 bzw. -404 oder als Mauersteine nach einer allgemeinen bauaufsichtlichenZulassung geeignet sind oder zusätzlich folgende Anforderungen erfüllen:

    Mauerziegel nach DIN V 105-100;

    Kalksandsteine nach DIN V 106;

    Betonsteine nach DIN V 18151-100, DIN V 18152-100 oder DIN V 18153-100;

    Porenbetonsteine nach DIN V 4165-100.

    NDP zu 9.2.2(1) Mindestfestigkeit von Mauersteinen

    Es werden keine weiteren Anforderungen an die Druckfestigkeit bei Verwendung der nach 9.2.1(1) zulässigenMauersteine in deutschen Erdbebengebieten gestellt.

    NDP zu 9.2.3(1) Mörtel

    In den Erdbebenzonen 1 bis 3 dürfen alle Mauermörtel nach DIN EN 998-2 in Verbindung mitDIN V 20000-412:2004-03 oder nach DIN V 18580 verwendet werden.

    NDP zu 9.2.4(1) Mauerwerksverbund

    In den Erdbebenzonen 1 bis 3 dürfen alle Klassen der Stoßfugenausführung verwendet werden.

    NDP zu 9.3(2) Bauwerkstypen und Verhaltensbeiwerte

    Die Mindestdicke unbewehrter tragender Mauerwerkswände, die allein den Vorschriften von DIN EN 1996entsprechen, beträgt 115 mm.

    NDP zu 9.3(3) Bauwerkstypen und Verhaltensbeiwerte

    Unbewehrtes Mauerwerk darf in allen deutschen Erdbebenzonen eingesetzt werden.

    NDP zu 9.3(4) Bauwerkstypen und Verhaltensbeiwerte

    Tabelle NA.8 — Bauwerkstypen und Höchstbeträge der Verhaltensbeiwerte

    Bauwerkstyp Verhaltensbeiwertq

    Unbewehrtes Mauerwerk nach DIN EN 1996-1 1,5

    Unbewehrtes Mauerwerk nach DIN EN 1998-1 Tabelle NA.9

    Eingefasstes Mauerwerk Tabelle NA.9

    Bewehrtes Mauerwerk 3,0

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    Tabelle NA.9 — Verhaltensbeiwert q für unbewehrtes und eingefasstes Mauerwerk nach DIN EN 1998-1

    WandgeometrieMauerwerksart

    h/l a ≤ 1 h /l ≥ 1,6 Unbewehrtb, c 1,5 2,0Eingefasst 2,0 2,5a h/l bezeichnet das Verhältnis der lichten Geschosshöhe zur Länge der längsten Wand in der betrachteten Gebäuderichtung.b Die Verwendung von Verhaltensbeiwerten q > 1,5 ist nur zulässig, wenn bei der Bemessungssituation infolge Erdbeben die

    mittlere Normalspannung in den entsprechenden Wänden 15 % der charakteristischen Mauerwerkdruckfestigkeit f k nachDIN EN 1996-1-1 nicht überschreitet.

    c Die Tragwerksmodellierung darf nach DIN EN 1996-1-1 erfolgen.Zwischenwerte dürfen linear interpoliert werden.

    NCI zu 9.4(6) Tragwerksberechnung

    Alternativ kann eine Umverteilung der durch lineare Berechnung nach Abschnitt 4 ermittelten Gesamterd-bebenlast auf die einzelnen Wände vorgenommen werden, wenn:d) die Lastumlagerung unter Verwendung elastisch-ideal plastischer Lastverformungskurven der Einzelwändeunter Einhaltung des globalen Gleichgewichts erfolgt. Hierbei darf hinsichtlich der Tragwerksmodellierungnach DIN EN 1996-1-1 verfahren werden.

    Dabei dürfen die maximalen Verformungen zwischen Wandfuß und Wandkopf für alle Mörtel und Steinartenvon in Deutschland üblichen Bauweisen für unbewehrtes Mauerwerk wie folgt angesetzt werden:

    Biegeversagen: 0,006 ⋅ H 0/ L ⋅ H .

    Schubversagen: 0,004 ⋅ H , wenn bei der Bemessungssituation infolge Erdbeben die mittlere Normalspan-nung 15 % der charakteristischen Mauerwerkdruckfestigkeit f k nach DIN EN 1996-1-1 oder allgemeiner

    bauaufsichtlicher Zulassung nicht überschreitet. In allen anderen Fällen ist die Verformung für Schubver-sagen mit höchstens 0,003 ⋅ H anzusetzen.

    Hierbei sind H die Stockwerkshöhe, L die Wandlänge und H 0 der Abstand zwischen dem Querschnitt, in demdie Biegekapazität erreicht wird, und dem Wendepunkt, jeweils in m.

    Für eingefasstes Mauerwerk dürfen die für unbewehrtes Mauerwerk angegebenen Verformungswerte um denFaktor 2 vergrößert werden.

    NDP zu 9.5.1(5) Auslegungskriterien und Konstruktionsregeln

    Tabelle NA.10 — Mindestanforderungen an aussteifende Wände(Schubwände)

    Erdbebenzone hef /t ef t ef

    mm l/h 1 nach DIN EN 1996-1-1 ≥ 0,272 ≤ 18 ≥ 150a ≥ 0,273 ≤ 15 ≥ 175 ≥ 0,27

    hef Knicklänge nach DIN EN 1996-1-1t ef Wanddickel Wandlängea Wände der Wanddicke ≥ 115 mm dürfen zusätzlich berücksichtigt werden, wenn hef /t ef ≤ 15 ist.

    Giebelwände sind durch Querwände oder Pfeilervorlagen ausreichend auszusteifen, falls sie nicht kraft-schlüssig mit dem Dachstuhl verbunden werden.

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    NDP zu 9.6(3) Sicherheitsnachweise

    Tabelle NA.11 — Teilsicherheitsbeiwerte für Mauerwerksbauten in der Erdbebenbemessungssituation

    Baustoff TeilsicherheitsbeiwertMauerwerk γ

    m 1,2

    Bewehrungsstahl γ s 1,0

    NDP zu 9.7.2(1) Regeln für „einfache Mauerwerksbauten“

    Tabelle NA.12 — Mindestanforderungen an die auf die Geschossgrundrissfläche bezogeneQuerschnittsfläche von Schubwänden c), d)

    a gR S γ I ≤ 0,6 k a k r e

    a gR S γ I ≤ 0,9 k a k r e

    a gR S γ I ≤ 1,2 k a k r e

    Steindruckfestigkeitsklasse nach DIN 1053-1 b

    Anzahl derVollgeschosse

    4 6 ≥ 12 4 6 ≥ 12 4 6 ≥ 121 0,02 0,02 0,02 0,03 0,025 0,02 0,04 0,03 0,022 0,035 0,03 0,02 0,055 0,045 0,03 0,08 0,05 0,043 0,065 0,04 0,03 0,08 0,065 0,05

    4 KvNz 0,05 0,04 KvNz

    Kein vereinfachterNachweis zulässig

    (KvNz)a Für Gebäude, bei denen mindestens 70 % der betrachteten Schubwände in einer Richtung länger als 2 m sind, beträgt der

    Beiwert k = 1 + (l a − 2)/4 ≤ 2. Dabei ist l a die mittlere Wandlänge der betrachteten Schubwände in m. In allen anderen Fällenbeträgt k = 1. Der Wert γ I wird nach Tabelle NA.6 bestimmt.

    b Bei Verwendung unterschiedlicher Steinfestigkeitsklassen, z. B. für Innen- und Außenwände, sind die Anforderungswerte im Ver-hältnis der Steifigkeitsanteile der jeweiligen Steinfestigkeitsklasse zu wichten.

    cZwischenwerte dürfen linear interpoliert werden.d Die Verwendung der Steinfestigkeitsklasse 2 für Außenwände ist zulässig, wenn in jeder Richtung wenigstens 50 % der erforder-lichen Wandquerschnittsfläche der Schubwände aus Mauerwerk der Festigkeitsklasse 4 oder höher bestehen. Die Gesamtquer-schnittsfläche der Schubwände muss dann die in Tabelle NA.12 für die Steinfestigkeitsklasse 4 geltenden Werte einhalten.

    e Für Reihenhäuser mit Abmessungen von B ≤ 7 m und L ≤ 12 m und mindestens zwei parallelen Wänden in zwei orthogonalenRichtungen, wobei die Länge jeder dieser Wände mindestens 40 % der Bauwerkslänge in der betrachteten Richtung sein muss,kann k r

    mit 1,25 angesetzt werden. In allen anderen Fällen beträgt k r = 1,0.

    NDP zu 9.7.2(2)b Regeln für „einfache Mauerwerksbauten“

    Das Mindest-Seitenverhältnis darf nicht kleiner als λ min = 0,25 sein.

    NDP zu 9.7.2(2)c Regeln für „einfache Mauerwerksbauten“

    Es gilt der empfohlene Wert pmax = 15 %.

    NCI zu 9.7.2(3) Regeln für „einfache Mauerwerksbauten“

    Alternativ ist die Bedingung 9.7.2 (3)d auch erfüllt, wenn der überwiegende Teil der Vertikallasten von denSchubwänden in den beiden orthogonalen Hauptrichtungen abgetragen wird.

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    NDP zu 9.7.2(5) Regeln für „einfache Mauerwerksbauten“

    Größter zulässiger Unterschied der Masse und der Wandfläche übereinander liegender Geschosse bei„einfachen Mauerwerksbauten“:

    Die größten zulässigen Werte betragen Δm,max

    = 20 % und Δ A,max

    = 30 %.

    NDP zu 10.3(2)P Grundlegende Anforderungen

    Vergrößerungsfaktor der erdbebenbedingten Verschiebungen für die Auslegung von Einrichtungen zurSchwingungsisolierung:

    Es gilt der empfohlene Wert γ x = 1,2.

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    NCI Anhang NA.D(informativ)

    Vereinfachte Auslegungsregeln für einfache Bauten des üblichenHochbaus

    NCI NA.D.1 Allgemeines

    (1) Voraussetzungen für die Anwendung dieser vereinfachten Auslegungsregeln sind:

    a) Der Bauwerksstandort und die Art des Untergrundes weisen keine besonderen Risiken bezüglichHangrutschung und Setzung infolge Bodenverflüssigung oder Bodenverdichtung bei Erdbeben auf.

    b) Der Baugrund besteht nicht aus mächtigen unverfestigten Ablagerungen in lockerer Lagerung (z. B.lockerer Sand) bzw. solchen in weicher oder breiiger Konsistenz (z. B. Seeton, Schlick) (dominierendeScherwellengeschwindigkeiten liegen unter 150 m/s).

    (2) Die in diesem Anhang beschriebene vereinfachte Berechnungsmethode darf für übliche Hochbauten derBedeutungskategorie I bis III mit nicht mehr als 6 Geschossen und einer maximalen Gebäudehöhe von 20 müber der im Mittel gemessenen Geländehöhe angewendet werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

    a) Das Bauwerk sollte im Grundriss eine nahezu symmetrische Verteilung von Horizontalsteifigkeit undMasse in beide Hauptrichtungen aufweisen. Bei Abweichungen von der Symmetrie muss das Bauwerk inder Lage sein, die entsprechenden Auswirkungen (z. B. aus Torsion) nach A.4 aufzunehmen.

    b) Der Grundriss des Gebäudes weist keine stark gegliederten Formen wie z. B. die von H, X, L, T oder Uauf. Gegliederte Formen sind nur zulässig, wenn die einzelnen Gebäudeabschnitte durch geeigneteFugen (siehe NA.D.8 d) schwingungstechnisch voneinander getrennt werden. In diesem Fall ist jederGebäudeabschnitt für sich getrennt zu betrachten.

    c) Die Decken müssen als quasi-starre Scheiben in der Lage sein, die horizontalen Kräfte in dieaussteifenden Bauteile weiterzuleiten.

    d) Alle Systeme zur Abtragung von Horizontallasten, wie Kerne, tragende Wände oder Rahmen, müssen beimehrgeschossigen Gebäuden ohne Unterbrechung von der Gründung bis zur obersten lastverteilendenDecke verlaufen. Anderenfalls muss die horizontale und vertikale Lastweiterleitung sichergestellt werden.

    e) Die Horizontalsteifigkeit, die tatsächliche Horizontaltragfähigkeit und die Masse der einzelnen Geschosse

    bleiben konstant oder verringern sich nur allmählich ohne große sprunghafte Veränderungen mit derBauwerkshöhe (Ausnahme: Übergang in Untergeschosse).

    (3) Bei Hochbauten, die den in den Absätzen (1) und (2) genannten Kriterien genügen, darf die Berechnunganhand von zwei ebenen Modellen, jeweils für eine der beiden Hauptrichtungen, durchgeführt werden. DieStandsicherheit des Bauwerks muss in jeder Richtung unter Berücksichtigung von NA.D.5 und der möglichenTorsionswirkung entsprechend NA.D.4 nachgewiesen werden.

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    NCI NA.D.2 Gesamterdbebenkraft

    (1) Die Gesamterdbebenkraft F b für jede Hauptrichtung wird wie folgt bestimmt:

    ( ) λ ⋅⋅= M T S F 1db (NA.D.1)

    Dabei ist

    S d(T 1) die Ordinate des Bemessungsspektrums (NA.3.2.2.5) bei Grundschwingzeit T 1;

    T 1 die Grundschwingzeit des Bauwerks für die Translationsbewegung in der betrachteten Richtung;

    M die Gesamtmasse des Bauwerks, die nach Absatz (2) berechnet wird;

    λ ein Korrekturfaktor mit dem Wert λ = 0,85 für T 1 ≤ 2 · T C für Gebäude mit mehr als 2 Geschossenund λ = 1,0 in allen anderen Fällen.

    (2) Die Gesamtmasse des Bauwerks M wird unter Berücksichtigung aller ständigen Einwirkungen und 30 %der Nutzlasten (80 % bei Lagerräumen, Bibliotheken, Warenhäusern, Parkhäusern, Werkstätten undFabriken) ermittelt. Schneelasten werden zu 50 % berücksichtigt.

    (3) Der Wert von T 1 [s] darf durch folgenden Ausdruck näherungsweise bestimmt werden:

    uT ⋅= 21 (NA.D.2)

    Dabei bezeichnet u [m] die fiktive horizontale Auslenkung der Gebäudeoberkante unter den in horizontalerRichtung angesetzten ständigen und quasi-ständigen Lasten aus den Massen nach Absatz (2).

    (4) Der Verhaltensbeiwert q darf für alle Bauwerksarten höchstens zu 1,5 angesetzt werden.

    (5) Alternativ zu Absatz (1) kann die Gesamterdbebenkraft F b für jede Hauptrichtung unter Ansatz von q = 1,5auf der sicheren Seite liegend wie folgt bestimmt werden:

    M S F ⋅= dmaxb (NA.D.3)

    (6) Verankerungen von Holztafelelementen sind für Kräfte infolge der vollen S dmax-Werte nach Tabelle NA.D.1zu bemessen.

    Tabelle NA.D.1 — Maximale Bemessungsspektralbeschleunigung S dmax [m/s2]

    BK I BK II BK IIIErdbebenzone 1 0,8 1 1,2

    Erdbebenzone 2 1,2 1,5 1,8

    Erdbebenzone 3 1,6 2 2,4

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    NCI NA.D.3 Verteilung der horizontalen Erdbebenkräfte

    (1) Die Beanspruchungsgrößen aus Erdbebeneinwirkung müssen bestimmt werden, indem an den beidenebenen Modellen horizontale Kräfte F i an allen Geschossmassen mi angebracht werden.

    (2) Die Kräfte F i können linear über die Höhe verteilt werden (Bild NA.D.1):

    1 j j j

    iibi

    ∑=

    ⋅⋅=

    nm z

    m z F F (NA.D.4)

    mit

    mi, m j Geschossmassen, berechnet nach NA.D.2 (2).

    z i, z j Höhe der Massen mi, m j über der Ebene, in der die Erdbebeneinwirkung angreift (Fundament-

    ebene oder Oberkante eines starren Kellergeschosses); F i die am Geschoss i angreifende Horizontalkraft;

    F b die Gesamterdbebenkraft nach Gleichung (NA.D.1) bzw. Gleichung (NA.D.3).

    Bild NA.D.1 — Höhenproportionale Verteilung der Erdbebenkräfte

    (3) Die horizontalen Kräfte F i, die nach diesem Unterabschnitt bestimmt wurden, müssen unter der Annahmein ihrer Ebene starrer Deckenscheiben auf die Aussteifungssysteme für Horizontallasten verteilt werden.

    NA.D.4 Torsionswirkungen

    (1) Falls das Bauwerk im Grundriss eine nahezu symmetrische Verteilung von Horizontalsteifigkeit und Massein beide Hauptrichtungen aufweist, ist der Beitrag von Torsion durch Erhöhung der Erdbebenschnittgrößen um15 % abgedeckt.

    Hinweis — Kann es aus der Nutzung zu länger anhaltenden wesentlichen unsymmetrischen Belastun-gen kommen, z. B. bei einem über längere Zeit nur teilweise genutzten Lagergebäude, so sind die sichhieraus im Erdbebenfall ergebenden Torsionswirkungen bei den Nachweisen zu berücksichtigen.

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    (2) Zur Berücksichtigung der Torsionswirkung sind die Exzentrizitäten der resultierenden Ersatzkräfte deroben liegenden Geschosse in die Hauptrichtungen wie folgt anzusetzen (Bild NA.D.2):

    i1,i0,imin,

    i2,i1,i0,imax,

    0,5 eee

    eeee

    −⋅=

    ++= (NA.D.5)

    mit

    i Hauptrichtungen i = x, y;

    e0,i Tatsächliche Exzentrizität;

    e1,i Zufällige Exzentrizität, e1i = 0,05· Li, Li: Bauwerksabmessung senkrecht zur Erdbebenrichtung;

    e2,i Zusätzliche Exzentrizität.

    Die zusätzliche Exzentrizität e2,i berechnet sich zu:

    ( ) ( )yxii0,

    yxi2, 1,010

    1,0 L L Le

    L Le +⋅≤

    ⋅+⋅= (NA.D.6)

    (3) Bei Vorhandensein einer guten Torsionsaussteifung kann e2,i auch nach Gleichung (NA.D.7) bestimmtwerden:

    ( )⎥

    ⎡⋅⋅+−++−−= 2i

    2i0,

    22i

    2i0,

    2s

    2i

    2i0,

    2s

    i0,i2, 42

    1r er el r el

    ee (NA.D.7)

    Mit den Flächenmomenten 2. Grades (Trägheitsmomente) der in der betrachteten Hauptrichtung i liegenden Aussteifungselemente I j und der senkrecht dazu liegenden Aussteifungselemente I k sowie den dazugehörigen Abständen zum Steifigkeitsmittelpunkt r j und r k berechnet sich der Torsionsradius zu:

    ∑∑∑ ⎟⎟

    ⎞⎜⎜

    ⎛ +

    =

    j

    k j

    I

    r I r I

    r j

    2kk

    2 j j

    i

    Der Trägheitsradius kann für eine Rechteckfläche (Bild NA.D.2) wie folgt ermittelt werden:

    12

    2y

    2x2

    s L L

    l +

    =

    Bild NA.D.2 — Anzusetzende Exzentrizitäten für eine in y-Richtung wirkende Erdbebenkraft

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    NCI NA.D.5 Kombination der Beanspruchungsgrößen infolge der Komponentender Erdbebeneinwirkung

    (1) Es darf angenommen werden, dass die Erdbebeneinwirkung getrennt in Richtung der beiden senkrechtzueinander stehenden horizontalen Hauptachsen des Bauwerks angreift. Sind Torsionswirkungen nachNA.D.4 (2) zu berücksichtigen, müssen in jeder Richtung zusätzlich 30 % der Schnittgrößen infolge derErdbebeneinwirkung (u. a. aus Torsionswirkung) aus der jeweils anderen Richtung berücksichtigt werden.

    (2) Die Vertikalkomponente der Erdbebeneinwirkung darf üblicherweise vernachlässigt werden, außer beiBalken und Decken, die Stützen oder aussteifende oder tragende Wände tragen.

    NCI NA.D.6 Berechnung der Verformungen

    (1) Die Verformungen infolge Erdbebeneinwirkung können vereinfachend auf der Grundlage der elastischenVerformungen des Tragsystems berechnet werden:

    es d qd ⋅= (NA.D.8)

    Dabei istd s die Verformung des Tragsystems infolge Erdbebeneinwirkung;

    q Verhaltensbeiwert;d e die durch lineare Berechnung aufgrund des Bemessungsspektrums ermittelte Verformung des

    gleichen Punktes des Tragsystems.

    NCI NA.D.7 Nicht tragende Bauteile

    (1) Für sekundäre und nicht tragende Bauteile (z. B. Verglasungskonstruktionen, spröde Außenwandbeklei-dungen, Brüstungen, Giebel, Antennen, technische Anlagenteile, nicht tragende Außenwände, nicht tragendeinnere Trennwände über 3,50 m Höhe, Geländer, Schornsteine), die im Falle des Versagens Gefahren fürPersonen hervorrufen oder das Tragwerk des Bauwerks beeinträchtigen können, muss nachgewiesen wer-den, dass sie — zusammen mit ihren Auflagern — die Bemessungs-Erdbebeneinwirkung aufnehmen können.

    (2) Für nicht tragende innere Trennwände unter 3,50 m Höhe und nichttragende Außenschalen vonzweischaligem Mauerwerk ist ein rechnerischer Nachweis für den Lastfall Erdbeben nicht erforderlich.

    (3) Es ist sicherzustellen, dass sowohl die nicht tragenden Bauteile als auch ihre Verbindungen und Befesti-gungen oder Verankerungen der Kombination aus maßgebenden ständigen, veränderlichen und seismischenEinwirkungen standhalten. Besonderes Augenmerk ist auf die Konsequenzen behinderter Verformungen(z. B. bei spröden Fassadenteilen) zu legen.

    (4) Die Schnittgrößen infolge der Erdbebeneinwirkung dürfen vereinfachend bestimmt werden, indem an dennicht tragenden Bauteilen eine Horizontalkraft F a in ungünstigster Richtung wirkend angesetzt wird:

    aagRa 4 γ ⋅⋅⋅⋅= mS F a (NA.D.9)Dabei ist

    F a die horizontale Erdbebenkraft, die im Massenschwerpunkt des nicht tragenden Bauteils in derungünstigsten Richtung angreift;

    ma die Masse des Bauteils;

    S Bodenparameter nach Tabelle NA.4;

    ga R Referenz-Spitzenwert der Bodenbeschleunigung nach Tabelle NA.3;

    γ a Bedeutungsfaktor des nicht tragenden Bauteils

    γ a = 1,5 für Verankerungen von Maschinen und Geräten, die für Systeme zur Lebensrettungbenötigt werden. In allen anderen Fällen darf γ a = 1,0 gesetzt werden.

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    (3) Für Mauerwerksbauten darf auch auf einen rechnerischen Nachweis verzichtet werden, wenn dieBedingungen nach NA.D.10 eingehalten sind.

    (4) Wenn das Kellergeschoss bzw. das Geschoss über Gründungsebene als steifer Kasten ausgebildet undauf einheitlichem Niveau gegründet ist, muss es bei der Ermittlung der Geschossanzahl nicht berücksichtigt

    werden. Sofern die Konstruktion in dieser Hinsicht nicht zweifelsfrei bewertet werden kann, darf dieBedingung als erfüllt angesehen werden, wenn in jeder Richtung die Gesamtsteifigkeit dieses Geschosses,d. h. Biege- und Schubsteifigkeit aller Bauteile, die primär zur Abtragung der horizontalen Erdbebenbe-lastungen herangezogen werden, mindestens 5-mal größer ist als die entsprechende Steifigkeit des darüberliegenden Geschosses.

    Tabelle NA.D.2 — Bedeutungskategorie und zulässige Anzahl der Vollgeschosse fürHochbauten mit Standsicherheitsnachweis durch Vergleich mit Wind

    Erdbebenzone Bedeutungskategorie Maximale Anzahl vonVollgeschossen

    123

    I bis IIII und III und II

    432

    NCI NA.D.9 Gründungen

    (1) Der Zusammenhalt des Bauwerks bzw. der jeweils dynamisch unabhängigen Teile eines Bauwerks imGründungsbereich muss konstruktiv sichergestellt sein.

    (2) Bei getrennten Gründungskörpern ist sicherzustellen (z. B. durch konstruktive Maßnahmen), dass alsFolge möglicher Relativverschiebungen zwischen den einzelnen Fundamenten keine unzulässigenVerschiebungen oder Beanspruchungen im Bauwerk auftreten. Auf die konstruktiven Maßnahmen kann infolgenden Fällen verzichtet werden:

    Bei Baugrundklasse A in allen Erdbebenzonen;

    Bei Baugrundklasse B und Erdbebenzone 1.

    (3) Nicht abgedeckt durch die vereinfachten Regeln sind Gründungen von Gebäuden bzw. dynamisch unab-hängigen Bauwerksteilen:

    a) in unterschiedlicher Tiefe; sofern dies das Schwingungsverhalten wesentlich beeinflusst;

    b) auf unterschiedlichen Gründungselementen, die ein deutlich von einander abweichendes Verformungs-verhalten aufweisen;

    c) auf verschiedenartigem Baugrund mit deutlich von einander abweichendem Verformungs- bzw. Setzungs-verhalten;

    d) auf Pfahlgründungen, soweit sie das dynamische Verhalten wesentlich mitbestimmen.

    (4) Auf einen rechnerischen Nachweis der Tragsicherheit der Gründungen für den Lastfall Erdbeben kann imRahmen dieser vereinfachten Regeln verzichtet werden.

    NCI NA.D.10 Besondere Regeln für Mauerwerksbauten

    Für Mauerwerksbauten darf auf einen rechnerischen Nachweis verzichtet werden, wenn die Regeln vonDIN EN 1998-1:2010-12, 9.7, unter Berücksichtigung des Nationalen Anhanges eingehalten sind.

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