... ein bedeutender Teil muss durch Einsparung von Personalkosten erbracht werden ... Abbau von 2.285 Vollzeitkräften ... Dieser Abbau betrifft grundsätzlich alle Berufsgruppen der Charité.
Auszug aus dem Unternehmenskonzept der Charité vom 25.02.2005
Arbeitszeit = Gehalt ?
1. Übersicht: Rückblick und Gegenwart
2. Mögliche Arbeitszeit- und Tarifmodelle (Opt-Out)
3. Diskussion und Abstimmung
Kündigung des Tarifvertrages 2001, seitdem keine Gehaltssteigerung, kein Inflationsausgleich
Rückblick
Übergangsverträge seit 1.5.2004, auch bei Verlängerung des Arbeitsverhältnisses
• Kein Weihnachtsgeld, kein Urlaubsgeld, • keine altersbedingte Höherstufung, kein
Bewährungsaufstieg• Entspricht ca. 8-10% Einkommensverlust• Vom Vorstand kalkuliertes Einsparvolumen 2004:
500.000 €, 2005: mindestens 1.000.000 €
Arztgehälter im Vergleich
Barham et al. 2002
Ärzteinitiative
• Gegründet im Mai 2004• Anlass:
Einführung von sogenannten Übergangsverträgen für Vertragsverlängerungen und Neueinstellungen zum 1.5.2004 für alle Mitarbeiter der Charité
• Mitglieder: Assistentensprecher aller Abteilungen der 4 Campi
• Regelmäßige Treffen alle 2 Wochen• Gespräche mit dem Vorstand bleiben ohne Ergebnis
Anzeige
Deutsches Ärzteblatt, September 2004
Presse-Echo
The Lancet
Mehr als 500 Stellenangebote von Kliniken, Arztpraxen, Pharmaindustrie und Unternehmensberatungen
Etappensiege
Einigung mit dem Vorstand über Sonderzahlungen füralle vom Übergangsvertrag Betroffenen (ca. 194.000 €)
Befristung der Übergangstarifverträge bis 30.04.2005, neue Verträge sollen rückwirkend zum 1.1.2005 gelten
3 Vertreter der Ärzteinitiative werden in den Personalrat gewählt (5 Stellen wären zu besetzen gewesen!)
Überstunden
24932380
113
0
500
1000
1500
2000
2500
Überstundengesamt
Überstundenunbezahlt
Überstundenbezahlt
Vorläufige Auswertung der Überstundendokumentation Februar 2005:
• 36 Überstunden pro Monat/Arzt• Davon bezahlte Überstunden: 5%
Unbezahlte ärztliche Arbeit ist fester Bestandteil der aktuellen betriebswirtschaftlichen Kalkulation der Charité
ODER: „OPT-OUT“
Bereitschaftszeit = Arbeitszeit
EuGH muss nach deutscher Rechtssprechung ab dem 1.1.2006 umgesetzt sein
Arbeitszeitregelung nach ArbZG bedeutet damit:• Tgl. Arbeitszeit max. 24h• anschl. Ruhezeit 11h• wöchtl. Arbeitszeit max. 48h
Konsequenz: Einführung von Schichtdienstmodellen: • (reduziertes) BAT-Grundgehalt ohne Zusatzverdienst
• reduzierte Gesamtarbeitszeit• häufigere Zeiten mit jeweils kürzerer Anwesenheitsdauer • in 10-12h-Schichten, (Cave:Wochenende!)
Ist ein Verfahren mittels dessen die Tarifpartner sich im gegenseitigen Einvernehmen auf Arbeitszeiten jenseits der arbeitsrechtlichen Bestimmungen einigen können
OPT-OUT (1)
Kann binnen 6 Monaten einseitig gekündigt werden, ohne den Arbeitsvertrag zu verändern
Unabhängig vom Arbeitsvertrag zu unterschreiben
Arbeitszeitmodelle
Jetziges Modell: Bereitschaftsdienst 40h plus 16h @80%
Mo Di Mi Do Fr Sa So8:00 16:00 8:00 16:00 8:00 16:00 8:00 16:00 8:00 8:00
Schichtmodell: max. 48h
8:00 16:00 8:00 16:00 8:00 16:00 8:00 20:00 20:00 8:00
Beispiel: Opt-out Modell max. 60h
8:00 17:00 8:00 17:00 8:00 17:00 8:00 17:00 8:00 8:00
OPT-OUT (2)
Mögliche Bedingungen für „opt-out“ von Seiten der Ärzte:
• abteilungsunabhängige Arbeitszeiterfassung
• Integration von Forschung und Lehre in den Dienstplan
Was bedeutet „opt-out“ für Ärzte ?• weiterhin 24-Dienste möglich, jede Anwesenheit ist jedoch
volle Arbeitszeit (Höchstgrenze z.B. 60h/Woche)• Vermeidung eines Schichtdienstmodells• Möglicherweise: Bezahlung von bisher unbezahlter Arbeit durch Ausweitung der Arbeitszeiten
Vorstand: 212 Millionen Einsparungen und Stellenabbau(bei 70% Personalkosten entspräche das 30 Mio. pro Jahr bis 2010)
Aktueller Stand
Seit Beginn der „Gespräche“ Oktober 04: Kein nennenswertes Ergebnis !
Bislang keine Tarifverhandlungen, sondern Tarif-“Gespräche“ mit folgenden Zielen:
Marburger Bund: Volle Bezahlung der ärztlichen/wissenschaftl. Leistung, mit/ohne „opt-out“ Verdi: Enge Anlehnung an neuen BAT (TVöD), Blockade eines Haustarifvertrags
Übergangstarifverträge enden definitiv am 30.04.2005
Inkrafttreten eines Haustarifvertrags bis dahin extrem unwahrscheinlich
3 mögliche Szenarien ab 01.05.2005:
1. „Arbeitgeberdirektive“: Vergütung höchstwahrscheinlich unter Übergangstarifvertrag im Rahmen geltenden Arbeitsrechts
2. Tarifvertrag mit opt-out im laufe des Jahres
3. Tarifvertrag mit 48 h ohne opt-out = Schichtdienst
für alle im Laufe des Jahres
Mögliche Szenarien
Arbeitgeberdirektive:• betrifft erneut überwiegend Ärzte! • Gehaltskürzung:
• 5% Keine Gehaltserhöhung seit 2001• 8-10% Übergangstarifverträge• X % Arbeitgeberdirektive ?
Fazit
Kein Tarifvertrag bis Ende April!
Forderungen der ÄI
• Tarifvertrag mit Berücksichtigung der besonderen Umstände
ärztlicher Arbeit (z.B. Mehrfachbelastung F/L, Verantwortung,
Qualifikation, Leistungsbezug), ggf. Tarifvertrag für Ärzte
erforderlich• Vergütung sämtlicher Arbeitsleistungen • Verbesserung der Bedingungen für Forschung und Lehre• Vertragslaufzeiten• Originäre ärztliche Tätigkeiten• Strukturierte Weiterbildung• Nebentätigkeitsregelung• Mitsprache der Ärzteschaft
Im Volltext auf www.charite.de/aerzte
Öffentlichkeitswirksame Aktionen
Dienst nach Vorschrift
(ggf. keine Dokumentation/Arztbriefe/Lehre)
Konsequenter Überstundenabbau
Streik
Interessenswahrung
Abstimmung !
Fragen ?
Diskussion
Alle Informationen zur Arbeit der Ärzteinitiative:www.charite.de/aerzte