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    TAB Mittelspannung für das Versorgungsgebiet der

    Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG)

    Richtlinien und Erläuterungen zur örtlichen Anwendungen Stand Januar 2020

    Aschaffenburger Versorgungs-GmbH Werkstraße 2 63739 Aschaffenburg

    Internet: www.netze-stwab.de

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    - TAB Mittelspannung - Inhaltverzeichnis

    bezieht sich auf die Kapitel der VDE-AR-N-4110

    zu 4 Allgemeine Grundsätze ................................................................................................ 3

    zu 5 Netzanschluss ............................................................................................................... 6

    zu 6 Übergabestation ............................................................................................................ 7

    zu 7 Abrechnungsmessung .................................................................................................. 20

    zu 8 Betrieb der Kundenanlage ............................................................................................ 21

    zu 9 Änderungen, Außerbetriebnahmen und Demontage ..................................................... 22

    zu 10 Erzeugungsanlagen ...................................................................................................... 23

    AVG-spezifischer Anhang:

    Checkliste für Unterlagen… ................................................................................................... 24

    Fristenübersicht ..................................................................................................................... 25

    Prinzipaufbau Erdungsanlage ................................................................................................ 26

    Übersichtsschaltpläne der gebräuchlichsten Anlagenkonfigurationen… ............................... 27

    Prinzipschaltbilder Messung (nieder- und mittelspannungsseitig) ........................................ 32

    Anmeldeformular und Inbetriebsetzungsauftrag …………………………………………

    (aktuelle Version auf www.netze-stwab.de)

    Vordrucke……………………………………………………………………………….......E

    Checklisten für Abnahme, Inbetriebsetzung und Dokumentation…………………………. F

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    Zu Kapitel 4 Allgemeine Grundsätze

    Im Versorgungsgebiet der AVG gilt für den Anschluss an deren 20kV-Netz der Musterwortlaut der VDE-AR-N 4110.

    Zusätzlich sind die hier vorliegenden, Technischen Anschlussbedingungen TAB Mittelspannung der AVG zur VDE-AR-N 4110 zu beachten. Die Festlegungen des Netzbetreibers AVG haben Vorrang vor denen der VDE-AR-N 4110.

    Die konkreten Bedingungen für den Anschluss an das Netz bestimmen sich durch den Netzanschlussvertrag zwischen Kunden und Netzbetreiber (NB) auf Grundlage dieser TAB Mittelspannung. Die Richtlinie entspricht den Veröffentlichungspflichten des NB zur Auslegung und dem Betrieb von Anlagen gemäß § 19 EnWG „Technische Vorschriften“ und ist somit Bestandteil von Netzanschlussverträgen und Anschlussnutzungsverhältnissen.

    Die TAB Mittelspannung der AVG für das Versorgungsgebiet der AVG (www.netze- stwab.de) treten in der vorliegenden Form zum 01.01.2020 in Kraft und ersetzen die bisherigen Richtlinien und Veröffentlichungen.

    Sie gelten primär für die Ausführung kundeneigener und halböffentlicher Stationen und werden sinngemäß auch auf öffentliche Stationen angewandt.

    Kundeneigene Stationen (Übergabestationen) erfüllen keine Aufgaben der öffentlichen Versorgung, sondern dienen ausschließlich dem Netzanschluss einer wirtschaftlichen Einheit. Dieser Netzanschluss kann sowohl von einem einzelnen Anschlussnutzer als auch von einer klar umrissenen Gruppe von Anschlussnutzern genutzt werden. Sie werden daher komplett vom Kunden bzw. von dessen Beauftragten geplant, gebaut und betrieben. Mit Inbetriebnahme der Station werden nur die im Netzanschlussvertrag / Anschlussnutzungsvertrag beschriebenen Anlagenteile unterhaltspflichtiges Eigentum der AVG. Alle übrigen Anlagenteile müssen vom Kunden bzw. dessen Beauftragtem betrieben und gewartet werden. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die in seinem Unterhaltsbereich stehenden Anlagenteile und ist daher für alle aus einer Missachtung dieser Pflicht resultierenden Schäden haftbar.

    Gemeinsame Stationen werden darüber hinaus auch zur öffentlichen Versorgung genutzt. Die AVG beteiligen sich daher an Planung, Bau und Betrieb der Anlage. Die Eigentumsverhältnisse und die Unterhaltspflichten regelt auch hier der Netzanschlussvertrag.

    Öffentliche Stationen dienen ausschließlich der öffentlichen Versorgung und befinden sich deswegen komplett im Verantwortungsbereich der AVG.

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    zu Kapitel 4.2 Anschlussprozess und anschlussrelevante Unterlagen Bereits in der Planungsphase, auf jeden Fall aber rechtzeitig vor Baubeginn oder Bestellung wesentlicher Komponenten der Trafostation, sind der AVG die in der Checkliste im Anhang genannten Unterlagen zur technischen Freigabe der Baumaßnahme in zweifacher Ausfertigung zu übergeben.

    Abweichungen von den in dieser Richtlinie genannten Festlegungen sind mit der AVG abzustimmen und bedürfen derer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.

    Mit den Bau- und Montagearbeiten darf erst begonnen werden, wenn die mit dem Sichtvermerk der AVG versehenen Genehmigungs-Unterlagen beim Kunden oder seinem Planer vorliegen.

    Es ist dabei zu berücksichtigen, dass Mittelspannungsanlagen nur von Fachfirmen errichtet werden dürfen, die über entsprechende Erfahrung und ausgebildetes Personal verfügen.

    Ergeben sich bei der Bauausführung Änderungen gegenüber den von AVG genehmigten Plänen, so ist mit der AVG unverzüglich Rücksprache über die Ausführbarkeit der Änderung zu halten. Bei Änderungen, die ohne Rücksprache mit der AVG erfolgt sind und für die keine schriftliche Genehmigung vorliegt, können die AVG einen Rückbau bzw. eine Anpassung an die technischen Vorgaben verlangen. Die AVG ist berechtigt, sich jederzeit über den Stand der Arbeiten zu informieren.

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    Zu Kapitel 4.3 Inbetriebsetzung

    Die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten ist nach deren Abschluss durch die in der VDE AR N 41101 beschriebenen Unterlagen zu dokumentieren.

    Diese sind spätestens mit der Inbetriebnahme der Transformationsstation zu übergeben.

    Der Anschluss der Station an das 20 kV-Netz der AVG erfolgt gegen Berechnung der entstehenden Kosten durch Personal der AVG. Zur Abgabe eines entsprechenden Angebots sind der AVG rechtzeitig Angaben über den geplanten Standort und die benötigte Anschlussleistung zu machen.

    Aus Gründen der Netzführung erfolgt die endgültige 20 kV-Anbindung (Montage der Muffen und Endverschlüsse) der Station erst nach der mängelfreien Abnahme der fertigen Station. Deswegen kann die Inbetriebnahme der Anlage durch die AVG in der Regel frühestens zwei Wochen nach der erfolgreichen Überprüfung der Anschlussbedingung erfolgen. Dies ist bei der kundenseitigen Bauzeitplanung unbedingt zu berücksichtigen.

    Bei der Terminplanung ist ebenfalls zu beachten, dass die Verlegung von kunststoffisolierten Mittelspannungskabeln nur bis – 5°C, von Massekabeln nur bis + 5°C erfolgen kann.

    Wird die AVG aus Gründen, die der Auftraggeber bzw. dessen Planer zu vertreten hat, aufgefordert von dieser Regelung abzuweichen, so hat dieser die dadurch anfallenden Kosten für kurzfristige Material- und Personalbereitstellung bzw. für das Anwärmen und Warmhalten der Kabel in voller Höhe zu tragen. Eine mögliche, vorgezogene 20 kV-Anbindung ist im Einzelfall mit der AVG zu prüfen. Ein Anspruch darauf ist nicht ableitbar.

    Bis zur Inbetriebnahme der Station müssen der unterschriebene Antrag auf Eintragung der (je nach Lage und Art der Station) erforderlichen beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten sowie der Netzanschlussvertrag vorliegen.

    zu Kapitel 5 Netzanschluss

    5.1 Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes

    Jede Kundenanlage wird über eine anschlussnehmereigene Übergabestation in das Mitteslspnanungsnetz der AVG eingeschleift. Die Schaltfreiheit des Netzbetreibers darf durch den Betrieb der Kundenanlage nicht eingeschränkt werden. Die Eigentumsgrenze wird in einem Netzanschlussvertrag vereinbart.

    Die im Netzgebiet der AVG zugelassenen Anlagenkonfigurationen für Übergabestationen sind in den Übersichtsschaltbildern im Anhang dargestellt.

    Bei der Erstellung oder Änderung von elektrischen Hausanschlüssen mit einer Sicherungsnennstromstärke von mehr als 160 A (Peff ~100 kW) wird in dem Versorgungsgebiet der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, nachfolgend AVG genannt der Bau einer kundeneigenen Transformatorenstation erforderlich.

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    5.5 Blindleistungskompensation

    Die Grenzwerte des Verschiebungsfaktor cos φ der Kundenanlage sind entsprechend dem Bild 2 der VDE AR-N 4110 einzuhalten. Eine Aufnahme kapazitiver Blindleistung ist generell unzulässig. Falls der Anschlussnehmer dies Grenzwerte nicht einhalten kann, muss er in Abstimmung mit dem Netzbetreiber eine Blindleistungskompensation auf seine Kosten durchführen. Vor Einbau einer Kompensationsanlage ist daher mit der AVG Rücksprache bezüglich Kompensationsart und Verdrosselung zu halten. Eine lastunabhängige Festkompensation ist nicht zulässig.

    Zu Kapitel 6 Übergabestation

    6.1.1 Allgemeines

    Fabrikfertige und begehbare Stationen nach DIN EN 62271-202 (VDE 0671-202) vorzugsweise außerhalb von Gebäuden, an der Grundstücksgrenze sind vorzusehen. Turmstationen bzw. Maststationen sind nicht zulässig. Stationen im Gebäude (Sonderfälle) sind ebenerdig an Außenwänden mit direktem Zugang von außen einzuplanen.

    Der Anschlussnehmer ist für die Einhaltung der 26.BImschV verantwortlich und stellt der AVG auf seinem Grundstück geeignete Flächen in Form einer unentgeltlichen Grunddienstbarkeit zur Verfügung. Der Zugang und ein Transportweg von einer öffentl. Straße sind vorzusehen und dauerhaft zu sichern.

    Die lichte Raumhöhe über dem Fußboden in begehbaren Stationen muss mindestens 2,4 m betragen. Unter dem Fußboden wird ein 0,8 m tiefer Kabelraum benötigt. Alle Kabeleinführungen für die 20 kV-Schaltanlage und Niederspannungsverteilung erfolgen aus dem Kabelraum direkt von unten. Bei Einbaustationen ist zur Gewährleistung der erforderlichen Be- und Entlüftung sowie der Druckentlastung meist eine größere Raumhöhe notwendig. Wände und Decken im Innenraum sind nicht zu verputzen.

    Beim Einbau von Stationen in Gebäuden ist außer den einschlägigen VDE- und BG- Vorgaben die „Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauV)“ einzuhalten. Diese Verordnung des Bayerischen Staatministeriums des Innern stellt unter anderem auch zusätzliche brandschutztechnische Anforderungen. Das Gebäude der Übergabestation muss dem zu erwartendem Überdruck infolge eines Lichtbogenfehelrs standhalten können. Durch den Anlagenerrichter ist ein diesbezüglicher Nachweis zu erbringen und der AVG vorzulegen.

    Die im Störlichtbogenfall (16 kA, 1s) entstehende Druckbeanspruchung ist bereits bei der Gebäudeplanung zu berücksichtigen (VDE 0101, Pkt. 6.5.2,), Personen- und Gebäudeschäden sind, z.B. durch Druckentlastungsöffnungen, zu verhindern bzw. zu begrenzen.

    Fabrikfertige Stationen benötigen eine Störlichtbogenklassifizierung von mindestens IAC AB 16 kA, 1s entsprechend EN 62271-202. Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen.

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    Die Verantwortung für die fachgerechte Planung und Ausführung des baulichen Teils der Station (z.B. Druckentlastungsanlage, Ölauffangwanne, Erdungsanlage, …) liegt ausschließlich beim Kunden bzw. dessen Auftragnehmern.

    Bei der Auswahl des Stationsstandortes sind in Mainnähe auch die Hochwassergrenzen des Wasserwirtschaftsamtes zu berücksichtigen. Das Bodenniveau des Kabelkellers darf ohne besondere Schutzmaßnahmen nicht unter der HW100-Grenze liegen. Aktuelle und standortbezogene Informationen über die zu berücksichtigenden Pegelstände entlang des Mainverlaufes sind beim Wasserwirtschaftsamt einzuholen.

    6.1.2 Einzelheiten zur baulichen Ausführung

    Bei Tief- bzw. Unterflurstationen ist für das Einbringen des Transformators ein Transportschacht vorzusehen. Die Zufahrt zum Transportschacht und das Einbringen des Transformators müssen mit einem 16 t Kranwagen jederzeit möglich sein.

    Die in DIN EN 61936-1 (VDE 0101-1) angegebenen Werte sind einzuhalten.

    Aus Gründen der Klimatisierung sowie der Druckentlastung im Störlichtbogenfall sollen für Stationen in Gebäuden nach Möglichkeit Räume mit Außenwänden verwendet werden. Eine natürliche Belüftung ist anzustreben. Wenn mit besonderer Verschmutzung, z.B. durch Staubentwicklung, zu rechnen ist, sind geeignete Gegenmaßnahmen zu treffen.

    6.1.2.2 Zugang und Türen

    Zugang zu der Station muss direkt vom öffentlichen Grund erfolgen. Ein Zugang durch Räumlichkeiten des Kunden ist nicht zugelassen. Bei Stationen im Kellerbereichen ist ein Zugang von allgemein zugänglichen Treppenhäusern vorzusehen. Für alle Türen auf diesen Zugangswegen sind Doppelzylinder vorzusehen.

    Hinter der Traforaumtüre ist ein Schutzbalken aus Holz oder anderem nicht leitfähigen Material anzubringen. Dieser muss ohne Werkzeug entfernt werden können.

    Die Länge der durch die AVG beigestellten Profilzylinder beträgt aufgrund des eingesetzten Schließsystems 35 mm (Halbzylinder) bzw. 70mm (normaler Zylinder).

    Sollte der Einbau einer Doppelschließung bzw. die Verwendung der AVG-Profilzylinder nicht möglich sein, so sind der AVG vor der Inbetriebnahme der Station für alle abschließbaren Türen die zum Erreichen des Stationsraumes notwendig sind Schlüssel auszuhändigen. Diese Schlüssel werden vor Ort in einem von der AVG beigestellten Schlüsselkasten hinterlegt. Die Platzierung des Schlüsselkastens ist mit der AVG abzustimmen. Eine eventuelle Änderung der Schließung ist der AVG, mit der Übergabe der neuen Schlüssel, sofort mitzuteilen. Bei elektrisch betätigten Toren ist ein separater Zugang notwendig, der auch bei einem eventuellen Stromausfall begangen werden kann.

    Türen zu elektr. Betriebsmitteln müssen jederzeit nach außen aufschlagen (>90°) und sind mit einem Türsteller (außer Stationen innerhalb Gebäuden), sowie Innen mit einer Antipanikfunktion auszurüsten.

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    Der Die Zugänge für Trafo- und Schaltanlagenraum benötigen ein lichtes Durchgangsmaß (Zargenlichte) von mindestens 1,12 x 2,12 m.

    6.1.2.5 Fußböden

    Die Bodenplatten sind so zu bemessen, dass sie auch bei geschlossenen Schaltfeldtüren herausgenommen werden können. Doppelböden müssen druckfest verschraubt oder verriegelt sein und min. der Baustoffklasse B1 (DIN4102-1) entsprechen.

    Bei der Doppelbodengestaltung ist außerdem darauf zu achten, dass die Kabeleinführungen nicht durch Stützen oder ähnliches verbaut werden. Die Kabeleinführungen und die 20 kV Endverschlüsse müssen frei zugänglich sein. Zum Einbau der Dichtdeckel ist jeweils ein Montageraum von 10 cm um die Einführungsöffnungen freizuhalten.

    Erfolgt die Druckentlastung der Schaltanlage in den Kabelkeller so ist dort eine ausreichend dimensionierte Entlastungsöffnung, z. B. in einen benachbarten Transformatorenraum, erforderlich. Die Verwendung von Gitterrosten im Bedienbereich ist nicht zulässig.

    6.1.2.7 Trassenführung der Netzanschlusskabel

    Der Bereich der AVG-Kabeltrassen darf nicht überbaut bzw. durch gelagertes Material blockiert werden und muss jederzeit zugänglich sein. Es dürfen keine tiefwurzelnden Pflanzen vorhanden sein.

    Bei der Platzierung der Kabeleinführungen ist auf eine möglichst einfache, geradlinige Kabelführung sowohl im Innen- als auch im Außenbereich der Station zu achten. Der Mindestbiegeradius des Mittelspannungskabels beträgt ca. 1,2 m, die übliche Verlegetiefe im Gehsteig ca. 1 m. Die Kabeleinführungen und die vorgesehenen Trasse sind in die Ausführungspläne einzuzeichnen.

    Zur Einführung der Kabel in das Gebäude ist wahlweise das Dichtsystem der Firma Hauff Technik (www.hauff-technik.de) zu verwenden. Die Dichtpackungen sind bauseits zu stellen und gemäß Herstelleranweisung so einzubauen, dass die Dichtheit zwischen Wand und Dichtpackung gewährleistet ist. Die Dichtheit der einbetonierten Bauteile ist bauseits sicherzustellen.

    Standardmäßig sind für die AVG bei Fertiggebäuden 5 Dichtpackungen (Hauff: Typ HSI 150E-K/x) und 1 Erdungsdurchführung (Hauff: Typ HDE-M12/x) vorzusehen. Die Verschraubung der Abdichtung erfolgt hierbei im Äußeren der Trafostation, d.h. die Deckel befinden sich außen (Montageanleitung beachten!)

    Bei Unterflur- oder Tiefstationen und bei in Gebäuden integrierten Transformatorenstationen sind 5 Doppel-Dichtpackungen (Hauff: Typ HSI 150-E-K2/x) und 1 Erdungsdurchführung der obengenannten Typen einzubauen. Für „L“ bzw. „x“ ist bei der Bestellung die Wandstärke in mm anzugeben. Die Systemdeckel für die AVG-seitigen Kabel werden beigestellt.

    http://www.hauff-technik.de/http://www.hauff-technik.de/http://www.hauff-technik.de/

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    Die Durchführungen sind waagerecht nebeneinander so anzuordnen, dass rundum mindestens 10 cm freier Arbeitsraum erhalten bleibt (siehe auch unter Fußböden).

    Rohre und Leitungen die nicht für den Betrieb der Übergabestation benötigt werden, dürfen durch diese Übergabestation nicht geführt werden.

    Oberhalb der Durchführungen ist das Aufstellen jeglicher Einrichtungen (z.B. 20 kV Schaltanlage, Batterie-, Fernmelde- oder Steuerschränke) untersagt. Dieser Bereich ist für Montage- und Wartungsarbeiten unbedingt freizuhalten.

    Zusätzlich zu den eigentlichen Kabeleinführungen ist eine Öffnung für das Einbringen provisorischer Kabel in der Größe 15 cm x 15 cm bzw. 15 cm Durchmesser vorzusehen. Diese muss so verschlossen werden können, dass ein unbefugtes Öffnen von außen unmöglich ist. Die Platzierung dieser Öffnung ist mit der AVG abzustimmen. Bei Fertigstationsgebäuden empfiehlt sich eine Anordnung ca. 20 cm oberhalb des Doppelbodens im Bereich der Niederspannungsverteilung.

    6.1.2.8 Beleuchtung, Steckdosen In begehbaren Stationsräumen sind Beleuchtung uns Steckdosen mit getrennten Stromkreisen erforderlich. Im NS- und MS-Raum sind Schutzkontakt Steckdosen 230V, 50 Hz 16A inkl. RCD zu installieren. Ebenso sind in allen 3 Räumen die Beleuchtung so anzubringen, dass die Leuchtmittel gefahrlos gewechselt werden können. Es sind LED Leuchtmittel zu verwenden. Der elektr. Anschluss der Beleuchtung und Steckdosen hat nach der Abrechnungsmessung des Anschlussnehmers zu erfolgen.

    6.2 Elektrischer teil

    6.2.1.1 Allgemein technische Daten

    Mittelspannungsanlagen mit Freileitungsanschluss sind grundsätzlich mit Überspannungsschutzeinrichtungen auszustatten. Die einzusetzenden Ableiter werden von der AVG vorgegeben.

    6.2.1.2 Kurzschlussfestigkeit

    Die gesamte Mittelspannungsschaltanlage ist unter Beachtung der DIN VDE 0103 so zu dimensionieren, dass sie der jeweiligen Kurzschlussbeanspruchung des AVG-Netzes an der Anschlussstelle entspricht. Die Anlagenteile sind in der Regel für eine Kurzschlussleistung von 500 MVA bei 20 kV (14,4 kA/ 1 s) zu bemessen.

    6.2.1.3 Schutz gegen Störlichtbögen

    Der Störlichtbogenschutz des Bedienpersonals ist durch den Einsatz von Schaltanlagen nach

    DIN EN 62271-200 (VDE 0671-200) mit einer Störlichtbogenqualifikation von mindestens IAC AFL 16 kA/1 s (bei Wandaufstellung) bzw. IAC AFRL 16 kA/1 s (bei Aufstellung frei im Raum) sicherzustellen. Um die Wirksamkeit des Störlichtbogenschutzes sicherzustellen sind schalt-anlagenherstellerseitigen Vorgaben für Raumgröße bzw. –höhe und Anlageplatzierung einzuhalten.

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    6.2.2 Schaltanlagen

    6.2.2.1 Schaltung und Aufbau

    Die 20 kV-Schaltanlage ist mit fabrikfertigen, metallgekapselten und typgeprüften Schaltfeldern nach DIN EN 62271-200 (VDE 0671-200) auszuführen. Diese Forderung gilt auch für den Sammelschienenbereich.

    6.2.2.2 Ausführung

    Sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen, wird die Station grundsätzlich in das Mittelspannungsnetz der AVG eingeschleift. Die Eigentumsgrenzen sind in den Übersichtsschaltbildern im Anhang dargestellt und werden im Netzanschlussvertrag anlagenspezifisch beschrieben. In der Regel hat nur das Personal der AVG Zugang zur Mittelspannungsschaltanlage. Die Antriebe aller Mittelspannungsschaltgeräte sind abschließbar auszuführen.

    Aus Gründen des Netzbetriebes und der Ersatzteilhaltung können für die Kabelschleife und die Übergabe einschließlich Messfeld nur die im Anhang aufgeführten Schaltanlagentypen verwendet werden. Andere Anlagen dürfen dafür nur dann eingesetzt werden, wenn diese den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen und von der AVG für den Einsatz im Netz der AVG freigegeben wurden.

    Es sind grundsätzlich alle Schaltfelder mit einschaltfesten Erdungsschaltern bzw. mit Kugelanschlussbolzen und zugehöriger Erdungsgarnitur auszurüsten.

    Nichtbelegte Außenkonus-Anschlüsse SF6-isolierter Anlagen sind grundsätzlich mit spannungsfesten Abschlusskappen zu versehen.

    Kabelschaltfelder, sind generell mit Erd- und Kurzschlussanzeigern inkl. Modbus- Schnittstelle, sowie alle Felder mit einem integrierten kapazitiven Spannungsprüfsystem auszurüsten.

    Es wird empfohlen in der NS- Verteilung Synchronbuchsen für eine evtl. Dieselung durch ein Stromaggregat zu verwenden.

    Die Schaltanlage darf mit ihrer Unterkonstruktion oder Gebäudeteilen nur lösbar verbunden werden. Die Felder müssen mit je zwei Endverschlusshalteeisen versehen sein. Bei der Verwendung von Dreimantelbleikabel in der Einschleifung sind zusätzlich Dehnungsbänder vorzusehen. Zur Endverschlussmontage ist die freie Zugänglichkeit der Felder von vorne erforderlich. Die Schaltfelder müssen daher mit bis zum Boden reichenden Türen ausgestatten sein oder demontierbare Frontverkleidung besitzen. Hierauf ist besonders bei der Verwendung von Sockeln zu achten.

    Die Druckentlastung der Schaltfelder im Störlichtbogenfall soll nach unten erfolgen (über bzw. in den Kabelkeller). Sollte dies technisch nicht möglich sein, so kann sie im Einzelfall auch nach oben erfolgen. Die Felder sind dann sowohl oben als auch unten zu verschließen, wobei die obere Abdeckung als Druckentlastungsklappe ausgeführt sein muss. Der Schutz des Bedienpersonals im Störungsfall muss gewährleistet sein.

    http://www.kries.com/

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    Herstellervorgaben bezüglich der erforderlichen Raumhöhe und des Einsatzes von Leitblechen oder Druckentlastungskanälen sind einzuhalten.

    Bei Kundeninterner Verlegung von 20 kV Kabeln (z. B. Schwerpunkttransformator nach dem Übergabeschalter) ist in die Übergabezelle ein digitaler UMZ-Schutz einzubauen.

    6.2.2.3 Kennzeichnung und Beschriftung

    Die nach DIN 57105/VDE 105 Teil 1 und ASR A1.3 vorgeschriebene Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ist vom Errichter der Anlage anzubringen. Die Bezeichnung der Einspeisefelder erfolgt durch die AVG. Kennzeichnung der Anlage nach DIN EN60445 (VDE 0197).

    6.2.2.4 Schaltgeräte

    Grundsätzliche Beschreibung der einzelnen Komponenten

    Folgende grundsätzliche Anforderungen sind zu erfüllen:

    - Typgeprüfte Schaltfelder nach DIN EN 62271-200 (VDE 0671-200)- Störlichtqualifikation mindestens IAC AFL 16 kA/1 s- Bemessungsspannung 24 kV- Isolationspegel 125 kV entsprechend DIN VDE 0111 Teil 1, Tabelle 2- Feld- zu Feld-Schottung (auch im Sammelschienenbereich)- T-Phasen Anschlussbolzen, Fabrikat Pfisterer, Bestellnummer 360372001 für

    Anschlusserdungsgarnituren nach DIN EN 61230 (VDE 0683 Teil 100)- HH-Sicherungen mit Temperatur-Begrenzer, Fabrikat Driescher oder Siba,

    Bemessungsstrom entsprechend Trafoleistung und Referenzliste desSchaltanlagenherstellers.

    Nennstrom entsprechend Tabelle 3 Trafoleistung max. 1000 kVA

    Transformator-Nennleistung [kVA]

    HH-Sicherungs-Nennstrom

    [A] 250 16 400 20 630 31,5 800 40

    1.000 50

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    Kabelschaltfeld mit Lasttrennschalter (mit oder ohne Motorantrieb):

    Lasttrennschalter

    Nennstrom: ≥ 630 A

    Antrieb: mit Hand- oder Motorantrieb (60 V DC)

    Hilfsschalter: bei Motorantrieb 3 S, 3 Ö

    Erdungsschalter, dreipolig, mit Schnelleinschaltung

    Hilfsschalter: bei Motorantrieb des Lasttrennschalters 2 S, 2 Ö oder T- Phasen Anschlussbolzen, Fabrikat Pfisterer, Bestellnummer 360372001 für

    Anschlusserdungsgarnituren nach DIN EN 61230 (VDE 0683 Teil 100)

    Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020

    Kabelschaltfeld mit Leistungsschalter:

    Lasttrennschalter (entfällt bei Schaltwagen- bzw. Einschubtechnik) Nennstrom: 630 A Antrieb:

    Leistungsschalter

    mit Handantrieb bei geschlossener Feldtür

    Nennstrom: 630 A Kurzschlussleistung: 500 MVA

    Antrieb: Federkraftspeicherantrieb mit Motoraufzug (60 V DC)

    Hilfsschalter: 5 S, 5 Ö, Arbeitsstromauslöser und Einschaltmagnet (60 V DC)

    Erdungsschalter, dreipolig, mit Schnelleinschaltung Hilfsschalter: 2 S, 2 Ö

    oder T-Phasen Anschlussbolzen, Fabrikat Pfisterer, Bestellnummer 360372001 für Anschlusserdungsgarnituren nach DIN EN 61230 (VDE 0683 Teil 100)

    Giessharz Stützerstromwandler (Musterwerte, projektbezogene Abstimmung nötig!)

    Giessharz- Spannungswandler (Musterwerte projektbezogene Abstimmung nötig!)

    Siehe Internetauftritt www.netze-stwab.de

    Stromnetz

    > Messstellenbetrieb

    Anlage 2 technische Mindestanforderung-Strom

    http://www.netze-stwab.de/

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    Übergabeschaltfeld mit Leistungsschalter (mit oder ohne Motorantrieb):

    Lasttrennschalter (entfällt bei Schaltwagen- bzw. Einschubtechnik) Nennstrom: 630 A Antrieb:

    Leistungsschalter

    mit Handantrieb bei geschlossener Feldtür

    Nennstrom: 630 A Kurzschlussleistung: 500 MVA

    Antrieb: Federkraftspeicherantrieb mit Motoraufzug (60 V DC)

    Hilfsschalter: 5 S, 5 Ö, Arbeitsstromauslöser und Einschaltmagnet (60 V DC)

    Erdungsschalter, dreipolig, mit Schnelleinschaltung

    Hilfsschalter: 2 S, 2 Ö

    oder T-Phasen Anschlussbolzen, Fabrikat Pfisterer, Bestellnummer 360372001 für Anschlusserdungsgarnituren nach DIN EN 61230 (VDE 0683 Teil 100)

    Messfeld:

    Geeignet für den Einbau von 3 Strom- und 3 Spannungswandlern, Bauform entsprechend DIN 42600.

    Siehe Internetauftritt www.netze-stwab.de

    Stromnetz

    > Messstellenbetrieb

    Anlage 2 technische Mindestanforderung-Strom

    T-Phasen Anschlussbolzen, Fabrikat Pfisterer, Bestellnummer 360372001 fürAnschlusserdungsgarnituren nach DIN VDE 0683 Teil 100)

    Trafoschaltfeld mit Sicherungslasttrennschalter:

    Lasttrennschalter

    Nennstrom: ≥400A

    Antrieb: mit Handantrieb und angebautem HH-Sicherungsunterteil mit mechanischer Auslösung

    Hilfsschalter: 1 Arbeitsstromauslöser 230 V AC (bei motorbetr. Kabelschaltfeldern zusätzlich Hilfsschalter mit 3 S, 3 Ö)

    Erdungsschalter, dreipolig, mit Schnelleinschaltung

    Hilfsschalter: Bei Motorantrieb des Lasttrennschalters 2 S, 2 Ö oder T-Phasen Anschlussbolzen, Fabrikat Pfisterer, Bestellnummer 360372001 für Anschlusserdungsgarnituren nach DIN EN 61230 (VDE 0683 Teil 100)

    http://www.stwab.de/

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    Übergabeschaltfeld mit Lasttrennschalter (mit oder ohne Motorantrieb):

    Lasttrennschalter

    Nennstrom: ≥400A

    Antrieb: mit Handantrieb und angebautem HH-Sicherungsunterteil mit mech. Auslösung

    Hilfsschalter: 1 Arbeitsstromauslöser 230 V AC (bei motorbetriebenen Kabelschaltfeldern zusätzlich Hilfsschalter mit 3 S, 3 Ö)

    Erdungsschalter, dreipolig, mit Schnelleinschaltung

    Hilfsschalter: bei Motorantrieb des Lasttrennschalters 2 S, 2 Ö

    oder T-Phasen Anschlussbolzen, Fabrikat Pfisterer, Bestellnummer 360372001 für Anschlusserdungsgarnituren nach DIN VDE 0683 Teil 100)

    Übergabeschaltfeld mit Sicherungslasttrennschalter:

    Lasttrennschalter

    Nennstrom: ≥400A

    Antrieb: mit Handantrieb und angebautem HH-Sicherungsunterteil mit mech. Auslösung

    Hilfsschalter: 1 Arbeitsstromauslöser 230 V AC (bei motorbetriebenen Kabelschaltfeldern zusätzlich Hilfsschalter mit 3 S, 3 Ö)

    Erdungsschalter, dreipolig, mit Schnelleinschaltung

    Hilfsschalter: bei Motorantrieb des Lasttrennschalters 2 S, 2 Ö

    6.2.2.5 Verriegelungen

    Die in den einzelnen Feldern eingebauten Erdungsschalter sind grundsätzlich gegen die zugehörigen Betriebsmittel (Lasttrennschalter bzw. Leistungsschalter) zu verriegeln.

    6.2.2.6 Transformator

    Die Beschaffung des Transformators und dessen Anschluss erfolgen durch den Kunden. Neben der Erdungsmöglichkeit im zugehörigen Schaltfeld ist auch am Transformator selbst ober- und unterspannungsseitig eine Möglichkeit zur Erdung gemäß DIN VDE 0101 und 0105 zu schaffen. Die oberspannungsseitige Erdungsmöglichkeit ist ebenfalls mit Kugelanschlussbolzen ø 20 mm (auch für den Erdungsfestpunkt) auszuführen, bei Anschluss mit berührungssicheren Steckern kann sie entfallen. Es sind Trafos vorzusehen, mit Anzapfungen, die von außen umzustellen sind.

  • TAB Mittelspannung

    Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 Seite 16 von 38

    Vor der Beschaffung des Transformators ist festzustellen, ob die baulichen bzw. örtlichen Gegebenheiten einen Öltransformator zulassen oder ob ein Trockentransformator (Gießharztrafo) erforderlich ist. Befindet sich die Anlage in der engeren oder weiteren Schutzzone einer Trinkwassergewinnungsanlage, so ist zum Schutz des Grundwassers stets ein Trockentransformator nach DIN EN 50588-1 zu verwenden. Öltransformatoren sind gemäß Punkt 3.2 und 5.1 der Schutzgebietsverordnung nicht zulässig.

    Des Weiteren ist die Elt Bau VO zu beachten, die die Verwendung von ölgefüllten Transformatoren ebenfalls nur beim Vorliegen gewisser voraussetzungen ermöglicht.

    Die Gefahrenstoffverordnung, die Chemikalien-Verbotsordnung sowie das Wasserhaushaltsgesetz sind ebenfalls zu beachten.

    Im Versorgungsgebiet der AVG werden folgende elektrische Kennwerte für die Transformatoren festgelegt:

    Übersetzung Anzapfung Kurzschlussspannung Schaltung Frequenz Ausführung

    OS-Anschluss

    US-Anschluss

    20.000/400 – 231 V +/- 2 x 2,5 % insges. 5 Stufen 4 % Dyn 5 50 Hz verlustarm nach Liste A0 - BK 0 Toleranz nach Öko-Design- Richtlinie

    Kommen Öltransformatoren zum Einsatz, so sind die Anschlüsse oberspannungsseitig mit Außenkonus-Trafo- steckdurchführung 24KV 250A Typ A nach EN 50180 (Fabr. Pfisterer) auszustatten.

    Klemme und Abdeckhauben für Zweileiter vom Typ 2 Direkt, inkl. einer Druckschraube mit Kugelbolzen zum Erden- und Kurzschließen, Fabr. Pfisterer

    6.2.2.7 Wandler

    Die Messspannungswandler sind vom Netz der AVG aus gesehen hinter den Messstromwandlern anzuschließen! Das gleiche gilt sinngemäß auch bei niederspannungsseitiger Messung. Auch hier erfolgt der Abgriff der Messspannung vom Netz der AVG aus gesehen hinter den Messstromwandlern!

    Für Mess- und Schutzfunktionen sind immer getrennte Wandlerkerne vorzusehen. Die Messwandler werden in der Regel durch den Messstellenbetreiber beigestellt und verbleiben in dessen unterhaltspflichtigem Eigentum. Einbau und Anschluss inklusive der Verdrahtung erfolgen stets durch den Kunden. Der Einbau der Messwandler muss generell an gut zugänglicher Stelle erfolgen, sie müssen abschalt- und leicht auswechselbar sein.

  • TAB Mittelspannung

    Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 Seite 17 von 38

    Wir empfehlen im Hinblick auf eine mögliche spätere mittelspannungsseitige Zählung vorsorglich den Platz für ein Messfeld zu Aufnahme der 20 kV-Strom- und Spannungswandler vorzusehen.

    6.2.2.8 Überspannungsableiter

    Beim Einsatz von zwei oder mehr Transformatoren ist ein Übergabeleistungsschalter einzubauen. Es ist ein digitaler unabhängiger Überstromzeitschutz zu installieren, der das öffentliche Netz vor Schäden in der Anlage des Kunden schützt. Die Art des Übergabeschalters (mit oder ohne Einschub ist durch den Anschlussnehmer festzulegen).

    6.2.3 Sternpunktbehandlung

    Das 20 kV-Netz der AVG wird als gelöschtes Netz mit Erdschlusskompensation betrieben. Ein in der Kundenanlage möglicherweise vorhandener oberspannungsseitiger Sternpunkt darf nicht geerdet werden.

    6.2.4 Erdungsanlage

    Die Erdungsanlage ist vom Kunden gemäß DIN EN 50522 (VDE 0101-2) zu errichten. Die prinzipielle Ausführung des um das Gebäude zu verlegenden Schutz- bzw. Steuererders ist im Anhang dargestellt.

    Der Schutz- bzw. Steuererder wird bei Fertigstationen angeschlossen. Der maximal zulässige

    Erdausbreitungswiderstand RA beträgt 2 Ω. Der Niederspannungs-Betriebserder wird über die GED bzw. HDE-Einführung isoliert in das Gebäude eingeführt und auf der Potentialausgleichsschiene aufgelegt.

    Schutz- bzw. Steuererde und Niederspannungs-Betriebserde sind, wenn nicht anders vereinbart, an der Potentialausgleichsschiene zu einer gemeinsamen Erdungsanlage zusammenzuschließen. Die Potentialausgleichsschiene muss frei zugänglich oberhalb des Stationsbodens angeordnet sein.

    Die Erdungsimpedanz ZE der beiden verbundenen Erder darf maximal 1 Ω betragen um di emaximale Berührungsspannung von 80V einzuhalten. Die Erdungsanlage ist durch ein Messprotokoll der Impedanzen (entsprechend DIN VDE 0101, Anhang N) und einen Erdungsplan (gemäß DIN VDE 0101 Anhang P) zu dokumentieren.

  • TAB Mittelspannung

    Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 Seite 18 von 38

    6.3 Sekundärtechnik

    6.3.1 Allgemeines

    Beim Einsatz von zwei oder mehr Transformatoren ist ein Übergabeleistungsschalter einzubauen. Es ist ein digitaler unabhängiger Überstromzeitschutz zu installieren, der das öffentliche Netz vor Schäden in der Anlage des Kunden schützt. Aus Wartungsgründen empfiehlt die Aschaffenburger Versorgungs- GmbH den Schutz der Firma Siemens. Derzeit sind die Typen Bezeichnung für UMZ-Schutz mit Hilfsspannungsversorgung 7SJ80 oder 7SJ82. Die jeweilige Auslegung und die möglichen Schutz- Einstellwerte sind frühzeitig und anlagenspezifisch zu klären. Beim Einsatz von Leistungsschaltern mit Schutzgeräten ist der AVG bis zur Inbetriebnahme der Anlage ein Prüfprotokoll über deren Funktionsfähigkeit vorzulegen.

    Die eingesetzten Schutzsysteme sind zur Sicherung ihrer dauerhaften Funktionsfähigkeit vor Inbetriebnahme, bei jeder Änderung der Anlage und in regelmäßigen Abständen (alle 4 Jahre) zu prüfen. Die Ausführung der Schutzprüfungen und deren Ergebnisse sind vom Anlagenbetreiber durch Prüfprotokolle (E.8) zu dokumentieren und der AVG zu übergeben. Die AVG behält sich vor die Dokumentation und den Zustand der Anlage jederzeit zu Überprüfen.

    Mindestforderung Schutzwandler: Ümin = 100/5 A Klasse: 10P10

    oder Ümin = 100/1 A Klasse: 10P10

    6.3.2.2 Fernwirktechnik in der eigenen Übergabestation

    Bei Leistungsschaltern und motorbetriebenen Lasttrennschaltern ist für die Anbindung der Schaltgeräte an die Netzleitstelle der AVG ein dafür geeignetes Fernwirkgerät vorzusehen. Auswahl und Dimensionierung erfolgen nach Rücksprache mit der AVG.

    6.3.3 Hilfsenergieversorgung

    Als Hilfsspannungsquelle für die Steuerung der Schalter und für das Fernwirkgerät ist eine 60 V Batterie mit Ladegerät erforderlich. Die Kapazität der Batterie in Ah errechnet sich aus der Summe der Nennströme der Schaltanlagenmotorantriebe zuzüglich 5 A für das Fernwirkgerät multipliziert mit 1 h. Das Ladegerät ist in einen Schrank mit Batteriefach einzubauen und mit Erdschluss- und Spannungsüberwachung mit entsprechenden Meldekontakten auszurüsten.

    6.3.4 Schutzeinrichtungen

    Schutzeinrichtungen in der Kundenanlage sind auf die Schutzeinrichtungen der AVG abzustimmen. Die zulässigen Einstellwerte werden projektbezogen von AVG vorgegeben.

    Die Verwendung von Lasttrennschaltern in den Kabelzellen erfordert den Einsatz von Kurschlussanzeigern. Die mechanischen Kurzschlussanzeiger werden von der AVG montiert und dem Kunden in Rechnung gestellt.

  • TAB Mittelspannung

    Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 Seite 19 von 38

    Um bei einem anstehenden Erdschlussfehler im 20 kV-Netz (siehe auch 3.2.8) entscheiden zu können, ob dieser in der Kundenanlage oder dem öffentlichen Netz liegt, sind in folgenden Fällen entsprechende Erdschlusserfassungseinrichtungen notwendig:

    - Transformatorenstationen mit kundenseitigem 20 kV-Netz oder z.B. auchabgesetztem Schwerpunkttransformator (Einbau im Übergabefeld bzw. dembetroffenen Abgangsfeld.)

    - Transformatorenstationen mit Leistungsschaltern in den Kabelfeldern (Einbau in denKabelfeldern bzw. in die Kabelschleife).

    Dazu sind, neben den geeigneten Auswerteeinheiten, Kabelumbauwandler bis max. 115 mm Innendurchmesser mit einem Übersetzungsverhältnis von 60 A/1 A sowie einer Fußplatte vorzusehen.

    6.1.3 Hinweisschilder und Zubehör

    6.1.3.1 Hinweisschilder

    Zusätzlich zu den Angaben der VDE-AR-N 4110 sind folgende Hinweisschilder und

    Aushänge erforderlich: - Verbotszeichen:

    Warnzeichen:

    Aushänge:

    -Nicht schalten, es wird gearbeitet! (1 St./Schaltfeld)

    -Hochspannung, Lebensgefahr! (1 St./Schaltfeld)

    -Bestimmungen für den Betrieb von Starkstromanlagen

    -Gebotsschild „5 Sicherheitsregeln“

    -Merkblatt der Berufsgenossenschaft „Erste Hilfe“

    -Übersichtsschaltplan der Mittelspannungsanlage mit Angabeder Betriebs- und Bemessungsspannung, sowie der Eigentums-/ Verfügungsbereichsgrenzen

    -Ansprechpartner des Anschlussnehmers für Orga. - undSchalthandlungen

  • TAB Mittelspannung

    Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 Seite 20 von 38

    6.1.3.2 Zubehör

    Zusätzlich zu den Angaben der TAB sind folgende Zubehörteile erforderlich:

    - Sicherungszange nach DIN EN 61230 (VDE 0681-300) (soweit erforderlich)- Schaltstange nach DIN VDE V 0681-2 (sofern erforderlich)- Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen nach DIN EN 61230 (VDE 0683-100)

    dreipolig, Seil-querschnitt 95/35 mm²Cu mit Betätigungsstange- 3 HH-Reservesicherungen, mit Thermolot, Auslegung entsprechend Trafoleistung.- Betriebsanweisung (Zuordnungstabelle) der Schaltanlage- Schaltfeldtür-Schlüssel- Wandhalter für Zubehör - Isoliermatte- Antriebshebel für die Schaltgeräte- isolierende Schutzplatten nach DIN VDE 0682-552 (sofern erforderlich)

    Zu Kapitel 7 Abrechnungsmessung

    7.1 Allgemeines

    Messstellenbetrieb und Messung erfolgen gemäß § 21b EnWG und nach VDE-AR-N 4400. Der Zählerplatz ist gemeinsam mit der AVG festzulegen. Ist die AVG auch der Messstellenbetreiber (MSB) so wird der Zählerschrank bauseits beigestellt. Dieser ist bauseitig zu montieren und anzuschließen. Messwandler Verdrahtung, Leitungstyp, Querschnitt und maximale Länge sind in den Prinzip Schaltbildern im Anhang dargestellt.

    7.7 Spannungsebene der Messung

    Dient die kundeneigene Station nur zu Versorgung eines einzelnen Anschlussnutzers, so kann die Zählung wahlweise nieder- oder mittelspannungsseitig erfolgen (bei Stationen mit mehreren Transformatoren jedoch zwingend mittelspannungsseitig). Werden aus der kundeneigenen Station mehrere Anschlussnutzer versorgt, so erfolgt die Zählung grundsätzlich niederspannungsseitig und für jeden Anschlussnutzer getrennt.

    Bei Energiebezug auf der Mittelspannungsebene wird im Falle einer niederspannungsseitigen Messung ein Zuschlag für die Umspannverluste berechnet. Der aktuelle Wert ist dem jeweils gültigen „Preisblatt 1 – Strom Netzentgelte für Kunden mit Lastgangmessung“ des Netzbetreibers unter www.netze-stwab.de zu entnehmen.

    Ausführung der Messung in der Niederspannungsebene:

    Bei Transformatorenstationen mit niederspannungsseitiger Messung wird im Allgemeinen im Niederspannungsraum der Station eine gesonderte Niederspannungsverteilung in blechgekapselter Ausführung installiert.

    http://www.stwab.de/

  • TAB Mittelspannung

    Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 Seite 21 von 38

    An dieser kann bei Ausfall bzw. Abschaltung (Wartung) der Transformatorenstation und nach Rücksprache mit dem Netzbetreiber, eine eingeschränkte Leistung zur Verfügung gestellt werden.

    Die Niederspannungsverteilung ist in der Regel dieser Reihenfolge zu bestücken:

    - 1 Einspeisungselement (z.B. Sicherungslasttrennschalter NH4/4a 1250 A, 3-pol.Schaltbar),

    - 1 Lastschaltleiste NH2 für den Niederspannungsnotanschluss aus dem öffentlichenNetz,

    - Einbauplatz für die Stromwandler (auf der Sammelschiene), die Wandler müssenleicht auswechselbar sein,

    - Optional 1 Lastschaltleiste NH00, auf Adapterleiste zum Anschluss von

    Kleinverbrauchern

    - Abgänge zur Niederspannungshauptverteilung des Kunden (z. B. eine oder mehrereLastschaltleisten NH2 oder NH3)

    Davon abweichende Varianten bedürfen einer gesonderten Freigabe durch den Netzbetreiber.

    Ausführung der Messung in der Mittelspannungsebene:

    Bei mittelspannungsseitiger Zählung ist für den Einbau der 3 Strom- und 3 Spannungswandler i.d.R. ein separates Messfeld vorzusehen (siehe 3.2.7.1).

    7.6 Datenfernübertragung

    Die Art und Weise der Datenfernübertragung ist abhängig vom jeweiligen Messstellenbetreiber. Das Auslesegerät bzw. Modem ist Bestandteil der Zähleinrichtung und wird vom Messstellenbetreiber beigestellt.

    Zu Kapitel 8 Betrieb der Kundenanlage

    8.1 Allgemeines

    Für den sicheren und bestimmungsgemäßen Betrieb der Transformatorenstation und der darin befindlichen Betriebsmittel ist deren jeweiliger Eigentümer (AVG oder Kunde) verantwortlich. Sofern der Kunde aufgrund sicherheitstechnischer Belange (siehe 8.2) keinen eigenständigen Zugang zu den Betriebsmitteln und –räumen hat, wird ihn die AVG über im Rahmen des regulären Netzbetriebes festgestellte Mängel an den unter seiner Verantwortung stehenden Anlagenteilen kurzfristig informieren.

    Der Kunde ist verpflichtet sämtliche ihm bekannten Mängel umgehend zu beseitigen. Die in seinem unterhaltungspflichtigen Eigentum stehenden Betriebsmittel sind durch ihn jederzeit funktionstüchtig und sicher zu halten.

    Der Betriebsverantwortliche des Kunden ist mit seinen Kontaktdaten (Mobilfunknummer) in der Transformatorenstation durch einen Aushang kenntlich zu machen.

  • TAB Mittelspannung

    Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 Seite 22 von 38

    8.4 Zugang

    Transformatorenstationen sind als abgeschlossene elektrische Betriebstätten entsprechend der DIN VDE 0105 zu betrachten. Dies sind Räume oder Orte, die ausschließlich dem Betreiben elektrischer Anlagen dienen und unter Verschluss gehalten werden müssen. Zutritt haben nur Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen. Bei beiden Personengruppen ist sicherzustellen, dass sie für das Betreten von Anlagen über 1 kV entsprechend unterwiesen sind.

    Ist kundenseitig kein entsprechend qualifiziertes Fachpersonal vorhanden, so dürfen Mittelspannungs- und Traforaum nur zusammen mit Beauftragten der AVG betreten werden. Aus diesem Grund werden die Zugangstüren zu diesen Räumen ausschließlich mit einer AVGSchließung versehen. Die benötigten Profilzylinder werden von der AVG beigestellt. Sollten zusätzliche Schließzylinder-Einbauplätze für den möglichen, künftigen Einbau einer kundeneigenen Schließung vorhanden sein, so sind diese zunächst bauseits mit Blindzylindern zu versehen.

    8.5 Bedienung vor Ort

    Schalthandlungen am AVG-Teil der Transformatorenstation sind grundsätzlich untersagt.

    In Einzelfällen kann dem Betriebsverantwortlichen (siehe 8.1) auf Antrag die Zustimmung zur Bedienung der kundenseitigen Schaltgeräte personenbezogen erteilt werden. Voraussetzung dafür sind Ausbildung und Einsatz als Elektrofachkraft im Sinne der DIN VDE 0105, Teil 100 und der DGUV VORSCHRIFT 3 sowie der schriftliche Nachweis einer entsprechenden Qualifikation als 20 kV Schaltberechtigter.

    8.6 Instandhaltung

    Wartung und Instandhaltung der im Eigentum des Kunden stehenden Anlagen- und Gebäudeteile sind im Auftrag des Kunden und entsprechend den Herstellervorgaben von geeignetem Fachpersonal durchzuführen. Schutzeinrichtungen sind turnusmäßig nach DGUV VORSCHRIFT 3 zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind umgehend zu beheben.

    Termine für Freischaltungen sind rechtzeitig zu vereinbaren. Falls erforderlich werden diese dann auch für Wartungsarbeiten am AVG-Teil der Schaltanlage genutzt.

    Zu Kapitel 9 Änderungen, Außerbetriebnahmen und Demontage

    Die Kosten der Außerbetriebnahme einer Station, insbesondere auch die der Durchverbindung der 20 kV-Kabelschleife, sind vom Anschlussnehmer zu tragen.

  • TAB Mittelspannung

    Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 Seite 23 von 38

    Zu Kapitel 10 Erzeugungsanlagen

    Ab einer Leistung von PAmax > 135kW (inst. Leistung) gelten die Anforderungen der VDE- AR-N 4110. Eigenerzeugungsanlagen PAmax < 135kW sind unabhängig der Spannungsebene nach der VDE AR-N 4105 auszuführen und zu zertifizieren.

    Der Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen des Kunden mit dem Netz der AVG darf nur nach Genehmigung durch die AVG erfolgen. Dabei sind bei Planung, Errichtung, Betrieb und Änderung von Erzeugungsanlagen die Vorgaben der VDE-AR-N 4110 oder VDE-ARN 4105 einzuhalten. Zur Klärung technischer Voraussetzungen und offenen Fragen ist im Fall solcher Planungen frühzeitig Kontakt mit der AVG aufzunehmen.

    AVG spezifischer Anhang

    • Checkliste für Unterlagen

    • Fristenübersicht

    • Erdungsanlagen

    • Übersichtsschaltpläne der gebräuchlichsten Anlagekonfigurationen

    • Prinzipschaltbilder Messung (mittel- und niederspannungsseitig)

    • Inbetriebsetzungsauftrag Strom (jeweils aktuelle, gültige Fassung unterwww.netzestwab.de)

    http://www.stwab.de/http://www.stwab.de/http://www.stwab.de/

  • TAB Mittelspannung

    Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 Seite 24 von 38

    Checkliste zum Bau einer kundeneigenen Transformatorenstation

    Zur Anfrage benötigte Unterlagen

    • Örtliche Lage des zu versorgenden Grundstückes (M 1:1000) mit Stationsstandort• Anmeldung des benötigten Leistungsbedarf und ggf. Eigenerzeugungsanlage mit

    Unterschrift des Grundstückseigentümers!• Art der Belastung (Bezug, Einspeisung)

    Zur Netzanschlussangebotserstellung/Genehmigungsplanung benötigte Unterlagen

    • Angaben zum Bauherrn• Planer/Ansprechpartner für die AVG• Angaben zum Errichter der Anlage• Lageplan 1:1000 des Grundstückes mit eingezeichnetem Stationsstandort sowie der

    vorhandenen und geplanten Bebauung• Maximaler Leistungsbedarf (P, Q)• Einpoliges Übersichtsschaltbild der gesamten Mittelspannungsanlage• Aufbau und Anordnung der 20 kV-Schaltanlage• Aufbau und Anordnung der Niederspannungshauptverteilung• Angaben über die Abrechnungsmessung (bei niederspannungsseitiger Zählung mit

    Plan der Wandlereinbauorte)• Fabrikat und Typ der geplanten 20 kV-Schaltanlage• Grundrisse und Schnitte 1:50 der elektrischen Betriebsräume für die Schaltanlage und

    die Transformatoren• Trassenführung der Leitungen und Zugang zur Schaltanlage• Schnitte im Bereich der Kabeleinführungen und evtl. des

    Transportschachtes für den Transformator• Aufbau und Konstruktion des Doppelbodens• Angaben über die Druckentlastung der Schaltanlage und des

    Gebäudes

    Zur schnellen Abwicklung und Inbetriebnahme benötigte Unterlagen/Termine

    • Beginn der Bauarbeiten, Bauzeitenplan• Geplanter Fertigstellungstermin, Stationsabnahme• Gewünschter Inbetriebnahmetermin• Errichterbestätigung nach DGUV VORSCHRIFT 3• Frühzeitige Auftragserteilung

    Der Errichter ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Anlagen verantwortlich. Mit der Errichtung darf nur eine Fachfirma beauftragt werden. Der Betreiber ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der in seinem Verfügungsbereich stehenden Anlagenteile verantwortlich.

    Für die im Rahmen dieser Richtlinien von der AVG vorgenommenen Prüfungen, Genehmigungen oder Mitwirkungen übernimmt die AVG keine Haftung.

  • TAB Mittelspannung

    Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 25/38

    Fristenübersicht

    Grundsätzlich sollte die AVG bereits im Frühstadium der Planungsarbeiten des Bauvorhabens, für das die spätere Transformatorenstation benötigt wird, informiert werden. Die frühzeitige Festlegung des möglichen Standortes, des Netzanbindungskonzeptes und des erforderlichen Raumbedarfes erleichtern die nachfolgende Detailplanung erheblich.

    Für die Bauabwicklung, die Abnahme der Station und ihre spätere Inbetriebnahme sind die nachfolgend genannten Fristen und Termine zwingend einzuhalten:

    Bestellung der Hauptkomponenten, Beginn der Bau- und Montagearbeiten erst nach der jeweiligen Freigabe durch die AVG. Die Bearbeitungszeit der zur Freigabe benötigten Unterlagen (siehe Checkliste im Anhang) beträgt mindestens 14 Arbeitstage.

    Nach der Neufassung der Verordnung über elektromagnetische Felder der 26. BImSchV vom 22.08.2013 entfällt die Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Behörde. Entsprechende Unterlagen sind jedoch vorzuhalten.

    Inbetriebnahme der Station normalerweise frühestens 2 Wochen nach deren mängelfreier Fertigstellung (siehe Ziffer 4.3 – Inbetriebsetzung).

    Abgabe des unterzeichneten Inbetriebsetzungsauftrages mindestens 10 Arbeitstage vor der Inbetriebnahme der Transformatorenstation.

    Die Inbetriebnahme steht unter dem Vorbehalt der Übergabe bzw. Abschluss folgender Dokumente und Verträge (siehe Ziffer 4.2 – Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen):

    • Übergabe der vollständigen technischen Dokumentation. • Nachweis über die Störlichtbogenfestigkeit der Station (Gebäude und Schaltanlage) • Prüfprotokolle der eingesetzten Schutzeinrichtungen • Hersteller- / Errichter Bestätigung nach DGUV VORSCHRIFT 3 • Plan der Erdungsanlage und dazugehöriges Messprotokoll • Antrag zur Eintragung eventuell benötigter beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten • Netzanschlussvertrag • Wartungsvertrag für kundeneigene Trafostationen

  • TAB Mittelspannung

    Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 26/38

  • TAB Mittelspannung

    Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 Seite 27 von 34

  • TAB Mittelspannung

    Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 Seite 28 von 34

  • TAB Mittelspannung

    Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 29/38

  • TAB Mittelspannung

    Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 30/38

  • TAB Mittelspannung

    Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 31/38

  • 3

    1 2 3 4 5 6 7 8

    Kundeneigene Transformatorenstation mit mittelspannungsseitiger Messung, Übergabe-Leistungsschalter (auf Einschub)

    und mehreren Trafo-Abgängen

    3~20 kV, 50 Hz, 500 MVA

    UN=24 KV IN =>400 A Ith=>14 KA

    UN=24 KV IN =>400 A Ith=>14 KA

    500 MVA 630A

    20000 /100 /100 3 3 3 30VA Kl 0,5

    UN=24 KV IN =>400 A Ith=>14 KA

    HS-Sicherung mit Thermoelement max. 50A

    UN=24 KV IN =>400 A Ith=>14 KA

    HS-Sicherung mit Thermoelement max. 50A

    Kunde

    AVG

    Kurzschluß- anzeiger

    Kurzschluß- anzeiger

    3 100/5A 10P10 15VA

    3

    20 KV 400 V

    max. 1000 kVA

    zur Ndspg. Hauptverteilung

    20 KV 400 V

    max. 1000 kVA

    zur Ndspg. Hauptverteilung

    Gezeichnet mit ELCAD (R) c b

    Datum Bearb. Dreisbusch Aschaffenb. Versorg. GmbH

    AVG

    Übersichtsbild TAB Mittelspannung 2008

    TAB =

    + a 07.02.2020

    Änderung Datum Name

    Gepr. Norm

    Otter Ersatz durch:

    Ersatz für:

    ASCHAFFENBURGER VERSORGUNGS GMBH

    Ursprung: Kundeneigene Stat.; Übergabe (Einschub) MS 2008-Trafostation Blatt

    2 Bl.

    Eins

    peisu

    ng

    Eins

    peisu

    ng

    UMZ I>

    I>>

  • TAB Mittelspannung

    Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 33/38

  • TAB Mittelspannung

    Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 Seite 34 von 38

  • TAB Mittelspannung

    Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 Seite 35 von 38

  • TAB Mittelspannung

    Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 Seite 36 von 38

    E Vordrucke

    Anmeldung zum Netzanschluss Elektrizitätsversorgung (Aktueller Stand siehe stwab.de)

    E.2: Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen

    E.3: Netzanschlussplanung

    E.4: Errichtungsplanung

    Antrag zur In- und Außerbetriebsetzung Strom (Aktueller Stand siehe stwab.de)

    E.6: Erdungsprotokoll

    E.7: Inbetriebsetzungsprotokoll E.8: Datenblatt für eine Eigeneerzeugungsanlage E.9.: Netzbetreiber Abfragebogen

    E.10: Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten und Speicher E.11: Inbetriebsetzungserklärung Erzeugungsanlage/Speicher E.12: Konformitätserklärung für Eigenerzeugungsanlagen/Speicher

    E.13: Einheitenzertifikat E.14: Komponentenzertifikat E.15.: Anlagenzertifikat

    E.16: Betriebserlaubnisverfahren E.17: Beschränktes Betriebserlaubnisverfahren E.18: Prüfprotokoll für Übergabeschutz

  • Aschaffenburger Versorgungs- GmbH / Werkstraße 2 / Abteilung T3.1 von 2

    Seite 1

    Wohngebäude Anzahl der Wohneinheiten: ……. Gewerbe Art des Gewerbe: ………………….......

    ……………………………………………………………..

    Aschaffenburger Versorgungs-GmbH Werkstraße 2 63739 Aschaffenburg

    Anmeldung zum Netzanschluss

    Elektrizitätsversorgung

    Telefon

    Art der Maßnahme:

    Erstellen Verstärken Verändern Abtrennen eines Netzanschlusses

    Angaben zum benötigten Elektronetzanschluss:

    Gleichzeitig benötigter Leistungsbedarf: Bei Leistungsbedarf unter 30 kW bitte benötigte Leistung angeben: ……………kW Bei Leistungsbedarf von 30 kW bis 100 kW bitte zutreffende Leistung ankreuzen:

    Sicherungsstärke der benötigten Hausanschlusssicherung:

    Entspricht einer Leistung von ca.: entsprechende Anzahl an Wohn- einheiten laut DIN 18015-1:

    3 x 50 A ≈ 30 kW bis 3 WE 3 x 63 A ≈ 40 kW bis 5 WE 3 x 80 A ≈ 50 kW bis 10 WE 3 x 100 A ≈ 62 kW bis 19 WE 3 x 125 A ≈ 78 kW bis 39 WE 3 x 160 A ≈ 100 kW bis 100 WE

    Bei Leistungsbedarf über 100 kW bitte benötigte Leistung angeben: ……………kW / ……………kVA (bei einer Leistung über 100 kW ist eine detaillierte Zusammenstellung der Verbraucher beizulegen)

    Zustimmungspflichtige Anlagen entsprechend TAB2007 (z.B. PV-Anlage, Wärmepumpe, BHKW);

    Art der Anlage: …………………………………………………………………………………………… (die erforderlichen Unterlagen sind beizulegen (Datenblatt; Schaltbild))

    Angaben zum Objekt: Straße Haus-Nr:

    Flurnummer:

    PLZ/Ort:

    Ortsteil:

    Gebäude unterkellert: Ja Nein

    Besonderheiten: Bodenwanne in WU-Beton Bodenwanne als Doppel/Elementwand Abdichtung der Bodenwanne nach DIN 18195 Teil 6

    1. Katasterplan M = 1 : 1000 (Grundstück umrandet, Gebäude eingezeichnet) 2. Kellergrundrißplan M = 1 : 100 mit verbindlicher Angabe des gewünschten Installationsraumes

    Als Anlagen sind dieser Anmeldung zwingend beizufügen:

  • Aschaffenburger Versorgungs- GmbH / Werkstraße 2 / Abteilung T3.1 von 2

    Seite 2

    Bemerkung: ..................................................................................................................................................................

    ……………………………………………………………………………………………………………………………………..

    ……………………………………………………………………………………………………………………………………..

    Wunschtermin: ……………….…………….. (Bitte beachten Sie, dass wir eine Vorlaufzeit von ca. vier Wochen benötigen)

    Zustimmung des Grundstückseigentümer: Anschlussnehmer:

    Nur ausfüllen, wenn Grundstückseigentümer nicht zu gleich Anschlussnehmer ist

    Name, Vorname: Name, Vorname:

    Straße und Haus-Nr.: Straße und Haus-Nr.:

    Postleitzahl, Wohnort: Postleitzahl, Wohnort:

    Tel.: Tel.:

    Email: Email:

    Datum: Datum:

    Unterschrift des Grundstückseigentümers

    ..............................................................................

    Unterschrift des Antragsteller

    ..............................................................................

    Architekt/Planungsbüro .............................................................................................. ................................................................................... Name, Vorname bzw. Firmenname Straße und Haus-Nr. Postleitzahl/Ort Telefon-Nr./Fax-Nr.

    Vertragsgrundlage sind: - die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung

    (Niederspannungsverordnung – NAV) vom 01.11.2006 mit den ergänzenden Bedingungen und technischen Anschlussbedingungen der AVG. Die Kundenanlage ist von dem eingetragenen Installateur unter Beachtung der aufgeführten Bestimmungen zu errichten und in Betrieb zu setzen.

    Datenschutzhinweis: Die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zweckbezogen verarbeitet und genutzt.

    Elektroinstallationsunternehmen (Bei einer Anschlussverstärkung ist von einem Elektroinstallationsunternehmen zwingend die kundeneigene Elektroinstallation auf Eignung zu über- prüfen und durch Unterschrift des Elektroinstallationsunternehmen zu bestätigen.)

    .......................................................... ............................................................................. Firmenname Eingetragen beim VNB unter Nr.

    ............................................... Telefon-Nr./Fax-Nr.

    …………………………………………………………….. Unterschrift / Firmenstempel

  • VDE-AR-N 4110:2018-11

    219

    E.2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (Dieses Formular ist zur Vervielfältigung durch den Anwender dieser VDE-Anwendungsregel bestimmt.)

    Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (Durch Anschlussnehmer mit Bezugsanlagen auszufüllen)

    1 (2)

    Anlagenanschrift Straße, Hausnummer: PLZ, Ort:

    Anzahl und Bemessungsscheinleistung: Für den größten Netztransformator sind die folgenden Felder auszufüllen:

    Bemessungsspannung (Oberspannungsseite): kV

    Bemessungsspannung (Unterspannungsseite): kV

    Bemessungsscheinleistung des Netztransformators SrT: kVA

    Relative Kurzschlussspannung uK: %

    Schaltgruppe:

    Stufenschalter: ± %, in Stufen

    Netztransforma-toren

    Einbauort: OS-seitig US-seitig

    Bereich der einstellbaren Blindleistung kvar (induktiv) bis

    kvar (kapazitiv)

    Festkompensation kvar

    In Stufen schaltbar; Stufenanzahl: Stufenlos regelbar

    Verdrosselungsgrad/Resonanzfrequenz:

    Blindleistungs-kompensation

    Schematischer Übersichtsschaltplan beigefügt Herstellerdatenblatt beigefügt

    Asynchronmotor Synchronmotor Antrieb mit Stromrichter

    Anzahl und Bemessungsscheinleistung:

    Für den größten Motor (größter Anlaufstrom) sind die folgenden Felder auszufüllen:

    Bemessungsscheinleistung: kVA Bemessungsspannung: V

    Bemessungsdrehzahl: 1/min Bemessungsstrom: A

    Leistungsfaktor: Wirkungsgrad:

    Verhältnis Anlaufstrom/Bemessungsstrom Ia/Ir: Asynchronmotor

    Anlaufschaltung: direkt Stern/Dreieck Sonstige

    Synchronmotor Subtransiente Längsreaktanz: Subtransiente Querreaktanz: (bitte Herstellerdatenblatt mit den elektrischen Daten beifügen) Anzahl der Anläufe je h:

    Anlauf mit Last oder ohne Last:

    Motoren (≥ 50 kVA)

    Verhalten am Netz

    Anzahl der Last- bzw. Drehrichtungswechsel: je min

  • VDE-AR-N 4110:2018-11

    220

    Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (Durch Anschlussnehmer mit Bezugsanlagen auszufüllen)

    2 (2)

    Anzahl und Höchstschweißleistung:

    Für die größte Schweißmaschine sind die folgenden Felder auszufüllen:

    Höchstschweißleistung: kVA

    Leistungsfaktor:

    Anzahl der Schweißungen: je min

    Dauer einer Schweißung: s

    Schweißmaschinen

    ≥ 20 kVA

    Form des Stromimpulses: Dreieck Viereck Sägezahn

    Summe der Bemessungsscheinleistungen: ............ kVA Lichtbogenöfen

    Anzahl und Bemessungsscheinleistung: ............ kVA

    Anzahl und Bemessungsscheinleistung:

    Für den größten Stromrichter sind die folgenden Felder auszufüllen:

    Bemessungsscheinleistung: kVA

    Pulszahl bzw. Schaltfrequenz:

    Schaltung (Brücke, Mittelpunktschaltung…):

    Steuerung: gesteuert ungesteuert

    Zwischenkreis vorhanden Glättung: induktiv kapazitiv

    Bemessungsscheinleistung SrT: kVA

    Relative Kurzschlussspannung uk: % Stromrichtertrans-formator

    Schaltgruppe:

    Kommutierungsinduktivitäten: mH

    Herstellerangaben zu den netzseitigen Oberschwingungsströmen (bei höher-pulsigen Stromrichtern (z. B. 36-Puls-Stromrichter) ist die folgende Tabelle entsprechend zu erweitern):

    Ordnungszahl 3 5 7 9 11 13 17 19 23 25

    Stromrichter

    (≥ 50 kVA)

    Iν [A]

    Bemerkungen beispielsweise schaltbare Ver-brauchslasten zur Bereitstellung von Regelleistung

    _________________________ Ort, Datum

    ________________________________________________________ Unterschrift des Anschlussnehmers

  • VDE-AR-N 4110:2018-11

    221

    E.3 Netzanschlussplanung (Dieses Formular ist zur Vervielfältigung durch den Anwender dieser VDE-Anwendungsregel bestimmt.)

    Netzanschlussplanung (Mittelspannung) (Checkliste für den Netzbetreiber für die Festlegung des Netzanschlusses)

    1 (1)

    Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr.

    Straße, Hausnummer PLZ, Ort

    ____________________________________________

    ____________________________________________

    ____________________________________________

    Vereinbarte Anschlusswirk- und -scheinleistung für Bezug und Einspeisung geklärt? ja nein

    Spannungsebene und Netzanschlusspunkt geklärt? ja nein

    Standort der Übergabestation und Leitungstrassen des Netzbetreibers geklärt? ja nein

    Anschlussart Kabel/Freileitung geklärt? ja nein

    Aufbau der Mittelspannungs-Schaltanlage geklärt? ja nein

    Art der Sternpunktbehandlung an Anschlussnehmer bekannt gegeben? ja nein

    Erforderliche Schutzeinrichtungen für netzseitige Eingangsschaltfelder, das Übergabe-schaltfeld und die Abgangsschaltfelder geklärt?

    ja nein

    Fernsteuerung/Fernüberwachung und erforderliche Umschaltautomatiken geklärt? ja nein

    Messkonzept, Art und Anordnung der Messeinrichtung geklärt? ja nein

    Eigentums-, Betriebsführungs-, Verfügungsbereichs- und Bedienbereichsgrenze geklärt? ja nein

    Liefer- und Leistungsumfang vom Anschlussnehmer und Netzbetreiber geklärt? ja nein

  • VDE-AR-N 4110:2018-11

    222

    E.4 Errichtungsplanung (Dieses Formular ist zur Vervielfältigung durch den Anwender dieser VDE-Anwendungsregel bestimmt.)

    Errichtungsplanung (Mittelspannung) (Spätestens 10 Wochen vor Bestellung von Stationskomponenten/Baubeginn/Beginn der Werksfertigung der Übergabestation vom Anschlussnehmer an den Netzbetreiber zu übergeben)

    1 (1)

    Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr. Straße, Hausnummer PLZ, Ort

    __________________________________________ __________________________________________ __________________________________________

    Anschlussnehmer Firma Vorname, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon, E-Mail

    __________________________________________ __________________________________________ __________________________________________ __________________________________________ __________________________________________

    Anlagenerrichter Firma, PLZ, Ort Telefon, E-Mail

    __________________________________________ __________________________________________

    Maßstäblicher Lageplan des Grundstückes mit eingezeichnetem Standort der Übergabe-station, der Leitungstrassen sowie der vorhandenen und geplanten Bebauung, minde-stens im Maßstab 1:500, beigefügt?

    ja nein

    Einphasiger Übersichtsschaltplan der gesamten Übergabestation einschließlich Eigen-tums-, Betriebsführungs-, Verfügungs- und Bedienbereichsgrenzen, Netztransfor-matoren, Mess-, Schutz- und Steuereinrichtungen (wenn Schutzeinrichtungen vor-handen, Darstellung, wo die Messgrößen für die Kurzschluss- und bei Erzeugungs-anlagen zusätzlich für die Entkupplungsschutzeinrichtungen erfasst werden und auf welche Schaltgeräte die Schutzeinrichtung wirkt, Daten der Hilfsenergiequelle); Darstellung der kundeneigenen Mittelspannungs-Leitungsverbindungen, Angaben von Kabeltypen, -längen und -querschnitten und Angabe der technischen Kennwerte der nachgelagerten kundeneigenen Mittelspannungs-Schaltanlagen, beigefügt?

    ja nein

    Zeichnungen aller Mittelspannungs-Schaltfelder mit Anordnung der Geräte beigefügt? (Montagezeichnungen)

    ja nein

    Darstellung des Messkonzeptes, Anordnung der Mess- und Zähleinrichtung mit Einrichtungen zur Datenfernübertragung, Anordnung der Fernwirktechnik, Netzwerkplan mit allen sekundärtechnischen Komponenten, Kommunikationsschnittstellen und Prozessdatenumfang in der Übergabestation beigefügt?

    ja nein

    Grundrisse und Schnittzeichnungen (möglichst im Maßstab 1:50) der Übergabestation inkl. der dazugehörigen Betriebsräume für die Mittelspannungs-Schaltanlage und Netztransformatoren beigefügt? (Aus diesen Zeichnungen muss auch die Trassen-führung der Leitungen und der Zugang zur Schaltanlage ersichtlich sein)

    ja nein

    Nachweis der Kurzschlussfestigkeit für die gesamte Übergabestation, Nachweis des Schutzes vor Gefährdung durch Störlichtbögen nach DIN EN 62271-202 (VDE 0671-202) bzw. DIN EN 62271-200 (VDE 0671-200) (z. B. IAC-Klassifikation) oder nach DIN EN 61936-1 (VDE 0101-1) (unter anderem Druckberechnung und Ableitung der Störlichtbogengase) beigefügt?

    ja nein

    Liegt eine einvernehmliche Regelung bezüglich des Standortes und Betriebes der Übergabestation zwischen dem Haus- und Grundstückseigentümer und dem Anschluss-nehmer (wenn dies unterschiedliche Personen sind) vor und liegt die Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Errichtung und Betrieb der Leitungstrassen vor?

    ja nein

    Erklärung zur Erfüllung der technischen Anforderungen dieser VDE-Anwendungsregel und der TAB des Netzbetreibers beigefügt?

    ja nein

    __________________________________ Ort, Datum

    __________________________________ Unterschrift des Anschlussnehmers

  • VDE-AR-N 4110:2018-11

    226

    E.6 Erdungsprotokoll(Dieses Formular ist zur Vervielfältigung durch den Anwender dieser VDE-Anwendungsregel bestimmt.)

    Erdungsprotokoll (Mittelspannung) (vom Anlagenerrichter auszufüllen)

    1 (2)

    Ident.-Nr./Ort: Protokoll-Nr.: Anlagenteil: Nr.:

    1. Art der Prüfung:   Erstprüfung   Wiederholungsprüfung   ___________________ 

    2. Erdungsanlage

    Art: Oberflächenerder (Ring-, Strahlenerder) Tiefenerder Fundamenterder Erdung ausgeführt nach Zeichnung Nr.: Erforderliche Werte: (werden vom Netzbetreiber vorgegeben)

    ZE = Ω RA ≤ Ω „niederohmig wirksam“

    ZE Erdungsimpedanz (resultierender Gesamtwiderstand aller elektr. verbundenen Leiter) zur Einhaltung der maximalen Berührungsspannung von ____ V

    RA Prüfwert für den Ausbreitungswiderstand des Einzelerders (Die Ermittlung von RA bei der Wiederholungs-prüfung und Vergleich mit der Erstprüfung kann einen Hinweis auf den Korrosionszustand der Erdungsanlage liefern.)

    3. Messgeräte

    Messung/Prüfung der/des Einzelerders Fabrikat: Typ: ID:

    Messung der Erdungsimpedanz (System) Fabrikat: Typ: ID:

    4. Messungen

    Datum: Zeit:

    Bodenzustand: Bodenart: Messmethode für die Messung der Erdungsimpedanz:

    Erdungsmessbrücke Strom-Spannungs-Messung (mit Netzbetreiber abgestimmte Nachweise liegen bei) 4.1 Hilfsstromkreise für Strom-Spannungs-Messung Spannungsquelle: Hilfserder: Einspeisestelle in die Erdungsanlage: 4.2 Messwerte Ausbreitungswiderstand/Erd-Schleifenwiderstand der Einzelerder

    Erder RA in Ω

    Erdungsimpedanz ZE = Ω Erdungsimpedanzmessung kann entfallen, da ein „globales Erdungssystem“ vorliegt:

    ja nein (zutreffendes bitte ankreuzen) Daten zu Messtrassen: Siehe Seite 2/2 Die ermittelten Werte genügen den Anforderungen: ja nein (zutreffendes bitte ankreuzen) 5. Lageskizze der Erdungsanlage und ggf. der Messtrasse(n)/Bemerkungen

    Skizze auf separatem Blatt Fotodokumentation weitere Unterlagen

  • VDE-AR-N 4110:2018-11

    227

    Erdungsprotokoll (Mittelspannung) (vom Anlagenerrichter auszufüllen)

    2 (2)

    Abweichung Messtrasse

    Abstand Messobjekt – Hilfserder

    [m]

    Abstand Messobjekt-Sonde

    [m]

    ZE bzw. RA

    [Ω] [Ω] [%]

    6. Anlagebesichtigung

    Erder (bei Neuerrichtung komplett, bei Wiederholungsprüfung nur Erdübergangsbereich) i.O.

    nicht i.O. Bemerkungen

    – Angabe des verwendeten Werkstoffes/Leitertyps/Querschnitts ____________________ – Werkstoff, Mindestmaße, Ausführung und Anordnung nach DIN EN 50522 (VDE 0101-2) ____________________

    – Korrosionszustand ____________________ – Kontrolle der Schraubverbinder ____________________ – Such-/Kontrollschachtung durchgeführt ja nein ____________________ Erdungsleitung – Angabe des verwendeten Werkstoffes/Leitertyps/Querschnitts ____________________ – Werkstoff, Mindestmaße, Ausführung nach DIN EN 50522 (VDE 0101-2) ____________________

    – Korrosionszustand ____________________ – Kontrolle der Schraubverbinder ____________________ – Bezeichnungsschilder ____________________ Erdungsmaßnahme – an Betriebsmittel/Anlagen nach DIN VDE 0141 (VDE 0141)/ DIN EN 50522 (VDE 0101-2) ____________________

    – Kontrolle der Schraubverbinder ____________________ Bestandsdokumentation in Übergabestation abgelegt ____________________ _______________________________________________ ____________________ _______________________________________________ ____________________

    7. Prüfergebnis unwesentliche bzw. ohne Mängel wesentliche Mängel (Überwachung und Mängelbeseitigung sind erforderlich) erhebliche Mängel führt zu Personengefahr Betriebsmittelgefährdung und wurde bis zur Behebung stillgelegt

    Weitere Vorgehensweise: Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die im Rahmen der Zustandsfeststellung festgestellten Mängel unverzüglich bzw. zur vereinbarten Frist zu beseitigen.

    Eine Nachprüfung ist nicht erforderlich. Eine Nachprüfung ist erforderlich und festgesetzt auf den ________________

    Hinweise/Beschreibung: ____________________________________________

    Prüfer Ort der Prüfung Datum Unterschrift Firmenanschrift und Telefon-Nr.

  • VDE-AR-N 4110:2018-11

    228

    E.7 Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen (Dieses Formular ist zur Vervielfältigung durch den Anwender dieser VDE-Anwendungsregel bestimmt.)

    Inbetriebsetzungsprotokoll (Mittelspannung) (vom Betreiber der Übergabestation auszufüllen)

    1 (1)

    Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr. Straße, Hausnummer PLZ, Ort

    .......................................................

    .......................................................

    .......................................................

    Anlagenbetreiber Vorname, Name Telefon, E-Mail

    .......................................................

    .......................................................

    Anlagenerrichter Firma, Ort Telefon, E-Mail

    .......................................................

    ......................................................

    Messstellenbetrieb Die Bereitstellung der Messeinrichtung erfolgt durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber oder durch einen anderen Messstellenbetreiber – MSB – (In diesem Fall bitte die MSB-ID laut MSB-Rahmenvertrag angeben): ................................................

    Stationsdaten Stich Doppelstich Einschleifung

    Bezugskunde Einspeiser Mischanlage/Speicher

    In der Anschlusszusage gefordert: ja nein Tonfrequenzsperren

    Eingebaut: ja nein Prüfprotokoll liegt vor: ja nein

    Dokumentation: Übergabe der aktualisierten Projektunterlagen mindestens 2 Wochen vor Inbetriebsetzung der Über-gabestation an den Netzbetreiber erfolgt ja nein

    Inbetriebsetzungsauftrag (E.5) vorhanden netzvertriebliche Voraussetzungen erfüllt Netzführungsvereinbarung vorhanden Übersichtschaltplan, ggf. Schaltpläne Sekundärtechnik Prüfprotokoll des Übergabeschutzes und bei Erzeugungs-

    anlagen des übergeordneten Entkupplungsschutzes Schutz mit Schalterauslösung geprüft Beglaubigungsscheine der Wandler Protokoll der Erdungsmessung

    Bestätigung nach DGUV Vorschrift 3 Bei Erzeugungsanlagen: Einrichtung zum

    Netzsicherheitsmanagement geprüft Optional bei Fernwirkanlage:

    Messwertübertragung geprüft Meldungen geprüft Fernsteuerung geprüft (inkl. Not-Aus LS) Bei Erzeugungsanlagen: Mess-

    wertübertragung P, Q geprüft

    Bemerkungen: ................................................................................................................................................ Die von mir/uns ausgeführte Installation der Übergabestation ist unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN VDE-Normen, der VDE-AR-N 4110 und nach den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers von mir/uns errichtet, geprüft und fertig gestellt worden. Die Ergebnisse der Prüfungen sind dokumentiert. Im Rahmen der Übe-rgabe hat der Anlagenerrichter den Anlagenbetreiber eingewiesen und die Übergabestation nach DGUV-Vorschrift 3 § 3 und § 5 für betriebsbereit erklärt. Die Übergabestation gilt im Sinne der zur Zeit gültigen DIN/VDE-Bestimmungen und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte. Diese darf nur von Elektrofachkräften oder elektrisch unterwiesenen Personen betreten werden. Laien dürfen die abgeschlossene elektrische Betriebsstätte nur in Begleitung vorgenannter Personen betreten.

    ............................................................ Ort, Datum, Uhrzeit

    ........................................................Anlagenbetreiber

    ..................................................................Anlagenerrichter (Elektrofachbetrieb)

    Bei Erzeugungsanlagen: Der Netzbetreiber erteilt mit Unterzeichnung die Erlaubnis zur Zuschaltung und eine vorübergehende Betriebserlaubnis bis maximal 6 Monate nach Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage, maximal jedoch 12 Monate nach Inbetriebsetzung der ersten Erzeugungseinheit.

    Die Anschaltung der Kundenanlage an das Mittelspannungsnetz erfolgte am/um: ..........................................

    ............................................................ Ort, Datum, Uhrzeit

    ........................................................Anlagenbetreiber

    ..................................................................Netzbetreiber

  • VDE-AR-N 4110:2018-11

    229

    E.8 Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers – Mittelspannung (Dieses Formular ist zur Vervielfältigung durch den Anwender dieser VDE-Anwendungsregel bestimmt.)

    Datenblatt einer Erzeugungsanlage – Mittelspannung (vom Anschlussnehmer auszufüllen, gilt auch für Mischanlagen und Speicher)

    1 (5)

    Einspeiser-Nr. des Anschlussnehmers bereits vorhanden? ja _______________ nein

    Anlagenanschrift Straße, Hausnummer PLZ, Ort

    …………………………………………………………........................ ……………………………………………………………....................

    Anschlussnehmer Vorname, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon, E-Mail

    .......................................................................................................

    .......................................................................................................

    .......................................................................................................

    .......................................................................................................

    Antragsteller Vorname, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon, E-Mail

    .......................................................................................................

    .......................................................................................................

    .......................................................................................................

    .......................................................................................................

    Windenergie Wasserkraft ………………................

    Photovoltaik Freifläche Dachfläche Fassade

    KWK-Anlage

    Therm. Kraftwerk

    Eingesetzter Brennstoff (z. B. Erdgas, Biogas, Biomasse)

    …………………………………………………………................……

    Typ der Erzeugungsanlage (bei Energiemix Mehrfachnennung)

    Speicher

    Notstromaggregat mit > 100 ms Netzparallel-betrieb

    Betriebsmodus: Probebetrieb nach DIN 6280-13 bzw. VDE 0100-560

    (VDE 0100 560) Bezugsspitzenabdeckung Teilnahme am Regelenergiemarkt ____________________________

    Maßnahme Neuerrichtung Erweiterung Rückbau

    bereits vorhandene Anschlusswirkleistung PAV, E ........................ kW

    neu zu installierende Anschlusswirkleistung PAV, E ........................ kW

    dabei Bemessungswirkleistung der Module bei PV-Anlagen* ....................... kWp

    gesamte Anschlusswirkleistung PAV, E ........................ kW

    gesamte installierte Wirkleistung Pinst ........................ kW

    Technische Mindestleistung ……………….. kW

    Leistungsangaben

    Eigenbedarf der Erzeugungsanlage einschl. Bezugsleistung der Speicher ……………...... kW

    Einspeisung der Gesamtenergie in das Netz des Netzbetreibers? ja nein

    Inselbetrieb vorgesehen? ja nein

    Teilnetzbetriebsfähigkeit vorhanden? ja nein

    Schwarzstartfähigkeit vorhanden? ja nein

    Trägerfrequente Nutzung des Kundennetzes vorgesehen? ja nein

    Kurzbeschreibung: ..........................................................................................................................................................

    * Summe aus bestehender und neu zu installierender Modulleistung (maximale Ausgangsleistung (Pmax) bei Standard Test Conditions (STC-Bedingungen)) nach DIN EN 50380 (0126-390).

  • VDE-AR-N 4110:2018-11

    230

    Datenblatt einer Erzeugungsanlage – Mittelspannung (vom Anschlussnehmer auszufüllen)

    2 (5)

    Obere Bemessungsspannung UrOS ............... kV

    Untere Bemessungsspannung UrUS ............... kV

    Bemessungsscheinleistung Sr ......................... MVA

    Betriebsspannung (Reglersollspannung des Stufenschalter) UbUS ………... kV

    Kurzschlussspannung uk ……............ %

    Angaben zum Anschlussnehmer eigenen Netztransformator (wenn vorhanden)

    Schaltgruppe: ...................... Stufenschalter: Regelbereich: ± .................... %

    Stufenanzahl: ....................

    Sternpunktbehandlung (nur auszufüllen, wenn das anschlussnehmer-eigene Netz galvanisch vom VNB-Netz getrennt ist):

    gelöscht isoliert niederohmig geerdet

    Angaben zum Anschlussnehmer eigenen MS-Netz

    schematischer Übersichtsplan des Netzes mit Angaben zu Typen, Längen und Querschnitten aller verwendeten Kabel beigefügt

    Nicht vorhanden Vorhanden ...............………….... kvar

    Verdrosselungsgrad/Resonanzfrequenz: .......................................... Hz

    Zugeordnet: der Erzeugungsanlage den Erzeugungseinheiten

    Blindleistungskompensationsanlage

    Schematischer Übersichtsschaltplan und Herstellerdatenblatt bei-gefügt

    Tonfrequenzsperre Nicht vorhanden Vorhanden für ............................. Hz

  • VDE-AR-N 4110:2018-11

    231

    Datenblatt einer Erzeugungsanlage – Mittelspannung (vom Anschlussnehmer auszufüllen; für jede baulich unterschiedliche Erzeugungseinheit bitte ein Datenblatt ausfüllen)

    3 (5)

    Anzahl baugleicher Erzeugungseinheiten: ............. Stück

    Neu anzuschließende Erzeugungseinheit Prototyp

    Bestandseinheit SDL-Fähigkeit: als Altanlage als Übergangs-/Neuanlage

    Letztgültiges Anlagengutachten/-zertifikat Nr.: _______________________________ Datum: _______________

    ANMERKUNG Wenn ein Anlagengutachten/-zertifikat für die Bestandseinheit vorliegt, kann auf die Ausfüllung dieser Seite 3 (5) für die Bestandseinheit verzichtet werden.

    doppelt gespeiste Asynchronmaschine

    Synchronmaschine (direkt gekoppelt)

    Netzkopplung mit Vollumrichter* Einheitentyp

    Andere ................................................................................................................................

    Einheitenhersteller: ............................................................... Typ: ...............................................................

    Bemessungswirkleistung einer Erzeugungseinheit PrE ** ................ kW

    Bemessungsscheinleistung SrE ** ................ kVA

    Beitrag zum Anfangs-Kurzschlusswechselstrom kI ′′ ........ kA *** bei .......... V

    Beitrag zum Dauerkurzschlussstrom Ik ......... kA bei .......... V

    Leistungsangaben

    Deckblatt des Einheitenzertifikates nach VDE-AR-N 4110 und Auszug aus dem Prüfbericht Netzverträglichkeit der FGW TR 3 beigefügt

    Bei direkt gekoppelten Synchrongeneratoren: gesättigte subtransiente Längsreaktanz .......................... %

    Herstellerdatenblatt beigefügt

    Bemessungsscheinleistung Sr .................. kVA Kurzschlussspannung uk ............. %

    Leerlaufverluste P0 .......... kW Kurzschlussverluste Pk ........kW Schaltgruppe: ..……….

    Stufensteller: ± ......%; ...... Stufen Geplante Stufung:.………….. kV/......................V

    Maschinen-transformator

    Bemessungsspannung OS ......... kV Bemessungsspannung US ..................... kV

    * Im Falle von Vollumrichtern sind die netzseitigen Daten der Vollumrichter einzutragen.

    ** Im Falle von PV-Anlagen und Speichern sind diese Größen für die Wechselrichter anzugeben.

    *** Für eine Abschätzung kann der Anteil aus den Erzeugungseinheiten ohne Wechselrichter ( kI ′′ ) und der Effektivwert

    des Quellenstroms aus Erzeugungseinheiten mit Wechselrichter ( IskPF ) (11.2.9) addiert werden.

  • VDE-AR-N 4110:2018-11

    232

    Datenblatt einer Erzeugungsanlage – Mittelspannung (vom Anschlussnehmer auszufüllen; für jeden baulich unterschiedlichen Speicher bitte ein Datenblatt ausfüllen)

    4 (5)

    Erhöhung Eigenverbrauch der Bezugskundenanlage (Lastoptimierung) Erbringung von Systemdienstleistungen

    Erbringung von Regelenergie

    Aufrechterhaltung Inselbetrieb der Kundenanlage

    Betriebsmodus

    Sonstiges ..........................................................................................................

    über eigenen Wechselrichter

    über den Wechselrichter der Erzeugungseinheit

    direkter Anschluss an das Wechselstrom-/Drehstromnetz

    Maximale Leistung PEmax (10-min): ................. kW

    Anschluss des Speichersystems

    Nutzbare Speicherkapazität: ................. kWh

    Hersteller/Typ: .................................................................... Anzahl: ..................

    Scheinleistung Wechselrichter SEmax: ............


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