Aus- und Weiterbildung in der Kremser Gasse Seite 6
Gratiszahnspange – Dilemma oder Segen?Seite 3
QualitätssicherungSeite 18
Ausgabe Nr. 2/2014 · Preis: € 2,–P.B
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Selten ist das Thema Zahngesundheit und hier vor allem das Stichwort „Gratis-Zahnspange“ so stark in den Medien ver-treten wie dieser Tage. Nach täglich neuen, teilweise wider-sprüchlichen Artikeln und Informationen, mit denen wir alle konfrontiert waren, herrschte große Unsicherheit. Bei uns, aber auch bei unseren Patienten. Am 26. März 2014 wurde nun schlussendlich mit den Stimmen aller Fraktionen außer den NEOS im Parlament folgender Beschluss gefasst:
Ab 1. Juli 2015 wird es die Gratis-Zahnspange für Kinder und Ju-gendliche bis 18 Jahre bei schweren Zahnfehlstellungen geben.
Insgesamt hat der Bund für diese Leistungen ein Budget in der Höhe von 80 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Als nächsten Schritt muss der Hauptverband der Sozialversi-cherungsträger mit der Zahnärztekammer Österreich bis zum 31. 12. 2014 die Umsetzung und Abwicklung verhandeln.
So weit die rechtlichen Fakten. Lassen Sie mich die Bedeu-tung der Entscheidung etwas beleuchten:
Auf der fünfteiligen Indikationsskala der Zahnärzte bedeutet der aktuelle Beschluss, dass nur Zahnfehlstellungen mit der Indikation der Klasse IOTN 4 oder 5 für die „Gratis-Zahnspange“ in Frage kommen. Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass allerdings 80 % unserer jungen Patienten lediglich unter Fehlstellungen der Skala 1, 2 oder 3 leiden. Bei den Fällen der Klasse IOTN 4 und 5 handelt es sich nur um sehr schwerwiegende Fehlstellungen. Von einer „Gratis-Zahnspan-ge für alle“ ist der derzeitige Beschluss somit weit entfernt.
Das für die Maßnahme vorveranschlagte Budget von 80 Mil-lionen Euro ist nicht mit Vertretern der Zahnärzte diskutiert oder verhandelt worden. Ob diese Summe ausreichend ist, ist also völlig unklar.
Als Vertreter der Zahnärztekammer begrüßen wir es aus-drücklich, dass es in Sachen Kassenvertrag nun zu Verhand-lungen kommt, denn das bedeutet Bewegung auf lange fest-
gefahrenen Pfaden. Allerdings will der Hauptverband der Sozialversicherungsträger mit uns Zahnärzten lediglich über einen kleinen Bereich der Kieferorthopädie verhandeln. Soll-ten die Verhandlungen scheitern, droht die Situation, dass die Behandlungen jedenfalls in den Ambulatorien durchgeführt werden.
Unser Ziel in den nächsten Wochen und Monaten wird jeden-falls sein, zu versuchen, nicht nur die Bedingungen für die Behandlung der Gratiszahnspange als Einzelthema zu verhan-deln, sondern immer den Gesamtvertrag im Auge zu behalten. Es ist uns bewusst, dass ein Scheitern der Verhandlungen nicht im Sinne unserer Patienten ist und wir als Zahnärzte nur wenig Verständnis dafür ernten würden.
Wichtig erscheint mir auch, die Eltern unserer jugendlichen Patienten dahingehend zu informieren, die Behandlungen ihrer Kinder bei Bedarf nicht auf den Zeitpunkt nach Juli 2015 hinauszuschieben, um den Erfolg einer Behandlung nicht zu gefährden.
Obwohl im Parlament die Aufnahme der Zahnbehandlungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes mit den Stimmen der Regierungsparteien abgelehnt wurde, werden wir uns natür-lich auch hier weiter einsetzen.
Seien Sie versichert, dass wir trotz der schwierigen Ausgangs-lage, die die Politik als großen Erfolg in der Zahnmedizin darstellt, sehr daran interessiert sind, das Momentum der Bewegung zu nutzen und in unser aller Sinne zu agieren.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Spaß mit den weiteren Themen der aktuellen Ausgabe der NÖZZ!
Ihr MR DDr. Hannes GruberPräsident der LZÄ[email protected]
Die Debatte um die Zahnspange
EDITORIAL
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D I E U N S I C H T B A R E L Ö S U N G
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EDITORIAL 03 Die Debatte um die Zahnspange MR DDr. Hannes Gruber
THEMA
06 Eröffnung des Fortbildungszentrums Neue Schulungsräume in der LZÄK NÖ
07 Strahlenschutz bei minderjährigen ZASS
10 Infos zu Ihrer Beitragsvorschreibung 18 Qualitätssicherungs-Evaluierung Interview mit Dr. Thomas Horeijs
22 Arbeitsmedizin Sterilisatoren – Neukauf nicht immer nötig
24 Gratisnarkose Gleichbehandlung für alle Narkosepatienten
SERVICE
04 Kurznews
12 Service der LZÄK NÖ Juristische Unterstützung bei unlauterem Wettbewerb
13 Notdienstplan
17 Ausschreibungen
25 Termine
25 Jubilare
26 Ihr Team bei der LZÄK NÖ
KURZ-NEWS
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Kursbeginn im neuen Schulungszentrum
Am 7. März 2014 begrüßte Präsident MR DDr. Gruber zusammen mit Mag. Kriegler und Frau Dr. Haiden die Kursteilnehmerinnen des Prophylaxekurses im Rahmen der NÖFA „Für den Zahnarzt und sein Team“ erstmals in den neuen Schulungsräumlichkeiten. Die motivierten Schülerinnen kommen aus ganz Niederösterreich und Wien. Ein besonderer Schwerpunkt des Kurses liegt auf dem Praktikum im LKH St. Pölten, bei dem zusätzlich 30 Patientenfälle in den Ordinationen bearbeitet und dokumentiert werden müssen. Die Theorie wird aber auch nicht vernachlässigt, um die zwei bevorstehenden Zwischenprüfungen bestehen zu können. Abschließend wünschte Präsident Gruber den Teilnehmerinnen noch viel Erfolg für die Abschlussprüfung im Oktober. Bereits seit Ende Jänner läuft der Kurs für ZASS in den freundli-chen, neuen Räumlichkeiten.
ZahnSteinzeit
Da gerade Verhandlungen mit dem Hauptverband der Sozialversicherungen beginnen, hat die Österreichische Zahnärztekammer das Projekt „ZahnSteinzeit“ vorerst gestoppt. Eine Fortsetzung ist aber in Planung und wir halten Sie auf dem Laufenden!
Seminarerfolg mit Vorbildwirkung
Großen Anklang fanden am 9. November 2013 die Se-minare zur Ordinationsgründung und Ordinations- niederlegung. Sehr spannend war für die rund 100 Teil-nehmerInnen besonders der Austausch mit der jeweils anderen Seminargruppe in den Pausen. Da wurden Tipps gegeben, Fragen gestellt oder auch Kontaktdaten ausgetauscht. Der Seminarteil konzentrierte sich vor allem auf rechtliche, steuerliche und administrative In-halte, die bei einer Gründung oder Niederlegung einer Ordination zu beachten sind. Nachdem diese Seminar-kombination in Niederösterreich bereits mehrmals gro-ßen Erfolg verzeichnen konnte, was ebenso die Teilneh-mer aus verschiedenen Bundesländern unter Beweis stellen, planen auch andere Landeszahnärztekammern eine Übernahme dieses niederösterreichischen Semi-narmodells.
Es ist uns eine besondere Ehre
Ihnen mitzuteilen, dass Dr. Hans Kellner, MDSc. kürzlich zum Medizinalrat ernannt wurde. Herzliche Gratulation!
Save the date
Im Rahmen des Praxistages am 20. September 2014 findet ein Vortrag und Workshop zum Thema „Notfälle in der zahnärztlichen Praxis - mehr Sicherheit und weniger Angst“ statt.
Es ist uns gelungen als Vortragenden Herrn Dr. Joachim Huber, Internist/Kardiologe/Fliegerarzt/Notarzt/Reise-medizinerm, Leitender Arzt EU-MEDTRAINING OG / Doc on Board als Vortragenden zu gewinnen. Er wird dieses für uns so wichtige Thema aus einer „anderen Perspektive“ beleuchten.
Steuerberatung ECOVIS Scholler & Partner
Da sich eine Zahnarztpraxis immer mehr mit Fragen ei-nes Wirtschaftsunternehmens auseinandersetzen muss, planen ECOVIS Scholler Veranstaltungen speziell für Zahnärzte hinsichtlich betriebswirtschaftlicher Fragen, gewinnorientierter Praxisführung, Investitionsplanung, Finanzplanung bzw. steuerlicher Optimierung. Die in den 1980er Jahren von Dr. Gottfried Scholler gegründete Kanzlei hat mittlerweile ca. 100 Mitglieder, ist Teil des internationalen Netzwerkes ECOVIS und einer der füh-renden Ärzteberater in Niederösterreich und Wien.
Die Steuerberatung bietet speziell im Zahnärztebereich zum Beispiel folgende Leistungen an: Sozialversiche-rungsangelegenheiten, Praxisübernahme; Gründung von Gruppenpraxen (Apparate-Gemeinschaft); Finan-zierungsfragen; Sozialversicherungsfragen; Wohlfahrts-fonds; Personalangelegenheiten; Buchhaltung, Lohn-verrechnung, Jahresabschluss; laufende Kontrolle von Unternehmenskennzahlen; Vorschaurechnungen; Kom-munikation mit den Behörden (Finanzamt, SVA, Gebiets-krankenkasse, Banken, Versicherungen, Ärztekammer, Zahnärztekammer); zeitliche Abstimmung und Bewer-tung bei Praxisniederlegung; steuerliche Optimierungs-fragen; Nachfolgeplanung und Praxisübergabe.
Die nächsten Termine in diesem Jahr zum Thema „Der Finanzprüfer steht vor der Tür“ sind am 28. 4., 5. 5., 19. 5., 26. 5. und 2. 6. in ihrer Nähe jeweils um 18:30 Uhr. Nähere Informationen finden Sie unter noe.zahnaerztekammer.at
Interesse an Schulungsräumen
Die neuen Schulungsräume im Fortbildungszentrum der LZÄK für NÖ erfreuen sich vom Start weg großer Beliebtheit: Es haben sich bereits viele Interessenten gemeldet, die Schu-lungen abhalten wollen.
Neuer Kollektivvertrag ab 1. April 2014
Die Österreichische Zahnärztekammer hat die Verhand-lungen über den neuen Kollektivvertrag für ZAss und PAss erfolgreich abgeschlossen. Er ist seit 1. April 2014 in Kraft. Sie finden den KV im Downloadcenter unter www.zahnaerztekammer.at.
Wahlzahnärzte und ihre Honorargestaltung
Zahnärzte, die keinen Direktvertrag mit der Gebietskran-kenkasse oder einem anderen Sozialversicherungsträger haben, können unter anderem als Wahlzahnärzte im nie-dergelassenen Bereich arbeiten.
Ein Wahlzahnarzt hat im Gegensatz zu einem Kassenzahn-arzt keine Verträge mit den Sozialversicherungen (Gebiets-krankenkasse, BVA, KFA, SVA, VAEB, etc.) und kann seine erbrachten Leistungen mit diesen nicht direkt abrechnen. Patienten haben nach § 131 Allgemeines Sozialversiche-rungsgesetz das Recht, einen Wahlzahnarzt aufzusuchen und von ihrer Sozialversicherung einen Kostenersatz zu be-anspruchen, wobei für die Leistungen 80 Prozent des Kas-sentarifes refundiert wird.
Die Honorargestaltung des Wahlzahnarztes ist frei, es muss aber vor Behandlungsbeginn eine entsprechende Patien-tenaufklärung in Bezug auf das Honorar erfolgen. Der größ-te Anteil der niederösterreichischen Wahlzahnärzte rechnet seine Leistungen nach Krankenkassentarif plus persönli-chem Zuschlag ab. Innerhalb der letzten Jahre hat sich das Angebot an Wahlzahnärzten vergrößert, nicht zuletzt auf-grund der finanziellen Situation im Bereich der Kranken-versicherungsträger. Bei der Landeszahnärztekammer für Niederösterreich sind 139 Wahlzahnärzte gemeldet.
DDr. Gustav Krischkovsky vom Wahlzahnärztereferat der LZÄK für NÖ bietet Hilfestellung bei allen auftretenden Fra-gen im Rahmen einer Wahlzahnarztordination.
Großes Interesse im Kurs Vortragende Dr. Wolfgang Gruber und Mag. Markus Kriegler
Mag. Kriegler, MR Dr. Hans Kellner, MDSc., LH Dr. Erwin Pröll und OMR Dr. Alois Bors bei der feierlichen Ernennung
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Nicht nur die Mitglieder der LZÄK für NÖ sind sehr er-freut über die neuen Schulungsräumlichkeiten in der Kremser Gasse 20. SchülerInnen und Vortragende schät-zen die neuen, schönen und modernen Räumlichkeiten mit bester Lage mitten in St. Pölten sehr. Am 19. März fand schließlich im kleinen Rahmen die offizielle Eröff-nung statt.
Rund fünfzig Gäste kamen, um sich die neuen Räumlich-keiten aus der Nähe anzuschauen. Die LZÄK für NÖ veran-staltete die kleine Feier gemeinsam mit ECOVIS Scholler & Partner Steuerberatungs GmbH, die auch ihre Kanzlei im gleichen Gebäude haben. Neben Mitgliedern LZÄK für NÖ wie Dr. Sven Orechovsky, DDr. Gerda Seiler, DDr. Doris Mautner, DDr. Sabine Pfaffeneder-Mantai und Dr. Fried-rich Lechner waren auch Mitglieder der Österreichischen Zahnärztekammer vertreten. Allen voran der Vizepräsi-dent MR Dr. Wolfgang Doneus, Vizepräsident MR DI Dr. Karl-Anton Rezac, Vizepräsident MR Dr. Wolfgang Kopp, Präsident des ZIV DDr. Claudius Ratschew, Generalsekre-tär des ZIV Dr. Thomas Horejs, Kammeramtsdirektor Dr. Jörg Krainhöfner, Büroleiterin Ursula Windisch-Kainz und Frau Ulrike König
In seiner kurzen Ansprache betonte MR DDr. Hannes Gru-ber die Bedeutung eines verfügbaren und zeitgemäßen
Ausbildungszentrums. An den bisherigen Anfragen ist auch gut zu erkennen, dass die Räumlichkeiten stark nachgefragt und begehrt sind. Die LZÄK für NÖ ist dadurch wesentlich flexibler geworden und kann sich nun verstärkt auf die Inhalte der Schulungen konzentrieren.
Der Gastgeber MR DDr. Hannes Gruber und sein Kammerteam zeigten sich sehr zufrieden über die gelungene Veranstaltung und freuen sich über viele erfolgreiche Schulungen in ihren Räumlichkeiten.
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Offizielle Eröffnung des Fortbildungs-zentrums
Im kleinen Rahmen fand am 19. März 2014 die offizielle Eröffnung des Fortbildungszentrums im Haus der Landeszahnärztekammer für Niederösterreich statt.
KAD Dr. Jörg Krainhöfner, Vizepräs. MR DI Dr. Karl-Anton Rezac, Vizepräs. MR Dr. Wolfgang Doneus, Vizepräs. OMR Dr. Alois Bors, Dr. Helmut Haider, der Gastgeber Präsident MR DDr. Hannes Gruber, Präsident des ZIV DDr. Claudius Ratschew, Generalsekretär des ZIV Dr. Thomas Horejs
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Grundsätzlich darf eine unter 18-jährige ZASS nicht
im Strahlenbereich tätig sein. Allerdings kann sie auch
unter der Altersgrenze von 18 Jahren Röntgenaufnah-
men durchführen, wenn es einen abgeschlossenen Rönt-
genraum mit Türkontaktschalter gibt, da dann keine
Strahlenexposition vorliegt. Wichtig ist dabei, dass der
Türkontaktschalter jährlich im Hinblick auf die Elektrik
überprüft und dies mittels Prüfprotokoll vom Prüfdienst
festgehalten werden muss.
Wenn aber ein Singularröntgengerät beim Ordinations-
sessel installiert ist, liegt eine Strahlenexposition vor
und eine Anfertigung von Röntgenaufnahmen von un-
ter 18-jährigen ZASS ist nicht zulässig. In regelmäßigen
Abständen ist nach dem ANSchG bzw. MutterSchG ein
Aufklärungsgespräch mit den Assistentinnen über Strah-
lenexposition, Belastung von schädlichen Strahlen am
Arbeitsplatz und Beeinträchtigungen auf eine mögliche
Schwangerschaft zu führen.
Die Zuständigkeit für strahlenschutzrechtliche Verfahren wurde durch eine Novelle des Strahlenschutzgesetzes (StrSchG) neu geregelt. Die erstinstanzliche Zuständig-keit wandert von der Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat zum Landeshauptmann.
Kontakt: Amt der NÖ- Landesregierung,Abteilung Umwelt- und Energierecht Landhausplatz 1, 3109 St. PöltenFax: 02742 9005-15280E-Mail: [email protected]
Die Intervalle für die regelmäßigen Überprüfungen gem. § 17 Abs. 1a Z. 2 a StrSchG, welche den Umgang mit Strahlenquellen mit niedrigem Gefährdungspotential betreffen (z. B. zahnmedizinischen Röntgeneinrichtun-gen), werden von zwei auf vier Jahre erstreckt.
Mag. Markus Kriegler
Strahlenschutz bei minderjährigen Zahnarztassistentinnen
Das Kammeramt wird in letzter Zeit häufig mit der Frage konfrontiert, wie die Zulässigkeit der Arbeit von minderjährigen Zahnarztassistentinnen (ZASS) im Strahlenbereich aussieht.
THEMA
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THEMA
Donnerstag, 22. Mai 2014
14:00 – 14:15 Vermeidungsstrategienperi-implantärerErkrankungen Dr.ChristophArnhart
14:15 – 14:30 EinflussderimplantatprothetischenVersorgung auftechnischeundbiologischeKomplikationen Dr.NikolausBudas
14:30 – 14:45 ErfolgsprognosedentalerImplantateimästhetischenBereich Dr.MarkusHof,PhD
14:45 – 15:00 AllogeneZahntransplantation-AlternativezumAutotransplantat? cand.med.dent.MathiasKarall
15:00 – 15:15 KnochenaugmentationversuskurzeImplantate imhochatrophenUnterkiefer Dr.PaulSchwiebbe
15:15 – 15:30 DerBichatLappen:NeuesvoneineraltenTechnik Dr.ChristophStaudigl
16:00 – 16:15 EinflussderPräparationstechnikaufdieinvitro Dentinhaftung:LaserimVergleichzumBohrer Dr.AlexanderFranz
16:15 – 16:30 WundimMund:UpdateOralerLichenPlanus Priv.-Doz.DDr.GabriellaDvorak
16:30 – 16:45 EinflussderPersönlichkeitsmerkmaleaufdiemundgesundheitsbezogene LebensqualitätvonPatientenmitoralenErkrankungen Dr.AndreaFädler
16:45 – 17:00 FallbeispielederprothetischenVersorgungbei erosivenMundschleimhauterkrankungen Dr.AdnanRedzic
17:00 – 17:15 EinflussderprothetischenVersorgungaufdiemundgesundheitsbezogene LebensqualitätbeiOLPPatienten+anschließendeDiskussion cand.med.dent.AnneKast
WissenschaftlicheLeitung:Priv.Doz.DDr.GrabriellaDvorak
Freitag, 23. Mai 2014 - „Minimum Intervention Dentistry“
09:30 – 10:30 „MinimumInterventionDentistry-FunktioniertKariesprävention auchohneFluorid?“ Prof.Dr.ElmarHellwig,Freiburg
11:15 – 12:15 „MinimumInterventionDentistry–Ätiologie,PräventionundTherapie vonkariösenundnichtkariösenZahnhalsdefekten“ Prof.Dr.KarlGlockner,Graz
13:30 – 14:30 „MinimumInterventionDentistry–Wiegehenwirmitdemphase-down Prof.Dr.Dr.h.c.AndrejKielbassa, vonAmalgamum?“ Krems
15:15 – 16:15 „MinimumInterventionDentistry–Funktionstherapieohne großenAufwand:istdasheutemöglich?“ mitanschließenderDiskussion Prof.Dr.JensTürp,Basel
17:00 – 17:30 JahreshauptversammlungderÖGZMKNÖ
WissenschaftlicheLeitung:Prof.Dr.Dr.h.c.AndrejM.Kielbassa
Samstag, 24. Mai 2014
09:15 – 10:15 Revisio–Resektion–MikrochirurgischeEndodontie DDr.MatthiasHolly
10:15 – 11:10 GesichtsästhetikundZuschreibungvonPersönlichkeitseigenschaften inderorthognathenChirurgie OADDr.KlausSinko
11:45 – 12:30 Risikoanalyse60000gesetzterImplantate Ass.Prof.PDDDr.DIRudolfSeemann
12:30 – 13:30 VollnarkoseinderZahnarztordination Prim.Dr.HerwigFeik
WissenschaftlicheLeitung:Priv.Doz.DDr.ArnoWutzl
NebendemwissenschaftlichenProgrammgibtesnatürlichwiederdasbeliebteRahmenprogramm.DetailsentnehmenSiebittedemProgrammheft!
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GENERALTHEMA: ZAHNHEILKUNDE 2020
EVENTHOTEL PYRAMIDEVÖSENDORF > 8.-10.10.2015
www.zahnaerztekongress2015.at THEMA
Wichtige Information für Ihre Beitragsvorschreibung
Im März verschickte die LZÄK für NÖ einen Brief mit der Information, dass die Vorschreibung für den Kammerbeitrag heuer erstmals nach einem neuen Modus erfolgt. Ziel war es, eine Vereinfachung sowohl für die Administration als auch für Sie als ZahnärztInnen zu erreichen.
Hier der konkrete Ablauf:
Ihre Beitragsvorschreibung erhalten Sie im Mai 2014. Wenn Sie bereits Ihren Steuerbescheid für das zweit-
vorangegangene Jahr (in diesem Fall 2012) abgegeben haben, erhalten Sie Ihre Vorschreibung bereits in der richtigen Höhe. Haben Sie noch keinen Steuerbescheid vom Jahr 2012
abgegeben, erhalten Sie die Vorschreibung in der Maximalhöhe. In beiden Fällen haben Sie in der Folge 6 Wochen Zeit
– die Frist läuft bis zum 30. 6. 2014 –, mit Ihrem Einkommensteuer-bescheid von 2012 einen Berichti- gungsantrag einzubringen. Die tatsächliche Einhebung Ihres Beitragserfolgt im
September 2014. So können wir Ihren Berichtigungs- antrag bereits berücksichtigen.
So können Sie Ihren Einkommensteuerbescheid übermitteln:
Per Post an die Landeszahnärztekammer Niederösterreich, z. H. Frau Sarah Eder, Kremser Gasse 20, 3100 St. Pölten Per Mail an [email protected] Per Fax an 050511-3109, z. H. Frau Sarah Eder
Achtung: Wer bis zum 30. 6. 2014 seinen Einkom-mensteuerbescheid nicht übermittelt, wird mit der Höchstbemessungsgrundlage eingestuft, die für NÖ € 140.000,– p.a. beträgt. Eine nachträgliche Herab-setzung des Kammerbeitrags ist dann nicht mehr möglich.
Als Pensionistin bzw. Pensionist reicht es, wenn Sie uns eine Kopie Ihres Pensionistenausweises oder Pensions-bescheides schicken, um Sie entsprechend einstufen zu können. Außerordentliche Mitglieder und Berufsanfän-gerInnen schicken ebenfalls keinen Einkommensteuer-bescheid, sie zahlen einen jährlichen Fixbeitrag.
Achtung: Diese Regelung für BerufsanfängerIn-nen gilt nur für die ersten beiden Kalenderjahre. Beispiel: Eintragung in die Zahnärzteliste im Jahr 2013: Begünstigter Fixbeitrag für das Kalenderjahr 2013 (aliquot) und 2014. Danach ist ebenfalls der ESt.-Bescheid erforderlich.
Die Einhebung Ihres Kammerbeitrags ist notwendig, um für Sie als Standesvertretung tätig sein zu können. Mit dieser Regelung wollen wir es Ihnen möglichst einfach machen und danken im Voraus für Ihre Mitarbeit.
KAMMERSERVICE
Juristische Unterstützung bei unlauterem Wettbewerb
Bereits Ende 2012 ist die LZÄK für NÖ dem Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb beigetreten. Damit können wir Sie bei der Bekämpfung uner-laubter Erlagscheinwerbung und anderen Fällen von Wer-
bekriminalität unterstützen. Die Leistung umfasst auch das Vorgehen gegen Schwindel bei Branchenbucheinträ-gen sowie Firmenverzeichnissen und Telefonbüchern.
Zu den Leistungen des Schutzverbandes zählt die Prü-fung, ob ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, gegebenen-falls Einbringung einer Unterlassungsaufforderung bzw. Aufforderung zur Stornierung an den Täter. Paral-lel erfolgt eine Unterstützung aller von Erlagscheinwer-bung betroffenen Zahnärzten durch laufende Informa- tion via E-Mail, wenn diese das wünschen.
Ansprechpartner in der LZÄK für NÖ ist Herr Mag. Markus Kriegler ([email protected] oder Fax: 050511/3109). Um die Eingabe be-handeln zu können, ist auf jeden Fall Ihre Meldung per E-Mail oder Fax an Mag. Kriegler notwendig!
Als Kammer bieten wir Ihnen mit diesem Service ein weiteres Tool, damit Sie sich voll und ganz Ihrer eigent-lichen beruflichen Tätigkeit widmen können und mög-lichst wenig wertvolle Zeit für administrative Belange außerhalb Ihrer Praxis verwenden müssen.Sinnvoll ist es jedenfalls, dass weder Sie noch Ihre Mitar-beiterInnen im Geschäftsalltag irgendeine Vereinbarung unterschreiben, deren Auswirkung Sie nicht genau ab-schätzen können!
AKTUELL / SERVICE
NOTDIENSTEMai 2014 bis Juli 2014
Bei Bedarf bitte herausnehmen undin Ihrer Ordination aushängen!
Achtung! Seit dem Jahr 2013
neue Notdienstzeiten:9:00–13:00 Uhr
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7.-9. JUNI2123 HautzendorfHauptstraße 9502245/89530Dr. Erich Liska
2401 Fischamend-DorfGetreideplatz 402232/76401Dr. Jamil Mushahwar
2603 FelixdorfFabrikgasse / Ärztehaus 1002628/65757Dr. Asghar Rezwan
2840 GrimmensteinRathausplatz 102644/7444Dr. Visnja Milosevic
3013 Tullnerbach-LawiesHauptstraße 4702233/52835OA Dr. Bruno Mostic
3100 Sankt PöltenRathausgasse 202742/353367Dr. Walter Stanek
3251 PurgstallAugasse 2107489/2110Dr. Christian Hacker
3312 Oed/AmstettenNr. 15707478/23766DDr. Peter Hidasi
3701 GroßweikersdorfMühlweg 302955/71440DDr. Peter Prandl
3931 SchweiggersWindhager Straße 1702829/700 33Dr. Gernot Blabensteiner
14.-15. JUNI2070 RetzKremser Straße 2302942/2483Dr. Johannes Karl Widmayer
2123 HautzendorfHauptstraße 9502245/89530Dr. Erich Liska
2353 GuntramsdorfHauptstraße 57a02236/52 292DDr. Marzieh Sohrabi-Moayed
2486 PottendorfMarktplatz 502623/73853Dr. Karin Anna-Maria Dosti
2700 Wiener NeustadtSchneeberggasse 9002622/229 29Dr. Sandra Ney
2842 EdlitzMarkt 4302644/37170DDr. Marianne Hahn
3100 Sankt PöltenWiener Straße 12/202742/354 370DDr. Andrea Sochor
3251 PurgstallFeichsenstraße 1007489/2369DDr. Helmut Falch
3500 Krems an der DonauSchillerstraße 1002732/84307-0Dr. Friedrich Höllerer
3860 HeidenreichsteinWaidhofner Straße 3902862/524 96Dr. Ahmed Mohamed
19. JUNI2000 StockerauEduard-Rösch-Straße 8/1/202266/62407Dr. Karin Haas, MSc
2136 Laa an der ThayaStaatsbahnstraße 202522/85310Dr. Artur Baraev
2231 Strasshof an der NordbahnBahnhofstraße 8A0681/20 66 56 69DDr. Franz Schreiber
2320 SchwechatWiener Straße 36-380676/7078343Dr. Marian Demut Witold
2500 BadenTheresiengasse 5/102252/45375Dr. Brigitte Käsmayer
2620 NeunkirchenWaldmüllergasse 302635/65189Dr. Friedrich Lechner
3300 AmstettenWiener Straße 907472/64501Dr. Ernst Schweidler
3385 Markersdorf an der PielachLindengasse 5/1/102749/8850Dr. Arthur Franz Josef Pichler
3580 HornPrager Straße 3-5/702982/32 39Dr. Vera Stanek-Lemp
3950 GmündGewerbegasse 202852/52903DDr. Fahim Azimy
21.-22. JUNI2104 SpillernStockerauer Straße 102266/80180Dr. Gernot Flicker
2284 UntersiebenbrunnKirchengasse 302286/3390Dr. Anna Karin Krizan
2486 PottendorfMarktplatz 502623/73853Dr. Karin Anna-Maria Dosti
2620 TernitzDunkelsteiner Straße 402630/36759Dr. Rudolf Scherbichler
3032 EichgrabenHauptstraße 8302773/43647Dr. Peter Panak
3170 HainfeldHüffelstraße 2/302764/2303Dr. Yin Yin Derdak-Htut
3293 Lunz am SeeSonnengasse 1207486/8500Dr. Gabriele Reicher
3380 PöchlarnThörringplatz 702757/2604MR Dr. Julian Kleinberger
3542 GföhlSparkassenstraße 302716/63 80Dr. Oliver Steinwendtner
3900 SchwarzenauBundesstraße 1402849/27141Dr. Veronika Khemiri
28.-29. JUNI2123 HautzendorfHauptstraße 9502245/89530Dr. Erich Liska
2353 GuntramsdorfHauptstraße 1602236/52455Dr. Gabriela Radl
2404 Petronell-CarnuntumLange Gasse 25/1/202163/3524Dr. Petra Wittmann Grabherr
2823 PittenAlleegasse 5102627/82786Dr. Martina Tischler
3100 Sankt PöltenDomgasse 402742/354344Dr. Helmuth Sommer
3180 LilienfeldPlatz 1/202762/53076Dr. Alois Pasteiner
3261 Steinakirchen am ForstKirchenplatz 407488/20060DDr. Franz Zach
3400 KlosterneuburgStadtplatz 402243/24384Dr. Alfred Zuber
3550 LangenloisAnton-Bruckner-Straße 1402734/2228Dr. Bernhard Mann
3950 GmündBahnhofstraße 802852/54385ZA Abdulbaset Atassi
5.-6. JULI2011 SierndorfWiener Straße 802267/2401Dr. Christian Steinreiter
2136 Laa an der ThayaKirchgasse 402522/7797Dr. Barbara Höberth
2384 Breitenfurt bei WienHauptstraße 10802239/2970Dr. Laleh Ofner-Mahdavi
2410 Hainburg an der DonauHauergasse 3502165/623770Dr. Josef Zitzelsberger
2514 TraiskirchenSchwechatzeile 49/1/802252/52693DDr. Christina Ruhdorfer
2700 Wiener NeustadtHauptplatz 16/1/402622/22621Dr. Franz Birnbauer
3160 TraisenMariazeller Straße 6202762/62190Dr. Ulrike Linthaler
3321 Ardagger MarktAltbach 607479/6868Dr. Johannes Gugler
3500 Krems an der DonauHeinemannstraße 6a02732/82190Dr. Brigitta Holzapfel
3910 ZwettlFranz-Eigl-Straße 702822/51888Dr. Lothar Kern
12.-13. JULI2143 GroßkrutObere Bachzeile 602556/7203Dr. Helmut Antos
2380 PerchtoldsdorfMarktplatz 201/8698715Dr. Franz Rudolf Witurna
2404 Petronell-CarnuntumLange Gasse 25/1/202163/3524Dr. Petra Wittmann Grabherr
2552 HirtenbergBadgasse 102256/65828Dr. Felicia Burger
2632 Wimpassing im SchwarzataleTriester Bundesstraße 4802630/38364DDr. Anca Schmer
3021 PressbaumLudwig-Kaiser-Straße 19, RH 502233/54431Dr. Maria Ransmayr
3100 Sankt PöltenDomgasse 402742/354344Dr. Helmuth Sommer
3300 AmstettenHauptplatz 3007472/62900Dent. Franz Nigl
3720 RavelsbachHauptplatz 302958/82457Dr. Christian Malek
3925 ArbesbachLinzer Straße 202813/7270Dr. Alexander Blufstein
19.-20. JULI2020 HollabrunnSparkassengasse (Fußgängerzone) 1602952/20002Dr. Marianne Dietl
2130 MistelbachJosef Dunkl-Straße 102572/2202Dr. Doris Kolarik
2460 Bruck an der LeithaHauptplatz 1302162/62702Prim. DDr. Peter Gmach
2540 Bad VöslauBadener Straße 2a/702252/76228DDr. Birgitta Boldrino
2700 Wiener NeustadtKaisersteingasse 1702622/21369Dr. Regina Harkopf
3180 LilienfeldZdarskystraße 202762/52927Dr. Herbert Mühleder
3332 Rosenau am SonntagbergWaidhofnerstraße 1807448/3910Dr. Harald Plattner
3400 KlosterneuburgBertholdgasse 2/4/102243/37768Dr. Beatrix Hofbauer
3452 HeiligeneichHütteldorfer Straße 302275/5322Dr. Markus Kietreiber
3522 LichtenauLichtenau 4902718/20767DDr. David Kapral
NOTDIENSTE MAI 2014 – JULI 2014
26.-27. APRIL2104 SpillernStockerauer Straße 102266/80180Dr. Gernot Flicker
2275 BernhardsthalHauptstraße 6502557/20098DDr. Alex Dem
2291 LasseeBahnstraße 6602213/2217Dr. Günther Frohner
2514 TraiskirchenFerschnerstraße 1002252/52304Dr. Gerhard Heinrich
2722 WinzendorfVolksheimstraße 396a02638/22164Dr. Gerda Fischer, MSc
3143 PyhraHauptstraße 35 TOP 1/102745/2906Dr. Ulrike Praschak
3270 ScheibbsGaminger Straße 3107482/42307Dr. Ekkehard Heil
3370 Ybbs an der DonauLangegasse 1507412/52461Dr. Ingrid Müller
3730 EggenburgHauptplatz 2002984/20013DDr. Gerald Manfred Jahl
3910 ZwettlFranz-Eigl-Straße 702822/51888Dr. Lothar Kern
1. MAI2070 RetzKremser Straße 2302942/2483 Dr. Johannes Karl Widmayer
2261 Angern an der MarchHauptstraße 402283/34052DDr. Cornelius Höhl
2514 TraiskirchenHauptplatz 17/b/202252/530 25Dr. Verena Frosch
2620 NeunkirchenHauptplatz 402635/61761Dr. Stefan Schragl
3100 Sankt PöltenRathausgasse 202742/353367Dr. Walter Stanek
3252 PetzenkirchenKornfeldstraße 1/2/107416/54307Dr. Barbara Klinger
3423 Sankt Andrä vor dem HagenthaleHauptstraße 1702242/38382DDr. Manfred Baatz
3470 Kirchberg am WagramMarktplatz 1302279/2255Dr. Brigitte Kleedorfer-Glanz
3910 ZwettlBahnhofstraße 1302822/535 68DI Dr. Klaus Fietz
4441 BehambergNr. 4507252/30014Dr. Rudolf Mayr
3.-4. MAI2051 ZellerndorfNr. 357/202945/2300MR Dr. Harald Gass
2100 KorneuburgSchubertstraße 8/2/202262/73919Dr. Ingrid Nutz
2171 Herrnbaumgarten Hauptstraße 4102555/24116Dr. Nidal Al-Habbal Mohammed
2291 LasseeBahnstraße 6602213/2217Dr. Günther Frohner
2353 GuntramsdorfHauptstraße 16 02236/52455Dr. Gabriela Radl
2391 KaltenleutgebenPromenadegasse 3002238/71287Dr. Peter Messner
2620 NeunkirchenWaldmüllergasse 302635/65189Dr. Friedrich Lechner
3261 Steinakirchen am ForstKirchenplatz 407488/20060DDr. Franz Zach
3508 PaudorfKremser Straße 8602736/7257DDr. Wolfgang Manschiebel
3945 HoheneichBahnhofstraße 12402852/51860DDr. Michael Bilek
10.-11. MAI2111 RückersdorfKirchengasse 3 02264/7316MR Dr. Ronald Palman
2134 Staatz-WultendorfWultendorf Nr. 6002524/6004Dr. Gabriele Urbanetz
2320 SchwechatBrauhausstraße 9a01/7077141DDr. Christian Loicht
2522 Oberwaltersdorf Hauptstraße 17/2/102253/20 199Dr. Caroline Swiatek
2733 Grünbach am SchneebergSchneebergstraße 16/2/1002637/2226Dr. Gudrun Schröder-Gazdag
3240 MankSchulstraße 302755/24 40Dr. Khaled Sannoufeh
3293 Lunz am SeeSonnengasse 1207486/8500Dr. Gabriele Reicher
3493 Hadersdorf am KampPfarrsiedlung 4802735/2218DDr. Eva Maria Kelemen
3911 RappottensteinNr. 1402828/8410Dr. Gertrude Weissinger
4431 HaidershofenNr. 26607252/37911Dr. Gerald Hiebl
17.-18. MAI1300 Flughafen Wien SchwechatOffice Park I B 01/0301/7007-34510Dr. Frank Reifart
2020 HollabrunnHauptplatz 1202952/34111Dr. Tomas Micek
2251 EbenthalOllersdorferstraße 2/502538/85764Dr. Erich Schmöllerl
2460 Bruck an der LeithaHauptplatz 1302162/62702Prim. DDr. Peter Gmach
2524 TeesdorfWr. Neustädter Straße 66/102253/81549Dr. Helga Adamcik-Perg
2821 LanzenkirchenNelkengasse 19802627/45492Dr. Robert Döller
3021 PressbaumHauptstraße 103/D/102233/55623Dr. Brigitte Arnberger
3100 Sankt PöltenDr. Adolf Schärf Straße 9/Ärztez.02742/312052Dr. Siegfried Teufl
3371 Neumarkt an der YbbsKellerstraße 15 /3/207412/58985Dr. Michaela Höbarth-Haydn
3932 Kirchberg am WaldeNr. 19602854/6575Dr. Mirko Rozic
24.-25. MAI2225 ZistersdorfKaiserstraße 1002532/2515Dr. Maria Pichler
2340 MödlingEnzersdorfer Straße 7402236/26423Dr. Silvia Staudinger
2500 BadenBahngasse 4/1102252/44710Dr. Martina Legnar
2620 NeunkirchenTriesterstraße 4702635/622 57DDr. Andras Vegh
3184 TürnitzDaniel-Karner-Straße 7/3/202769/8354Dr. Ruth Schedai-Lindenthal
3200 ObergrafendorfAustraße 602747/2468Dr. Karin Dangl-Grünwald
3333 BöhlerwerkTheodor Körner-Hof 707442/63017Dr. Erich Lehner
3454 Sitzenberg-ReidlingBachgasse 202276/72137Dr. Gertrud Großauer
3720 RavelsbachParkstraße 602958/833003Dr. Elisabeth Brandstetter
3910 ZwettlNeuer Markt 702822/20920Dr. Karl Müller-Bruckschwaiger
29. MAI2020 HollabrunnBahnstraße 1102952/2196Dr. Ulrich Czink
2243 MatzenHauptplatz 5/302289/2931-0DDr. Michael Koschatzky
2325 HimbergKrautgartengasse 5/8/202235/87291Dr. Christine Nanninga
2384 Breitenfurt bei WienHauptstraße 8202239/3640Dr. Alexander Löschnak
2551 EnzesfeldWr. Neustädter Straße 4002256/82190Dr. Andrea Fuchs
2651 Reichenau an der RaxHans Wallner-Straße 702666/52850Dr. Rainer Loitzl
3100 Sankt PöltenKremser Landstraße 3402742/365985Dr. Erich Mayer
3261 Steinakirchen am ForstKirchenplatz 407488/20060DDr. Franz Zach
3500 Krems an der DonauHafenstraße 23/302732/74197Dr. Romana Leutner-Salize
3902 VitisSchremser Straße 502841/8610Dr. Doris Kattner
31. MAI – 1. JUNI2100 Korneuburg Schubertstraße 8/2/202262/73919Dr. Ingrid Nutz
2275 BernhardsthalHauptstraße 6502557/20098DDr. Alex Dem
2353 GuntramsdorfHauptstraße 1602236/52455Dr. Gabriela Radl
2486 PottendorfWiener Straße 302623/73585Dr. Walter Hacker
2651 Reichenau an der RaxHans Wallner-Straße 702666/52850Dr. Rainer Loitzl
3100 Sankt PöltenDomgasse 402742/354344Dr. Helmuth Sommer
3261 Steinakirchen am ForstKirchenplatz 407488/20060DDr. Franz Zach
3542 GföhlSparkassenstraße 302716/63 80Dr. Oliver Steinwendtner
3580 HornIm Naturpark 1602982/2395Dr. Manfred Pichler
3860 HeidenreichsteinBahnstiege 202862/52542Dr. Rudolf Gloser
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AUSSCHREIBUNGEN
Abschluss von neuen Kassenverträgen
Jene Zahnärzte, die den Zuschlag für eine Kassen-planstelle erhalten, müssen an einem Informations-tag der NÖGKK teilnehmen (9 bis ca. 13 Uhr).
Vertragsbeginn 01. 07. 2014 bzw. 01. 10. 2014 (Stronsdorf)Informationstag 16. 06. 2014
» Gföhl (Bez. Krems-Land) Bisheriger Vertragsinhaber Dr. Gerhard HIRNSCHALL Nachfolger: Dr. Werner LASINGER » Bruck/Leitha (Bez. Bruck/Leitha) Bisheriger Vertragsinhaber Dr. Lieselotte ARO Nachfolger: Dr. Cornelia DANESCHITS » Hausmening (Bez. Amstetten) Bisheriger Vertragsinhaber Dr. Caterina BORBELY Nachfolger: Dr. Oana-Madalina GRAUR-BERJAWI » Aschbach-Markt (Bez. Amstetten) Bisheriger Vertragsinhaber Dr. Anna LANDOWSKI Nachfolger: Dr. Erich GUSENLEITNER-REIF » Hohenau a. d. March (Bez. Gänserndorf) Bisheriger Vertragsinhaber MR Dr. Rudolf WRBA Nachfolger: ZÄ Bogna LEPUTSCH » Günselsdorf (Bez. Baden) Bisheriger Vertragsinhaber Dr. Christian MITTERDORFER Nachfolger: Dr. Julia BERGER
Mitgliederstand
der LZÄK für NÖ – April 2014
Gesamtstand 726 §2 Kassen-Zahnärzte 462
Wahlzahnärzte 139
angestellte Zahnärzte 45
Wohnsitzzahnärzte 80
Stand: 1. 4. 2014
Freie Kassenplanstellen
für Angehörige des zahnärztlichen Berufes und Dentisten
» Bezirk Mistelbach: Stronsdorf: vakant per 1. 10. 2014 (Nachfolge für Dr. Dorit ABOU-ROUMIE) » Bezirk Mistelbach: Gaweinstal: vakant per 1. 7. 2014 (Nachfolge für Dr. Karol BUDA)
» Bezirk Mistelbach: Poysdorf: vakant per 1. 7. 2014 (Nachfolge für Dr. Heide STEINER-BENKESER)
» Bezirk Wien-Umgebung: Fischamend-Dorf: vakant per 1. 7. 2014 (Nachfolge für Dr. Jamil MUSHAHWAR)
» Bezirk St. Pölten-Land: Herzogenburg: vakant per 1. 7. 2014 (Vorgriffsplanstelle)
Ende der Bewerbungsfrist: 20. Mai 2014
(Datum des Einlangens der Bewerbungsunterlagen bei der Landeszahnärztekammer für NÖ, Kremser Gasse 20, 3100 St. Pölten)
Die rechtsverbindliche Ausschreibung von Kassenplan-stellen im Auftrag der niederösterreichischen Kranken-versicherungsträger (NÖGKK), der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) und der Versicherungsan-stalt der Eisenbahnen (VA) erfolgt einmal pro Quartal, zum 20. des jeweiligen ersten Quartalsmonats im Internet (www.noe.zahnaerztekammer.at/Ausschreibungen +Invertragnahmen).
Die Vertragsstelle verpflichtet zur Führung einer Ordina- tion im Mindestausmaß von 20 Std. pro Woche und zur elektronischen Abrechnung.
Auf die Vergabe der ausgeschriebenen Kassenplanstellen finden die gemeinsamen Niederlassungsrichtlinien und Er-läuterungen der Landeszahnärztekammer für NÖ und der NÖ Gebietskrankenkasse Anwendung.
Sofern gemäß § 11 der gemeinsamen Niederlassungsricht-linien ein Hearing durchzuführen ist und ein geladener Bewerber in der Folge zum vereinbarten Termin nicht er-scheint, wird dies grundsätzlich als Zurückziehen der Be-werbung betrachtet.
Als Termin für das Hearing bzw. ein allfälliges Vorstel-lungsgespräch für die ausgeschriebene Kassenplanstelle wurde Dienstag, 3. Juni 2014, ab 13.00 Uhr, in der NÖ Gebietskrankenkasse, 3100 St. Pölten, Kremser Land-straße 3, festgesetzt. Für nähere Auskünfte kontaktieren Sie uns bitte unter der Tel.-Nr: 050511 DW 3102, Mag. Kriegler oder unter [email protected]
THEMA
18 19
Qualitätssicherungs-Evaluierung: Der zweite Durchgang
Gesetzliche Grundlagen – Wieso müssen wir österreichischen Zahnärzte eine Qualitäts-
sicherungs-Evaluierung durchführen?
Der Gesetzgeber hat im Zahnärztegesetz und Zahn-ärztekammergesetz festgelegt, in welcher Weise in Österreich die zahnmedizinische Qualitätssicherung abzulaufen hat. Die inhaltlichen Grundlagen schuf die Österreichische Zahnärztekammer im Jahr 2007 mit der Qualitätssicherungs-Verordnung. Mit der praktischen Durchführung der Qualitätssicherungs-Evaluierung hat die Österreichische Zahnärztekammer eine externe un-abhängige Einrichtung – die Medical Quality Dr. Roman Haas GmbH (medQ.at) – beauftragt. Ganz bewusst wurde dieser Weg gewählt, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, die Zahnärzte kontrollierten sich selbst.
Was bisher geschah
Die eigentliche Qualitätssicherungs-Evaluierung starte-te im Frühjahr 2008. Etwa 3700 Ordinationen führten die gesetzlich geforderte Selbstevaluierung durch. Die Umsetzung in Form einer Selbstevaluierung erforderte zur Wahrung der Glaubwürdigkeit, eine Stichprobe zur Kontrolle heranzuziehen. Österreichweit wurden dazu
nach dem Zufallsprinzip 87 Ordinationen ausgewählt. Diese wurden von eigens dafür geschulten Qualitäts-sicherungsbeauftragten einer genauen Überprüfung unterzogen. Die positive Stichprobe bestätigte das Er-gebnis der Selbstevaluierung. Somit gilt diese biosta-tistisch als abgesichert. Die positive Evaluierung von 99,6 Prozent der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten zeigt eindrucksvoll den hohen Qua-litätsstandard der österreichischen Zahnheilkun-de im niedergelassenen Bereich. Aufgrund dieser hervorragenden Erfahrungen beim ersten Durchgang der Evaluierung konnte der Durchführungsmodus im Wesentlichen beibehalten werden. Sie werden also im zweiten Durchgang keine wesentlichen Änderungen zur Erstevaluierung erkennen.
Was heißt das nun konkret? – Reevaluierung und Neueröffnung einer Ordination
Weiterhin müssen alle niedergelassenen Zahnärztin-nen und Zahnärzte die Qualitätssicherungs-Evaluierung durchführen. Dies gilt für Kassen- und Privatordinati-onen gleichermaßen. Wer seine Ordination bereits im ersten Durchgang evaluierte, erhielt ein Zertifikat mit einer fünfjährigen Gültigkeit. Bei Ablauf der Gültigkeit
ist eine neuerlich Evaluierung durchzuführen. Zwei Mo-nate vor Ablauf der Gültigkeit wird der Zahnarzt von der Einrichtung für Qualitätssicherung (medQ) darüber in-formiert und zur neuerlichen Evaluierung aufgefordert. Wer eine Ordination neu eröffnet, muss innerhalb einer Frist von einem Jahr seine Ordination – egal ob Kassen- oder Privatordination – evaluieren. Auch er erhält zwei Monate vor Ablauf der Frist ein Erinnerungsschreiben der Einrichtung für Qualitätssicherung.
Praktische Umsetzung – Evaluierung online oder schriftlich möglich
Sobald Sie das Erinnerungsschreiben der medQ erhalten haben, können Sie im Internet mit dem mitgelieferten Link unter www.medq.at/oezaek/anmeldung damit beginnen. Dort finden Sie alle für die Evaluierung not-wendigen Informationen und Anleitungen. Sollten Sie Ihre Zugangsdaten vom ersten Durchgang vergessen haben, so können Sie an oben genannter Internetadresse neue Daten anfordern.
Sollten Sie eine schriftliche Evaluierung bevorzugen, so können Sie die dafür nötigen Unterlagen bei medQ unter der Telefonnummer 01/403 49 19 anfordern. Sie erhalten sodann den erforderlichen Fragebogen und ein entsprechendes Antwortformular mit der Faxnummer.
Für technische Fragen steht Ihnen die Einrichtung für Qualitätssicherung, die „Medical Quality Dr. Roman Haas GmbH“ (medQ.at), unter der Telefonnummer 01/403 49 19 zur Verfügung.Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Landeszahnärztekammer unter 05 05 11/0.
Für die Beantwortung der 52 Fragen benötigen Sie etwa eine Stunde. Können Sie alle Fragen mit „ja“ oder „nicht zutreffend“ beantworten, gilt die Evaluierung als positiv bestanden. Sie erhalten sodann ein Zertifikat mit neuerlich fünfjähriger Gültigkeit, das Ihnen die Erfüllung aller zahnärztlichen Qualitätskriterien bestätigt.
Nachdem die grundlegenden Voraussetzungen – die Selbstevaluierung mittels Fragebogen und die Durch-führung und Kontrolle durch eine externe Firma – gleich bleiben, gehe ich davon aus, dass der zweite Durchgang ebenso erfolgreich wie der erste Durchgang absolviert werden kann. Jedenfalls wünsche ich Ihnen, sehr verehr-te Frau Kollegin, sehr verehrter Herr Kollege, weiterhin viel Erfolg bei Ihrer Qualitätssicherungsarbeit.
Dr. Thomas HOREJSReferent für Qualitätssicherung und Medizinpro-dukte der Österreichischen Zahnärztekammer
Früher merkte man am Älterwerden der Kinder und ihrem – jedenfalls körperlichen – Wachstum, wie die Zeit vergeht. Heutzutage wird man genauso daran erinnert, wenn Bestätigungen oder Zertifikate in ihrer Gültigkeit ablaufen. Die gesetzliche Qualitätssiche-rung ist ein solcher Fall. Im Folgenden erlaube ich mir, Ihnen den Ablauf der zahnärztlichen Qualitäts-sicherung darzulegen. Im Anschluss an diesen Arti-kel finden Sie eine Aufstellung der häufig gestellten Fragen zum Thema Qualitätssicherung.
www.medq.at/oezaek
20
THEMA
Qualitätsevaluierung der Österreichischen Zahnärztekammer nach ÖZÄK-QSV 2007
FAQs/Fragensammlung Warum wird die Qualitätsevaluierung nicht direkt von der Österreichischen Zahnärztekammer durchgeführt?Gemäß § 50 Zahnärztekammergesetz ist die Österrei-chische Zahnärztekammer verpflichtet, entweder selbst oder über eine unabhängige Einrichtung eine Evaluie-rung von Qualitätskriterien bei allen österreichischen Zahnärztinnen und Zahnärzten durchzuführen.
Die „Medical Quality Dr. Roman Haas GmbH“ (medQ.at) wurde mit dieser Aufgabe von der Österreichischen Zahnärztekammer beauftragt.
Wie ist medQ.at erreichbar?Tel. (01) 403 49 19Fax (01) 403 49 19 15E-Mail: [email protected]
Muss ich die Qualitätsevaluierung auch durchführen, wenn ich nicht OrdinationsinhaberIn bin? Die gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung der Qualitätsevaluierung richtet sich an alle Zahnärztinnen und Zahnärzte im niedergelassenen Bereich – unabhän-gig davon, ob für den jeweiligen Ordinationsstandort bereits eine andere Zahnärztin oder ein anderer Zahnarzt die Qualitätsevaluierung abgeschlossen hat.
Wie lange ist mein Evaluierungszertifikat gültig?Das Evaluierungszertifikat gilt 5 Jahre ab dem Ausstel-lungsdatum.
Ist es möglich, dass vor Ablauf von 5 Jahren eine Reeva-luierung erforderlich ist?Das Evaluierungszertifikat verliert seine Gültigkeit, falls
• sich der evaluierte Ordinationsstandort aufgrund einer Übersiedlung ändert;• sich Änderungen im Leistungsspektrum ergeben, die evaluierungsrelevant sind;• sich andere evaluierungsrelevante Änderungen ergeben.
Ich habe meine Zugangsdaten vergessen. Wie kann ich neue Zugangsdaten anfordern?Sie können online unter www.medq.at/oezaek/anmel-dung neue Zugangsdaten anfordern oder medQ.at unter Tel. (01) 403 49 19 kontaktieren.
Ich habe online neue Zugangsdaten für die Qualitätseva-luierung angefordert, aber keine Mailnachricht erhalten. Was kann ich tun?Falls sich keine entsprechende Mailnachricht in Ihrem Posteingang befindet, überprüfen Sie bitte zuerst den Spam- bzw. Junk-Mail-Ordner. Scheint die Mailnachricht auch dort nicht auf, so kontaktieren Sie bitte medQ.at unter Tel. (01) 403 49 19.
Warum funktionieren meine Zugangsdaten nicht?Wurden in der Zwischenzeit neue Zugangsdaten angefor-dert? Durch eine Neuanforderung verliert das zuletzt ausgestellte Passwort seine Gültigkeit.
Wurden bereits falsche Zugangsdaten auf www.medq.at/oezaek/anmeldung eingegeben? Hier empfiehlt es sich, den Browser zu schließen und nochmals neu zu star-ten, um Probleme mit ev. im Hintergrund gespeicherten Daten zu vermeiden.
Wurden Benutzername, Passwort und Link korrekt ein-gegeben? Im Idealfall rufen Sie den Link direkt aus der entsprechenden Mailnachricht auf und kopieren Benut-zername und Passwort (mittels Copy & Paste) in die Ein-gabemaske der Evaluierungshomepage, um Tippfehler auszuschließen.
Wann kann die online-Evaluierung abgeschlossen werden?Ein Abschluss der Qualitätsevaluierung ist nur dann möglich, wenn alle 52 Evaluierungsfragen beantwortet wurden. Fehlende Antworten sind in der Fragenliste (Übersicht) farblich anders gekennzeichnet. Sind bereits alle Fragen beantwortet, erscheint ein entsprechender Texthinweis. Durch Klick auf den Button „Ja (Antworten endgültig speichern)“ wird die Qualitätsevaluierung ab-geschlossen. Am Bildschirm erscheint eine entsprechen-de Bestätigungsmeldung, parallel dazu erhalten Sie auch eine Mailbestätigung über den erfolgten Evaluierungs-abschluss.
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THEMA Arbeitsmedizin
Irreführende Informationen über Sterilisatoren
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Da in letzter Zeit gehäuft in Werbefoldern bzw. Informa-tionsaussendungen von Dentalfirmen bzw. Medizinpro-duktefirmen unter Zitierung der deutschen Rechtslage der Eindruck vermittelt wird, dass es neue konkrete rechtliche Bestimmungen gäbe, die eine Neuanschaf-fung von Sterilisatoren nötig mache, wird seitens der LZÄK für NÖ auf Folgendes hingewiesen: Gemäß § 98 Abs. 2 Z 6 Medizinproduktegesetz hat das Bundesminis-terium für Gesundheit, Familie und Jugend eine Verord-nung über Hygieneanforderungen zu erlassen. Da dies noch nicht erfolgt ist, bestehen derzeit auch noch keine konkreten rechtlichen Vorgaben betreffend die Art der Sterilisatoren in zahnärztlichen Ordinationen.
Es wird daher bis zum In-Kraft-Treten der Hygiene-verordnung empfohlen, nur dann einen neuen Ste-rilisator anzuschaffen, wenn das derzeitige Gerät defekt ist bzw. die Reparatur den Zeitwert über-steigt oder aus steuerlichen Gründen eine Investi- tion in der Praxis zweckmäßig ist.
Wenn Sie aus einem der oben genannten Gründen einen Sterilisator kaufen, sollte dieser der ÖNORMEN 13060 entsprechen und regelmäßigen elektrotech-nischen Überprüfungen unterzogen werden. Darüber
hinaus wird darauf hingewiesen, dass solche Geräte eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren haben. Es sollte sich daher unbedingt um einen Autoklaven der Klasse B mit Dokumentationsmöglichkeit für jeden Sterilisationsvor-gang (USB-Anschluss, Druckeranschluss) handeln.
Die Landeszahnärztekammer für Niederösterreich wird sich im Rahmen des Begutachtungsverfahrens der bevorstehenden Hygieneverordnung für ein mög-lichst praktikables System für Zahnärzte einsetzen. So-bald die Verordnung in Kraft getreten ist, wird diese selbstverständlich auf der Homepage der LZÄK für NÖ veröffentlicht und Sie in der NÖZZ über deren Inhalt, Übergangsfristen sowie in der Folge auch stets über Änderungen informiert werden.
Die LZÄK für NÖ hofft, durch diesen Beitrag etwai-ge Verunsicherungen beseitigt zu haben. Sollten den-noch diesbezügliche Fragen auftreten, wenden Sie sich bitte an die LZÄK für NÖ, Referat für Organisation und IT ([email protected]).
Dr. Sven Orechovsky, Referent für betriebstech- nische Auflagen, arbeitsmedizinische Bereiche und Qualitätssicherung.
Oft irreführende Informationen von Dentalfirmen betreffend die notwendige Neuanschaffung von Sterilisatoren können Sie – vorerst – ignorieren!
IHRE I.W.C.-AUSTRIA-LABORS IN NIEDERÖSTERREICH
Zahnärzte gesucht!Wir suchen engagierte ZahnärztInnen als Vortragende für die 3-jährige Ausbildung zur Zahnärztlichen Assistentin. Die Kurse werden ab September 2015 an Werktagen im Fortbildungszentrum der LZÄK für NÖ abgehalten. Für die Vortragenden wird ein Honorar laut Gebührenordnung der LZÄK für NÖ ausbezahlt.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Frau Verena Prirschl unter 050511-3100 oder [email protected]
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Fortbildungs-Zentrum
Achtung: Prophylaxe-Schule
Neuer Kursbeginn: 19. 9. 2014
Anmeldung sofort möglich!
46. Internationales Wachauer Frühjahrsymposium
„Innovative Aspekte in der heutigen Zahnheilkunde“Ort: Hotel Steigenberger, KremsOrg.: MR DDr. Hannes Gruber Prof. Dr. Dr. h.c. Andrej Kielbassa Univ.-Prof. Dr. Thomas Bernhart Priv.-Doz. DDr. Grabriella Dvorak Priv.-Doz. DDr. Arno WutzlDo., 22. bis Sa., 24. Mai 2014
Praxistag & 8. AssistentInnentag
„Zahnmedizin trifft Allgemeinmedizin: Herz-Kreislauf-Erkrankungen und ihre Bedeutung für die Zahnheilkunde“Ort: Fachhochschule St. Pölten Matthias-Corvinus-Straße 15, 3100 St. PöltenZeit: 9.00–15.00 UhrOrg.: Dr. Helmut HaiderSa., 20. September 2014
Ordinationsgründungs- bzw. Schließungsseminar
„Hilfestellung für Neueinsteiger / Entspannt in Richtung Ruhestand“Ort: Austria Trend Hotel Metropol Schillerplatz 1, 3100 St. PöltenOrg.: LZÄK für NÖ Frau Verena Prirschl/NÖFA Sa., 8. November 2014, 9.00 UhrSponsor: Pluradent Austria
Wintersymposium 2015
„Traumatologie“Ort: Hotel Panhans, Semmering Schillerplatz 1, 3100 St. PöltenOrg.: ÖGZMK/NÖFAFr., 16. und Sa., 17. Jänner 2015
Österreichischer Zahnärztekongress
Zahnheilkunde 2020 Ort: Pyramide, VösendorfOrg.: ÖGZMK/NÖDo., 8. Oktober bis Sa., 10. Oktober 2015
TERMINE
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THEMA JUBILARE IM 2. QUARTAL 2014
Herr Dr. Markus Kietreiber3452 Heiligeneich 04.04.1959
Herr DDr. Wolfgang Manschiebel3508 Paudorf 16.05.1959
Frau Dr. Christine Nanninga2325 Himberg 09.06.1959
Herr Dr. Wolfgang Schedai3100 Sankt Pölten 27.04.1959
60. GeburtstagFrau Dr. Helga Becker2331 Vösendorf 13.04.1954
Herr MR Dr. Michael Beinl3353 Seitenstetten Markt 24.04.1954
Herr Dr. August Bichler3033 Altlengbach 09.05.1954
Herr Dr. Herbert Dietrich2500 Baden 09.04.1954
Herr Dr. Daniel Drog2870 Aspang Markt 12.06.1954
Frau Dr. Susanna Einicher3100 Sankt Pölten 19.04.1954
Herr Dr. Gerhard Kindermann2700 Wiener Neustadt 09.06.1954
Frau Dr. med. dent. Christine Mauritsch3193 Sankt Aegyd am Neuwalde 24.04.1954
Frau Dr. Ursula Mohl2571 Altenmarkt an der Triesting 14.05.1954
Herr Dr. Michail Woloch2130 Mistelbach 04.04.1954
84. Geburtstag
Herr Dent. Franz Kellerer3040 Neulengbach 07.05.1930
50. Geburtstag
Frau Dr. Manuela Plitt3202 Hofstetten 07.04.1964
Herr Dr. Wolfgang Schmutzer3121 Karlstetten 20.06.1964
Herr Dr. Ernst Schweidler3300 Amstetten 03.05.1964
55. Geburtstag
Frau Dr. Patricia Eder2700 Wiener Neustadt 11.05.1959
Frau DDr. Karin Fürhauser, MSc.3002 Purkersdorf 08.05.1959
Frau Dr. Adelheid Henninger2500 Baden 19.06.1959
Herr Dr. Reza Homayuni3683 Yspertal 14.04.1959
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WIR GRATULIEREN!Gleichbehandlung für alle Narkosepatienten
Beim niedergelassenen Zahnarzt hingegen muss der Patient die Kosten selber tragen. Dies veranlasste ei-nen Zahnarzt und einen Anästhesisten aus dem Bezirk Melk dazu, wegen unlauterem Wettbewerb zu klagen. Denn nach Meinung der Kläger sollen alle Patienten eine
Zahnbehandlung unter Vollnarkose zu denselben Be-dingungen bekommen. Das Gericht stellte fest, dass es sich in diesem Fall eindeutig um unlauteren Wettbewerb handle. Mit der Privatleistung Vollnarkose, sei es klar, dass man Patienten von der Zahnarztordination ins Zah-nambulatorium umleiten wolle. Und das mit Geldern, die von Sozialversicherungsbeiträgen der Versicher-ten stammen, was eindeutig den gesetzlich zulässigen Rahmen sprengt. Denn eine Narkose verursacht auch im Zahnambulatorium einen dreistelligen Eurobetrag. Beim niedergelassenen Zahnarzt ersetzt die NÖGKK je-doch nichts von den Narkosekosten.
Zudem entstand durch die lokale Medienberichterstat-tung der falsche Eindruck, dass der klagende Zahn-arzt nur aus „monetären Interessen“ handle und aus „persönlichem Gewinnstreben“ veranlassen möchte, dass die Kasse Kinder und Menschen mit besonderen Bedürfnissen nicht mehr „kostenlos“ behandelt. Hier-bei handelt es sich allerdings um eine Behauptung, die gleich zwei Fehler aufweist. Nämlich hat der Zahnarzt
nur „gleiche Bedingungen“ für beide Anbieter gefor-dert und von „kostenloser Behandlung“ kann gar keine Rede sein. Denn genau wie in der Zahnarztordination entstehen auch im Ambulatorium durch eine Narko-se Kosten von mehreren hundert Euro, jedoch wird sie dann nicht an die Versicherten weiterverrechnet, wozu die Zahnarztordinationen aber gezwungen sind, da die Vollnarkose nicht im Kassenleistungskatalog verankert ist. Die NÖGKK verstößt hier eindeutig gegen die Ge-setzesvorgabe, dass der Versicherungsträger für solche angebotene Leistungen in seinen Zahnambulatorien kostendeckende Beiträge der Versicherten festzusetzen, zu veröffentlichen und ebenfalls einzuheben hat. Die oft defizitären Ambulatorien scheinen sich hier einmal öf-ter darauf zu verlassen, dass ein finanzieller Ausgleich sowieso aus Mitteln der Sozialkasse erfolgt.
Für den Zahnarzt und den Anästhesisten steht bei ihrer Forderung nach Gleichbehandlung das Wohl des Patien-ten im Vordergrund, es bedeutet ja auch die Öffnung der Kostenerstattung von Narkosebehandlungen in der Or-dination und somit auch wieder die freie Arztwahl. Sie setzen sich gezielt für die Interessen der Patienten und Versicherten ein, mit dem Ziel, dass die Vollnarkosekos-ten künftig vom Krankenversicherungsträger übernom-men werden. Dies führt nicht zu einer Besserstellung der Zahnarztordinationen, sondern zu mehr Ge-rechtigkeit für alle Patienten!
Wie bereits auch in der Dental Tribune vom 2. April 2014 beschrieben, bietet die NÖGKK seit mehreren Jahren in einigen ihrer Zahnambulatorien eine Narkose für die Zahnbehandlung von Kindern und Personen mit besonderen Bedürfnissen an, ohne die dadurch entstandenen Kosten an die Versicherten weiter zu verrechnen.
PEOPLE
Die Vertreter Ihrer Interessen
AmstettenDDr. Gerda SeilerTel.: 07434 43522
GmündDr. Rudolf GloserTel.: 02862 52542
KorneuburgMR Dr. Ronald PalmanTel.: 02264 7316
MistelbachDr. Michail WolochTel.: 02572 4141
St. Pölten-LandDr. Wolfgang GruberTel.: 02782 82266
TullnDr. Sven OrechovskyTel.: 02278 27975
BadenDr. Karin DostiTel.: 02623 73853
HollabrunnMR Dr. Karl BauerTel.: 02952 2952
KremsDr. Romana Leutner-SalizeTel.: 0664 3915594
MödlingDr. Alfred GabrielTel.: 02236 22509
St. Pölten-StadtDr. Erich MayerTel.: 02742 365985
Waidhofen/ThayaDr. Raphael AtanasovTel.: 02843 2880
Bruck/LeithaPrim. DDr. Peter GmachTel.: 02162 62702
HornDr. Gerhard SpieglTel.: 02982 2290
LilienfeldDr. Ulrike LinthalerTel.: 02762 62190
NeunkirchenMR DDr. Herbert RochTel.: 02662 43444
ScheibbsDr. Elisabeth PischingerTel.: 07416 52736
Wr. NeustadtDr. Wolf BialonczykTel.: 02622 28192
GänserndorfDDr. Michael KoschatzkyTel.: 02289 2931
KlosterneuburgDr. Birgit BenediktTel.: 02243 20621
MelkDr. Michaela Höbarth-HaydnTel.: 07412 58985
PurkersdorfDr. Hertha KrizTel.: 02231 63453
SchwechatDr. Gerhard GrähslerTel.: 02235 47796
ZwettlMR Dr. Hans Kellner, MDSc.Tel.: 02872 7400
Bezirkszahnärztevertreter
DDr. Karin HagerSchlichtung
Dr. Sven OrechovskyQualitätssicherung
DDr. Gerda SeilerWohlfahrtsfonds
Dr. Michaela Höbarth-HaydnProphylaxe
Dr. Wolfgang GruberHochschulreferent
DDr. Doris MautnerAngestellte Zahnärzte
Dr. Friedrich LechnerQualitätssicherung
DDr. Sabine Pfaffeneder-MantaiBerufsanfänger
E-Mail-Kontakt:Die Mailadresse ergibt sich aus [email protected]
DDr. Gustav KrischkovskyWahlzahnärzte
MR Dr. Hans Kellner, MDSc.Krankenkassen
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OMR Dr. Alois BorsVizepräsident
MR DDr. Hannes GruberPräsident der LZÄK
Dr. Helmut HaiderFinanzreferent
Ihre Ansprechpartner in der Kammer
Verena PrirschlSekretariat
Tel.: 050511-3100 Fax: 050511-3109
Mag. Markus KrieglerJurist
Tel.: 050511-3102 Fax: 050511-3109
Sarah EderSekretariat
Tel.: 050511-3112 Fax: 050511-3109
IMPRESSUMMedieninhaber und Herausgeber Landeszahnärztekammer NÖ, Kremser Gasse 20, 3100 St. Pölten · Auflage 1100 Exemplare · Erscheinungs-weise viermal jährlich · Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz Medieninhaber von NOEZZ ist die Landeszahnärztekammer NÖ, Präsident MR DDr. Hannes Gruber, Kremser Gasse 20, 3100 St. Pölten · NOEZZ ist das offizielle Mitteilungsblatt der Landeszahnärztekammer NÖ für ihre Mitglieder · Druckerei Wograndl, 7210 Mattersburg · Redaktion Das Team der Landeszahnärztekammer NÖ · Dialogium – Agentur für Kom-munikation, Altgasse 23/7, 1130 Wien, www.dialogium.at · Anzeigenverwaltung Sarah Eder, Tel.: 050511-3112 · Gestaltung/Satz Habesohn, Doucha Werbeagentur, Trauttmansdorffgasse 16, 1130 Wien, www.hdwien.at · Lektorat Satz Art, 1130 Wien · Titelbild iStock · Bilder Fortbil-dungszentrum Robert Simon/Dental Journal · Verlags- und Herstellungsort 3100 St. Pölten. Der Verlag haftet nicht für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos. Nachrichten werden nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr veröffentlicht. Namentlich oder mit einem Kürzel gekenn-zeichnete Artikel, Leserbriefe und sonstige Beiträge sind die persönliche und/oder wissenschaftliche Meinung des Verfassers und müssen daher nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Diese Beiträge fallen somit in den persönlichen Verantwortungsbereich des Verfassers. Die Redaktion nimmt sich das Recht vor, Leserbriefe zu kürzen. Der Verlag behält sich das ausschließliche Recht der Verbreitung, Übersetzung und jeglicher Wiedergabe auch von Teilen dieser Zeitung durch Nachdruck, auch auszugsweise, Fotokopie, EDV-Einspeicherung vor.
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