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Das HPG: Mehr als gesundheitliche Versorgungs-Planung für die letzte Lebensphase.

Chancen und Risiken für eine bessere Altenpflege...

Dirk MüllerMAS (Palliative Care) I Exam. Altenpfleger

(Palliative Care) I Fundraising Manager (FH)

www.palliative-geriatrie.dewww.altershospizarbeit.de

Altenpflege =

Betreuung +

Begleitung am

Lebensende

KPG I Dirk Müller I palliative-geriatrie.de I altershospizarbeit.de

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Eichner, Eckhard (2012): „Krankheitsverläufe“ zwischen Kuration und Palliation. Visualisierungen zur Entwicklung des Verhältnisses von Palliative Care und kurativer Medizin. In. Praxis Palliative Care. Arbeitsheft 14/2012.

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Symptome im letzten

Lebensmonat

Schmerzen (57,1%)Desorientiertheit (36%), Übelkeit/Erbrechen (28,8%)Luftnot (24,7%)Unruhe (16,5%)

Sterbeforschung in PflegewohnheimenSterbeforschung in Pflegewohnheimendes UNIONHILFSWERK ( n=170)des UNIONHILFSWERK ( n=170)Lindena, Woskanjan und Müller, D. 2011

der Tod kommt und geht auch wieder…

so viele Abschiede…

Sterbebedingungen in der stationären Pflege (D)

1. Zeitliche und personelle Ressourcen werden grundsätzlich problematisiert

2. 34% berichten, dass grundsätzlich qualifizierte Pflegende eingesetzt werden

3. 53% kooperieren mit komplementären Partnern

4. 38% sehen sich durch Ausbildung gut/sehr gut, 31% mangelhaft/ausreichend auf die Sterbebegleitung und -pflege vorbereitet

5. 44% erleben Einflussnahme auf Sterbesituation von BewohnerInnen

6. ¾ erleben nach dem Tod einer/eines BewohnerIn Austausch im Team

7. In 6 von 10 Einrichtungen können Angehörige übernachten

8. 33% der Angehörigen werden verbindlich in Sterbepflege und -begleitung eingebunden

9. 27% erleben regelhafte Unterstützung ehrenamtlicher HospizmitarbeiterInnen

10.30% erleben keine unnötigen lebensverlängernden Interventionen

11.Obwohl 1/3 angibt, dass BewohnerInnen oftmals alleine sterben, sind ¾ von würdevollen Sterben überzeugt

12. .Trägerschaft hat einen keinen Einfluss auf SterbebetreuungssituationGeorge, Wolfgang (2014): 153-154

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Sterbebegleitung?

Darf hier überhaupt gestorben werden!?

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Sterbebegleitung?

Wie wird denn hier gestorben!?

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Sterbebegleitung?

Herr Krüger ist doch noch gar nicht palliativ!?

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Sterbebegleitung?

Da müssen wir erst mal den Herrn Doktor fragen!?

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Sterbebegleitung?

Wann kommen eigentlich die vom Hospizdienst? !

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Sterbebegleitung?

Brauchen hochbetagte, multimorbide Menschen mit/ohne Demenz überhaupt Hospizkultur und Palliative Care?

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Sterbebegleitung?

Was ist Sterbe-begleitung!?

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Definition Sterbebegleitung29.300 Ergebnisse

Sterbebegleitung627.000 Ergebnisse

04.11.2016, 11:00

Sterbebegleitung beginnt nicht erst Sterbebegleitung beginnt nicht erst Sterbebegleitung beginnt nicht erst Sterbebegleitung beginnt nicht erst

dann, wenn der Tod bereits an die dann, wenn der Tod bereits an die dann, wenn der Tod bereits an die dann, wenn der Tod bereits an die

TTTTüüüür klopft...r klopft...r klopft...r klopft...

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(Un)komplizierte Sterbebegleitung

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Solange noch Zeit ist...

Palliative Betreuung beginnt mit demKennenlernen

• Kommunikation aufbauen

• Vertrauen verdienen

• Vorlieben und Interessen kennen lernen

• Atmosphäre der Geborgenheit schaffen

• Kontakt zu den Angehörigen und Nahestehenden aufbauen und diese als Partner gewinnen

(Un)komplizierte Sterbebegleitung

Curriculum Palliative Praxis

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Wenn die Tage gezählt sind...

Irreversible Verschlechterungen erkennen und akzeptieren

• Genau beobachten

• Kommunikation dem Zustand anpassen

• Unnötige Belastungen vermeiden (Krankenhaus, Transporte, Diagnostiken, Therapien)

• Auf die Bedürfnisse des Sterbenden achten (nur Symptome behandeln, die ihr/ihn wirklich stören)

(Un)komplizierte Sterbebegleitung

Curriculum Palliative Praxis

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Der vergessene Schmerz

Bei mehr als 80 Prozent der über 65-jährigem Senioren ist eine altersbedingte

Erkrankung festzustellen, die chronische Schmerzen verursacht (degenerative

musculoskelettale Erkrankungen). Mit steigendem Alter zeigt sich ein Anstieg

von Gelenkschmerzen, mit Schwellung und Morgensteifheit, insbesondere der

Kniegelenke. Die Häufigkeit arthritischer Schmerzen nimmt im Alter bedeutend

zu, nämlich bis zu 85 Prozent bei den über 65-jährigen. Hinzu kommen

sturzbedingte Verletzungen wie Frakturen. Wenn nun der Anteil an

Demenzkranken in den stationären Pflegeeinrichtungen beachtet wird, der bei

ca. 40-60 Prozent liegt, ist dies ein aussagekräftiger Grund, sich dem Thema

Schmerztherapie zu widmen.

Maier, Rosemarie; Mayer, Petra (2012)Der vergessene Schmerz. S. 30

(Un)komplizierte Sterbebegleitung

Alte Menschen haben Alte Menschen haben eindeutig besondere eindeutig besondere BedBedüürfnisse, weil ihre rfnisse, weil ihre Probleme anders und oft Probleme anders und oft komplexer sind, als die junger komplexer sind, als die junger Menschen.Menschen.

(WHO: 2004, 8.)(WHO: 2004, 8.)

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Palliative Care

Kurative Maßnahmen

Fortschreitende MultimorbiditFortschreitende Multimorbiditäät, t,

zunehmend gefzunehmend gefäährdete khrdete köörperliche, seelische und geistige Balancerperliche, seelische und geistige Balance

Stützende Begleitung für Pat. u. Ang.

Kojer: 2010

Palliative Geriatrie: Mehr als Sterbebegleitung

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Abbildung: Palliative Geriatrie. Kojer, Priker 2009: 42

Palliative Geriatrie: Mehr als Sterbebegleitung

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Merkmale1Selbstbestimmung2Seelenpflege, Geborgenheit, Würde3An- und Zugehörige, Nahestehende4Organisation des Heimlebens5Pflege6Medizin7Psychosoziale Dienste und spirituelle Begleitung8Lebensende, Sterben und Trauer9Einbindung in das Gemeinwesen

Hospiz- und Palliativgesetz

(HPG)

Sterbehilfediskussion

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• Im Vorfeld: Diskussion um assistierten Suizid

• BMG-Eckpunktepapier (11/2014) zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in D

• Erkenntnis: Es gibt Regelungsbedarfe in der Regelversorgung

• Ziel: flächendeckendes Angebot an Palliativ- und Hospizleistungen in ganz D

• Sieht Reformen in der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V), in der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) und für den Krankenhausbereichvor

• Enthält Regelungen zur ambulanten Palliativ- und Hospizversorgung in der häuslichen Umgebung und zur stationären Versorgung in Pflegeeinrichtungen, Hospizen und Krankenhäusern

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Das HPG (seit 8.10.2015)

• Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung

– Einfügung in den Leistungskatalog (§ 28 Absatz 5 SGB XI): „Pflege

schließt grundsätzlich die Sterbebegleitung als Leistung mit ein;

Leistungen anderer Sozialleistungsträger bleiben unberührt.“

• Heime (u. Behinderteneinrichtungen) können gesundheitliche Ver-sorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten (§132g SGB V)

– Ziel: Versorgungsplanung zur individuellen und umfassenden medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase der BewohnerInnen

– von Krankenkassen gesondert finanziert

• Heime sollen mit Hospizdiensten zusammenarbeiten (§ 72 SGB XI)

• Heime sollen Hospiz- und Palliativnetzwerk beschreiben und entsprechend arbeiten (§ 114 SGB XI) und dies i. R. von Qualitätsprüfungen nachweisen (§ 115 Absatz 1b SGB XI)

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HPG: Pflegeheime

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• Pflegeheime und Haus- bzw. FachärztInnen sollen Kooperationsvereinbarungen abschließen (§ 119 b SGB V)

– Ziel: Steigerung der Qualität der Palliativversorgung, Zusatzqualifikation der ÄrztInnen

– ÄrztInnen erhalten zusätzliche Vergütungen (§ 119 b SGB V)

• Im vertragsärztlichen Bereich werden zusätzlich, zu bereits bestehenden EBM-Ziffern vergütete Leistungen für folgende Bereiche eingeführt:

– EBM-Ziffer für Koordination und interprofessionelle Strukturierung der Versorgungabläufe,

– EBM-Ziffer für aktive Kooperation mit anderen an der Palliativversorgung beteiligten Leistungserbringern, Einrichtungen und Angehörigen

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HPG: Pflegeheime

• Im vertragsärztlichen Bereich zusätzlich zu vergütende Leistungen

• GBA soll in seiner Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege (HKP-Richtlinie) die einzelnen Leistungen der Palliativpflege konkretisieren

• Bessere finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenen-Hospize

– Erhöhung Mindestzuschuss der Krankenkassen auf 95% der zuschussfähigen Kosten

• Beschleunigter Ausbau von SAPV

– insb. Im ländlichen Raum

– Schiedsverfahren für Versorgungsverträge der Krankenkassen mit SAPV-Teams

• Ambulante Hospizdienste können neben Personalkosten auch Sachkosten abrechnen

• Palliativversorgung wird Bestandteil der Regelversorgung in der GKV

• Krankenkassen müssen Beratung der Versicherten und Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme hospizlich-palliativer Leistungen anbieten

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HPG: Ambulante Versorgung

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• Krankenhäuser können Hospizdienste künftig mit Sterbebegleitungen beauftragen

• Krankenhäuser können für eigenständige Palliativstationen krankenhausindividuelle Entgelte mit den Kostenträgern vereinbaren

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HPG: Krankenhäuser

Gesundheitliche Versorgungsplanung

für die letzte Lebensphase

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Gesundheitliche Versorgungsplanung

für die letzte Lebensphase

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konsequente BewohnerInnen-

Orientierung

konsequenteNahestehenden-

Orientierung

konsequenteMitarbeiterInnen-

Orientierung

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• Der hospizlich-palliative Ansatz ist (gesetzlich) in der sog. Regelversorgung angekommen (APV) und wird nicht nur spezialisiert aufgefasst/ erbracht

• Die „onkologische Brille“ wird abgenommen

• Alte Menschen geraten erstmalig in den Fokus

• Aufnahme von Sterbebegleitung in Leistungskatalog (§ 75 Abs. 2 Nr. 1 SGB XI) als Klarstellung = Kernaufgabe von Heimen

• Pflegeheime können sich weiterentwickeln: SGB Vwird in die Heimwelt SGB XI ein wenig geöffnet

• Kommunikation und Zusammenarbeit aller Berufsgruppen wird gefördert (gesundheitliche Versorgungsplanung, Kooperationsverpflichtung mit Hospizdiensten und ÄrztInnen, Netzwerke…)

• Stärkung der medizinische Versorgung

• Das, was Heime mit palliativgeriatrischer Kompetenz bereits seit Jahren umsetzen (wollen), wird nun durch den Gesetzgeber gewürdigt und gesetzlicher Auftrag

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HPG: Bedeutung für die Altenpflege

Aber

•ein personeller Mehrbedarf lässt sich nicht ableiten

•Mehr Bildungs- und Organisationsentwicklung in allen Versorgungsbereichen

•Konzeptentwicklung nötig

•Verpflichtung der HausärztInnen zum Erwerb palliativmedizinischer Kenntnisse

•Weitere Maßnahmen notwendig: z.B. Fachkräftegewinnung und -pflege, Ausbildung, Forschung…

•Anschubfinanzierung, z.B. für Projektarbeit, NPG´s etc.

•Förderung von Heimen mit palliativgeriatrischer Kompetenz nötig

•Fortentwicklung der Prüfkataloge (1,1 und doch keine hospizlich-palliative Qualität…)

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HPG: Bedeutung für die Altenpflege

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Palliative Geriatrie =

50 % Wissen

+ 50% Haltung

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Versorgungsprobleme

Krisenintervention

- Notfallplanung für Krisen und Finalphase häufig nicht vorhanden

- Vorausschauende Symptomkontrolle fehlt oftmals

Integration

- selten Multiprofessionelles Team

- Konsequente Entlastung von Angehörigen oft nicht gewährleistet

Kommunikation

- nicht immer offene Kommunikation mit Patienten

- keine klar geregelten Kommunikations- und

Entscheidungsstrukturen

- keine gemeinsame Dokumentation

Behandlung

- keine konsequente Palliation

- Fehlbehandlungen

- Versorgungskette nicht komplett, zu

wenig verzahnt

Kernproblem:fehlende

Koordination

Quelle: St. Jakobus Hospiz gGmbH I Vortrag in Berlin 15.05.2007

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(Un)komplizierte Sterbebegleitung

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Literatur

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Dirk Müller+49 30 42 26 58 33+49 172 [email protected]

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