Das Humanitäre Völkerrecht und neue Waffensysteme: Eine Fallstudie zu
Suchzündermunitionen und autonomen Waffensystemen
Mag. Alexander Breitegger (EMA)Abteilung für Völkerrecht und Internationale
BeziehungenUniversität Wien
Neue Waffen: Art. 36 ZPI
• „Neuheit“: subjektiv für jeweiligen Vertragsstaat
• nicht nur technisch neue Waffen
• jedenfalls, wenn noch nicht einsatzbereit gelagert und noch nicht eingesetzt
Neue Waffen: Grundproblematik
• Abwägung zwischen Militär- und Sicherheitsinteressen v. humanitären Interessen?
• Wie geht man mit humanitärer Ungewissheit um?
• Warum präventive Regelungen?
2009 Global Security.org
40 Submunitionen/Bombe; Gewicht/Skeet: 3,4 kg; Sensoren; Elektronische SZM und SDM
Suchzündermunition für die Artillerie (SMArt) 155, Submunition, © 2000, Gesellschaft für Intelligente Wirksysteme
2-4 Submunitionen/GeschossGewicht Submunition: > 4 kgSensorenElektronische SZM und SDM
Suchzündermunitionen im Kontext von Streumunitionen
• Erwiesene humanitäre Probleme bei Streumunitionen:• Ungenauigkeit, flächendeckender Effekt• Blindgänger
• Humanitäre Ungewissheit bei Suchzündermunitionen:• Welche Wahrscheinlichkeit muss bestehen, dass
Sensoren ein entsprechendes Ziel bestätigen?• Welches Ausmaß an Unsicherheit, dass
Sensoren Zerstörung der Munition einleiten?• Wie wurden SZM und SDA getestet?
Zahra, 11, Libanesin, © Alison Locke 2006
Dtar, Laos © 2006, Alison Locke
Libanon, M-85, mit angeblich zuverlässigem SZM; © 2006, Simon Conway - Landmine Action
Suchzündermunitionen im Kontext von Streumunitionen
• Entwürfe für österreichisches BG zum Verbot von Streumunitionen: Ausnahme für „Suchzündermunitionen mit der Fähigkeit zur Zielerkennung“
• Begründung: „Einsatz dieser Munitionsarten nicht die mit dem Einsatz von Streumunition verbundenen humanitär bedenklichen Folgen, wie Flächenwirkung und die für Personen gefährlichen Blindgänger“
• Ursprüngliches BG (in Kraft 8.1.2008): Streichung der Ausnahme „um die humanitäre Tragweite des Gesetzes zu erweitern.“
Suchzündermunitionen im Kontext von Streumunitionen
• Verhandlungen zur Konvention zu Streumunitionen (CCM):
• 1) keine Verbotsausnahme für Suchzündermunitionen
• 2) Verbotsausnahme, aber explizite Verpflichtung, Ausnahme später zu überprüfen
• 3) Verbotsausnahme ohne explizite Verpflichtung wie 2)
Suchzündermunitionen im Kontext von Streumunitionen
• Art. 2 (2) (c) CCM: Ausschluss von der Definition einer Streumunition:
• “Eine Munition, die alle folgenden Eigenschaften aufweist, um unterschiedslose Flächenwirkungen und die Risken durch nichtexplodierte Submunitionen zu vermeiden:(i) Jede Munition enthält weniger als 10 explosive Submunitionen;(ii) Jede explosive Submunition wiegt mehr als 4 kg;(iii) Jede explosive Submunition ist dazu bestimmt, ein einzelnes Zielobjekt zu erkennen und anzugreifen;(iv) Jede explosive Submunition ist mit einem elektronischen Selbstzerstörungsmechanismus ausgestattet;(v) Jede explosive Submunition ist mit einer elektronischen Selbstdeaktivierungseinrichtung ausgestattet.
MQ-1 Predator UAV, bewaffnet mit Hellfireraketen, Afghanistan2008 U.S. Air Force, Lt. Col. Leslie Pratt
Talon Swords, Unbemanntes Bodenfahrzeug mit Gewehr, 2007, QinetiQ.com
Autonomie von Waffensystemen
• Autonomie: Waffe trifft selbständig ohne menschliches Eingreifen Entscheidungen, besonders problematisch: tödlicher Waffeneinsatz
• Grundsätzliche Probleme bzgl. Verboten von unterschiedslosen und unverhältnismäßigen Angriffen, individuelle Verantwortlichkeit
• Annahme von existierendem huV: Mensch als Entscheidungsträger