EU
Die Europäische UnionEin Überblick über Vertragsgrundlagen,
Institutionen und Aufgaben der EU
Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
© Europäische Kommission 2006
EU
© Europäische Kommission 2006
Wer macht was in der Europäischen Union?
In der vorliegenden Präsentation soll in knapper, leicht verständlicher Form beschrieben werden, welche Aufgaben die Organe der Europäischen Union haben und wie sie zusammenarbeiten. Die Präsentation richtet sich an alle, die Vorträge zu europäischen Themen halten und sollen zur Veranschaulichung beitragen. Die Präsentation enthält Folien zu folgenden Bereichen: Geschichte der europäischen Integration, Organe und Institutionen der EU, Europäische Rechtsgrundlagen, Wirtschafts-und Währungsunion, Binnenmarkt, Verfassung.
Stand 10.02.2006
EU
© Europäische Kommission 2006
1. Die drei Säulen der Europäischen Union
2. Die Erweiterung der Union
3. Die Geschichte der Europäischen Integration
4. Die Institutionen der EU
5. Der Europäische Rat
6. Die Institutionen der EU
7. Die Befugnisse des Rat
8. Die Stimmverteilung im Rat
9. Die Institutionen der EU
I N D E X
EU
© Europäische Kommission 2006
10. Die Befugnisse des EP
11. Die Sitzverteilung im EP nach Ländern
12. Die Fraktionen des EP
13. Die Institutionen der EU
14. Die Europäische Kommission
15. Die Generaldirektionen
16. Die Wahl der Kommissare
17. Die Aufgaben der Kommission
EU
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19. Institutionen der EU
20. Der Gerichtshof
21. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen
22. Die Rechtsordnung der EU
23. Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes
24. Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes
25. Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes
26. Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes
27. Die Geschichte der Währungsunion
EU
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27. Die Konvergenzkriterien
28. Geplante Neuerungen durch die Verfassung
29. Die Ergebnisse der Verfassung
30. Die Ergebnisse der Verfassung
31. Die Ergebnisse der Verfassung
32. Der Stand der Ratifikation
EU
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Die drei Säulen der Europäischen Union
EU Europäische Union
Eu
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S
traf
sach
en* Der EGKS-Vertrag ist im Jahre 2002 abgelaufen
EU
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Erweiterung der Union
• Gründungsmitglieder: Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande
• 1973 Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich
• 1981 Griechenland• 1986 Portugal, Spanien• 1995 Österreich, Finnland, Schweden• 2004 Estland, Lettland, Litauen, Malta,
Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern
• 2007 Bulgarien, Rumänien(oder 2008)
EU
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Die Geschichte der Europäischen Integration
Vertrag vonAmsterdam1997 (1999)
Vertrag vonNizza2000
Einheitliche Europäische
Akte 1986 (1987)
Schuman- Plan1950
EGKS1951 (1952)
Römische Verträge Gründung EWG+
Euratom1957 (1958)
6 Mitgliedstaaten
Vertrag über die Europäische Union
(Maastricht)1992 (1993)
EU
Die Institutionen der EU
Europäischer Rat(ER)
Europäischer Rat(ER)
Europäisches Parlament
(EP)
Europäisches Parlament
(EP)
Rat der Europäischen Union(Rat)
Rat der Europäischen Union(Rat)
EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss
(EWSA)
EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss
(EWSA)
Europäischer Gerichtshof
(EuGH)
Europäischer Gerichtshof
(EuGH)
EuropäischerRechnungshof
(EuRH)
EuropäischerRechnungshof
(EuRH)
Ausschuss der Regionen
(AdR)
Ausschuss der Regionen
(AdR)
Europäische Investitionsbank
(EIB)---------------------------
Europäischer Investitionsfonds
(EIF)
Europäische Investitionsbank
(EIB)---------------------------
Europäischer Investitionsfonds
(EIF)
Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen
(z.B. Europol)
Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen
(z.B. Europol)
Europäisches System der Zentralbanken
(ESZB)----------------------------
Europäische Zentralbank(EZB)
Europäisches System der Zentralbanken
(ESZB)----------------------------
Europäische Zentralbank(EZB)
Europäische Kommission
(EK)
Europäische Kommission
(EK)
Beratende AusschüsseOrgane Einrichtungen mit Sonderstatus
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EU
Der EuropäischeRat
Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungs-chefs aller EU-Staaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission.
Der Europäische Rat tagt grundsätzlich viermal jährlich, um die allgemeinen politischen Leitlinien der EU festzulegen und die erzielten Fortschritte zu überprüfen.
Da er das oberste politische Entscheidungsgremium in der EU darstellt, werden seine Tagungen oft als „Gipfeltreffen“ bezeichnet.
Europäischer Rat(ER)
Europäischer Rat(ER)
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EU
Die Institutionen der EU
Europäischer Rat(ER)
Europäischer Rat(ER)
Europäisches Parlament
(EP)
Europäisches Parlament
(EP)
Rat der Europäischen Union(Rat)
Rat der Europäischen Union(Rat)
EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss
(EWSA)
EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss
(EWSA)
Europäischer Gerichtshof
(EuGH)
Europäischer Gerichtshof
(EuGH)
EuropäischerRechnungshof
(EuRH)
EuropäischerRechnungshof
(EuRH)
Ausschuss der Regionen
(AdR)
Ausschuss der Regionen
(AdR)
Europäische Investitionsbank
(EIB)---------------------------
Europäischer Investitionsfonds
(EIF)
Europäische Investitionsbank
(EIB)---------------------------
Europäischer Investitionsfonds
(EIF)
Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen
(z.B. Europol)
Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen
(z.B. Europol)
Europäisches System der Zentralbanken
(ESZB)----------------------------
Europäische Zentralbank(EZB)
Europäisches System der Zentralbanken
(ESZB)----------------------------
Europäische Zentralbank(EZB)
Europäische Kommission
(EK)
Europäische Kommission
(EK)
Beratende AusschüsseOrgane Einrichtungen mit Sonderstatus
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EU
Die Befugnisse des Rats
Rat der
Europäischen
Union
Der Rat ist zusammen mitdem EuropäischenParlament das Rechtsetzungsorgan der Gemeinschaft.
Der Rat entwickelt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik auf den vom Europäischen Rat ausgearbeiteten Grundlagen.
Der Rat koordiniert die Zusammenarbeit der nationalen Gerichte und Polizeikräfte.
Der Rat und das Europäische Parlamentsetzen den Haushaltsplander Gemeinschaft fest.
Der Rat sorgt für dieAbstimmung derWirtschaftspolitikder Mitgliedstaaten
Der Rat schließt im Namender Gemeinschaft internationaleÜbereinkünfte zwischen der Gemeinschaft und einem oder mehreren Staaten oder internationalen Organisationen.
Der Rat der Europäischen Union
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EU
Die Stimmverteilung im Rat
Belgien [12]
Dänemark [7]
Deutschland [29]
Estland [4]
Finnland [7]
Frankreich [29]
Griechenland [12]
Vereinigtes Königreich [29]
Irland [7]
Italien [29] Lettland [4] Litauen [7]
Luxemburg [4]
Malta [3]
Niederlande [13]
Österreich [10]
Polen [27]
Portugal [12]
Schweden [10]
Slowakei [7]
Slowenien [4]
Spanien[27]
Tschechien[12]
Ungarn[12]
Zypern[4]
Rat der Europäischen Union
Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Union.
Je nach den Themenbereichen ist jedes Land mit seinen zuständigen Fachministern vertreten (Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Soziales, Verkehr, Landwirtschaft usw.).
Der Vorsitz des Rates wird von den Mitgliedstaaten im Halbjahres-wechsel wahrgenommen.
Für eine qualifizierte Mehrheit sind 232 von insgesamt 321Stimmen (72,3%) notwendig.
Zusätzlich muss die Mehrheit der Mitgliedstaaten der Entscheidung zustimmen.
Es kann eine Bestätigung gefordert werden, dass die abgegebenen Ja-Stimmen mind. 62% der EU-Bürger entsprechen.
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EU
Die Institutionen der EU
Europäischer Rat(ER)
Europäischer Rat(ER)
Europäisches Parlament
(EP)
Europäisches Parlament
(EP)
Rat der Europäischen Union(Rat)
Rat der Europäischen Union(Rat)
EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss
(EWSA)
EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss
(EWSA)
Europäischer Gerichtshof
(EuGH)
Europäischer Gerichtshof
(EuGH)
EuropäischerRechnungshof
(EuRH)
EuropäischerRechnungshof
(EuRH)
Ausschuss der Regionen
(AdR)
Ausschuss der Regionen
(AdR)
Europäische Investitionsbank
(EIB)---------------------------
Europäischer Investitionsfonds
(EIF)
Europäische Investitionsbank
(EIB)---------------------------
Europäischer Investitionsfonds
(EIF)
Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen
(z.B. Europol)
Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen
(z.B. Europol)
Europäisches System der Zentralbanken
(ESZB)----------------------------
Europäische Zentralbank(EZB)
Europäisches System der Zentralbanken
(ESZB)----------------------------
Europäische Zentralbank(EZB)
Europäische Kommission
(EK)
Europäische Kommission
(EK)
Beratende AusschüsseOrgane Einrichtungen mit Sonderstatus
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EU
Die Befugnisse des Europäischen Parlaments 732 Abgeordnete
Befugnisse:Das Europäische Parlament hat drei grundlegende Befugnisse:
1) Rechtsetzungsbefugnisse 2) Haushaltsbefugnisse 3) Kontrolle über Exekutive
• Anhörungsverfahren• Kooperationsverfahren• Mitentscheidungsverfahren• Zustimmungsverfahren
Das Europäische Parlament
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EU
Europäisches Parlament
Sitzverteilung im EP nach Ländern
25 Länder mit insgesamt 732 Mitgliedern
B CZ DK D EST GR E F IRL I CY LV LT
L H MT NL A PL P SLO SK SF S GB
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D 99
F 78
GB 78
I 78
E 54
NL 27
B 24
GR 24
P 24
S 19
A 18
DK 14
SF 14
IRL 13
L 6
EE 6
LV 9
LT 13
PL 54
CZ 24
SK 14
H 24
SL 7
MT 5
CY 6
EU
EuropäischesParlament
Die Fraktionen des Europäischen Parlaments
263
3090
41
42
33
32
199
EVP- Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten
UEN- Fraktion Union für das Europa der Nationen
L I B E- Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas
KVEL/NGL- Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke
GRÜNE/EFA- Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz
EDU- Fraktion Europa der Demokratien und der Unterschiede
Fraktionslose
SPE- Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas
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EU
Die Institutionen der EU
Europäischer Rat(ER)
Europäischer Rat(ER)
Europäisches Parlament
(EP)
Europäisches Parlament
(EP)
Rat der Europäischen Union(Rat)
Rat der Europäischen Union(Rat)
EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss
(EWSA)
EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss
(EWSA)
Europäischer Gerichtshof
(EuGH)
Europäischer Gerichtshof
(EuGH)
EuropäischerRechnungshof
(EuRH)
EuropäischerRechnungshof
(EuRH)
Ausschuss der Regionen
(AdR)
Ausschuss der Regionen
(AdR)
Europäische Investitionsbank
(EIB)---------------------------
Europäischer Investitionsfonds
(EIF)
Europäische Investitionsbank
(EIB)---------------------------
Europäischer Investitionsfonds
(EIF)
Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen
(z.B. Europol)
Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen
(z.B. Europol)
Europäisches System der Zentralbanken
(ESZB)----------------------------
Europäische Zentralbank(EZB)
Europäisches System der Zentralbanken
(ESZB)----------------------------
Europäische Zentralbank(EZB)
Europäische Kommission
(EK)
Europäische Kommission
(EK)
Beratende AusschüsseOrgane Einrichtungen mit Sonderstatus
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EU
Die Kommission
•Die Kommission besteht aus 25 Kommissaren aus 25 Staaten (einschließlich des Präsidenten).
•Jeder Kommissar hat eine Stimme.
•Die Kommission ist ein Kollegialorgan. Daher sind bei Abstimmungen Minderheiten an die Mehrheitsmeinung gebunden.
•Auch bei einer zukünftigen Erweiterung soll die Zahl der Kommissare maximal 27 erreichen.
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EU
Die Generaldirektionen der Kommission
Politikbereiche Außenbeziehungen Allgemeine Dienste
Interne Dienste
Beschäftigung und Soziales
Justiz und Inneres
Amt für humanitäre Hilfe Amt für amtliche Veröffentlichung
Dolmetschen
Bildung und Kultur Landwirtschaft Außenbeziehungen Europ. Amt für Betrugsbekämpfung
Haushalt
Binnenmarkt Regionalpolitik Entwicklung Eurostat Informatik
Energie und Verkehr
Steuern und Zollunion
Erweiterung Generalsekretariat Interner Auditdienst
Fischerei Umwelt EuropeAid –
Amt für Zusammenarbeit
Kommunikation Juristischer Dienst
Forschung Unternehmen Handel Personal und Verwaltung
Gesundheit und Verbraucher-
schutz
Wettbewerb Politischer Beraterstab
Gemeinsame Forschungsstellen
Wirtschaft und Finanzen
Übersetzung
Informations-
gesellschaft© Europäische Kommission 2006
Generaldirektionen der Kommission
EU
Die Wahl der Kommissare
Staats- und Regierungschefs
Ernennen mit qualifizierter
Mehrheit
Präsident der Kommission
Benötigt Zustimmung
durch
EP
Mitgliedstaaten
Schlagen Kommissare
vor
Staats- und Regierungschefs
Präsident der Kommission
+Ernennen Kommissare
Benötigen Zustimmung
durch
EP
Kommission nimmt ihre Arbeit auf.
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EU
DieAufgaben derKommission
EK
Die EU hat keine Regierung, die Kommission hat teilweise Aufgaben einer Exekutive.
Die Kommission besitzt das Initiativrecht für die Ausarbeitung von Rechtsakten.
Die Kommission ist die „Hüterin der Verträge“. Sie achtet darauf, dass Verträge und Beschlüsse der EU eingehalten werden.
Eine weitere Aufgabe der Kommission ist die Ausarbeitung des Haushalts-entwurfs der Europäischen Union sowie die Verwaltung von EU-Fonds.
Auch die Vertretung von EU-Interessen sowohl gegenüber dem Ministerrat als auch bei Verhandlungen mit Drittstaaten zählen zu den Aufgaben der Kommission.
Die Kommission führt die Verhandlungen mit den Beitrittskandidaten der EU.
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EU
Die Institutionen der EU
Europäischer Rat(ER)
Europäischer Rat(ER)
Europäisches Parlament
(EP)
Europäisches Parlament
(EP)
Rat der Europäischen Union(Rat)
Rat der Europäischen Union(Rat)
EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss
(EWSA)
EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss
(EWSA)
Europäischer Gerichtshof
(EuGH)
Europäischer Gerichtshof
(EuGH)
EuropäischerRechnungshof
(EuRH)
EuropäischerRechnungshof
(EuRH)
Ausschuss der Regionen
(AdR)
Ausschuss der Regionen
(AdR)
Europäische Investitionsbank
(EIB)---------------------------
Europäischer Investitionsfonds
(EIF)
Europäische Investitionsbank
(EIB)---------------------------
Europäischer Investitionsfonds
(EIF)
Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen
(z.B. Europol)
Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen
(z.B. Europol)
Europäisches System der Zentralbanken
(ESZB)----------------------------
Europäische Zentralbank(EZB)
Europäisches System der Zentralbanken
(ESZB)----------------------------
Europäische Zentralbank(EZB)
Europäische Kommission
(EK)
Europäische Kommission
(EK)
Beratende AusschüsseOrgane Einrichtungen mit Sonderstatus
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EU
Der Gerichtshofund
Das Gericht ersterInstanz
• Der EuGH besteht aus je einem Richter aus je Mitgliedstaat und 8 Generalanwälten.
• Das Gericht erster Instanz entspricht im Wesentlichen dem EuGH, verfügt jedoch nicht über ständige Generalanwälte.
• Die Tagungen finden in Kammern mit 3, 5 oder 13 Richtern, in festgelegten Ausnahmefällen Tagung als Plenum.
• Die Richter und Generalanwälte werden von den Regierungen im gegenseitigen Einvernehmen für sechs Jahre ernannt.
• Das Gericht erster Instanz nahm am 31.10.1989 seine Arbeit auf.
• Die Gerichte wahren das Recht bei der Auslegung und Anwendung der Gemeinschaftsverträge.
Der Gerichtshof (EuGH) und das Gericht erster Instanz
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EU
Der Wirschafts- und
Sozialausschuss
und der
Ausschuss der Regionen
• Der WSA besteht aus Vertretern der verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft.
• Der AdR besteht aus Repräsentanten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU.
• Beide geben beratende Stellungnahmen an die anderen Institutionen ab.
• Der WSA hat 317 Mitglieder, welche für 4 Jahre ernannt werden und wieder wählbar sind.
• Gegenwärtig hat der AdR 317 Vertreter (zwischen 6 und 24 pro Mitgliedstaat, je nach dessen Größe).
• Der Vertrag von Nizza führte eine Obergrenze von je 350 Mitgliedern ein.
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Wirtschafts- und Sozialausschuss und Ausschuss der Regionen
EU
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Die Quellen des Gemeinschaftsrechts
a) Primäres Gemeinschaftsrecht (Verträge)
b) Sekundäres Gemeinschaftsrecht
Die Rechtsakte der EU
1) Verordnung (VO)2) Richtlinien (RL)3) Entscheidungen/ Beschlüsse4) Empfehlungen und Stellungnahmen
Die Rechtsordnungder EU
EU
Die Grundfreiheiten
Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes
Freier Warenverkehr
• Verbot von Ein -und Ausfuhrzöllen zwischen den Mitgliedstaaten
• Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung von Normen und Vorschriften
• Gewisse Beschränkungen sind jedoch auch weiterhin erlaubt.
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EU
Die Grundfreiheiten
Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes
Freier Personenverkehr
• Wegfall von Grenzkontrollen• Niederlassungs- und Beschäftigungsfreiheit
(Anerkennung der Diplome)• Auch nach Ende der Erwerbstätigkeit haben
EU-Bürger unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, sich überall niederzulassen.
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EU
Die Grundfreiheiten
Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes
Freier Dienstleistungsverkehr
• Dienstleistungsfreiheit (Beispiel für die DLF: die freie Wahl zwischen Telefonanbietern)
• Harmonisierung der Banken- und Verkehrsaufsicht
• Öffnung der Transport- und Telekommunikationsmärkte
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EU
Die Grundfreiheiten
Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes
Freier Kapitalverkehr
• Mehr Freizügigkeit für Geld- und Kapitalbewegungen
• Schritte zu einem gemeinsamen Markt für Finanzleistungen (z.B. dürfen keine doppelten Überweisungsgebühren erhoben werden)
• Liberalisierung des Wertpapierverkehrs
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EU
© Europäische Kommission 2006
Die Geschichte der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
WWU(Erste Stufe)
1990
WWU(Zweite Stufe)
1994
WWU(Dritte Stufe)1997/1999
Euro-Bargeld-Einführung01.01.2002
Erste Stufe: Uneingeschränkter Kapitalverkehr, Verstärkte Zusammenarbeit der Zentralbanken, Freie Verwendung des ECU, Verbesserung der wirtschaftlichen Konvergenz
Zweite Stufe: Errichtung des Europäischen Währungsinstituts (EWI), Verbot der Gewährung von Zentralbankkrediten an öffentliche Stellen, Verstärkte Koordinierung der Geldpolitik, Stärkung der wirtschaftlichen Konvergenz, Prozess, der zur Unabhängigkeit der nationalen Zentralbanken führt und der spätestens am Tag der Errichtung des Eur. Systems der Zentralbanken abgeschlossen ist, Vorbereitungsarbeiten für die 3.Stufe
Dritte Stufe: Unwiderrufliche Festlegung der Umrechnungskurse, Einführung des Euro, Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik durch das Eur.
System der Zentralbanken, In-Kraft-Treten des Wechselkurs-mechanismus (WKM I) innerhalb der Europäischen Union, In-Kraft-Treten des Stabilitäts- und Wachstumspakts
EU
DieKonvergenzkriterien
Die Konvergenzkriterien
© Europäische Kommission 2006
Der Anstieg der Verbraucherpreise darf das Mittel der drei preisstabilsten Länder um nicht mehr als 1,5% übersteigen.
Die Währung muss dem Europäischen Währungs-system angehören und darf in den letzten beiden Jahren nicht abgewertet worden sein.
Das Zinsniveau darf das Mittel der drei bestplatzierten Mitgliedsstaaten um nicht mehr als zwei Prozentpunkte überschreiten.
Die jährliche Neuverschuldung darf 3% des BIP nicht übersteigen.
Die gesamte Staatsschuld darf nicht über 60% des BIP liegen.
EU
Die Verfassung
Geplante Neuerungen durch die Verfassung
© Europäische Kommission 2006
EU
Die Verfassung
Die Ergebnisse der Verfassung
Wichtigste Stichpunkte:
• Vereinfachung
• Demokratie
• Transparenz
• Effizienz
• Legitimität
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EU
Die Verfassung
Die Ergebnisse der Verfassung
• DIE EUROPÄISCHE UNION ERHÄLT RECHTSPERSÖNLICHKEIT
• ALLGEMEINE ANWENDUNG DES GESETZGEBUNGSVERFAHRENS
• GERINGERE ANZAHL VON INSTRUMENTEN
• BESSERE ABGRENZUNG DER ZUSTÄNDIGKEITEN (EU, MS)
• DIE CHARTA DER GRUNDRECHTE IST TEIL DES VERTRAGES
• ÖFFENTLICHE TAGUNGEN DES RATES IN SEINER
EIGENSCHAFT ALS GESETZGEBER
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EU
Die Verfassung
Die Ergebnisse der Verfassung
• VERSTÄRKTE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE
(Kontrolle der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips)
• BERÜCKSICHTIGUNG DER ZIVILGESELLSCHAFT
• EIN AUSGEWOGENES INSTITUTIONELLES SYSTEM
• EINSCHRÄNKUNG DES VETORECHTS
• FORTSCHRITTE IN DEN BEREICHEN FREIHEIT, SICHERHEIT UND RECHT
• STÄRKUNG DER ROLLE DER UNION AUF DER INTERNATIONALEN BÜHNE
© Europäische Kommission 2006
EU
Die Verfassung
Der Stand der Ratifikation (23. Januar 2006)
© Europäische Kommission 2006
/ Länder, die bereits ratifiziert haben
/ Länder, die mit „nein“ gestimmt haben
/ Länder, die noch nicht entschieden haben
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !