GENEHMIGUNG VON
BAUTÄTIGKEITEN ZUR NACHTZEIT VOLLZUG DES LANDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES UND
BEIGEORDNETER VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN
Dipl. Geogr. Marion Gutwein
SGD Nord, Gewerbeaufsicht, Zentralreferat
2 Marion Gutwein, Zentralreferat Gewerbeaufsicht 03.12.2018
Vorgaben des Landes-Immissionsschutzgesetzes zu
Ruhezeiten und zur Nachtruhe Regelungsinhalte, behördliche Eingriffsmöglichkeiten, Ausnahmen
Mögliche Emissionen auf Baustellen und Minimierungsmöglichkeiten
Ausnahmegenehmigungen nach LImSchG Antragsverfahren und Antragsunterlagen
VORTRAGSGLIEDERUNG
3 Marion Gutwein, Zentralreferat Gewerbeaufsicht 03.12.2018
VORGABEN DES LANDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES
rein verhaltensbezogene Immissionen (nicht in Zusammenhang mit Anlagen)
beim Betrieb von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen entstehenden Geräusch-
oder Luftemissionen, soweit die Bundesgesetzgebung weiterführende Regelungen
zulässt
für produkt-, raum- oder verkehrsbezogenen Immissionen im begrenzten Umfang
Regelungsinhalte
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(1) Von 22 bis 6 Uhr (Nachtzeit) sind Betätigungen verboten, die zu
einer Störung der Nachtruhe führen können.
grundsätzliche Ausnahmen
bei Verhütung einer Gefahr
bei Beseitigung einer Notlage
innerhalb von bestimmten Baugebieten
für rollbare Müllbehälter mit einem
Fassungsvermögen von höchstens 1.100 Litern
Abs. 2
§ 4 Schutz der Nachtruhe
VORGABEN DES LANDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES
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Sind Arbeiten an Gleisanlagen des Nachts erforderlich?
Änderung des LImSchG v. 09.03.2011
... soweit sich die unvorhersehbare Notwendigkeit ergibt,
Arbeiten während der Nachtzeit durchzuführen .....
grundsätzliche Ausnahmen Abs. 2
für sonstige Gewerbebetriebe und für landwirtschaftliche
Betriebe, soweit dort Arbeiten während der Nachtzeit
erforderlich sind und die Grundpflicht des §3 beachtet wird
(1) Von 22 bis 6 Uhr (Nachtzeit) sind Betätigungen verboten, die zu
einer Störung der Nachtruhe führen können.
§ 4 Schutz der Nachtruhe
VORGABEN DES LANDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES
6 Marion Gutwein, Zentralreferat Gewerbeaufsicht 03.12.2018
Da es jedoch angesichts des derzeitigen Wortlauts insbesondere mit der
Deutschen Bahn mehrfach zu Streit über die richtige Auslegung kam - diese berief
sich darauf, dass sie Gleisarbeiten im öffentlichen Interesse grundsätzlich nachts
durchführen muss - soll die Vorschrift konkretisiert werden. .....dass
Nachtarbeiten auch möglich sind, wenn sie gemäß § 4 Abs. 3 LImSchG für den
Einzelfall genehmigt werden.
Wenn also die Bahn Wochen vorher durch einen Arbeitsplan festlegt, wann
welche Gleise erneuert werden sollen, und diese Arbeiten während der Nacht
durchgeführt werden müssen, so muss sie einen Ausnahmeantrag stellen. Im
Genehmigungsverfahren wird dann geprüft, unter welchen Bedingungen die
Nachtarbeiten durchgeführt werden können.
Ereignet sich dagegen eine Betriebsstörung, bei der auch
ein Gleis beschädigt wird, das....kurzfristig während der
Nacht repariert werden muss, so bedarf es, weil es sich
um einen unvorhersehbaren Notfall handelt, keiner
Ausnahmegenehmigung.
Gesetzes-
begründung der
Landesregierung
VORGABEN DES LANDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES
7 Marion Gutwein, Zentralreferat Gewerbeaufsicht 03.12.2018
(3) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall auf Antrag weitere Ausnahmen
von dem Verbot nach Absatz 1 zulassen, wenn die Ausübung der Tätigkeit
während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden
Interesse einer beteiligten Person geboten ist. Die Ausnahme soll unter
Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden. Der Zulassung nach
Satz 1 bedarf es nicht, wenn für die Ausübung der Tätigkeit nach anderen
öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine Erlaubnis erteilt worden ist. Vor Erteilung
der Erlaubnis ist das Einvernehmen der nach § 15 Abs. 1 Satz 1 zuständigen
Behörde einzuholen, sofern diese nicht für die Erteilung der Erlaubnis zuständig
ist.
7
auf Antrag Ausnahme Abs. 3
(1) Von 22 bis 6 Uhr (Nachtzeit) sind Betätigungen verboten, die zu
einer Störung der Nachtruhe führen können.
§ 4 Schutz der Nachtruhe
VORGABEN DES LANDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES
8 Marion Gutwein, Zentralreferat Gewerbeaufsicht 03.12.2018
wenn Tätigkeit
im öffentlichen Interesse oder
überwiegenden Interesse einer
beteiligten Person
geboten ist Ermessensausübung im Zusammenhang mit einer
Ausnahmegenehmigung muss die subjektiven Rechte der
betroffenen Nachbarn berücksichtigen und es dürfen
insbesondere nur zumutbare Lärmimmissionen erlaubt
werden.
sinngemäße Auszüge aus dem Urteil 6 A 10947/04.OVG
Dabei hat die Behörde eine Prognose zu stellen, ob
die Tätigkeit, so wie sie im
Antrag des Veranstalters umschrieben ist, von
besonderem öffentlichen Interesse ist.
auf Antrag Ausnahme Abs. 3
§ 4 Schutz der Nachtruhe
VORGABEN DES LANDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES
9 Marion Gutwein, Zentralreferat Gewerbeaufsicht 03.12.2018
§ 4 Schutz der Nachtruhe
VORGABEN DES LANDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES
10 Marion Gutwein, Zentralreferat Gewerbeaufsicht 03.12.2018
an Werktagen
in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr
und von 20.00 bis 7.00 Uhr
….an Sonn- und Feiertagen ganztägig
nicht zulässig.
(1) Der Betrieb der im Anhang der 32. BImSchV aufgeführten Geräte und
Maschinen ist in Gebieten, die dem Wohnen dienen ….. sowie in den
Sondergebieten…..
§ 8 Ruhezeiten beim Betrieb bestimmter Geräte und Maschinen
VORGABEN DES LANDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES
11 Marion Gutwein, Zentralreferat Gewerbeaufsicht 03.12.2018
(1) Der Betrieb der im Anhang der 32. BImSchV aufgeführten Geräte….
Baustellensägemaschinen
Verdichtungsmaschinen
Kompressoren
Bauwinden
Muldenfahrzeuge
geländegängige Gabelstapler
Mobilkrane
Rammausrüstung
Kraftstromerzeuger
§ 8 Ruhezeiten beim Betrieb bestimmter Geräte und Maschinen
VORGABEN DES LANDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES
12 Marion Gutwein, Zentralreferat Gewerbeaufsicht 03.12.2018
AUFBAU DES LANDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES
Zuständige Behörde nach § 4 Abs. 3
Gemeindeverwaltung der verbandsfreien
Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung
sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen
Städten die Stadtverwaltung
Zuständige Behörde nach § 8 Abs. 3
ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion
§ 8 Ruhezeiten beim Betrieb bestimmter Geräte und Maschinen
auf Antrag Ausnahme Abs. 3
13 Marion Gutwein, Zentralreferat Gewerbeaufsicht 03.12.2018
Es sei denn..
Dies gilt nicht für Bundesfernstraßen und
Schienenwege von Eisenbahnen des
Bundes, die durch Gebiete nach Satz 1
(reine, allgemeine und besonderen
Wohngebiete…..) führen.
§7 Abs. 1 Satz 2
32. BImSchV
§ 8 Ruhezeiten beim Betrieb bestimmter Geräte und Maschinen
Einsatz nach 20:00 Uhr auf
einer Nachtbaustelle erfordert eine
Ausnahmegenehmigung
• nach§4 Abs. 3 LImSchG
• i.V.m § 8 Abs. 3 LImSchG
VORGABEN DES LANDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES
14 Marion Gutwein, Zentralreferat Gewerbeaufsicht 03.12.2018
Vorgaben des Landes-Immissionsschutzgesetzes zu
Ruhezeiten und zur Nachtruhe Regelungsinhalte, behördliche Eingriffsmöglichkeiten, Ausnahmen
Mögliche Emissionen auf Baustellen und Minimierungsmöglichkeiten
Ausnahmegenehmigungen nach LImSchG Antragsverfahren und Antragsunterlagen
VORTRAGSGLIEDERUNG
15 Marion Gutwein, Zentralreferat Gewerbeaufsicht 03.12.2018
Baustelle im Sinne der Baustellenverordnung ist der Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird. Ein Bauvorhaben, ist das Vorhaben eine oder mehrere bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder abzubrechen.
EMISSIONEN AUF BAUSTELLEN
Folie 16 20.02.2019
a) Gebiete in denen nur gewerbliche oder
industrielle Anlagen und Wohnungen für
Inhaber und Leiter der Betriebe sowie für
Aufsichts- und Bereitschaftspersonen
untergebracht sind
tags
nachts
70 dB(A)
70 dB(A)
b) Gebiete, in denen vorwiegend
gewerbliche Anlagen untergebracht sind
tags
nachts
65 dB(A)
50 dB(A)
c) Gebiete mit gewerblichen Anlagen und
Wohnungen, in denen weder vorwiegend
gewerbliche Anlagen noch vorwiegend
Wohnungen untergebracht sind
tags
nachts
60 dB(A)
45 dB(A)
d) Gebiete in denen vorwiegend
Wohnungen untergebracht sind
tags
nachts
55 dB(A)
40 dB(A)
e) Gebiete in denen ausschließlich
Wohnungen untergebracht sind
tags
nachts
50 dB(A)
35 dB(A)
f) Kurgebiete, Krankenhäuser und
Pflegeanstalten
tags
nachts
45 dB(A)
35 dB(A)
AVV Baulärm
3.1.1. Als Immissionsrichtwerte werden festgesetzt für
Geräuschspitzen: <20 dB(A)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen –
vom 19. August 1970 (Beil. zum BAnz. Nr. 160)
17 Marion Gutwein, Zentralreferat Gewerbeaufsicht 03.12.2018
EMISSIONEN AUF BAUSTELLEN
Immissionsrichtwerte # Grenzwerte
einzuhalten dürfen
überschritten
werden Lärmobergrenzen in Form von
Grenzwerten gibt es nach der AVV
Baulärm nicht. Von den Richtwerten kann
im Unterschied zu Grenzwerten nach oben
hin abgewichen werden.
zumutbare Lärmimmissionen
AVV Baulärm
Folie 18 20.02.2019
AVV Baulärm
Schallpegelberechnung auf Grundlage der Geräuschemissionen Rottenwarn-
Nachtbetrieb 20:00 - 7:00 Uhr anlage
Schallleistungspegel Maschine 100 120 112 115 109 124 Schallleistungspegel in 10 m LWA 80 100 92 95 89 104
6.7.1 Betrieb bis 2 Stunden Korrektur dB(A) -10 70 90 82 85 79 94 Betrieb 2 bis 6 Stunden -5 75 95 87 90 84 99
Schallleistungspegel mit Betriebskorrektur db(A) 75 95 82 85 79 94
Anlage 1 Abstand zum Immissionsort sI 50 60 60 40 40 90 Abstand zum Messort (bei Berechnungen: 10 m) sM 10 10 10 10 10 10 Verhältnis sM/sI v 0,20 0,17 0,17 0,25 0,25 0,11 log v -0,70 -0,78 -0,78 -0,60 -0,60 -0,95
Entfernungskorrektur (D=-20 log v) D 13,98 15,56 15,56 12,04 12,04 19,08
Korrigierter Pegel db(A) 61,02 79,44 66,44 72,96 66,96 74,92
Folie 19 20.02.2019
Korrigierter Pegel db(A) 61,02 79,44 66,44 72,96 66,96 74,92
Berechnung des Gesamtbeurteilungspegels
Minimalpegel db(A) 61,02 Bezugspegel [+10 dB(A)] Lo 71,02 Pegeldifferenz Delta L Δ L -10,00 8,42 -4,58 1,94 -4,06 3,89
0,1*Δ L -1,00 0,84 -0,46 0,19 -0,41 0,39 K = 100,1*Δ L 0,10 6,94 0,35 1,56 0,39 2,45 Durchschnitt der K gerundet 11,80
Rückrechnung Δ L Log K 107
100,1 1,26 log 100,1 0,10
Δ L 10,72
Gesamtpegel= Lo+Δ L 81,47
Immissionsprognose
gem. AVV Baulärm
20 Marion Gutwein, Zentralreferat Gewerbeaufsicht 03.12.2018
EMISSIONEN AUF BAUSTELLEN
Rottenwarnanlage
Schreiben der DB Netze vom 18.02.2016
21 Marion Gutwein, Zentralreferat Gewerbeaufsicht 03.12.2018
AVV Baulärm
IMMISSIONEN VON BAUSTELLEN
a) Gebiete in denen nur gewerbliche
oder industrielle Anlagen und
Wohnungen für Inhaber und Leiter der
Betriebe sowie für Aufsichts- und
Bereitschaftspersonen untergebracht
sind
tags
nachts
70 dB(A)
70 dB(A)
72
4.1. Grundsatz
Überschreitet der nach Nummer 6 ermittelte Beurteilungspegel des von
Baumaschinen hervorgerufenen Geräusches den Immissionsrichtwert um
mehr als 5 dB (A), sollen Maßnahmen zur Minderung der Geräusche
angeordnet werden.
22 Marion Gutwein, Zentralreferat Gewerbeaufsicht 03.12.2018
AVV Baulärm
73,97
c) Gebiete mit gewerblichen Anlagen
und Wohnungen, in denen weder
vorwiegend gewerbliche Anlagen
noch vorwiegend Wohnungen
untergebracht sind
tags
nachts
60 dB(A)
45 dB(A)
72 5 dB (A)
Es kommen insbesondere in Betracht:
a) Maßnahmen bei der Einrichtung der Baustelle,
b) Maßnahmen an den Baumaschinen,
c) die Verwendung geräuscharmer Baumaschinen,
d) die Anwendung geräuscharmer Bauverfahren,
e) die Beschränkung der Betriebszeit lautstarker Baumaschinen.
IMMISSIONEN VON BAUSTELLEN
23 Marion Gutwein, Zentralreferat Gewerbeaufsicht 03.12.2018
AVV Baulärm
Soweit Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, kann die
Anordnung von Lärmminderungsmaßnahmen teilweise oder
vollständig unterbleiben, wenn die Bauarbeiten ohne die
Überschreitung der Immissionsrichtwerte nicht oder nicht
rechtzeitig durchgeführt werden können. [5.2.2.2]
IMMISSIONEN VON BAUSTELLEN
Bestimmung des Zumutbaren -> TA LÄRM
24 Marion Gutwein, Zentralreferat Gewerbeaufsicht 03.12.2018
bezogen auf eine volle Nachtstunde
Bei seltenen Ereignissen betragen nach Punkt 6.3. TA Lärm
tags 70 dB(A)
nachts 55 dB(A).
Geräuschspitzen am Tag um nicht mehr als 20 dB(A)
in der Nacht um nicht mehr als 10 dB(A),
Bestimmung des Zumutbaren
seltene Ereignisse, an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten
eines Kalenderjahres und an nicht mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden
nachts 22.00 - 06.00
IMMISSIONEN VON BAUSTELLEN
25 Marion Gutwein, Zentralreferat Gewerbeaufsicht 03.12.2018
Bestimmung des Zumutbaren
selten eingestufte Ereignisse, max. 18 pro Jahr
Sofern bei seltenen Veranstaltungen Überschreitungen des Beurteilungspegels
vor den Fenstern.. 55 dB(A) nachts zu erwarten sind, ist deren Zumutbarkeit
explizit zu begründen.
Überschreitungen eines Beurteilungspegels nachts von 55 dB(A) nach 24 Uhr
sollten vermieden.
Geräuschspitzen sollen die Werte von 90 dB(A) tags und 65 dB(A) nachts
einhalten.
nachts 22.00 (24.00) - 06.00
IMMISSIONEN VON BAUSTELLEN
26 Marion Gutwein, Zentralreferat Gewerbeaufsicht 03.12.2018
Mischgebiet Anzahl
Tage20-21 21-22 22-23 23-24 0-1 1-2 2-3 3-4 4-5 5-6 ab 6 Uhr
AVV Baulärm dB(A)
TA Lärm 45 45 45 45 45 45 45 45 60 dB(A)
TA Lärm seltene
Ereignisse10 55 55 55 55 55 55 55 55 70 dB(A)
LAI-
Freizeitlärmrichtlinie18 55 55 55 55 55 55 70 dB(A)
45
60
70
70
IMMISSIONEN VON BAUSTELLEN
27 Marion Gutwein, Zentralreferat Gewerbeaufsicht 03.12.2018
Vorgaben des Landes-Immissionsschutzgesetzes zu
Ruhezeiten und zur Nachtruhe Regelungsinhalte, behördliche Eingriffsmöglichkeiten, Ausnahmen
Mögliche Emissionen auf Baustellen und Minimierungsmöglichkeiten
Ausnahmegenehmigungen nach LImSchG Antragsverfahren und Antragsunterlagen
VORTRAGSGLIEDERUNG
28 Marion Gutwein, Zentralreferat Gewerbeaufsicht 03.12.2018
• Antragsunterlagen zur Beantragung der
Ausnahmegenehmigung
• Planrechtfertigung: öffentliches Interesse
• Immissionsprognose für das Bauvorhaben:
zumutbare Lärmimmissionen
AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN NACH LIMSCHG
29 Marion Gutwein, Zentralreferat Gewerbeaufsicht 03.12.2018
AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN NACH LIMSCHG
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind ein Gleisbauunternehmen und Arbeiten im Auftrag der Deutschen Bahn AG.
Hiermit melden wir Nachtarbeiten in der Zeit vom 10.11. – 26.11.2018 an.
Im Detail wie folgt:
Bauvorhaben:
LINZ-UNKEL (Bahn km 111,011 – 112,082, Strecke 2324)
10.11./11.11.2018: 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr
11.11./12.11.2018: 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr
REMAGEN-OBERWINTER (Bahn km 51,127 – 52,296, Strecke 2630)
19.11./20.11.2018: 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr
20.11./21.11.2018: 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr
21.11./22.11.2018: 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr
22.11./23.11.2018: 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr
23.11./24.11.2018: 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr
26.11./27.11.2018: 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr
…..
8. November 2018
30 Marion Gutwein, Zentralreferat Gewerbeaufsicht 03.12.2018
AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN NACH LIMSCHG
Hiermit melden wir
Nachtarbeiten in der Zeit vom
10.11. – 26.11.2018 an.
Wenn also die Bahn Wochen vorher durch
einen Arbeitsplan festlegt, wann welche Gleise
erneuert werden sollen, und diese Arbeiten
während der Nacht durchgeführt werden
müssen, so muss sie einen Ausnahmeantrag
stellen. Im Genehmigungsverfahren wird dann
geprüft, unter welchen Bedingungen die
Nachtarbeiten durchgeführt werden können.
Gesetzes-
begründung der
Landesregierung
31 Marion Gutwein, Zentralreferat Gewerbeaufsicht 03.12.2018
AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN NACH LIMSCHG
§ 13 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich
oder fahrlässig entgegen § 4 Abs. 1 in der
Nachtzeit Betätigungen ausübt, die zu einer
Störung der Nachtruhe führen….
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer
Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet
werden.
32 Marion Gutwein, Zentralreferat Gewerbeaufsicht 03.12.2018
AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN NACH LIMSCHG