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  • Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015

    Die häufigsten

    Fragen & Antworten

    zur Personalhygiene

  • Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015

    Was bedeutet „Persönliche Hygiene“?

    Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene schreibt vor:

    „Personen, die in einem Bereich arbeiten, in dem mit Lebensmitteln

    umgegangen wird, müssen ein hohes Maß an persönlicher Sauberkeit

    halten…“

    Allgemein zählt zur „Persönlichen Hygiene“:

    • Hände- und Körperhygiene

    • Saubere Arbeitskleidung, inkl. Kopfbedeckung

    • Kleine Wunden hygienisch abdecken

    • Schmuckverbot

    Personalhygiene ist ein absolutes MUSS im Lebensmittelbereich!

  • Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015

    Ist das Tragen von Einmalhandschuhen Pflicht?

    Wichtig: Einweghandschuhe ersetzen nicht die Händehygiene!

    • Einweghandschuhe müssen

    regelmäßig gewechselt werden.

    • Es ist auf zusätzliche

    Hautschutzmaßnahmen zu achten!

    • Das Tragen von Einmalhandschuhen

    ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

    Flüsan Hautschutz-Gel

    für Handschuhträger

    (0783)

  • Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015

    Was gehört zur richtigen Händehygiene?

    Händehygiene

    Ist die milde, schonende Reinigung Ist nur dann anzuwenden, wenn die

    der Hände zum Entfernen vom Händereinigung den normalen

    grobem Schmutz Anforderungen an die Keimreduktion

    nicht genügt

    Eine Händedesinfektion ist nur nach bzw. vor bestimmten

    Arbeitsgängen oder Tätigkeiten durchzuführen.

    HändedesinfektionHändereinigung

    So kann Ihre Personalhygiene

    aussehen!

  • Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015

    Ist das Tragen einer Kopfbedeckung Pflicht?

    Mitarbeiter und Besucher sollten grundsätzlich eine Kopfbedeckung

    tragen!

    Eine Kopfbedeckung verhindert, dass Haare in Lebensmittel

    gelangen.

  • Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015

    Ist das Tragen von Schmuck erlaubt?

    Schmuck sollte während der Arbeitszeit nicht getragen werden, denn:

    • Das Tragen von Hand- und Arm-Schmuck bietet Bakterien ideale Wachstumsbedingungen

    • Hautkrankheiten werden begünstigt

    • Erhöhtes Verletzungsrisiko durch das Tragen von Schmuck

    Auf das Tragen von Schmuck sollte beim Umgang mit

    Lebensmitteln grundsätzlich verzichtet werden.

  • Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015

    Welche Beschaffenheit muss Arbeitskleidung

    haben?

    Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene schreibt vor:

    „Personen, die in einem Bereich arbeiten, in dem mit Lebensmitteln umgegangen

    wird, …; sie müssen geeignete und saubere Arbeitskleidung und

    erforderlichenfalls Schutzkleidung tragen.“

    Die DIN Norm 10524 „Arbeitskleidung in Lebensmittelbetrieben“:

    Arbeitskleidung muss:

    • waschbar und desinfizierbar sein,

    • hautverträglich sein,

    • den Anforderungen gemäß Farbgebung, Verschlüssen undKnöpfen, Ärmellänge oder Taschenanordnung entsprechen,

    • einen gewissen Tragekomfort aufweisen.

    Die Arbeitskleidung sollte auf den jeweiligen Arbeitsplatz

    abgestimmt sein.

  • Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015

    Darf Arbeitskleidung privat gereinigt werden?

    Die DIN 10524 „Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetrieben“ empfiehlt

    eine professionelle Reinigung der Arbeitskleidung.

    Es besteht Verschmutzungsgefahr durch:

    • Herunterfallen der Wäsche von der Leine

    • Haustiere

    • unsaubere Waschküchen

    • unsachgemäße Reinigung

    • Verunreinigung während des Transports der Kleidung

    Die private Reinigung der Arbeitskleidung ist nicht zu empfehlen.

    Flamil Vollwaschmittel

    mit Desinfektion (0850)

  • Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015

    Wie oft muss Arbeitskleidung gewechselt werden?

    Ein Wechsel der Arbeitskleidung ist mit der DIN 10524 „Arbeitsbekleidung

    in Lebensmittelbetrieben“ vorgegeben.

    Risikoklasse 1 (geringes Hygienerisiko) = i.d.R. wöchentlicher

    Wechsel

    Risikoklasse 2 (hohes Hygienerisiko) = i.d.R. täglicher Wechsel

    Risikoklasse 3 (höchstes Hygienerisiko) = täglicher Wechsel

    Bei starken Verschmutzungen ist ein früherer Wechsel nötig.

    Ein Wechsel der Arbeitskleidung ist je nach Hygiene-Risikoklasse

    des Betriebes vorgegeben.

  • Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015

    Ist das Tragen von Arbeitsschuhen Pflicht?

    Arbeitsschuhe im Lebensmittelbetrieb müssen den

    • Hygieneanforderungen und

    • Sicherheitsanforderungen

    entsprechen.

    Arbeitsschuhe müssen

    • festen Halt geben,

    • rutschfest sein,

    • Schutz vor herunterfallenden Gegenständen bieten.

    Sofern durch die Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz

    Gefahren ermittelt wurden, muss der Arbeitsgeber Berufs- oder

    Sicherheitsschuhe zur Verfügung stellen.

    Arbeitsschuhe müssen aus hygienischen Gründen regelmäßig

    gereinigt und desinfiziert werden.

  • Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015

    Wieso sind Einmalhandtücher zur Händetrocknung

    hygienischer?

    Stoffhandtücher sind im Lebensmittelbetrieb zu vermeiden, denn

    • feuchte und gebrauchte Stoffhandtücher bieten Bakterien ideale Wachstumsbedingungen!

    • Mitarbeiter „verschleppen“ Bakterien im Betrieb, in dem sie gebrauchte Stoffhandtücher benutzen!

    Selbst ein täglicher Wechsel der Stoffhandtücher bietet keinen Schutz.

    Einmalhandtücher aus Papier sind hygienischer.

    Der Einsatz von Stoffhandtüchern ist unhygienisch!

  • Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015

    Welche Regeln gelten für Besucher?

    Die betrieblichen Hygieneregeln gelten auch für Besucher und

    Betriebsfremde (z. B. Handwerker, Lieferanten).

    Regeln für Besucher und Betriebsfremde:

    Zutritt zu den Hygienebereichen nur

    • mit Erlaubnis des Verantwortlichen

    • nach vorheriger Absprache

    • in hygienischer Kleidung (Kittel, Überschuhe,

    Kopfbedeckung)

    Besucherregeln gut sichtbar am Eingang der Hygienebereiche

    anbringen!

  • Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015

    Was ist bei leichten Hautverletzungen zu beachten?

    Hautverletzungen bedeuten Gefahr, denn über sie können

    Krankheitserreger auf Lebensmittel übertragen werden.

    Wichtige Maßnahmen bei Hautverletzungen:

    • ein (möglichst farbiges) Pflaster

    • ein zusätzlicher Fingerling oder Einmalhandschuh

    • Einmalhandschuhe regelmäßig wechseln!

    Achtung: es ist unhygienisch, mit einem

    nassen Pflaster Lebensmittel zu bearbeiten!

    Kleine Wunden müssen hygienisch sicher versorgt werden!

  • Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015

    Sind Stuhluntersuchungen Pflicht?

    Mit dem Wegfall des Bundesseuchengesetzes werden keine

    Gesundheitszeugnisse mehr ausgestellt und keine Stuhluntersuchungen

    mehr durchgeführt! Seit 2001 gilt das Infektionsschutzgesetz.

    Gesundheitsämter empfehlen aber eine Stuhluntersuchung bei:

    • Magen-Darm-Erkrankungen

    • Durchfallerkrankungen

    (besonders auch nach

    dem Urlaub in südlichen

    Ländern)

    Jeder Mitarbeiter ist aufgefordert, eigenverantwortlich zu handeln!


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