Kevin Dörr | 14.01.2013 Feuerwehr im Straßenverkehr | 2
Grundlagen Was sagt der §35 StVO? Zusammenfassung Was sagt der §38 StVO? Fahren nur mit Blaulicht Wer haftet bei Schäden ? Was dürfen wir/nicht Sonderrechte im privat PKW? Zusammenfassung Sonderrechte im privat
PKW Unterschied Sonderrecht/Wegerecht
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StVGStraßenverkehrsgesetz
StVOStraßenverkehrsordn
ung
StVZOStraßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung
Regelt den öffentlichen
Verkehr
Voraussetzung zur Teilnahme am
Verkehr, Führen von Kfz, Zulassung von
Kfz
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Die Feuerwehr ist nach Erfüllung der Voraussetzungen im §35StVO von den
Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit
Sonderrechte
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§35 Abs. 1 StVO befreit Organisationen von den Vorschriften der StVO zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben bei gebotener Dringlichkeit
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Bundeswehr Bundespolizei Feuerwehr (FF, BF, WF) Katastrophenschutz (MHD, DRK, DLRG…) Polizei Zoll Rettungsdienst THW
§35 Abs. 1 StVO befreit Organisationen von den Vorschriften der StVO zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben bei gebotener Dringlichkeit
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Beispiele: Retten von Menschenleben Schwere gesundheitliche Schäden abwenden Brandbekämpfung
Definition von hoheitlichen Aufgaben:In Fällen von Störung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung, in denen die Feuerwehr in der Lage ist, so schnell wie nötig Hilfe zu leisten
§35 Abs. 1 StVO befreit Organisationen von den Vorschriften der StVO zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben bei gebotener Dringlichkeit
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Eine besonderen Lage wenn die Erfüllung der Aufgabe sonst-überhaupt nicht-nicht ordnungsgemäß oder-nicht so rasch wie erforderlich
möglich wäre.
§35 Abs. 1 StVO befreit Organisationen von den Vorschriften der StVO zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben bei gebotener Dringlichkeit
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§35 StVO befreit, unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit, Organisationen von Vorschriften der StVO zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben
Wer und wann dürfen Sonderrechte also genutzt werden?1. Befreite Organisation2. Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe3. Erfüllung der Dringlichkeit4. Unter Berücksichtigung öffentlichen Sicherheit und Ordnung
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Wegerecht wird im § 38 StVO definiert!
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Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist[…] (siehe Hoheitliche Aufgaben)
Blaues Blinklicht mit Einsatzhorn ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu
schaffen"
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1. Deutliche und rechtzeitige Kundmachung auf die Inanspruchnahme von Wegerecht
1. Objektive Möglichkeit für andere Verkehrsteilnehmer, sich auf die Inanspruchnahme der Wegerechte einzustellen
2. Andere Verkehrsteilnehmer müssen erkannt haben, dass Wegerechte in Anspruch genommen werden
Der Fahrzeugführer muss davon überzeugt sein, dass die anderen Verkehrsteilnehmer ihn als
Sonderrechtsfahrzeug erkannt und sich darauf eingestellt haben!
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Für manche Einsatzstichworte ist die Einsatzfahrt nur mit blauem Blinklicht aus Einsatztaktischen gründen sinnvoll, z.B. Suizid
Für diesen Fall ist aber das Wegerecht nicht gegeben!
Der Fahrzeugführer hat weder besondere Rechte noch haben andere Verkehrsteilnehmer besondere Verpflichtungen
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Darf nur verwendet werden:1. Zur Warnung an Einsatzstellen2. Bei Einsatzfahrten3. Bei Begleitung von Fahrzeugen4. Bei Begleitung von geschlossenen Verbänden
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Die Maschinisten können bei Schäden voll haftbar gemacht werden!!!
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§35 StVO befreit die Maschinisten von folgenden Vorschriften:
Beachtung von Ampelanlagen Fahren in Einbahnstraßen in verkehrter Richtung Geschwindigkeitsbeschränkungen Halte- und Parkverbot Benutzung gesperrter Wege
Beachtet:Verhältnismäßigkeit der Mittel!
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Die Maschinisten werden jedoch nicht befreit von:
Weisungen der Polizei Strafgesetzbuch Straßenverkehrszulassungsordnung Verkehrsunfallflucht Promille- Grenze Haftung des Fahrzeugführers
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Die Verkehrssicherheit hat höchste Priorität Bei Sonderfahrten erhöhte Pflicht zur Rücksichtnahme auf das
Verhalten anderer Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet werden Es darf nicht auf gut Glück gefahren werden
Der Sicht- und Straßenverhältnissen angepasst!
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Sonderrecht Wegerecht
Ges. Regelung § 35 StVO § 38 StVO
Inhalt Befreiung von allen bzw. bestimmten Vorschriften
Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben unverzüglich freie bahn zu schaffen
Berechtigte Polizei, Feuerwehr, THW, Rettungsdienst…
Alle Fahrzeuge, die über Blaulicht und Einsatzhorn verfügen
Voraussetzung 1. Befreite Organisation
2. Hoheitliche Aufgabe
3. Gebotene Dringlichkeit
1. Befreite Organisation
2. Hoheitliche Aufgabe
3. Gebotene Dringlichkeit
Kennzeichnung Keine bestimmte Blaulicht und Einsatzhorn
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Nein! Blaulicht und Einsatzhorn sind Voraussetzung!
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Ja! Die Ausübung der Sonderrechte mit dem privaten
Pkw endet da, wo andere Verkehrsteilnehmer in ihren Rechten eingeschränkt, gefährdet oder geschädigt werden könnten.
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Der Fahrer einesSonderrechtsfahrzeuges darf
„ALLES“Aber es darf
NICHTSPassieren!
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SicherheitGeht vor
Schnelligkeit
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Noch Fragen ?