Kommunaler Bildungsplan
der Fontanestadt Neuruppin
Kitabedarfs- und
Schulentwicklungsplanung
2009 – 2030
Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin
Seite 2 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich
Dipl.-Ing. Roland Fröhlich
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13189 Berlin
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im Auftrag der
Fontanestadt Neuruppin
Amt für Bildung, Kultur, Sport und Soziales
Gudrun Hinze
Karl-Liebknecht-Straße 33-34
16816 Neuruppin
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September 2009/ März 2010
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung
Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 3 von 92
Inhalt
1 Glossar und Abkürzungen ................................................................................................................ 6
2 Anlass und Ziel ................................................................................................................................. 7
3 Rechtlichen Grundlagen .................................................................................................................. 9
4 Stadtstruktur und Bevölkerungsentwicklung .................................................................................. 9
4.1 Stadtstruktur ............................................................................................................................ 9
4.2 Bevölkerungsentwicklung ...................................................................................................... 10
4.2.1 Einwohnerentwicklung bis 2008 .................................................................................... 10
4.2.2 Wanderungsbewegungen .............................................................................................. 11
4.2.3 Geburtenziffer ................................................................................................................ 12
4.2.4 Bevölkerungsprognose .................................................................................................. 12
4.2.5 Bevölkerungsentwicklung im Umland ........................................................................... 14
4.3 Beschäftigung und Hilfebedürftigkeit .................................................................................... 14
4.4 Teilräumliche Betrachtung zur Bevölkerungsentwicklung .................................................... 15
4.4.1 Entwicklung der Stadtteile in den letzten Jahren .......................................................... 15
4.4.2 Entwicklungsszenarien zu den Stadtteilen .................................................................... 17
5 Kindertagesstätten (Kinderkrippe und Kindergarten) ................................................................... 19
5.1 Einflussfaktoren auf den Versorgungsgrad ............................................................................ 19
5.2 Versorgungsgrad in Neuruppin .............................................................................................. 21
5.2.1 Methodische Vorbemerkung zur Berechnung des Versorgungsgrades ........................ 21
5.2.2 Versorgungsgrad im Vergleich mit dem Land Brandenburg .......................................... 21
5.2.3 Sozialräumliche Unterschiede beim Versorgungsgrad .................................................. 22
5.2.4 Regionaler Bezug ........................................................................................................... 23
5.3 Annahmen zur Entwicklung des Versorgungsgrades ............................................................. 23
5.4 Szenarien zum Betreuungsbedarf .......................................................................................... 24
5.5 Herkunft der Kita-Kinder nach Sozialräumen ........................................................................ 25
5.6 Bestand und Entwicklungspotentiale der Kitas ..................................................................... 26
5.6.1 Städtische Einrichtungen ............................................................................................... 26
5.6.1.1 Kita Birkengrund ........................................................................................................ 26
5.6.1.2 Kita Eichhörnchen ...................................................................................................... 28
5.6.1.3 Kita Gänseblümchen .................................................................................................. 30
5.6.1.4 Kita Kunterbunt .......................................................................................................... 32
5.6.1.5 Kita Regenbogen ........................................................................................................ 34
5.6.1.6 Kita Spatzennest ........................................................................................................ 36
5.6.1.7 Kita Storchennest ....................................................................................................... 38
5.6.1.8 Kita Tabaluga .............................................................................................................. 40
5.6.1.9 Kita Waldhaus ............................................................................................................ 42
5.6.2 Zusammenfassung zu den städtischen Kitas ................................................................. 43
5.6.3 Kitas freier Träger .......................................................................................................... 44
5.6.3.1 Arbeitersamariterbund (ASB) .................................................................................... 44
5.6.3.2 Evangelischer Kindergarten ....................................................................................... 44
5.6.3.3 Kinderland Europa ..................................................................................................... 45
5.6.3.4 Montessori Kinderhaus (BBZ) .................................................................................... 45
5.6.3.5 Kita Wirbelwind der Ruppiner Kliniken ...................................................................... 45
5.6.3.6 Gebührenstruktur bei den freien Trägern ................................................................. 45
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5.6.4 Tagespflege .................................................................................................................... 45
5.7 Übersicht zu den Kitaplätzen im Bestand .............................................................................. 46
5.8 Handlungsempfehlungen zur Kita-Entwicklung ..................................................................... 46
6 Schulen ........................................................................................................................................... 50
6.1 Szenarien zur zukünftigen Entwicklung der Schülerzahlen ................................................... 50
6.2 Ganztagsschulen/ Grundschulen und Hort ............................................................................ 51
6.3 Versorgungsgrad Hort ............................................................................................................ 52
6.4 Integration und Inklusion ....................................................................................................... 53
6.4.1 Grundlagen .................................................................................................................... 53
6.4.2 Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten ........................................... 53
6.4.2.1 Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule mit dem sonderpädagogischen
Förderschwerpunkt „Lernen“ .................................................................................................... 53
6.4.2.2 Schule am Kastaniensteg mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt
„geistige Entwicklung“ ............................................................................................................... 54
6.4.2.3 Förderschüler in den Regelschulen ............................................................................ 54
6.5 Schulen im Sozialraum/ Soziales Lernen ................................................................................ 54
6.6 Auswirkungen möglicher bildungspolitischer Veränderungen .............................................. 55
6.7 Verteilung der Schüler nach Sozialräumen ............................................................................ 55
6.7.1 Primarstufe .................................................................................................................... 55
6.7.2 Sekundarstufe ................................................................................................................ 56
6.8 Bestand und Potentiale Primarstufe...................................................................................... 57
6.8.1 Veränderungen in den vergangenen Jahren ................................................................. 57
6.8.2 Städtische Grundschulen ............................................................................................... 58
6.8.2.1 Grundschule Am Weinberg Alt Ruppin und Hort Waldhaus ..................................... 58
6.8.2.2 Grundschule und Hort Gildenhall .............................................................................. 60
6.8.2.3 Grundschule Karl Liebknecht und Hort Sonnenkinder .............................................. 62
6.8.2.4 Grundschule Rosa Luxemburg und Hort Hummelnest .............................................. 64
6.8.2.5 Grundschule Wilhelm Gentz und Hort Kleeblatt ....................................................... 68
6.8.3 Grundschulen freier Träger ............................................................................................ 70
6.8.3.1 Evangelische Grundschule ......................................................................................... 70
6.8.3.2 Montessori Grundschule ........................................................................................... 70
6.8.3.3 Initiativen für weitere Grundschulen ......................................................................... 71
6.8.4 Entwicklung der Grundschulen im Umland ................................................................... 71
6.8.5 Handlungsempfehlungen zur Entwicklung des Angebotes Primarstufe ....................... 72
6.8.6 Ausblick nach 2030 ........................................................................................................ 75
6.9 Sekundarstufe ........................................................................................................................ 77
6.9.1 Veränderungen in der Vergangenheit ........................................................................... 77
6.9.2 Trägerschaft ................................................................................................................... 77
6.9.3 Schulprofile Sekundarstufe ............................................................................................ 78
6.9.3.1 Oberschule Alexander Puschkin ................................................................................ 78
6.9.3.2 Gesamtschule/Oberschule Theodor Fontane ............................................................ 80
6.9.3.3 Karl-Friedrich-Schinkel-Gymnasium........................................................................... 82
6.9.3.4 Evangelisches Gymnasium ......................................................................................... 84
6.9.3.5 Privatgymnasium des BBZ .......................................................................................... 84
6.9.4 Einflussfaktoren für die Schülerzahlen der Sekundarstufe ............................................ 84
6.9.4.1 Einwohnerentwicklung im Planungsraum Neuruppin ............................................... 84
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6.9.4.2 Wahlverhalten beim Übergang von der Grundschule zur Sekundarstufe I ............... 85
6.9.4.3 Standortentscheidungen der freien Trägern ............................................................. 86
6.9.4.4 Entwicklung der Schullandschaft im Umland ............................................................ 87
6.9.4.5 Sonstige Faktoren, die die Schülerzahl beeinflussen ................................................. 87
6.9.4.6 Sekundarstufe II ......................................................................................................... 87
6.9.5 Handlungsempfehlungen zur Entwicklung des Angebotes Sekundarstufen I und II ..... 88
6.10 Standortbezogene Handlungsoptionen zur Vermeidung von Leerstand .............................. 90
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1 Glossar und Abkürzungen Kita Kindertageseinrichtung: Eigentlich alle Einrichtungen der Kindertagesbetreuung
außer der Tagespflege, also Einrichtungen für die Betreuung von Kinderkrippen-,
Kindergarten- und Hortkindern. Da in Neuruppin bis auf die Kita Waldhaus in Alt
Ruppin und das Kinderhaus Montessori die Einrichtungen für den Hort den Schulen
zugeordnet sind und keine Vorschulkinder betreuen, wird im vorliegenden Bericht
„Kita“ für Einrichtungen mit Kinderkrippen und Kindergartenkindern benutzt. Die
Einrichtungen für Hortkinder werden als „Hort“ bezeichnet.
Kinderkrippe Kinder im Krippenalter werden hier die Kinder bis zur Vollendung des dritten
Lebensjahres genannt, unabhängig davon, ob sie (noch) in einer extra
Kinderkrippengruppe sind.
Kindergarten Kinder im Kindergartenalter werden hier die Kinder ab Drei bis zur Einschulung
genannt. Unabhängig davon gibt es in einigen Kitas gemischte Kindergartengruppen
mit Kindern schon ab 2 Jahren.
LBK Leistungs- und Begabungsklassen: 5. und 6. Klassen am Gymnasium – in Neuruppin
derzeit nur am Evangelischen Gymnasium
Planungsraum Neuruppin Der Begriff Planungsraum Neuruppin wird in der
Schulentwicklungsplanung des Landkreises verwendet und bezeichnet die Städte
Neuruppin und Rheinsberg, die Gemeinde Fehrbellin und die Ämter Lindow und
Temnitz. Insofern ist der Planungsraum deckungsgleich mit dem Kooperationsraum
des Regionalen Wachstumskerns. Im vorliegenden Gutachten wird der Planungsraum
insbesondere für die Vorausschau im Bereich der weiterführenden Schulen
verwendet.
Abkürzung der Schulen:
Grundschulen:
ARP – Grundschule Alt Ruppin
GDH – Grundschule Gildenhall
KLS – Grundschule Karl-Liebknecht
RLS – Grundschule Rosa-Luxemburg
WGS – Grundschule Wilhelm Gentz
EVI – evangelische Grundschule
MON – Montessori-Grundschule
weiterführende Schulen:
APS – Oberschule Alexander Puschkin
FGS – Gesamtschule Theodor Fontane
KFSG – Gymnasium Karl-Friedrich Schinkel
EVIG – evangelische Schule – Gymnasium
EVIOS – evangelische Schule – Oberschule
MONG – Gymnasium des BBZ
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2 Anlass und Ziel „Neuruppins Zukunft liegt in der Bildung!“ ist ein Kernsatz der NeuruppinStrategie 2020. Die
NeuruppinStrategie weist die Fontanestadt Neuruppin als den bedeutendsten Bildungsstandort in
der Region aus. Damit bekennt sich Neuruppin zur regionalen Verantwortung für eine aktive
Bildungspolitik und hat unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung für eine
bildungsbezogene Infrastruktur, die der zunehmenden regionalen Versorgungsfunktion Rechnung
trägt, zu sorgen.
In der Schlüsselmaßnahme 6 – Neuruppiner Bildungspfad wird unter dem Stichwort „Infrastrukturen
im vorschulischen Bildungssektor fördern“ folgende Aussage getroffen: „Um geeignete
Rahmenbedingungen für sehr gute Bildungsperspektiven in der vorschulischen Lebensphase von
Kindern zu schaffen, sind neben inhaltlichen bzw. pädagogischen Konzepten auch Infrastrukturen
weiterzuentwickeln bzw. zu verbessern. Hierzu zählt u. a. die Sanierung von Kindertagesstätten.“
(NeuruppinStrategie 2020, S. 141f.)
Als Handlungsbedarf identifiziert werden darüber hinaus die stärkere regionale und überregionale
Zusammenarbeit und Vernetzung von Bildungsangeboten sowie „Sicherung bzw. Ausbau von
Infrastrukturen, die Schülern aus dem Umland/ Region die Inanspruchnahme von Bildungsangeboten
bzw. den Zugang zu Bildungseinrichtungen ermöglichen (vor dem Hintergrund der demografischen
Entwicklungsprozesse und der künftig steigenden Versorgungsfunktion der Fontanestadt Neuruppin
als zentraler Bildungsstandort)“ (ebd. S. 67).
Dabei stellen die Bereiche der Vorschul- und Schulbildung die Grundlage dar für eine angesichts des
zunehmenden Fachkräftemangels notwendige Gegensteuerung.
Hintergrund für die Erstellung einer Bedarfsprognose und Entwicklungskonzeption für
Kindertagesstätten und Schulen sind unterschiedliche Prozesse und Veränderungen von
Rahmenbedingungen, die in der Summe einen Handlungsbedarf erkennen lassen. Ausgangspunkt der
Planung für die Fontanestadt Neuruppin sind die demographische Entwicklung mit einer zu
erwartenden temporären Steigerung der Kinderzahlen, rechtliche Veränderungen zum
Betreuungsanspruch sowie die aktuell hohe Auslastung der Betreuungskapazitäten im Kitabereich.
Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin als zuständiger Jugendhilfeträger hat bereits in seinem Bedarfsplan
für die Kindertagesbetreuung 2009-2010 für Neuruppin die Schaffung neuer Kitaplätze empfohlen.
Mit dem Kinderförderungsgesetz vom 10. Dezember 2008 wird der Rechtsanspruch auf
Kindertagesbetreuung ab 2013 für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr umgesetzt. Zur
Schaffung der Voraussetzungen für die Erfüllung dieses Rechtsanspruchs wurde das
Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ aufgelegt. Weitere Fördermittel stehen aus
dem Konjunkturpaket des Bundes zur Verfügung.
Ziel dieses Gutachtens ist es, im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung die baulich-
räumlichen Bedingungen und Potentiale darzustellen, Entwicklungsoptionen aufzuzeigen und einen
Rahmen zu setzen für die Entwicklung der Bildungslandschaft mit ihren differenzierten
Anforderungen. Damit soll eine Grundlage für Investitionsentscheidungen im Kita- und Schulbereich
geschaffen werden.
Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin
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Dabei greift für den Bereich der Schulentwicklungsplanung § 102 (4) Brandenburgisches Schulgesetz,
nach dem Gemeinden für die von ihnen getragenen und geplanten Schulen eine
Schulentwicklungsplanung aufstellen können. Wesentliche Unterschiede zu den Planungen des
Landkreises bestehen in der räumlichen und zeitlichen Perspektive:
Ausgehend von einem sozialräumlichen Ansatz einerseits und zur Konkretisierung von
Standortentscheidungen innerhalb der Stadt andererseits ist eine teilräumliche Betrachtung der
Nachfragesituation sowie der altersspezifischen Bevölkerungsprognose erforderlich. Der
Nachfrageseite wird das teilräumlich differenzierte Angebot gegenübergestellt.
Bezogen auf die einzelnen Standorte wird der den jeweiligen pädagogischen Profilen entsprechende
Raumbedarf der Einrichtungen berücksichtigt. Angestrebt wird dabei die Aufrechterhaltung und
Weiterentwicklung einer großen Angebotsvielfalt sowie die Profilierung von Ganztagsangeboten
sowohl in Grund- als auch weiterführenden Schulen.
Aufgrund der starken Verflechtung der Stadt mit ihren umliegenden Gemeinden insbesondere vor
dem Hintergrund der z.T. weit von der Kernstadt entfernten Ortsteile müssen die Stadt-Umland-
Beziehungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist durch die demographische Entwicklung
langfristig mit einer weiteren Standortkonzentration zu rechnen, deren Auswirkungen in die Planung
einzubeziehen sind. Als ergänzender Untersuchungsraum wird der Kooperationsraum des Regionalen
Wachstumskerns Neuruppin mit der Stadt Rheinsberg, der Gemeinde Fehrbellin und den Ämtern
Lindow und Temnitz zugrunde gelegt mit dem Schwerpunkt auf reale und zu erwartende
Verflechtungsbeziehungen in den jeweiligen Angebotssegmenten.
Schließlich benötigt eine strategische Investitionsplanung eine längerfristige Betrachtung, als
gesetzlich für Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung vorgegeben. Daher wird als zeitlicher
Planungshorizont das Jahr 2030 zugrundegelegt. Die möglichen Veränderungen der
Rahmenbedingungen durch politische und rechtliche Vorgaben wie auch die Unsicherheit der
zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung führen zu erheblichen Prognoseunsicherheiten für diesen
Betrachtungszeitraum und erfordern eine möglichst hohe Flexibilität und Korrekturfähigkeit der
Planung insbesondere in Bezug auf die Investitionsvorhaben.
Kombinierte Betrachtung von Kindertagesbetreuung und Schulen
Der 12. Kinder- und Jungendbericht der Bundesregierung empfiehlt vor dem Hintergrund der
Stärkung von Ganztagsangeboten die Integration von Jugendhilfeplanung und
Schulentwicklungsplanung, abgestimmt mit Sozialplanung und Stadtentwicklungsplanung durch die
Kommune als zentralem Akteur. Für das Gutachten wird diese Empfehlung aufgegriffen und auf
städtischer Ebene eine kombinierte Planung für die Entwicklung der Kindertagesstätten und der
Schulen mit einer sozialräumlichen Perspektive erstellt.
Unter Berücksichtigung der dargestellten Parameter wird eine Planung als Grundlage für Standort-
und Investitionsentscheidungen für die Kindertagesbetreuung sowie die Schulstandorte von
Primarstufe, Sekundarstufe I und II erstellt, die eine möglichst hohe Flexibilität bzw. spätere
Korrekturfähigkeit aufweist angesichts der Unsicherheiten bei der zukünftigen Entwicklung sowohl
der Anzahl Anspruchsberechtigter als auch des nachgefragten Versorgungsgrades im Kitabereich
sowie der zu erwartenden Schülerzahlen.
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung
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3 Rechtlichen Grundlagen
Die Planung basiert auf folgenden Grundlagen:
Für den Bereich Kita:
- Achtes Buch des Sozialgesetzbuches
- Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und
Jugendhilfe - (Kindertagesstättengesetz - KitaG)
- Grundsätze des Verwaltungshandelns bei der Prüfung der räumlichen Bedingungen von
Kindertagesstätten
- Kitabedarfsplan des Landkreises OPR 2009-2010
Für den Bereich Schule:
- Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG)
- Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren
Schulangelegenheiten (VV Schulbetrieb)
- Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation in den Schuljahren 2007/2008 bis
2009/2010 (VV Unterrichtsorganisation 2007/2008 bis 2009/2010)
- Verwaltungsvorschriften über Ganztagsangebote an allgemein bildenden Schulen
(VV Ganztag)
- Schulentwicklungsplan 2007-2012 des Landkreises OPR
4 Stadtstruktur und Bevölkerungsentwicklung
4.1 Stadtstruktur
Neuruppin hat als Mittelzentrum und Kreisstadt eine besondere Verantwortung für die Entwicklung
der Bildungsinfrastruktur. Durch das dünn besiedelte Umland konzentrieren sich die Angebote in der
Kernstadt. Dieser Prozess ist im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung noch nicht
abgeschlossen.
Neuruppin als eine der flächenmäßig größten Städte in Deutschland ist in die Kernstadt, die ehemals
selbständige Stadt Alt Ruppin und 13 Ortsteile gegliedert. Teile der Kernstadt sind durch den
Ruppiner See vom Zentrum abgeteilt und nur über den Seedamm erreichbar.
Bestandteil der Kernstadt ist auch die Großwohnsiedlung der Südstadt (WK I bis III), die bei
abnehmender Tendenz noch 27 Prozent der Bevölkerung beherbergt.
In den Ortsteilen gibt es nur noch wenige Kitas. Neben Alt Ruppin finden sich Kitas in den
kernstadtnahen Ortsteilen Wuthenow und Bechlin (der aufgrund der früheren Eingemeindung formal
kein eigener Ortsteil ist). Die einzige tatsächlich peripher gelegene Kita befindet sich in Radensleben,
während insbesondere im Norden der Stadt im Bereich Gühlen-Glienicke keine Einrichtung mehr
vorhanden ist. Die Schulen sind alle in der Kernstadt (und in Alt Ruppin) zu finden.
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4.2 Bevölkerungsentwicklung
4.2.1 Einwohnerentwicklung bis 2008
Im Vergleich zu anderen Städten im äußeren Entwicklungsraum des Landes Brandenburg hat
Neuruppin eine vergleichsweise günstige Einwohnerentwicklung aufzuweisen. Gleichwohl ist die
Stadt auch von Bevölkerungsverlusten betroffen. Trotz der insgesamt abnehmenden Bevölkerung ist
derzeit – bedingt durch die relativ starken Geburtenjahrgänge der Jahre um 1980 zusammen mit
einer auf das westdeutsche Niveau angestiegenen Geburtenziffer – eine Zunahme der jüngsten
Altersgruppen zu verzeichnen. Damit liegt Neuruppin prinzipiell im ostdeutschen Trend.
In der folgenden Abbildung sind die Altersgruppen im Kita- und Schulalter markiert. Erkennbar ist,
dass die vor 1990 Geborenen in 2004 noch für eine relativ starke Sekundarstufe sorgten, in 2008
hingegen die ersten geburtenschwachen Jahrgänge bereits die Sekundarstufe II erreicht haben.
Deutlich wird darüber hinaus, dass um 2004 die vergleichsweise schwachen Geburtsjahrgänge um
1975 im Alter mit der höchsten Fertilität waren. In der rechten Pyramide ist erkennbar, dass die
geburtenstärkeren Jahrgänge der achtziger Jahre das Alter der höchsten Fertilität erreichen. Neben
dem Anstieg der Geburtenrate erklärt sich daraus die Zunahme der Geburten in den letzten Jahren.
männlich weiblich
400 300 200 100 0 100 200 300 400
0
6
12
18
24
30
36
42
48
54
60
66
72
78
84
90
96
Altersstruktur 2004
männlich weiblich
400 300 200 100 0 100 200 300 400
0
6
12
18
24
30
36
42
48
54
60
66
72
78
84
90
96
Altersstruktur 2008
Abbildung 4-1 Altersstruktur in Neuruppin 2004 und 2008
Gegenüber der Landesprognose zeichnen sich in den Altersgruppen Abweichungen ab. So ist
insbesondere in der Altersgruppe der 16-25jährigen eine günstigere Entwicklung zu verzeichnen als
vorhergesagt. Dagegen finden sich bei den 40-65jährigen weniger starke Zuwächse als prognostiziert.
Ebenfalls eine leicht ungünstigere Entwicklung der Einwohnerzahlen gab es bei den Kindern bis zu 10
Jahren.
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung
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4.2.2 Wanderungsbewegungen
Im Schnitt der letzten drei Jahre ist bei den jüngsten Altersgruppen insgesamt ein positiver
Wanderungssaldo zu verzeichnen.
Besonders auffällig ist der Einwanderungsüberschuss bei den Fünfjährigen. Davon ausgehend, dass
auch die Eltern in die Stadt ziehen (und nicht nur die Kinder für die Einschulung hier angemeldet
werden), fallen Standortentscheidungen vor der Einschulung offenbar zugunsten von Neuruppin aus.
Diese Zahlen können als Indiz für die Attraktivität der Schullandschaft der Stadt gedeutet werden.
Ein deutlich negativer Saldo findet sich bei den 16-jährigen. Offensichtlich verlässt ein Teil der
Abgänger der 10. Klasse die Stadt.
-300 -200 -100 0 100 200 300
0
6
12
18
24
30
36
42
48
54
60
66
72
78
84
90
96
Wanderungsbewegungen nach Alterüber die Stadtgrenzen von 2006 bis 2008
Zuzüge
Positiver Saldo
Wegzüge
Negativer Saldo
Abbildung 4-2 Wanderungsbewegungen nach Alter von 2006 bis 2008
Die Wanderungsbeziehungen mit den Umlandgemeinden sind für die relevanten Altersgruppen
nahezu ausgeglichen. Somit gibt es keine innerhalb der Region wirksamen Effekte für die Bereiche
Kita und Grundschule.
Relevante Wanderungsbewegungen aus dem Umland in Richtung der Kernstadt sind in der
nachschulischen Phase in der Altersgruppe der 19-25jährigen zu verzeichnen. Bemerkenswert ist,
dass diesen Wanderungsgewinnen in der Phase der Familiengründung keine ähnlich hohen
Wanderungsverluste gegenüberstehen. Die Wanderungsverluste sind erst in der Altersgruppe der
über 45jährigen zu verzeichnen. Insofern profitierte Neuruppin in den letzten Jahren von der
Bildungswanderung. Wenn dieser Trend anhält, wird die Entwicklung der Anzahl der Frauen zwischen
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25 und 35 und damit auch der Geburtenzahlen etwas günstiger verlaufen, als in der Landesprognose
angenommen.
4.2.3 Geburtenziffer
Die zusammengefasste Geburtenziffer fällt in Neuruppin im Landesvergleich leicht
überdurchschnittlich aus mit etwa 1,35 in den Jahren seit 2002. Mit der zusammengefassten
Geburtenziffer wird die durchschnittliche Anzahl lebend geborener Kinder pro Frau während ihrer
gesamten Lebensspanne, als die Summe der altersspezifischen Geburtenraten innerhalb eines
Beobachtungsjahres angegeben. In Brandenburg stieg die Geburtenziffer von 1,2 um 2000 zunächst
auf 1,28 ab 2004 und schließlich auf 1,37 im Jahr 2007 an. In Neuruppin liegt die Geburtenziffer nach
einem Einbruch in 2004/2005 seit 2006 deutlich über 1,4 und damit leicht über den Landeswerten.
4.2.4 Bevölkerungsprognose
Die Entwicklung der für diese Planung relevanten Bevölkerungsgruppen (bis 19 Jahre) ist in erster
Linie abhängig von der Anzahl der Frauen zwischen 15 und 45. Darüber hinaus wird die Entwicklung
von der zukünftigen Höhe der Geburtenziffer einerseits und den Wanderungsbewegungen
andererseits bestimmt. Schließlich ist die Stärke der Geburtsjahrgänge aus den vergangenen Jahren
bereits bekannt, von Kindern also, die innerhalb des Planungszeitraumes noch Kita und Schulen
besuchen. Die geburtenschwächsten Jahrgänge von 1992 bis 1994 erreichen in den nächsten Jahren
das Alter für die Sekundarstufe II, wo die Talsohle im Schuljahr 2011/12 erreicht sein wird, während
der Kita- und Grundschulbereich bereits wieder durch steigende Zahlen geprägt sind. Für die Planung
wurden verschiedene Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung gerechnet:
- Landesprognose – vollzieht die Bevölkerungsprognose des Amtes für Statistik Berlin-
Brandenburg unter Berücksichtigung der tatsächlichen Entwicklung in den Jahren 2007 und
2008 nach;
- Basisszenario – ausgehend von der Geburtenziffer gemäß Landesprognose werden die
altersspezifischen Wanderungssalden im Durchschnitt der letzten drei Jahre angenommen;
- Positivszenario – von der Annahme ausgehend, dass eine insgesamt positive Entwicklung
sowohl die Zuwanderung als auch die Geburtenziffer erhöht, wird hier neben der höheren
Geburtenziffer auch ein höherer positiver Wanderungssaldo angesetzt;
- Negativszenario – der Annahme folgend, dass sich eine negative Entwicklung in
Geburtenrückgang und Abwanderung auswirkt.
Im Wesentlichen unterscheiden sich die Szenarien im Hinblick auf die Geburtenentwicklung durch
den Zeitpunkt des Rückganges. Lediglich unter besonders günstigen Bedingungen wäre von einem
vorübergehenden Anstieg der Geburtenzahlen auszugehen.
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0
50
100
150
200
250
300
Geburtenentwicklung entsprechend der Bevölkerungsszenarien
Positivszenario
Basisszenario
Landesprognose
Negativszenario
Abbildung 4-3 Geburtenentwicklung und Prognose für Neuruppin entsprechend der Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung
Entsprechend der Entwicklung der Geburtenjahrgänge und der Wanderungsbewegungen werden
sich die Einwohnerzahlen der für die Bildungsplanung relevanten Altersgruppen entwickeln. Die
Szenarien unterscheiden sich dabei in der Höhe und dem konkreten Zeitpunkt der maximal zu
erwartenden Einwohnerzahlen der jeweiligen Altersgruppen. Für die Altersgruppe der unter
Dreijährigen ist die Prognose bereits in den nächsten Jahren von der weiteren Entwicklung der
Geburtenzahl abhängig. Zu erwarten ist, dass der Höhepunkt der Geburtenzahlen bereits erreicht ist
und die Stärke dieser Altersgruppe noch einige Jahre stabil bleibt, bevor die sinkenden
Geburtenzahlen zu einer Abnahme führen. Im Positivszenario ist noch bis etwa 2013 mit steigenden
Geburtenzahlen zu rechnen. Spätestens ab 2015 überlagert das dann spürbare „demographische
Echo“ der geburtenschwachen Jahrgänge in jedem Fall die durch die Entwicklung der Geburtenquote
und der Wanderung bedingten Effekte. Erst Mitte der 2020er Jahre ist dann wieder mit einer
Stabilisierung der Geburtenzahlen und einem möglichen leichten Anstieg zu rechnen. Das
„demographische Echo“ wirkt sich zeitversetzt auf die jeweiligen Altersgruppen aus. Innerhalb des
Planungshorizontes wird lediglich bei den unter Dreijährigen diese Talsohle erreicht, während bei
den Jugendlichen erst nach 2025 mit (erneut) deutlich sinkenden Zahlen zu rechnen ist. Bezogen auf
die Gesamteinwohnerzahl bedeutet das Basisszenario eine nahezu gleichbleibende Einwohnerzahl
bis etwa 2015 und danach eine kontinuierliche Abnahme bis 2030 auf ca. 28.000. Im eher
unwahrscheinlichen Positivszenario würde die Einwohnerzahl bis Ende der 2020er Jahre auf über
33.000 ansteigen und anschließend nur geringfügig abnehmen. Das Negativszenario geht von einem
kontinuierlichen Einwohnerrückgang deutlich unter 25.000 bis 2030.
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Seite 14 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich
4.2.5 Bevölkerungsentwicklung im Umland
Vor dem Hintergrund der Einzugsgebiete der weiterführenden Schulen ist es notwendig, auch die
regionale Bevölkerungsprognose in die Planung einzubeziehen. Außerdem stellt sich die Frage nach
dem Fortbestand von Kitas und Schulen im Umland bei abnehmenden Einwohnerzahlen der
betreffenden Altersgruppen. Insgesamt hat das Umland etwas weniger positive Erwartungen zur
Bevölkerungsentwicklung als Neuruppin. Insbesondere bei den Kindern lassen sich deutliche
Unterschiede erkennen.
0%
50%
100%
150%
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Veränderung der Altersgruppen gegenüber 2006Neuruppin und Umland im Vergleich
Umland 0 - 6
Umland 6 - 12
Umland 12 - 16
Umland 16 - 19
Umland gesamt
Neuruppin gesamt
Neuruppin 0 - 6
Neuruppin 6 - 12
Neuruppin 12 - 16
Neuruppin 16 - 19
Abbildung 4-4 Vergleich der Altersgruppen bis 19 Jahre
entsprechend der Bevölkerungsprognose des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg bis 2030
Der Anteil der Umlandschüler im Planungsraum Neuruppin an der SEK I und SEK II wird in den
nächsten 20 Jahren von derzeit über 50% auf unter 40% sinken.
4.3 Beschäftigung und Hilfebedürftigkeit
Bei der Betreuungsnachfrage besteht eine Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad. Bis 2013 besteht
Anspruch für Betreuung unter Dreijähriger nur bei Beschäftigung, wobei der Anspruch beim Verlust
des Arbeitsplatzes bestehen bleibt. In den vergangenen Jahren haben Konjunktur und
arbeitsmarkpolitische Instrumente zu mehr Beschäftigung geführt, was sich bis in die jüngste Zeit
auch in einer zunehmenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen ausgewirkt hat.
Beschäftigungs- und Einkommensverhältnisse sind darüber hinaus relevant bei der Entscheidung für
kostenpflichtige Schulangebote freier Träger bzw. Betreuungsangebote, soweit höhere
Elternbeteiligungen anfallen.
Umgekehrt stellt das Kita- und Schulangebot einen weichen Standortfaktor dar, der für die
Entwicklung des Arbeitskräftepotentials und für Standortentscheidungen von Unternehmen von
Bedeutung ist. Insbesondere die ausdifferenzierte Schullandschaft hat bereits in der Vergangenheit
zum Ruf von Neuruppin als attraktivem Wohnstandort für junge Familien beigetragen.
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung
Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 15 von 92
Mit seiner klein- und mittelständigen Gewerbestruktur stellt sich die Beschäftigungsstruktur in
Neuruppin an der Grenze zwischen Berliner Umland und Peripherie im brandenburgischen Vergleich
positiv dar.
Allerdings konzentrieren sich im Mittelzentrum auch wirtschaftlich schlechter gestellte Haushalte.
Aus der Eigenschaft der Einpendlerstadt ergibt sich ein Potential für Kitabetreuung am Arbeitsort,
das sich auch in der Nachfrage niederschlägt.
Die aktuelle und zukünftige Fachkräftesituation erfordert hochwertige Bildungsabschlüsse.
Ein besonderer Förderbedarf ergibt sich in erster Linie, jedoch nicht ausschließlich, für Kinder und
Jugendliche aus bildungsfernen Milieus. Bei einer insgesamt durchschnittlichen Sozialstruktur stellt
sich das in Neuruppin eher als teilräumliches Problem dar (siehe auch Kapitel 5.2.3 Sozialräumliche
Unterschiede beim Versorgungsgrad und 6.6 Auswirkungen möglicher bildungspolitischer
Veränderungen.
4.4 Teilräumliche Betrachtung zur Bevölkerungsentwicklung
Auch wenn es in Neuruppin deckungsgleiche Schulbezirke gibt und für die Kindertagesstätten
ebenfalls grundsätzlichen Wahlfreiheit gilt, ist doch ein wohnortnahes Angebot insbesondere im Kita-
und Grundschulbereich anzustreben.
4.4.1 Entwicklung der Stadtteile in den letzten Jahren
Im ISEK-Monitoring-Bericht von 2004 wurden alters- und geschlechtsspezifische Trends der
Einwohnerentwicklung der Jahre 2001-2003 für die einzelnen Stadtteile aufgezeigt. Im Rahmen der
NeuruppinStrategie wurde die Entwicklung für die Folgejahre bis 2006 fortgeschrieben. Im
Wesentlichen haben sich die beobachteten Trends in den Folgejahren bis 2008 fortgesetzt.
Das Einwohnerwachstum in der Altstadt stellt sich deutlich stärker dar, als selbst im Leitbildszenario
der NeuruppinStrategie angenommen. Ähnliches gilt für die Fehrbelliner Tor Vorstadt. So sind in
beiden Stadtteilen allein in den letzten beiden Jahren stärkere Zuwächse zu verzeichnen gewesen, als
zwischen 2006 und 2010 insgesamt erwartet wurden. Dagegen haben die WK II und III Einwohner in
einem Umfang verloren, der erwarten lässt, dass sie ungünstiger als das Trendszenario ausfallen.
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2004 2005 2006 2007 2008 2005 2006 2007 2008
_Alt Ruppiner Allee 321 317 313 294 289 -1,2% -2,5% -8,4% -10,0%
_Altstadt 4399 4475 4564 4666 4745 1,7% 3,8% 6,1% 7,9%
_Bahnhofsvorstadt 2000 1949 1942 1971 1935 -2,6% -2,9% -1,5% -3,3%
_Bütow/ Weststadt 812 810 805 793 797 -0,2% -0,9% -2,3% -1,8%
_Eichendorff-/ Musikersiedlung 1194 1197 1209 1167 1158 0,3% 1,3% -2,3% -3,0%
_Fehrbelliner Tor Vorstadt 306 334 352 378 409 9,2% 15,0% 23,5% 33,7%
_Gildenhall 717 707 718 718 731 -1,4% 0,1% 0,1% 2,0%
_Keglitz 1012 980 981 958 954 -3,2% -3,1% -5,3% -5,7%
_Lindenallee 1366 1413 1362 1388 1371 3,4% -0,3% 1,6% 0,4%
_Rheinsberger Vorstadt 1114 1103 1047 1063 1110 -1,0% -6,0% -4,6% -0,4%
_Treskow 751 721 684 638 623 -4,0% -8,9% -15,0% -17,0%
_Vorstadt Nord 834 839 853 848 863 0,6% 2,3% 1,7% 3,5%
_Vorstadt Süd 672 739 742 754 757 10,0% 10,4% 12,2% 12,6%
_WK I 1466 1440 1418 1414 1398 -1,8% -3,3% -3,5% -4,6%
_WK II 4253 4285 4225 4136 4088 0,8% -0,7% -2,8% -3,9%
_WK III 3110 3114 3076 3017 2959 0,1% -1,1% -3,0% -4,9%
Alt Ruppin 2263 2240 2234 2220 2215 -1,0% -1,3% -1,9% -2,1%
Dörfer Nord 950 920 912 878 865 -3,2% -4,0% -7,6% -8,9%
Dörfer Ost 1498 1477 1489 1459 1444 -1,4% -0,6% -2,6% -3,6%
Dörfer Südwest 923 933 897 898 907 1,1% -2,8% -2,7% -1,7%
Seegemeinden 1221 1214 1209 1230 1220 -0,6% -1,0% 0,7% -0,1%
Gesamtergebnis 31463 31483 31241 31092 30993 0,1% -0,7% -1,2% -1,5%
Tabelle 4-5 Entwicklung der Einwohnerzahlen nach Stadtteilen (absolut und Veränderung gegenüber 2004)1
Eine Aufteilung der Szenarien nach Altersgruppen wurde in der NeuruppinStrategie nicht
vorgenommen. Für die hier verwendeten Szenarien wurden daher insbesondere die Geburtenraten,
die Veränderungen bei den Kindern und Jugendlichen sowie bei den Frauen zwischen 15 und 45
Jahren betrachtet.
Eine hohe Dynamik ist dabei im WK III und der Rheinsberger Vorstadt zu beobachten. Der WK III
weist aufgrund des Wohnungsangebotes eine Attraktivität für einkommensschwächere Familien auf.
Darunter befinden sich auch viele Alleinerziehende, vor allem auch junge Mütter, die besondere
Unterstützung bei der Erziehung benötigen.
Die Geburtenzahlen unterscheiden sich auch nach Stadtteilen. Mehr Geburten, als entsprechend der
Altersstruktur zu erwarten, sind in der Altstadt, der Rheinsberger Vorstadt und dem WK III zu
verzeichnen, weniger hingegen in der Vorstadt Nord, in den WK I und II und in den peripher
gelegenen Ortsteilen im Norden der Stadt. Offensichtlich werden aus unterschiedlichen Gründen
bestimmte Stadtteile von jungen Eltern bevorzugt. Diese Gründe können u.a. im Angebot bestimmter
Wohnungsgrößen und Miethöhen bestehen (WK III), der Möglichkeit der Eigentumsbildung
(Fehrbelliner Tor/ Altstadt), aber auch der Nähe zum Zentrum (negative Abweichung Dörfer Nord).
1 Dörfer Nord: Gühlen-Glienicke, Krangen, Molchow;
Dörfer Ost: Lichtenberg, Nietwerder, Radensleben, Wulkow;
Dörfer Südwest: Bechlin, Buskow, Stöffin;
Seegemeinden: Gnewikow, Karwe, Wuthenow
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2004 2005 2006 2007 2008
Veränderung
2004-2008
_Alt Ruppiner Allee 41,7 42,1 42,9 44,8 45,4 3,7
_Altstadt 38,8 38,7 39,1 39,3 39,5 0,7
_Bahnhofsvorstadt 43,9 44,5 44,6 44,7 45,4 1,5
_Bütow/ Weststadt 44,1 44,5 45,5 46,3 46,7 2,6
_Eichendorff-/ Musikersiedlung 42,9 43,4 43,3 44,0 44,3 1,4
_Fehrbelliner Tor Vorstadt 39,4 40,5 41,0 40,5 39,9 0,5
_Gildenhall 43,6 44,2 44,4 45,1 45,9 2,3
_Keglitz 38,7 39,8 40,3 41,4 42,4 3,7
_Lindenallee 41,0 40,8 42,2 42,7 43,3 2,3
_Rheinsberger Vorstadt 38,3 38,7 39,2 39,4 38,4 0,1
_Treskow 37,0 38,5 39,4 41,1 42,7 5,7
_Vorstadt Nord 37,6 38,4 39,2 39,3 39,7 2,1
_Vorstadt Süd 48,5 50,2 52,0 53,2 53,9 5,4
_WK I 49,2 50,0 50,5 50,6 50,9 1,7
_WK II 45,2 45,4 45,6 46,4 46,9 1,7
_WK III 41,2 41,5 41,7 42,0 42,1 0,9
Alt Ruppin 42,7 43,3 44,4 44,8 45,1 2,4
Dörfer Nord 43,2 44,4 45,1 45,7 46,1 2,8
Dörfer Ost 44,4 44,6 44,7 45,2 46,1 1,7
Dörfer Südwest 40,8 41,0 41,8 42,0 42,3 1,4
Seegemeinden 42,4 43,2 43,6 43,6 44,5 2,1
Gesamt 42,2 42,6 43,1 43,6 44,0 1,8
Tabelle 4-6 Entwicklung des Durchschnittsalters nach Stadtteilen
Entsprechend hat sich in den letzten Jahren auch die Altersstruktur in den Stadtteilen unterschiedlich
entwickelt. Neben der Fehrbelliner Tor Vorstadt, die als in großen Teilen neu zu besiedelnder
Stadtteil eine junge Bevölkerung aufweist, fallen vor allem die Altstadt und die Rheinsberger Vorstadt
durch eine vergleichsweise junge Bevölkerung auf, deren Durchschnittsalter sich in den letzten
Jahren auch nur wenig verändert hat. Ebenfalls vergleichsweise jung ist die Bevölkerung im WK III.
Demgegenüber ist eine deutliche Alterung bei den Einfamilienhausgebieten aus den neunziger
Jahren (Bsp. Keglitz) mit entsprechenden Auswirkungen auf die Kinderzahl zu beobachten. Die Kinder
der Bauherren wachsen derzeit aus der Grundschule heraus. Aufgrund der Homogenität solcher
Gebiete kommen kaum jüngere Kinder nach.
Die Entwicklung der Stadteile Vorstadt Süd und Treskow beruht auf Besonderheiten
(Seniorenwohnen bzw. Ausländerwohnheim).
4.4.2 Entwicklungsszenarien zu den Stadtteilen
Grundsätzlich gilt für jede Bevölkerungsvorausschau, dass die Prognoseunsicherheiten umso größer
sind, je kleiner die betrachtete räumliche Einheit ist. Gleichwohl lassen sich für Neuruppin aus
heutiger Sicht einige Trends ableiten.
Neben der derzeitigen Altersstruktur ist die Entwicklung in den Stadtteilen abhängig von der
Entwicklung der Wanderungsbewegungen der jeweiligen Altersgruppen, die wiederum in Bezug zum
zielgruppenspezifischen Wohnungsangebot steht.
Unter der Annahme der weiterhin hohen Attraktivität und der noch vorhandenen
Aktivierungspotentiale für Wohnraum in der Altstadt wird hier auch mit einer weiterhin wachsenden
Einwohnerzahl insbesondere von jüngeren Bewohnern gerechnet. Entsprechend ist die Altstadt
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neben der Fehrbelliner Tor Vorstadt auch der Stadtteil, wo der stärkste und nachhaltigste Anstieg der
Geburtenzahlen zu erwarten ist.
In den WK der Südstadt ist ebenso wie in den übrigen Stadtteilen mit abnehmenden Geburtenzahlen
zu rechnen.
Insbesondere in den Dörfern werden zukünftig weniger Kinder wohnen. Damit steigt der Druck auf
die im ländlichen Raum liegenden Kitas und Grundschulen. In Neuruppin wird das insbesondere die
Kita in Radensleben betreffen, die als letzte Kita in einem peripheren Ortsteil bereits vor der Aufgabe
stand, durch das Engagement des ASB jedoch weiterbetrieben werden konnte.
Angesichts der z.T. geringen Fallzahlen und der damit verbundenen Prognoseunsicherheit wird auf
eine quantitative Darstellung verzichtet.
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5 Kindertagesstätten (Kinderkrippe und Kindergarten)
5.1 Einflussfaktoren auf den Versorgungsgrad
Neben der Bevölkerungsentwicklung hängt die Entwicklung der Nachfrage nach
Kindertagesbetreuung von weiteren Faktoren ab, die zu einem großen Teil auf lokaler Ebene kaum zu
beeinflussen sind. Dazu gehören die rechtlichen Rahmenbedingungen, deren Änderung ein Anlass
dieses Gutachtens ist, aber auch die persönliche Einstellung in der Frage der Kinderbetreuung.
Insbesondere bei im Krippenalter finden sich nach wie vor signifikante Unterschiede zwischen Ost-
und Westdeutschland. Aber auch im ostdeutschen Vergleich ist Brandenburg traditionell von einem
hohen Versorgungsgrad geprägt.
Weitere Faktoren sind die finanzielle Situation der Eltern – verbunden mit der Gebührenstruktur der
Kindertagesbetreuung, die Erreichbarkeit der Betreuungsangebote, die Betreuungsqualität,
Öffnungszeiten und das Vorhandensein von Geschwisterkindern. Die einzelnen Faktoren spielen eine
unterschiedliche Rolle in Abhängigkeit von der Einkommenssituation des Haushaltes.
Abbildung 5-1 Gründe, die ein sehr große Rolle für den Verzicht auf die Kindertagesbetreuung spielen: Erwerbstätige und
Bezieher von Transfereinkommen (Arbeitslosengeld/ Sozialhilfe) im Vergleich (Angaben in %), Quelle: IFK (2005)
Die Beschäftigungsentwicklung ist für die Bedarfsplanung relevant, da mit zunehmender
Berufstätigkeit beider Eltern (oder Alleinerziehender) die Nachfrage nach Kita-Plätzen steigt. Zudem
erfordert Berufstätigkeit angemessene Öffnungszeiten der Einrichtungen.
Auf der anderen Seite ist finanzielle Belastung insbesondere für Eltern mit Transfereinkommen der
häufigste Grund, Kinder nicht in eine Kita zu geben. Da die Kitakosten für Geringverdiener und
Bezieher von Transfereinkommen vom Jugendamt ersetzt werden, dürfte dieser Aspekt in Neuruppin
jedoch nur eine untergeordnete Rolle spielen.
In Neuruppin ist in der letzten Zeit eine steigende Nachfrage bei der Betreuung unter Dreijähriger zu
verzeichnen. Auch decken sich die Aussagen der Arbeitsmarkstatistik mit den Beobachtungen im
Hort, wo eine steigende Nachfrage von berufstätigen Eltern nach Betreuung im Frühhort zu
verzeichnen ist.
Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin
Seite 20 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich
Eine seriöse Prognose über die zukünftige Entwicklung der Beschäftigungsquote ist nicht möglich.
Angesichts des im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel zu erwartenden
Fachkräftemangels ist jedoch davon auszugehen, dass die Beschäftigungsquoten zukünftig eher
steigen als sinken werden. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung ging 2003
für Deutschland von einer geringen Zunahme der Beschäftigungsquote um ca. einen Prozentpunkt
bis 2020 aus. Eine signifikante Erhöhung des Anteils der Frauen an den Beschäftigten ist nicht zu
erwarten, da die Beschäftigungsquote der Frauen in Neuruppin bereits heute höher ist als die der
Männer.
Erreichbarkeit
Die (schlechte) Erreichbarkeit von Kindertageseinrichtungen ist für Bezieher von Transfereinkommen
der zweitwichtigste Grund, Kinder nicht in die Tagesbetreuung zu geben.
Im brandenburgischen Kita-Gesetz ist die Erreichbarkeit einer Kita nicht geregelt. In anderen
Zusammenhängen werden je nach Siedlungsstruktur Richtwerte für die zumutbare Entfernung vom
Wohnort zwischen 5 und 20 Minuten Fußweg in Städten und 30 Minuten mit öffentlichen
Verkehrsmitteln in dünn besiedelten Räumen angegeben.
Die (schlechte) Erreichbarkeit von Kindertageseinrichtungen spielt bei Berufstätigen zwar eine
untergeordnete Rolle für den Verzicht auf Kindertagesbetreuung. Das heißt jedoch nicht, dass
Berufstätige keinen Wert auf gute Erreichbarkeit legen. Gerade Pendler sind auf eine gute
Erreichbarkeit angewiesen, um im Rahmen der Betreuungszeiten den Arbeitsweg bewältigen zu
können. Darüber hinaus dürfte das Vorhandensein und die räumliche Nähe von sozialer Infrastruktur
beim Wechsel eines Wohnstandortes im Zusammenhang mit Familiengründung und
Wohneigentumsbildung eine Rolle spielen.
In Neuruppin decken die Kitas bei einem Radius von einem Kilometer (je nach Wegeführung ca. 15-
20 Minuten Fußweg) die Kernstadt weitestgehend ab. Nicht erreicht wird dieser Wert insbesondere
im Bereich Treskow/ Keglitz. Diese Stadtteile sind jedoch an die Stadtbuslinie angebunden, mit der
die Kitas Kunterbunt und Gänseblümchen hervorragend zu erreichen sind. Insofern kann hier
ebenfalls von einer zumutbaren Entfernung ausgegangen werden.
Aus allen Ortsteilen von Neuruppin werden mit dem ÖPNV Kitas in weniger als 30 Minuten erreicht.
Als nicht optimal stellt sich dabei die Lage der Kita Sonnenland in Wuthenow dar, die ca. 700 m von
der Bushaltestelle entfernt liegt.
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung
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5.2 Versorgungsgrad in Neuruppin
5.2.1 Methodische Vorbemerkung zur Berechnung des Versorgungsgrades
Der Versorgungsgrad der Kindertagesbetreuung wird bundeseinheitlich zum 15. März eines Jahres
ermittelt. Nur anhand dieser Werte ist der Versorgungsgrad zwischen einzelnen Kommunen und
Regionen vergleichbar. Vom Landkreis wird der Versorgungsgrad im Jahresdurchschnitt angegeben.
Für die Kapazitätsplanung erforderlich ist jedoch die Angabe der maximal zu betreuenden Kinder im
jeweiligen Jahr. Da der Rechtsanspruch mit der Vollendung des dritten (zukünftig ersten)
Lebensjahres beginnt, erscheint die Berechnung des Versorgungsgrades zu einem Stichtag im ersten
Quartal unzureichend. Ein Kind muss zum Zeitpunkt der Vollendung des dritten (ersten) Lebensjahres
aufgenommen werden. Somit kommen über das Jahr verteilt immer neue Kinder dazu, während die
ältesten nur einmal im Jahr zum Schulanfang (am 1. August) den Kindergarten verlassen. Die
notwendige Kapazität wäre also zum Schuljahresende zu berechnen.
Unter der Annahme, dass zwischen 15. März und 31. Juli keine neuen Kinder aufgenommen würden,
würde der Versorgungsgrad bei den unter Dreijährigen bis zum Juli um über 10 Prozentpunkte
sinken. Um einen gleichbleibenden Versorgungsgrad zu erreichen, müssten – bezogen auf die
Kapazität von Kinderkrippe und Kindergarten insgesamt - ca. 7 % mehr Plätze zur Verfügung stehen,
als zum Stichtag 15.3. benötigt werden. Ursache dafür ist, dass sich je nach Stichtag die
Grundgesamtheit verändert, d.h. es kommen anspruchsberechtigte Kinder hinzu, die zwischen März
und Juli geboren werden, während sich die Anzahl der älteren Kindergartenkinder in diesem
Zeitraum nicht verändert.
In der Praxis dürfte die Aufnahme von Kindern bisher jedoch über das Jahr ungleicher verteilt sein,
als die Geburten. Insbesondere Kinder, die in der ersten Jahreshälfte das dritte (erste) Lebensjahr
vollenden, werden nicht zuletzt aus Kapazitätsgründen oft erst zum Schuljahresbeginn
aufgenommen.
Die für die vorliegende Planung ausgewerteten Daten haben den Stand von Anfang Mai 2009 und
liegen damit genau zwischen dem bundesweiten Stichtag und dem Schuljahresende mit der im
Jahresverlauf zu erwartenden höchsten Nachfrage. Für die Bedarfsplanung wird mit dem
vergleichbaren Versorgungsgrad vom 15. März gerechnet. Für den ausgeblendeten Zeitraum
zwischen 15.3. und 31.7. ist bei Beibehaltung des Versorgungsgrades eine Kapazitätsreserve
einzuplanen.
5.2.2 Versorgungsgrad im Vergleich mit dem Land Brandenburg
Das Land Brandenburg verfügte 2007 nach Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern über den
dritthöchsten Versorgungsgrad für Kinder im Krippenalter. Von 44 % im Jahr 2000 war eine Abnahme
auf 39 % in 2004 zu verzeichnen, danach ist der Versorgungsgrad wieder bis auf fast 45 % in 2007
angestiegen. Der Versorgungsgrad steigert sich dabei von ca. 6% bei den unter Einjährigen bis fast
70% bei den Zwei- bis Dreijährigen.
Bei den Drei- bis Sechsjährigen liegt Brandenburg mit 94,5 % im Jahr 2008 beim Versorgungsgrad
ebenfalls an der Spitze der Bundesländer. In dieser Altersgruppe gibt es zwar auch in einigen
westdeutschen Bundesländern vergleichbare Quoten, jedoch mit deutlich geringeren Werten bei der
Ganztagesbetreuung.
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In Neuruppin liegt der Versorgungsgrad 2009 jeweils geringfügig unter dem Durchschnitt des
Bundeslandes vom Vorjahr, jedoch innerhalb des Rahmens, in dem sich die Landeswerte in den
letzten Jahren bewegt haben. Die Kindertagespflege für die unter Dreijährigen ist weniger stark
ausgeprägt als im Landesdurchschnitt.
0 bis unter 3 davon 1 bis unter 3 3 bis Einschulung gesamt
Einwohner 763 508 867 1630
Neuruppiner Kitakinder in Neuruppin 304 295 799 1103
Kinder in Kitas Auswärts 3 3 13 16
Tagespflege 14 14 14
Summe 321 312 812 1133
Versorgungsgrad Neuruppiner Kinder 42,1% 61,4% 93,6% 69,5%
Versorgungsgrad Brandenburg (2008) 44,8% 94,5%
Anteil Tagspflege (bezogen auf Einwohner unter 3 Jahre) 1,0%
Anteil Tagespflege Brandenburg 3,0%
Tabelle 5-2 Versorgungsgrad Neuruppiner Kinder im Mai 2009 nach Altersgruppen
im Vergleich zu Brandenburg (MBJS und eigene Berechnungen)
Mit etwa 1100 Kindern besuchen die meisten Neuruppiner Kinder eine Kita in Neuruppin, weitere 30
werden in einer Kita außerhalb der Stadt oder in der Tagespflege betreut.
5.2.3 Sozialräumliche Unterschiede beim Versorgungsgrad
Zwischen den Stadtteilen bestehen Unterschiede beim Versorgungsgrad im Kitabereich. Auch wenn
hier die Daten einer Kita nicht ausgewertet und die Tagespflege bei den unter Dreijährigen nicht
berücksichtigt werden konnten, werden Unterschiede im Versorgungsgrad deutlich. Auffällig ist
dabei der geringe Versorgungsgrad der Jahrgänge 2006 und 2007, also der unter Dreijährigen in der
Altstadt, der Rheinsberger Vorstadt und im WK III, während die Eichendorff- und Musikersiedlung,
Lindenalle, Keglitz, aber auch die Seegemeinden deutlich überdurchschnittliche Betreuungsquoten
aufzuweisen haben. Im Kindergartenalter ist die Rangfolge teilweise umgekehrt. Die Zahlen deuten
darauf hin, dass bei sozial abgesicherten Familien neben dem Rechtsanspruch andere Faktoren, wie
die persönliche Einstellung eine Rolle für die Entscheidung zur Inanspruchnahme der Kitabetreuung
spielen.
Jahrgänge
2006/ 2007
Jahrgänge
2003-2005
Altstadt 57% 96%
Bahnhofsvorstadt 66% 87%
Vorstadt Nord 64% 96%
Rheinsberger Vorstadt 59% 79%
WK I 67% 90%
WK II 63% 98%
WK III 50% 96%
Gildenhall/ Lindenallee 70% 90%
Weitere Stadtteile 75% 86%
Alt Ruppin 83% 92%
Ortsteile 75% 79%
Gesamtergebnis 65% 90%
Tabelle 5-3 Versorgungsgrade nach Geburtsjahrgängen und Stadtteilen
(eigene Berechnungen, ohne Einrichtung „Kinderland Europa“ und ohne Tagespflege)
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung
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5.2.4 Regionaler Bezug
Vergleichsweise gering ist die Anzahl von Neuruppiner Kindern, die in einer Einrichtung außerhalb
der Stadt betreut werden. Bemerkenswert dabei ist, dass auch aus den peripher gelegenen
Ortsteilen nur vereinzelt Neuruppiner Kinder außerhalb der Stadt betreut werden. Zwei Kinder
besuchen aufgrund fehlender Plätze in Neuruppin die Integrationskita in Kyritz.
Dagegen ist die Zahl auswärtiger Kinder, die in Neuruppiner Einrichtungen betreut werden, mit über
70 (ohne Hortbetreuung) deutlich höher. Der größte Teil davon entfällt allerdings auf die
Einrichtungen der freien Träger mit ihren speziellen Profilen. So sind jeweils 15 Kinder im
Evangelischen Kindergarten bzw. im Montessori-Kinderhaus sowie weitere 10 Kinder im Kinderland
Europa. Die IntegrationsKita Bummi des ASB betreut 11 auswärtige Kinder. Darüber hinaus werden in
den Kitas der Ortsteile (Radensleben, Wuthenow, Bechlin) noch einige Auswärtige betreut. Die
meisten Kinder kommen aus Fehrbellin und Temnitz. Die Anzahl der auswärtigen Kinder, die in
Neuruppiner Einrichtungen betreut werden, hat sich in den letzten Jahren kaum verändert und spielt
insgesamt eine untergeordnete Rolle.
5.3 Annahmen zur Entwicklung des Versorgungsgrades
Mit der Einführung des Rechtsanspruches für ein- und zweijährige Kinder wird ein Anstieg des
Versorgungsgrades in diesem Bereich erwartet. Das einzige Bundesland, in dem der Rechtsanspruch
auf Betreuung für unter Dreijährige bereits besteht, ist Sachsen-Anhalt. Der Versorgungsgrad dort lag
2006 und 2007 acht bis zehn Prozentpunkte höher als in Brandenburg. In keinem Landkreis wurden
jedoch mehr als 60 % der unter Dreijährigen betreut.
Für die Bedarfsplanung wird davon ausgegangen, dass sich der Versorgungsgrad auch nur in diesem
Bereich maßgeblich verändert, während der Versorgungsgrad bei den unter Einjährigen gleich bleibt.
Ziel der Bundesregierung ist die Anhebung der Quote bei den Unter Dreijährigen auf 35 % (in
Westdeutschland). Bezogen auf die Ein- und Zweijährigen wären das ca. 50 % der Kinder. Das
Angebot in Ostdeutschland wird vom Bund als ausreichend angesehen.
Die räumlich differenzierte Auswertung in Neuruppin deutet auf einen höheren Versorgungsgrad bei
Berufstätigen. Die Veränderungen im Arbeitsmarkt führen bereits aktuell zu einem Anstieg der
Betreuungsnachfrage. Mit einer weiteren durch den Fachkräftemangel bedingten Erhöhung der
Beschäftigungsquote kann auch der Betreuungsbedarf ansteigen.
Bei den Arbeitslosen, die nach der momentanen Regelung keinen Rechtsanspruch auf die Betreuung
unter Dreijähriger haben, ist von einem geringeren Versorgungsgrad auszugehen. Die arbeitslosen
Eltern sind damit diejenigen, die von der Änderung der Rechtslage 2013 am meisten profitieren.
Außerdem weist die Sozialberichterstattung des MASGF darauf hin, dass Kita-Plätze auch wegen der
Höhe der Betreuungskosten nicht in Anspruch genommen werden, obgleich es die Möglichkeit einer
Bezuschussung gemäß SGBVIII gibt.
Keine Erfahrungswerte gibt es zur Wirkung des Betreuungsgeldes, dessen Einführung zusammen mit
dem Rechtsanspruch für unter Dreijährige von der Bundesregierung beschlossenen wurde. Es ist
jedoch wahrscheinlich, dass insbesondere arbeitslose Eltern in ohnehin angespannter finanzieller
Situation eher auf das Betreuungsgeld zurückgreifen, als auf eine kostenpflichtige Kita. Somit ist es
nicht auszuschließen, dass sich bei dieser Gruppe der Versorgungsgrad ab 2013 sogar noch reduziert.
Die Auswirkungen einer möglichen Erhöhung der Arbeitslosenzahl bei zeitgleicher Einführung eines
Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin
Seite 24 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich
Betreuungsgeldes sind kaum abzuschätzen. Von einer signifikanten Reduzierung der
Beschäftigungsquote infolge des Betreuungsgeldes wird nicht ausgegangen.
Die Einführung einer in anderen Bundesländern praktizierten Kostenfreiheit für die
Kindertagesbetreuung würde sich vermutlich ebenfalls auf den Versorgungsgrad auswirken.
Unter Berücksichtigung der beschriebenen Aspekte wird für die Bedarfsplanung von einem Anstieg
des Versorgungsgrades der Ein- bis unter Dreijährigen von derzeit 61,4% (Stand Mai) auf maximal
80% ausgegangen. Das entspricht einer Steigerung des Versorgungsgrades der unter Dreijährigen von
ca. 42% auf um ca. 12 Prozentpunkte auf 54 %. Dieser Wert wird als Maximalwert angenommen,
während insbesondere die Einführung eines Betreuungsgeldes die Verringerung der Quote zur Folge
haben könnte. Als Minimalvariante wird daher nach einem kurzfristigen leichten Anstieg mit einem
Rückgang auf den heutigen Versorgungsgrad gerechnet.
Im Zusammenhang mit der Bildungsdiskussion gibt es auf Bundes- und Landesebene Bemühungen,
dass im letzten Jahr vor der Einschulung alle Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen. Denkbar
ist dabei auch die Befreiung von Kitagebühren für das Jahr vor der Einschulung. Vor diesem
Hintergrund wird für die Bedarfsplanung von einem Versorgungsgrad von 96 % ausgegangen.
5.4 Szenarien zum Betreuungsbedarf
Unter Berücksichtigung von demographischer Entwicklung und zukünftigen Wanderungsbewegungen
ergibt sich auf der Grundlage der Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung im Zusammenhang mit den
aufgezeigten Alternativen zur Entwicklung des Versorgungsgrades folgendes Spektrum an
Entwicklungsmöglichkeiten des Betreuungsbedarfes.
0
200
400
600
800
1000
1200
Szenarien zur Entwicklung des Betreuungsbedarfes im Kitabereich
Kinder 3 bis Einschulung
Positivszenario
Basisszenario
Landesprognose
Negativszenario
Kinder 1 bis unter 3
Positivszenario
Basisszenario - steigende Quote
Landesprognose
Basisszenario - stagnierende
Betreuungsquote
Negativszenario
Kinder unter 1
Positivszenario
Basisszenario
Landesprognose
Negativszenario
Abbildung 5-4 Szenarien zur Entwicklung des Betreuungsbedarfes im Kita-Bereich
Bei allen Prognoseunsicherheiten lässt sich absehen, dass die Ausweitung des Betreuungsanspruchs
zu einem Zeitpunkt kommt, an dem die stärksten Jahrgänge im Kitaalter sind.
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung
Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 25 von 92
5.5 Herkunft der Kita-Kinder nach Sozialräumen
Die Verteilung der betreuten Kinder nach Sozialräumen und Einrichtungen stellt sich folgendermaßen
dar:
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Gesam
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ebnis
Altstadt 3 30 27 24 x x 7 3 x 19 6 x 10 k.A. 24 14 172
Bahnhofsvorstadt x 12 18 11 x x 5 x x 8 x x 5 k.A. 9 4 75
Vorstadt Nord x 11 4 6 x x x x x x x x 5 k.A. 6 4 40
Rheinsberger Vorstadt x 18 8 9 x x 4 x x 5 x x 3 k.A. x x 55
WK I x x 17 14 x x x x x 3 x x x k.A. x x 37
WK II x x 52 53 x x x x x 15 x x x k.A. 3 10 140
WK III x 3 43 59 x x x x x x x x x k.A. x 5 114
Lindenallee/ Gildenhall 14 4 9 7 x x x 15 x x 8 x 5 k.A. 3 6 76
Weitere Stadtteile x 8 30 8 5 x 15 3 x 21 x x 5 k.A. 10 21 128
Alt Ruppin x 3 4 4 x 54 x x 10 x x x x k.A. x x 85
Ortsteile 8 x 11 9 15 7 4 10 x 5 35 22 5 k.A. 7 7 147
Umland 4 x 6 x x x 3 x x 11 6 x 19 10 15 8 89
Gesamtergebnis 35 92 229 205 25 70 40 35 17 93 58 24 60 44 82 83 1192
Tabelle 5-5 Herkunft der Kinder nach Kitas (x = weniger als 3 Kinder)
Prozent nach Stadtteil _K
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Altstadt 2% 17% 16% 14% 0% 0% 4% 2% 0% 11% 3% 0% 6% 0% 14% 8% 100%
Bahnhofsvorstadt 0% 16% 24% 15% 0% 0% 7% 0% 0% 11% 0% 0% 7% 0% 12% 5% 100%
Vorstadt Nord 0% 28% 10% 15% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 13% 0% 15% 10% 100%
Rheinsberger Vorstadt 0% 33% 15% 16% 0% 0% 7% 0% 0% 9% 0% 0% 5% 0% 0% 0% 100%
WK I 0% 0% 46% 38% 0% 0% 0% 0% 0% 8% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 100%
WK II 0% 0% 37% 38% 0% 0% 0% 0% 0% 11% 0% 0% 0% 0% 2% 7% 100%
WK III 0% 3% 38% 52% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 4% 100%
Lindenallee/ Gildenhall 18% 5% 12% 9% 0% 0% 0% 20% 0% 0% 11% 0% 7% 0% 4% 8% 100%
Weitere Stadtteile 0% 6% 23% 6% 4% 0% 12% 2% 0% 16% 0% 0% 4% 0% 8% 16% 100%
Alt Ruppin 0% 4% 5% 5% 0% 64% 0% 0% 12% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 100%
Ortsteile 5% 0% 7% 6% 10% 5% 3% 7% 0% 3% 24% 15% 3% 0% 5% 5% 100%
Umland 4% 0% 7% 0% 0% 0% 3% 0% 0% 12% 7% 0% 21% 11% 17% 9% 100%
Gesamtergebnis 3% 8% 19% 17% 2% 6% 3% 3% 1% 8% 5% 2% 5% 4% 7% 7% 100%
Tabelle 5-6 Verteilung der Kinder aus den Sozialräumen auf die Kitas in Prozent
Die höchste Konzentration von Kindern aus dem unmittelbaren Umfeld auf eine Kita findet sich in Alt
Ruppin. Vor dem Hintergrund des deutlich abgrenzbaren Sozialraumes ist das auch nicht erstaunlich.
Bemerkenswert ist jedoch die ebenfalls überdurchschnittlich starke Konzentration der Kinder aus
dem WK III auf die Kita Kunterbunt verbunden mit einem äußerst geringen Anteil von Kindern aus
diesem Stadtteil in den Kitas der freien Träger. Zwar ist auch hier die Wohnortnähe ein Faktor, jedoch
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ist eine ähnliche Konzentration auf eine – ansonsten eher weniger nachgefragte Kita – in keinem
anderen Bereich der Kernstadt zu finden. Diese Beobachtungen wiederholen sich vom Grundsatz her
auch bei den Grundschulen.
5.6 Bestand und Entwicklungspotentiale der Kitas
Die für die genehmigte Kapazität notwendige Spielfläche weicht aufgrund der Berücksichtigung von
Fluchtwegen und Stellflächen für Betten in der Regel von der Flächensumme der Gruppenräume und
weiteren regelmäßig pädagogisch genutzten Räume ab.
5.6.1 Städtische Einrichtungen
5.6.1.1 Kita Birkengrund
Birkengrund 14
geöffnet 6.30 - 17.00 Uhr
Lage und Einzugsgebiet:
Die Kita befindet sich in einer alten Villa im Stadtteil Lindenallee östlich des Ruppiner Sees. Das
Einzugsgebiet der Kita erstreckt sich auf einen Bereich von den Dörfern östlichen des Sees bis in den
Innenstadtbereich. Fast die Hälfte der Kinder kommt direkt aus dem Bereich Lindenallee, was
umgekehrt allerdings nur etwa ein Viertel der Kitakinder aus diesem Bereich ausmacht.
Pädagogisches Profil
- Liebe zur Natur und Auseinandersetzung mit der Umwelt
- Gestaltung der Außenflächen mit den Kindern
- Grundsätze der elementaren Bildung
Angebote von Dritten in der Kita
- Englisch (mit einer hohen Teilnahmerate)
Kooperationen im Sozialraum
Ein wichtiger Kooperationspartner ist die Grundschule Gildenhall (gemeinsame Turnstunden mit der
1. Klasse). Die Kita hat für den Stadtteil offene Aktivitäten (Sommerfest, Martinsumzug) und besucht
Senioren zu runden Geburtstagen.
Eine engagierte Elternschaft unterstützt die Kita bei Renovierungsarbeiten und der Gestaltung des
Außenbereiches.
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Raumbestand
"Birkengrund" Anzahl m²
Gruppenräume 4 109
Säuglingsraum/ Schlafraum 1 10
Isolierraum/ Schlafraum
Bewegungsraum 1 19
Snoozleraum
Töpferei -
Kinderküche -
Flur 19
Garderobe/Vorraum/Übergabe 12
Kinderwagenraum -
Außenfläche 2221
genehmigte Kapazität 34
notwendige Spielfläche 119
notwendige Außenfläche 340
Die Kita konnte durch den Anbau einer Feuertreppe als Standort erhalten werden. Im Anschluss
daran wurden auch die Sanitärräume erneuert. Wünschenswert wäre die Einrichtung einer
Kinderküche für die eigene Essenszubereitung mit den Kindern.
Der Baukörper der Kita Birkengrund eignet sich nicht für einen Ausbau entsprechend der aktuellen
Anforderungen an eine Kindertagesstätte. Insbesondere ist es selbst bei umfänglichen Umbauten
kaum möglich, einen direkten Zugang der Freiflächen von den Gruppenräumen aus zu schaffen.
Ebenfalls ungünstig sind die baulichen Voraussetzungen für die Herstellung eines barrierefreien
Zugangs und eines Kinderwagenraumes.
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5.6.1.2 Kita Eichhörnchen
Kastaniensteg 7
geöffnet von 6.00 bis 17.00 Uhr
Lage und Einzugsgebiet:
Mit ihrer Lage am Kastaniensteg unmittelbar hinter dem Bahnhof Rheinsberger Tor hat die Kita
Eichhörnchen von den städtischen Einrichtungen die größte Nähe zur Altstadt.
Die meisten betreuten Kinder kommen aus der Altstadt, die größte Bedeutung hat die Kita hingegen
für die Stadtteile Rheinsberger Vorstadt (wo sich die Kita auch befindet) und die benachbarte
Vorstadt Nord. Einzelne Kinder kommen aus weiteren Stadtteilen (u.a. Eichendorffsiedlung,
Lindenallee, Alt Ruppin und WK der Südstadt).
Pädagogisches Profil
Schwerpunkte im sozialen Leben der Kinder sind:
1. Toleranz, Verständnis füreinander und Moralische Regeln – wird zusätzlich gefördert durch
die räumliche Nähe und die Kooperation mit der Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige
Entwicklung
2. Gesundheitsförderung – gesunde Ernährung
3. Entwicklung von Erziehungspartnerschaften mit den Eltern.
Angebote von Dritten in der Kita
- Musikalische Früherziehung (Musikschule, ab 4 Jahren),
- Englisch (ab 5 Jahren) und
- Sport mit Musik (ab 4)
Für diese Angebote werden der Sport- und Musikraum bzw. der Kreativraum genutzt
Kooperationen im Sozialraum
Wichtigster Kooperationspartner ist die Grundschule Wilhelm Gentz. Die Kita übernimmt die
Betreuung der Hortkinder im Frühhort. Die Vorschulkinder besuchen 1x monatlich die Schule und
haben dort persönliche Paten. Seitens der Schule gibt es ein Vorleseprojekt für die Kita-Kinder.
Mit der benachbarten Förderschule werden ebenfalls gemeinsame Aktivitäten (z.B. Theater,
Erntedank) und gegenseitige Besuche durchgeführt.
Weitere Kooperationen gibt es mit der Diakonie (Programmgestaltung für Senioren in der
Tagespflege) und mit der AOK im Rahmen des Projektes Tiger-Kids.
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Raumbestand
"Eichhörnchen" Anzahl m²
Gruppenräume 7 307
Säuglingsraum/ Schlafraum 2 16
Isolierraum/ Schlafraum
Bewegungsraum 1 70
Snoozleraum -
Bastelraum/ Töpferei 39
Kinderküche -
Flur 192
Garderobe/Vorraum/Übergabe 3 62
Kinderwagenraum -
Außenfläche 5358
genehmigte Kapazität 92
notwendige Spielfläche 322
notwendige Außenfläche 920
Die Kita Eichhörnchen ist ein eingeschossiger, teilweise unterkellerter Bau, der jedoch nicht
barrierefrei ausgebaut ist.
Die Kita ist teilsaniert. Für die Fertigstellung des letzten Sanitärtraktes, die Hüllensanierung
(Dämmung) und die Kücheneinrichtung sind 300.000 € veranschlagt. Heizung und Elektroanlage sind
nach Auskunft der Kitaleitung ebenfalls noch zu sanieren.
Die Kapazität kann unter den bestehenden baulichen Bedingungen als ausgereizt gelten.
Die Krippenbetreuung ist mit der derzeitigen Organisation der Kita nicht weiter ausbaufähig. Im
Krippentrakt sind zwei Gruppen mit 16 bzw. 12 Kindern untergebracht. Ehemalige Nebenräume
(Büro und Isolierraum) werden als zusätzliche Schlafräume benutzt.
Die Umgestaltung der Räume mit einer flexibleren Gestaltung mit Bildungsbereichen (Leseecke,
Experimentierecke) steckt noch in den Anfängen. Die Krippenkinder haben direkten Zugang zu den
Freiflächen.
Die Kita verfügt über einen ausreichend großen Spielplatz, allerdings mit Erneuerungsbedarf bei der
Ausstattung.
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5.6.1.3 Kita Gänseblümchen
Saarlandstraße 21
geöffnet von 6:00 bis 17:00 Uhr
Gänsestübchen e.V.: 5:30 – 6:00 Uhr und 17:00 – 20:30 Uhr
Lage und Einzugsgebiet:
Die größte Kita der Stadt mit ihrer zentralen Lage zwischen Altstadt und WK II besuchen Kinder aus
der ganzen Stadt. Etwa die Hälfte der Kinder kommt aus den WK I bis III. Insofern ist in der Kita eine
gemischte soziale Zusammensetzung vorzufinden.
Pädagogisches Profil
Die Kita arbeitet mit halboffenen Gruppen: Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr werden die
Kinder in altersgemischten Gruppen bis zur Einschulung betreut. Idealerweise sind die Jahrgänge in
diesen Gruppen gleichmäßig verteilt (ca. 8 Kinder pro Jahrgang). Die Gruppe wird normalerweise bis
zu Einschulung nicht gewechselt. Die Betreuung wird in einer halboffenen Form organisiert, an den
offenen Angeboten können die Kinder je nach individuellem Entwicklungsstand teilnehmen.
Besonderes Ziel der Kita ist die Förderung begabter und hochbegabter Kinder. Die entsprechende
Fortbildung haben alle Erzieherinnen
Weiteres wichtiges Thema ist Körper und Gesundheit, wozu neben Angeboten für die Kinder auch die
Beratung der Eltern gehört.
Bei der Einnahme der Mahlzeiten steht in der Kita die Schaffung einer familiären Atmosphäre in den
Gruppenräumen im Vordergrund, weshalb auch nicht die Schaffung eines zentralen
Kinderrestaurants angestrebt wird.
Die Vorbereitung auf die Schule erfolgt in der Vorschule mit einem eigenem Vorschulraum
(Heimatkunde, Mengenlehre, Musik, Muttersprache, Kunst).
Spätbetreuung:
Die Kita Gänseblümchen deckt Nachfrage nach Betreuung in Tagesrandzeiten auf der Grundlage des
§9 KitaG ab.
Das Angebot der Früh- und Spätbetreuung (5:30 – 6:00 Uhr und 17:00 -20:30 Uhr) besteht seit 2001
und wird durch den Verein Gänsestübchen organisiert, der zu diesem Zweck von den
Mitarbeiterinnen gegründet wurde. Die Betreuung erfolgt in den Räumen der Kita, die von der Stadt
zur Verfügung gestellt werden. Betreut werden die Kinder von den Erzieherinnen der Kita gegen ein
Entgelt von 3,- € pro Stunde. Für die Spätbetreuung sind derzeit insgesamt 40 Kinder angemeldet,
von denen bis zu acht Kinder in den Abendstunden anwesend sind.
Eine zeitliche Ausweitung des Angebotes auf Wochenendbetreuung oder Übernachtungen ist im
Sinne der Orientierung am Kindeswohl nicht geplant. (vgl. auch Empfehlungen des BMFSFJ und
Gutachten zum Modellprojekt „Einrichtungen mit besonderem Betreuungsbedarf im Spannungsfeld
zwischen Tagesbetreuung und Hilfen zur Erziehung“ im Auftrag des MBJS)
Angebote von Dritten in der Kita
Musik, Englisch, Sport
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Kooperationen im Sozialraum
Für den Übergang zur Grundschule wird mit den Grundschulen Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg
zusammengearbeitet. Bedingt durch Größe und Lage der Kita konzentrieren sich die Übergänger
nicht nur auf diese beiden Grundschulen. Die Kooperationsmöglichkeiten für die Gestaltung des
Überganges in die Schule stoßen damit an ihre Grenzen.
Eine Patenschaft besteht mit dem Seniorenwohnpark mit gegenseitigen Besuchen und gemeinsamen
Aktionen.
Die Kita profitiert vom Verein Gänsestübchen, der von Eltern und Geschäftsleuten unterstützt wird.
Raumsituation und Potentiale
"Gänseblümchen" Anzahl m²
Gruppenräume* 20 847
Säuglingsraum/ Schlafraum
Isolierraum/ Schlafraum 5 39
Bewegungsraum 1 59
Snoozleraum/ Leseraum 1 *
Vorschulraum 1 *
Gemeinschaftsraum 2 *
Bastelraum 1 *
Kinderküche 1 12
Flur 151
Garderobe/Vorraum/Übergabe 172
Kinderwagenraum** ja
Außenfläche 4758
genehmigte Kapazität 231
notwendige Spielfläche 808,5
notwendige Außenfläche 2310
* Zuordnung der Räume mit besonderen Funktionen nicht
eindeutig möglich
** Nutzung von Kellerräumen
An der Kita sind im Laufe der Jahre Erhaltungsinvestitionen erfolgt, so dass sich der Bau derzeit in
einem besseren Zustand befindet, als die benachbarte Kita Kunterbunt. Allerdings wurden keine
umfassenden Maßnahmen vorgenommen, um die Kita auf die heutigen Bedürfnisse auszurichten.
Unbefriedigend ist darüber hinaus der Zustand der Außenanlagen, welche große Betonflächen und
ein wenig differenziertes Bewegungsangebot aufweisen. Davon besonders betroffen ist der
Krippenbereich.
Im Gebäude wird die mangelnde Lärmdämmung als Problem angesehen.
Potentiale werden in der Überdachung des Innenhofes als Bewegungsraum/ Theater/ Musikraum
gesehen.
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5.6.1.4 Kita Kunterbunt
Artur-Becker-Straße 16
geöffnet 6:00 – 17:00 Uhr
Lage und Einzugsgebiet:
Die zweitgrößte Kita der Stadt hat ebenfalls ein großes Einzugsgebiet, allerdings mit einer etwas
stärker ausgeprägten Konzentration auf die WK I bis III. Über die Hälfte der Kinder aus dem WK III
besuchen die Kita Kunterbunt. Aber auch aus den übrigen Stadtteilen besuchen vereinzelt Kinder die
Kita Kunterbunt. Anders als die meisten andere Kitas, verfügte die Kita Kunterbunt zum Anfang des
Schuljahres noch über Kapazitätsreserven zur Aufnahme von Kindern im Laufe des Schuljahres.
Pädagogisches Profil
Hauptanliegen der Kita ist das Wohl der Kinder. Darüber hinaus steht die Sprachförderung im Fokus.
Ein wichtiges Thema für die Kitapädagogik ist eine gesunde Ernährung. Geplant ist deshalb der
Ausbau des Schwerpunktes Ernährung und Bewegung. Ideal wäre die Essenszubereitung durch die
Kinder selbst. Dafür sollte ein Kinderrestaurant mit Kinderküche eingerichtet werden.
Die Betreuung findet in altersübergreifenden Gruppen statt.
Derzeit sind fast 30 Kinder in der Frühförderung. Die angestrebte Einrichtung von
Integrationsgruppen (max. 15 Kinder) mit dem entsprechenden Personalschlüssel konnte bisher nicht
umgesetzt werden. Daher erfolgt die Frühförderung außerhalb der Gruppen.
Geplant ist in der Kita ein Eltern-Kind-Zentrum. Angedacht sind gemeinsame Angebote für Kinder und
Eltern/ Großeltern im Kreativbereich, die Integration des Elterncafés in das Kinderrestaurant,
Angebote zum gemeinsamen Kochen, gemeinsame Spiel- und Sportnachmittage.
Angebote von Dritten in der Kita
Bewegungserziehung
Kooperationen im Sozialraum
Kooperationen zum Übergang in die Schule bestehen mit den Grundschulen Karl Liebknecht und
Rosa Luxemburg.
Intensive Kooperationen bestehen mit dem Mehrgenerationenhaus „Krümelkiste“ (Theaterprojekte,
Themennachmittage, „Powerfrühstück“ mit Senioren, Familienbüro JNWB).
Neu ab Mai 2009 ist ein Kooperationsvertrag mit dem Bauspielplatz.
Enge Kontakte bestehen darüber hinaus zur WBG „Karl-Friedrich-Schinkel“.
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Raumbestand
"Kunterbunt" Anzahl m²
Gruppenräume 18 762
Säuglingsraum/ Schlafraum 2 85
Isolierraum/ Schlafraum 3 23
Bewegungsraum 1 59
Snoozleraum 1 32
Töpferei 1 32
Kinderküche 1 12
Flur 151
Garderobe/Vorraum/Übergabe 194
Kinderwagenraum* 1 9
Außenfläche 10189
genehmigte Kapazität 198
notwendige Spielfläche 693
notwendige Außenfläche 1980
* eigentlicher Kinderwagenraum im Keller ist vermietet
Dieser Bautyp verfügte ursprünglich über zehn Gruppenbereiche mit jeweils zwei Gruppenräumen
von ca. 41 und 45 m² sowie jeweils zugeordneten Sanitärbereichen und Garderoben sowie teilweise
Isolierräumen. Die ehemaligen Isolierräume sind teilweise in den Garderobenbereich integriert.
Im Krippenbereich wird die Kapazität durch die Stellflächen für die Kinderbetten sowie die
anzustrebende Beschränkung auf maximal 10 Kinder pro regelmäßig pädagogisch genutzten Raum
eingeschränkt.
In einem ehemaligen Gruppenbereich sind aktuell ein Vorschulraum sowie ein Elterncafé
eingerichtet. In einem weiteren Gruppenbereich war zwischenzeitlich ein Bewegungsraum
eingerichtet. Aufgrund der aktuell hohen Nachfrage nach Kitaplätzen wurde dieser Bereich für die
Krippenbetreuung reaktiviert.
Aufgrund der Nutzung ehemaliger Gruppenräume für andere Funktionen (Elterncafé) ist die
derzeitige Kapazität der Kita Kunterbunt mit 198 Plätzen festgelegt.
Bewegungsraum im Keller (für die größeren Kinder) – ein weiterer bisheriger Bewegungsraum wird
aktuell aufgrund der Nachfrage nach Krippenbetreuung als Gruppenraum genutzt.
An der Kita vom Bautyp Schwerin sind in der Vergangenheit nur die allernotwendigsten Arbeiten
erfolgt. Entsprechend ist der bauliche Zustand äußerst unbefriedigend. Das betrifft den Zustand der
Sanitärbereiche ebenso wie betriebskostenwirksame energetische Aspekte.
Als Räume für die Frühförderung werden je nach Verfügbarkeit unterschiedliche Räume genutzt
(Elterncafé und Vorschulraum)
Der Innenhof wird derzeit wenig genutzt und könnte durch eine Überdachung als Bewegungsraum/
Aula/ Kinderrestaurant mit Kinderküche nutzbar gemacht werden.
Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin
Seite 34 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich
(Fortsetzung Kita Kunterbunt)
Wünschenswert wäre darüber hinaus ein überdachter Außenbereich für die Krippenkinder.
Die Kita verfügt über einen Töpferraum und einen Brennofen, der derzeit von der Kita allerdings
kaum genutzt wird, da u.a. die Bestuhlung nicht kindgerecht ist. Abends wird die Töpferei von der
Volkshochschule genutzt. Bei Beibehaltung der Nutzung des Töpferraumes durch die VHS ist die
Einrichtung eines kindgerechten Kreativraumes notwendig.
Die Nutzung eines Theaterraums im Keller musste wegen fehlender Fluchtwege zunächst aufgegeben
werden. Mittlerweile sind die brandschutztechnischen Voraussetzungen gewährleistet.
Der ehemalige Kinderwagenraum ist an den Neuruppiner Karnevalsclub vermietet. Angesichts der
steigenden Anzahl von Kindern im Krippenalter stellt sich die Problematik eines geeigneten
Abstellraumes für die derzeit bis zu 60 Kinderwagen.
Die Sanierung der Kita ist kurzfristig geplant. Während der Bauzeit soll die Kita komplett in den
ehemaligen Hort Sonnenkinder ausweichen.
5.6.1.5 Kita Regenbogen
Schulstraße 103 (Bechlin)
geöffnet von 6:15 – 16:45 Uhr
Lage und Einzugsgebiet:
Die Kita ist in einem ehemaligen Wohnhaus in Bechlin untergebracht und hat in diesem Ortsteil auch
ihren wesentlichen Einzugsbereich. Einige Kinder kommen aus der Kernstadt, einige aus Gemeinden
des Amtes Temnitz.
Pädagogisches Profil
Situationsansatz, Jahreszeiten, Interessen der Kinder
enge Zusammenarbeit mit den Eltern
Angebote von Dritten in der Kita
-
Kooperationen im Sozialraum
Die Kita ist im Ortsteil verwurzelt und beteiligt sich aktiv an Dorffestivitäten. Das homogene
Einzugsgebiet begünstigt das Engagement der Elternschaft.
Kooperation mit Grundschulen gibt es kaum, da die Kinder auf unterschiedliche Grundschulen
wechseln.
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung
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Raumbestand
"Regenbogen" Anzahl m²
Gruppenräume 2 61
Gruppenraum/ Bewegungsraum 1 42
Säuglingsraum/ Schlafraum 1 7
Snoozleraum/ Leseraum -
Vorschulraum -
Gemeinschaftsraum -
Bastelraum -
Kinderküche -
Flur 14
Garderobe/Vorraum/Übergabe 65
Kinderwagenraum ja
Außenfläche 1782
genehmigte Kapazität 26
notwendige Spielfläche 91
notwendige Außenfläche 260
Die Kita verfügt über 2 Gruppenräume und einen Bewegungsraum.
Der ehemalige größere Gruppenraum ist als Bewegungsraum eingerichtet worden und wird darüber
hinaus zum Schlafen genutzt. Die Gruppe der größeren Kinder benutzt nunmehr als Gruppenraum
einen relativ kleinen Raum, der nur über die Küche oder den Gruppenraum der kleineren Kinder zu
erreichen ist. Der ehemalige Bewegungsraum im Dachgeschoss wird wegen eines fehlenden zweiten
Fluchtweges nicht mehr genutzt. Insofern gestaltet sich die Raumsituation für die Gruppe der
größeren Kinder sehr beengt.
Ein direkter Zugang der Freiflächen von den Gruppenräumen lässt sich aufgrund der
Grundstückssituation nicht verwirklichen.
Fenster, Türen und der Sanitärbereich wurden 2007 erneuert, derzeit wird die Gebäudehülle saniert,
anschließend ist die Sanierung der Gruppenräume geplant. Für die Erneuerung der Außenanlagen
sind 20.000 € eingeplant.
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5.6.1.6 Kita Spatzennest
Alt Ruppin, Fontaneweg 3c
geöffnet von 6:00 – 17:00 Uhr
Lage und Einzugsgebiet
Die Kita liegt im westlichen Teil Alt Ruppins und in einer unbefestigten Anliegerstraße in
unmittelbarer Nähe zum Wald.
Drei Viertel der Kinder dieser Kita kommen aus Alt Ruppin. Damit gehen auch die meisten Alt
Ruppiner Kinder in das Spatzennest. Wichtig ist die Kita darüber hinaus für die Ortsteile im Norden
und Osten.
Pädagogisches Profil
Grundsätze der elementaren Bildung: „Jedes Kind bildet sich selbst“.
Dazu sind in den Räumen Bildungsbereiche eingerichtet. Darüber hinaus nutzt die Kita die Nähe zum
Wald für umfangreiche Bewegung in der Natur.
Angebote von Dritten in der Kita
Englisch, Tanzen
Kooperationen im Sozialraum
Enge Beziehungen bestehen zur Grundschule am Weinberg, mit der es auch einen gemeinsamen
Förderverein gibt. Mit der Schule zusammen werden Lesestunden und Wandertage durchgeführt.
Die Kita beteiligt sich an Alt Ruppiner Events (Korsofahrt, Weihnachtsbasar)
Als Besprechungsraum für die Erzieherinnen wird das Spatzencafé genutzt.
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Raumbestand
"Spatzennest" Anzahl m²
Gruppenräume 7 189
Säuglingsraum/ Schlafraum -
Essenraum 1 29
Bewegungsraum 1 57
Snoozleraum/ Leseraum -
Vorschulraum -
Gemeinschaftsraum -
Bastelraum -
Kinderküche -
Flur 61
Garderobe/Vorraum/Übergabe 7
Kinderwagenraum -
Außenfläche 7884
genehmigte Kapazität 71
notwendige Spielfläche 248,5
notwendige Außenfläche 710
Die Kita ist in einem nicht barrierefreien Flachbau untergebracht.
Die Sanitäranlagen sind bereits erneuert, für die Hülle, den Innenausbau und Außenanlagen sind
250.000 € veranschlagt.
Der Krippenbereich ist in einem separaten Flügel untergebracht und hat eine Kapazität von maximal
20 Plätzen. Die Gruppenräume des Krippenbereichs haben direkten Zugang zum Freigelände.
Die angestrebte Einrichtung von Bildungsbereichen ist aufgrund der Raumsituation nur bedingt
möglich. Insbesondere fehlen flexibel nutzbare kleinere Räume (Frühförderung, Englisch,
Experimentierecken)
Angesichts der baulichen Situation wird eine offene Arbeit mit dem aktuellen Personalschlüssel als
nicht durchführbar angesehen.
Die Kita verfügt über ein Spatzencafé in einem Flurraum. Hier wäre eine Vergrößerung und
Einrichtung einer Kinderküche zulasten der nicht mehr in dieser Größe notwendigen
Vorbereitungsküche wünschenswert.
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5.6.1.7 Kita Storchennest
Gentzstraße 21
geöffnet von 6:30 – 17:00 Uhr
Lage und Einzugsgebiet: Die Kita liegt in der Gentzstraße im sogenannten Musikerviertel, einem
Einfamilienhausgebiet am nördlichen Kernstadtrand. Angesichts der geringen Größe der Kita ist das
Einzugsgebiet bemerkenswert. Es erstreckt sich weit über den Stadtteil hinaus. Nicht nur aus der
Altstadt und der Bahnhofsvorstadt kommen Kinder, auch aus den Ortsteilen und dem Umland sind
einzelne Kinder vertreten. Für die Eichendorff- und Musikersiedlung ist die hier gelegene Kita mit
44% der betreuten Kinder die bedeutendste. Der Lage und dem Einzugsgebiet entsprechend ist die
Kita durch eine sozial abgesicherte und aktive Elternschaft gekennzeichnet.
Pädagogisches Profil
„Leben mit der Natur“ – dem Profil entsprechend ist die Arbeit durch umfangreiche Beschäftigung im
Wald gekennzeichnet.
Die Kita bietet offene Gruppenarbeit und hat anstelle von Gruppenräumen thematische
Bildungsbereiche in ihren Räumen eingerichtet: Sportraum/ Spielraum/ Bastelraum, wenngleich die
Möblierung noch nicht vollständig auf dieses Konzept ausgerichtet ist.
Angebote von Dritten in der Kita
-
Kooperationen im Sozialraum
Kooperationen existieren mit den Grundschulen Rosa Luxemburg und Wilhelm Gentz.
Ein Mal wöchentlich wird die Turnhalle der Grundschule Wilhelm Gentz genutzt. Den Weg von der
Turnhalle zur Kita legen die Kinder im Sinne des auf Bewegung und Natur ausgerichteten Profils zu
Fuß zurück.
Weitere Kooperationen bestehen mit der Raiffeisenbank (u.a. Seniorenarbeit), dem Einkaufszentrum
REAL und dem Seniorenschlösschen Alt Ruppin.
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Raumbestand
"Storchennest" Anzahl m²
Gruppenräume 2 68
Gruppenraum/ Bewegungsraum 1 49
Säuglingsraum/ Schlafraum 1 12
Essenraum -
Snoozleraum/ Leseraum -
Vorschulraum -
Gemeinschaftsraum -
Bastelraum 1 12
Kinderküche -
Flur 29
Garderobe/Vorraum/Übergabe
Kinderwagenraum -
Außenfläche 2187
genehmigte Kapazität 38
notwendige Spielfläche 133
notwendige Außenfläche 380
Die 1985 gebaute Kita ist noch nicht grundsaniert. Für die Sanierung von Fenstern, Fassade und
Sanitär sind 200.000 € veranschlagt.
Die Kita wurde als Kindergarten gebaut, ohne eine Krippengruppe vorzusehen. Entsprechend ist auch
kein Kinderwagenraum vorhanden. Maximal ein Viertel der Kapazität wird für Krippenkinder genutzt.
Die Gruppenräume haben teilweise direkten Zugang zum Freigelände.
Zur weiteren Profilierung wäre die Einrichtung einer Kinderküche wünschenswert, wo die Kinder u.a.
ihr Frühstück selbst zubereiten können. Durch die Einrichtung des Bewegungsraumes sind die
Möglichkeiten für Experimentiergegenstände eingeschränkt worden.
Der nicht unterkellerte Flachbau bietet auch kein Nebengelass z.B. für die Aufbewahrung von
Theaterkulissen.
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5.6.1.8 Kita Tabaluga
Gildenhaller Allee 35
geöffnet von 6:30 – 16:30 Uhr (Freitag bis 16:00 Uhr)
Lage und Einzugsgebiet:
Die Kita liegt im Bereich der Freilandsiedlung Gildenhall. Aus dem Bereich Gildenhall sowie aus den
östlichen Ortsteilen kommen auch die meisten Kinder. Etwa ein Viertel der Kinder kommt jedoch
auch aus den Stadtteilen westlich des Ruppiner Sees. Eine engagierte Elternschaft bereichert die
pädagogische Arbeit.
Pädagogisches Profil
Schwerpunkte: Natur, Kunst, gesunde Lebensweise, Sprachentwicklung
Unter Berücksichtigung des individuellen Entwicklungsstandes gibt es entsprechende offene
Angebote.
„Gesundes Frühstück“ mit abwechselnder Verantwortung der einzelnen Altersgruppen.
Angebote von Dritten in der Kita
Bewegung nach Musik
Kooperationen im Sozialraum
Zum Übergang in die Grundschule besteht eine Zusammenarbeit mit der Grundschule Gildenhall.
Zwei mal monatlich nutzen die älteren Kinder die Turnhalle der Schule.
Waldspaziergänge mit dem Revierförster
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Raumbestand
"Tabaluga" Anzahl m²
Gruppenräume 3 88
Gruppenraum/ Bewegungsraum 1 48
Säuglingsraum/ Schlafraum 1 12
Essenraum -
Snoozleraum/ Leseraum -
Vorschulraum -
Gemeinschaftsraum -
Bastelraum -
Kinderküche -
Flur 29
Garderobe/Vorraum/Übergabe
Kinderwagenraum -
Außenfläche 1994
genehmigte Kapazität 35
notwendige Spielfläche 122,5
notwendige Außenfläche 350
Die 1987 eröffnete Kita ist in einem Bau – analog der Kita Storchennest – untergebracht.
Ähnlich stellen sich auch hier die Raumverhältnisse dar. Wünschenswert wären eine Kinderküche, ein
Sportraum und die Überdachung der Terrasse.
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5.6.1.9 Kita Waldhaus
Alt Ruppin, Gartenstraße 11b
Kapazität: 100 Kinder, davon werden 20 Plätze für den Kindergarten genutzt
geöffnet von 6:00 – 17:00 Uhr
Lage und Einzugsgebiet:
Über die Hälfte der Kinder im Kindergarten kommt aus Alt Ruppin, die Herkunft der anderen Kinder
verteilt sich auf unterschiedliche Stadt- und Ortsteile.
Pädagogisches Profil
In der Kita Waldhaus besteht neben dem Hort der Grundschule Alt Ruppin eine Kita-Gruppe mit einer
Kapazität von bis zu 20 Kindern.
Angebote von Dritten in der Kita
(siehe unter Grundschule Am Weinberg/ Hort Waldhaus)
Kooperationen im Sozialraum
Bedingt durch die Gemeinschaft mit dem Hort ist die Kooperation zur Grundschule Am Weinberg
gegeben. Allerdings konzentriert sich der Förderverein Alt Ruppiner Kinder e.V. auf die Unterstützung
der Schule und der Kita Spatzennest.
Raumbestand
"Waldhaus" - KiGa und Hort Anzahl m²
Gruppenräume 6 257
Bewegungsraum 1 52
Säuglingsraum/ Schlafraum
Essenraum 1 50
Snoozleraum/ Leseraum
Vorschulraum
Gemeinschaftsraum 1 13
Bastelraum
Kinderküche
Flur 66
Garderobe/Vorraum/Übergabe
Kinderwagenraum
Außenfläche 3191
genehmigte Kapazität 100
350
1000
notwendige Spielfläche
notwendige Außenfläche
Die Kitagruppe ist in zwei Gruppenräumen im Erdgeschoss der Kita Waldhaus untergebracht. Der
Bewegungsraum wird sowohl von der Kindergartengruppe als auch von den Hortkindern genutzt. Ein
direkter Zugang zu den Freiflächen aus dem Gruppenraum besteht nicht.
Der Frühhort wird in der Kindergartengruppe mit abgedeckt.
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5.6.2 Zusammenfassung zu den städtischen Kitas
Die kleinen Kitas Storchennest und Tabaluga, aber auch das Spatzennest in Alt Ruppin verfügen
insgesamt kaum über Platzreserven.
Bezogen auf die mögliche Nutzfläche ist hier die höchste Belegungsdichte unter den städtischen Kitas
vorzufinden. Angesichts der bereits bestehenden Relation von pädagogisch genutzten Räumen zur
Gesamtraumkapazität sind auch kaum Reserven mobilisierbar. Umgekehrt besteht in diesen
Einrichtungen Mangel an Abstellmöglichkeiten z.B. für nur temporär genutzte Gegenstände wie
Theaterkulissen oder Außenspielgeräte.
Auch die Empfehlung, dass der Bewegungsraum zusätzlich zu Haupt- und Nebenräumen vorhanden
sein sollte, kann in den kleinen Kitas im Prinzip nicht umgesetzt werden.
Die Kitas Birkengrund und Regenbogen sind in ungeeigneten Gebäuden untergebracht und haben
entsprechend Probleme mit der aktuellen Raumsituation. Als besonders ungünstig stellt sich das
Verhältnis von umbautem Raum und realisierbarer Kapazität in der Bechliner Kita Regenbogen dar.
In den meisten Kitas, insbesondere jedoch in den kleineren und mittelgroßen werden ehemalige
Funktionsräume als zusätzliche Räume für die Betreuung genutzt. Dazu gehören in erster Linie
Schlafräume für Kleinkinder, aber auch als Rückzugsräume für die Kinder (z.B. Leseräume)
Insbesondere die kleineren Kitas sind räumlich nicht auf den Anspruch einer intensiven
Elternkooperation ausgelegt. In der Regel gibt es in diesen Einrichtungen keine Räume für
Teambesprechungen und Elterngespräche. Allerdings erscheint vor dem Hintergrund der sozialen
Zusammensetzung und Herkunft der betreuten Kinder und des entsprechenden Elternengagements
die Notwendigkeit einer intensiveren Ansprache und Einbeziehung auch in den größeren
Einrichtungen vordringlicher.
Daraus ergibt sich eine Situation, in der die kleinen, familiären und besonders nachgefragten Kitas
ihre Kapazitäten nicht erweitern können, während insbesondere in der schlechter nachgefragten Kita
Kunterbunt rein rechnerisch noch Kapazitätsreserven mobilisierbar sind (in Abhängigkeit vom
geplanten Umbau).
Bis auf wenige Ausnahmen ungelöst ist die Lärmschutzproblematik in den Kitas. Die als
pädagogisches Ziel gestellte Anforderung an möglichst umfangreiche Bewegungsmöglichkeiten bringt
auch einen erhöhten Lärmpegel mit sich. Im Sinne des Arbeitsschutzes für die Beschäftigten und des
Gehörschutzes für die Kinder sind daher in den Kitas lärmdämmende Maßnahmen erforderlich.
Keine der städtischen Kitas kann als barrierefrei bezeichnet werden. Durch ihre eingeschossige
Bauweise sind die meisten städtischen Kitas jedoch zumindest barrierearm.
Trotz der überwiegenden Flachbauten hat nur ein Teil der Kitas bzw. nur ein Teil der Gruppenräume
einen direkten Zugang zu den Freiflächen.
Für die zunehmende Anzahl von Kinderwagen im Zuge der erhöhten Nachfrage im Krippenbereich
sind nur in wenigen Einrichtungen adäquate Abstellmöglichkeiten vorhanden.
Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin
Seite 44 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich
5.6.3 Kitas freier Träger
5.6.3.1 Arbeitersamariterbund (ASB)
Der ASB betreibt drei Kitas in Neuruppin. Bereits 1993 hat der ASB die Integrationskita Bummi von
der Stadt übernommen, 2006 die Kita Blaustern in Radensleben, die vorher in Trägerschaft der
evangelischen Kirche lag. 2007 wurde die Kita Sonnenland in Wuthenow vom ASB als Ersatzneubau
errichtet.
Integrationskita Bummi:
Franz-Maecker-Straße 28c
Mit einer Kapazität von insgesamt 90 (93 incl. Ausnahmegenehmigung) ist die Kita im WK I die
einzige Integrationseinrichtung, die auf die integrative Betreuung behinderter Kinder ausgerichtet ist.
Bei einer Gruppengröße von 15 Kindern sind jeweils maximal 5 Integrationskinder vorgesehen. Damit
ergibt sich für die Kita eine Kapazität von 30 Integrationskindern. Durch diese Struktur bedingt hat
die Kita mit elf Kindern einen überdurchschnittlichen Anteil von nicht in Neuruppin wohnenden
Kindern. Ansonsten erstreckt sich das Einzugsgebiet über die gesamte Stadt, mit Schwerpunkten in
Altstadt, WK I und II sowie der Fehrbelliner Tor Vorstadt.
Kita Sonnenland Wuthenow:
Wuthenow, Dorfstraße 53
Die 2007 neu errichtete Kita verfügt über 60 Plätze. Die Übernahme durch den ASB ermöglichte die
zügige Umsetzung des erforderlich gewordenen Neubaus. Um ausreichend Freiflächen anzubieten,
erfolgte durch den ASB auch die Sanierung des außerhalb des Kitageländes gelegenen öffentlich
nutzbaren Sport- und Spielplatzes.
Das Einzugsgebiet der Kita Sonnenland erstreckt sich schwerpunktmäßig auf den Ortsteil Wuthenow
und die weiteren Ortsteile östlich des Ruppiner Sees sowie den Bereich Lindenallee. Einige Kinder
kommen auch aus den Stadtteilen westlich des Sees.
Kita Blaustern Radensleben:
Die kleine Landkita in Radensleben stellt ein wohnortnahes Angebot für die peripher gelegenen
Ortsteile östlich des Ruppiner Sees dar, wo auch fast alle der derzeit 24 Kinder herkommen. Die
Übernahme durch den ASB erfolgte, nachdem der vorherige Träger den Standort aufgeben wollte.
Der ASB erbringt mit seinem Portfolio Betreuungsangebote, die inhaltlich (Integrationskita) oder
räumlich durch die Stadt oder andere Träger nicht (mehr) abgedeckt wurden.
5.6.3.2 Evangelischer Kindergarten
Lage und Einzugsgebiet:
Der evangelische Kindergarten kann als die älteste Kita der Stadt bezeichnet werden. An ihrem
jetzigen Standort im evangelischen Gemeindehaus hat sie eine Kapazität von 65 Plätzen für Kinder im
Alter ab drei Jahren. Davon sind fast ein Drittel von Kindern belegt, die nicht in Neuruppin wohnen.
Die Herkunft der Neuruppiner Kinder verteilt sich mit Ausnahme der WK I – III über die gesamte
Stadt und die Ortsteile. Die Betreuung von Krippenkindern ist auch zukünftig nicht vorgesehen.
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung
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5.6.3.3 Kinderland Europa
Das Kinderland Europa hat eine Kapazität von 45 Plätzen. 2008 waren 16 Plätze von Krippenkindern
belegt. Weitere Auskünfte wurden vom Träger nicht erteilt. Beim Landkreis liegt ein Antrag auf
Erhöhung der Kapazität vor.
5.6.3.4 Montessori Kinderhaus (BBZ)
Das Berufliche Bildungszentrum Wittenberge betreibt als Träger das Kinderhaus Montessori in der
Altstadt auf einem Grundstück mit der Montessori Grundschule. Die Kapazität von 83 Plätzen ist
aufgrund der räumlichen Situation am Standort mit einem begrenzten Freiflächenangebot nicht
erweiterbar. Mit dem Kinderhaus erweitert der Träger die Vielfalt der pädagogischen Konzepte im
Bereich der Kinderbetreuung in Neuruppin. Aufgrund des speziellen pädagogischen Konzeptes
erstreckt sich auch der Einzugsbereich über die Stadtgrenzen. Knapp ein Fünftel der Kinder kommen
nicht aus Neuruppin. In Neuruppin stellt die Altstadt als unmittelbar angrenzender Sozialraum einen
Schwerpunkt des Einzugsgebietes dar, während Alt Ruppin, die Rheinsberger Vorstadt und die WK I –
III unterrepräsentiert sind.
Das Kinderhaus Montessori weist als einzige Kita in der Stadt derzeit noch einkommensunabhängige
Elternbeiträge auf.
5.6.3.5 Kita Wirbelwind der Ruppiner Kliniken
Die Kita in einer Villa auf dem Gelände der Ruppiner Kliniken hat ebenfalls eine lange Tradition
aufzuweisen. Die Kita hat eine Kapazität für 82 Kinder. Davon sind derzeit ca. 30 Plätze im
Krippenbereich belegt und damit das maximal gewünschte Verhältnis von Krippenkindern zu
Kindergartenkinder erreicht. Kapazitätserweiterungen sind trotzt der Vollauslastung und der
ansteigenden Nachfrage nicht geplant. Eine Nachfragesteigerung aufgrund des zukünftigen
Rechtsanspruches für die unter Dreijährigen wird nicht erwartet, da die Beschäftigten auch aktuell
schon den bedingten Rechtsanspruch wahrnehmen.
Der Einzugsbereich der Kita erstreckt sich auf die gesamte Stadt und das Umland (mit 10% der
Kinder). Für den Bereich Keglitz stellt die Kita das räumlich nächste Betreuungsangebot dar, was sich
auch in der Zahl der von dort kommenden Kinder widerspiegelt.
Grundsätzlich ist die Kita auch offen für Betriebsfremde. Angesichts der Vollauslastung und der
bevorzugten Aufnahme von Kindern betriebsangehöriger Eltern hat dieser Aspekt derzeit keine
praktische Relevanz.
5.6.3.6 Gebührenstruktur bei den freien Trägern
Mit der Ausnahme des Montessori-Kinderhauses sind die Gebühren nach dem Einkommen gestaffelt
und bewegen sich im Rahmen der öffentlichen Einrichtungen.
5.6.4 Tagespflege
Mit Stand Mai 2009 gab es in Neuruppin sechs Tagespflegestellen. Die Tagespflegestellen befinden
sich in Karwe, Alt Ruppin, im Bereich Lindenallee, in der Weststadt und in der Fehrbelliner Tor
Vorstadt2.
Für die Berechnung der zukünftig notwendigen Kapazität wird von einem Anstieg der
Betreuungszahlen in der Tagespflege auf bis zu 35 Kinder ausgegangen.
2 Mit Stand Januar 2010 gibt es insgesamt acht Tagespflegestellen, darunter neue in Treskow und Bütow.
Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin
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5.7 Übersicht zu den Kitaplätzen im Bestand
Träger Name Altersgruppen Ortsteil Kapazität
Kapazität
incl.
Ausnahme
angemeldete
Kinder 5/09
Auslastung
5/09 incl.
Ausnahme-
kapazität
Stadt Birkengrund KK, KG 34 34 34 100%
Stadt Eichhörnchen KK, KG 92 92 92 100%
Stadt Gänseblümchen KK, KG 231 231 229 99%
Stadt Kunterbunt KK, KG 198 198 205 104%
Stadt Regenbogen KK, KG Bechlin 26 26 25 96%
Stadt Spatzennest KK, KG Alt Ruppin 71 71 70 99%
Stadt Storchennest KK, KG 38 38 38 100%
Stadt Tabaluga KK, KG Gildenhall 35 35 35 100%
Stadt Waldhaus (incl. Hort) KG, Hort Alt Ruppin 86 100 93 93%
ASB ASB Bummi KK, KG 90 93 93 100%
ASB ASB Blaustern KK, KG Radensleben 23 25 24 96%
ASB ASB Sonnenland KK, KG Wuthenow 60 60 58 97%
Evangelische Kirche Evangelischer KindergartenKG 65 65 60 92%
Southern Cross GmbH Kinderland Europa KK, KG 45 45 44 98%
BBZ Montessori KinderhausKG, Hort 83 83 82 99%
Ruppiner Kliniken Wirbelwind KK, KG 82 82 83 101%
Tagespflege KK 21 14 67%
Summe 1299 1279 98%
Tabelle 5-7 Kapazitäten im Bestand
5.8 Handlungsempfehlungen zur Kita-Entwicklung
Die Anforderungen zur Kitaentwicklung leiten sich aus neuen pädagogischen Konzepten im
Zusammenhang mit der SGB VIII – Novelle als Reaktion auf den Bedeutungswandel von
Kindertagesbetreuung ab. Neben offener Gruppenarbeit gehören dazu auch die Kooperation mit
Eltern, die Kooperation mit kinder- und familienbezogenen Institutionen und Initiativen im
Gemeinwesen (insbesondere Familienbildung und -beratung) und die Kooperation mit Schulen
(Übergang Kita-Schule).
Im Spannungsfeld zwischen angestrebter Individualität bei der Betreuung der Kinder und einer
familiären Atmosphäre einerseits und der bestmöglichen Organisation (insb. Personalplanung)
werden für die Stadt Kitas angestrebt, in denen zwischen 65 und 80 Kindern betreut werden, jedoch
nicht unter 50 und nicht über 100.
Anzustreben ist eine hohe Flexibilität bei der Raumnutzung, insbesondere bei Kitas, für die bereits im
Planungszeitraum absehbar ist, dass ihre Kapazität nicht mehr vollständig benötigt wird. Das trifft vor
allem für die beiden großen Kitas Kunterbunt und Gänseblümchen zu, die in der räumlichen Lage
zum WK II prädestiniert dafür sind, Angebote für die zunehmende ältere Bevölkerung zu schaffen.
Räumliche Flexibilität ist auch vor dem Hintergrund notwendig, dass die tatsächliche Umsetzung von
pädagogischen Konzepten nicht nur von räumlichen, sondern insbesondere auch von personellen
Voraussetzungen abhängig ist, die jedoch nur äußerst begrenzt im Einfluss der Stadt liegen.
Attraktive Angebote im Kitabereich sind gesamtstädtisch als Standortfaktor und „Argument für
Neuruppin“ zu bewerten. Auf der teilräumlichen Ebene ist besonderes Augenmerk auf die
Sozialräume mit Problemen legen (insbesondere WK III).
Auch für den Kitabereich ist der Artikel 24 des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen“ der Vereinten Nationen relevant. Bei zukünftigen Sanierungsmaßnahmen ist daher
auf die Herstellung von Barrierefreiheit zu achten.
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung
Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 47 von 92
Zur Profilierung als Bildungsstandort und einer hohen Lebensqualität gehört auch ein attraktives
Angebot an Kindertageseinrichtungen. Da einerseits nicht vorhersehbar ist, wie stark der Anstieg
durch den neuen Rechtsanspruch tatsächlich wird, und andererseits die Kinderzahlen mittelfristig
rückläufig sind, sollten sich zusätzlich zu schaffende Kapazitäten nicht ausschließlich auf das
Krippenalter zu orientieren. Diese Kapazitäten können vor diesem Hintergrund einerseits durch
temporäre Kapazitätserweiterungen in bestehenden Einrichtungen geschaffen werden. In Neuruppin
kommt dafür mittelfristig jedoch nur die Kita Kunterbunt in Frage, die aufgrund ihrer Größe und der
sozialen Zusammensetzung der Bevölkerung im Einzugsbereich eigentlich durch Verringerung der
Kapazität einen individuelleren Charakter erhalten sollte. Um die notwendige Kapazitätserhöhung zu
ermöglichen und gleichzeitig ein attraktives Kitaangebot für die heutige und die zukünftige
Bevölkerung von Neuruppin zu sichern, wird daher die Neueröffnung einer Kita in der Altstadt
angeregt. Der Stadtteil weist bereits in der Gegenwart eine hohe Anzahl von Kindern auf, schneidet
bei den Kitakapazitäten jedoch unterdurchschnittlich ab. Darüber hinaus ist in der Altstadt auch
zukünftig mit einer steigenden Kinderzahl zu rechnen.
Bei zu erwartender nachlassender Nachfrage aus den WK I bis III besteht dann die Möglichkeit,
zunächst die Kapazität der beiden großen Kitas (Kunterbunt und Gänseblümchen) zu reduzieren.
Mit den dargestellten Empfehlungen ist die dem Basisszenario entsprechende Nachfrage zu
bewältigen. In der Nachfragespitze ist das derzeitige Niveau von Einpendlerkindern jedoch nur zu
gewährleisten, wenn temporär in den Kitas Kunterbunt und Neubau/Altstadt eine
Kapazitätserhöhung vorgenommen werden kann. Entsprechende Möglichkeiten sollten bei den
Baumaßnahmen berücksichtigt werden. Angesichts der bereits in den kommenden Jahren
rückläufigen Kinderzahlen im Umland ist in den dortigen Kitas von einer Entspannung der Situation
auszugehen, so dass mit einer leichten Abnahme der Einpendlerkinder gerechnet werden kann.
Sofern die abnehmenden Kinderzahlen zur Schließung von Standorten im Umland führen, kann es
jedoch auch zu einem Anstieg der Nachfrage in Neuruppin kommen.
Auswirkungen der Aufgabe von Standorten
Auch bei einer mittel- bis langfristig absehbaren Aufgabe einiger Kitastandorte bleibt in Neuruppin
ein vielfältiges Angebot erhalten. Die Aufgabe kleinerer Standorte ermöglicht darüber hinaus die
Optimierung der verbleibenden Kitas hinsichtlich der Raumausnutzung und der Personalorganisation.
Allerdings verlängern sich für einen Teil der Kinder die Wege zur nächsten Kita. Bei der Wahl der Kita
spielen neben der Erreichbarkeit zwar auch andere Faktoren eine Rolle (vgl. Kapitel 5.1 und 5.5),
gleichwohl strebt die Stadt auch zukünftig ein wohnortnahes Versorgungsangebot an.
Unter Berücksichtigung der Gesamtnachfrage können voraussichtlich nach 2020 die Kitas
Birkengrund und Regenbogen (Bechlin) geschlossen werden.
Die Versorgung der Stadtteile östlich des Sees ist nach der Schließung der Kita Birkengrund durch die
Kitas Tabaluga und Sonnenland gesichert. Die Wege verlängern sich für die Bewohner der Lindenallee
teilweise, bleiben jedoch in der Regel zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu bewältigen. Darüber besteht
ein verbesserungsfähiges ÖPNV-Angebot zwischen dem Bereich Lindenallee (Potsdamer Platz) und
der Kita Tabaluga, dessen zukünftiger Bestand vorausgesetzt wird.
Mit der Aufgabe des Standortes der Kita Regenbogen (Bechlin) sind die nächsten Kitas im
benachbarten Kränzlin (ca. 2 km) oder der Neuruppiner Kernstadt (Bummi, Kunterbunt,
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Gänseblümchen) ca. 2,5 bis 3 km von Bechlin entfernt und damit fußläufig nicht mehr in zumutbarer
Zeit erreichbar. Über die Regionallinien ist Bechlin an das ÖPNV-Netz angeschlossen. Die Buslinien
bedienen auch die genannten Kitas.
Mit einer zum Ende des Planungszeitraumes hin möglichen Schließung der Kita Storchennest
verlängern sich die Wege vor allem für die Bewohner der Musikersiedlung, von der es ca. 1.500
Meter zur Kita Eichhörnchen sind. Damit liegt diese Alternative noch in fußläufiger Entfernung.
Ebenfalls, jedoch nicht ganz so stark verlängern sich die Wege aus der Eichendorffsiedlung.
Nicht auszuschließen ist auch, dass die Kita Tabaluga noch innerhalb des Planungshorizontes in Frage
gestellt wird. Bei Schließung dieser Kita würden sich die Wege aus Gildenhall und dem Bereich
Lindenallee zu den nächsten Einrichtungen deutlich verlängern und die Stadtteile in eine ähnliche
Situation geraten wie Treskow/Keglitz, ohne jedoch über eine vergleichbar qualifizierte ÖPNV-
Anbindung zu verfügen. Daher sollte die Kita Tabaluga so lang wie möglich erhalten werden.
Die Auswirkungen des Rückgangs der Nachfrage auf die städtischen Kitas sind auch abhängig von der
Entwicklung bei den freien Trägern.
Offen ist dabei die Zukunft der vom ASB betriebenen Kita Blaustern in Radensleben. Sie erfüllt als
kleine Kita ein Angebot im ländlichen Raum, der jedoch voraussichtlich von einer weiteren Abnahme
der Kinderzahlen betroffen sein wird. Als Alternative steht die ebenfalls vom ASB betriebene Kita
Sonnenland in Wuthenow, wodurch sich für die Hälfte der Kinder, die ohnehin aus einem anderen
Ortsteil kommen, bezüglich der Erreichbarkeit kaum etwas ändern würde. Direkt betroffen von
längeren Wegen wären vor allem die Radenslebener Kinder (12 im Jahr 2009).
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die mögliche Kapazitätsentwicklung der einzelnen
Einrichtungen.
20
07
/8
20
08
/9
20
09
/10
20
10
/11
20
11
/12
20
12
/13
20
13
/14
20
14
/15
20
15
/16
20
16
/17
20
17
/18
20
18
/19
20
19
/20
20
20
/21
20
21
/22
20
22
/23
20
23
/24
20
24
/25
20
25
/26
20
26
/27
20
27
/28
20
28
/29
20
29
/30
20
30
/31
Birkengrund 34 35 34 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35
Eichhörnchen 92 92 92 92 92 92 92 92 92 92 92 92 92 92 92 92 92 92 92 75 75 75 75 75
Gänseblümchen 231 231 231 231 231 231 231 231 231 231 231 231 231 200 200 185 170 150 140 130 120 110 100 90
Kunterbunt 223 198 220 220 200 200 220 225 225 225 220 210 200 200 200 185 170 150 140 130 120 110 100 90
Regenbogen 26 26 26 26 26 26 26 26 26 26 26 26 26 26 26
Spatzennest 71 71 71 71 71 71 71 71 71 71 71 71 71 71 71 71 71 71 71 71 71 71 65 65
Storchennest 34 38 34 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38
Tabaluga 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35
Neubau Altstadt 100 100 100 110 110 110 100 100 80 80 80 80 80 80 80 70 70 70 70 70
Waldhaus (KITA-Teil) 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20
ASB Bummi 90 93 90 93 93 93 93 93 93 93 93 93 93 93 93 93 93 93 93 93 93 93 93 75
ASB Sonnenland 60 58 58 58 58 58 58 58 58 58 58 58 58 58 58 58 58 58 58 58 58 58 58 58
ASB Blaustern 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23
Evangelischer Kindergarten 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65
Kinderland Europa 46 45 45 45 45 45 45 45 45 45 45 45 45 45 45 45 35 35 35 35 35 35 35 35
Montessori Kinderhaus 83 83 83 83 83 83 83 83 83 83 83 83 83 83 83 83 75 75 75 75 65 65 65 65
Wirbelwind (Ruppiner Kliniken) 82 82 83 83 83 83 83 83 83 83 83 83 83 83 83 83 75 75 75 75 65 65 65 65
Tagespflege 21 21 21 25 25 30 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 20 20
Summe Kapazität 1236 1216 1231 1243 1323 1328 1353 1368 1368 1368 1353 1343 1313 1282 1247 1191 1135 1095 1037 990 950 930 889 851
Tabelle 5-8 Mögliche Entwicklung der Kapazitäten der Kitas gemäß Basisszenario
mit Berücksichtigung eines Saldos von 50 Pendlerkindern
In der Summe stellen sich die Maßnahmen zur Kapazitätsentwicklung im Verhältnis zum erwarteten
Bedarf folgendermaßen dar:
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200
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1800
Szenarien zur Entwicklung der Kita-Nachfrage insgesamt incl. Saldo von 50 Pendlerkindern
und Gegenüberstellung mit der möglichen Entwicklung der Kapazität
Gesamtkapazität
Postivszenario
Basisszenario steigende
Betreuungsquote
Basisszenario stagnierende
Betreuungsquote
Landesprognose
Negativszenario
Abbildung 5-9 Szenarien der Kita-Nachfrage insgesamt und mögliche Entwicklung der Gesamtkapazität
Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin
Seite 50 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich
6 Schulen
6.1 Szenarien zur zukünftigen Entwicklung der Schülerzahlen
Die Schüler der geburtenschwächsten Jahrgänge nach 1990 haben die Grundschule bereits
durchlaufen. Insofern ist die vorläufige Talsohle bei der Primarstufe durchschritten, während in der
Sekundarstufe I die niedrigsten Schülerzahlen gerade erreicht wurden und in den nächsten Jahren
mit einem Anstieg zu rechnen ist. Die Sekundarstufe II wird bei gleichbleibender Quote noch einige
Jahre von sinkenden Schülerzahlen gekennzeichnet sein.
Die Auswirkungen des „Demographischen Echos“, also der Abhängigkeit der Geburtenzahlen von der
Stärke der Elterngeneration werden sich nach 2020 zunächst in der Primarstufe und mit
entsprechender Verzögerung noch innerhalb des Planungshorizontes in der Sekundarstufe
auswirken.
Abhängig ist die Entwicklung der Schülerzahlen auch von den Wanderungsbewegungen. Dabei spielt
die Wanderung junger Familien (vor der Einschulung) und junger Erwachsener (Bildungsmigration)
mit ihren Auswirkungen auf die Stärke der potentiellen Elterngeneration die dominierende Rolle,
während die Wanderung im Verlauf der Schulzeit vergleichsweise gering ist. Für die Planung wird die
notwendige Kapazität auf der Grundlage der Einschulungen berechnet. Mögliche Zu- oder
Abwanderungen von Schülern während der Schulzeit werden aufgrund ihrer in der Vergangenheit
geringen Dimension nicht explizit berücksichtigt. Jedoch sollten die maximal zulässigen
Klassenfrequenzen nicht ausgereizt werden, um Zuzüglern einen wohnortnahen Schulplatz
gewährleisten zu können.
Neben der Stärke der einzelnen Geburtsjahrgänge und den Wanderungsbewegungen kann sich die
Veränderung des für die Einschulung relevanten Stichtages vorübergehend auf die Stärke eines
Einschülerjahrgangs auswirken. Zuletzt gab es dies Situation 2005/06, als der Stichtag vom 30.06. auf
den 30.09. vorgezogen wurde, d.h. dass alle Kinder, die bis zum 30.09. des Jahres ihr sechstes
Lebensjahr vollenden, Schulpflichtig werden. Bei einer Vorverlegung um drei Monate wäre (bei
angenommen gleich starken Geburtsjahrgängen) ein Einschülerjahrgang rechnerisch um ein Viertel
stärker als in den vorherigen und nachfolgenden Jahren. Tatsächlich ist bei der letzten
Stichtagsänderung die Quote der Zurückstellungen angestiegen, während die Quote der vorzeitigen
Einschulungen auf fast Null zurückging. In den Folgejahren ist die Zahl der Zurückstellungen wieder
gesunken. Für die Planung wird von einer Quote an Zurückstellungen von acht bis zehn Prozent
ausgegangen. Eine weitere Stichtagsänderung ist derzeit nicht absehbar. Die zahlenmäßigen
Auswirkungen einer weiteren Vorverlegung des Stichtags würden sich angesichts des zu erwartenden
Vorlaufs jedoch – bezogen auf die Gesamtzahl der Grundschüler im Rahmen der
Prognoseunsicherheiten bewegen. Im ungünstigsten Fall würde eine solche Änderung noch vor 2018,
also zum Zeitpunkt der voraussichtlich höchsten Schülerzahlen wirksam.
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200
400
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1400
1600
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Szenarien zur Entwicklung der Neuruppiner Schüler in der Primar- und den Sekundarstufen
PRIMAR - Positivszenario
PRIMAR - Basisszenario
PRIMAR - Landesprognose
PRIMAR - Negativszenario
SEK I - Positivszenario
SEK I - Basisszenario
SEK I - Landesprognose
SEK I - Negativszenario
SEK II - Positivszenario
SEK II - Basisszenario
SEK II - Landesprognose
SEK II Negativszenario
Abbildung 6-1 Szenarien zur Entwicklung der Anzahl der Neuruppiner Schüler in der Primar- und Sekundarstufe – Markiert
sind jeweils die Jahre, in denen die der Geburtsjahrgang 2008 die jeweilige Stufe erreicht
6.2 Ganztagsschulen/ Grundschulen und Hort
Nach der Förderung von Ganztagsschulen in den vergangenen Jahren ist das politische Ziel der
Etablierung der Ganztagsbetreuung für 25 Prozent aller Grundschülerinnen und Grundschüler
erreicht. Eine Ausweitung der Ganztagsangebote im Grundschulbereich ist daher nicht zu erwarten.
Neben der Einrichtung von Ganztagsangeboten in den Grundschulen Karl-Liebknecht und Rosa
Luxemburg wurden auch in den anderen städtischen Grundschulen die Horte an die jeweiligen
Schulstandorte gelegt. Damit verbunden sind eine Reihe von positiven Effekten, wie die Möglichkeit
der Erledigung der Hausaufgaben in den Klassenräumen unter Benutzung der Arbeitsmittel (wird
noch nicht überall praktiziert), die Vermeidung von Wegen im öffentlichen Verkehrsraum (kommt
auch dem Sicherheitsbedürfnis der Eltern entgegen) und nicht zuletzt die Doppelnutzung von
Räumen (Toiletten, Funktionsräume, Cafeteria).
Mit dem Umzug des Hortes Sonnenkinder an die Karl-Liebknecht-Schule ist dieser Prozess
abgeschlossen. An den meisten Standorten befinden sich die Horte nunmehr auf den
Schulgrundstücken. Lediglich in Alt Ruppin ist der Hort nach der Umsetzung des Bebauungsplanes
vom Schulgrundstück getrennt worden und nun über eine unbefestigte Anliegerstraße mit Gehweg
zu erreichen.
Damit ist die Entwicklung der Horte unmittelbar an die Entwicklung der Schulstandorte gekoppelt.
Eine Ausnahme stellt der Hort in Alt Ruppin dar, in dessen Räumen sich auch noch eine
Kindergartengruppe befindet, um die Versorgung mit Betreuungsplätzen flexibel absichern zu
können.
Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin
Seite 52 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich
6.3 Versorgungsgrad Hort
Der Versorgungsgrad im Hort lag in Neuruppin 2008 bezogen auf die 1. bis 6. Klasse bei ca. 50
Prozent (49% mit und 51% ohne LBK) und damit geringfügig unter dem Durchschnitt des Landes
Brandenburg (53 %). Durch die geringe Hortquote in den 5. und 6. Klassen (in denen nur noch ein
bedingter Rechtsanspruch gilt), beträgt der Versorgungsgrad bezogen auf die 1. bis 4. Klasse ca. 66
Prozent. Ab Klassenstufe 5 wird der Hort nur noch marginal nachgefragt.
Der leicht unterdurchschnittlichen Quote stehen deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen
Sozialräumen innerhalb der Stadt und den jeweiligen Schulen gegenüber.
Die Horte der Grundschulen in Alt Ruppin und Gildenhall, aber auch der Wilhelm-Gentz-Schule
weisen einen hohen Versorgungsgrad von über 75% der Schüler der 1. bis 4. Klassen auf. Die Horte
der Rosa-Luxemburg-Schule und der evangelischen Grundschule liegen mit 67 bzw. 68% im
Durchschnitt, während in der Karl-Liebknecht-Schule mit nur 53% deutlich weniger Schüler den Hort
besuchen. Im Sinne einer bildungspolitisch angestrebten Ganztagsbetreuung (sind somit auch hohe
Hortquoten anzustreben) zeigen die hohen Quoten in den kleineren Schulen die optimale
Aufgabenteilung von Schule und Hort
Die geringe Quote in der Karl-Liebknecht-Schule mag unterschiedliche Ursachen haben: Wenig
Einfluss wird dem Umzug des Hortes an die Schule im Frühjahr 2009 beigemessen. Größeren Einfluss
dürfte das Ganztagsangebot der Schule haben, das trotz Abstimmung und Zusammenarbeit von
Schule und Hort in einer gewissen Konkurrenz zum Hort steht. Darüber hinaus gibt es im Stadtteil
vielfältige überwiegend kostenfreie Angebote der Jugendhilfe. (JUT, Fischbüchse, Krümelkiste,
Bauspielplatz), die zunehmend auch von Schulkindern der 1. bis 4. Klassen in Anspruch genommen
werden.
Die Hortquoten der Schulen spiegeln sich auch in der herkunftsbezogenen Statistik wider. In der
Rheinsberger Vorstadt ist bei ebenfalls wirtschaftlich schwächerer Klientel im Gegensatz zum WK III
eine höhere Hortquote zu verzeichnen, was die oben genannte These zum Einfluss der Angebote der
Jugendhilfe in der Südstadt erhärtet.
Altstadt 57%
Bahnhofsvorstadt 53%
Vorstadt Nord 70%
Rheinsberger Vorstadt 62%
WK I 50%
WK II 60%
WK III 48%
Gildenhall/ Lindenallee 73%
Weitere Stadtteile 58%
Alt Ruppin 75%
Ortsteile 54%
Gesamtergebnis 58%
Tabelle 6-2 Hortquote der Geburtsjahrgänge 2000 bis 2002 nach Stadtteilen differenziert
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung
Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 53 von 92
6.4 Integration und Inklusion
6.4.1 Grundlagen
Weitere Veränderungen sind auch bei der Integration und Inklusion von behinderten Schülerinnen
und Schülern zu erwarten. Grundlage dafür ist Artikel 24 des „Übereinkommens über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen“ der Vereinten Nationen. Im Unterschied zur Integration kennt die
Inklusion eine Schule für alle Schülerinnen und Schüler, welche nicht in Gruppen mit und ohne
sonderpädagogischen Förderbedarf unterteilt werden. Vielmehr wird von gemeinsamen und
individuellen Bedürfnissen aller Schülerinnen und Schüler ausgegangen.
Gemäß § 29 (2) BbgSchG sollen Schulen die sonderpädagogische Förderung durch gemeinsamen
Unterricht mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf erfüllen, wenn
eine angemessene personelle, räumliche und sächliche Ausstattung vorhanden ist (oder geschaffen
werden kann). Praktisch betrifft das zum derzeitigen Zeitpunkt die Inklusion von Schülern mit
sonderpädagogischen Förderbedarf in der ersten Klasse der Grundschule. Bislang kann jedoch nur
ein Teil der betroffenen Schülerinnen und Schüler durchgängig den gemeinsamen Unterricht
besuchen, andere wechseln später auf eine Schule mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Im Landesdurchschnitt haben in Brandenburg 8,3% der Schüler einen sonderpädagogischen
Förderbedarf. Davon werden fast drei Viertel an Förderschulen unterrichtet, ca. ein Viertel, also
insgesamt 2% der Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen integrativer Förderung beschult. Bei
der Höhe des Förderbedarfes liegt Brandenburg damit im vergleichsweise hohen ostdeutschen
Durchschnitt, darüber liegt das Land bei der integrativen Förderung.
6.4.2 Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten
6.4.2.1 Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“
Entsprechend des Zieles der Inklusion nimmt die Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule mit dem
sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ keine 1. Klassen mehr auf. Dadurch und auch
durch die integrative Beschulung in höheren Klassenstufen sind die Schülerzahlen in den letzten
Jahren zurückgegangen. Der Träger geht auch zukünftig von dem berechtigten Bestand der Schule
aus. Für die allgemeinen Grundschulen ist dementsprechend zu erwarten, dass sich die Schülerzahl
der Einschulungsjahrgänge nach der ersten und zweiten Klasse durch Wechsel einzelner Schüler an
die Förderschule verringert.
Allerdings werden gemäß SEP des Landkreises für das gesamte Planungsgebiet Neuruppin 15 Schüler
ab der 3. Klasse sowie eine Steigerung der Schülerzahlen um 2 je Klassenstufe bis zur 7. Klasse
erwartet. Auf Neuruppin herunter gerechnet ergibt sich eine Zahl von unter 10 ab der 3. Klasse.
Verteilt auf die Grundschulen der Stadt ist die Zahl nahezu zu vernachlässigen und fließt deshalb
auch nicht in die quantitativen Überlegungen zu den einzelnen Standorten ein.
Die zunehmende Integration von Förderschülern in den allgemeinen Grundschulen und der Anspruch
der Inklusion führen jedoch dort nicht nur zu veränderten Anforderungen an die personelle
Ausstattung, sondern auch an die Räumlichkeiten. So werden Barrierefreiheit und flexibel nutzbare
Teilungsräume benötigt.
Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin
Seite 54 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich
6.4.2.2 Schule am Kastaniensteg mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“
Ebenfalls vom Träger nicht in Frage gestellt wird die Schule am Kastaniensteg mit
sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“. Im Schuljahr 2008/09 hatte die
Schule 66 Schüler.
Obwohl die Förderschulen derzeit nicht in Frage gestellt werden, gibt es auch in Brandenburg schon
Beispiele für die Inklusion entsprechend der UN-Konvention.
Kooperationen existieren bereits zwischen der Schule am Kastaniensteg und der Gentzschule sowie
der Kita Eichhörnchen.
6.4.2.3 Förderschüler in den Regelschulen
Die genaue Anzahl von Förderschülern in den städtischen Schulen wurde nicht erhoben, zumal sie in
en einzelnen Schulen starken Schwankungen unterlegen ist.
Auch wenn die Abschaffung der Förderschulen in Brandenburg derzeit nicht diskutiert wird, ergibt
sich aus dem § 29 (2) BbgSchG die Aufforderung für den Schulträger, die räumlichen
Voraussetzungen für den inklusiven Unterricht in der Schulentwicklung zu berücksichtigten.
Dazu gehören die Herstellung der Barrierefreiheit und eine flexible Möglichkeit der Raumnutzung.
In den Grundschulen Am Weinberg und Karl Liebknecht ist die Barrierefreiheit nach der Sanierung
gegeben. Mit einer Sanierung der Grundschule Wilhelm Gentz ist auch dort die Herstellung der
Barrierefreiheit möglich. Bei den weiterführenden Schulen ist einzig die Oberschule Alexander
Puschkin nicht barrierefrei.
6.5 Schulen im Sozialraum/ Soziales Lernen
Bereits seit über zehn Jahren wurden in Neuruppin die Schulhöfe und Sportplätze einiger Schulen für
die allgemeine Nutzung geöffnet und im Rahmen geförderten Maßnahmen entsprechend umgebaut.
Die weiterführenden städtischen Schulen haben alle ein öffentlich nutzbares Schulgelände, bei den
Grundschulen sind es die Grundschule Karl-Liebknecht und die Grundschule Alt Ruppin.
Grundsätzlich haben sich die offenen Schulhöfe hinsichtlich der Schüleraufsicht und potentieller
Nutzungskonflikte während der Schulzeit bewährt. Ein Problem stellen dagegen Vermüllung und
Vandalismus dar. Diese Problematik stellt sich jedoch nicht nur spezifisch für die offenen Schulhöfe,
sondern allgemein für Treffpunkte im öffentlichen Raum. Aufgrund der Schulnutzung wird diese
Problematik im Unterschied zu anderen öffentlichen Räumen nicht nur intensiver wahrgenommen,
sondern für einen geordneten Schulbetrieb besteht auch die Notwendigkeit, ggf. täglich
aufzuräumen und eventuelle Schäden zu beseitigen. Insofern stellen die offenen Schulhöfe für die
Stadt die am intensivsten gepflegten öffentlichen Räume dar. Insofern leisten die Verantwortlichen
(Hausmeister, aber auch Lehrer) einen wichtigen Beitrag für die öffentliche Ordnung und Sicherheit
in der Stadt und entlasten damit auch den Bauhof, dem diese Aufgabe bei den städtischen Anlagen
obliegt.
Traditionell werden die Sporthallen in einem großen Umfang von Sportvereinen genutzt. Damit ist
nicht nur einen intensive Nutzung der baulichen Infrastruktur gegeben, sondern die Schulstandorte
rücken auch in das Bewusstsein der in den Vereinen aktiven Bevölkerung.
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung
Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 55 von 92
Darüber hinaus werden verschiedene Kooperationen praktiziert, die in den jeweiligen Profilen
erläutert sind. Insbesondere gehören dazu die Gestaltung der Übergänge von Kita zu Grundschule
und Oberschule zur Ausbildung.
Als Defizit im Zusammenhang mit dem sozialen Lernen und der Ganztagsbetreuung ist in den
städtischen Schulen die Ausstattung der Speiseräume anzusehen, die mit Monobloc-Mobiliar kaum
Anregung zur Entwicklung einer Tischkultur geben.
6.6 Auswirkungen möglicher bildungspolitischer Veränderungen
Die politische Diskussion zu einer gemeinsamen achtklassigen Schule hätte auch Auswirkungen auf
die Schulen in Neuruppin. Angesichts der vorhandenen Raumkapazitäten und der in Neuruppin
vorhandenen weiterführenden Schulen ist jedoch davon auszugehen, dass eine entsprechende
Umstrukturierung mit den notwendigen Anpassungsmaßnahmen grundsätzlich im Bestand erfolgen
könnte.
6.7 Verteilung der Schüler nach Sozialräumen
6.7.1 Primarstufe
Nach der Einführung von deckungsgleichen Schulbezirken haben sich die tatsächlichen
Einzugsgebiete der Grundschulen nur wenig verändert. Am stärksten ist die Rosa-Luxemburg-
Grundschule betroffen, aus deren ehemaligem Schulbezirk die Schulen der freien Träger einen Teil
der Schüler beziehen. Umgekehrt wird auch die Rosa-Luxemburg-Schule stark nachgefragt, so dass
insgesamt 20% der Schüler aus anderen (ehemaligen) Schulbezirken kommen. Dies betrifft die 5. und
6. Klasse allerdings ebenso, wie die Einschüler der letzten beiden Jahre, war also auch schon vor der
Deckungsgleichheit der Schulbezirke im Jahr 2006 so.
Bei der Betrachtung der Sozialräume fällt auf, dass grundsätzlich zwar wohnortnahe Schulangebote
wahrgenommen werden, jedoch kein Stadtteil so stark auf eine Schule orientiert ist, wie der WK III.
Gleichzeitig besuchen aus diesem Stadtteil die wenigsten Schüler eine Grundschule der freien Träger.
Ebenfalls vergleichsweise wenig Schüler der Freien Träger kommen aus den WK I und II sowie aus Alt
Ruppin. Dagegen besuchen überdurchschnittlich viele Schüler aus Altstadt, Bahnhofsvorstadt,
Eichendorffsiedlung, Treskow/ Keglitz und der Fehrbelliner Tor Vorstadt die Grundschulen der freien
Träger. Damit spiegelt die Verteilung der Schüler die jeweilige Entfernung von Schule und Wohnort,
die unterschiedliche Konzepte der städtischen Grundschulen, vor allem aber die Unterschiede der
wirtschaftlichen Situation der Bewohner in den einzelnen Stadtteilen wider.
ARP GDH KLS RLS WGS EVI MON Gesamt
_Altstadt 1% 0% 2% 55% 9% 15% 19% 100%
_Bahnhofsvorstadt 0% 0% 0% 62% 6% 20% 12% 100%
_Vorstadt Nord 3% 0% 0% 12% 74% 6% 6% 100%
_Rheinsberger Vorstadt 0% 0% 3% 14% 57% 20% 6% 100%
_WK I 0% 0% 81% 13% 0% 6% 0% 100%
_WK II 0% 0% 82% 5% 2% 8% 4% 100%
_WK III 0% 1% 96% 0% 2% 1% 0% 100%
_Gildenhall/ Lindenallee 6% 57% 1% 8% 0% 21% 7% 100%
Weitere Stadteile 2% 0% 17% 19% 20% 29% 14% 100%
Alt Ruppin 87% 1% 1% 1% 1% 8% 0% 100%
Ortsteile 19% 37% 16% 2% 5% 8% 14% 100%
Gesamt 10% 9% 29% 19% 10% 13% 9% 100%
Tabelle 6-3 Verteilung der Schüler aus den Sozialräumen auf die Grundschulen (Werte unter 3% sind nicht dargestellt)
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6.7.2 Sekundarstufe
Das Wahlverhalten bei den weiterführenden Schulen ist in erster Linie vom angestrebten Schultyp
abhängig. Innerhalb der einzelnen Schultypen bestehen überschaubare Alternativen mit zwei
Oberschulen und zwei Gymnasien (sowie dem Gymnasium des BBZ, dessen weitere Entwicklung
derzeit jedoch offen ist). Da die Schulen alle in einer ähnlichen Lage befinden, ist davon auszugehen,
dass die Erreichbarkeit bei der Schulwahl nur eine untergeordnete Rolle spielt. Insofern sind
Unterschiede beim Wahlverhalten auf andere Faktoren zurückzuführen.
Bezogen auf die Herkunft der Schüler der Schulen der freien Träger wiederholt sich das Bild aus dem
Primarbereich auch in der Sekundarstufe. Darüber hinaus werden die Unterschiede der Sozialräume
auch in der Gymnasialquote bei den Schülern der Sekundarstufe I deutlich. Dabei heben sich
ebenfalls die WK I bis III, aber auch die Rheinsberger Vorstadt durch geringe Gymnasialquoten ab.
Dagegen besuchen Schüler aus Treskow/ Keglitz und Lindenallee/ Gildenhall, aber auch aus der
Altstadt vergleichsweise häufig ein Gymnasium.
Von dem hohen Anteil an Oberschülern im WK III besuchen wiederum die meisten die Fontane-
Gesamtschule. Diese Konzentration auf die insgesamt am wenigsten nachgefragte Schule spiegelt
den vergleichsweise hohen Anteil von bildungsfernen Haushalten mit sozialen Problemen wider (vgl.
IHK Südstadt Neuruppin 2008).
APS FGS KFSG EVI Gesamt Anteil Gymnasium Anzahl Schüler
Altstadt 28% 12% 25% 35% 100% 60% 110
Bahnhofsvorstadt 45% 7% 25% 23% 100% 48% 56
Vorstadt Nord 30% 17% 35% 17% 100% 52% 23
Rheinsberger Vorstadt 38% 33% 13% 17% 100% 29% 24
WK I 50% 38% 12% 0% 100% 12% 26
WK II 33% 34% 26% 7% 100% 33% 94
WK III 26% 41% 31% 1% 100% 32% 68
Gildenhall/ Lindenallee 21% 13% 32% 34% 100% 66% 47
Weitere Stadtteile 20% 12% 29% 39% 100% 68% 85
Alt Ruppin 37% 24% 11% 28% 100% 39% 54
Ortsteile 25% 22% 35% 18% 100% 53% 105
Summe 30% 22% 26% 22% 100% 48% 692
Tabelle 6-4 Verteilung der Schüler aus den Sozialräumen auf die Schulen der Sekundarstufe I (ohne Gymnasium des BBZ)
und Gymnasialquote
Aus der Verteilung der Schüler der einzelnen Sozialräume auf die Schulen ergibt sich die
Aufforderung, den eingeschlagenen Weg weiterzuverfolgen und die Aufmerksamkeit auf Schulen und
Stadtteile zu lenken, wo sich eine Häufung von Problemlagen abzeichnet und alternative Angebote
aus unterschiedlichen Gründen nicht wahrgenommen werden (können).
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung
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6.8 Bestand und Potentiale Primarstufe
6.8.1 Veränderungen in den vergangenen Jahren
Auf lokaler Ebene wurde das Schulangebot durch die freien Träger ausgebaut. Seit einigen Jahren
sind die evangelisch Grundschule und die Montessori-Grundschule Bestandteil der
Bildungslandschaft.
Die Einführung von deckungsgleichen Schulbezirken hat bisher kaum Veränderungen in der
Schulwahl mit sich gebracht.
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6.8.2 Städtische Grundschulen
6.8.2.1 Grundschule Am Weinberg Alt Ruppin und Hort Waldhaus
Raumbestand
Grundschule Am Weinberg Alt Ruppin Ist AnzahlIst Summe
m²
Soll 1-
zügig
Soll 1-
zügig m²
Sol l 2-
zügig
Soll 2-
zügig m²
Klassenräume* 6** 304 6 360 12 720
Fachräume Naturwissenschaft 1 51 1 80 1 80
Fachräume Musik/ Kunst 2 131 0 0 1 70
Summe Klassen- und Fachräume 9 486 7 440 14 870
weitere pädagogisch genutzte
Schulräume***4 150 1 40 2 80
Vorbereitungsräume 3 78 3 80 3 80
Horträume**** 6** 288
Fachräume mit Hortnutzung
Speiseraum/ Cafeteria***** 1 50 1 80 1 120
derzeit nicht schulisch genutzte
Räume -
Sporthalle 636 405 405
Freisportfläche 4800 2845 2845
Pausenfläche 6400 900 1800
24 - 25
28 - 30
86(100)aktuelle Hortkapazität nach Genehmigung (Ausnahme) incl. Kiga-gruppe
maximale Klassenfrequenzen gemäß Raumempfehlungen (2 m²/Platz)
maximale Klassenfrequenzen gemäß VV Schulbetrieb (1,7 m²/Platz)
* Fachräume GEO, ENG, GESELL werden als Klassenraum gezählt
*** Differenzierungsraum, Schülerwerkstatt, Medienraum, Hauswirtschaft
** Ab 2009 kommen 2 Räume im Turnhal lengebäude hinzu, die als Klassen- und Hortraum genutzt werden
***** Speiseraum im Hortgebäude Waldhaus
**** davon ein Raum mit 48 m² im Schulgebäude, übrige Räume im Hort Waldhaus
Die 1930 im Bauhausstil errichtete denkmalgeschützte Schule wurde 2005 umfassend saniert. Im
Anschluss daran wurden auch der Schulhof und das Umfeld aufgewertet. Der Sportplatz wurde auf
das für den Grundschulbetrieb notwendige Mindestmaß reduziert. Mit der Sanierung wurde die
frühere Gesamtschule als ein- bis zweizügige Grundschule barrierefrei hergerichtet.
Aufgrund der aktuell steigenden Schülerzahlen und des Wahlverhaltens werden 2009/10 zwei erste
Klassen eingeschult. Zu erwarten ist auch in den nächsten Jahren eine entsprechende Nachfrage. Um
die teilweise Zweizügigkeit absichern zu können, wurden zum Schuljahr 2009/10 zwei Räume im
Turnhallengebäude als Klassen- bzw. Hortraum ausgebaut und die brandschutztechnischen
Voraussetzungen für die Nutzung geschaffen. Eine durchgängige Zweizügigkeit mit der entsprechend
notwendigen Hortkapazität ist unter den gegebenen baulichen Voraussetzungen nicht zu
organisieren.
Als Teilungsräume für die älteren Schüler werden die Klassenräume der jüngeren nach deren
Unterrichtsende genutzt. Die baulichen Gegebenheiten beschränken Flexibilität und
Teilungsmöglichkeiten. So war es beispielsweise nicht möglich, weitere Verbindungstüren zwischen
den Klassenräumen einzufügen.
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Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 59 von 92
Lage und Einzugsgebiet:
Die Grundschule Am Weinberg liegt im Ortsteil Alt Ruppin und ist nach wie vor eine Grundschule mit
einer starken Ortsbindung. Fast neunzig Prozent der Alt Ruppiner Kinder besuchen die Grundschule
Am Weinberg. Darüber hinaus kommen die Schüler aus den angrenzenden Ortsteilen im Norden und
Osten der Stadt. Nur einzelne Schüler kommen auch aus Gildenhall und der Kernstadt von
Neuruppin. Eine Haltstelle der ÖPNV befindet sich in unmittelbarer Nähe der Schule. Darüber hinaus
ist die Haltestelle am Alt Ruppiner Kirchplatz fußläufig über Anliegerstraßen und Gehwege in
wenigen Minuten zu erreichen.
Pädagogisches Profil
Die Schule hat ihren Unterricht auf ein musikalisches Profil ausgerichtet (2 Wochenstunden Musik,
Gitarren AG, durchgängiges Angebot Flötenunterricht bis zur 6. Klasse). Darüber hinaus wird mit viel
Engagement eine Schulbibliothek betrieben. Die Schule trägt seit Januar 2009 den Titel „Gesunde
Schule“.
Temporär findet altersgemischter Unterricht zur Ausbildung der Lesekompetenz statt.
Auf die Einrichtung als Ganztagsschule wurde verzichtet. Auch wurden keine FLEX-Klassen gebildet,
da in der kleinen Schule, die überwiegend einzügig geführt wird, in diesem Fall keine Alternative
mehr gegeben wäre.
Kooperationen im Sozialraum
- Hort Waldhaus (der auch Räume in der Schule nutzt)
- Kita Spatzennest – Vorleseprojekt/ Vorbereitung für die Schule
- Schule am Kastaniensteg (sonderpädagogischer Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“)
- Schultz-Hencke-Heim (Tagesbetreuung in Alt Ruppin) – Rückkehrerintegration in die
Grundschule
- Seniorenheim Radensleben, Fontanebuchhandlung (Autorenlesungen)
Hort Waldhaus:
Etwa drei Viertel der Schüler der ersten bis vierten Klasse besuchen den Hort.
Der Hort befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft, jedoch seit der Verkleinerung und teilweisen
Umwandlung des Sportplatzes in Baugrundstücke nicht mehr direkt an das Schulgrundstück
angrenzend. Die Betreuung findet in halboffener Gruppenarbeit statt. Die Hortbetreuung der ersten
Klasse wird im Schulgebäude direkt neben dem Klassenraum organisiert, die übrigen Klassenstufen
sind im Hortgebäude. Trotz der zwei genutzten Grundstücke verläuft die räumlich verteilte
Hortarbeit reibungslos. Bei zweizügigen Jahrgängen kann dieses Prinzip durch den neuen Hortraum
im Turnhallengebäude vorerst beibehalten werden.
Zwischen Schule und Hort bestehen enge Kooperationen. Das Mittagessen nehmen alle Schüler im
Hort ein. Die Hausaufgaben werden in den Unterrichtsräumen erledigt.
Eine Besonderheit unter den städtischen Betreuungseinrichtungen ist beim Waldhaus die gemischte
Führung von Kindergarten und Hort. Mit nur 20 Kindergartenkindern ist die Nutzung jedoch vom
Hort dominiert. Günstig wirkt sich die Kindergartengruppe in Bezug auf die Organisation des
Frühhortes aus.
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6.8.2.2 Grundschule und Hort Gildenhall
Raumbestand
Grundschule Am Weinberg Alt Ruppin Ist AnzahlIst Summe
m²
Soll 1-
zügig
Soll 1-
zügig m²
Sol l 2-
zügig
Soll 2-
zügig m²
Klassenräume 6 329 6 360 12 720
Fachräume Naturwissenschaft* 3 198 1 80 1 80
Fachräume Musik/ Kunst 1 49 0 0 1 70
Summe Klassen- und Fachräume 10 576 7 440 14 870
weitere pädagogisch genutzte
Schulräume1 18 1 40 2 80
Vorbereitungsräume 5 74 3 80 3 80
Horträume** 5 188
Schulräume mit Hortnutzung*** 1 50
Speiseraum/ Cafeteria 2 48 1 80 1 120
derzeit nicht schulisch genutzte
Räume****2 90
Sporthalle 632 405 405
Freisportfläche 3000 2845 2845
Pausenfläche 3005 900 1800
25
29
65(80)
maximale Klassenfrequenzen gemäß Raumempfehlungen (2 m²/Platz)
maximale Klassenfrequenzen gemäß VV Schulbetrieb (1,7 m²/Platz)
aktuelle Hortkapazität nach Genehmigung (Ausnahme bis 31.08.2010)
* incl . Fachraum Werken und PC-Raum
** davon 4 Gruppenräume + 1 Freizeitraum mit 26 m²
*** Musikraum - unter Anrechnung auf die Genehmigung (Flächenansatz abzüglich Schultische)
**** Obergeschoss des Hortgebäudes wg. fehlendem 2. Fluchtweg nur als Lagerraum nutzbar
Die Schule ist in einem Bau aus der DDR-Zeit untergebracht. Im alten Schulgebäude aus der ersten
Hälfte des 20. Jahrhunderts wird die Erdgeschosszone durch den Hort genutzt. Die Räume in den
Obergeschossen dienen teilweise als Lagerraum für den Hort, sind aber aufgrund eines fehlenden
zweiten Fluchtweges überwiegend ungenutzt.
Das Schulgebäude ist teilsaniert. Die Sanitärräume wurden erneuert und das Gebäude entsprechend
der Brandschutzanforderungen erneuert.
Aufgrund unterschiedlicher Klassenraumgrößen sind neben kleineren Klassen (22 Schüler) jeweils 2
größere Klassen (ca. 26 Schüler) möglich.
Für die Stärkung des Schulprofils ist die Einrichtung eines grünen Klassenzimmers vorgesehen.
Die Hortkapazität konnte durch die Mitbenutzung des Musikraumes der Schule an die aktuelle
Nachfrage angepasst werden.
Hausaufgaben werden in den Gruppenräumen des Hortes erledigt.
Der Hort nutzt einen Spielplatz, der außerhalb der Hortzeiten öffentlich verfügbar ist. Wie bei den
anderen öffentlichen Freiflächen besteht auch hier die Problematik der Vermüllung.
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Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 61 von 92
Die Horträume weisen einen unterschiedlichen Bau- und Sanierungszustand auf. Als
Computerkabinett wird ein Raum mit Einfachverglasung genutzt.
Lage und Einzugsgebiet:
Die einzügige Schule liegt am östlichen Ufer des Ruppiner Sees mit einem räumlichen Bezug zur
früheren Freilandsiedlung Gildenhall.
Die Schüler kommen fast alle aus den Bereichen Gildenhall/ Lindenallee sowie den Seegemeinden
und anderen Ortsteilen östlich des Ruppiner Sees. Allerdings hat die Schule für diese Ortsteile nicht
die gleiche Bedeutung, wie die Schule am Weinberg für Alt Ruppin. So besucht ein größerer Teil der
Kinder aus dem Einzugsgebiet Schulen in der Kernstadt. Gleichwohl ist der Einzugsbereich von einem
geringen sozialen Problempotential gekennzeichnet.
Per ÖPNV ist die Schule durch eine eigene Haltestelle erschlossen. Die Erschließungsstraße befindet
sich jedoch in einem äußerst schlechten Zustand, was sich insbesondere bei der zunehmenden
Verwendung von Niederflurbussen als Problem darstellt. Die Haltestelle wird zu den Schulzeiten von
den Buslinien in die Seegemeinden, nach Wustrau und Radensleben bedient.
Pädagogisches Profil
Schulgemeinschaft mit enger Kooperation von Lehrern, Eltern, Schülern und Horterziehern.
Die Einrichtung einer Ganztagsschule ist seitens der Schulleitung nicht geplant und wird aufgrund der
Schulgröße organisatorisch problematisch angesehen.
Hort
Die Hortarbeit erfolgt in offener Arbeit, lediglich die Hausaufgaben werden in den Gruppenräumen
nach Klassen getrennt erledigt.
In den 1. und 2. Klassen besuchen nahezu alle Schüler den Hort. Insgesamt sind derzeit von der
ersten bis zur vierten Klasse über 75% der Schüler im Hort. In der 5. und 6. Klasse gehen die meisten
Kinder außerschulischen Aktivitäten nach, so dass kaum eine Hortnachfrage besteht.
Für die Betreuung im Frühhort ist derzeit keine ausreichende Nachfrage gegeben.
Teilungsräume
Als Teilungsräume werden die Fachräume und der Gruppenraum genutzt. Bei gutem Wetter wird
auch der Außenbereich mitgenutzt.
Förderangebote beziehen sich entsprechend der Nachfrage auf leistungsstarke Schüler.
Kooperationen im Sozialraum
- Beteiligung an Dorffesten in den Ortsteilen und dem Umland, Gestaltung von Programmen
für Senioren (Seehotel).
- Der Sportplatz wird vom Sportverein unterhalten und von der Schule mitbenutzt. Insofern ist
eine starke Bindung zum Sportverein gegeben.
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6.8.2.3 Grundschule Karl Liebknecht und Hort Sonnenkinder
Raumbestand
Grundschule Karl Liebknecht Ist AnzahlIst Summe
m²
Soll 3-
zügig
Soll 3-
zügig m²
Sol l 4-
zügig
Soll 4-
zügig m²
Klassenräume 17 1082 18 1080 24 1440
Fachräume Naturwissenschaft* 2 138 1 80 1 80
Fachräume Musik/ Kunst 1 62 2 140 2 140
Summe Klassen- und Fachräume 20 1282 21 1300 27 1660
weitere pädagogisch genutzte
Schulräume**9 465 3 120 4 160
Vorbereitungsräume 4 93 5 130 5 130
Horträume*** 7 410
Schulräume mit Hortnutzung ja
Speiseraum/ Cafeteria**** 1 198 1 160 1 200
Räume gemäß Konzept offene
Stadtteilschule*****3 174
Sporthalle 629 968 968
Freisportfläche 13395 2845 2845
Pausenfläche 6805 2700 3600
30
30
210
maximale Klassenfrequenzen gemäß Raumempfehlungen (2 m²/Platz)
maximale Klassenfrequenzen gemäß VV Schulbetrieb (1,7 m²/Platz)
aktuelle Hortkapazität entspr. Genehmigung
* incl . PC-Raum
** 2 große Mehrzweckräume, 2 Gruppenräume, Kreativwerkstatt, Kinderküche, Förderunterricht, Bibl iothek,
Theaterwerkstatt
**** auch Begegnungsraum
***** Lesecafé, Bibliothek, Famil ienwerkstatt
*** zzgl. Bewegungsraum
(Anmerkung: Hort- und Klassenräume sind anders geteilt worden, als nach dem Konzept vorgesehen)
Mit dem bis 2009 erfolgten Umbau und der Modernisierung sowie dem Umzug des Hortes an die
Schule ist die Grundschule Karl Liebknecht auf den Betrieb als dreizügige offene Ganztagsschule
ausgerichtet. Die Horträume eignen sich dabei für den Teilungsunterricht.
Der Schulhof wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt geöffnet.
Lage und Einzugsgebiet:
Die Grundschule Karl Liebknecht befindet sich am Übergang des WK III zum Landschaftsraum.
Über 80 Prozent der Schüler kommen aus den WK I bis III. Damit ist die Schule für die Kinder aus der
Südstadt auch mit Abstand die wichtigste Schule. Aus dem WK III besuchen fast alle Kinder im
Grundschulalter die Grundschule Karl Liebknecht. Aufgrund der Lage hat die Schule darüber hinaus
eine Bedeutung für die südlich gelegenen Stadt- und Ortsteile, während aus den übrigen Stadtteilen
nur vereinzelt Kinder diese Schule besuchen. Der WK III als unmittelbarer Einzugsbereich ist ein
Stadtteil mit besonders hohen Anteilen von Alleinerziehenden und Familien mit
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Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 63 von 92
Migrationshintergrund. Beobachtet wird eine zunehmende soziale Segregation, einerseits durch die
Anwahl der Grundschulen der freien Träger, andererseits durch das Herauswachsen der
Schülergeneration im Einfamilienhausgebiet Keglitz.
Die Schule ist mit einer Haltestelle durch beide Stadtbuslinien erschlossen.
Pädagogisches Profil
Die Schule wurde im Mai 2009 nach umfassender Sanierung und Umbau als Stadtteilschule
eingeweiht. Der Hort Sonnenkinder ist in diesem Zusammenhang ebenfalls an die Schule umgezogen.
Das Konzept als Stadtteilschule stellt ein brandenburgisches Modellvorhaben dar. Die Schule wird als
offene Ganztagsschule geführt und steht mit einem Teil der Räume für die öffentliche Nutzung zur
Verfügung. Erfahrungen mit dieser Mischnutzung liegen in der Stadt bisher noch nicht vor.
Auf die Einrichtung von FLEX-Klassen wurde aufgrund geänderter Förderbedingungen verzichtet.
Kooperationen im Sozialraum
Enge Beziehungen bestehen zu den Ruppiner Kliniken, auf deren Gelände sich der Schulgarten
befindet. Zur Vorbereitung auf den Übergang in die Grundschule bestehen Kooperationen mit
verschiedenen Kitas, insbesondere auch von freien Trägern. Ein enger Kontakt besteht zum
benachbarten Seniorenwohnpark, wenngleich bislang nur durch Besuche der Schüler dort. Darüber
hinaus gibt es eine Vielzahl von Kooperationen mit Institutionen und Trägern unterschiedlicher
Angebote, wie dem Mehrgenerationenhaus, ESTA Ruppin e.V. (Bauspielplatz), IJN e.V.
(Hausaufgabenbetreuung), Kreismusikschule, Sportvereinen etc. Der Hort kooperiert darüber hinaus
mit der Wohnungsbaugenossenschaft Karl-Friedrich Schinkel.
Als Mangel wird die bisher geringe Kooperation mit den Eltern angesehen.
Hort Sonnenkinder
An der Grundschule Karl Liebknecht besuchen mit nur etwas mehr als 50 Prozent im
gesamtstädtischen Vergleich am wenigsten Schüler der ersten bis vierten Klasse den Hort. Gründe
dafür lassen sich auch im umfangreichen Angebot von Trägern der Jugendhilfe in der Umgebung der
Schule suchen.
Offen ist, wie sich die jetzt vorhandene räumliche Nähe auf die weitere Entwicklung der
Zusammenarbeit und Abgrenzung von Ganztagsschulangeboten und Hort auswirken wird. In jedem
Fall sind nunmehr optimale Möglichkeiten der Kooperation gegeben.
Die Betreuung im Hort findet in offener Gruppenarbeit (mit Ausnahme der Hausaufgabenerledigung)
statt. Dazu sind die Horträume als Themenräume eingerichtet.
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Seite 64 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich
6.8.2.4 Grundschule Rosa Luxemburg und Hort Hummelnest
Raumbestand
Grundschule Rosa Luxemburg Ist AnzahlIst Summe
m²
Soll 2-
zügig
Soll 2-
zügig m²
Klassenräume 12 580 12 720
Fachräume Naturwissenschaft 1 60 1 80
Fachräume Musik/ Kunst 2 100 1 70
Summe Klassen- und Fachräume 15 740 14 870
weitere pädagogisch genutzte
Schulräume*7 213 2 80
Vorbereitungsräume 3 71 3 80
Horträume 4 332
Schulräume mit Hortnutzung** 10
Speiseraum/ Cafeteria 1 89 1 120
derzeit nicht schulisch genutzte
Räume***-
Sporthalle 155 405
Freisportfläche**** 1272 2845
Pausenfläche 3138 1800
20-23/26
24-27/30
130
maximale Klassenfrequenzen gemäß Raumempfehlungen (2 m²/Platz)
maximale Klassenfrequenzen gemäß VV Schulbetrieb (1,7 m²/Platz)
aktuelle Hortkapazität entspr. Genehmigung
* davon 2 Gruppenräume für FLEX-Klassen, 1 Gruppenraum, Schülerküche, Schülerbibliothek, Schüler-
Werkstatt/ Kreativbereich
** Klassenräume für Hausaufgaben, Kreativraum, Werkraum, Kinderküche, Cafeteria
*** (Hausmeisterwohnung)
**** Mehrfachnutzung von Freiflächen für Sport/ Pause/ Hort
Die denkmalgeschützte Bausubstanz sorgt gleichzeitig für den Reiz und die räumlichen
Beschränkungen der Schule. Die 1995-98 grundsanierte und 2004/05 entsprechend des
Ganztagskonzeptes ausgebaute Schule verfügt mit Werkraum, Kreativraum und Schülerküche über
gute räumliche Voraussetzungen für attraktive Ganztagsangebote.
Dem gegenüber stehen teilweise nur 40 m² große Klassenräume, die die Klassenfrequenz
beschränken, bzw. bei größeren Klassen zu beengten Verhältnissen führen. Daher ist die
Klassenfrequenz auf 26 Schüler beschränkt.
Eine mit den Schülern erarbeitete Spielplatzkonzeption wurde von der Stadt nicht weiter verfolgt.
Eine im Rahmen des Förderprogrammes „Zukunft im Stadtteil – ZIS 2000“ diskutierte Öffnung des
Schulhofes wurde von den Eltern abgelehnt.
Mit dem Umzug des Hortes stieg die Beanspruchung der Außenanlagen der Schule. Die Laufbahn teilt
den Schulhof und trennt einige Spielflächen vom Schulhof, so dass bei gleichzeitigem Sportunterricht
und Hortnutzung besondere gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich ist.
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Lage und Einzugsgebiet:
Die Grundschule Rosa Luxemburg ist eine zweizügige Grundschule in der Bahnhofsvorstadt. Die Rosa-
Luxemburg-Straße ist im Bereich der Schule seit ihrem Umbau 2006 ein Verkehrsberuhigter Bereich.
Eine direkte Anbindung an die innerstädtischen öffentlichen Verkehrsmittel ist nicht gegeben. Die
nächsten Bushaltestellen befinden sich am Bahnhof West (300m, Stadtlinie 771) und in der
Puschkinstraße (500m, Regionallinien mit Schülerverkehr). Zwischen der Altstadt und der Schule
verläuft die stark befahrene B167, die durch Ampeln gesichert ist.
Fast die Hälfte der Schüler kommt aus der Altstadt. Damit ist die Rosa-Luxemburg-Schule –
entsprechend der früheren Schulbezirke - auch die wichtigste Grundschule für die Altstadt sowie für
die Bahnhofsvorstadt. Auch aus der Vorstadt Süd besuchen die meisten Grundschüler die Rosa-
Luxemburg-Schule, während der Stadtteil früher überwiegend zum Schulbezirk der Karl-Liebknecht-
Schule gehörte. Einzelne Schüler kommen auch aus weiteren Stadtteilen, auch aus den Teilen
östliche des Ruppiner Sees.
Pädagogisches Profil
Die Schule ist eine Ganztagsschule in offener Form und die einzige Schule in Neuruppin, die die
flexible Eingangsstufe anbietet. Um die Wahlfreiheit zu garantieren, wird derzeit neben den Schülern
der FLEX-Klassen jährlich auch eine klassische 1. Klasse eingeschult. Das FLEX-Angebot wird sehr gut
angenommen, so dass eine Erweiterung aus Sicht des Schulleiters wünschenswert wäre. Eine
Ausweitung des Angebotes des FLEX-Modells könnte jedoch nur zulasten der klassischen Einschulung
erfolgen und würde zudem bauliche Veränderungen erfordern, da derzeit nicht ausreichend
Teilungsräume vorhanden sind.
Das Ganztagsangebot ist so organisiert, dass 1. bis 4. Klasse im Hort betreut werden und vom Hort
auch Interessensangebote gemacht werden, für die Schüler 5. und 6. Klassen wird das
Ganztagsangebot durch die Schule organisiert.
Die Nachfrage nach der Ganztagsbetreuung wird vom Schulleiter als hoch (ca. 80%) angegeben, im
Hort bis zur 4. Klasse sind ca. 2/3 der Schüler in Betreuung.
Die Sonderpädagogische Förderung wird in Horträumen und Klassen- und Teilungsräumen der
ersten, zweiten und FLEX-Klassen organisiert. Leistungsdifferenziertes Arbeiten mit 5. und 6. Klasse
erfolgt unter Mitbenutzung von Fachräumen.
Hort Hummelnest
Die Betreuungsquote im Hort liegt für die 1. bis 4. Klasse bei 67 Prozent (120 von 180 Schülerinnen
und Schülern).
Der Hort ist 2005 von der Heinrich-Heine-Straße auf das Grundstück der Schule gezogen und dort in
den oberen Etagen des Nebengebäudes der Turnhalle untergebracht.
Im Hort gibt es neben einem separaten Raum für die Erstklässler im Dachgeschoss einen sehr großen
Raum für die 2. bis 4. Klasse, in dem sich potentiell für 80 bis 90 Kinder aufhalten. Von diesem Raum
abgeteilt ist ein kleinerer Raum zum Lesen oder zur stillen Beschäftigung. Darüber hinaus werden
einige Räume in der Schule mitgenutzt. Neben zwei Klassenräumen, in denen die Hausaufgaben
erledigt werden, sind das der Kreativraum, das Schülercafé mit der Schülerküche und die Turnhalle.
Kooperationen im Sozialraum
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Aufgrund der vielfältigen Herkunft der Kinder wird eine gezielte Zusammenarbeit mit einzelnen Kitas
als nicht sinnvoll praktizierbar angesehen, da eine Übergangsbegleitung kaum zu organisieren ist.
Neben mehreren städtischen Einrichtungen gehören dazu auch die Kitas der freien Träger im
Kernstadtbereich.
Die Interessenangebote im Hort werden im Wesentlichen durch die Erzieherinnen selbst organisiert.
Die Ganztagsangebote der Schule (5. + 6. Klasse) werden mit Unterstützung Externer organisiert.
Kooperationen existieren in diesem Rahmen mit Privatpersonen (Schülerküche), dem ESTA e.V
(Bildnerisches Gestalten), Übungsleitern von Sportvereinen, der IJN und der EAN
(Hausaufgabenzimmerbetreuung).
Die folgende Seite ist formatierungsbedingt eine Leerseite
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Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin
Seite 68 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich
6.8.2.5 Grundschule Wilhelm Gentz und Hort Kleeblatt
Raumbestand
Grundschule Wilhelm Gentz Ist AnzahlIst Summe
m²
Soll 1-
zügig
Soll 1-
zügig m²
Sol l 2-
zügig
Soll 2-
zügig m²
Klassenräume 6 303 6 360 12 720
Fachräume Naturwissenschaft* 6 365 1 80 1 80
Fachräume Musik/ Kunst 2 150 0 0 1 70
Summe Klassen- und Fachräume 14 818 7 440 14 870
weitere pädagogisch genutzte
Schulräume2 26 1 40 2 80
Vorbereitungsräume 7 81 3 80 3 80
Horträume 8 404
Schulräume mit Hortnutzung ja**
Speiseraum/ Cafeteria 2 101 1 80 1 120
derzeit nicht schulisch genutzte
Räume***8 336
Sporthalle 555 405 405
Freisportfläche 5080 2845 2845
Pausenfläche 4175 900 1800
25
29
100
maximale Klassenfrequenzen gemäß Raumempfehlungen (2 m²/Platz)
maximale Klassenfrequenzen gemäß VV Schulbetrieb (1,7 m²/Platz)
aktuelle Hortkapazität nach Genehmigung
* incl . PC-Raum
** Hausaufgaben in Klassenräumen, Schülercafé
*** vermietet an IB
Eine grundhafte Sanierung der Schule vom Bautyp Erfurt ist aufgrund eines fehlenden
perspektivischen Konzeptes bisher zurückgestellt worden. Die Horträume sind im Zusammenhang
mit dem Umzug des Hortes aus einem Containerbau in die Schule renoviert worden. Aktuell werden
brandschutztechnisch erforderliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.
Ebenfalls nicht zeitgemäß präsentieren sich Schulhof und Sportplatz sowie die Turnhalle. Durch das
Engagement der Schule und ihrer Kooperationspartner konnte jedoch im Rahmen des Konzeptes
Naturparkschule ein außergewöhnlich abwechslungsreicher Schulgarten eingerichtet werden.
Noch nicht optimal ist die Raumaufteilung für den Hort, dessen Bewegungsraum sich im
Fachraumflügel befindet und damit von den anderen Horträumen getrennt ist.
Die Räume der 4. Etage sind an den Internationalen Bund vermietet, der diese für
berufsvorbereitende Bildungsangebote nutzt.
Da die Schule derzeit nur einzügig geführt wird, ist ein quantitativ großzügiges Raumangebot
vorhanden. In Abhängigkeit von der Nutzung eines Teils der Schule durch Dritte ist eine Erweiterung
der Kapazität leicht realisierbar.
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung
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Lage und Einzugsgebiet:
Die Grundschule Wilhelm Gentz liegt an der Bundesstraße 167 in der Rheinsberger Vorstadt. Etwa
zwei Drittel der Schüler kommen aus der Rheinsberger Vorstadt, der Eichenendorff- und
Musikersiedlung und der Vorstadt Nord. Ca. acht Prozent der Schüler kommen aus den
Umlandgemeinden. Die übrigen verteilen sich auf die Altstadt und weitere Stadtteile.
Damit ist die Schule durch ein gemischtes Sozialprofil der Schüler gekennzeichnet, wenngleich die
Konkurrenz der freien Träger wahrgenommen wird.
ÖPNV-seitig ist die Schule über die in kurzer fußläufiger Entfernung liegenden Haltestellen
Schlossgarten in der Wittstocker Allee (Stadtlinie) und Rheinsberger Tor erschlossen.
Pädagogisches Profil
Die Schule hat sich als Naturparkschule mit einer schwerpunktmäßig naturwissenschaftlichen
Ausrichtung profiliert.
In der Schule ist in der ersten und zweiten Klassenstufe jeweils eine Sprachförderklasse eingerichtet.
Diese Klassen besuchen auch Kinder aus den umliegenden Gemeinden. Nach dem Ende der zweiten
Klasse gehen diese Schüler zurück an die Schulen ihrer Herkunftsorte.
Es gibt ein selbst eingerichtetes Schülercafé, das gemeinsam mit dem Hort genutzt wird.
Hort Kleeblatt
Die Grundschule Wilhelm Gentz hat mit über 80 Prozent in der ersten bis vierten Klasse die höchste
Hortquote unter den Grundschulen der Stadt. Seit 2005 ist der Hort wieder in der Schule
untergebracht.
Der Hort benutzt die Klassenräume für die Erledigung der Hausaufgaben, darüber hinaus auch den
Werkraum, den Computerraum und die Turnhalle der Schule. Umgekehrt findet der Morgenkreis der
einzelnen Klassen in den Horträumen statt.
Der nur wenig genutzte Frühhort wird von der Kita Eichhörnchen abgedeckt.
Kooperationen im Sozialraum
Eine enge Kooperation besteht zwischen Schule und Hort. Darüber hinaus sind die Kitas
Eichhörnchen und Storchennest wichtige Kooperationspartner. Gemeinsame Aktivitäten gibt es auch
mit der Schule am Kastaniensteg. Eine gemeinsame Theatergruppe soll wieder ins Leben gerufen
werden.
Weitere Kooperationen im Zusammenhang mit dem Profil als Naturparkschule bestehen mit der
Projektgruppe Regenerative Energien der Gesellschaft für Konversion, dem Gartenbaubetrieb
Gawenda, der EAN und dem Internationalen Bund.
Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin
Seite 70 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich
6.8.3 Grundschulen freier Träger
6.8.3.1 Evangelische Grundschule
Die 2004 an der Evangelischen Schule geöffnete Grundschule ist die einzige konfessionelle
Grundschule im Raum Neuruppin. Der Besuch der Schule ist dabei nicht an die Religionszugehörigkeit
gebunden. Träger ist die Schulstiftung der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische
Oberlausitz. Die Schule befindet sich auf einem Grundstück mit dem evangelischen Gymnasium in
einem ehemaligen Kasernengebäude an der Grenze von Altstadt und Fehrbelliner Tor Vorstadt. Die
Schule ist durch die Haltstelle „Evangelische Schule“ an den ÖPNV angebunden. Neben der Stadtlinie
771 bedienen die Haltestelle zu den Schulzeiten einige Regionalbusse.
Ursprünglich nur als Einzügige Schule geplant, sind seit einigen Jahren aufgrund der großen
Nachfrage zwei Züge mit insgesamt 50 Schülern pro Jahrgang vorhanden.
Etwa ein Drittel der Schüler kommen nicht aus Neuruppin, ein Teil davon auch aus dem
benachbarten Landkreis Oberhavel. Bei den auswärtigen Schülern ist in den letzten Jahren ein
Nachfrageanstieg zu verzeichnen gewesen. Mittelfristig rechnet die Schule aufgrund der sich im
Berliner Umland entwickelnden Schullandschaft mit einem nachlassenden Druck aus dem Kreis
Oberhavel. Die meisten auswärtigen Schüler kommen jedoch aus den Gemeinden des regionalen
Wachstumskerns Neuruppin.
Das Einzugsgebiet der Neuruppiner Schüler dieser Schule verteilt sich dabei über die Gesamtstadt.
Aus der Fehrbelliner Tor Vorstadt besuchen drei Viertel der Kinder die Evangelische Grundschule,
was sich neben der Klientel des in Entwicklung befindlichen Stadtteils mit einem hohen Anteil an
Wohneigentum auch mit der räumlichen Nähe mit idealen kurzen Schulwegen erklären lässt. Trotz
der ebenfalls fußläufigen Erreichbarkeit sind dagegen kaum Kinder aus dem WK III in der
Evangelischen Grundschule zu finden.
Wie auch bei den städtischen Schulen befindet sich der Hort an der Schule. Aufgrund der hohen
Schülerzahlen ist ein Erweiterungsbau zur Erhöhung der Hortkapazität geplant. Eine weitere
Erhöhung der Einschülerzahlen ist dagegen nicht geplant.
Für den Besuch der Schule wird ein einkommensabhängiges Schulgeld (ab 45 € monatlich für das
erste Kind) erhoben.
6.8.3.2 Montessori Grundschule
Lage und Einzugsgebiet:
Die 2001 eröffnete Schule erweitert die Vielfalt der pädagogischen Ansätze in der Stadt um die
Montessori-Pädagogik. Träger der Schule ist das Berufliche Bildungszentrum der Prignitzer Wirtschaft
e.V. in Wittenberge. Die Montessorischule befindet sich im Gebäude der früheren Schule des
Friedens im Zentrum der Altstadt. Die zentrale Lage stellt einerseits einen Vorteil dar, andererseits
verfügt die Schule nur über eine begrenzte Freifläche. An das ÖPNV-Netz ist die Schule über die
Haltestelle Karl-Kurzbach-Platz angebunden. Der Busbahnhof der Regionallinien liegt ebenfalls in
kurzer fußläufiger Entfernung.
Die Kapazität der Schule ist seitens des Trägers auf jährlich 40 Einschüler ausgelegt, der
Schulentwicklungsplan des Landkreises geht von 35 Einschülern pro Jahr bis 2012 aus. Nach
schwankenden Einschülerzahlen in den ersten Jahren haben sich diese in den letzten Jahren
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung
Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 71 von 92
zwischen 25 und 30 eingepegelt und liegt damit unter den geplanten Zahlen. Bei der insgesamt
stagnierenden Nachfrage stieg der Anteil der auswärtigen Einschüler auf über 50%.
Für den Besuch der Schule wird ein Schulgeld in Höhe von 115 € im Monat erhoben.
Auch hier ist der Hort des Montessori Kinderhauses an die Schule angegliedert.
6.8.3.3 Initiativen für weitere Grundschulen
Aus dem Umfeld der Kita Kinderland Europa entwickelte sich ein Elternverein mit dem Ziel der
Gründung einer Grundschule. Nach der Ablehnung des Antrages auf Genehmigung einer Grundschule
im August 2008 löste sich der Verein auf. Weitere Initiativen für Schulneugründungen sind derzeit
nicht bekannt.
6.8.4 Entwicklung der Grundschulen im Umland
Standortentscheidungen zu den Grundschulen im Umland dürften sich in erster Linie auf die übrigen
Schulen im Umland auswirken. In allen vier Bereichen3 gibt es noch mehrere, darunter Kleine
Grundschulen. Ziel in allen Umlandgemeinden ist der Erhalt der Grundschulen.
Im Jahr 2007 wurden 22 Neuruppiner Kinder in Grundschulen der Stadt Rheinsberg und der
Gemeinde Fehrbellin unterrichtet. Davon waren 16 Kinder bereits in der 4 Klasse oder höher, in der
ersten Klasse gab es keine Neuruppiner Kinder, die eine Schule im Umland besuchen.
Damit kann im Grundschulbereich nach der Beendigung der Vereinbarung zur Übernahme von
Schülern aus dem Bereich Gühlen-Glienicke in die Grundschule Flecken Zechlin ein Trend zu
abnehmenden Verflechtungen der Neuruppiner Ortsteile zu den Grundschulen der benachbarten
Gemeinden festgestellt werden. Der größte Anteil der auswärtig unterrichteten Grundschüler kommt
aus den Seegemeinden, als dem „natürlichen“ Einzugsgebiet der Grundschule Gildenhall. Trotz der
geringen Zahlen sind Veränderungen in diesem Bereich angesichts der geringen Größe der Schule in
Gildenhall zu beachten.
3 Stadt Rheinsberg, Amt Lindow, Gemeinde Fehrbellin und Amt Temnitz
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6.8.5 Handlungsempfehlungen zur Entwicklung des Angebotes Primarstufe
Handlungsbedarfe aufgrund der Veränderungen bei den Schülerzahlen bestehen in zwei
unterschiedlichen zeitlichen Abschnitten. Ab 2011 wird die Zahl der Einschüler bis ca. 2018 bis auf
etwa 270 Neuruppiner Kinder ansteigen und eine entsprechende Ausweitung der Kapazitäten
erfordern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei einer Ausweitung der Kapazität im Bestand den mit
einem zeitgemäßen Schulbetrieb (Klassenteilung etc.) verbundenen Raumanforderungen Rechnung
getragen wird. Nach 2020 ist mit einem stetigen Sinken der Zahl der Einschüler bis weit unter das
heutige Niveau zu rechnen. Damit einher geht die Notwendigkeit, die Schulkapazitäten entsprechend
anzupassen.
Die Entwicklung der städtischen Schulen ist auch abhängig von der Entwicklung der Schulen der
freien Träger. Dabei wird davon ausgegangen, dass beide Schulen etabliert sind und das Angebot
prinzipiell stabil bleibt. Entsprechend der Pläne des BBZ wird bei der Montessori-Grundschule von
einer Steigerung der Einschülerzahlen auf maximal 40 Schüler ausgegangen. Auf der Grundlage der
bisherigen Zahlen und der Entwicklung der Schullandschaft im Umland wird davon ausgegangen, dass
in beiden Schulen weiterhin ein Teil der Schüler aus dem Umland kommt. Für die evangelische
Grundschule wird dabei von 35% ausgegangen, für die Montessori-Grundschule von 50%. Aufgrund
des zu zahlenden Schulgeldes wird darüber hinaus davon ausgegangen, dass nicht mehr als 20% der
Neuruppiner Kinder eine Grundschule der freien Träger besuchen, wobei das Potential für die
evangelische Schule aufgrund der einkommensabhängigen Gebühren höher eingeschätzt wird, als bei
der Montessori-Grundschule, die derzeit von ca. 4% der Neuruppiner Schüler besucht wird.
Für die Zeit bis 2018 ist festzustellen, dass die notwendige Kapazität für die ansteigende Zahl der
Grundschüler unter den derzeitigen schulpolitischen Vorgaben in den bestehenden Schulen aktiviert
werden kann. Neben der Ausnutzung der Möglichkeit einer teilweisen Zweizügigkeit in Alt Ruppin
und ebenfalls teilweise größerer Klassen in Gildenhall kann die Kapazität insbesondere durch die
Einführung einer Zweizügigkeit in der Grundschule Wilhelm Gentz erhöht werden. Der Baukörper der
Gentzschule ermöglicht bei Nutzung der derzeit vermieteten Räume und entsprechender Gestaltung
auch bei der Zweitzügigkeit und unter Berücksichtigung des Hortes eine großzügige Raumsituation.
Für die Grundschule Karl Liebknecht, die als dreizügige Schule die größte Grundschule der Stadt ist,
sollten die Klassenfrequenzen nicht über den Frequenzrichtwert von 25 Schülern hinaus erhöht
werden, auch um eine möglichst individuelle pädagogische Betreuung insbesondere der Schüler mit
besonderem Förderbedarf zu gewährleisten. Die Grundschule Rosa Luxemburg hat bereits die Grenze
ihrer Kapazität erreicht.
Nach 2020 sinkt die Schülerzahl dann stetig, so dass ab Mitte der 2020er Jahre Kapazitäten verringert
werden können und müssen. Unter Berücksichtigung des Prinzips der Wohnortnähe einerseits und
einer sinnvollen Ausnutzung vorhandenen baulichen Infrastruktur andererseits steht dabei die
Grundschule Gildenhall zu Disposition. Darüber hinaus kann der Rückgang innerhalb des
Planungshorizontes durch eine Verringerung der Klassenfrequenzen in der Grundschule Karl
Liebknecht und die die Verringerung der Zügigkeit der Grundschulen Karl Liebknecht und Wilhelm
Gentz aufgefangen werden. Unter Berücksichtigung des derzeitigen Wahlverhaltens bei den
Einschülern ist zum Ende des Planungshorizontes hin auch eine Zweizügigkeit bei der Grundschule
Karl Liebknecht vorstellbar.
Parallel wird auch von einer Verringerung der Schülerzahlen bei den Grundschulen der freien Träger
nach 2020 ausgegangen, die je nach Wahlverhalten jedoch etwas verzögert verlaufen kann.
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung
Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 73 von 92
Entsprechend dieser Annahmen sollten die städtischen Grundschulstandorte weiterentwickelt
werden. Die Grundschulen Alt Ruppin, Karl Liebknecht, Rosa Luxemburg und Wilhelm Gentz können
bis 2030 als gesicherte Standorte angesehen werden. Die drei erstgenannten Schulen befinden sich
in einem sanierten Zustand.
Am Standort der Grundschule Wilhelm Gentz sind dagegen für eine weitere Nutzung und die
Positionierung im Wettbewerb zu den anderen Schulen in der Stadt umfangreiche
Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Für die Zukunftsfähigkeit des Standortes stellt die weitere
Profilierung als Naturparkschule eine Möglichkeit dar. Ergänzend ist im Zusammenspiel mit der
Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung und der Kita Eichhörnchen die modellhafte
Entwicklung als integrativer Bildungsstandort denkbar. Die bereits bestehenden Kooperationen
sollten ausgebaut und durch eine gemeinsame Nutzung insbesondere der Freiflächen und
spezifischer Angebote zum Thema Naturpark unterstützt werden. Entsprechende Anforderungen
sowie die Herstellung der Barrierefreiheit sind bei der Sanierungsplanung ebenso zu berücksichtigen,
wie die nur zeitweise erforderliche Zweizügigkeit und entsprechend flexible Nutzungsmöglichkeiten
der Räume. Da die Zweizügigkeit voraussichtlich ab dem Einschülerjahrgang 2012/13 notwendig
werden kann, sollte die Zeit bis dahin für die Sanierung genutzt werden. Dabei wäre auch über eine
Erweiterung von Integrations-Kitaplätzen nachzudenken. Insgesamt besteht hier das Potential für
integrierten Bildungsstandort, der sich bereits durch eine Vielfalt von Kooperationen der
Einrichtungen auszeichnet. Mit den bereits bestehenden Kooperationen ist Neuruppin auf dem
richtigen Weg, Behinderte in die Gesellschaft zu integrieren, auch wenn formal noch getrennte
Schulen bestehen.
Angesichts der Restnutzungszeit der Grundschule Gildenhall erscheint der Verzicht auf einen
barrierefreien Umbau vertretbar. Langfristig ist damit die Rosa-Luxemburg-Schule die einzige nicht
barrierefreie Grundschule. Angesichts der übrigen Angebote erscheint eine solche Situation
vertretbar. Bei langfristigen Standortüberlegungen sollte das Thema jedoch berücksichtigt werden.
Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin
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Einschüler Stufe 2008/9 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31
ARP 1 24 40 25 35 25 40 25 40 25 40 25 38 25 25 25 25 25 20 20 20 20 22 20
GDH 1 20 22 28 22 28 22 28 22 28 22 28 22 28 22 22 22 22 0 0 0 0 0 0
KLS 1 68 75 75 60 60 60 75 72 75 68 75 70 75 75 70 70 70 70 68 60 60 60 60
RLS 1 50 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 45 40 40 40 40
WGS 1 30 25 25 25 48 50 50 45 50 50 50 50 50 50 50 42 35 50 45 45 35 22 22
EVI 1 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 45 45 45 45 45 45 45 45 40
davon NP 1 33 32 33 33 33 33 33 33 33 33 33 33 33 33 29 29 29 29 29 29 29 29 26
MON 1 28 28 20 20 20 20 20 20 20 20 22 20 20 20 20 20 20 20 15 15 15 15 15
davon NP 1 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 11 10 10 10 10 10 10 10 8 8 8 8 8
Schüler Stufe 2008/9 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31
ARP 1 24 40 25 35 25 40 25 40 25 40 25 38 25 25 25 25 25 20 20 20 20 22 20
ARP 2 19 24 40 25 35 25 40 25 40 25 40 25 38 25 25 25 25 25 20 20 20 20 22
ARP 3 21 19 24 40 25 35 25 40 25 40 25 40 25 38 25 25 25 25 25 20 20 20 20
ARP 4 34 21 19 24 40 25 35 25 40 25 40 25 40 25 38 25 25 25 25 25 20 20 20
ARP 5 22 34 21 19 24 40 25 35 25 40 25 40 25 40 25 38 25 25 25 25 47 20 20
ARP 6 21 22 34 21 19 24 40 25 35 25 40 25 40 25 40 25 38 25 25 25 47 47 20
Summe 141 160 163 164 168 189 190 190 190 195 195 193 193 178 178 163 163 145 140 135 174 149 122
Hort 69 73 76 87 88 88 88 91 91 91 91 90 90 79 79 70 70 67 63 60 56 57 57
Züge
ARP 1 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
ARP 2 1 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
ARP 3 1 1 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1
ARP 4 2 1 1 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1
ARP 5 1 2 1 1 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 1 1 1 2 1 1
ARP 6 1 1 2 1 1 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 1 1 2 2 1
Summe 7 8 8 8 8 9 9 9 9 9 9 9 9 8 8 7 7 6 6 6 8 7 6
Schüler Stufe 2008/9 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31
GDH 1 20 22 28 22 28 22 28 22 28 22 28 22 28 22 22 22 22 0 0 0 0 0 0
GDH 2 24 20 22 28 22 28 22 28 22 28 22 28 22 28 22 22 22 22 0 0 0 0 0
GDH 3 20 24 20 22 28 22 28 22 28 22 28 22 28 22 28 22 22 22 22 0 0 0 0
GDH 4 27 20 24 20 22 28 22 28 22 28 22 28 22 28 22 28 22 22 22 22 0 0 0
GDH 5 18 27 20 24 20 22 28 22 28 22 28 22 28 22 28 22 28 22 22 22 0 0 0
GDH 6 20 18 27 20 24 20 22 28 22 28 22 28 22 28 22 28 22 28 22 22 0 0 0
Summe 129 131 141 136 144 142 150 150 150 150 150 150 150 150 144 144 138 116 88 66 0 0 0
Hort 64 60 66 64 70 70 70 70 70 70 70 70 70 70 66 66 62 46 31 15 0 0 0
Züge
GDH 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0
GDH 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0
GDH 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0
GDH 4 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0
GDH 5 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0
GDH 6 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0
Summe 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 5 4 3 0 0 0
Schüler Stufe 2008/9 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31
KLS 1 68 75 75 61 61 61 75 72 75 68 75 70 75 75 70 70 70 70 68 61 61 61 61
KLS 2 79 68 75 75 61 61 61 75 72 75 68 75 70 75 75 70 70 70 70 68 61 61 61
KLS 3 64 79 68 75 75 61 61 61 75 72 75 68 75 70 75 75 70 70 70 70 68 61 61
KLS 4 77 64 79 68 75 75 61 61 61 75 72 75 68 75 70 75 75 70 70 70 70 68 61
KLS 5 53 77 64 79 68 75 75 61 61 61 75 72 75 68 75 70 75 75 70 70 70 70 68
KLS 6 52 53 77 64 79 68 75 75 61 61 61 75 72 75 68 75 70 75 75 70 70 70 70
Summe 393 416 438 422 419 401 408 405 405 412 426 435 435 438 433 435 430 430 423 409 400 391 382
Hort 202 200 208 195 190 181 181 188 198 203 203 202 202 207 203 203 200 196 195 188 182 176 171
Züge
KLS 1 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3
KLS 2 4 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3
KLS 3 3 4 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3
KLS 4 4 3 4 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3
KLS 5 2 4 3 4 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3
KLS 6 2 2 4 3 4 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3
Summe 18 19 20 19 19 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18
Schüler Stufe 2008/9 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31
RLS 1 50 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 45 40 40 40 40
RLS 2 42 50 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 45 40 40 40
RLS 3 46 42 50 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 45 40 40
RLS 4 44 46 42 50 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 45 40
RLS 5 39 44 46 42 50 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 45
RLS 6 42 39 44 46 42 50 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48
Summe 263 269 278 282 284 290 288 288 288 288 288 288 288 288 288 288 288 288 285 277 269 261 253
Hort 127 130 132 136 134 134 134 134 134 134 134 134 134 134 134 134 134 134 132 127 121 116 112
Züge
RLS 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
RLS 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
RLS 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
RLS 4 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
RLS 5 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
RLS 6 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
Summe 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12
Schüler Stufe 2008/9 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31
WGS 1 25 25 25 25 48 50 50 45 50 50 50 50 50 50 50 42 35 50 45 45 35 22 22
WGS 2 27 25 25 25 25 48 50 50 45 50 50 50 50 50 50 50 42 35 50 45 45 35 22
WGS 3 24 27 25 25 25 25 48 50 50 45 50 50 50 50 50 50 50 42 35 50 45 45 35
WGS 4 26 24 27 25 25 25 25 48 50 50 45 50 50 50 50 50 50 50 42 35 50 45 45
WGS 5 19 26 24 27 25 25 25 25 48 50 50 45 50 50 50 50 50 50 50 42 35 50 45
WGS 6 24 19 26 24 27 25 25 25 25 48 50 50 45 50 50 50 50 50 50 50 42 35 50
Summe 145 146 152 151 175 198 223 243 268 293 295 295 295 300 300 292 277 277 272 267 252 232 219
Hort 89 95 98 70 86 104 121 135 137 137 137 140 140 140 140 134 124 124 120 123 123 103 87
Züge
WGS 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1
WGS 2 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1
WGS 3 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
WGS 4 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
WGS 5 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
WGS 6 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
Summe 6 6 6 6 7 8 9 10 11 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 11 10
Tabelle 6-5 Szenario zu Einschülern und Klassenbildung der Grundschulen
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung
Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 75 von 92
Schüler Stufe 2008/9 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31
Summe 1 187 210 201 191 210 221 226 227 226 228 226 228 226 220 215 207 200 188 178 166 156 145 143
Summe 2 191 187 210 201 191 210 221 226 227 226 228 226 228 226 220 215 207 200 188 178 166 156 145
Summe 3 175 191 187 210 201 191 210 221 226 227 226 228 226 228 226 220 215 207 200 188 178 166 156
Summe 4 208 175 191 187 210 201 191 210 221 226 227 226 228 226 228 226 220 215 207 200 188 178 166
Summe 5 151 208 175 191 187 210 201 191 210 221 226 227 226 228 226 228 226 220 215 207 200 188 178
Summe 6 159 151 208 175 191 187 210 201 191 210 221 226 227 226 228 226 228 226 220 215 207 200 188
Summe 1071 1122 1172 1155 1190 1220 1259 1276 1301 1338 1354 1361 1361 1354 1343 1322 1296 1256 1208 1154 1095 1033 976
Hort 533 534 552 552 568 576 594 619 630 635 635 636 636 630 622 608 589 567 541 512 482 452 427
Züge
Summe 1 8 9 8 9 9 10 9 10 9 10 9 10 9 9 9 9 9 8 8 8 8 7 7
Summe 2 9 8 9 8 9 9 10 9 10 9 10 9 10 9 9 9 9 9 8 8 8 8 7
Summe 3 8 9 8 9 8 9 9 10 9 10 9 10 9 10 9 9 9 9 9 8 8 8 8
Summe 4 10 8 9 8 9 8 9 9 10 9 10 9 10 9 10 9 9 9 9 9 8 8 8
Summe 5 7 10 8 9 8 9 8 9 9 10 9 10 9 10 9 10 9 9 9 9 9 8 8
Summe 6 7 7 10 8 9 8 9 8 9 9 10 9 10 9 10 9 10 9 9 9 9 9 8
Summe 49 51 52 51 52 53 54 55 56 57 57 57 57 56 56 55 55 53 52 51 50 48 46
Klassenfrequenzen1 23,4 23,3 25,1 21,2 23,3 22,1 25,1 22,7 25,1 22,8 25,1 22,8 25,1 24,4 23,9 23,0 22,2 23,5 22,3 20,8 19,5 20,7 20,4
2 21,2 23,4 23,3 25,1 21,2 23,3 22,1 25,1 22,7 25,1 22,8 25,1 22,8 25,1 24,4 23,9 23,0 22,2 23,5 22,3 20,8 19,5 20,7
3 21,9 21,2 23,4 23,3 25,1 21,2 23,3 22,1 25,1 22,7 25,1 22,8 25,1 22,8 25,1 24,4 23,9 23,0 22,2 23,5 22,3 20,8 19,5
4 20,8 21,9 21,2 23,4 23,3 25,1 21,2 23,3 22,1 25,1 22,7 25,1 22,8 25,1 22,8 25,1 24,4 23,9 23,0 22,2 23,5 22,3 20,8
5 21,6 20,8 21,9 21,2 23,4 23,3 25,1 21,2 23,3 22,1 25,1 22,7 25,1 22,8 25,1 22,8 25,1 24,4 23,9 23,0 22,2 23,5 22,3
6 22,7 21,6 20,8 21,9 21,2 23,4 23,3 25,1 21,2 23,3 22,1 25,1 22,7 25,1 22,8 25,1 22,8 25,1 24,4 23,9 23,0 22,2 23,5
Summe 21,9 22,0 22,5 22,6 22,9 23,0 23,3 23,2 23,2 23,5 23,8 23,9 23,9 24,2 24,0 24,0 23,6 23,7 23,2 22,6 21,9 21,5 21,2
Tabelle 6-6 Szenario zu Schülerzahl, Klassenbildung und durchschnittlichen Klassenfrequenzen der Grundschulen
6.8.6 Ausblick nach 2030
Die Prognose der Schülerzahlen und ihre Verteilung auf die Grundschulen in der Stadt lässt gegen
Ende des Planungshorizontes erkennen, dass potentiell eine weitere Grundschule zu Disposition
gestellt werden könnte. Da für die weitere Entwicklung der WGS umfangreiche Investitionen
erforderlich sind stellt sich die Frage der Nutzungsdauer, die 2030 erst bei weniger als 20 Jahren ab
Sanierung liegen wird. Dazu lässt sich feststellen, dass unter den heute möglichen Annahmen
Prognosen über die absoluten Zahlen der einzelnen Altersgruppen zwar sehr unsicher sind, die
Generation der potentiellen Eltern von Kindern, die nach 2030 die Schule besuchen werden, jedoch
bereits vorhanden ist und deren zukünftige Größe lediglich durch Wanderungsbewegungen
beeinflusst wird. Entsprechend ist davon auszugehen, dass in den Jahren nach 2030 ein erneuter
Tiefpunkt bei der Zahl der Einschüler erreicht werden wird und danach von einem anschließenden
leichten Anstieg auszugehen ist. Unter Berücksichtigung dieser Annahmen erscheint eine
umfangreichere Investition in den Standort der Wilhelm-Gentz-Schule gerechtfertigt, da – auch unter
den Annahmen zur teilräumlichen Bevölkerungsentwicklung und der weiteren Profilierung der Schule
– mit einer Nutzungsdauer deutlich über 25 Jahren gerechnet werden kann.
Wenn die Grundschule Gildenhall nach 2025 auslaufen kann, bedeutet das mit etwa 15 bis 18 Jahren
eine längere Nutzungsdauer, als bisher angenommen, die zwar Erhaltungsinvestitionen rechtfertigt,
nicht jedoch eine umfassende Sanierung. Für das alte Schulgebäude, in dem sich der Hort befindet,
sollten vor dem Hintergrund des baukulturellen Wertes Nachnutzungsmöglichkeiten berücksichtigt
werden und entsprechend der Wert der derzeit aus brandschutztechnischen Gründen nicht
genutzten Bausubstanz erhalten werden. Trotz der absehbaren Restnutzungsdauer sind bauliche
oder organisatorische Maßnahmen zur Energieeinsparung (Einfachverglasung im Computerraum des
Hortes) erforderlich.
Die Schließung der Grundschule Gildenhall hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Schulwege der
Schüler. Der Schulweg für die Fahrschüler aus den Ortsteilen ändert sich kaum, wenn die Buslinie
nicht mehr über die Grundschule Gildenhall geführt wird, sondern stattdessen zum Kastaniensteg
(Grundschule Wilhelm Gentz). Durch den wegfallenden Umweg verlängert sich die Fahrzeit für die
Schüler nur geringfügig, während die sich die Linienführung für die übrigen Fahrgäste verbessert. Für
die Schüler aus den Bereichen Gildenhall und Lindenallee, die die Schule derzeit zu Fuß oder mit dem
Fahrrad erreichen können, verlängert sich der Schulweg dagegen deutlich. Für einen Teil der Schüler
wird das bedeuten, dass sie Fahrschüler werden, da insbesondere die Schulanfänger noch nicht mit
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Seite 76 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich
dem Fahrrad fahren werden und der Weg zur WGS auch weiter und mit der Bewältigung
komplexerer Verkehrssituationen verbunden ist.
Für die Kooperationen hat die Schließung der Grundschule in erster Linie Auswirkungen auf die
Nutzung der Turnhalle, die entweder aufgegeben oder aber in anderer Trägerschaft weitergenutzt
werden müsste. Auswirkungen hätte das auch auf die Kita Tabaluga, die die Turnhalle derzeit mit
nutzt.
Auch bei einer teilweisen Erhöhung der Kapazitäten der Grundschulen wird davon ausgegangen, dass
die Horte grundsätzlich an den Schulstandorten bestehen bleiben. Bei der angenommenen
alternierenden Zweizügigkeit in Alt Ruppin, den teilweise größeren Klassen in Gildenhall und der
Herstellung der Zweizügigkeit der Gentzschule ist dies – wie teilweise bereits praktiziert – durch die
Doppelnutzung von Räumen grundsätzlich möglich. Dabei können die Vorteile der kombinierten
Standorte z.B. für die Erledigung von Hausaufgaben in den Klassenräumen genutzt werden. Für die
Raumansprüche wird dabei mindesten von einem dem Ganztagsschulbetrieb vergleichbaren Niveau
ausgegangen. Für den Standort Alt Ruppin kann nach 2020 mit einer ausschließlichen Nutzung der
Einrichtung Waldhaus für den Hort gerechnet werden.
Generell gilt für die Entwicklung der Grundschulen ebenso wie für die Kitaentwicklung, dass die
laufende Beobachtung der tatsächlichen Entwicklung der Schülerzahlen im Zusammenhang mit den
raumwirksamen rechtlichen Veränderungen notwendig ist, um das hier dargestellte Szenario mit der
realen Entwicklung abgleichen und ggf. notwendige Nachsteuerung vornehmen zu können.
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung
Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 77 von 92
6.9 Sekundarstufe
6.9.1 Veränderungen in der Vergangenheit
Entsprechend der städtischen Schulentwicklungsplanung von 2001 wurde der Gesamtschulteil am
Standort Alt Ruppin 2005 geschlossen.
Geschlossen wurde ebenfalls die Gesamtschule Gustav Kühn, die sich auf dem Gelände der Fontane-
Gesamtschule befand.
Mit der Einführung der Oberschulen wurde die vorherige Realschule Alexander Puschkin in eine
Oberschule umgewandelt.
Die gymnasiale Oberstufe der Fontane-Gesamtschule läuft zum Ende des Schuljahres 2009/10 aus.
Entsprechend § 2 BbgSchG wird die Schule ab dem Schuljahr 2009/10 als Oberschule geführt.
Auch das Alfred-Wegener-Gymnasium in Trägerschaft des Landkreises wird mit Ende des Schuljahres
2008/09 geschlossen. Der Standort an der Grundschule Wilhelm Gentz wurde bereits vorher
aufgegeben.
Als neues Angebot hinzugekommen ist 2002 das Gymnasium des BBZ.
6.9.2 Trägerschaft
Auf der Grundlage des § 100 (2) BbgSchulG ist die Fontanestadt Neuruppin als mittlere
kreisangehörige Stadt (mit über 25.000 Einwohnern) Träger der kommunalen weiterführenden
Schulen. Dazu gehören nicht nur die Oberschule und Gesamtschule, sondern auch das städtische
Gymnasium.
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6.9.3 Schulprofile Sekundarstufe
6.9.3.1 Oberschule Alexander Puschkin
Lage und Einzugsbereich
Die Alexander-Puschkin-Oberschule liegt in der Bahnhofsvorstadt an der B 167 (Puschkinstraße). Aus
dem Kernstadtbereich ist die Schule damit ebenfalls fußläufig und per Fahrrad gut erreichbar. An das
Stadtliniennetz ist die Schule nicht direkt angebunden. Die nächste Haltestelle der Stadtlinie 770 ist
die Haltestelle „Fehrbelliner Hof“ in der Karl-Marx-Straße (ca. 350 m). Die Regionallinien in/aus
Richtung Westen bedienen die in unmittelbarer Umgebung befindlichen Haltestellen
„Pestalozzischule“ und „Karl-Kurzbach-Straße“. Damit ist die Erreichbarkeit für die Schüler der
Kernstadt Neuruppin und des Amtes Temnitz gegeben. Nicht ganz so optimal stellt sich die Situation
für die Schüler aus den nördlich und östlich gelegenen Ortsteilen (ca. 25) sowie aus den anderen
Umlandgemeinden (ca. 50) dar, die teilweise zum ca. einen Kilometer entfernten Busbahnhof gehen
müssen.
Profil
Nach der Umstellung der früheren Realschule auf eine Oberschule ist die Alexander-Puschkin-Schule
einerseits von einer weiterhin hohe Anwahl durch die Übergänger aus den sechsten Klassen
gekennzeichnet, andererseits macht sich die veränderte Schullandschaft durch ein heterogeneres
Leistungsspektrum bemerkbar. Entsprechend hat die Schule ihr Profil auf die Herstellung
entwicklungsfördernder sozialer Beziehungen und eine starke Berufsorientierung ausgerichtet.
Der zunehmenden Heterogenität wird mit einem stärker integrativen Unterricht begegnet.
Entsprechend wird eine bisher übliche Unterteilung der Klassen nach Leistungsstärke und
angestrebtem Schulabschluss nicht mehr praktiziert.
Derzeit wird die Einführung eines Ganztagsbetriebs an der Schule diskutiert.
Als zwei- bis dreizügige Schule konzipiert, wurden aufgrund des Anwahlverhaltens in den letzten
Jahren immer drei siebte Klassen gebildet.
Kooperationen im Sozialraum
Die vielfältigen Kooperationen beziehen sich in erster Linie auf die Unterstützung de Schulprofils:
- Ländliche Erwachsenenbildung: Projekt Schulverweigerung
- Wirtschaftsjunioren: Bewerbungstraining
- jazubi: Berufswahlpass
- Stattwerke Berlin: Kompetenztraining.
Eine regelmäßige Nutzung des auf dem Schulgrundstück befindlichen Kletterturms „Wichmannleiter“
findet aus finanziellen Gründen nicht statt.
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Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 79 von 92
Raumbestand
Oberschule Alexander Puschkin Ist AnzahlIst Summe
m²
Soll 2-
zügig
Soll 2-
zügig m²
Soll 3-
zügig
Soll 3-
zügig m²
Klassenräume* 10 469 8 480 12 720
Fachräume Naturwissenschaft** 4 224 2 160 3 240
Technik/ Arbeitslehre/
Maschinenraum3 220 3 210 4 290
Fachräume Musik/ Kunst 2 123 1 80 1 80
Summe Klassen- und Fachräume 19 1036 14 930 20 1330
weitere pädagogisch genutzte
Schulräume***5 230 2 100 3 150
Vorbereitungsräume 5 129 6 215 7 275
Aula 1 187 250 300
Speiseraum/ Cafeteria 1 184 **** ****
derzeit nicht schulisch genutzte
Räume
Sporthalle 237***** 405 968
Freisportfläche 6264 4270 4270
Pausenfläche 3353 1200 1800
23
27
maximale Klassenfrequenzen gemäß Raumempfehlungen (2 m²/Platz)
maximale Klassenfrequenzen gemäß VV Schulbetrieb (1,7 m²/Platz)
* incl. Fachräume Sprachen/ Gesellschaftskunde
** incl. PC-Raum
*** Mehrzweckräume, Bibliothek, Fotolabor, Hauswirtschaft
**** zusammen mit Aula
***** zzgl. 2. Turnraum mit 79 m²
Die 1895 bis 1898 als Backsteinbau errichtete „Knabendoppelschule“ steht zusammen mit der
Turnhalle unter Denkmalschutz. nach 2000 wurde die Schule umfassend saniert, im Anschluss daran
wurden Schulhof und der gemeinsam mit der Pestalozzi-Schule genutzte Sportplatz neu gestaltet.
Eine Barrierefreiheit wurde im Zuge der Sanierung nicht hergestellt.
Die Schule verfügt über eine Aula, die auch für schriftliche Arbeiten genutzt werden kann. Die
sonderpädagogische Förderung findet in einem separaten kleinen Raum statt.
Die Turnhalle kann aufgrund ihrer Größe jeweils nur von einer Klasse genutzt werden, wodurch die
Kapazität auf eine Dreizügigkeit begrenzt wird.
Angesichts der bestehenden Raumsituation stellt sich die Frage, ob bei dem geplanten
Ganztagsbetrieb die Dreizügigkeit erhalten werden kann.
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6.9.3.2 Gesamtschule/Oberschule Theodor Fontane
Lage und Einzugsbereich
Die Schule befindet sich im WK II und ist – wie die anderen weiterführenden Schulen auch –
innerhalb der Kernstadt Neuruppin fußläufig oder per Fahrrad erreichbar. Etwa die Hälfte der Schüler
kommt aus den Umlandgemeinden, die meisten davon aus dem Amt Temnitz. Aber auch aus den
anderen Gemeinden des Regionalen Wachstumskerns kommen über 70 Schüler, einige auch aus dem
weiteren Umland.
An das ÖPNV-Netz ist die Schule über die Haltestelle Artur-Becker-Straße, die neben den Stadtlinien
auch von einigen Regionallinien im Schülerverkehr bedient wird, gut angebunden.
Aufgrund ihrer Lage hat die Fontaneschule einen Einzugsbereich, der von einem vergleichsweise
hohen Anteil bildungsfernerer Haushalte gekennzeichnet ist.
Profil
Mit dem Schuljahr 2009/10 wird in der Schule ein Ganztagskonzept für die Klassenstufen 7 bis 9
eingeführt. „Praxisnahe Berufsorientierung“
Für alle Klassenstufen der Sekundarstufe I gibt es praxisorientierte Projekte, die insbesondere auf die
Förderung und Integration von Schülern aus bildungsfernen Haushalten orientiert sind. Von freien
Trägern wird in der 7. Klasse das Projekt „Zweite Chance“ angeboten. Für die 8. Klassenstufe gibt es
das Projekt „Lernen für das Leben“, je eine Klasse der 9. und 10. Stufe bietet „Produktives Lernen“
an.
Bislang drei- bis vierzügigen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe.
Durch den Wegfall der gymnasialen Oberstufe verringerte sich das Angebot im Sekundarbereich II in
Neuruppin. Im Schuljahr 2009/2010 begann die Fontaneoberschule mit dem Aufbau der
Ganztagschule mit praxisnaher Berufsorientierung.
Aufgrund der geringen Anwahl werden 2009 nur zwei siebte Klassen eingerichtet.
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Raumbestand
zusätzl ich
für SEK II
(2 Stufen)
Oberschule Theodor Fontane Ist AnzahlIst Summe
m²
Soll 3-
zügig
Soll 3-
zügig m²
Soll 4-
zügig
Soll 4-
zügig m²
Soll 2-
zügig
Soll 2-
zügig m²
Klassenräume* 36 1849 12 720 16 960 4 200
Fachräume Naturwissenschaft** 9 653 3 240 3 240 1 80
Technik/ Arbeitslehre/
Maschinenraum2 151 4 290 4 290 1 20
Fachräume Musik/ Kunst 4 317 1 80 2 160
Summe Klassen- und Fachräume 51 2970 20 1330 25 1650 6 300
weitere pädagogisch genutzte
Schulräume***2 129 3 150 3 150 45
Vorbereitungsräume 16 381 7 275 9 365 3 70
Aula 1 249 300 300
Speiseraum/ Cafeteria 1 74 **** ****
derzeit nicht schulisch genutzte
Räume3 151
Sporthalle 626 968 968 1215
Freisportfläche 6264 4270 4270
Pausenfläche 3353 1800 1800 600
25
29/30
maximale Klassenfrequenzen gemäß Raumempfehlungen (2 m²/Platz)
maximale Klassenfrequenzen gemäß VV Schulbetrieb (1,7 m²/Platz)
* incl . Fachräume Sprachen/ Gesel lschaftskunde
** incl. PC-Raum
*** Bibl iothek, Hauswirtschaft
**** zusammen mit Aula
Die Schule vom Typ Erfurt II wurde 2001/02 grundhaft saniert und eine Aula im Ergeschoss
eingerichtet (analog Karl-Friedrich-Schinkel-Gymnasium). Mit der Sanierung wurde die Nutzbarkeit
für Rollstuhlfahrer hergestellt. Die Schule verfügt derzeit über die größten Raumreserven der
weiterführenden Schulen. Drei Räume sind von der Stadt bereits an Bildungs- und Jugendhilfeträger
vermietet (ESTA Ruppin e.V. und ländliche Erwachsenenbildung), zwei weitere Räum sind im
Schuljahr 2008/09 ungenutzt. Im Zusammenhang mit dem Ganztagskonzept wird bis zum
Schulbeginn ein Clubraum eingerichtet.
Ebenso wie die Schule sind an der Turnhalle noch Sanierungsarbeiten durch die Neuruppiner
Wohnungsbaugesellschaft m.b.H. geplant.
Schulhof und Sportplatz sind außerhalb der Unterrichtszeiten öffentlich nutzbar.
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6.9.3.3 Karl-Friedrich-Schinkel-Gymnasium
Lage und Einzugsbereich
Das Karl-Friedrich-Schinkel-Gymnasium liegt an der Grenze des Stadtteils WK II an der Fehrbelliner
Straße und ist damit fußläufig oder mit dem Fahrrad innerhalb der Kernstadt erreichbar. Unmittelbar
angrenzend entsteht derzeit das Wohngebiet „Sonnenufer“. Der Einzugsbereich erstreckt sich über
den gesamten Planungsraum Neuruppin. Entsprechend weist das Gymnasium einen hohen Anteil von
Fahrschülern auf, der durch das Auslaufen der gymnasialen Oberstufe der Gesamtschule in
Rheinsberg in den letzten Jahren auf etwa fünfzig Prozent angestiegen ist. In der Nähe des
Gymnasiums liegt die Haltestelle „Fehrbelliner Straße“, die von der Stadtlinie 770 und den
Regionallinien in Richtung Süden regelmäßig bedient wird. Einige weitere Regionallinien fahren die
Haltestelle zu den Schulzeiten an. Die Lage der Haltestellen in der starkt befahrenen Fehrbelliner
Straße ohne Haltebuchten stellen sich dabei insbesondere für die im Schülerverkehr hier
beginnenden oder endenden Busse nicht optimal dar. Im Zusammenhang mit der Erschließung des
Wohngebietes „Sonnenufer“ ist die Anlage einer Wendemöglichkeit für Busse und einer Haltestelle
im Nebenbereich geplant. Mit dem Umbau soll auch die Parkplatzsituation entschärft werden.
Derzeit werden die Flächen des Käthe-Kollwitz-Platzes als wilde Parkflächen genutzt (ca. 30 bis 50
PKW).
Profil
Das Gymnasium arbeitet mit einer Mischung aus Frontal- und Projektunterricht. An erster Stelle steht
dabei die Wissensvermittlung, an zweiter Stelle die Kompetenzausbildung.
Die Führung als Ganztagsschule ist auch angesichts des hohen Anteils von Fahrschülern nicht geplant.
Das Gymnasium Karl-Friedrich Schinkel wurde bisher als drei- bis fünfzügiges Gymnasium geführt.
Die 2001/02 als Schulversuch genehmigte und eingeführte Leistungsprofilklasse konnte wegen zu
geringer Anwahl nur einmalig gebildet werden. Der Bedarf für den Wechsel ab der 5. Klasse wurde
über die Leistungsprofilklassen des evangelischen Gymnasiums abgedeckt. Ab 2009/10 bietet das
evangelische Gymnasium Leistungs- und Begabungsklassen ab der Klassenstufe 5 an. Es ist davon
auszugehen, dass damit auch die zukünftige Nachfrage gedeckt werden kann. Bedingt durch das
Anwahlverhalten besteht damit ein solches Angebot nur in freier Trägerschaft verbunden mit einer
sozialen Hürde durch die notwendige Zahlung eines Schulgeldes.
Das Karl-Friedrich-Schinkel-Gymnasium hat einen Förderverein.
Kooperationen
Es bestehen umfangreiche Kooperationen mit Praxispartnern, Die Kooperationen sind in der Regel
nicht institutionalisiert. Einerseits befinden sich einige Kooperationen noch im Aufbau. Andererseits
ermöglichen die offenen Kooperationen auch eine hohe Flexibilität.
Neben den Kooperationen im Zusammenhang mit dem Wechsel von der Schule in Studium/ Beruf
gibt es die Zusammenarbeit mit Kitas und Grundschulen (u.a. Märkischer Jugendchor,
Theaterveranstaltungen, Schülertage), aber auch mit Akteuren aus dem Stadtteil (Hoffest im
Zweijahresrhythmus, Projektpräsentationen, Ausstellungen im Mehrgenerationenhaus etc.)
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Raumbestand
Gymnasium Karl-Friedrich Schinkel Ist AnzahlIst Summe
m²
Soll 3-
zügig
Soll 3-
zügig m²
Soll 4-
zügig
Soll 4-
zügig m²
Soll 5-
zügig
Soll 5-
zügig m²
Klassenräume 37 16 720 16 960 4 200
Fachräume* 19 3 240 3 240 1 80
4 290 4 290 1 20
1 80 2 160
Summe Klassen- und Fachräume 56 0 20 1330 25 1650 6 300
weitere pädagogisch genutzte
Schulräume4 3 150 3 150 45
Vorbereitungsräume 7 275 9 365 3 70
Aula 1 300 300
Speiseraum/ Cafeteria 1 **** ****
derzeit nicht schulisch genutzte
Räume
Sporthalle 626 968 968 1215
Freisportfläche 7500 4270 4270 4470
Pausenfläche 12250 2925 3900 4875
25
29
maximale Klassenfrequenzen gemäß Raumempfehlungen (2 m²/Platz)
maximale Klassenfrequenzen gemäß VV Schulbetrieb (1,7 m²/Platz)
* keine Differenzierung in der Quelle angegeben
Der 1975 errichtete Bau des Gymnasiums vom Typ Erfurt II sowie das Umfeld wurden von 1998 bis
2000 saniert und teilweise neu gestaltet. Den größten Eingriff in die Bausubstanz stellte dabei die
Einrichtung einer Aula im Ergeschossbereich dar, die durch einen Anbau unter Einbeziehung
bisheriger Unterrichtsräume realisiert wurde. Trotz der Verringerung der Zahl der Unterrichtsräume
verfügt die Schule – bezogen auf die Anzahl der Unterrichtsräume – über ein großzügiges
Raumangebot.
Der Schulhof wurde im Zuge der Neugestaltung für die öffentliche Nutzung außerhalb der
Unterrichtszeiten hergerichtet und auch intensiv genutzt. Wie an allen anderen Schulen wird die
Turnhalle von Vereinen genutzt.
Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin
Seite 84 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich
6.9.3.4 Evangelisches Gymnasium
Das evangelische Gymnasium Neuruppin war eine der ersten konfessionellen Schulen in
Brandenburg und hat sich bereits in den neunziger Jahren etabliert. Die Schule hat einen weiten
Einzugsbereich. Träger ist die Schulstiftung der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische
Oberlausitz. Lage und Anbindung sind identisch mit dem Standort der evangelischen Grundschule.
Aufgrund der großen Nachfrage wird das Gymnasium dreizügig geführt. Außerdem gibt es eine
Leistungs- und Begabungsklasse, die den Bedarf für den Bereich Neuruppin deckt.
6.9.3.5 Privatgymnasium des BBZ
Das Gymnasium des BBZ wurde als internationales Privatgymnasium mit einem Teil chinesischer
Schüler unter anderer Trägerschaft gegründet. Später wurde die Schule vom BBZ übernommen und
in das Angebot des Trägers mit dem pädagogischen Ansatz nach Montessori integriert.
Die Schülerzahlen konnten sich noch nicht stabilisieren. Auch wurden an der Schule noch keine
Abiturprüfungen abgelegt.
Derzeit ist die Zukunft der Schule unklar, da eine geplante Standortentscheidung nicht umgesetzt
werden konnte.
6.9.4 Einflussfaktoren für die Schülerzahlen der Sekundarstufe
6.9.4.1 Einwohnerentwicklung im Planungsraum Neuruppin
Da im Bereich des Kooperationsraumes der RWK die gymnasiale Oberstufe nur noch in Neuruppin
angeboten wird, ist für die Übergänge in die Sekundarstufe der gesamte Planungsraum zu betrachten
(zur Bevölkerungsentwicklung im Umland siehe Kapitel 4.2.5)
Ebenso, wie die Bevölkerung im Umland voraussichtlich insgesamt stärker zurückgehen wird, stellt
sich die Situation auch für die relevanten Altersgruppen dar.
Der Geburtsjahrgang 2008 wird ab 2020/21 in die Sekundarstufe I wechseln, bis dahin sind die
Schülerzahlen lediglich vom Wanderungsverhalten der Familien abhängig. Zukünftige Veränderungen
bei der Geburtenrate machen sich danach nur durch einen etwas stärkeren oder weniger starken
Rückgang der Schülerzahlen bemerkbar. Insofern besteht über die maximale Höhe der Schülerzahlen
im Planungszeitraum relative Sicherheit.
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Rheinsberg 50 54 56 57 59 55 45 43 57 51 53 50 51 48 51 48 50 47 48 44 45 41 41
Lindow 32 29 30 41 38 30 29 33 29 24 29 28 26 24 24 22 21 19 18 16 15 14 13
Fehrbellin 56 61 68 82 79 71 60 57 56 67 56 52 55 54 52 51 50 49 47 45 43 41 39
Temnitz 43 42 40 45 46 48 47 43 39 37 44 39 38 35 37 34 35 32 33 30 31 28 29
Neuruppin 172 183 203 246 234 237 221 237 230 217 246 250 249 244 245 239 240 232 231 222 218 205 199
Summe 353 368 397 469 456 440 404 411 412 394 430 418 420 404 410 393 398 377 379 355 353 327 322
Tabelle 6-7 Szenario Prognose der Schülerzahlen für die Übergänge in die 7. Klasse im Planungsraum Neuruppin auf der
Grundlage der Bevölkerungsprognose des AfSBB
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung
Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 85 von 92
6.9.4.2 Wahlverhalten beim Übergang von der Grundschule zur Sekundarstufe I
Die Änderung des Schulsystems in Brandenburg im Jahr 2005 mit der Einführung der Oberschule hat
in Ostprignitz-Ruppin zu einem Anstieg der Erstwünsche für ein Gymnasium um 10 Prozentpunkte
geführt.
Mit dem Wegfall der Gymnasialen Oberstufe an der Fontane-Gesamtschule hat sich diese Tendenz
noch verstärkt. Für den Weg zum Abitur verbleiben grundsätzlich die beiden Gymnasien, die
entsprechend eine ansteigende Nachfrage verzeichnen. Schüler, die nach einem Abschluss auf den
Oberschulen den Weg zum Abitur gehen wollen, sind auf das Oberstufenzentrum mit seiner
technisch-wirtschaftlichen Ausrichtung angewiesen. Mit dem Wegfall der letzten gymnasialen
Oberstufe an einer Integrierten Gesamtschule im Planungsgebiet Neuruppin hat der
Bildungsstandort insgesamt an Attraktivität verloren. Unbeachtet der Tatsache, dass Brandenburg
mit der sechsklassigen Grundschule der aktuellen Forderung eines möglichst langen gemeinsamen
Unterrichts näher kommt als andere Bundesländer, bedeutet die Abwicklung des Angebotes einer
gymnasialen Oberstufe an einer Integrierten Gesamtschule vor dem Hintergrund der aktuellen
Debatte einen Rückschritt.
Offen bleibt derzeit die Frage, inwieweit mögliche Richtungsentscheidungen in der Bildungspolitik die
Abiturquote erhöhen können. Angesichts der im bundesweiten Vergleich bereits im oberen Drittel
liegenden Gymnasialquote ist jedoch vorerst nicht davon auszugehen. Gleichwohl ist landesweit eine
weitere Steigerung der Gymnasialquote zu beobachten.
Im Planungsraum Neuruppin verteilten sich die Quoten für den Übergang in die 7. Klasse im Schuljahr
2008/9 folgendermaßen:
Gymnasium: 41,2%
Oberschule: 40,7%
Gesamtschule: 18,1%
Die Erstwahl lag bei der Oberschule in Fehrbellin und der Fontaneschule deutlich niedriger als die
spätere Schülerzahl. Im Jahr 2009 könnten in diesen beiden Schulen den Erstwünschen entsprechend
keine neuen 7. Klassen eingerichtet werden. Wesentliche Ursachen dafür dürften die Diskussion um
den Fortbestand der Schule (in Fehrbellin) und die Aufgabe der Gymnasialen Oberstufe in der
Fontaneschule sein.
In Fehrbellin wird die Schülerzahl, die in eine weiterführende Schule wechselt, sich zunächst etwas
erholen, um nach einigen Auf- und Abbewegungen nach 2020 dauerhaft unter 60 zu sinken – bis auf
ca. 40 Schüler Ende der 2020er Jahre. Von einer gleichbleibenden Quote für Gymnasium und
Förderschule bleiben damit weniger als 30 Kinder, die die Oberschule in Fehrbellin besuchen
könnten. Von ebenfalls gleichbleibenden rechtlichen Rahmenbedingungen zur Zügigkeit und
Klassenfrequenz ausgehend, wird nach einer Erholungsphase in den nächsten Jahren um 2014/15,
spätestens aber ab 2018 erneut die Schulschließung diskutiert werden. Da sich diese Problematik
jedoch auch in anderen Regionen Brandenburgs stellt, ist nicht auszuschließen, dass für die
Sekundarstufe I Lösungen zur Erhaltung von Schulstandorten gefunden werden.
Im Schulbezirk der Heinrich-Rau-Oberschule in Rheinsberg, der die Stadt Rheinsberg und das Amt
Lindow umfasst, steigt die Schülerzahl der 7. Klassen zunächst auf etwa 100, um danach langsam
abzusinken – bis 2020 auf etwa 80, bis 2030 auf unter 60. Für die Oberschule bleiben davon bei
heutiger Quote bis Mitte der 2020er Jahre über 40 Schüler übrig. Danach würde die Rheinsberger
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Seite 86 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich
Oberschule nach heutigen Ansprüchen an Zügigkeit und Klassenfrequenz in Frage gestellt werden.
Für die vorliegende Planung wird davon ausgegangen, dass Rheinsberg vor allem angesichts der
Entfernung zu Neuruppin zumindest im Planungshorizont bis 2030 ein Standort mit einer
weiterführenden Schule bleibt, unabhängig davon, in welcher Rechts- und Organisationsform dieser
Standort langfristig betrieben wird.
Das Amt Temnitz hat mit der Umwandlung der Schule Walsleben in eine Grundschule seit 2006 keine
eigene weiterführende Schule mehr. Entsprechend kommt von den Schülern aus dem Umland, die
eine Neuruppiner Oberschule besuchen, über die Hälfte aus dem Amt Temnitz. Knapp ein Viertel
kommt trotz der dort vorhandenen Oberschule aus Fehrbellin, die Übrigen verteilen sich auf
Rheinsberg und Lindow. Für die Planung wird davon ausgegangen, dass auch zukünftig einige Schüler
aus den Bereichen mit eigener Oberschule eine Neuruppiner Schule besuchen.
Neben den Schülern aus dem Planungsraum Neuruppin wählten auch Schüler aus anderen
Gemeinden des Landkreises sowie aus dem benachbarten Landkreis Oberhavel die weiterführenden
Schulen in Neuruppin an. Neben einzelnen Schülern in der Fontaneschule und im KFSG ist davon mit
über 20 Schülern vor allem das evangelische Gymnasium betroffen.
Für die Gymnasien werden 25 Schüler pro Jahrgang von außerhalb des Planungsraumes
angenommen. Für die Oberschulen werden 30 Schüler von außerhalb der Stadt Neuruppin und des
Amtes Temnitz angenommen.
Ca. 5,5% der Schüler wechseln in Brandenburg nach der 4. Klasse im Rahmen der Leistungs- und
Begabungsklassen in die Jahrgangsstufe 5 eines Gymnasiums. In Neuruppin wird dieser Übergang
derzeit nur vom evangelischen Gymnasium angeboten. Im KFSG wurde die notwendige Klassenstärke
in den letzten Jahren nicht erreicht.
Im den LBK des Evangelischen Gymnasiums sind mit 9 bzw. 8 Schülern jeweils 5% der Neuruppiner
Schüler in diesen Klassenstufen. Damit ist der Durchschnittswert Brandenburgs erreicht und der
Bedarf kann als gedeckt gelten. Auch bei steigenden Schülerzahlen ist nicht davon auszugehen, dass
eine weitere LBK eingerichtet werden kann.
6.9.4.3 Standortentscheidungen der freien Trägern
Einen wesentlichen Einfluss auf das Wahlverhalten hat darüber hinaus die Entwicklung der
weiterführenden Schulen der freien Träger.
Die evangelische Schule plant für die Sekundarstufe I neben dem Gymnasium die Etablierung eines
ein- bis zweizügigen Angebotes, das zum Abschluss der 10. Klasse führen soll. Diese zusätzlichen
Klassen würden einerseits das Angebot der Schule abrunden. Andererseits stünde die zusätzliche
Kapazität in einer beliebten Schule in Konkurrenz zu den städtischen Angeboten.
Das BBZ arbeitet seit einigen Jahren daran, das Montessori-Gymnasium zu stabilisieren und die
Sekundarstufe II zu eröffnen. Nachdem dies am geplanten Standort im Postgebäude am Karl-
Kurzbach-Platz nicht realisiert werden konnte, ist diese Planung zunächst wieder offen. Das
Montessori-Gymnasium wird sich nachhaltig jedoch nur etablieren können, wenn die Möglichkeit der
Erlangung des Abiturs angeboten wird. Andernfalls ist über kurz oder lang damit zu rechnen, dass die
weiterführende Schule in ihrer Existenz bedroht ist.
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung
Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 87 von 92
Unter den gegebenen Finanzierungsbedingungen für die Schulen der freien Träger und den
Einkommensverhältnissen der Ruppiner Bürger wird angesichts der anfallenden Schulgebühren der
Anteil der Schüler, die eine freie Schule besuchen können, begrenzt bleiben. Insbesondere trifft das
für das Gymnasium des BBZ mit seinen einkommensunabhängigen Gebühren zu.
6.9.4.4 Entwicklung der Schullandschaft im Umland
Die unter heutigen rechtlichen Rahmenbedingungen innerhalb des Planungshorizontes zu
erwartende Schließung der Oberschule Fehrbellin führt zu einer Erhöhung der Schülerzahl in
Neuruppin.
6.9.4.5 Sonstige Faktoren, die die Schülerzahl beeinflussen
Unabhängig von den Jahrgangsstärken der Siebtklässler wird sich durch die Einführung des Abiturs
nach 12 Jahren an den Gymnasien die Schülerzahl ab 2012/13 deutlich verringern.
Im Jahr 2011 kommt der Jahrgang in die 7. Klasse, der von der Stichtagsänderung bei der Einschulung
2005 betroffen war. Daher ist in diesem Jahr mit eine außerplanmäßigen Spitze zu rechnen, die
gleichzeitig den Höhepunkt der Schülerzahlen der 7. Klasse in den nächsten 20 Jahren darstellen
kann.
6.9.4.6 Sekundarstufe II
Bundesweit besuchten 2006/7 etwa 40% der Schüler der 10. Klassenstufe des Vorjahres die
gymnasiale Oberstufe einer allgemeinbildenden Schule.
Im Landkreis OPR wurden im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2007-2012 folgende
Übergangsquoten von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II festgestellt:
Gymnasium: 65,4% (35,6% bezogen auf alle Abgänger der 10. Klasse)
GOST der Gesamtschule: 21,8% (11,9%)
GOST des OSZ: 12,8%.(7%)
Im Planungsraum Neuruppin lag die die Quote der Übergänge von der 10. in die 11. Jahrgangsstufe
der allgemeinbildenden Schulen im Jahr 2007 bei 40% und ging im Folgejahr auf 36,5% zurück. Auch
für die Stadt Neuruppin ist ein Rückgang der Schüler in der SEK II bezogen auf die Bevölkerung der
entsprechenden Altersgruppe nachzuvollziehen.
Nach dem Tiefpunkt in den nächsten zwei Jahren wird die Anzahl der Übergänger in die 11. Klasse bei
gleichbleibender Quote und gleichbleibendem Einzugsbereich wieder leicht ansteigen,
voraussichtlich jedoch die Marken von 200 pro Jahrgang auch zum vorläufigen Höhepunkt um 2015
nur noch knapp erreichen. Allerdings bleibt die Zahl innerhalb des Planungszeitraumes
vergleichsweise stabil und wird kaum unter 150 absinken. Höhere Zahlen sind nur zu erwarten, wenn
sich der Einzugsbereich vergrößern würde. Da sich der die Schullandschaft bei den freien Trägern
gerade im Berliner Umland jedoch immer noch entwickelt, ist eher mit einer Abnahme des
Schülerpotentials aus dem Nachbarlandkreis zu rechnen. Auswirkungen einer möglichen
Veränderung der Schullandschaft in den anderen Planungsgebieten des Landkreises wurden nicht
untersucht.
Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin
Seite 88 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich
6.9.5 Handlungsempfehlungen zur Entwicklung des Angebotes Sekundarstufen I und II
Um eine möglichst hohe Durchlässigkeit der Bildungsgänge zu gewährleisten ist auch die
Wiedereröffnung einer Gesamtschule mit Gymnasialer Oberstufe angezeigt. Die Gelegenheit dafür ist
in den nächsten Jahren günstig, wenn die Schülerzahlen in der Sekundarstufe vorübergehend
ansteigen. In Abstimmung mit dem Schinkel-Gymnasium und mit der evangelischen Schule sowie mit
dem staatlichen Schulamt sollte im Schuljahr 2011/12 eine Garantie für die Übergänger in die siebten
Klassen der Fontaneschule auf die Einrichtung einer GOST gegeben werden. In den Folgejahren sind
aufgrund der zu erwartenden Schülerzahlen ebenfalls starke Jahrgänge in der FGS möglich, so dass
mit der ersten 11. Klasse im Schuljahr 2015/16 das Vertrauen in die Schule gestärkt werden kann. Ein
solches Vorhaben erfordert gemeinsame Anstrengung und die qualitative Weiterentwicklung der
Schule.
Darüber hinaus sollte das Angebot mindestens auf dem heutigen Niveau mit entsprechender
Ausdifferenzierung erhalten werden. Dazu gehört auch die Pflege der Beziehungen zu den freien
Trägern, die einen wichtigen Beitrag zu Vielfalt des Schulangebotes leisten.
Die Anpassung an die demographische Entwicklung, vor allem aber auch an bildungs- und
integrationspolitische Entwicklungen erfordert ein hohes Maß an Flexibilität auch bei den räumlichen
Lösungen. Flexibilität ist nur gegeben, wenn entsprechende Raumpotentiale vorhanden sind und
kurzfristig aktivierbar. Das spricht gegen eine Ausnutzung aller Raumreserven für den Standard-
Schulbetrieb. Es zeigt sich jedoch auch, dass bei Schulen mit einem attraktiven pädagogischen
Konzept und bei bestimmten Erwartungen an eine homogene soziale Zusammensetzung der
Schülerschaft Raumdefizite in den Schulen in Kauf genommen werden.
Langfristig sollte im Sinne der Entwicklung des Schulstandortes der Puschkinschule über die
Herstellung der Barrierefreiheit nachgedacht werden.
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung
Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 89 von 92
Übergänger 7. Stufe 2008/9 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31
KFSG 7 95 95 115 120 110 100 90 110 105 95 105 120 125 110 105 100 98 95 95 85 85 85 85
EVIG 7 85 85 85 85 85 85 85 75 75 85 85 85 85 85 85 85 85 85 85 80 80 58 58
MONG 7 3 4 15 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 25 25 25 25
APS 7 77 75 78 78 78 78 75 78 75 75 78 78 78 78 78 75 75 75 75 75 75 75 75
EVIOS 7 0 0 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 20 20 20 20
FGS 7 74 74 76 126 105 105 100 105 100 100 100 105 105 105 100 95 95 90 85 85 85 85 85
Schüler Stufe 2008/9 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31
KFSG 7 95 95 115 120 110 100 90 110 105 95 105 120 125 110 105 100 98 95 95 85 85 85 85
KFSG 8 103 95 95 115 120 110 100 90 110 105 95 105 120 125 110 105 100 98 95 95 85 85 85
KFSG 9 93 103 95 95 115 120 110 100 90 110 105 95 105 120 125 110 105 100 98 95 95 85 85
KFSG 10 78 93 103 95 95 115 120 110 100 90 110 105 95 105 120 125 110 105 100 98 95 95 85
KFSG 11 63 78 93 103 95 95 115 120 110 100 90 110 105 95 105 120 125 110 105 100 98 95 95
KFSG 12 103 63 78 93 103 95 95 115 120 110 100 90 110 105 95 105 120 125 110 105 100 98 95
Summe 535 527 579 621 638 635 630 645 635 610 605 625 660 660 660 665 658 633 603 578 558 543 530
Züge
KFSG 7 4 4 5 5 4 4 4 4 4 4 4 5 5 4 4 4 4 4 4 3 3 3 3
KFSG 8 4 4 4 5 5 4 4 4 4 4 4 4 5 5 4 4 4 4 4 4 3 3 3
KFSG 9 4 4 4 4 5 5 4 4 4 4 4 4 4 5 5 4 4 4 4 4 4 3 3
KFSG 10 3 4 4 4 4 5 5 4 4 4 4 4 4 4 5 5 4 4 4 4 4 4 3
KFSG 11 3 3 4 4 4 4 5 5 4 4 4 4 4 4 4 5 5 4 4 4 4 4 4
KFSG 12 4 3 3 4 4 4 4 5 5 4 4 4 4 4 4 4 5 5 4 4 4 4 4
Summe 22 22 24 26 26 26 26 26 25 24 24 25 26 26 26 26 26 25 24 23 22 21 20
Schüler Stufe 2008/9 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31
EVIG 7 85 85 85 85 85 85 85 75 75 85 85 85 85 85 85 85 85 85 85 80 80 58 58
EVIG 8 89 85 85 85 85 85 85 85 75 75 85 85 85 85 85 85 85 85 85 85 80 80 58
EVIG 9 61 89 85 85 85 85 85 85 85 75 75 85 85 85 85 85 85 85 85 85 85 80 80
EVIG 10 81 61 89 85 85 85 85 85 85 85 75 75 85 85 85 85 85 85 85 85 85 85 80
EVIG 11 89 81 61 89 85 85 85 85 85 85 85 75 75 85 85 85 85 85 85 85 85 85 85
EVIG 12 79 89 81 61 89 85 85 85 85 85 85 85 75 75 85 85 85 85 85 85 85 85 85
Summe 484 490 486 490 514 510 510 500 490 490 490 490 490 500 510 510 510 510 510 505 500 473 446
Züge
EVIG 7 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 2 2
EVIG 8 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 2
EVIG 9 2 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3
EVIG 10 3 2 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3
EVIG 11 3 3 2 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3
EVIG 12 3 3 3 2 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3
Summe 17 17 17 17 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 17 16
Schüler Stufe 2008/9 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31
MONG 7 3 4 15 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 25 25 25 25
MONG 8 4 3 4 15 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 25 25 25
MONG 9 10 4 3 4 15 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 25 25
MONG 10 12 10 4 3 4 15 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 25
MONG 11 15 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30
MONG 12 0 0 0 0 0 0 15 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30
Summe 29 21 26 52 79 105 135 165 180 180 180 180 180 180 180 180 180 180 180 175 170 165 160
Züge
MONG 7 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
MONG 8 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
MONG 9 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
MONG 10 1 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
MONG 11 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
MONG 12 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
Summe 1 0 1 2 3 4 5 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6
Schüler Stufe 2008/9 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31
APS 7 77 75 78 78 78 78 75 78 75 75 78 78 78 78 78 75 75 75 75 75 75 75 75
APS 8 69 77 75 78 78 78 78 75 78 75 75 78 78 78 78 78 75 75 75 75 75 75 75
APS 9 79 69 77 75 78 78 78 78 75 78 75 75 78 78 78 78 78 75 75 75 75 75 75
APS 10 72 79 69 77 75 78 78 78 78 75 78 75 75 78 78 78 78 78 75 75 75 75 75
Summe 297 300 299 308 309 312 309 309 306 303 306 306 309 312 312 309 306 303 300 300 300 300 300
Züge
APS 7 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3
APS 8 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3
APS 9 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3
APS 10 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3
Summe 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12
Schüler Stufe 2008/9 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31
EVIOS 7 0 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 20 20 20 20
EVIOS 8 0 0 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 20 20 20
EVIOS 9 0 0 0 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 20 20
EVIOS 10 0 0 0 0 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 20
Summe 0 0 25 50 75 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 95 90 85 80
Züge
EVIOS 7 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
EVIOS 8 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
EVIOS 9 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
EVIOS 10 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
Summe 0 0 1 2 3 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4
Schüler Stufe 2008/9 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31
FGS 7 74 74 76 126 105 105 100 105 100 100 100 105 105 105 100 95 95 90 85 85 85 85 85
FGS 8 63 74 74 76 126 105 105 100 105 100 100 100 105 105 105 100 95 95 90 85 85 85 85
FGS 9 57 63 74 74 76 126 105 105 100 105 100 100 100 105 105 105 100 95 95 90 85 85 85
FGS 10 89 57 63 74 74 76 126 105 105 100 105 100 100 100 105 105 105 100 95 95 90 85 85
FGS-GOST 11 57 47 47 45 47 45 45 45 47 47 47 45 43 43 41 38
FGS-GOST 12 57 47 47 45 47 45 45 45 47 47 47 45 43 43 41
Summe 283 268 287 350 381 412 436 415 410 405 405 405 410 415 415 405 395 380 365 355 345 340 340
Züge
FGS 7 3 3 3 5 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 3 3 3 3 3
FGS 8 2 3 3 3 5 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 3 3 3 3
FGS 9 2 2 3 3 3 5 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 3 3 3
FGS 10 3 2 2 3 3 3 5 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 3 3
FGS-GOST 10 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
FGS-GOST 10 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
Summe 10 10 11 14 15 16 17 16 16 16 16 16 16 16 16 16 16 16 15 14 13 12 12
Tabelle 6-8 Szenario zu Übergängern und Klassenbildung an den weiterführenden Schulen
Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin
Seite 90 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich
Schüler Stufe 2008/9 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31
Summe 7 334 333 394 464 433 423 405 423 410 410 423 443 448 433 423 410 408 400 395 370 370 348 348
Summe 8 328 334 333 394 464 433 423 405 423 410 410 423 443 448 433 423 410 408 400 395 370 370 348
Summe 9 300 328 334 333 394 464 433 423 405 423 410 410 423 443 448 433 423 410 408 400 395 370 370
Summe 10 332 300 328 334 333 394 464 433 423 405 423 410 410 423 443 448 433 423 410 408 400 395 370
Summe 11 152 159 154 192 180 180 215 292 272 262 250 262 255 255 265 282 287 272 265 258 256 251 248
Summe 12 182 152 159 154 192 180 180 215 292 272 262 250 262 255 255 265 282 287 272 265 258 256 251
Summe 1628 1606 1702 1871 1996 2074 2120 2191 2225 2183 2178 2198 2241 2257 2267 2261 2244 2201 2150 2096 2049 1989 1935
Züge
Summe 7 13 13 16 18 16 16 16 16 16 16 16 17 17 16 16 16 16 16 15 14 14 13 13
Summe 8 12 13 13 16 18 16 16 16 16 16 16 16 17 17 16 16 16 16 16 15 14 14 13
Summe 9 11 12 13 13 16 18 16 16 16 16 16 16 16 17 17 16 16 16 16 16 15 14 14
Summe 10 13 11 12 13 13 16 18 16 16 16 16 16 16 16 17 17 16 16 16 16 16 15 14
Summe 11 6 6 6 7 7 7 9 11 10 10 10 10 10 10 10 11 11 10 10 10 10 10 10
Summe 12 7 6 6 6 7 7 7 9 11 10 10 10 10 10 10 10 11 11 10 10 10 10 10
Summe 62 61 66 73 77 80 82 84 85 84 84 85 86 86 86 86 86 85 83 81 79 76 74
Klassenfrequenzen7 25,7 25,6 24,6 25,8 27,1 26,4 25,3 26,4 25,6 25,6 26,4 26,1 26,4 27,1 26,4 25,6 25,5 25,0 26,3 26,4 26,4 26,8 26,8
8 27,3 25,7 25,6 24,6 25,8 27,1 26,4 25,3 26,4 25,6 25,6 26,4 26,1 26,4 27,1 26,4 25,6 25,5 25,0 26,3 26,4 26,4 26,8
9 27,3 27,3 25,7 25,6 24,6 25,8 27,1 26,4 25,3 26,4 25,6 25,6 26,4 26,1 26,4 27,1 26,4 25,6 25,5 25,0 26,3 26,4 26,4
10 25,5 27,3 27,3 25,7 25,6 24,6 25,8 27,1 26,4 25,3 26,4 25,6 25,6 26,4 26,1 26,4 27,1 26,4 25,6 25,5 25,0 26,3 26,4
11 25,3 26,5 25,7 27,4 25,7 25,7 23,9 26,5 27,2 26,2 25,0 26,2 25,5 25,5 26,5 25,7 26,1 27,2 26,5 25,8 25,6 25,1 24,8
12 26,0 25,3 26,5 25,7 27,4 25,7 25,7 23,9 26,5 27,2 26,2 25,0 26,2 25,5 25,5 26,5 25,7 26,1 27,2 26,5 25,8 25,6 25,1
Durchschnitt 26,3 26,3 25,8 25,6 25,9 25,9 25,9 26,1 26,2 26,0 25,9 25,9 26,1 26,2 26,4 26,3 26,1 25,9 25,9 25,9 25,9 26,2 26,1
Tabelle 6-9 Szenario zu Schülerzahl, Klassenbildung und durchschnittlichen Klassenfrequenzen der weiterführenden Schulen
6.10 Standortbezogene Handlungsoptionen zur Vermeidung von Leerstand
Während die derzeitigen Kapazitäten im Grundschulbereich innerhalb des Planungszeitraumes in
vollem Umfang benötigt werden (und voraussichtlich durch die Wiedernutzung derzeit vermieteter
Räume erweitert werden müssen), ist im Sekundarbereich insbesondere an der Fontaneschule
(Standort Artur-Becker-Straße) aktuell eine Überkapazität an Räumen zu verzeichnen, die auch
zukünftig selbst unter positiven Annahmen und unter Berücksichtigung einer Gymnasialen Oberstufe
nur teilweise benötigt wird.
Dazu wurde die Anregung aus dem Dezernat Zentrale Grundstücks- und Gebäudewirtschaft geprüft,
zur Minimierung von Unterhaltungskosten einen Schulstandort möglichst zügig aufzugeben. Die
möglichen Varianten und die sich daraus ergebenden Konsequenzen wurden im Rahmen einer
Schulleiterkonferenz zur Diskussion gestellt.
Verlagerung Wilhelm-Gentz-Schule
Angesichts des Sanierungsstandes wurde die Aufgabe des derzeitigen Standortes der Wilhelm-Gentz-
Schule in der Gerhart-Hauptmann-Straße vorgeschlagen. Damit verbunden wäre ein Umzug der
Wilhelm-Gentz-Schule an den Standort Artur-Becker-Straße oder (bei parallelem Umzug der
Alexander-Puschkin-Schule) an den Standort Puschkinstraße. Ein solcher Umzug hätte für die
Erreichbarkeit und das Profil der Grundschule, aber auch für die Weiterentwicklung der
Bildungslandschaft der Stadt unter Berücksichtigung der Kooperationen mit den Förderschulen
gravierende Konsequenzen.
Wesentliches Argument gegen eine Verlegung der Wilhelm-Gentz-Schule ist die damit verbundene
Aufgabe des gesetzlich verankerten Prinzips der Wohnortnähe, die sich auch nach der Einführung der
deckungsgleichen Schulbezirke prinzipiell erhalten hat (vgl. Kap. 6.7.1). Fußläufig nicht mehr
zumutbare Schulwege würden für einen Teil der Schüler bereits beim Standort Puschkinstraße
entstehen, insbesondere jedoch bei einem Umzug an den Standort Artur-Becker-Straße, der mehr als
2 Km von der Wilhelm-Gentz-Schule entfernt ist.
Unabhängig davon weisen beide Standorte unter Berücksichtigung der zukünftig voraussichtlich
notwendigen Zweizügigkeit und der beiden Sprachförderklassen sowie des Raumbedarfes für den
Hort keine ausreichenden Raumkapazitäten auf. Neben 14 Klassenräumen und 2 Fachräumen
werden Räume für den Teilungsunterricht und Förderunterricht benötigt. Die mit der steigenden
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung
Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 91 von 92
Schülerzahl ebenfalls steigende Anzahl von Hortkindern erfordert weitere 5 bis 6 Räume, die nicht
gleichzeitig Schulräume sein dürfen. Auch bei der Doppelnutzung von Schulräumen für den Hort im
zulässigen Rahmen entsteht so ein Raumbedarf von mindestens 26 pädagogisch nutzbaren Räumen,
denen an der Puschkinschule 19 Klassen- und Fachräume sowie der Hauswirtschaftsraum und vier
Mehrzweckräume im Kellergeschoss gegenüberstehen. Während die zusätzlich erforderliche
Kapazität am jetzigen Standort durch die Nutzung der derzeit vermieteten Räume hergestellt werden
kann, würden die gesetzlich vorgeschriebenen Raumkapazitäten am Standort Puschkinstraße nicht
erreicht.
Am Standort Artur-Becker-Straße wäre unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele für die
Fontaneschule (Wiedereinrichtung einer gymnasialen Oberstufe) die Raumkapazität ebenfalls nicht
ausreichend.
Auch bei einer ausreichenden Raumkapazität an einem der Alternativstandorte würde ein Umzug
einen Einschnitt in den bisherigen Profilierungsprozess bedeuten. Im Rahmen der Profilierung als
Naturparkschule sind identitätsstiftende Maßnahmen am jetzigen Standort umgesetzt worden, die in
ihrer Summe ein gewachsenes Projekt darstellen. Insbesondere wurde der Schulgarten als zentrales
Objekt der Grundschularbeit in enger Zusammenarbeit von Schülern, Eltern, Lehrern und
Horterziehern über Jahre entwickelt und ist deshalb als nachhaltiges Projekt anzusehen, das
wesentlich zur Attraktivität der Schule beiträgt. Wichtig für die Ausgestaltung des Profils ist auch die
räumliche Nähe zu Zielen, die in den Unterricht einbezogen werden (Stadtpark, Blumenmarkt,
Windpark, St. Georgs-Kapelle). Bei einer Verlagerung würde dieses Profil – und damit auch die
erreichte Akzeptanz der Schule insgesamt gefährdet.
Schließlich würde die erfolgreiche (und mehrfach ausgezeichnete) Kooperation mit der Schule am
Kastaniensteg erschwert. Die perspektivische Entwicklung zu einem modellhaften integrativen
Bildungsstandort wäre nicht mehr möglich. Im Zusammenhang mit der Diskussion um eine Inklusion
(vgl. Kap. 6.4) ist jedoch gerade der Ausbau der Kooperationen mit Förderschulen notwendig.
Bei einer Verlagerung der Grundschule an den Standort Artur-Becker-Straße droht ein
Überschwappen des in der Vergangenheit negativen Images der Fontaneschule auf den
Grundschulbereich. Damit würden auch die derzeitigen Ansätze zur Profilierung der Fontaneschule
gefährdet (siehe unten).
Verlagerung der Oberschule Alexander Puschkin
Mit der Neugliederung der Sekundarstufe in Brandenburg (Abschaffung der Realschulen) hat sich das
Wahlverhalten zulasten der Oberschulen verändert. Erfreulicherweise konnte sich die Alexander-
Puschkin-Oberschule als Oberschule etablieren und ein positives Image entwickeln. Die Erhaltung
und Weiterentwicklung des erreichten Standes ist angesichts der Konkurrenz in der Neuruppiner
Schullandschaft jedoch keinesfalls ein Selbstläufer. Wesentlich zur Qualität tragen die Entwicklung
eines eigenständigen Profils sowie die überschaubare Größe der Schulen bei. Bei einer Verlagerung
an den Standort der Fontaneschule würde der erreichte Stand der Akzeptanz der Puschkinschule
ebenso gefährdet wie die Entwicklungsansätze zur Profilierung der Fontaneschule. Damit würde der
Erfolg des Konzeptes Oberschule in Neuruppin insgesamt in Frage gestellt.
Unabhängig davon, ob die Fontane- und die Puschkinschule nur räumlich oder auch organisatorisch
zusammengelegt würden, entstünde eine große anonyme Schule gerade für die Schülerklientel, die
den größten Bedarf an pädagogischer Führung und dem Aufbau persönlicher Beziehungen hat,
Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin
Seite 92 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich
während im Bereich der Gymnasien deutlich überschaubarere Strukturen vorherrschen. Damit würde
das Wahlverhalten weiter zugunsten der Gymnasien verschoben und die Tendenz zur Segregation
verstärkt. Außerdem bestünde die Gefahr einer Zunahme der in den letzten Jahren mühsam
eingedämmten Gewalt unter den Schülern. Damit läuft eine Zusammenlegung der Oberschulen dem
in der NeuruppinStrategie formulierten Ziel einer aktiven Bildungspolitik mit einem weiteren
Kompetenzausbau im regionalen Bildungsmarkt zuwider und verfehlt das in der Strategie formulierte
EU-Querschnittsziel der sozialen Kohäsion und Chancengleichheit.
Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass mögliche Einsparungen durch die Aufgabe eines
Schulstandortes nicht nur erhebliche Nachteile für die Profilierung der städtischen Schulen nach sich
zögen, sondern vor allem auch Auswirkungen auf die individuellen Entwicklungschancen
insbesondere der Schülerklientel hätten, die von der Vielfalt der Schullandschaft am geringsten
profitiert. Angesichts des sich zukünftig verstärkenden Fachkräftemangels wäre damit auch eine
Schwächung der Entwicklungschancen des Wirtschaftsstandortes Neuruppin verbunden.
Alternative Nutzung überschüssiger Raumkapazitäten
Da der Vorschlag der Aufgabe des Standortes der Wilhelm-Gentz-Schule aus fachlicher Sicht und
unter Berücksichtigung der Ziele der NeuruppinStrategie 2020 nicht realisierbar erscheint, stellt sich
die Frage einer anderweitigen Nutzung der für den Schulbetrieb der Fontaneschule nicht benötigten
Räume am Standort Artur-Becker-Straße.
Im Zusammenhang mit den Überlegungen der Evangelischen Schule wurde vom Gutachter die
Einrichtung des Oberschulzweigs an diesem Standort vorgeschlagen. Durch eine solche Maßnahme
werden von den Schulleitern sowohl mögliche positive Effekte durch Kooperationspotentiale als auch
negative Auswirkungen durch die unterschiedliche Schülerklientel und mögliche
Konkurrenzsituationen erwartet. Neben der grundsätzlichen Bereitschaft der evangelischen Schule
bedürfte eine solche Konzeption der frühzeitigen Einbindung und Abstimmung der Akteure im
Rahmen eines gemeinsamen Projektes, um die in einer Kooperation liegenden Chancen zu realisieren
und negative Begleiterscheinungen zu vermeiden.
Alternativ kommt eine Vermietung der nicht genutzten Räume an Dritte in Betracht. Im Idealfall
können damit Angebote geschaffen werden, die auch durch die Schüler genutzt werden. Denkbar
sind z.B. Einrichtungen der berufsbegleitenden Weiterbildung, die mit der Schule eng kooperieren
und das Profil der Schule durch generationenübergreifende Angebote stärken. Eine solche
bildungsbezogene ergänzende Nutzung würde auch den Zielen der NeuruppinStrategie entsprechen,
„Bildung als wichtigste Investition in die Zukunft in den Mittelpunkt der städtischen Politik zu
stellen.“