Download - mediafazit Nr. 2, Februar 2008
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Themen dieser Ausgabe:
Offline stöbern - online kaufenInterview mit Dr. Thomas Steinmark,
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes
des Deutschen Versandhandels e.V.
Auktionshaus räumt auf3, 2, 1, eBay-Reform!
Insolvenz-StatistikRückläufige Tendenz?
Die aktuelle Zahl12.000 Zeichen
Doppelt hält besserEin Speicher für alte Fälle
2. AusgabeFebruar 2008
mediafazit 2/2008
Ein Speicher für alte Fälle
„Moment, diesen Kunden hatten wir doch vor drei Monaten schon mal recherchiert,oder nicht?“ Solche Unsicherheiten können die Mandanten von MediaFinanz seitMitte letzten Jahres dank der integrierte Auskunftsdatenbank klären.
Offline stöbern, online kaufen
Eine spannende Entwicklung vollzieht der Versandhandel durch die wachsendeBedeutung der Internetshops. Nach wie vor betrachten die Konsumenten gerneKataloge auf der Suche nach dem passenden Produkt, anschließend kaufen siees jedoch online. Interessante Daten über den erfolgreichen Spagat einer Brancheim Umbruch liefert Dr. Thomas Steinmark im mediafazit-Gespräch. Er istHauptgeschäftsführer des Bundesverbandes des Deutschen Versandhandels.
3, 2, 1, Reform!
eBay baut um. Der immer noch größte Internet-Marktplatz Deutschlands wird biszur Mitte des Jahres das bisherige Gebührensystem sowie die Bewertungsfunktionüberarbeiten. Die weitreichenden Änderungspläne betreffen neben der Bewertungs-funktion vor allem die Einstellkosten und die Verkaufsprovisionen. Demnach sollengewerbliche Händler teils deutlich geringer belastet werden als bisher. Details derÄnderungen, die dem E-Commerce-Giganten zusätzliche Verkäufer ins Netz treibensoll, veröffentlichte der Konzern zu Beginn des Monats auf seiner Internetseite.
Rückläufige Zahlen?
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im November '07 ist im Vergleich zum Vorjahrannähernd stabil. Dies dokumentiert das Statistische Bundesamt in seiner jüngs-ten Mitteilung. Die Wiesbadener Datensammler errechneten für den November desvergangenen Jahres sogar einen marginalen Rückgang der Fälle um 3,2 %. Damitsetzt sich nach Lesart der Behörde ein stetiger Rückgang seit dem Sommer desletzten Jahres fort. Im Juli gab es noch einen Zuwachs. Er lag – gemessen amVorjahresmonat – bei mehr als 20 %.
12.000 Zeichen
Das Bundesjustizministerium möchte mit einer überarbeiteten Widerrufsbelehrungden in Deutschland gefürchteten Abmahnern das Handwerk legen. Anlass für denNeuentwurf des umstrittenen Pflichtverweises ist der Unmut vieler Onlinehändler.Sie hatten sich auf die bisherige Musterbelehrung aus dem Hause Zypries verlassenund dennoch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Konkurrenz kassiert. Dochnach der jüngsten Fassung stehen zwischen Käufer und Ware künftig bis zu zwölf-tausend Zeichen Text – allein für die Widerrufsbelehrung.
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Editorial
Sehr geehrte Damen und Herren Mandanten,
mit der ersten mediafazit-Ausgabe des neuen Jahres melden wir uns zurück.
Nach dem letzten Erscheinen unseres Magazins haben wir zahlreiche positive
Rückmeldungen erhalten, die wir dankbar und erfreut entgegengenommen
haben.
Wir hoffen, das auch die teils kontroversen Themen der nun vorliegenden
Ausgabe Ihr Interesse wecken.
Die jüngsten Zahlen zu Insolvenzen lassen sich ausgiebig deuten. Nach
unserer Meinung geben sie jedoch keinen Anlass zur Beruhigung. Auch die
Reformentwürfe für eine neue Widerrufsbelehrung sind – entgegen offizieller
Verlautbarung – kaum als Bollwerk gegen schikanöse Abmahnwellen zu ver-
stehen. Erfreulich hingegen war unser Interview mit Dr. Thomas Steinmark
vom Bundesverband des deutschen Versandhandels. Er sprach über die
wachsende Bedeutung des E-Commerce im Fernabsatz und gibt einen opti-
mistischen Ausblick auf das laufende Jahr. Ein weiterer Bericht behandelt die
Reformbemühungen des Auktionsriesen eBay. Bitte beachten sie auch den
Artikel zu unserem Auskunftsarchiv auf der letzten Seite.
Gleichwohl, ob Sie jetzt nach einem hektischen Jahreswechsel wieder das
übliche Tagesgeschäft bewältigen, oder aber aus der Winterpause heraus
zu neuerlicher Höchstform auflaufen – Ich wünsche Ihnen allen ein
erfolgreiches Jahr.
Auf weiterhin gute Zusammenarbeit!
Ihre Nadin Wöstmann
Rechtsanwältin und Leiterin
der Mandantenbetreuung von MediaFinanz
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mediafazit 2/2008
mediafazit: Wir blicken auf ein erfolgreiches Jahr 2007
für den E-Commerce-Versandhandel zurück. Wie lau-
ten denn die absoluten Zahlen?
Steinmark: : Online-Shopping wird in Deutschland
immer beliebter. Im vergangenen Jahr gaben die
Deutschen rund 10,9 Mrd. Euro für Waren im Internet
aus. Das sind rund 9 Prozent mehr als im Vorjahr. Im
Privatkundengeschäft machte der E-Commerce damit
rund 39,5 Prozent des gesamten deutschen Versand-
handelsumsatzes in Höhe von 27,6 Mrd. Euro aus.
Tendenz für dieses Jahr: weiter steigend.
Wachstum auf der einen Seite, schrumpfende Markt-
anteile auf der anderen: Zu wessen Lasten geht der
Online-Boom wirtschaftlich? Leidet auch die Qualität?
Nein, die Qualität leidet nicht. Ganz im Gegenteil.
Durch das Internet können sich Kunden heute noch
umfassender über Produkte informieren. Gleichzeitig
bieten technische Features wie Digitalzooms oder
Internetfernsehen den Händlern ganz neue
Möglichkeiten der Produktpräsentation. Wo so viel
Transparenz herrscht, nimmt natürlich die
Wettbewerbsintensität zu. Kein Versender kann sich
heutzutage mehr darauf verlassen, dass er eine ein-
mal erfolgreich besetzte Nische nicht in Zukunft
auch mit anderen teilen muss. Es besteht aber ins-
gesamt kein Zweifel: Die Versandhandelsbranche
wächst durch das Internet, und ein Ende dieser
erfreulichen Entwicklung ist nach wie vor nicht
abzusehen.
Zahlreiche Onlineshops schmücken sich mit verschie-
denen Gütesiegeln. Mit der Einführung des
Gütesiegels “Geprüfter Online-Shop” bekennt sich
der Bundesverband des Deutschen Versandhandels
zur Onlinezukunft des Versandhandels. Was zeichnet
das Gütesiegel Ihres Verbandes aus?
Das Gütesiegel ist aufgrund der beschriebenen
Entwicklung der Branche sehr wichtig, denn es zeigt
den Kunden, wo sicheres Online-Einkaufen möglich
ist. Es gibt damit Orientierung im Internet und
garantiert, dass die geprüften Unternehmen strenge
Qualitätskriterien in insgesamt 16 Einzelbereichen,
wie zum Beispiel “sichere Bestellabwicklung” oder
Offline stöbern, online kaufen
Eine spannende Entwicklung vollzieht der Versandhandel durchdie wachsende Bedeutung der Internetshops. Nach wie vorbetrachten die Konsumenten gerne Kataloge auf der Suchenach dem passenden Produkt, anschließend kaufen sie es jedochonline. Interessante Daten über den erfolgreichen Spagat einerBranche im Umbruch liefert Dr. Thomas Steinmark immediafazit-Gespräch. Er ist Hauptgeschäftsführer desBundesverbandes des Deutschen Versandhandels.
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Versandhandel
“Datenschutz”, erfüllen. Das Gütesiegel wird an
Online-Shop-Betreiber vergeben, die erfolgreich
durch das EHI Retail Institute in Köln zertifiziert
wurden. Außerdem muss das geprüfte Unternehmen
bvh-Mitglied sein. Auch die Initiative D21 empfiehlt
unser Gütezeichen. Hier gelten Kriterien, die in
Zusammenarbeit mit dem Bundeswirtschafts-
ministerium und der Arbeitsgemeinschaft der
Verbraucherverbände für Online-Angebote
entwickelt wurden.
Blicken wir abschließend auf das Jahr 2008. Was
erwartet/erwarten die Händler im laufenden Jahr?
Die Bedeutung des Versandhandels wird nicht
zuletzt durch steigende Online-Umsätze weiter
zunehmen. Die Deutsche Bank geht zum Beispiel
davon aus, dass die Branche ihren Anteil am
gesamten deutschen Einzelhandelsumsatz bis zum
Jahr 2015 auf 13 Prozent steigern wird. Im vergan-
genen Jahr haben wir schon die Sieben-Prozent-
Marke geknackt. Darüber hinaus wächst der Verband
derzeit sehr stark: Wir konnten vergangenes Jahr mit
der Modemarke Mexx bereits das 250. bvh-Mitglied
offiziell begrüßen. Daher rechne ich auch in diesem
Jahr damit, dass Branchenumsatz und Mitgliederzahlen
weiter steigen.
Dr. Thomas Steinmark ist Hauptgeschäftsführer des
Bundesverbandes des Deutschen Versandhandels e.V.
mit Sitz in Frankfurt am Main.
Der Verband vertritt seit 1947 die Interessen der
Branche. Unter den Mitgliedern sind Versender mit
gemeinsamem Katalog- und Internetangebot, reine
Internethändler, TV-Versender, Apothekenversender
und Ebay-Powerseller.
Webhinweis:
www.versandhandel.org
www.initiatived21.de
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mediafazit 2/2008
Demnach gelten in Deutschland schon im laufenden
Monat die geänderten eBay-Kosten. Seit dem 20.
Februar unterscheidet das Unternehmen erstmals
zwischen gewerblichen Händlern und Privatpersonen.
Letztere können künftig Auktionen ab einem Euro
Startpreis kostenlos einstellen und erhalten sogar
noch ein Galeriebild dazu. Allerdings steigt die
Erfolgsprovision von zwei bis fünf auf zwei bis acht
Prozent. Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen
Zeitung erklärt eBay-Deutschland-Chef Stefan Groß-
Selbeck die Taktik: „Die Verkäufer sind eher bereit,
eine Erfolgsprovision zu zahlen, wenn das Produkt
zuvor erfolgreich verkauft wurde.“
Geringere Gebühren verlangt eBay jetzt auch von
den professionellen Verkäufern. Die etwa 12.000
Powerseller zahlen künftig entsprechend ihrer erziel-
ten Gewinnspanne und müssen gleichzeitig deutlich
weniger Einstellungspauschale entrichten. Geringe
Margen bei hohen Gebühren stellten bisher vor
allem für Elektronikanbieter eine signifikante Hürde
dar. Diese Verkäufergruppe entlastet eBay nun expli-
zit. Zusätzlich können Powerseller, die über eine
PayPal-Anbindung verfügen und eine gute Kunden-
bewertung aufweisen, bis zu 36% Rabatt auf die
Verkaufsprovison erhalten. Rund die Hälfte aller
Powerseller sollen von den neuen Regelungen
profitieren.
Am radikalsten wird sich allerdings die grundlegen-
de Reform der Mitgliederbewertung auswirken.
Verkäufer sollen voraussichtlich ab Juni dieses
Jahres keine negativen oder neutralen Bewertungen
über ihre Kunden mehr abgeben können. Entweder
geben sie ein positives Feedback – oder eben gar
keines. Umgekehrt können Käufer jedoch nach wie
vor alle drei Bewertungsstufen nutzen. Ebay ver-
sucht mit diesem Schritt, den so genannten
Rachebewertungen seitens der Verkäufer beizukom-
men. Die Fälle, in denen Händler ihren Kunden der-
artige negative Bewertungen gaben, habe sich laut
eBay im vergangenen Jahr verfünffacht. Im Vorfeld
haben Gerüchte über diesen Teil der Reform den
Unmut der Händler genährt, die ihren Einfluss
schwinden sehen. Die Reaktionen reichten bis hin
zu Boykottaufrufen.
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Auktionshaus räumt auf
3, 2, 1, Reform!
eBay baut um. Der immer noch größte Internet-Marktplatz Deutschlands wird bis zurMitte des Jahres das bisherige Gebührensystem sowie die Bewertungsfunktion überarbeiten.Die weitreichenden Änderungspläne betreffen neben der Bewertungsfunktion vor allem dieEinstellkosten und die Verkaufsprovisionen. Demnach sollen gewerbliche Händler teilsdeutlich geringer belastet werden als bisher. Details der Änderungen, die dem E-Commerce-Giganten zusätzliche Verkäufer ins Netz treiben soll, veröffentlichte der Konzern zuBeginn des Monats auf seiner Internetseite.
Ebay hat auf diesen Protest mit korrigierenden
Schritten reagiert. Käufer, die ihre bestellte Ware
mehrfach nicht bezahlen, werden aus dem System
ausgeschlossen. Bewertungen dieser Kunden fließen
zudem nicht mehr in die Statistik ein. Außerdem
sollen nur noch Transaktionen aus den letzten zwölf
Monaten Eingang in die Statistik finden. Schon ab
März soll dieses Maßnahmenpaket eine faire
Beurteilung der Verkäufer sichern. Freuen können
sich auch Verkäufer mit Stammkundschaft. Bei
Ihnen werden jetzt alle Bewertungen eines einzel-
nen Kunden gezählt, vorausgesetzt, es sind nicht
mehr als eine Transaktion pro Woche vollzogen
worden.
Beachten sollten alle Verkäufer, dass die Artikel-
übersicht in der Standardeinstellung künftig nicht
mehr die zuerst endenden Auktionen aufführt, son-
dern die Suchergebnisse nach „Relevanz“ sortiert
sind. Artikel von Verkäufern, denen die Kunden
schlechte Noten gegeben haben, landen künftig
weiter unten in der Darstellung. Dazu noch einmal
Deutschlands eBay-Chef Groß-Selbeck gegenüber
der FAZ: „Die guten Verkäufer werden mit einer
guten Platzierung belohnt, die schlechten Verkäufer
werden vom System schlechter behandelt und
regelrecht abgestraft.“
Deutlich ist jetzt in den eBay-Forendiskussionen
der Wechselwille vieler Anbieter zu erkennen.
Unternehmen wie Amazon, Hood oder Yatego
könnten die lachenden Dritten der Reform sein.
Allerdings mehren sich neben den zahlreichen
kritischen Stimmen zuletzt aber auch bedachtere
Töne. Etliche Verkäufer äußerten gerade mit Blick
auf die geänderten Bewertungsoptionen Verständnis
für die Schritte des Auktionshauses. Immerhin sei
eBay eine Plattform, auf der überwiegend Vorkasse-
geschäfte abgewickelt werden. So würde das geän-
derte Bewertungssystem lediglich das ungleiche
finanzielle Risiko von Käufern im Vergleich zu
Verkäufern widerspiegeln. Ob sich, wie von Beob-
achtern der Szene vermutet wird, jetzt tatsächlich
die Anbieterspreu vom Weizen trennt, bleibt bis
auf Weiteres abzuwarten.
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mediafazit 2/2008
Verglichen mit den gut 9.442 Verbraucherinsolvenzen
aus dem Oktober des vergangenen Jahres erscheinen
die absoluten Novemberzahlen jedoch noch nicht
beruhigend. Tatsächlich meldeten die deutschen
Amtsgerichte mit Ablauf des Novembers 9.376 Fälle
an das Statistische Bundesamt. Dies entspricht im
Vormonatsvergleich also lediglich einem Rückgang
um 0,7 %. Die zur Debatte stehende Forderungs-
summe der Gläubiger gegenüber Verbrauchern
bezifferten die Gerichte alleine für den Oktober auf
insgesamt knapp 550 Millionen Euro. Zudem ver-
zeichneten die Institutionen von Januar bis November
2007 nach vorläufigen Ergebnissen 11 % mehr
Verbraucherinsolvenzen als im entsprechenden
Vorjahreszeitraum.
Das Ausfallrisiko für Unternehmer ist somit nach wie
vor gegenwärtig. Seit die neue Insolvenzordnung im
Jahr 1999 in Kraft getreten ist, haben rund 400.000
Verbraucher einen Insolvenzantrag gestellt. Umso
wichtiger ist das Wissen um die konkreten Gefahren:
Wer steckt hinter den zahlungsunfähigen Haushalten
der Republik? Wo drohen Ausfälle am häufigsten?
Mediafazit hat die aktuellsten Veröffentlichungen zum
Thema auf der Suche nach den kritischen Kennzei-
chen eines typischen Schuldnerhaushaltes gesichtet.
Als maßgebliche Basis der Betrachtung diente die im
November erschienene Publikation “Überschuldung
privater Haushalte” des Statistischen Bundesamtes.
In diese Untersuchung flossen die Daten von 126
Schuldnerberatungsstellen aus dem Jahr 2006 ein.
Mehrere zehntausend beratene Personen hatten
damals einer Auswertung ihres Falles zugestimmt.
Das fortwährend zusammengetragene Zahlenmaterial
wurde erstmals 2007 statistisch bearbeitet und bildet
den Grundstock für weitere Untersuchungen. Die vor-
liegenden Ergebnisse liefern belastbare Aussagen
über die betroffenen Personengruppen und deren
Einkommenssituation, die Ursachen und die Höhe
der Überschuldung sowie über die wichtigsten
Gläubigerkategorien.
Die Schulden in Zahlen
Jeder in die Untersuchung einbezogene Haushalt ist
mit durchschnittliche 37.000 Euro überschuldet. Bei
Paaren ohne Kinder sind dies 53.000 Euro und bei der
Gruppe der 60-65jährigen sogar 58.000 Euro. Mehr als
10 % der letztgenannten Kategorien haben sogar
Schulden von mindestens 100.000 Euro angehäuft. In
zwei Drittel aller Fälle verteilen sich die geforderten
Beträge auf weniger als neun Gläubiger. Lediglich 14 %
der Schuldner müssen nur einen Gläubiger bedienen.
Ursache Arbeitsmangel
Deutlich tritt der Zusammenhang zwischen
Erwerbslosigkeit und finanziellen Engpässen zutage.
Obwohl zwei Drittel eine abgeschlossene berufliche
Ausbildung oder ein Studium vorweisen können,
gehen nahezu 70 % der Betroffenen keiner geregel-
ten Beschäftigung nach. Diesen Umstand erleben
immerhin etwa 30 Prozent als Hauptgrund für ihre
finanzielle Misere. Weit über die Hälfte der Befragten
muss mit einem Nettoeinkommen von lediglich 900
Euro monatlich auskommen. Die Daten verraten
auch, dass unter den überschuldeten Personen die
Arbeitslosenquote proportional zur Kinderzahl steigt.
Singles und Familien
Überraschend hoch ist der Anteil von Singlehaushalten.
Sie sind mit nahezu 45 % deutlich überrepräsentiert.
Die Daten erlauben aber auch den Schluss, dass in
einem Drittel aller Fälle Kinder die Folgen von Über-
schuldung und Insolvenz miterleben müssen.
Rückläufige Tendenz?
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im November '07 ist im Vergleich zum Vorjahr annä-hernd stabil. Dies dokumentiert das Statistische Bundesamt in seiner jüngsten Mitteilung. DieWiesbadener Datensammler errechneten für den November des vergangenen Jahres sogareinen marginalen Rückgang der Fälle um 3,2 %. Damit setzt sich nach Lesart der Behörde einstetiger Rückgang seit dem Sommer des letzten Jahres fort. Im Juli gab es noch einenZuwachs. Er lag – gemessen am Vorjahresmonat – bei mehr als 20 %.
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Insolvenz-Statistik
Die Gläubiger
Nach Banken, öffentlichen Gläubigern und
Privatpersonen treten vor allem Vermieter,
Versandhäuser und Telefongesellschaften als
Forderungsinhaber auf. Nachfolgende Details veran-
schaulichen die Situation beispielhaft.
Allein erziehende Frauen mit drei oder mehr Kindern
haben zwar insgesamt weniger Schulden als allein
erziehende Männer der gleichen Kategorie. Ihre offe-
nen Rechnungsbeträge bei Versandhäusern sind aller-
dings um den Faktor 4 höher.
In der Gruppe der unter 20jährigen verzeichneten
Telekommunikationsanbieter mit rund 3.000 Euro pro
Schuldner fast doppelt so hohe Außenstände wie im
Durchschnitt aller Altersklassen.
Weiter offenbaren die Zahlen, dass Schuldner durch-
schnittlich 1.000 Euro bei Energieversorgern, aber
rund 3600 Euro Mietschulden angehäuft haben. Hier
spiegelt sich die schwache rechtliche Position der
Vermieter wieder: Strom- und Gaslieferanten können
im Zweifelsfall den Energiehahn zudrehen. Der
Vermieter hat hingegen keine analoge Möglichkeit.
Die Insolvenzstatistik liefert monatlich Informationen
über alle Insolvenzverfahren nach der Forderungs-
höhe sowie nach Bundesländern und den Antrag-
stellern. Darüber hinaus berichtet das Bundesamt
jährlich über den Ausgang und das finanzielle
Ergebnis der Fälle.
Gegenstand der Statistik sind zunächst alle von den
Insolvenzgerichten eröffnete Verfahren. Hinzu kommen
die wegen mangelnder Masse abgewiesenen Insol-
venzanträge sowie die für Verbraucher geschaffenen
gerichtlichen Schuldenbereinigungspläne. In die
Statistik fließen keine Zahlen aus Insolvenzanträgen
ein, die etwa von Gerichten darüber hinaus abgewie-
sen oder von den Gläubigern zurückgenommen wur-
den. Darin unterscheidet sich die Insolvenzstatistik
von der Justizgeschäftsstatistik. Die Insolvenzgerichte
übermitteln die endgültigen monatlichen Angaben
zwei Wochen nach Ende des auszuwertenden Monats
an die Statistischen Landesämter.
Webhinweis:
www.destatis.de
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Ein Insolvenzverfahren dient dem Zweck, das Vermögen
eines Schuldners, der zahlungsunfähig oder überschul-
det ist, gemeinschaftlich auf die Gläubiger zu verteilen
und wenn möglich, eine tragbare Lösung herbeizufüh-
ren. Die rechtlichen Vorschriften für dieses Verfahren
sind in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Für
Verbraucher gilt das so genannte vereinfachte
Verfahren, dem seit 1999 besondere Bedeutung
zukommt. Hier können Verbraucher nach einer sechs-
jährigen Wohlverhaltensphase von ihren restlichen
Schulden befreit werden. Innerhalb dieses Zeit-raumes
wird der pfändbare Teil des Einkommens an die
Gläubiger abgeführt. Der Gesetzgeber erwägt derzeit
grundlegende Änderungen des Verfahrens
(siehe mediafazit 11/2007).
mediafazit 2/2008
Die aktuellen Bestrebungen des Ministeriumskorrigieren die strittigen Passagen zwar deut-lich. Ob aber die Neuordnung der bestehendenVorschrift den gefürchteten Abmahnern tatsäch-lich das Handwerk legt, bleibt bis zu einergründlichen Überarbeitung des Entwurfes unge-wiss. Das unhandliche Ausmaß sei undurchsich-tig, verbraucherfeindlich und praxisfern, bemän-geln Juristen und Gewerbetreibende. Der Gesetz-geber solle sich, so die einhellige Meinung,zunächst dem Abmahnungsphänomen an sichwidmen. Untersuchungen belegen zudem, dassder Zwang zum Pflichtverweis nur einen Teil derVorschriften darstellt, die missbräuchlicheAbmahnungen überhaupt erst ermöglichen.
Der Streit um den Widerruf ist exemplarischfür die gesamte Abmahnproblematik: JederOnlinehändler muss seinem Kunden erklären,wann und wie er von einem Kauf zurücktretendarf. Daher hat der Gesetzgeber eine umfassen-de Widerrufsbelehrung verfügt. So einleuchtenddie Theorie klingt, so unberechenbar entpupptsich die Praxis. Gerade diese obligatorischeBelehrung bietet ein beliebtes Angriffsziel fürabmahnender Konkurrenzanwälte und Gewerbe-verbände. Sie deklarieren zunächst fehlerhafteoder unvollständige Belehrungsformulierungenals Wettbewerbsverstöße des Verfassers.Anschließend stellen die Abmahner in Aussicht,gegen Unkostenerstattung und Abgabe einerUnterlassungserklärung von weiteren rechtlichenSchritten abzusehen. Die teils empfindlichhohen Gebührenforderungen der Abmahner las-sen an deren tatsächlichen Motiven zweifeln:
Der Streitwert eines zugrunde liegenden50-Euro-Produktes kann durchaus 25.000 Eurobetragen. Die Gebühren des Anwaltes schlagendann für ein einziges Schreiben mit einer vier-stelligen Summe zu Buche.
Unternehmer im Minenfeld
Der Adressat sitzt in einer Zwickmühle, dennangesichts des Paragraphendschungels kanner seine Kunden kaum rechtlich einwandfreiinformieren. Somit ist er gezwungen, seinenShop in einer gefährlichen Grauzone zu betrei-ben. Verschiedene Verkaufsplattformen habenbereits auf die prekäre Situation reagiert undeigene Widerrufsformulierungen bereitgestellt –allerdings ohne Gewähr.
Weitere Aufhänger für eine Abmahnung stellenMängel in der Anbieterkennzeichnung und derVerbraucherinformation, in den Preiszusatz-angaben, der Warenbeschreibung, sowie miss-verständliche Angaben über Lieferbedingungenoder die geschäftlichen Verhältnisse desAnbieters dar. Im vergangenen Jahr hat dieForschungsstelle Abmahnwelle e.V. in Gelsenkir-chen stichprobenartig über 1600 Abmahnungenerfasst und analysiert (siehe Grafik). Mehr alsdie Hälfte aller Abmahnungen bezog sich aufMängel nach dem Telemediengesetz, Fehler imWebseitenimpressum, in der E-Mail Signaturoder in den Angaben auf Briefbögen. Mit 20 %folgten fehlerhafte Geschäftsbedingungen, hierist besonders die Widerrufsbelehrung hervorzu-heben. Kreative Anwälte nutzen jedoch nichtnur die relativ bekannten Gesetzesmängel aus.
12.000 Zeichen
Das Bundesjustizministerium möchte mit einer überarbeitetenWiderrufsbelehrung den in Deutschland gefürchteten Abmahnern dasHandwerk legen. Anlass für den Neuentwurf ist die bittere Erfahrung vielerOnlinehändler. Sie hatten auf die Vorlage aus dem Hause Zypries gesetzt unddennoch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Konkurrenz kassiert. Dochnach der jüngsten Fassung stehen zwischen Käufer und Ware künftig bis zu zwölf-tausend Zeichen Text - allein für die Widerrufsbelehrung.
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Die aktuelle Zahl
Erst Mitte Dezember erschütterte eine Abmahnwelledie Antiquariatsszene. Mehrere Dutzend Händlererhielten nahezu gleich lautende Schreiben, indenen der federführende Anwalt den Verkauf indi-zierter Bücher, vornehmlich Erotika, als wettbe-werbsrechtlichen Verstoß brandmarkte.Unbefriedigender Weise haben Buchhändler keineMöglichkeit, sich zentral über beschränkt handel-bare Bücher zu informieren. Eine öffentlicheschwarze Liste existiert nicht, da der Gesetzgeberbefürchtet, sie könnte Interessenten als eine ArtWunschzettel dienen.
Ende in Sicht?
Derzeit befindet sich im Ausschuss des DeutschenBundestages eine Petition in Bearbeitung. Mit ihrsoll erreicht werden, dass schriftliche Abmahn-verfahren nur mit vorheriger schriftlicher Voran-kündigung erlaubt sein sollen. Nach den Vorstel-lungen der Unterzeichner soll dieser schriftlicheWarnschuss kostenfrei vom betroffenen Unterneh-men selbst und nicht von einem Anwalt erfolgen.Abmahnungen würden dann vermutlich nur nochverschickt, wenn der freie Wettbewerb tatsächlichgefährdet wäre. Der deutschen Abmahnwirtschaft,wie sie weltweit einmalig ist, wäre so der Nähr-boden entzogen.
Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb istdie Abmahnung als selbstregulierendes Elementfest vorgesehen (§12 Abs. 1 S. 1 UWG). Im Fallevon Unterlassungsansprüchen soll sie vor derEinleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausge-sprochen werden. Dort heißt es, die verlangteVertragsstrafe habe angemessen zu sein. Kritikerund Betroffene argwöhnen hingegen ein modernesRaubrittertum, welches gerade den kleinerenInternethändlern zusetzt. Häufig genug mündetdiese Konfliktsituation in einem Prozess. Mit demursprünglichen Gedanken, Streitpunkte zwischenGewerbetreibenden außergerichtlich klären zu kön-nen, hat dies nur wenig zu tun.
Webhinweis:
www.abmahnwelle.de
Hauptgründe für eine Abmahnung. Quelle:
Forschungsstelle Abmahnwelle e.V.
52,0 % Verstoß gegen dasTelemediengesetz
19,9 % Unzureichende AGBoder Widerrufsbelehrung
6,8 % Urheberrechtsverstöße
21,3 % Sonstige
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Checkliste bei Erhalt einer Abmahnung
Entspricht der Rechtsverstoß dem Inhalt der Abmahnung?
Hat der Abmahner überhaupt das Recht, abzumahnen?
Ist der angesetzte Gegenstandswert realistisch?
Erfüllt die Abmahnung alle formellen Ansprüche?
Ist die Höhe der Abmahngebühren korrekt berechnet?
Treten nach einer genauen Prüfung der Abmahnung
Zweifel an deren Gültigkeit auf, sollten sich Betroffene
dringend rechtlich beraten lassen. Steht etwa der ver-
meintliche Mitbewerber tatsächlich in keinem konkre-
tenWettbewerbsverhältnis zu dem Abgemahnten oder
liegt der gerügteWettbewerbsverstoß gar nicht vor, so
ist die Abmahnung zurückzuweisen.
Doppelt hält besser
Unter dem schlichten Arbeitstitel „Boni-Archiv”hat MediaFinanz bereits vor einigen Monateneine Datensammlung eingerichtet – alsErgebnisspeicher für die Nutzer von Zusatz-leistungen wie Bonitätsauskünften oderAdressermittlungen. Der Mandanten-Account-Inhaber findet in seinem Login-Bereich imMenü „Zusatzdienste / Ihre Aufträge“ eineübersichtliche Auflistung aller kürzlich erteiltenAuskünfte. Die Funktion erlaubt es denMandanten, noch zwölf Monate später dieRecherche-Ergebnisse einzusehen, sofern sieüber den eigenen Account gestellt wurden.
Nadin Wöstmann, die Leiterin der Mandanten-betreuung, erläutert die Entstehungsgeschichteund den Nutzen des Archivs: „MediaFinanz hatdie Archivfunktion auf vermehrten Mandanten-wunsch eingerichtet. Immerhin nutzt mittler-weile ein Großteil unserer Accountinhaber dieAuskunftsdienstleistungen, um das eigeneForderungsmanagement zu unterstützen.” JedeInformation, die den Kunden angezeigt wird,landet – für Dritte unsichtbar – künftig auf denServern von MediaFinanz. Die gespeichertenDaten umfassen die gesamte Palette der
hilfreichen Angebote – seien es die Ergebnisseeiner Adressrecherche, einer Bonitätsauskunftüber Firmen- und Privatpersonen oder dieResultate einer Telefonnummern- oder Erben-nachermittlung. Der Nutzen für die User liegtauf der Hand.
Die am häufigsten abgefragte Information istnach wie vor die klassische Bonitätsauskunft.Sie bietet den unternehmerisch tätigen Kredit-gebern in Zeiten angespannter Liquidität eineverlässliche und wichtige Entscheidungsbasis.Die Qualität der Auskunft hängt übrigens tat-sächlich nachprüfbar von der Größe derzugrunde liegenden Datenbasis ab. Aus die-sem Grunde bezieht MediaFinanz die Rohdatenvon den aktivsten und renommiertestenAuskunftsdienstleistern Deutschlands.In der Summe können die Mandanten vonMediaFinanz auf Angaben zu einem Großteilder Bundesbürger zugreifen. Täglich wächstder zugrunde liegende Datenbestand umNeueinträge und Ergänzungen aus amtlichenSchuldnerverzeichnissen und Insolvenzdaten-banken. Der rege Zufluss gewährleistet auchkünftig stets aktuelle Informationen.
Ein Speicher für alte Fälle
„Moment, diesen Kunden hatten wir doch vor drei Monaten schon mal recherchiert, oder nicht?“Solche Unsicherheiten können die Mandanten von MediaFinanz seit Mitte letzten Jahres dankder integrierten Auskunftsdatenbank klären.
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